Ausschreibungstext

An die Leitungen
der Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs
in den Regionen Ruhrgebiet und Niederrhein
(Städte Duisburg / Essen / Mülheim / Oberhausen; Kreise Wesel / Kleve / Viersen)
sowie die Träger der privaten Ersatzschulen in diesen Gebieten
237 Beratung in der Schule - Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte
mit Beratungsschwerpunkt an Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs –
Kurs 2015/2016
- Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung
625.42.1/02.03 Nr. 5/99 (n.v.) vom 19.05.1999
- Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 08.12.1997 (BASS 1221 Nr. 4)
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulleitungen,
zum 01. August 2015 biete ich auf der Grundlage des ersten Bezugserlasses erneut
eine tätigkeitsbegleitende einjährige Schwerpunktmaßnahme an. Angesprochen sind
Beratungslehrkräfte ohne einschlägige Qualifizierung, die an Berufskollegs und an
Weiterbildungskollegs erlassgemäß - mit entsprechenden Beratungsstunden eingesetzt sind.
I.
Ziele und Inhalte
Die Qualifizierung zielt auf eine Beratungstätigkeit in der Schule, die reflektiert,
handlungsbezogen und flexibel wahrgenommen wird. Die dafür notwendigen
Methoden- und Prozesskompetenzen werden im Zusammenhang mit der
Bearbeitung grundlegender Inhalte begleitend erworben.
Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit sowie die Vermittlung
systemischer Ansätze im Rahmen der Beratungstätigkeit sind weitere zentrale
Anliegen der Qualifikationserweiterung.
Die Inhalte beziehen sich schwerpunktmäßig auf die im zweiten Bezugserlass
genannten Arbeitsbereiche der Beratungslehrkräfte:
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften der eigenen Schule und deren kollegiale Beratung
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Im Einzelnen werden unter anderem folgende grundlegende Inhalte bearbeitet:
- Beratungsverständnis
- Beratungskonzepte
- Diagnostische Konzepte
- Beratungsformen
- Beratungsaufgaben
- Rolle als Beratungslehrkraft
- Schulinterne Beratungskonzeptarbeit
- Gesprächsführung und Kommunikation
- Evaluation der Beratungsarbeit
Die Arbeit in den Inhaltsfeldern orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten
der beteiligten Schulformen.
Zum Einsatz kommen insbesondere folgende Methoden:
- Rollenspiele als handlungsorientierte Lernprozesse
- Übungen mit Fallarbeit
- Arbeit in Kleingruppen
- Selbstreflexion als biografisches Lernen
- Erarbeitung ausgewählter Themen in Eigenarbeit mit Präsentation vor der Gruppe
Kontakte mit verschiedenen Institutionen ergänzen die Arbeit im Kurs.
Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden sich auf die verschiedenen Formen der
Beratungsarbeit einlassen und aktiv teilnehmen.
Um die angestrebte Zusammenarbeit der Schulen untereinander und mit
außerschulischen Einrichtungen im regionalen Umfeld zu fördern, erfolgt die
Durchführung der Maßnahme in unterregionalisierter Form.
II.
Organisationsrahmen
Die Weiterbildung umfasst 160 Stunden innerhalb eines Schuljahres (August 2015
bis Juli 2016). Sie wird an einem festen Tagungstag, dem Montag, in der Regel im
14-täglichen Rhythmus ganztägig durchgeführt.
Der Tagungsort ist in der Regel Stützpunkt für alle zentralen Sitzungen der Gruppe.
Die Leitung des Kurses liegt in der Hand eines Moderatorenteams, das sich aus
erfahrenen Beratungskräften aus Schule und Schulpsychologie zusammensetzt.
Für die Teilnahme werden zwei Stunden auf die wöchentliche
Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich nicht
bedarfserhöhend für Ihre Schule aus. Die Anrechnung ist so vorzunehmen, dass sie
am Sitzungstag, dem Montag, wirksam wird. Der Montag ist für die Dauer der
Maßnahme völlig frei von Unterricht zu halten. Um dieses zu ermöglichen, sind die
für die Beratungstätigkeit an der Schule gewährten Beratungsstunden mit den für die
Weiterbildungsteilnahme zugesprochenen Anrechnungsstunden zusammenzulegen.
Moderation:
Frau Marion Speitmann, Berufskolleg Wesel
Frau Astrid Born, Schulpsychologische Beratungsstelle
Duisburg
Ort:
Schulpsychologische Beratungsstelle, Wrangelstraße 17,
47059 Duisburg
Zeit:
20 Sitzungen, jeweils montags, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Termine:
17. August 2015
31. August 2015
14. September 2015
28. September 2015
19. Oktober 2015
02. November 2015
16. November 2015
III.
30. November 2015
14. Dezember 2015
11. Januar 2016
25. Januar 2016
22. Februar 2016
07. März 2016
04. April 2016
18. April 2016
02. Mai 2016
23. Mai 2016
06. Juni 2016
20. Juni 2016
04. Juli 2016
Teilnahmebedingungen
Als Bewerberinnen / Bewerber werden ausschließlich Beratungslehrkräfte
zugelassen, die an Berufskollegs und an Weiterbildungskollegs in der
angesprochenen Region auf erlasslicher Grundlage - mit entsprechenden
Beratungsstunden - eingesetzt sind.
Beratungslehrkräfte, die ihre Aufgabe neu übernommen haben, werden bevorzugt
berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum
Adressatenkreis der Maßnahme folgende, in der Schule tätige Gruppierungen nicht
gehören:
- Mitglieder der Schulleitung (auch nicht der erweiterten Schulleitung)
- Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater
- SV-Verbindungslehrkräfte
- Fachkräfte für Schulsozialarbeit / Sozialpädagogik
- Personen mit Gestellungsverträgen
Die Akzeptanz in der Funktion als Beratungslehrkraft durch das Kollegium der
eigenen Schule wird vorausgesetzt.
Bei Lehrkräften, deren Berufung zur Beratungslehrkraft zum Zeitpunkt der Meldung
aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgt ist, bitte ich um Ihre schriftliche
Zusicherung, dass Beauftragung und Zuweisung von Beratungsstunden mit Beginn
der Qualifizierungsmaßnahme vorliegen.
Sollten mehrere Interessentinnen / Interessenten von einer Schule vorhanden sein,
aber - gemessen an der Zahl der Bewerbungen - insgesamt nicht genügend Plätze
zur Verfügung stehen, bitte ich innerschulisch zu klären, wer zuerst an der
Qualifikationsmaßnahme teilnehmen soll. Nicht berücksichtigte Beratungslehrkräfte
erhalten zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit, sich im Rahmen eines
Jahreskurses zu qualifizieren.
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist eine dienstliche Tätigkeit. Mit der Zulassung
zum Kurs ist die Verpflichtung verbunden, an allen Veranstaltungen im vollen
Umfang teilzunehmen. Die Teilnahme hat dann Vorrang vor allen anderen
Dienstgeschäften. Daher bitte ich vor der Meldung zu prüfen, ob etwaige
unvermeidbare Terminkollisionen (beispielsweise durch Prüfungen) vorhanden sind,
die einer erfolgreichen Teilnahme entgegen stehen.
IV.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt unter dem Link
http://www.lfb-brd.nrw.de/anmeldung/anmeldung237.htm
bis Freitag, 01. Mai 2015.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Matten von Gahlen