Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST LEITERIN DER KUNSTABTEILUNG Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 ¦ 70029 Stuttgart An die Stuttgart Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg 2 8. April 2815 Daniela Schneider Durchwahl 0711 279-2961 Telefax 0711 279-3213 Name E-Mail Gebäude Aktenzeichen [email protected] Mittnachtbau 53-7950.0 /308 /1 (Bitte bei Antwort angeben) Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020" Hier: Ausschreibung Landeszentren Am 9. Januar 2015 haben Land und Hochschulen den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020" unterzeichnet. Darin haben sich die Musikhochschulen bereit er¬ klärt, gemeinsam ein exzellentes Vollangebot für Baden-Württemberg zu gewährleis¬ ten, indem außerhalb eines an allen Standorten vorhandenen Kernangebots eine ar¬ beitsteilige Profilierung erfolgt. Die Einrichtung von Landeszentren mit überregionaler und internationaler Ausstrahlung ist Teil dieses Profilierungskonzepts. Das Ministerium und die Landesrektorenkonferenz haben sich auf ein ergebnisoffe¬ nes, qualitätsorientiertes Verfahren verständigt, das entsprechend der üblichen Wett¬ bewerbsverfahren im Hochschulbereich in zwei Runden gegliedert ist. Zur Begutach¬ tung wird ein unabhängiges Expertengremium eingesetzt, die Auswahl der Gutachte¬ rinnen und Gutachter erfolgt in Abstimmung. Die Entscheidung des Ministeriums er¬ folgt auf der Grundlage der Gutachterempfehlung. Die Einrichtung von Landeszentren ist auf Dauer angelegt, da davon strukturelle, dauerhafte Veränderungen (Profilbildungen) in der Musikhochschullandschaft ausge¬ hen sollen. Im Rahmen dieses Exzellenzausbaus werden 3 bis 6 Landeszentren ge¬ fördert. Darüber hinaus kann im Rahmen des wettbewerblichen Verfahrens der Status eines Landeszentrums auch zur Dokumentation eines bereits erlangten Niveaus (im Sinne Gütesiegel) verliehen werden; damit ist keine finanzielle Förderung verbunden. Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, [email protected], www.mwk.baden-wuerttemberg.de,www.service-bw.de. Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, II - Schlossplatz -ir Zertifikat seit 2010 audit berufundfamilie -2- Zur Finanzierung der Landeszentren wird ein Stellenpool gebildet. Wie im Hochschulfinanzierungsvertrag zwischen Land und Musikhochschulen vereinbart, stellt das Land für fünf Jahre fünf W 3-Professuren sowie weitere fünf Mittelbaustellen (E 13) zur Ver¬ fügung; die Musikhochschulen beteiligen sich mit jeweils zwei W 3-Stellen. Bedingung für eine Förderung im Rahmen dieses Wettbewerbs ist für jede Musikhochschule der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Ministerium. Landeszentren sollen folgende Kriterien aufweisen: Klares fachliches Profil und landesweite Alleinstellung Beitrag zum landesweiten Vollangebot durch individuelle Profilbildung und Schwerpunktsetzung Nationale bzw. internationale Relevanz und Strahlkraft Außergewöhnliche Breite und Tiefe des Angebots (BA- und MA-Studienabschlüsse; dritter Zyklus; Weiterbildung; Forschungsaktivitäten; künstlerische Entwicklungsvorhaben) Nationale und internationale Vernetzung, z.B. verbindliche Kooperationsverträge Bereits erfolgte oder verbindlich zugesagte Schwerpunktbildung aus Eigenmitteln der Hochschule. In personeller Hinsicht erfordert eine solche Ausstattung mindes¬ tens 2 Vollprofessuren. Sicherung der Nachhaltigkeit durch Aufnahme des Landeszentrums in die Struk¬ tur- und Entwicklungsplanung Erste Phase des Wettbewerbs: Einreichung von Skizzen Mit dieser Ausschreibung werden die Musikhochschulen aufgefordert, beim Ministeri¬ um ihre Antragsskizzen für die erste Runde bis zum 15. Juni 2015 abzugeben. Jede Musikhochschule kann bis zu fünf Antragsskizzen für Landeszentren einreichen, für die Fördermittel beantragt werden, sowie weitere Skizzen für Gütesiegel. -3- Eine Antragsskizze darf den Umfang von 5 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Sie soll neben dem Nachweis der Qualität im Einzelnen zeigen, dass die o.a. Kriterien für Landeszentren erfüllt sind. Außerdem sind die beantragten Ressourcen sowie der Einsatz eigener Ressourcen zu erläutern. Die Anlagen, die zum Nachweis der Krite¬ rienerfüllung dienen, sind auf höchstens 15 Seiten zu begrenzen. Den Antragsskizzen ist eine Beschreibung des Profils und des Selbstverständnisses der Hochschule (Höchstumfang: 2 DIN A 4-Seiten) beizufügen. Zweite Phase des Wettbewerbs: Einreichung von Vollanträgen Die unabhängige Gutachterkommission wählt die Vorschläge aus, die zu einem Voll¬ antrag aufgefordert werden. Auf der Grundlage der Begutachtung formuliert die Gut¬ achterkommission eine Empfehlung über die Förderung an das Ministerium. Bei Rückfragen zum Verfahren steht das Ministerium gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Claudia Rose
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