Robert Knoche Seehäuser Str. 43 06567 Bad Frankenhausen, den 1.06.2015 Rechtsanwalt Stephan Lampe Magdeburger Allee 134 99086 Erfurt Betrifft: Ihr Schreiben vom 22.05.2015, Ihr Az.:14/1326 SL zum Amtsgericht Sondershausen, Az.: 101 Js 55990/14 Ds Dazu meine Stellung zur dienstlichen Stellungnahme von Richter Kroll Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Lampe, vielen Dank für Ihr Schreiben und ich werde auch gleich dazu meine Stellungnahme abgeben. Zuerst möchte ich Richter Kroll danken, das er uns in seiner dienstlichen Stellungnahme über die freundschaftlichen Beziehungen zur Richterin Andrea Bartels und Richter Volker Bressem informiert hat. Die Befangenheitserklärung von Richter Kroll erklärt damit die Handlungen und Beschlüsse von Richter Volker Bressem ebenfalls für befangen, sie sind damit rechtsungültig und sofort aufzuheben! Aber auch meine Handlungen wurden von Emotionen und der Liebe zur Familie bestimmt, dazu bin ich überzeugt, im Recht zu sein. Kommen wir zu den Handlungen der einzelnen Richter. Mir ist die Richterin Andrea Bartels seit dem 10. Juli 2012 bekannt. Sie war damals zur Anhörung in unserer Wohnung. Beteiligte waren dabei, die ehemalige Teilbetreuerin für den Bereich Gesundheit, Benita Friedrich, das Jugendamt, Betreuungsbehörde, Vertreter der Behinderteneinrichtung Finneck-Werkstatt, RA Annett Wesolek, Richterin Andrea Bartels, sowie unsere Wenigkeit. Während alle sich an der Diskussion beteiligt hatten, hatte sich die Richterin der Meinung enthalten. Nur am Schluss verkündete sie, das sie dafür sorgen will, das meiner Frau die Betreuung für Ronny entzogen wird. Dieses Vorhaben hat sie auch mit dem Beschluss vom 13.11.2012 umgesetzt. Mit dem Einsatz der Zwangsbetreuung durch den Berufsbetreuer Jürgen Eckardt begann ein Kampf gegen diesen Betreuer, das Amtsgericht Sondershausen und auch dem Landgericht in Mühlhausen. Der Berufsbetreuer setzte alle illegalen Mittel ein, um uns zur Aufgabe zu zwingen. Dabei haben die Gerichte, insbesondere der Vorsitzende Richter vom Landgericht Mühlhausen Häcker-Reis eine wesentliche Rolle gespielt - denn dieser Richter ermunterte Eckardt zu Straftaten in Form von Terroraktionen! Danach glaubte Eckardt, das wir genug eingeschüchtert sind und kam am 15. März 2013 um Ronny in ein Heim nach Rastenberg abzuholen. Ich verweigerte die Herausgabe von unserem Sohn an Eckardt. Am 19. März kam dann der Beschluss der Richterin Bartels zur Forderung der Herausgabe unseres Sohnes an den Betreuer, damit dieser ihn in ein Heim bringt. Jetzt war bei mir auch das Maß voll! Ich informierte die Öffentlichkeit über den Beschluss der Richterin, welche uns Eltern mit Erzwingungshaft von einem halben Jahr Haft drohte. Es folgten zahlreiche Protestbriefe an diese Richterin. Außerdem informierte ich den Justizminister Volker Poppenhäger, welcher natürlich keinen Handlungsbedarf sah. Es folgte dann der Beschluss von dieser Richterin zum unmittelbaren Zwang vom 29.07.2013. Zwischenzeitlich hat diese Richterin den Termin zur Verlängerung der Betreuung, welche bis zum 5.09.2013 begrenzt war, verschwitzt. Ich erklärte die Betreuung durch den Berufsbetreuer auf Grund dieser Tatsache für aufgehoben. Bartels behauptete dagegen, das diese Betreuung auch ohne Beschluss weiter gültig wäre. Am 29.10.2013 folgte die illegale Herausnahme mit Gewalt und mit der Polizei. Ich stellte die Richterin daraufhin schriftlich zur Rede. Sie antwortete und brüstete sich mit der Herausnahme. Ich erklärte ihr, das ich sie öffentlich attackieren werde und erklärte sie und ihre Handlungen als geisteskrank! Diese Briefe sind alle öffentlich und im Terranetz.org zu finden. Danach ist diese Richterin wohl aus der Betreuungsangelegenheit zurück getreten, aber mit einer Klage vom 27.12.2013 wegen übler Nachrede über das Amtsgericht Mühlhausen und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen meine Person als Zeugin angetreten. Nach der Herausnahme unseres Sohnes kam dieser in die Psychiatrische Klinik nach Mühlhausen. Dort wurde eindeutig festgestellt, das Ronny entgegen der Behauptung der Neurologin Natalia Gniel, keinerlei Psychopharmaka bedarf! Damit war die Begründung des Amtsgerichtes zum Entzug der Betreuung entfallen und es hätte umgehend am 19. Dezember 2013 veranlasst werden müssen , das Ronny wieder nach Hause kommt. Jetzt kommt der Richter, Volker Bressem, welcher auch Amtsgerichtsdirektor vom Amtsgericht Sondershausen ist, ins Spiel. Dieser schrieb wutentbrannt in dem Beschluss vom 18.12.2013, das es auf keinen Fall zugelassen werden darf, das Ronny wieder in unseren Haushalt zurück darf. Dieser Beschluss ist emotional gesteuert und entspricht keiner normalen Rechtsprechung. Damit beweist Bressem seine Unfähigkeit, einen rechtsfähigen Beschluss im Sinne von Recht'und Gesetz zu formulieren. Dieser Beschluss ist in Google zu finden und hat schon Diskussionen zur Rechtsfähigkeit von deutschen Richtern ausgelöst. Obwohl ich mehrfach Bressem den Dialog anbot, hat dieser nicht reagiert. Da auch die Staatsanwaltschaften in Mühlhausen und Erfurt auf meine Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung nicht reagierten, habe ich meine öffentlichen Attacken gegen Bressem in meiner Zeitung mehrfach öffentlich gemacht. Zusammenfassend kann ich nur sagen, das ich mich auf keinen Fall als Beschuldigter fühle, sondern mit meiner Familie der Geschädigte bin und sämtliche Handlungen meinerseits dadurch gerechtfertigt sind! Ich fordere weiterhin die Aufhebung sämtlicher Beschlüsse, des Amtsgerichtes, da dieser von befangenen Richtern verfasst wurden! Die sofortige Heimführung unseres Sohnes aus dem Heim in Erfurt nach Hause! Die volle Wiedereinsetzung meiner Frau, Petra Knoche, als rechtliche Betreuerin mit allen Rechten! Die Bestrafung der Richter Bartels, Bressem, Häcker-Reis, Michels, Humenda und des Berufsbetreuers Jürgen Eckardt, sowie den Ermittlungsrichter Riechel vom Amtsgericht Mühlhausen wegen Veranlassung zur Hausdurchsuchungen und Anklage ohne Anhörung meiner Person. Ich verlange weiterhin die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen meine Person, da die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaften in Mühlhausen und Erfurt wegen übler Nachrede und Beleidigung gegen die Richter und den Justizminister jeder rechtlichen Grundlage entbehren und von mir ausreichend widersprochen wurden! Weiterhin verlange ich eine Entschädigung für die ganze Familie, welche auf Grund und Umfang der physischen und psychischen Belastung in Höhe von 100.000 Euro angemessen sind! Diese Forderungen können natürlich nicht vor dem Landgericht in Mühlhausen vorgebracht werden, da auch dieses Gericht durch die Vorgänge und Handlungsabläufe ebenfalls als befangen gesehen werden muss! Mit freundlichen Grüßen
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