Ausschreibung 2015 zur ACH Automobilslalom – Meisterschaft. Der ACH schreibt für das Jahr 2015 eine Automobilslalom – Meisterschaft aus. Der mit der Durchführung beauftragte AC-Helfenstein stellt seinen Opel Corsa 1,4 l zur Durchführung der Wertungsläufe zur Verfügung. 1. Veranstaltung / Betreuung Veranstalter der Automobilslalom – Meisterschaft 2015 ist der AC-Helfenstein. Mit der Durchführung und der Betreuung ist der AC-Helfenstein e.V. im ADAC Postfach 1128 73312 Geislingen beauftragt. Ansprechpartner: Daniel Nille Michael Heigl Mühlstr. 5 Mühlstr. 43 73342 Bad Ditzenbach 73326 Deggingen 0162/3463759 0171/9241482 2. Veranstaltungen Für die Autoslalom – Meisterschaft 2015 sind mindestens die folgenden 4 Veranstaltungen zu fahren: Termine werden rechtzeitig im Internet veröffentlicht. 3. Klasseneinteilung / Voraussetzungen / Sicherheitsvorschriften Zur Automobilslalom – Meisterschaft 2015 werden die Teilnehmer in drei Klassen (nur wenn mindestens 3 Teilnehmer pro Klasse gewertet werden) eingeteilt: Klasse Voraussetzung Rookies Jahrgänge 2000 - 1999 Erfolgreiche Teilnahme an einem Sichtungslehrgang des ACH und Mitgliedschaft ACH. Youngster Jahrgänge 1998 - 1989 Besitzt Führerscheins und Mitgliedschaft ACH. Youngtimer Bevorzugt für Betreuer, Eltern und „Motorsport-Ade“ Besitzt Führerschein und Mitgliedschaft ACH wird vorausgesetzt ! Das Tragen eines Schutzhelms gemäß den DMSB Vorschriften für die Auswertung der Fahrer (die Kennnummern für die ECE-Norm muss mindestens mit einer 04 beginnen), sowie geschlossene Schuhe ist vorgeschrieben. 4. Einschreibung / Gebühr Alle Personen, die an der Automobilslalom – Meisterschaft teilnehmen möchten, müssen vor dem Start einen Haftungsverzicht und Nennung ausfüllen und unterschreiben. Startgeld inklusive Fahrzeugbenützung beträgt 15 € pro Doppelveranstaltung. 5. Wertung Die Punktevergabe der einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach der Formel: Starter in der Klasse – Platzierung Starter in der Klasse x 10 + 3,0 Punkte Um gewertet zu werden, müssen mindestens 4 Veranstaltungen gefahren werden. Zur Meisterschaftswertung werden alle durchgeführten Veranstaltungen gewertet. Es wird immer pro Veranstaltung ein Doppellauf durchgeführt. 6. Veranstaltungsablauf Eine Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf sowie 2 Wertungsläufen. Alle Teilnehmer müssen folgende Regeln streng beachten: Anfahren im 1. Gang, dann 2. Gang. Es darf dann nicht mehr geschaltet werden. Das heißt, nach Einlegen des 2. Ganges darf die Kupplung nicht mehr gedrückt werden. (Eventuelle Ausnahmeregelungen werden bei Bedarf bei der Fahrerbesprechung von der Cup-Betreuung bekannt gegeben). Gas geben und gleichzeitig Bremsen ist verboten. Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Luftdruck usw. dürfen nur von der Cup-Betreuung durchgeführt werden. Bei Missachtung erfolgt Wertungsausschluss. In jeder Klasse ist der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl gemäß Wertungsmodus Gewinner der ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015 ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015 ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015 30 % der Platzierten erhalten am Jahresende Pokale. Ausgabe von Sachpreisen behält sich der Serienbetreiber vor. Rookies Youngster Youngtimer 7. Siegerehrung Die Ehrung der Sieger und Platzierten der Automobilslalom – Meisterschaft 2015 findet im Rahmen der Jahresabschlussfeier beim ACH statt. Eine persönliche Einladung an die Teilnehmer erfolgt rechtzeitig. 8. Sonstiges An jedem Veranstaltungstag findet für alle Teilnehmer eine Fahrerbesprechung statt, an welcher alle Corsa-Cup Fahrer teilnehmen müssen. Die Betreuer behalten sich das Recht vor, sportlich unfaires Verhalten wie folgt zu bestrafen: Gelbe Karte: Verwarnung Gelb-Rote Karte: Sperre für die nächste Veranstaltung Rote Karte: Ausschluss aus der Meisterschaft Anmeldung zur ACH Automobilslalom – Meisterschaft 2015 Vor- und Zuname ____________________________________ Strasse ____________________________________ Wohnort ____________________________________ Geburtsdatum ____________________________________ Telefon, Fax ____________________________________ E-Mail ____________________________________ Start in der Klasse ____________________________________ (wird vom ACH ausgefüllt) ____________________________________ Unterschrift ACH Automobilslalom – Clubmeisterschaft 2015 Haftungsausschluss: Der Teilnehmer nimmt auf eigener Gefahr an der Autoslalom-Clubmeisterschaft 2014 teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benützten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisation des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsident, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, den ADAC, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, den Eigentümer der Fahrzeuge, eigene Helfer, verzichtet er auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerbern (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –beruhen. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadendersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Datum: ________________________ Unterschrift: ________________________
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