16/2015 - Heidelberg

stadtblatt
ad
e jeden
stadtblattonlin
Uhr
14
ab
Mittwoch
.de
g
er
b
el
www.heid
Amtsanzeiger der Stadt
– 23. Jahrgang - Ausgabe Nr. 16 - 15. April 2015
Haushalt: Schwerpunkte bei Familie,
Bildung, Wohnen und Verkehr
In dieser Ausgabe
Enge Rettungswege
Heidelbergs Etat sieht für 2015 und 2016 rund 185 Millionen Euro Investitionen vor
Kinder und Familie, Bildung, Wohnen sowie Verkehr, das sind die besonderen Schwerpunkte des neuen
städtischen Haushalts. Mit großer
Mehrheit hat der Gemeinderat
Ende März Heidelbergs Etat für die
Jahre 2015 und 2016 verabschiedet.
Der Finanzhaushalt umfasst Investitionen von 185,1 Millionen Euro –
mehr als jemals zuvor innerhalb von
zwei Jahren. Rund 40 Prozent der
Ausgaben sind für eigene Baumaßnahmen vorgesehen, insbesondere für
Schulsanierungen, den Ausbau des
Straßenbahnnetzes und die Erneuerung und Unterhaltung von Straßen.
Im Ergebnishaushalt, der die laufenden Leistungen der Verwaltung umfasst, ist ein Volumen von 531 Millionen Euro in 2015 und von 546
Millionen Euro in 2016 vorgesehen.
Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner betonte: „Ich freue mich sehr,
dass der Gemeinderat die geplanten
Investitionen mitträgt. Bei dem his-
Wertvolle Zeit kann verloren
gehen, wenn Falschparker die
Rettungsdienste behindern.
Das zeigte eine Fahrt mit der
Feuerwehr durch die engen
Altstadtgassen.
Seite 10
Im Doppelhaushalt 2015/2016 gibt die Stadt 183 Millionen Euro für Kinder und
Foto: Kreutzer
Jugendliche aus.
torisch niedrigen Zinsniveau ist es sinnvoll und geboten, rechtzeitig in die Infrastruktur zu investieren – in unsere
Kitas, Schulen, Straßen und Plätze. Wir
setzen damit unser Engagement bei
wichtigen Zukunftsthemen fort und
City of Literature
nutzen die Jahrhundertchance, die uns
die Konversionsflächen, die Bahnstadt
und die Entwicklung der Wissenschaftsstadt bieten.“
Mehr Zahlen zum Haushalt auf den
Seiten 4 und 5
Familien radeln Güterhallen
Standortsuche
Rundtour am 19. April
2. Bauabschnitt beendet
Konferenzzentrum
Sportlich aktiv werden Eltern und
Kinder beim zweiten „Heidelberger FamilienRADeln“: Der Sportkreis Heidelberg lädt am Sonntag,
19. April, ab 13 Uhr zur Rundtour
zwischen den Stadtteilen Bahnstadt,
Kirchheim, Pfaffengrund, Rohrbach
und Weststadt ein. Startpunkte sind:
Schwetzinger Terrasse, Sportplatz
Pleikartsförster Straße 130, Schwalbenweg ½, Sportplätze Erlenweg und
Carl-Bosch-Straße 10. An den Stationen halten Sportvereine kleine Aufgaben bereit. Das Abschlussfest beginnt
um 15 Uhr auf der Schwetzinger Terrasse. (www.sportkreis-heidelberg.de)
Die Güterhallen in der Bahnstadt sind
ein insgesamt 227 Meter langer
Gebäudekomplex mit verschiedenen
Nutzungsbereichen: Club, ein Restaurant mit Terrasse und ein Veranstaltungsbereich für bis zu 1.200 Personen. Die Stadt Heidelberg als Eigentümerin hat insgesamt bisher rund 4,4
Millionen Euro in die ersten beiden
Bauabschnitte investiert. Das Geld
wurde zum Beispiel aufgewendet, um
Auflagen des Lärmschutzes zu erfüllen.
Jetzt wurde der 2. Bauabschnitt eingeweiht und die Räume an die Betreiber
übergeben.
Weitere Informationen auf Seite 7
Heidelberg braucht ein Konferenzzentrum, das Veranstaltungen für bis zu
2.000 Personen stemmen kann, ergab
eine Bedarfserhebung im Jahr 2013.
Damit könne sich Heidelberg national
und international weiter profilieren.
Jetzt steht die Suche nach einem
Standort für das Konferenzzentrum
vor der entscheidenden dritten Projektphase. Die Fachverwaltung empfiehlt, vier Standorte eingehender zu
untersuchen, die nach einer gründlichen Prüfung aus insgesamt 28 ausgewählt wurden. Auch dieser Schritt
erfolgt unter Bürgerbeteiligung.
Mehr zum Thema auf Seite 9
Im Dezember 2014 ernannte
die UNSECO Heidelberg zur
„City of Literature“. Jetzt soll
mit den ersten Projekten den
Heidelbergerinnen und
Heidelbergern die literarische
Tradition und Gegenwart ihrer
Stadt nähergebracht werden.
Seite 20
Aus dem Gemeinderat
2/3
Haushalt
4/5
Stadtwerke
8
Impressum
11
Service
11
Bekanntmachungen
Kultur und Freizeit
12-19
20
2
Aus dem Gemeinderat
stadtblatt - 15. April 2015
Stimmen aus dem Gemeinderat
CDU
Dr. Jan
Gradel
Haushaltspaket
gemeinsam verabschiedet
Der vom Oberbürgermeister vorgelegte
Haushaltsplanentwurf war geprägt vom
Spannungsfeld zwischen den fiskalischen Eckdaten resultierend aus Steuern, Einnahmen und Zuweisungen und
den Wünschen und Nöten der Stadtbevölkerung. Es gab viel Lob von allen Parteien, weil der Entwurf eine gelungene
Mischung aus Wünschenswertem und
Notwendigem darstellte.
Auch folgte der Haushaltsentwurf den
Sparvorgaben aus dem Leitantrag des
Vorgängerplans und wich nur dort, wo
die großen Sonderherausforderungen –
geprägt von Mobilitätsnetz, Bahnstadt,
US-Flächenkonversion und nicht aufschiebbaren Sanierungen von Straßen
und Gebäuden – vom vorgegebenen Finanzkorridor ab. Zwar wird dadurch die
Verschuldung der Stadt steigen, aber wir
nutzen die Niedrigzinslage aus und sorgen für eine nachhaltige intakte Infrastruktur für unsere wachsende Stadt.
Aufgrund der guten Vorgaben war klar,
dass die Haushaltsberatungen keine allzu großen Abweichungen vom Entwurf
fordern würden. So waren die Beratungen auch geprägt vom Willen, zu einer
Einigung über alle politischen Strömungen hinweg zu kommen und dies ist uns
auch gelungen.
Dass dies erreicht wurde, ist keine Selbstverständlichkeit, vor allem angesichts des
neuen, größeren, aber vor allem auch
„bunteren“ Stadtrates. Wir von der CDU
konnten gemeinsam mit den anderen
Parteien den Kulturbereich, die Schulsanierung und die Fördersituation der
meisten Vereine und Gruppierungen, die
sich hilfesuchend an die Parteien gewandt
hatten verbessern. Leider mit Ausnahme
des AMR, der lediglich Haushaltsreste
übertragen bekam.
Auch wurde unseren Zielen zum Themenbereich „Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit“ weitestgehend entsprochen, um
das Erscheinungsbild und den Zustand
der öffentlichen Aufenthaltsräume
(Schulen, Straßen, Gebäude, Grünflächen) stetig zu verbessern.
Vor allem aber galt es, seitens der CDU,
eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsförderung und ein Gewerbeflächenprojekt
durchzusetzen. Denn, wir alle wissen: Nur
aus eigener wirtschaftlicher Kraft können
die notwendigen Einnahmen für einen
leistungsfähigen kommunalen Haushalt
generiert werden. Diesen Punkten wurde
weitestgehend gefolgt.
Daher unser Dank an diejenigen, die dazu
beigetragen haben und sich konstruktiv in
die Verhandlungen eingebracht haben.
Das Paket – welches neben den oben genannten Zielsetzungen auch erhebliche
soziale Verbesserungen enthält – zeigt,
dass der Heidelberger Gemeinderat nicht
das Diskutier- und Verhinderungsgremium unserer Stadt ist, sondern dass der
Stadtrat auch konstruktiv, zielführend und
teilweise auch fantasiereich und pragmatisch mit der neuen Vielfalt an politischen
Strömungen umgehen kann – und erstaunlicherweise auch zu guten Ergebnissen kommt.
Es galt in den Verhandlungen nicht der
Grundsatz des gegenseitigen Verhinderns von Projekten, Zielen und Wünschen, sondern des gegenseitigen Ermöglichens! Wir von der CDU hoffen,
dass dies für die Zukunft anhält.
Tel. 06221 163972,
[email protected]
Bündnis 90/
Die Grünen
Frank
Wetzel
Die besten Köpfe für
Heidelberg ...
... wollen die Grünen, wenn es um die
Besetzung der Amtsleiter*innen (AL)
geht. Die AL sind Schlüsselpositionen
unserer Stadtpolitik. Sie stehen ihrem
Amt als Leiter*innen vor, sind Vorgesetzte der Mitarbeiter*innen und
Kolleg*innen auf der Amtsleitungsebene. Hohe Erwartungen werden an sie
gestellt, hoher Einsatz für unsere Stadt
gefordert. Laut §3, Abs. 2 Hauptsatzung
der Stadt Heidelberg ist für die Ernennung und Entlassung der AL der Gemeinderat zuständig.
Die Vorschläge hierzu kommen vom Personal- und Organisationsamt. Wie erarbeitet das Amt diese Vorschläge, nach welchen Kriterien? Das ist recht
unterschiedlich. Mit Personalfindungskommission oder ohne, mit öffentlicher
Ausschreibung oder nur intern. Diese Kriterien werden willkürlich angewandt und
daher fordern wir als Bündnis 90/Die
Grünen klare Regeln. Die Vergabe der
Amtsleiterstellen muss mit größter Transparenz und Offenheit geschehen und das
Verfahren muss klar und nachvollziehbar
sein, auch für die Öffentlichkeit. Klar, was
in einer Personalfindungskommission besprochen wird, sind persönliche Angelegenheiten und somit vertraulich.
Wir wünschen uns immer öffentliche
Ausschreibungen der Amtsleiterstellen
und möchten, dass der Gemeinderat beim
Ausschreibungstext eingebunden wird.
Wir
möchten,
dass
interne
Bewerber*innen die gleiche Chance haben wie externe. Stadtinterne Personalentwicklung wird von uns begrüßt, sie
darf jedoch nicht als Argument gegen eine
öffentliche Ausschreibung verwendet werden. Wir brauchen die besten Köpfe unter
Beachtung eines ausgeglichen Geschlechterverhältnisses gerade auch in Leitungspositionen. Dazu zählen auch Menschen
mit Handicap und Zuwanderungsgeschichte, die gleiche Chancen haben müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die entsprechenden Anträge
stellen und wir werben um breite Unterstützung im Gemeinderat. Nur so können
wir gemeinsam die Stellen der
Amtsleiter*innen mit den wirklich besten
Köpfen besetzen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Unser Fraktionsbüro ist umgezogen in
die Bergheimer Straße 147 (im Landfried-Komplex), dort haben wir einen
Bürositz zusammen mit dem Kreisverband und den Wahlkreisbüros von Bundes- und Landtag. Ab 1. Juli werden Sie
unsere Hauptgeschäftsstelle dann im
Rathaus finden, wo wir neben weiteren
Fraktionen Räume beziehen werden.
Tel. 06221 91466-14,
[email protected]
SPD
Mathias
Michalski
NEIN zum verkaufsoffenen Sonntag!
Klar. Sie denken, wenn Sie sich die
Überschrift anschauen: Wieso hat der
Michalski damit so ein Problem – ist ja
nichts dabei. Vielleicht aber doch? Am
Tag nach dem Heidelberger Herbst
schlägt die Stadtverwaltung vor, unter
dem Deckmantel eines „Familienherbstes‘‘ einen verkaufsoffenen Sonntag
durchzuführen. Rechtlich muss dies
wasserdicht festgehalten werden und so
wird der Heidelberger Herbst als Sonderereignis argumentativ aufs Schild gehoben. Der Familienherbst besteht aus
dem Mittelaltermarkt auf dem Universitätsplatz sowie einem Frühschoppen auf
der Neckarwiese – diese fragwürdige
rechtliche Herangehensweise soll einen
verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen.
Die SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat sowie die Arbeitsgemein-
schaft für Arbeitnehmerfragen in der
SPD stützt die Argumentation der Gewerkschaft ver.di und lehnt einen verkaufsoffenen Sonntag ab. Nach einem
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel arbeitsintensiven
Heidelberger Herbst folgt ein weiterer
Tag, der den Beschäftigten zur Erholung
und zum Zeitvertreib mit der Familie
fehlt. Auch kann man mittelfristig sein
Geld nur einmal ausgeben, so dass hier
die Grenze der Konsumausgaben nicht
nach hinten geschoben wird. Es gibt
mittelfristig keine zusätzlichen Umsatzeffekte! Klar, Religion ist Privatsache
aber meiner Meinung nach hat der
Sonntag einen besonderen Stellenwert,
der nicht noch weiter ausgehöhlt werden
sollte. Ich finde, dass man den Menschen, die die ganze Woche über für uns
im Einzelhandel da sind, uns beraten,
uns Sachen verkaufen, einen freien Tag
verdient haben. Nach einer harten Arbeitswoche freuen wir uns doch auch
über einen freien Tag – dies haben Berufstätige im Einzelhandel auch verdient! Es gibt unter der Woche genug
Zeit zum Einkaufen, und natürlich beschleicht mich die Sorge, dass der Sonntag dauerhaft als Einkaufstag im Einzelhandel etabliert wird – das halte ich für
unnötig. Ein Krankenhaus kann man an
einem Sonntag nicht schließen, aber ein
Bekleidungsgeschäft sollte man zulassen
– es gibt genug Zeit zum Shoppen.
Tel. 06221 166767,
[email protected]
Fraktionsgemeinschaft
GAL/HDp&e/
gen.hd
Wassili
Lepanto
Geländer am
Philosophenweg
Unternimmt man in den schönen Frühlingstagen einen Spaziergang am Philosophenweg, ist man erstaunt über die neue
erhöhte Geländerkonstruktion. Der vertraute Blick auf die Blumenbeete in der
Eichendorffanlage ist wie durch eine Einzäunung gestört. Dann stellt man fest,
dass auf der ganzen Wegstrecke das schöne Panorama zur tiefer gelegenen Stadt,
der Dächerlandschaft und dem Fluss
durch das hohe Gelände entstellt ist. Seitens der Stadt heißt es, wegen der Radfahrer und der EU-Vorschriften. Doch Radfahrer dürften hier gar nicht sein, und was
die EU betrifft, so ist solch eine versicherungstechnische Vorschrift bez. der attraktivsten Höhenpromenade der Stadt
nicht zu akzeptieren. Der Besucher wird
Aus dem Gemeinderat
unangenehm berührt angesichts derartiger Grobheit. Der einzigartige Blick auf
die Altstadt – das jahrhundertealte Natur- und Kulturkunstwerk – ist völlig
verzerrt, das Geländer verläuft auf Augenhöhe wie ein störendes Band durch
ein Bild. Die schönste Schaubühne Heidelbergs verträgt keine derartige Konstruktion! Die Stadt ist gefordert, eine
Lösung zu finden, die unserer Kulturlandschaft würdig ist.
[email protected]
DIE
HEIDELBERGER
Larissa
Winter
Frühjahrsputz &
Plastiktüten
Sehr erfreulich: Rund 2.700 Freiwillige haben sich auch dieses Jahr wieder am Heidelberger Frühjahrsputz beteiligt. Ich selbst
habe eine Gruppe entlang des Erlebniswanderwegs Wein und Kultur in Rohrbach geführt. In zwei Stunden wurden zwei
Dutzend Säcke Müll gesammelt. Das meiste davon waren Fetzen von Plastiktüten.
Es mag sehr abstrakt klingen, wenn wir
Horrormeldungen lesen, wie Unmengen
an Kunststoff im Meer und in den Mägen von Walen, Robben oder Seevögeln
landen. Aber auch für Tiere hier sind
Plastiktüten eine Gefahr: Fetzen in Vogelnestern können zu Einschnürungen an
den Beinen führen oder auch zum Ertrinken der Jungen, wenn Regen nicht abfließt. Andere Tiere ersticken daran.
DieHeidelberger haben im Frühjahr
2014 einen Konzeptansatz entwickelt,
um den Plastiktütenverbrauch deutlich
zu reduzieren. Im November 2014 haben
die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten
der EU geschlossen für die Begrenzung
des Plastiktütenverbrauchs gestimmt.
Heidelberg mit seinen hohen ökologischen Standards sollte folgen. Deshalb
stellen wir den Antrag, die Möglichkeiten
der Umsetzung einer „Plastiktütenfreien
Stadt“ zu prüfen.
[email protected]
Freie Wähler
Heidelberg
Raimund
Beisel
Flüchtlingskonferenzen
in den Stadtteilen
Nachdem am 28.01.2015 im Rathaus
eine Sitzung aller örtlichen Hilfsorgani-
3
sationen und Stadtteilvereine stattgefunden hatte, um über eine Heidelberger
Flüchtlingsstrategie zu beraten, laden
nun die Stadtteilvereine unter dem Motto „Heidelberg hilft“ zu Stadtteilgesprächen ein.
Den Anfang machte Ziegelhausen. Von
Bürgermeister Dr. Gerner wurde umfassend über den anhaltenden Flüchtlingsstrom berichtet. Jeder Stadtteil soll 50
Flüchtlinge aufnehmen.
Gesucht werden Freizeitangebote in den
Vereinen sowie Wohnungsangebote.
Das Amt für Soziales und Senioren ist
hier zentraler Ansprechpartner für alle
Fragen rund ums Thema Miete, Kaution, etc. Aus der Runde der Teilnehmer
kamen zahlreiche Anregungen zum helfen, wie Sprachkurse durch pensionierte
Lehrer, Patenschaften für Arzt und Behördengänge, sowie Schaffung von Tagesstrukturen für Flüchtlinge.
Als Fazit wurde mitgenommen, dass die
Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft, eine Aufgabe ist, die uns alle
angeht.
www.fwv-heidelberg.de
Fraktionsgemeinschaft
Die Linke/
Piraten
Sahra
Mirow
… Haushalt von links?
Frisch in den Gemeinderat und rein in
den Haushalt – für uns waren es interessante Zeiten. Herausgekommen ist ein
Doppelhaushalt, der auch wichtige soziale Projekte beinhaltet, wie zum Beispiel
ein Konzept zur Prüfung der Mietzuschüsse für ALG-II-Beziehende oder der
kostenfreie Kindergartenbesuch für Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes.
Eine sichere Kommunikationsoption
mit der Stadtverwaltung ist ebenfalls in
Planung. Nun muss man den künftigen
Verschuldungsgrad unserer Stadt äußerst kritisch im Auge behalten.
Das sehen wir auch so und hätten gerne
ausführlicher über die Einnahmenseite
diskutiert. Dennoch muss politisches
Handeln über die Negation des Bestehenden hinausgehen. „Links geentert“,
wie wir einst augenzwinkernd auf unser
Plakat schrieben, haben wir den Haushalt zwar nicht – zufrieden sind wir
trotzdem.
[email protected]
Bunte
Linke
Dr. Arnulf
Weiler-Lorentz
Historisches
Fußwegenetz erhalten
Die traditionellen Fußwege, die nicht Bestandteil des Straßennetzes sind, haben
immer noch große Bedeutung für die
Naherholung, aber auch für den Weg zur
Schule oder zum Einkaufen. Dies gilt vor
allem für Altstadt, Schlierbach, Ziegelhausen, Emmertsgrund, Boxberg. Siedlungsund Straßenbau gefährden die Wege.
1996 hatte ich einen Antrag zum Erhalt
des Wegenetzes im Gemeinderat eingebracht. Für Ziegelhausen haben der Fuß
e.V. und der Stadtteilverein auch ein Konzept vorgelegt. Der Gemeinderat hat den
Antrag beschlossen, geschehen ist nichts.
Nun wollen Ziegelhäuser Bürger erneut
alte Wege begehen und Vorschläge für
ihre Erhaltung machen. Kontakt: Roselinde Schwalm, [email protected].
[email protected]
Aus den Sitzungen des
Gemeinderates
Maßnahmengenehmigung in
der Bahnstadt
Um 2015 mit dem Bau der Straßenbahn in die Bahnstadt beginnen zu
können, muss der westliche Bereich
des Langen Angers und der Bereich
Grüne Meile zwischen Czernyring
und Henkel-Teroson-Straße auf ein
entsprechendes Bodenniveau aufgefüllt werden. Gleichzeitig müssen die
hierfür erforderlichen Stützwände,
die Platzanlagen Morata Platz, Eppelheimer Terrasse und Spitzes Eck sowie der Mischwasserkanal im Bereich
zwischen Agnesistraße und Galileistraße fertiggestellt werden. Der Gemeinderat hat die Maßnahme einstimmig
genehmigt.
Die
Gesamtkosten betragen rund 5,9
Millionen Euro, im Treuhandvermögen Bahnstadt stehen entsprechende
Mittel bereit. (Gemeinderat am 26.
März 2015)
Öffentliche Widmung der
Bahnstadt-Straßen
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, die fertiggestellten
Bahnstadt-Straßen ab sofort dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Hintergrund ist, dass die Erschließung
der Bahnstadt, und damit auch der
Bau der Straßen – in großen Teilen
durch die eigens gegründete Entwicklungsgesellschaft
Heidelberg
(EGH) erfolgt. Mit der sogenannten
Widmung gehen die Straßen von
der EGH in den Besitz der Stadt
Heidelberg über – und damit ist
künftig die Stadt Heidelberg dafür
verantwortlich, dass der verkehrssichere Zustand der Straßen erhalten
bleibt. Um folgende Straßen geht es:
Langer Anger zwischen Max-JareckiStraße und Kumamotostraße, Kosselstraße, Nightingalestraße, Dar-
winstraße,
Robert-Koch-Straße,
Bautzenstraße,
Simferopolstraße,
Kumamotostraße, Rehovotstraße,
Montpellierstraße, Cambridgestraße, Wohnwege W4, W5 (1), W5
(2), W6, S1/S2 und alle Verbindungsstücke, Straße „Am Bahnbetriebswerk“, Henkel-Teroson-Straße
zwischen „Am Bahnbetriebswerk“
und Eppelheimer Straße, Schwetzinger Terrasse sowie die Radwege auf
den Ausgleichsflächen zwischen
Rohrbacher Straße und Pfaffengrunder Terrasse und Felix-WankelStraße. (Gemeinderat am 26. März
2015)
Mehr Geld für die
Stadtteilvereine
Die Heidelberger Statteilvereine haben seit dem 1. Januar 2014 mit höheren Aufwendungen bei Festen und
Veranstaltungen zu kämpfen. Grund
dafür ist eine Tarifänderung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die eine
Gebühr zur Nutzung von Livemusik
oder Tonträgerwiedergabe erhebt. Sie
richtet sich neuerdings stärker nach
der Größe der Veranstaltungsfläche.
Die Stadt Heidelberg hat daher ihren
Zuschuss zur Brauchtumspflege von
47.600 Euro auf 70.000 Euro im
Doppelhaushalt 2015/2016 erhöht.
Damit trägt sie auch der Erweiterung
der Stadtteilvereine von 13 auf 15
Rechnung. Darüber ist der Gemeinderat informiert worden. (Gemeinderat am 26. März 2015)
Gemeinderat online
Weitere Meldungen aus dem Gemeinderat und den Ausschüssen sind
im Internet unter www.heidelberg.de/
gemeinderat zu finden.
4
Haushalt 2015/2016
stadtblatt - 15. April 2015
Städtischer Haushalt verabschiedet
Große Mehrheit des Gemeinderats stimmte für Heidelbergs neuen Etat
Rekord-Investitionen im Finanzhaushalt
Die Stadt Heidelberg wendet insgesamt 185,1 Millionen Euro für
Investitionen im Doppelhaushalt
auf. Der Schwerpunkt liegt auf
Baumaßnahmen: Insgesamt 76,5
Millionen Euro sollen unter anderem in das Schulsanierungsprogramm, in die Erneuerung und
den Neubau von Straßen sowie in
den Ausbau des Straßenbahnnetzes fließen.
Weitere 19,9 Millionen Euro sind
für Investitionsvorhaben Dritter
vorgesehen – vom Kitaausbau der
Kirchengemeinde bis hin zum neuen Sportplatz des Sportvereins oder
dem Förderprogramm „Rationelle
Energieverwendung“.
Eigene Baumaßnahmen
Investitionen im Doppelhaushalt
10
12
19,9
7,7
23,2
6,2
8,9
in Mio. Euro
Tilgungen
Grundstückskäufe
Investitionszuschüsse an Dritte
Erwerb beweglichen Vermögens
Erwerb von
Finanzvermögen
Baumaßnahmen
43,5
11,8
15,9
76,5
26,0
in Mio. Euro
Feuerwehr, Spielplätze usw.
Mobilitätsnetz
(ingesamt 14,2 Mio. Euro, neben
eigenen Baumaßnahmen weitere 4,7
Mio. Euro Investitionszuschüsse an
Dritte und 3,3 Mio. Euro Kapitaleinlage
an die Stadtwerke Heidelberg)
Sport
Liegenschaften
Straßen/Verkehr (ohne Mobilitätsnetz)
Schulen (ohne ÖPP-Projekte)
Ausgeglichener Ergebnishaushalt in beiden Jahren
Erträge
in Mio. Euro
531
527
2015
Aufwendungen
546
544
2016
Für die laufende Verwaltungstätigkeit
rechnet die Stadt im Ergebnishaushalt
für 2015 mit Erträgen in Höhe von rund
531 Millionen Euro, für 2016 rund 546
Millionen Euro. Demgegenüber stehen
jeweils geringere Ausgaben in Höhe von
527 Millionen Euro in 2015 und von
544 Millionen Euro in 2016.
Dadurch wird in den beiden Jahren ein
ausgeglichener Haushalt erreicht. Die
größten Positionen bei den laufenden
Ausgaben sind Personalkosten (28,5
Prozent) und Verwaltungs- und Be-
triebsaufwendungen (21 Prozent),
beispielsweise zum Betrieb städtischer Kindertagesstätten und Kultureinrichtungen, und Ausgaben
für die Sozialhilfe (16,5 Prozent).
Die wichtigsten Ertragspositionen
mit einem Volumen von rund 63,5
Prozent stellen die Grund- und
Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich sowie die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer
und der Umsatzsteuer dar.
Vermögen wächst viel stärker als Schulden
in Mio. Euro
Schulden
+ 59 Mio. Euro
133
192
2007
2013
Vermögen
+ 140 Mio. Euro
1.250
1.390
2007
2013
Von den geplanten Investitionen kann
die Stadt rund 57 Prozent durch eigene Mittel und Zuschüsse Dritter finanzieren. Die voraussichtliche Nettoneuverschuldung beträgt 29,4 Millionen Euro in 2015 und 40,2 Millionen
Euro in 2016.
Damit beliefe sich der Schuldenstand
Ende 2016 voraussichtlich auf 201,2
Millionen Euro – das sind rund 1.300
Euro pro Einwohner. Demgegenüber
steht ein Vermögen, das seit 2007 von
1,25 Milliarden Euro auf rund 1,4 Milliarden Euro in 2013 angewachsen ist.
„Es ist bei dem historisch niedrigen Zinsniveau wirtschaftlich
sinnvoll und geboten, dass wir
jetzt rechtzeitig in die Infrastruktur investieren“, betonte Heidelbergs
Finanzbürgermeister
Hans-Jürgen Heiß im Rahmen
der Haushaltsberatungen. „Ein
Aufschieben von notwendigen
Maßnahmen wäre am Ende die
teurere Lösung, wegen steigender
Baukosten und zunehmender
Folgeschäden.“
5
Haushalt 2015/2016
Heidelbergs Investitionen in die Zukunft
Auch 2015/2016 sind die Schwerpunkte Kinder, Familie, Bildung, Wohnen und Verkehr - Einige Beispiele:
Kinder, Jugend und Familie
Weitere Leistungen der Stadt
183 Mio. Eurofür Kinder und Jugendliche, davon 89 Mio. Euro
in 2015 und 94 Mio. Euro in 2016
35 Mio. Eurojährlich netto für die Kinderbetreuung. Jeweils 125
weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren sind 2015 und 2016 vorgesehen
5,75 Mio. EuroInvestitionszuschüsse für Kitas freier Träger
4 Mio. Euro
Zuschüsse für Kinder- und Jugendtreffs freier
Träger
400.000 Eurofür das Haus der Jugend
Soziale Sicherung und Teilhabe
88,5 Mio. Euroim Durchschnitt pro Jahr für Sozial- und Jugendhilfeleistungen
2,1 Mio. Euro
jährlich für Beratungs- und Betreuungsangebote
freier Träger, darunter Aids-Hilfe, Pro Familia und
Bahnhofsmission
2,5 Mio. Euro jährlich für die Schaffung von weiterem Wohnraum
zur Unterbringung von Flüchtlingen, dazu gehört
die Sanierung des Hotels Metropol
2,2 Mio. Eurojährlich für die Seniorenarbeit
Wirtschaft und Arbeit
340.000 Eurojährlich an Projektmitteln für die Wirtschaftsförderung, darunter Nachwuchsoffensive, Wissenstransfer und Handwerksförderung
554.000 Europro Jahr Zuschuss an den Technologiepark
Internationale Bauausstellung
Foto: Dorn
1,1 Mio. Europro Jahr Zuschuss an die städtische IBA GmbH
2015/2016 investiert die Stadt rund 31 Millionen Euro in die Schulgebäude.
Schule und Bildung
44 Mio. Eurojährlich für den laufenden Schulbetrieb
31 Mio. Eurofür das Schulsanierungsprogramm, darunter BunsenGymnasium, Julius-Springer-Schule und HölderlinGymnasium einschließlich der ÖPP-Projekte (Fortsetzung der IGH-Sanierung, Start des Neubaus B3 – ein
Bildungs-, Betreuungs- und Bürgerhaus in der Bahnstadt – mit Gesamtkosten in Höhe von 31,6 Mio. Euro)
16,1 Mio. Euro
für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen
und die drei Heidelberger Ganztagesgrundschulen
2,2 Mio. Eurofür die Schulsozialarbeit
3,9 Mio. Eurozum außerschulischen Lernen – für Volkshochschule, Akademie für Ältere und Explo Heidelberg
Wohnen, Mobilität und Infrastruktur
14,2 Mio. Eurozur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Mobilitätsnetz)
20,3 Mio. Eurofür die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze
sowie der Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung
22 Mio. Eurofür weitere Erneuerungen an Straßen, Brücken etc.
sowie zur Verbesserung des Verkehrsflusses insgesamt
1,5 Mio. Eurozur Stärkung des Radverkehrs, darunter Planungsmittel für eine Radwegebrücke ins Neuenheimer
Feld
4,4 Mio. Eurofür Förderprogramme im Rahmen des Wohnentwicklungsprogramms sowie zur rationellen Energieverwendung
2 Mio. Eurojährlich für die Konversion, unter anderem für Bürgerbeteiligung, Bestandsuntersuchungen, fachplanerische Arbeiten und Wettbewerbe
2 Mio. Eurofür Infrastrukturmaßnahmen in der Bahnstadt
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
520.000 Eurojährlich an laufenden Projektmitteln im Umweltbereich, darunter der Masterplan 100 % Klimaschutz,
Nachhaltiges Wirtschaften und Biotopvernetzung
Kultur
46 Mio. Euro
Kulturaufwendungen pro Jahr, u.a. für Theater
und Orchester, Kurpfälzisches Museum, Stadtbücherei, Musik- und Singschule und Kulturamt
jährlich zur Förderung freier Kulturträger wie
3,4 Mio. Euro
Deutsch-Amerikanisches Institut, Halle02, Zimmertheater, UnterwegsTheater und Kunstverein
für den Start der Verlegung des Kulturhauses
3,3 Mio. Euro
Karlstorbahnhof auf die Konversionsflächen
Sport und Freizeit
2,9 Mio. Euroim Doppelhaushalt für das Sportförderprogamm
und Baumaßnahmen von Sportvereinen
8,9 Mio. Eurofür eigene Baumaßnahmen im Sportbereich, beispielsweise Sporthalle am Erlenweg und Erweiterung des Turnzentrums
7,9 Mio. Eurojährlich für die Pflege des Stadtwaldes und für die
Pflege und Erneuerung von Grünflächen
Integration und Chancengleichheit
416.000 Euro
jährliche Förderung von Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
375.000 Europro Jahr für den Betrieb des Interkulturellen Zentrums
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
10,1 Mio. Eurojährliche laufende Aufwendung für die Feuerwehr;
3,1 Mio. Euro für den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Pfaffengrund und Wieblingen
8 Mio. Euro jährlich für den Kommunalen Ordnungsdienst und
den Gemeindevollzugsdienst
16,6 Mio. Eurojährlich für die Entsorgung von etwa 85.000 Tonnen Abfall
4,8 Mio. Eurodurchschnittlich pro Jahr für Reinigung und Winterdienst
Die Angaben gelten für den gesamten Doppelhaushalt, sofern keine andere Zeitspanne angegeben ist. Der Haushalt tritt nach Genehmigung des Regierungspräsidiums voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni in Kraft. (www.heidelberg.de/haushalt )
6
Aktuelles
Radverkehr
Die Präventionskampagne zur Reduzierung der Radfahrunfälle in Heidelberg „Aktion plus 5 – Minuten
die schützen“ zeigt Wirkung. Wie das
Polizeipräsidium Mannheim mitteilt,
ging die Zahl der Radunfälle im Stadtgebiet Heidelberg im ersten Quartal
2015 im Vergleich zum ersten Quartal 2014 um rund 25 Prozent zurück
– von 65 auf 48 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Auch die Zahl der Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die sich
bei Radunfällen verletzten, sank im
Vergleichszeitraum um rund 27 Prozent. Die „Aktion plus 5“ wird auch
2015 fortgesetzt. Noch bis zum 24.
April verteilt die Polizei im Stadtgebiet
„Denkzettel“ an Radfahrerinnen und
Radfahrer, um sie zu rücksichtsvollerem und korrektem Fahren zu animieren. Der Schwerpunkt der Aktion liegt
auf Empfehlungen und Ermahnungen,
besonders gefährliche Verstöße werden
aber geahndet.
„Barcamp“
Am Samstag, 18. April, findet ab 9.30
Uhr in den Räumen der Kultur- und
Kreativwirtschaft in der alten Feuerwache eine ungewöhnliche Tagung
statt: ein sogenanntes „Barcamp“. Der
Name steht für eine Konferenz, deren
Programm durch die Teilnehmer
selbst gestaltet wird. Über Themen
und Vorträge wird gemeinsam entschieden. Ort: „Dezernat 16“, EmilMaier-Straße 16 in Bergheim.
Sternstunden
Astronomische Zeitrafferaufnahmen
aus Afrika, Südamerika und Europa
zeigt der Fotograf Bernd Pröschold
am Mittwoch, 15. April. Um 19 Uhr
erleben die Zuschauer im Haus der
Astronomie, Königstuhl 17, „Sternstunden – Landschaften im Rhythmus des Kosmos“. Weitere Informationen und Karten gibt es unter www.
haus-der-astronomie.de.
Infos für Eltern
Das Familienbüro der Stadt lädt am
Mittwoch, 15. April, von 17 bis 18.30
Uhr in der Plöck 2a zur Informationsveranstaltung „Willkommen im Leben
– Informationen für Eltern mit Neugeborenen“ ein. Die Mitarbeiterinnen
stellen familienfreundliche Angebote
vor. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
stadtblatt - 15. April 2015
Nobelpreisträger trug sich ins Goldene Buch ein
Baustellen der Woche
Im Neuenheimer Feld
Westliche Parallelstraße zur Berliner
Straße zwischen Haltestellen Bunsen-Gymnasium West und Technologiepark gesperrt; Busse der Linien
31 und 37 werden umgeleitet.
Werderstraße
Leitungsarbeiten zwischen Mönchhofstraße und Moltkestraße, Parkplätze entlang der Straße entfallen.
Zufahrt für Anlieger frei.
Im März trafen sich 10.000 Fachleute aus aller Welt zur Frühjahrstagung der
Deutschen Physikalischen Gesellschaft an bundesweit vier Standorten. Einer
davon war Heidelberg. Hier begrüßte Bürgermeister Wolfgang Erichson die
Wissenschaftler bei einem Empfang im Großen Rathaussaal. Unter den Gästen war auch Nobelpreisträger Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Stefan W. Hell. Er
trug sich in das Goldene Buch der Stadt ein. Der Chemie-Nobelpreisträger
des Jahres 2014 forscht auf dem Gebiet der hochauflösenden FluoreszenzMikroskopie. Er ist heute Direktor am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen. Am Deutschen Krebsforschungszentrum in HeiFoto: Rothe
delberg (DKFZ) leitet er die Abteilung „Optische Nanoskopie“.
Mit dem Mietrad unterwegs
„VRNnextbike“ startete in der Metropolregion
Eine praktische Ergänzung zu Bus
und Bahn oder auch zum Carsharing gibt es seit Kurzem in Heidelberg: die „VRNnextbikes“.
Die Stationen für die Mieträder befinden sich an Knotenpunkten, wo Busse
und Bahnen aufeinandertreffen. Die
Räder können 24 Stunden an sieben
Tagen der Woche auch städteübergreifend an einer der Stationen ausgeliehen
und an einer anderen abgegeben wer-
den. Nach der Registrierung als Kunde
ist der Verleih voll automatisiert am
Stationsterminal, per App oder Hotlineanruf möglich. Im Normaltarif kostet die angefangene halbe Stunde einen
Euro. Der Höchstbetrag innerhalb von
24 Stunden beträgt neun Euro.
Standorte in Heidelberg
Nextbike-Standorte gibt es in Heidelberg zurzeit am Hauptbahnhof Nord,
Hauptbahnhof Süd, Hans-ThomaPlatz, Kußmaulstraße,
Neckarwiese an der Theodor-Heuss-Brücke, Bismarckplatz, Stadthalle,
Universitätsplatz, Neckarschule in Ziegelhausen, Bahnhof Schlierbach/
Ziegelhausen und Rohrbach Markt. Bis zum
Sommer sollen in Heidelberg an 21 Standorten
Räder ausleihbar sein.
Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie
der VRN investieren
über eine Million Euro
in das umweltfreundliche
Mietradsystem. Weitere
Informationen und Registrierung unter www.
vrnnextbike.de.
red
Foto: Stadt HD
Neue Schloßstraße
Ab Oberer Fauler Pelz bergaufwärts
Einbahnstraße; zwischen Oberer
Fauler Pelz und Treppe Burgweg
halbseitig gesperrt.
Weitere Infos zu den Baustellen
unter www.heidelberg.de/baustellen.
Kurz gemeldet
Betreuer gesucht
Die Stadt sucht ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer für
hilfsbedürftige Menschen, die aufgrund von Alter oder Behinderung
ihre Angelegenheiten nicht mehr
selbst regeln können. Für diese
Menschen handelt der Betreuer als
rechtlicher Vertreter. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die
Regelung finanzieller Angelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden. Gesucht sind Menschen mit Einfühlungsvermögen
und Organisationstalent. Interessierte können sich unter Telefon
06221 58-038840 oder E-Mail
[email protected]
melden.
Straße Am Bischoffsberg für
schwere Fahrzeuge gesperrt
Die Straße Am Bischoffsberg in
Ziegelhausen ist nicht mehr ausreichend tragfähig und kann nur
noch von Fahrzeugen mit einem
Gesamtgewicht von drei Tonnen
befahren werden. Die Sondergenehmigungen, die es bislang für Müllfahrzeuge und für Fahrzeuge zur
Heizöllieferung gab, können aus Sicherheitsgründen nicht mehr erteilt
werden. Die Müllabfuhr wird durch
das Amt für Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung sichergestellt. Die
Anwohner wurden über die Sperrung informiert. Baumaßnahmen,
die die Straße wieder unbeschränkt
befahrbar machen sollen, sind für
Herbst 2015 vorgesehen.
Aktuelles
7
„Markstein für die Bahnstadt“
Zweiter Bauabschnitt der Güterhallen eingeweiht - Stadt investierte 4,4 Millionen Euro
weihten zweiten Bauabschnitt gehört
der sogenannte Club für kleinere Konzerte oder andere Festivitäten. Östlich
schließt ein Restaurant samt Terrasse
an – hier wird allerdings noch gebaut.
Westlich des Clubs liegt das Foyer samt
Haupteingang. Dieser wurde aus Lärmschutzgründen auf die Nordseite des
Gebäudes verlegt. An das Foyer schließt
der – bereits im Juli 2014 übergebene
– große Veranstaltungsbereich an.
Ein historisches Stück Bahnstadt
strahlt wieder: Ende März hat Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner
den zweiten Bauabschnitt der sanierten Güterhallen eingeweiht.
Der Erhalt des Komplexes ist der Stadt
wichtig, so der OB: „Diese Hallen sind
ein Markstein für die ehemalige Nutzung der Bahnstadt als Güter- und
Rangierbahnhof. Es freut mich sehr,
dass wir die Voraussetzungen für einen
echten Leuchtturm geschaffen haben,
der den Bewohnern der Bahnstadt und
vielen Besuchern von außerhalb Freude
machen wird“, erklärte Würzner.
Die Stadt als Eigentümerin der Güterhallen hat insgesamt rund 4,4 Millionen Euro in die ersten beiden Bauabschnitte investiert. Das Geld floss unter
anderem in den Lärmschutz, in die
Wärmedämmung und in eine neue
Dachkonstruktion. Die Betreiber der
Einweihung der Güterhallen mit Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner (2.v.r.)
Foto: Buck
und Halle 02-Geschäftsführer Felix Grädler (r.)
Halle 02 investieren selbst über zwei
Millionen Euro in den Ausbau des Innenbereichs.
Die Güterhallen teilen sich auf 227
Meter Länge in verschiedene Nutzungsbereiche auf. Zum nun einge-
Wer im Gebäude weiter geht, kommt
in das ehemalige Zollamtsgebäude.
Hier befinden sich Künstlergarderobe,
Lager, Büros und eine Küche. Ein
überdachter Durchgang verbindet
dann die Grünflächen auf der Nordseite mit dem südlichen Zollhofgarten.
Im abschließenden Westteil der Hallen möchte die Stadt eine Kita mit 80
Plätzen einrichten. Über das Konzept
entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich im Mai 2015.
tir
Gemeinderat für Bau der Straßenbahn
Stadt bittet Kläger um Zustimmung bis 30. April ‒ Masterplan Neuenheimer Feld angestoßen
Der Gemeinderat hat sich nochmals
klar für den Bau der Straßenbahn ins
Neuenheimer Feld ausgesprochen.
Die Kläger gegen das Bauvorhaben
wurden aufgefordert, ihre Klagen zurückzuziehen.
Oberbürgermeister
Dr. Eckart Würzner hat die Kläger in
Briefen gebeten, bis zum 30. April
zumindest den bereits besprochenen
Planänderungen zuzustimmen – andernfalls könne das Vorhaben auf absehbare Zeit nicht realisiert werden.
Die Stadt Heidelberg und die RheinNeckar-Verkehr GmbH (rnv) als Vorhabenträgerin haben mit den Klägern
– die Universität Heidelberg, die MaxPlanck-Gesellschaft und das Deutsche
Krebsforschungszentrum – zuletzt viele
Gespräche um die Bedingungen für
den Bau einer Straßenbahn ins Neuenheimer Feld geführt. Die Institutionen
hatten gegen den im Sommer 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss geklagt. Im Dezember 2014 standen
Stadt und Kläger bereits kurz vor einer
außergerichtlichen Einigung. Dann
entschied der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg auf einen vorläufigen Baustopp.
Um den Wünschen der Kläger nachzukommen, und die im Dezember 2014
bereits besprochenen Planänderungen
rechtlich zu fixieren, hat die rnv beim
Regierungspräsidium Karlsruhe nun
entsprechende Anträge gestellt. Geändert werden soll beispielsweise die Trassenführung im Bereich Botanischer
Garten. Zudem sind die Einrichtung
eines Masse-Feder-Systems zur Schwingungsdämpfung und ein weiterer
stromloser Abschnitt vorgesehen.
Oberbürgermeister Würzner hat die
Kläger nun in Briefen gebeten, zumindest diesen mit ihnen besprochenen Änderungen gegenüber dem Regierungspräsidium bis zum 30. April 2015
zuzustimmen. Nur wenn die Zustimmung bis dahin erfolgt, ist eine Realisierung des geänderten Straßenbahnvorhabens im Rahmen der bisher vorhandenen
Förderprogramme noch möglich.
„Mir liegt sehr viel daran, mit der Universität und den anderen Institutionen
einen gemeinsamen Weg zu beschreiten“, betont Würzner. Deshalb werde
er sich auch für eine intensive Weiterentwicklung des Masterplans Neuenheimer Feld einsetzen. „Die wissenschaftlichen Institute erwarten eine
Rechtssicherheit zu ihrer langfristigen
Entwicklungsperspektive im Neuenheimer Feld. Das betrifft sowohl die
gesamte Verkehrserschließung als auch
die bauliche Entwicklung im Neuen-
heimer Feld“, so Würzner. Daher sollten in einem Masterplan die Interessen
der Universität und weiterer dort ansässiger Institutionen zur Geltung kommen.
Der Gemeinderat hat diesen Weg ausdrücklich bestätigt. In einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag
(siehe Kasten) sagten die Stadträte zu-
sätzliche Mittel für die Erarbeitung eines Masterplans für das Neuenheimer
Feld zu. Im Rahmen dieses Plans soll
auch die verkehrliche Erschließung des
Neuenheimer Feldes – inklusive des
Autoverkehrs – weiterentwickelt werden. Im Gegenzug erwartet der Gemeinderat, dass die Kläger nun ihre
Klagen gegen den Bau der Straßenbahn
zurückzuziehen.
tir
Gemeinderat: Entschluss zum Neuenheimer Feld
In seiner Sitzung am 26. März hat
der Gemeinderat mit großer Mehrheit nachfolgende Entschließung
zur künftigen Entwicklung des
Neuenheimer Felds verabschiedet:
„Der Gemeinderat ist bereit, das Verfahren für einen verlässlichen Bebauungsplan für das Neuenheimer Feld
über zusätzliche Mittel im Haushalt
anzustoßen, sodass Universität und
Institutionen im Neuenheimer Feld
hier eine Planungssicherheit für die
notwendigen Erweiterungen auf dem
bestehenden Campus erhalten. Eine
Weiterentwicklung der verkehrlichen
Erschließung des Neuenheimer Feldes
wird im Rahmen der Erarbeitung des
Masterplans und anschließender Festlegung im Bebauungsplan erfolgen.
Der Startschuss für die Straßenbahn als
wichtiges Verkehrsmittel muss umgehend erfolgen.
Damit wird den Interessen der Universität und der Institutionen nach Planungssicherheit für ihre Zukunftsperspektiven Rechnung getragen. Somit
hätten Stadt und Gemeinderat damit
weitreichend den Interessen der Kläger
sowohl mit der Abänderung des Planfeststellungsverfahrens sowie der Perspektivenabsicherung durch einen Masterplan mit anschließendem Bebauungsplan Rechnung getragen. Im
Gegenzug verlangt der Gemeinderat,
dass die Kläger die Klage gegen die
Straßenbahn unverzüglich zurückziehen, sodass mit dem Bau der Straßenbahn begonnen werden kann.“
8
stadtblatt – 15. April 2015
Thermalbad eröffnet Freibad-Saison
Knapp 700 Besucher kamen zur Eröffnung
Als erstes Freibad der Region eröffnete
das Thermalbad am vergangenen
Sonntag die Saison. Knapp 700 Besucher nutzten die Gelegenheit und
tauchten in das 26 Grad warme Wasser ein. Auch der erste Badegast, der
achtjährige Niklas Hans, und sein
Bruder konnten es kaum erwarten,
endlich ins Wasser zu springen.
Besucher können seit dieser Woche täglich von 8 bis 20 Uhr bei angenehmen
26 Grad Wassertemperatur ihre Bahnen
ziehen – und das bis Mitte Oktober.
Für die frischeren Tage stehen Wärmeräume zum Umkleiden bereit.
Gewinner der Schwimm- und
Saunapass-Aktion gezogen
Mit dem Saisonstart wurden außerdem
die vier Gewinner der Schwimm- und
Saunapass-Aktion gezogen. Badegäste der Heidelberger Hallenbäder konnten bis März bei jedem Besuch Stempel
sammeln und ihren Pass bei zwölf gesammelten Stempeln zur Preisverlosung
einreichen.
Am Montag, den 18. Mai, findet im
Thermalbad dann die offizielle Übergabe der Preise an die Gewinner statt.
Weitere Informationen finden sich im
Netz unter www.swhd.de/baeder.
Traditionsbad mit Wohlfühlklima
Gemütlich unter hohen Bäumen
räkeln, die ersten Sonnenstrahlen
genießen und den Blick in die Ferne
schweifen lassen – zwischendurch ins
blaue Nass springen und im 26 Grad
warmen Wasser abtauchen:
Das Heidelberger Traditionsbad mit
der besonders langen Freibadsaison
ist ein echtes Schmuckstück und
bietet seinen Besuchern einen großen
Erholungswert.
Das Bad auf einen Blick:
> Liegewiese mit Blick auf die grünen
Hügel um Heidelberg
> Schwimmerbecken: 50 Meter,
Wassertemperatur 26 °C
> Nichtschwimmerbecken: 50 Meter,
Wassertemperatur 26 °C
> Schnellschwimmbahn
> Planschbecken mit Sonnensegel
> Wasserspielgeräte
> Barrierefreier Zugang
Beitrag zu nachhaltiger Mobilität
Weitere Pedelecs auf dem Campus-Dreieck unterwegs
Die Stadtwerke Heidelberg haben es
sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität
zu fördern und im Stadtgebiet sichtbarer zu machen. Daher unterstützen
sie auch das Projekt Campus-Dreieck:
ein Pedelec-Verleihsystem für Mitarbeiter des Technologieparks. Im April
wurden dafür zwei neue Pedelecs
übergeben.
Der erste Besucher, der achtjährige Niklas Hans Kern, wurde von Alfred Kappenstein, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Bäder, mit einem großen
Blumenstrauß begrüßt.
Löwen-Spendenlauf im
Heidelberger Zoo
Seit Mai 2012 kooperieren der Technologiepark Heidelberg, der Umweltschutzverein Ökostadt Rhein-Neckar und
die Stadtwerke Heidelberg beim Aufbau des sogenannten Campus-Dreieck. Damit bietet der Technologiepark
seinen Mitarbeitern ein Pedelec-Verleihsystem an drei Standorten an. Die
Strecken auf dem Dreieck zwischen
dem Technologiezentrum im Neuenheimer Feld, dem InnovationLab in
der Speyerer Straße und der Universi-
tät in der Altstadt können sie so klimaschonend zurücklegen. „Für den Ausbau der Elektromobilität ist eine enge
Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort
sehr wichtig. Das bewährt sich auch
beim Campus-Dreieck“, sagt Katharina
Schimek von den Stadtwerken Heidelberg Energie. „Das Projekt sorgt für eine Entlastung des Straßenverkehrs und
steigert die Sichtbarkeit von Pedelecs als
alternatives Fortbewegungsmittel.“
Lust auf Pedelecs
Auch wer nicht im Technologiepark arbeitet, kann in Heidelberg,
Dossenheim und Bammental Pedelecs mieten: über das Verleihsystem
„Rückenwind“,
Ökostadt Rhein-Neckar e.V.
Zentrum für umweltbewusste
Mobilität (ZuM), 06221 189928
[email protected]
Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg mit viel guter
Laune dabei
Rund 30 Mitarbeiter der Stadtwerke
Heidelberg starteten am Sonntag,
den 12. April, unter insgesamt 274
Läufern auf einer Strecke der ungewöhnlichen Art: Der Lauf begann und
endete direkt am Löwengehege. Mit
dem Lauf unterstützen die Stadtwerke Heidelberg den Heidelberger Zoo
beim geplanten Umbau der LöwenAußenanlage.
Bei der Übergabe der Pedelecs (v.l.): Christine Altavilla (Stadtwerke Heidelberg),
Dr. André Domin (Technologiepark Heidelberg), Michael Teigeler (Stadtwerke
Heidelberg), Dr. Martin Raditsch (InnovationLab), Torsten Kliesch
(Ökostadt Rhein-Neckar) und Katharina Schimek (Stadtwerke Heidelberg).
Impressum
Das Team der Stadtwerke Heidelberg beim Löwenlauf 2015. Weitere Infos zum
Spendenlauf unter www.zoo-heidelberg.de/loewen-spendenlauf.
Stadtblatt_16_15.indd 1
Stadtwerke Heidelberg GmbH
Unternehmenskommunikation
Kurfürsten-Anlage 42 – 50
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 513-0
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.),
Sophia Grein, Julia Kühner-Lößl
Fotos: Stadtwerke Heidelberg
Alle Angaben ohne Gewähr
13.04.15 15:28
Aktuelles
9
Ein Ort für kreative Köpfe
Gefragter Standort: Das Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum „Dezernat 16“ in der alten Feuerwache
Ein gefragter Start- und Standort für
kreative Köpfe ist das „Dezernat 16“
in der Emil-Maier-Straße 16: Rund
100 Start-Ups, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Künstler
aus den Branchen Architektur, Literatur, Mode, IT, Film, Kunst und
Musik haben hier auf 3.000 Quadratmetern bezahlbare Büros, Ateliers,
Werkstätten, Medien- und Lagerräume gefunden.
Im März 2013 hatte der Gemeinderat
die Einrichtung eines Kultur- und Kreativwirtschaftszentrums in der alten
Feuerwache in Bergheim beschlossen.
Jüngst nahm das Gremium den aktuellen Jahresbericht der Einrichtung zur
Kenntnis. Betreiber ist die Heidelberger
Dienste gGmbH im Auftrag der Stadt.
Hinzu kommen 1.700 Quadratmeter
flexible Nutzräume wie Veranstaltungsflächen und ein Coworking-Bereich. „Unser Ziel beim Start des regulären Betriebs im Juni 2013 war es,
den Wirtschaftsstandort Heidelberg
für diese jungen, innovativen Unternehmen und Gründer attraktiv zu machen“, sagt Oberbürgermeister Dr.
Eckart Würzner. „Die Auslastungszahlen und die anhaltende Nachfrage zeigen uns, dass dieser Plan aufgegangen
ist.“
Die Kultur- und Kreativwirtschaft
ist ein bedeutender Wirtschaftssektor in Heidelberg mit einer überdurchschnittlichen Aktivität: Jedes
zehnte Unternehmen in Heidelberg
ist dem Sektor der Kultur- und
Kreativwirtschaft zuzuordnen, mit
einem Umsatz von über 600 Millionen Euro jährlich. Das Dezernat
16 hat sich zu einem Kristallisationspunkt der Kreativwirtschaft in
Heidelberg entwickelt. Zurzeit finden dort knapp 100 Mieter Büround Atelierräume. Die Nachfrage
ist konstant stark. Weitere Infos
und der aktuelle Jahresbericht unter
www.heidelberg.de/kreativwirtschaft.
Wer Mieter im Dezernat 16 ist, profitiert von einem kreativen Umfeld,
günstigen Gewerbeflächen, gemeinsam nutzbarer Infrastruktur und ei-
Kreativwirtschaft
Sogenannte Coworking-Bereiche bieten neben preisgünstigen Arbeitsplätzen die
Foto: KKW
Möglichkeit des Austauschs mit anderen jungen Kreativen. nem kostenlosen Beratungsangebot,
das die Stadt über die Stabstelle „Kultur- und Kreativwirtschaft“ im Amt
für Stadtentwicklung und Statistik bereitstellt. Vorträge, regelmäßige Netzwerktreffen und kostenlose Businesscoachings stehen monatlich auf der
Agenda. Als Veranstaltungsort ist das
Dezernat 16 außerdem Anziehungs-
punkt für Messen, Workshops, Konferenzen und Ausstellungen. So fand
dort beispielsweise der Gründerinnentag 2014 der IHK Rhein-Neckar statt,
die Heidelberger Ausbildungstage und
die Designmesse HAPTIKA ZWEI.
Nächster Termin im Dezernat 16 ist
das Barcamp Rhein-Neckar am 18.
April (siehe Seite 4).
Diskussion über Standortauswahl
Konferenzentrum: Fachverwaltung empfiehlt, vier Standorte eingehender zu prüfen
Das geplante neue Konferenzzentrum steht vor der entscheidenden
dritten Projektphase. Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss
berät am heutigen Mittwoch, 15.
April, erstmals über eine engere Auswahl an Standorten.
Nach der ersten Phase der Bedarfserhebung und der zweiten Phase der Standortsuche, die beide unter intensiver
Bürgerbeteiligung erfolgten, empfiehlt
die Fachverwaltung nun, vier Standorte
eingehender zu prüfen (siehe Kasten
rechts). Wenn der Gemeinderat am 7.
Mai grünes Licht gibt, sollen für diese
vier Standorte die Machbarkeit geprüft
und Finanzierungsmodelle sowie Betreiberkonzeptionen erstellt werden.
Zwei „Nachrücker“-Standorte
Die im Koordinationsbeirat „Neues
Konferenzzentrum“ vertretenen Bürgerinstitutionen – die Bürgerstiftung
Heidelberg, die Bürger für Heidelberg
und die Bürgerinitiative „BIEST“ –
haben eine ergänzende Bewertung der
Standortvorschläge
vorgenommen.
Die Ergebnisse sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Fachverwaltung. Beide Bewertungsergebnisse
wurden vom Koordinationsbeirat legitimiert. Die Fachverwaltung schlägt
vor, zwei weitere von den Bürgerinstitutionen vorgeschlagene Standorte –
Lessingstraße/Kurfürsten-Anlage und
Stadtwerke (Kurfürsten-Anlage) – als
„Nachrücker“ festzulegen, falls im
weiteren Prüfverfahren Standorte ausscheiden sollten.
Auch die dritte Projektphase erfolgt
unter Bürgerbeteiligung. Wenn der
Gemeinderat dafür stimmt, wird das
Bürgerbeteiligungskonzept wie in den
vorigen Phasen vom Koordinationsbeirat entwickelt. (www.heidelberg.de/
konferenzentrum)
flo
Mögliche Standorte
Altklinikum Nord-Ost: Ein Konferenzzentrum dort hätte eine spürbare
Ausstrahlung auf das Umfeld des Bismarckplatzes und die Nähe zu den
Kultur- und Sozialwissenschaften der
Universität. Größte Herausforderung:
die Integration in den vorhandenen
denkmalgeschützten Gebäudebestand.
Bahnstadt-Baufeld T1: Dieser
Standort punktet durch seine Nähe
zum Hauptbahnhof. Er kann Entwicklungsimpulse für den Bahnstadt-Campus und den Technologiepark geben.
Berliner Straße/Jahnstraße: Der
Standort hat einen starken Wissenschaftsbezug. Auch der Bezug zum
Stadtbild und zur Stadtgesellschaft ist
gegeben. Problematisch: die Verlagerung der aktuellen Nutzung und der
Abriss der bestehenden Gebäude.
Heidelberger Druck/Print Media
Academy: Die Standortoption punktet mit der Nähe zum Hauptbahnhof.
Fragen ergeben sich im Hinblick auf
eine mögliche Integration der Print
Media Academy und konkurrierende
Nachnutzungskonzepte.
Czernyring
wird umgebaut
Der Czernyring hat als Hauptverkehrsachse sowohl für die Erschließung der
Bahnstadt als auch für das gesamte
Heidelberger Verkehrsnetz eine große
Bedeutung. Um seine Leistungsfähigkeit für die Zukunft sicherzustellen,
soll er zwischen Czernybrücke und
Montpellierbrücke grundsätzlich vierstreifig umgebaut werden. Der Radverkehr soll künftig durchgehend auf
selbstständigen Radwegen geführt werden. Das hat der Gemeinderat bereits
Anfang März 2015 beschlossen. Die
geschätzten Kosten betragen rund
15,65 Millionen Euro.
Die Anpassung des Czernyrings wird
auch durch die geplante BahnstadtStraßenbahn erforderlich. Die Trasse
soll künftig aus der Grünen Meile kommend in Richtung Montpellierplatz auf
der Südseite des Czernyrings zwischen
Fahrbahn und Radweg verlaufen. Hier
wird auch die neue Haltestelle Hauptbahnhof Süd angelegt, die entsprechend
den Planungen zum Mobilitätsnetz
Heidelberg von der Linie 22 und der
Linie 26 angefahren werden wird.
10
Aktuelles
stadtblatt - 15. April 2015
Falschparker behindern Rettungskräfte
In der Altstadt wird es für die Feuerwehr manchmal ziemlich eng – kommende Woche verstärkte Kontrollen
Jeder Autofahrer kennt die Situation:
Falsch abgestellte Fahrzeuge machen
die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte
Ecken lassen einen kaum um die
Kurve kommen und versperren die
Sicht. Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, kann im
Notfall sogar tödlich enden.
Wichtige Parkregeln
• Das Auto so parken, dass jederzeit
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
durchkommen. Die brauchen
eine Mindestdurchfahrtsbreite
von drei Metern.
•Kreuzungsbereiche freihalten:
Fünf Meter vor und nach Einmündungen und Kreuzungen
darf nicht geparkt werden. Feuerwehrfahrzeuge brauchen viel
Platz beim Abbiegen.
Auf einer Fahrt durch die Heidelberger Altstadtgassen mit einem Feuerwehr-Einsatzfahrzeug demonstrierten
die Feuerwehr und der Gemeindevollzugsdienst (GVD), wie gedankenloses
Falschparken den Einsatz des Rettungsdienstes erschweren kann.
Die Strecke bot reichlich Gelegenheit,
auf kritische Stellen aufmerksam zu
machen: „Die meisten Probleme haben
wir durch zugeparkte Kreuzungen und
Einmündungen. Die Leute machen
sich oft keine Gedanken, wie wir mit
den großen Einsatzfahrzeugen um die
Kurve kommen sollen“, erklärte Feuerwehr-Einsatzleiter Thomas Fitzau.
In der Bauamtsgasse stand ein großer
Wagen zwar auf einem markierten
Hier in der Ziegelgasse kommt die Feuerwehr kaum durch und muss zeitaufwändig
dirigiert werden. Dabei gehen im Ernstfall wertvolle Minuten verloren. Foto: Rothe
Parkplatz, ragte aber mit dem Heck
weit in den Fahrweg hinein. Thomas
Blank, Leiter der Verkehrsüberwachung beim Amt für Verkehrsmanagement, sagte dazu: „Die kleinen Altstadtgassen sind einfach nicht gemacht
für die großen SUV und Vans. Das
betrifft nicht nur die Altstadt, sondern
die anderen Stadtteile mit alten engen
Ortskernen.“
Verstärkte Parkkontrollen
In der Woche vom 20. bis 24. April
wird der GVD in der Altstadt verstärkt
parkende Autos kontrollieren, um freie
Rettungswege zu gewährleisten. ck
Generationenübergreifendes Wohnen
Bahnstadt: „Heidelberg Village“ als Quartier mit Modellcharakter geplant
Begrünte Fassaden, Begegnungsräume für eine aktive Nachbarschaft, ein breitgefächertes Angebot
moderner Service-, Pflege- und Betreuungsleistungen für generationenübergreifendes Wohnen sowie
eine nachhaltige Architektur: Das
neue Bauprojekt „Heidelberg Village“ in der Bahnstadt wird Akzente
setzen.
Gesellschaftlich und
ökologisch innovativ
Unter dem Namen „Heidelberg Village – Living Community“ entstehen
inmitten der Bahnstadt auf einer Gesamtfläche von 15.000 Quadratmetern rund 170 Wohneinheiten und
Gewerbe. Es soll einen ausgewogenen
Wohnungsmix geben, vom Ein-Zimmer-Appartement bis zur großzügigen Stadtwohnung für Familien. Die
Miet- und Eigentumswohnungen
sind schwellen- beziehungsweise barrierefrei zugänglich. Das Areal liegt
westlich des Gadamerplatzes zwischen Langem Anger und Grüner
Meile. Der Baubeginn ist im zweiten
Quartal 2015 vorgesehen.
Das Besondere an
„Heidelberg Village“
• Gesellschaftlicher Modellcharakter
mit zahlreichen Begegnungsräumen
und einem professionellen Quartiermanagement
• Generationenübergreifendes Wohnen mit einem breiten Angebot moderner Service-, Pflege- und Betreuungsleistungen
• Wie alle Gebäude in der Bahnstadt
hat „Heidelberg Village“ Passivhaus-
standard. Zudem wird sich das Projekt durch eine begrünte DoppelFassade optisch abheben.
• Im höchsten der drei Gebäudeteile
wird es in der obersten Etage einen
Aussichtspavillon geben.
Für die Planung verantwortlich ist das
Architekturbüro „Frey Architekten“ aus
Freiburg in Zusammenarbeit mit der
Entwicklungsgesellschaft
Innovatio.
Mehr: www.heidelberg-bahnstadt.de. cca
• Besonders bei größeren Gebäudekomplexen werden spezielle
Zufahrten und Stellflächen für die
Feuerwehr ausgewiesen. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen freigehalten werden.
• Löschen geht nur, wenn Hydranten auf Straßen und Bürgersteigen zugänglich sind. Hydranten
unter der Erde erkennt man an
den ovalen Schachtdeckeln.
Parkplätze für
Anwohner
Die Stadt Heidelberg hat im Stadtteil
Bergheim in Teilbereichen der Gneisenaustraße, der Mannheimer Straße
und der Vangerowstraße zusätzliche
Anwohnerparkplätze eingerichtet.
Auch in der Voßstraße werden in
Kürze weitere Anwohnerparkplätze
ausgeschildert. Damit folgt die Stadt
dem vielfachen Wunsch aus der Bergheimer Bevölkerung und aus dem Bezirksbeirat nach zusätzlichen
Anwohnerparkplätzen vor allem im
westlichen Stadtteilbereich.
Für die Benutzung ist ein Parkausweis
B erforderlich. Anspruchsberechtigt
sind Bewohnerinnen und Bewohner
von Bergheim, die dort mit Hauptwohnung gemeldet sind sowie Betriebe, die in Bergheim ihren Sitz
haben.
Architektenentwurf von „Heidelberg Village“ Modell: Frey Architekten
Erhältlich ist der Parkausweis im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69.
Die Beantragung ist auch online möglich unter www.heidelberg.de >Leben >
Mobilität >Parken >Anwohnerparken.
Der Parkausweis kostet 36 Euro und
ist für ein Jahr gültig.
Aktuelles
11
Blutspenden können Leben retten
Stadt und Deutsches Rotes Kreuz ehrten vielfache Blutspender
Neun Ehrungen für zehn Blutspenden, eine Ehrung für 25 Blutspenden und zwei Ehrungen für 50 Blutspenden: Das Deutsche Rote Kreuz
(DRK) zeichnete im März stellvertretend für alle Blutspender aus Heidelberg zwölf Bürgerinnen und Bürger mit der Blutspender-Ehrennadel
aus.
Leben zu retten. das ist nicht selbstverständlich, auch wenn das regelmäßige
Blutspenden völlig unbedenklich ist.“
Erichson verwies zugleich darauf, dass
man so auch gleich eine „Art medizinscher Eigenvorsorge“ betreibe, da das
Spenderblut jedes Mal auf wichtige Befunde hin untersucht würde.
Eine goldene Ehrennadel mit goldenem Lorbeerkranz für 25 Blutspenden
ging an Metin Basmaci. Und die Ehrennadel in Gold für zehn Blutspenden
überreichte Erichson an Uwe Bender,
Katherina Bick, Ernst-Werner Bruder,
Ingrid Gerstner, Rita Niemann-Geiger, Uwe und Stephanie Schröder, Daniel Seiz und Oliver Stengele.
Das DRK würdigt jedes Jahr gemeinsam mit der Stadt Heidelberg mit einem Empfang im Rathaus den kontinuierlichen und unentgeltlichen
Beitrag der Spender für kranke und
schwerverletzte Menschen.
„Das Wenige, das du tun kannst, ist
viel.“ Mit diesem Zitat des Humanisten
Albert Schweitzer begrüßte Bürgermeister Wolfgang Erichson die Gäste
im Kleinen Rathaussaal und dankte ihnen herzlich für ihren Einsatz: „Sie tragen dazu bei, Verletzten zu helfen und
Der stellvertretende DRK-Kreisbereitschaftsführer Steffen Stadler (rechts) und Bürgermeister Wolfgang Erichson (5. von r.) ehrten die treuen Blutspender. Foto: Rothe
BÜRGERSERVICE
BÜRGERBEAUFTRAGTER
Gustav Adolf Apfel, Tel. 06221 5810260; Rathaus, Zimmer 216.
Öffnungszeiten: Mi 9-12 und 13-15
Uhr, Do 9-12 und 13-17 Uhr
KINDERBEAUFTRAGTE
Kinderbeauftragte (Kibs) in den
Stadtteilen – Infos unter www.hei
delberg.de/kinderbeauftragte. E-Mail:
[email protected]
RECYCLINGHÖFE
Öffnungszeiten: Kirchheim/Oftersheimer Weg, Wieblingen/AEA/Mittelgewannweg: Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa
8-13 Uhr; Emmertsgrund/Müllsauganlage, Ziegelhausen/Parkplatz
Stiftsmühle,
Erzeugergroßmarkt:
Mo-Fr 8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Sa
8-13 Uhr,
Abfall-Hotline: 06221 58-29999
BÜRGERÄMTER
Altstadt: Rathaus, Marktplatz 10,
Tel. 06221 58-13810 (Mo, Fr 8-12
Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-18
Uhr)
Nächster Termin: 15. Mai
Die nächste Möglichkeit, in Heidelberg Blut zu spenden, besteht am 15.
Mai in Ziegelhausen von 15.30 bis
19.30 Uhr im katholischen Pfarrzentrum, Mühlweg 11.
ck
r
ice-Infos unte
Service
Zentrale telefonische Anlaufstelle
der Stadt Heidelberg: Tel. 06221 5810580 oder 115,
Lob und Kritik: Telefon 06221 5811580; Rathaus, Zimmer 204
Die Ehrennadel in Gold mit goldenem
Eichenkranz für 50 Blutspenden erhielten Annerose Marx und Howard
Cockett. Annerose Marx kommt sogar
auf 75 Spenden, da ihr Blut mit der seltenen Blutgruppe „0-negativ“ besonders begehrt ist.
Weitere Serv
e
.heidelberg.d
www
Emmertsgrund/Boxberg: Emmertsgrundpassage 17, Tel. 06221 5813850 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16
Uhr, Mi 8-18 Uhr)
Handschuhsheim:
Dossenheimer
Landstr. 13, Tel. 06221 58-13820
(Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr,
Do 8-18 Uhr)
Kirchheim: Schwetzinger Str. 20, Tel.
06221 58-13860 (Di, Mi, Fr 8-16
Uhr, Do 8-18 Uhr)
Mitte (Bergheim, West-, Südstadt):
Bergheimer Str. 69, Tel. 06221 5847980 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16
Uhr, Mi 8-17.30 Uhr),
Rentenstelle nur nach Terminvereinbarung, Tel. 06221 58-13760
Neuenheim: Rahmengasse 21, Tel.
06221 58 13830 (Di 8-18 Uhr, Mi-Fr
8-16 Uhr)
Pfaffengrund: Am Markt 21, Tel.
06221 58-13870 (Di 8-18 Uhr, Mi,
Do, Fr 8-16 Uhr)
Rohrbach: Seckenheimer Gässchen 1,
Tel. 06221 58-13880 (Di 8-18 Uhr,
Mi, Do, Fr 8-16 Uhr)
Wieblingen: Mannheimer Straße 259,
Tel. 06221 58-13890 (Mo, Fr 8-12
Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr)
Ziegelhausen/Schlierbach: Kleingemünder Str. 18, Tel. 06221 58-13840
(Di, Mi, Fr 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr)
Bürgeramt Kfz-Zulassungs- und
Führerscheinstelle: Pleikartsförster
Str. 116, Tel. 06221 58-43700, 58-
13444 (Führerscheinstelle)
(Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16 Uhr,
Mi 8-17.30 Uhr)
Technisches Bürgeramt: Kornmarkt 1,
Tel. 06221 58-25250 (Mo, Fr 8-12 Uhr,
Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-17.30 Uhr)
FUNDBÜRO
Heidelberger Dienste gGmbH, MoDo 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr, Hospitalstr. 5, Tel. 06221 653797
TOURIST INFORMATION
Öffnungszeiten: Hauptbahnhof 9 bis
18 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen; Rathaus Mo bis Fr 8-17 Uhr, Sa
10-17 Uhr, Tel. 06221 58-44 444
ZOO
Tiergartenstr. 3, Telefon 06221 64550,
täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet
KURPFÄLZISCHES MUSEUM
Hauptstr. 97, Tel. 06221 58-34020
(Di-So 10-18 Uhr, Mo geschlossen)
STADTBÜCHEREI
Poststr. 15, Tel. 06221 58-36100, geöffnet: Di-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr)
SCHWIMMBÄDER
Thermalbad
Tel. 06221 513-2877
täglich 8-20 Uhr
Hallenbad Köpfel
Tel. 06221 513-2880
Mo bis Mi und Fr 7.30-20.30 Uhr,
Do 7.30-14 Uhr, Sa und So 10-18
Uhr
Hallenbad im DHC
Tel. 06221 513-2873
Di bis Fr 7-14 Uhr, Sa 11.30-17.30
Uhr, Mo und So geschlossen
Hallenbad Hasenleiser
Tel. 06221 513-2871
Mo, Mi, Fr 15-22 Uhr, Di 15-18 Uhr,
Do 16.30-22 Uhr, Sa 13-19.30 Uhr, So
10-18 Uhr
Weiter Infos: www. swhd.de >Bäder
Impressum
Herausgeber: Stadt Heidelberg,
Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Marktplatz 10, 69045 Heidelberg,
Tel. 06221 58-12000/-12010, EMail: oeffentlichkeitsarbeit@heidel
berg.de
Leitung des Amtes:
Achim Fischer
Redaktion: Eberhard NeudertBecker (neu), Christiane Calis (cca),
Christina Euler (eu), Nina Flosdorff
(flo), Lisa Grüterich (lgr), Timm
Herre (tir), Claudia Kehrl (ck)
Grafik: Marijke Domscheit
Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH
Vertriebs-Hotline: 0800 06221-20
12
Bekanntmachungen
stadtblatt - 15. April 2015
Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg
trauern um
Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Klaus Erwin Tschira
Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse
Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Tschira hat sich über Jahrzehnte hinweg nachhaltig für Wissenschaft, Forschung und Bildung engagiert. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen lag ihm dabei besonders am Herzen. Er hat sich in hervorragender und beispielhafter Weise um die Stadt Heidelberg als Wissenschaftsstandort und deren Bürgerinnen und Bürger
verdient gemacht. Sein Wirken und seinen besonderen Einsatz für Heidelberg hat der Gemeinderat mit der Verleihung
der Richard-Benz-Medaille für Kunst und Wissenschaft gewürdigt.
Mit Hochachtung und in tiefer Dankbarkeit nehmen wir Abschied von ihm.
Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.
Stadt Heidelberg
Dr. Eckart Würzner
Oberbürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachung
des Rhein-Neckar-Kreises
Verordnung des Landratsamtes RheinNeckar-Kreis als untere Wasserbehörde
zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserwerke Edingen I
und II des Wasserversorgungsverbandes
„Neckargruppe“ vom 25. März 2015
Aufgrund von§§ 51, 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I
2009, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014
(BGBI. I 2014, S. 1724) und § 95 Abs. 1
Wassergesetz für Baden-Württemberg
(WG) vom 03. Dezember 2013 (GBI. 2013,
S. 389) zuletzt geändert durch Artikel2 des
Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (GBI.
2014, S. 777) wird verordnet:
§1
Räumlicher Geltungsbereich
1) Im Interesse der vom Wasserversorgungsverband „Neckargruppe“ mit Sitz in Edingen-Neckarhausen betriebenen öffentlichen
Wasserversorgung wird zum Schutz des
Grundwassers im Einzugsgebiet der vom
Wassergewinnungsverband eingerichteten
Wassergewinnungsanlagen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt, das sich teilweise
über die Gemarkungen der Städte Heidel-
berg und Mannheim sowie über die Gemarkung Edingen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen erstreckt.
2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in
die weitere Schutzzone (Zone III), die engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone 1).
3) Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich
- mit der Zone III
auf den Gemarkungen Heidelberg, Mannheim und Edingen
- mit der Zone II
auf den Gemarkungen Heidelberg und
Edingen
- mit der Zone I
auf der Gemarkung Edingen mit den Fassungsbereichen:
-Edingen I
Brunnen 1 auf einer Teilfläche (20m x
20m) des Flurstücks Nummer 4216, Brunnen 2 auf einer Teilfläche (20 m x 20 m) des
Flurstücks Nummer 4216
-Edingen II
Brunnen 1 auf einer Teilfläche (20 m x 20
m) des Flurstücks Nummer 4534/1, Brunnen 2 auf einer Teilfläche (20 m x 20 m) des
Flurstücks Nummer 4534/1.
Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich
aus den Übersichtsplänen im Maßstab
1:25000 und 1:10000 und den Detaillageplänen DP1 und DP2 im Maßstab 1:2500
(Schutzgebietskarten), in denen die Zone III
grün, die Zone II gelb und die Zone I rot
dargestellt sind.
4) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil
dieser Verordnung.
Die Verordnung mit Schutzgebietskarten liegt
mit lnkrafttreten der Verordnung zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der
Sprechzeiten bei folgenden Stellen aus:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg,
- Gemeinde Edingen-Neckarhausen - Rathaus-, Hauptstr. 60, 68528 Edingen­Neckarhausen,
- Stadt Heidelberg -Amt für Umweltschutz,
Gewerbeaufsicht und Energie -, Kornmarkt
1 (Prinz Carl), 69115 Heidelberg,
- Stadt Mannheim im Beratungszentrum
Bauen und Umwelt, Collinistr.1 (Colli­
nicenter), 68161 Mannheim.
§2
Schutzbestimmungen der Schutzgebietsund Ausgleichs-Verordnung
1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen der Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen
und
die
Gewährung
von
Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten
(Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung- SchALVO) vom 20.02.2001 (GBI.
2001, S. 145) in der jeweils geltenden Fassung.
2) Weitergehende Regelungen dieser Ver-
ordnung gehen vor.
§3
Schutz des Fassungsbereichs (Zone I)
1) Die Zone I darf nur von den Eigentümern
und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, von den Bediensteten des Wasserversorgungsunternehmens, der Wasser- und Gesundheitsbehörden
und
des
Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung
9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau - sowie von denjenigen Personen,
denen ein Betretungsrecht aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zusteht, betreten werden. Von Dritten darf die Zone I
nur mit Zustimmung des Wasserversorgungsunternehmens betreten werden.
2) ln der Zone I sind neben den nach der
Schutzgebiets- und Ausgleichs­Verordnung
(SchALVO) gestatteten Maßnahmen nur
Maßnahmen der Wassergewinnung und der
Wasserversorgung zulässig.
§4
Schutz der engeren und weiteren
Schutzzonen (Zonen II und III)
Für die engeren und weiteren Zonen (Zone
II und Zonen III AIII B) gelten die Rege­
lungen in den§§ 5 bis 8 ergänzend.
§5
Landwirtschaftliche, gartenbauliche und
forstwirtschaftliche Nutzung
Neben den Schutzbestimmungen nach § 2
gelten folgende Regelungen:
Engere
Schutzzone
Weitere Schutzzone
Engere
Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
Zone II
Zone lll
1. Verwenden von Pflanzen- verboten nach den Vorgaben des Pflanzenschutz- rechts
schutzmitteln in oder an oberirdischen Gewässern
2. Aufbringen von Pflanzen- verboten
schutzmitteln mit Flugzeugen
oder Hubschraubern
verboten
3. Lagern von Pflanzenschutz- verboten
mitteln, Zubereiten der Behandlungsflüssigkeiten
verboten;
zulässig innerhalb geeigneter, ortsfester
Einrichtungen
13
Bekanntmachungen
Engere
Schutzzone
Weitere Schutzzone
Engere
Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
Zone II
Zone lll
4. Befüllen von Pflanzenschutz- verboten
geräten mit Pflanzenschutzmitteln
verboten;
zulässig, sofern durch Vorkehrungen sichergestellt ist, dass ein Eindringen wassergefährdender Stoffe in den Boden/
das Grundwasser nicht erfolgen kann
15. Errichtung und Erweiterung verboten
von Stallungen
verboten;
zulässig sind Einrichtungen, die ein Eindringen von grundwasserschädlichen
Stoffen in den Untergrund/das Grundwasser wirkungsvoll unterbinden
5. Ausbringen von Klärschlamm verboten
und Bioabfall
verboten
16. Anlegen und Erweitern von verboten
Drainagen und Vorflutgräben
verboten;
ausgenommen bei Bau und Unterhaltung
von Feld- und Waldwegen
6. Errichten, Erweitern und Betrei- verboten
ben von Anlagen zum Lagern von
Festmist, Silage und festen Gärsubstraten I Gärresten sowie von
Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Gärsaft, Silagesickersaft oder flüssigen Gärsubstraten I Gärresten
verboten
7. Lagern von Festmist oder sta- verboten
pelbaren Gärresten außerhalb
ortsfester Anlagen
verboten
8. Lagern von Silage außerhalb verboten
ortsfester Anlagen
verboten;
bei Silage mit Trockenmasse > 30°/o und
ohne Silagesickersaftanfall: zulässig in FoIiensilios und mittels Wickelballensilage
9. Lagern von Handelsdünger, verboten
ausgenommen vorübergehendes
Lagern von Kalk
verboten;
zulässig in geeigneten Einrichtungen
10. Errichten und Erweitern von verboten
Kleingartenanlagen, Gartenbaubetrieben, Baumschulen, Anlagen
für den Zierpflanzenbau, forstliche Pflanzgärten, Christbaumkulturen
verboten
11. Errichten und Erweitern von verboten
Tierpferchen
verboten;
zulässig in der Zeit, die für eine Abweidung der unmittelbar angrenzenden
Grünflächen erforderlich ist, ohne flächige Verletzung der Grasnarbe
17. Verwenden von Ketten- verboten;
schmierölen für Motorsägen
zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare Kettenschmierstoffe
18. Umwandlung von Wald im verboten
Sinne von § 9 LWaldG
verboten
19. Behandeln von Stammholz verboten
mit Pflanzenschutzmitteln
verboten
20. Anlegen und Erweitern von verboten
Holznasslagerplätzen
verboten
§6
Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall
Es gelten folgende Regelungen:
12. unbefestigte Tierauslaufflä- verboten
chen
13. befestigte Tierauslaufflächen
verboten
14. Errichten und Erweitern von verboten
Weiden und Koppeln
verboten;
zulässig sind
- Auslaufflächen und Paddocks für Pferde,
sofern diese sauber gehalten werden,
- Auslaufflächen mit unterliegender, flüssigkeitsdichter Schicht und Entwässerung in eine dichte Gülle- oder Jauchegrube oder
-
Auslaufflächen mit geschlossener Grasnarbe
verboten; zulässig sind
-Auslaufflächen und Paddocks für Pferde
mit flüssigkeitsdurchlässigen Bodenbefestigungssystemen, sofern diese sauber gehalten werden
-
befestigte Tierauslaufflächen in flüssigkeitsdichter Ausführung mit Entwässerung in dichte Gülle- oder Jauchegrube
verboten;
zulässig, wenn Besatzdichte und Beweidungszeit dem nachwachsenden Futterangebot angepasst sind, ohne flächige
Verletzung der Grasnarbe und sofern
Viehtränken regelmäßig umgesetzt werden
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
1. Umgang mit wassergefähr- verboten
denden Stoffen außerhalb
landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und forstwirtschaftlicher Nutzung
verboten;
zulässig, sofern durch Vorkehrungen sichergestellt ist, dass ein
Eindringen wassergefährdender
Stoffe in den Boden I das Grundwasser nicht erfolgen kann
2. Errichten und Erweitern von
Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
mit Ausnahme von Anlagen
zur Entsorgung von Abfällen
(vgl. § 6 Nr.15)
verboten
zulässig unter Beachtung der
geltenden Rechtslage
3. Errichten und Erweitern von
Anlagen zum Speichern
wassergefährdender Stoffe in
unterirdischen Hohlräumen
verboten
verboten
4. Errichten und Erweitern von verboten
Rohrleitungsanlagen außerhalb eines Werksgeländes zum
Befördern wassergefährdender
Stoffe
verboten
5. Umgang mit radioaktiven
Stoffen
verboten
zulässig unter Beachtung der
geltenden Rechtslage
6. Errichten und Erweitern von
Abwasserbehandlungsanlagen
verboten
verboten;
zulässig sind
- Regenwasserbehandlungsanlagen
nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik oder
-Vorbehandlungsanlagen mit
lndirekteinleitung, die der Bauart
nach zugelassen sind oder mit
gleichwertigen Anerkennungen
14
Bekanntmachungen
7. Errichten und Betreiben von
Abwasserkanälen und - Ieitungen
8. Versickern und Versenken
von Abwasser und Niederschlagswasser
9. Verwerten von Bodenaushub
stadtblatt - 15. April 2015
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
Zone II
Zone lll
verboten
verboten;
zulässig unter Beachtung des
Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 142
„Abwasserkanäle und- Ieitungen in
Wassergewinnungsgebieten“ der
Deutschen Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und
Abfall e.V. oder gleichwertigen
Regelungen
18. gewerbemäßiges
Reparieren und Warten von
Kraftfahrzeugen
verboten
verboten;
zulässig in Einrichtungen, die ein
Eindringen von grundwasserschädlichen Stoffen in den Untergrund/
das Grundwasser wirkungsvoll
unterbinden
19. gewerbemäßiges Waschen
von Kraftfahrzeugen
verboten
verboten;
zulässig in Anlagen/Einrichtungen,
die ein Eindringen von grundwasserschädlichen Stoffen in den
Untergrund/das Grundwasser
wirkungsvoll unterbinden
verboten,
ausgenommen ist
das breitflächige
Versickern des auf
land- und forstwirtschaftlichen Wegen
anfallenden Niederschlagswassers über
belebte Bodenschichten
verboten;
zulässig ist die Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der
geltenden Rechtslage
verboten
verboten;
zulässig unter Beachtung der
bodenschutzrechtlichen Bestimmungen
§7
Bauliche Nutzungen
Es gelten folgende Regelungen:
10. Wiedereinbau von
verboten
Bodenmaterial aus dem
Bereich einer Altlast oder einer
schädlichen Bodenveränderung am Ort der Entnahme
verboten
11. Aufbringen von Grüngutund Bioabfallkompost
verboten
verboten;
zulässig zur fachgerechten
Düngung und Bodenverbesserung
12. Verwenden von teerhaltigerm Straßenaufbruch im
Straßenbau
verboten
verboten
13. Verwenden von teerfreiem
Straßenaufbruch und
Bauschutt im Straßenbau
verboten
verboten;
zulässig ist das Verwenden von
aufbereitetem Material, wenn die
Unbedenklichkeit des Materials und
Einbaus der Wasserbehörde
gutachterlich nachgewiesen wird
14. Verwenden von auswasch- verboten
oder auslaugbaren und
wassergefährdenden Materialien beim Bau von Straßen und
Wegen, Anlagen des Wasser-,
Schienen- und Luftverkehrs
und von Lärmschutzdämmen
sowie für Aufschüttungen,
soweit nicht unter§ 6 Nr.9, 10,
12, 13 erfasst
verboten
15. Errichten und Erweitern
von Anlagen zur Entsorgung
von Abfällen
verboten
verboten;
zulässig sind Anlagen zur Kompostierung von Bio- und Gartenabfällen
in haushaltsüblichem Umfang
16. Errichten, Erweitern und
Betreiben von Biogasanlagen
verboten
verboten
17. Transport wassergefährdender Flüssigkeiten
verboten
zulässig unter Beachtung der
geltenden Rechtslage
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
1. Errichten und Erweitern verboten
von baulichen Anlagen
verboten;
zulässig sind Vorhaben, sofern kein Eingriff in das Grundwasser erfolgt
2. Errichten und Erweitern verboten
von Tunnel- und Stollenbauten
verboten
3. Handlungen bei Ausführung verboten
von Hoch- und Tiefbauten,
durch die das Grundwasser verunreinigt werden kann, insbesondere Baustelleneinrichtungen,
Baustofflager,
Wohnunterkünfte, Toiletten,
Betankungen, Warten von
Fahrzeugen und Baumaschinen
verboten;
zulässig sind Handlungen auf
flüssigkeitsdichten Flächen oder in
Einrichtungen, die ein Eindringen von
grundwasserschädlichen oder
grundwasserbeeinträchtigenden
Stoffen ausschließen
4. Ausweisen neuer Wohn-, verboten
Gewerbe- und Industriegebiete
verboten;
zulässig
-soweit mit den Schutzzielen dieser Wasserschutzgebietsverordnung vereinbar
-wenn keine Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung der Ausweisung entgegenstehen
-wenn in den Festsetzungen zum Bebauungsplan auf die Bestimmungen dieser
Wasserschutzgebietsverordnung hingewiesen wird und
-soweit die geplante Bebauung nicht den
Belangen der Grundwasserneubildung
entgegensteht
5. Neu-, Um- und Ausbau verboten
von Straßen und öffentlichen
Parkplätzen mit Ausnahme
von Feld- und Waldwegen
verboten;
zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkehrungen nach RiStWag und den zugehörigen Regelungen des Landes BadenWürttemberg gegen eine Verunreinigung
des Grundwassers oder eine sonstige
nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften getroffen werden
6. Neu-, Um- und Ausbau verboten
von Parkplätzen
zulässig unter Beachtung der geltenden
Rechtslage
15
Bekanntmachungen
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
verboten
verboten
10. Errichten und Betreiben von Ton- verboten
taubenschießanlagen
verboten
11. Errichten, Erweitern und Betrei- verboten
ben von Fischteichen
verboten;
ausgenommen sind kleine
Zierteiche oder ähnliche
kleine Wasserbecken mit
Abdichtung sowie ohne Anschluss an oberirdische Gewässer
12. Militärische Handlungen außer- verboten
halb von Standort- und Truppenübungsplätzen sowie Übungen des
Zivilschutzes
verboten
13. Volksfeste und sonstige Großver- verboten
anstaltungen
verboten;
zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleistet ist
14. Motorsportveranstaltungen im verboten
Freien
verboten
15. Vorübergehendes Aufstellen von verboten
Wohnwagen, Wohnmobilen und
Zeltlagern
verboten;
zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleistet ist
9. Sprengungen
7. Neu-, Um- und Ausbau verboten
von Feld- und Waldwegen
zulässig
8. Neu-, Um- und Ausbau verboten
von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs
verboten;
ausgenommen sind Maßnahmen ohne
Eingriff in die Deckschichten
9. Errichten und Erweitern verboten
von Sportanlagen
verboten
10. Errichten und Erweitern verboten
von Campingplätzen und
Stellplätzen für Wohnmobile
verboten;
zulässig, wenn die geordnete Abfallund Abwasserentsorgung gewährleistet ist
11. Anlegen von Friedhöfen verboten
für Mensch und Tier
verboten
12. Anlegen und Erweitern verboten
von Flugplätzen
verboten
§8
Sonstige Nutzungen
Es gelten die folgenden Regelungen:
Engere Schutzzone
Weitere Schutzzone
Zone II
Zone lll
1. Maßnahmen zur Grundwasserab- verboten
senkung oder Grundwasserhaltung
verboten;
im Rahmen der Ausführung
von Bauvorhaben vorübergehend zulässig, sofern eine
Gefährdung der öffentlichen
Wasserversorgung
nicht zu erwarten ist und die
geltende Rechtslage beachtet wird
2. Maßnahmen, die eine wesentlie- verboten
hen Verminderung der Grundwasserneubildung oder des nutzbaren
Dargebots zur Folge haben sowie
Erschließen von Grundwasser
verboten
3. Oberirdisches Gewinnen von Stei- verboten
nen und Erden sowie sonstige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse als selbstständige Vorhaben
verboten
4. Bohrungen
verboten;
zulässig sind Bohrungen
ohne Eingriff in das Grundwasser
verboten
5. Erschließung von Grundwasser verboten
und Oberflächenwasser zur Wärmeoder Kältegewinnung
verboten
6. Entnehmen, Zutagefördern, Zuta- verboten
geleiten und Ableiten von Grundwasser
verboten
7. Erdwärmesonden
verboten
verboten
8.Erdwärmekollektoren (Flächenkol- verboten
lektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe) und thermoaktive erdberührte Bauteile
verboten
16. Verwenden von Schmierstoffen verboten;
im Bereich Verlustschmierung und zulässig, sofern biologisch schnell abbaubare
Schalölen
Schmierstoffe und Schalöle verwendet werden
17. Verwenden von Pflanzenschutz- verboten
mitteln auf Gleisanlagen
verboten;
zulässig im Einvernehmen
mit der unteren Wasserbehörde und unter Beachtung
der
Anwendungsbestimmungen der Mittel
§9
Duldungspflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von
Grundstücken
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes sind verpflichtet, zu dulden, dass Beschäftigte/Beauftragte des Wasserversorgungsunternehmens oder der Aufsichtsbehörden die Flurstücke zur Beobachtung des Wassers und
des Bodens betreten, Beobachtungsstellen einrichten, amtliche Kennzeichen anbringen und
die Fassungsbereiche umzäunen.
§ 10
Befreiung
1) Auf Antrag kann von den Verboten, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten dieser Wasserschutzgebietsverordnung Befreiung erteilt werden, wenn
a) der bezweckte Schutz auch ohne deren Einhaltung erreicht werden kann oder b) überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung erfordern oder
c) ein berechtigtes Interesse an der Abweichung besteht und wegen anderweiti­ger Schutzvorkehrungen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist oder
d) die Durchführung der Vorschrift zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen
würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen, insbesondere mit den Belangen
des Grundwasserschutzes vereinbar ist oder
e) die sofortige Durchführung der Regelung zu einer unzumutbaren Härte führen würde
und für eine Übergangszeit die Abweichung eine nachteilige Auswirkung auf das Grundwasser nicht erwarten lässt.
2) Eine Befreiung ist zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.
3) Die Befreiung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen versehen und befristet werden.
Sie kann zurückgenommen, nachträglich mit zusätzlichen Anforderungen versehen oder
weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das Grundwasser im Rahmen dieser
Verordnung vor nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu schützen, die bei der
Erteilung der Befreiung nicht voraussehbar waren.
4) Über Anträge auf Befreiung entscheidet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als untere
16
Bekanntmachungen
Wasserbehörde.
5) Eine Befreiung wird durch eine nach anderen Vorschriften gleichzeitig erforderliche Gestattung ersetzt. Diese Gestattung darf nur im Einvernehmen mit der zuständigen unteren
Wasserbehörde erteilt werden.
Verfahrensrechtliche Konzentrationsregelungen nach übergeordneten Vorschrif­
ten bleiben unberührt.
§ 11
Ausnahmen
Die Verbote des § 3 und der§§ 5 bis 8 gelten nicht
1. für Maßnahmen des Wasserversorgungsunternehmens die der Wassergewinnung oder
Wasserversorgung dienen, wobei solche Maßnahmen mit der unteren Wasserbehörde beim
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis rechtzeitig vor der Durchführung einvernehmlich abzustimmen sind und
2. für das Errichten und Betreiben von Anlagen, die bereits vor lnkrafttreten dieser
Verordnung rechtmäßig zugelassen, errichtet oder betrieben wurden.
Für den Betrieb rechtmäßig zugelassener Anlagen gilt dies nur dann, wenn der Betrieb innerhalb der Zulassung erfolgt. Die Betreiber sind verpflichtet, das Bestehen der Anlagen
nach Satz 1 Nr. 2 der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bis
spätestens sechs Monate nach lnkrafttreten der Verordnung anzuzeigen. Die Berechtigung
der unteren Wasserbehörde, zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen Auflagen, Bedingungen oder sonstige Anforderungen zu stellen, soweit
das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, bleibt unberührt.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
1) Ordnungswidrig im Sinne von§ 103 Abs. 1 Ziffer 7a und 8 Wasserhaushaltsgesetz sowie
§ 126 Abs. 1 Nr. 18 Wassergesetz für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
a) einem Verbot nach §§ 3 und 5 bis 8 dieser Verordnung zuwiderhandelt,
b) einer vollziehbaren Anordnung nach§§ 3 sowie 5 bis 8 oder einer Nebenbe­stimmung
nach § 10 Abs. 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt
c) den Duldungspflichten nach § 9 oder
d) der Anzeigepflicht nach § 11 Nr. 2 nicht nachkommt.
§ 13
lnkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 17. April 2015 in Kraft.
Heidelberg, den 25. März 2015
Stefan Dallinger (Landrat)
Verkündungshinweis:
Gemäß § 97 Abs. 1 Wassergesetz (WG) ist eine Verletzung der in § 95 Absatz 2 bis Absatz
4 WG genannten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung beim Landratsamt Rhein­Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg schriftlich geltend ge­macht wird. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Bekanntmachung
des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 34
Heidelberg über die Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl zum 16.
Landtag von Baden-Württemberg am 13.
März 2016
Am 13. März 2016 findet die Wahl des 16.
Landtags von Baden-Württemberg statt.
Die Wahl ist nach den Vorschriften des
Landtagswahlgesetzes (LWG) in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), zuletzt geändert durch Artikel 26 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68)
und der Landeswahlordnung (LWO) in der
Fassung vom 02. Juni 2005 (GBl. S. 513),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.
August 2010 (GBl. S. 732) vorzubereiten
und durchzuführen.
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf
weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit der Bekanntmachung zu erleichtern, wurde die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete
männliche Form der Personenbezeichnung
verwendet.
Das Innenministerium hat mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2015, veröffentlicht
im Staatsanzeiger vom 30. Januar 2015,
Herrn Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner zum Kreiswahlleiter und Herrn Bürgermeister Wolfgang Erichson zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für den Wahlkreis
34 Heidelberg berufen.
1. Öffentliche Aufforderung
1.1 Auf Grund von § 22 Abs. 2 LWO fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13. März 2016 stattfindende Wahl zum 16. Landtag von
Baden-Württemberg auf.
Die Wahlvorschläge für den Wahlkreis 34
Heidelberg sind bis spätestens
Donnerstag, 14. Januar 2016, 18:00 Uhr
bei dem Kreiswahlleiter, Marktplatz 10,
69117 Heidelberg
mit den notwendigen Unterlagen schriftlich
einzureichen.
Die Abgrenzung des Wahlkreises ergibt sich
aus der Anlage zu § 5 Abs. 1 Satz 2 LWG.
stadtblatt - 15. April 2015
Zum Wahlkreis 34 Heidelberg gehört die
Stadt Heidelberg.
1.2 Wahlvorschläge, die nach dem 14. Januar 2016, 18:00 Uhr, bei mir eingehen, müssen vom Kreiswahlausschuss als verspätet
zurückgewiesen werden (§ 26 Abs. 1, § 30
Abs. 2 LWG).
1.3 Die frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge ist erwünscht, damit die Wahlvorschläge rechtzeitig vorgeprüft und etwaige Mängel möglichst noch vor Ablauf der
Einreichungsfrist behoben werden können
(§ 29 LWG).
2. Wahlvorschlagsrecht und Aufstellung
der Wahlvorschläge
2.1 Wahlvorschläge können von Parteien (§
2 des Parteiengesetzes) oder von Wahlberechtigten für eine einzelne Person (Wahlvorschläge für Einzelbewerber) eingereicht
werden. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen; dieselben Parteibewerber dürfen jedoch höchstens in zwei
Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen als Bewerber oder
Ersatzbewerber benannt werden. Ein Einzelbewerber kann jeweils nur in einem
Wahlkreis vorgeschlagen werden (§ 1 Abs. 1
und 2, § 25 Abs. 1 LWG).
2.2 Parteien müssen ihre Wahlbewerber
und Ersatzbewerber in einer Versammlung
ihrer zu diesem Zeitpunkt im Wahlkreis
zum Landtag wahlberechtigten Mitglieder
(Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von diesen nicht früher als 18
Monate vor Ablauf der Wahlperiode des 15.
Landtags – also nicht vor dem 1. November
2014 – aus ihrer Mitte gewählten Vertreter
(Vertreterversammlung) in den letzten 15
Monaten vor Ablauf dieser Wahlperiode –
also frühestens ab 1. Februar 2015 – in geheimer Wahl aufstellen. Das Merkmal der
geheimen Wahl ist nur erfüllt, wenn mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmer
an der Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung teilnehmen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist
hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr
Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Im Übrigen sind für das Verfahren der Bewerberaufstellung die Bestimmungen der
Satzung der betreffenden Partei maßgebend
(§ 24 Abs. 1 und 4 LWG).
2.3 Die Verbindung von Wahlvorschlägen
mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Wahlvorschläge ist nicht zulässig (§ 3 LWG).
3. Inhalt der Wahlvorschläge
3.1 Wahlvorschläge von Parteien müssen
den Namen der einreichenden Partei und,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese enthalten. Die Bezeichnungen
verschiedener Parteien müssen sich deutlich
voneinander unterscheiden. Andere Wahlvorschläge müssen das Kennwort „Einzelbewerber“ tragen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
LWO).
3.2 In einen Wahlvorschlag dürfen nur Bewerber und Ersatzbewerber aufgenommen
werden, die hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Zustimmungserklärung muss dem Muster der Anlage 6 zur
Landeswahlordnung entsprechen und die
Erklärung enthalten, dass der Bewerber in
keinem weiteren oder in nicht mehr als
höchstens einem weiteren Wahlkreis und
nicht in Wahlvorschlägen verschiedener
Parteien oder zugleich in dem Wahlvorschlag einer Partei und einer Einzelbewerbung seiner Benennung als Bewerber oder
Ersatzbewerber zugestimmt hat oder zustimmen wird. Die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 1 Abs. 2, § 24 Abs. 4 Satz 2
und 3, § 25 Abs. 1 LWG, § 23 Abs. 5 Nr. 1
LWO).
3.3 Die Wahlbewerber sowie ggf. die Ersatzbewerber müssen nach Familiennamen,
Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) deutlich bezeichnet sein (§ 23
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWO); bei mehreren
Vornamen genügt die Angabe eines Vornamens.
4. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
4.1 Wahlvorschläge von Parteien sind von
mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes
des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, persönlich und handschriftlich zu
unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Wahlvorschläge
von den Vorständen der nächstniedrigen
Gebietsverbände, in deren Bereich der
Wahlkreis liegt, in entsprechender Weise
unterzeichnet sein (§ 24 Abs. 2 LWG, § 23
Abs. 2 LWO).
4.2 Bei Wahlvorschlägen für Einzelbewerber haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten (§ 23 Abs. 3 LWO).
4.3 Parteien, die während der laufenden
Wahlperiode im Landtag von Baden-Württemberg nicht vertreten waren oder sind,
bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften von mindestens 150
Wahlberechtigten des Wahlkreises. Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von
mindestens 150 Wahlberechtigten des
Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner (vgl. Nr.
4.4.3) im Wahlkreis muss im Zeitpunkt der
Unterzeichnung gegeben sein und ist bei
nicht im Landtag vertretenen Parteien und
bei Einzelbewerbern bei der Einreichung
des Wahlvorschlags, spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (14. Januar 2016,
18.00 Uhr), nachzuweisen (§ 24 Abs. 2 Satz
2 bis 5 LWG).
4.4 Für die Mitunterzeichnung durch mindestens 150 Wahlberechtigte des Wahlkreises (vgl. vorstehend Nr. 4.3) sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach
Anlage 5 zu § 23 Abs. 4 LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
4.4.1 Die Formblätter werden auf Anforderung von mir über das Bürgeramt Mitte,
Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind
Familienname, Vorname und Anschrift
(Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des
Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien
deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlvorschlägen das Kennwort „Einzelbewerber“ anzugeben. Parteien haben
ferner die Aufstellung des Bewerbers und
ggf. des Ersatzbewerbers in einer Mitglieder-
17
Bekanntmachungen
oder Vertreterversammlung (vgl. vorstehend
Nr. 2.2) zu bestätigen. Die in den Sätzen 2
und 3 genannten Angaben werde ich im
Kopf der Formblätter vermerken; bei Einzelbewerbern trage ich das Kennwort „Einzelbewerber“ ein, bei mehreren Einzelbewerbern ergänzt um den Familiennamen des
Bewerbers (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 LWO).
4.4.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
handschriftlich unterzeichnen; neben der
Unterschrift sind Familienname, Vorname,
Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der
Unterzeichnung anzugeben (§ 23 Abs. 4 Nr.
2 LWO).
4.4.3 Für jeden Unterzeichner ist auf dem
Formblatt, für Unterzeichner von Wahlvorschlägen für Einzelbewerber gesondert, eine
Bescheinigung des Oberbürgermeisters der
Stadt Heidelberg, bei der er in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass
er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem
Wahlkreis 34 Heidelberg wahlberechtigt ist.
Wer für einen anderen eine Bescheinigung
des Wahlrechts beantragt, muss auf Verlangen nachweisen, dass dieser den Wahlvorschlag unterstützt.
Für die drei Unterzeichner, die bei Einzelbewerbungen ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst leisten (vgl. vorstehende Nr.
4.2), sind gesonderte Bescheinigungen beizufügen (§ 23 Abs. 4 Nr. 3 LWO).
4.4.4 Ein Wahlberechtigter darf nur einen
Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, ist seine
Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig (§ 24 Abs. 3 LWG, § 23 Abs. 4 Nr. 4
LWO).
4.4.5 Wahlvorschläge von Parteien dürfen
erst nach der Aufstellung der Bewerber
durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher
geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 23
Abs. 4 Nr. 5 LWO).
5. Anlagen zum Wahlvorschlag
Mit den Wahlvorschlägen müssen bei mir
folgende weitere Unterlagen eingereicht
werden:
5.1 Die Zustimmungserklärung des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers nach Nr.
3.2 (§ 23 Abs. 5 Nr. 1 und Anlage 6 LWO),
5.2 Bescheinigungen über die Wählbarkeit
des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers
nach dem Muster der Anlage 7 LWO, die
vom Bürgermeister der für die Hauptwohnung der Wahlbewerber bzw. ggf. Ersatzbewerber zuständigen Gemeinden auf Antrag
kostenfrei ausgestellt werden (§ 23 Abs. 5
Nr. 2 und Abs. 6 Satz 1 LWO),
5.3 bei Wahlvorschlägen von Parteien eine
Ausfertigung der Niederschrift über die
Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers mit Angaben über Ort und Zeit
der Mitglieder- oder Vertreterversammlung,
Form der Einladung, Zahl der erschienenen
Mitglieder und Ergebnis der Wahl; der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer haben
gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides
statt schriftlich zu versichern, dass die Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers in geheimer Wahl und unter Einhaltung der Bestimmungen über das Recht
auf Vorschläge und Vorstellung (§ 24 Abs. 1
Sätze 1 bis 3 LWG) sowie der Parteisatzung
erfolgt ist; aus der Niederschrift muss sich
ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind; Einzelheiten sind in der Niederschrift oder in einer
Anlage festzuhalten (§ 24 Abs. 1 und 4 Satz
1 LWG, § 23 Abs. 5 Nr. 3 LWO; vgl. auch
Nr. 2.2 dieser Bekanntmachung),
5.4 die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften mit den Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag von mindestens 150
Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5
LWG, § 23 Abs. 4 und 5 Nr. 4 LWO; vgl.
auch Nr. 4.3 und 4.4 dieser Bekanntmachung).
6. Vertrauensleute
Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift – und möglichst auch mit Fernsprech- bzw. Fax-Anschluss und E-Mail-Adresse – bezeichnet
werden, die berechtigt sind, verbindliche
Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen
entgegenzunehmen. Sind mehrere Vertrauensleute benannt, ist jede dieser Personen
dazu für sich allein berechtigt, soweit das
Landtagswahlgesetz nichts anderes bestimmt. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute
(§ 27 LWG, § 23 Abs. 1 Satz 2 LWO).
7. Zurücknahme und Änderung
von Wahlvorschlägen
Ein Wahlvorschlag kann nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauenspersonen mir gegenüber zurückgenommen
oder geändert werden – und zwar allgemein
bis zum 14. Januar 2016 (59. Tag vor der
Wahl), 18:00 Uhr, danach bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (19. Januar 2016 – 54. Tag vor der Wahl)
mit der Einschränkung, dass Änderungen
nur noch zulässig sind, wenn der Bewerber
oder der Ersatzbewerber gestorben ist oder
die Wählbarkeit verloren hat (§ 28 LWG).
8. Weitere Hinweise
8.1 Wenn nach dieser Bekanntmachung
Unterlagen oder Erklärungen schriftlich
eingereicht oder abgegeben werden oder unterzeichnet sein müssen, reicht es nicht aus,
sie durch Telegramm, Fernschreiben, Fernkopien oder in sonstiger elektronischer
Form (z.B. durch E-Mail) zu übermitteln.
Der Eingang in dieser Form eingereichter
Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen
nicht.
8.2. Da ich der Landeswahlleiterin eine Fertigung der bei mir eingehenden Wahlvorschläge übersenden muss (§ 24 Abs.1 Satz 2
LWO), wird gebeten, die Wahlvorschläge in
doppelter Fertigung einzureichen; die Anlagen sind nur in einfacher Fertigung erforderlich.
8.3. Meine Geschäftsstelle beim Bürgeramt
- Wahldienststelle -, Bergheimer Str. 69,
69115 Heidelberg, steht bei evtl. Fragen gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter
den Tel.-Nr. 06221 58-13550 und 58-13580
erreichbar.
Heidelberg, den 15. April 2015
Kreiswahlleiter
Dr. Eckart Würzner
Öffentliche
Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Satzung
über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats der Stadt Heidelberg vom 26.03.2015
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in
der Fassung der Bekanntmachung vom 24.
Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. April 2013
(GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt
Heidelberg am 26.03.2015 folgende Satzung beschlossen:
4 wird zu Absatz 3.
9. In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird „die Zusammensetzung des projektbezogenen Koordinationsbeirats“ durch „die Zusammensetzung
projektbezogener
Koordinationsbeiräte“ ersetzt.
10. In § 6 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a wird
am Ende folgender Satz eingefügt:
„Ein Mitglied der Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung nimmt beratend an den
Sitzungen teil.“
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats der Stadt
Heidelberg vom 25. Juli 2012 (Heidelberger
Stadtblatt vom
12. September 2012, berichtigt am 21. November 2012) wird wie folgt geändert:
11. In § 6 Absatz 3 werden folgende Sätze 4
und 5 angefügt:
„Die Tagesordnung wird vor jeder Sitzung
vom Oberbürgermeister (Fachamt) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung und dem/der Vorsitzenden bzw. dessen/deren Stellvertretung festgelegt. Die Niederschrift ist von der/dem
Protokollführer/in, der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und der/dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen.“
1. Nach der Überschrift wird folgende
Kurzbezeichnung eingefügt:
„Bürgerbeteiligungssatzung - BübeS“
12. In § 6 Absatz 3 Satz 6 wird der Passus
„Das Nähere“ durch den Passus „Das Weitere“ ersetzt.
2. Nach der Kurzbezeichnung wird eine
Eingangsformel eingefügt:
„Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom
24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 28 der Verordnung
vom
25. Januar 2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 25. Juli
2012 folgende Satzung beschlossen:“
13. Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
㤠7 Prozessbegleitende Arbeitsgruppe
(1) Setzt der Gemeinderat keinen projektbezogenen Koordinationsbeirat ein, kann der
Oberbürgermeister (Fachamt) in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung bei größeren Bürgerbeteiligungsverfahren über den Einsatz einer
prozessbegleitenden Arbeitsgruppe entscheiden. Zuständig für die Durchführung
ist die für die Planung zuständige Stelle
nach § 6 Abs. 1.
(2) Die Arbeitsgruppe soll sich aus Vertreterinnen und Vertreter aus den beteiligten
Fachämtern und der Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung, Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechendem Sachverstand aus
dem betroffenen Stadtteil und/oder Vertreterinnen und Vertretern von in der Sache
aktiven Gruppierungen, Initiativen oder
Vereinen zusammensetzen.
(3) Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen die
Bürgerbeteiligungsprozesse gemeinsam beobachtet, Bewertungen ausgetauscht und
Empfehlungen an den Oberbürgermeister
(Fachamt) ausgesprochen werden. Die Mitglieder sollen den Bürgerinnen und Bürgern
als Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
für die Rückkopplung in die jeweiligen
Gruppen sorgen und für die aktive Teilnahme werben (Multiplikatoren).“
3. In der Präambel wird die Angabe des Datums „vom 25.07.2012“ gestrichen.
4. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 10“
durch die Angabe „§ 12“ ersetzt.
5. Nach § 4 wird folgender neuer § 5 eingefügt:
„§ 5 Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
(1) Die Koordinierungsstelle ist eine vom
Oberbürgermeister zu bestimmende Stelle
innerhalb der Verwaltung.
(2) Die Koordinierungsstelle berät Einwohnerinnen und Einwohner, den Oberbürgermeister (Fachämter) und Gemeinderäte. Sie
steht allen an Bürgerbeteiligungsverfahren
nach dieser Satzung Mitwirkenden mit Expertise und Information zur Seite.
(3) Sie unterstützt den Oberbürgermeister
(Fachämter)
a. bei der frühzeitigen Information nach § 1
in Form der Vorhabenliste, b. bei der Entwicklung von Beteiligungskonzepten,
c. bei der Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren,
d. bei den Sitzungen von projektbezogenen
Koordinationsbeiräten nach § 6 Abs. 3,
e. bei der Einrichtung und Begleitung von
prozessbegleitenden Arbeitsgruppen nach
§ 7.“
6. Der bisherige § 5 wird zu § 6.
7. § 6 Absatz 2 wird gestrichen.
8. § 6 Absatz 3 wird zu Absatz 2, § 6 Absatz
14. Der bisherige § 6 wird zu § 8.
15. In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „nach §
5“ durch die Angabe „nach § 6“ ersetzt.
16. § 8 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue
Fassung:
„Ist kein projektbezogener Koordinationsbeirat eingesetzt, so soll das Beteiligungskonzept in einem kooperativen Prozess unter angemessener Einbeziehung von
sachverständigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil und / oder in der
Sache aktiven Gruppierungen, Initiativen
oder Vereinen erarbeitet werden.“
18
Bekanntmachungen
17. In § 8 Absatz 1 Buchstabe f wird der Passus „die Bestimmung der Evaluationskriterien“ durch folgenden Satz ersetzt:
„wenn kein projektbezogener Koordinationsbeirat eingesetzt ist: die Festlegung, ob
eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll,“
18. Der bisherige § 7 wird zu § 9.
19. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „nach §
6 Abs. 2“ durch die Angabe „nach § 8 Abs.
2“ ersetzt.
20. Der bisherige § 8 wird zu § 10, der bisherige § 9 zu § 11, der bisherige § 10 wird zu
§ 12.
21. In § 12 Absatz 3 wird die Angabe „nach
§ 6 Abs. 2 dieser Satzung“ durch „nach § 8
Abs. 2 dieser Satzung“ ersetzt.
22. In § 12 Absatz 5 wird der Passus „ergibt
sich aus § 5 der Satzung“ durch den Passus
„ergibt sich aus § 6 der Satzung“ ersetzt. Außerdem wird der Passus „und der Methodenwahl nach § 6“ durch „und der Methodenwahl nach § 8“ ersetzt.
23. In § 12 Absatz 6 wird der Passus „abweichend von § 9 der Satzung“ durch „abweichend von § 11 der Satzung“ ersetzt.
24. In § 12 Absatz 7 wird der Passus „Abweichend von § 8 Abs. 2 der Satzung“ durch
„Abweichend von § 10 Abs. 2 der Satzung“
ersetzt.
25. Der bisherige § 11 wird zu § 13.
26. In Anlage 2 der Satzung wird die bisherige Eingangsformel durch folgende Eingangsformel ersetzt.
„Der im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens ………..eingesetzte projektbezogene Koordinationsbeirat hat in seiner Sitzung
vom
.........…folgende
Geschäftsordnung beschlossen:“
27. In Anlage 2 der Satzung wird in § 1 Absatz 2 der Passus „nach Maßgabe von § 6“
durch den Passus „nach Maßgabe von § 8“
ersetzt.
28. In Anlage 3 der Satzung wird die Überschrift „Bestimmung der Evaluationskriterien“ und die Begründung hierzu durch die
Überschrift „Festlegung, ob eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt werden
soll“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Heidelberg, den 26.03.2015
Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO
Eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser
Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister
dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn
nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist
eine Verletzung in der beschriebenen Art
geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Öffentliche
Ausschreibung
nach VOB/A
Projekt:
Schaffung 2. Rettungsweg aus dem Haus A
der Johannes-Gutenberg-Schule Wieblinger
Weg 24/7 in 69123 Heidelberg
Art der Ausführung:
Stahlbauarbeiten (Fluchttreppenturm)
Ausführungszeit:
Juli bis September 2015
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann
auf www.heidelberg.de/ausschreibungen sowie
auf der Seite www.bund.de eingesehen werden.
Stadtentwicklungsund Verkehrsausschuss
Einladung zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses am Mittwoch, 15.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer
Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Neues Konferenzzentrum
- Ergebnisse von Phase 2 - Standortfindung
- Beschluss zum weiteren Vorgehen (Phase
3) Zuziehung von Sachverständigen gemäß
§ 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Herr
Dr. Jobst Wellensiek, Vorsitzender des Koordinationsbeirates „Neues Konferenzzentrum“; Beschlussvorlage
1.1 Neues Konferenzzentrum
- Ergebnisse von Phase 2 – Standortfindung
- Beschluss zum weiteren Vorgehen (Phase
3); Beschlussvorlage
2 Heidelberg-Studie 2014 - Leben und Kultur in Heidelberg, Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Herr Matthias Jung,
Geschäftsführer Forschungsgruppe Wahlen
Telefonfeld, GmbH oder Stellvertretung;
Beschlussvorlage
2.1 Heidelberg-Studie 2014 ‒ Leben und
Kultur in Heidelberg; Informationsvorlage
3 Zuziehung von Herrn Manthey zum Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 110 ‒Sachstandsbericht“ in der Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses, Antrag, Antragsteller:
Bunte Linke, Die Grünen
3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Hauptstraße 110 – Sachstandsbericht Anhörung von Betroffenen gemäß § 33 Absatz
4 Gemeindeordnung hier: Herr Axel Man-
stadtblatt - 15. April 2015
they, als Vertreter der Silva Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. Grundstücks KG,
oder Stellvertretung; Beschlussvorlage
3.2 Sachstandsbericht „Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Hauptstraße 110“, Antrag ,
Antragsteller: BL, Grüne
3.3 Sachstandsbericht Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Altstadt Hauptstraße 110;
Informationsvorlage1
4. Aufnahme der Stadt Heidelberg in die Gebietskulisse für den Erlass einer Kappungsgrenzen- und Kündigungssperrfristverordnung; Beschlussvorlage
5 Heidelberger Nachhaltigkeitsbericht
2014; Informationsvorlage
6 Integriertes Handlungskonzept Emmertsgrund, Umsetzungsbericht 2013-2014; Informationsvorlage
7 Erstellung eines Gutachtens zur Einrichtung eines Quartiersmanagements Boxberg
Antrag, Antragsteller: CDU, HD‘er
7.1 Erstellung eines Gutachtens zur Einrichtung eines Quartiersmanagements Boxberg;
Informationsvorlage
8 Mobilitätsnetz 2019, Antrag, Antragsteller: HD‘er, FWV, CDU
8.1 Mobilitätsnetz Heidelberg 2019 – Information zum Sachstand; Informationsvorlage
9 Dialog-Displays in Heidelberg; Informationsvorlage
10 Einführung von Parkraumbewirtschaftung auf dem Emmertsgrund, Antrag, Antragsteller: Grüne, BL
10.1 Parkraumbewirtschaftung auf dem
Emmertsgrund; Informationsvorlage
11 Radverkehrszählungen in Heidelberg;
Informationsvorlage
12 Hangbuslinie 38 ‒ Erweiterung zur
Thingstätte an Sonntagen von Mai bis Oktober ‒ Evaluierung des Saisonbetriebes im
ersten Jahr 2014; Beschlussvorlage
13 Sachstand Fußwegunterbrechung Boxbergring, Antrag, Antragsteller: CDU,
HD‘er
13.1 Sachstand Fußwegunterbrechung Boxbergring; Informationsvorlage
schlussvorlage
5 Antrag des Montpellier-Hauses Heidelberg auf Förderung der 29. Filmtage des
Mittelmeeres vom 22.01.-01.02.2015; Beschlussvorlage
6 Antrag des Vereines Alexandru Ioan Cuza
‒ Gesellschaft für Literatur, Musik und
Kunst e.V. Heidelberg auf Förderung einer
Veranstaltung; Beschlussvorlage
7 Unterstützung der Veranstaltung „Internationales Kinderfest 23 Nisan“ des Türkischen Elternvereines Heidelberg und Umgebung e.V. am 18.04.2015; Beschlussvorlage
8 Durchführung und Finanzierung des Interkulturellen Festes 2015; Beschlussvorlage
9 Neuauflage des Projekts „Bildungslotse“
zur Beratung von Eltern über den Übergang
von Grundschule zu weiterführender Schule
im Schuljahr 2015/16, Beschlussvorlage
10 Durchführung von Netzwerktreffen mit
Organisationen; Beschlussvorlage
11 Durchführung eines Diskussionsabends
zum Thema „Diversity ‒ neues Denken,
neues Handeln?“; Beschlussvorlage
12 Benennung eines/einer Medienbeauftragten des Ausländerrates/Migrationsrates
13 Benennung eines ordentlichen und stellvertretenden Mitglieds im Entwicklungsbeirat der Stadt Heidelberg
14 Besetzungen in den gremieninternen
Kommissionen
15 Vorberatung von Vorschlägen zur Änderung der AMR-Geschäftsordnung
16 Durchführung einer gremieninternen
Klausur: Beratung und eventuell Beschlussfassung
17 Bericht aus dem Gemeinderat: Herr
Stadtrat Waseem Butt
18 Bericht aus den Ausschüssen und Kommissionen
19 Information/Aktuelles
20 Verschiedenes
Bezirksbeirat
Wieblingen
Nicht öffentliche Sitzung
1 Ausschreibung Quartiersmanagement
Rohrbach-Hasenleiser; Beschlussvorlage
2 Arbeitsüberblick, Notizen
Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirates
Wieblingen
am
Donnerstag,
16.04.2015, um 18.00 Uhr, Altes Rathaus
Wieblingen, Mannheimer Straße 259,
69123 Heidelberg
Ausländerrat/
Migrationsrat
Tagesordnung der öffentliche Sitzung
1 Bürgerfragestunde
2 Sachstand Ertüchtigung des Wieblinger
Neckarwehres
- Bericht über die jetzige Planung
- Nutzung des alten Wehrstegs für eine provisorische Radwegeverbindung ins Neuenheimer Feld, Antrag, Antragsteller: SPD,
BL, GAL/HD P&E/gen.hd, Grüne
2.1 Ertüchtigung des Wehrsteges Wieblingen, Stand der Ausbaupläne der Wasserund Schifffahrtsverwaltung Heidelberg;
Informationsvorlage
3 Geplante Freigabe mehrerer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
in Wieblingen; Informationsvorlage
4 Fahrradabstellplätze an den S-Bahnhöfen
Kirchheim/Rohrbach und Pfaffengrund/
Wieblingen sowie Verbesserung des taktilen
Leitsystems; Informationsvorlage
5 Erhaltungssatzung Wieblingen für den
Bereich zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße und
Neckarhamm bis Hermann-Treiber-Straße,
hier: Zustimmung zum Entwurf und Be-
Einladung zur Sitzung des Ausländerrates/Migrationsrates am Donnerstag,
16.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Verpflichtung eines Mitgliedes des Ausländerrates/Migrationsrates auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten
2 Bürgerfragestunde
3 Einrichtung einer Werbewatchgruppe
(nach Wiener Vorbild), Antrag, Antragsteller: SPD, GAL/HD P&E
3.1 Einrichtung einer Werbewatchgruppe
(nach Wiener Vorbild); Beschlussvorlage
4 Förderung von Projekten zur Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 39.014,- Euro
an das Interkulturelle Bildungszentrum
Mannheim gGmbH (ikubiz) für das Projekt
„Ausbildungsverbund Heidelberg“; Be-
19
Bekanntmachungen
schluss der öffentlichen Auslegung; Beschlussvorlage
6 Verschiedenes
Beirat von Menschen
mit Behinderungen
Einladung zur Sitzung des Beirates von
Menschen mit Behinderungen am Montag, 20.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer
Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger
2 Berichte des Vorstandes
3 Berichte aus Ausschüssen, Arbeitskreisen,
von Projekten und Terminen
4 Information über den Finanzstand
5 Stand der Planungen zum 5. Mai 2015
6 Bericht des bmb-Projektbüros
7 Verschiedenes
Jugendhilfeausschuss
Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, 21.04.2015,
um 16.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal,
Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Schulsozialarbeit - Ausweitung auf die öffentlichen Gymnasien; Beschlussvorlage
2 Kinderbeauftragte in den Stadtteilen; Beschlussvorlage
3 Schaffung von Betreuungsangeboten für
Kinder im Kindergartenalter vor dem unmittelbaren Schuleintritt; Beschlussvorlage
4 Förderung von Instandhaltungsmaßnahmen freier Träger von Kindertageseinrichtungen: Gewährung eines Zuschusses an die
Evangelische Kirche in Heidelberg für den
Frieda Busch-Kindergarten in der Vangerowstraße 3 zur Sanierung der Außenanlage
in Höhe von 27.720 Euro, Beschlussvorlage
5 Satzung zur Änderung der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Heidelberg; Beschlussvorlage
Nicht öffentliche Sitzung
1 Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg: Zuschlagserteilung nach erfolgter Ausschreibung; Beschlussvorlage
2 Arbeitsüberblick, Notizen
Ausschuss für
Soziales und
Chancengleichheit
Einladung zur Sitzung des Ausschusses
für Soziales und Chancengleichheit am
Dienstag, 21.04.2015, um 17.45 Uhr,
Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,
69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Förderung des muttersprachlichen Unterrichts Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier:
Frau Hana Klages als Vertreterin der Universität Heidelberg, Seminar für Deutsch als
Fremdsprachenphilologie, oder Stellvertre-
tung; Beschlussvorlage
1.1 Förderung des muttersprachlichen Unterrichts
2 Abfrage zur Bedarfsanalyse von Gewaltprävention an Schulen in Heidelberg; Informationsvorlage
3 Einrichtung einer Werbewatchgruppe
(nach Wiener Vorbild), Antrag, Antragsteller: SPD, GAL/HD P&E
3.1 Einrichtung einer Werbewatchgruppe
(nach Wiener Vorbild); Beschlussvorlage
4 Förderung von Projekten zur Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 39.014,- Euro
an das Interkulturelle Bildungszentrum
Mannheim gGmbH (ikubiz) für das Projekt
„Ausbildungsverbund Heidelberg“; Beschlussvorlage
5 Förderung von Projekten zum gelingenden Berufseinstieg ‒ Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.120,- Euro an den
Verein „Wir gestalten Berufstätigkeit und
Vereinbarkeit e. V.“ für das Projekt „Die Zukunft in Blick: Beruf, Karriere und Familie
– Damit Vereinbarkeit gelingt“; Beschlussvorlage
6 Förderung von Projekten zur Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 32.000,Euro an die Jugendagentur Heidelberg eG
für das Projekt „Kompetenzagentur“; Beschlussvorlage
7 Förderung von Projekten zur Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 50.000,Euro an BBQ Berufliche Bildung g GmbH
für das Projekt „AKTIV“; Beschlussvorlage
8 Förderung von Projekten zur Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 6.420,- Euro
an den Verein „Wir gestalten Berufstätigkeit
und Vereinbarkeit e.V.“ für das Projekt
„Auszeit vom Alltag – Wir gestalten den
Wiedereinstieg nach Erziehungszeit“; Beschlussvorlage
4.1 Schaffung einer Erinnerungsstätte an
die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg; Informationsvorlage
5 Konversionsfläche Südstadt Mark-TwainVillage Nord Ergebnis der Mehrfachbeauftragung und weiteres Vorgehen; Beschlussvorlage
6 Verschiedenes
Konversionsausschuss
Einladung zur Sitzung des Konversionsausschusses am Mittwoch, 22.04.2015,
um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal,
Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Konversionsfläche Südstadt, Schaffung
einer Erinnerungsstätte an die langjährige
Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg,
Anhörung von Sachverständigen gemäß §
33 Absatz 4 Gemeindeordnung, hier: Herr
Prof. Dr. Dr. h.c. Detlef Junker und Herr
Jakob Köllhofer; Beschlussvorlage
1.1 Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg, Antrag, Antragsteller: CDU, SPD,
Grüne
1.2 Schaffung einer Erinnerungsstätte an
die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg; Informationsvorlage
2 Konversionsfläche Rohrbach Hospital,
Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs; Beschlussvorlage
3 Konversionsfläche Südstadt Mark-TwainVillage Nord, Ergebnis der Mehrfachbeauftragung und weiteres Vorgehen; Beschlussvorlage
Nicht öffentliche Sitzung
1 Arbeitsüberblick, Notizen
Nicht öffentliche Sitzung
1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt
2 Konversionsgesellschaft Heidelberg mbH
Umbesetzung gemeinderätlicher Mitglieder
im Aufsichtsrat; Informationsvorlage
3 Arbeitsüberblick
Bezirksbeirat
Südstadt
Ausschuss für
Bildung und Kultur
Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirates Südstadt am Dienstag, 21.04.2015,
um 19.00 Uhr, Kleiner Rathaussaal,
Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Einladung zur Sitzung des Ausschusses
für Bildung und Kultur am Donnerstag,
23.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1 Bürgerfragestunde
2 Systematik der Straßenunterhaltung und
-instandsetzung, hier: Das Straßenerneuerungsprogramm
–
Grundlagen,
Zielsetzung,Konflikte, Grenzen; Informationsvorlage
3 ÖPNV im Bereich Südstadt und angrenzend, Antrag, Antragsteller: Aus der Mitte
des Bezirksbeirates
3.1 Informationen zu Anfragen aus der letzten Sitzung vom 20.11.2014 – ÖPNV im
Bereich Südstadt und angrenzend; Informationsvorlage
4 Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg, Antrag, Antragsteller: CDU, SPD,
Grüne
Tagesordnung der öffentlicheb Sitzung
1 Internationale Bauausstellung Heidelberg
GmbH - Erster Bericht aus der Arbeit der
IBA-GmbH; Informationsvorlage
2 Umsetzung des Arbeitsauftrages des Gemeinderates zur Veranstaltungsplakatierung, 1. Ergänzung des städtebaulichen
Konzeptes für die Plakatstandorte
2. Änderung der Plakatierungssatzung
3. Änderung der Zuteilung bei den Kontingenten
4. Änderungen der Sondernutzungsgebührensatzung; Beschlussvorlage
3 Neuauflage des Projekts „Bildungslotse“
zur Beratung von Eltern über den Übergang
von Grundschule zu weiterführender Schule
im Schuljahr 2015/16; Beschlussvorlage
4 Bericht zur amtlichen Schulstatistik
2014/2015; Informationsvorlage
5 Einrichtung einer Ganztagsklasse im Berufskolleg I (BK I) an der Julius-SpringerSchule Heidelberg (Schulversuch) zum
Schuljahr 2015/2016; Beschlussvorlage
6 Abfrage zur Bedarfsanalyse von Gewaltprävention an Schulen in Heidelberg; Informationsvorlage
7 Umbenennung der Förderschule Heidelberg Bergheim/Kirchheim in MarieMarcks-Schule und Neustrukturierung des
Schulbezirks Stadtkreis Heidelberg; Beschlussvorlage
8 Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
10.000 € für das Urban Art Festival – Heidelberg „TRANSIT 2015“ an Willi Bender/
WOW Gallery; Beschlussvorlage
Nicht öffentliche Sitzung
1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt
2 Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Musik- und Singschule; Beschlussvorlage
3 Kulturhalle Bahnstadt (Halle 02) 1. Erhöhung des institutionellen Zuschusses in
2015 um einmalig 75.000 € auf insgesamt
150.000 € 2. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 75.000 €; Beschlussvorlage
4–7 Vertrauliche Tagesordnungspunkte
Erste Hilfe im Sport
Dies ist ein Lehrgang für Sportler, Trainer,
Übungsleiter, Betreuer, Sportlehrer, Masseure oder Funktionäre, kurz für alle, die
sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe
interessieren. Der Lehrgang findet am Wochenende 25./26. April 2015 im DRK Heidelberg, Langer Anger 2, von jeweils 08.30
bis 15.30 Uhr statt. Die Lehrgangsgebühr
beträgt 50 Euro. Ein spezielles Erste-HilfeSport-Handbuch ist inbegriffen. Anmeldungen sind beim DRK unter www.drkheidelberg.de
oder
unter
Telefon
06221-901040 möglich.
Kurz gemeldet
Online-Service für
Personalausweise und Reisepässe
Die Stadt Heidelberg erweitert ihren
Online-Service: Ab sofort können alle
Bürgerinnen und Bürger den Bearbeitungsstand ihres beantragten Personalausweises oder Reisepasses einfach und
bequem online abfragen unter www.
heidelberg.de/formulare. Alle Antragstellenden erhalten ein Informationsschreiben mit der Seriennummer des
beantragten Dokuments. Mit Eingabe
dieser Seriennummer kann der Bearbeitungsstand online abgefragt werden.
Dies ist außerdem über die App „mein
Heidelberg“ möglich. Wer auf den
persönlichen Kontakt nicht verzichten möchte, kann sich nach wie vor
telefonisch bei demjenigen Bürgeramt
informieren, bei dem das Dokument
beantragt worden ist. Auf Wunsch werden die Bürgerinnen und Bürger per
E-Mail informiert, wenn das neue Dokument abgeholt werden kann.
Kultur und Freizeit
20
stadtblatt - 15. April 2015
Literaturstadt legt los
Literarischer Stadtplan, Vorlesetag und Vorträge
Am 1. Dezember 2014 ernannte die
UNSECO Heidelberg zur „City of
Literature“. Jetzt sind die ersten
Projekte in den Startlöchern. Sie
sollen den Heidelbergerinnen und
Heidelbergern die literarische Tradition und Gegenwart ihrer Stadt
näherbringen. „Wir haben viele
Ideen, um das Label ,Literaturstadt‘
mit Leben zu füllen“, erklärt Bürgermeister Dr. Joachim Gerner.
Rückgrat der Arbeit ist die Vernetzung
aller Akteure, die professionell mit Literatur befasst sind. Damit, so Dr.
Andrea Edel, Leiterin des Kulturamts.
„generieren wir in Arbeitsgruppen gemeinsam das Programm, das die „City
of Literature“ sichtbar machen wird.“
Dr. Gerner ergänzt: „Es geht uns also
nicht primär um ein ,Veranstaltungsfeuerwerk‘. Die Kernelemente literarischen Schaffens sollen vielmehr im
Zusammenhang und in ihren Wechselwirkungen gesehen werden.“
Termine und Projekte
uf einem literarischen Stadtplan
•A
werden die Buchhandlungen und
Antiquariate verzeichnet sein.
• Im Zentrum der Vortragsreihe „Heidelberger Forum Edition“ der Universität Heidelberg, der Heidelberger
Akademie der Wissenschaften und
Jugendliche
porträtieren
Neues „MuseobilBOX“-Projekt des
Kurpfälzischen Museums: In den Osterferien fand unter der Leitung von
Angelika Dirscherl die Aktion „Face to
Face – Jugendliche porträtieren“ mit
Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Realschule und des LuiseScheppler-Heims statt. Sie lernten dabei,
sich ein Bild zu machen – auf Papier
und Leinwand, mit dem Fotoapparat,
mit Stiften, Pinseln und Farben. Sie erprobten verschiedene Techniken und
betrachteten Portraits aus den Sammlungen des Museums. Aus den entstandenen Arbeiten wurde eine Auswahl
getroffen. Diese wird im Kurpfälzischen
Museum in der Hauptstraße 97 vorgestellt. Die Ausstellung läuft bis 10. Mai
2015. Die „MuseobilBOX“ bietet Museen die Möglichkeit, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und sechzehn Jahren in ihrer
kulturellen Entwicklung zu fördern. Sie
wird vom Bund für den Zeitraum von
einem Jahr mit 8.000 Euro gefördert.
der Hochschule für Jüdische Studien
Heidelberg stehen die Editions- und
Kommentierungsprojekte der drei
Kooperationspartner. Die Reihe beginnt am Dienstag, 21. April.
• A m 9. Juni 2015 um 19 Uhr wird in
der Alten Aula der Universität Heidelberg die Poetik-Dozentur Heidelberg mit einer Laudatio des Poeten
Lutz Seiler eröffnet.
• A m 30. Juni 2015 erhält die Autorin
Saskia Henning von Lange für ihren
2014 erschienenen Roman „Zurück
zum Feuer“ den Clemens BrentanoLiteraturpreis der Stadt Heidelberg.
• Bei einer öffentlichen Veranstaltung
anlässlich des internationalen Übersetzertags am 30. September soll es
um die Rolle des Übersetzers als literarische Person gehen.
• A m 20. November 2015 findet der
bundesweite Vorlesetag statt.
• Für den 15. Januar 2016 planen das
Slavische Institut und das Germanistische Seminar der Universität
Heidelberg anlässlich des 125. Geburtstags des russischen Poeten Osip
Mandelstam ein Symposium.
• Die „Weltkarte der Poesie“ will die
Lyrik der UNESCO-Literaturstädte
mit Gedichten, Korrespondenzen
und Kommentaren der Dichterinnen
und Dichter dieser Städte in einem
Gemeinschaftsprojekt abbilden.
Heidelberg ist seit 1. Dezember 2014 „City of Literature“. • In Kooperation mit den UNESCOLiteraturstädten soll ein studentisches Netzwerk für Kreatives
Schreiben entstehen.
Netzwerktreffen geplant
Heidelberg plant zudem enge Verbindungen zu den anderen Städten im
„Creative Cities“-Verbund. „Wir wol-
GEDOK mit neuem „Treff.Punkt-Kunst“
Foto: Dorn
len den Namen Heidelberg dort einbringen und Impulse setzen“, bekräftigt Dr. Gerner. Deshalb habe man
Vertreter aller Literaturstädte zu einem Treffen in Heidelberg eingeladen. Es soll zu den Heidelberger Literaturtagen vom 24. bis 28. Juni
stattfinden. (www.heidelberg.de/city
ofliterature)
tir
Musikschüler
Beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“, der im März in Mannheim
stattfand, erzielten die Schülerinnen
und Schüler der Musik- und Singschule Heidelberg hervorragende Ergebnisse. Die 25 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer, die sich durch starke
Leistungen auf dem Regionalwettbewerb in Heidelberg für den Landeswettbewerb qualifiziert hatten, erhielten 13 erste, 11 zweite Preise und einen
dritten Preis.
Word up! Im DAI
Für die GEDOK Heidelberg hat sich ein Traum erfüllt: Sie hat jetzt eine
eigene Galerie. Der „Treff.Punkt-Kunst“ in der Römerstraße 22 bietet
Raum für Ausstellungen, aber auch Literatur, Musik und Schauspiel sollen
dort zum Zuge kommen. Die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstförderer GEDOK bereichert seit 85 Jahren das kulturelle Leben der Stadt.
Unser Foto zeigt Dorothea Paschen (2.v.r.) und Gloria Bahne (r.), Vorsitzende der GEDOK e.V., sowie Martina Wraase, Schatzmeisterin, und die
Künstlerin Helga Karola Wolf (v.l.). Am 30. April wird um 19 Uhr die
Gruppen-Ausstellung „nature morte“ eröffnet. Im Mittelpunkt steht das
Foto: Rothe
Thema „Stillleben“. Infos: www.gedok-heidelberg.de.
Vegan? Fast Food? Bio? – mit unserer
Ernährungsweise geben wir über mehr
Auskunft als nur über unsere kulinarischen Vorlieben. Ernährung wird zum
politischen Statement: Sind FleischEssern die Tiere egal, Veganer dogmatische Pseudo-Weltverbesserer? Acht
Poetry Slammer widmen sich jetzt im
DAI diesen Themen. Der Slam findet
statt am Freitag, 17. April, um 20 Uhr.