Ausschreibung [PDF 1.129 KB] - Ministerium für Wissenschaft

Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
LEITERIN DER KUNSTABTEILUNG
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Postfach 10 34 53 ¦ 70029 Stuttgart
An die
Stuttgart
Musikhochschulen des Landes
Baden-Württemberg
2 8. April 2815
Daniela Schneider
Durchwahl 0711 279-2961
Telefax 0711 279-3213
Name
E-Mail
Gebäude
Aktenzeichen
[email protected]
Mittnachtbau
53-7950.0 /308 /1
(Bitte bei Antwort angeben)
Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020"
Hier: Ausschreibung Landeszentren
Am 9. Januar 2015 haben Land und Hochschulen den Hochschulfinanzierungsvertrag
„Perspektive 2020" unterzeichnet. Darin haben sich die Musikhochschulen bereit er¬
klärt, gemeinsam ein exzellentes Vollangebot für Baden-Württemberg zu gewährleis¬
ten, indem außerhalb eines an allen Standorten vorhandenen Kernangebots eine ar¬
beitsteilige Profilierung erfolgt. Die Einrichtung von Landeszentren mit überregionaler
und internationaler Ausstrahlung ist Teil dieses Profilierungskonzepts.
Das Ministerium und die Landesrektorenkonferenz haben sich auf ein ergebnisoffe¬
nes, qualitätsorientiertes Verfahren verständigt, das entsprechend der üblichen Wett¬
bewerbsverfahren im Hochschulbereich in zwei Runden gegliedert ist. Zur Begutach¬
tung wird ein unabhängiges Expertengremium eingesetzt, die Auswahl der Gutachte¬
rinnen und Gutachter erfolgt in Abstimmung. Die Entscheidung des Ministeriums er¬
folgt auf der Grundlage der Gutachterempfehlung.
Die Einrichtung von Landeszentren ist auf Dauer angelegt, da davon strukturelle,
dauerhafte Veränderungen (Profilbildungen) in der Musikhochschullandschaft ausge¬
hen sollen. Im Rahmen dieses Exzellenzausbaus werden 3 bis 6 Landeszentren ge¬
fördert. Darüber hinaus kann im Rahmen des wettbewerblichen Verfahrens der Status
eines Landeszentrums auch zur Dokumentation eines bereits erlangten Niveaus (im
Sinne Gütesiegel) verliehen werden; damit ist keine finanzielle Förderung verbunden.
Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, [email protected],
www.mwk.baden-wuerttemberg.de,www.service-bw.de.
Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, II - Schlossplatz
-ir
Zertifikat seit 2010
audit berufundfamilie
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Zur Finanzierung der Landeszentren wird ein Stellenpool gebildet. Wie im Hochschulfinanzierungsvertrag zwischen Land und Musikhochschulen vereinbart, stellt das Land
für fünf Jahre fünf W 3-Professuren sowie weitere fünf Mittelbaustellen (E 13) zur Ver¬
fügung; die Musikhochschulen beteiligen sich mit jeweils zwei W 3-Stellen. Bedingung
für eine Förderung im Rahmen dieses Wettbewerbs ist für jede Musikhochschule der
Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Ministerium.
Landeszentren sollen folgende Kriterien aufweisen:
Klares fachliches Profil und landesweite Alleinstellung
Beitrag zum landesweiten Vollangebot durch individuelle Profilbildung und
Schwerpunktsetzung
Nationale bzw. internationale Relevanz und Strahlkraft
Außergewöhnliche Breite und Tiefe des Angebots (BA- und MA-Studienabschlüsse; dritter Zyklus; Weiterbildung; Forschungsaktivitäten; künstlerische
Entwicklungsvorhaben)
Nationale und internationale Vernetzung, z.B. verbindliche Kooperationsverträge
Bereits erfolgte oder verbindlich zugesagte Schwerpunktbildung aus Eigenmitteln
der Hochschule. In personeller Hinsicht erfordert eine solche Ausstattung mindes¬
tens 2 Vollprofessuren.
Sicherung der Nachhaltigkeit durch Aufnahme des Landeszentrums in die Struk¬
tur- und Entwicklungsplanung
Erste Phase des Wettbewerbs: Einreichung von Skizzen
Mit dieser Ausschreibung werden die Musikhochschulen aufgefordert, beim Ministeri¬
um ihre Antragsskizzen für die erste Runde bis zum 15. Juni 2015 abzugeben. Jede
Musikhochschule kann bis zu fünf Antragsskizzen für Landeszentren einreichen, für
die Fördermittel beantragt werden, sowie weitere Skizzen für Gütesiegel.
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Eine Antragsskizze darf den Umfang von 5 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Sie
soll neben dem Nachweis der Qualität im Einzelnen zeigen, dass die o.a. Kriterien für
Landeszentren erfüllt sind. Außerdem sind die beantragten Ressourcen sowie der
Einsatz eigener Ressourcen zu erläutern. Die Anlagen, die zum Nachweis der Krite¬
rienerfüllung dienen, sind auf höchstens 15 Seiten zu begrenzen. Den Antragsskizzen
ist eine Beschreibung des Profils und des Selbstverständnisses der Hochschule
(Höchstumfang: 2 DIN A 4-Seiten) beizufügen.
Zweite Phase des Wettbewerbs: Einreichung von Vollanträgen
Die unabhängige Gutachterkommission wählt die Vorschläge aus, die zu einem Voll¬
antrag aufgefordert werden. Auf der Grundlage der Begutachtung formuliert die Gut¬
achterkommission eine Empfehlung über die Förderung an das Ministerium.
Bei Rückfragen zum Verfahren steht das Ministerium gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Rose