Amtsblatt der Stadt Hilden Sitzungstermine 2015 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilden 1. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW 2. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW 3. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW Bekanntmachung der Stadtwerke Hilden GmbH 4. Veröffentlichung über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen Wasser zur AVBWasserV sowie der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV, NAV und NADV Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Hilden 5. Metallbauarbeiten/Stahltreppe Ausbau DG Forststr. 23 a 6. Lieferung von Reinigungsmittel und -material, Schmutzfangmatten, etc. 2015 Jahrgang 22 Nr. 10 Datum 30.04.2015 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Hilden –Haupt- und Personalamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, Telefon: 0 21 03/72-152. Das Amtsblatt der Stadt Hilden erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist gegen eine Gebühr von 1,00 € (Einzelausgabe) bzw. 20,00 € (Jahresabonnement) - jeweils zzgl. Zustellung - beim Haupt- und Personalamt erhältlich sowie unter www.hilden.de einzusehen. Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 2 Sitzungstermine 2015 Jan. Febr. März Rat 18. Haupt- und Finanzausschuss 04. April Mai Juni Juli Aug. Sept. 17. Okt. Nov. Dez. 30. 16. 02. 02. Arbeitskreis Sicherheit u. Ordn.partnerschaften Ausschuss für Kultur und Heimatpflege 20. Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 19. Integrationsrat 10. Jugendhilfeausschuss 19. Paten- und Partnerschaftsausschuss 09. Personalausschuss 09. 03. 27. 27. 10. 28. 19. 11. 03. Rechnungsprüfungsausschuss Schul- und Sportausschuss 11. 10. Sozialausschuss 23. 08. Stadtentwicklungsausschuss 18. Wirtsch.-u. Wohnungsbauförderungsaussch. 11. 29. 24. 09. 30. 26. 03. 23. 25. 09. 18. Bei Interesse an den Tagesordnungen, können diese beim Bürgermeisterbüro unter 0 21 03 / 72-106 oder mailto:[email protected] angefordert werden. Die Tagesordnungen werden dann - entweder einmalig oder aber auch auf Wunsch regelmäßig - kostenlos zugesandt. **************************************** Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilden 1. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Firma Hering-Kulkarni GbR, Schallbruch 15, 42781 Haan 3. Datum des Dokumentes: 09.01.2015 4. Aktenzeichen des Dokumentes: 125452/02/1 5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden Hilden, den 23.04.2015 Der Bürgermeister Im Auftrag Klausgrete 2. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Herrn Rajesh Kulkarni, Parkstr. 28, 47877 Willich 3. Datum des Dokumentes: 09.01.2015 4. Aktenzeichen des Dokumentes: 267009/02/1 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 3 5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden Hilden, den 24.04.2015 Der Bürgermeister Im Auftrag Klausgrete 3. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Frau Claudia Hering, Parkstr. 28, 47877 Willich 3. Datum des Dokumentes: 09.01.2015 4. Aktenzeichen des Dokumentes: 267009/02/1 5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden Hilden, den 27.04.2015 Der Bürgermeister Im Auftrag Klausgrete Bekanntmachung der Stadtwerke Hilden GmbH 4. Veröffentlichung über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen Wasser zur AVBWasserV sowie der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV, NAV und NADV Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir als Netzbetreiber verpflichtet Änderungen in unseren Ergänzenden Bedingungen und Preisblättern öffentlich bekannt zu machen. Nachfolgend finden Sie die ab dem 1. Mai 2015 gültigen ergänzenden Bedingungen und Preisblätter: • Ergänzende Bedingungen Wasser zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Hilden den, 24.04.2015 Hans-Ullrich Schneider Geschäftsführer Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 4 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 5 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 6 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 7 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 8 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 9 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 10 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 11 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 12 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 13 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 14 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 15 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 16 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 17 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 18 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 19 Amtsblatt der Stadt Hilden Nummer10/15 – Seite 20 Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Hilden 5. Metallbauarbeiten/Stahltreppe Ausbau DG Forststr. 23 a Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung: An der Giebelseite des Gebäudes Forststr. 23 a soll eine Außentreppe als Fluchttreppe in Stahlkonstruktionsbauweise errichtet werden. Die gesamte Stahlkonstruktion einschl. Geländer ist feuerverzinkt. Die Treppe ist 2 ½ geschossig und hat 40 Stufen. Beginn der Arbeiten: 29.06.2015 Fertigstellung der Arbeiten: 03.07.2015 Die Verdingungsunterlagen können ab dem 23.04.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, per Post, per Fax (02103 / 72 625), per E-Mail ([email protected]) oder im Zimmer 243 angefordert werden. Bitte beachten: Aufgrund der umfangreichen Planunterlagen etc. können die Verdingungsunterlagen nur per EMail versandt werden. Das Angebot muss in deutscher Sprache bis zum 19.05.2015, 10:00 Uhr, bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden eingehen. Der Eröffnungstermin findet am 19.05.2015, 10:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, Zimmer 107, statt. Es dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen, - Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen. Hinweis: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Vergabe. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nach § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind alle Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung für eigene Mitarbeiter, für Mitarbeiter von eventuell eingesetzten Nachunternehmern sowie für eventuell entliehene Mitarbeiter abzugeben. Dies gilt nicht für reine Lieferleistungen/Käufe. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (Die technische Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen!) Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Bieter sind bis zum 29.05.2015 an ihr Angebot gebunden. Stelle, an die sich der Bewerber/Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreis Mettmann, Der Landrat, Kommunalaufsicht, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Fax: 02104 / 99 – 4403. Amtsblatt der Stadt Hilden 6. Nummer10/15 – Seite 21 Lieferung von Reinigungsmittel und -material, Schmutzfangmatten, etc. 2015 Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung: Lieferung von diversen Reinigungsmitteln (Los 1), Reinigungsmaterial (Los 2), Schmutzfangmatten (Los 3), Falthandtüchern (Los 4), Toilettenpapier (Los 5). Die Vergabe erfolgt losweise. Leistungszeitraum: 25. – 26. KW 2015 Die Verdingungsunterlagen können ab dem 23.04.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden per Post, per Fax (02103 / 72 625), per E-Mail ([email protected]) oder im Zimmer 243 angefordert werden. Die Verdingungsunterlagen können auf Wunsch per E-Mail versandt werden. Das Angebot muss in deutscher Sprache bis zum 11.05.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden eingehen. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (Die technische Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen!) Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen, - Sicherheitsdatenblätter zu den Angeboten des Loses 1 Hinweis: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Vergabe. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Bieter sind bis zum 20.05.2015 an ihr Angebot gebunden. Stelle, an die sich der Bewerber/ Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreis Mettmann, Der Landrat, Kommunalaufsicht, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Fax: 02104 / 99 – 4403.
© Copyright 2024 ExpyDoc