RA Lampe-Stellungnahme zur Stellungnahme von Kroll

Robert Knoche
Seehäuser Str. 43
06567 Bad Frankenhausen, den 1.06.2015
Rechtsanwalt
Stephan Lampe
Magdeburger Allee 134
99086 Erfurt
Betrifft:
Ihr Schreiben vom 22.05.2015, Ihr Az.:14/1326 SL zum Amtsgericht Sondershausen, Az.: 101 Js 55990/14 Ds
Dazu meine Stellung zur dienstlichen Stellungnahme von Richter Kroll
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Lampe,
vielen Dank für Ihr Schreiben und ich werde auch gleich dazu meine
Stellungnahme abgeben.
Zuerst möchte ich Richter Kroll danken, das er uns in seiner dienstlichen
Stellungnahme über die freundschaftlichen Beziehungen zur Richterin Andrea
Bartels und Richter Volker Bressem informiert hat.
Die Befangenheitserklärung von Richter Kroll erklärt damit die Handlungen und
Beschlüsse von Richter Volker Bressem ebenfalls für befangen, sie sind damit
rechtsungültig und sofort aufzuheben!
Aber auch meine Handlungen wurden von Emotionen und der Liebe zur Familie
bestimmt, dazu bin ich überzeugt, im Recht zu sein.
Kommen wir zu den Handlungen der einzelnen Richter.
Mir ist die Richterin Andrea Bartels seit dem 10. Juli 2012 bekannt. Sie war
damals zur Anhörung in unserer Wohnung.
Beteiligte waren dabei, die ehemalige Teilbetreuerin für den Bereich Gesundheit,
Benita Friedrich, das Jugendamt, Betreuungsbehörde, Vertreter der
Behinderteneinrichtung Finneck-Werkstatt, RA Annett Wesolek, Richterin
Andrea Bartels, sowie unsere Wenigkeit.
Während alle sich an der Diskussion beteiligt hatten, hatte sich die Richterin der
Meinung enthalten. Nur am Schluss verkündete sie, das sie dafür sorgen will, das
meiner Frau die Betreuung für Ronny entzogen wird.
Dieses Vorhaben hat sie auch mit dem Beschluss vom 13.11.2012 umgesetzt.
Mit dem Einsatz der Zwangsbetreuung durch den Berufsbetreuer Jürgen Eckardt
begann ein Kampf gegen diesen Betreuer, das Amtsgericht Sondershausen und
auch dem Landgericht in Mühlhausen.
Der Berufsbetreuer setzte alle illegalen Mittel ein, um uns zur Aufgabe zu
zwingen. Dabei haben die Gerichte, insbesondere der Vorsitzende Richter vom
Landgericht Mühlhausen Häcker-Reis eine wesentliche Rolle gespielt - denn
dieser Richter ermunterte Eckardt zu Straftaten in Form von Terroraktionen!
Danach glaubte Eckardt, das wir genug eingeschüchtert sind und kam am 15.
März 2013 um Ronny in ein Heim nach Rastenberg abzuholen. Ich verweigerte
die Herausgabe von unserem Sohn an Eckardt.
Am 19. März kam dann der Beschluss der Richterin Bartels zur Forderung der
Herausgabe unseres Sohnes an den Betreuer, damit dieser ihn in ein Heim bringt.
Jetzt war bei mir auch das Maß voll! Ich informierte die Öffentlichkeit über den
Beschluss der Richterin, welche uns Eltern mit Erzwingungshaft von einem
halben Jahr Haft drohte. Es folgten zahlreiche Protestbriefe an diese Richterin.
Außerdem informierte ich den Justizminister Volker Poppenhäger, welcher
natürlich keinen Handlungsbedarf sah.
Es folgte dann der Beschluss von dieser Richterin zum unmittelbaren Zwang vom
29.07.2013. Zwischenzeitlich hat diese Richterin den Termin zur Verlängerung
der Betreuung, welche bis zum 5.09.2013 begrenzt war, verschwitzt. Ich erklärte
die Betreuung durch den Berufsbetreuer auf Grund dieser Tatsache für
aufgehoben. Bartels behauptete dagegen, das diese Betreuung auch ohne
Beschluss weiter gültig wäre.
Am 29.10.2013 folgte die illegale Herausnahme mit Gewalt und mit der Polizei.
Ich stellte die Richterin daraufhin schriftlich zur Rede. Sie antwortete und
brüstete sich mit der Herausnahme. Ich erklärte ihr, das ich sie öffentlich
attackieren werde und erklärte sie und ihre Handlungen als geisteskrank! Diese
Briefe sind alle öffentlich und im Terranetz.org zu finden.
Danach ist diese Richterin wohl aus der Betreuungsangelegenheit zurück
getreten, aber mit einer Klage vom 27.12.2013 wegen übler Nachrede über das
Amtsgericht Mühlhausen und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen meine
Person als Zeugin angetreten.
Nach der Herausnahme unseres Sohnes kam dieser in die Psychiatrische Klinik
nach Mühlhausen. Dort wurde eindeutig festgestellt, das Ronny entgegen der
Behauptung der Neurologin Natalia Gniel, keinerlei Psychopharmaka bedarf!
Damit war die Begründung des Amtsgerichtes zum Entzug der Betreuung
entfallen und es hätte umgehend am 19. Dezember 2013 veranlasst werden
müssen , das Ronny wieder nach Hause kommt.
Jetzt kommt der Richter, Volker Bressem, welcher auch Amtsgerichtsdirektor
vom Amtsgericht Sondershausen ist, ins Spiel.
Dieser schrieb wutentbrannt in dem Beschluss vom 18.12.2013, das es auf keinen
Fall zugelassen werden darf, das Ronny wieder in unseren Haushalt zurück darf.
Dieser Beschluss ist emotional gesteuert und entspricht keiner normalen
Rechtsprechung. Damit beweist Bressem seine Unfähigkeit, einen rechtsfähigen
Beschluss im Sinne von Recht'und Gesetz zu formulieren. Dieser Beschluss ist in
Google zu finden und hat schon Diskussionen zur Rechtsfähigkeit von deutschen
Richtern ausgelöst.
Obwohl ich mehrfach Bressem den Dialog anbot, hat dieser nicht reagiert. Da
auch die Staatsanwaltschaften in Mühlhausen und Erfurt auf meine Strafanzeigen
wegen Rechtsbeugung nicht reagierten, habe ich meine öffentlichen Attacken
gegen Bressem in meiner Zeitung mehrfach öffentlich gemacht.
Zusammenfassend kann ich nur sagen, das ich mich auf keinen Fall als
Beschuldigter fühle, sondern mit meiner Familie der Geschädigte bin und
sämtliche Handlungen meinerseits dadurch gerechtfertigt sind!
Ich fordere weiterhin die Aufhebung sämtlicher Beschlüsse, des Amtsgerichtes,
da dieser von befangenen Richtern verfasst wurden!
Die sofortige Heimführung unseres Sohnes aus dem Heim in Erfurt nach Hause!
Die volle Wiedereinsetzung meiner Frau, Petra Knoche, als rechtliche Betreuerin
mit allen Rechten!
Die Bestrafung der Richter Bartels, Bressem, Häcker-Reis, Michels, Humenda
und des Berufsbetreuers Jürgen Eckardt, sowie den Ermittlungsrichter Riechel
vom Amtsgericht Mühlhausen wegen Veranlassung zur Hausdurchsuchungen und
Anklage ohne Anhörung meiner Person.
Ich verlange weiterhin die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen meine Person,
da die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaften in Mühlhausen und Erfurt wegen
übler Nachrede und Beleidigung gegen die Richter und den Justizminister jeder
rechtlichen Grundlage entbehren und von mir ausreichend widersprochen
wurden!
Weiterhin verlange ich eine Entschädigung für die ganze Familie, welche auf
Grund und Umfang der physischen und psychischen Belastung in Höhe von
100.000 Euro angemessen sind!
Diese Forderungen können natürlich nicht vor dem Landgericht in Mühlhausen
vorgebracht werden, da auch dieses Gericht durch die Vorgänge und
Handlungsabläufe ebenfalls als befangen gesehen werden muss!
Mit freundlichen Grüßen