An die Leitungen der Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs in den Regionen Ruhrgebiet und Niederrhein (Städte Duisburg / Essen / Mülheim / Oberhausen; Kreise Wesel / Kleve / Viersen) sowie die Träger der privaten Ersatzschulen in diesen Gebieten 237 Beratung in der Schule - Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte mit Beratungsschwerpunkt an Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs – Kurs 2015/2016 - Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung 625.42.1/02.03 Nr. 5/99 (n.v.) vom 19.05.1999 - Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 08.12.1997 (BASS 1221 Nr. 4) Sehr geehrte Damen und Herren der Schulleitungen, zum 01. August 2015 biete ich auf der Grundlage des ersten Bezugserlasses erneut eine tätigkeitsbegleitende einjährige Schwerpunktmaßnahme an. Angesprochen sind Beratungslehrkräfte ohne einschlägige Qualifizierung, die an Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs erlassgemäß - mit entsprechenden Beratungsstunden eingesetzt sind. I. Ziele und Inhalte Die Qualifizierung zielt auf eine Beratungstätigkeit in der Schule, die reflektiert, handlungsbezogen und flexibel wahrgenommen wird. Die dafür notwendigen Methoden- und Prozesskompetenzen werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung grundlegender Inhalte begleitend erworben. Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit sowie die Vermittlung systemischer Ansätze im Rahmen der Beratungstätigkeit sind weitere zentrale Anliegen der Qualifikationserweiterung. Die Inhalte beziehen sich schwerpunktmäßig auf die im zweiten Bezugserlass genannten Arbeitsbereiche der Beratungslehrkräfte: - Zusammenarbeit mit Lehrkräften der eigenen Schule und deren kollegiale Beratung - Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen Im Einzelnen werden unter anderem folgende grundlegende Inhalte bearbeitet: - Beratungsverständnis - Beratungskonzepte - Diagnostische Konzepte - Beratungsformen - Beratungsaufgaben - Rolle als Beratungslehrkraft - Schulinterne Beratungskonzeptarbeit - Gesprächsführung und Kommunikation - Evaluation der Beratungsarbeit Die Arbeit in den Inhaltsfeldern orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten der beteiligten Schulformen. Zum Einsatz kommen insbesondere folgende Methoden: - Rollenspiele als handlungsorientierte Lernprozesse - Übungen mit Fallarbeit - Arbeit in Kleingruppen - Selbstreflexion als biografisches Lernen - Erarbeitung ausgewählter Themen in Eigenarbeit mit Präsentation vor der Gruppe Kontakte mit verschiedenen Institutionen ergänzen die Arbeit im Kurs. Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden sich auf die verschiedenen Formen der Beratungsarbeit einlassen und aktiv teilnehmen. Um die angestrebte Zusammenarbeit der Schulen untereinander und mit außerschulischen Einrichtungen im regionalen Umfeld zu fördern, erfolgt die Durchführung der Maßnahme in unterregionalisierter Form. II. Organisationsrahmen Die Weiterbildung umfasst 160 Stunden innerhalb eines Schuljahres (August 2015 bis Juli 2016). Sie wird an einem festen Tagungstag, dem Montag, in der Regel im 14-täglichen Rhythmus ganztägig durchgeführt. Der Tagungsort ist in der Regel Stützpunkt für alle zentralen Sitzungen der Gruppe. Die Leitung des Kurses liegt in der Hand eines Moderatorenteams, das sich aus erfahrenen Beratungskräften aus Schule und Schulpsychologie zusammensetzt. Für die Teilnahme werden zwei Stunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich nicht bedarfserhöhend für Ihre Schule aus. Die Anrechnung ist so vorzunehmen, dass sie am Sitzungstag, dem Montag, wirksam wird. Der Montag ist für die Dauer der Maßnahme völlig frei von Unterricht zu halten. Um dieses zu ermöglichen, sind die für die Beratungstätigkeit an der Schule gewährten Beratungsstunden mit den für die Weiterbildungsteilnahme zugesprochenen Anrechnungsstunden zusammenzulegen. Moderation: Frau Marion Speitmann, Berufskolleg Wesel Frau Astrid Born, Schulpsychologische Beratungsstelle Duisburg Ort: Schulpsychologische Beratungsstelle, Wrangelstraße 17, 47059 Duisburg Zeit: 20 Sitzungen, jeweils montags, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine: 17. August 2015 31. August 2015 14. September 2015 28. September 2015 19. Oktober 2015 02. November 2015 16. November 2015 III. 30. November 2015 14. Dezember 2015 11. Januar 2016 25. Januar 2016 22. Februar 2016 07. März 2016 04. April 2016 18. April 2016 02. Mai 2016 23. Mai 2016 06. Juni 2016 20. Juni 2016 04. Juli 2016 Teilnahmebedingungen Als Bewerberinnen / Bewerber werden ausschließlich Beratungslehrkräfte zugelassen, die an Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs in der angesprochenen Region auf erlasslicher Grundlage - mit entsprechenden Beratungsstunden - eingesetzt sind. Beratungslehrkräfte, die ihre Aufgabe neu übernommen haben, werden bevorzugt berücksichtigt. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum Adressatenkreis der Maßnahme folgende, in der Schule tätige Gruppierungen nicht gehören: - Mitglieder der Schulleitung (auch nicht der erweiterten Schulleitung) - Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater - SV-Verbindungslehrkräfte - Fachkräfte für Schulsozialarbeit / Sozialpädagogik - Personen mit Gestellungsverträgen Die Akzeptanz in der Funktion als Beratungslehrkraft durch das Kollegium der eigenen Schule wird vorausgesetzt. Bei Lehrkräften, deren Berufung zur Beratungslehrkraft zum Zeitpunkt der Meldung aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt ist, bitte ich um Ihre schriftliche Zusicherung, dass Beauftragung und Zuweisung von Beratungsstunden mit Beginn der Qualifizierungsmaßnahme vorliegen. Sollten mehrere Interessentinnen / Interessenten von einer Schule vorhanden sein, aber - gemessen an der Zahl der Bewerbungen - insgesamt nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, bitte ich innerschulisch zu klären, wer zuerst an der Qualifikationsmaßnahme teilnehmen soll. Nicht berücksichtigte Beratungslehrkräfte erhalten zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit, sich im Rahmen eines Jahreskurses zu qualifizieren. Die Teilnahme an der Weiterbildung ist eine dienstliche Tätigkeit. Mit der Zulassung zum Kurs ist die Verpflichtung verbunden, an allen Veranstaltungen im vollen Umfang teilzunehmen. Die Teilnahme hat dann Vorrang vor allen anderen Dienstgeschäften. Daher bitte ich vor der Meldung zu prüfen, ob etwaige unvermeidbare Terminkollisionen (beispielsweise durch Prüfungen) vorhanden sind, die einer erfolgreichen Teilnahme entgegen stehen. IV. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt unter dem Link http://www.lfb-brd.nrw.de/anmeldung/anmeldung237.htm bis Freitag, 01. Mai 2015. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Matten von Gahlen
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