Dermbach, den 24.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, • • • • • • die Gemeinde Dermbach mit den Ortsteilen Dermbach, Unteralba, Oberalba, Glattbach, Mebritz, Lindenau und Lindigshof, die Gemeinde Urnshausen mit den Ortsteilen Urnshausen, Bernshausen und Hartschwinden, die Stadt Kaltennordheim mit dem Ortsteil Andenhausen, die Gemeinde Neidhardshausen, die Gemeinde Empfertshausen sowie die Gemeinde Zella/Rhön Landkreis: Wartburgkreis beabsichtigen die Verbesserung der Ausbausituation im Bereich breitbandiger Internetzugänge voranzubringen. Daher erlaube ich mir bei Ihnen anzufragen, ob Sie innerhalb der nächsten 3 Jahre beabsichtigen, im Rahmen der Regelausbaus Ihres Telekommunikationsnetzes, das Gebiet der oben genannten Gemeinde vollständig oder ortsteilweise breitbandig mit 50 Mbit/s flächendeckend zu erschließen. Bitte lassen Sie mir eine verbindliche Information innerhalb der nächsten vier Wochen auch dann zukommen, wenn Sie innerhalb der nächsten drei Jahre einen solchen Regelausbau nicht durchführen werden. Mindest-Nachweispflichten im Markterkundungsverfahren Falls bereits konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne für das beschriebene Gebiet für die nächsten drei Jahre bestehen, sind folgende Nachweise vorzulegen: • Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung. • Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der Maßnahme. Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen (z.B. Geschäftsführerbeschluss). • In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u.a. verschiedene Meilensteine vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z.B. Ausbau bestimmter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. Siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“, ABl. EU 2013/C 25/01 vom 26.01.2013 sowie §4 Absatz 3 NGA-RR) Fußnote 80 BBLL: Ein Betreiber muss in diesem Zusammenhang nachweisen, dass er innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen wird. Die Bewilligungsbehörde kann von jedem Betreiber, der Interesse am Bau einer eigenen Infrastruktur im Zielgebiet bekundet, verlangen, ihr innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen, wie Bankdarlehensverträge, und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorzulegen. Zusätzlich müssen die Investitionen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die meisten für die Projektumsetzung erforderlichen Wegerechte erteilt worden sein. Weitere Projektmeilensteine können jeweils für Zeiträume von sechs Monaten vereinbart werden. • Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben • Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. §6 TKG • Sicherheitskonzept gem. §109 Abs. 4 TKG • Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router) • Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze • Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahre (in-klusive Mobilfunk), wobei die 3-Jahres-Frist je nach Richtlinie anders auszurichten ist (nach NGA-Rahmenregelung Nachweis für kommende 3 Jahre fordern, während nach AGVOII Nachweis für kommende 4 Jahre zu fordern wäre) • Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahmen (z.B. Zahl der Gebäudeanschlüsse) • Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infra-strukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe §4 Absatz 2 NGA-RR) • Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung Optionale Nachweise • Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Mit freundlichen Grüßen i.A. Robert Kram Breitbandbeauftragter der Gemeinde Dermbach Telefon: 0151 25281921 [email protected] sowie [email protected]
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