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Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015
Wettkampfbestimmungen
Bezüge:
1. BMVg Fü S I 2 - Az 16-39-01 vom 01.02.2012
„Konzeption der Reserve“
2. BMVg - Fü S I 2 - Az 32 - 15 - 13 vom 10.06.2010
„Richtlinie für Reservistenwettkämpfe“
3. KdoTerrAufgBw - FüPersResAngel - LoNo vom 05.03.2013 „Beauftragung Landeskommando BY (FF) und Landeskommando BW und SL
zur Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015“
4. Kdo SKB - ChdSt - vom 26.07.2013
„Befehl Nr.1 für die DRM 2015“
5. SKA KompZResAngelBw vom 17.04.2014
„Besondere Anweisung für die Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015“
6. Kdo TerrAufgBw - Kommandeur - vom 06.11.2014
„Befehl Nr.1 für die Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015“
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Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Wettkampfteilnehmende
3. Aufgaben und Bewertung für den Mannschaftswettkampf
4. Wettkampfleitung / Schiedsgericht
5. Einzelbestimmungen für den Wettkampf
Beilagen:
Beilage 1
Rahmenlage für die Deutsche Reservisten M 2015
Beilage 2
Anzug und Ausrüstung für Wettkampfteilnehmende
Beilage 3
Aufgaben der Delegationsleiter
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1. Allgemeines
1.1. Die Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015 (DRM 2015) für beorderte und
nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten ist ein militärischer Mannschaftswettkampf, der im Zeitraum vom 24.09. - 27.09.2015 im Standort ROTH
stattfindet. Als Höhepunkt der nationalen Reservistenwettkämpfe soll die
Leistungsfähigkeit der Reservistinnen und Reservisten im Aufgabenfeld
Heimatschutz mit den Fähigkeiten Bewachung und Absicherung von
militärischen Liegenschaften sowie im Aufgabenfeld der Katastrophenhilfe mit
der Fähigkeit der wirkungsvollen und effektiven Hilfeleistung der Bevölkerung
auf deutschem Hoheitsgebiet herausgestellt werden.
1.2. Der Wettkampf ist den aktuellen Aufgaben von Reservistinnen und Reservisten
im Heimatschutz angepasst und wird nach der Besonderen Anweisung für die
Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015 (Bezug 5) durchgeführt. Als Lagebild
(Beilage 1) wird eine Rahmenlage „Inland“ angenommen, die von den Wettkampfteilnehmenden Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten aus den Bereichen
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Individuelle Grundfertigkeiten (IGF),
Führen einer kleinen Kampfgemeinschaft,
Bewachung und Absicherung von militärischen Liegenschaften,
Schießen der kleinen Kampfgemeinschaft,
Subsidiäre Hilfeleistung im Hochwassereinsatz sowie bei der Bekämpfung
von Bränden und Unglücksfällen,
• Orientieren im Gelände bei eingeschränkter Sicht sowie Fußmarsch unter
physischer und psychischer Belastung,
• Sicherheitspolitische Aufgabe/Umgang mit Medien,
• Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen und
• rechtliche Fragen bei dem Einsatz der Bundeswehr (Bw) in Deutschland
erwartet.
1.3. Ziele des Wettkampfes sind:
• die Erhaltung, Vertiefung und Erweiterung der im Wehrdienst erworbenen
Kenntnisse und Fähigkeiten,
• die Feststellung zur Befähigung der Reservistinnen und Reservisten zur
Wahrnehmung von Aufgaben im zugewiesenen Aufgabenspektrum,
• der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit,
• die Ermittlung der besten Mannschaft in den festgelegten, inhaltlichen
Aufgaben.
2.
Wettkampfteilnehmende
2.1 Wettkampfmannschaften
Stärke / Zusammensetzung
Die Mannschaften setzen sich ausschließlich aus Reservistinnen und
Reservisten der Bundeswehr zusammen und bestehen aus:
- 1 Mannschafts- und Gruppenführer oder Gruppenführerin (Offz o. Uffz m.P.)
- 1 stellvertretender Mannschafts-/Gruppenführer oder Gruppenführerin
(Offz o. Uffz m.P.)
- 8 weitere Wettkampfteilnehmende
- Gesamtstärke: 10 Wettkampfteilnehmende (+ 1 Ersatz)
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Die Gesamtanzahl der Mannschaften beträgt max. 40.
Alle Wettkampfteilnehmende stellen vor Anreise zum Wettkampf gem. BMVg P
II 5 Az 16-02-05/81 (Stand: 13.08.2013) die Dienstfähigkeit durch Veranlassung
der Grunduntersuchung bzw. der Überprüfungsuntersuchung bei den entsprechenden Karrierecentern bzw. der Einstellungsuntersuchung bei den zuständigen SanVersEinrichtungen sicher und legen Nachweisführung vor Wettkampfbeginn vor.
2.2 Wettkampfbegleitpersonal
Das Wettkampfbegleitpersonal besteht aus
- einem Delegationsleitenden
je LKdo 1 mit einem Kraftfahrer mit Kfz
(od. Delegationsleitende als Selbstfahrer oder Selbstfahrerin),
- mind. einem Kraftfahrer oder Kraftfahrerin 2 je Mannschaft mit Kfz.
2.3 Wettkampfanzug und –ausrüstung
Anzug und Ausrüstung gemäß Beilage 2 sind verbindlich.
Die LKdo´s haben die vollzählige Ausstattung der Wettkampfteilnehmenden
gemäß Beilage 2 sicherzustellen.
Der Verpackungsplan, Rucksack für den jeweiligen Wettkampf-Teil wird bei den
Mannschaftsführerbesprechungen bekanntgegeben.
3.
Aufgaben und Bewertung für den Mannschaftswettkampf
Der Mannschaftswettkampf wird in drei Wettkampfteilen an zwei Wettkampftagen (Freitag, den 25.09.2015 und Samstag, den 26.09.2015) an den Wettkampfstationen ausgetragen.
3.1 Wettkampfteil 1 (Freitag, Tag)
• Hindernisbahn
• Kleiderschwimmen mit Taucheinlage
• Gefechtsschießen „Gruppe in der Sicherung“
(Schießen mit MG 3 und G 36, Munition verkürzte Reichweite)
• Wachaufgabe „Abarbeiten eines Alarms/Personenüberprüfung im MSB“
• Handgranatenwerfen
• Waffenkunde
• Theorietest – Sicherheitspolitik
• ABC-Abwehr aller Truppen
• Katastrophenhilfe
• Schießen AGSHP
1
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inkl. Kdo TerrAufgBw - Abt StOAufgaben BERLIN
Die Kraftfahrer oder Kraftfahrerinnen der Mannschaften dürfen nicht zugleich Wettkampfteilnehmende
sein. Sie werden mit den KFz nach ihrem Eintreffen von der Wettkampfleitung zur zentralen
Unterstützung des Wettkampfes eingesetzt.
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Der Wettkampfteil 1 wird als Stationswettkampf durchgeführt.
Die Zeiten zur Aufgabenbewältigung sind – ohne Vor- und Nachbereitungszeiten - auf 10 Minuten begrenzt.
Jede Mannschaft erhält bei der ersten Mannschaftsführerbesprechung am
Abend des Anreisetages einen Laufzettel ausgehändigt mit Startzeit,
Startstation, Stationsliste mit Ergebnisfeld, sowie den Verpackungsplan,
Rucksack für den Wettkampfteil 1.
Manipulationen der Laufzettel führen zur Disqualifikation. Bei Verlust zählen im
Einspruchsfall ausschließlich die durch die Stationsleitenden an die Auswertezelle gemeldeten Ergebnisse.
3.1.1 Hindernisbahn
Die Mannschaft hat den Auftrag, eine Hindernisbahn geschlossen zu überwinden. Alle Mannschaftsmitglieder müssen alle Hindernisse der Bahn überwinden. Dabei sind Gefechtshelm und Handschuhe zu tragen. Persönliche
Ausrüstung und Waffen werden mitgeführt.
Zeitnahme erfolgt nach Zieleinlauf des letzten Wettkampfteilnehmenden der jeweiligen Mannschaft. Die schnellste Mannschaft bestimmt die Norm und wird
mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten gewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzeit gewertet. Das
Aus-lassen von Hindernissen wird mit 2 Minuten Zeitaufschlag je Soldat und
Hindernis belegt. Auslassen heißt: 1 Mannschaftsmitglied überwindet eines der
Hindernisse nicht.
maximal 100 Punkte
3.1.2
Kleiderschwimmen mit Taucheinlage
Die Mannschaft schwimmt eine Distanz von 100 m im Feldanzug, dabei sind
vier Tauchringe zu bergen und im Ziel abzulegen.
Für den Durchgang (Startschuss bis Anschlagen) wird eine Maximalzeit von 10
Minuten vorgegeben.
Die schnellste Mannschaftszeit bestimmt die Norm und wird mit 80 Punkten
gewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung
von der Normzeit gewertet. Pro Ring erhält die Mannschaft 5 Punkte.
Für jeden Wettkampfteilnehmenden, der das Schwimmen vorzeitig abbricht,
wird die Mannschaft mit einem Minus von 20 Punkten belegt. Überschreitet die
Mannschaft die vorgegebene Maximalzeit von 10 Minuten wird die Station mit 0
Punkten bewertet.
maximal 100 Punkte
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3.1.3 Gefechtsschießen „Gruppe in der Sicherung“
(Schießen mit MG 3 und G 36, Munition verkürzte Reichweite)
Die Mannschaft hat den Auftrag, eine mil. Liegenschaft aus vorbereiteten
Alarmstellungen gegen einen Angriff zu verteidigen.
Die Führerleistung wird mit max. 40 Punkten bewertet. Anzahl der bekämpften
Ziele, sparsamer Munitionsverbrauch und das gefechtsmäßige Verhalten der
Wettkampfteilnehmenden wird mit max. 160 Punkten bewertet.
Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen wird die Station durch den
Schießleitenden abgebrochen und mit 0 Punkten bewertet.
maximal 200 Punkte
3.1.4
Wachaufgabe - Abarbeiten eines Alarms und Personenüberprüfung im
Militärischen Sicherheitsbereich
Die Mannschaft hat den Auftrag, als militärische Wache in einer Liegenschaft
einen Alarm in einem sicherheitsempfindlichen Punkt (SEP) abzuarbeiten und
verdächtige Personen in einem Militärischen Sicherheitsbereich vorschriftsgemäß zu überprüfen.
An der Station werden die Kenntnisse der Wettkampfteilnehmenden über die
Grundlagen im Wachdienst, sowie Führerleistung und lageangepasstes Verhalten der Soldaten bewertet.
Die Führerleistung wird mit max. 30 Punkten bewertet. Das Verhalten der
Soldaten wird mit max. 70 Punkten bewertet.
maximal 100 Punkte
3.1.5
Handgranatenwerfen
Die Mannschaft hat den Auftrag, mit insgesamt 20 HGr (je Soldat 2 HGr)
Gegner hinter Fenster-/Türen- und Mauerdurchlässen in einer Hauswand aus
zwei Stellungen heraus kniend und liegend innerhalb von max. 7 min zu
bekämpfen.
An der Station werden die Kenntnisse im Umgang mit und beim vorschriftsmäßigen Wurf von HGr, sowie die Führerleistung und Treffsicherheit im HGrEinsatz überprüft und bewertet.
Die Führerleistung wird mit max. 10 Punkten bewertet. Anzahl der bekämpften
Ziele, Wurftreffer und das gefechtsmäßige Verhalten der Wettkampfteilnehmenden wird mit max. 90 Punkten bewertet.
Nicht bekämpfte (nicht getroffene) Ziele führen zu 20 Punkten Abzug. Bei
Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen wird die Station durch den Leitenden oder die Leitende abgebrochen und mit 0 Punkten bewertet. Ist das HGrWerfen nach 7 Minuten nicht beendet, wird abgebrochen. Gewertet werden
nur die Aktivitäten bis zum Abbruch.
maximal 100 Punkte
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3.1.6
Waffenkunde
Die Mannschaft hat den Auftrag, aus Waffenkisten mit unterschiedlichen
Waffenteilen die Waffen zusammenzusetzen, Funktionsprüfungen, Ladetätigkeiten und Sicherheitsüberprüfungen an diesen Waffen durchzuführen und
danach diese Waffen wieder zu zerlegen.
An der Station werden die Kenntnisse im Umgang mit Handwaffen der
Bundeswehr überprüft und bewertet.
Gewertet werden die richtige Durchführung und die dafür benötigte Zeit. Das
vorschriftengerechte Verhalten der Wettkampfteilnehmenden wird mit max. 50
Punkten bewertet. Die schnellste Mannschaftszeit bestimmt die Norm und wird
mit 50 Punkten gewertet. Nachfolgenden Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzeit gewertet.
Ist die Aufgabe nach 7 Minuten nicht erfüllt, wird abgebrochen. Gewertet
werden nur die Aktivitäten bis zum Abbruch.
maximal 100 Punkte
3.1.7
SiPo-Theorietest
An der Station wird das sicherheitspolitische Grundlagenwissen (Bundesrepublik Deutschland, NATO und EU) der Wettkämpfer in einem Multiple ChoiceTest überprüft und bewertet.
Gewertet wird die richtige Beantwortung der Testfragen.
Sind die Fragebögen nach 10 Minuten nicht abgegeben, wird abgebrochen.
Gewertet werden nur die Ergebnisse bis zum Abbruch.
maximal 100 Punkte
3.1.8 ABC-Abwehr aller Truppen
Die Wettkampfteilnehmenden der Mannschaft haben den Auftrag, mittels ihrer
mitgeführten, erweiterten persönlichen ABC-Schutzausstattung 3 unterschiedliche BAS-Stufen herzustellen.
An der Station werden die Kenntnisse im Umgang mit der erweiterten
persönlichen ABC-Schutzausstattung der Bundeswehr überprüft und bewertet.
Gewertet wird das richtige Erkennen, Befehlen sowie Herstellen der durch den
Mannschaftsführer oder die Mannschaftsführerin befohlenen BAS. Ist die Aufgabe nach 7 Minuten nicht erfüllt, wird abgebrochen. Gewertet werden nur die
Ergebnisse/Aktivitäten bis zum Abbruch.
maximal 100 Punkte
3
Welche folgende Ausstattungsgegenstände umfasst: Persönliche ABC-Schutzausstattung und ABCSchutzbekleidung (Overgarment)
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3.1.9 Katastrophenhilfe
Die Mannschaft hat die Aufgabe Sandsäcke zu befüllen und zu verbauen gem.
THW-Vorschrift Handbuch „Hochwasserschutz- Deichverteidigung“. Für den
Durchgang (ab Startschuss) wird eine Zeit von 5 Minuten für die Aufgabenerfüllung vorgegeben.
Es werden die gefüllten und verbauten Sandsäcke der Mannschaft gezählt und
gewogen. Es zählen nur Sandsäcke, die gemäß Vorgabe (Bekanntgabe bei 1.
Mannschaftsführerbesprechung) befüllt und verbaut sind.
Die Mannschaft mit den meisten korrekt befüllt verbauten Sandsäcken
bestimmt die Norm und wird mit 100 Punkten gewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzahl gewertet.
maximal 100 Punkte
3.1.10 Schießen AGSHP – Gruppengefechtsschießen im urbanen Gelände
Die Mannschaft, aufgeteilt in zwei Halbgruppen, hat den Auftrag, sich im
Rahmen einer Sicherungsaufgabe gegen einen Angriff zu verteidigen.
An der Station werden die Fähigkeiten der Wettkampfteilnehmenden im geleiteten Feuerkampf überprüft und bewertet.
Die Führerleistung wird mit max. 2 x 5 Punkten bewertet. Anzahl der
bekämpften Ziele, sparsamer Munitionsverbrauch und das Verhalten der
Wettkampfteilnehmenden im Feuerkampf wird mit max. 2 x 45 Punkten bewertet.
maximal 100 Punkte
3.2
Wettkampfteil 2 (Freitag, Nacht)
Der Wettkampf-Teil 2 wird als Orientierungsmarsch bei Nacht durchgeführt.
Jede Mannschaft erhält bei der ersten Mannschaftsführerbesprechung am
Abend des Anreisetages einen Laufzettel ausgehändigt mit Abfahrtszeit, Busnummer und Startzeit, sowie den Verpackungsplan, Rucksack für den
Wettkampf-Teil 2.
• Karte / Kompass / Marsch mit Marschskizze
• Orientieren im Gelände bei Nacht
• Fußmarsch bei Nacht mit Gepäck und Waffe
Orientierungsmarsch bei Nacht
Die Mannschaft, hat den Auftrag sich anhand von Karte-Kompass
und/oderMarschskizze in unbekanntem Gelände zu orientieren und unterschiedliche Marschziele anzulaufen.
In diesem Wettkampfteil werden die Fähigkeiten sich in unbekanntem Gelände
zurechtzufinden, Marschaufgaben zu koordinieren und möglichst viele
Zwischenziele/Geländepunkte (Pflichtkontrollpunkte und Bonuskontrollpunkte)
geschlossen in 120 Minuten anzulaufen, bewertet.
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Das Anlaufen der 10 Pflichtkontrollpunkte in der vorgegebenen Reihenfolge
durch die vollzählige Mannschaft im befohlenen Marschanzug/Ausrüstung und
Gepäck wird mit max. 300 Punkten (10 x 30 Punkte) bewertet.
Je nicht in der richtigen Reihenfolge angelaufenen Pflichtkontrollpunkt werden
10 Punkte abgezogen.
Durch das zusätzliche Anlaufen von Bonuskontrollpunkten kann die Mannschaft zusätzliche max. 180 Punkte erwerben. Voraussetzung ist das
unbedingte Einhalten der vorgegebenen Maximalmarschzeit von 120 Minuten.
(Wird die Maximalmarschzeit überschritten, werden pro überschrittene Minute
5 Punkte abgezogen)
Zu Marschbeginn erhält die Mannschaft ein verschlossenes Kuvert für den
Notfall mit einer Komplettkartenausstattung für den Marsch. Bei Öffnen des
Kuverts wird dieser Wettkampfteil mit 0 Punkten bewertet.
maximal 480 Punkte
3.3
Wettkampfteil 3 (Samstag)
Allgemeines
Der Wettkampfteil 3 wird als Patrouillenwettkampf durchgeführt.
Der Wettkampfablauf sieht vor, dass für die Aufgabenbewältigung an den
Stationen und die Bewältigung der Wege dazwischen jeweils max. 20 Minuten
zur Verfügung stehen. Um den Wettkampfablauf sicherzustellen, sind diese
20 Minuten strikt einzuhalten.
D.h.: Kommt eine Mannschaft aus dem Marsch zu spät an eine Station, hat sie
für die Aufgabenbewältigung nur noch die restliche Zeit der Station bis zum
nächsten Wechsel zur Verfügung. Bei einer Verspätung um mehr als
10 Minuten darf die Station nicht mehr begonnen werden und wird mit
0 Punkten gewertet.
An den Stationen selbst beenden die Stationsleitenden nach exakt 20 Minuten
in jedem Fall die Aufgabenbewältigung an dieser Station und schicken die
Mannschaft zur nächsten Station weiter. Gewertet wird dann immer nur die
Leistung, die bis zum Beenden erzielt wurde.
Jede Mannschaft erhält zu Beginn an ihrer Startstation ihren spezifischen Auftrag.
Jede Mannschaft erhält bei der zweiten Mannschaftsführerbesprechung am
Abend des ersten Wettkampftages (zwischen Wettkampf-Teil 1 und 2) einen
Laufzettel ausgehändigt mit Startzeit, Startstation, Stationsliste mit Ergebnisfeld, sowie den Verpackungsplan, Rucksack für den Wettkampf-Teil 3.
Manipulationen der Laufzettel führen zur Disqualifikation. Bei Verlust zählen im
Einspruchsfall ausschließlich die durch die Stationsleitenden an die Auswertezelle gemeldeten Ergebnisse.
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ABC-Abwehr aller Truppen
Brandbekämpfung
Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen
Marsch unter ABC-Bedingungen
SE-Aufgabe „Retten und Bergen“
Überwinden von Hindernissen „Seilsteg“
Hilfeleistung bei einem Gewässerunfall
Verletztentransport
Aufgaben im Wachdienst
Aufgaben in der Absicherung einer Absturzstelle
Eilmarsch
Umgang mit Medien und der Bevölkerung
Schießen mit Handwaffen G 36 und P 8
3.3.1 ABC-Abwehr aller Truppen
Die Mannschaft hat die Aufgabe nach einem Gefahrstoffunfall Kräfte der
zivilen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (z.B. FFw u/o THW) vor Ort zu
unterstützen. Neben der Führerleistung (max. 40 Punkte) wird das vorschriftengemäße und lageangepasste Verhalten (max. 160 Punkte) bei Eintreten
eines ABC-Ereignisses bewertet.
maximal 200 Punkte
3.3.2 Brandbekämpfung
Die Mannschaft hat die Aufgabe nach einem Verkehrsunfall vor Ort einen
Brand mit Kleinlöschmitteln zu löschen und Sofortmaßnahmen am Unfallort zu
treffen.
Neben der Führerleistung wird das vorschriftengemäße und lageangepasste
Verhalten nach einem Verkehrsunfall bewertet.
maximal 200 Punkte
3.3.3 Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Mannschaft hat die Aufgabe bei einem Unfall als Ersthelfer oder Ersthelferin tätig zu werden. Neben der Führerleistung (max. 40 Punkte) wird das vorschriftengemäße und lageangepasste Verhalten als Ersthelfer oder Ersthelferin in der Selbst- und Kameradenhilfe (max. 160 Punkte) bewertet.
maximal 200 Punkte
3.3.4 Marsch unter ABC-Bedingungen
Die Mannschaft hat die Aufgabe einen kontaminierten Geländeabschnitt unter
ABC-Schutz auf Zeit zu überwinden.
Die schnellste Mannschaftszeit bestimmt die Norm. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzeit gewertet.
maximal 100 Punkte
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3.3.5 SE-Aufgabe „Retten und Bergen“
Die Mannschaft hat die Aufgabe nach Explosion/Einsturz eines Gebäudes
Verschüttete zu suchen und zu bergen sowie die Erstversorgung durchzuführen. Neben der Führerleistung (max. 80 Punkte) wird das vorschriftengemäße und lageangepasste Verhalten bei einem Gebäudeeinsturz (max. 220
Punkte) bewertet.
maximal 300 Punkte
3.3.6 Überwinden von Hindernissen „Seilsteg“
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg ein Hindernis mittels
Seilsteg zu überwinden.
Es wird die Zeit für den Übergang der Mannschaft bewertet. Die Zeitnahme erfolgt zwischen dem Betreten des Seilstegs durch den ersten Wettkampfteilnehmenden und dem Verlassen des Seilstegs durch den letzten Wettkampfteilnehmenden. Die schnellste Mannschaft bestimmt die Norm und wird mit
der Maximalpunktzahl von 100 Punkten gewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzeit gewertet.
maximal 100 Punkte
3.3.7 „Hilfeleistung bei einem Gewässerunfall“
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg bei einem Gewässerunfall zu helfen.
Neben der Führerleistung (max. 80 Punkte) wird das vorschriftengerechte und
lageangepasste Verhalten bei einem Unfall an einem Gewässer (max. 220
Punkte) bewertet.
maximal 300 Punkte
3.3.8 Verletztentransport
Die Mannschaft hat die Aufgabe nach Auffinden einer verletzten Person diese
so schnell wie möglich der weiteren sanitätsdienstlichen Versorgung zuzuführen. Neben der Führerleistung (max. 20 Punkte) wird der verzugsarme
Transport bewertet.
Die schnellste Mannschaftszeit bestimmt die Norm und wird mit max. 80 Punkten bewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer
Abweichung von der Normzeit gewertet.
maximal 100 Punkte
3.3.9 Aufgaben im Wachdienst
Die Mannschaft hat die Aufgabe eine eingerichtete Kfz-Schleuse einer
militärischen Liegenschaft zu übernehmen und zu betreiben.
Neben der Führerleistung (max. 60 Punkte) wird das vorschriftengerechte und
lageangepasste Verhalten im Betrieb einer Kfz-Schleuse (max. 140 Punkte)
bewertet.
maximal 200 Punkte
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3.3.10 Aufgaben in der Absicherung einer Absturzstelle
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg bei einem Luftfahrzeugabsturz die Absicherung bis zum Eintreffen der Polizei/Feldjägerkräfte
durchzuführen.
Neben der Führerleistung (max. 50 Punkte) wird das vorschriftengerechte und
lageangepasste Verhalten in der Absicherung (max. 150 Punkte) bewertet.
maximal 200 Punkte
3.3.11 Eilmarsch
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg schnellstmöglich eine
gemeldete Unfallstelle zu erreichen.
Neben der Führerleistung (max. 10 Punkte) wird die Zeit bis zum Erreichen der
Unfallstelle bewertet. Die Zeitnahme erfolgt zwischen der Auftragserteilung bis
zum Eintreffen des letzten Wettkampfteilnehmenden an der Unfallstelle. Die
schnellste Mannschaft bestimmt die Norm und wird mit der Maximalpunktzahl
von 90 Punkten gewertet. Nachfolgende Mannschaften werden prozentual ihrer Abweichung von der Normzeit gewertet.
maximal 100 Punkte
3.3.12 Umgang mit Medien und der Bevölkerung
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg im Zusammenhang
mit einem Ereignisort, den dort versammelten Bürgern und den dort präsenten
Pressevertretern, auf Befragen Stellung zu nehmen.
Neben der Führerleistung/dem Führerverhalten (max. 30 Punkte) wird das lageangepasste Verhalten der Mannschaft in Bezug auf das dargestellte Ereignis (max. 30 Punkte) und das Auftreten gegenüber der Bevölkerung und den
Pressevertretern (max. 140 Punkte) bewertet.
maximal 200 Punkte
3.3.13 Schießen mit Handwaffen G 36 und P 8
Die Mannschaft hat die Aufgabe auf dem Patrouillenweg auf Befehl beim
Passieren der Standortschießanlage in Zusammenhang mit ihrer Ausbildung
ihre Schießfähigkeit nachzuweisen.
Bewertet wird ausschließlich das Trefferergebnis in der vorgegebenen Zeit des
Einzelschützen. Geschossen wird mit Pistole P 8 (5 Soldaten) und Gewehr
G 36 (5 Soldaten). Je Übung sind insgesamt max.150 Punkte zu erreichen.
maximal 300 Punkte
3.4
Gesamtpunktzahl
In den Wettkampfteilen 1 und 3 starten alle Mannschaften gleichzeitig. Die
Zuordnung der Wettkampfmannschaften zu den Beginn-Stationen wird durch
die Wettkampfleitung im Vorfeld festgelegt.
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Die Beginn-Station ergibt sich aus den Startnummern der Mannschaften.
Diese Startnummern werden bei der ersten Mannschaftsführerbesprechung
am Ankunftstag, 24.09.2015 ausgelost.
Im Wettkampfteil 2 starten die Mannschaften von 10 Startpunkten im Gelände,
jeweils im Abstand von15 Minuten.
Erreichbare Gesamtpunktzahl aller drei Wettkampfteile beträgt bei den
insgesamt 24 Stationen maximal 4080 Punkte.
Sind Mannschaften am Ende des Wettkampfes punktgleich, entscheidet über
die Platzierung die Punktzahl der Stationen Schießen mit Handwaffen,
Nachtorientierungsmarsch und Waffenkunde in folgender Reihenfolge:
• Schießen mit Handwaffen G 36 und P 8 (Samstag),
• Nachtorientierungsmarsch,
• Waffenkunde.
4.
Wettkampfleitung / Schiedsgericht
4.1
Wettkampfleitung
LKdo BY (RegStab TerrAufgNord) – Org-Stab DRM 2015
4.2
Eingaben und Proteste
Eingaben und Proteste sind durch den Mannschaftsführer oder Mannschaftsführerin unmittelbar an der jeweiligen Station auf dem Bewertungsbogen zu
Protokoll zu geben. Nach Beendigung der in Rede stehenden Wettkampfstation ist die Eingabe bzw. der Protest der protestierenden Mannschaft durch die
Stationsleitenden unverzüglich der Wettkampfleitung zu übermitteln. Die Wettkampfleitung ist in erster Instanz zuständig für alle Eingaben. Kann keine Einigung über die Eingabe bzw. den Protest erzielt werden, ist das Schiedsgericht
anzurufen. Die Einberufung erfolgt durch die Wettkampfleitung.
Insgesamt sind Eingaben und Proteste
- beim Teil 1 bis 16:30 Uhr zulässig, Entscheidung bis spätestens 19:00 Uhr,
- beim Teil 2 bis 01:30 Uhr zulässig, Entscheidung bis spätestens 10:00 Uhr,
- beim Teil 3 bis 15:30 Uhr zulässig, Entscheidung bis spätestens 16:30 Uhr,
Eingaben/Proteste nach Wettkampfende (Teil 1-3) sind ausschließlich durch
den Delegationsleiter oder die Delegationsleiterin u/o den Mannschaftsführer
oder die Mannschaftsführerin persönlich bei der Wettkampfleitung einzulegen.
4.3
Das Schiedsgericht
Das Schiedsgericht besteht aus:
• Vertreter oder Vertreterin SKA KompZResAngelBw (Leitung)
• Vertreter oder Vertreterin Kdo TerrAufgBw
• Vertreter oder Vertreterin VdRBw e.V.
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Es tritt zusammen, wenn seitens der Wettkampfleitung keine Einigung über
Proteste / Eingaben erzielt werden konnte. Das Schiedsgericht entscheidet in
letzter Instanz. Ein weiterer Protest / eine Eingabe gegen diese Entscheidung
des Schiedsgerichts ist nicht zulässig.
5.
Einzelbestimmungen für den Wettkampf
5.1
Allgemeines
• Erkundung bzw. Ausspähung von Wettkampfstationen durch Wettkampfteilnehmende oder Begleitpersonal ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese
Regel führt zum Ausschluss der Mannschaft.
• Während des Wettkampfes sind nur die durch die Leitung ausgegebenen
Unterlagen und Hilfsmittel zu verwenden.
• Das Mitführen von privaten Waffen ist verboten. Ein Verstoß gegen diese
Regel führt zum Ausschluss der Mannschaft.
• Für die Schießen mit Gewehr sind nur die mitgebrachten „eigenen“ Waffen
G 36 (ohne Modifikationen) nach Abnahme durch die Leitung am Ankunftstag zulässig. Bei Störungen an der Waffe wird eine Ersatzwaffe von der Leitung bereitgestellt. Eine Wiederholung der gesamten Schießübung wird
nicht durch-geführt.
• Für das Kleiderschwimmen werden Feldhosen und Feldblusen bereitgestellt.
• Flurschäden sind zu vermeiden, Einzäunungen und eingezeichnete Sperrgebiete sind zu umgehen.
• Das Mitführen von GPS-Geräten, privaten Funktelefonen (Handy) oder
anderen Kommunikationsmitteln durch die Wettkampfteilnehmenden während des Wettkampfes ist verboten. Ein Verstoß gegen diese Regel führt
zum Ausschluss der Mannschaft.
• Alle Wettkämpfe finden im Standortbereich ROTH statt. Teilweise wird
dabei in freiem Gelände geübt. Bei Straßenüberquerungen ist die notwenige Sorgfalt walten zu lassen. Die Übergänge sind durch
Polizei/Feldjäger gesichert.
• Am Anreisetag findet eine allgemeine Übungseinweisung für alle
Delegationen statt. Teilnahme ist Pflicht.
5.2
Mannschaftsführung und Personalausfall
• Die Wettkampfmannschaft tritt mit 10 Wettkampfteilnehmenden zu den
Wettkampfteilen an. Ein Unterschreiten der Anzahl vor Wettkampfbeginn ist
grundsätzlich nicht zulässig.
• Mannschaftsführer oder Mannschaftsführerin ist der oder die jeweils
Dienstgradhöchste.
• Die Mannschaften melden sich geschlossen persönlich am Meldekopf an.
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•
Die Mannschaft darf durch Ausfall (Ausscheiden eines Wettkampfteilnehmenden während des laufenden Wettkampfes) die Stärke von 8 Wettkampfteilnehmenden nicht unterschreiten. Bei Unterschreitung dieser Vorgabe wird die Mannschaft aus der Wertung genommen. Der Einsatz der
mitgebrachten/gemeldeten Ersatzwettkampfteilnehmenden ist nur ab dem
nächsten Wettkampfteil zulässig.
•
Der Ausfall eines Wettkampfteilnehmenden ist sofort der Leitung zu melden und in der Starterkarte zu dokumentieren. Eine Wiederaufnahme dieses Wettkampfteils / Ersatz ist nicht möglich.
• Ab dem Zeitpunkt eines Ausfalles werden der Mannschaft in diesem Wettkampfteil für jeden Ausfall 30 % aller danach erreichten Punkte abgezogen. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen ein Mannschaftsmitglied aus dem Wettkampfteil ausscheidet. Ausnahme „Kleiderschwimmen mit Taucheinlage“.
• Wird bei der ärztlichen Untersuchung nach Ausfall ein gesundheitlicher
Grund für das Ausscheiden des Wettkämpfers festgestellt, beträgt der
Punktabzug nur je 20 % pro Ausfall.
5.3
Anzug und Ausrüstung
Anzug und Ausrüstung der Wettkampfteilnehmenden gem. Beilage 2 sind verbindlich und werden überprüft. Im Zweifel sind beabsichtigte Abwandlungen
bei Anzug/Ausrüstung in den Mannschaftsführerbesprechungen anzumelden
und von der Wettkampfleitung genehmigen zu lassen. Nicht regelkonformer
Anzug/regelkonforme Ausrüstung kann zur Disqualifikation der betreffenden
Wettkampfmannschaft führen.
In allen Wettkampfteilen kann für einzelne Stationen durch die Stationsleitenden eine Abwandlung für die Bewältigung der Stationsaufgabe befohlen werden.
5.4
Strafpunkte und Disqualifikation
Die Wettkampfleitung kann Wettkampfmannschaften für eine Aufgabe mit
Strafpunkten belegen, disqualifizieren oder insgesamt vom Wettkampf ausschließen wenn:
• gegen Sicherheitsbestimmungen, Befehle oder die Disziplin verstoßen wird,
• die Mannschaft nicht zum befohlenen Zeitpunkt mit vorgeschriebenem Anzug und Ausrüstung am Start erscheint,
• die befohlenen Laufstrecken verlassen bzw. Stationen ausgelassen werden,
• unerlaubte Hilfsmittel oder Unterstützung in Anspruch genommen werden
und/oder die Bewältigung eines Hindernisses oder einer Aufgabe verweigert wird,
• gesperrte Gebiete, Straßen und Wege betreten werden.
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Beilage 1
Rahmenlage für Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015
Lage
Der Kommandeur Kdo TerrAufgBw hat in Abstimmung mit den LKdo´s und dem
Kdo TerrAufgBw/Abt StOAufgaben BE eine zentrale Ausbildung von Teilen der
RSUKr und der Allgemeinen Reserve im Zeitraum vom 23.09. – 01.10.2015 auf
dem StOÜbPl ROTH befohlen. Leitverband ist LKdo BY. Nach dem Motto „Reservisten bilden Reservisten aus“ und „Reservisten führen Reservisten“ ist die erste
gemeinsame Ausbildung ausgerichtet auf:
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•
Befähigung des Schlüsselpersonals in der Führung ihrer Teileinheiten
Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Überprüfung der Fertigkeiten im Schießen mit Handwaffen
Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben
Orientieren bei eingeschränkter Sicht sowie
Selbst- und Kameradenhilfe
In der Nacht ab dem 24.09.2015 ziehen schwere Gewitter mit Starkregen von
West nach Ost über das Land Bayern hinweg. Dabei kommt es zu Überschwemmungen durch Anschwellen kleiner Bachläufe, Brandherden durch Blitzeinschlag und Unpassierbarkeit von Straßen durch Windbruch. Aufgrund der
Schwere der Unwetter ist mit Einschränkungen bei der Versorgung der Bevölkerung, besonders in ländlichen Gebieten, zu rechnen.
Für die Landkreise ROTH, ANSBACH und WEISSENBURG-GUNZUNHAUSEN
wurde am 250400Bsep15 ziviler Katastrophenalarm ausgelöst.
Nach Hilfeersuchen des bayerischen Innenministeriums an das LKdo BY und einem entsprechenden Antrag des LKdo BY an das Kdo TerrAufgBw entschließt
sich der Kdr Kdo TerrAufgBw, die Ausbildung der im StO ROTH befindlichen
RSUKr mit Teilen der Allgemeinen Reserve fortzusetzen und bis zum 27.09.2015
abzuschließen, um so diese Kräfte für einen möglichen Einsatz verfügbar zu machen.
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Beilage 2
Anzug und Ausrüstung der Wettkampfteilnehmenden
Jeder Wettkampfteilnehmende ist durch die entsendende Einheit wie folgt auszustatten:
1. Bekleidung
• 2 Feldanzüge Tarndruck gem. ZDv 37/10, Nr. 214, 215; Bild 201/1, Bild 201/2
• je nach Ausstattungssoll können Bergschuhe (Bw) gem. ZDv 37/10, Nr. 216
getragen werden.
2. Persönliche Ausrüstung für die 3 Wettkampfteile
Wettkämpfer
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Rucksack, flecktarn
Isomatte
Gefechtshelm mit Tarnbezug
Koppel mit Tragehilfe
Mehrzwecktasche
Feldflaschentasche mit Feldflasche (mit Wasser gefüllt)
Persönliche ABC-Schutzausstattung, einschließlich Poncho und
Überhandschuhe
Persönliche ABC-Schutzbekleidung,Üb (gekennzeichnet!)
Verbandspäckchen Bw klein
Verbandspäckchen Bw Brandwunden
Handschuhe, oliv/flecktarn
Dreiecktuch, oliv/flecktarn
Gehörschutz
Schreibzeug, Meldeblock
Zeltbahn
Badebekleidung und Badepantinen (für Schwimmbad, keine Sporthose!)
Nässeschutz, Jacke und Hose
Feldjacke
Unterziehjacke
Waffenreinigungsgerät (G 36)
Schuhputzzeug
Handtuch
Vorhängeschloss
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Je Gruppe zusätzlich
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2x Marschkompass Bw
2x DF 8 x 30
2x Taschenlampe Bw
1x Bergetuch Bw
1x Tetrapol (gestellt durch LKdo BY)
1x SEM 52 S (wird durch Veranstalter gestellt)
1x Diensthandy als Back up (gestellt durch LKdo BY)
3. Waffen/Zubehör
•
je Wettkampfteilnehmenden 1 G36, Manöverpatronengerät
Üb-Verschluss für reichweitenverkürzte Munition werden vom Veranstalter gestellt
• 2 Magazintaschen G 36, 4 Magazinen G 36
alle Wettkämpfe und alle Schießen mit G36 finden mit der eigenen Waffe statt
• für das Schießen mit Pistole P 8 und MG 3 werden die Waffen vom
Veranstalter gestellt
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Beilage 3
Aufgaben der Delegationsleitenden
LKdo 4 melden gemäß Bezug 8 bis 02.08.2015 für Ihre Mannschaft (en) einen
Delegationsleitenden an das KdoTerrAufgBw und im Nebenabdruck an das
LKdo BY/RegSt TA Nord und an den OrgStab DRM 2015.
Aufgaben
1. Die Delegationsleitenden sind ab dem Zeitpunkt der Ankunft im StO ROTH
Ansprechpartner für die Wettkampfleitung (LKdo BY – OrgStab DRM 2015).
2. Sie vertreten alle Wettkämpfer ihres LKdo 5 gegenüber der Wettkampfleitung.
3. Sie melden das Eintreffen ihrer Wettkampfmannschaft (en) sowie die Rückverlegung an die Wettkampfleitung
/ Meldekopf.
Änderungen zur
Teilnehmermeldung sind schriftlich vorzulegen. Sie nehmen an allen
Einweisungen der Wettkampfteilnehmenden, an den Mannschaftsführerbesprechungen inkl. der Auslosung der Startreihenfolge und an sonstigen, die
Wettkampfteilnehmenden betreffenden Besprechungen teil.
4. Sie sind während des Wettkampfes an keinen Platz gebunden. Die ständige
Erreichbarkeit für die Wettkampfleitung bzw. das Schiedsgericht ist
sicherzustellen. Rufnummer des Diensthandys ist bei Meldung/Eintreffen
dem Org-Stab DRM 2015 / der Wettkampfleitung bekanntzugeben.
4
5
inkl. KdoTerrAufgBw - Abt StOAufgaben BERLIN
inkl. KdoTerrAufgBw - Abt StOAufgaben BERLIN
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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Kommando Territoriale Aufgaben
der Bundeswehr
Kommandeur
Julius-Leber-Kaserne
Kurt-Schumacher-Damm 41, 13405 Berlin
Fon | +49 (0) 30 - 4981 - 4500
Fax | +49 (0) 30 - 4981 - 4509
FspNBw | 8203
E-Mail | [email protected]
Bearbeiter | M Wegelin, App.: 4620
Datum | 06. November 2014
Befehl Nr. 1
für die Vorbereitung und Durchführung
der Deutschen Reservistenmeisterschaft 2015
Bezug:
Anlage:
1. BMVg Fü S I 2 - Az 16-39-01 vom 01.02.2012 (Konzeption der Reserve).
2. BMVg - Fü SI 2 - Az 32 - 15 - 13 vom 10.06.2010
(Richtlinie für Reservistenwettkämpfe).
3. KdoTerrAufgBw - FüPersResAngel - LoNo vom 05.03.2013 - Beauftragung
Landeskommando BY (FF) und Landeskommando BW und SL zur
Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015.
4. Kdo SKB - ChdSt - vom 26.07.2013 - Befehl Nr.1 für die DRM 2015.
5. SKA KompZResAngelBw vom 17.04.2014 - Besondere Anweisung für die
Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015.
-ohne-
1. Lage
Auf der Grundlage der Konzeption der Reserve (KdR) und gemäß der Richtlinie für die
beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit (RiLiResArb) und der Richtlinie für
Reservistenwettkämpfe (RiLiResWettk) wird die alle zwei Jahre stattfindende Deutsche
Reservistenmeisterschaft (DRM) als Höhepunkt der Militärischen Ausbildung (MilAusb) für
beorderte und nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der
Reservistenarbeit durchgeführt. Die DRM 2015 wird unter Federführung des
Landeskommandos (LKdo) BY in Zusammenarbeit mit den LKdo BW und SL am
25./26.09.2015 auf dem Standortübungsplatz Roth und Umgebung/Stadt Roth als
Mannschaftswettkampf mit bis zu 40 Wettkampfmannschaften zu je 10 Teilnehmenden
durchgeführt. Die Anreise der Mannschaften erfolgt am 24.09.2015 und die Abreise am
27.09.2015.
1
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
2. Auftrag
Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr ist beauftragt, die DRM 2015 in
Zusammenarbeit mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
(VdRBw) durchzuführen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit leistet der VdRBw einen
wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der DRM 2015. Die
Durchführung der DRM ist auf einen Leistungsvergleich der Reservistinnen und Reservisten
in Wettkämpfen auszurichten. Als Höhepunkt der nationalen Reservistenwettkämpfe soll
hier die Leistungsfähigkeit der Reservistinnen und Reservisten im Aufgabenfeld der
Sicherung und des Heimatschutzes mit den Fähigkeiten zum Schutz Deutschlands und
seiner Bürgerinnen und Bürger auf deutschem Hoheitsgebiet heraus gestellt werden.
3. Durchführung
a. Absicht ist es,
die Deutsche Reservistenmeisterschaft 2015 in der Zeit vom 25. bis 26.September 2015
auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Roth, unter Berücksichtigung der Vorgaben der
BesAnDRM 2015 (Bezug 5) mit dem Schwerpunkt militärische Ausbildung unter
besonderer Berücksichtigung des Heimatschutzes als Mannschaftswettkampf
durchzuführen.
Der Wettkampf wird als Höhepunkt der Reservistenarbeit mit maßgeblicher
Unterstützung durch Reservistinnen und Reservisten unter enger Einbindung des VdRBw
in die Vorbereitung und Durchführung gestaltet. Die DRM 2015 ist zur Darstellung der
Leistungsfähigkeit der Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) zu nutzen.
b. LKdo BY
(1) ist Leit-LKdo und wird mit der Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015
beauftragt,
(2) bereitet vor, koordiniert und leitet die Durchführung der DRM 2015 am
Austragungsort Roth,
(3) stellt auf, führt und koordiniert dazu den Organisationsstab DRM 2015 (OrgStab
DRM 2015) in enger Abstimmung mit der Landesgruppe BAYERN (LG BY) des
VdRBw e.V,
(4) entwickelt und schreibt fort in Zusammenarbeit mit dem VdRBw das Konzept der
Wettkampfbestimmungen und Rahmenlage mit folgenden Aufgabenstellungen:

Führen einer kleinen Kampfgemeinschaft

Schießen der kleinen Kampfgemeinschaft

Sicherung und Bewachung eines militärischen Objektes

Einsatz im Rahmen einer subsidiären Hilfeleistung in der Bundesrepublik
Deutschland

Orientierungsmarsch bei Nacht

Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen

Sicherheitspolitische Aufgabe/Umgang mit Medien/Rechtliche Fragen
beim Einsatz der Bundeswehr in Deutschland/weitere Themen aus den
Aufgabenbereichen „Gefechtsdienst aller Truppen“ in Verbindung mit
„Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands auf deutschem
Hoheitsgebiet“,
(5) legt Wettkampfbestimmungen und Bewertungskriterien bis zum 28.11.2014 a.d.D.
bei SKA KompZResAngelBw zur Billigung und anschließend bei KdoTerrAufgBw zur
Inkraftsetzung vor,
(6) erstellt Teilbeitrag zum Erfahrungsbericht bis zum T.: 30.10.2015,
2
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
(7) nimmt mit Mannschaften an DRM 2015 teil,
(8) zieht Organisationspersonal zur Reservistendienstleistung (ResDL) heran,
(9) zieht Wettkämpferinnen und Wettkämpfer zur ResDL heran, ResDL-Tage für
Organisationspersonal und eigene Wettkämpfer sind aus dem zugewiesenen
Kontingent für das Kalenderjahr 2015 zu nutzen,
(10) beantragt zeitgerecht Haushaltmittel mit entsprechender Zweckbindung,
(11) erstellt Befehl zur Durchführung und legt diesen bei KdoTerrAufgBw CdS bis T.:
20.12.2014 vor,
(12) unterstützt VdRBw bei der Vorbereitung und Durchführung der Siegerehrung und
der Durchführung des Kameradschaftsabends und führt Rahmenprogramm im
Stadtgarten ROTH federführend durch,
(13) erfasst alle entstandenen Kosten im Zusammenhang DRM 2015 und meldet diese
an KdoTerrAufgBw bis T: 30.10.2015 und
(14) regelt und führt durch Vorüben im I. und II. Quartal 2015.
c. LKdo BW und SL
(1) unterstützen LKdo BY bei der Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015
insbesondere durch eigenverantwortliche Übernahme einzelner Wettkampfstationen
gem. Festlegung LKdo BY,
(2) ziehen Organisationspersonal zur ResDL heran,
(3) ziehen Reservistinnen und Reservisten als Wettkämpferinnen und Wettkämpfer zur
ResDL heran,
(4) ResDL-Tage für Organisationspersonal und eigene Wettkämpferinnen und
Wettkämpfer sind aus dem zugewiesenen Kontingent für das Kalenderjahr 2015 zu
nutzen,
(5) unterstützten Informationsarbeit und
(6) erfassen alle entstandenen Kosten im Zusammenhang DRM und melden diese an
KdoTerrAufgBw bis 30.10.2015.
d. Alle Landeskommandos
(1) ziehen Reservistinnen und Reservisten als Wettkämpferinnen und Wettkämpfer zur
ResDL heran,
(2) ziehen Organisationspersonal zur ResDL heran,
(3) ResDL-Tage für Organisationspersonal und eigene Wettkämpferinnen und
Wettkämpfer sind aus dem zugewiesenen Kontingent für das Kalenderjahr 2015 zu
nutzen,
(4) fordern entsprechenden Mehrbedarf an ResDL-Tagen bei KdoTerrAufgBw Abt Fü
GrpPers Dez PersGdlg Sg ResAngel bis T.: 29.05.2015 an,
(5) nehmen mit Wettkampfmannschaften, sowohl beorderter als auch unbeorderter
Reservisten und Reservistinnen, nach folgendem Verteilerschlüssel an der DRM
2015 teil:
7 Mannschaften:
LKdo BY
je 4 Mannschaften:
LKdo BW, NI, NW
je 3 Mannschaften:
LKdo HE, SH
je 2 Mannschaften:
LKdo BB, RP, SN, ST, TH
je 1 Mannschaft:
Lkdo BE, HB, HH, MV, SL
3
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Nicht genutzte Plätze sind bis 17.04.2015 zurück zu geben und werden allen LKdo
zur Verfügung gestellt,
(6) stellen für teilnehmende Reservistinnen und Reservisten vor Anreise zum
Wettkampf gem. BMVg P II 5 Az 16-02-05/81 (Stand 13.08.2013) die Dienstfähigkeit
durch Veranlassung der Grunduntersuchung bzw. der Überprüfungsuntersuchung
bei den entsprechenden Karrierecentern bzw. der Einstellungsuntersuchung bei den
zuständigen SanVersEinrichtungen sicher und legen Nachweisführung vor
Wettkampfbeginn vor und
(7) stellen geforderte Ausrüstung/Ausstattung ihrer Wettkämpfer gem.
Ausschreibung/Wettkampfbestimmungen sicher.
e. KdoTerrAufgBw FüPersResAngel
(1) erstellt nach Zuarbeit LKdo Bayern eine erste Abschätzung des benötigten
„externen“ Unterstützungsbedarfs (Material, Personal) und legt Anforderung bei Kdo
TerrAufgBw vor,
(2) begleitet Vorbereitung
KdoTerrAufgBw und
und
Durchführung
der
DRM
2015
durch
POC
(3) stellt ein Mitglied für das Schiedsgericht.
f. KdoTerrAufgBw RB/WDA
-
prüft die Rechtsgrundlagen zur Absicherung der Veranstaltung und erstellt
Empfehlung zur Umsetzung.
g. KdoTerrAufgBw LSO
-
unterstützt bei Bedarf und Anfrage durch fachliche Beratung vor allem im Vorfeld der
Untersuchungen auf Dienstfähigkeit.
h. LogKdoBw wird gebeten,
(1) die logistischen Unterstützungsleistungen gem. Anforderung sicherzustellen und
Unterstützungstruppenteile zeitnah zu benennen und
(2) sich nach Absprache mit OrgStab DRM 2015 mit geeignetem Großgerät und
Personal an der Großgeräteschau am 26.09.2015 im Stadtgarten in ROTH zu
beteiligen (Thema: ZMZ-Fähigkeiten der SKB) und dafür POC/Ansprechbarkeit zu
melden.
i.
FüUstgKdoBw wird gebeten,
-
j.
die Führungsunterstützungsleistungen gem. Anforderung
Unterstützungstruppenteile zeitnah zu benennen.
sicherzustellen und
KdoFJgBw
(1) unterstützt bei der Absicherung der Veranstaltung in enger Zusammenarbeit mit
LKdo BY und
(2) benennt den in der Absicherung unterstützenden Truppenteil.
k. ABCAbwKdoBw
(1) beteiligt sich nach Absprache mit dem OrgStab DRM 2015 mit geeignetem
Großgerät und Personal an der Großgeräteschau am 26.09.2015 im Stadtgarten in
Roth (Thema: ZMZ-Fähigkeiten der SKB) und meldet dafür POC/Ansprechbarkeit
und
(2) stellt abgesprochene Unterstützungsleistungen gem. Anforderung/Absprachen
sicher und benennt Unterstützungstruppenteile zeitnah.
4
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
l.
Kdo Heer wird gebeten,
-
sich nach Absprache mit OrgStab DRM 2015 im Rahmenprogramm mit geeignetem
Gerät an der Ausstellung „Großgerät des Heeres“ am 26.09.2015 im Stadtgarten
ROTH zu beteiligen und dafür POC/Ansprechbarkeit zu melden.
m. KdoSanDstBw wird gebeten,
(1) die sanitätsdienstliche Realversorgung der DRM 2015 sicherzustellen,
(2) bei den Wettkampfstationen mit sanitätsdienstlichen Inhalten durch Fachpersonal zu
unterstützen und
(3) sich nach Absprache mit OrgStab DRM 2015 mit geeignetem Großgerät/sandstl.
Einrichtung und Personal an der Großgeräteschau am 26.09.2015 im Stadtgarten in
ROTH zu beteiligen (Thema: ZMZ-Fähigkeiten) und dafür POC/Ansprechbarkeit zu
melden.
n. ZMilMusDstBw wird gebeten,
-
mit Bw-Musikkorps im Rahmenprogramm am 26.09.2015 ein Platzkonzert auf der
Bühne im Stadtgarten Roth zu geben und die musikalische Begleitung des
Abschlußappells mit Siegerehrung in ROTH sicherzustellen.
o. PIZ SKB wird gebeten,
-
die Informationsarbeit zur DRM 2015 mit LKdo BY durchzuführen.
p. SKA KompZResAngelBw wird gebeten,
(1) die DRM 2015 fachlich zu begleiten und mit Führungspersonal, nach eigener
Maßgabe, an der DRM 2015 teilzunehmen und
(2) ein Mitglied für das Schiedsgericht zu stellen.
q. Bundesgeschäftsstelle des VdRBw wird gebeten,
(1) Vorbereitung und Durchführung der DRM 2015 personell zu unterstützen, einen
festen Ansprechpartner bis 10.11.2014 zu benennen und an KdoTerrAufgBw
Projektoffizier DRM 2015 zu melden,
(2) für die DRM 2015 innerhalb der Untergliederungen des VdRBw e.V. zu werben,
(3) LKdo
BY
bei
der
Entwicklung
und
Wettkampfbestimmungen und Rahmenlage
Katastrophenschutz) zu unterstützen,
Erstellung
(inhaltlich
eines
Konzeptes
Heimatschutz und
(4) mit Vertretern bzw. Vertreterinnen an Besprechungen teilzunehmen,
(5) ein Mitglied für das Schiedsgericht zu stellen,
(6) federführend die Siegerehrung und den Kameradschaftsabend vorzubereiten und
durchzuführen,
(7) die Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit LKdo BY in eigener Zuständigkeit
durchzuführen,
(8) eigene Maßnahmen der Informationsarbeit zur DRM 2015 mit LKdo By
abzustimmen,
(9) gemeinsames Einladungsschreiben und Einladungsliste Bw und VdRBw zu erstellen
und
(10) Die Wettkampfbestimmungen nach Inkraftsetzung in geeigneter Weise zu
publizieren.
5
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
4. Einsatzunterstützung
Entfällt
5. Führungsunterstützung
Entfällt
6. Maßnahmen zur Koordinierung
Leitung DRM 2015:
Kommandeur LKdo BY
Durchführung:
LKdo BY (FF), LKdo BW, SL
Projektoffizier LKdo BY
OTL Gnan, stv Kdr RegSt Nord (bis 31.12.14)
OTL Streitenberger (ab 01.01.15)
FsNBw: 6723 - 301
LoNo: RegSt Nbg Kdr-StvKdr/BMVg/BUND/DE,
Projektoffizier KdoTerrAufgBw
Major Thomas Wegelin
FsNBw: 8203 - 4620
LoNo: KdoTA Abt Fü PersStrg/BMVg/BUND/DE
Ltr OrgStab DRM 2015
OTL a.D. Georg Gnan (VdRBw ab 01.01.2015)
Tel.: 0160 – 7601947
E-Mail: [email protected]
stv Ltr OrgStab DRM 2015
OTL a.D. Pit Schöffler
Alle militärischen Organisationsbereiche werden gebeten bei der Gestellung der
Wettkampfmannschaften mit den jeweils zuständigen LKdo zusammenzuarbeiten und
bei Bedarf und verfügbaren Kapazitäten eigene Wettkampfmannschaften über die LKdo
zu melden.
7. Verwaltungsbestimmungen
a) Alle Angehörigen der Bundeswehr, hierzu gehören auch Leitungsgehilfen bzw.
Leitungsgehilfinnen, Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterinnen und Reservisten und
Reservistinnen, die an der Reservistenmeisterschaft teilnehmen oder im unmittelbarem
Zusammenhang hiermit tätig werden, leisten ein Besonderes Dienstgeschäft gem.
Zentralerlass B-2220/2. Die entsprechenden Befehle bzw. Kommandierungsverfügungen
sind durch die entsendenden Dienststellen / Truppenteile in eigener Zuständigkeit zu
erstellen.
b) Alle Soldatinnen und Soldaten sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (GU)
und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (GemVpfl) verpflichtet (VwV zu §
18 SG). Grundsätzlich ist die Bereitstellung streitkräfteeigener Unterkünfte
sicherzustellen. Bei unzureichenden bzw. fehlenden Kapazitäten sind entsprechende
Anmietungen von Unterkünften als GU über das zuständige BwDLZ des verantwortlichen
Verbandes bzw. der Dienststelle zu veranlassen. Bei erforderlicher Inanspruchnahme
einer entgeltlichen Unterkunft werden nachgewiesene Übernachtungskosten inkl.
Frühstück bis zur Höhe von 64,80 € ohne Begründung als notwendig angesehen.
Wird GemVpfl gegen Bezahlung bereitgestellt, tritt an die Stelle der
reisekostenrechtlichen Abfindung in Form des pauschalierten Tagegeldes eine
Aufwandsvergütung (AV). Der Anspruch auf Trennungsgeld bestimmt sich nach § 3
i. V. m. § 4 Abs. 5 TGV.
Wehrsoldempfänger bzw. Wehrsoldempfängerinnen
Verpflegung unentgeltlich (§ 3 WSG).
6
erhalten
den
Sachbezug
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Die Nichtinanspruchnahme der bereitgestellten Sachleistungen führt zu keiner höheren
reisekosten- u. trennungsgeldrechtlichen Abfindung.
c) Unentgeltlich bereitgestellte dienstliche Beförderungsmittel sind grundsätzlich in
Anspruch zu nehmen. Im Übrigen werden notwendige Fahrt- u. sonstige Kosten nach
den allgemeinen Grundsätzen des BRKG erstattet.
d) Fahrten zur Teilnahme an Besprechungen etc., die nicht im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Ablauf der Militärischen Übung in Wettkampfform anfallen, sind
Regeldienstreisen.
e) Reservistendienst Leistende (RDL) erhalten Wehrsold (§ 2 WSG), ggf. Dienstgeld (§ 8
Abs.2 WSG), und beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine
Reinigungspauschale (VwV zu § 5 WSG) und einen Leistungszuschlag (§ 8 a WSG).
Ihnen entstandene notwendige Fahrtkosten zwischen der Wohnung und dem
Gestellungsort werden auf Antrag nach Maßgabe des BRKG erstattet.
f) Die Erstattung
Titel 527 21.
von Reisekosten der
Bw-Angehörigen erfolgt
aus
Kap 1403
g) Die Kosten für den Einsatz von Dienst-Kfz gehen ausschließlich zu Lasten Kap 1407
Titel 553 39.
h) Der Beauftragte für den Haushalt KdoTerrAufgBw hat mitgezeichnet.
8. Beteiligung
Der Bezirkspersonalrat beim Kommando SKB wurde beteiligt.
Bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens ist dieser Befehl vorläufig.
-im Original gezeichnet-
Wiermann
Generalmajor
7
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Verteiler:
KdoTA
Kdr
Stv Kdr u. BeaResAngel
ChdSt
Abt Eins
Abt Fü
Abt StOAufg
RB/WDA
Dez Con
LSO
Dez InfoA
GleiBmil
BfdHH
LKdo
KdoFJgBw
ABCAbwKdoBw
ZOpKomBw
FüUstgKdoBw
LogKdoBw
ZMilMusDstBw
KdoSKB
Inspizient Res
FüPersResAngel
PIZ
Bezirkspersonalrat
SKA KompZResAngel
Kdo H
KdoLw
MarKdo
KdoSanDstBw
VdRBw
8