BURGERGEMEINDE WILDERSWIL ORDENTLICHE

Burgergemeinde Wilderswil
BURGERGEMEINDE WILDERSWIL
ORDENTLICHE BURGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
Freitag, 12. Juni 2015, 20.00 Uhr im Hotel Hirschen in Wilderswil
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2014
- Kenntnisnahme der Genehmigung durch den Burgerrat
2. Jahresrechnung 2014
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2014
b) Kenntnisnahme der Nachkredite und der Investitionsrechnung 2014
3. Kenntnisnahme von Kostenabrechnungen
- Gewerbezone Rosshag, Teilfläche GB 84: Erschliessung und Nachkredit
Kanalisationsleitungen
- Grundstück Wilderswil GB 615: Kauf
4. Berichterstattung der Datenschutzstelle
- Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2014
5. Forstgebäude, neue Heizung
- Beratung und Genehmigung eines Verpflichtungskredites
6. Neues Fahrzeug für den Forstbetrieb
- Beratung und Genehmigung eines Verpflichtungskredites
7. Hotel Hirschen, Wilderswil
- Beratung und Genehmigung von Verpflichtungskrediten
a) für den Kauf der Liegenschaft
b) für erste Teilsanierungen
8. Hochwasserschutz Bödeli, Stampach Wilderswil
Landabtretung einer Teilfläche von Wilderswil GB 98 Gubi für Vergrösserung eines
Schlammsammlers
- Beratung und Genehmigung
9. Landumlegung Wilderswil und Umgebung
- Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt der Landumlegungsgenossenschaft mit Bevollmächtigung des Burgerrates
10. Landabtausch einer Teilfläche von je ca. 40 m2 der Parzelle Wilderswil GB 1153
von Hans Wyss und Grundstück Wilderswil GB 615 der Burgergemeinde Wilderswil
- Beratung und Genehmigung
11. Abgabe einer Teilfläche der Parzelle Wilderswil GB 615 Grenchenstrasse mit
Abbruchliegenschaft im Baurecht
- Beratung und Genehmigung
12. Organisationsreglement vom 22.01.2014
- Beratung und Genehmigung der Teilrevision per 01.07.2015
13. Neueinburgerungen
- Beratung und Zustimmung
14. Orientierungen und Verschiedenes
Burgergemeinde Wilderswil
Aktenauflage
Es liegt zur Einsichtnahme in der Burgerverwaltung Wilderswil am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 18.00 Uhr öffentlich auf:
a) die Jahresrechnung 2014 (Traktandum 2), 10 Tage vor der Versammlung
b) das Organisationsreglement vom 22.01.2014 mit Teilrevision per 01.07.2015 (Traktandum 12), 30
Tage vor der Versammlung
c) das Protokoll vom 12.06.2015, 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sowie interessierte Einwohnerinnen
und Einwohner sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der
Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein kleiner Imbiss offeriert.
Wilderswil, 29. April 2015
Der Burgerrat