Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich Geschäftsstelle: Lechstraße 50 93059 Regensburg Telefon: 0941 2083-0 Telefax: 0941 2083-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.vlf-bayern.de Rundschreiben April 2015 Liebe Mitglieder, liebe Ehemalige! Mit diesem Rundbrief verabschiede ich mich von Ihnen als Geschäftsführerin des vlf Regensburg. Ich bedanke mich sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit, für Ihre Besuche bei unseren Veranstaltungen, für interessante Vorschläge zu Fortbildungsangeboten und für schöne gesellige Stunden. Der vorhergehenden und jetzigen Vorstandschaft sage ich Dank für das unkomplizierte und vertrauensvolle Miteinander. Seit 1. Dezember 2014 leite ich die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Landshut. Die Führungsakademie ist eine Mittelbehörde; sie bündelt Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und setzt sie bei den nachgeordneten 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Bayern um. Tätigkeitsbereiche der Führungsakademie sind z.B. Verwaltung der Haushaltsmittel, Personalverwaltung, Fachaufsicht in der Förderung, zentrale Beschaffung, IT-Ausstattung und -Betreuung sowie die Ausbildung der Anwärter/innen und Referendar(e)/innen. Direkt mit den Landwirten haben wir zu tun als Widerspruchsbehörde in Förderangelegenheiten. Liebe Mitglieder, wie alle anderen Wirtschaftsbereiche muss sich auch die Landwirtschaft noch intensiver mit der großen Herausforderung unserer Zeit, der Globalisierung, auseinandersetzen. Krisen in entfernten Gegenden der Welt, Fracking in den USA, Freihandelsabkommen, das Wetter in Australien und vieles mehr hat Einfluss auf Warenströme sowie auf Preise bei Produktionsmitteln und Erzeugnissen. Die Zusammenhänge werden immer komplexer. Wie schafft man es, die Zusammenhänge noch halbwegs zu durchschauen? Und wie kommt man dann von der Erkenntnis zum richtigen Tun? Faktenwissen alleine ist dabei nicht mehr ausreichend. Informationsmanagement, Kommunikationskompetenz, strategische Überlegungen, Risikoanalysen, Absicherungsplanungen sind nur einige Schlagworte, die aufzeigen, womit sich ein Betriebsleiter heute auseinandersetzen sollte. Der vlf muss sich diesen Herausforderungen in seiner Bildungsarbeit stellen. Ich wünsche dem vlf Regensburg dabei viel Erfolg und Ihnen allen auch die nötige Zeit, um die künftigen Fortbildungsangebote nutzen zu können. gez. Ingeborg Bauer -2- Auch für das Sommerhalbjahr haben wir wieder eine Reihe von Veranstaltungen für Sie organisiert und freuen uns auf viele Besucher. Wir wünschen ein gedeihliches Wetter und viel Erfolg auf den Feldern und Wiesen, in den Ställen und im Wald! Mit diesem Rundschreiben ergibt sich eine Änderung in der Geschäftsführung des vlf Regensburg. Die bisherige Geschäftsführerin, Frau Bauer, wechselte als Präsidentin an die Staatliche Führungsakademie nach Landshut. Der vlf Regensburg dankt Frau Bauer für die langjährige engagierte Arbeit als Geschäftsführerin und wünscht ihr für die neue Tätigkeit viel Erfolg. Die Nachfolge übernimmt kommissarisch Herr Johannes Hebauer, der neue Behördenleiter des AELF Regensburg. Die Vorstandschaft und der Hauptausschuss freuen sich bereits auf eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Johann Biener 1. Vorsitzender gez. Michaela Tschuschner 2. Vorsitzende gez. Maria Necker-Kraus 3. Vorsitzende (Meister/innen) Wir möchten auf folgende vlf-Veranstaltungen hinweisen: Wir lernen den Landkreis kennen und machen eine Familienwanderung Der Landwirt Johann Schiegl aus Engelsberg bei Brennberg wandert mit uns in das Naturschutzgebiet „Hölle“ im Höllbachtal in Brennberg. Anschließend kehren wir bei Hirschbergers Holzofenkuchl in Brennberg ein. Am Sonntag, den 31. Mai, ist um 10.00 Uhr Treffpunkt beim Parkplatz Postfelden 20 in Rettenbach. Sehr gutes Schuhwerk wird empfohlen. Mitwandern können alle, die Lust und Laune haben. Sollte es regnen, wandern wir am darauf folgenden Sonntag. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281. -3Fahrt nach Erbendorf Am Dienstag, den 9. Juni, ist um 8.00 Uhr Abfahrt beim Atrium im Park Hotel im Gewerbepark Regensburg. Zusteigemöglichkeiten sind um 7.30 Uhr bei der Fa. Happacher, Neutraubling, Posener Straße 4, und um 8.15 Uhr beim Pendlerparkplatz Regenstauf bei der Autobahnauffahrt. Besichtigt werden in Erbendorf die Porzellanfabrik Seltmann mit Einkaufsmöglichkeit und die Steinwälder Hausbrennerei Schraml. Rückkunft ist um 18.30 Uhr. Es fallen ca. 33,00 € pro Person an Kosten an inkl. der Eintritte mit Einkaufsgutschein (10,00 €) für die Porzellanfabrik und Verkostung in der Brennerei. Fahrt zum Königssee Am Freitag, den 10. Juli, fährt der vlf zum Königssee. Abfahrt ist um 5.30 Uhr im Gewerbepark beim Parkplatz vor dem Atrium im Park Hotel. Auf dem Programm stehen die Schifffahrt nach St. Bartholomä, Wanderungen zur Salet- und Fischunkelalm mit dem höchsten Wasserfall Deutschlands. Eine Almsennerin berichtet von ihrem Tagesablauf. Rückkehr von St. Bartholomä aus ist ca. um 19.00 Uhr. Wichtig ist eine sehr gute Wanderausrüstung! Für den Ausflug werden pro Person 40,00 € berechnet. Anmeldung unter Tel.Nr. 09453 7281 bei Maria Necker-Kraus. Traditionelles Meistertreffen an Christi Himmelfahrt Am Donnerstag, den 14. Mai, um 19.00 Uhr treffen wir uns am Betrieb der Bayerischen Trockenzwiebel GmbH (BTZ), Bahnhofstraße 27, Alteglofsheim. Besichtigt und besprochen werden die Verarbeitung und die Verwendungsmöglichkeiten der Produkte. Anschließend finden wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Landgasthaus „Beim Sperger“ in Thalmassing ein. Versuchsführung Am Freitag, 3. Juli, um 9:00 Uhr findet die Führung durch den Landessortenversuch Winterweizen statt. Station 1: Faktorieller Sortenversuch zur Beurteilung von Resistenz, Anbaueigenschaften, Qualität und Ertrag. Station 2: Unterschiedliche N-Düngung zu Winterweizen unter Einbeziehung von DSN, NSensoren und N-Simulation, Vorführung des im Exaktversuch verwendeten Cultangerätes Station 3: Vergleich von Entscheidungssystemen zur gezielten Schadpilzbekämpfung in Winterweizen -4Treffpunkt ist an der Straße zwischen Köfering und Thalmassing. Anschließend ist eine gemeinsame Weiterfahrt nach Mangolding und Besichtigung des Landessortenversuchs SOJABOHNE geplant! Vorankündigung für Juli/August: Geplant ist eine ca. 3-stündige Führung durch die Tomatengärtnerei "Irinas Tomaten" bei Leonberg. Der genaue Termin wird in der Tagespresse noch bekannt gegeben. Ehrungen: Bei der Jahreshauptversammlung am 5. März 2015 wurden geehrt: für 50 Jahre Mitgliedschaft: Hildegard Achhammer, Beratzhausen Karl Braun, Beratzhausen Emil Deutsch, Mintraching Mathilde Englberger, Sünching Annemarie Ferstl, Beratzhausen Gottfried Feuerer, Hemau Helmut Gansmeier, Barbing Anni Grundner, Köfering Alfons Hahn, Pfatter Johann Ipfelkofer, Thalmassing Rosa Kapfelsperger, Bad Abbach Heinrich Lang, Neutraubling Lydia Lautenschlager, Burglengenfeld Hans Lichtinger, Thalmassing Heinrich Niedermeier, Köfering Alois Paulus, Hemau Magdalena Pollinger, Hemau Anna-Maria Riederer, Bernhardswald Johann Riedmüller, Hemau Richard Schießl, Kallmünz Johann Seidl, Regensburg Viktoria Solleder, Wald Waltraud Straubinger, Wolfsegg Helmut Straubinger, Pielenhofen Gertraud Wassinger, Pfakofen Johann Wassinger, Pfakofen Willibald Weigert, Regensburg für 60 Jahre Mitgliedschaft: Franz Beck, Lappersdorf Therese Bindl, Barbing Heinrich Gerstl, Riekofen Adolf Geser, Barbing Maria Kiendl, Köfering Xaver Melzl, Wenzenbach Josef Paulus, Laaber Therese Paulus, Hemau Sofie Pirzer, Pielenhofen Ludwig Renner, Pentling Johann Renner, Thalmassing Albert Rominger, Sünching Nikolas Schlag, Waldmünchen Georg Schleicher, Hemau Josef Schreglmann, Mintraching Anni Schütz, Wörth a.d. Donau Theresia Seidl, Laaber Sebastian Stadler sen., Laaber Georg Weber, Hemau Josef Weinzettel, Hemau -5Unter dem Motto „Zukunft Leben“ wurden sechs Absolventen der Landwirtschaftsschule Straubing aus dem Landkreis Regensburg verabschiedet: Franz Xaver Brunner, Thalmassing; Emil Forster, Wörth a.d. Donau; Josef Forstner, Hagelstadt; Simon Parzefall, Mintraching; Bernhard Raith, Pfatter; Engelbert Rath, Pfatter. An der Landwirtschaftsschule Nabburg wurden verabschiedet: Johannes Graf, Regenstauf; Andreas Piltauer, Bernhardswald; Stefan Schmid, Brunn. Der vlf wünscht ihnen für die Zukunft ein glückliches Gelingen und einen erfolgreichen Start ins Berufsleben! Vortrag über effektive Mikroorganismen (EM) Herr Christoph Fischer referierte am 28.01.2015 vor ca. 50 vlf-Mitgliedern am AELF Regensburg über sein Rosenheimer Projekt. Er arbeitet zusammen mit Landwirten aus der Region Chiemgau seit 20 Jahren an Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Landwirtschaft. Die Zusammensetzung der EM wurde vor etwa 30 Jahren in Japan entwickelt. In EM leben über 80 verschiedene Arten von Milchsäurebakterien, bei denen die Einen von den Stoffwechselprodukten der Anderen leben. Durch den gezielten Einsatz dieser Mikroorganismen ergeben sich viele nützliche Einsatzmöglichkeiten und Eigenschaften von EM. In der Landwirtschaft kann durch EM die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden. In Beispielen wurde gezeigt, wie durch EM sowie durch die Zugabe von Holzkohle Nährstoffe in der Gülle bei der Lagerung gebunden werden und bei Bedarf wieder pflanzenverfügbar sind. Ebenso kann man Festmist oder Kompost behandeln. Ein Nebeneffekt ist, dass diese Wirtschaftsdünger dann pflanzenverträglicher und fast geruchlos sind. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Mikroorganismen sind sehr vielfältig. Positive Erfahrungen gibt es lt. Herrn Fischer im Rinderstall, im Garten, im Haushalt, bei der Gewässerreinigung, bei der Silagebereitung und sogar Kosmetikartikel werden hergestellt. Viele Praktiker schwören mittlerweile auf den Einsatz der EM. In Arbeitskreisen wird mit EM gearbeitet und durch Erfahrungsaustausch werden die Einsatzmöglichkeiten erörtert. So wurde auch von den Teilnehmern ein weiterer Erfahrungsaustausch angeregt. Am Schluss der Veranstaltung konnten noch viele Produkte von Herrn Fischer begutachtet und teilweise sogar verköstigt werden. Die Neugierde nach EM war geweckt. Mehr dazu unter www.em-chiemgau.de. (Maria Necker-Kraus) -6- Veranstaltungen des vlf und des AELF finden Sie auch im Internet unter www.aelf-re.bayern.de und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt unter der Rubrik „vlf“. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise in der Tagespresse! Mitteilungen aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Die bisherige Behördenleiterin Ingeborg Bauer wechselte bereits zum 1. Dezember 2014 als Präsidentin an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Nach viermonatiger Vakanz folgte zum 24. März Johannes Hebauer an der Spitze der Behörde nach. Der 54-jährige Agraringenieur stammt aus dem Landkreis Schwandorf und war bereits von 1994 bis 2001 am Amt in Regensburg für die Abwicklung der Agrarförderungen verantwortlich. Nach Zwischenstationen beim Amt in Abensberg, am Ministerium in München, beim Zentralen Prüfdienst und zuletzt am Amt in Neumarkt i.d.OPf. führt der dienstliche Weg wieder zurück nach Regensburg. „Die Vielfalt und die historische Bedeutung des Agrarstandortes Regensburg, die überregionalen Aufgaben des Amtes und die Perspektive, ein beispielgebendes Grünes Zentrum verwirklichen zu können, geben der Aufgabe des Behördenleiters in Regensburg einen besonderen Reiz“, sagte er bei seiner Amtseinführung. Abteilung L 1 – Förderung 1. Der Mehrfachantrag 2015 und die GAP-Reform Die Reform der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP-Reform) reißt uns alle aus alten MFA-Gewohnheiten und fordert unsere Lern- und Anpassungsbereitschaft massiv heraus. Dass die EU in regelmäßigen Zeitabständen die Finanzierung des Agrarbereiches neu zu überdenken, neu zu regeln und den aktuellen gesellschaftspolitischen Anforderungen anzupassen hat, ist uns ja nicht unbekannt. Aber es überrascht eben doch die Fülle der Neuerungen, die Einfluss auf die betrieblichen Entscheidungen des Mehrfachantragstellers nehmen. Andererseits ist es immer wieder erstaunlich, wie schnell sich die allermeisten Betroffenen auf neue Regelwerke einstellen und schon nach wenigen Jahren meinen, alles sei immer schon so gewesen. -72. Terminnöte und andere Problemfelder Das AELF Regensburg hat in den Vorjahren immer großen Wert auf einen frühzeitigen Beginn der Mehrfachantragsperiode gelegt und eine Zeitspanne ab der ersten Märzwoche bis zum Endtermin 15. Mai als sehr vorteilhaft empfunden. Das Reformjahr 2015 mit seinen Turbulenzen hat nun den eigentlichen Beginn ins letzte Märzdrittel verschoben und damit, bei kaum verringerter Zahl der Antragsteller, zu einer Terminverdichtung geführt. In Verbindung mit einer noch fehlenden Routine im Umgang mit den Neuerungen stehen deshalb die Zeichen ein wenig auf Sturm. Für uns alle bedeutet das, noch entschiedener auf das Thema MFA 2015 zuzugehen, noch intensiver Fachinformationen einzuholen und sich noch disziplinierter gesetzten Terminen zu stellen Zusätzlich wird u.a. die Umstellung auf die grafische Flächenerfassung die Datenströme in Richtung München weiter aufblähen und zu Spitzenzeiten unser EDV-System träge und anfällig machen. Ein antizyklischer Systemzugriff, also Dateneingabe dann, wenn nicht gerade alle bayerischen Ämter den Großrechner „füttern“, kann da sehr entlastend wirken. Insgesamt ist uns allen nur zu wünschen, dass wir die höchstwahrscheinlich auftretenden Programmabstürze mit möglichst großer Gelassenheit und Würde ertragen. Es muss uns Trost genug sein, zu wissen, dass jeweils am anderen Ende der Leitung an der Fehlerbeseitigung fieberhaft gearbeitet wird! 3. Mehrfachantragsunterlagen zwischenzeitlich versandt Am 18. März haben die vom Staatsministerium beauftragten Druckereien mit dem Versand der Mehrfachantragsunterlagen begonnen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Informationsmaterial. Lediglich die Papierantragsteller 2014 erhalten zusätzlich einen Mantelbogen, einen FNN 2015 und ggf. ein Viehverzeichnis. Die Online-Antragsteller finden diese Formularwerke, genau wie im Vorjahr, im iBALIS. Das „Merkblatt zum Mehrfachantrag“ enthält alle heuer bedeutsamen Fachinformationen und stellt deshalb für den Betriebsleiter eine Art „Pflichtlektüre“ dar. An der blauen „Anleitung zum Ausfüllen des FNN“ wird man schon wegen der dreiseitigen FNN-Codierungsliste nicht vorbeikommen. Bitte beachten Sie hier besonders die neu eingeführte Spalte „Kultur-Code“. Dieser Code steht in Zusammenhang mit der Anbaudiversifizierung, die ja, abhängig vom Umfang der beantragten Ackerfläche, eine bestimmte Anzahl an Fruchtfolgegliedern fordert. Beispiel: Wer Wintergerste und Sommergerste anbaut, hat zwei unterschiedliche Früchte nachgewiesen, es kommt dann nur noch auf den Anbauumfang an. Zu erkennen ist dies daran, dass Wintergerste dem Kultur-Code K5 und Sommergerste dem Kultur-Code K6 zugeordnet ist. Wird aber beispielsweise Winterweizen und Winterdinkel anbaut, zählt dies für die Anbaudiversifi- -8zierung als lediglich eine Frucht, denn Winterweizen und Winterdinkel gehören dem gleichen Kultur-Code, nämlich K1, an. Die aktualisierte iBALIS-Broschüre sollte man vor dem Einstieg ins Erfassungsprogramm durchgeblättert haben, lebendiger gestalten aber die heuer neu bereitgestellten Lernvideos mit Themen wie „Erfassung von Landschaftselementen“ etc. die Vorbereitungen auf den Umgang mit dem iBALIS! Besonders hinzuweisen ist auf die Broschüre „Umsetzung der EUAgrarreform in Deutschland“. Nach unserer Auffassung haben es die Autoren dieser Schrift hervorragend verstanden, wesentliche Punkte der GAPReform gefällig und leicht verständlich darzustellen. Äußerst informativ ist auch der Anhang ab Seite 98. Unter anderem finden Sie dort die Tabelle mit den ÖVF-Gewichtungsfaktoren, die Tabelle „Zulässige Arten ÖVFZwischenfruchtanbau“, die Tabelle „Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen ÖVF“ u.s.w. Diese Broschüre verdient einen Ehrenplatz in Ihrem Fachbuchregal! Die CC-Broschüre 2015, ein recht umfassendes Nachschlagewerk, erhalten Sie in wie gewohnt anlässlich Ihrer Amtsbesuche, bzw. anlässlich Ihres Besprechungstermins. 4. Noch ein paar wichtige GAP-Reform-Anmerkungen - Personen, die bereits im Förderjahr 2013 Betriebsprämie bezogen haben, erhalten heuer auf Antrag (Häkchen auf Seite 1 des Mantelbogens) ohne weitere zusätzliche Formalitäten neue Zahlungsansprüche im Umfang der beantragten beihilfefähigen Flächen. - Für Personen, die 2013 keine Betriebsprämie bezogen haben, also beispielsweise für Übernehmer des elterlichen Betriebes etc., gelten Sonderregelungen. - Neu zugeteilte Zahlungsansprüche, die zwei Jahre lang nicht genutzt werden, gehen unweigerlich verloren. Sie werden ausnahmslos zugunsten der nationalen Reserve eingezogen. Ein Rotierenlassen im ZA-Konto, also die Möglichkeit, einzelne Zahlungsansprüche in unterschiedlichen Jahren zu aktivieren, ist entfallen! - Die heuer zugeteilten Zahlungsansprüche können verpachtet werden, ohne, wie im alten System erforderlich, Pachtland gleichen Anteils und gleicher Laufzeit mitzugeben! - Zwischenfruchtanbau mit zulässigen Kulturpflanzenmischungen wird als ökologische Vorrangfläche nur anerkannt, wenn dieser nicht im Folgejahr als Hauptfrucht weiter geführt wird (z.B. nach Zwischenfrucht Kleegras muss ei- -9ne andere Ackerkultur, z.B. Mais folgen). Im Unterschied dazu dürfen ÖVFGrasuntersaaten als Hauptkultur im Folgejahr laufen! - Wie mehrfach mitgeteilt, hat die EU-Gerichtsbarkeit im Oktober 2014 die bisher gebräuchliche Praxis der Dauergrünlandentstehung maßgeblich verschärft. Demnach werden Flächen, die ab 2010 mit GL-Codes wie Kleegras, Ackergras etc., bzw. mit dem GlöZ-Code 591 belegt waren, zum Dauergrünland, wenn im Förderjahr 2015 eine der genannten Codierungen nochmals erscheint. Folgt heuer eine Ackerkultur wie Hafer, Mais etc., wird der GLZählvorgang unterbrochen und die fragliche Fläche ist wieder Ackerland. Wird die Fläche 2015 als ökologische Vorrangfläche mit Code 062 brachgelegt, kann die Dauergrünlandentstehung um ein Jahr verschoben werden. - Mitunter werden GL-Codierungen im FNN des iBALIS nicht angenommen, weil das Jahr der Ersteinsaat fehlt. Bitte teilen Sie dies dem AELF mit, das Problem wird dann unmittelbar beseitigt. - Als ökologische Vorrangflächen ausgewiesene stickstoffbindende Pflanzen (Leguminosen) sind als Reinkultur anzulegen, d.h. eine Stützfrucht mit z.B. Hafer ist nicht zulässig! Konrad Gold Abt. Förderung Abteilung L 2 – Bildung und Beratung Sachgebiet 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen Fachtagung soll Urlaubsbauernhöfe für die Zukunft rüsten Mit einer zweitägigen Fachtagung will Landwirtschaftsminister Helmut Brunner dafür sorgen, dass Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern auch künftig eine Erfolgsgeschichte bleibt. Am 27. und 28. April können sich im oberfränkischen Kloster Banz (Lkr. Lichtenfels) Anbieter und Experten über aktuelle Trends und Gästeerwartungen austauschen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Der Gast von morgen – Kundenerwartungen, Kundenbewertungen, Netzwerken für den Erfolg“ und soll einen Blick in die Zukunft wagen. „Wer dauerhaft erfolgreich sein will, muss sich frühzeitig für die Zukunft rüsten“, so Brunner. Die Fachtagung soll den Anbietern einen Überblick über die neuesten Entwicklungen am Markt verschaffen. Am ersten Tag stehen Expertenbeiträge und Vorträge aus der Praxis auf dem Programm. Zudem stellt der Landesverband Bauernhof und Landurlaub Bayern seine Zukunftsstrategie „Goldener Gockel“ - 10 vor. Am zweiten Tag sind Fachexkursionen geplant, die Ideen und Impulse für den eigenen Betrieb vermitteln sollen. Interessierte Betriebe können sich für die Tagung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth anmelden. Die Tagungsgebühr beträgt 65 €, die Teilnahme an einer der Exkursionen kostet 29 €. Programm und Detailinformationen gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de (Landwirtschaft, Erwerbskombinationen). Urlaub auf dem Bauernhof - Was Gäste wirklich wollen 12-tägiges Grundlagenseminar für Neueinsteiger, Hofübernehmer und Betriebszweigoptimierer ist abgeschlossen. Ein Grundlagenseminar für Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof mit 20 Teilnehmern aus der Oberpfalz und Niederbayern konnte das Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Neumarkt in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberpfalz (Cham, Tirschenreuth, Schwandorf/Nabburg) und Niederbayern (Regen, Kelheim, Passau) jetzt abschließen. Insbesondere Neueinsteiger, Hofübernehmer und Betriebe mit Erfahrung, die den Betriebszweig Urlaub auf dem Bauernhof neu ausrichten wollen, waren angesprochen worden. In 12 Einzel- bzw. Blocktagen wurden Inhalte zu den Themen Konzepterstellung, Kostenkalkulationen, Alleinstellungsmerkmale, Kommunikation mit dem Gast, aktive Gästebetreuung, Recht, Steuern, Versicherungen, Marketing und Werbung, Ernährung und Gästeverpflegung sowie Betriebspräsentationen etc. bearbeitet. Weiter wurden Kenntnisse zum Tourismusmarkt, Betriebszweigentwicklung, Gestaltung und Marketing sowie zum praktischen Management hinsichtlich Arbeits- und Zeitaufwand, Gästeverpflegung und Qualitätssicherung vermittelt. Die Realisierung des Gästekonzeptes sowie das Controlling waren ebenfalls Schwerpunkte im Seminar. Im letzten Modul stellten alle Seminarteilnehmer/innen ihr neues Angebot für Gäste in einer Präsentation vor. Zum Beispiel die Erstellung einer neuen Infomappe, neue Gestaltung des Außenbereiches des Bauernhofes, Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes oder Outsoursing der Wäsche. Am Abend trafen sich alle Teilnehmer und Referentinnen in Regensburg und erlebten mit der „Stadtmaus“ eine Erlebnisführung mit Schauspiel. „Gastgeber müssen auch ihre nahegelegenen Städte kennen, um ihren Gästen Ausflugsmöglichkeiten anzubieten“ sind die Referentinnen sich einig. So nutzte man diese Gelegenheit auch für einen informativen Abschluss des Seminars. Die Zertifikatsverleihung fand im Bauernhofcafé „Zum Hanza“ in Tegernheim statt. Die Teilnehmer diskutierten miteinander, dass im Jahr 2014 so viele Gäste wie noch nie nach Ostbayern kamen. Anbieter von Urlaub auf dem Bauern- - 11 hof stellen sich auf die neuen Trends und die Anforderungen der Urlauber ein. Um die Belegtage zu erhöhen und begeisterte Urlaubsgäste als Stammgäste zu gewinnen, ist eine ständige Weiterbildung das A und O. Bei Fachtagungen und Seminaren der Landwirtschaftsverwaltung diskutieren die Bauern und Bäuerinnen, wie ihr Angebot immer wieder neu auf die Wünsche der Gäste zugeschnitten werden kann. Begriffe wie „Online-Bucher“, „Best Ager“, Babybauernhöfe und Erlebnisurlaub werden dabei angesprochen. Ständig dreht sich das Rad der Nachfrage nach besonderen Urlaubsbausteinen weiter. Internetanschluss, das Mitbringen von eigenen Haustieren, Barrierefreiheit, geeignete Ferienwohnungen für Allergiker, aber auch der Wunsch nach Mitarbeit auf dem Hof sind nur einige Beispiele für Themen, die die Anbieter je nach Zielgruppe für sich entscheiden müssen. Else Köstler, AELF Tirschenreuth, Tel. 09631 7988 135, E-Mail: [email protected] Sachgebiet L 2.2 Landwirtschaft Sachkundeausweis - Beantragung bis 26.05.2015 erforderlich! Wer bis zum 26.05.2015 den neuen Sachkundeausweis nicht beantragt, verliert seine Sachkunde im Pflanzenschutz. Beantragung: 1. online unter www.planzenschutz-skn.de 2. mit schriftlichem Antrag (kann beim AELF Regensburg angefordert werden). Den Termin bitte unbedingt beachten! Der Zwischenfruchtanbau 2015 Der Anbau von Zwischenfrüchten hat viele Vorteile: Humuslieferant der Reststickstoff wird über den Winter gerettet der Boden wird stark durchwurzelt Nährstoffe aus tieferen Schichten werden erschlossen Auflockerung der Fruchtfolge Bekämpfung von Schädlingen wie Nematoden. Die Kosten für den Zwischenfruchtanbau können durch Fördermöglichkeiten teilweise wieder ausgeglichen werden. Hierbei sind einige Auflagen zu beachten. - 12 1. Greening als ökologische Vorrangfläche (OVF) Zwischenfrucht (Anrechnungsfaktor 0,3) Nur bestimmte Arten sind zulässig Mischungen aus mind. 2 Arten mit max. 60 % Anteil der einzelnen Partner, Gräser insgesamt nur 60 %. Aussaat nach dem 16. Juli und bis spätestens 1. Oktober Im Antragsjahr : o Zwischenfrucht als Winterbegrünung, o kein mineralischer N-Dünger, o kein chemischer Pflanzenschutz und o kein Klärschlamm Zwischenfrüchte müssen bis 15.02. des Folgejahres auf der Fläche belassen werden, d.h. eine Beseitigung oder Zerstörung der Kultur ist nicht zulässig. Beweiden, Häckseln und Schlegeln ist erlaubt. Keine Anrechnung der Zwischenfrucht für die Greeningfläche, wenn sie nach ÖVF-Stilllegung bzw. ÖVF-Eiweißpflanze gesät wird. 2. KULAP-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen bzw. in Dauerkulturen. Klee, Kleegras usw. kann im Folgejahr als Hauptfrucht weitergenutzt werden. Nicht nach Ackerfutter, Stilllegung, glöZ u.a möglich Gezielte Ansaat bis 01.10., ausreichender Bestand für erosions- und nitratmindernde Wirkung nötig Ab der Aussaat kein chemischer Pflanzenschutz möglich Nutzung zulässig Nur mechanische Beseitigung im Frühjahr zulässig Bodenbearbeitung nach der Aussaat frühestens nach dem 15.02. des Folgejahres 3. KULAP-Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen Anbau von Zwischenfrüchten in Kombination mit darauf folgendem Mulch- bzw. Streifen- oder Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen (Mais, Rüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Soja, Hirse) bzw. Mulchverfahren bei Dauerkulturen (Hopfen, Wein, Obst) Noch mind. 10 % Mulchabdeckung im Frühjahr Nutzung oder Abspritzen der Zwischenfrucht verboten Kulturvorbereitung: Beim Anbau von abfrierenden Zwischenfrüchten kann auch vor der Bodenbearbeitung zur Aussaat der Reihenkultur eine Behandlung der Altverunkrautung erfolgen. Das Anwendungsverbot gegen eine nicht ausreichend abgefrorene Zwischenfrucht oder nicht abfrierende Zwischenfrucht bleibt davon unberührt. - 13 - - 14 - - 15 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung Die Antragstellung für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung zur Richtlinie vom 15.01.2015 ist seit 04.02.2015 eröffnet. Der Fördersatz im Agrarinvestitionsförderprogramm beträgt 15 % für alle nicht tierhaltungsbezogenen Maßnahmen sowie für Investitionen in der Tierhaltung, die die definierten Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen (Basisförderung). Bei Investitionen in die Tierhaltung wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, sofern zusätzliche Anforderungen, eingehalten werden (Premiumförderung), z.B. Milchviehlaufstall mit Laufhof. Bei der erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung von Milchkühen steigt der mögliche Zuschuss für Investitionen bis max. 300.000 € zuwendungsfähige Ausgaben um weitere 5 % an. Dasselbe gilt für Investitionen in der Zuchtsauenhaltung. Im Bereich Diversifizierung liegt der Fördersatz bei 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die neue Richtlinie ermöglicht wieder eine Förderung von klimatisierten Kartoffel-, Obst- und Gemüse-, (Zwiebel-)lagern. Im Mittelpunkt der neuen Richtlinie steht die besondere Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes: ein jeder Antragsteller muss als Voraussetzung für eine Antragstellung mindestens in einem dieser Bereiche, bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz, besondere Anforderungen erfüllen. Zudem wählt jeder Antragsteller in seinem Antrag aus einem vorgegebenen Katalog mit Punkten belegte Auswahlkriterien aus, die auf seine Vorhaben zutreffen. Alle Anträge, die den geforderten Fördervoraussetzungen entsprechen, werden dann einem Auswahlverfahren unterzogen. Im Jahr 2015 sind noch zwei Antragsendtermine vorgesehen und zwar am 15.06.2015 sowie im Herbst 2015. Für eine Antragstellung ist zwingend die Vorlage eines genehmigten Bauplans notwendig. Deswegen ist eine frühzeitige Antragsvorbereitung erforderlich. Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erteilt Frau Faltermeier-Huber, Tel. 0941 2083-124. - 16 Fortbildungszentrum (FBZ) Almesbach: Verabschiedung von Herrn LLD Josef Braun und Nachfolge von Herrn LOR Gerhard Gradl Mit Ablauf des Monats Oktober endete die aktive Dienstzeit für Leitenden Landwirtschaftsdirektor Josef Braun vom Fortbildungszentrum in Almesbach. Nach dem Staatsexamen 1978 begann seine berufliche Laufbahn am Landwirtschaftsamt in Tirschenreuth in der betriebswirtschaftlichen Betriebsberatung und der Landwirtschaftsschule. Bereits ein Jahr später wechselte Braun nach Nabburg. 1990 übernahm er die Aufbauarbeit der damaligen 5b-Förderung mit der Leitung der „Ländlichen Entwicklungsgruppe 5b“. Über 10 Jahre leitete Braun die „Ländliche Entwicklungsgruppe 5b“ als Außenstelle der Regierung der Oberpfalz. 2003 wurde er zum Leiter des Sachgebietes Strukturentwicklung und Förderung an der Regierung der Oberpfalz ernannt. Nach der Reform der Landwirtschaftsverwaltung 2005 übernahm Braun die Aufbauarbeit für das in Almesbach neu geschaffene Fortbildungszentrum für Landwirtschaft, das für die beiden Regierungsbezirke Oberpfalz und Oberfranken zuständig ist. Wir danken Josef Braun für seinen Einsatz für die Bildung unserer bäuerlichen Jugend und wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt viel Erfüllung. Neuer Leiter des FBZ Weiden-Almesbach ist Landwirtschaftsoberrat Gerhard Gradl. Gradl war bisher Sachgebietsleiter und Lehrkraft am Amt und der Landwirtschaftsschule in Weiden i.d.OPf. Wir bieten Herrn Gradl unsere volle Unterstützung und Zusammenarbeit an. Abteilung L 3 – Fachzentren Kreuzkräuter – Giftig für Mensch und Tier! Die Ausbreitung von Kreuzkräutern, insbesondere dem Jakobskreuzkraut, ist auch in der Oberpfalz nicht zu übersehen. Insbesondere Pferdehalter reagieren sehr sensibel auf das Auftreten der Pflanze, da diese giftige Inhaltsstoffe (PyrrolizidinAlkaloide) in hoher Konzentration enthalten. Unter den bekannten Nutztieren reagieren Pferde besonders empfindlich. Kreuzkräuter sind Pionierpflanzen, die Stresssituationen der Grasnarbe bei exAbb. 1 Jakobskreuzkraut - 17 tremen Witterungsbedingungen ausnutzen und sich schnell verbreiten können. Lange Trockenzeiten oder auch extreme Nässeperioden und insbesondere die Verletzung der Grasnarbe leisten der Ausbreitung der Kreuzkräuter Vorschub. Deswegen ist der beste Schutz eine wüchsige und geschlossene Grasnarbe. Hier können die zufliegenden Kreuzkrautsamen kaum Keimpflanzen entwickeln und sich dauerhaft ansiedeln. Die standortgerechte Nutzung und Pflege von Grünlandflächen, also das Vermeiden von Narbenschäden, regelmäßige Nachsaat und sachgerechte Düngung verhindern am effektivsten die Ausbreitung der Schadpflanzen. Oft sind es extensive Flächen (wie Straßenränder, Böschungen, ungenutzte Freiflächen, übernutzte Pferdekoppeln), die zuerst besiedelt werden und wovon weitere Gefahr für das umliegende Wirtschaftsgrünland ausgeht. Das Jakobskreuzkraut und Wasserkreuzkraut sind zwei- bis mehrjährig, d.h. im ersten Jahr sind nur die Blätter am Boden (Blattrosetten) zu sehen, erst im darauffolgenden Jahr wird der Trieb mit den auffälligen leuchtend gelben Blütenköpfen (siehe Abb. 1 Jakobskreuzkraut) und den flugfähigen Samen gebildet. Dies macht ein frühzeitiges Erkennen schwierig. Genaues Hinschauen ist zur ersten Wahrnehmung des sich "einschleichenden" Kreuzkrautes unerlässlich! Erstbefall sollte durch Ausreißen, Ausstechen oder Einzelpflanzenbehandlung sofort beseitigt werden. Dabei sollten Randbereiche mit einbezogen werden, von denen oftmals die Zuwanderung der Pflanze ausgeht. Wird der Erstbefall übersehen, ist die Regulierung eines flächigen Besatzes eine schwierige und langwierige Aufgabe, die ein fachlich abgestimmtes Sanierungskonzept erfordert. Die Eindämmung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Grundstückseigentümer und –bewirtschafter, nicht nur von Landwirten. Oftmals werden andere gelb blühende Pflanzen mit Kreuzkräutern verwechselt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bietet im Internet ein Merkblatt zur Bestimmung und zum Erkennen der Kreuzkräuter unter www.lfl.bayern.de/publikationen/merkblaetter/074943/indexphp „Wasser-Kreuzkraut und Jakobs-Kreuzkraut“-Kurzanleitung zum Erkennen und Bestimmen an. Theresia Addokwei Fachzentrum Pflanzenbau Regensburg Nutzen Sie die Hotline des Erzeugerringes Tel. 01805 574453 (Mo – Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr) für produktionstechnische Fragen - 18 Fachzentrum L 3.10 Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Die diesjährige Fachtagung „Auf den Geschmack kommen – BioRegio 2020“ für Fach-und Führungskräfte in der Außer-Haus-Verpflegung hat am 19. März 2015 im Tagungshaus St. Josef in Neumarkt i.d.OPf. stattgefunden. Die Referenten beantworteten aktuelle Fragen rund um den Einsatz von Lebensmitteln aus heimischer und regionaler Produktion sowie von ökologischen Lebensmitteln. Auch wurden die Bayerischen Leitlinien für die Betriebsgastronomie vorgestellt, in der die Verwendung regionaler, ökologisch erzeugter Lebensmittel verankert ist. Darüber hinaus konnten sich die Teilnehmer in den Foren über die Themen „Allergenkennzeichnung“, „Verwendung von regionalem Fisch in der Großküche“ und „ Kommunikation über die Körpersprache“ informieren. Maria Treiber-Banse, Leitung Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Oberpfalz Bereich Forsten Gedanken zum Waldnaturschutzjahr 2015 des Bereichsleiters Forsten Erwin Engeßer: Wie viel Wildnis, wie viele Naturschutzelemente braucht der Wirtschaftswald, damit wir die Artenvielfalt der Waldnatur in ganzer Fülle an unsere Enkel und Urenkel weitergeben können? Schon seit langer Zeit befassen sich Forstwissenschaftler, Waldbesitzer und Forstleute mit dieser Fragestellung. Circa eine Fichtengeneration vor uns beschrieb 1928 der damalige Waldbauund Forsteinrichtungsreferent im Bayerischen Finanzministerium Geheimrat Dr. Karl Rebel in einem Vortrag beim Bund Naturschutz in München das Spannungsfeld zwischen Nützen und Schützen wie folgt: „… Die Überschrift meines Vortrages ist falsch gewählt. Nicht Naturschutz im Wald hätte ich´s benennen sollen, „Wald als Naturschutz“ würde treffender gewesen sein, wobei freilich stillschweigend vorausgesetzt wäre, dass der Wald kein Kunstwald sein darf, vielmehr ein Wald sein muß, der ungeachtet seiner Zweckbestimmung als Wirtschaftsobjekt etwas Natürliches, etwas Ursprüngliches an sich hat, in dem Vielfalt und Wechsel herrscht, wo Sonnenstrahlen durchblitzen und Farben entzücken. - 19 Halten Sie mich bitte nicht für einen schwärmenden Maler, nicht für einen lyrisch dilletierenden Poeten, sondern als das, was ich amtlich sein muß: der durchaus wirtschaftlich und naturwissenschaftlich eingestellte, nüchterne Waldbau- und Forsteinrichtungsreferent des Staatsministeriums der Finanzen, Ministerial-Forstabteilung, Referat F 3, seiner Verantwortung voll bewußt, dahin zielend, dem Staat die bei noch annehmbarer Verzinsung höchstmögliche Waldrente erwirtschaften zu helfen und etwa auch noch den nichtstaatlichen Waldbesitz anzuregen, damit Bayern forstlich produziere, was immer geleistet und beigetragen werden kann, die fast trostlose Lage des Landes einigermaßen zu bessern. Wirtschaftlichkeit ist unser Leitstern. Und da ist es nun für den Naturfreund ein wahres Glück, dass Zweckmäßigkeit und Schönheit auch im Wald keine Gegner sind… Gemischt, ungleichaltrig, abwechslungsreich – vom Boden zu den Wipfeln locker gefüllt sei der Waldaufbau; stetig, kleinflächenweise, streifen- und horstförmig, dabei tunlichst im Schutz des Altholzes und womöglich durch Selbstbesamung vollziehe sich in der Abnutzung die Erneuerung. Dann bleibt der Boden, der wörtlich zu nehmende Urgrund der Produktion, geschützt und gesund. ... Unser Wald kann das Uniformieren nicht ertragen; vielgestaltig, arten- und formenreich soll er bleiben oder werden. Etwas von Wildnis muß der Wirtschaftswald an sich haben, sonst stirbt seine Natur vor lauter Kultur. … Nur die Waldwirtschaft als solche kann Schönheit, Heimat- und Naturschutz verbürgen. Was wirtschaftlich sein soll, muß vor allem naturgemäß sein. Und im Urwesen der Natur liegt es: was ihr gemäß ist, atmet Schönheit, was ihr widerspricht, vernichtet Schönheit. – Ich will das durch kurzes Besprechen der wichtigsten forstlichen Maßnahmen verständlich machen: Vor allem die Holzart. Hier herrsche nie Einzahl, stets Mehrzahl, womöglich Vielzahl. Ob Mischbestand oder rein, darüber sind die Akten jeder deutschen Forstdirektion geschlossen. Dass Nadel mit Laub schöner ist als Nadel allein, gar keine Frage. In dunklen kalten Fichtenstangenhölzern frösteln, unter licht stehenden Föhren in heißer Luft nach Kühlung lechzen, ist fürwahr kein Genuss; ebenso gering ist die Freude, nichts zu sehen außer Nadelholz, kein frisches Buchengrün mehr, kein herbstliches Laub, statt Fülle und Überfülle in wechselnder Lust – eintönige Mattheit. Wo vor Jahrzehnten Vögel in Massen ihre Lieder schmetterten, daß man mitsingen mußte, nun der Vogelsang vereinzelt, zaghaft, aussetzend. … Sodann Verjüngung, Schlagform und Hiebsart. Auf großen Flächen kahl schlagen und künstlich nur Nadelholz anbauen, ist im Nadelwald ein grober Fehler, im Laubwald eine waldbauliche Todsünde. Warum? Boden wird verdorben, dessen Klein-Lebewelt getötet, Mischung wird vereitelt, Zuwachs an Masse und Wert eingebüßt, man lädt zu Gast Frost, Gras, Trockenheit. Vernässung lenkt die Waldentwicklung auf einen abschüssigen Weg. Dagegen ist Boden-schützend, Jungwuchs-sichernd, Mischung- - 20 spendend, Zuwachs-mehrend und Zukunfts-freudig die kleinflächenweise unter Schirm und schmal am Altholzrand betriebene tunlichst natürliche Verjüngung. ...“ Soweit der Wortlaut (in Auszügen) des Vortrages von Geheimrat Dr. Rebel aus dem Jahre 1928! Damals, in den 20iger Jahren war der Staatswald eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Freistaat Bayern. Das ist wohl auch der Hintergrund dafür, dass die Ministerial-Forstabteilung zu der Zeit dem Finanzministerium unterstellt war. Aber was haben seit 1928 die Wälder in Bayern alles verkraften müssen: Weltwirtschaftskrise, Nazizeit und zweiter Weltkrieg mit den großflächigen Reparationshieben und Hieben zur Versorgung der Bevölkerung, die Schneebruchkatastrophen Ende der 1970er und Anfang der 80er Jahre, die zahlreichen Sturmwurfkatastrophen und folgenden Borkenkäferkalamitäten seit 1967, das „Waldsterben“, die neue Herausforderung des Klimawandels … Und immer haben die Waldbesitzer diese Katastrophen genutzt, um durch das Einbringen von Mischbaumarten die Wälder vielfältiger, stabiler und auch naturnäher zu machen. Allerdings wurden mit dem immer größer werdenden Wohlstand in den letzten Jahrzehnten auch die Forderungen nach immer mehr Naturschutzflächen im Wald und der Einrichtung von Reservaten ohne Holznutzung stärker. In Bayern gibt es inzwischen die zwei Nationalparke „Bayerischer Wald“ und „Alpennationalpark Berchtesgaden“ mit einer Gesamtwaldfläche von ca. 40.000 Hektar, in denen sich wieder auf großer Fläche Urwälder entwickeln können. Zusätzlich wurden über den gesamten bayerischen Staatswald verteilt insgesamt 154 Naturwaldreservate mit insgesamt ca. 6.600 Hektar eingerichtet. Alle in Bayern vorkommenden Waldgesellschaften sind in diesen Naturwaldreservaten repräsentiert und können sich hier seit ca.1980 ebenfalls wieder zu kleinen Urwaldgebieten entwickeln. Im Landkreis Regensburg sind dies die Naturwaldreservate Gailenberg, Teufelsgesperr und Naabrangen mit ca. 123 Hektar Gesamtfläche. Hier sind die heimischen Buchenwaldgesellschaften verschiedener Ausprägungen unter Schutz gestellt. Ein weiterer wichtiger Baustein für den Naturschutz im Wald ist es, diese Naturwaldreservate durch ökologische Trittsteine im Wirtschaftswald wie durch eine Perlenkette zu vernetzen – also ökologische Brücken im Kleinen zu schlagen. - 21 Im folgenden Beitrag „Vom Schützen und Nützen“ zeigt Ihnen Forstoberrätin Annette Scholz, die NATURA 2000–Beauftragte am AELF Regensburg, wie dies gelingen kann: Schützen und Nützen im Lebensraum Wald Unsere Wälder sind im weltweiten Vergleich in einem guten ökologischen Zustand. Sie bieten vielen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Rückzugs- und Lebensraum. Die ca. 7.000 Waldbesitzer im Landkreis Regensburg prägen die Vielfalt unserer heimischen Wälder und gleichzeitig damit auch deren Biologische Vielfalt. Maßnahmen der Waldbewirtschaftung und des Naturschutzes sind auf gleicher Fläche vereinbar. Diese Vorgehensweise bezeichnet man als integrative Forstwirtschaft. Damit will man allen Ansprüchen, die an den Wald gestellt werden, auf ganzer Fläche gerecht werden: Der Wald soll sowohl Rückzugsraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen sein, er soll aber auch als Trinkwasserspeicher und Erholungsort für den gestressten Stadtmenschen und als klimaschützende Holzfabrik dienen. Ganz einfach lässt sich bei der Waldbewirtschaftung eine Leistung für die Natur quasi „miterledigen“. Neben dem Nützen können Sie das Schützen ohne großen arbeitsintensiven oder finanziellen Aufwand auf Ihren eigenen Waldflächen umsetzen. Maßnahmen im Kleinen entfalten über die Fläche verteilt eine große Wirkung! Machen genug Waldbesitzer mit, können unsere Waldflächen im Landkreis, in ganz Bayern und darüber hinaus flächig mit Naturschutzelementen durchgittert und vernetzt werden. Wie Trittsteine entstehen so kleine Inseln der Artenvielfalt. Und so kann‘s gehen: Möglichkeit 1: Totholz und Biotopbäume verbessern die Lebensbedingungen für Vögel, Fledermäuse, Insekten und Pilze Ab dem Waldaktionsjahr 2015 werden Fördermittel bereitgestellt, um die Durchgitterung unserer Wälder mit Naturschutzelementen finanziell zu unterstützen. So können Waldbesitzer Fördergelder aus dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald oder dem Waldbaulichen Förderprogramm (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) in Anspruch nehmen für z.B. Erhalt von Biotopbäumen und starkem Totholz Erhalt und Pflege seltener Baumarten die Bewirtschaftung von Sonderstandorten etc. - 22 Biotopbäume haben einen geringen wirtschaftlichen, aber einen hohen ökologischen Wert haben viele Gesichter, z.B. lebende Bäume mit Höhlen, Horsten, großen Faulstellen, Pilzkonsolen, Efeubewuchs oder mit viel Kronentotholz, bizarren Wuchsformen etc. bieten z.B. Spechten, Fledermäusen, Käfern und Pilzen einen eigenen (Mikro-)Lebensraum. Bevor der Mensch Holz genutzt hat, waren unsere Wälder reich an Totholz und Biotopbäumen. Diese Strukturen der Naturwälder sind voller Leben! Wussten sie schon, dass von den 5.000 in Bayern vorkommenden Käferarten 1.200 - das sind mehr als 1/5! - den überwiegenden Teil ihres Lebens an oder im gesunden oder kranken Holz verbringen? Vor allem an Eichen leben in Mitteleuropa viele (> 1.000) Käferarten! Um die Artenvielfalt zu fördern, ist es wichtig, unsere Wirtschaftswälder mit diesen alten Biotop-Strukturen zu durchgittern. Faules Holz umzuschneiden kann lebensgefährlich sein! Es ist wenig wert und brennt schlecht! Für die Artenvielfalt ist es aber unersetzbar!!! Deshalb seien Sie stolz auf Ihren Spechtbaum! Erhalten Sie ihn als Geschenk an die Natur! Möglichkeit 2: Minderheitenschutz für Seltene Baumarten Selten nennen wir diejenigen Baumarten, die weniger als 1 % unserer Baumartenverteilung in Bayern ausmachen. In unserem Landkreis (vor allem im Jura) finden wir viele von diesen Seltenen, wie z.B. die Elsbeere, die Mehlbeere, - 23 die Eibe, den Wildapfel und die Wildbirne sowie die Flatter-, Feld- und Bergulme. Falls Sie diese Baumarten in Ihren Waldflächen bereits gefunden haben, erhalten und fördern Sie diese Raritäten! Mehl- oder Elsbeere sind sehr lichthungrig, sie sollten bei der Waldpflege unbedingt freigestellt werden. Eiben dagegen sind unsere schattenverträglichsten Baumarten, sie können auch im Halbdunkel der Wälder gedeihen. Möglichkeit 3: Erhalt von Weichlaubholz Unter Weichlaubholz fasst man schnellwachsende Baumarten, wie z.B. Aspe, Weide, Vogelbeere und Birke zusammen. Diese frühblühenden Baumarten dienen oft als sehr gute Bienenweide (Imkerei)! Weide und Birke sind bei Schmetterlingen besonders beliebt. Die Vogelbeere hat mit ihren roten Beeren eine anziehende Wirkung auf Vögel. Wichtig ist, dass diese Weichlaubhölzer als Einzelexemplare auch in Altbeständen erhalten bleiben. Nur so können sie ihre Wirkung auf die biologische Vielfalt voll entfalten! Möglichkeit 4: Extrem und selten – wertvolle Waldbiotope als Trittsteine Der Waldstandort zeigt uns die Grenzen der Waldbewirtschaftung - auf diese Grenzen sollten die Waldbesitzer Rücksicht nehmen! Immer wenn‘s im Wald entweder besonders steinig, felsig, buckelig, trocken oder besonders quellig, feucht, sumpfig, nass und damit schwer zu bewirtschaften wird, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein geschütztes Waldbiotop! Finden Sie einen solchen Sonderstandort in Ihrem Wald, so sind Sie Besitzer einer (flächenmäßig gesehen) kleinen und seltenen Perle der Waldnatur! Je extremer der Standort, desto naturnäher sollte dort die Baumartenwahl ausgerichtet sein, z.B. die Buche sowie seltene Baumarten auf den flachgründigen Jurastandorten im Naabtal oder Linde, Ahorn, Esche im Schlucht- und Blockwald bzw. die Erle dort, wo es feucht ist. Außerdem sollte auf feuchten Waldstandorten immer die Bewirtschaftung an die Witterung angepasst werden, d.h. Umsicht bei der Holzernte und -bringung! Falls Sie Fragen zur integrativen Waldbewirtschaftung und zur Förderung von Naturschutzelementen in ihrem Wald haben, erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Förster oder Ihrer zuständigen Försterin! Wer NEIN zur Flächenstilllegung sagt, muss JA sagen zur Flächigen Durchgitterung des Waldes mit Naturschutzelementen!!! - 24 - Absender: Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Regensburg Lechstraße 50 93057 Regensburg Geschäftstelle: Lechstr. 50 93057 Regensburg Telefon: Fax E-Mail 0941/2083-0 0941/2083-200 [email protected] Konten: Sparkasse Regensburg BIC: BYLADEM1RBG Vereinskonto IBAN: DE62 7505 0000 0000 2459 44 Reisekonto: IBAN: DE62 7505 0000 0000 2459 02
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