stadtblatt ad e jeden stadtblattonlin Uhr 14 ab Mittwoch .de g er b el www.heid Amtsanzeiger der Stadt – 23. Jahrgang - Ausgabe Nr. 16 - 15. April 2015 Haushalt: Schwerpunkte bei Familie, Bildung, Wohnen und Verkehr In dieser Ausgabe Enge Rettungswege Heidelbergs Etat sieht für 2015 und 2016 rund 185 Millionen Euro Investitionen vor Kinder und Familie, Bildung, Wohnen sowie Verkehr, das sind die besonderen Schwerpunkte des neuen städtischen Haushalts. Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat Ende März Heidelbergs Etat für die Jahre 2015 und 2016 verabschiedet. Der Finanzhaushalt umfasst Investitionen von 185,1 Millionen Euro – mehr als jemals zuvor innerhalb von zwei Jahren. Rund 40 Prozent der Ausgaben sind für eigene Baumaßnahmen vorgesehen, insbesondere für Schulsanierungen, den Ausbau des Straßenbahnnetzes und die Erneuerung und Unterhaltung von Straßen. Im Ergebnishaushalt, der die laufenden Leistungen der Verwaltung umfasst, ist ein Volumen von 531 Millionen Euro in 2015 und von 546 Millionen Euro in 2016 vorgesehen. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner betonte: „Ich freue mich sehr, dass der Gemeinderat die geplanten Investitionen mitträgt. Bei dem his- Wertvolle Zeit kann verloren gehen, wenn Falschparker die Rettungsdienste behindern. Das zeigte eine Fahrt mit der Feuerwehr durch die engen Altstadtgassen. Seite 10 Im Doppelhaushalt 2015/2016 gibt die Stadt 183 Millionen Euro für Kinder und Foto: Kreutzer Jugendliche aus. torisch niedrigen Zinsniveau ist es sinnvoll und geboten, rechtzeitig in die Infrastruktur zu investieren – in unsere Kitas, Schulen, Straßen und Plätze. Wir setzen damit unser Engagement bei wichtigen Zukunftsthemen fort und City of Literature nutzen die Jahrhundertchance, die uns die Konversionsflächen, die Bahnstadt und die Entwicklung der Wissenschaftsstadt bieten.“ Mehr Zahlen zum Haushalt auf den Seiten 4 und 5 Familien radeln Güterhallen Standortsuche Rundtour am 19. April 2. Bauabschnitt beendet Konferenzzentrum Sportlich aktiv werden Eltern und Kinder beim zweiten „Heidelberger FamilienRADeln“: Der Sportkreis Heidelberg lädt am Sonntag, 19. April, ab 13 Uhr zur Rundtour zwischen den Stadtteilen Bahnstadt, Kirchheim, Pfaffengrund, Rohrbach und Weststadt ein. Startpunkte sind: Schwetzinger Terrasse, Sportplatz Pleikartsförster Straße 130, Schwalbenweg ½, Sportplätze Erlenweg und Carl-Bosch-Straße 10. An den Stationen halten Sportvereine kleine Aufgaben bereit. Das Abschlussfest beginnt um 15 Uhr auf der Schwetzinger Terrasse. (www.sportkreis-heidelberg.de) Die Güterhallen in der Bahnstadt sind ein insgesamt 227 Meter langer Gebäudekomplex mit verschiedenen Nutzungsbereichen: Club, ein Restaurant mit Terrasse und ein Veranstaltungsbereich für bis zu 1.200 Personen. Die Stadt Heidelberg als Eigentümerin hat insgesamt bisher rund 4,4 Millionen Euro in die ersten beiden Bauabschnitte investiert. Das Geld wurde zum Beispiel aufgewendet, um Auflagen des Lärmschutzes zu erfüllen. Jetzt wurde der 2. Bauabschnitt eingeweiht und die Räume an die Betreiber übergeben. Weitere Informationen auf Seite 7 Heidelberg braucht ein Konferenzzentrum, das Veranstaltungen für bis zu 2.000 Personen stemmen kann, ergab eine Bedarfserhebung im Jahr 2013. Damit könne sich Heidelberg national und international weiter profilieren. Jetzt steht die Suche nach einem Standort für das Konferenzzentrum vor der entscheidenden dritten Projektphase. Die Fachverwaltung empfiehlt, vier Standorte eingehender zu untersuchen, die nach einer gründlichen Prüfung aus insgesamt 28 ausgewählt wurden. Auch dieser Schritt erfolgt unter Bürgerbeteiligung. Mehr zum Thema auf Seite 9 Im Dezember 2014 ernannte die UNSECO Heidelberg zur „City of Literature“. Jetzt soll mit den ersten Projekten den Heidelbergerinnen und Heidelbergern die literarische Tradition und Gegenwart ihrer Stadt nähergebracht werden. Seite 20 Aus dem Gemeinderat 2/3 Haushalt 4/5 Stadtwerke 8 Impressum 11 Service 11 Bekanntmachungen Kultur und Freizeit 12-19 20 2 Aus dem Gemeinderat stadtblatt - 15. April 2015 Stimmen aus dem Gemeinderat CDU Dr. Jan Gradel Haushaltspaket gemeinsam verabschiedet Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Haushaltsplanentwurf war geprägt vom Spannungsfeld zwischen den fiskalischen Eckdaten resultierend aus Steuern, Einnahmen und Zuweisungen und den Wünschen und Nöten der Stadtbevölkerung. Es gab viel Lob von allen Parteien, weil der Entwurf eine gelungene Mischung aus Wünschenswertem und Notwendigem darstellte. Auch folgte der Haushaltsentwurf den Sparvorgaben aus dem Leitantrag des Vorgängerplans und wich nur dort, wo die großen Sonderherausforderungen – geprägt von Mobilitätsnetz, Bahnstadt, US-Flächenkonversion und nicht aufschiebbaren Sanierungen von Straßen und Gebäuden – vom vorgegebenen Finanzkorridor ab. Zwar wird dadurch die Verschuldung der Stadt steigen, aber wir nutzen die Niedrigzinslage aus und sorgen für eine nachhaltige intakte Infrastruktur für unsere wachsende Stadt. Aufgrund der guten Vorgaben war klar, dass die Haushaltsberatungen keine allzu großen Abweichungen vom Entwurf fordern würden. So waren die Beratungen auch geprägt vom Willen, zu einer Einigung über alle politischen Strömungen hinweg zu kommen und dies ist uns auch gelungen. Dass dies erreicht wurde, ist keine Selbstverständlichkeit, vor allem angesichts des neuen, größeren, aber vor allem auch „bunteren“ Stadtrates. Wir von der CDU konnten gemeinsam mit den anderen Parteien den Kulturbereich, die Schulsanierung und die Fördersituation der meisten Vereine und Gruppierungen, die sich hilfesuchend an die Parteien gewandt hatten verbessern. Leider mit Ausnahme des AMR, der lediglich Haushaltsreste übertragen bekam. Auch wurde unseren Zielen zum Themenbereich „Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit“ weitestgehend entsprochen, um das Erscheinungsbild und den Zustand der öffentlichen Aufenthaltsräume (Schulen, Straßen, Gebäude, Grünflächen) stetig zu verbessern. Vor allem aber galt es, seitens der CDU, eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsförderung und ein Gewerbeflächenprojekt durchzusetzen. Denn, wir alle wissen: Nur aus eigener wirtschaftlicher Kraft können die notwendigen Einnahmen für einen leistungsfähigen kommunalen Haushalt generiert werden. Diesen Punkten wurde weitestgehend gefolgt. Daher unser Dank an diejenigen, die dazu beigetragen haben und sich konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht haben. Das Paket – welches neben den oben genannten Zielsetzungen auch erhebliche soziale Verbesserungen enthält – zeigt, dass der Heidelberger Gemeinderat nicht das Diskutier- und Verhinderungsgremium unserer Stadt ist, sondern dass der Stadtrat auch konstruktiv, zielführend und teilweise auch fantasiereich und pragmatisch mit der neuen Vielfalt an politischen Strömungen umgehen kann – und erstaunlicherweise auch zu guten Ergebnissen kommt. Es galt in den Verhandlungen nicht der Grundsatz des gegenseitigen Verhinderns von Projekten, Zielen und Wünschen, sondern des gegenseitigen Ermöglichens! Wir von der CDU hoffen, dass dies für die Zukunft anhält. Tel. 06221 163972, [email protected] Bündnis 90/ Die Grünen Frank Wetzel Die besten Köpfe für Heidelberg ... ... wollen die Grünen, wenn es um die Besetzung der Amtsleiter*innen (AL) geht. Die AL sind Schlüsselpositionen unserer Stadtpolitik. Sie stehen ihrem Amt als Leiter*innen vor, sind Vorgesetzte der Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen auf der Amtsleitungsebene. Hohe Erwartungen werden an sie gestellt, hoher Einsatz für unsere Stadt gefordert. Laut §3, Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Heidelberg ist für die Ernennung und Entlassung der AL der Gemeinderat zuständig. Die Vorschläge hierzu kommen vom Personal- und Organisationsamt. Wie erarbeitet das Amt diese Vorschläge, nach welchen Kriterien? Das ist recht unterschiedlich. Mit Personalfindungskommission oder ohne, mit öffentlicher Ausschreibung oder nur intern. Diese Kriterien werden willkürlich angewandt und daher fordern wir als Bündnis 90/Die Grünen klare Regeln. Die Vergabe der Amtsleiterstellen muss mit größter Transparenz und Offenheit geschehen und das Verfahren muss klar und nachvollziehbar sein, auch für die Öffentlichkeit. Klar, was in einer Personalfindungskommission besprochen wird, sind persönliche Angelegenheiten und somit vertraulich. Wir wünschen uns immer öffentliche Ausschreibungen der Amtsleiterstellen und möchten, dass der Gemeinderat beim Ausschreibungstext eingebunden wird. Wir möchten, dass interne Bewerber*innen die gleiche Chance haben wie externe. Stadtinterne Personalentwicklung wird von uns begrüßt, sie darf jedoch nicht als Argument gegen eine öffentliche Ausschreibung verwendet werden. Wir brauchen die besten Köpfe unter Beachtung eines ausgeglichen Geschlechterverhältnisses gerade auch in Leitungspositionen. Dazu zählen auch Menschen mit Handicap und Zuwanderungsgeschichte, die gleiche Chancen haben müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die entsprechenden Anträge stellen und wir werben um breite Unterstützung im Gemeinderat. Nur so können wir gemeinsam die Stellen der Amtsleiter*innen mit den wirklich besten Köpfen besetzen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Unser Fraktionsbüro ist umgezogen in die Bergheimer Straße 147 (im Landfried-Komplex), dort haben wir einen Bürositz zusammen mit dem Kreisverband und den Wahlkreisbüros von Bundes- und Landtag. Ab 1. Juli werden Sie unsere Hauptgeschäftsstelle dann im Rathaus finden, wo wir neben weiteren Fraktionen Räume beziehen werden. Tel. 06221 91466-14, [email protected] SPD Mathias Michalski NEIN zum verkaufsoffenen Sonntag! Klar. Sie denken, wenn Sie sich die Überschrift anschauen: Wieso hat der Michalski damit so ein Problem – ist ja nichts dabei. Vielleicht aber doch? Am Tag nach dem Heidelberger Herbst schlägt die Stadtverwaltung vor, unter dem Deckmantel eines „Familienherbstes‘‘ einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Rechtlich muss dies wasserdicht festgehalten werden und so wird der Heidelberger Herbst als Sonderereignis argumentativ aufs Schild gehoben. Der Familienherbst besteht aus dem Mittelaltermarkt auf dem Universitätsplatz sowie einem Frühschoppen auf der Neckarwiese – diese fragwürdige rechtliche Herangehensweise soll einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen. Die SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat sowie die Arbeitsgemein- schaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD stützt die Argumentation der Gewerkschaft ver.di und lehnt einen verkaufsoffenen Sonntag ab. Nach einem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel arbeitsintensiven Heidelberger Herbst folgt ein weiterer Tag, der den Beschäftigten zur Erholung und zum Zeitvertreib mit der Familie fehlt. Auch kann man mittelfristig sein Geld nur einmal ausgeben, so dass hier die Grenze der Konsumausgaben nicht nach hinten geschoben wird. Es gibt mittelfristig keine zusätzlichen Umsatzeffekte! Klar, Religion ist Privatsache aber meiner Meinung nach hat der Sonntag einen besonderen Stellenwert, der nicht noch weiter ausgehöhlt werden sollte. Ich finde, dass man den Menschen, die die ganze Woche über für uns im Einzelhandel da sind, uns beraten, uns Sachen verkaufen, einen freien Tag verdient haben. Nach einer harten Arbeitswoche freuen wir uns doch auch über einen freien Tag – dies haben Berufstätige im Einzelhandel auch verdient! Es gibt unter der Woche genug Zeit zum Einkaufen, und natürlich beschleicht mich die Sorge, dass der Sonntag dauerhaft als Einkaufstag im Einzelhandel etabliert wird – das halte ich für unnötig. Ein Krankenhaus kann man an einem Sonntag nicht schließen, aber ein Bekleidungsgeschäft sollte man zulassen – es gibt genug Zeit zum Shoppen. Tel. 06221 166767, [email protected] Fraktionsgemeinschaft GAL/HDp&e/ gen.hd Wassili Lepanto Geländer am Philosophenweg Unternimmt man in den schönen Frühlingstagen einen Spaziergang am Philosophenweg, ist man erstaunt über die neue erhöhte Geländerkonstruktion. Der vertraute Blick auf die Blumenbeete in der Eichendorffanlage ist wie durch eine Einzäunung gestört. Dann stellt man fest, dass auf der ganzen Wegstrecke das schöne Panorama zur tiefer gelegenen Stadt, der Dächerlandschaft und dem Fluss durch das hohe Gelände entstellt ist. Seitens der Stadt heißt es, wegen der Radfahrer und der EU-Vorschriften. Doch Radfahrer dürften hier gar nicht sein, und was die EU betrifft, so ist solch eine versicherungstechnische Vorschrift bez. der attraktivsten Höhenpromenade der Stadt nicht zu akzeptieren. Der Besucher wird Aus dem Gemeinderat unangenehm berührt angesichts derartiger Grobheit. Der einzigartige Blick auf die Altstadt – das jahrhundertealte Natur- und Kulturkunstwerk – ist völlig verzerrt, das Geländer verläuft auf Augenhöhe wie ein störendes Band durch ein Bild. Die schönste Schaubühne Heidelbergs verträgt keine derartige Konstruktion! Die Stadt ist gefordert, eine Lösung zu finden, die unserer Kulturlandschaft würdig ist. [email protected] DIE HEIDELBERGER Larissa Winter Frühjahrsputz & Plastiktüten Sehr erfreulich: Rund 2.700 Freiwillige haben sich auch dieses Jahr wieder am Heidelberger Frühjahrsputz beteiligt. Ich selbst habe eine Gruppe entlang des Erlebniswanderwegs Wein und Kultur in Rohrbach geführt. In zwei Stunden wurden zwei Dutzend Säcke Müll gesammelt. Das meiste davon waren Fetzen von Plastiktüten. Es mag sehr abstrakt klingen, wenn wir Horrormeldungen lesen, wie Unmengen an Kunststoff im Meer und in den Mägen von Walen, Robben oder Seevögeln landen. Aber auch für Tiere hier sind Plastiktüten eine Gefahr: Fetzen in Vogelnestern können zu Einschnürungen an den Beinen führen oder auch zum Ertrinken der Jungen, wenn Regen nicht abfließt. Andere Tiere ersticken daran. DieHeidelberger haben im Frühjahr 2014 einen Konzeptansatz entwickelt, um den Plastiktütenverbrauch deutlich zu reduzieren. Im November 2014 haben die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten der EU geschlossen für die Begrenzung des Plastiktütenverbrauchs gestimmt. Heidelberg mit seinen hohen ökologischen Standards sollte folgen. Deshalb stellen wir den Antrag, die Möglichkeiten der Umsetzung einer „Plastiktütenfreien Stadt“ zu prüfen. [email protected] Freie Wähler Heidelberg Raimund Beisel Flüchtlingskonferenzen in den Stadtteilen Nachdem am 28.01.2015 im Rathaus eine Sitzung aller örtlichen Hilfsorgani- 3 sationen und Stadtteilvereine stattgefunden hatte, um über eine Heidelberger Flüchtlingsstrategie zu beraten, laden nun die Stadtteilvereine unter dem Motto „Heidelberg hilft“ zu Stadtteilgesprächen ein. Den Anfang machte Ziegelhausen. Von Bürgermeister Dr. Gerner wurde umfassend über den anhaltenden Flüchtlingsstrom berichtet. Jeder Stadtteil soll 50 Flüchtlinge aufnehmen. Gesucht werden Freizeitangebote in den Vereinen sowie Wohnungsangebote. Das Amt für Soziales und Senioren ist hier zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Thema Miete, Kaution, etc. Aus der Runde der Teilnehmer kamen zahlreiche Anregungen zum helfen, wie Sprachkurse durch pensionierte Lehrer, Patenschaften für Arzt und Behördengänge, sowie Schaffung von Tagesstrukturen für Flüchtlinge. Als Fazit wurde mitgenommen, dass die Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft, eine Aufgabe ist, die uns alle angeht. www.fwv-heidelberg.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/ Piraten Sahra Mirow … Haushalt von links? Frisch in den Gemeinderat und rein in den Haushalt – für uns waren es interessante Zeiten. Herausgekommen ist ein Doppelhaushalt, der auch wichtige soziale Projekte beinhaltet, wie zum Beispiel ein Konzept zur Prüfung der Mietzuschüsse für ALG-II-Beziehende oder der kostenfreie Kindergartenbesuch für Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes. Eine sichere Kommunikationsoption mit der Stadtverwaltung ist ebenfalls in Planung. Nun muss man den künftigen Verschuldungsgrad unserer Stadt äußerst kritisch im Auge behalten. Das sehen wir auch so und hätten gerne ausführlicher über die Einnahmenseite diskutiert. Dennoch muss politisches Handeln über die Negation des Bestehenden hinausgehen. „Links geentert“, wie wir einst augenzwinkernd auf unser Plakat schrieben, haben wir den Haushalt zwar nicht – zufrieden sind wir trotzdem. [email protected] Bunte Linke Dr. Arnulf Weiler-Lorentz Historisches Fußwegenetz erhalten Die traditionellen Fußwege, die nicht Bestandteil des Straßennetzes sind, haben immer noch große Bedeutung für die Naherholung, aber auch für den Weg zur Schule oder zum Einkaufen. Dies gilt vor allem für Altstadt, Schlierbach, Ziegelhausen, Emmertsgrund, Boxberg. Siedlungsund Straßenbau gefährden die Wege. 1996 hatte ich einen Antrag zum Erhalt des Wegenetzes im Gemeinderat eingebracht. Für Ziegelhausen haben der Fuß e.V. und der Stadtteilverein auch ein Konzept vorgelegt. Der Gemeinderat hat den Antrag beschlossen, geschehen ist nichts. Nun wollen Ziegelhäuser Bürger erneut alte Wege begehen und Vorschläge für ihre Erhaltung machen. Kontakt: Roselinde Schwalm, [email protected]. [email protected] Aus den Sitzungen des Gemeinderates Maßnahmengenehmigung in der Bahnstadt Um 2015 mit dem Bau der Straßenbahn in die Bahnstadt beginnen zu können, muss der westliche Bereich des Langen Angers und der Bereich Grüne Meile zwischen Czernyring und Henkel-Teroson-Straße auf ein entsprechendes Bodenniveau aufgefüllt werden. Gleichzeitig müssen die hierfür erforderlichen Stützwände, die Platzanlagen Morata Platz, Eppelheimer Terrasse und Spitzes Eck sowie der Mischwasserkanal im Bereich zwischen Agnesistraße und Galileistraße fertiggestellt werden. Der Gemeinderat hat die Maßnahme einstimmig genehmigt. Die Gesamtkosten betragen rund 5,9 Millionen Euro, im Treuhandvermögen Bahnstadt stehen entsprechende Mittel bereit. (Gemeinderat am 26. März 2015) Öffentliche Widmung der Bahnstadt-Straßen Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die fertiggestellten Bahnstadt-Straßen ab sofort dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Hintergrund ist, dass die Erschließung der Bahnstadt, und damit auch der Bau der Straßen – in großen Teilen durch die eigens gegründete Entwicklungsgesellschaft Heidelberg (EGH) erfolgt. Mit der sogenannten Widmung gehen die Straßen von der EGH in den Besitz der Stadt Heidelberg über – und damit ist künftig die Stadt Heidelberg dafür verantwortlich, dass der verkehrssichere Zustand der Straßen erhalten bleibt. Um folgende Straßen geht es: Langer Anger zwischen Max-JareckiStraße und Kumamotostraße, Kosselstraße, Nightingalestraße, Dar- winstraße, Robert-Koch-Straße, Bautzenstraße, Simferopolstraße, Kumamotostraße, Rehovotstraße, Montpellierstraße, Cambridgestraße, Wohnwege W4, W5 (1), W5 (2), W6, S1/S2 und alle Verbindungsstücke, Straße „Am Bahnbetriebswerk“, Henkel-Teroson-Straße zwischen „Am Bahnbetriebswerk“ und Eppelheimer Straße, Schwetzinger Terrasse sowie die Radwege auf den Ausgleichsflächen zwischen Rohrbacher Straße und Pfaffengrunder Terrasse und Felix-WankelStraße. (Gemeinderat am 26. März 2015) Mehr Geld für die Stadtteilvereine Die Heidelberger Statteilvereine haben seit dem 1. Januar 2014 mit höheren Aufwendungen bei Festen und Veranstaltungen zu kämpfen. Grund dafür ist eine Tarifänderung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die eine Gebühr zur Nutzung von Livemusik oder Tonträgerwiedergabe erhebt. Sie richtet sich neuerdings stärker nach der Größe der Veranstaltungsfläche. Die Stadt Heidelberg hat daher ihren Zuschuss zur Brauchtumspflege von 47.600 Euro auf 70.000 Euro im Doppelhaushalt 2015/2016 erhöht. Damit trägt sie auch der Erweiterung der Stadtteilvereine von 13 auf 15 Rechnung. Darüber ist der Gemeinderat informiert worden. (Gemeinderat am 26. März 2015) Gemeinderat online Weitere Meldungen aus dem Gemeinderat und den Ausschüssen sind im Internet unter www.heidelberg.de/ gemeinderat zu finden. 4 Haushalt 2015/2016 stadtblatt - 15. April 2015 Städtischer Haushalt verabschiedet Große Mehrheit des Gemeinderats stimmte für Heidelbergs neuen Etat Rekord-Investitionen im Finanzhaushalt Die Stadt Heidelberg wendet insgesamt 185,1 Millionen Euro für Investitionen im Doppelhaushalt auf. Der Schwerpunkt liegt auf Baumaßnahmen: Insgesamt 76,5 Millionen Euro sollen unter anderem in das Schulsanierungsprogramm, in die Erneuerung und den Neubau von Straßen sowie in den Ausbau des Straßenbahnnetzes fließen. Weitere 19,9 Millionen Euro sind für Investitionsvorhaben Dritter vorgesehen – vom Kitaausbau der Kirchengemeinde bis hin zum neuen Sportplatz des Sportvereins oder dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“. Eigene Baumaßnahmen Investitionen im Doppelhaushalt 10 12 19,9 7,7 23,2 6,2 8,9 in Mio. Euro Tilgungen Grundstückskäufe Investitionszuschüsse an Dritte Erwerb beweglichen Vermögens Erwerb von Finanzvermögen Baumaßnahmen 43,5 11,8 15,9 76,5 26,0 in Mio. Euro Feuerwehr, Spielplätze usw. Mobilitätsnetz (ingesamt 14,2 Mio. Euro, neben eigenen Baumaßnahmen weitere 4,7 Mio. Euro Investitionszuschüsse an Dritte und 3,3 Mio. Euro Kapitaleinlage an die Stadtwerke Heidelberg) Sport Liegenschaften Straßen/Verkehr (ohne Mobilitätsnetz) Schulen (ohne ÖPP-Projekte) Ausgeglichener Ergebnishaushalt in beiden Jahren Erträge in Mio. Euro 531 527 2015 Aufwendungen 546 544 2016 Für die laufende Verwaltungstätigkeit rechnet die Stadt im Ergebnishaushalt für 2015 mit Erträgen in Höhe von rund 531 Millionen Euro, für 2016 rund 546 Millionen Euro. Demgegenüber stehen jeweils geringere Ausgaben in Höhe von 527 Millionen Euro in 2015 und von 544 Millionen Euro in 2016. Dadurch wird in den beiden Jahren ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Die größten Positionen bei den laufenden Ausgaben sind Personalkosten (28,5 Prozent) und Verwaltungs- und Be- triebsaufwendungen (21 Prozent), beispielsweise zum Betrieb städtischer Kindertagesstätten und Kultureinrichtungen, und Ausgaben für die Sozialhilfe (16,5 Prozent). Die wichtigsten Ertragspositionen mit einem Volumen von rund 63,5 Prozent stellen die Grund- und Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich sowie die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer dar. Vermögen wächst viel stärker als Schulden in Mio. Euro Schulden + 59 Mio. Euro 133 192 2007 2013 Vermögen + 140 Mio. Euro 1.250 1.390 2007 2013 Von den geplanten Investitionen kann die Stadt rund 57 Prozent durch eigene Mittel und Zuschüsse Dritter finanzieren. Die voraussichtliche Nettoneuverschuldung beträgt 29,4 Millionen Euro in 2015 und 40,2 Millionen Euro in 2016. Damit beliefe sich der Schuldenstand Ende 2016 voraussichtlich auf 201,2 Millionen Euro – das sind rund 1.300 Euro pro Einwohner. Demgegenüber steht ein Vermögen, das seit 2007 von 1,25 Milliarden Euro auf rund 1,4 Milliarden Euro in 2013 angewachsen ist. „Es ist bei dem historisch niedrigen Zinsniveau wirtschaftlich sinnvoll und geboten, dass wir jetzt rechtzeitig in die Infrastruktur investieren“, betonte Heidelbergs Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß im Rahmen der Haushaltsberatungen. „Ein Aufschieben von notwendigen Maßnahmen wäre am Ende die teurere Lösung, wegen steigender Baukosten und zunehmender Folgeschäden.“ 5 Haushalt 2015/2016 Heidelbergs Investitionen in die Zukunft Auch 2015/2016 sind die Schwerpunkte Kinder, Familie, Bildung, Wohnen und Verkehr - Einige Beispiele: Kinder, Jugend und Familie Weitere Leistungen der Stadt 183 Mio. Eurofür Kinder und Jugendliche, davon 89 Mio. Euro in 2015 und 94 Mio. Euro in 2016 35 Mio. Eurojährlich netto für die Kinderbetreuung. Jeweils 125 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind 2015 und 2016 vorgesehen 5,75 Mio. EuroInvestitionszuschüsse für Kitas freier Träger 4 Mio. Euro Zuschüsse für Kinder- und Jugendtreffs freier Träger 400.000 Eurofür das Haus der Jugend Soziale Sicherung und Teilhabe 88,5 Mio. Euroim Durchschnitt pro Jahr für Sozial- und Jugendhilfeleistungen 2,1 Mio. Euro jährlich für Beratungs- und Betreuungsangebote freier Träger, darunter Aids-Hilfe, Pro Familia und Bahnhofsmission 2,5 Mio. Euro jährlich für die Schaffung von weiterem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen, dazu gehört die Sanierung des Hotels Metropol 2,2 Mio. Eurojährlich für die Seniorenarbeit Wirtschaft und Arbeit 340.000 Eurojährlich an Projektmitteln für die Wirtschaftsförderung, darunter Nachwuchsoffensive, Wissenstransfer und Handwerksförderung 554.000 Europro Jahr Zuschuss an den Technologiepark Internationale Bauausstellung Foto: Dorn 1,1 Mio. Europro Jahr Zuschuss an die städtische IBA GmbH 2015/2016 investiert die Stadt rund 31 Millionen Euro in die Schulgebäude. Schule und Bildung 44 Mio. Eurojährlich für den laufenden Schulbetrieb 31 Mio. Eurofür das Schulsanierungsprogramm, darunter BunsenGymnasium, Julius-Springer-Schule und HölderlinGymnasium einschließlich der ÖPP-Projekte (Fortsetzung der IGH-Sanierung, Start des Neubaus B3 – ein Bildungs-, Betreuungs- und Bürgerhaus in der Bahnstadt – mit Gesamtkosten in Höhe von 31,6 Mio. Euro) 16,1 Mio. Euro für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und die drei Heidelberger Ganztagesgrundschulen 2,2 Mio. Eurofür die Schulsozialarbeit 3,9 Mio. Eurozum außerschulischen Lernen – für Volkshochschule, Akademie für Ältere und Explo Heidelberg Wohnen, Mobilität und Infrastruktur 14,2 Mio. Eurozur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (Mobilitätsnetz) 20,3 Mio. Eurofür die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze sowie der Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung 22 Mio. Eurofür weitere Erneuerungen an Straßen, Brücken etc. sowie zur Verbesserung des Verkehrsflusses insgesamt 1,5 Mio. Eurozur Stärkung des Radverkehrs, darunter Planungsmittel für eine Radwegebrücke ins Neuenheimer Feld 4,4 Mio. Eurofür Förderprogramme im Rahmen des Wohnentwicklungsprogramms sowie zur rationellen Energieverwendung 2 Mio. Eurojährlich für die Konversion, unter anderem für Bürgerbeteiligung, Bestandsuntersuchungen, fachplanerische Arbeiten und Wettbewerbe 2 Mio. Eurofür Infrastrukturmaßnahmen in der Bahnstadt Umwelt-, Natur- und Klimaschutz 520.000 Eurojährlich an laufenden Projektmitteln im Umweltbereich, darunter der Masterplan 100 % Klimaschutz, Nachhaltiges Wirtschaften und Biotopvernetzung Kultur 46 Mio. Euro Kulturaufwendungen pro Jahr, u.a. für Theater und Orchester, Kurpfälzisches Museum, Stadtbücherei, Musik- und Singschule und Kulturamt jährlich zur Förderung freier Kulturträger wie 3,4 Mio. Euro Deutsch-Amerikanisches Institut, Halle02, Zimmertheater, UnterwegsTheater und Kunstverein für den Start der Verlegung des Kulturhauses 3,3 Mio. Euro Karlstorbahnhof auf die Konversionsflächen Sport und Freizeit 2,9 Mio. Euroim Doppelhaushalt für das Sportförderprogamm und Baumaßnahmen von Sportvereinen 8,9 Mio. Eurofür eigene Baumaßnahmen im Sportbereich, beispielsweise Sporthalle am Erlenweg und Erweiterung des Turnzentrums 7,9 Mio. Eurojährlich für die Pflege des Stadtwaldes und für die Pflege und Erneuerung von Grünflächen Integration und Chancengleichheit 416.000 Euro jährliche Förderung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 375.000 Europro Jahr für den Betrieb des Interkulturellen Zentrums Öffentliche Sicherheit und Ordnung 10,1 Mio. Eurojährliche laufende Aufwendung für die Feuerwehr; 3,1 Mio. Euro für den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Pfaffengrund und Wieblingen 8 Mio. Euro jährlich für den Kommunalen Ordnungsdienst und den Gemeindevollzugsdienst 16,6 Mio. Eurojährlich für die Entsorgung von etwa 85.000 Tonnen Abfall 4,8 Mio. Eurodurchschnittlich pro Jahr für Reinigung und Winterdienst Die Angaben gelten für den gesamten Doppelhaushalt, sofern keine andere Zeitspanne angegeben ist. Der Haushalt tritt nach Genehmigung des Regierungspräsidiums voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni in Kraft. (www.heidelberg.de/haushalt ) 6 Aktuelles Radverkehr Die Präventionskampagne zur Reduzierung der Radfahrunfälle in Heidelberg „Aktion plus 5 – Minuten die schützen“ zeigt Wirkung. Wie das Polizeipräsidium Mannheim mitteilt, ging die Zahl der Radunfälle im Stadtgebiet Heidelberg im ersten Quartal 2015 im Vergleich zum ersten Quartal 2014 um rund 25 Prozent zurück – von 65 auf 48 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Auch die Zahl der Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die sich bei Radunfällen verletzten, sank im Vergleichszeitraum um rund 27 Prozent. Die „Aktion plus 5“ wird auch 2015 fortgesetzt. Noch bis zum 24. April verteilt die Polizei im Stadtgebiet „Denkzettel“ an Radfahrerinnen und Radfahrer, um sie zu rücksichtsvollerem und korrektem Fahren zu animieren. Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf Empfehlungen und Ermahnungen, besonders gefährliche Verstöße werden aber geahndet. „Barcamp“ Am Samstag, 18. April, findet ab 9.30 Uhr in den Räumen der Kultur- und Kreativwirtschaft in der alten Feuerwache eine ungewöhnliche Tagung statt: ein sogenanntes „Barcamp“. Der Name steht für eine Konferenz, deren Programm durch die Teilnehmer selbst gestaltet wird. Über Themen und Vorträge wird gemeinsam entschieden. Ort: „Dezernat 16“, EmilMaier-Straße 16 in Bergheim. Sternstunden Astronomische Zeitrafferaufnahmen aus Afrika, Südamerika und Europa zeigt der Fotograf Bernd Pröschold am Mittwoch, 15. April. Um 19 Uhr erleben die Zuschauer im Haus der Astronomie, Königstuhl 17, „Sternstunden – Landschaften im Rhythmus des Kosmos“. Weitere Informationen und Karten gibt es unter www. haus-der-astronomie.de. Infos für Eltern Das Familienbüro der Stadt lädt am Mittwoch, 15. April, von 17 bis 18.30 Uhr in der Plöck 2a zur Informationsveranstaltung „Willkommen im Leben – Informationen für Eltern mit Neugeborenen“ ein. Die Mitarbeiterinnen stellen familienfreundliche Angebote vor. Eine Anmeldung ist nicht nötig. stadtblatt - 15. April 2015 Nobelpreisträger trug sich ins Goldene Buch ein Baustellen der Woche Im Neuenheimer Feld Westliche Parallelstraße zur Berliner Straße zwischen Haltestellen Bunsen-Gymnasium West und Technologiepark gesperrt; Busse der Linien 31 und 37 werden umgeleitet. Werderstraße Leitungsarbeiten zwischen Mönchhofstraße und Moltkestraße, Parkplätze entlang der Straße entfallen. Zufahrt für Anlieger frei. Im März trafen sich 10.000 Fachleute aus aller Welt zur Frühjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft an bundesweit vier Standorten. Einer davon war Heidelberg. Hier begrüßte Bürgermeister Wolfgang Erichson die Wissenschaftler bei einem Empfang im Großen Rathaussaal. Unter den Gästen war auch Nobelpreisträger Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Stefan W. Hell. Er trug sich in das Goldene Buch der Stadt ein. Der Chemie-Nobelpreisträger des Jahres 2014 forscht auf dem Gebiet der hochauflösenden FluoreszenzMikroskopie. Er ist heute Direktor am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen. Am Deutschen Krebsforschungszentrum in HeiFoto: Rothe delberg (DKFZ) leitet er die Abteilung „Optische Nanoskopie“. Mit dem Mietrad unterwegs „VRNnextbike“ startete in der Metropolregion Eine praktische Ergänzung zu Bus und Bahn oder auch zum Carsharing gibt es seit Kurzem in Heidelberg: die „VRNnextbikes“. Die Stationen für die Mieträder befinden sich an Knotenpunkten, wo Busse und Bahnen aufeinandertreffen. Die Räder können 24 Stunden an sieben Tagen der Woche auch städteübergreifend an einer der Stationen ausgeliehen und an einer anderen abgegeben wer- den. Nach der Registrierung als Kunde ist der Verleih voll automatisiert am Stationsterminal, per App oder Hotlineanruf möglich. Im Normaltarif kostet die angefangene halbe Stunde einen Euro. Der Höchstbetrag innerhalb von 24 Stunden beträgt neun Euro. Standorte in Heidelberg Nextbike-Standorte gibt es in Heidelberg zurzeit am Hauptbahnhof Nord, Hauptbahnhof Süd, Hans-ThomaPlatz, Kußmaulstraße, Neckarwiese an der Theodor-Heuss-Brücke, Bismarckplatz, Stadthalle, Universitätsplatz, Neckarschule in Ziegelhausen, Bahnhof Schlierbach/ Ziegelhausen und Rohrbach Markt. Bis zum Sommer sollen in Heidelberg an 21 Standorten Räder ausleihbar sein. Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie der VRN investieren über eine Million Euro in das umweltfreundliche Mietradsystem. Weitere Informationen und Registrierung unter www. vrnnextbike.de. red Foto: Stadt HD Neue Schloßstraße Ab Oberer Fauler Pelz bergaufwärts Einbahnstraße; zwischen Oberer Fauler Pelz und Treppe Burgweg halbseitig gesperrt. Weitere Infos zu den Baustellen unter www.heidelberg.de/baustellen. Kurz gemeldet Betreuer gesucht Die Stadt sucht ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für hilfsbedürftige Menschen, die aufgrund von Alter oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Für diese Menschen handelt der Betreuer als rechtlicher Vertreter. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Regelung finanzieller Angelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden. Gesucht sind Menschen mit Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Interessierte können sich unter Telefon 06221 58-038840 oder E-Mail [email protected] melden. Straße Am Bischoffsberg für schwere Fahrzeuge gesperrt Die Straße Am Bischoffsberg in Ziegelhausen ist nicht mehr ausreichend tragfähig und kann nur noch von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von drei Tonnen befahren werden. Die Sondergenehmigungen, die es bislang für Müllfahrzeuge und für Fahrzeuge zur Heizöllieferung gab, können aus Sicherheitsgründen nicht mehr erteilt werden. Die Müllabfuhr wird durch das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sichergestellt. Die Anwohner wurden über die Sperrung informiert. Baumaßnahmen, die die Straße wieder unbeschränkt befahrbar machen sollen, sind für Herbst 2015 vorgesehen. Aktuelles 7 „Markstein für die Bahnstadt“ Zweiter Bauabschnitt der Güterhallen eingeweiht - Stadt investierte 4,4 Millionen Euro weihten zweiten Bauabschnitt gehört der sogenannte Club für kleinere Konzerte oder andere Festivitäten. Östlich schließt ein Restaurant samt Terrasse an – hier wird allerdings noch gebaut. Westlich des Clubs liegt das Foyer samt Haupteingang. Dieser wurde aus Lärmschutzgründen auf die Nordseite des Gebäudes verlegt. An das Foyer schließt der – bereits im Juli 2014 übergebene – große Veranstaltungsbereich an. Ein historisches Stück Bahnstadt strahlt wieder: Ende März hat Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner den zweiten Bauabschnitt der sanierten Güterhallen eingeweiht. Der Erhalt des Komplexes ist der Stadt wichtig, so der OB: „Diese Hallen sind ein Markstein für die ehemalige Nutzung der Bahnstadt als Güter- und Rangierbahnhof. Es freut mich sehr, dass wir die Voraussetzungen für einen echten Leuchtturm geschaffen haben, der den Bewohnern der Bahnstadt und vielen Besuchern von außerhalb Freude machen wird“, erklärte Würzner. Die Stadt als Eigentümerin der Güterhallen hat insgesamt rund 4,4 Millionen Euro in die ersten beiden Bauabschnitte investiert. Das Geld floss unter anderem in den Lärmschutz, in die Wärmedämmung und in eine neue Dachkonstruktion. Die Betreiber der Einweihung der Güterhallen mit Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner (2.v.r.) Foto: Buck und Halle 02-Geschäftsführer Felix Grädler (r.) Halle 02 investieren selbst über zwei Millionen Euro in den Ausbau des Innenbereichs. Die Güterhallen teilen sich auf 227 Meter Länge in verschiedene Nutzungsbereiche auf. Zum nun einge- Wer im Gebäude weiter geht, kommt in das ehemalige Zollamtsgebäude. Hier befinden sich Künstlergarderobe, Lager, Büros und eine Küche. Ein überdachter Durchgang verbindet dann die Grünflächen auf der Nordseite mit dem südlichen Zollhofgarten. Im abschließenden Westteil der Hallen möchte die Stadt eine Kita mit 80 Plätzen einrichten. Über das Konzept entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich im Mai 2015. tir Gemeinderat für Bau der Straßenbahn Stadt bittet Kläger um Zustimmung bis 30. April ‒ Masterplan Neuenheimer Feld angestoßen Der Gemeinderat hat sich nochmals klar für den Bau der Straßenbahn ins Neuenheimer Feld ausgesprochen. Die Kläger gegen das Bauvorhaben wurden aufgefordert, ihre Klagen zurückzuziehen. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner hat die Kläger in Briefen gebeten, bis zum 30. April zumindest den bereits besprochenen Planänderungen zuzustimmen – andernfalls könne das Vorhaben auf absehbare Zeit nicht realisiert werden. Die Stadt Heidelberg und die RheinNeckar-Verkehr GmbH (rnv) als Vorhabenträgerin haben mit den Klägern – die Universität Heidelberg, die MaxPlanck-Gesellschaft und das Deutsche Krebsforschungszentrum – zuletzt viele Gespräche um die Bedingungen für den Bau einer Straßenbahn ins Neuenheimer Feld geführt. Die Institutionen hatten gegen den im Sommer 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss geklagt. Im Dezember 2014 standen Stadt und Kläger bereits kurz vor einer außergerichtlichen Einigung. Dann entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf einen vorläufigen Baustopp. Um den Wünschen der Kläger nachzukommen, und die im Dezember 2014 bereits besprochenen Planänderungen rechtlich zu fixieren, hat die rnv beim Regierungspräsidium Karlsruhe nun entsprechende Anträge gestellt. Geändert werden soll beispielsweise die Trassenführung im Bereich Botanischer Garten. Zudem sind die Einrichtung eines Masse-Feder-Systems zur Schwingungsdämpfung und ein weiterer stromloser Abschnitt vorgesehen. Oberbürgermeister Würzner hat die Kläger nun in Briefen gebeten, zumindest diesen mit ihnen besprochenen Änderungen gegenüber dem Regierungspräsidium bis zum 30. April 2015 zuzustimmen. Nur wenn die Zustimmung bis dahin erfolgt, ist eine Realisierung des geänderten Straßenbahnvorhabens im Rahmen der bisher vorhandenen Förderprogramme noch möglich. „Mir liegt sehr viel daran, mit der Universität und den anderen Institutionen einen gemeinsamen Weg zu beschreiten“, betont Würzner. Deshalb werde er sich auch für eine intensive Weiterentwicklung des Masterplans Neuenheimer Feld einsetzen. „Die wissenschaftlichen Institute erwarten eine Rechtssicherheit zu ihrer langfristigen Entwicklungsperspektive im Neuenheimer Feld. Das betrifft sowohl die gesamte Verkehrserschließung als auch die bauliche Entwicklung im Neuen- heimer Feld“, so Würzner. Daher sollten in einem Masterplan die Interessen der Universität und weiterer dort ansässiger Institutionen zur Geltung kommen. Der Gemeinderat hat diesen Weg ausdrücklich bestätigt. In einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag (siehe Kasten) sagten die Stadträte zu- sätzliche Mittel für die Erarbeitung eines Masterplans für das Neuenheimer Feld zu. Im Rahmen dieses Plans soll auch die verkehrliche Erschließung des Neuenheimer Feldes – inklusive des Autoverkehrs – weiterentwickelt werden. Im Gegenzug erwartet der Gemeinderat, dass die Kläger nun ihre Klagen gegen den Bau der Straßenbahn zurückzuziehen. tir Gemeinderat: Entschluss zum Neuenheimer Feld In seiner Sitzung am 26. März hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit nachfolgende Entschließung zur künftigen Entwicklung des Neuenheimer Felds verabschiedet: „Der Gemeinderat ist bereit, das Verfahren für einen verlässlichen Bebauungsplan für das Neuenheimer Feld über zusätzliche Mittel im Haushalt anzustoßen, sodass Universität und Institutionen im Neuenheimer Feld hier eine Planungssicherheit für die notwendigen Erweiterungen auf dem bestehenden Campus erhalten. Eine Weiterentwicklung der verkehrlichen Erschließung des Neuenheimer Feldes wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans und anschließender Festlegung im Bebauungsplan erfolgen. Der Startschuss für die Straßenbahn als wichtiges Verkehrsmittel muss umgehend erfolgen. Damit wird den Interessen der Universität und der Institutionen nach Planungssicherheit für ihre Zukunftsperspektiven Rechnung getragen. Somit hätten Stadt und Gemeinderat damit weitreichend den Interessen der Kläger sowohl mit der Abänderung des Planfeststellungsverfahrens sowie der Perspektivenabsicherung durch einen Masterplan mit anschließendem Bebauungsplan Rechnung getragen. Im Gegenzug verlangt der Gemeinderat, dass die Kläger die Klage gegen die Straßenbahn unverzüglich zurückziehen, sodass mit dem Bau der Straßenbahn begonnen werden kann.“ 8 stadtblatt – 15. April 2015 Thermalbad eröffnet Freibad-Saison Knapp 700 Besucher kamen zur Eröffnung Als erstes Freibad der Region eröffnete das Thermalbad am vergangenen Sonntag die Saison. Knapp 700 Besucher nutzten die Gelegenheit und tauchten in das 26 Grad warme Wasser ein. Auch der erste Badegast, der achtjährige Niklas Hans, und sein Bruder konnten es kaum erwarten, endlich ins Wasser zu springen. Besucher können seit dieser Woche täglich von 8 bis 20 Uhr bei angenehmen 26 Grad Wassertemperatur ihre Bahnen ziehen – und das bis Mitte Oktober. Für die frischeren Tage stehen Wärmeräume zum Umkleiden bereit. Gewinner der Schwimm- und Saunapass-Aktion gezogen Mit dem Saisonstart wurden außerdem die vier Gewinner der Schwimm- und Saunapass-Aktion gezogen. Badegäste der Heidelberger Hallenbäder konnten bis März bei jedem Besuch Stempel sammeln und ihren Pass bei zwölf gesammelten Stempeln zur Preisverlosung einreichen. Am Montag, den 18. Mai, findet im Thermalbad dann die offizielle Übergabe der Preise an die Gewinner statt. Weitere Informationen finden sich im Netz unter www.swhd.de/baeder. Traditionsbad mit Wohlfühlklima Gemütlich unter hohen Bäumen räkeln, die ersten Sonnenstrahlen genießen und den Blick in die Ferne schweifen lassen – zwischendurch ins blaue Nass springen und im 26 Grad warmen Wasser abtauchen: Das Heidelberger Traditionsbad mit der besonders langen Freibadsaison ist ein echtes Schmuckstück und bietet seinen Besuchern einen großen Erholungswert. Das Bad auf einen Blick: > Liegewiese mit Blick auf die grünen Hügel um Heidelberg > Schwimmerbecken: 50 Meter, Wassertemperatur 26 °C > Nichtschwimmerbecken: 50 Meter, Wassertemperatur 26 °C > Schnellschwimmbahn > Planschbecken mit Sonnensegel > Wasserspielgeräte > Barrierefreier Zugang Beitrag zu nachhaltiger Mobilität Weitere Pedelecs auf dem Campus-Dreieck unterwegs Die Stadtwerke Heidelberg haben es sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität zu fördern und im Stadtgebiet sichtbarer zu machen. Daher unterstützen sie auch das Projekt Campus-Dreieck: ein Pedelec-Verleihsystem für Mitarbeiter des Technologieparks. Im April wurden dafür zwei neue Pedelecs übergeben. Der erste Besucher, der achtjährige Niklas Hans Kern, wurde von Alfred Kappenstein, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Bäder, mit einem großen Blumenstrauß begrüßt. Löwen-Spendenlauf im Heidelberger Zoo Seit Mai 2012 kooperieren der Technologiepark Heidelberg, der Umweltschutzverein Ökostadt Rhein-Neckar und die Stadtwerke Heidelberg beim Aufbau des sogenannten Campus-Dreieck. Damit bietet der Technologiepark seinen Mitarbeitern ein Pedelec-Verleihsystem an drei Standorten an. Die Strecken auf dem Dreieck zwischen dem Technologiezentrum im Neuenheimer Feld, dem InnovationLab in der Speyerer Straße und der Universi- tät in der Altstadt können sie so klimaschonend zurücklegen. „Für den Ausbau der Elektromobilität ist eine enge Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort sehr wichtig. Das bewährt sich auch beim Campus-Dreieck“, sagt Katharina Schimek von den Stadtwerken Heidelberg Energie. „Das Projekt sorgt für eine Entlastung des Straßenverkehrs und steigert die Sichtbarkeit von Pedelecs als alternatives Fortbewegungsmittel.“ Lust auf Pedelecs Auch wer nicht im Technologiepark arbeitet, kann in Heidelberg, Dossenheim und Bammental Pedelecs mieten: über das Verleihsystem „Rückenwind“, Ökostadt Rhein-Neckar e.V. Zentrum für umweltbewusste Mobilität (ZuM), 06221 189928 [email protected] Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg mit viel guter Laune dabei Rund 30 Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg starteten am Sonntag, den 12. April, unter insgesamt 274 Läufern auf einer Strecke der ungewöhnlichen Art: Der Lauf begann und endete direkt am Löwengehege. Mit dem Lauf unterstützen die Stadtwerke Heidelberg den Heidelberger Zoo beim geplanten Umbau der LöwenAußenanlage. Bei der Übergabe der Pedelecs (v.l.): Christine Altavilla (Stadtwerke Heidelberg), Dr. André Domin (Technologiepark Heidelberg), Michael Teigeler (Stadtwerke Heidelberg), Dr. Martin Raditsch (InnovationLab), Torsten Kliesch (Ökostadt Rhein-Neckar) und Katharina Schimek (Stadtwerke Heidelberg). Impressum Das Team der Stadtwerke Heidelberg beim Löwenlauf 2015. Weitere Infos zum Spendenlauf unter www.zoo-heidelberg.de/loewen-spendenlauf. Stadtblatt_16_15.indd 1 Stadtwerke Heidelberg GmbH Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg Telefon: 06221 513-0 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Sophia Grein, Julia Kühner-Lößl Fotos: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr 13.04.15 15:28 Aktuelles 9 Ein Ort für kreative Köpfe Gefragter Standort: Das Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum „Dezernat 16“ in der alten Feuerwache Ein gefragter Start- und Standort für kreative Köpfe ist das „Dezernat 16“ in der Emil-Maier-Straße 16: Rund 100 Start-Ups, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Künstler aus den Branchen Architektur, Literatur, Mode, IT, Film, Kunst und Musik haben hier auf 3.000 Quadratmetern bezahlbare Büros, Ateliers, Werkstätten, Medien- und Lagerräume gefunden. Im März 2013 hatte der Gemeinderat die Einrichtung eines Kultur- und Kreativwirtschaftszentrums in der alten Feuerwache in Bergheim beschlossen. Jüngst nahm das Gremium den aktuellen Jahresbericht der Einrichtung zur Kenntnis. Betreiber ist die Heidelberger Dienste gGmbH im Auftrag der Stadt. Hinzu kommen 1.700 Quadratmeter flexible Nutzräume wie Veranstaltungsflächen und ein Coworking-Bereich. „Unser Ziel beim Start des regulären Betriebs im Juni 2013 war es, den Wirtschaftsstandort Heidelberg für diese jungen, innovativen Unternehmen und Gründer attraktiv zu machen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. „Die Auslastungszahlen und die anhaltende Nachfrage zeigen uns, dass dieser Plan aufgegangen ist.“ Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftssektor in Heidelberg mit einer überdurchschnittlichen Aktivität: Jedes zehnte Unternehmen in Heidelberg ist dem Sektor der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen, mit einem Umsatz von über 600 Millionen Euro jährlich. Das Dezernat 16 hat sich zu einem Kristallisationspunkt der Kreativwirtschaft in Heidelberg entwickelt. Zurzeit finden dort knapp 100 Mieter Büround Atelierräume. Die Nachfrage ist konstant stark. Weitere Infos und der aktuelle Jahresbericht unter www.heidelberg.de/kreativwirtschaft. Wer Mieter im Dezernat 16 ist, profitiert von einem kreativen Umfeld, günstigen Gewerbeflächen, gemeinsam nutzbarer Infrastruktur und ei- Kreativwirtschaft Sogenannte Coworking-Bereiche bieten neben preisgünstigen Arbeitsplätzen die Foto: KKW Möglichkeit des Austauschs mit anderen jungen Kreativen. nem kostenlosen Beratungsangebot, das die Stadt über die Stabstelle „Kultur- und Kreativwirtschaft“ im Amt für Stadtentwicklung und Statistik bereitstellt. Vorträge, regelmäßige Netzwerktreffen und kostenlose Businesscoachings stehen monatlich auf der Agenda. Als Veranstaltungsort ist das Dezernat 16 außerdem Anziehungs- punkt für Messen, Workshops, Konferenzen und Ausstellungen. So fand dort beispielsweise der Gründerinnentag 2014 der IHK Rhein-Neckar statt, die Heidelberger Ausbildungstage und die Designmesse HAPTIKA ZWEI. Nächster Termin im Dezernat 16 ist das Barcamp Rhein-Neckar am 18. April (siehe Seite 4). Diskussion über Standortauswahl Konferenzentrum: Fachverwaltung empfiehlt, vier Standorte eingehender zu prüfen Das geplante neue Konferenzzentrum steht vor der entscheidenden dritten Projektphase. Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss berät am heutigen Mittwoch, 15. April, erstmals über eine engere Auswahl an Standorten. Nach der ersten Phase der Bedarfserhebung und der zweiten Phase der Standortsuche, die beide unter intensiver Bürgerbeteiligung erfolgten, empfiehlt die Fachverwaltung nun, vier Standorte eingehender zu prüfen (siehe Kasten rechts). Wenn der Gemeinderat am 7. Mai grünes Licht gibt, sollen für diese vier Standorte die Machbarkeit geprüft und Finanzierungsmodelle sowie Betreiberkonzeptionen erstellt werden. Zwei „Nachrücker“-Standorte Die im Koordinationsbeirat „Neues Konferenzzentrum“ vertretenen Bürgerinstitutionen – die Bürgerstiftung Heidelberg, die Bürger für Heidelberg und die Bürgerinitiative „BIEST“ – haben eine ergänzende Bewertung der Standortvorschläge vorgenommen. Die Ergebnisse sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Fachverwaltung. Beide Bewertungsergebnisse wurden vom Koordinationsbeirat legitimiert. Die Fachverwaltung schlägt vor, zwei weitere von den Bürgerinstitutionen vorgeschlagene Standorte – Lessingstraße/Kurfürsten-Anlage und Stadtwerke (Kurfürsten-Anlage) – als „Nachrücker“ festzulegen, falls im weiteren Prüfverfahren Standorte ausscheiden sollten. Auch die dritte Projektphase erfolgt unter Bürgerbeteiligung. Wenn der Gemeinderat dafür stimmt, wird das Bürgerbeteiligungskonzept wie in den vorigen Phasen vom Koordinationsbeirat entwickelt. (www.heidelberg.de/ konferenzentrum) flo Mögliche Standorte Altklinikum Nord-Ost: Ein Konferenzzentrum dort hätte eine spürbare Ausstrahlung auf das Umfeld des Bismarckplatzes und die Nähe zu den Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität. Größte Herausforderung: die Integration in den vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudebestand. Bahnstadt-Baufeld T1: Dieser Standort punktet durch seine Nähe zum Hauptbahnhof. Er kann Entwicklungsimpulse für den Bahnstadt-Campus und den Technologiepark geben. Berliner Straße/Jahnstraße: Der Standort hat einen starken Wissenschaftsbezug. Auch der Bezug zum Stadtbild und zur Stadtgesellschaft ist gegeben. Problematisch: die Verlagerung der aktuellen Nutzung und der Abriss der bestehenden Gebäude. Heidelberger Druck/Print Media Academy: Die Standortoption punktet mit der Nähe zum Hauptbahnhof. Fragen ergeben sich im Hinblick auf eine mögliche Integration der Print Media Academy und konkurrierende Nachnutzungskonzepte. Czernyring wird umgebaut Der Czernyring hat als Hauptverkehrsachse sowohl für die Erschließung der Bahnstadt als auch für das gesamte Heidelberger Verkehrsnetz eine große Bedeutung. Um seine Leistungsfähigkeit für die Zukunft sicherzustellen, soll er zwischen Czernybrücke und Montpellierbrücke grundsätzlich vierstreifig umgebaut werden. Der Radverkehr soll künftig durchgehend auf selbstständigen Radwegen geführt werden. Das hat der Gemeinderat bereits Anfang März 2015 beschlossen. Die geschätzten Kosten betragen rund 15,65 Millionen Euro. Die Anpassung des Czernyrings wird auch durch die geplante BahnstadtStraßenbahn erforderlich. Die Trasse soll künftig aus der Grünen Meile kommend in Richtung Montpellierplatz auf der Südseite des Czernyrings zwischen Fahrbahn und Radweg verlaufen. Hier wird auch die neue Haltestelle Hauptbahnhof Süd angelegt, die entsprechend den Planungen zum Mobilitätsnetz Heidelberg von der Linie 22 und der Linie 26 angefahren werden wird. 10 Aktuelles stadtblatt - 15. April 2015 Falschparker behindern Rettungskräfte In der Altstadt wird es für die Feuerwehr manchmal ziemlich eng – kommende Woche verstärkte Kontrollen Jeder Autofahrer kennt die Situation: Falsch abgestellte Fahrzeuge machen die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte Ecken lassen einen kaum um die Kurve kommen und versperren die Sicht. Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, kann im Notfall sogar tödlich enden. Wichtige Parkregeln • Das Auto so parken, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr durchkommen. Die brauchen eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern. •Kreuzungsbereiche freihalten: Fünf Meter vor und nach Einmündungen und Kreuzungen darf nicht geparkt werden. Feuerwehrfahrzeuge brauchen viel Platz beim Abbiegen. Auf einer Fahrt durch die Heidelberger Altstadtgassen mit einem Feuerwehr-Einsatzfahrzeug demonstrierten die Feuerwehr und der Gemeindevollzugsdienst (GVD), wie gedankenloses Falschparken den Einsatz des Rettungsdienstes erschweren kann. Die Strecke bot reichlich Gelegenheit, auf kritische Stellen aufmerksam zu machen: „Die meisten Probleme haben wir durch zugeparkte Kreuzungen und Einmündungen. Die Leute machen sich oft keine Gedanken, wie wir mit den großen Einsatzfahrzeugen um die Kurve kommen sollen“, erklärte Feuerwehr-Einsatzleiter Thomas Fitzau. In der Bauamtsgasse stand ein großer Wagen zwar auf einem markierten Hier in der Ziegelgasse kommt die Feuerwehr kaum durch und muss zeitaufwändig dirigiert werden. Dabei gehen im Ernstfall wertvolle Minuten verloren. Foto: Rothe Parkplatz, ragte aber mit dem Heck weit in den Fahrweg hinein. Thomas Blank, Leiter der Verkehrsüberwachung beim Amt für Verkehrsmanagement, sagte dazu: „Die kleinen Altstadtgassen sind einfach nicht gemacht für die großen SUV und Vans. Das betrifft nicht nur die Altstadt, sondern die anderen Stadtteile mit alten engen Ortskernen.“ Verstärkte Parkkontrollen In der Woche vom 20. bis 24. April wird der GVD in der Altstadt verstärkt parkende Autos kontrollieren, um freie Rettungswege zu gewährleisten. ck Generationenübergreifendes Wohnen Bahnstadt: „Heidelberg Village“ als Quartier mit Modellcharakter geplant Begrünte Fassaden, Begegnungsräume für eine aktive Nachbarschaft, ein breitgefächertes Angebot moderner Service-, Pflege- und Betreuungsleistungen für generationenübergreifendes Wohnen sowie eine nachhaltige Architektur: Das neue Bauprojekt „Heidelberg Village“ in der Bahnstadt wird Akzente setzen. Gesellschaftlich und ökologisch innovativ Unter dem Namen „Heidelberg Village – Living Community“ entstehen inmitten der Bahnstadt auf einer Gesamtfläche von 15.000 Quadratmetern rund 170 Wohneinheiten und Gewerbe. Es soll einen ausgewogenen Wohnungsmix geben, vom Ein-Zimmer-Appartement bis zur großzügigen Stadtwohnung für Familien. Die Miet- und Eigentumswohnungen sind schwellen- beziehungsweise barrierefrei zugänglich. Das Areal liegt westlich des Gadamerplatzes zwischen Langem Anger und Grüner Meile. Der Baubeginn ist im zweiten Quartal 2015 vorgesehen. Das Besondere an „Heidelberg Village“ • Gesellschaftlicher Modellcharakter mit zahlreichen Begegnungsräumen und einem professionellen Quartiermanagement • Generationenübergreifendes Wohnen mit einem breiten Angebot moderner Service-, Pflege- und Betreuungsleistungen • Wie alle Gebäude in der Bahnstadt hat „Heidelberg Village“ Passivhaus- standard. Zudem wird sich das Projekt durch eine begrünte DoppelFassade optisch abheben. • Im höchsten der drei Gebäudeteile wird es in der obersten Etage einen Aussichtspavillon geben. Für die Planung verantwortlich ist das Architekturbüro „Frey Architekten“ aus Freiburg in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsgesellschaft Innovatio. Mehr: www.heidelberg-bahnstadt.de. cca • Besonders bei größeren Gebäudekomplexen werden spezielle Zufahrten und Stellflächen für die Feuerwehr ausgewiesen. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen freigehalten werden. • Löschen geht nur, wenn Hydranten auf Straßen und Bürgersteigen zugänglich sind. Hydranten unter der Erde erkennt man an den ovalen Schachtdeckeln. Parkplätze für Anwohner Die Stadt Heidelberg hat im Stadtteil Bergheim in Teilbereichen der Gneisenaustraße, der Mannheimer Straße und der Vangerowstraße zusätzliche Anwohnerparkplätze eingerichtet. Auch in der Voßstraße werden in Kürze weitere Anwohnerparkplätze ausgeschildert. Damit folgt die Stadt dem vielfachen Wunsch aus der Bergheimer Bevölkerung und aus dem Bezirksbeirat nach zusätzlichen Anwohnerparkplätzen vor allem im westlichen Stadtteilbereich. Für die Benutzung ist ein Parkausweis B erforderlich. Anspruchsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner von Bergheim, die dort mit Hauptwohnung gemeldet sind sowie Betriebe, die in Bergheim ihren Sitz haben. Architektenentwurf von „Heidelberg Village“ Modell: Frey Architekten Erhältlich ist der Parkausweis im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69. Die Beantragung ist auch online möglich unter www.heidelberg.de >Leben > Mobilität >Parken >Anwohnerparken. Der Parkausweis kostet 36 Euro und ist für ein Jahr gültig. Aktuelles 11 Blutspenden können Leben retten Stadt und Deutsches Rotes Kreuz ehrten vielfache Blutspender Neun Ehrungen für zehn Blutspenden, eine Ehrung für 25 Blutspenden und zwei Ehrungen für 50 Blutspenden: Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zeichnete im März stellvertretend für alle Blutspender aus Heidelberg zwölf Bürgerinnen und Bürger mit der Blutspender-Ehrennadel aus. Leben zu retten. das ist nicht selbstverständlich, auch wenn das regelmäßige Blutspenden völlig unbedenklich ist.“ Erichson verwies zugleich darauf, dass man so auch gleich eine „Art medizinscher Eigenvorsorge“ betreibe, da das Spenderblut jedes Mal auf wichtige Befunde hin untersucht würde. Eine goldene Ehrennadel mit goldenem Lorbeerkranz für 25 Blutspenden ging an Metin Basmaci. Und die Ehrennadel in Gold für zehn Blutspenden überreichte Erichson an Uwe Bender, Katherina Bick, Ernst-Werner Bruder, Ingrid Gerstner, Rita Niemann-Geiger, Uwe und Stephanie Schröder, Daniel Seiz und Oliver Stengele. Das DRK würdigt jedes Jahr gemeinsam mit der Stadt Heidelberg mit einem Empfang im Rathaus den kontinuierlichen und unentgeltlichen Beitrag der Spender für kranke und schwerverletzte Menschen. „Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.“ Mit diesem Zitat des Humanisten Albert Schweitzer begrüßte Bürgermeister Wolfgang Erichson die Gäste im Kleinen Rathaussaal und dankte ihnen herzlich für ihren Einsatz: „Sie tragen dazu bei, Verletzten zu helfen und Der stellvertretende DRK-Kreisbereitschaftsführer Steffen Stadler (rechts) und Bürgermeister Wolfgang Erichson (5. von r.) ehrten die treuen Blutspender. Foto: Rothe BÜRGERSERVICE BÜRGERBEAUFTRAGTER Gustav Adolf Apfel, Tel. 06221 5810260; Rathaus, Zimmer 216. Öffnungszeiten: Mi 9-12 und 13-15 Uhr, Do 9-12 und 13-17 Uhr KINDERBEAUFTRAGTE Kinderbeauftragte (Kibs) in den Stadtteilen – Infos unter www.hei delberg.de/kinderbeauftragte. E-Mail: [email protected] RECYCLINGHÖFE Öffnungszeiten: Kirchheim/Oftersheimer Weg, Wieblingen/AEA/Mittelgewannweg: Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-13 Uhr; Emmertsgrund/Müllsauganlage, Ziegelhausen/Parkplatz Stiftsmühle, Erzeugergroßmarkt: Mo-Fr 8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Sa 8-13 Uhr, Abfall-Hotline: 06221 58-29999 BÜRGERÄMTER Altstadt: Rathaus, Marktplatz 10, Tel. 06221 58-13810 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr) Nächster Termin: 15. Mai Die nächste Möglichkeit, in Heidelberg Blut zu spenden, besteht am 15. Mai in Ziegelhausen von 15.30 bis 19.30 Uhr im katholischen Pfarrzentrum, Mühlweg 11. ck r ice-Infos unte Service Zentrale telefonische Anlaufstelle der Stadt Heidelberg: Tel. 06221 5810580 oder 115, Lob und Kritik: Telefon 06221 5811580; Rathaus, Zimmer 204 Die Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz für 50 Blutspenden erhielten Annerose Marx und Howard Cockett. Annerose Marx kommt sogar auf 75 Spenden, da ihr Blut mit der seltenen Blutgruppe „0-negativ“ besonders begehrt ist. Weitere Serv e .heidelberg.d www Emmertsgrund/Boxberg: Emmertsgrundpassage 17, Tel. 06221 5813850 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16 Uhr, Mi 8-18 Uhr) Handschuhsheim: Dossenheimer Landstr. 13, Tel. 06221 58-13820 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr) Kirchheim: Schwetzinger Str. 20, Tel. 06221 58-13860 (Di, Mi, Fr 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr) Mitte (Bergheim, West-, Südstadt): Bergheimer Str. 69, Tel. 06221 5847980 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16 Uhr, Mi 8-17.30 Uhr), Rentenstelle nur nach Terminvereinbarung, Tel. 06221 58-13760 Neuenheim: Rahmengasse 21, Tel. 06221 58 13830 (Di 8-18 Uhr, Mi-Fr 8-16 Uhr) Pfaffengrund: Am Markt 21, Tel. 06221 58-13870 (Di 8-18 Uhr, Mi, Do, Fr 8-16 Uhr) Rohrbach: Seckenheimer Gässchen 1, Tel. 06221 58-13880 (Di 8-18 Uhr, Mi, Do, Fr 8-16 Uhr) Wieblingen: Mannheimer Straße 259, Tel. 06221 58-13890 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr) Ziegelhausen/Schlierbach: Kleingemünder Str. 18, Tel. 06221 58-13840 (Di, Mi, Fr 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr) Bürgeramt Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle: Pleikartsförster Str. 116, Tel. 06221 58-43700, 58- 13444 (Führerscheinstelle) (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16 Uhr, Mi 8-17.30 Uhr) Technisches Bürgeramt: Kornmarkt 1, Tel. 06221 58-25250 (Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-17.30 Uhr) FUNDBÜRO Heidelberger Dienste gGmbH, MoDo 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr, Hospitalstr. 5, Tel. 06221 653797 TOURIST INFORMATION Öffnungszeiten: Hauptbahnhof 9 bis 18 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen; Rathaus Mo bis Fr 8-17 Uhr, Sa 10-17 Uhr, Tel. 06221 58-44 444 ZOO Tiergartenstr. 3, Telefon 06221 64550, täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet KURPFÄLZISCHES MUSEUM Hauptstr. 97, Tel. 06221 58-34020 (Di-So 10-18 Uhr, Mo geschlossen) STADTBÜCHEREI Poststr. 15, Tel. 06221 58-36100, geöffnet: Di-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr) SCHWIMMBÄDER Thermalbad Tel. 06221 513-2877 täglich 8-20 Uhr Hallenbad Köpfel Tel. 06221 513-2880 Mo bis Mi und Fr 7.30-20.30 Uhr, Do 7.30-14 Uhr, Sa und So 10-18 Uhr Hallenbad im DHC Tel. 06221 513-2873 Di bis Fr 7-14 Uhr, Sa 11.30-17.30 Uhr, Mo und So geschlossen Hallenbad Hasenleiser Tel. 06221 513-2871 Mo, Mi, Fr 15-22 Uhr, Di 15-18 Uhr, Do 16.30-22 Uhr, Sa 13-19.30 Uhr, So 10-18 Uhr Weiter Infos: www. swhd.de >Bäder Impressum Herausgeber: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg, Tel. 06221 58-12000/-12010, EMail: oeffentlichkeitsarbeit@heidel berg.de Leitung des Amtes: Achim Fischer Redaktion: Eberhard NeudertBecker (neu), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Nina Flosdorff (flo), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck) Grafik: Marijke Domscheit Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertriebs-Hotline: 0800 06221-20 12 Bekanntmachungen stadtblatt - 15. April 2015 Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Klaus Erwin Tschira Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Tschira hat sich über Jahrzehnte hinweg nachhaltig für Wissenschaft, Forschung und Bildung engagiert. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen lag ihm dabei besonders am Herzen. Er hat sich in hervorragender und beispielhafter Weise um die Stadt Heidelberg als Wissenschaftsstandort und deren Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht. Sein Wirken und seinen besonderen Einsatz für Heidelberg hat der Gemeinderat mit der Verleihung der Richard-Benz-Medaille für Kunst und Wissenschaft gewürdigt. Mit Hochachtung und in tiefer Dankbarkeit nehmen wir Abschied von ihm. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Stadt Heidelberg Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Neckar-Kreises Verordnung des Landratsamtes RheinNeckar-Kreis als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserwerke Edingen I und II des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“ vom 25. März 2015 Aufgrund von§§ 51, 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I 2009, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBI. I 2014, S. 1724) und § 95 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) vom 03. Dezember 2013 (GBI. 2013, S. 389) zuletzt geändert durch Artikel2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (GBI. 2014, S. 777) wird verordnet: §1 Räumlicher Geltungsbereich 1) Im Interesse der vom Wasserversorgungsverband „Neckargruppe“ mit Sitz in Edingen-Neckarhausen betriebenen öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der vom Wassergewinnungsverband eingerichteten Wassergewinnungsanlagen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt, das sich teilweise über die Gemarkungen der Städte Heidel- berg und Mannheim sowie über die Gemarkung Edingen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen erstreckt. 2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), die engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone 1). 3) Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich - mit der Zone III auf den Gemarkungen Heidelberg, Mannheim und Edingen - mit der Zone II auf den Gemarkungen Heidelberg und Edingen - mit der Zone I auf der Gemarkung Edingen mit den Fassungsbereichen: -Edingen I Brunnen 1 auf einer Teilfläche (20m x 20m) des Flurstücks Nummer 4216, Brunnen 2 auf einer Teilfläche (20 m x 20 m) des Flurstücks Nummer 4216 -Edingen II Brunnen 1 auf einer Teilfläche (20 m x 20 m) des Flurstücks Nummer 4534/1, Brunnen 2 auf einer Teilfläche (20 m x 20 m) des Flurstücks Nummer 4534/1. Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich aus den Übersichtsplänen im Maßstab 1:25000 und 1:10000 und den Detaillageplänen DP1 und DP2 im Maßstab 1:2500 (Schutzgebietskarten), in denen die Zone III grün, die Zone II gelb und die Zone I rot dargestellt sind. 4) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit Schutzgebietskarten liegt mit lnkrafttreten der Verordnung zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten bei folgenden Stellen aus: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, - Gemeinde Edingen-Neckarhausen - Rathaus-, Hauptstr. 60, 68528 EdingenNeckarhausen, - Stadt Heidelberg -Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Kornmarkt 1 (Prinz Carl), 69115 Heidelberg, - Stadt Mannheim im Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Collinistr.1 (Colli nicenter), 68161 Mannheim. §2 Schutzbestimmungen der Schutzgebietsund Ausgleichs-Verordnung 1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen der Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung- SchALVO) vom 20.02.2001 (GBI. 2001, S. 145) in der jeweils geltenden Fassung. 2) Weitergehende Regelungen dieser Ver- ordnung gehen vor. §3 Schutz des Fassungsbereichs (Zone I) 1) Die Zone I darf nur von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, von den Bediensteten des Wasserversorgungsunternehmens, der Wasser- und Gesundheitsbehörden und des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - sowie von denjenigen Personen, denen ein Betretungsrecht aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zusteht, betreten werden. Von Dritten darf die Zone I nur mit Zustimmung des Wasserversorgungsunternehmens betreten werden. 2) ln der Zone I sind neben den nach der Schutzgebiets- und AusgleichsVerordnung (SchALVO) gestatteten Maßnahmen nur Maßnahmen der Wassergewinnung und der Wasserversorgung zulässig. §4 Schutz der engeren und weiteren Schutzzonen (Zonen II und III) Für die engeren und weiteren Zonen (Zone II und Zonen III AIII B) gelten die Rege lungen in den§§ 5 bis 8 ergänzend. §5 Landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Nutzung Neben den Schutzbestimmungen nach § 2 gelten folgende Regelungen: Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll Zone II Zone lll 1. Verwenden von Pflanzen- verboten nach den Vorgaben des Pflanzenschutz- rechts schutzmitteln in oder an oberirdischen Gewässern 2. Aufbringen von Pflanzen- verboten schutzmitteln mit Flugzeugen oder Hubschraubern verboten 3. Lagern von Pflanzenschutz- verboten mitteln, Zubereiten der Behandlungsflüssigkeiten verboten; zulässig innerhalb geeigneter, ortsfester Einrichtungen 13 Bekanntmachungen Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll Zone II Zone lll 4. Befüllen von Pflanzenschutz- verboten geräten mit Pflanzenschutzmitteln verboten; zulässig, sofern durch Vorkehrungen sichergestellt ist, dass ein Eindringen wassergefährdender Stoffe in den Boden/ das Grundwasser nicht erfolgen kann 15. Errichtung und Erweiterung verboten von Stallungen verboten; zulässig sind Einrichtungen, die ein Eindringen von grundwasserschädlichen Stoffen in den Untergrund/das Grundwasser wirkungsvoll unterbinden 5. Ausbringen von Klärschlamm verboten und Bioabfall verboten 16. Anlegen und Erweitern von verboten Drainagen und Vorflutgräben verboten; ausgenommen bei Bau und Unterhaltung von Feld- und Waldwegen 6. Errichten, Erweitern und Betrei- verboten ben von Anlagen zum Lagern von Festmist, Silage und festen Gärsubstraten I Gärresten sowie von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Gärsaft, Silagesickersaft oder flüssigen Gärsubstraten I Gärresten verboten 7. Lagern von Festmist oder sta- verboten pelbaren Gärresten außerhalb ortsfester Anlagen verboten 8. Lagern von Silage außerhalb verboten ortsfester Anlagen verboten; bei Silage mit Trockenmasse > 30°/o und ohne Silagesickersaftanfall: zulässig in FoIiensilios und mittels Wickelballensilage 9. Lagern von Handelsdünger, verboten ausgenommen vorübergehendes Lagern von Kalk verboten; zulässig in geeigneten Einrichtungen 10. Errichten und Erweitern von verboten Kleingartenanlagen, Gartenbaubetrieben, Baumschulen, Anlagen für den Zierpflanzenbau, forstliche Pflanzgärten, Christbaumkulturen verboten 11. Errichten und Erweitern von verboten Tierpferchen verboten; zulässig in der Zeit, die für eine Abweidung der unmittelbar angrenzenden Grünflächen erforderlich ist, ohne flächige Verletzung der Grasnarbe 17. Verwenden von Ketten- verboten; schmierölen für Motorsägen zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare Kettenschmierstoffe 18. Umwandlung von Wald im verboten Sinne von § 9 LWaldG verboten 19. Behandeln von Stammholz verboten mit Pflanzenschutzmitteln verboten 20. Anlegen und Erweitern von verboten Holznasslagerplätzen verboten §6 Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall Es gelten folgende Regelungen: 12. unbefestigte Tierauslaufflä- verboten chen 13. befestigte Tierauslaufflächen verboten 14. Errichten und Erweitern von verboten Weiden und Koppeln verboten; zulässig sind - Auslaufflächen und Paddocks für Pferde, sofern diese sauber gehalten werden, - Auslaufflächen mit unterliegender, flüssigkeitsdichter Schicht und Entwässerung in eine dichte Gülle- oder Jauchegrube oder - Auslaufflächen mit geschlossener Grasnarbe verboten; zulässig sind -Auslaufflächen und Paddocks für Pferde mit flüssigkeitsdurchlässigen Bodenbefestigungssystemen, sofern diese sauber gehalten werden - befestigte Tierauslaufflächen in flüssigkeitsdichter Ausführung mit Entwässerung in dichte Gülle- oder Jauchegrube verboten; zulässig, wenn Besatzdichte und Beweidungszeit dem nachwachsenden Futterangebot angepasst sind, ohne flächige Verletzung der Grasnarbe und sofern Viehtränken regelmäßig umgesetzt werden Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll 1. Umgang mit wassergefähr- verboten denden Stoffen außerhalb landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und forstwirtschaftlicher Nutzung verboten; zulässig, sofern durch Vorkehrungen sichergestellt ist, dass ein Eindringen wassergefährdender Stoffe in den Boden I das Grundwasser nicht erfolgen kann 2. Errichten und Erweitern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit Ausnahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen (vgl. § 6 Nr.15) verboten zulässig unter Beachtung der geltenden Rechtslage 3. Errichten und Erweitern von Anlagen zum Speichern wassergefährdender Stoffe in unterirdischen Hohlräumen verboten verboten 4. Errichten und Erweitern von verboten Rohrleitungsanlagen außerhalb eines Werksgeländes zum Befördern wassergefährdender Stoffe verboten 5. Umgang mit radioaktiven Stoffen verboten zulässig unter Beachtung der geltenden Rechtslage 6. Errichten und Erweitern von Abwasserbehandlungsanlagen verboten verboten; zulässig sind - Regenwasserbehandlungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder -Vorbehandlungsanlagen mit lndirekteinleitung, die der Bauart nach zugelassen sind oder mit gleichwertigen Anerkennungen 14 Bekanntmachungen 7. Errichten und Betreiben von Abwasserkanälen und - Ieitungen 8. Versickern und Versenken von Abwasser und Niederschlagswasser 9. Verwerten von Bodenaushub stadtblatt - 15. April 2015 Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll Zone II Zone lll verboten verboten; zulässig unter Beachtung des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 142 „Abwasserkanäle und- Ieitungen in Wassergewinnungsgebieten“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. oder gleichwertigen Regelungen 18. gewerbemäßiges Reparieren und Warten von Kraftfahrzeugen verboten verboten; zulässig in Einrichtungen, die ein Eindringen von grundwasserschädlichen Stoffen in den Untergrund/ das Grundwasser wirkungsvoll unterbinden 19. gewerbemäßiges Waschen von Kraftfahrzeugen verboten verboten; zulässig in Anlagen/Einrichtungen, die ein Eindringen von grundwasserschädlichen Stoffen in den Untergrund/das Grundwasser wirkungsvoll unterbinden verboten, ausgenommen ist das breitflächige Versickern des auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen anfallenden Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten verboten; zulässig ist die Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der geltenden Rechtslage verboten verboten; zulässig unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen §7 Bauliche Nutzungen Es gelten folgende Regelungen: 10. Wiedereinbau von verboten Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung am Ort der Entnahme verboten 11. Aufbringen von Grüngutund Bioabfallkompost verboten verboten; zulässig zur fachgerechten Düngung und Bodenverbesserung 12. Verwenden von teerhaltigerm Straßenaufbruch im Straßenbau verboten verboten 13. Verwenden von teerfreiem Straßenaufbruch und Bauschutt im Straßenbau verboten verboten; zulässig ist das Verwenden von aufbereitetem Material, wenn die Unbedenklichkeit des Materials und Einbaus der Wasserbehörde gutachterlich nachgewiesen wird 14. Verwenden von auswasch- verboten oder auslaugbaren und wassergefährdenden Materialien beim Bau von Straßen und Wegen, Anlagen des Wasser-, Schienen- und Luftverkehrs und von Lärmschutzdämmen sowie für Aufschüttungen, soweit nicht unter§ 6 Nr.9, 10, 12, 13 erfasst verboten 15. Errichten und Erweitern von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen verboten verboten; zulässig sind Anlagen zur Kompostierung von Bio- und Gartenabfällen in haushaltsüblichem Umfang 16. Errichten, Erweitern und Betreiben von Biogasanlagen verboten verboten 17. Transport wassergefährdender Flüssigkeiten verboten zulässig unter Beachtung der geltenden Rechtslage Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll 1. Errichten und Erweitern verboten von baulichen Anlagen verboten; zulässig sind Vorhaben, sofern kein Eingriff in das Grundwasser erfolgt 2. Errichten und Erweitern verboten von Tunnel- und Stollenbauten verboten 3. Handlungen bei Ausführung verboten von Hoch- und Tiefbauten, durch die das Grundwasser verunreinigt werden kann, insbesondere Baustelleneinrichtungen, Baustofflager, Wohnunterkünfte, Toiletten, Betankungen, Warten von Fahrzeugen und Baumaschinen verboten; zulässig sind Handlungen auf flüssigkeitsdichten Flächen oder in Einrichtungen, die ein Eindringen von grundwasserschädlichen oder grundwasserbeeinträchtigenden Stoffen ausschließen 4. Ausweisen neuer Wohn-, verboten Gewerbe- und Industriegebiete verboten; zulässig -soweit mit den Schutzzielen dieser Wasserschutzgebietsverordnung vereinbar -wenn keine Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung der Ausweisung entgegenstehen -wenn in den Festsetzungen zum Bebauungsplan auf die Bestimmungen dieser Wasserschutzgebietsverordnung hingewiesen wird und -soweit die geplante Bebauung nicht den Belangen der Grundwasserneubildung entgegensteht 5. Neu-, Um- und Ausbau verboten von Straßen und öffentlichen Parkplätzen mit Ausnahme von Feld- und Waldwegen verboten; zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkehrungen nach RiStWag und den zugehörigen Regelungen des Landes BadenWürttemberg gegen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften getroffen werden 6. Neu-, Um- und Ausbau verboten von Parkplätzen zulässig unter Beachtung der geltenden Rechtslage 15 Bekanntmachungen Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll verboten verboten 10. Errichten und Betreiben von Ton- verboten taubenschießanlagen verboten 11. Errichten, Erweitern und Betrei- verboten ben von Fischteichen verboten; ausgenommen sind kleine Zierteiche oder ähnliche kleine Wasserbecken mit Abdichtung sowie ohne Anschluss an oberirdische Gewässer 12. Militärische Handlungen außer- verboten halb von Standort- und Truppenübungsplätzen sowie Übungen des Zivilschutzes verboten 13. Volksfeste und sonstige Großver- verboten anstaltungen verboten; zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleistet ist 14. Motorsportveranstaltungen im verboten Freien verboten 15. Vorübergehendes Aufstellen von verboten Wohnwagen, Wohnmobilen und Zeltlagern verboten; zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleistet ist 9. Sprengungen 7. Neu-, Um- und Ausbau verboten von Feld- und Waldwegen zulässig 8. Neu-, Um- und Ausbau verboten von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs verboten; ausgenommen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Deckschichten 9. Errichten und Erweitern verboten von Sportanlagen verboten 10. Errichten und Erweitern verboten von Campingplätzen und Stellplätzen für Wohnmobile verboten; zulässig, wenn die geordnete Abfallund Abwasserentsorgung gewährleistet ist 11. Anlegen von Friedhöfen verboten für Mensch und Tier verboten 12. Anlegen und Erweitern verboten von Flugplätzen verboten §8 Sonstige Nutzungen Es gelten die folgenden Regelungen: Engere Schutzzone Weitere Schutzzone Zone II Zone lll 1. Maßnahmen zur Grundwasserab- verboten senkung oder Grundwasserhaltung verboten; im Rahmen der Ausführung von Bauvorhaben vorübergehend zulässig, sofern eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung nicht zu erwarten ist und die geltende Rechtslage beachtet wird 2. Maßnahmen, die eine wesentlie- verboten hen Verminderung der Grundwasserneubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Erschließen von Grundwasser verboten 3. Oberirdisches Gewinnen von Stei- verboten nen und Erden sowie sonstige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse als selbstständige Vorhaben verboten 4. Bohrungen verboten; zulässig sind Bohrungen ohne Eingriff in das Grundwasser verboten 5. Erschließung von Grundwasser verboten und Oberflächenwasser zur Wärmeoder Kältegewinnung verboten 6. Entnehmen, Zutagefördern, Zuta- verboten geleiten und Ableiten von Grundwasser verboten 7. Erdwärmesonden verboten verboten 8.Erdwärmekollektoren (Flächenkol- verboten lektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe) und thermoaktive erdberührte Bauteile verboten 16. Verwenden von Schmierstoffen verboten; im Bereich Verlustschmierung und zulässig, sofern biologisch schnell abbaubare Schalölen Schmierstoffe und Schalöle verwendet werden 17. Verwenden von Pflanzenschutz- verboten mitteln auf Gleisanlagen verboten; zulässig im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde und unter Beachtung der Anwendungsbestimmungen der Mittel §9 Duldungspflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes sind verpflichtet, zu dulden, dass Beschäftigte/Beauftragte des Wasserversorgungsunternehmens oder der Aufsichtsbehörden die Flurstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens betreten, Beobachtungsstellen einrichten, amtliche Kennzeichen anbringen und die Fassungsbereiche umzäunen. § 10 Befreiung 1) Auf Antrag kann von den Verboten, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten dieser Wasserschutzgebietsverordnung Befreiung erteilt werden, wenn a) der bezweckte Schutz auch ohne deren Einhaltung erreicht werden kann oder b) überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung erfordern oder c) ein berechtigtes Interesse an der Abweichung besteht und wegen anderweitiger Schutzvorkehrungen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist oder d) die Durchführung der Vorschrift zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen, insbesondere mit den Belangen des Grundwasserschutzes vereinbar ist oder e) die sofortige Durchführung der Regelung zu einer unzumutbaren Härte führen würde und für eine Übergangszeit die Abweichung eine nachteilige Auswirkung auf das Grundwasser nicht erwarten lässt. 2) Eine Befreiung ist zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird. 3) Die Befreiung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen versehen und befristet werden. Sie kann zurückgenommen, nachträglich mit zusätzlichen Anforderungen versehen oder weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das Grundwasser im Rahmen dieser Verordnung vor nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu schützen, die bei der Erteilung der Befreiung nicht voraussehbar waren. 4) Über Anträge auf Befreiung entscheidet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als untere 16 Bekanntmachungen Wasserbehörde. 5) Eine Befreiung wird durch eine nach anderen Vorschriften gleichzeitig erforderliche Gestattung ersetzt. Diese Gestattung darf nur im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Wasserbehörde erteilt werden. Verfahrensrechtliche Konzentrationsregelungen nach übergeordneten Vorschrif ten bleiben unberührt. § 11 Ausnahmen Die Verbote des § 3 und der§§ 5 bis 8 gelten nicht 1. für Maßnahmen des Wasserversorgungsunternehmens die der Wassergewinnung oder Wasserversorgung dienen, wobei solche Maßnahmen mit der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis rechtzeitig vor der Durchführung einvernehmlich abzustimmen sind und 2. für das Errichten und Betreiben von Anlagen, die bereits vor lnkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig zugelassen, errichtet oder betrieben wurden. Für den Betrieb rechtmäßig zugelassener Anlagen gilt dies nur dann, wenn der Betrieb innerhalb der Zulassung erfolgt. Die Betreiber sind verpflichtet, das Bestehen der Anlagen nach Satz 1 Nr. 2 der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bis spätestens sechs Monate nach lnkrafttreten der Verordnung anzuzeigen. Die Berechtigung der unteren Wasserbehörde, zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen Auflagen, Bedingungen oder sonstige Anforderungen zu stellen, soweit das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, bleibt unberührt. § 12 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig im Sinne von§ 103 Abs. 1 Ziffer 7a und 8 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 126 Abs. 1 Nr. 18 Wassergesetz für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) einem Verbot nach §§ 3 und 5 bis 8 dieser Verordnung zuwiderhandelt, b) einer vollziehbaren Anordnung nach§§ 3 sowie 5 bis 8 oder einer Nebenbestimmung nach § 10 Abs. 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt c) den Duldungspflichten nach § 9 oder d) der Anzeigepflicht nach § 11 Nr. 2 nicht nachkommt. § 13 lnkrafttreten Diese Verordnung tritt am 17. April 2015 in Kraft. Heidelberg, den 25. März 2015 Stefan Dallinger (Landrat) Verkündungshinweis: Gemäß § 97 Abs. 1 Wassergesetz (WG) ist eine Verletzung der in § 95 Absatz 2 bis Absatz 4 WG genannten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung beim Landratsamt RheinNeckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg schriftlich geltend gemacht wird. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 34 Heidelberg über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Am 13. März 2016 findet die Wahl des 16. Landtags von Baden-Württemberg statt. Die Wahl ist nach den Vorschriften des Landtagswahlgesetzes (LWG) in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), zuletzt geändert durch Artikel 26 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68) und der Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung vom 02. Juni 2005 (GBl. S. 513), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. August 2010 (GBl. S. 732) vorzubereiten und durchzuführen. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit der Bekanntmachung zu erleichtern, wurde die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnung verwendet. Das Innenministerium hat mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2015, veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 30. Januar 2015, Herrn Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner zum Kreiswahlleiter und Herrn Bürgermeister Wolfgang Erichson zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 34 Heidelberg berufen. 1. Öffentliche Aufforderung 1.1 Auf Grund von § 22 Abs. 2 LWO fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13. März 2016 stattfindende Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg auf. Die Wahlvorschläge für den Wahlkreis 34 Heidelberg sind bis spätestens Donnerstag, 14. Januar 2016, 18:00 Uhr bei dem Kreiswahlleiter, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg mit den notwendigen Unterlagen schriftlich einzureichen. Die Abgrenzung des Wahlkreises ergibt sich aus der Anlage zu § 5 Abs. 1 Satz 2 LWG. stadtblatt - 15. April 2015 Zum Wahlkreis 34 Heidelberg gehört die Stadt Heidelberg. 1.2 Wahlvorschläge, die nach dem 14. Januar 2016, 18:00 Uhr, bei mir eingehen, müssen vom Kreiswahlausschuss als verspätet zurückgewiesen werden (§ 26 Abs. 1, § 30 Abs. 2 LWG). 1.3 Die frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge ist erwünscht, damit die Wahlvorschläge rechtzeitig vorgeprüft und etwaige Mängel möglichst noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können (§ 29 LWG). 2. Wahlvorschlagsrecht und Aufstellung der Wahlvorschläge 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien (§ 2 des Parteiengesetzes) oder von Wahlberechtigten für eine einzelne Person (Wahlvorschläge für Einzelbewerber) eingereicht werden. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen; dieselben Parteibewerber dürfen jedoch höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen als Bewerber oder Ersatzbewerber benannt werden. Ein Einzelbewerber kann jeweils nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden (§ 1 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 1 LWG). 2.2 Parteien müssen ihre Wahlbewerber und Ersatzbewerber in einer Versammlung ihrer zu diesem Zeitpunkt im Wahlkreis zum Landtag wahlberechtigten Mitglieder (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von diesen nicht früher als 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode des 15. Landtags – also nicht vor dem 1. November 2014 – aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) in den letzten 15 Monaten vor Ablauf dieser Wahlperiode – also frühestens ab 1. Februar 2015 – in geheimer Wahl aufstellen. Das Merkmal der geheimen Wahl ist nur erfüllt, wenn mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmer an der Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung teilnehmen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Im Übrigen sind für das Verfahren der Bewerberaufstellung die Bestimmungen der Satzung der betreffenden Partei maßgebend (§ 24 Abs. 1 und 4 LWG). 2.3 Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Wahlvorschläge ist nicht zulässig (§ 3 LWG). 3. Inhalt der Wahlvorschläge 3.1 Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Die Bezeichnungen verschiedener Parteien müssen sich deutlich voneinander unterscheiden. Andere Wahlvorschläge müssen das Kennwort „Einzelbewerber“ tragen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LWO). 3.2 In einen Wahlvorschlag dürfen nur Bewerber und Ersatzbewerber aufgenommen werden, die hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Zustimmungserklärung muss dem Muster der Anlage 6 zur Landeswahlordnung entsprechen und die Erklärung enthalten, dass der Bewerber in keinem weiteren oder in nicht mehr als höchstens einem weiteren Wahlkreis und nicht in Wahlvorschlägen verschiedener Parteien oder zugleich in dem Wahlvorschlag einer Partei und einer Einzelbewerbung seiner Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber zugestimmt hat oder zustimmen wird. Die Zustimmung ist unwiderruflich (§ 1 Abs. 2, § 24 Abs. 4 Satz 2 und 3, § 25 Abs. 1 LWG, § 23 Abs. 5 Nr. 1 LWO). 3.3 Die Wahlbewerber sowie ggf. die Ersatzbewerber müssen nach Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) deutlich bezeichnet sein (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWO); bei mehreren Vornamen genügt die Angabe eines Vornamens. 4. Unterzeichnung der Wahlvorschläge 4.1 Wahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Wahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, in entsprechender Weise unterzeichnet sein (§ 24 Abs. 2 LWG, § 23 Abs. 2 LWO). 4.2 Bei Wahlvorschlägen für Einzelbewerber haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten (§ 23 Abs. 3 LWO). 4.3 Parteien, die während der laufenden Wahlperiode im Landtag von Baden-Württemberg nicht vertreten waren oder sind, bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises. Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner (vgl. Nr. 4.4.3) im Wahlkreis muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei nicht im Landtag vertretenen Parteien und bei Einzelbewerbern bei der Einreichung des Wahlvorschlags, spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (14. Januar 2016, 18.00 Uhr), nachzuweisen (§ 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5 LWG). 4.4 Für die Mitunterzeichnung durch mindestens 150 Wahlberechtigte des Wahlkreises (vgl. vorstehend Nr. 4.3) sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 5 zu § 23 Abs. 4 LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: 4.4.1 Die Formblätter werden auf Anforderung von mir über das Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlvorschlägen das Kennwort „Einzelbewerber“ anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers in einer Mitglieder- 17 Bekanntmachungen oder Vertreterversammlung (vgl. vorstehend Nr. 2.2) zu bestätigen. Die in den Sätzen 2 und 3 genannten Angaben werde ich im Kopf der Formblätter vermerken; bei Einzelbewerbern trage ich das Kennwort „Einzelbewerber“ ein, bei mehreren Einzelbewerbern ergänzt um den Familiennamen des Bewerbers (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 LWO). 4.4.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 LWO). 4.4.3 Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt, für Unterzeichner von Wahlvorschlägen für Einzelbewerber gesondert, eine Bescheinigung des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, bei der er in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem Wahlkreis 34 Heidelberg wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss auf Verlangen nachweisen, dass dieser den Wahlvorschlag unterstützt. Für die drei Unterzeichner, die bei Einzelbewerbungen ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst leisten (vgl. vorstehende Nr. 4.2), sind gesonderte Bescheinigungen beizufügen (§ 23 Abs. 4 Nr. 3 LWO). 4.4.4 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig (§ 24 Abs. 3 LWG, § 23 Abs. 4 Nr. 4 LWO). 4.4.5 Wahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 23 Abs. 4 Nr. 5 LWO). 5. Anlagen zum Wahlvorschlag Mit den Wahlvorschlägen müssen bei mir folgende weitere Unterlagen eingereicht werden: 5.1 Die Zustimmungserklärung des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers nach Nr. 3.2 (§ 23 Abs. 5 Nr. 1 und Anlage 6 LWO), 5.2 Bescheinigungen über die Wählbarkeit des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers nach dem Muster der Anlage 7 LWO, die vom Bürgermeister der für die Hauptwohnung der Wahlbewerber bzw. ggf. Ersatzbewerber zuständigen Gemeinden auf Antrag kostenfrei ausgestellt werden (§ 23 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 1 LWO), 5.3 bei Wahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Wahl; der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer haben gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt schriftlich zu versichern, dass die Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers in geheimer Wahl und unter Einhaltung der Bestimmungen über das Recht auf Vorschläge und Vorstellung (§ 24 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 LWG) sowie der Parteisatzung erfolgt ist; aus der Niederschrift muss sich ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind; Einzelheiten sind in der Niederschrift oder in einer Anlage festzuhalten (§ 24 Abs. 1 und 4 Satz 1 LWG, § 23 Abs. 5 Nr. 3 LWO; vgl. auch Nr. 2.2 dieser Bekanntmachung), 5.4 die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften mit den Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5 LWG, § 23 Abs. 4 und 5 Nr. 4 LWO; vgl. auch Nr. 4.3 und 4.4 dieser Bekanntmachung). 6. Vertrauensleute Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift – und möglichst auch mit Fernsprech- bzw. Fax-Anschluss und E-Mail-Adresse – bezeichnet werden, die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. Sind mehrere Vertrauensleute benannt, ist jede dieser Personen dazu für sich allein berechtigt, soweit das Landtagswahlgesetz nichts anderes bestimmt. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute (§ 27 LWG, § 23 Abs. 1 Satz 2 LWO). 7. Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen Ein Wahlvorschlag kann nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauenspersonen mir gegenüber zurückgenommen oder geändert werden – und zwar allgemein bis zum 14. Januar 2016 (59. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, danach bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (19. Januar 2016 – 54. Tag vor der Wahl) mit der Einschränkung, dass Änderungen nur noch zulässig sind, wenn der Bewerber oder der Ersatzbewerber gestorben ist oder die Wählbarkeit verloren hat (§ 28 LWG). 8. Weitere Hinweise 8.1 Wenn nach dieser Bekanntmachung Unterlagen oder Erklärungen schriftlich eingereicht oder abgegeben werden oder unterzeichnet sein müssen, reicht es nicht aus, sie durch Telegramm, Fernschreiben, Fernkopien oder in sonstiger elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) zu übermitteln. Der Eingang in dieser Form eingereichter Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen nicht. 8.2. Da ich der Landeswahlleiterin eine Fertigung der bei mir eingehenden Wahlvorschläge übersenden muss (§ 24 Abs.1 Satz 2 LWO), wird gebeten, die Wahlvorschläge in doppelter Fertigung einzureichen; die Anlagen sind nur in einfacher Fertigung erforderlich. 8.3. Meine Geschäftsstelle beim Bürgeramt - Wahldienststelle -, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, steht bei evtl. Fragen gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter den Tel.-Nr. 06221 58-13550 und 58-13580 erreichbar. Heidelberg, den 15. April 2015 Kreiswahlleiter Dr. Eckart Würzner Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats der Stadt Heidelberg vom 26.03.2015 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 26.03.2015 folgende Satzung beschlossen: 4 wird zu Absatz 3. 9. In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird „die Zusammensetzung des projektbezogenen Koordinationsbeirats“ durch „die Zusammensetzung projektbezogener Koordinationsbeiräte“ ersetzt. 10. In § 6 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a wird am Ende folgender Satz eingefügt: „Ein Mitglied der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung nimmt beratend an den Sitzungen teil.“ Artikel 1 Änderung der Satzung Die Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats der Stadt Heidelberg vom 25. Juli 2012 (Heidelberger Stadtblatt vom 12. September 2012, berichtigt am 21. November 2012) wird wie folgt geändert: 11. In § 6 Absatz 3 werden folgende Sätze 4 und 5 angefügt: „Die Tagesordnung wird vor jeder Sitzung vom Oberbürgermeister (Fachamt) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und dem/der Vorsitzenden bzw. dessen/deren Stellvertretung festgelegt. Die Niederschrift ist von der/dem Protokollführer/in, der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und der/dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen.“ 1. Nach der Überschrift wird folgende Kurzbezeichnung eingefügt: „Bürgerbeteiligungssatzung - BübeS“ 12. In § 6 Absatz 3 Satz 6 wird der Passus „Das Nähere“ durch den Passus „Das Weitere“ ersetzt. 2. Nach der Kurzbezeichnung wird eine Eingangsformel eingefügt: „Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 28 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 25. Juli 2012 folgende Satzung beschlossen:“ 13. Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt: „§ 7 Prozessbegleitende Arbeitsgruppe (1) Setzt der Gemeinderat keinen projektbezogenen Koordinationsbeirat ein, kann der Oberbürgermeister (Fachamt) in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung bei größeren Bürgerbeteiligungsverfahren über den Einsatz einer prozessbegleitenden Arbeitsgruppe entscheiden. Zuständig für die Durchführung ist die für die Planung zuständige Stelle nach § 6 Abs. 1. (2) Die Arbeitsgruppe soll sich aus Vertreterinnen und Vertreter aus den beteiligten Fachämtern und der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechendem Sachverstand aus dem betroffenen Stadtteil und/oder Vertreterinnen und Vertretern von in der Sache aktiven Gruppierungen, Initiativen oder Vereinen zusammensetzen. (3) Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen die Bürgerbeteiligungsprozesse gemeinsam beobachtet, Bewertungen ausgetauscht und Empfehlungen an den Oberbürgermeister (Fachamt) ausgesprochen werden. Die Mitglieder sollen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, für die Rückkopplung in die jeweiligen Gruppen sorgen und für die aktive Teilnahme werben (Multiplikatoren).“ 3. In der Präambel wird die Angabe des Datums „vom 25.07.2012“ gestrichen. 4. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 10“ durch die Angabe „§ 12“ ersetzt. 5. Nach § 4 wird folgender neuer § 5 eingefügt: „§ 5 Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (1) Die Koordinierungsstelle ist eine vom Oberbürgermeister zu bestimmende Stelle innerhalb der Verwaltung. (2) Die Koordinierungsstelle berät Einwohnerinnen und Einwohner, den Oberbürgermeister (Fachämter) und Gemeinderäte. Sie steht allen an Bürgerbeteiligungsverfahren nach dieser Satzung Mitwirkenden mit Expertise und Information zur Seite. (3) Sie unterstützt den Oberbürgermeister (Fachämter) a. bei der frühzeitigen Information nach § 1 in Form der Vorhabenliste, b. bei der Entwicklung von Beteiligungskonzepten, c. bei der Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren, d. bei den Sitzungen von projektbezogenen Koordinationsbeiräten nach § 6 Abs. 3, e. bei der Einrichtung und Begleitung von prozessbegleitenden Arbeitsgruppen nach § 7.“ 6. Der bisherige § 5 wird zu § 6. 7. § 6 Absatz 2 wird gestrichen. 8. § 6 Absatz 3 wird zu Absatz 2, § 6 Absatz 14. Der bisherige § 6 wird zu § 8. 15. In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „nach § 5“ durch die Angabe „nach § 6“ ersetzt. 16. § 8 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Ist kein projektbezogener Koordinationsbeirat eingesetzt, so soll das Beteiligungskonzept in einem kooperativen Prozess unter angemessener Einbeziehung von sachverständigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil und / oder in der Sache aktiven Gruppierungen, Initiativen oder Vereinen erarbeitet werden.“ 18 Bekanntmachungen 17. In § 8 Absatz 1 Buchstabe f wird der Passus „die Bestimmung der Evaluationskriterien“ durch folgenden Satz ersetzt: „wenn kein projektbezogener Koordinationsbeirat eingesetzt ist: die Festlegung, ob eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll,“ 18. Der bisherige § 7 wird zu § 9. 19. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „nach § 6 Abs. 2“ durch die Angabe „nach § 8 Abs. 2“ ersetzt. 20. Der bisherige § 8 wird zu § 10, der bisherige § 9 zu § 11, der bisherige § 10 wird zu § 12. 21. In § 12 Absatz 3 wird die Angabe „nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung“ durch „nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung“ ersetzt. 22. In § 12 Absatz 5 wird der Passus „ergibt sich aus § 5 der Satzung“ durch den Passus „ergibt sich aus § 6 der Satzung“ ersetzt. Außerdem wird der Passus „und der Methodenwahl nach § 6“ durch „und der Methodenwahl nach § 8“ ersetzt. 23. In § 12 Absatz 6 wird der Passus „abweichend von § 9 der Satzung“ durch „abweichend von § 11 der Satzung“ ersetzt. 24. In § 12 Absatz 7 wird der Passus „Abweichend von § 8 Abs. 2 der Satzung“ durch „Abweichend von § 10 Abs. 2 der Satzung“ ersetzt. 25. Der bisherige § 11 wird zu § 13. 26. In Anlage 2 der Satzung wird die bisherige Eingangsformel durch folgende Eingangsformel ersetzt. „Der im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens ………..eingesetzte projektbezogene Koordinationsbeirat hat in seiner Sitzung vom .........…folgende Geschäftsordnung beschlossen:“ 27. In Anlage 2 der Satzung wird in § 1 Absatz 2 der Passus „nach Maßgabe von § 6“ durch den Passus „nach Maßgabe von § 8“ ersetzt. 28. In Anlage 3 der Satzung wird die Überschrift „Bestimmung der Evaluationskriterien“ und die Begründung hierzu durch die Überschrift „Festlegung, ob eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 26.03.2015 Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Projekt: Schaffung 2. Rettungsweg aus dem Haus A der Johannes-Gutenberg-Schule Wieblinger Weg 24/7 in 69123 Heidelberg Art der Ausführung: Stahlbauarbeiten (Fluchttreppenturm) Ausführungszeit: Juli bis September 2015 Der ausführliche Bekanntmachungstext kann auf www.heidelberg.de/ausschreibungen sowie auf der Seite www.bund.de eingesehen werden. Stadtentwicklungsund Verkehrsausschuss Einladung zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses am Mittwoch, 15.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Neues Konferenzzentrum - Ergebnisse von Phase 2 - Standortfindung - Beschluss zum weiteren Vorgehen (Phase 3) Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Herr Dr. Jobst Wellensiek, Vorsitzender des Koordinationsbeirates „Neues Konferenzzentrum“; Beschlussvorlage 1.1 Neues Konferenzzentrum - Ergebnisse von Phase 2 – Standortfindung - Beschluss zum weiteren Vorgehen (Phase 3); Beschlussvorlage 2 Heidelberg-Studie 2014 - Leben und Kultur in Heidelberg, Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Herr Matthias Jung, Geschäftsführer Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld, GmbH oder Stellvertretung; Beschlussvorlage 2.1 Heidelberg-Studie 2014 ‒ Leben und Kultur in Heidelberg; Informationsvorlage 3 Zuziehung von Herrn Manthey zum Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 110 ‒Sachstandsbericht“ in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Antrag, Antragsteller: Bunte Linke, Die Grünen 3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 110 – Sachstandsbericht Anhörung von Betroffenen gemäß § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung hier: Herr Axel Man- stadtblatt - 15. April 2015 they, als Vertreter der Silva Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. Grundstücks KG, oder Stellvertretung; Beschlussvorlage 3.2 Sachstandsbericht „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 110“, Antrag , Antragsteller: BL, Grüne 3.3 Sachstandsbericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan Altstadt Hauptstraße 110; Informationsvorlage1 4. Aufnahme der Stadt Heidelberg in die Gebietskulisse für den Erlass einer Kappungsgrenzen- und Kündigungssperrfristverordnung; Beschlussvorlage 5 Heidelberger Nachhaltigkeitsbericht 2014; Informationsvorlage 6 Integriertes Handlungskonzept Emmertsgrund, Umsetzungsbericht 2013-2014; Informationsvorlage 7 Erstellung eines Gutachtens zur Einrichtung eines Quartiersmanagements Boxberg Antrag, Antragsteller: CDU, HD‘er 7.1 Erstellung eines Gutachtens zur Einrichtung eines Quartiersmanagements Boxberg; Informationsvorlage 8 Mobilitätsnetz 2019, Antrag, Antragsteller: HD‘er, FWV, CDU 8.1 Mobilitätsnetz Heidelberg 2019 – Information zum Sachstand; Informationsvorlage 9 Dialog-Displays in Heidelberg; Informationsvorlage 10 Einführung von Parkraumbewirtschaftung auf dem Emmertsgrund, Antrag, Antragsteller: Grüne, BL 10.1 Parkraumbewirtschaftung auf dem Emmertsgrund; Informationsvorlage 11 Radverkehrszählungen in Heidelberg; Informationsvorlage 12 Hangbuslinie 38 ‒ Erweiterung zur Thingstätte an Sonntagen von Mai bis Oktober ‒ Evaluierung des Saisonbetriebes im ersten Jahr 2014; Beschlussvorlage 13 Sachstand Fußwegunterbrechung Boxbergring, Antrag, Antragsteller: CDU, HD‘er 13.1 Sachstand Fußwegunterbrechung Boxbergring; Informationsvorlage schlussvorlage 5 Antrag des Montpellier-Hauses Heidelberg auf Förderung der 29. Filmtage des Mittelmeeres vom 22.01.-01.02.2015; Beschlussvorlage 6 Antrag des Vereines Alexandru Ioan Cuza ‒ Gesellschaft für Literatur, Musik und Kunst e.V. Heidelberg auf Förderung einer Veranstaltung; Beschlussvorlage 7 Unterstützung der Veranstaltung „Internationales Kinderfest 23 Nisan“ des Türkischen Elternvereines Heidelberg und Umgebung e.V. am 18.04.2015; Beschlussvorlage 8 Durchführung und Finanzierung des Interkulturellen Festes 2015; Beschlussvorlage 9 Neuauflage des Projekts „Bildungslotse“ zur Beratung von Eltern über den Übergang von Grundschule zu weiterführender Schule im Schuljahr 2015/16, Beschlussvorlage 10 Durchführung von Netzwerktreffen mit Organisationen; Beschlussvorlage 11 Durchführung eines Diskussionsabends zum Thema „Diversity ‒ neues Denken, neues Handeln?“; Beschlussvorlage 12 Benennung eines/einer Medienbeauftragten des Ausländerrates/Migrationsrates 13 Benennung eines ordentlichen und stellvertretenden Mitglieds im Entwicklungsbeirat der Stadt Heidelberg 14 Besetzungen in den gremieninternen Kommissionen 15 Vorberatung von Vorschlägen zur Änderung der AMR-Geschäftsordnung 16 Durchführung einer gremieninternen Klausur: Beratung und eventuell Beschlussfassung 17 Bericht aus dem Gemeinderat: Herr Stadtrat Waseem Butt 18 Bericht aus den Ausschüssen und Kommissionen 19 Information/Aktuelles 20 Verschiedenes Bezirksbeirat Wieblingen Nicht öffentliche Sitzung 1 Ausschreibung Quartiersmanagement Rohrbach-Hasenleiser; Beschlussvorlage 2 Arbeitsüberblick, Notizen Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirates Wieblingen am Donnerstag, 16.04.2015, um 18.00 Uhr, Altes Rathaus Wieblingen, Mannheimer Straße 259, 69123 Heidelberg Ausländerrat/ Migrationsrat Tagesordnung der öffentliche Sitzung 1 Bürgerfragestunde 2 Sachstand Ertüchtigung des Wieblinger Neckarwehres - Bericht über die jetzige Planung - Nutzung des alten Wehrstegs für eine provisorische Radwegeverbindung ins Neuenheimer Feld, Antrag, Antragsteller: SPD, BL, GAL/HD P&E/gen.hd, Grüne 2.1 Ertüchtigung des Wehrsteges Wieblingen, Stand der Ausbaupläne der Wasserund Schifffahrtsverwaltung Heidelberg; Informationsvorlage 3 Geplante Freigabe mehrerer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung in Wieblingen; Informationsvorlage 4 Fahrradabstellplätze an den S-Bahnhöfen Kirchheim/Rohrbach und Pfaffengrund/ Wieblingen sowie Verbesserung des taktilen Leitsystems; Informationsvorlage 5 Erhaltungssatzung Wieblingen für den Bereich zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße und Neckarhamm bis Hermann-Treiber-Straße, hier: Zustimmung zum Entwurf und Be- Einladung zur Sitzung des Ausländerrates/Migrationsrates am Donnerstag, 16.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Verpflichtung eines Mitgliedes des Ausländerrates/Migrationsrates auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten 2 Bürgerfragestunde 3 Einrichtung einer Werbewatchgruppe (nach Wiener Vorbild), Antrag, Antragsteller: SPD, GAL/HD P&E 3.1 Einrichtung einer Werbewatchgruppe (nach Wiener Vorbild); Beschlussvorlage 4 Förderung von Projekten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 39.014,- Euro an das Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz) für das Projekt „Ausbildungsverbund Heidelberg“; Be- 19 Bekanntmachungen schluss der öffentlichen Auslegung; Beschlussvorlage 6 Verschiedenes Beirat von Menschen mit Behinderungen Einladung zur Sitzung des Beirates von Menschen mit Behinderungen am Montag, 20.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger 2 Berichte des Vorstandes 3 Berichte aus Ausschüssen, Arbeitskreisen, von Projekten und Terminen 4 Information über den Finanzstand 5 Stand der Planungen zum 5. Mai 2015 6 Bericht des bmb-Projektbüros 7 Verschiedenes Jugendhilfeausschuss Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, 21.04.2015, um 16.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Schulsozialarbeit - Ausweitung auf die öffentlichen Gymnasien; Beschlussvorlage 2 Kinderbeauftragte in den Stadtteilen; Beschlussvorlage 3 Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder im Kindergartenalter vor dem unmittelbaren Schuleintritt; Beschlussvorlage 4 Förderung von Instandhaltungsmaßnahmen freier Träger von Kindertageseinrichtungen: Gewährung eines Zuschusses an die Evangelische Kirche in Heidelberg für den Frieda Busch-Kindergarten in der Vangerowstraße 3 zur Sanierung der Außenanlage in Höhe von 27.720 Euro, Beschlussvorlage 5 Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Heidelberg; Beschlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg: Zuschlagserteilung nach erfolgter Ausschreibung; Beschlussvorlage 2 Arbeitsüberblick, Notizen Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Chancengleichheit am Dienstag, 21.04.2015, um 17.45 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Förderung des muttersprachlichen Unterrichts Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Frau Hana Klages als Vertreterin der Universität Heidelberg, Seminar für Deutsch als Fremdsprachenphilologie, oder Stellvertre- tung; Beschlussvorlage 1.1 Förderung des muttersprachlichen Unterrichts 2 Abfrage zur Bedarfsanalyse von Gewaltprävention an Schulen in Heidelberg; Informationsvorlage 3 Einrichtung einer Werbewatchgruppe (nach Wiener Vorbild), Antrag, Antragsteller: SPD, GAL/HD P&E 3.1 Einrichtung einer Werbewatchgruppe (nach Wiener Vorbild); Beschlussvorlage 4 Förderung von Projekten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 39.014,- Euro an das Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz) für das Projekt „Ausbildungsverbund Heidelberg“; Beschlussvorlage 5 Förderung von Projekten zum gelingenden Berufseinstieg ‒ Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.120,- Euro an den Verein „Wir gestalten Berufstätigkeit und Vereinbarkeit e. V.“ für das Projekt „Die Zukunft in Blick: Beruf, Karriere und Familie – Damit Vereinbarkeit gelingt“; Beschlussvorlage 6 Förderung von Projekten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 32.000,Euro an die Jugendagentur Heidelberg eG für das Projekt „Kompetenzagentur“; Beschlussvorlage 7 Förderung von Projekten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50.000,Euro an BBQ Berufliche Bildung g GmbH für das Projekt „AKTIV“; Beschlussvorlage 8 Förderung von Projekten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit – Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.420,- Euro an den Verein „Wir gestalten Berufstätigkeit und Vereinbarkeit e.V.“ für das Projekt „Auszeit vom Alltag – Wir gestalten den Wiedereinstieg nach Erziehungszeit“; Beschlussvorlage 4.1 Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg; Informationsvorlage 5 Konversionsfläche Südstadt Mark-TwainVillage Nord Ergebnis der Mehrfachbeauftragung und weiteres Vorgehen; Beschlussvorlage 6 Verschiedenes Konversionsausschuss Einladung zur Sitzung des Konversionsausschusses am Mittwoch, 22.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Konversionsfläche Südstadt, Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg, Anhörung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung, hier: Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Detlef Junker und Herr Jakob Köllhofer; Beschlussvorlage 1.1 Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg, Antrag, Antragsteller: CDU, SPD, Grüne 1.2 Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg; Informationsvorlage 2 Konversionsfläche Rohrbach Hospital, Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs; Beschlussvorlage 3 Konversionsfläche Südstadt Mark-TwainVillage Nord, Ergebnis der Mehrfachbeauftragung und weiteres Vorgehen; Beschlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Arbeitsüberblick, Notizen Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt 2 Konversionsgesellschaft Heidelberg mbH Umbesetzung gemeinderätlicher Mitglieder im Aufsichtsrat; Informationsvorlage 3 Arbeitsüberblick Bezirksbeirat Südstadt Ausschuss für Bildung und Kultur Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirates Südstadt am Dienstag, 21.04.2015, um 19.00 Uhr, Kleiner Rathaussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am Donnerstag, 23.04.2015, um 17.00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bürgerfragestunde 2 Systematik der Straßenunterhaltung und -instandsetzung, hier: Das Straßenerneuerungsprogramm – Grundlagen, Zielsetzung,Konflikte, Grenzen; Informationsvorlage 3 ÖPNV im Bereich Südstadt und angrenzend, Antrag, Antragsteller: Aus der Mitte des Bezirksbeirates 3.1 Informationen zu Anfragen aus der letzten Sitzung vom 20.11.2014 – ÖPNV im Bereich Südstadt und angrenzend; Informationsvorlage 4 Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung einer Erinnerungsstätte an die langjährige Anwesenheit der Amerikaner in Heidelberg, Antrag, Antragsteller: CDU, SPD, Grüne Tagesordnung der öffentlicheb Sitzung 1 Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH - Erster Bericht aus der Arbeit der IBA-GmbH; Informationsvorlage 2 Umsetzung des Arbeitsauftrages des Gemeinderates zur Veranstaltungsplakatierung, 1. Ergänzung des städtebaulichen Konzeptes für die Plakatstandorte 2. Änderung der Plakatierungssatzung 3. Änderung der Zuteilung bei den Kontingenten 4. Änderungen der Sondernutzungsgebührensatzung; Beschlussvorlage 3 Neuauflage des Projekts „Bildungslotse“ zur Beratung von Eltern über den Übergang von Grundschule zu weiterführender Schule im Schuljahr 2015/16; Beschlussvorlage 4 Bericht zur amtlichen Schulstatistik 2014/2015; Informationsvorlage 5 Einrichtung einer Ganztagsklasse im Berufskolleg I (BK I) an der Julius-SpringerSchule Heidelberg (Schulversuch) zum Schuljahr 2015/2016; Beschlussvorlage 6 Abfrage zur Bedarfsanalyse von Gewaltprävention an Schulen in Heidelberg; Informationsvorlage 7 Umbenennung der Förderschule Heidelberg Bergheim/Kirchheim in MarieMarcks-Schule und Neustrukturierung des Schulbezirks Stadtkreis Heidelberg; Beschlussvorlage 8 Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000 € für das Urban Art Festival – Heidelberg „TRANSIT 2015“ an Willi Bender/ WOW Gallery; Beschlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt 2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musik- und Singschule; Beschlussvorlage 3 Kulturhalle Bahnstadt (Halle 02) 1. Erhöhung des institutionellen Zuschusses in 2015 um einmalig 75.000 € auf insgesamt 150.000 € 2. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 75.000 €; Beschlussvorlage 4–7 Vertrauliche Tagesordnungspunkte Erste Hilfe im Sport Dies ist ein Lehrgang für Sportler, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Sportlehrer, Masseure oder Funktionäre, kurz für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Der Lehrgang findet am Wochenende 25./26. April 2015 im DRK Heidelberg, Langer Anger 2, von jeweils 08.30 bis 15.30 Uhr statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 50 Euro. Ein spezielles Erste-HilfeSport-Handbuch ist inbegriffen. Anmeldungen sind beim DRK unter www.drkheidelberg.de oder unter Telefon 06221-901040 möglich. Kurz gemeldet Online-Service für Personalausweise und Reisepässe Die Stadt Heidelberg erweitert ihren Online-Service: Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger den Bearbeitungsstand ihres beantragten Personalausweises oder Reisepasses einfach und bequem online abfragen unter www. heidelberg.de/formulare. Alle Antragstellenden erhalten ein Informationsschreiben mit der Seriennummer des beantragten Dokuments. Mit Eingabe dieser Seriennummer kann der Bearbeitungsstand online abgefragt werden. Dies ist außerdem über die App „mein Heidelberg“ möglich. Wer auf den persönlichen Kontakt nicht verzichten möchte, kann sich nach wie vor telefonisch bei demjenigen Bürgeramt informieren, bei dem das Dokument beantragt worden ist. Auf Wunsch werden die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail informiert, wenn das neue Dokument abgeholt werden kann. Kultur und Freizeit 20 stadtblatt - 15. April 2015 Literaturstadt legt los Literarischer Stadtplan, Vorlesetag und Vorträge Am 1. Dezember 2014 ernannte die UNSECO Heidelberg zur „City of Literature“. Jetzt sind die ersten Projekte in den Startlöchern. Sie sollen den Heidelbergerinnen und Heidelbergern die literarische Tradition und Gegenwart ihrer Stadt näherbringen. „Wir haben viele Ideen, um das Label ,Literaturstadt‘ mit Leben zu füllen“, erklärt Bürgermeister Dr. Joachim Gerner. Rückgrat der Arbeit ist die Vernetzung aller Akteure, die professionell mit Literatur befasst sind. Damit, so Dr. Andrea Edel, Leiterin des Kulturamts. „generieren wir in Arbeitsgruppen gemeinsam das Programm, das die „City of Literature“ sichtbar machen wird.“ Dr. Gerner ergänzt: „Es geht uns also nicht primär um ein ,Veranstaltungsfeuerwerk‘. Die Kernelemente literarischen Schaffens sollen vielmehr im Zusammenhang und in ihren Wechselwirkungen gesehen werden.“ Termine und Projekte uf einem literarischen Stadtplan •A werden die Buchhandlungen und Antiquariate verzeichnet sein. • Im Zentrum der Vortragsreihe „Heidelberger Forum Edition“ der Universität Heidelberg, der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und Jugendliche porträtieren Neues „MuseobilBOX“-Projekt des Kurpfälzischen Museums: In den Osterferien fand unter der Leitung von Angelika Dirscherl die Aktion „Face to Face – Jugendliche porträtieren“ mit Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Realschule und des LuiseScheppler-Heims statt. Sie lernten dabei, sich ein Bild zu machen – auf Papier und Leinwand, mit dem Fotoapparat, mit Stiften, Pinseln und Farben. Sie erprobten verschiedene Techniken und betrachteten Portraits aus den Sammlungen des Museums. Aus den entstandenen Arbeiten wurde eine Auswahl getroffen. Diese wird im Kurpfälzischen Museum in der Hauptstraße 97 vorgestellt. Die Ausstellung läuft bis 10. Mai 2015. Die „MuseobilBOX“ bietet Museen die Möglichkeit, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und sechzehn Jahren in ihrer kulturellen Entwicklung zu fördern. Sie wird vom Bund für den Zeitraum von einem Jahr mit 8.000 Euro gefördert. der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg stehen die Editions- und Kommentierungsprojekte der drei Kooperationspartner. Die Reihe beginnt am Dienstag, 21. April. • A m 9. Juni 2015 um 19 Uhr wird in der Alten Aula der Universität Heidelberg die Poetik-Dozentur Heidelberg mit einer Laudatio des Poeten Lutz Seiler eröffnet. • A m 30. Juni 2015 erhält die Autorin Saskia Henning von Lange für ihren 2014 erschienenen Roman „Zurück zum Feuer“ den Clemens BrentanoLiteraturpreis der Stadt Heidelberg. • Bei einer öffentlichen Veranstaltung anlässlich des internationalen Übersetzertags am 30. September soll es um die Rolle des Übersetzers als literarische Person gehen. • A m 20. November 2015 findet der bundesweite Vorlesetag statt. • Für den 15. Januar 2016 planen das Slavische Institut und das Germanistische Seminar der Universität Heidelberg anlässlich des 125. Geburtstags des russischen Poeten Osip Mandelstam ein Symposium. • Die „Weltkarte der Poesie“ will die Lyrik der UNESCO-Literaturstädte mit Gedichten, Korrespondenzen und Kommentaren der Dichterinnen und Dichter dieser Städte in einem Gemeinschaftsprojekt abbilden. Heidelberg ist seit 1. Dezember 2014 „City of Literature“. • In Kooperation mit den UNESCOLiteraturstädten soll ein studentisches Netzwerk für Kreatives Schreiben entstehen. Netzwerktreffen geplant Heidelberg plant zudem enge Verbindungen zu den anderen Städten im „Creative Cities“-Verbund. „Wir wol- GEDOK mit neuem „Treff.Punkt-Kunst“ Foto: Dorn len den Namen Heidelberg dort einbringen und Impulse setzen“, bekräftigt Dr. Gerner. Deshalb habe man Vertreter aller Literaturstädte zu einem Treffen in Heidelberg eingeladen. Es soll zu den Heidelberger Literaturtagen vom 24. bis 28. Juni stattfinden. (www.heidelberg.de/city ofliterature) tir Musikschüler Beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“, der im März in Mannheim stattfand, erzielten die Schülerinnen und Schüler der Musik- und Singschule Heidelberg hervorragende Ergebnisse. Die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich durch starke Leistungen auf dem Regionalwettbewerb in Heidelberg für den Landeswettbewerb qualifiziert hatten, erhielten 13 erste, 11 zweite Preise und einen dritten Preis. Word up! Im DAI Für die GEDOK Heidelberg hat sich ein Traum erfüllt: Sie hat jetzt eine eigene Galerie. Der „Treff.Punkt-Kunst“ in der Römerstraße 22 bietet Raum für Ausstellungen, aber auch Literatur, Musik und Schauspiel sollen dort zum Zuge kommen. Die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstförderer GEDOK bereichert seit 85 Jahren das kulturelle Leben der Stadt. Unser Foto zeigt Dorothea Paschen (2.v.r.) und Gloria Bahne (r.), Vorsitzende der GEDOK e.V., sowie Martina Wraase, Schatzmeisterin, und die Künstlerin Helga Karola Wolf (v.l.). Am 30. April wird um 19 Uhr die Gruppen-Ausstellung „nature morte“ eröffnet. Im Mittelpunkt steht das Foto: Rothe Thema „Stillleben“. Infos: www.gedok-heidelberg.de. Vegan? Fast Food? Bio? – mit unserer Ernährungsweise geben wir über mehr Auskunft als nur über unsere kulinarischen Vorlieben. Ernährung wird zum politischen Statement: Sind FleischEssern die Tiere egal, Veganer dogmatische Pseudo-Weltverbesserer? Acht Poetry Slammer widmen sich jetzt im DAI diesen Themen. Der Slam findet statt am Freitag, 17. April, um 20 Uhr.
© Copyright 2025 ExpyDoc