Transaktionsbezogene UB Tag 2 - Institut für Rechnungswesen und

Sommersemester 2015
Prof. Dr. Christian Aders
Seminar:
Praxis der transaktionsbezogene Unternehmensbewertung
in den Geschäftsräumen der ValueTrust Financial Advisors SE
Leopoldstr. 8 (Gartengeschoss)
jeweils 8:30 bis ca. 13.30
17. April, 08. Mai, 12. Juni und 10. Juli 2015
Download der Folien:
Jeweils ab Donnerstag unter www.rwp.bwl.uni-muenchen.de
Übersicht: Transaktionsbezogene Unternehmensbewertung
Freitag,
17.04.2015
Vorstellung; Einführung: Unternehmensbewertung im Spannungsfeld
von Theorie und Praxis; Grundlagen der Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess; Marktentwicklung
bei Fairness Opinions, Delisting und Spruchverfahren; DVFA
Empfehlung zur Bestimmung von Abfindungen
Freitag,
08.05.2015
Vertiefung ausgewählter Anwendungsfelder
Freitag,
12.06.2015
Q&A der Arbeitsgruppen; Präsentation und Diskussion von
Zwischenergebnissen
Freitag,
10.07.2015
Abschlusspräsentation und -diskussion
8. Mai 2015
2
Agenda
Table of Contents
I.
Fairness Opinions





Contact Details
3
Herausforderungen an Unternehmensbewertung im M&A Prozess
Grundlagen und Prozess
UMAG und Business Judgement Rule
Grundsätze der DVFA zu Fairness Opinions
Aktuelle Entwicklungen bei Fairness Opinions
Prof. Dr. Christian Aders
Chairman of the Executive Board
P: +49 89 388 790 100
M: +49 172 850 4839
[email protected]
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
24
III.
Delisting
65
IV.
Arbeitsgruppen
71
ValueTrust Financial Advisors SE
Leopoldstrasse 8-12
80802 Munich
Germany
www.value-trust.com
8. Mai 2015
3
Fairness Opinion, Objektivierter Wert (IDW S1) und Fair Value-Konzept im
Akquisitionsprozess
M&A
Strategie
Funktion
Wertsteigerungsanalyse
Übernahmeangebot,
Fairness
Opinion
Organschutz
Minderheitenschutz
Rechnungslegung
und Kapitalmarktinformation
Investor Value
Objektivierter
Wert
(IDW S1)
Verkehrswert
(Markttypischer
Gesamtunternehmenserwerber)
Fair Value,
Fair Value less cost
to sell / Value in
use
Ertragswert,
Börsenkurs,
Multiples nur
zur Plausibilitätsprüfung
DCF, Multiples,
LBO-Analyse,
Kursanalyse,
Methodenvielfalt
Methoden zur
Asset-Bewertung,
DCF, Multiples
IDW S1
DVFA Best
PracticeEmpfehlungen
2012
RS HFA 16,
IFRS 3, IAS 36
IAS 38, IFRS 13
Investor Value
Bewertungsmethode
DCF, Multiples,
LBO-Methode,
Realoptionen
DCF, Multiples,
Börsenkurs-analyse
Best Practice
NASD 2290, DVFA
FO-Standard,
IDW S8
FAZIT
PPA /
Impairment
Test
Minderheitenschutz
Wertkonzept
Standards
Gesellschaftsrechtliche
Bewertung
WertManagement
Restrukturierung
Wertsteigerungsund PortfolioGläubiger- und
analyse, M&A- Aktionärsschutz
Initiativen
Investor Value
DCF, Multiples,
LBO-Methode,
Realoptionen
Best Practice
Beizulegender
Zeitwert
Börsenkurs,
DCF, Multiples,
Liquidationswert
§33a AktG,
§255 AktG
 Babylonische Sprachverwirrung in Bezug auf Fair Value, Fairness Opinion, Verkehrswert und
Objektivierter Unternehmenswert
 Unterschiedliche Wertkonzepte können (aktuell noch) zu signifikanten Wertunterschieden im Verlauf
einer Transaktion führen
8. Mai 2015
4
Angebot / Fairness Opinion


Die Bewertung im Rahmen eines Angebots bzw. einer Angebotsempfehlung hat die Sicherung der Wertsteigerung zum Ziel.
Im Rahmen einer Fairness Opinion wird zudem der Nachweis über die Erfüllung der notwendigen Sorgfalt durch die Organe der
Gesellschaft erbracht (Business Judgement Rule) und somit deren Haftungsrisiko verringert.
Bewertungsobjekt


Im Rahmen eines Angebots handelt es sich bei dem Bewertungsobjekt in der Regel um eine Legal Einheit.
Fairness Opinion hat das identische Bewertungsobjekt.
Standards /
Rechtsgrundlage




NASD 2290: Fairness Opinions (Herausgegeben von FINRA, verabschiedet im Dezember 2007)
DVFA: Grundsätze für Fairness Opinions (Version 2.0 vom November 2008)
UMAG: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (vom 22.9.2005)
WPÜG: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (vom 20.12.2001, letzte Änderung 12.8.2008)


Im Rahmen des Angebots wird ein Kaufpreis (oder Umtauschverhältnis) vorgeschlagen.
Für die Stellungnahme nach § 27 WpÜG bzw. die dafür erstellte Fairness Opinion wird als Grundlage ein Fair Market Value /
Entscheidungswert - regelmäßig in Form einer Bandbreite - ermittelt.
Fairness Opinion beurteilt die „Fairness from a financial point of view”. Finanziell angemessen ist eine Transaktion, die ein informierter,
rational handelnder Aktionär aus freien Stücken durchführen würde (und er sich nach der Transaktion ökonomisch nicht schlechter
stellt).
Funktion / Ziel
Wertkonzept


Bewertungsverfahren


Ausgewählte
Besonderheiten


Im Rahmen der Ermittlung des Fair Market Value / Entscheidungswert kommen Multiples, DCF-Verfahren, Börsenkurs- und
Prämienanalysen zum Einsatz. Es gilt der Grundsatz der Methodenvielfalt.
Eine Pre-Deal PPA wird oft parallel erstellt, auch notwendig für Pflichtangebot.
Das Pflichtangebot hat mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der betroffenen Aktie während der
letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Pflichtangebots (§ 5 WpÜG-AngebVO) bzw. dem Wert
der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren
Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1
WpÜG gewährten oder vereinbarten Gegenleistung (§ 4 WpÜG-AngebVO) zu entsprechen.
Bewertungen im Rahmen von Angeboten / Angebotsempfehlungen sind stark marktorientiert.
Während bei einem Squeeze Out die Rechtsprechung eine Berücksichtigung von Börsenkursen vorschreibt, ist die Berechnung des
Dreimonatsdurchschnittskurses bei Angeboten im Gesetz verankert.
8. Mai 2015
5
Objektivierter Unternehmenswert nach IDW S1

Funktion / Ziel
Bewertungsobjekt
Standards /
Rechtsgrundlage


Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Bewertungen handelt es sich bei dem Bewertungsobjekt in aller Regel um eine
Gesellschaft bzw. einen (Teil-)Konzern.



AktG und UmwG schreiben kein Bewertungsverfahren oder -standard vor.
Gemäss AktG und UmwG ist die Prüfung von gesellschaftsrechtlichen Bewertung Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer.
IDW S1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, (Hrsg. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW),
Stand 2.4.2008) ist eine Vorgabe für Mitglieder des IDW und kein Ausfluss der WPO.
Gerichte akzeptieren IDW S1 (mit Einschränkungen).
Deutsche Rechtsprechung verschiedener Instanzen verlangt Berücksichtigung von Börsenkursen als Mindestwert.



Objektivierter Unternehmenswert ist:
 ein intersubjektiv nachprüfbarer Zukunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner
 für das Unternehmen bei Fortführung im unveränderten Konzept und realistischen Zukunftserwartungen
 aus der Perspektive einer typisierten, inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person ermittelt.

Sämtliche nach IDW S1 definierte Zukunftserfolgserfahren bzw. Verfahren der fundamentalen, Cash Flow basierten
Unternehmensbewertung. In der Praxis dominiert das Ertragswertverfahren. Börsenkurs und Multiples werden nur zur Plausibilisierung
verwendet.
Gemäß ständiger Rechtsprechung stellt der Börsenkurs des Bewertungsobjekts jedoch eine Wertuntergrenze dar.
Wertkonzept
Bewertungsverfahren

Ausgewählte
Besonderheiten
Im Vordergrund gesellschaftsrechtlicher Bewertungen, wie z.B. für Zwecke eines Squeeze Outs, der (Zwangs)Verschmelzung oder des
Abschlusses von Beherrschungs- bzw. Ergebnisabführungsverträgen steht der Minderheitenschutz.
Die gesellschaftsrechtliche Bewertung muss einem (in der Praxis regelmäßig zu durchlaufenden) Spruchverfahren, in dem die
Angemessenheit der Abfindung gerichtlich überprüft wird, standhalten können.




Für den objektivierten Unternehmenswert sind rein subjektiv zu beurteilende Komponenten nicht zu berücksichtigen.
Der Unternehmenswert ist frei von individuellen Wertvorstellungen/-einflüssen zu ermitteln.
Die in die Bewertung eingehenden finanziellen Überschüsse berücksichtigen zum Stichtag bereits eingeleitete oder hinreichend
konkretisierte Maßnahmen, „unechte“ Synergieeffekte und typisierte Managementfaktoren.
Persönliche Ertragssteuern sind wertrelevant, so dass eine typisierte Besteuerung der Unternehmenseigner zu berücksichtigen ist.
8. Mai 2015
6
Konzeptioneller Vergleich: IDW S1 Bewertung und Fairness Opinion
IDW S1 Bewertung
Unternehmenskonzept,
Business Plan und Kapitalkosten
 Bestehendes Unternehmenskonzept und zum
 Stichtag konkretisierte Maßnahmen :


⁻
Finanzielle Rahmenbedingung der Transaktionen
darin enthaltenen Kapitalstruktur
⁻
Strategie und gesamtes Synergiepotential der (potentiellen)
Stand-alone-Bewertung unter Einbezug „unechter
Wertbeitrag von Thesaurierung wird normiert mit den
Kapitalkosten (keine Wertsteigerung; NPV gleich Null)

Eigentümer
⁻
Ausschüttungspolitik einer Alternativanlage im Terminal
Value (TV)

 Transaktionsspezifisches Unternehmenskonzept in
 Bezug auf:
Basiert auf letztem verabschiedeten Business Plan sowie der
Synergien“

Fairness Opinion
Typisierte Managementfaktoren
 Explizite Plausibilisierung des Business Plans und
Stellungnahme dazu im Bericht.
Investorenspezifische Kapitalstruktur und Ausschüttungspolitik
⁻
Unternehmenspezifische Kapitalrendite für Neuinvestitionen
im TV (NPV kann positiv sein).
 Rückgriff auf Due Diligence-Ergebnisse, eigene
Plausibilitätsanalysen sowie ggf. Szenarioanalysen
 Investorenspezifische Kapitalkosten
 Typisierte bzw. normierte Kapitalkosten
Bewertungsmethoden
 Ertragswert ist dominant; DCF zulässig, aber nicht
angewendet.
 Börsenkurs als Wertuntergrenze
 Multiplikatormethode zur Plauibilisierung
 Ergebnis ist ein Wertpunkt
 Börsenkurs -und Prämienanalyse, Multiplikatormethode
 DCF Methoden und LBO-Bewertungsmodelle
 Konzern- und SOTP-Bewertungen
 Grundsatz der Methodenvielfalt
 Ergebnis ist eine Wertbandbreite
Größeneffekte
 Nein
 I.d.R. Berücksichtigung von Size Premium
Persönliche Steuern
 Ansatz der Einkommenssteuer (Abgeltungssteuer)
 Keine Berücksichtigung
Dokumentation und
Publikation
 Ausführliches Bewertungsgutachten, das auch die Planung
enthält, wird veröffentlicht
 Opinion Letter wird i.d.R. publiziert, Valuation Memorandum
wird dem Auftraggeber präsentiert
8. Mai 2015
7
Eine Fairness Opinion ist kein Mittel zur Preisfindung – sie würdigt gebotene
Angebotspreise für eine individuelle Partei
Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen aus finanzwirtschaftlicher Sicht zur Angemessenheit (Fairness)
einer angebotenen Leistung (Bar- und / oder Aktienangebot) im Rahmen einer Transaktion
Fair Price
 Vergleich des Angebotspreises mit dem Wert des
 betreffenden Unternehmens an einem bestimmten Stichtag
 Auf Grund des gebotenen Preises darf es zu keiner
Verschlechterung der finanziellen Position des
„informierten“ Verkäufers/Käufers kommen
Fair Dealing*
 Stellungnahme zum Prozess und zur weiteren
 (nicht finanziellen) Rahmenbedingung einer Transaktion
 Einhaltung von arm‘s-length standards
*in
der Praxis meist ausgeschlossen
Die Fairness Opinion ist
 keine eigenständige Bewertung zur Ermittlung eines Angebotspreises, Due-Diligence-Prüfung oder Garantie des „besten“ Preises
 eine zeitpunktbezogene finanzielle Würdigung der spezifischen Transaktionssituation
 eine Möglichkeit, Transaktionen durch Sachverständige abschließend in Bezug auf den Preis beurteilen zu lassen („Gütesiegel“)
8. Mai 2015
8
Ziele einer Fairness Opinion
Abbau von
Informationsasymmetrien
Zertifizierung von
Transaktionen
Absicherung
des Managements




Bei Unternehmenskäufen verfügt
das Management regelmäßig über
einen Informationsvorsprung vor
den Anteilseignern, z.B. durch Due
Diligence
Der Sachverständige fordert und
erhält im Rahmen einer
abzuschließenden Transaktion eine
ausreichende
Informationsgrundlage und kann
auf Basis dieser, die Entscheidung
unabhängig beurteilen

Mittels einer Fairness Opinion kann
die Vorteilhaftigkeit einer
Transaktion zertifiziert werden
Den Anteilseignern wird somit
durch einen unabhängigen Dritten
die Vorteilhaftigkeit bestätigt - eine
interessengeleitete Entscheidung
des Managements kann vermieden
werden

Das Management eines
Unternehmens kann sich mit der
Fairness Opinion ein Handeln nach
unternehmeri-schen Ermessen insbesondere auf der Grundlage
angemessener Informationen bescheinigen lassen
Dies trägt insbesondere vor dem
Hintergrund der sich mit dem
UMAG verändernden
Rahmenbedingungen dazu bei,
einen Haftungsfreiraum zu schaffen
8. Mai 2015
9
Um den Angebotspreis zu testen, wird konzeptionell bei einer Fairness Opinion
der Angebotspreis dem Entscheidungswert einer Partei gegenüber gestellt
Buyer
Seller
Marktwert
gemäß
Börsenkurs
Wertlücke
Entscheidungswert des
Käufers
Bereich der Vorteilhaftigkeit
Entscheidungswert des
Verkäufers
Wert in
€ Mio. aus
Sicht des
Käufers
Bereich der Vorteilhaftigkeit
Wert in
€ Mio. aus
Sicht des
Verkäufers
Strategische
Prämie
Angebotspreis
Potenzielle
Transaktions-gewinne
/
potenzielle
Kursreaktion
Potenzieller
Unternehmenswert
Transaktionskosten
Stand-Alone
Wert
Wertbeitrag
- neuer
- von
Strategien Synergien
8. Mai 2015
10
Mögliche Anlässe sind grundsätzlich nicht-dominierte Transaktionen
Verkauf/
Übernahmeangebot
Kauf/
Übernahmeangebot
Kauf/ Verkauf von
Beteiligungen
Fusion/ Spaltung
Fairness
Opinion
Agio bei
Sachkapitalerhöhung
Related Parties
Transactions
Buyouts
Großinvestitionen
8. Mai 2015
11
Prozess der Auftragsannahme und Qualitätssicherung

Debriefing
Client
Presentation
Second Review Process
Closing
Documentation
Engagement Review
Execution and Review Procedures
Execution Guidelines
Considerations for
Acceptance and
Fee
Requirements
Engagement Acceptance
Engagement Acceptance
⁻
Sofortige Diskussion von Fairness Opinion Opportunities im „internationalen Transaction/Fairness Opinion Committee“
⁻
Identifikation des Typs und der Größe der Transaktion
⁻
Analyse des Risikos (unter Einbezug des General Counsel)
⁻
Diskussion der Disposition und der zeitlichen Durchführung

Execution and Review Procedures
⁻
Durchführung der Fairness Opinion durch qualifizierte Bewertungsprofessionals auf oberster Beraterebene
⁻
Laufende Überprüfung des Prozesses und Technical Review
⁻
Ausführliche Dokumentation und abgestimmte “Opinion Language”
⁻
Interne Präsentation des Arbeitsergebnisses vor dem Fairness Opinion Review Committee

Closing
⁻
Feedback des Mandanten und gegebenenfalls erneuter Start des Review Prozesses
⁻
Internes Feedback und „lessons learned“
8. Mai 2015
12
Execution Process

Render Fairness
Opinion
Present Conclusions
Outline Analysis and
Explain Conclusions
Develop Fairness
Conclusions
Evaluation of
Alternatives
Analysis of
Consideration
Analysis of the Fairness of the Transaction
“Big Picture” Review of
Transaction
Understanding the
Transaction
Business Analysis
Financial Data
Assessment
Information Gathering
Legal Document
Review
Preliminary Steps
Preliminary Steps
⁻ Analyse aller Unterlagen (finanzieller, rechtlicher, steuerlicher Art) zur geplanten Transaktion

Business Analysis
⁻ Verifikation der wesentlichen finanziellen Transaktionsbedingungen (Treffen mit Management, Wirtschaftsprüfer etc. - soweit möglich)
⁻ Würdigung der Business Pläne und Bestimmung der grundlegenden Werttreiber

Analysis of the Fairness of the Transaction
⁻ Unternehmensbewertung (unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) mit DCF-Methoden, Multiplikator-Methoden & Börsenkursen
⁻ Beurteilung der Unternehmenswerte, der finanziellen Transaktionsbedingungen sowie des Angebotspreises aus Sicht des Leistungsempfängers
⁻ Analyse von alternativen Szenarien und damit verbundenen Wertbandbreiten
⁻ Berücksichtigung von conflict of interest und Transaktionsnebenbedingungen

Present Conclusions
⁻ Präsentation des Entwurfs der Fairness Opinion, Dokumentation und Berichterstattung
⁻ Erläuterung des Prozesses der Urteilsfindung
8. Mai 2015
13
Verwendete Bewertungsmethoden und Urteilsfindungsprozess
Fundamentale Bewertungsmethoden
Vergleichende Marktbewertung
Strategische Analyse
Markt für
Corporate Control
(Transaktionen)
Annahmen zu finanziellen Werttreibern
Markt für
Minderheitenrechte
(Börse)
Plan-GuV
Planbilanz
Analyse der
Vergleichbarkeit
Kapitalfluss
- rechnung
Analyse von Kontrollund Synergieprämien,
Fungibilitätsabschlägen
Simultane
Ermittlung von allen DCFStandards
Equity-Ansatz
(Ertragswert)
Bezugsgröße
WACC-Ansatz
x
Kapitalmarkt- / Kursanalyse
 Börsenkursentwicklung und Critical
Events
 Analyse Free Float
 Analyse der Liquidität der Aktie
 Bieterprämien/Blocktrends
 Prämien für bestimmte Aktiengattungen
 BaFin-Kriterien
 Diskontierte Analystenzielbewertungen
Multiplikator
APV-Ansatz
=
Würdigung von Zu- und Abschlägen
Unternehmenswert
Weitere Bewertungsaspekte
Sonstige Bewertungsaspekte
Transaktionsaspekte
 Zielsetzung des Managements
 Garantien
 Analyse weiterer potenzieller Käufer
 Finanzierungsaspekte
 Nebenabreden
 Due Diligence-Ergebnisse
 Shareholder Value-Auswirkungen, Dilution-Analyse, EPSAuswirkung
 Sum-of-the-parts sowie integrierte Bewertung der NewCo
7. Mai 2015
14
Eine Fairness Opinion im weiteren Sinne besteht aus Opinion Letter und
Valuation Memorandum

Opinion Letter (Fairness Opinion im engeren Sinne)
⁻
Darstellung Auftrag, verwendete Information und Haftungsbeschränkung
⁻
Angabe zum Verfasser
⁻
Kurzdarstellung der Transaktion und der wertrelevanten Aspekte
⁻
Finanzielle Würdigung der Transaktion durch Bewertungsspezialisten
⁻
Keine Anlageempfehlung
⁻
Ergänzung durch Valuation Memorandum
⁻
Möglichkeit der Veröffentlichung unter restriktiven Bedingungen (anders als in USA)

Valuation Memorandum
⁻
Darstellung aller relevanten Transaktions- und Finanzinformationen
⁻
Darstellung der verschiedenen Wertermittlungsmethoden und -parameter, Werte und Preise sowie Wertbandbreiten
⁻
Dokumentation für den Auftraggeber
8. Mai 2015
15
Öffentliche Fairness Opinion i:FAO (1/4)
8. Mai 2015
16
Öffentliche Fairness Opinion i:FAO (2/4)
8. Mai 2015
17
Öffentliche Fairness Opinion i:FAO (3/4)
8. Mai 2015
18
Öffentliche Fairness Opinion i:FAO (4/4)
8. Mai 2015
19
Aktuelle Situation in Deutschland

Fairness Opinions finden zunehmende Verbreitung
⁻
Eine Vielzahl deutscher AGs haben bereits Fairness Opinions in Auftrag gegeben
⁻
Häufigste Anwendung ist aktuell die Vorbereitung der Stellungnahme gemäß § 27 WPÜG

Seit 11/2005 (UMAG) Haftungsbegrenzung des Vorstands gemäß § 93 Abs.1 S.2 AktG durch Business Judgement Rule
⁻
Unternehmerische Entscheidung
⁻
Handeln ohne Sonderinteresse und sachfremde Einflüsse
⁻
Handeln zum Wohle der Gesellschaft
⁻
Handeln auf Grundlage angemessener Informationen
⁻
Gutgläubigkeit

Einholung und Präsentation einer Fairness Opinion zur Einhaltung der Business Judgement Rule

Gilt auch für Aufsichtsrat (bei unternehmerischer Tätigkeit) und GmbH-Geschäftsführer

Keine gesetzliche Reglementierung von Fairness Opinions

Keine Finanzanalyse im Sinne des § 34b WpHG
8. Mai 2015
20
Fragestellungen und offene Probleme bei Fairness Opinions als
Ausgangspunkt der DVFA Expertengruppe
1.
Definition des Begriffs „Fairness“

Was bedeutet „fair from a financial point of view“?; Verbindung zu Bewertungskonzeptionen (Grenzpreise, Börsenkurs)
2.
Herangezogene Vergleichsmaßstäbe und Bewertungskonzeptionen

Es existierten keine Standards bezüglich der heranzuziehenden Vergleichsmaßstäbe und Bewertungskonzeptionen (mit / ohne Synergien;
Börsenkurs / Fair Value etc.)
3.
Interessenkonflikte Management

Manager haben Eigeninteressen, die dazu führen können, dass „schlechte“ Akquisitionen durchgeführt (Bieter und Target) und „gute“
Akquisitionen verhindert werden (Target). Soll die Fairness Opinion auf diese Konflikte eingehen?
4.
Interessenkonflikte Ersteller der Fairness Opinion

Ersteller von Fairness Opinions haben Interessenkonflikte, wenn sie im Rahmen der Transaktion weitere Beratungsleistungen erbringen
oder in anderen Geschäftsbeziehungen zum Auftraggeber der Fairness Opinion stehen.
5.
Publizität der Fairness Opinion

Differenzierung: nur für das Board oder auch für die Aktionäre als Information?
8. Mai 2015
21
Grundsätze der DVFA zu Fairness Opinions
Die Grundsätze für Fairness Opinions in Deutschland wurden von der Expertgroup „Fairness Opinions“ der DVFA
erstmals in 2007 entwickelt und 2008 erweitert.
DVFA Fairness Opinion Expert Group
Chairman:
Prof. Dr. Bernhard Schwetzler
Leipzig Graduate School of Management
Members:
http://www.dvfa.de/files/die_dvfa/kommissionen/
application/pdf/fairness_opinions_e.pdf
Prof. Dr. Christian Aders, CEFA, CVA
Dr. Ulrike Binder
Dr. Thomas Gasteyer
Andreas Heinrichs
Guido Kerkhoff
Dr. Gerhard Killat
Dr. Thomas Krecek
Dr. Hanns Ostmeier
Dr. Maximilian Schiessl, LL.M.
Christian Strenger
Joachim von Brockhausen
Dr. Robert Weber
Dr. Andreas Wilms / Nikolas Westphal
ValueTrust Financial Advisors SE
Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP
Clifford Chance LLP
Vontobel Securities AG
Deutsche Telekom AG
Lazard & Co. GmbH
Clifford Chance LLP
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
Hengeler Mueller
DWS Investment GmbH
WestLB AG
White & Case LLP
Leipzig Graduate School of Management
8. Mai 2015
22
Gliederungsübersicht der Grundsätze für Fairness Opinions der DVFA (2008)
Teil A:
 Zielsetzung und grundlegende Anforderungen
Grundsätzliches
 Aufgabe der Fairness Opinion (FO)
Teil B:
Empfehlungen zur Ausgestaltung
von Fairness Opinions für
Vorstand und Aufsichtsrat von
Bieter- und Zielgesellschaft
Teil C:
1: Fairness Opinion als eine
Grundlage der Stellungnahme
der Organe der Zielgesellschaft
nach §27 WpÜG
2: Bietergesellschaft
 Grundsätze:
⁻ Stichtagsprinzip, Wertaufhellungsregel, außergewöhnliche
spekulative Einflüsse
⁻ Vergleichsmaßstab und Stichtagsprinzip
 Qualitätsmanagement bei Erstellern von FO
 Interessenkonflikte bei Erstellern der FO
 Verhältnis zwischen Stellungnahme und FO
 Publizität der angewendeten Vergleichsmaßstäbe
 Publizität der Interessenkonflikte des Erstellers der FO/der Organe
der Zielgesellschaft
 Zeitpunkt der Bewertung unmittelbar vor Ankündigung
 Beurteilungskriterien und Vergleichsmaßstäbe
Schaffung einer breiteren Informationsbasis zur Beurteilung von „Art und Höhe der Gegenleistung“ steht im
Mittelpunkt der Grundsätze
8. Mai 2015
23
Agenda
Table of Contents
I.
Fairness Opinions
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1






Contact Details
3
24
Grundlagen zum objektivierten Unternehmenswert
Gegenüberstellung objektivierter vs. subjektiver Unternehmenswert
Berücksichtigung von Steuern bei objektivierten und subjektiven
Unternehmenswerten
Unternehmensbewertung nach persönlichen Steuern im IDW S1
Problembereiche aus Sicht der Praxis
DVFA
III.
Delisting
65
IV.
Arbeitsgruppen
71
Prof. Dr. Christian Aders
Chairman of the Executive Board
P: +49 89 388 790 100
M: +49 172 850 4839
[email protected]
ValueTrust Financial Advisors SE
Leopoldstrasse 8-12
80802 Munich
Germany
www.value-trust.com
8. Mai 2015
24
Unternehmensbewertungsmethoden im Akquisitionsprozess sind nicht
widerspruchsfrei
M&A
Strategie
Funktion
Wertsteigerungsanalyse
Übernahmeangebot,
Fairness
Opinion
WertManagement
Restrukturierung
Organschutz
Minderheitenschutz
WertsteiRechnungs-legung
gerungs- und
Gläubiger- und
und KapitalmarktPortfolio-analyse, Aktionärs-schutz
information
M&A-Initiativen
Investor Value
Objektivierter
Wert
(IDW S1)
Verkehrswert
(Markttypischer
Gesamtunternehmenserwerber)
Fair Value,
Fair Value less cost
to sell / Value in
use
Ertragswert,
Börsenkurs,
Multiples nur
zur Plausibilitätsprüfung
DCF, Multiples,
LBO-Analyse,
Kursanalyse,
Methodenvielfalt
Methoden zur
Asset- Bewertung,
DCF, Multiples
IDW S1
DVFA Best
PracticeEmpfehlungen
2012
RS HFA 16,
IFRS 3, IAS 36
IAS 38, IFRS 13
Investor Value
Bewertungsmethode
DCF, Multiples,
LBO-Methode,
Realoptionen
DCF, Multiples,
Börsenkurs-analyse
Best Practice
NASD 2290, DVFA
FO-Standard,
IDW S8
Fazit
PPA /
Impairment
Test
Minderheitenschutz
Wertkonzept
Standards
Gesellschaftsrechtliche
Bewertung
Investor Value
DCF, Multiples,
LBO-Methode,
Realoptionen
Best Practice
Beizulegender
Zeitwert
Börsenkurs,
DCF, Multiples,
Liquidations-wert
§33a AktG,
§ 255 AktG
 Babylonische Sprachverwirrung in Bezug auf Fair Value, Fairness Opinion, Verkehrswert
und Objektivierter Unternehmenswert
 Unterschiedliche Wertkonzepte können (aktuell noch) zu signifikanten
Wertunterschieden im Verlauf einer Transaktion führen
8. Mai 2015
25
Hintergrund: berufsständische Bewertungsvorschriften
 Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten regelmäßig an die
Beachtung ihrer berufsständischen Standards gebunden ( WP Handbuch Band II, 2008, Verlautbarungen und
Standards des IDW)
 Für die Bewertung wurde erstmals im Jahre 1983 eine Verlautbarung erlassen („HFA 2/83“), die im Jahre 2000 durch
den IDW Standard S1 zur Unternehmensbewertung abgelöst wurde; dies ist quasi einzigartig im internationalen
Vergleich
 Am 02.04.2008 wurde die derzeit gültige Neufassung (IDW S 1 i.d.F. 2008) veröffentlicht, welche auf dem Entwurf
IDW ES 1 vom 05.09.2007 basiert.
 Die Neufassung dient im Wesentlichen der Anpassung der Grundsätze zur Ermittlung von objektivierten
Unternehmenswerten an die am 6. Juli 2007 verabschiedete Unternehmenssteuerreform 2008
8. Mai 2015
26
Bewertungsstandards des IDW

IDW S 1 in der Fassung 2008
Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Stand vom 02.04.2008

IDW RS HFA 10
Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke
eines handelsrechtlichen Einzelabschlusses

IDW RS HFA 16
Bewertung bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS

IDW S 5
Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte

IDW S 8
Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions

IDW S 10
Grundsätze zur Bewertung von Immobilien

IDW ES 12 (im Entwurf)
Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobilien-Gesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB
8. Mai 2015
27
Grundsatz des IDW S1
„Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum
an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.“
IDW S1
„Nur für den Fall, dass der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben
(Liquidationswert), den Fortführungswert übersteigt, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht.“
IDW S1
8. Mai 2015
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Funktionen des Bewerters
Funktionsorientierte Bewertung
Praxis der Unternehmensbewertung
Der Bewerter als...
 Argumentationsfunktion
 Neutraler Gutachter
 Beratungsfunktion
 Schiedsgutachter / Vermittler
 Vermittlungsfunktion
 Berater
Der Zweck der Unternehmensbewertung bestimmt die Funktion!
8. Mai 2015
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Funktionen des Bewerters (con‘t)
Neutraler Gutachter
 Der Gutachter hat “neutral und
unabhängig” alle relevanten
Wertkomponenten zu würdigen,
rein subjektiv zu beurteilende
Komponenten sind nicht zu
berücksichtigen
 Im Gegensatz zu der
Vermittlungsfunktion verzichtet
hierbei der Bewerter auf die
eigene Einschätzung und
Quantifizierung vorgetragener
rein subjektiver Momente
Schiedsgutachter
 Ist eine eigene
“gleichgewichtige”
Wertermittlung durch alle
Beteiligten nicht möglich, kann z.
B. in einem
Schiedswertverfahren der
Unternehmenswert durch einen
unabhängigen Schiedsgutachter/
Vermittler durch Einschätzung
aller subjektiven Elemente unter
Beachtung von
Fairnessgesichtspunkten
ermittelt werden
 Schiedsgutachter stellt fest
(Gericht); Vermittler schlägt vor
(Verhandlungen)
Berater
 Die Beratungsfunktion lässt
weitgehend die Übernahme rein
subjektiver Motive zu
 Unter Berücksichtigung der
vorhandenen individuellen
Möglichkeiten und Planungen
wird ein Unternehmenswert
ermittelt, den ein bestimmter
Investor für ein Unternehmen
höchstens anlegen darf
(Preisobergrenze) oder ein
Verkäufer mindestens verlangen
muss (Preisuntergrenze), ohne
seine ökonomische Situation zu
verschlechtern (Grenzpreis)
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Wertkategorien nach WP Handbuch II, 2008
 „Der objektivierte Unternehmenswert ist ein intersubjektiv nachprüfbarer Zukunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner,
⁻
der sich bei der Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und
⁻
mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen seiner Marktchancen und –risiken, finanziellen Möglichkeiten sowie sonstigen
Einflussfaktoren
nach den Grundsätzen betriebswirtschaftlicher Unternehmensbewertung und unter einer anlassbezogenen Typisierung der steuerlichen
Verhältnisse der Anteilseigner bestimmen lässt“
⁻
die Bewertung basiert dabei auf der am Bewertungsstichtag bestehenden Ertragskraft („Das Unternehmen wie es steht und liegt“)
 Der subjektive Unternehmenswert (Entscheidungswert) ergibt sich entsprechend unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen
Verhältnisse, Möglichkeiten und Planungen eines bestimmten Investors oder Verkäufers
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Unterschiedliche Vorgehensweise bei objektivierten/subjektiven Werten
Objektivierter Unternehmenswert
Funktion des Bewerters
Stichtagsprinzip
Synergieeffekte
Ausschüttungs-/
Finanzierungsannahmen
Subjektiver Unternehmenswert
 Neutraler Gutachter
 Berater
 Ertragskraft am Bewertungsstichtag
 Berücksichtigung strukturverändernder
Vorhaben und erkannter und realisierbarer
Vorhaben
 Berücksichtigung lediglich eingeleiteter oder
hinreichend konkretisierter und dokumentierter
Maßnahmen im Rahmen des bisherigen
Unternehmenskonzeptes
 Unabhängig davon ob diese zum
Bewertungsstichtag Teil des
dokumentierten Unternehmenskonzeptes
sind
 „Unechte“ Synergieeffekte
 „Unechte“ und „echte“ Synergieeffekte
 Synergie stiftenden Maßnahmen bereits
eingeleitet oder bereits im bestehenden
Unternehmenskonzept dokumentiert
 Unerheblich ob Maßnahmen bereits
eingeleitet oder nicht
 Bisherige und geplante Ausschüttungspolitik
 Individuelle Ausschüttungsannahmen
 Ausschüttung entsprechend der
Alternativanlage ab Phase II der Planung
 Vom Auftraggeber geplanter Umfang der
Innenfinanzierung
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Unterschiedliche Vorgehensweise bei objektivierten/subjektiven Werten (con‘t)
Objektivierter Unternehmenswert
 Annahme: Bisheriges Management verbleibt im
Unternehmen bzw. gleichwertiger Ersatz
Managementfaktoren
Bewertungsmethoden
Börsenpreise
 Berücksichtigung aller künftigen
finanziellen Auswirkungen einer
Veränderung der Geschäftsführung
 Eliminierung personenbezogener Einflüsse auf
die finanziellen Überschüsse grundsätzlich nicht
notwendig
 Anlassbezogene Typisierung der Ertragssteuer
Ertragssteuerliche Einflüsse
Subjektiver Unternehmenswert
 Tatsächliche Steuerbelastung der
Unternehmenseigner, falls bekannt
 Unterstellung eines Aktienportfolios auf
Anteilseignerebene als Alternativanlage
 Ertragswert / DCF
 Ertragswert / DCF
 Multiplikatoren lediglich zur Plausibilisierung
 Multiplikatoren lediglich zur
Plausibilisierung
 Börsenpreise sind zur Plausibilisierung
heranzuziehen, sofern vorhanden
 Börsenpreise sind zur Plausibilisierung
heranzuziehen, sofern vorhanden
 Börsenkurs als Mindestgröße
Eigenkapitalrendite (ROE) im Terminal
Value
 Normiert mit Kapitalkosten
 Unternehmensindividuell
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Historie zur Berücksichtigung persönlicher Steuern im Bewertungskalkül
 Bis 1997: Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vor persönlichen Steuern; von der Theorie aber schon lange Einbezug der
persönlichen Steuern gefordert
 Seit 1997: Einbezug der persönlichen Steuern im Anrechnungsverfahren der Körperschaftssteuer
 Seit 2000: Einbezug der persönlichen Steuern i.V.m. Halbeinkünfteverfahren (IDW S1)
 18.10.2005: Neufassung des IDW S1 zur Einführung des sog. „Tax-CAPM“ und Abkehr von der Vollausschüttungshypothese
 Juli 2007: Änderung des IDW S1 i.V.m. der Berücksichtigung der Abgeltungssteuer 2009
 05.09.2007: Entwurf einer Neufassung des IDW Standards (IDW ES 1 i.d.F. 2007) zur Anpassung an die Unternehmenssteuerreform 2008
 Seit 02.04.2008: Neufassung des IDW Standards (IDW S 1 i.d.F. 2008)
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Einfluss von Steuern bei objektiviertem/subjektivem Unternehmenswert
 Neutraler Gutachter (objektivierter Unternehmenswert)
⁻
Der Gutachter hat “neutral und unabhängig” alle relevanten Wertkomponenten zu würdigen, rein subjektiv zu beurteilende
Komponenten sind nicht zu berücksichtigen; Der Unternehmenswert ist frei von individuellen Wertvorstellungen/-einflüssen
⁻
Finanzielle Überschüsse: Berücksichtigung zum Stichtag bereits eingeleitete Maßnahmen, „unechte“ Synergieeffekte, typisierte
Managementfaktoren
 Anwendung eines typisierten Steuersatzes der Unternehmenseigner
 Berater (subjektiver Entscheidungswert)
⁻
Die Beratungsfunktion lässt weitgehend die Übernahme rein subjektiver Motive zu
⁻
Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen bei den finanziellen Überschüssen: geplante
Maßnahmen, „echte“ Synergieeffekte, Finanzierungsannahmen, individuelle Managementfaktoren
 Keine Berücksichtigung der persönlichen Steuern der Unternehmenseigner (bzw. zum Teil auch Anwendung der tatsächlichen
Steuerbelastung)
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Typisierung der persönlichen Ertragssteuer bei objektivierten
Unternehmenswerten
 Unmittelbare Typisierung
⁻
Anwendung bei gesetzlich (z.B. Squeeze Out) und vertraglich (z.B. Ein- oder Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft)
begründeten Bewertungsanlässen
⁻
Bewertung aus der Perspektive einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Person, die ihre Anteile im
Privatvermögen hält

Persönliche Ertragssteuer der Unternehmenseigner ist somit explizit zu berücksichtigen!
 Mittelbare Typisierung
⁻
Anwendung bei Bewertungen im Rahmen unternehmerischer Initiativen (z.B. Kaufpreis-verhandlungen, Fairness Opinions,
Kreditwürdigkeitsprüfungen)
⁻
Annahme, dass die Nettozuflüsse aus dem Bewertungsobjekt und aus der Alternativinvestition in ein Aktienportfolio auf der
Anteilseignerebene einer vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen

Persönliche Ertragssteuer wird nicht explizit berücksichtigt!
8. Mai 2015
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern von 2001 bis
2005
UW 
CFto equity 1  0,5  s
k EK 1  s
k EK  i   rm  i1  s
 Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens reduziert sich die Belastung des
Zahlungsstroms um 50%
 Bis 2005 Besteuerung der Eigenkapitalkosten - i.d.R. CAPM basierend - wie festverzinsliche
Wertpapiere
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2005
UW 
nach pers. Steuern
kEK
CFto equity 1  0,5  s
nachpers. Steuern
k EK
 i 1 s   rKG  rD 1 0,5  s  i1 s
mit:
rKG  Kursgewinnrendite
rD  Dividendenrendite
MRP
 Einführung des sog. „Tax-CAPM“ mit differenzierter Besteuerung von Zinsen, Dividenden und
Kursgewinnen
 Marktrisikoprämie (MRP) ist nach persönlichen Steuern höher als vor persönlichen Steuern
Zur konsistenten Bewertung sind Zusatzannahmen zur Thesaurierung (Abkehr von der
Vollausschüttungshypothese) und zur Kapitalrendite von Thesaurierungen erforderlich, wodurch
die Anwendung des Gordon-Wachstumsmodells erforderlich wird
8. Mai 2015
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2005
(con’t)
UW 
CFto equity 1  0,5  s
nachpers. Steuern
k EK
g
mit:
g  t  ROE
t  Thesaurier ungsquote
ROE  Re turn on Equity
 In Abkehr von der Vollausschüttungshypothese erfolgen Thesaurierungen, die sich
unternehmensintern zur Eigenkapitalrentabilität (ROE) verzinsen
 Es sind Annahmen zur Ausschüttungspolitik der Alternativanlage erforderlich
 Es wird ein mit der nachhaltigen Wachstumsrate g steigender, nomineller Zahlungsstrom generiert,
wobei die Wachstumsrate das Produkt von Thesaurierungsquote und ROE ist
Thesaurierungsbedingte Wachstumsraten können im Gordon-Wachstums-Modell durchaus
begründbar über 2 % liegen
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Implizite Annahmen und offene Punkte
EW 
Tax
JÜ - gi  EK - TTax   1 - 0,5  sEST   WBThesaurier
ung
k
n. Steuern
-gi
Halbeinkünfteverfahren mit persönlichen Steuern
(sEST) und steuerlich bedingter Thesaurierung (TTax)
wobei der Wertbeitrag aus Thesaurierung (WB Tax
) auch als nachhaltig wachsender
Thesaurier ung
Dividendenstrom alternativ abgebildet werden kann, womit die nachhaltige Wachstumsrate g
ansteigt
Fragen:
 Warum will man in Zukunft noch „künstlich“ zwischen thesaurierungsbedingtem und
inflationsinduziertem Wachstum unterscheiden?
 Kann es - bei Nutzung nomineller Planungen und unter Beachtung des Nominalkapitalerhaltungsprinzips bzw. Anschaffungskostenprinzips in der Rechnungslegung nachhaltiges, inflationsinduziertes Wachstum ohne Reinvestition geben? (Dies würde einen
steigenden ROE bei Vollausschüttung der Jahresüberschüsse implizieren.)
 Sind Fälle, in denen ROEalt > kEK und ROEneu= kEK gilt zulässig?
Die aktuelle Literaturdiskussion beinhaltet ein Kommunikationsproblem, da einmal explizit
Reinvestitionen und einmal implizit substanzerhaltende (inflationsangepasste) Abschreibungen
verwendet werden; offen bleibt die entscheidende Frage nach der Eigenkapitalrendite des
„Altgeschäfts“.
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2009
CFto equity1  0,25

UW 
nach pers. Steuern
k EK
 g (1  0,132)


nach pers. Steuern
kEK
 i 1 0,25   rKG (1 0,25)  rD 1 0,25  i1 0,25
MRP
 Selbst ohne thesaurierungsbedingtes Wachstum lässt sich bei einer realitätsnahen, mehrperiodigen
Anwendung des CAPM die persönliche Steuer nicht einfach aus dem Rentenmodell kürzen (vgl.
Wiese 2007)
 Im Nichtrentenmodell kann die persönliche Steuer nicht gekürzt werden
Bleibt man bei der realitätsnahen Annahme, dass Thesaurierungen erfolgen und diese
nominelles Wachstum generieren, dann ist weiterhin das Gordon-Wachstumsmodell nach
persönlichen Steuern anzuwenden
* Unter Vernachlässigung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
** Im Einperiodenmodell des CAPM
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer
Stand der Modellbildung (I)
 IDW S 1 i.d.F. 2008 fordert nur noch bei gesetzlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen eine sog. unmittelbare
Typisierung, womit persönliche Steuern zur Ableitung des objektivierten Werts explizit im Kalkül anzusetzen sind; die
konkrete Ausgestaltung blieb jedoch offen
 Praktiker (Aders 2007) haben früh auf mögliche Problembereiche bei der praktischen Umsetzung hingewiesen:
⁻ Fehlen von empirischen Daten und Prognosemodellen für die Marktrisikoprämie (MRP) nach Abgeltungssteuer
⁻ Zweifel an der empirischen Relevanz der persönlichen Steuer in der Preisbildung am Kapitalmarkt aufgrund des
geringen Anteils von inländischen Aktionären (ca. 15%) am Handelsvolumen
⁻ Fehlende empirische Daten zu Haltedauer am deutschen Kapitalmarkt
⁻ Klassische Bewertungsmodelle, die unendliche Haltedauer von Unternehmen unterstellen und steigende
Dividendenströme bewerten, können zu großen Wertsteigerungen führen
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer
Stand der Modellbildung (II)
Theoretische Arbeiten (z. B. Richter vom 15.11.2007) schlagen die folgende Modellstruktur vor:
Formelle Lösung Abgeltungsteuer:
D  1  26,38%
KT  1  26,38%


1  i  1  26,38%    MRPn.St. T
 t 11  i  1  26,38%     MRPn. St. 
T
UWt  
mit:
Dτ
Kτ
Dividendenzahlung in Periode τ
Kursgewinn (Thesaurierung) in Periode τ
Verlautbarungen und Mitglieder des IDW haben in jüngster Vergangenheit die unmittelbare Typisierung
konkretisiert (WPH 2008, Band II; Jonas am 2. Diskussionsforum Unternehmensbewertung Köln am 8.4.2008;
Zeidler et al. 2008, Wagner et al. 2008), wobei folgende Kalkülstruktur vorgeschlagen wird:
Praktische Lösung des IDW:
UWt 
D  1  26,38%  K  1  13,19%


 t 1 1  i  1  26,38%     MRPn. St. 

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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer
Explizite und implizite Prämissen

Explizit basiert der Vorschlag der Mitglieder des IDW auf den folgenden Prämissen:
- Der Privatanleger („Lieschen Müller“ bei Jonas) kann trotz eines Anteils von nur 10% an der Aktionärsstruktur eine Erhöhung der
Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 4,5% auf 5,0% durchsetzen
- In Analogie zu US-Studien wird von einer Haltedauer von bis zu 26 Jahren ausgegangen, was eine effektive Kursgewinnsteuer von 13,2%
(inkl. SolZ) für sachgerecht erscheinen lässt (Zeidler et al./ Wagner et. al.)
- Gemäß dem Tax-CAPM und den typisierten Haltedauern sinkt die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf 4,5%
- „Eine fiktive Interpretation des Wertbeitrags aus Thesaurierung als Barwert zukünftiger Dividenden - verbunden mit der
entsprechenden Steuerfreistellung des Wertbeitrags aus Thesaurierungen - ist realitätsfremd. Demgemäß ist der Wertbeitrag aus
Thesaurierung zukünftig der Kursgewinnbesteuerung zu unterwerfen.“ (Zeidler et al./ Wagner et. al.)
- Thesaurierungen verzinsen sich zu den Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern, die retrograd aus den Eigenkapitalkosten nach
persönlichen Steuern in Verbindung mit der Ausschüttungsquote abgeleitet werden

Implizit werden die folgenden Prämissen gesetzt:
- Haltedauer liegt grundsätzlich im Ermessen des Anteilseigners
- Aufgrund der erforderlichen Laufzeitäquivalenz werden Unternehmen nicht mehr unendlich gehalten, sondern am Ende der
Halteperiode verkauft; dies hat (noch nicht diskutierte) Folgeeffekte auf die Bestimmung des Basiszinssatzes
- Haltedauer ist bei 13,2% effektiver Kursgewinnsteuer gemäß Modellannahmen ca. 30 bis 40 Jahre; dies ist für Deutschland zu
begründen
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer
Eigenkapitalkosten im Abgeltungssteuersystem
 Die Abgeltungssteuer belastet Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auf persönlicher Eigentümerebene einheitlich mit 25%
 Die Eigenkapitalkosten vor persönlicher Einkommenssteuer entsprechen somit den Eigenkapitalkosten nach persönlicher Steuer zuzüglich
der Steuerbelastung von Dividenden und Kursgewinne:
v St
nSt
ef f
kEK
,j  kEK ,j  sESt / SolZ d j  sESt / SolZ k j
mit:
dj
=
Dividendenrendite der Alternativanlage
kj
=
Kursrendite der Alternativanlage
eff
sEst/SolZ
=
25% Abgeltungssteuer zzgl. SoZ = 26,38%
sEst/SolZ =
effektive Kursgewinnsteuer
 Die Steuerbelastung der Nettoeinnahmen in Form ausgeschütteter Dividenden erfolgt durch die Abgeltungssteuer in voller Höhe, während
die effektive Steuerbelastung des Wertbeitrages durch Kursgewinne abhängig von der Haltedauer ist:
 1  26,38%   1 g  1  1
T
ef f
sESt
/ SolZ  1 
mit:
1
T
1
g
T = Haltedauer
g = Wachstumsrate (= Eigenkapitalrendite x Thesaurierungsquote)
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer
Eigenkapitalkosten im Abgeltungssteuersystem
 Das Tax-CAPM ermöglicht theoretisch eine vollständige Abbildung der Besteuerungsfolgen mittels Abgeltungssteuer beim Marktportfolio:
 


 

nSt
ef f
kEK
,j  i(1  sESt / SolZ )  dM 1  sESt / SolZ  k M 1  sESt / SolZ  i 1  sESt / SolZ  j
MRPnSt
mit:
dM
=
Dividendenrendite des Marktportfolios
kjM
=
Kursrendite des Marktportfolios
eff
sEst/SolZ =
25% Abgeltungssteuer zzgl. SoZ = 26,38%
sEst/SolZ =
effektive Kursgewinnsteuer
 Um die Praktikabilität des Tax-CAPM in der Praxis zu gewährleisten kann ebenfalls eine direkte Ableitung der Rendite des Marktportfolios
nach Einkommenssteuer erfolgen, um die erwarteten Anpassungen der Marktrisikoprämie durch die Besteuerung zu berücksichtigen:
nSt
kEK
,j  i(1  sESt / SolZ )  MRPnSt  j
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Modellvarianten zur Umsetzung – Übersicht
3 Modellvarianten
zur Umsetzung
Fiktive Ausschüttung
 Direkte Zurechnung des
Wertbeitrags aus
Thesaurierung
Thesaurierung in
Detailplanungsphase
 Zurechnung der Wertbeiträge
aus Thesaurierung im
Terminal Value
Nachhaltiges Wachstum
 Thesaurierung und
nachhaltiges Wachstum im
Terminal Value
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Anpassungen bei Eigenkapitalkosten und -rendite zur Überführung der
Unternehmenswerte vor und nach persönlichen Steuern
Bestimmung der Eigenkapitalkosten nach pers. Steuern
Risikoloser Basiszinssatz vor pers. Steuern
- ESt/Solz
= Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
Marktrisikoprämie nach pers. Steuern
x Betafaktor
= Risikoprämie nach pers. Steuern
Eigenkapitalkosten nach pers. Steuern
26,38%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,50%
1,00
4,50%
8,00%
Ableitung der Eigenkapitalkosten / -rendite vor pers. Steuern
Eigenkapitalrendite nach pers. Steuern
+ Einkommensteuer auf Dividendenrendite
+ Effektive Einkommensteuer auf Kursgewinnrendite
= Eigenkapitalrendite vor pers. Steuern
26,38%
13,19%
impl. Ausschüttungsquote der Alternative
8,00%
1,31%
0,66%
9,97%
50%
Überleitung der
Unternehmenswerte (vor und
nach pers. Steuern)
ist möglich, wenn
relevante
Plangrößen exogen
vorgegeben und
die verbleibende
Größe retrograd
ermittelt werden.
Retrograde Bestimmung der Marktrisikoprämie vor pers. Steuern
Eigenkapitalkosten vor pers. Steuern
- Risikoloser Basiszinssatz vor pers. Steuern
= Risikoprämie vor pers. Steuern
/ Betafaktor
Marktrisikoprämie vor pers. Steuern
9,97%
4,75%
5,22%
1,00
5,22%
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Modellvariante zur Umsetzung – „Fiktive Ausschüttung“
Direkte Zurechnung des Wertbeitrags aus Thesaurierung
Planjahr
Bilanzielles Eigenkapital in 2008
+ Kumulierte Thesaurierung
= Bilanzielles Eigenkapital in t
x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
0,0
100,0
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0%
= Jahresüberschuss
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden
- ESt/SolZ auf Dividenden
= Dividenden nach pers. Steuern
x Ausschüttungsquote
26,4%
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
5,0
-1,3
3,7
Thesaurierung
- ESt/SolZ auf Thesaurierung
= Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
5,0
-0,7
4,3
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
3,7
4,3
8,0
4,8%
26,4%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,5%
1,00
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Wertbeitrag aus Ausschüttung
+ Wertbeitrag aus Thesaurierung
= Nettozufluss an Eigner
Risikoloser Basiszinssatz
- ESt/Solz
= Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern
x Betafaktor
= Risikoprämie nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate
ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern
Barwertfaktor
Barwerte per
Ertragswert
Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,926
7,4
0,857
6,9
0,794
6,3
0,735
5,9
0,681
5,4
0,630
5,0
0,584
4,7
7,298
58,4
13,2%
1,000
100
8,0%
10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
= Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz)
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Modellvariante zur Umsetzung – „Thesaurierung in Detailplanphase“
Zurechnung der Wertbeiträge aus Thesaurierung im Terminal Value
Planjahr
Bilanzielles Eigenkapital in 2008
+ Kumulierte Thesaurierung
= Bilanzielles Eigenkapital in t
x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
4,3
104,3
100,0
8,8
108,8
100,0
13,6
113,6
100,0
18,5
118,5
100,0
23,6
123,6
100,0
28,9
128,9
100,0
34,5
134,5
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,4
10,9
11,3
11,8
12,3
12,9
13,4
10,0%
= Jahresüberschuss
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden
- ESt/SolZ auf Dividenden
= Dividenden nach pers. Steuern
x Ausschüttungsquote
26,4%
5,0
-1,3
3,7
5,2
-1,4
3,8
5,4
-1,4
4,0
5,7
-1,5
4,2
5,9
-1,6
4,3
6,2
-1,6
4,5
6,4
-1,7
4,7
6,7
-1,8
4,9
Thesaurierung
- ESt/SolZ auf Thesaurierung
= Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0
-0,7
4,3
5,2
-0,7
4,5
5,4
-0,7
4,7
5,7
-0,7
4,9
5,9
-0,8
5,1
6,2
-0,8
5,3
6,4
-0,8
5,6
6,7
-0,9
5,8
3,7
0,0
3,7
3,8
0,0
3,8
4,0
0,0
4,0
4,2
0,0
4,2
4,3
0,0
4,3
4,5
0,0
4,5
4,7
0,0
4,7
4,9
5,8
10,8
4,8%
26,4%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,5%
1,00
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Wertbeitrag aus Ausschüttung
+ Wertbeitrag aus Thesaurierung
= Nettozufluss an Eigner
Risikoloser Basiszinssatz
- ESt/Solz
= Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern
x Betafaktor
= Risikoprämie nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate
ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern
Barwertfaktor
Barwerte per
Ertragswert
Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
0,00%
0,00%
0,00%
13,2%
1,000
0,926
3,4
0,857
3,3
0,794
3,2
0,735
3,1
0,681
3,0
0,630
2,9
0,584
2,8
7,298
78,5
100
8,0%
10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
= Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz)
8. Mai 2015
50
Modellvariante zur Umsetzung – „Nachhaltiges Wachstum“
Thesaurierung und nachhaltiges Wachstum im Terminal Value
Planjahr
Bilanzielles Eigenkapital in 2008
+ Kumulierte Thesaurierung
= Bilanzielles Eigenkapital in t
x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0
0,0
100,0
100,0
4,3
104,3
100,0
8,8
108,8
100,0
13,6
113,6
100,0
18,5
118,5
100,0
23,6
123,6
100,0
28,9
128,9
100,0
34,5
134,5
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,4
10,9
11,3
11,8
12,3
12,9
13,4
10,0%
= Jahresüberschuss
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden
- ESt/SolZ auf Dividenden
= Dividenden nach pers. Steuern
x Ausschüttungsquote
26,4%
5,0
-1,3
3,7
5,2
-1,4
3,8
5,4
-1,4
4,0
5,7
-1,5
4,2
5,9
-1,6
4,3
6,2
-1,6
4,5
6,4
-1,7
4,7
6,7
-1,8
4,9
Thesaurierung
- ESt/SolZ auf Thesaurierung
= Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0
-0,7
4,3
5,2
-0,7
4,5
5,4
-0,7
4,7
5,7
-0,7
4,9
5,9
-0,8
5,1
6,2
-0,8
5,3
6,4
-0,8
5,6
6,7
-0,9
5,8
3,7
0,0
3,7
3,8
0,0
3,8
4,0
0,0
4,0
4,2
0,0
4,2
4,3
0,0
4,3
4,5
0,0
4,5
4,7
0,0
4,7
4,9
0,0
4,9
4,8%
26,4%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,75%
-1,25%
3,50%
4,5%
1,00
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
4,50%
1,00
4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Wertbeitrag aus Ausschüttung
+ Wertbeitrag aus Thesaurierung
= Nettozufluss an Eigner
Risikoloser Basiszinssatz
- ESt/Solz
= Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern
x Betafaktor
= Risikoprämie nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate
ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum
Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern
Barwertfaktor
Barwerte per
Ertragswert
Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern
Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
4,98%
-0,66%
4,33%
13,2%
1,000
0,926
3,4
0,857
3,3
0,794
3,2
0,735
3,1
0,681
3,0
0,630
2,9
0,584
2,8
15,902
78,5
100
8,0%
10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern
= Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz)
8. Mai 2015
51
Der effektive Steuersatz auf die Kursgewinne lässt sich auf Basis explizit zu
bestimmender Annahmen ermitteln
Wachstumsrate
Haltedauer in Jahren
1
5
10
15
20
25
30
35
40
41
50
1,0%
26,4%
26,0%
25,5%
25,1%
24,6%
24,1%
23,7%
23,3%
22,8%
22,8%
22,0%
2,0%
26,4%
25,6%
24,7%
23,8%
22,9%
22,1%
21,3%
20,6%
19,8%
19,7%
18,5%
3,0%
26,4%
25,3%
23,9%
22,6%
21,4%
20,3%
19,2%
18,2%
17,3%
17,1%
15,6%
4,0%
26,4%
24,9%
23,2%
21,5%
20,0%
18,7%
17,4%
16,2%
15,2%
15,0%
13,3%
5,0%
26,4%
24,5%
22,4%
20,5%
18,8%
17,2%
15,8%
14,5%
13,4%
13,2%
11,5%
6,0%
26,4%
24,2%
21,7%
19,5%
17,6%
15,9%
14,4%
13,1%
12,0%
11,8%
10,1%
7,0%
26,4%
23,9%
21,1%
18,6%
16,5%
14,7%
13,2%
11,9%
10,8%
10,6%
9,0%
8,0%
26,4%
23,6%
20,5%
17,8%
15,6%
13,7%
12,1%
10,8%
9,7%
9,5%
8,0%
9,0%
26,4%
23,2%
19,9%
17,0%
14,7%
12,8%
11,2%
10,0%
8,9%
8,7%
7,3%
10,0%
26,4%
22,9%
19,3%
16,3%
13,9%
12,0%
10,4%
9,2%
8,2%
8,0%
6,6%
Formel zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes:
 1  26,38%  1  g   1 1
T
eff
sESt
/ SolZ  1 
mit:
1
T
1
g
T = Haltedauer
g = Wachstumsrate (= Eigenkapitalrendite x Thesaurierungsquote)
8. Mai 2015
52
Implikationen und offene Fragen

Ist bei tatsächlich kürzerer Haltedauer auch in der Konsequenz der Basiszins abzusenken?

Gibt es Konsequenzen für die Prognose der Marktrisikoprämie?

Bei exogen determinierter Marktrisikoprämie (nach Steuern) und Eigenkapitalrendite (vor Steuern) steigt der
Unternehmenswert mit zunehmender Haltedauer. Warum sollten in einer solchen Situation Aktionäre eine
suboptimale Haltedauer wählen und überhaupt realisieren?

Was passiert bei wertschaffendem Wachstum im Detailplanungszeitraum und wie lange muss dieser sein?
8. Mai 2015
53
FAUB Stellungnahme zur Marktrisikoprämie (MRP)
Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung
„Deshalb kommt der FAUB zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit von einer höheren Marktrisikoprämie auszugehen
ist. Dabei legen Marktbeobachtungen und Kapitalmarktstudien sowie auf Prognosen von Finanzanalysten und Ratingagenturen basierende ex
ante-Analysen zu sogenannten implizit ermittelten Marktrisikoprämien eine Orientierung am oberen Ende der Bandbreite historisch gemessener
Aktienrenditen bzw. der daraus abgeleiteten Marktrisikoprämien nahe. Diese Einschätzung des FAUB wird bestätigt, wenn man die ausgehend
von der Betrachtung historischer Daten vorgenommenen Prognosen ergänzt um Überlegungen zur Entwicklung realer Aktienrenditen.
Zusammenfassend kommt der FAUB nach seinen Analysen und Beratungen zu folgenden Ergebnissen:
1. Die bisherige Vorgehensweise zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes und seiner Komponenten bei Unternehmensbewertungen ist
unverändert sachgerecht und geeignet.
2. Bei der Prognose der Marktrisikoprämie sind durch die Finanzmarktkrise veränderte Einflussparameter, insbesondere eine veränderte
Risikotoleranz, zu berücksichtigen, so dass sich im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit höhere Marktrisikoprämien rechtfertigen lassen.
3. Der FAUB hält es für sachgerecht, sich derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7 % (vor
persönlichen Steuern) bzw. 5 % bis 6 % (nach persönlichen Steuern) zu orientieren.
4. Der FAUB wird die Einflussfaktoren zur Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes weiterhin regelmäßig in seinen Sitzungen analysieren und
bei Veränderungen die Empfehlung entsprechend aktualisieren.
Unabhängig von diesen kapitalmarktorientierten Überlegungen zur Marktrisikoprämie ist darauf hinzuweisen, dass eine Verschlechterung der
wirtschaftlichen Aussichten eines Unternehmens grundsätzlich im Rahmen der Ableitung von Erwartungswerten in der Unternehmensplanung
zu berücksichtigen ist.“
•
Quelle: Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung, veröffentlicht
am 19.09.2012
8. Mai 2015
54
14.000
80,0x
12.000
70,0x
60,0x
10.000
50,0x
8.000
40,0x
6.000
30,0x
4.000
20,0x
2.000
10,0x
0
0,0x
DAX
KGV
VDAX
Quelle: Capital IQ
8. Mai 2015
55
VDAX und KGV
DAX Performance Index
DAX Kurs-Gewinn-Verhältnis und Volatilität im Zeitablauf
Implizite MRP nach Damodaran und Marktrisikoprämie.de


Damodaran bestimmt die implizite Marktrisikoprämie für den S&P 
500 und vergleicht diese mit historischen Marktrisikoprämien
Dabei wird eine Abweichung der aus historischen Daten

geschätzten MRPs von den tatsächlich am Markt beobachteten
(impliziten) MRPs deutlich
Auf Marktrisikoprämie.de wird für verschiedene Länder (auch für
Deutschland) die implizite Marktrisikoprämie berechnet
Hier erkennt man deutlich, dass Marktrisikoprämien im Zeitablauf
nicht stabil sind, sondern schwanken
Zusätzliche Literatur:
Damodaran 2013: Equity Risk Premiums (ERP): Determinants, Estimation and Implications sowie
Wagner et al. 2013: Auswirkung Finanzmarktkrise auf den Kapitalisierungszinssatz, in WPg 19/2013 S.948
8. Mai 2015
56
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Durchschnittliche Haltedauer und Aktionärsstruktur deutscher Aktien
Haltedauer deutscher Aktien in Jahren auf Basis der Umschlaghäufigkeit (Datenbasis: Global Financial Data)
Aktionärsstruktur der DAX Unternehmen, Juni 2014
Durchschnittliche Haltedauer deutscher Aktien in Jahren
Quelle: Benhof, Hanno (2010): Ökonomische Auswirkungen einer
Veräußerungsgewinnbesteuerung, Dissertation Universität Münster, S. 44.
Quelle: Deutscher Investor Relations Verband e.V. (2014): Investoren der
Deutschland AG, Die Aktionärsstruktur des deutschen Leitindex DAX, S. 7.
8. Mai 2015
57
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Empirische Studien zu Marktrisikoprämien (vor persönlichen Steuern)
Historische Marktrisikoprämien vor persönlichen Steuern für Deutschland
Historische Marktrisikoprämien vor persönlichen Steuern für Deutschland
Beobachtungszeitraum bis (maximal) Jahr 1998
Beobachtungszeitraum bis (maximal) Jahr 2013
Autor(en) der Studie
Beobachtungszeitraum
Bimberg (1991)*)
historische Marktrisikoprämien
geometr. Mittel
arithmet. Mittel
1955-2003
2,7%
5,5%
1900-2005
5,3%
8,4%
Stehle (2010)*)
1955-2009
2,6%
5,5%
1989-2006
5,3%
5,5%
Erhardt (2011)*)
1960-2009
0,2%
3,0%
-
Wagner et al. (2013)
1955-2011
-
5,2%
1,2%
-
Krotter/Schüler (2013)
1988-2006
-
6,1%
3,2%
-
Dimson/Marsh/Staunton (2014)
1900-2013
5,3%
8,7%
Elsner/Krumholz (2014)
1970-2013
-
6,7%
3,6%
4,0%
6,1%
5,5%
8,2%
1954-1988
4,6%
-
1953-1984
-
6,5%
1949-1992
6,8%
10,4%
Morawitz (1994)*)
1950-1992
4,4%
-
Baetge/Krause (1994)*)
1967-1991
2,7%
*)
1960-1993
*)
1969-1998
Uhlir/Steiner (1991)*)
Conen/Väth (1993)
Gielen (1994)
Stehle (1999)
Mittelwert
Median
*)
*)
historische Marktrisikoprämien
geometr. Mittel
arithmet. Mittel
Dimson/Marsh/Staunton (2008)*)
5,3%
Stehle/Hartmond (1991)
Beobachtungszeitraum
Stehle (2004)*)
1954-1988
*)
Autor(en) der Studie
4,0%
4,4%
8,4%
8,2%
in Anlehnung an: Ballwieser/Hachmeister, 2013, S. 102; Dörschell/Franken/Schulte, 2009, S. 110 und
Gsell, 2011, S. 112.
Gsell (2011)
*)
Mittelwert
Median
*)
in Anlehnung an: Ballwieser/Hachmeister, 2013, S. 102; Dörschell/Franken/Schulte, 2009, S. 110 und
Gsell, 2011, S. 112.
Quelle: Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk (2013): Unternehmensbewertung – Prozesse, Methoden und Probleme, 4. Aufl.; Dörschell, Andreas; Franken, Lars;
Schulte, Jörn (2009): Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung; Gsell, Hannes (2011): Estimation of the Expected Market Risk Premium for Corporate
Valuations, Dissertation WHU Otto Beisheim School of Management.
8. Mai 2015
58
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Historische und angebotsseitige Marktrisikoprämien
Historische und angebotsseitige Marktrisikoprämien auf Basis deutscher Kapitalmarktdaten
mit Startzeitpunkt 1975 und variablen Endjahren zwischen 2001 und 2010
Quelle: Hachmeister, Dirk; Ruthardt, Frederik; Autenrieth, Matthias (2014): Marktrisikoprämien am deutschen Kapitalmarkt – Ermittlung, Simulation und Vergleich
historischer und angebotsseitiger Marktrisikoprämien, Diskussionspapier, S. 17.
8. Mai 2015
59
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Implizite Marktrisikoprämien (1/3)
Implizite Marktrisikoprämien USA - Studienüberblick
Beobachtungszeitraum
Autor(en) der Studie
Malkiel (1979)
Brigham/Shome/Vinson (1985)
Harris/Marston (1992, 2001)
Cornell (1999)
Claus/Thomas (2001)
Botosan/Plumlee (2001/05)
Gode/Mohanram (2003)
1960-1977
1966-1984
1982-1998
1996
1985-1998
1983-1993
1984-1998
implizite
Marktrisikoprämie Kommentar
3,0% - 7,0%
3,5% - 8,7%
5,2% - 9,2%
4,5%
4,7% - 9,2%
1,0% - 8,2%
3,2% - 5,6%
je nach Modell und Wachstumsannahme
Bandbreite
Bandbreite
arithm. Mittel
Bandbreite
je nach Modell und Wachstumsannahme
je nach Modell
in Anlehnung an: Gsell, 2011, S. 157-159.
Implizite Marktrisikoprämien Deutschland - Studienüberblick
Beobachtungszeitraum
Autor(en) der Studie
Claus/Thomas (2001)*)
Chen/Jorgensen/Yoo (2004)
1988-1998
*)
implizite
Marktrisikoprämie Kommentar
2,2% arithm. Mittel
1993-2001
1,9% - 7,3% je nach Modell
Reese (2005, 2007)*)
1989-2004
1,7% - 6,5% je nach Durchschnittsbildung und Modell
Daske/Gebhardt/Klein (2006)*)
1989-2002
3,8% - 3,9% je nach Modell
Desrosiers/Lemaire/L'Her (2007)*)
1988-2005
Pastor/Sinha/Swaminatahn (2008)*)
1990-2002
1,6% - 4,8% je nach Durchschnittsbildung & Gewichtung
1991-2000
4,1% - 7,6% je nach Modell
Gsell (2011)*)
1989-2006
1,1% - 5,3% je nach Modell
Bassemir/Gebhardt/Ruffing (2012)
2006-2010
4,0% - 8,5% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
Jäckel/Kaserer/Mühlhäuser (2013)
1994-2011
0,6% - 8,0% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
Wagner et al. (2013)
2005-2012
3,8% - 8,5% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
Lee/Ng/Swaminathan (2009)
*)
*)
2,1% arithm. Mittel
in Anlehnung an: Gsell, 2011, S. 250.
Quelle: Gsell, Hannes (2011): Estimation of the Expected Market Risk Premium for Corporate Valuations, Dissertation WHU Otto Beisheim School of Management.
8. Mai 2015
60
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Implizite Marktrisikoprämien (2/3)
Implizite Marktrisikoprämien und Marktrenditen für den deutschen Kapitalmarkt
im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2011
Quelle: Bassemir, Moritz; Gebhardt, Günther; Ruffing, Patricia (2012): Zur Diskussion um die (Nicht-)Berücksichtigung der Finanz- und Schuldenkrisen bei der Ermittlung
von Kapitalkosten, In: Die Wirtschaftsprüfung, S. 889.
8. Mai 2015
61
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Implizite Marktrisikoprämien (3/3)
Implizite Marktrisikoprämien und Kapitalkosten für den europäischen
Kapitalmarkt im Zeitraum von 1994 bis 2011
Implizite Marktrisikoprämien für den deutschen Kapitalmarkt im
Zeitraum von 1994 bis 2011
9,0%
8,0%
7,0%
6,0%
5,0%
4,0%
3,0%
2,0%
1,0%
0,0%
Implizite Marktrisikoprämie
Quelle: Jäckel, Christoph; Kaserer, Christoph; Mühlhäuser, Katja (2013): Analystenschätzungen und zeitvariable Marktrisikoprämie – Eine Betrachtung der europäischen
Kapitalmärkte, In: Die Wirtschaftsprüfung, S. 375.
8. Mai 2015
62
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Empirische Studien zu Marktrenditen
Historische Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern für Deutschland
Beobachtungszeiträume bis (maximal) Jahr 2013
Historische Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern für Deutschland
Beobachtungszeiträume bis (maximal) Jahr 1998
Autor(en) der Studie
Beobachtungszeitraum
Bimberg (1991)*)
historische Marktrenditen
geometr. Mittel
arithmet. Mittel
Autor(en) der Studie
Beobachtungszeitraum
historische Marktrenditen
geometr. Mittel
arithmet. Mittel
*)
1955-2003
9,5%
12,4%
1960-2004
7,8%
10,8%
14,4%
Wenger (2005)
*)
Stehle (2010)
1955-2009
9,2%
12,2%
12,9%
16,6%
Erhardt (2011)*)
1960-2009
7,7%
10,8%
1950-1992
11,9%
-
Wagner et al. (2013)
1955-2011
-
11,8%
Baetge/Krause (1994)*)
1967-1991
10,4%
-
Dimson/Marsh/Staunton (2014)
1900-2013
8,4%
13,6%
Gielen (1994)*)
1960-1993
8,2%
-
Elsner/Krumholz (2014)
1970-2013
8,0%
11,2%
Stehle (1999)*)
1969-1998
10,8%
14,4%
11,2%
11,9%
15,1%
14,7%
8,4%
8,2%
11,8%
11,8%
1954-1988
11,9%
15,0%
1954-1988
12,1%
-
Uhlir/Steiner (1991)*)
1953-1984
-
Conen/Väth (1993)*)
1949-1992
Stehle/Hartmond (1991)
Morawitz (1994)
Mittelwert
Median
*)
*)
*)
Stehle (2004)
Mittelwert
Median
*)
in Anlehnung an: Ballwieser/Hachmeister, 2013, S. 102, Dörschell/Franken/Schulte, 2009, S. 110.
in Anlehnung an: Ballwieser/Hachmeister, 2013, S. 102, Dörschell/Franken/Schulte, 2009, S. 110.
Historische Eigenkapitalkosten für Deutschland - Studie: Wenger (2005)
Studie
Wenger (2005)
Marktindex
DAX
Beobachtungs- angenommene
zeitraum
Haltedauer
1960-2004
historische Marktrenditen
geometr. Mittel arithmet. Mittel
1 Jahr
3 Jahre
9 Jahre
7,8%
-
10,8%
9,7%
9,0%
Quelle: Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk (2013): Unternehmensbewertung – Prozesse, Methoden und Probleme, 4. Aufl.; Dörschell, Andreas; Franken, Lars;
Schulte, Jörn (2009): Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung; Wenger, Ekkehard (2005): Verzinsungsparameter in der Unternehmensbewertung –
Betrachtungen aus theoretischer und empirischer Sicht, In: Die Aktiengesellschaft, S. 22.
8. Mai 2015
63
Überlegungen zur Marktrisikoprämie
Studien zu impliziten Marktrenditen
Implizite Marktrenditen Deutschland - Studienüberblick
Beobachtungszeitraum
Autor(en) der Studie
implizite
Kapitalkosten Kommentar
Claus/Thomas (2001)*)
1988-1998
Chen/Jorgensen/Yoo (2004)*)
1993-2001
7,0% - 12,4% je nach Modell
1989-2004
7,7% - 12,5% je nach Durchschnittsbildung und Modell
1989-2002
10,0% -11,3% je nach Modell
Reese (2005, 2007)
*)
Daske/Gebhardt/Klein (2006)*)
Desrosiers/Lemaire/L'Her (2007)
Gsell (2011)
*)
1988-2005
*)
Bassemir/Gebhardt/Ruffing (2012)
Jäckel/Kaserer/Mühlhäuser (2013)
**)
Wagner et al. (2013)
*)
10,8% arithm. Mittel
8,3% arithm. Mittel
1989-2006
6,9% - 11,0% je nach Modell
2006-2010
8,0% - 12,0% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
1994-2011
7,0% - 13,8% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
2005-2012
7,9% - 12,1% Bandbreite im Beobachtungszeitraum
in Anlehnung an: Gsell, 2011, 250.
für den europäischen Kapitalmarkt.
**)
Quelle: Gsell, Hannes (2011): Estimation of the Expected Market Risk Premium for Corporate Valuations, Dissertation WHU Otto Beisheim School of Management.
8. Mai 2015
64
Agenda
Table of Contents
Contact Details
I.
Fairness Opinions
3
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
24
III.
Delisting
65
IV.
Arbeitsgruppen
71
Prof. Dr. Christian Aders
Chairman of the Executive Board
P: +49 89 388 790 100
M: +49 172 850 4839
[email protected]
ValueTrust Financial Advisors SE
Leopoldstrasse 8-12
80802 Munich
Germany
www.value-trust.com
8. Mai 2015
65
Mögliche Implikationen des BGH-Urteils vom 8.10.2013
Entwicklung der Rechtsprechung
Situation
Urteil
Entscheidung
Hauptversammlung der Macrotron hat am
21.5.1999 das Delisting von der Frankfurter und
Bayerischen Börse beschlossen.
 Beeinträchtigung des Aktieneigentum (Verkehrsfähigkeit)
durch reguläres Delisting
 HV-Beschluss sowie Pflichtangebot der AG/ Großaktionär über
den Kauf der Aktien der Minderheitsaktionäre notwendig
 Adäquater Schutz der Minderheit bedingt Erstattung des
vollen Wertes des Aktieneigentums und Möglichkeit der
gerichtlichen Überprüfung
MacrotronEntscheidung des
BGH vom
25.11.2002
Antrag vor Gericht durch Minderheitsaktionäre
auf Durchführung eines Spruchverfahrens zur
Bestimmung der gebotenen Abfindung in Anschluss
an Widerruf der Börsenzulassung nach HV-Beschluss
sowie Übernahmeangebot durch Hauptaktionär der
MVS Zeppelin AG
 Widerruf der Börsenzulassung für den regulierten Markt
berührt nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts
des Aktionärs, d.h. Aktionär ohne Anspruch darauf, dass seine
Aktie an der Börse gehandelt wird (wesentlich für Aktieneigentum ist Unternehmensbeteiligung sowie HV-Mitwirkung)
 „Downgrading“ ohne ein im Spruchverfahren überprüfbares
Pflichtangebot nicht zu beanstanden
BVerfGEntscheidung vom
11.7.2012
FRoSTA gibt am 11.2.11 den vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen
Wechsel vom regulierten Markt der Börse Berlin in
den Entry Standard der Börse Frankfurt bekannt
 Bei Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im
regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft kein
Anspruch der Aktionäre auf Barabfindung
 Weder HV-Beschluss noch Pflichtangebot für Widerruf
vonnöten
 Explizite Ausweitung des Urteils auf vollständige Delistings
FRoSTAEntscheidung des
BGH vom 8.10.2013
Quelle: BGH, BVerfG
8. Mai 2015
66
Mögliche Implikationen des BGH-Urteils vom 8.10.2013
Stimmen verschiedener Marktakteure
Bei Aktien ab jetzt „ein Delisting als
zusätzliches Risiko einkalkulieren, weil die
Liquidität beim Handel austrocknet“
Torsten Graf, Fondsmanager bei Mainfirst
„Ohne Börsennotiz ist die Aktie nur noch
halb so viel wert, nach der Ankündigung ist
der Kurs nicht abgefedert“
Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
„Die Börse kann und darf keine
Einbahnstraße sein, wir können keine
Emittenten aufnehmen und sie dann nicht
wieder in einem planbaren und
geordneten Verfahren entlassen“
Cord Gebhardt, Geschäftsführer der Frankfurter
Börse
„Nach der Delisting-Ankündigung mag
allenfalls der Großaktionär noch Stücke
billig kaufen“
„Strengere gesetzliche Regeln wären
wünschenswert, um Minderheitsaktionäre
zu schützen. Deutschland scheint mir im
Nachteil gegenüber Großbritannien. Dort
wurden die Delisting-Regeln verschärft“
Christian von Engelbrechten, Manager des Fidelity
Germany Aktienfonds
„Jeder regulierte Investmentfonds muss bei
Delisting aussteigen, weil er im
Wesentlichen nur übertragbare
Wertpapiere halten darf“
Thomas Dierkes, Vorstand der Börse Düsseldorf
Stefan Degen, BayernInvest
„erstaunlich hohe Anzahl“ von
Rückzugsfällen in den letzten Monaten
„weitergehende[r] Anlegerschutz in einer
Börsenordnung ist immer möglich“
„Durchführung des regulären Delisting
deutlich erleichtert […] Aktionären bleibt
künftig nur die Möglichkeit, den Widerruf
der Zulassung im Verwaltungsverfahren per
Widerspruch oder Anfechtung anzugreifen“
Herbert Harrer, Partner bei Linklaters
Richard Mayer-Uellner, CMS Hasche Sigle
Christoph Seibt, Partner bei Freshfields
„Ein Delisting macht die Spekulation auf
eine Abfindung unattraktiver.“ […]
„Anreiz für Aktivisten reduziert“ […]
„vorgelagerte(s) Delisting eliminiert
Wertuntergrenze [des Dreimonatsdurchschnittskurses im Rahmen eines
Beherrschungsvertrags/ Squeeze-outs]“
Christian Kames, Head of M&A bei Citigroup
Deutschland
Quelle: Wirtschaftswoche, Handelsblatt, CMS, Internetrecherche
8. Mai 2015
67
Mögliche Implikationen des BGH-Urteils vom 8.10.2013
Reaktionen verschiedener Marktakteure und eigene Würdigung
Reaktionen verschiedener Marktakteure
auf das BGH-Urteil

Kleinaktionäre: Initiative bei HVs, um Börsennotiz in der
Satzung des Unternehmens festzuschrieben (z.B. Strabag,
GK Software)
Eigene Würdigung



Corporates: Mehr Delistings, z.B. auch von Unternehmen
wie MAGIX mit signifikantem Streubesitz und
Börsenhandel, denn „insbesondere ist die Gesellschaft für
ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen“

Börsenplätze: Generell keine Einführung verschärfter
Börsenregeln (theoretisch möglich, da für Börsenregeln
das BGH-Urteil nicht gilt), d.h. die Börsen Frankfurt und
Stuttgart erlauben nach 6-Monatsfrist ein Delisting aus
einem öffentlich-rechtlich regulierten Segment

Gesetzgeber: Interne Diskussion der Börsenaufseher der
Bundesländer, ob Anlegerschutz im Rahmen eines
Delistings gewahrt bleibt und ob eine gesetzliche Lösung
notwendig werden könnte




Das neue BGH-Urteil bedeutet die Verwerfung einer
jahrzehntelangen Praxis
Delistings können nun erheblich einfacher durchgeführt
werden (kein Abfindungsangebot in Höhe des
Verkehrswerts durch die Gesellschaft oder ihren
Großaktionär mehr erforderlich; kann auf Grundlage eines
einfachen Vorstandsbeschlusses, ggfs. mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, erfolgen)
Delistings sind insgesamt wahrscheinlicher geworden,
insbesondere bei Nebenwerten mit vorhandenem
Großaktionär
U.U. werden Marktakteure zukünftig Bewertungsabschläge
bei „gefährdeten“ Unternehmen zur Anwendung bringen
Insgesamt kommt es zu einer Verschiebung der
Machtverhältnisse von Kleinaktionären hin zu
Großaktionären
Erhöhte Wahrscheinlichkeit für fallende Kurse nach
Delisting-Ankündigungen, da die Anwendung der
Dreimonatsdurchschnittskurs-Regel entfällt sowie aufgrund
reduzierter Liquidität der Aktie
Quelle: Internetrecherche, Analyse ValueTrust
8. Mai 2015
68
Mögliche Implikationen des BGH-Urteils vom 8.10.2013
Während Großunternehmen die neue Rechtslage erstmal beobachten, sind Delistings
ohne Abfindungsangebot insbesondere durch Nebenwerte zu verzeichnen
Übersicht – Delistete Unternehmen (ohne Abfindungsangebot)
Unternehmen
informica real invest AG
EPG Engineered
nanoProducts Germany AG
Schuler AG
Elexis AG
Travel Viva AG
Marseille-Kliniken AG
Online Marketing Solutions
AG
Greater China Precision
Components Ltd.
DTB - Deutsche Biogas AG
Durchschnitt
Übersicht – Ankündigung eines Delistings (ohne Abfindungsangebot)
Kurs-
Ankündigung
Delisting
14.03.14
Letzter
Handelstag
15.08.14
entwicklung
-19.9%
02.04.14
23.10.14
-62.7%
04.04.14
09.04.14
15.05.14
09.06.14
30.10.14
02.10.14
26.06.14
11.08.14
-17.7%
-3.5%
7.6%
-18.3%
18.07.14
30.09.14
-71.0%
08.08.14
30.09.14
-47.4%
01.09.14
20.10.14
-61.6%
-32.7%
1
Unternehmen
STRABAG AG
AGO AG Energie + Anlagen
Biolitec AG
Schlossgartenbau AG
MAGIX AG
cycos AG
HAHN-ImmobilienBeteiligungs AG
wallstreet:online capital AG
Pironet NDH AG
primion Technology AG
Elite World S.A.
Roth & Rau AG
Kurs-
Ankündigung
Delisting
20.02.14
17.04.14
06.05.14
13.05.14
20.05.14
09.07.14
entwicklung 2
-9.9%
-52.2%
-41.5%
-6.9%
-15.4%
-24.1%
04.08.14
-0.6%
28.08.14
12.09.14
17.09.14
08.10.14
04.11.14
-4.7%
-10.1%
-10.9%
-45.9%
7.8%
Durchschnitt
-17.9%
1) Kursentwicklung ab 1 Tag vor Ankündigung des Delistings bis zum letzten Handelstag 2) Kursentwicklung ab 1 Tag vor Ankündigung des Delistings bis zum 10.11.2014
Quelle: boersengefluester.de, CapitalIQ, Analyse ValueTrust
8. Mai 2015
69
Mögliche Implikationen des BGH-Urteils vom 8.10.2013
Deutliche Underperformance bei ausgewählten Unternehmen, für die aktuell ein
Delisting ohne Abfindungsangebot angekündigt ist oder durchgeführt wurde
CDAX-indexierte1 Kursentwicklung von Unternehmen mit Delisting-Ankündigung ohne Abfindungsangebot
950
CDAX Index (Total
Return)
900
STRABAG AG
MAGIX AG
850
Schuler AG
800
Marseille-Kliniken
AG
750
700
1 Tag vor
Ankündigung des
Delistings
650
Zeitpunkt des
Delistings
600
550
01.01.2014
04.02.2014
10.03.2014
11.04.2014
15.05.2014
18.06.2014
22.07.2014
1) Unternehmensindividuell indexiert zum jeweiligen CDAX-Wert 1 Tag vor Ankündigung des Delistings
Quelle: boersengefluester.de, CapitalIQ, Analyse ValueTrust
Zum 10.11.14 noch
börsennotiert
25.08.2014
26.09.2014
30.10.2014
8. Mai 2015
70
Agenda
Table of Contents
Contact Details
I.
Fairness Opinions
3
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
24
III.
Delisting
65
IV.
Arbeitsgruppen
71
Prof. Dr. Christian Aders
Chairman of the Executive Board
P: +49 89 388 790 100
M: +49 172 850 4839
[email protected]
ValueTrust Financial Advisors SE
Leopoldstrasse 8-12
80802 Munich
Germany
www.value-trust.com
8. Mai 2015
71
Arbeitsgruppe 1
BGH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung eines Liquiditätsabschlages im
Rahmen eines Delisting (Frosta Urteil)

Erläutern Sie das Frosta-Urteil und seine Bedeutung auf das Delisting/Downlisting.

Inwiefern kann das Frosta-Urteil Auswirkungen auf die Strategie bei öffentlichen Übernahmen haben?

Welchen Wert wird Liquidität beigemessen?

Führt das durch einen Mehrheitsaktionär initiiertes Delisting/Downlisting zu einer Schädigung von Minderheitsaktionären?
Erste Literaturhinweise

BGH v. 08.10.2013 – II ZB 26/12, AG 2013, S. 877 – Frosta.

Brellochs, M.: Der Rückzug von der Börse nach „Frosta“ in: Die Aktiengesellschaft 2014, Heft 18, S. 633-647.

Damodaran, A.: Marketability and Value: Measuring the Illiquidity Discount, 2005.

Karami/Cserna/Schuster: Wie frostig ist die „FRoSTA“-Entscheidung des BGH in der Rechtsrealität?, 2015 (Bewertung-im-Recht.de).
8. Mai 2015
72
Arbeitsgruppe 2
Delisting-Arbitrage durch Aktivität von „Active Investor Hedgefonds“ und
aktivistischen Kleinaktionären

Kann es für Deutschland im aktuellen Rechtsrahmen eine (oder zwei) zu präferierende Übernahmestrategie(n) geben?

Analyse der Aktivitäten von Elliott bei Demag Cranes, Kabel Deutschland, Celesio und DMG Mori Seiki.

Hat der Ergebnisabführungsvertrag (EAV) eine besondere Attraktivität für Investoren?

Verhältnis von EAV, Unternehmenswert, Aktienkursentwicklung und weiteren Strukturmaßnahmen.

Inwiefern könnte das „Frosta“-Urteil und die Möglichkeit eines Delistings/Downlistings durch den Mehrheitsaktionär die Aktivitäten von
Hedgefonds bei öffentlichen Übernahmen einschränken?

Erläutern Sie, inwiefern sich Renditepotentiale für Minderheitsaktionäre zwischen einem BGAV (Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag) und einem Squeeze Out ergeben können bzw. wie diese durch das Frosta-Urteil eingeschränkt werden können.
Erste Literaturhinweise:

Der Rückzug von der Börse nach „Frosta“, M. Brellochs in: Die Aktiengesellschaft (Heft 18, Erscheinungstermin: 20. September 2014).

Ende der Preistreiberei, C. Kames in dem Handelsblatt (Erscheinungsdatum: 28. Mai 2014).

Spruchverfahren aktuell, ISSN 2195-7274, (Nr. 9/2013, Erscheinungsdatum 23. November 2013).

BGH Urteil vom 8. Oktober 2013 (Beschluss: II ZB 26/12).
8. Mai 2015
73
Arbeitsgruppe 3
Strukturmaßnahmen nach der Übernahme, Gewinnabführungsverträge, Mergers,
Squeeze-outs und Verkehrswertgutachten gemäß IDW S1 und DVFA-Grundsätzen zur
Bestimmung der angemessenen Abfindung.

Bewertungsperspektiven bei IDW S1 versus DVFA: Kritische Würdigung des Konzepts des markttypischen Unternehmenserwerbers unter
Einbezug der neuen Publikationen bzw. Dissertationen von Dr. Lauber und Dr. Ruthardt.

Implikationen der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 5.6.2013 (AG 19/2013) für den Grundsatz der Methodenvielfalt.

Grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Berücksichtigung von persönlichen Steuern, wenn sich gemäß Jonas (WPg, 17/2008, S. 833) mit dem
Bewertungsstandard IDW S1 i.d.F. 2008 „für die Praxis die Möglichkeit (eröffnet), objektivierte Unternehmensbewertungen nach IDW S1
auch ohne persönliche Ertragsteuern vorzunehmen“.
Erste Literaturhinweise:

DVFA: Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung, 2012b.

Aders/Adolff/Schwetzler: Zur Anwendung der DVFA Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung in der gerichtlichen
Abfindungspraxis, in: Corporate Finance biz, Heft 5, 2012.

IDW: IDW Standard – Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1 i.d.F. 2008).

Jonas, M.: Relevanz persönlicher Steuern? – Mittelbare und unmittelbare Typisierung der Einkommenssteuer in der
Unternehmensbewertung, in: Die Wirtschaftsprüfung, Heft 17, 2008.

Lauber, G.: Das Verhältnis des Ausgleichs gemäß § 304 AktG zu den Abfindungen gemäß den §§ 305, 327a AktG (2013).

Ruthardt, F.: Normzweckkonforme Unternehmensbewertung und Abfindungsbemessung beim aktienrechtlichen Squeeze-Out (2014).
8. Mai 2015
74
Arbeitsgruppe 4
Empirische Kapitalkostenbestimmung nach dem CAPM und alternativen
Methoden
CAPM:

Welche Probleme bereitet das Verwenden der Studie von Stehle?

Ist das Tax-CAPM in der Welt mit Abgeltungssteuer empirisch begründbar? Was impliziert der vom FAUB vorgenommene Methodenwechsel
bei der Bestimmung der MRP?

Müsste man aktuell nicht wieder mit Marktrisikoprämien von unter 5% arbeiten, da man sich in einem Boom befindet?

Welcher Basiszins ist bei der Berechnung von ex-ante Marktrisikoprämien für die Zwecke der Unternehmensbewertung konsistenterweise zu
verwenden?

Sollte man sich an einer langfristigen Eigenkapitalrenditeerwartung orientieren, um aktuelle Marktrisikoprämien abzuleiten?
Alternative Methoden der Kapitalkostenbestimmung:

Welche alternativen Methoden zur empirischen Kapitalkostenbestimmung werden von der Literatur vorgeschlagen?

Welche dieser Methoden finden in der Praxis Anwendung?

Würdigen Sie die Anwendbarkeit des Dividend Discount Model sowie des Shiller-KGV.
8. Mai 2015
75