NEUES BULLETIN

Ausgabe März
1/2015 – Region Nord
Dorneck-Thierstein
NEUES BULLETIN
Organ des Hauseigentümerverbandes Kanton Solothurn
Lesen Sie auf den Seiten 3 und 6:
Auf dem eigenen Dach
Geld verdienen
Vorschau auf die Jahresversammlungen der Sektionen
1
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2
INHALT
Ausgabe März
1/2015 – Region Nord
Dorneck-Thierstein
Beratungs- und Projektkompetenz
NEUES BULLETIN
Organ des Hauseigentümerverbandes Kanton Solothurn
Die Firma EES Jäggi-Bigler wurde im Frühjahr 2009 gegründet. EES steht für «Energie-Effiziente Solarlösungen» und
strebt nach der Vision, die Nutzung der Solarenergie als Standard für jedermann umzusetzen.
Lesen Sie auf den Seiten 3 und 6:
Auf dem eigenen Dach
Geld verdienen
Vorschau auf die Jahresversammlungen der Sektionen
1
EES deckt mit seinen Kernkompetenzen in den Bereichen Energie, Effizienz & Solartechnik die ganze Wertschöpfungskette
ab, um Energieoptimierungen auszuführen und Solarsysteme
zu erstellen. Im Mittelpunkt steht die Dienstleistung für den
Kunden mit nur einem Ansprechpartner; das Resultat ist ein
«schlüsselfertiges Komplett-System». Dabei wird Ökonomie
und Ökologie optimal ins Gleichgewicht gebracht.
Qualität und Wirtschaftlichkeit stehen im Zentrum. EES begleitet die Kunden von der Planung bis zur Inbetriebnahme der
Anlage. Die zuverlässige Fernüberwachung sowie Unterhalt,
Wartung und Reinigung von EES garantieren einen nachhaltigen und störungsfreien Betrieb.
Lesen Sie bitte die Reportage auf den Seiten 6 und 7.
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Liebe Leserinnen und Leser
Schwerpunkt: RENOVATION
• Renovieren ja – aber
bitte kein Flickwerk
Seite 10
• Reno – Renovationsfenster
Seite 21
• Sanierung muss ganzheitlich
geplant werden
Seite 22
PRAXIS
• TITEL: Auf dem eigenen
Dach Geld verdienen
Seite 6
• Einbrechern die
lange Nase zeigen
Seite 9
• Feuchte Hausmauern
Seite 20
• «Putzteufel»...
Seite 24
• Fragen ums
Stockwerkeigentum
Seite 29
• Eine Technologie geht
in den Ruhestand
Seite 30
• Fragen ums Mietzinsdepot
Seite 32
• Flachdach sanieren?
Seite 34
• Restaurieren, bewahren
Seite 35
• Schwarzer Peter?
Seite 38
SEKTIONEN
Wer ein Haus besitzt, ist gut beraten, dieses «in Schwung» zu halten. Deshalb finden
Sie fast in jeder Ausgabe des NEUEN HEV-BULLETIN Informationen und Berichte zum
Thema Renovation. Diesmal gehen wir noch einen Schritt weiter und setzen gleich
einen Schwerpunkt zu diesem Thema. Im Zentrum steht dabei die Reportage von
Joseph Weibel mit dem Titel «Renovieren ja – aber bitte kein Flickwerk» ab Seite 10.
Bitte beachten Sie in dieser Ausgabe auch die Einladungen zu den Jahresversammlungen der Sektionen. Neben vielen Informationen ist anschliessend auch für das leibliche Wohl gesorgt. Die regionalen Sektionen freuen sich auf Ihre Teilnahme!
Herzlich grüsst Sie
Markus Emch, Redaktion NEUES HEV-BULLETIN
• Jahresversammlungen
Sektion Dorneck-Thierstein
Übersicht
Seite 14
Seite 17
SERVICE
• Vorwort
Seite4
• Impressum Seite15
• Branchenverzeichnis
Seite18
• Adressen Seite36
3
SCHWERVORWORT
PUNKT
Eine Charta für das Eigentum!
Liebe Hauseigentümerinnen,
liebe Hauseigentümer
Freiheit. Eigentum soll auch vererbt werPrivates Eigentum verbindet Freiheit mit
den können. Das setzt Erbschaftssteuern
Verantwortung, Entscheidung mit Haftung
Grenzen. Wer nicht mehr vererben kann,
und Rendite mit Risiko. Das ist leider nicht
ist nicht motiviert, Eigentum zu bilden und
mehr in allen Teilen unseres Staates und
auch für seine Zukunft selber vorzusorgen.
unserer Wirtschaft so. Zu oft wird VerantViel eher tritt dann Konsum anstelle von
wortung vermehrt dem Staat zugewiesen,
Kapitalbildung.
weil das scheinbar bequemer ist. Zu oft
haften jene nicht, die entscheiden – weDas Eigentum ist zwar seit 1848 in der
der in der Wirtschaft noch in der Politik. Zu
Bundesverfassung garantiert. In letzter
häufig wurden in der Vergangenheit RenZeit steigt aber die politische Lust, diese
dite und Risiko getrennt. Dabei gehören
Garantie mehr und mehr auszuhöhlen. Mit
diese zusammen, wie das beim privaten
raffiniertem
politischem
Eigentum der Fall ist. Privates
Kalkül werden Neid und
Eigentum bildet die Grund- «Nicht, weil es Gesetze
Ängste geschürt und in
lage einer funktionierenden
gibt, gibt es Eigentum,
Form von Volksinitiativen
Gesellschaft.
sondern weil es Eigentum thematisiert, zum Beispiel
zur Einführung von ErbNicht nur Arbeitskraft und gibt, gibt es Gesetze.»
schaftssteuern,
bedinWissen, sondern auch Häu(Frédéric Bastiat, frz.
gungslosem
Grundeinser, Grundstücke, Mobilien,
Liberaler, 1801-1850)
kommen etc.
Unternehmungen, Geld etc.
Gesetzesvorstösse,
mit
sollen dem Einzelnen gedenen Zonen für preisgünstiges Wohnen
hören und ihm die Möglichkeit geben,
mit Kostenmieten geschaffen, die Forverantwortungsvoll zu entscheiden, was
mularpflicht für Vermieter eingeführt und
damit geschieht. Er kann es verbrauunter dem Deckmantel der Energiefördechen, Einkommen erzielen oder es mehrung Sanierungsvorschriften für besteren. Diese Verfügungsmacht hilft bei der
hende Gebäude verankert werden sollen,
Entfaltung der eigenen Persönlichkeit,
werden immer salonfähiger.
stärkt die Gesellschaft insgesamt, weil
sie das Wirtschaften erst ermöglicht und
Es ist daher notwendiger denn je, das priGrundlage für einen Wettbewerb von mitvate Eigentum zu verteidigen und zu erkläeinander getroffenen Entscheidungen ist.
ren. Wir brauchen eine eigentliche Charta
Eigentum ermöglicht aber auch politische
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für das private Eigentum. Die derzeitige
Regulierungswut, welche wir sowohl im
eidgenössischen Parlament als auch in
unserem kantonalen Parlament erleben,
ist dabei nicht nur als Bedrohung, sondern auch als Chance zu sehen. Wenn es
uns gelingt, die fatalen Folgen staatlicher
Überregulierung im Bereiche des Eigentums aufzuzeigen, dann werden Wert und
die Bedeutung des Eigentums auch wieder vermehrt geschätzt und hochgehalten.
Helfen Sie selber an der Urne und in Ihrem
persönlichen Umfeld in der Familie, am
Arbeitsplatz oder am Stammtisch mit, das
Eigentum zu erklären und zu verteidigen.
Wir machen das nicht für andere, sondern
für uns und unsere Gemeinschaft, und wir
machen das nicht für heute, sondern für
unsere Zukunft – auch für unsere Kinder
und Enkelkinder.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr Kantonalpräsident
Dr. Rudolf Steiner
Keine Chance für Einbrecher!
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SCHWERPRAXIS
PUNKT
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Ungenutzte Dachflächen sind brachliegendes Kapital. Dank der neuen Möglichkeit des Eigenverbrauchs ist jetzt der
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Photovoltaikanlagen bis zu 30kW bieten
die Möglichkeit, im Rahmen des neuen
Förderkonzeptes des Bundes von einer
Einmalvergütung zu profitieren, welche
rund 30 Prozent der Investitionskosten
beträgt und im Anschluss an die Inbetriebnahme bereits ausbezahlt wird.
Eine schlüsselfertige 10kW-Photovoltaikanlage lässt sich auf einer Dachfläche
von 65 Quadratmetern installieren und
bedeutet eine Investition von rund 30 000
Franken.
Eigenverbrauch lohnt sich
und bringt Mehrwert
Dank der neuen Energieverordnung können nun alle Solaranlagenbetreiber ihren
produzierten Strom selbst nutzen: Der
Strom wird gleich dort verbraucht, wo er
auch produziert wird.
Das entlastet das Stromnetz und zudem
entfällt der Netzzuschlag, was immerhin
rund 50 Prozent des Strompreises entspricht. Beispielsweise erhält ein Kunde für die Einspeisung des Solarstroms
12 Rappen pro Kilowattstunde, für den
Strombezug bezahlt er 22 Rappen pro
Kilowattstunde. Jede Kilowattstunde, die
er gleich selber nutzen kann, bringt also
einen Ertrag von 10 Rappen!
Bei einem Einfamilienhaus mit vier Personen und einer 5kW-Photovoltaikanlage
beträgt der Eigenverbrauchsanteil rund
33 Prozent. Wenn zusätzlich noch bestimmte Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder Tumbler
in der Mittagsspitze betrieben werden,
kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis
zu 45 Prozent gesteigert werden.
• Gewerbe werktags 10 bis 90%
• Gewerbe 24-Std.-Betrieb 10 bis 100%
• Ladengeschäfte 10 bis 90%
• Landwirtschaftsbetriebe 10 bis 100%
WPPV® kombiniert Wärmepumpe
und Photovoltaik und optimiert den
Eigenverbrauch
Optimal lässt sich der Eigenverbrauch
in der intelligenten Kombination mit
einer Wärmepumpe (WP) für Heizung
und Warmwasser zusammen mit einer
Photovoltaikanlage (PV) nutzen. Mit einer
Wärmepumpe werden etwa 75% der benötigten Energie aus der Umweltwärme
geholt, und die restlichen 25% sind elektrische Energie. Die Photovoltaikanlage
ermöglicht in der Jahresbilanz, diese
25% elektrische Energie gleich selber zu
produzieren.
Gewerbebetriebe haben eine ausgezeichnete Ausgangslage, um einen hohen
Eigenverbrauchsanteil zu erreichen.
Je nach Gewerbetyp lassen sich damit
folgende typischen Eigenverbrauchsanteile realisieren:
WPVP®: Kombination Wärmepumpe (WP)
mit Photovoltaik-Anlage (PV).
6
Zudem kann überschüssiger Solarstrom
am Mittag direkt genutzt werden, indem
die Wärmepumpe damit Warmwasser
produzieren kann. Neben der Wärmepumpe und der Photovoltaikanlage ist
der IQ-Energiemanager, welcher das
Strom- und Verbrauchermanagement
übernimmt, ein wichtiger Bestandteil dieser Systemlösung. Er sorgt für die Vernetzung der Haustechnik und ermöglicht ein
intelligentes Lastmanagement der Verbraucher. Mit der WPPV®-Systemlösung
lässt sich der Eigenverbrauchsanteil einfach auf 60 bis 70% steigern.
Gerne beraten wir Sie als Ihr kompetenter Partner unverbindlich zu allen Fragen rund um Eigenverbrauch, WPPV®,
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PRAXIS
Einbrechern die lange Nase zeigen
Wie Sie Fenster und Terrassentüren auch nachträglich gegen Einbruch schützen können
«Einbrecher haben immer Saison.»
Leider trifft dieser altbekannte
Spruch heute mehr denn je zu. Sind
Neubauten oft bereits von Anfang
an mit einbruchhemmenden Beschlägen versehen, so ist es jetzt
auch möglich, bestehende ältere
Fenster mit einem wirkungsvollen
Einbruchschutz aufzurüsten. Die
Spezialisten von Sägesser Fenster,
der Schweizer Fensterfabrik aus
Aarwangen, bieten einen attraktiven mobilen Sicherheits-Nachrüstservice an.
Einbruchstatistiken zeigen, dass beim Fenster und bei der Terrassentüre vor allem
das sogenannte «Aufhebeln» ein Problem
darstellt. Normale Fenster- und Türenbeschläge können diesen mechanischen Beanspruchungen mit massiven Hebelwerkzeugen nicht standhalten.
Der Sicherheits-Nachrüstservice von Sägesser Fenster setzt genau hier an: Ältere
Fenster werden gezielt mit Sicherheitsbeschlägen verstärkt. Die Verstärkungen werden in der Regel verdeckt liegend im Falz
montiert.
Unter anderem werden rundum PilzzapfenVerschlüsse montiert; jeder dieser Pilzzapfen hält einer Zugbelastung von mehr als
einer Tonne stand. Die Nachrüstung geschieht meistens beim Kunden vor Ort und
ist in 1 bis 2 Tagen ausgeführt.
Alternative:
Funkgesteuertes Alarmsystem
Wo eine Verstärkung der Fenster und Türen nachträglich nicht möglich oder sehr
aufwändig ist, empfehlen die Fensterprofis
die Montage einer funkgesteuerten Alarmanlage. Drahtlos wird über Magnetkontakte
und Bewegungsmelder intern oder extern
Alarm ausgelöst. Auch hier bietet Sägesser
Fenster einen Full-Service und installiert je
nach Objekt und Kundenwunsch massgeschneiderte Alarmanlagen, die sich sehr
einfach und sicher per Knopfdruck bedienen lassen.
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Die Profis von Sägesser Fenster raten davon ab, in Sachen Einbruchschutz irgendwelche «Lösungen ab Stange» oder via
Internet zu kaufen. Bei der nachträglichen
Sicherung von Fenstern und Balkontüren ist
ein Augenschein vor Ort zwingend, damit
der Schutz auch wirklich funktioniert und
zusätzliche Sicherheit bringt. Diese Beratung vor Ort ist bei Sägesser Fenster immer
kostenlos und gehört zum Service im Bereich Einbruchschutz.
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9
PRAXIS
Renovieren ja – aber bitte kein Flickwerk
Wie aber packt man die schrittweise Erneuerung richtig an?
Spätestens nach 20 oder 30 Jahren wird sich ein Hausbesitzer
über umfangreichere Sanierungsarbeiten in den eigenen vier Wänden Gedanken machen müssen.
Es gibt verschiedene Vorgehensweisen dafür. Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmen (GU).
Bausubstanz, Innen- und Aussenausbau
sind gut. Trotzdem machen sich nach
zwei bis spätestens drei Jahrzehnten Abnützungserscheinungen an einer Liegenschaft bemerkbar. Bodenbeläge müssen
erneuert werden, auch Wandanstriche und
Fenster haben ein Facelifting nötig. Küche
und Nasszellen können die Spuren der Zeit
ebenfalls nicht verwischen. Wie aber packt
man die schrittweise Erneuerung richtig
an?
Urs Grütter Mitinhaber von
Grütter + Willi AG in Grenchen.
Christian Glutz, Schreinerei Schwarz AG
in Grenchen.
Zum Beispiel, indem man nicht allzu lange
wartet und eine Gesamterneuerung über
einen längeren Zeithorizont plant. Dabei
gilt der Grundsatz: Zuerst die Gebäudehülle sanieren, also Fassade, Fenster, Dach.
Ist die Hülle dicht, kommt das Innenleben
an die Reihe. Diese weitsichtige Erneuerungsstrategie erfordert eine Fachperson,
am besten in der Person eines Generalunternehmers, und die von ihm gemachte
Kosten- und Finanzplanung.
Wenn Schäden Folgen haben
Fenstersanierung: Holz, Kunststoff oder beides
Lärmschutz, Wärmedämmung, Sicherheit und Ästhetik sind Elemente, die bei einem
Neu- oder Umbau beim Thema Fenster geprüft werden müssen. Es gibt zwei Sorten
Fenster: Jene aus Holz und jene aus Kunststoff. Komplex wird das Ganze jedoch
durch die vielen Ausführungsmöglichkeiten (Holz- oder ein Kunststofffenster kombiniert mit Aluminium). Bei der Glaswahl wird vor allem auf einen guten Wärme- und
Schalldämmwert geachtet. Auch die Sicherheit ist heute ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ob es sich um Einbruch- oder Personenschutz handelt, die Lage der
Fenster, aber auch die entsprechenden Vorschriften müssen richtig beurteilt werden.
Ein Holzfenster kann durchaus 30 Jahre oder mehr bestehen. Für diese Variante
spricht auch Natürlichkeit und Wohnlichkeit. Dagegen sprechen die Unterhaltskosten sowie der Preis. Sie sind in der Regel teurer als Kunststofffenster. Eine Holz-/
Metallkombination wird von den Fachleuten als die beste angepriesen. Ein Kunststofffenster entspricht einem hohen technischen Standard und erzielt auch gute
Dämm- und Energiewerte.
Die Wärmedämmung wird heute mit einem U-Wert bezeichnet. Je kleiner der Wert,
desto besser ist die Dämmung. Massgebend ist aber nicht nur der U-Wert von Glas
und Rahmen, sondern der Wert über das ganze Fester (UW) im eingebauten Zustand. Die Dämmung wird in Dezibel (dB) angegeben. Je höher der Wert, desto
besser ist die Dämmung.
Beim Isolierglas unterscheidet man heute grundsätzlich zwischen einer zwei und
einer dreifachen Isolierverglasung. Letztere garantiert einen U-Wert von 0,7.
Kosten: Je nach Konstruktion, Einbauart und Menge muss für ein Fenster in der
Grösse von 1,2 mal 1,4 Meter zwischen 1000 und 1700 Franken gerechnet werden.
10
Eine Renovation ist nicht nur schön fürs
Auge. Irgendwann ist sie dringend notwendig für die Werterhaltung einer Liegenschaft und damit verbundene energetische
Massnahmen. Durch die richtige Renovation spart man vielleicht nicht unmittelbar,
aber auf Dauer viel Geld. Besonders Fenster genügen nach Jahren des Gebrauchs
nicht mehr den energetischen Ansprüchen. Fugendichtungen in Nasszellen oder
auch in der Küche werden brüchig und
durchlässig. Das kann – über eine längere
Zeitspanne unbemerkt – zu nachhaltigen
Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden führen.
Eine Frage der Bedürfnisse
Urs Grütter, Mitinhaber von Grütter + Willi
AG in Grenchen, sagt: «Umbauen und Renovieren ist primär eine Frage der Bedürfnisse und Möglichkeiten.» Er rät dringend
von einem Flickwerk ab. «Ein solches Vorhaben erfordert ein Gesamtkonzept und
ein schrittweises Vorgehen.»
Wie sieht ein exemplarischer Ablauf einer
Sanierung aus? Es wird eine kurz- und mittelfristige Planung erstellt, die auch den
logischen Ablauf einer Teil- oder Totalsanierung aufzeigt. Es macht wenig Sinn,
zuerst das Treppenhaus zu erneuern, und
zwei Jahre später werden die Bodenbeläge ersetzt. Oder die Fenster auszuwechseln, um dann später festzustellen, dass
die Wände und Decken ebenfalls einer
Renovation bedürfen. Eine umfassende
Zustandsanalyse bringe schnell Licht ins
Dunkel, so Grütter.
Schnell informiert
Liegenschaftskosten
Liegenschaftsunterhaltskosten dienen
der Werterhaltung und können steuerlich abgesetzt werden.
Richtige Planung ist das A und O: Ein Umbau erfodert ein Gesamtkonzept und ein
schrittweises Vorgehen. (Fotos zVg)
Boden über Boden
Christian Glutz von der Schreinerei
Schwarz AG in Grenchen: «Die Möglichkeiten innerhalb eines Sanierungskonzepts sind praktisch unbegrenzt. Letztlich
verfügt der Bauherr über ein bestimmtes
Budget, und das gibt den Ton an.» Zusammen mit dem Bauherrn werden die Spezialisten folgende Fragen erörtern: Ist bei
Bodenbelägen, wo die Sanierung in der
Regel beginnt, ein neuer Unterlagsboden
nötig oder «nur» ein neuer Belag? Welcher
Baustoff wird verwendet: Laminat, Parkett
oder Plattenboden? Teppiche werden heute, auch aus hygienischen Gründen, kaum
mehr ersetzt. Liebhaber von Teppichböden
können trotzdem aufatmen: Im textilen Bereich wurden zwischenzeitlich auch grosse
Fortschritte erzielt. Gute textile Bodenbeläge sind aber nicht unbedingt günstiger als
die genannten Alternativen.
Radiatoren oder Bodenheizung
– oder beides?
Weiter stellt sich die Frage, ob für die Beheizung weiterhin Radiatoren oder eine
Bodenheizung eingesetzt werden. Um die
Kosten im Griff zu halten, kann auch eine
Teillösung ins Auge gefasst werden – zum
Beispiel für bestimmte Räume (Bad, WC)
mit einer eingelegten Netzheizung.
Müssen die Elektroanlagen ganz oder
teilweise ersetzt werden? Je nach Budget
wird sich der Bauherr natürlich auch den
Wunsch einer neuen (und räumlich erweiterten) Küche und der Nasszellen erfüllen.
Urs Grütter: «Es kommt nicht selten vor,
dass die früher eher klein dimensionierten
Nasszellen erweitert werden. Kommt das
nicht in Frage, so stellt sich oft das Problem
der Möblierung. Standardmöbel passen
dann vielfach nicht ins Konzept.» Deshalb
bieten Schreinereien heute oft individuelle
Lösungen an.
So spart man Geld
Ein Bauherr sollte nie an der Bausubstanz
sparen. Bei einer weisen Vorausplanung
kann er im Gegensatz viel Geld sparen.
Insbesondere bei einem Umbau von Küche und Bad lassen sich die Kosten minimieren, wenn keine Leitungen (vor allem
Wasser/Abwasser) umgelegt werden müssen. Mit Vormauerungen, die oftmals bei
Mehrfamilienhäusern nötig sind, könne
das Problem reduziert werden, sagt Urs
Grütter. Ersetzt werden sollten in jedem
Fall Gussleitungen, die beim Abbau zum
Vorschein kommen. Deren Lebensdauer
ist sehr beschränkt, und ein nachträglicher
Einbau von neuen Leitungen käme natürlich viel teurer zu stehen.
Abgrenzungen
Die Zuordnung der Unterhaltskosten auf
die einzelnen Steuerjahre wird in der
Schweiz nicht einheitlich geregelt. Im
Grundsatz bildet das Datum der Zahlung das entscheidende Kriterium. In
der Praxis stellen viele Steuerbehörden
jedoch auf das Rechnungsdatum ab.
Steuerstrategien für
Gross- und Kleinunterhalt
Eine grössere Arbeit, welche das steuerbare Jahreseinkommen übersteigt,
sollte auf mehrere Steuerperioden verteilt werden. Als grobe Faustregel gilt:
Renovationen, welche das halbe steuerbare Einkommen übersteigen, auf zwei
Jahre zu verteilen. Auf diese Weise kann
die Steuerprogression optimal gebrochen werden.
Eine Aufteilung auf zwei Steuerperioden
kann erreicht werden, indem die Arbeiten auf zwei Renovationsphasen aufgeteilt werden oder wenn die Arbeiten
jahresübergreifend, also beispielsweise
während der Monate November bis Februar ausgeführt werden. In diesem Fall
sind die Aufwendungen klar abzugrenzen und separat in Rechnung zu stellen.
Viele Haus- und Wohnungseigentümer
wollen ihre Liegenschaft ordentlich unterhalten und es werden jedes Jahr kleinere Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Das
ist aus steuerlicher Sicht nicht sinnvoll.
bitte umblättern
11
PRAXIS
Fortsetzung von Seite 11
Ein wesentlicher Punkt ist der zeitliche Aspekt. Das A und O sind die Trockenphasen.
Mit Ungeduld und raschen Sanierungsetappen bewirkt man höchstens spätere
Folgeschäden. Das gilt auch, wenn statische, bauphysikalische und brandschutztechnische Vorgaben ungenau oder nicht
eingehalten werden. Ein Umbau über zwei
oder gar drei Jahre sorgt auch auf der
steuertechnischen Seite für eine erfreuliche «Erholung».
Steuervorteil
Werterhaltende Renovationsarbeiten können bekanntlich vollumfänglich von der
Steuer abgezogen werden.
Joseph Weibel
Beim Fensterbau gibt es zwei Sorten Fenster: Jene aus Holz und jene aus Kunststoff.
Küchensanierung: Eins ums andere
E. A. Wyss SGD
Wer sich mit dem Einbau einer neuen Küche befasst, wird zuerst den finanziellen Rahmen klar abstecken müssen. Komplette Küchen
gibt es bereits ab 15 000 Franken (inkl. den nötigen Installationen, Elektro- Platten- und Malerarbeiten). Eine neue Küche kann aber
gut und gerne auch das Vierfache kosten. So unterschiedlich der Preis, so verschieden der Ausbaustandard. Möbel aus Kunststoff
oder Holz, Induktions- statt herkömmliches Kochfeld, luxuriöse Küchengeräte, hochwertige Arbeits- und Ablagefelder. Küchenbauer
erfüllen (fast) jeden Wunsch.
Es ist aber nicht alleine die neue Küche, die Kosten verursacht. In älteren Liegenschaften können durchaus Mehrkosten entstehen,
wenn beispielsweise ältere Sanitärleitungen oder Elektroanlagen ersetzt werden müssen oder ein Mauerabriss nötig wird. Wenn immer möglich sollte der Grundriss und die Platzierung der neuen Gerätschaften möglichst am angestammten Platz belassen werden.
Wo lässt sich Geld sparen?
Zum Beispiel mit den Küchengeräten. Fürs Erste wählt man eine Grundausstattung und hält sich die Option für einen späteren Ersatz.
Grosse Preisunterschiede gibt es natürlich auch bei der Möblierung. Eine Front aus Kunststoff ist günstiger als Massivholz. Wer gerne
und viel kocht, sollte sich hingegen nicht für das Normfeld von 50 Zentimeter entscheiden, sondern für eines von 70 oder gar 100
Zentimeter. Die Preisdifferenz ist unwesentlich. Ganz klar teurer ist ein Induktionskochherd.
Wer einmal seine Küche ausgewählt hat, wird mit vier bis neun Wochen Liefer- und Einbaufrist rechnen müssen. Diese Zeitspanne
gibt Gelegenheit, sich mit der Einsatzplanung des Sanitär-Installateurs, des Elektrikers, Malers und Plattenlegers zu befassen. Das
macht mit Vorteil ebenfalls der Generalunternehmer oder – je nach Absprache – übernimmt diese Arbeit auch der Küchenbauer.
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13
Einladung zur 82. Generalversammlung
Datum
Ort
Zeit
Donnerstag, 30. April 2015
Grien, Breitenbach
18.30 Uhr / Eröffnung Tischmesse 17.30 Uhr
Traktanden
1.Begrüssung
2.
Wahl der Stimmenzähler
3.
Protokoll der GV vom 3. April 2014
4.
Vereinsjahr 2014
a) Jahresbericht
b) Jahresrechnung
c) Revisorenbericht
d) Entlastung des Vorstandes
5.
Budget 2015
6.Verschiedenes
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Vorsic
Anschliessend Referat von Rolf Graf, Kriminalabteilung Polizei Kanton Solothurn: «Vorsicht Einbruch!»
Mark Winkler, Vorstandsmitglied HEV Dorneck-Thierstein, Moderation.
Einbrüche finden täglich statt. Sie passieren überall und jederzeit. Die Folgen für die Opfer sind – abgesehen vom
finanziellen Schaden – durch die Verletzung der Privatsphäre sehr gross. Speziell auch in unserer grenznahen Region sind Einbrüche praktisch an der Tagesordnung. Jeder Einbruch ist ein Einbruch zu viel und sollte möglichst
verhindert werden. Auch Sie können mit einfachen Mitteln helfen, Einbrüche zu verhindern. Kleine Massnahmen haben grosse Wirkung. Die Mehrheit aller Einbrüche findet in Wohnungen und Wohnhäusern statt, und zwar tagsüber,
wenn die Bewohner abwesend sind. Da das Thema viele Hauseigentümer beschäftigt, schenken wir diesem Thema
an der diesjährigen Generalversammlung speziell Beachtung.
Umrahmt wird die Generalversammlung von einer Tischmesse mit Fachfirmen zum Thema Einbruchschutz.
Erweitern Sie Ihr Wissen über die Täter und darüber, wie diese vorgehen und was Sie selber unternehmen können,
um nicht Opfer eines Einbruchs zu werden.
Die offizielle Einladung wird den Mitgliedern des HEV Dorneck-Thierstein fristgerecht zugestellt.
Freundliche Grüsse
Der Vorstand HEV Dorneck-Thierstein
Präsident: Andreas Hänggi Unterer Talweg 3, 4208 Nunningen
14
Sekretariat: Ruth Saladin
Im Wolfbiel 6, 4206 Seewen, [email protected]
Tel. 061 913 02 23, Fax 061 913 02 21
IMPRESSUM
NEUES BULLETIN
des HEV Kanton Solothurn
März 2015, 32. Jahrgang
Herausgeber
Offizielles Organ des
Hauseigentümerverbandes
Kanton Solothurn
www.hev-so.ch
Auflage
Druckauflage total 21200
• Region West: 9221
(Lebern, Solothurn,
Wasseramt, Bucheggberg)
• Region Ost: 8543
(Olten-Gösgen-Gäu-Thal)
• Region Nord: 3065
(Dorneck-Thierstein)
(Stand März 2015)
Erscheinungsweise
Jedes Quartalsende
Verteilung
An die Mitglieder des
HEV Kanton Solothurn,
Ämter, Verwaltungen
Redaktion
Christoph Geiser (Leitung)
Joseph Weibel (Fachjournalist)
Markus Emch (Inhalt, Produktion)
Markus Spielmann (Sekretariat)
Redaktionsadresse
agentur meo verlag ag
NEUES HEV-BULLETIN
Wilerweg 86, 4600 Olten
Telefon 062 296 16 15
E-Mail: [email protected]
Gesamtorganisation,
Produktion, Inserate/PR
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15
KUNDENINFO
29 Jahre «Feschka» – der Inbegriff
vom perfekten Blumenkistenhalter
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mehrfach kopiert, aber die Qualität wurde nie erreicht. Denn nur
bei Feschka werden auch Spezialanfertigungen nach Skizze vormontiert.
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den Blumenkistenhalter, der exklusiv an der
Fensterbank angeklemmt wird. (Europäisches Patent). Der gleiche Halter kann auch
an der Balkonbrüstung angehängt werden
und ist mehrfach verstellbar. Auch mit 25 cm
Höhe erhältlich.
• Feschka F02 – der Aufsetzhalter hält Blumenkisten auf Mauern, Balkonbrüstungen
und Geländern absolut sturmsicher fest.
16
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SEKTIONEN
Jahresversammlungen der Sektionen
Neben den geschäftlichen Teilen kommen Informationen und Geselligkeit nicht zu kurz.
HEV Region Grenchen
• Mittwoch, 8. April 2015, 18 Uhr
Velodrome Suisse, Grenchen
Die offizielle Einladung zur 95. Jahresversammlung wurde direkt an die Mitglieder
des HEV Grenchen verschickt. Siehe auch
Inserat auf Seite 16 (nur in der Ausgabe
West).
Nach der Jahresversammlung findet eine
Führung durch das Velodrome Suisse statt.
HEV Region Solothurn
• Montag, 20. April 2015, 19 Uhr
Landhaus, Solothurn
Die offizielle Einladung für die Mitglieder des HEV Region Solothurn liegt
den adressierten Ausgaben des NEUEN
HEV-BULLETIN (nur Ausgabe West) bei.
Zutritt zur Jahresversammlung des HEV
Region Solothurn ist wie gewohnt nur mit
der Eintrittskarte möglich. Diese kann mit
der diesem Heft beiliegenden Einladung
bis am 10. April bestellt werden.
Anträge zuhanden der Jahresversammlung sind bis spätestens 10. April schriftlich
der Geschäftsstelle einzureichen. Adresse
siehe Seite 36. Vom 1. bis 14. April kann
die Jahresrechnung auf dem Sekretariat
eingesehen werden.
Nach dem geschäftlichen Teil konzertiert
der gemischte Chor «amici del canto» mit
einem Ausschnitt aus seinem Programm.
HEV Region Dorneck-Thierstein
• Donnerstag, 30. April 2015, 18.30 Uhr
Grien, Breitenbach
Die offizielle Einladung zur 82. Generalversammlung wird den Mitgliedern des HEV
Dorneck-Thierstein direkt zugestellt.
Nach den offiziellen Traktanden steht ein
Referat von Rolf Graf, Kriminalabteilung
Polizei Kanton Solothurn, auf dem Pro-
Der Chor
«amici del
canto» aus
der Region
Solothurn.
gramm. Umrahmt wird die Generalversammlung von einer kleinen Tischmesse,
die ab 17.30 Uhr geöffnet ist.
Im Anschluss an die GV lädt der Vorstand
die Anwesenden zu einem Imbiss ein. Bitte
beachten Sie auch das Inserat auf Seite 14
(nur in der Ausgabe Nord).
HEV Region Olten
• Donnerstag, 7. Mai 2015, 19 Uhr
Fachhochschule Nordwestschweiz
Haupteingang, Olten
An der 94. Generalversammlung des HEV
Sektion Olten stehen neben den ordentlichen Traktanden auch Wahlen auf dem
Programm. So soll unter anderem die
Nachfolgerin für Präsident Florian Studer
ins Amt gewählt werden.
Im zweiten Teil spricht Jacques Chèvre,
Vize-Präsident des HEV Schweiz, zum
Thema «100 Jahre HEV Schweiz». Anschliessend wird den Anwesenden ein
Apéro riche offeriert. Alle Mitglieder und
auch weitere interessierte Personen sind
zu dieser Generalversammlung herzlich
eingeladen.
Die offizielle Einladung für die Mitglieder
der HEV Sektion Olten liegt den adressierten Ausgaben (nur Region Ost) dieses Heftes bei.
Es werden keine separaten und persönlichen Einladungen verschickt.
17
PRAXIS
Branchenregister
Alle Inserenten im Überblick
Alarm- und
Sicherheitsanlagen
Zeglas, Schöftland Architektur,
Innenarchitektur
g3 Architekten, Laufen doppler und saner,
Zwingen Bau, Umbau,
Renovationen
Müller Bau, Laufen Energie
Aare Energie, Olten 5
Fassaden, Gipser
Hänggi, Nunningen Holzherr, Breutenbach Bodenbeläge
Lutz, Meltingen Stebler, Nunningen Dachlukarnen
Zimmerli, Aarau Elektro- und
Telefoninstallationen
Harder, Fehren 18
Immobilien, Treuhand
Aare Immobilien, Zuchwil gribi, Laufen 39
21
Insektenschutzgitter
G & H, Birsfelden Fensterläden, Storen
Lack, Erschwil 23
Internet, TV, Telefonie
upc cablecom Fenster, Türen
Biene, Winikon Sägesser, Aarwangen Schweizer, Basel 21
9
19
8
23
19
2
Gärtnerei, Gartenbau
Fagus, Meltingen Häner, Zullwil 5
2
Kanalservice
KRT, Sempach 8
2
19
5
Schreinerei, Innenausbau,
Zimmerei
Brunner, Kleinlützel 39
19
Schweizer, Basel SM Schreinerei, Büsserach 13
26
Solar
EES Jäggi-Bigler 3, 6+7
33
39
19
Lichtschachtabdeckungen
Rutschmann AG, Ellikon 33
Haushaltapparate
Reist, Deitingen 33
Maler, Gipser, Fassaden
Borer Severin, Büsserach Lutz, Meltingen 13
18
Heizsysteme
EBL, Liestal Swisstherm, Wildegg 40
5
Holzbau
Gerster, Nunningen Kohler, Zullwil Schmidlin, Wahlen
Metall- u. Stahlbau
Alumet, Dittingen Giger + Dill, Zwingen Grolimund, Laufen 21
2
24
23
27
21
Muldenservice
Holzherr, Breitenbach 21
Holzhandel
Tomwood, Wiedlisbach 25
Restaurieren
Niederöst, Aarburg 35
16
18
23
Kamine, Cheminéeöfen
Ofenland, Suhr Sanitär, Heizung
Haener,
Breitenbach/Nunningen Kübler, Büsserach Swisstherm, Wildegg 8
4
Bedachungen,
Spenglerei
Brunner, Kleinlützel 39
Roth,
Gunzgen, Läufelfingen 8, 34
Blumenkistenhalter
Feschka, Bellach 27
Spenglerei
Messerli, Reinach 13
Storen
Fust, Reinach 19
Industriering 45
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gegen Einbruch und Feuer.
Sanitär
• Solaranlagen
• Regenwasseranlagen
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PRAXIS
Feuchte Hausmauern – was tun?
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Feuchte Mauern sind ein stark verbreitetes Ärgernis bei Hausbesitzern und machen den betroffenen Gebäuden sowie deren Bewohnern zu schaffen. Speziell Mauern in älteren Gebäuden sind von kapillar aufsteigender
Feuchtigkeit betroffen. Hier fehlen oft horizontale und vertikale Sperrschichten, die das Eindringen der Feuchtigkeit ins Mauerwerk verhindern.
Feuchte Hausmauern – was tun?
Feuchte Mauern sind ein stark verbreitetes Ärgernis bei Hausbesitzern und machen den betroffenen
Gebäuden sowie deren Bewohnern zu schaffen. Speziell Mauern in älteren Gebäuden sind von kapillar
aufsteigender Feuchtigkeit betroffen. Hier fehlen oft horizontale und vertikale Sperrschichten die das
Eindringen der Feuchtigkeit ins Mauerwerk verhindern.
Schäden durch feuchte Mauern.
Schäden
durch feuchte
Die über
kurze
oder Mauern.
längere Zeit entstehenden Schäden sind vielfältig und äusDie über kurze oder längere Zeit entstehenden Schäsern den
sich
sindunter
vielfältiganderem
und äussern durch
sich unterimmer
anderem
wieder
abblätternde
Putze undPutze
Anstriche,
durch
immer wieder abblätternde
und Anstriche, Modergeruch,
Salzausblühungenoder
oder gar
gar in
Modergeruch,
Salzausblühungen
Mauerfrass. Zusätzlich
dämmendämmen
und isolierenund
angein Mauerfrass.
Zusätzlich
feuchtete Baustoffe sehr viel schlechter als Trockene
isolieren
angefeuchtete Baustoffe sehr viel
und bieten nicht selten den Nährboden für Pilzsposchlechter als Trockene und bieten nicht
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historischen
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Einoderoder
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Baujahr des Hauses
KUNDENINFO
Reno – das Renovationsfenster
Weitere Innovation der Fensterspezialisten Biene AG aus dem luzernischen Winikon.
Die Fensterspezialisten aus dem
luzernischen Winikon sind bislang vor allem für ihr spektakuläres Ganzglasfenster future-window bekannt. Nun haben sie sich
einem vermeintlich simpleren
Produkt zugewandt: Dem Renovationsfenster.
freiheit nicht zu kurz. Aussen sind die
Aluschalen in RAL- oder NCS-Farben
nach Wahl erhältlich, womit man dem
zu renovierenden Gebäude auch an der
Fassade seinen ganz eigenen Touch
verleihen kann. Innen können neben der
Standardfarbe Weiss auch diverse Lasuren oder andere deckende Anstriche
realisiert werden.
Das Reno genannte Wechselrahmenfenster ist das modernste seiner Art auf
dem Markt. Ohne dass die Wände des
bestehenden Gebäudes Schaden nehmen, lassen sich die Fenster auf den
neusten Stand der Technik bringen. Das
heisst im Fall des Biene-Fensters Reno
natürlich auch Minergie-Tauglichkeit.
Widerstand gegen Langfinger
Gestaltungsmöglichkeiten
Tatsächlich konnte das Wechselrahmensystem bereits als Minergie-Modul zertifiziert werden. Während man in Sachen
Ökologie also auf nichts zu verzichten
braucht, kommt auch die Gestaltungs-
Sollte das Objekt durch den neu erworbenen Glanz vermehrt Langfinger
anziehen, steht die Lösung bereit. Die
Widerstandsklassen RC1N, RC2N und
RC2 sind problemlos auf das neue Fenstersystem adaptierbar.
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Energiesituation des Gebäudes ist wesentlich für die Wahl der Heizung
PRAXIS
Energiesituation des Gebäudes ist wesentlich für die Wahl der Heizung
sanierung muss ganzheitlich geplant werden
Sanierung muss ganzheitlich geplant werden
Gas, Wärmepumpe, Holzpellets oder beim
bewährten Heizöl bleiben? Gebäudesanierungen wachsen sich heute aus energetischer
Sicht schon fast zu Glaubenskriegen aus.
Im Internet überbieten sich Vergleiche der
Energieträger mit immer noch prägnanteren
Schlussfolgerungen und Parolen. für echte
Energieexperten ist derweil klar: Der nackte
Vergleich von Heizsystemen wird den ansprüchen einer durchdachten Gebäudesanierung
bei Weitem nicht gerecht. alter, Zustand und
Konsistenz der Immobilie sind mindestens
genauso wichtig. Erst wenn all diese Komponenten im Detail überprüft sind, ist die Basis
für ein gezieltes Vorgehen gelegt.
Allzu häufig schauen Konsumenten und Hauseigentümer nur auf die Etikette. Sie planen
eine Sanierung ihrer Immobilie und werden
bei der Wahl des Energieträgers regelrecht
indoktriniert. «Heizöl schlecht, Wärmepumpe
gut», lautet dann das Verdikt. Sie haben den
Satz von Politikern und aus anderen Kreisen
so häufig gehört, dass sie ihn ungefiltert wiedergeben und ihn – ohne zu hinterfragen – zur
eigenen Überzeugung machen. Dabei gehen
die Stärken von Heizöl vergessen: Die Unabhängigkeit der Versorgung, die Speicherfähigkeit, die Rolle als Back-up für andere Energiesysteme. Selbst beim Umweltschutz muss sich
die Ölheizung nicht verstecken.
Ölheizung kann ökologischer sein
als Wärmepumpe
In vielen Fällen (gerade im Sanierungsmarkt)
sind hoch qualifizierte Energiespezialisten der
Ansicht, dass die Ölheizung ökologischer sein
kann als eine Wärmepumpe. Ihre Überzeugung:
Wer sich blind für einen alternativen Energieträger entscheidet, kann in bestimmten Fällen der Umwelt sogar mehr Schaden zufügen.
Es sei daher ein grosser Fehler, Wärmepumpen in einem Gebäude zu installieren, das
dafür nicht geeignet ist. Wenn zum Beispiel
die Vorlauftemperatur – das heisst die Temperatur des Wassers, das zu den Heizkörpern
fliesst – hoch ist, führt das Ersetzen der Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu einem deutlich überhöhten Stromverbrauch. In einem
solchen Fall, vor allem bei Renovationen, sind
die Luft-Wasser-Wärmepumpen ineffizient und
daher meist ungeeignet. Ausserdem ist mit
einer solchen Massnahme das Geld falsch investiert: Wer seine alte durch eine neue, energieeffiziente Ölheizung zum Preis von 15 000
bis 20 000 Franken ersetzt, spart gegenüber
22
Ganzheitliche, objektspezifische Beratung bringt die massgeschneiderte Lösung.
der Anschaffung einer viel teureren Erdsonden-Wärmepumpe rund 30 000 Franken. Wer
dieses Geld dafür verwendet, parallel zur Installation der neuen Ölheizung gleich auch noch
Teile der Gebäudehülle energetisch zu sanieren, tut mehr Gutes für die Umwelt.
Von allzu viel Erfindergeist raten Energieexperten auch ab, wenn in einem Gebäude
dringender Sanierungsbedarf besteht. Wenn
zum Beispiel eine ältere Ölheizung aussteigt,
ist ein schneller Ersatz durch eine moderne
Ölheizung fast immer die sinnvollste, einfachste und wirtschaftlichste Variante. Mit
diesem Vorgehen reduzieren Sie den Heizölverbrauch zum Teil markant und zudem liegen
die Abgaswerte einer modernen Ölheizung mit
Kondensationstechnik weit unter den gesetzlichen Normen der Luftreinhalte-Verordnung
(LRV). Wer in einer solchen Situation Hals
über Kopf das System wechselt, also auf Wärmepumpe, Holzpellets oder auf den anderen
fossilen Energieträger, Erdgas, umsteigt, läuft
grosse Gefahr, dass die neue Lösung die eigenen Erwartungen nicht erfüllen kann. Daher
der dringende Ratschlag an alle Eigentümer:
Ziehen Sie Fachleute aus den verschiedensten
Gebieten hinzu und schauen Sie vor allem auf
Energieeffizienz und nicht auf den alleinigen
Wechsel des Energieträgers. Das langfristig
rentabelste Heizsystem passt idealerweise
zur Gesamtsituation des Hauses und sollte
nicht bloss irgendwelchen Modeströmungen
gerecht werden.
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PRAXIS
Professionelle «Putzteufel» als saubere Lösung
Der Begriff «sauber» ist relativ und wird unterschiedlich ausgelegt.
Sie ist nicht beliebt und gibt fast
immer Diskussionsstoff bei der
Wohnungsabgabe: Die Endreinigung. Sie ist, schlicht ausgedrückt, ein lästiger Nebeneffekt
des Umziehens. Vielfach ist nicht
klar, wie gründlich das Objekt gereinigt werden muss.
Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht,
oder der Vermieter ausdrücklich bemerkt,
dass eine umfassendere Renovation
ansteht, so muss eine Wohnung immer
gründlich gereinigt werden. Der Begriff
«sauber» ist hingegen relativ und wird von
jedem Vermieter unterschiedlich ausgelegt. Es gibt aber einige nützliche Tipps,
die unliebsame Diskussionen ausschliessen oder zumindest stark vermindern dürften.
Holz, Wände, Decken
Sämtliches Holzwerk (gestrichen oder gebeizt) sollte mit Seifenwasser gründlich
gereinigt werden. Hartnäckige Flecken
und Schmutz sorgfältig mit einem stärkeren Mittel behandeln.
Alle Wände und Decken müssen mit einem
Tuch abgestaubt werden. Stark beschädigte oder verunreinigte Tapeten sollten
von einem Fachmann ersetzt werden.
24
Wenn‘s richtig schmutzig ist, sollten die
Profis ran.
Die Küche
Die Küchenreinigung ist das «Herzstück»
der Endreinigung. Küchenschränke und
-regale müssen ebenso geputzt werden
wie Chromstahlabdeckungen, besonders
hartnäckig eingebrannte Stellen. Für besondere schwierige Fälle muss eine Reinigungsfirma beigezogen werden. Die
verfügt über Spezialmittel. Herdplatten,
Backblech und Rost sind ebenfalls sehr
schmutzempfänglich. Letztere (Blech,
Rost) ersetzt man am besten mit neuem
Material. Auch die Reinigung des Dampfabzuges sollte nicht unterschätzt werden.
Beim Geschirrspüler müssen das Grobund Feinsieb, Plastikkörbe und Besteckbehälter, Türrahmenpfälze, Gummiabdichtungen einer gründlichen Reinigung
unterzogen oder eventuell ersetzt werden
(Kleinmaterial).
Das Badezimmer
Herz Nummer 2: Das Badezimmer. Die
Nasszellen haben ebenfalls ein grosses
Potenzial an zu reinigendem Material und
auch viele Kleinmaterialien, die ersetzt
werden müssen. Das gilt für Seifenspen-
Tipps und Tricks für den Alltagsputz
Absatzspuren auf Parkett oder Kunststoff: Mit Petrol oder Terpentinersatz wegwischen.
Blutflecken auf Stoff: Frische Blutflecken immer zuerst mit kaltem Wasser behandeln. Bei
älteren Flecken hilft Salz und lauwarmes Seifenwasser.
Fettflecken auf Leder: Frische Fettflecken auf Leder können durch vorsichtiges Abreiben
mit etwas geschlagenem Eiweiss restlos entfernt werden.
Grasflecken auf Textilien: Mit Feinsprit abreiben und das Gewebe anschliessend in Seifenwasser auswaschen.
Kaugummi auf Textilien: Pressen Sie Eiswürfel auf den Kaugummi bis er brüchig wird und
weggebrochen werden kann. Oder Kleidungsstück in Gefrierfach legen.
Kugelschreiber-Flecken auf Textilien: Sie verschwinden, wenn man sie mit Haarspray einsprüht, trocknen lässt und dann leicht mit verdünntem Essig ausbürstet.
Matte Kacheln: Für ein «glänzendes» Badezimmer behandelt man Kacheln, Badewanne,
Waschbecken nach der normalen Reinigung mit Autowachs.
Rotweinflecken auf Teppich: Sprudelndes Mineralwasser oder Weisswein.
Spinnweben: Immer mit einer Aufwärtsbewegung entfernen, sonst bleiben sie an der Wand
kleben.
Teppiche wieder auffrischen: Damit die Farben wieder leuchten: 10 Teile lauwarmes Wasser und ein Teil Essig mit einem Schwamm auftragen und gut einreiben.
der, Duschschläuche und -köpfe, Hahnendichtungen, WC-Ringsitz und Deckel. Als
hartnäckig erweist sich in der Regel auch
die Reinigung der WC-Schüssel.
Bodenbeläge
Spannteppiche und Nadelfilze müssen
fachmännisch shampooniert werden. Die
Extrahierung mit einem entsprechenden
Gerät (in der Drogerie mietbar) ist die
beste Lösung. Versiegeltes Parkett lässt
sich mit warmem, leichtem Spezialmittel
aufnehmen und nachtrocknen. Allfällige
Kleberückstände von Teppichklebeband
sind vollständig zu entfernen. Plattenboden und -Wände sind anfällig für Kalkansätze, in der Küche weisen sie oft fettige
Rückstände auf. Nicht vergessen sollte
man auch die verschiedenen Wohnungstüren und Türrahmen. Kellerräumlichkeiten
sind ebenso («besenrein») zu reinigen wie
Brief- und Milchkästen. Auch Beschläge
und Kurbelstangen von Rollladen und Jalousien müssen gereinigt werden wie Sonnenstoren. Auch in diesem Bereich sollte
geprüft werden, ob Kleinmaterial ersetzt
werden muss.
Joseph Weibel
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KUNDENINFO
Hauseigentümer profitieren
dank a.en von doppeltem Förderbeitrag
Die Aare Energie AG (a.en) unterstützt Hauseigentümer bereits seit
einigen Jahren bei Gebäudemodernisierungen. Mit dem GEAK® Plus
(Gebäudeenergieausweis der Kantone) können Gebäude gesamtheitlich betrachtet und energetische
Sanierungen gezielter geplant werden. Die a.en verdoppelt in ihrer
Aktion den Förderbeitrag des Kantons.
Rund zwei Drittel der Schweizer Wohngebäude sind vor der ersten Ölkrise gebaut
worden und verfügen somit, wenn überhaupt, nur über eine ungenügende Dämmung. Neben einem hohen Energieverbrauch bleibt oftmals auch der Komfort auf
der Strecke: Geringe Oberflächentemperaturen an den Aussenwänden, Zugerscheinungen oder Tauwasserausfall an den
Fensterscheiben können den Wohlfühlfaktor drücken. Das Energieeinsparpotenzial
ist oftmals riesig. Die Frage ist aber häufig,
was, wie und in welcher Reihenfolge mo-
dernisieren. Beginnt man mit dem Dach?
Macht es Sinn die Fenster zu ersetzen?
Wie lange hält die Heizung noch?
Mit dem Beratungstool GEAK® Plus,
welches eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergieausweises der Kantone
(GEAK®) ist, wird ermittelt, wieviel Energie über die einzelnen Bauteile wie Dach,
Wand, Fenster und Boden verloren geht.
Darauf aufbauend wird in mehreren Varianten aufgezeigt, mit welchen Massnahmen
diese Verluste minimiert werden können.
Zudem wird abgeschätzt, was die Umsetzung dieser Massnahmen kostet und
mit welchem Anteil Fördergeld gerechnet
werden kann. Der GEAK® Plus liefert somit
wichtige Entscheidungshilfen bei der Gebäudemodernisierung.
Aktion GEAK® Plus für EFH bis 30. Juni 2015:
Normalpreis:
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28
PRAXIS
Der Kammerjäger kann es auch richten
Fragen rund ums Stockwerkeigentum
Nistende Spatzen im Storenkasten;
gemieteter Gemeinschaftsraum im
Sonderrecht; Bezugsbereitschaft
eines Stockwerkeigentums – und
wie ist die Haftungsfrage in einer Eigentumswohnung, wenn ein
künftiger Eigentümer individuelle
Einrichtungen beschafft?
Spatzen nisten im Storenkasten
In einer Stockwerkeigentumsliegenschaft
hat sich in einem Storenkasten eine
Spatzenfamilie eingenistet. Als «Grundlage» dient ihr eine Backsteinmauerlücke,
die den Spatzen Schutz vor Regen und
Wind bietet. Der betroffene Eigentümer
beklagt sich vor allem über den ständigen
Gestank, Lärm und die Verschmutzung. Er
versuchte es zuerst mit Selbsthilfe. Ohne
Erfolg. Der Eigentümer wandte sich dann
an die Verwaltung, die für das Auffüllen der
betroffenen Hohlräume bei einer Baufirma
eine Offerte einholte. Kostenpunkt: 5000
Franken. Der Betrag entspricht der Kompetenzsumme des Verwalters. Er könnte
also diesen Auftrag ausführen lassen.
Das Problem lässt sich aber auch anders
anpacken. Beim Storenkasten handelt es
sich um gemeinschaftliches Eigentum, so
dass das Beheben eines Schadens durch
Dritte auch von allen Eigentümern mitge-
tragen werden muss. Oder man beauftragt
einen Kammerjäger für die Problemlösung. Das wäre sicher die direkte Variante.
Ausserdem: Die Kompetenzsumme einer
Verwaltung sollte 3000 Franken nicht überschreiten.
Gemeinschaftsraum im Sonderrecht
Ein Gemeinschaftsraum wird von einem
Eigentümer gemietet. Wie sieht die künftige Kostenteilung aus?
Der aus dieser Vermietung erzielte Mietzins wird anteilmässig an die Stockwerkeigentümer gutgeschrieben. Der Mieter
des Gemeinschaftsraums bezahlt direkt
die von ihm verursachten Kosten (Energie,
Wasser). Er muss sich auch an den allgemeinen Kosten beteiligen. Hingegen dürfen im Mietvertrag für den Gemeinschaftsraum keine Liftkosten auferlegt werden. Im
Wesentlichen gelten die Bestimmungen im
Stockwerkeigentumsreglement.
Bezugsbereitschaft
einer Attikawohnung
Eine fünfköpfige Familie hat eine AttikaWohnung im Stockwerkeigentum erworben. Ab welchem Zeitpunkt gilt die
Wohnung bezugsbereit und wann ist die
Zahlung dafür fällig?
Die Bezugsbereitschaft einer Eigentumswohnung in einer neu erbauten Liegen-
Spatzen können mit der Zeit für üble «Sauereien» sorgen.
schaft hängt in erster Linie davon ab, ob
eine Bewohnung zumutbar ist. Das heisst:
Es muss eine verschliessbare Hauseingangstür vorhanden sein; im weiteren
müssen Küche, Bad und Toilette funktionieren. Zudem dürfen in der Wohnung
keine Sicherheitsmängel vorhanden sein
(zum Beispiel ein Balkon ohne befestigtes
Geländer). Allfällige Farbschäden oder
schlecht verlegte Keramikplatten sind hingegen kein Grund, die Wohnung nicht zu
beziehen. Der ausführende General- oder
Totalunternehmer ist verpflichtet, diese
Schäden innert nützlicher Frist zu beheben. Der Kaufpreis ist aber unbesehen
davon nach dem Einzug fällig.
Haftungsfrage bei
individuellen Einrichtungen
Wie sieht die Haftungsfrage aus, wenn
ein künftiger Wohneigentümer gewisse
Inneneinrichtungselemente individuell beschafft? – Grundsätzlich ist es immer möglich, auf die im GU-Vertrag vorgesehenen
Inneneinrichtungsgegenstände zu verzichten und diese individuell zu beschaffen. Das gilt insbesondere bei Nasszellen
(Dusche, Bad, WC) oder natürlich Teile
oder auch eine komplette Kücheneinrichtung. Durch den günstigen Euro-Kurs ist
die Versuchung natürlich gross, die Fühler ins günstige Ausland zu strecken oder
eine teurere Variante zu wählen, weil der
Bauherr auf hohe Qualität bei der Inneneinrichtung setzt. Das kann beispielsweise
auch die Sicherheit betreffen. Nehmen wir
das Beispiel von Herrn P., der sich eine
Hochsicherheitstür installieren lässt. In
einem anderen Fall bezieht eine vierköpfige Familie aus Kostengründen die Küche, das Bad und auch die Keramikplatten
aus Italien.
In der Praxis gilt: Bauliche Materialien, die
ausdrücklich vom Standard im GU-Vertrag
abweichen, sind auch von der gewährten
Baugarantie ausgeschlossen. Wenn also
beispielsweise Nacharbeiten erforderlich
werden, so haftet dafür vollumfänglich der
Eigentümer.
Joseph Weibel
29
PRAXIS
Eine Technologie geht in den Ruhestand
Installationsverbot für Elektroheizungen ab 1. Januar 2015
Elektrizität ist eine hochwertige
Energie und muss deshalb gezielt
eingesetzt werden. Insbesondere ist Elektrizität zu wertvoll, um
direkt in Raumwärme umgewandelt zu werden. Dieser Meinung
war wohl auch der Souverän, der
am 30. November 2014 der Teilrevision des Energiegesetzes – und
damit einem Installationsverbot
und einer Sanierungspflicht für
Elektroheizungen – zugestimmt
hat: Ein starkes Votum der Solothurner Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger.
Energiepolitisch notwendig ….
Es gibt kaum einen Bereich in unserer
Gesellschaft, der ohne den Einsatz elektrischer Energie auskommt. Dabei kann
Strom in den meisten Anwendungsgebieten NICHT durch andere Energieträger ersetzt werden. Für die Raumheizung aber
gibt es genügend andere Systeme, wel-
Steuerungseinheit einer alten Elektroheizung.
30
che sich im Einsatz bewährt haben und
auch auf breiter Ebene zum Einsatz gelangen. Elektroheizungen benötigen sehr viel
Strom und zwar genau im ungünstigsten
Zeitraum, nämlich im Winter. Just dann,
wenn die einheimische Produktion naturgemäss reduziert ist. Im Winterhalbjahr
sind die Elektroheizungen für einen Fünftel
des gesamten Strombedarfs unseres Landes verantwortlich.
Eine verantwortungsvolle
und wirksame Massnahme
Die effiziente Nutzung elektrischer Energie
ist eine der aktuellsten Herausforderungen:
Sie ist Bedingung für eine sichere und wirtschaftliche Versorgung unseres Landes
mit Elektrizität. Elektroheizungen haben
in diesem Umfeld keinen Platz mehr. Deshalb ist einerseits der Einbau neuer und
der Ersatz bestehender Elektroheizungen
mit Wasserverteilsystem als Gebäudeheizung ab 1. Januar 2015 nun auch im
Kanton Solothurn verboten. Elektroheizungen ohne Wasserverteilsystem dürfen
Urs Stuber, Leiter Energiefachstelle
im Einzelfall ersetzt werden, unterliegen
aber einer Ersatzpflicht bis längstens 31.
Dezember 2030. Die Gebäudeeigentümerschaft hat so die Möglichkeit, selber
zu entscheiden, ob sie den Ersatz von
defekten Einzelgeräten noch tätigen will
und somit erst später das ganze System in
einem Zug ersetzen will. Elektroheizungen
sind also nur noch in wenigen Fällen eine
vertretbare Lösung: Wenn der Wärmebedarf sehr niedrig ist, örtlich nur punktuell
oder zeitlich beschränkt geheizt werden
muss. Der Regierungsrat wird mögliche
Ausnahmen und weitere Bestimmungen in
einer separaten Verordnung regeln.
Das ist neu ab 1. Januar 2015
Grundsatz: Die Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung ist
nicht zulässig. Darunter fallen zentrale
Elektrospeicher, dezentrale Elektrospeicher, Elektrodirektheizungen, elektrische Fussbodenheizungen wie auch
die neuer auf dem Markt angebotenen
«Infrarotheizungen».
Umstieg auf erneuerbare
Energien frühzeitig planen
Die Reparatur defekter Geräte wird zunehmend schwierig und lohnt sich in der Regel nicht. Eine Umstellung auf ein neues
Heizsystem sollte deshalb frühzeitig ins
Auge gefasst werden. Sie ist besonders
ideal, wenn am Gebäude ohnehin eine
Erneuerung ansteht. Zu diesem Zeitpunkt
lässt sich der Einbau der Wärmeverteilung
kostengünstiger und einfacher realisieren. Aus langfristiger Sicht stehen für die
Wahl der neuen Wärmeerzeugung und
des Energieträgers erneuerbare Energien
mit Priorität Fernwärme, Wärmepumpe,
Stückholzheizung oder Pelletheizung im
Vordergrund.
Ersatz zentrale Elektrospeicherheizung: Bei defekten Elektrospeicherheizungen mit einem Wasserverteilsystem dürfen kleine Reparaturen
vorgenommen werden (z.B. Ersatz der
Steuerung, Ersatz von thermischen
Überdruckventilen, Reparatur von undichten Anschlussstellen). Hingegen
ist der Ersatz einer Elektrospeicherheizung durch eine neue Elektrospeicherheizung nicht zulässig.
Eine moderate Übergangsfrist
und eine Härtefallklausel
Die gewählte Übergangsfrist bis 2030 ist
ein Zeithorizont, der für Betroffene eine
langfristige Planung ermöglicht. In Härtefällen kann das zuständige Departement
Ausnahmen gewähren. Dies bedeutet
konkret, dass in begründeten Fällen eine
Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Übrigens wird im Rahmen des kantonalen
Förderprogrammes der Ersatz von Elektroheizungen unter definierten Bedingungen
finanziell unterstützt, wenn auf einen erneuerbaren Energieträger umgestellt wird.
Urs Stuber,
Leiter Energiefachstelle
Diese alte Elektroheizung hat bald
ausgedient.
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Energiefachstelle
Rathausgasse 16
4509 Solothurn
www.energie.so.ch
Entsprechend ist auch der Ersatz einer
Elektroheizung mit Wasserverteilsystem durch eine oder mehrere Elektroheizungen (ohne Wasserverteilsystem)
nicht zulässig, da dies mit einer Neuinstallation gleichzusetzen ist, was verboten ist.
Ersatz dezentrale Elektroheizung:
Der Ersatz defekter ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen ist zulässig, wenn das Gebäude nicht über ein
Wasserverteilsystem für die Heizung
verfügt.
Übergangsfrist: Betroffen von der
Übergangsfrist sind ausschliesslich
dezentrale Elektroheizungen. Diese
sind bis spätestens 31. Dezember
2030 durch ein anderes Heizsystem zu
ersetzen.
Zentrale Elektrospeicherheizungen fallen nicht unter die Übergangsfrist. Bei
der festgelegten Übergangsfrist bis
31. Dezember 2030 werden diese Heizungen – bei einer erwarteten Lebensdauer von etwa 30 Jahren – nicht mehr
funktionstüchtig, nicht mehr reparierbar (fehlende Ersatzteile) und deshalb
längst ausgetauscht sein.
31
PRAXIS
Fragen rund um das Mietzinsdepot
In der Schweiz leben zirka 2 Millionen Menschen in Mietwohnungen. Das
Mietzinsdepot wirft bei der Vermieterin wie auch beim Mieter immer wieder
Fragen auf. Folglich beantworten wir
hier einige spannende Fragen im Zusammenhang mit dem Mietzinsdepot.
Wieso sollte ein Mietzinsdepot vereinbart
werden?
Mit einem Mietzinsdepot besteht für den Vermieter eine finanzielle Absicherung bei zahlungsschwachen oder sogar –unfähigen Mietern, welche beim Auszug eine beschädigte
Wohnung hinterlassen oder sich in Rückstand
mit der Mietzinszahlung befinden. Daher ist
anzuraten, ein Mietzinsdepot vertraglich zu vereinbaren.
Welche Voraussetzungen müssen für ein
Mietzinsdepot erfüllt sein?
Es wird eine vertragliche Vereinbarung benötigt, die keiner Formvorschrift unterliegt und
sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis
sichert. Die Hinterlegung auf einer Bank, welche der Vermieter frei auswählen darf, muss
zwingend auf den Namen des Mieters lauten
und erfolgt in Geld oder Wertpapieren. Allfällig
entstandene Zinsen stehen dem Mieter zu, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
Gemäss Art. 257e Abs. 2 OR darf der Vermieter höchstens drei Monatsmieten (brutto, d.h.
inkl. Betriebs- und Nebenkosten) als Sicherheit
verlangen. Bei Geschäftsräumen besteht keine
gesetzliche Maximalhöhe.
Welche Partei hat die Kontogebühren für das
Depot zu übernehmen?
Gebühren bis zu 50 Franken dürfen gemäss
Bundesgericht zu Lasten des Mieters gehen.
Zwar gibt es keinen rechtlichen Rahmen für
diese Frage, jedoch ist ein kritisches Nachfragen beim Vermieter angebracht. Übersteigen
die Kontogebühren die 50 Franken, so ist es die
Pflicht des Vermieters, diese zu bezahlen.
Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses eine Kaution verlangen?
Diese Möglichkeit besteht, sofern der Vermieter dies über ein amtlich genehmigtes Formular
mitteilt. Jedoch ist diese Vertragsänderung nur
gültig, sofern die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten wurden. Der Mieter
hat nach Art. 270b OR jedoch die Möglichkeit
32
bei der Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen
nach Erhalt der Anzeige die Vertragsänderung
als missbräuchlich anzufechten.
Können Mietzinszahlungen während des
Mietverhältnisses mit dem Depot verrechnet
werden?
Während der Dauer des Mietverhältnisses ist
das Konto für beide Parteien gesperrt, d.h. dass
sämtliche offene Forderungen wie Mietzinszahlungen nicht mit dem Depot verrechnet werden
können. Als Mieter ist es die Hauptpflicht, die
Mietzinse pünktlich zu bezahlen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen,
wenn das vereinbarte Depot nicht gezahlt
wird?
Ist die Zahlung des Depots vor Übergabe des
Mietobjekts geschuldet, kann der Vermieter
sich verweigern, die Wohnung an den Mieter
zu übergeben (Art. 82 OR). Ist hingegen die
Zahlung des Depots nach Übergabe des Mietobjekts immer noch nicht erfolgt, so kann der
Vermieter den ausstehenden Betrag mittels
eines Betreibungsverfahrens oder einer Klage
einfordern. Zudem hat er die Möglichkeit, den
Mietvertrag ordentlich zu kündigen.
Wann wird dem Mieter das Depot zurückgezahlt?
Grundsätzlich wird der gesamte Betrag inkl.
aufgelaufener Zinsen nach der Wohnungsübergabe fällig. Mit der Unterzeichnung des Wohnungsabnahmeprotokolls kann zugleich die
Zustimmung zur Auszahlung gegeben werden.
Sind Mängel und Schäden während der Dauer
des Mietverhältnisses seitens des Mieters entstanden, so wird ihm dafür ein angemessener
Betrag des Depots in Abzug gebracht.
Die Bank ist verpflichtet das Depot ein Jahr
nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen, sofern der Vermieter in diesem Jahr
keine rechtlichen Schritte gegen den Mieter
unternommen hat. Hat der Vermieter in dieser
Zeitspanne weder einen Zahlungsbefehl ausgestellt noch eine Klage eingereicht, können
sich die Mieter direkt an die Bank wenden und
die Auszahlung des Depots verlangen – auch
ohne Zustimmung des Vermieters.
Was ist zu berücksichtigen, wenn Mängel
und Schäden bei der Wohnungsübergabe
bestehen?
Die Vermieterin hat das Recht, während drei
Monaten die Handwerker für die allfälligen
Reparaturleistungen zu bestellen und deren
Rechnungen abzuwarten. Anschliessend muss
diese dem Mieter eine Schlussabrechnung der
effektiven Kosten für die Mängel und Schäden
zustellen. Der Mieter hat im Gegenzug jedoch
die Möglichkeit, Unternehmensrechnungen einzusehen und zu überprüfen. Wenn dieser mit
der Schlussabrechnung nicht einverstanden
ist, so muss er dies der Vermieterin schriftlich
begründen und ihr eine Zahlungsfrist ansetzen,
wodurch der gesamte Betrag des Depots inkl.
Zinsen fällig wird. Sofern keine Einigung zwischen Vermieterin und Mieter gefunden werden
kann, ist die zuständige Schlichtungsbehörde
für Mietverhältnisse einzuschalten.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist für Mieter sinnvoll, denen es nicht möglich ist, den gesamten Betrag des Mietzinsdepots auf einmal einzuzahlen. Gerade bei Wohnungen mit einem
hohen Mietzins ist es auf alle Fälle sinnvoll, da
dadurch der Mieter nicht in Zahlungsnot oder
sogar –rückstand gerät. Die Mietzinsgarantie
wird zwischen dem interessierten Mieter und
einer dafür zuständigen Unternehmung abgeschlossen, welche dann für den Mieter bei der
Vermieterin bürgt.
Eine solche Mietzinsgarantie hat die gleiche
Funktion wie ein Mietzinsdepot. Der Vermieter
erhält wie gewohnt das Depot in der vereinbarten Höhe auf ein Bankkonto, welches auf
den Namen des Mieters lautet. Der gesamte
Betrag des Depots wird durch die bürgende
Unternehmung bezahlt. Der Mieter hingegen
zahlt eine pauschale Beitrittsprämie sowie eine
Jahresprämie an die Unternehmung. Die Höhe
der Prämien bemisst sich nach der Höhe des
Mietzinsdepots. Bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Auszahlung. Entstandene Aufwände oder Kosten für Schäden, die
der Mieter verursacht hat, werden über die
Mietzinsgarantie abgerechnet. Der Vermieter
hat somit keine grossen Aufwände, um das
allenfalls geschuldete Geld einzuholen. Die
bürgende Unternehmung greift auf den Mieter
zurück und rechnet direkt mit diesem ab.
Mario Chirico
Autor Mario Chirico ist Inhaber der Chirico Immobilien Dienstleistungen GmbH
(Bahnhofstrasse 39, 2540
Grenchen) und Präsident
des HEV Region Grenchen.
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PRAXIS
Ist ihr Flachdach reif für eine Sanierung?
Wann sollten Sie einen Fachmann herbeiziehen?
Ein Flachdach kann auch wie ein
Ziegel- oder ein Eternitdach in die
Jahre kommen und sollte rechtzeitig von einem Flachdachspezialisten kontrolliert bzw. begutachtet
werden. Eine rechtzeitige Vorsichtsmassnahme kann unangenehme und kostspielige Schäden
verhindern. Erfahrungen zeigen,
dass ungewollte Wassereinbrüche
immer in den dümmsten Momenten
vorkommen.
pro m2 rückerstattet wird. Wir erledigen
für Sie das Gesuch zur Unterstützung
(inkl. sämtlicher Unterlagen), sowie das
Abschlussformular nach erfolgter Sanierung. Da meist auch Gerüstarbeiten oder
allenfalls Zimmerarbeiten anfallen können,
werden diese auch durch uns angeboten.
Unser Unternehmen übernimmt die Bauleitung während der ganzen Sanierungsphase, sodass Sie keine externe Person
herbeiziehen müssen. Schnittstellen, die
einen reibungslosen Arbeitsablauf verhindern, werden so vermieden.
Nun aber, welche Faktoren können für einen Hausbesitzer alarmierend sein:
• Das Dach hat ein hohes Alter (ab 20
Jahren).
• Die Dachfläche ist mit Wildwuchs und
Unkraut überwuchert.
• Die Abdichtungsbahnen spannen sich
am Dachrand oder an Dachaufbauten
ab.
• Die Dachwassereinläufe liegen höher
als die Dachhaut.
• Die Abdichtungsbahnen weisen Risse in
der Oberfläche auf.
• An den Decken oder Ecken im Hausinnern hat es feuchte Stellen oder gar
schon Schimmel.
Nach erfolgreichen Verhandlungen beider Parteien wird gemeinsam ein Terminplan und Arbeitsablauf festgelegt. Nach
der Erstellung des Gerüstes wird der gesamte Dachaufbau bis auf die Unterlage
abgebrochen und entsorgt. Am gleichen
Tag wird die Dampfbremse eingebracht,
sodass am Abend ihr Dach wieder gegen
Niederschläge geschützt ist. Ab diesem
Zeitpunkt werden je nach Witterung die
weiteren Schichten wie Wärmedämmung,
erste und zweite Abdichtungslage sowie
die Schutz- oder Nutzschichten einge-
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch neu
erstellte Dächer jährlich kontrolliert werden
sollten, damit die Lebensdauer um Jahre
verlängert werden kann. Ist von einer undichten Dachhaut auszugehen, wird eine
oder mehrere Probeöffnungen vorgeschlagen, um festzustellen, ob die Wärmedämmung bereits feucht oder gar durchnässt
ist.
Was passiert bei einer
Flachdachsanierung?
Wir erarbeiten Ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet einen Sanierungsvorschlag mit einer detaillierten Offerte.
Der Kanton unterstützt Sanierungen mit
dem «Gebäudeprogramm» nach vorgeschriebenen Werten, sodass Ihnen nach
erfolgter Sanierung ein gewisser Betrag
34
baut. Zum Schluss werden die Spenglerabschlüsse am Bau gemessen, in der
Werkstatt abgekantet und anschliessend
fachmännisch montiert.
Wer ist ihr Ansprechpartner?
Die Firma Roth Dach GmbH aus Gunzgen
unter der Leitung von Ueli Roth wird Sie mit
einer 20-jährigen Erfahrung kompetent beraten. Von uns werden sämtliche Arbeiten
wie Flachdachabdichtungen, Spenglerund Blitzschutzarbeiten selber ausgeführt.
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.
Wir sind ihr Flachdachpartner
Roth Dach GmbH
Mittelgäustrasse 77
4617 Gunzgen
062 216 34 24 / www.roth-dach.ch
PRAXIS
Restaurieren bedeutet bewahren
U
m 1890 stellte der Schreiner einen
Schrank her, und der ortsansässige
Maler versah diesen mit einer aufwendigen Maserung. Dieses handwerklich aufwendig hergestellte Möbel stand vortan im
Schlafzimmer eines Bauernhauses.
Rund 40 Jahre später – die nächste Generation hat unterdessen den Hof übernommen –, war der Schrank nicht mehr
zeitgemäss. Er musste einem «modernen
Schrank» weichen. Der alte Schrank landete als Werkzeugschrank im Stall.
Es folgte die nächste Generation. Der Hof
wurde aufgelöst und musste einer modernen Wohnsiedlung weichen. Der alte
Schrank, versehen mit vielen Beschädigungen und Altersspuren, landete bei uns
zum Restaurieren. Die noch vorhandene
Maserierung wurde von uns gereinigt, teilweise ergänzt und mit schützenden Firnis
überzogen. Das alte Schloss wurde mit
einem passendem Schlüssel versehen,
die Rückwand und der Boden wurden
repariert. Vollständig gereingt und mit
Tablaren versehen steht er nun in einem
modernen Wohnzimmer und dient als
Geschirrschrank. Die lange Geschichte
ist ihm anzusehen. Beschädigungen sind
teilweise noch sichtbar. Der Eigentümer,
der sich sehr über das antike Möbel freut,
kann sich an die eine oder andere Jugendsünde erinnern...
W
ir von der Firma Niederöst AG sind
spezialisiert auf das Restaurieren.
Der Betrieb besteht seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts und war
ursprünglich eine Möbelbeizerei. In den
80er und 90er Jahren stand der Antiquitätenhandel im Vordergrund. 1989 stiess Michael Niederöst als Restaurator dazu, hat
Carolina Frank
von Niederöst AG
beim Freilegen
einer originalen
Fassung.
die Firma 1994 übernommen und sich auf
das Restaurieren spezialisiert. Heute sind
wir ein Team bestehend aus Carolina Frank
(Masterabsolventin der Fachhochschule
Bern Restaurierung und Konservierung),
Cordula Bärtschi (Eidg. dipl. Drechslerin,
spezialisiert auf Restaurierung von Möbeln), Richard Schweizer (Spezialisierung
Restauration und Kundenbetreuung) und
Michael Niederöst (dipl. Restaurator VSSM
und Geschäftsinhaber).
S
eien es denkmalgeschützte Objekte,
gefasste Skulpturen oder antike und
neuzeitliche Möbel – bei einer Restaurierung beziehen wir alle Faktoren ein: Die
bestehende, noch vorhandene historische
Substanz, die Anforderungen an den zukünftigen Gebrauch und die Wünsche des
Kunden. Dazu braucht es viel Fingerspitzengefühl, viel Liebe zum Detail und ein
gutes Auge für das Machbare. Im Vordergrund steht immer die historische Substanz, die erhalten und geschützt werden
muss. Im Gespräch mit dem Kunden – bei
denkmalgeschützten Objekten ist es die
Denkmalpflege –, Architekt und Bauherr,
wird das Vorgehen genau besprochen und
bestimmt. Erst danach kann eine Offerte
erstellt werden.
Unser Angebot umfasst
• Restaurieren von antiken und neuzeitlichen
Möbeln, Innentüren und Haustüren sowie
Gartenmöbeln
• Restaurieren von Möbeln nach Wasser-,
Rauch- oder Brandschäden
• Restaurieren von historischen, farblich
gefassten Holzoberflächen, Skulpturen und
Wandmalereien
• Begutachtungen und Untersuchungen von
Fassungen
• fachkompetente Beratung
Niederöst AG
Alte Zofingerstrasse 58, 4663 Aarburg
062 791 41 50
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Vorzustand eines Damensekretärs – und nach der Restauration.
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www.hev-grenchen.ch
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www.hev-dorneck-thierstein.ch
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HEV Region
Solothurn
HEV Region
Dorneck-Thierstein
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Mario Chirico
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032 652 10 42
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Sandmattstrasse 25
4532 Feldbrunnen
032 621 51 91
Präsident
Andreas Hänggi-Tschopp
Unterer Talweg 3
4208 Nunningen
Tel. 061 791 01 30
Präsident
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eidg. dipl. Immobilientreuhänder
Dubenrainstrasse 1 B
4654 Lostorf
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Rechtsauskunft
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Rechtsanwalt und Notar, LL.M.
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
032 625 18 04
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Vizepräsidentin, Werbung
Iris Studer
Horlangenstrasse 231
4247 Grindel
Tel. 061 761 31 19
Weitere Dienstleistungen
• Formularverkauf
• Adressänderung
• Liegenschaftsschätzungen
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Sekretariat
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Im Wolfbiel 6, 4206 Seewen
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Formularverkauf,
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Mario Chirico
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Bahnhofstrasse 39, 2540 Grenchen
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Gibelfeldstrasse 5, 2540 Grenchen
032 652 14 84
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dipl. Architekt FH/STV
Niklaus Wengistrasse 105
2540 Grenchen
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Wohnungsabnahmen
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(Adresse siehe oben)
Doris Weber
c/o Chirico ImmobilienDienstleistungen GmbH
Bahnhofstrasse 39, 2540 Grenchen
032 652 10 53
Unsere Dienstleistungen
• Formularverkauf
• Verkehrswertschätzungen
• Hilfe bei Vermietung, Kauf und
Verkauf von Liegenschaften
• Expertisen
• Beratungen
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[email protected]
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Wenden Sie sich an unsere
Geschäftsstelle:
HEV Region Solothurn
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
032 625 18 04
Fax 032 623 69 27
Wohnungsabnehmer
Daniela Weibel
Weibel-Immobilienverwaltung GmbH
Rainacker 551
4625 Oberbuchsiten
079 531 31 73
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Astrid Jordi Frenzer
Wallisberg 104, 4576 Tscheppach
032 661 14 15
[email protected]
Linda Strässle
078 774 94 05
Kasse
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4208 Nunningen
061 791 95 81
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Rechtsauskünfte,
Advokatur und Notariat
Altenbach Bloch Schuhmacher
Advokatur und Notariat
Nepomukplatz 3
4143 Dornach
061 701 72 32, Fax 061 701 73 08
Wohnungsabnahmen
Ruth Saladin, Architektin HTL/STV
Im Wolfbiel 6, 4206 Seewen
061 913 02 20
Fax 061 913 02 21
[email protected]
Heidi Halter, Halter & Partner GmbH
In den Reben 12, 4108 Witterswil
061 723 92 34
Fax 061 723 92 36
[email protected]
[email protected]
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Anfragen an das Sekretariat
032 625 18 04
Bürgschaftsgenossenschaft
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Niederwilstrasse 8
4525 Balm bei Günsberg
032 623 21 22
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Weitere Dienstleistungen
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• Hilfe bei Vermietung, Kauf
und Verkauf von Liegenschaften
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Kantonalverband Solothurnischer Hauseigentümervereine
Präsident
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Rechtsanwalt und Notar
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4603 Olten
062 212 13 60
062 205 44 08
[email protected]
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Dr. iur. Arthur Haefliger
Baslerstrasse 30
4600 Olten
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KSC Rechtsanwälte und Notare
Ringstrasse 1, 4600 Olten
062 205 20 50
Dieter Trümpy, lic. iur.
Ringstrasse 15
Postfach, 4603 Olten
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Wohnungsabnehmer
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[email protected] / www.abs-law.ch
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Auderset-Immobilien
Asternweg 5, 4528 Zuchwil
079 291 20 94
Geschäftsstelle, Sekretariat,
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Martin Disteli-Strasse 9
4600 Olten
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062 295 17 49
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Habcherig 11 a
Postfach 12
4924 Obersteckholz
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Daniela Weibel
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Rainacker 551
4625 Oberbuchsiten
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HEV
SCHWEIZ
Tiefer Referenzzinssatz sorgt für Stabilität
Mediencommuniqué des HEV Schweiz von Anfang März 2015
Der vom Bund am 2. März 2015
publizierte hypothekarische Referenzzinssatz bleibt vorerst unverändert bei 2%. Damit ergibt sich
zurzeit kein Anpassungsbedarf bei
den Mietzinsen. Der HEV Schweiz
hält allerdings bei der nächsten
Publikation am 1. Juni 2015 eine
Reduktion des Referenzzinssatzes
für wahrscheinlich.
Der Referenzzinssatz basiert auf der vierteljährlichen Erhebung des durchschnittlichen Hypothekarzinssatzes im Hypothekenbestand der Schweizer Banken durch
die Schweizerische Nationalbank. Das
Bundesamt für Wohnungswesen rundet
diesen Wert jeweils auf Viertelprozent und
publiziert ihn als Referenzzinssatz für die
Mieten. Auslaufende Althypotheken wurden in der massgebenden Periode vor
dem Stichtag nach wie vor durch tendenziell günstigere Neuhypotheken ersetzt.
Der Durchschnittssatz ist daher nochmals
minim gesunken.
Dieser Trend dürfte sich bis zur nächsten Erhebung fortsetzen. Der Direktor
des HEV Schweiz, Ansgar Gmür, rechnet
daher bei der nächsten Publikation am
1. Juni 2015 gar mit einem Absinken
des gerundeten Referenzzinssatzes auf
1.75%.
Kein Handlungsbedarf bei den Mieten
Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse
bereits auf einem Referenzzinssatz von
2% basiert, besteht kein Handlungsbedarf. Dank der langanhaltenden Tiefzinsphase gibt es noch immer sehr viele
günstige Wohnungen. So kostet eine
4-Zimmer-Wohnung im Schweizer Durchschnitt CHF 1420.- pro Monat.
Wo der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz beruht, gilt es,
eine Überprüfung aufgrund der aktuellen
Kostensituation vorzunehmen: Eine Reduktion des Referenzzinssatzes, um ein
Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91%.
Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent
der Teuerung gemäss Landesindex der
Konsumentenpreise sowie allgemeine
Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung,
Gebührensteigerungen etc.) geltend machen. Dies gilt auch, für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen
wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen.
Ein Senkungsanspruch besteht gemäss
Gesetz sodann nur, wenn aufgrund der
Referenzzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt
wird. Das Bundesgericht hat wiederholt
bestätigt, dass ein Vermieter, der keinen
kostendeckenden Ertrag erzielt, den Miet-
Nützliche Unterlagen und Hilfsmittel
zum Thema Mietzinsanpassungen
Zu beziehen via Mitgliedersekretariat
des HEV Schweiz 044 254 90 20; info@
hev-schweiz.ch:
• HEV-Ratgeber: Der Mietzins, Auflage
Mai 2011
• HEV-Handbuch der Liegenschaftsverwaltung, neue Auflage 2012
• HEV-Broschüre: Zahlen & Fakten für
die Mietrechtspraxis
• Mietzinsrechner:
www.hev-schweiz.ch/vermietenverwalten/mietzinsrechner/
zins nicht senken muss. Insbesondere bei
Altliegenschaften kann sich der Vermieter
auch auf die Orts- bzw. Quartierüblichkeit
des Mietzinses berufen. In einem allfälligen Verfahren ist der zulässige Ertrag
bzw. die Üblichkeit durch den Vermieter
darzutun.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.
hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der
schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 330 000 Mitglieder
und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für
die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.
37
PRAXIS
Wem gebührt der Schwarze Peter?
Die Informationsstelle Heizöl wehrt sich gegen «negative Stimmungsmache».
Der negativen Stimmungsmache
zum Trotz: Moderne Ölheizungen erfüllen alle umwelttechnischen Auflagen und haben eine prosperierende Zukunft vor sich. Denn Fakt ist:
CO2 ist nicht das gravierendste ökologische Problem. Gasheizungen
stossen enorme Mengen des für
die Atmosphäre viel schädlicheren
Methangases aus. Holzschnitzelheizungen produzieren Unmengen
Feinstaub, und Wärmepumpen werden mit Strom betrieben, der zu
einem grossen Teil aus Atom- oder
Kohlekraftwerken stammt.
Die aktuelle Klimadiskussion lässt die Sachlichkeit oftmals vermissen. Polemik und die
Verteufelung von bewährten Energieträgern
tragen allerdings nichts zur Verbesserung
der Luftqualität bei. Mit Reden alleine kann
auch die Klimaerwärmung nicht gestoppt
werden. Es sind technische Innovationen,
die zur Effizienzsteigerung und zur Senkung des Verbrauchs beitragen.
Die Heizölindustrie hat ihre Hausaufgaben
gemacht. Die strengen Normen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) werden durch
die heute hochwertigen Heizölqualitäten
und die moderne Ölbrennwerttechnik mühelos eingehalten. Das ist in erster Linie der
intensiven Forschungs- und Entwicklungsaktivität der Hersteller zu verdanken.
Gleichwohl gehört es gerade für viele Politiker offenbar noch immer zum guten Ton,
38
gegen die Heizölindustrie Stimmung zu machen und das CO2-Problem zum einzigen
energietechnischen Knackpunkt hoch zu
stilisieren. Die meisten von ihnen wissen
nicht oder wollen es nicht wahr haben, dass
die Erdölbranche in den letzten Jahren enorme umwelttechnische Verbesserungen
vollzogen hat. Fachleute für die Entwicklung von schadstoffarmen Brennstoffen sowie Kesselhersteller arbeiten deshalb seit
Jahren sehr eng zusammen. Ihr gemeinsames Ziel: eine weitere Verminderung der
Emissionen.
einen maximalen Stickstoffgehalt von 100
mg/kg garantieren. Bei Heizöl in Standardqualität liegt der Wert durchschnittlich nur
noch bei 150 mg/kg. Dank dem immer niedrigeren Stickstoffgehalt und der modernen
sogenannten «Low NOx»-Verbrennungstechnik werden auch im Bereich Stickoxide
die Grenzwerte der LRV von der Heizölindustrie heute problemlos eingehalten.
Parallel zur umwelttechnisch deutlich verbesserten Ölqualität kommt zusätzlich der
markante Fortschritt, den die Hersteller von
Ölbrennern und Heizkesseln in den letzten
Verbesserte Öl- und Kesselqualität
Jahren erzielt haben. Die saubere und sparmultiplizieren ökologische Wirkung
same Ölbrennwerttechnik, die mit deutlich
Wie die Entwicklung des Schwefelgehalts reduzierten Schadstoff- und CO2-Emissiexemplarisch aufzeigt, können sich die onen glänzt, setzt sich im Kesselmarkt imResultate sehen lassen. Die Lufreinhalte- mer klarer durch und überzeugte im Jahr
Verordnung schreibt für Heizöl extraleicht 2013 mit einem Absatzplus im zweistelligen
heute einen maximalen Schwefelgehalt von Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr.
0,1% vor. Dieser Wert wird in der Praxis Die Ölindustrie ist sich ihrer Umweltverantdeutlich unterschritten. Der durchschnitt- wortung bewusst und nimmt diese mit der
liche Schwefelgehalt der verkauften Heizöle Förderung innovativer Produkteentwickliegt bei 0,12%. Bei Heizölen mit Ökoquali- lungen auch laufend wahr.
tät, deren Absatz in den letzten zehn Jahren
um einen Drittel zugenommen hat, liegt der Treibhauseffekt: Methangas
gesetzlich vorgeschriebene Wert sogar un- schädlicher als CO2
Ganz entschieden widersetzt sich die Heizter 0,005%.
Beispiel Stickoxide: Heizöl enthält kleine ölbranche zu Recht dem Vorwurf, für die MiMengen von gebundenem Stickstoff. Er re- sere im Umweltschutz alleine verantwortlich
agiert bei der Verbrennung zu Stickoxiden zu sein. Denn auch wenn Umweltverbände
(NOx). Mit der gegenwärtig voranschreiten- und gewisse Kreise der Politik einseitig der
den Entschwefelung des Heizöls wird auch Ölheizung die Schuld an den ökologischen
der Stickstoffgehalt reduziert. Das wirkt sich Problemen anlasten, kommen neutrale
bei den Ökoheizölen besonders aus, die Untersuchungen zu ganz anderen Resul-
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taten: Gemäss dem Bundesamt für Umwelt
(BAFU) produziert eine Gasheizung sechs
Mal mehr Methangas als eine Ölheizung.
Es ist erwiesen, dass Methan um ein Vielfaches klimawirksamer ist als CO2 (CO2Äquivalent von 25).
Pellets, Holz und Wärmepumpen – keine
ökologischen Unschuldslämmer
Die anderen Energieträger sind ebenfalls
keine ökologischen Unschuldslämmer. Bei
der Pellets- wie auch Holzschnitzelheizung
ist die Feinstaubbelastung nicht weniger
als hundertmal so hoch wie bei einer Ölheizung. Feinstaub schädigt nachweislich
die Umwelt sowie die Atemwege der Menschen. Die Wärmepumpe schliesslich benötigt in den kalten Jahreszeiten bis zu 50%
mehr Strom, um die gewünschte Leistung
zu bringen.
Oft wird dieser Strom – Fachleute sprechen
von 40% – von Atom- und Kohlekraftwerken
aus dem Ausland bezogen. Die Stromproduktion mit fossilen Energieträgern wie z.B.
Kohle erlebt aus wirtschaftlichen Gründen
in vielen Ländern eine Renaissance. Der in
der Schweiz im Winter verbrauchte Strom
ist also entweder mit Atommüll oder CO2
aus Gas- sowie Kohlekraftwerken belastet.
Und somit ist mehr als fraglich, ob die Umweltbilanz einer Wärmepumpe bei einer
ganzheitlichen Betrachtung wirklich besser
abschneidet.
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Eine einseitige Betrachtung der Umweltthematik wird der Sache also auf keinen Fall
gerecht. Die Erdölbranche entwickelt nicht
nur Ihre Produkte weiter, sondern ist auch
offen für Kombinationslösungen. So lässt
sich die Ölheizung z.B. sehr einfach mit einer Solaranlage kombinieren, was den Kunden weitere Einsparungsmöglichkeiten eröffnet. Wer sagt jetzt noch, dass Erdöl und
Umweltschutz sich nicht vertragen? Vielen
Politikern würde es durchaus gut anstehen,
sich in der Energiedebatte intensiver auf
echte Fakten zu berufen, als bequem im
Strom der vielfach wenig fundierten Ölkritiker mit zu schwimmen.
Text: www.heizoel.ch
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