Amtsblatt Nr. 10-15 30.04.2015

Amtsblatt der Stadt Hilden
Sitzungstermine 2015
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilden
1.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
2.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
3.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
Bekanntmachung der Stadtwerke Hilden GmbH
4.
Veröffentlichung über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen Wasser zur AVBWasserV
sowie der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV, NAV und NADV
Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Hilden
5.
Metallbauarbeiten/Stahltreppe Ausbau DG Forststr. 23 a
6.
Lieferung von Reinigungsmittel und -material, Schmutzfangmatten, etc. 2015
Jahrgang
22
Nr.
10
Datum
30.04.2015
Herausgeber:
Der Bürgermeister der Stadt Hilden –Haupt- und Personalamt,
Am Rathaus 1, 40721 Hilden, Telefon: 0 21 03/72-152.
Das Amtsblatt der Stadt Hilden erscheint in unregelmäßigen Abständen
und ist gegen eine Gebühr von 1,00 € (Einzelausgabe) bzw. 20,00 €
(Jahresabonnement) - jeweils zzgl. Zustellung - beim Haupt- und
Personalamt erhältlich sowie unter www.hilden.de einzusehen.
Amtsblatt der Stadt Hilden
Nummer10/15 – Seite 2
Sitzungstermine 2015
Jan.
Febr.
März
Rat
18.
Haupt- und Finanzausschuss
04.
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sept.
17.
Okt.
Nov.
Dez.
30.
16.
02.
02.
Arbeitskreis Sicherheit u. Ordn.partnerschaften
Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
20.
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
19.
Integrationsrat
10.
Jugendhilfeausschuss
19.
Paten- und Partnerschaftsausschuss
09.
Personalausschuss
09.
03.
27.
27.
10.
28.
19.
11.
03.
Rechnungsprüfungsausschuss
Schul- und Sportausschuss
11.
10.
Sozialausschuss
23.
08.
Stadtentwicklungsausschuss
18.
Wirtsch.-u. Wohnungsbauförderungsaussch.
11.
29.
24.
09.
30.
26.
03.
23.
25.
09.
18.
Bei Interesse an den Tagesordnungen, können diese beim Bürgermeisterbüro unter
0 21 03 / 72-106 oder mailto:[email protected] angefordert werden.
Die Tagesordnungen werden dann - entweder einmalig oder aber auch auf Wunsch regelmäßig - kostenlos zugesandt.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilden
1.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
1. Behörde, für die zugestellt wird:
Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Firma Hering-Kulkarni GbR, Schallbruch 15, 42781 Haan
3. Datum des Dokumentes:
09.01.2015
4. Aktenzeichen des Dokumentes:
125452/02/1
5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
Hilden, den 23.04.2015
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Klausgrete
2.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
1. Behörde, für die zugestellt wird:
Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn Rajesh Kulkarni, Parkstr. 28, 47877 Willich
3. Datum des Dokumentes:
09.01.2015
4. Aktenzeichen des Dokumentes:
267009/02/1
Amtsblatt der Stadt Hilden
Nummer10/15 – Seite 3
5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
Hilden, den 24.04.2015
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Klausgrete
3.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
1. Behörde, für die zugestellt wird:
Stadt Hilden, Der Bürgermeister, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Frau Claudia Hering, Parkstr. 28, 47877 Willich
3. Datum des Dokumentes:
09.01.2015
4. Aktenzeichen des Dokumentes:
267009/02/1
5. Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Zimmer 246, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
Hilden, den 27.04.2015
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Klausgrete
Bekanntmachung der Stadtwerke Hilden GmbH
4. Veröffentlichung über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen Wasser zur AVBWasserV
sowie der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV, NAV und NADV
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir als Netzbetreiber verpflichtet Änderungen in unseren
Ergänzenden Bedingungen und Preisblättern öffentlich bekannt zu machen.
Nachfolgend finden Sie die ab dem 1. Mai 2015 gültigen ergänzenden Bedingungen und Preisblätter:
• Ergänzende Bedingungen Wasser zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
• Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
• Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
• Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Hilden den, 24.04.2015
Hans-Ullrich Schneider
Geschäftsführer
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Nummer10/15 – Seite 4
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Nummer10/15 – Seite 5
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Nummer10/15 – Seite 6
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Nummer10/15 – Seite 7
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Nummer10/15 – Seite 8
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Nummer10/15 – Seite 9
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Nummer10/15 – Seite 10
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Nummer10/15 – Seite 11
Amtsblatt der Stadt Hilden
Nummer10/15 – Seite 12
Amtsblatt der Stadt Hilden
Nummer10/15 – Seite 13
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Nummer10/15 – Seite 14
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Nummer10/15 – Seite 15
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Nummer10/15 – Seite 16
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Nummer10/15 – Seite 17
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Nummer10/15 – Seite 18
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Nummer10/15 – Seite 19
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Nummer10/15 – Seite 20
Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Hilden
5.
Metallbauarbeiten/Stahltreppe Ausbau DG Forststr. 23 a
Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung:
An der Giebelseite des Gebäudes Forststr. 23 a soll eine Außentreppe als Fluchttreppe in Stahlkonstruktionsbauweise errichtet werden. Die gesamte Stahlkonstruktion einschl. Geländer ist feuerverzinkt.
Die Treppe ist 2 ½ geschossig und hat 40 Stufen.
Beginn der Arbeiten:
29.06.2015
Fertigstellung der Arbeiten: 03.07.2015
Die Verdingungsunterlagen können ab dem 23.04.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, per Post, per Fax (02103 / 72 625), per E-Mail
([email protected]) oder im Zimmer 243 angefordert werden.
Bitte beachten:
Aufgrund der umfangreichen Planunterlagen etc. können die Verdingungsunterlagen nur per EMail versandt werden.
Das Angebot muss in deutscher Sprache bis zum 19.05.2015, 10:00 Uhr, bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden eingehen. Der Eröffnungstermin findet am 19.05.2015, 10:00 Uhr, im Rathaus
der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, Zimmer 107, statt. Es dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen,
- Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Hinweis: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht
werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Vergabe. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Nach § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind alle Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung für eigene Mitarbeiter, für Mitarbeiter von eventuell eingesetzten Nachunternehmern sowie für
eventuell entliehene Mitarbeiter abzugeben. Dies gilt nicht für reine Lieferleistungen/Käufe.
Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (Die technische Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des
Angebots nachzuweisen!) Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ
und quantitativ gleichwertig sein.
Die Bieter sind bis zum 29.05.2015 an ihr Angebot gebunden.
Stelle, an die sich der Bewerber/Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Kreis Mettmann, Der Landrat, Kommunalaufsicht, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann,
Fax: 02104 / 99 – 4403.
Amtsblatt der Stadt Hilden
6.
Nummer10/15 – Seite 21
Lieferung von Reinigungsmittel und -material, Schmutzfangmatten, etc. 2015
Im Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung:
Lieferung von diversen Reinigungsmitteln (Los 1), Reinigungsmaterial (Los 2), Schmutzfangmatten
(Los 3), Falthandtüchern (Los 4), Toilettenpapier (Los 5).
Die Vergabe erfolgt losweise.
Leistungszeitraum: 25. – 26. KW 2015
Die Verdingungsunterlagen können ab dem 23.04.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden per Post, per Fax (02103 / 72 625), per E-Mail
([email protected]) oder im Zimmer 243 angefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen können auf Wunsch per E-Mail versandt werden.
Das Angebot muss in deutscher Sprache bis zum 11.05.2015 bei der Zentralen Vergabestelle der
Stadt Hilden eingehen.
Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (Die technische Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des
Angebots nachzuweisen!) Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ
und quantitativ gleichwertig sein.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen,
- Sicherheitsdatenblätter zu den Angeboten des Loses 1
Hinweis: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht
werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Vergabe. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Die Bieter sind bis zum 20.05.2015 an ihr Angebot gebunden.
Stelle, an die sich der Bewerber/ Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreis Mettmann, Der Landrat, Kommunalaufsicht, Düsseldorfer Str. 26,
40822 Mettmann, Fax: 02104 / 99 – 4403.