Vorlage Wahlprotokoll für Ortsverbände PDF

Ortsverband:
Kreisverband:
Bezirksverband:
Orga-Nr.:
Zahl der Mitglieder des Ortsverbandes:
Ausdruck für:
Ortsverband
Bundeswahlkreis (die Bundeswahlkreisgeschäftsstelle leitet die Protokolle
an den Kreis-, Bezirks- und Landesverband weiter)
Auszug aus dem Protokoll (bitte vollständig ausfüllen)
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
am
in
Es waren
Mitglieder anwesend
In der satzungsgemäß geladenen Versammlung wurden nach Entlastung des Ortsvorstandes folgende Wahlen gemäß JU-Satzung vollzogen:
turnusgemäße Neuwahl
Wahlperiode vom:
bis zum:
Neugründung
1. Wahl des Ortsvorstandes (§ 20)
1a) neugewählter Ortsvorsitzender / neugewählte Ortsvorsitzende:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
E-Mail-Adresse
Telefon
Handy-Nr.
gewählt mit
? Stimmen
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
Telefon
Handy-Nr.
gewählt mit
? Stimmen
früherer Ortsvorsitzender / frühere Ortsvorsitzende:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
1b) bis zu drei stellvertretende Ortsvorsitzende:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
E-Mail-Adresse
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1c) Schatzmeister/in:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
E-Mail-Adresse
Telefon
Handy-Nr.
gewählt mit
? Stimmen
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
1d) bis zu zwei Schriftführer/innen:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
1e) weitere Mitglieder (bei Ortsverbänden mit – bis zu 30 Mitgliedern bis zu sechs, - mehr als 30
Mitgliedern bis zu neun weitere Mitglieder):
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1f) Vom Ortsvorstand wurde gemäß Satzung ein/e Geschäftsführer/in bestellt:
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
1g) Für jede Gemeinde, auf die sich das Gebiet des Ortsverbandes erstreckt, fakultativ einen
Ortssprecher. (§ 12 Abs. 2a)
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
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Telefon
gewählt mit
? Stimmen
2. Wahl der zwei Kassenprüfer/innen (gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 50):
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
3. Wahl der Delegierten zur Kreisversammlung (§ 23)
Die Kreisversammlung tagt als Kreismitgliederversammlung, wenn dem Kreisverband weniger als 250 Mitglieder
angehören oder er nicht in Ortsverbände gegliedert ist.
Kreisverbände, die in Ortsverbände gegliedert sind und denen mehr als 250 Mitglieder angehören, tritt mit Beginn
der nächsten Wahlperiode an die Stelle der Kreismitgliederversammlung eine Kreisdelegiertenversammlung.
Die Kreisdelegiertenversammlung besteht aus:
den Ortsvorsitzenden,
den Mitgliedern des Kreisvorstandes,
den in Gremien höherer Organisationsstufen der JU gewählten Mitgliedern, soweit sie dem Kreisverband angehören,
den Vorsitzenden der auf Kreisebene bestehenden Arbeitsgemeinschaften der JU Bayern und
je drei Delegierten der Ortsverbände.
Hat ein Ortsverband mehr als zwanzig Mitglieder, so entsendet er für je weitere angefangene zehn Mitglieder einen
weiteren Delegierten. Also:
Ortsverbände mit bis zu 20 Mitglieder je 3 Delegierte und Ersatzdelegierte
Ortsverbände mit 21 bis 30 Mitglieder je 4 Delegierte und Ersatzdelegierte
Ortsverbände mit 31 bis 40 Mitglieder je 5 Delegierte und Ersatzdelegierte
usw.
Der Ortsverband
3a)
mit
Mitgliedern wählt daher
Delegierte und Ersatzdelegierte.
Delegierte zur Kreisdelegiertenversammlung
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
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Telefon
gewählt mit
? Stimmen
3b) Ersatzdelegierte zur Kreisdelegiertenversammlung
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße
Telefon
gewählt mit
? Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
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14
15
Der Wahlvorgang im Ortsverband
Die Wahlen wurden angenommen.
wurde von keinem/r der Anwesenden beanstandet.
, den
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Vorsitzende/r
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Schriftführer/in
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