Ausgabe-2015-03 - Ärztekammer für Vorarlberg

Arbeitszeitgesetz verschärft Versorgungskrise
im niedergelassenen Bereich
Leitfaden für Turnusärzte
Österreichischer Impfplan 2015
arZT I m LanDLe
Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg
www.arztinvorarlberg.at
MÄRZ 2015
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Ergebnisse aus dem kombinierten Seh- und
Hörscreening 2013/14
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Martin Kolozs
Verena Daum-Kuzmanovic
Ein Funke Leben
Würde Vernunft Liebe
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Menschlichkeit
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Stephan von Kessel
Entblösst Euch!
Stephan von Kessel ist der wohl weltweit führende
Entblösser und wird in entsprechenden Kreisen bereits als
Legende verehrt. »Entblösst Euch!« ist sein Aufruf für eine
bessere Welt – nackt und einfach, schlicht und geradlinig.
Zu mehr Gefühl und Selbstbewusstsein, Zivilcourage, für
eine intakte Natur, besseren Schutz unserer Umwelt, für
politische Visionen,
po
Visione gegen die atomare Bedrohung und die
Verrohung der Geesellschaft, für mehr Kultiviertheit und
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Ver
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ternationale Zussammenarbeit gegen Demütigung von
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on Kessel zeigt auf, wie das persönliche
Engageement ein
iness jeden Bürgers dank einer ebenso universeell
llen wiee individ
duell anpassbaren Entblössungsstrategie
viel
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wirken
n kan
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Die unerträgliche, medial potenzierte Kriegsrhetorik im Sommer 2014 macht deutlich, dass
Europa aus seiner Kriegsgeschichte nichts
gelernt hat.
Dem transatlantischen Interessensverband
geht es um den Erhalt der globalen Vormachtstellung und um die Ressourcen – getrieben
von einer gigantischen Rüstungsindustrie.
Maßloser Egoismus hat den gesunden
Menschenverstand ersetzt.
Ein regionaler Konflikt wurde vor 100 Jahren
zum Auslöser des Ersten Weltkriegs. Heute
droht aufgrund der Ukraine-Krise zumindest
ein neuer Kalter Krieg. Warum es soweit
gekommen ist, soll in diesem Buch aufgezeigt
werden.
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Der Tod seines Sohnes hat in Sams Leben tiefe Spuren
hinterlassen. Seine Frau wendet sich nach und nach von
ihm ab, im Leben seiner Tochter ist kaum noch Platz für
ihn. Der Kummer und die Wut, die in ihm brodeln, drohen
ihn aufzufressen.
Der einzige Gefährte Sams, zu dem er noch eine wirkliche Bindung hat, ist Dino – der Hund, den seine Tochter
zurückließ. Dessen nahendes Ende geht einher mit dem
Verfall von Sams Leben, der immer verzweifelter versucht,
die intakte Welt aus früheren Zeiten wieder herzustellen.
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C E T E R U M
Erstens kommt es anders ...
Die Veränderungen im Arbeitszeitgesetz bei den Spitalsärzt/innen führen bereits jetzt österreichweit und vermutlich bald auch in Vorarlberg zu einer dramatischen Entwicklung. Der ohnehin bereits bestehende Mangel an der
„Ressource Arzt“ wird durch die Begrenzung der Stunden
der Spitalsärzte (48-Stunden-Woche bereits jetzt bei fehlendem Opt-out) massiv erhöht. Nachdem es mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht gelingen wird, die Stellen so aufzustocken, dass Leistungen im gleichen Ausmaß wie heute
erbracht werden können, zeichnen sich intramurale Versorgungsengpässe ab.
Es werden Ambulanzen geschlossen, es gibt Abteilungen, die plötzlich Wochentage nur mehr mit einer „Samstagsmannschaft“ bestücken und die Visiten am Wochentag streichen, es werden Diensträder reduziert und umgeplant.
Es handelt sich um einen massiven Umbruch, der in
den Krankenhäusern vor sich geht. Nachdem die Nachfrage
nach ärztlicher Betreuung aber nicht abnimmt, sondern
sogar gegenteilig kontinuierlich mehr Bedarf entsteht, wie
wir alle feststellen müssen, kann man sich kaum vorstellen, dass diese Angebotsreduktion nicht zu einer vermehrten Belastung und zu erhöhtem Bedarf im niedergelassenen Bereich führen wird.
Bundeskurienobmann Johannes Steinhart hat daher in
einer Pressekonferenz die Schaffung und Finanzierung von
1.300 zusätzlichen Stellen im niedergelassenen Bereich gefordert (Näheres dazu siehe Seite 6-7). Das ist wohl die einzig logische Konsequenz, wenn man sich die Entwicklung
vor Augen führt.
Eigentlich müsste diese Veränderung zu hoher Zielsteuerungsaktivität in den Bundes- und Landeskommissionen
führen. Dort sollte nämlich an und für sich die Angebotsplanung erfolgen und die Kommunikation zwischen niedergelassenem Bereich und Spitalsbereich stattfinden. Die
jetzige Entwicklung müsste meines Erachtens die Zentralplaner alarmieren und zum Überdenken der bestehenden
Fünfjahrespläne mit Kostendämpfungspfaden und Ähnlichem führen.
Mag sein, dass sich das eine oder andere noch effizienter gestalten lässt, das soll man nützen, aber derzeit zeichnet sich eine intramurale Leistungsreduktion ab. An und
für sich würde man sich erwarten, dass bei dem nicht geplanten Ausfall von ärztlichen Ressourcen Notfallkonzepte
mit dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ erstellt werden.
Leider ist bis jetzt davon nichts zu bemerken. Eher
scheint die Aufforderung des Bundeskurienobmanns als
Provokation verstanden zu werden, die man still und leise
verklingen lässt.
Und es bleibt zu befürchten, dass die Unzufriedenheit
der Patient/innen, die künftig vielleicht noch schwerer zu
ihren (intra- und extramuralen) Terminen kommen werden, einmal mehr nicht der Systemschwäche sondern uns
Ärzt/innen angelastet wird.
Wir werden uns dann aber erlauben, auf die Ursachen
der Missstände und auf die Verantwortung der Zentralplaner hinzuweisen.
Ihr Vizepräsident
Kurienobmann Dr. Burkard Walla
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INHALT
AUS DER KAMMER
5-13
Sommernachtsfest 2015 ....................................................................................................................................... 5
Arbeitszeitgesetz verschärft Versorgungskrise im niedergelassenen Bereich ............................................. 6-7
Info-Veranstaltungen zur neuen Ärzte-Ausbildung ............................................................................................. 8
Noch keine Lösung für das KH Mehrerau ........................................................................................................... 8
Sprechstunden ....................................................................................................................................................... 9
Neue Kammerrätin ................................................................................................................................................ 9
Sitzungstermine ..................................................................................................................................................... 9
Turnusärzte-Leitfaden ......................................................................................................................................... 10
Freie Kassenvertragsarztstellen .......................................................................................................................... 11
Allgemeinmediziner gesucht ............................................................................................................................. 11
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen ......................................................................................................... 11
Eintragung in die Warteliste ............................................................................................................................... 11
Stelleninserate ................................................................................................................................................ 12-13
AUS DER PRAXIS
14-18
Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1. 1. 2015 .....................................................................................
Österreichischer Impfplan 2015 .........................................................................................................................
Empfehlung Privatpunktewert ab 1.2.2015 ......................................................................................................
Privatempfehlungstarif für radiologische Leistungen ab 1.2.2015 ..................................................................
Tarifempfehlung für Notärzte .............................................................................................................................
Broschüre: „Vorhofflimmern – Herz aus dem Takt – Gehirn in Gefahr“ .........................................................
Neue Beträge in der Sozialversicherung ...........................................................................................................
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen ...............................................................
SVA-Vorsorgekampagne ......................................................................................................................................
Grippewelle .........................................................................................................................................................
aks-gesundheit
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Titelbild (Ausschnitt):
Aus dem Bildband von Dieter Ege, 2015:
»Naturwunder Bregenzerwald«
20-21
Ergebnisse aus dem kombinierten Seh- und Hörscreening 2013/14 ....................................................... 20-21
FORTBILDUNG
22-26
VORARLBERG
Ärzte-Diplomfortbildungskalender 2015 ...................................................................................................... 22-24
Automatisches ambulantes 24-Stunden-Blutdruckmonitoring ........................................................................ 24
Turnusärztefortbildung 2015 .............................................................................................................................. 24
Onkologische Frühjahrstagung 2015 in Dornbirn – „Kolonkarzinom“ ............................................................ 25
22. Ultraschalltage in Gaschurn ......................................................................................................................... 25
Ultraschalltage 2015 am LKH Hohenems .......................................................................................................... 25
II. Hanseatische Sonografie Akademie .............................................................................................................. 25
VGAM: Kritische Allgemeinmedizin Onkologie/Endokrinologie ...................................................................... 25
Palliativsymposium 2015 ................................................................................................................................... 25
Dreiländertagung NUTRITION 2015: Ernährung – Quelle des Lebens ............................................................. 25
RESTLICHE BUNDESLÄNDER
Arbeitsmedizin-Ausbildung „Express“ ...............................................................................................................
DFP E-Learning ....................................................................................................................................................
20. Linzer Reisemedizinische Tagung ................................................................................................................
Ganztagesseminar zum Erstellen von fachärztlichen Stellungnahmen FSG ...................................................
1. ÖÄK-Diplomlehrgang ERNÄHRUNGSMEDIZIN GRAZ ......................................................................................
12. Kremser Tage: „Schmerz lass nach...“ – Eine interdisziplinäre Herausforderung ....................................
Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die
gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die
auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch
wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die
männliche oder weibliche Form steht.
Impressum
Ausgabe 03/15 – Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg.
26
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Kammeramt ....................................................................................................................................................... 30
Personalia .......................................................................................................................................................... 31
Ausschreibung des Preises 2015 .................................................................................................................... 31
Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems.
Verlagspostamt: 6850 Dornbirn
Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts,
vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas,
6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) 21900-0, Fax -43
Redaktion: Wilfried Lipburger
Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems
Produktion: BUCHER GmbH & Co KG, Druck & Verlag,
6845 Hohenems
Anzeigenverwaltung:
MEDIA-TEAM Kommunikationsberatung, Interpark Focus 3,
A-6832 Röthis, Tel. (05523) 52392-0, Fax -9, ISDN -50,
E-Mail: offi[email protected], www.media-team.at
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier.
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AUS DER KAMMER
Sommernachtsfest
der Ärztekammer für Vorarlberg
Die Ärztekammer für Vorarlberg lädt auch heuer wieder zum „Sommernachtsfest“.
In kollegialem, freundschaftlichem Kreis erwartet Sie angenehme Atmosphäre, vergnügliche Stimmung,
Smalltalk, Gedankenaustausch oder einfach beschwingtes Genießen.
Wann: Freitag, 3. Juli 2015, 19.00 Uhr
Ort: „Inatura“, Dornbirn
Eintrittskarten:
Können ab sofort bei der
Ärztekammer für Vorarlberg
unter Tel. 05572/21900-29
oder [email protected] reserviert werden
Der Reinerlös der Veranstaltung wird Hospiz Vorarlberg gespendet
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AUS DER KAMMER
Arbeitszeitgesetz verschärft Versorgungskrise
im niedergelassenen Bereich
Spitäler wirksam entlasten, niedergelassene Ärzte stärken – Strategien gegen Negativ-Folgen –
Österreichische Ärztekammer fordert sofort wirksames Krisenpaket
D
erzeit kommen im österreichischen Gesundheitssystem eine Reihe von
heiklen Fehlentwicklungen zusammen: Personalknappheit in den
Spitälern, Austrocknen des niedergelassenen Bereichs, Pensionswelle bei Ärzten, ausbleibender Ärztenachwuchs infolge unattraktiver
beruflicher Rahmenbedingungen
und ein problematischer Sparkurs
namens „Kostendämpfungspfad“.
Demgegenüber steht, dass
die Krankenkassen ein Finanzvermögen von 3,8 Milliarden bunkern, das dringend zur Krisenbewältigung verwendet werden sollte.
Dr. Steinhart
Wir fordern österreichweit die Schaffung und
Finanzierung von 1.300
zusätzlichen Stellen
im niedergelassenen
Bereich.
Diese legte Bundeskurien-Obmann
Johannes Steinhart, Obmann der
Bundeskurie Niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK),
kürzlich bei einer Pressekonferenz
in Wien dar. Und die aktuellen Probleme bei der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in den Spitälern
würden jetzt das Fass zum Überlaufen bringen.
Die jahrelange Missachtung der
EU-Arbeitszeitrichtlinie mit anschließender schwerer Rüge habe
„ein Schneebrett losgetreten, das zu
einer regelrechten Lawine in unserem Versorgungssystem anwachsen
Krisenpaket
Um die aktuellen Fehlentwicklungen zu bremsen und um den drohenden Ansturm auf die Arztpraxen in einigermaßen geordnete Bahnen zu lenken, werden folgende Maßnahmen gefordert:
1. Mindestens 1.300 zusätzliche Arztpraxen mit Kassenvertrag
Es gibt heute um rund 900 niedergelassene Kassenärzte weniger als im Jahr 2000, und das bei
gleichzeitig steigender Bevölkerungszahl. Das Nachsehen haben hier in besonderem Ausmaß
Menschen, die auf eine „Medizin auf e-card“ angewiesen sind, weil sie sich eine private
Medizin nicht leisten können. Österreich braucht deshalb mindestens 1.300 Arztpraxen mit
Kassenvertrag zusätzlich, um die Spitäler zu entlasten und um wieder auf den Versorgungsstand des Jahres 2000 zu kommen.
2. Sofortige Aufhebung sämtlicher Deckelungen
Im niedergelassenen Bereich gibt es nicht nur zu wenige Ärzte, sondern auch eine Reihe
struktureller Probleme, zum Beispiel bei der Honorierung: Wurde in einer Kassenordination
eine bestimmte Anzahl von Patienten betreut, treten so genannte Deckelungen in Kraft. Auch
das kann, neben der Tatsache der Ärzteknappheit im niedergelassenen Bereich, die Wartezeiten auf Untersuchungstermine verlängern. Es bedarf deshalb der sofortigen Aufhebung aller
Deckelungen.
3. Sofortige Aussetzung zeitraubender Bürokratie in den Ordinationen
Niedergelassene Ärzte verbringen rund acht Stunden pro Woche mit Verwaltungsaufwand - das
legen Zahlen aus Deutschland nahe, die sich in ihrer Größenordnung wohl auf Österreich übertragen lassen. Beträchtlich ist zum Beispiel der bürokratische Aufwand für die Formular- und
Antragsflut, für die Chefarztpflicht und das Arzneimittel-Bewilligungs-System (ABS). All das
kostet Ärzte wertvolle Zeit, die bei der Versorgung von Patienten fehlt. Es wird deshalb die
sofortige Aussetzung zeitraubender Bürokratie in den Ordinationen gefordert.
wird: Spitäler werden zahlreiche
Leistungen nicht mehr erbringen
können. Die Patienten werden daher versuchen, in den niedergelassenen Bereich auszuweichen, der
sie aber nicht zur Gänze auffangen
kann. Viele von ihnen werden daher
zwischen diesen beiden Bereichen
der Versorgung durchfallen“, prognostiziert Steinhart.
Eine Arbeitszeitreduktion bei
Spitalsärzten von 60 auf 48 Wochenstunden bedeute ein Minus
von 20 Prozent, von dem man im
Detail noch nicht wissen könne, wie
stark negativ es sich kurz- und mittelfristig auf die Leistungsfähigkeit
der Spitäler auswirken werde.
Allein 2013 erbrachten Österreichs Spitäler bei stationären Aufenthalten insgesamt 4.766.736 medizinische Leistungen, davon sind
drei Viertel nichtoperative Leistungen. Dazu kommen 17,2 Millionen
Ambulanzfälle. Wie sich eine Reduktion dieser Leistungen auf den
niedergelassenen Bereich auswirken wird, ist noch unklar. Werden
zum Beispiel die Ambulanzleistungen um nur zehn Prozent zurückgefahren, bedeutet das 1,72 Millionen
Ambulanzfälle, die nicht mehr im
Spital versorgt werden. Steinhart:
„Wohin sollen sich Patienten – zumindest jene, bei deren Krankheit
und Versorgungsbedarf das überhaupt möglich ist – wenden, außer
an die niedergelassenen Ärzte? Es
ist also mit einem massiven Ausweichen der Patienten auf die Arztpraxen zu rechnen.“
Ein gut ausgestatteter niedergelassener Bereich könnte die jetzt
in Bedrängnis geratenen Spitäler
wirksam entlasten. „Doch so einen
gut aufgestellten niedergelassenen
Bereich gibt es in Österreich nicht,
weil die niedergelassenen Ärzte in
Österreich von Gesundheitspolitik
und Bürokratie seit Jahren behin-
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dert werden“, so Steinhart. „Die Ärztekammer warnt seit Jahren
vor den Folgen des Ärztemangels, doch ohne entsprechende
Reaktionen der bisher politisch Verantwortlichen.“
Sozialversicherungen bunkern Finanzvermögen von 3,8 Milliarden Euro
WIR BIETEN, WAS
FÜR ÄRZTE ZÄHLT:
Das Argument, es seien keine zusätzlichen Mittel für das Gesundheitssystem vorhanden, sei unzutreffend, betonte Steinhart: Das Geld sei da, bloß sei es bei einigen Kassen gebunkert.
So halte der Rechnungshof in seinem Bericht „Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger“ (2014) fest, dass alle Sozialversicherungsträger Österreichs
gemeinsam im Jahr 2013 insgesamt über ein Reinvermögen von
5,55 Milliarden Euro verfügten. Das Finanzvermögen betrug
3,835 Milliarden, davon 1,022 Milliarden in Wertpapieren und
2,813 Milliarden in Einlagen.
Optimaler Versicherungsschutz
und zukunftssichere Vorsorge.
Gebunkertes Geld der Sozialversicherungen muss deshalb dafür eingesetzt werden, die Versorgungskrise in den Griff zu
bekommen. Jetzt ist die Politik gefordert, den Sozialversicherungen entsprechende Vorgaben zu machen, wie ihre Milliardenvermögen im Sinne der Patienten eingesetzt werden sollen.
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Ausbildung im WIFI
„Ordinationsassistenz“
D
as Bundesgesetz „medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt die
Ausbildung der Ordinationsassistenz. Personen, die zur Ausübung der
Ordinationsassistenz berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Ordinationsassistent“/„Ordinationsassistentin“ führen.
Das Berufsbild umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in
ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung.
Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca.
die Hälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Neue Förderungsmöglichkeiten ab 2015.
Facts:
Berufsbegleitende Ausbildung
Start: 8. April 2015, Mi + Fr 18:30–21:45 Uhr, Sa 8:15 – 15:45 Uhr
16. Oktober 2015, Fr 14:15 – 21:15 Uhr • Anerkannter Abschluss
Persönliche Beratung:
Sandra Geißinger
T 05572/3894-467
E [email protected]
Monika Giselbrecht, Betr.oec.
T 05572/3894-466
E [email protected]fi.at
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AUS DER KAMMER
Info-Veranstaltungen zur neuen ÄrzteAusbildung
Wie bereits mehrfach berichtet, hat das Parlament eine Änderung des Ärztegesetzes mit einer neuen Regelung der ärztlichen Ausbildung beschlossen. In speziellen Informationsveranstaltungen wird
die Ärztekammer am Dienstag, den 24. März 2015 und am Donnerstag, den 26. März 2015 über die
bereits feststehenden Details der neuen Ärzteausbildung informieren. Nachstehend ein kurzer Überblick zum neuen Ärzte-Ausbildungsrecht.
Fristen
Die Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften kann noch bis
31.5.2015 begonnen und auch danach beendet werden. Die Ausbildung Neu gilt erst ab 1.6.2015
Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ab 1.6.2015
Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin besteht aus folgenden
4 Teilbereichen:
• 9 Monate Basisausbildung in chirurgischen und konservativen Fächern
• 27 Monate Ausbildung im Krankenhaus in anerkannten Ausbildungsstätten und auf anerkannten
Ausbildungsstellen
• Ausbildung in einer Lehrpraxis
• Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
• 63 Monate Ausbildung im Krankenhaus in anerkannten Ausbildungsstätten und auf anerkannten
Ausbildungsstellen
• Facharztprüfung
• Sonderkrankenanstalten (= LKH´s
Hohenems und Rankweil sowie
KH Maria Ebene) müssen erst als
Ausbildungsstätten von der ÖÄK
anerkannt werden; auch Teilanerkennung möglich
9-Monate-Basisausbildung
• Ziel: Notfallsituationen erkennen/
Erstmaßnahmen setzen; 15 häufigste Krankheitsbilder diagnostizieren und Behandlung zuführen
• In den LKH´s Bludenz, Bregenz
und Feldkirch sowie im KH Dornbirn möglich
Termine für Informationsveranstaltungen Neue Ärzte-Ausbildung
Dienstag, 24. März 2015, 19.00 Uhr im LKH Feldkirch
(Panoramasaal)
oder
Ausbildung zum Facharzt
ab 1.6.2015
Die Ausbildung zum Facharzt besteht aus folgenden 3 Teilbereichen:
• 9 Monate Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fächern
Donnerstag, 26. März 2015, 19.00 Uhr im KH Dornbirn
(Aula)
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Noch keine Lösung für das KH Sanatorium Mehrerau
N
och liegt keine Lösung für
die Belegärzte des KH Sanatorium Mehrerau am
Tisch, die es ermöglicht, in der
Form wie bisher, Patientinnen und
Patienten zu behandeln und zu operieren. Für einige der Belegärzte war
es gangbar, in ein Teilanstellungsverhältnis bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft einzutreten.
Nachdem über den Anstellungsvertrag aber nicht garantiert wer-
den konnte, dass die eigenen Patientinnen und Patienten operiert
werden dürfen, ist dieser Weg für
den Großteil der Belegärzte keine
Lösung.
Das Land prüft derzeit weiter, in
welcher Art eine solche Möglichkeit
im Einklang mit dem Spitalsgesetz
geschaffen werden kann. Landesrat
Dr. Christian Bernhard bekundete
politischen Willen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Fakt ist jedenfalls, dass bei fehlender Lösung auch hier die Patienten darunter leiden werden. Mit
Sicherheit würden sich die Wartezeiten insbesondere bei orthopädischen Operationen verlängern.
VP Kurienobmann
Dr. Burkhard Walla
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Sprechstunden
Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Donnerstagnachmittag
Neue Kammerrätin
nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Aufgrund des freiwilligen Ausscheidens
von Kammerrat Dr. Simon Mayer wurde kürzlich Frau OÄ Dr. Jessica Miller
als neue Kammerrätin von Präsident MR
Dr. Michael Jonas angelobt.
Vizepräsidenten
1. Vizepräsident
Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
2. Vizepräsident
Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
Die neue Kammerrätin
Dr. Jessica Miller
Frau Dr. Jessica Miller ist Fachärztin für
Radiologie und am Krankenhaus der
Stadt Dornbirn beschäftigt.
Wir gratulieren !
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie angestellte Ärzte
Obmann Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
Obmannstellvertreter: Dr. Patrick Clemens
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie niedergelassene Ärzte
Obmann VP Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
Obmannstellvertreter:
MR Dr. Harald Schlocker
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
[email protected]
Sitzungstermine 1. Halbjahr 2015
Vollversammlung und Erweiterte Vollversammlung
(Jahresabschluss)
Montag, 22.6.2015
Vorstand und Verwaltungsausschuss:
Montag, 23.3.2015
Montag, 18.5.2015
Montag, 6.7.2015
Kurie Niedergelassene Ärzte
Montag, 16.3.2015
Montag, 11.5.2015
Montag, 29.6.2015
Kurie Angestellte Ärzte
Mittwoch, 22.4.2015
Mittwoch, 24.6. 2015
Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt
einzubringen!
Servicestelle für Ausbildungsärzte
Die Kammer will sich in nächster Zeit verstärkt um die
Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung
zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden
Ärztinnen und Ärzte bemühen.
Dazu wird unter [email protected] eine eigene
E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein,
schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch
gerne Anregungen und Vorschläge entgegen.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren
Sie uns!
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AUS DER KAMMER
Leitfaden für Turnusärzte
Die Ärztekammer für Vorarlberg hat einen neuen „Leitfaden für Turnusärzte“ herausgegeben. Dieser
Leitfaden enthält umfangreiche Informationen über die Ärztekammer für Vorarlberg und die Ausbildung als Turnusarzt.
Wichtigste Inhalte:
• Die Ärztekammer
• Der Wohlfahrtsfonds
• Ansprechpartner
• Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
• Die neue Ärzteausbildung
• Anerkennung ausländischer Ausbildungszeiten
• Information zu den Spitalsärztegehältern
Eine Veröffentlichung des Leitfadens erfolgt auch auf der
Homepage der Ärztekammer unter www.arztinvorlberg.at.
(Arzt und Beruf/Angestellte Ärzte-Turnusärzte).
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Freie Kassenvertragsarztstellen
Trotz mehrfacher Ausschreibung konnten für nachfolgende –
zur Besetzung anstehende – Kassenvertragsarztstellen bislang
keine Bewerber bzw. Nachfolger gefunden werden:
Gesucht:
Wir, das do it yourself, sind eine niederschwellige Einrichtung
in Bludenz. Zu unserer Klientel zählen hauptsächlich Menschen mit einer Suchtproblematik.
Wir suchen für unsere Institution:
eine/n AllgemeinmedizinerIn im
Ausmaß von 3h/Woche.
• Arzt für Allgemeinmedizin in Mellau
• Arzt für Allgemeinmedizin in Höchst
• Arzt für Allgemeinmedizin in St. Anton/Montafon
• Arzt für Allgemeinmedizin in Hohenems
• Arzt für Allgemeinmedizin in Schoppernau
InteressentInnen werden gebeten, sich bezüglich der Ausschreibungs- und Niederlassungsmodalitäten direkt mit der
Ärztekammer für Vorarlberg telefonisch unter 05572-21900
oder per E-Mail unter [email protected] in Verbindung zu
setzen.
Zu den Hauptaufgaben zählen:
• Schutzimpfung und Beratung für Hepatitis A, B, AB, Blutabnahme und Testungen
• Allgemeinmedizinische Beratungen und Untersuchungen,
Vermittlungen und Überweisungen
• Ärztliche Suchtberatung.
Für genauere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Do it yourself, Ansprechpartnerin: Brigitte Aberer, Kasernplatz 5-7/3b, 6700 Bludenz. Tel. 05552-67868,
E-Mail: [email protected]
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen
Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Dezember-Ausgabe 2014 des
„Arzt im Ländle“ ausgeschriebene Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Krumbach (Nachfolge Dr. Anton Oswald)
mit dem Alleinbewerber, Herrn Dr. Christian Helbok, besetzt wird.
Eintragung in die Warteliste
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß Punkt V./2.3. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzte für jeden Monat der Eintragung in die Warteliste 0,1 Punkte im Reihungsverfahren vergeben werden. Eine Eintragung in die Warteliste ist
nach Erlangung des Rechtes zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt möglich. Für die
Eintragung in die Warteliste ist ein schriftliches Ansuchen mittels Formblatt (kann bei der Ärztekammer angefordert bzw. von
der Homepage heruntergeladen werden) entweder im Postwege, per Telefax oder per E-Mail an die Ärztekammer für Vorarlberg
zu richten. Die Eintragung erfolgt mit dem Tag des Einlangens des Ansuchens (Formblattes) in der Ärztekammer für Vorarlberg
(Eingangsstempel).
Auch möchten wir nochmals in Erinnerung rufen, dass alle Ärzte, die einen kurativen Kassenvertrag erhalten bzw. abgeschlossen
haben, in diesem Fach, indem sie einen Kassenvertrag erhalten haben, aus der Warteliste gestrichen und die bis dahin erworbenen
Punkte gelöscht werden. Eine neuerliche Aufnahme in die Warteliste (z.B. Interesse an einer kurativen Kassenvertragsarztstelle in
einer anderen Ortschaft) ist für diese Ärzte möglich, allerdings ist diesbezüglich ein entsprechendes neues schriftliches Ansuchen
mittels des erwähnten Formblattes an die Ärztekammer für Vorarlberg zu richten.
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AUS DER KAMMER
„Weil ich meine Berufung und meine Familie
so gut vereinbaren kann. Darum bin ich
Arbeitsmedizinerin beim ASZ.“
Dr. Patricia Dobetsberger
Menschen liegen Ihnen mehr am Herzen als ein Krankheitsbild? Gesunde Impulse setzen, finden Sie spannender als medizinische
Routineaufgaben? Dann ist Ihre Bewerbung für unser Team in Vorarlberg gefragt:
Wir suchen Ärzte mit Herz und Verstand. (Jus practicandi, m/w)
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erhalten und neue Wege in der Prävention zu gehen. Wir sind das größte privatwirtschaftlich geführte Präventivzentrum und sehen
uns als Impulsgeber und Begleiter für vitale Unternehmen in Österreich. Unser konkretes Angebot in einem fixen Dienstverhältnis
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ARZT IN DER PRAXIS
Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1. 1. 2015:
Bereitschaftsdienste, Gemeindearztverträge,
Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung
Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den
Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschädigungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1.1.1995) anzupassen. Für das Jahr 2015
ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen:
1) Bereitschaftsdienste
Die Entschädigungsbeiträge wurden entsprechend der Indexerhöhung um 1,60 % valorisiert. Diese Valorisierung ist
bei der Auszahlung der Bereitschaftsdienste an Wochentagen des 1. Quartales 2015 bereits berücksichtigt.
2) Gemeindeärzte
Die Indexerhöhung im Jahre 2014 betrug durchschnittlich 1,60 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch der
Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden.
Laut Mustergemeindearztvertrag
a) nach lit. a bis d
- Kilometergeld für Fahrten im Flachland
für Fahrten im Gebirge
für je 10 Gehminuten Fußweg
- Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit),
pro angefangene Stunde
- Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit,
pro angefangene Stunde
€
€
€
1,17
1,70
4,26
€ 127,66
€ 127,66
b) nach lit. e
- eine einfache Untersuchung, ausgenommen Eignung für Atemschutzgeräte
und psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz
- Eignung für Atemschutzgeräte
€ 63,82
€ 167,09
c) nach lit. f
- pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist)
€
d) nach lit. g
- ein monatliches Pauschale in Höhe von
€ 372,35
e) nach lit. h
- Kilometergeld wie nach lit. a
- an Wochentagen
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
- Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr)
€ 138,30
€ 154,90
€ 37,23
5,32
3) Atemschutzuntersuchung
Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1. 1. 2015 ein Betrag von € 167,09 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches
in der Höhe von 4,5 % bezahlt.
4) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung
Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen wegen Feuerbestattung soll der Tarif wie für die Totenbeschau, das sind für das Jahr 2015 € 138,30, zur Anwendung kommen.
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Österreichischer Impfplan 2015
Der Impfplan 2015 wurde wiederum in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für
Gesundheit und Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums überarbeitet und neugestaltet.
B
ezüglich der vom nationalen
Impfgremium empfohlenen
Impfungen ergeben sich gegenüber 2014 keine Änderungen.
Im Impfplan wird unterschieden
zwischen Basisimpfungen, welche
im Rahmen des Gratis-Kinderimpfprogrammes von Bund und
Ländern bezahlt werden, und anderen wichtigen Impfungen, welche
nicht kostenlos sind, aber dennoch
für den Individualschutz empfohlen werden.
Die wesentlichen sonstigen Neuerungen/Änderungen gegenüber
2014:
HPV
Die Impfung gegen HPV wird im
Jahr 2015 unverändert angeboten.
Das heißt, dass vom 9. bis zum 12.
Geburtstag im Rahmen des Kinderimpfkonzeptes alle Kinder gratis
geimpft werden. Vom12. bis zum
15. Geburtstag wird weiterhin über
die Apotheken ein vergünstigter
Impfstoff abgegeben.
Auch das Impfschema ist unverändert:
Zwei Teilimpfungen bis zum
15. Geburtstag, wobei die zweite
Teilimpfung 6 Monate nach der
Erstimpfung verabreicht wird. Es
zählt das Alter bei der ersten Teilimpfung.
In der 4. Volksschulklasse wird
diese Impfung als Schulimpfung
angeboten.
4-fach Impfung empfohlen. Auch
die Auffrischungsimpfung im 7., 8.,
oder 9. Lebensjahr sollte mit dem
4-fach Impfstoff erfolgen. Ist ein
Kind im 7., 8. oder 9. Lebensjahr
bereits mit dem 4-fach Impfstoff
geimpft worden, entfällt die Auffrischungsimpfung im 13. Lebensjahr.
Lediglich bei Kindern, die unvollständig oder im 7., 8. oder 9. Lebensjahr mit dem 3-fach Impfstoff
aufgefrischt geworden ist, soll im
13. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit einem 4-fach Impfstoff durchgeführt werden.
Pneumokokken
Die Empfehlungen für die Pneumokokken-Impfung von Kindern,
Erwachsenen und Personen mit
erhöhtem Risiko wurden präzisiert
und das Impfschema vereinfacht.
Röteln
Aufgenommen wurde, dass zwischen Anti D-Prophylaxe und
MMR- Impfung ein Abstand einzuhalten ist. Es sollte frühestens 3
Monate nach der Anti D-Immunglobulingabe eine MMR-Impfung
erfolgen, umgekehrt ist die Wirksamkeit der MMR-Impfung herabgesetzt, wenn bis zu 4 Wochen nach
der Impfung eine Anti D-Prophylaxe verabreicht wird.
Tetanus
Die postexpositionelle Tetanusprophylaxe wurde ergänzt und präzisiert.
Nachbeobachtung/Adjuvantien/
Notfallmaßnahmen bei allergischen Reaktionen:
Diese Kapitel wurden aufgenommen bzw. ergänzt und ktualisiert.
Der vollständige Impfplan 2015
kann auf der Kammerhomepage
unter www.arztinvorarlberg.at (Arzt
und Beruf/Beruf- und Standesrecht/Impfungen) oder www.bmg.
gv.at eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Meningokokken Serogruppe B
Die Angaben darüber, wann und
wie oft die Meningokokken B-Impfung zu verabreichen ist, wurde in
den Impfplan, jedoch nicht in den
Impfkalender, aufgenommen.
Diphtherie/Tetanus/Polio/Pertussis (2015 – Boostrix Polio®)
Im Impfplan 2015 wird bei anlassbezogenen Tetanusimpfungen und
Auffrischungsimpfungen immer die
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ARZT IN DER PRAXIS
Empfohlener Privatpunktewert: € 3,15
D
ie Kurienversammlung der Niedergelassenen Ärzte
hat beschlossen, die Höhe des Privatpunktewertes,
geltend ab 1. Februar 2015, auf € 3.15 festzusetzen.
Den Ärztinnen und Ärzten bleibt es jedoch freigestellt, den
Punktewert zwischen technischen Leistungen und Ordinationsleistungen bzw. Visiten differenziert zum Ansatz zu bringen.
Der Punktewert von € 3,15 soll in diesem Sinne als oberer
Richtwert betrachtet werden.
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit
im Gesundheitswesen über Maßnahmen zur
Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit:
Über nachstehende Arzneispezialitäten ist an die in Betracht kommende Ärzteschaft ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergangen:
Betreff:
Information des Bundesministerium für Gesundheit über
einen Masern-Ausbruch in Amerika
Wir bringen
Gesundheitstechnik
zum Laufen.
Privatempfehlungstarif
für radiologische Leistungen ab 1.2.2015
D
ie Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte
der Ärztekammer für Vorarlberg hat geltend ab 1.
Februar 2015 folgenden Privatempfehlungstarif für
radiologische Leistungen beschlossen:
• Empfohlener Privatpunktewert: € 3,15 (auf Basis der Punktezahlen der VGKK-Honorarordnung)
• Empfohlene Röntgenunkosten: 3-fache Röntgenunkosten
gemäß der VGKK-Honorarordnung
SVA-Vorsorgekampagne
Laut Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft läuft derzeit eine SVA-Vorsorgekampagne
(jährliche Calls), bei welcher die Versicherten schriftlich
zur Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung eingeladen
werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass durch diese Einladungsschreiben mit einer gesteigerten Nachfrage nach
Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu rechnen ist.
Hard- und Software
für effiziente Arztpraxen
Telefonanlagen
Digitale Röntgenanlagen
Planung - Installation - Wartung
#6JØTKPIGP“#NVG.CPFUVTC»G“6GN“QHƂEG"DKVUEJGCV“
6JØTKPIGP #NVG .CPFUVTC»G 6GN QHƂEG"DKVUEJG CV
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Broschüre:
„Vorhofflimmern – Herz aus dem Takt Gehirn in Gefahr“
D
as Bundesministerium für Gesundheit hat - ausgehend
von einer Enquete – eine von Expertinnen und Experten interdisziplinär erarbeiteten Broschüre „Vorhofflimmern – Herz aus dem Takt – Gehirn in Gefahr“ herausgegeben. Diese enthält kompakte Informationen für Patientinnen
und Patienten sowie potentiell Betroffener zur Erkennung und
in weiterer Folge zur Behandlung dieser Herzrhythmusstörung.
Auf diese Weise sollen verstärkt auf die gefährlichen Folgewirkungen des Vorhofflimmerns rechtzeitig hingewiesen werden.
Die Broschüre ist auf der BMG-Homepage unter www.bmg.
gv.at veröffentlicht. Falls weitere Exemplare Zur Auflage in
den Arztpraxen gewünscht sind, können diese gern beim
Broschürenservice des BMG angefordert werden: Telefonisch
Mo-Fr von 10.00 bis 14.00 Uhr unter 0810/818 164 oder direkt
über das online-Bestellservice.
Tarifempfehlung für Notärzte
Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin - Tarifempfehlung für Notärzte
gültig ab 1.1.2015
1) Ambulanzdienste bei Groß- oder Sport-Veranstaltungen
Stunde Pro 1., 2., 3. etc. Stunde / € Pauschalsumme / €
1. 165,6
2. 110,5
3.
77,3
4.
77,3
5.
77,3
6.
77,3
7.
55,3
8.
55,3
9.
55,3
10. 55,3
11. 55,3
12. 55,3
165,6
276,1
353,4
430,7
508,1
585,4
640,7
695,9
751,2
806,5
861,8
917,1
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
44,2
44,2
44,2
44,2
44,2
44,2
33,2
33,2
33,2
33,2
33,2
33,2
961,2
1.005,4
1.049,6
1.093,7
1.137,9
1.182,1
1.215,2
1.248,4
1.281,5
1.314,7
1.347,8
1.381,0
Arztpraxen-Vergleich
Die
Steuerberatung für Ärzte ist ein Zusammenschluss
unabhängiger Steuerberater, welche sich auf die Wirtschaftsund Steuerberatung von Ärzten spezialisiert haben.
Die
vertritt über 1.200 Ärzte. Aus diesem Grunde können wir Ihre Ordination mit anderen Ordinationen vergleichen und Ihnen sagen, wie Sie mit Ihrer Arztpraxis z.B. bei
Umsatz, Gewinn, Cash-Flow, Personalkosten, Miet- und Leasingaufwand, Praxisbedarf, Abschreibungen, Finanzierungskosten, Praxisschulden und beim sonstigen Betriebsaufwand
im Vergleich liegen.
Wir haben von jedem niedergelassenen Arzt mindestens die
letzten 3 Jahresabschlüsse anonym in unsere Datenbank eingegeben. Und diese Datenbank „wächst“ jedes Jahr, damit
unsere Arztpraxen – Vergleiche noch präziser werden.
Haben Sie Interesse an einem Arztpraxen – Vergleich? Dann
nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
2) Begleitung von Auslands- und Intensivtransporten:
Schema wie oben. Zeit von Abfahrt bis Rückkehr + 30 Minuten für Dokumentation.
Die Beträge unterliegen seit 2011 einer jährlichen Valorisierung von 2%. Reisekosten, Verpflegung und Nächtigung sind
vom Veranstalter zu übernehmen.
Dr. Stefan Gehrer
Lenz, Bereuter, Gehrer,
Steuerberatung für Ärzte
Eisengasse 34, 6850 Dornbirn
Tel.: 05572/394554, Fax: 05572/21652-85
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aerzte-steuerberatung.at
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ARZT IN DER PRAXIS
Neue Beträge in der Sozialversicherung
Ab 1. Jänner 2015 ändern sich die Beträge in der Sozialversicherung. Die neuen Grundlagen im Detail
lauten wie folgt
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 155,monatlich
€ 4.650,Die Grundlage für die Berechnung
der Beiträge ist das Erwerbseinkommen des Versicherten. Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge wird dieses Erwerbseinkommen
aber nur bis zu einer Höchstgrenze
– der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage – herangezogen.
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
€ 31,17
monatlich
€ 405,98
Rezeptgebühr
€ 5,55
Beim Bezug eines Heilmittels ist in
der Regel pro Packung eine Kostenbeteiligung (= Rezeptgebühr) zu
entrichten.
Die Befreiung kann beantragt
werden, wenn folgende Grenzwerte
nicht überschritten werden:
• monatliche Nettoeinkünfte in Höhe
von € 872,31 für Alleinstehende
• monatliche Nettoeinkünfte in Höhe
von € 1.307,89 für Ehepaare zusätzliche Erhöhung um € 134,59
bzw.
• monatliche Nettoeinkünfte in Höhe
von € 1003,16 Alleinstehende
• monatliche Nettoeinkünfte in Höhe
von € 1.504,89 für Ehepaare
• zusätzliche Erhöhung um € 134,59
für jedes Kind.
• € 26,60 bei einer Bezugsdauer von
15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)
• € 33,– bei einer Bezugsdauer von
12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)
wenn infolge von Leiden oder
Gebrechen (chronisch Kranke) überdurchschnittliche Ausgaben nachgewiesen werden, wobei das Einkommen aller im Familienverband
lebender Versicherten zu berücksichtigen ist.
Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens 2 Monate der andere Elternteil): In der Höhe von 80% des letzten Nettoeinkommens, mindestens
€ 33,– bis maximal € 66,–
Service-Entgelt für die e-card
Höhe des Service-Entgelts für das
Jahr 2016 beträgt € 10,85.
Das Service Entgelt für das Jahr 2016
wird im November 2015 eingehoben.
Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2015 darf den Grenzbetrag
von € 16.200,– nicht übersteigen. Hinsichtlich des Einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein
Zuverdienst von € 6.400,– möglich.
Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das
KBG bezieht. Die Einkünfte des anderen Elternteils sind nicht relevant.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld beträgt
täglich
• € 14,53 bei einer Bezugsdauer von
30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)
• € 20,80 bei einer Bezugsdauer von
20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)
Grippewelle
Laut Mitteilung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hat mit 29. Jänner 2015 eine Grippewelle Österreich
erfasst. Somit dürfen bis auf weiteres - sonst bewilligungspflichtige - Medikamente über Rezept abgegeben werden.
Für die Zeit der Grippewelle erfolgt - für hoch fiebernde Patienten und binnen 48 Stunden nach Auftreten der klinischen
Symptome - die Kostenübernahme für nachfolgende Arzneispezialitäten:
• Tamiflu 75 mg Hartkapseln
• Tamiflu 6 mg/ml Pulver z. Herstellung einer Susp. zum Einnehmen
• Relenza Plv Einzeldos. 4x5
Über das Ende der Grippewelle bzw. der Kostenübernahme dieser Medikamente werden wir Sie nach Bekanntgabe durch
den Hauptverband der Sozialversicherungen wiederum informieren.
Nähere Informationen auch auf unserer Homepage unter www.arztinvorarlberg.at/News-Medien/News (chronologisch).
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www.meindfp.at
Fortbildungsnachweis 2016
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich im Umfang
eines DFP-Diploms fortzubilden. Dies erfolgt durch Sammeln von mindestens 150 DFP-Punkten in einem Zeitraum
von 3 Jahren. Das bedeutet, dass der Nachweis der Fortbildung entweder durch ein DFP-Diplom oder die Vorlage
von Fortbildungsbestätigungen nach der DFP-Systematik
im Umfang eines DFP-Diploms zu erfolgen hat. Die neuen DFP-Bestimmungen (250 DFP Punkte in 5 Jahren) und
die derzeit geltenden Übergangsbestimmungen wirken sich
auf den Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September
2016 noch nicht aus. Erst mit 1. Juli 2017 ändern sich die
Voraussetzungen für die Zuerkennung des DFP-Diploms.
Ab diesem Zeitpunkt, der dem Ende der Übergangsbestimmungen (30. Juni 2017) folgt, müssen 250 DFP-Punkte,
gesammelt in den letzten 5 Jahren, für ein DFP-Diplom
eingebracht werden.
Wann wird der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung überprüft ?
Die Österreichische Ärztekammer prüft 2016 flächendeckend die ärztliche Fortbildungsverpflichtung. Mit Stichtag 1. September 2016 wird verifiziert, welche zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte
über ein aktuelles DFP-Diplom verfügen oder mindestens
150 DFP-Punkte auf Ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben.
Wie erkenne ich, ob eine Veranstaltung für das DFP approbiert ist?
Alle anerkannten, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen
mit DFP-Punkten findet man online und tagesaktuell im
www.dfpkalender.at
Warum muss ich mein DFP-Konto aktivieren?
Weil nur dann die Möglichkeit besteht, sich im Konto einzuloggen und das DFP-Diplom zu beantragen. Die Aktivierung ist ganz einfach über www.meindfp.at online zu
erledigen (siehe auch untenstehend). Nach der Aktivierung
können Sie auch Ihren Punktestand kontrollieren und
Fortbildungsbestätigungen hochladen, online Fortbildung
kostenfrei absolvieren und damit auch weitere Punkte
sammeln.
Wenn jemand den Nachweis nicht erbringen kann ?
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so
wird man von der Österreichischen Ärztekammer innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zum Nachweis
der Fortbildungen aufgefordert. Kommt man auch dieser
Forderung nicht nach, so zieht die Nichterfüllung die Meldung an den Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer nach sich.
Alle Details über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung und wie sie am schnellsten zur Ihrem DFP-Diplom
kommen finden Sie auf www.meindfp.at.
Wir empfehlen Ihnen, so noch nicht erfolgt, Ihr Fortbildungskonto zu eröffnen. Dieses ist bereits für Sie vorbereitet und wird mit den Registrierungsdaten – ÖÄKArztnummer und Eröffnungskennung (telefonisch unter
01-512 63 83-33 oder per E-Mail an [email protected]
zu erfragen) – aktiviert.
Online-Fortbildungskonto – Registrieren Sie sich jetzt!
Im Hinblick auf die verpflichtende Dokumentation der Fortbildung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer und der geplanten Überprüfung ab 1. September 2016 wird allen Ärztinnen und Ärzten, welche noch kein
DFP-Diplom besitzen, dringend empfohlen, frühzeitig mit dem Sammeln bzw. der Dokumentation der Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen zu beginnen.
Klicken Sie auf der Startseite www.meindfp.at auf den Menüpunkt „Jetzt registrieren“. Alles was Sie dazu brauchen ist
Ihre ÖÄK-Arztnummer und eine individuelle Eröffnungskennung. Sollten Sie ihre ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungskennung nicht bei der Hand haben, fordern Sie diese unter [email protected] oder unter der Tel.-Nr: 01/5126383-33 an.
Nach Abschluss ihrer Registrierung können Sie mit ihren ausgewählten Benutzerdaten jederzeit auf ihre E-Services, Fortbildungskonto und Onlineliteraturstudium zugreifen.
Details zum DFP-Diplom finden sie auf: www.arztakademie.at/dfp • Weitere Infos unter www.meindfp.at
Hotline 01/5126383-33
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aks- gesundheit
Ergebnisse aus dem kombinierten Sehund Hörscreening 2013/14
Die aks gesundheit führte zum zweiten Mal landesweit das Seh-und Hörscreening bei allen Kindern
im Rahmen der Kindergartenvorsorge durch. Die Darstellung der Daten bezieht sich auf die Gesamtzahl der durchgeführten Untersuchungen sowie der dabei ermittelten Ergebnisse „auffällig“ bzw.
„unauffällig“. Im Falle des Sehscreenings lassen sich darüber hinaus durch Analyse der Gerätedaten
auch Aussagen über die Art des zum auffälligen Ergebnis führenden Sehfehlers machen. Aufgrund
des Rücklaufes der Facharztbefundung können außerdem Aussagen zur Relevanz der auffälligen
Screeningergebnisse sowie zur Anzahl der Kinder, die aufgrund des auffälligen Ergebnisses letztlich
den Weg zum Facharzt bzw. zur Fachärztin fanden, gemacht werden.
Ergebnisse aus dem Sehscreening
Insgesamt wurden 3.227 Kinder
gescreent, davon zeigten 2.389 ein
unauffälliges Ergebnis (74 Prozent),
838 waren aufgrund vorgegebener Referenzkriterien auffällig (26
Prozent). Anmerkung: Die Anzahl
auffälliger Kinder ist eine Funktion
von eingestellten Überweisungskriterien des Gerätes sowie Prävalenz
des aufzudeckenden Problems –
beides beeinflusst Sensitivität und
Spezifität des Screenings. Für den
Durchlauf 2013/14 wurden wie im
Jahr zuvor die werkseitigen, sehr
sensitiven Einstellungen angewendet, die eine geringere Spezifität
aufweisen.
Zu betonen ist, dass mit dem
VisionScreener plusoptix S09 auf
Amblyopie bzw. amblyogene Faktoren gescreent wird und diese
Methode keinesfalls eine fachärztliche Untersuchung in Zykloplegie
ersetzt. Geräteseitig ergab in 63
Fällen eine Anisometropie > 1DPT,
die den größten Risikofaktor einer
Amblyopie darstellt. Weitere ausgewählte Messergebnisse sind in Abbildung 1 dargestellt.
Ergebnisse aus dem fachärztlichen
Rücklauf
Erfreulicherweise konnte der Facharztrücklauf deutlich gesteigert
werden. Von den 838 auffällig ermittelten Kindern wurden von 289
Kindern (34 Prozent) Befunde der
Augenärztinnen bzw. Augenärzte
zur Auswertung übermittelt. Als
wichtigster Befund findet sich eine
bestätigte Amblyopie bei 10 Kindern, d. h. bei diesen Kindern ist
aufgrund eines bislang unentdeckten Sehfehlers bereits ein massiver
Sehkraftverlust bzw. funktionelle
Erblindung auf einem Auge eingetreten.
Abbildung 2 zeigt die rückgemeldeten, fachärztlich ermittelten
Sehstörungen bzw. Refraktionsfehler.
Ergebnisse aus dem Hörscreening
Im Gegensatz zum Sehscreening
gibt es beim Hörscreening keine
zusätzlich auswertbaren Gerätedaten. Das von der Testerin ermittelte
Ergebnis der OAE-Messung wird in
das Ergebnisblatt der Kindergartenvorsorge eingetragen. Demnach
wurden 3.299 4-jährige Kinder im
Dr. Harald Geiger, MPH
Fachärztlicher Leiter
aks Gesundheitsbildung
Abb. 1: Ausgewählte Refraktionsfehler (Dioptrien) anhand Gerätedaten
aus Messungen 2013/14
Abb. 2: Untersuchungsbefund aus Rücklauf
(n=289) 2013/14
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ersten Kindergartenjahr gescreent,
von denen 58 nicht beurteilbar
waren. Von den verbleibenden waren 3.241 waren 2.744 (85 Prozent)
unauffällig und 497 (15 Prozent)
auffällig.
Ergebnisse aus dem fachärztlichen
Rücklauf
Es konnten 140 Rückmeldungen
ausgewertet werden. Unter diesen
waren 125 auffällige Kinder, was
einem Rücklauf von 25 Prozent,
bezogen auf ein auffälliges Testergebnis, entspricht. Zwei hatten kein
auffälliges Ergebnis, 13 gingen zur
Fachärztin bzw. zum Facharzt, weil
kein Screening durchgeführt werden konnte.
Zur Verifizierung wurden 90
Audiometrien und 16 OAE-Messungen vorgenommen, in 55 Fällen
erfolgten weitere Untersuchungen
wie z. B. Tympanometrie, Ohrmikroskopie u. a. Als häufigste Störung
fand sich in 42 Fällen obstruierendes Cerumen neben Tubenfunktionsstörungen bei 59 Kindern,
entweder ein- oder beidseitig. Zwei
Kinder wiesen einen TrommelfellDefekt auf.
Diskussion
Im zweiten Jahr seiner Durchführung konnte das Seh- und Hörscreening der aks gesundheit bei
zahlreichen Kindergartenkindern
relevante Befunde und behandlungsbedürftige Störungen aufdecken. Der mit dem Screening
verbundenen Aufforderung, im
Falle eines auffälligen Ergebnisses
eine Fachärztin oder einen Facharzt aufzusuchen, kommen Eltern
unterschiedlich nach. Mehr als ein
Drittel befolgten den Rat im Falle
des Augenscreenings, während dies
ein Viertel der Eltern bei einem auffälligen Ergebnis des Hörscreenings
taten.
Als Neuerung für den bereits
begonnen Kindergartenjahrgang
2014/15 wurden beim Sehscreening
in Absprache mit den Augenärztinnen und Augenärzten die geräteinternen Einstellungen, die zum Befund „auffällig“ führen, geändert,
um die Spezifität zu erhöhen. Damit kann die Anzahl der falsch positiven Befunde verringert werden.
Eine wirksame Verhinderung der
Amblyopie ist nach derzeitigem
Wissensstand nur durch noch frühere Aufdeckung amblyogener
Faktoren möglich. Deshalb hat die
Fachgruppe der Kinder- und Jugendärztinnen bzw. -ärzte in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe
der Augenärztinnen bzw. -ärzte beschlossen, die Anwendbarkeit der
Methode (objektive beidseitige Refraktionsbestimmung mit Infrarot-
licht) in zwei ausgewählten Kinderarztpraxen (Dr. Geiger/Dornbirn
und Dr. Taferner/Bregenz) bzw.
vier Augenarztpraxen über ein Jahr
im Rahmen der Einjahres-MuKiPass-Untersuchung zu testen. Die
Verifizierung des Testergebnisses
erfolgt in dieser Zeit in einer der
Augenarztpraxen Dr. Schenk u. Dr.
Zoppel/Dornbirn bzw. Dr. Ulmer
u. Dr. Hämmerle/Bregenz. Finanziert wird dieser Pilotversuch durch
die Ärztekammer, die Auswertung
erfolgt durch die aks gesundheit.
Eine Darstellung der Ergebnisse ist
für Mitte 2016 im „Arzt im Ländle“
geplant.
Wir danken allen Kolleginnen
und Kollegen für die hervorragende
Mitarbeit.
Dr. Harald Geiger, MPH Fachärztlicher Leiter aks Gesundheitsbildung
Kontakt
aks gesundheit GmbH
Gesundheitsbildung
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
T 055 74 / 202 – 0
[email protected]
www.aks.or.at
Hörscreening (Foto: aks gesundheit)
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08.3013.00
15.30
08.0018.00
19.00
15.30
14.03. Sa
18.03. Do
19.03. Do
09.04. Do
15.04. Mi
LKH Rankweil
Seminarraum I
Montforthaus
Feldkirch
Bildungshaus
Batschuns
LKH Rankweil
Seminarraum I
Panoramahaus
Dornbirn
Hotel Martinspark
Dornbirn
KH Dornbirn
09.0012.30
18.00
05.03. Do
Hotel Martinspark
Dornbirn
14.03. Sa
19.00
04.03. Mi
Ort
LKH Rankweil
Seminarraum I
Oberlech
Hotel „Sonnenburg“
15.00
04.03. Mi
09.03.- Mo13.03. Fr
Zeit
Datum
Referenten
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Palliativmedizin
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 3 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Hepatitis B und C Update 2015
KH Dornbirn, Abtl. Innere Medizin und
Chirurgie; Tel. 05572-303
ASKLEPIOS Klinik Barmbek,
Tel. 0049-401818821811
FG Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
FNUPGG Vorarlberg; Tel. 05572-52054
Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg;
Tel. 05522-303-21200
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
Veranstalter
G. Mathis,
O. Gehmacher et al.
G. Wiesegger
O. Gehmacher
H. Zoller
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
Allg. KH der Stadt Wien (Gastroenterologie und Hepatologie) Tel. 01/40400-4741
Bildungshaus Batschuns;
Tel. 05522-44290-0
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
A. Berger, B. Hartmann,
VGAM Vorarlberger Ges. f. Allgemeinmedizin;
H. Concin, A. Hobisch, P. Vedsted Anmeldung: [email protected]
diverse Referenten
R. Chaoui, B. J. Hackelöer,
A. Geipel, C. Berg at al.
B. Gödl-Purrer
W. Elsäßer, R. Strohal,
P. Ostertag, St. Wöhrl
E. Swoboda
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 6 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 4 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG
Palliativsymposium 2015
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Psychose update 2015 - Paradigmenwechsel in Theorie und Praxis/Therapie
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 5 Pkt. FACHSPEZIFISCH
4. VGAM Kongress „Kritische Allgemeinmedizin“
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Onkologisches Frühjahrssymposium
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 50 Pkt. FACHSPEZIFISCH
II. Hanseatische Sonografie Akademie: Vom Symptom zur Diagnose –
Intensivworkshop „Ultraschall in der Schwangerschaft“
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Die Rehabilitation der Rumpfkapsel nach Schwangerschaft und Geburt
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Allergien im Alltag – Update allergische Rhinitis und allergischer Notfall
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Suizidalität
Veranstaltung – Thema
Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2015
FORTBILDUNG
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19.30
14.00
15.30
18.3022.30
15.30
14.0017.30
15.30
19.30
16.04. Do
17.04. Fr
22.04. Mi
29.04. Mi
06.05. Mi
12.05. Di
20.05. Mi
21.05. Do
15.30
16.3019.00
03.06. Mi
10.06. Mi
28.05.- Do30.05. Sa
Zeit
Datum
LKH Feldkirch
Raum U 123 c
LKH Rankweil
Seminarraum I
Festspielhaus
Bregenz
LKH Hohenems
Casino
LKH Rankweil
Seminarraum I
Bildungshaus
Batschuns
LKH Rankweil
Seminarraum I
Ärztekammer
für Vorarlberg
LKH Rankweil
Seminarraum I
LKH Feldkirch
Campus West
LKH Hohenems
Casino
Ort
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Turnusärztefortbildung: Entzündliche tumoröse Erkrankungen im HNO-Bereich,
Ursachen und Behandlung der Epistaxis
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Limbische Encephalopathien
um DFP-Punkte angesucht
Dreiländertagung NUTRITION 2015: Ernährung – Quelle des Lebens
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Der interessante Fall
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Gedächtnismodelle, Gedächtnisstörungen, Gedächtnisdiaqnostik
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Kultursensibel Pflegen und Behandeln
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Psychiatrische Notfälle
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Automatisches ambulantes 24-Stunden-Blutdruckmonitoring
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Metabolisches Syndrom
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. FACHSPEZIFISCH
K-ras und N-ras bei Karzinomen des Gastrointestinaltraktes, Biomarker Symposium
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
Notfälle bei Palliativpatienten – Was tun?
Veranstaltung – Thema
W. Elsäßer
D. Langenscheidt
diverse Referenten
Team der Palliativstation
N. Pfanner
O. Gehmacher,
E. Toktas
U.M. Schneider,
Th. Bitriol
W. Metzler
Ch. Säly
Köberle, Höfler,
Stinzing, Rumpold
O. Gehmacher,
A. Frick
Referenten
LKH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
AKE, DGEM und GESKES, Abt. Strahlentherapie
Feldkirch; www.nutrition-congress.org
LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin;
Tel. 05576-703
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
Bildungshaus Batschuns;
Tel. 05522-44290-0
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
ÄK f. Vlbg; Anmeldung erforderlich
Tel. 05572-21900, [email protected]
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
LKH Feldkirch, Pathologie;
Tel. o5522-303-3405 (Dr. Nemes)
LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin;
Tel. 05576-703
Veranstalter
Fortbildung:
Automatisches ambulantes
24-Stunden-Blutdruckmonitoring
KH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
KH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
Bildungshaus Batschuns;
Tel. 05522-44290-0
LKH Rankweil;
Tel. 05522-403-1100
Veranstalter
FORTBILDUNG
Wann: Mittwoch, dem 29. April 2015, 18.30 Uhr
Wo: Ärztekammer für Vorarlberg, Saal C1
Referent: Dr. Wolfgang Metzler, Facharzt für Innere
Medizin mit Zusatzfach Kardiologie, Rankweil
W. Elsäßer
W. Elsäßer
Die Absolvierung dieser Fortbildung berechtigt auch Ärzte
für Allgemeinmedizin, die Pos. 415 („Automatisches ambulantes 24-Stunden-Blutdruckmonitoring“) zu verrechnen.
Anerkennung für DFP: 4 Punkte fachspezifisch
Anmeldeformular bitte telefonisch unter 05572/21900-29
oder per E-Mail unter [email protected] anfordern.
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
LKH Feldkirch
Turnusärztefortbildung: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich,
(kl. Teil, Panoramasaal) Sprach- und Stimmstörungen
16.30
09.12. Mi
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
16.3019.00
LKH Feldkirch
Turnusärztefortbildung: Allergie – Diagnostik und Therapie
(kl. Teil, Panoramasaal)
Anmeldung erforderlich!
07.10. Mi
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 8 Pkt. FACHSPEZIFISCH UND 4 Pkt. SONSTIGE FORTBILDUNG
M. E. Harrer
Mit Grenzen leben lernen
Bildungshaus
Batschuns
29.06. Mo30.06. Di
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
M. Kubin
Anorexia nervosa/Zwangsstörungen im Kinder- u. Jugendalter
15.30
17.06. Mi
LKH Rankweil
Seminarraum I
Referenten
Veranstaltung – Thema
Zeit
Datum
Ort
Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2015
Kosten: € 50,–
Fortbildungsveranstaltungen
für Turnusärzte im Jahr 2015
Die Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte im Jahr 2015
finden zu folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 10. Juni 2015, 16.30 – 19 Uhr
LKH Feldkirch, Raum: U 123 c
Thema: Entzündliche tumoröse Erkrankungen im HNO-Bereich,
Ursachen und Behandlungen der Epistaxis.
Mittwoch, 7. Oktober 2015, 16.30 – 19 Uhr
Ort: LKH Feldkirch (kleiner Teil vom Panoramasaal)
Thema: Allergie – Diagnostik und Therapie.
Mittwoch, 9. Dezember 2015, 16.30 – 19 Uhr
Ort: LKH Feldkirch (kleiner Teil vom Panoramasaal)
Thema: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich,
sprach- und Stimmstörungen.
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VORARLBERG
Onkologische Frühjahrstagung 2015 in Dornbirn –
„Kolonkarzinom“
Termin:
Ort:
Sa, 14. März 2015, 9 – 12.30 Uhr
Seminarhotel Martinspark,
Mozartstr. 2, 6850 Dornbirn
Veranstalter: Abteilungen für Innere Medizin
und Chirurgie Krankenhaus
Dornbirn
Themen:
• „Risikofaktoren für Krebs neu bewertet“ Prof. Dr. Norbert Frickhofen
• „Diagnostische und therapeutische Möglichkeiten der Nuklearmedizin in der Onkologie“ Prim.
Doz. Dr. Alexander Becherer
• „aktuelle pathomorphologische
und molekularpathologische Diagnostik zur Therapieentscheidung
beim Lungenkarzinom“ leitende
OÄ Dr. Ulrike Gruber-Mösenbacher
• „Bestrahlen wir zuviel?“ Prim.
Univ.- Doz. Alexander De Vries
• „Innovative kurative Therapieansätze in der Chirurgie des Kolorektalen Karzinoms: vom Frühkarzinom bis zur metastasierten
Erkrankung.“ Ass.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Matthias Zitt
DFP: 4 Punkte fachspezifisch
Nähere Infos: Abteilungen für Innere Medizin
und Chirurgie Krankenhaus Dornbirn,
Tel. 05572-303
22. Ultraschalltage in
Gaschurn
Abdomen:
08.03. – 11.03.2015, Gaschurn: Abdomensonographie-Refresherkurs
Leitung: Prof. Dr. G. Mathis; Auskunft und
Anmeldung: www.ultraschallkurse.at,
[email protected]
Thorax:
12.03. – 14.03.2015, Gaschurn: Lungen- und
Pleurasonographie
Leitung: Prof. Dr. G. Mathis; Auskunft und
Anmeldung: www.ultraschallkurse.at,
[email protected]
Für beide Kurse gelten reduzierte Teilnahmegebühren für Vorarlberger Ärztinnen und Ärzte.
Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, das
europaweit anerkannt ist, von der der Österreichischen Ärztekammer approbiert.
Abdomen 24 CME, Lunge 20 CME
Kursleiter: Prof. Dr. Gebhard Mathis, Dr. Summerstraße 3, AT-6830 Rankweil
Tagungsort: Sporthotel Silvretta Nova, Gaschurn
Aktuelles Programm und Anmeldung:
www.ultraschallkurse.at
Anmeldung: Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600,
E-Mail:
[email protected]
ABDOMENSONOGRAPHIE – AUFBAU- UND
ABSCHLUSSKURS
15. – 17. Oktober 2015
Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher
Kursort:
LKH Hohenems
Kursgebühr: € 400,–
Anmeldung: Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600,
E-Mail:
[email protected]
II. Hanseatische Sonografie Akademie:
Vom Symptom zur Diagnose –
Intensivworkshop „Ultraschall
in der Schwangerschaft“
Wann: 9. – 13. März 2015
Wo:
Ultraschallkurse 2015
am LKHH Hohenems
ABDOMENSONOGRAPHIE – GRUNDKURS
12. – 14. März 2015
Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher
Kursort:
LKH Hohenems
Kursgebühr: € 400,–
Anmeldung: Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600,
E-Mail:
[email protected]
Kongresshotel Sonnenburg Oberlech/
Arlberg
Veranstalter:
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,
ASKLEP1OS Klinik Barmbek,
Chefarzt Prof. Dr. Peter Schwärzler
Teilnahmegebühr: € 430,–
Kongressanmeldung:
ASKLEPIOS Klinik Barmbek
Rübenkamp 220, D-22291 Hamburg
Tel.: +49(0)40 181882 8526
Fax: +49(0)40 181882 1849
E-Mail: h.schwarz@)asklepios.com
ABDOMENSONOGRAPHIE – GRUNDKURS
10. – 12. September 2015
Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher
Kursort:
LKH Hohenems
Kursgebühr: € 400,–
GRADO 31.5. – 6.6.2015
24. Ärztetage
Fortbildung der Superlative!
www.arztakademie.at/grado
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FORTBILDUNG
Nähere Informationen:
www.bildungshaus-batschuns.at/Palliative Care
Anmeldung: 05522-44290-0
E-Mail: [email protected]
Für den Lehrgang gilt außerdem noch der reduzierte „Jubiläumspreis“ anlässlich des 30-jährigen Bestehens der AAMP.
Der Lehrgang ist DFP-approbiert (220 Punkte).
4. VGAM Kongress:
„Kritische Allgemeinmedizin“
Onkologie/Endokrinologie
Dreiländertagung NUTRITION 2015:
Wann: Sa. 14. März 2015, 8.30 – 13.00 Uhr
Wann: 28.– 30. Mai 2015
Wo:
Wo:
Panoramahaus Dornbirn
Programm für Ärzte:
Cancer Diagnosis in Primary Health Care, Onkologie und was der Hausarzt wissen sollte, Prostatakarzinom, postmenopausale Hormontherapie,
Andrologie für den Hausarzt, Erfahrungen des
Patientenanwalts.
Programm für Assistentinnen: EKG, Tapen, Psychoonkologie, andrologische Probleme, postmenopausale Hormontherapie
Info: www.oegam.at
Anmeldung: [email protected]
Festspielhaus Bregenz
Veranstalter:
Arbeitsgemeinschaft Klinische Ernährung, Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz.
Die NUTRITION 2015 wird von Mitarbeitern der
Abteilung Strahlentherapie/Feldkirch und von
der AKE/Wien organisiert uns steht unter dem
Motto „Ernährung - Quelle des Lebens“. Neben
ernährungsmedizinischen Themen werden auch
passend zu den Besonderheiten des Veranstaltungsortes allgemeine Themen wie Käse, Wasser und Fruchtsäfte besprochen.
Palliativsymposium 2015
Wann: 19. März 2015, 8.00 – 18.00 Uhr
Bildungshaus Batschuns
ReferentInnen:
Dr. Claudia Bozzaro, Dr. Christina Hofer-Dückelmann, Angelika Feichtner, DGKS, MSc, Dr. Otto
Gehmacher, Prof. Dr. Gebhard Mathis
Themenschwerpunkte:
Schmerzmanagement, Applikationsformen, Frühintegration Palliative Care u.a.
DFP: 6 Fachspezifische und 4 Punkte Sonstige
Fortbildung
Kurskosten:
€ 115,– inkl. Verpflegung und Tagungsunterlagen
Informationen: 02243 243110, www.aamp.at
Ernährung - Quelle des Lebens
Nähere Informationen:
www.nutrition-congress.org
Wo:
Modulen, dadurch wird die Dauer des Kurses
von neun auf vier Monate komprimiert.
restl. BUNDESLÄNDER
Arbeitsmedizin-Ausbildung
„Express“
Ab Jänner 2015 ist die Absolvierung der Ausbildung zum(r) Arbeitsmediziner(in) in nur 4 Monaten möglich!
Die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) in Klosterneuburg
startet ab 26. Jänner 2015 einen „Express-Lehrgang“, der im Mai 2015 endet. Möglich wird
dies durch Zusammenlegung von jeweils zwei
DFP E-Learning mit
vielgesundheit.at
Die Österreichische MedizinMediathek vielgesundheit.at produziert laufend DFP E-LearningFortbildungen, die aus einem Fachfilm (ca. 15
Minuten), zusätzlichem Lehrmaterial und einem
Multiple-Choice-Test aus zumindest 8 Fragen
bestehen.
Hier einige Links zu den aktuellen Fortbildungen:
Schweres allergisches Asthma
http://www.vielgesundheit.at/fb/dfp-fortbildungen/schweres-allergisches-asthma.html
Axiale Spondylarthritis
http://www.vielgesundheit.at/fb/dfp-fortbildungen/axiale-spondylarthritis.html
Biomarker in der Kardiologie
http://www.vielgesundheit.at/fb/dfp-fortbildungen/biomarker-in-der-kardiologie.html
Nähere Infos:
Andrea Wirnsberger
Mobil: 0660-2767649
E-Mail: [email protected]
20. Linzer Reisemedizinische
Tagung (Best of Travel Medicine)
Wann: 10. – 12. April 2015
Wo:
Linz, KH Barmherzige Schwestern,
Redoutensäle, Schloß Linz
VELDEN 23. – 29.8.2015
18. Ärztetage
praxisorientiert - interaktiv - intensiv
www.arztakademie.at/velden
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24.02.15 10:05
Organisation: Österreichische Gesellschaft für
Reise- und Touristikmedizin/Arbeitskreis Reisemedizin Oberösterreich
Auskunft/Anmeldung:
Bettina Aumüller-Cellnigg
Tagungssekretariat
Tel. 0676-9433429
E-Mail: [email protected]
www.asttm.org
Kursort:
Steiermarkhof Graz www.steiermarkhof.at
6 Termine:
jeweils Freitag (10.30 – 18.00 Uhr) und
Samstag (9.00 – 15.45 Uhr)
• 29./30. Mai 2015
• 26./27. Juni 2015
• 25./26. September 2015
• 6./7. November 2015
• 11./12. Dezember 2015
• 29./30. Jänner 2016
Die 12. Kremser Tage mit dem Titel „Schmerz lass
nach...“ – Eine interdisziplinäre Herausforderung,
gehen diesen Fragen nach. Aus biologischer,
psychologischer und sozialer Sicht soll sich der
Thematik genähert werden, um ein komplexes
Verständnis von Schmerz zu vermitteln und Strategien für eine erfolgreichere Behandlung zu diskutieren.
Anmeldung ausschließlich online über:
www.donau-uni.ac.at/psymed/kremsertage
Ausbildung zum Erwerb des ÖÄK-Diploms Ernährungsmedizin
Ganztagesseminar zum
Erstellen von fachärztlichen
Stellungnahmen FSG
Wann:
Sa, 9. Mai 2015, 9.00 – 17.30 Uhr
Kursort:
Hotel Modul, Wien
Anmeldung & Informationen
www.med.or.at/ernaehrung
Auskünfte: Frau Michaela Hutter
Telefon 0316/8044-37
E-Mail: [email protected]
Kurskosten: € 200,–
Zielgruppe: Innere Medizin, Augenheilkunde und
Optometrie, Pulmologie, Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten, Neurologie und Psychiatrie
Anmeldung:
Tel. +43 / 1 / 515 01-1243
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.aekwien.at
1. ÖÄK-Diplomlehrgang
ERNÄHRUNGSMEDIZIN GRAZ
Wann:
29. Mai 2015 bis 30. Jänner 2016
12. Kremser Tage
„Schmerz lass nach...“ Eine interdisziplinäre
Herausforderung
Wann:
5. und 6. Juni 2015
Ort:
Donau-Universität Krems, Audimax
Trotz intensiver Forschung zu Ursachen und Behandlungen leiden dennoch bis zu einem Drittel
aller Menschen unter chronischen Schmerzen.
Worin also liegt die Herausforderung in der Behandlung von Schmerzen?
Dr. André Frühwirth, Bludenz
»Ich bin unglaublich zufrieden, alles
läuft stabil und sehr schnell.
Danke für den Einsatz bei der EDV-Umstellung!«
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SERVICE
FACHINFORMATIONEN
Fachinformation zu Inserat neben Seite 12
Abilify Maintena 300mg/400 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension ATC Code: N05AX12. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Durchstechflasche enthält 300 mg bzw. 400mg
Aripiprazol. Nach der Rekonstitution enthält jeder ml Suspension 200 mg Aripiprazol. Sonstige Bestandteile: Pulver: Carmellose-Natrium, Mannitol (Ph. Eur.), Natriumdihydrogenphosphat 1 H2O, Natriumhydroxid; Lösungsmittel: Wasser für
Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: ABILIFY MAINTENA wird für die Erhaltungstherapie von Schizophrenie bei erwachsenen Patienten, die stabil mit oralem Aripiprazol eingestellt wurden, angewendet. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit
gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung: Otsuka Pharmaceutical Europe Ltd. Gallions, Wexham Springs, Framewood Road, Wexham, SL3 6PJ - Vereinigtes Königreich. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht:
Rezept- und apothekenpflichtig: Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu
entnehmen. Stand der Information: 12/2014
Fachinformation zu Inserat neben Seite 13
Colidimin 200 mg - Filmtabletten; Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe: Carboxymethylstärke-Natrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose,
Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: - Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien im
Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: - unkomplizierte Divertikelerkrankungen. - hepatische Encephalopathie, - pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile, - bakterielles Überwucherungs-Syndrom, - Reisediarrhoe
verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien, - Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200
mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe:
Intestinale Antibiotika, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück. 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green
Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Fachinformation zu Inserat neben Seite 20
Astec 35 (52,5; 70) Mikrogramm/h Transdermales Pflaster: Zusammensetzung: Ein transdermales Pflaster enthält 20 (30; 40) mg Buprenorphin. Wirkstoffhaltige Fläche: 25 (37,5; 50) cm2. Nominale Abgaberate: 35 (52,5; 70) Mikrogramm
Buprenorphin pro Stunde. Hilfsstoffe: Sojaöl. Adhäsive Matrix mit Wirkstoff: Styren-Butadien-Styren (SBS) und Styren-Butadien Blockcopolymer, Kolophonium Harz, Antioxidans (2,4-Bis(1,1-Dimethylethyl)phenyl phosphit (3:1); Tris(2,4-Di-TertButylphenyl)phosphate), Aloe Vera Blätterextrakt Öl (enthält auch raffiniertes Sojaöl und all-rac-Ð-Tocopherolacetat (Ph.Eur.)). Trägerschicht: Pigmentiertes Polyethylen, thermoplastisches Harz und aluminiumbedampftes überzogenes Polyester,
blaue Beschriftungstinte. Abziehfolie mit Abziehhilfe: Polyesterfilm, einseitig silikonisiert (wird vor dem Aufkleben abgezogen). Anwendungsgebiete: Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei ungenügender Wirksamkeit
nicht-opioider Schmerzmittel. Astec ist für die Behandlung von akuten Schmerzen nicht geeignet. Gegenanzeigen: Astec darf nicht angewendet werden: - bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Buprenorphin, Soja, Erdnuss oder einen der
sonstigen Bestandteile - bei opioidabhängigen Patienten und zur Behandlung bei Drogensubstitution - bei Krankheitszuständen, bei denen eine schwergradige Störung des Atemzentrums und der Atemfunktion vorliegt oder sich entwickeln kann - bei
Patienten, die MAO-Hemmer erhalten oder innerhalb der letzten 2 Wochen erhalten haben - bei Patienten mit Myasthenia gravis - bei Patienten mit Delirium tremens - in der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Opioide, Oripavin-Derivate. ATC-Code: N02AE01. Packungsgrößen: Die Packungen enthalten 4, 5, 8, 10, 16 oder 24 (6x4) einzeln versiegelte transdermale Pflaster. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den
Verkehr gebracht. Abgabe: Suchtgift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Juni 2014. Weitere Angaben zu
Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation.
Fachinformation zu Inserat neben Seite 21
Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose,
Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum,
Titandioxid (E171), Triethylcitrat, Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172) Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD); zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination
mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die
eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; zur weiterführenden
Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Esomeprazol, substituierte Benzimidazole
oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf, ebenso wie andere Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code:
A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni
2013. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J
Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
FACHINFORMATIONEN
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Fortbilden ist gut – zum
DFP-Diplom einreichen
ist Pflicht!
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J !
neu
Sie nützen die vielfältigen Angebote der ärztlichen Fortbildung? Sie sammeln Ihre Fortbildungspunkte auf Ihrem DFP-Konto? Dann zeigen Sie
doch, was Sie drauf haben! Nach der aktuellen DFP-Verordnung ist es
seit 1. September 2013 unverzichtbar, die absolvierte Fortbildung
glaubhaft zu machen. Denn erstmals sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen Nachweis ihrer Fortbildungen zu erbringen. Das DFP-Diplom ist Ihr
Nachweis! Die gute Nachricht: die Einreichung zum DFP-Diplom ist denkbar
unkompliziert und in drei Schritten erledigt. Also: Machen Sie es (sich) einfach!
DIE FORTBILDUNGSWELT DER MEDIZIN
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KAMMERAMT
Kammeramt
Schulgasse 17 · 6850 Dornbirn · Tel. 05572/21900-0 · Fax 05572/21900-43 · E-Mail: [email protected]
Internet: www.arztinvorarlberg.at
Das Kammeramt steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24. Dez., 31. Dez., Karfreitag und der Nachmittag des Faschingdienstags)
Es besteht selbstverständlich weiterhin auch außerhalb der Fixzeiten für Sie die Möglichkeit, je nach Dringlichkeit, mit
einem Mitarbeiter einen individuellen Termin zu vereinbaren.
☎ Bitte wählen Sie durch . . .
Kammeramtsdirektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Heinzle
[email protected]
DW 52
Kammeramtsdirektorstellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Winkler
[email protected]
Mag. Stefan Holzer
[email protected]
DW 34
Sekretariat, Standesführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Susanne Stockklauser (A – L)
[email protected]
Helga Zelzer (M – Z)
[email protected]
Marlene Flatz
marlene.fl[email protected]
DW 26
DW 29
DW 31
DW 12
Ärzteausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Winkler
jü[email protected]
Christiane Bogner
[email protected]
DW 34
Rechnungswesen (Buchhaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Gürth
[email protected]
Zaklina Kramer
[email protected]
DW 32
DW 24
DW 38
Pensions- und Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mag. Stefan Holzer
[email protected]
DW 26
Wohlfahrtsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Luger
[email protected]
DW 37
EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Peter Rauch
[email protected]; [email protected]
Günter Schelling
[email protected]; [email protected]
DW 28
DW 39
Öffentlichkeitsarbeit, „Arzt im Ländle“. . . . . . . . . . . . . . . . Wilfried Lipburger
DW 41
[email protected]; [email protected]
Kassenärztliche Verrechnungsstelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Kinzel
[email protected]
Klaus Hausmann
[email protected]
Ingrid Fitz
ingrid.fi[email protected]
Hausmeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt Weissensteiner
[email protected]
DW 35
DW 36
DW 33
DW 20
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PERSONALIA
Stand der gemeldeten Ärzte (12. 2. 2015)
I. Ärzte insgesamt:
1824
a) Kurie angestellte Ärzte:
922
b) Kurie niedergelassene Ärzte:
589
c) außerordentliche Kammerangehörige:
Pensionisten:
andere a.o. Angehörige:
227
83
d) Ärzte gemäß § 35 ÄrzteG:
Dr. Lebloch Dorothea
Ärztin für Allgemeinmedizin
6911 Lochau, Am Kaiserstrand 1
ab 1.2.2015, Wahlarztpraxis
Dr. Neyer Michael Johannes
Facharzt für Urologie
6850 Dornbirn, Am Kehlerpark 2
ab 2.3.2015, Wahlarztpraxis
3
II. Ärzte mit Ordination:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
261
b) Fachärzte
301
c) Approbierte Ärzte
Ausschreibung des Preises der
Ärztekammer für Vorarlberg
10
Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2015 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Ärzte in einem Anstellungsverhältnis:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
289
b) Fachärzte
477
c) Approbierte Ärzte
Dr. Plötzeneder Ingo
Facharzt für Plastische, Ästhetische und
Rekonstruktive Chirurgie
6858 Schwarzach, Hofsteigstraße 69B
ab 1.2.2015, Wahlarztpraxis
30
d) Turnusärzte
386
Wohnsitzärzte:
76
Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt.
II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a)
und b) genannten Ärzte.
1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet
der praktischen Medizin dürfen nicht älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom
Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger
Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig
sind, ausgeführt oder erbracht wurden.
2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er
gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt
werden.
3. Der(die) Autor(en) dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können
hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben.
Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des (der) Autors (Autoren) beizufügen.
4. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden.
5. Die Höhe des Preises beträgt € 4.000,–.
PRAXISERÖFFNUNGEN
6. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Freitag 27. November 2015
(Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17,
6850 Dornbirn, einzureichen.
Dr. Helbok Christian
Arzt für Allgemeinmedizin
6942 Krumbach, Unterkrumbach 149
ab 1.3.2015, alle Kassen
(Nachfolge Dr. Oswald Anton)
Dr. Al-Sarraf Soheyr
Facharzt für Unfallchirurgie
6890 Lustenau, Schillerstraße 12
ab 1.2.2015, Wahlarztpraxis
Dr. Druml Christian
Facharzt für Unfallchirurgie
6890 Lustenau, Schillerstraße 12
ab 1.2.2015, Wahlarztpraxis
Praxisräumlichkeiten zu vermieten
Rorschach:
Praxisräume in Praxis/Kinder- und Jugendpsychiatrie zu vermieten - Infos unter
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Wenn´s um meine Zukunftsvorsorge geht,
ist nur eine Bank meine Bank.
Für die Zukunftsvorsorge ist es nie zu spät. Niemand weiß,
was die Zukunft bringt, umso wichtiger, sich so gut wie
möglich auf sie vorzubereiten. Unsere Produkte sichern
Ihre Ordination, Sie selbst und Ihre Mitarbeiter optimal ab.
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