Dermbach, den 24.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, • die

Dermbach, den 24.03.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
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die Gemeinde Dermbach mit den Ortsteilen Dermbach, Unteralba, Oberalba,
Glattbach, Mebritz, Lindenau und Lindigshof,
die Gemeinde Urnshausen mit den Ortsteilen Urnshausen, Bernshausen und
Hartschwinden,
die Stadt Kaltennordheim mit dem Ortsteil Andenhausen,
die Gemeinde Neidhardshausen,
die Gemeinde Empfertshausen sowie die
Gemeinde Zella/Rhön
Landkreis: Wartburgkreis
beabsichtigen die Verbesserung der Ausbausituation im Bereich breitbandiger
Internetzugänge voranzubringen.
Daher erlaube ich mir bei Ihnen anzufragen, ob Sie innerhalb der nächsten 3 Jahre
beabsichtigen, im Rahmen der Regelausbaus Ihres Telekommunikationsnetzes,
das Gebiet der oben genannten Gemeinde vollständig oder ortsteilweise breitbandig mit
50 Mbit/s flächendeckend zu erschließen.
Bitte lassen Sie mir eine verbindliche Information innerhalb der nächsten vier Wochen auch
dann zukommen, wenn Sie innerhalb der nächsten drei Jahre einen solchen Regelausbau nicht
durchführen werden.
Mindest-Nachweispflichten im Markterkundungsverfahren
Falls bereits konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne für das beschriebene Gebiet für die
nächsten drei Jahre bestehen, sind folgende Nachweise vorzulegen:
• Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes
technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit
nach Umsetzung.
• Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der
Maßnahme. Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende,
rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen
(z.B. Geschäftsführerbeschluss).
• In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u.a. verschiedene Meilensteine
vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z.B. Ausbau
bestimmter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. Siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der
„Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im
Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“, ABl. EU 2013/C 25/01 vom
26.01.2013 sowie §4 Absatz 3 NGA-RR)
Fußnote 80 BBLL: Ein Betreiber muss in diesem Zusammenhang nachweisen, dass er
innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets
erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz
ermöglichen wird. Die Bewilligungsbehörde kann von jedem Betreiber, der Interesse am Bau
einer eigenen Infrastruktur im Zielgebiet bekundet, verlangen, ihr innerhalb von zwei
Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen, wie Bankdarlehensverträge,
und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorzulegen. Zusätzlich müssen die
Investitionen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die meisten für die
Projektumsetzung erforderlichen Wegerechte erteilt worden sein. Weitere Projektmeilensteine
können jeweils für Zeiträume von sechs Monaten vereinbart werden.
• Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben
• Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten
gem. §6 TKG
• Sicherheitskonzept gem. §109 Abs. 4 TKG
• Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw.
KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router)
• Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits
vorhandenen und verfügbaren Netze
• Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahre
(in-klusive Mobilfunk), wobei die 3-Jahres-Frist je nach Richtlinie anders auszurichten ist
(nach NGA-Rahmenregelung Nachweis für kommende 3 Jahre fordern, während nach
AGVOII Nachweis für kommende 4 Jahre zu fordern wäre)
• Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahmen (z.B. Zahl der
Gebäudeanschlüsse)
• Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer
Infra-strukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines
bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe §4 Absatz 2 NGA-RR)
• Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung
Optionale Nachweise
• Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für
eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise, die belegen, dass die geplanten
Investitionen glaubhaft und plausibel sind.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Robert Kram
Breitbandbeauftragter der Gemeinde Dermbach
Telefon: 0151 25281921
[email protected]
sowie
[email protected]