Ausschreibung 2015

Ausschreibung 2015
zur ACH Automobilslalom – Meisterschaft.
Der ACH schreibt für das Jahr 2015 eine Automobilslalom – Meisterschaft aus.
Der mit der Durchführung beauftragte AC-Helfenstein stellt seinen Opel Corsa 1,4 l zur Durchführung
der Wertungsläufe zur Verfügung.
1. Veranstaltung / Betreuung
Veranstalter der Automobilslalom – Meisterschaft 2015 ist der AC-Helfenstein.
Mit der Durchführung und der Betreuung ist der
AC-Helfenstein e.V. im ADAC
Postfach 1128
73312 Geislingen
beauftragt.
Ansprechpartner:
Daniel Nille
Michael Heigl
Mühlstr. 5
Mühlstr. 43
73342 Bad Ditzenbach 73326 Deggingen
0162/3463759
0171/9241482
2. Veranstaltungen
Für die Autoslalom – Meisterschaft 2015 sind mindestens die folgenden 4 Veranstaltungen zu fahren:
Termine werden rechtzeitig im Internet veröffentlicht.
3. Klasseneinteilung / Voraussetzungen / Sicherheitsvorschriften
Zur Automobilslalom – Meisterschaft 2015 werden die Teilnehmer in drei Klassen (nur wenn
mindestens 3 Teilnehmer pro Klasse gewertet werden) eingeteilt:
Klasse
Voraussetzung
Rookies Jahrgänge 2000 - 1999
Erfolgreiche Teilnahme an einem Sichtungslehrgang des ACH und Mitgliedschaft ACH.
Youngster
Jahrgänge 1998 - 1989
Besitzt Führerscheins und Mitgliedschaft ACH.
Youngtimer
Bevorzugt für Betreuer, Eltern und „Motorsport-Ade“
Besitzt Führerschein und Mitgliedschaft ACH wird vorausgesetzt !
Das Tragen eines Schutzhelms gemäß den DMSB Vorschriften für die Auswertung der Fahrer (die
Kennnummern für die ECE-Norm muss mindestens mit einer 04 beginnen), sowie geschlossene
Schuhe ist vorgeschrieben.
4. Einschreibung / Gebühr
Alle Personen, die an der Automobilslalom – Meisterschaft teilnehmen möchten, müssen vor dem
Start einen Haftungsverzicht und Nennung ausfüllen und unterschreiben.
Startgeld inklusive Fahrzeugbenützung beträgt 15 € pro Doppelveranstaltung.
5. Wertung
Die Punktevergabe der einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach der Formel:
Starter in der Klasse – Platzierung
Starter in der Klasse
x 10 + 3,0 Punkte
Um gewertet zu werden, müssen mindestens 4 Veranstaltungen gefahren werden. Zur
Meisterschaftswertung werden alle durchgeführten Veranstaltungen gewertet.
Es wird immer pro Veranstaltung ein Doppellauf durchgeführt.
6. Veranstaltungsablauf
Eine Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf sowie 2 Wertungsläufen.
Alle Teilnehmer müssen folgende Regeln streng beachten:
Anfahren im 1. Gang, dann 2. Gang. Es darf dann nicht mehr geschaltet werden. Das heißt, nach
Einlegen des 2. Ganges darf die Kupplung nicht mehr gedrückt werden. (Eventuelle
Ausnahmeregelungen werden bei Bedarf bei der Fahrerbesprechung von der Cup-Betreuung
bekannt gegeben). Gas geben und gleichzeitig Bremsen ist verboten. Veränderungen am Fahrzeug,
z.B. Luftdruck usw. dürfen nur von der Cup-Betreuung durchgeführt werden. Bei Missachtung erfolgt
Wertungsausschluss.
In jeder Klasse ist der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl gemäß Wertungsmodus Gewinner der
ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015
ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015
ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015
30 % der Platzierten erhalten am Jahresende Pokale.
Ausgabe von Sachpreisen behält sich der Serienbetreiber vor.
Rookies
Youngster
Youngtimer
7. Siegerehrung
Die Ehrung der Sieger und Platzierten der Automobilslalom – Meisterschaft 2015 findet im Rahmen
der Jahresabschlussfeier beim ACH statt. Eine persönliche Einladung an die Teilnehmer erfolgt
rechtzeitig.
8. Sonstiges
An jedem Veranstaltungstag findet für alle Teilnehmer eine Fahrerbesprechung statt, an welcher alle
Corsa-Cup Fahrer teilnehmen müssen.
Die Betreuer behalten sich das Recht vor, sportlich unfaires Verhalten wie folgt zu bestrafen:
 Gelbe Karte:
Verwarnung
 Gelb-Rote Karte: Sperre für die nächste Veranstaltung
 Rote Karte:
Ausschluss aus der Meisterschaft
Anmeldung
zur ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015
Vor- und Zuname ____________________________________
Strasse
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Wohnort
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Geburtsdatum
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Telefon, Fax
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E-Mail
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Start in der Klasse ____________________________________
(wird vom ACH ausgefüllt)
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Unterschrift
ACH Automobilslalom – Clubmeisterschaft 2015
Haftungsausschluss:
Der Teilnehmer nimmt auf eigener Gefahr an der Autoslalom-Clubmeisterschaft 2014 teil. Er trägt die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benützten Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die
im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar
gegen
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die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisation des DMSB, die Deutsche Motor Sport
Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsident, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
den ADAC, den Promotor/Serienorganisator,
den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer,
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung
zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen,
gegen
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die anderen Teilnehmer, deren Helfer, den Eigentümer der Fahrzeuge,
eigene Helfer,
verzichtet er auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerbern (Training,
Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –beruhen.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllung- und
Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber
wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadendersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung
und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
Datum: ________________________ Unterschrift: ________________________