Ortsverband: Kreisverband: Bezirksverband: Orga-Nr.: Zahl der Mitglieder des Ortsverbandes: Ausdruck für: Ortsverband Bundeswahlkreis (die Bundeswahlkreisgeschäftsstelle leitet die Protokolle an den Kreis-, Bezirks- und Landesverband weiter) Auszug aus dem Protokoll (bitte vollständig ausfüllen) MITGLIEDERVERSAMMLUNG am in Es waren Mitglieder anwesend In der satzungsgemäß geladenen Versammlung wurden nach Entlastung des Ortsvorstandes folgende Wahlen gemäß JU-Satzung vollzogen: turnusgemäße Neuwahl Wahlperiode vom: bis zum: Neugründung 1. Wahl des Ortsvorstandes (§ 20) 1a) neugewählter Ortsvorsitzender / neugewählte Ortsvorsitzende: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße E-Mail-Adresse Telefon Handy-Nr. gewählt mit ? Stimmen Telefon gewählt mit ? Stimmen Telefon Handy-Nr. gewählt mit ? Stimmen früherer Ortsvorsitzender / frühere Ortsvorsitzende: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße 1b) bis zu drei stellvertretende Ortsvorsitzende: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße E-Mail-Adresse Seite 1 von 4 1c) Schatzmeister/in: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße E-Mail-Adresse Telefon Handy-Nr. gewählt mit ? Stimmen Telefon gewählt mit ? Stimmen 1d) bis zu zwei Schriftführer/innen: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße 1e) weitere Mitglieder (bei Ortsverbänden mit – bis zu 30 Mitgliedern bis zu sechs, - mehr als 30 Mitgliedern bis zu neun weitere Mitglieder): Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Telefon gewählt mit ? Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1f) Vom Ortsvorstand wurde gemäß Satzung ein/e Geschäftsführer/in bestellt: Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Telefon gewählt mit ? Stimmen 1g) Für jede Gemeinde, auf die sich das Gebiet des Ortsverbandes erstreckt, fakultativ einen Ortssprecher. (§ 12 Abs. 2a) Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Seite 2 von 4 Telefon gewählt mit ? Stimmen 2. Wahl der zwei Kassenprüfer/innen (gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 50): Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Telefon gewählt mit ? Stimmen 3. Wahl der Delegierten zur Kreisversammlung (§ 23) Die Kreisversammlung tagt als Kreismitgliederversammlung, wenn dem Kreisverband weniger als 250 Mitglieder angehören oder er nicht in Ortsverbände gegliedert ist. Kreisverbände, die in Ortsverbände gegliedert sind und denen mehr als 250 Mitglieder angehören, tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode an die Stelle der Kreismitgliederversammlung eine Kreisdelegiertenversammlung. Die Kreisdelegiertenversammlung besteht aus: den Ortsvorsitzenden, den Mitgliedern des Kreisvorstandes, den in Gremien höherer Organisationsstufen der JU gewählten Mitgliedern, soweit sie dem Kreisverband angehören, den Vorsitzenden der auf Kreisebene bestehenden Arbeitsgemeinschaften der JU Bayern und je drei Delegierten der Ortsverbände. Hat ein Ortsverband mehr als zwanzig Mitglieder, so entsendet er für je weitere angefangene zehn Mitglieder einen weiteren Delegierten. Also: Ortsverbände mit bis zu 20 Mitglieder je 3 Delegierte und Ersatzdelegierte Ortsverbände mit 21 bis 30 Mitglieder je 4 Delegierte und Ersatzdelegierte Ortsverbände mit 31 bis 40 Mitglieder je 5 Delegierte und Ersatzdelegierte usw. Der Ortsverband 3a) mit Mitgliedern wählt daher Delegierte und Ersatzdelegierte. Delegierte zur Kreisdelegiertenversammlung Name, Vorname PLZ, Ort, Straße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Seite 3 von 4 Telefon gewählt mit ? Stimmen 3b) Ersatzdelegierte zur Kreisdelegiertenversammlung Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Telefon gewählt mit ? Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Der Wahlvorgang im Ortsverband Die Wahlen wurden angenommen. wurde von keinem/r der Anwesenden beanstandet. , den ___________________________ Vorsitzende/r ___________________________ Schriftführer/in Seite 4 von 4
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