Carl-Severing-Berufskolleg M/E Verantwortlich: Schulleitung Entwicklungsstand: 13. 08. 2014 Orga-Handbuch des Carl-Severing-Berufskolleg für Metallund Elektrotechnik Abschlussprüfungen Für die Vollzeitschulischen Bildungsgänge gibt es langfristig geplante Termin für alle Fächer (Fachschule: „Arbeiten“), die dem Jahresterminplan zu entnehmen sind. Wichtige Termine stehen auf auch dem internen elektronischen Kalender (http://s7.schule.local/) Die Termine für die Kammerprüfungen sind den Abteilungsleitern bekannt. Abteilungen Die Schule ist in die Abteilungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Informations- und Telekommunikationstechnik, Gebäudetechnik (Versorgungstechnik), Verkehrstechnik und den berufsübergreifender Lernbereich gegliedert. Jede Kollegin /jeder Kollege ist einer Abteilung fest zugeordnet. Alarm Bei Feueralarm gilt die beigefügte Alarmordnung s. Anlage 1. Schüler anweisen, sich über den vorgegebenen Fluchtweg unverzüglich aus dem Gebäude zu begeben und direkt am vereinbarten Sammelplatz einzufinden. 2. Alle Fenster schließen und den Klassenraum verschließen (Diebstahl-Vorbeugung). 3. Am Sammelplatz (befindet sich gegenüber des Hinterausgangs des CSB HT und ist mit einem Piktogramm-Schild gekennzeichnet) die Anwesenheit der Schüler anhand der Klassenbücher überprüfen. 4. Den Mittelgang zwischen den Gebäuden nicht verstopfen, sondern weiter gehen Richtung Maria-Stemme-BK. 5. Meldung über das Verlassen des Gebäudes der gesamten Klasse bei dem Schulverwaltungsassistenten (der am offiziellen o.g. Sammelplatz steht) abgeben. 6. Bis zur Entwarnung bei der Klasse bleiben bzw. die Klasse anweisen, die Entwarnung abzuwarten. Führen Sie diese Punkte bitte ernsthaft und zugig durch, da das Gebäude in 3 Minuten geräumt sein soll. Bei Amokalarm ist Folgendes zu beachten. Es erfolgt diese Lautsprecherdurchsage für eine außergewöhnliche Krisensituation: „Achtung, Achtung! Gefahrenwarnung! Bleiben Sie in Ihren Klassenräumen, bzw. gehen Sie sofort in den nächstliegenden Klassenraum, in dem sich ein Lehrer befindet. Türen sicher verschließen. Ruhig verhalten. Personen außerhalb des Gebäudes verlassen sofort den Nahbereich der Schule. Auf weitere Informationen warten.“ Seite 1 von 29 Anschaffungen Kleine Anschaffungen (Verbrauchsmittel bis 60 €) sind nach Absprache mit dem Abteilungsleiter durch das Schulbüro zu bestellen. Es ist ein Formblatt zur Bestellung zu verwenden. Attestregelung (Entschuldigungsregelung für Schülerinnen und Schüler) Atteste sind i. d. R. am 3. Schultag der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer vorzulegen. Der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entscheidet, ob eine einfache Entschuldigung oder ein ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Aufsichten Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist verpflichtet, die ihr / ihm zugewiesenen Aufsichten gewissenhaft wahrzunehmen. Die Aufsichtspläne werden den Kolleginnen und Kollegen zu Beginn jedes Schulhalbjahres ausgehändigt, zusätzlich ist der Aufsichtsplan am schwarzen Brett in Raum 24 ausgehängt. Die Anfangsaufsichten schließen um 7.30 Uhr die Unterrichtsräume (mit Ausnahme der Labor- und Rechnerräume) auf. Die Lehrkraft entscheidet unter Berücksichtigung der Lerngruppe, ob der Unterrichtsraum in der Pause zu verschließen ist. Bei Verhinderung informiert der/die Aufsichtspflichtige möglichst frühzeitig die im Aufsichtsplan aufgeführte Vertretung. Wegen möglicher kurzfristiger Ausfälle müssen sich die lt. Vertretungsplan vorgesehenen Kolleginnen und Kollegen am schwarzen Brett anhand der Vertretungspläne informieren, ob eine Aufsichtsvertretung notwendig ist. Ausbildungsbeauftragter (ABB) Als Ausbildungsbeauftragter ist Kollege Behr für die Betreuung der Seiten Referendarinnen und Referendare, der Seiteneinsteiger/innen und der Praktikanten zuständig. Ausbildungsbegleitende Hilfen Für Berufsschüler existiert ein System der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Informationen dazu erteilen die Abteilungsleitungen. Kontakt: VFB Dr. Heinz Potthoff e V. Heeper Straße 104 Tel. 9862272 („gegenüber“ unserer Schule) Siehe auch: http://www.vfb-dr-heinz-potthoff.de/AbH_Flyer_2012.pdf http://vera.ses-bonn.de/service/ueber-vera/ Beendigung des Unterrichtes Bei Beendigung des Unterrichts sind aus anderen Räumen „entliehene" Projektoren, Tische und Stühle zurückzubringen. Die Fenster des Raumes sind zu schließen, die Beleuchtung ist auszuschalten. Alle Stühle im Raum sind hoch zu stellen. Die Lehrerin bzw. der Lehrer verlässt grundsätzlich als letzter den Raum! Bildungsgänge an der Schule s. Liste der Bildungsgänge Seite 2 von 29 Beratungslehrer/in Koordinator für die Beratungslehrer ist Herr Frank Simon. Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern Anträge zur Beurlaubung sind nach dem RdErl des Kultusministeriums vom 23. 03. 1980 (BASS 12-52 Nr. 21) i. d. R. eine Woche vorher über den Klassenlehrer an den Schulleiter zu richten. Der Klassenlehrer fügt dem Antrag eine formlose Stellungnahme hinzu. Die Schülerin / der Schüler ist verpflichtet, sich über den versäumten den Unterrichtsinhalt eigenständig zu informieren und nachzuholen. Büro (Räume 15 und 16 Gebäude M1) Das Schulbüro ist geöffnet montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 13.15 Uhr und von 13.45 Uhr 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Es ist zu erreichen unter (0521) 51 - 24 10 und 51 24 36 und Telefax (0521) 51 - 30 31 sowie unter der e-mail-Adresse [email protected] . Während der Schulferien ist das Büro nur vormittags geöffnet. DVS und REFA Im Gebäude befinden sich auch die Institutionen „Deutscher Verband für Schweißtechnik“ (Büro Gebäude M3) und der REFA Verband Bezirk Bielefeld (Gebäude M1, Raum 9). Dienstliche Mitteilungen Im Raum 24 werden die dienstlichen Mitteilungen mit Ausnahme der Vertretungspläne veröffentlicht. Dort befinden sich auch die Lehrerfächer. Post in den Lehrerfächern ist arbeitstäglich zu beachten. Viele Informationen werden ausschließlich an die dienstliche Email-Adresse versandt ([email protected] oder lehrerkü[email protected]). Dienstreise / Dienstgang Dienstreisen (= Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes) Dienstreisen werden durch die Schulleitung in folgenden Fällen genehmigt: (schriftl. Antrag auf Vordruck) Schulveranstaltungen nach Nr. 8.3 Wanderrichtlinien Überwachung von Schülerbetriebspraktika Hausbesuche bei Erziehungsberechtigten innerhalb des Schulbezirks oder des Schuleinzugsbereiches Besuche in Ausbildungsstätten der Schülerinnen und Schüler Teilnahme an Prüfungen aus dienstlichem Anlass Teilnahme an Beerdigungen von Lehrkräften oder Schülerinnen und Schüler Alle Dienstgeschäfte ohne Erstattung von Reisekosten Dienstgänge (= Erledigung von Dienstgeschäften am Dienstort) Dienstgänge werden durch die Schulleitung genehmigt. Der Antrag erfolgt in Form eines Vermerkes in der Dienstgänge - Kladde im Schulbüro In den folgenden Fällen muss vorab eine Absprache mit der Abteilungsleitung erfolgen: Wenn eigener Unterricht oder Unterricht von Kollegen ausfällt. Bei einem notwendigen Tausch oder der Verlegung von Unterricht. Auch die Dienstgänge zur Betreuung von Praktika und Projektarbeiten sind in die Dienstgänge-Kladde einzutragen. Seite 3 von 29 Didaktische Jahresplanung Die aktuelle didaktische Jahresplanung ist einsehbar unter: http://s7.schule.local/Bereiche/SitePages/Homepage.aspx EDV-Schulnetz / Internetzugang / Emails Das pädagogische Netz bietet für Lehrer und Schüler, die Möglichkeiten, das Internet zu nutzen, Daten im Netz abzulegen und gegebenenfalls zu drucken. Alle Lehrer erhalten einen Zugangsnamen, der in der Regel ebenfalls Vorname.Nachname lautet. Sie können sich an jedem PC der Schule anmelden. Ihnen stehen ein privates Heimatverzeichnis (Laufwerk „H“), ein Lehreraustauschverzeichnis (Laufwerk „T“), der Zugriff auf alle Schülerdaten (Schüler-H und Schüler-T) zur Verfügung sowie einen Internet-Zugang. Desweiteren erhalten Lehrer ein Exchange-Konto mit Kalender- und Emailfunktion. Die dienstlichen Emailadressen lauten: [email protected] bzw. [email protected]. Auf allen PCs der Schule können der Kalender bzw. die Emails über Outlook gelesen werden. Von Extern über das Internet kann das Exchange-Konto über den sicheren Zugang https://ssl.csbme.de erreicht werden. Das zentrale Informationssystem für das Kollegium der Schule ist der Intranet-Server S7. Sie finden dort u.a. einen allgemeinen Kalender, Didaktische Jahresplanungen, Informationen der Schulleitung und der Abteilungen, von Arbeitsgruppen und Formulare. Zu erreichen ist der Intranet-Server, wenn Sie sich im Schulnetz befinden, durch Starten eines Browser-Fenster und Eingabe folgender Adresse: http://s7 Über das Internet von Extern erreichen Sie den Intranet-Server durch Eingabe folgender Adresse: http://ssl.csbme.de (Sie müssen sich dort mit „Schule\vorname.nachname“ und ihrem Passwort authentifizieren). Es ist erwünscht, dass alle Lehrer für die interne Schulallgemeinheit interessante Informationen im Intranet zur Verfügung stellen. Die Schulkonsole dient zur Steuerung des Internet-Zugriffs, der Schüler-Kennwörter, der Schüler-PCs, der Drucker-Freigaben, der Bildschirmsperren, der Klassenarbeitsmodus. Zu erreichen ist die Schulkonsole über das Ikon auf dem Desktop. Alternativ kann ein Internet-Browserfenster mit der Adresse: http://s1/Schulkonsole geöffnet werden. Jeder Schüler hat einen eigenen Zugangsnamen für das pädagogische Netz. In der Regel lautet dieser: Vorname.Nachname. (falls Namen in der Schule mehrfach vorhanden sind, wird ein abweichender Zugangsname generiert.) Alle Schüler erhalten zum Schuleintritt ihre Zugangsdaten sowie eine Benutzerordnung, deren Erhalt sie durch Unterschrift bestätigen. Sie können sich an jedem Rechner in der Schule anmelden und habe Zugriff auf ihr privates Heimatverzeichnis (Laufwerk „H“), auf ein Klassenaustauschverzeichnis (Laufwerk „T“) (mit insgesamt 300 MB Speicherkapazität) und auf das Internet. Seite 4 von 29 Englischkurs zur Erlangung der Fachhochschulreife Auskunft über den Englisch-Kurs für Berufschülerinnen und -schüler mit dem Sekundarabschluss I (Hauptschule nach Klasse 10A zur Erlangung der FHR erteilt Herr Niewald. Erste Hilfe In folgenden Räumen gibt es Erste-Hilfe-Ausstattungen / Material Gebäude Verbandskasten M1 8 (Sanitätsraum) 15 (Büro) 115 (Chemie) 117 K11 (Aufenthaltsraum) K39 (Werkraum) M2 53 (Erste Hilfe) 357 151 152 153 K55 K58 M3 901 904 905 908 918 924 951 950 Werkstatt Kfz Fachhochschulreife parallel zur dualen Ausbildung. Für besonders leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler besteht ein Angebot zur Erlangung der Fachhochschulreife innerhalb von zwei Jahren parallel zur dualen Ausbildung. Das Angebot beginnt jeweils im zweiten Schulhalbjahr. Informationen hierzu erteilen Herr Niewald und Herr Volkmann. Formulare Viele der im Lehreralltag erforderlichen Formulare sind auf dem Intranet-Server S7 unter: http://s7.schule.local/schulleitung/Formulare/Forms/AllItems.aspx Fortbildungen schulexterne Fortbildungen der Bezirksregierung werden häufig ausschließlich über Seite 5 von 29 http://www.lehrerfortbildung.bezreg-detmold.nrw.de/ bekannt gegeben. Schulinterne Fortbildungen z.B. Unterrichtsmethoden zur Schüleraktivierung“ werden in jedem Schuljahr angeboten. Informationen werden intern per Email bekannt gegeben. Freud- und Leidkasse des Kollegiums Die Gelder der Freud- und Leidkasse des Kollegiums werden für Geschenke an Kolleginnen und Kollegen bzw. Pensionärinnen und Pensionäre bei Dienst- und Altersjubiläen, Pensionierungen o. ä. verwendet. Der Beitrag, z. Z. jährlich € 5,-, wird durch die Mitglieder des Lehrerrates eingesammelt und verwaltet. Förderverein: Der Förderverein „Freunde und Förderer der Carl-Severing-Schulen“ unterstützt unser Kolleg in vielfältiger Weise. Die Mitgliedschaft kostet 20€ / Jahr und wird im Schulbüro beantragt. Verein der Wanderfreunde des CSB Der Verein der Wanderfreunde unterstützt Schüler und Lehrer des CSBME und CSBHT durch diverse Materialien und Aktionen: - Kegelbahn im Keller des CSBHT, nutzbar für alle Klassen - Kleinlastenanhänger zum Verleih - Segelboote auf dem Steinhuder Meer - Surf- und Kiteausrüstungen für Klassenfahrten - Kurzski und Skischuhverleih für Klassenfahrten - Finanzielle Unterstützung bei Projekten Ansprechbar im CSBME sind Andreas Beher (Anhänger), Rüdiger Hollmann (2. Vorsitzender), Uli Langen (Ski) und Jochen Holwitt (Surf) Gebäude. s. beigefügter Gebäudeplan Gleichstellungsbeauftragte Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung hier an unserem Kolleg. Die Aufgaben werden von Frau Heike Thenhausen wahrgenommen. Hausmeister Hausmeister sind Herr Siemens für M1 und M2 (Tel. 6855) sowie Herr Steinmeier für M3. (Tel. 2430 oder 6890). Schadensmeldungen nimmt das Schulbüro auf. Hofdienst In der 8. Stunde reinigt jede Klasse einmal im Jahr den Hof. Für den Hofdienst gilt ein eigener Plan, der einzuhalten ist. Intranet Das zentrale Informationssystem für das Kollegium der Schule ist der Intranet-Server S7. Zu erreichen ist der Intranet-Server S7 über http://s7 Oder von Extern über das Internet über: http://ssl.csbme.de (Nach Eingabe von SCHULE\vorname.nachname und ihrem Passwort) Seite 6 von 29 Jahresterminplan Neben dem Jahresterminplan gibt es extra Prüfungspläne für die vollzeitschulischen Bereiche sowie aktuelle Hinweise unter (http://s7.schule.local/) Kantine Die Kantine (Raum 11) ist verpachtet und wird von Frau Bollhorst ( 5 21 41 74) als Privatbetrieb geführt. Sie ist geöffnet vormittags Montag bis Freitag von 7:15 Uhr bis 13:30 Uhr, Samstag 7:15 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr Klassenbezeichnungen s. Liste der Klassenbezeichnungen Kammerprüfungen Die Termine der Kammerprüfungen können dem internen elektronischen Kalender (http://s7.schule.local/) entnommen oder bei der Abteilungsleitung erfragt werden. Das tatsächliche Beschulungsende für Auszubildende nach der schriftlichen Kammerprüfung legt die Abteilungsleitung fest. Klassenbücher sind nach dem Unterricht an die festgelegten Aufbewahrungsorte (Abteilungsräume oder R24) zurückzubringen. Klassenfahrten Klassenfahrten werden am Anfang eines Schuljahres beim Schulleiter beantragt und durch die Schulkonferenz genehmigt Konferenzen Es besteht Teilnahmepflicht für alle Konferenzen und Dienstbesprechungen. Der oder die Einladende (Bildungsgangkonferenzvorsitz, Bereichsleiter usw.) legen im Verteiler fest, welche Lehrkräfte an einer Veranstaltung teilnehmen müssen und welchen Lehrkräften die Teilnahme freigestellt wird (Kurzzeichen in Klammern gesetzt). Für bestimmte Aufgaben sollten Teilbildungsgangkonferenzen gebildet werden. Verfahrensregelungen bei Abwesenheit: Dienstlich oder privat verhinderte Kollegen/innen entschuldigen sich direkt bei dem/der Einladenden. Wenn ein Einvernehmen über die Teilnahme nicht erzielt werden kann, entscheidet der Schulleiter. Eine Entschuldigung direkt beim Schulleiter ist evtl. problematisch, da der Schulleiter nicht in allen Fällen entscheiden kann, ob eine Lehrkraft bei einer Veranstaltung zwingend erforderlich ist. Ebenso kann keine generelle Regelung bei parallelen Dienstgeschäften (insbes. Unterricht und LEFO) erfolgen. Der/die Einladende führt eine Anwesenheitsliste und trägt Entschuldigungen mit dem angegebenem Grund ein (z.B. Unterricht, IHK-Prüfung, krank, privat, ... Die Konferenzlisten werden in Raum 18 gedruckt. Die Noten für die Konferenzlisten und den anschließenden Zeugnisdruck werden in das Notenmodul in Raum 24 eingegeben. Die in der Konferenz beschlossenen Noten und Zeugnisbemerkungen sind Grundlage für den Zeugnisdruck (vgl. auch Zeugniserstellung). Seite 7 von 29 Kopierer /Kopierkosten Kopierer für Lehrpersonen stehen in den Räumen: 116, 364 und 922. Zur Deckung der Kopierkosten werden folgende Schülerumlagen erhoben: Vollzeit 9,00 €, Teilzeit 6 € Zur Deckung der Kopierkosten (vgl. auch Verbrauchsmittelumlage) Krankmeldung von Kolleginnnen /Kollegen Krankmeldungen sind so frühzeitig wie möglich dem Schulbüro (ab 7.00 Uhr) oder den für die Erstellung der Vertretungspläne zuständigen Kollegen Detlef Neumann oder Manfred Obernolte (0521) 51 66 31 mitzuteilen. Ärztliche Bescheinigungen sind im Büro abzugeben, die Schulaufsicht erhält Jahresübersichten. Für Vertretungen bei kurzfristigen Erkrankungen an Samstagen und dienstag- bzw. donnerstagabends werden kurzfristig durch Aushang anwesende Kolleginnen oder Kollegen benannt. Lehrerrat Der Lehrerrat wird für jeweils 4 Jahre gewählt. Die Mitglieder des Lehrerrates sind zurzeit Herr Beckmann (Vorsitzender), Frau Hukemann, Herr Dr. Ansahl, Herr Siebert und Herr Sandmann. Lehrerzimmer Lehrerzimmer befinden sich in folgenden Bereichen Elektrotechnik und IT-Technik: Raum 359, Maschinenbautechnik: Raum 13, Verkehrstechnik: Raum 306, Berufsübergreifender Lernbereich Raum 117, Gebäudetechnik Raum 59b Lehrerarbeitsraum Ein Lehrerarbeitsraum befindet sich im Raum 111. Schulbücher Zu Schuljahresbeginn stellen die Bereichsleiter den jeweiligen Bedarf in den Bereichen fest. Neubestellungen erfolgen durch Frau Schweser (Raum 16). Die Schulbücher werden im Keller K4 gelagert. Ausgegeben und gelistet werden sie durch Herrn Beher (Raum 18). Schülerzugang zum EDV-Schulnetz Siehe Punkt: EDV-Schulnetz / Internetzugang / Emails Sicherheitsbeauftrage/r Es besteht ein Arbeitskreis von Sicherheitsbeauftragten. Der Leiter des Arbeitskreises ist Herr Holwitt. Mentoren Jede sich neu einarbeitende Kollegin bzw. sich neu einarbeitender Kollege erhält einen in Absprache mit allen Betroffenen einen Mentor je Fach, der ihr/ihm in praktischen und pädagogischen Anfangsund Alltagsfragen zur Seite steht. Seite 8 von 29 Nachprüfungen Eine Nachprüfung ist möglich, wenn durch die Verbesserung der Note in einem Fach von „mangelhaft“ nach „ausreichend“ oder von „ungenügend“ nach „mangelhaft“ die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. Die Möglichkeit einer Nachprüfung wird von der Versetzungs- bzw. Abschlusskonferenz beschlossen und der Schülerin bzw. dem Schüler durch eine entsprechende Bemerkung auf dem Zeugnis mitgeteilt. In Bildungsgängen ohne Versetzung (Berufsschule) können Schüler/innen, die in einem Schuljahr in zwei Fächern die Note „mangelhaft“ haben, eine Nachprüfung ablegen, wenn eines oder beide Fächer lt. Lehrplan nicht weitergeführt werden oder de-facto abgeschlossen ist. (z. B: Deutsch nach dem ersten Ausbildungsjahr). Die Nachprüfung kann auch am Ende der Berufsschulzeit abgelegt werden, um den Abschluss zu erreichen. Meldungen zu Nachprüfungen müssen schriftlich mit einem Formblatt beantragt werden, das im Schulbüro erhältlich ist. Die Nachprüfung findet nach den Sommerferien (bzw. im März bei 3,5 jähriger Ausbildung) statt und muss für den Sommertermin spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein. Die Meldung zur Nachprüfung hat spätestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn zu erfolgen. Zuständig für die Nachprüfungen im Bereich Fachschule ist Herr Krenzer, im übrigen FHR Bereich Herr Niewald, für die Berufsgrundschule Herr Jäkel und für den dualen Bereich Herr Paszehr. Der schriftliche Prüfungsvorschlag einschließlich Deckblatt und Erwartungshorizont („Lösung“) muss rechtzeitig im Schulbüro vorliegen. In Sommerferien ist dies i. d. R. der Montag der letzten ganzen Ferienwoche! Ein Vorschlag zur mündlichen Prüfung muss nicht vorgelegt werden. Der Schulleiter prüft die Vorschläge der FHR Prüfungen und der Prüfungen zum Fachschulexamen und leitet diese an die Bezirksregierung zur Genehmigung weiter. Alle anderen Prüfungsvorschläge genehmigt die Abteilungsleitung im Auftrag der Schulleitung. Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, ist der Vorschlag genehmigt. Über die mündliche Prüfung muss ein Protokoll erstellt werden, aus dem die gestellten Aufgaben und die Bewertung der Schülerantworten hervorgehen. Die Verwendung eines einheitlichen Protokolls ist nicht zwingend. Seite 9 von 29 Die schriftliche Prüfung soll mindestens dem Umfang einer neunzigminütigen Klassenarbeit entsprechen. Die mündliche Prüfung soll in Form eines zwanzigminütigem Fachgesprächs durchgeführt werden. Zur Ermittlung des Nachprüfungsergebnisses ist das Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung gleichgewichtet zu berücksichtigen. Seite 10 von 29 Nachprüfung / zweijährige Ausbildung Wird eine zweijährige Ausbildung in einer drei (dreieinhalb)- jährigen Ausbildung fortgesetzt und wird am Ende der zweijährigen Ausbildung ein Berufsschulabschluss nicht erreicht, so wird der Schülerin / dem Schüler ggfs. eine Nachprüfung angeboten. Nicht bestandene Abschlussprüfung in der Dualen Ausbildung Schüler/innen, die nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungszeit verlängern, haben die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, den Berufsschulunterricht weiterhin zu besuchen. Haben sie mit Ende der regulären Ausbildungszeit bereits den Berufsschulabschluss erreicht, so wird am Ende der verlängerten Ausbildungszeit kein neues Zeugnis erteilt. Haben die Schüler/innen den Berufsschulabschluss nach der regulären Ausbildungszeit nicht erreicht (Abgangszeugnis), so erhalten sie die Möglichkeit, ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Dazu wird das Abgangszeugnis in ein Jahreszeugnis umgewandelt und die schulischen Leistungen werden am Ende der Schul- und Ausbildungszeit neu festgestellt und es wird ggfs. ein Abschlusszeugnis erteilt. Der Schülerin/dem Schüler wird aber am Ende der regulären Ausbildungszeit ggfs. die Möglichkeit eingeräumt, sich einer Nachprüfung zu unterziehen. Wird hierdurch ein Berufsschulabschluss erzielt, so findet in der Verlängerung der Ausbildungs- und Schulzeit keine weitere Leistungsfeststellung mehr statt. Eine Nachprüfung am Ende der verlängerten Ausbildungs- und Schulzeit findet in jedem Fall nicht statt. Noten / Anzahl der Leistungsnachweise Die Vereinbarung über die im Bildungsgang vereinbarten Anzahl von Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen sind in der didaktischen Jahresplanung eingetragen. Im Zweifelsfall gibt der Abteilungsleiter verbindliche Auskunft. Noten / abgeschlossene Fächer Auf dem Abschlusszeugnis (bzw. Abgangszeugnis) werden alle Noten der jeweils abgeschlossenen Fächer ausgewiesen, auch wenn diese nicht im letzten Jahr erteilt wurden. In Ausbildungsgängen der Berufsschule, die an eine zweijährige Ausbildung anschließen (z. B. Zweiradmechaniker - Fahrrichtung Fahrradtechnik im Anschluss an eine Ausbildung als Fahrradmonteur) werden die Noten der abgeschlossenen Fächer aus dem ersten Ausbildungsabschnitt (z. B. in Deutsch oder Religionslehre) auf das Abschlusszeugnis der zweiten Ausbildung als „geholte“ Note übernommen und entsprechend ausgewiesen. Noten / Notenlisten / Digitale Notenlisten Zusätzlich zu privat geführten Notenlisten sind alle Noten der Klassenarbeiten und der sonstigen Leistungen in der Klassenordnern einzutragen bzw. abzuheften, die in den einzelnen Abteilungen und Bereichen eingestellt sind. Personenbezogene Daten, wie Notenlisten in digitaler Form, dürfen außerhalb der Schule nur während der aktiven Schulzeit der Schüler geführt werden, wenn von der Schulleitung eine Genehmigung eingeholt wurde. Das Formular für die Genehmigung finden Sie in Intranet unter: http://s7.schule.local/schulleitung/Formulare/Forms/AllItems.aspx Notfall Bei allen Notfällen ist sofort das Schulbüro zu informieren, das weitere Schritte vermitteln kann. Seite 11 von 29 Öffnungszeiten des Schulgebäudes Gebäude M1 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 7.00 Uhr - 20:30 Uhr 20:30 Uhr 20:30 Uhr 20:30 Uhr 19:00 Uhr 14.30 Uhr Gebäude M2 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 6:30 Uhr 7.30 Uhr - 20:30 Uhr 20:30 Uhr 20:30 Uhr 20:30 Uhr 19:00 Uhr 14.00 Uhr Gebäude M3 (Werkstätten) 6:30 Uhr - 20:30 Uhr 6:30 Uhr - 20:30 Uhr 6:30 Uhr - 20:30 Uhr 6:30 Uhr - 20:30 Uhr 6:30 Uhr - 19:00 Uhr 7.00 Uhr - 13.30 Uhr Außerhalb der genannten Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Gebäuden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Schulleitung und dem Hausmeister erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht darauf, dass die Hausmeister Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten haben. Unterrichtszeiten: siehe Anhang Postfach für Lehrer/innen Das Postfach befindet sich in Raum 24 und ist arbeitstäglich zu beachten. Religionsunterricht Die Teilnahme am Religionsunterricht ist für Schüler/innen evangelischen und katholischen Bekenntnisses verpflichtend. Im Fall von Gewissenskonflikten ist die Abmeldung möglich. Für die Abmeldungen gilt an unserem Berufskolleg folgendes Verfahren: Bei Berufsschülern sind insbesondere bei Randstunden die Ausbildungsbetriebe über Ausfallzeiten zu informieren .Jeder Schüler wird vom Klassenlehrer angehalten an mindestens drei Unterrichtseinheiten teilzunehmen, in denen die Religionslehrer über die Inhalte des Faches informieren. Abmeldungen erfolgen über den Klassenlehrer. Es werden nur Abmeldungen m i t vollständigen Angaben angenommen - Abmeldung durch den Schüler (nicht durch die Eltern) - an den Schulleiter adressiert Abmeldungen enthalten Name, Vorname, Klasse, Datum, Unterschrift. (Schmierzettel werden nicht akzeptiert) Für Berufsschüler muss die Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes über die Ausfallstunden vorgelegt werden (es bietet sich an, das entsprechende Formblatt zu nutzen; im Büro zu nutzen) Der Klassenlehrer bestätigt den Eingang mit Datum und Kurzzeichen und leitet es weiter an den Religionslehrer. Dieser bestätigt die Kenntnisnahme und recht die Abmeldung weiter an das Schulbüro und leitet diese weiter an das Schulbüro. Der Schulleiter zeichnet das Schreiben. Die Abmeldung wird in einer Liste im Schulbüro vermerkt. Die Klassenlehrer informieren über dieses Verfahren und dringen auf die Umsetzung. Note im Fach Religionslehre auf dem Abschlusszeugnis: Meldet sich die Schülerin oder der Schüler im Verlauf des Bildungsganges ab, so wird nicht die letzte erteilte Note sondern der Wert „abgemeldet“ auf das Abschluss- oder Abgangszeugnis übernommen. Seite 12 von 29 Schulsozialarbeiter/in Schulsozialarbeiterin ist Frau Schulz. Offene Sprechstunde: Mittwoch von 9.oo bis 13.oo in Raum 215 Terminvereinbarungen i.d. Schulzeit für Montag, Dienstag, Donnerstag auch unter Tel.: 01522 2903069 Schwerpunkte der Schulsozialarbeit: - Beratung nach Bildung und Teilhabe - Einzelfallhilfe, Beratung, Vermittlung von Hilfen bei schulischen und privaten Problemlagen - Zusammenarbeit mit Lehrkräften im Themenbereich Berufswahlorientierung, Übergang Schule-Beruf - Verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk Schule, Jugendberufshilfe, Jobcenter, Agentur für Arbeit - Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Behörden, Bildungsträgern, Jugendhilfe - Teilnahme an Sprechtagen, Konferenzen, Elternarbeit - Ermittlung von Bedarfen unter Berücksichtigung bestehender Beratungs- u. Betreuungsangeboten - Abstimmung und Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitung Schlüssel Die erforderlichen Schlüssel erhalten Sie im Schulbüro. Die Außentüren des Schulgebäudes lassen sich mit dem Lehrerschlüssel nicht öffnen, daher ist es notwendig, sich an die Öffnungszeiten des Gebäudes zu halten. SV Aktuelle Informationen zur SV sind auf dem Webauftritt der Schule zu finden unter Schulleben Schülervertretung. SV Beratungslehrer sind zurzeit Frau Maisohle, Herr Heinrich und Herr Wittig. Sonderurlaub Sonderurlaub entsprechend der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW vom 10.1.2012 wird bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formblatt beantragt. Sport AG / Lehrersport Der Lehrersport findet am Mittwoch um 15.30 Uhr in der Sporthalle Heeper-Straße statt. Es wird Volleyball gespielt. Verbrauchsmittelumlage Vollzeit 9,00 € Teilzeit 6,00 € Vertretungsplan (siehe auch auf S7/Schulleitung/Vertretungsgrundsätze_23-01-14.doc) Absenzmeldung Seite 13 von 29 Der/Die Kollege/in ist verpflichtet umgehend mit Kenntnisnahme eines Termins die Abwesenheit anzuzeigen und Vertretungsvorschläge zu machen. Für die Absenzmeldung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Jede/r Kollegin/e füllt eine Absenzmeldung aus. Vorlagen sind erhältlich im o o Telefonische Krankmeldungen erfolgen o o Vertretungsbüro Raum 22 Intranet s7.schule.local\Schulleitung\Formulare Im Schulbüro unter 51-6837, -2410 oder –2436 und bei den Vertretungsplanern unter 51-6631 (ggf. Anrufbeantworter) Mitteilungen per email o Langfristig planbare Vertretungen können auch per email an [email protected], [email protected] und [email protected] versendet werden. Bitte die Nachrichten immer an alle drei Adressen versenden. Absenzmitteilung Vertretungsregelungen werden täglich aktualisiert und veröffentlicht über o Monitore im EG Gebäude M1 und M2 o Intranet Y:\_Lehrerbereich_\Stundenplan o Internet https://www.csbme.de - Schulnetz – für Lehrer (Server S7) Es werden keine individuellen email-Benachrichtigungen verschickt und es werden keine individuellen Ausdrucke in die Lehrerfächer verteilt. o Die Ausnahme bilden Vertretungsregelungen, die so kurzfristig sind, dass zur Sicherstellung der Benachrichtigung ein Ausdruck als sinnvoll erscheint. o Bei kurzfristigen Vertretungen finden in der Regel telefonische oder persönliche Rücksprachen statt Jede(r) Kollegin(e) ist verpflichtet täglich die Vertretungsregelungen einsehen. Widersprüche und Beschwerden Bei Beschwerden / -Widersprüchen zu Zeugniseinträgen gilt folgendes Verfahren Ist das Zeugnis der Schülerin / dem Schüler noch nicht ausgehändigt, so wird das Zeugnis in Absprache mit der Abteilungsleitung neu ausgefertigt. Hat die Schülerin / der Schüler das Zeugnis bereits erhalten, so muss sie / er - wenn keine versetzungsrelevante Note oder Fehlzeit betroffen ist - eine schriftliche Beschwerde formulieren (kein Email). Die Lehrperson nimmt dazu schriftlich Stellung, am einfachsten auf dem gleichen Blatt. Bei unstrittigen Fällen wird danach das Zeugnis geändert. In versetzungs- /abschlussrelevanten Fällen muss die Schülerin / der Schüler einen Widerspruch entsprechend dem Widerspruchsbescheid auf dem Zeugnis formulieren. Für diesen (seltenen) Fall gibt es eine eigene Handreichung, die Sie als Kollegin / Kollege nach dem Eingang eines Widerspruchs automatisch erhalten. Seite 14 von 29 Zeugniserstellung Die Noten für die Konferenzlisten und den anschließenden Zeugnisdruck werden in das Notenmodul in Raum 24 eingegeben. In Laufwerk N ist die Datei floskeln.txt hinterlegt. Dort sind konkrete Vorschläge für Zeugnisbemerkungen. Sobald in das Feld „Zeugnisbemerkungen“ # und die entsprechende Nr. eingegeben wird und anschließend mit Enter ( ) bestätigt wird, wird die Zeugnisbemerkung dort eingetragen. $Vorname$ $Name$ in der Zeugnisbemerkung bedeutet, dass Vor- und Zuname im ausgedruckten Zeugnis erscheint. Die in der Konferenz beschlossenen Noten und Zeugnisbemerkungen sind Grundlage für den Zeugnisdruck. Die von den Fachlehrern und der Abteilungsleitung unterschriebenen Konferenzlisten werden in R 18 eingereicht. Dort erfolgt der Zeugnisdruck. Seite 15 von 29 Anlagen Infoblatt für Schüler/innen CARL-SEVERING-BERUFSKOLLEG für Metall- und Elektrotechnik der Stadt Bielefeld Schülerinformation 2013/2014 Schulbüro Das Schulbüro ist für Schülerinnen und Schüler nur in den Pausen von 9.20 Uhr – 9.40 Uhr, 11.10 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 13.15 Uhr geöffnet. Das Schulbüro ist zu erreichen unter (0521) 5124 10, 51-24 36, 51-65 20, 51-68 37 und Telefax (0521) 51-30 31 montags bis donnerstags 8.00 Uhr – 13.15 Uhr und 13.45 Uhr – 16.00 Uhr sowie freitags 8.00 Uhr – 13.00 Uhr. Die Email-Adresse lautet [email protected]. Die Postanschrift ist Hermann-Delius-Straße 4, 33607 Bielefeld. Geben Sie in allen Schreiben bitte die Klassenbezeichnung und den Namen der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers an. Schülerstammblätter werden Ihnen in den ersten Wochen des neuen Schuljahres von Ihrer Klassenlehrerin / Ihrem Klassenlehrer mit der Bitte um Durchsicht und eventuelle Korrektur vorgelegt. Für Auszubildende können Stammblätter nur erstellt werden, wenn bei der Anmeldung die Telefonnummer des Ausbildungsbetriebes angegeben wurde. Bitte kontrollieren Sie sehr genau, ob Ihre persönlichen Daten (vollständige und richtige Schreibweise des Namens, richtige Angabe von Geburtsdatum und Geburtsort, erreichter allgemeinbildender Schulabschluss) auf der Karteikarte korrekt festgehalten wurden. Vergleichen Sie am besten die Angaben auf der Karteikarte mit Ihrem Personalausweis, besonders die Angabe des Geburtsortes. Die Angaben auf dem Stammblatt werden später in Ihre Zeugnisse übernommen. Änderungen Ihrer Anschrift teilen Sie bitte umgehend Ihrer Klassenlehrerin / Ihrem Klassenlehrer mit. Schülerausweise Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer erhält die ausgedruckten Schülerausweise und heftet die Passfotos ein. Eine Schülerin / ein Schüler sammelt die unterschriebenen Schülerausweise aller Schülerinnen und Schüler der Klasse ein und gibt sie zum Siegeln im Schulbüro ab. Das Schulbüro gibt die gesiegelten Schülerausweise an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zurück. Unterschrieben werden die Ausweise durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, verlängert zu Beginn der folgenden Schuljahre durch das Schulbüro. Schulbescheinigungen (für Vollzeitschülerinnen und -schüler sowie Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Technik) werden klassenweise per EDV erstellt und über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an Sie ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Schulbescheinigung erhalten, weitere Bescheinigungen werden nicht ausgestellt. Daher sollten Sie niemals das Original, sondern immer nur Kopien der Schulbescheinigung weitergeben. Fahrkosten für die Fahrten zwischen Schule und Wohnung (in Form einer Jahresfahrkarte) übernimmt die Stadt Bielefeld auf Antrag nur für Schülerinnen und Schüler von vollzeitschulischen Bildungsgängen mit Ausnahme der Fachoberschule und der Fachschule für Technik, wenn der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule länger als 5 km ist. Auswärtige SchülerInnen von Bezirks- / Landesfachklassen können nach Ende jedes Schulhalbjahres unter Beifügung der Fahrkarten einen Antrag auf Erstattung Seite 16 von 29 der entstandenen Fahrkosten stellen. Einzelheiten können Sie einem Merkblatt entnehmen, das Sie ebenso wie Anträge auf Fahrkostenerstattung im Schulbüro erhalten. Verspätetes Erscheinen zum Unterricht oder vorzeitiges Verlassen des Unterrichts können Sie beantragen, wenn Ihnen wegen der Fahrzeiten der öffentlichen Nahverkehrsmittel unzumutbare Wartezeiten (in der Regel mehr als eine Stunde) vor oder nach dem Unterricht entstehen. Antragsformulare erhalten Sie im Schulbüro; die ausgefüllten Anträge werden über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an den Bereichsleiter weitergeleitet. Krankmeldungen sind spätestens am 2. Unterrichtstag der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder dem Schulbüro schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses zu übergeben. Entschuldigungen, Atteste o. ä. von Auszubildenden müssen vom Ausbildungsbetrieb gegengezeichnet sein. Für versäumte Unterrichtstage, an denen angekündigte Klassenarbeiten geschrieben wurden, kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Entschuldigungen werden nur für Unterrichtsversäumnisse aus nicht vorhersehbaren Gründen anerkannt. In allen anderen Fällen ist rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen, Antragsformulare sind im Schulbüro erhältlich (siehe auch Merkblatt Berufsschulpflicht usw.). Wenn Sie während eines Unterrichtstages den Unterricht verlassen müssen, ist eine Abmeldung bei der z. Zt. unterrichtenden Lehrkraft oder der Lehrkraft der nachfolgenden Unterrichtsstunde erforderlich. Schul- und Schulwegunfälle Jeder Unfall in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Schule, der zu einer ärztlichen Behandlung führt, muss von der Schule der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Bitte veranlassen Sie bei einem Unfall, dass durch die jeweilige Lehrerin / den Lehrer eine entsprechende Meldung erfolgt! Abmeldung Sollten Sie Ihre Ausbildung abbrechen oder sich vorzeitig vom Besuch vollzeitschulischer Bildungsgänge abmelden, teilen Sie Ihre Abmeldung der Schulleitung bitte schriftlich mit. Mit der Abmeldung sind abzugeben: 1. alle von der Schule leihweise erhaltenen Bücher, 2. die Schulbescheinigung im Original, 3. der Schülerausweis, 4. ggf. die Jahresfahrkarte. Bei Beendigung des Schulbesuchs erhalten Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis und eine Bescheinigung über den Schulbesuch für Ihre Rentenversicherung. Seite 17 von 29 CARL-SEVERING-BERUFSKOLLEG für Metall- und Elektrotechnik der Stadt Bielefeld Hausordnung Diese Hausordnung für unsere Schule wurde zwischen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft – Schülerinnen und Schüler, dem Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeitern, Erziehungsberechtigten, betrieblichen Ausbildern, Mitarbeiterinnen im Büro, dem Hausmeister und Reinigungspersonal – vereinbart. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten am Schulleben ist Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Ausbildungsprozesses unserer Schülerinnen und Schüler. Das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Arbeit in unserer Schule können nur dann gelingen, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen, höflich und tolerant miteinander umgehen und uns bei Konflikten bemühen, friedlich Kompromisse und gerechte Lösungen zu suchen. Anweisungen von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fall Folge zu leisten. Aufsichtführende Lehrkräfte in den Pausen können nicht jede Schülerin und jeden Schüler persönlich kennen, daher nennt jede Schülerin und jeder Schüler auf Befragen Namen und Klasse. Im Konfliktfall zwischen Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft sollte der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer sein. Der Beschwerdeweg über die Schulleitung steht jedem Beteiligten offen. Die SV, die SV-Verbindungslehrer und Beratungslehrer können hinzugezogen werden. Lernen und Lehren fallen leichter in Gebäuden und Räumen, in denen wir uns wohl fühlen. Die Schulgebäude, die Inneneinrichtungen, die Fach- und Klassenräume und die leihweise überlassenen Lernmittel werden sorgfältig behandelt. Vorsätzliche Beschädigungen führen zu Schadensersatzansprüchen des Schulträgers. Aufgefallene Mängel und Beschädigungen werden umgehend einer Lehrkraft gemeldet. Dauerhafte Veränderungen in Klassenräumen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück ist untersagt. Außerhalb der Schulgebäude ist das Rauchen gestattet auf dem öffentlichen Weg zwischen Hermann-DeliusStraße und Huberstraße im Durchgangsbereich zwischen den Gebäudeteilen M1 und M2. Dort sind für Zigarettenkippen und -asche Aschebehälter aufgestellt. Verunreinigungen der Klassenräume, der Gebäude und des Schulgeländes sind vom Verursacher zu beseitigen. Aus hygienischen Gründen sind insbesondere das Spucken und das Ausspucken von Kaugummi zu unterlassen. Solange Müll im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände herumliegt, übernehmen alle Klassen einen regelmäßigen Reinigungsdienst. Unterrichts- und Fachräume werden so verlassen, wie man sie wieder vorfinden möchte. Am Ende des Unterrichtstages werden beim Verlassen des Klassenraumes Verunreinigungen beseitigt, Stühle hochgestellt, Fenster verschlossen, Beleuchtung und Belüftungsanlagen ausgeschaltet. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum. Motorräder und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Bereichen des Schulhofes abzustellen. Das Verhalten bei Brandalarm ist durch die „Richtlinien für das Verhalten in der Schule bei Brandgefahr“ geregelt. Diese Richtlinien sind Bestandteil dieser Hausordnung. Seite 18 von 29 Um einen effektiven Unterricht zu gewährleisten, sind Essen und Trinken während des Unterrichts verboten, nur mit Zustimmung der Lehrkraft können in Sonderfällen Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden. Handys, andere Telekommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik dürfen ausschließlich im ausgeschalteten Zustand in Unterrichtsräume mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät bis zum Ende des Unterrichts eingezogen. Das Verlassen des Unterrichtsraumes während des Unterrichts kann nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt werden. Drogen, alkoholische Getränke und Waffen jeglicher Art dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. In den Pausen sollen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sich entspannen. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen die Klassenräume, zur Verhinderung von Diebstählen werden die Klassenräume verschlossen. Geld und Wertsachen sollten niemals, insbesondere nicht in den Umkleideräumen der Sporthallen, zurückgelassen werden. Lehrkräfte führen Aufsicht in den Schulgebäuden, den Werkstätten, den Sportstätten und auf dem Schulgelände durch. Bei Verschiebung von Pausenzeiten und beim Wechseln von Unterrichtsräumen ist sicherzustellen, dass der Unterricht der übrigen Klassen nicht gestört wird; die notwendige Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten. Bei Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz. Der Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern in den Pausen in ihrem Klassenraum, nicht jedoch in Fachräumen, ist möglich, wenn die Schulklasse bereit ist, die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Klassenraum zu übernehmen, und wenn die zuletzt unterrichtende Lehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer damit einverstanden ist. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass sich während der gesamten Pause mindestens 2 Schülerinnen oder Schüler im Klassenraum aufhalten. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse erschienen, holt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Schulbüro Informationen ein. Der Schulleiter übt im Auftrag und nach Anordnung des Schulträgers das Hausrecht aus. Sind weder der Schulleiter noch sein ständiger Vertreter anwesend und ist keine andere Lehrkraft mit der Vertretung des Schulleiters beauftragt, nimmt der Hausmeister das Hausrecht wahr. Verstöße gegen diese Vereinbarung können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz (SchG) zur Folge haben, bei Auszubildenden wird zusätzlich der Ausbildungsbetrieb benachrichtigt. Bielefeld, 07.09.2011 Der Schulleiter Der Lehrerrat Die Schülervertretung Seite 19 von 29 Verhalten im Brandfall 1. Brand melden b) Ruhe bewahren! c) Bei Brandgefahr sind die blauen Feuermelder in den Fluren auszulösen. d) Die Feuerwehr ist durch das Betätigen der roten Feuermelder (Erdgeschoss, Schulbüro, Hausmeister) oder telefonisch unter 51 - 23 01 zu alarmieren. e) Mitteilung des Auslösenden an das Schulbüro. 2. In Sicherheit bringen a) Das Alarmzeichen ist in jedem Fall ernst zu nehmen – auch bei einem Probealarm. b) Weites Öffnen der Flur- und Schulhaustüren bei Alarm durch die Lehrer, die in den nächstgelegenen Klassenräumen unterrichten. c) Die Schüler verlassen klassenweise unter Aufsicht des Lehrers das Schulgebäude. d) Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung dadurch nicht verzögert wird. e) Die gekennzeichneten Fluchtwege sind einzuhalten. Die Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. f) Die Lehrer stellen sicher, dass kein Schüler zurückbleibt g) Fenster und Türen sind zu schließen. h) Sammelstelle für alle Schüler und Lehrer ist der markierte Sammelpunkt vor dem rückwärtigen Eingang des CSB / HT und den Werkstätten. Die Lehrer kontrollieren die Vollzähligkeit ihrer Klasse und melden dies am Sammelpunkt. i) Die weiteren Anweisungen sind abzuwarten. Seite 20 von 29 Raumpläne Gebäudeteil M2 5. Obergeschoss 551 Netzwerkzentrum 556 Labor Netzwerktechnik 557 Vorbereitung Netzwerktechnik 4. Obergeschoss 451 Bereichsleitung 452 Labor Elektroinstallation 453 Werkstatt Elektrotechnik 454 Labor Elektronik 456 Medien Elektrotechnik 462 Gruppenarbeitsraum Informatik 463 Sammlung Elektrotechnik 3. Obergeschoss 351 Bereichsleiter Herr Niewald 356 Werkstatt Elektrotechnik 357 Labor Elektronik 359 Kommunikationszentrum Elektrotechnik 360 Bibliothek Elektrotechnik, IT-Technik; Bereichsleiter Herr Holwitt und Herr Paszehr 364 Sammlungen Elektrotechnik/Politik 363 Gruppenarbeitsraum 2. Obergeschoss 253 Labor Regelungstechnik 255 Labor SPS 257 Labor Elektrische Maschinen 260 Sammlung Automatisierungstechnik 1. Obergeschoss 151 Labor Physik 152 Sammlung Physik 153 Fachraum Physik 155 Labor Prozessortechnik/ PC gestützte Messtechnik 156 Labor Informatik 157 Labor Informatik 158 Labor Informatik 159 Labor Informatik Seite 21 von 29 160 Serverraum Internet Erdgeschoss 051 Gruppenarbeitsraum 052 Fachraum Haustechnik 053 Labor Sanitärtechnik 054 Labor Heizungstechnik 055 Sammlung Versorgungstechnik 059 Kommunikationszentrum Versorgungstechnik, Bereichsleiter StD Densborn Seite 22 von 29 Gebäudeteil M1 3. Obergeschoss 304 Kommunikationszentrum Verkehrstechnik 306 Kommunikationszentrum Verkehrstechnik 308 Bereichsleiter Verkehrstechnik Frau Rudnik 310 Sammlung Verkehrstechnik 312 Sammlung Verkehrstechnik 313 Medien Verkehrstechnik 314 Sammlung Verkehrstechnik 2. Obergeschoss 202 Sammlung Techn. Kommunikation 203 Labor CAD 204 Labor Technisches Zeichnen 205 Medien Metalltechnik 206 Labor CAD 207 Sammlung Metalltechnik 1 208 Sammlung Metalltechnik 2 213 Sammlung Wirtschaftslehre/Politik/Religion 215 Berufliche Grundbildung 218 Sammlung Zweiradtechnik 219 SV-Raum 1. Obergeschoss 102 Sammlung Werkstofftechnik 106 Sammlung Metallbau 109 Hörsaal 111 Sammlung Chemie / Vorbereitung Religion 112 Labor Chemie 113 Sammlung Karosseriebau 115 Vorbereitung Chemie 116 Kopierraum 117 Kommunikationszentrum Sprachen und Obligatorik, 119 Fachraum Obligatorik Erdgeschoss 003 Labor Werkstofftechnik 008 Sanitätsraum, Sozialarbeit 009 REFA-Verband 010 Hausmeister Siemens 011 Kantine 012 Kantine 013 Kommunikationszentrum Metalltechnik 014 Schulbüro 015 Schulbüro Frau Nowak, Frau Stellbrink, Frau Voigt, 016 Büroleiterin Frau Hippe 017 Schulleiter Herr Bolte 018 Schulverwaltung Herr Wächter 021 Stellv. Schulleiter Herr Volkmann, 022 Vertretungen, Neumann und Obernolte 023 Bereichsleiter Herr Pohl, Herr Krenzer 024 Lehrergarderobe Seite 23 von 29 025 Kommunikationszentrum 1 026 Kommunikationszentrum 2 Gebäude M3 (Werkstatt) 901 902 903 904 Werkstatt Metallbearbeitung I Werkstatt Zweiradtechnik Werkstatt Kraftfahrzeugtechnik Labor Kraftfahrzeugtechnik I 905 906 907 908 909 910 911 912 Labor Kraftfahrzeugtechnik I Labor Kraftfahrzeugtechnik II Labor Kraftfahrzeugtechnik III Werkstatt Elektrotechnik II Hausmeister Werkstatt Elektrotechnik I Labor Materialflusstechnik Labor Automatisierungstechnik 913 914 915 916 917 Labor Hydraulik Labor Steuerungstechnik Logik-Lern-System Labor Steuerungstechnik SPS Labor Pneumatik 918 919 920 922 Labor CNC-Drehtechnik CNC-Drehmaschine Labor Messtechnik/Qualitätsmanagement Kommunikationszentrum 923 Labor CNC-Frästechnik 924 CNC-Fräsmaschine 925 Labor CAD 950 Werkstatt Metallbearbeitung II 951 Werkstatt Versorgungstechnik 960 Werkstatt Schweißtechnik I 961 Werkstatt Schweißtechnik II Beispiel: Systematik der Klassenbezeichnungen M Schulform/Bereich Metall- bzw. Maschinenbautechnik Z Bildungsgang/Beruf Zerspanungsmechaniker M Seite 24 von 29 1 A Kurzform EAT1A EBG1A EBT1A EEG1A EGS1A FET1A FET1U FMT1A FMT1U HAI1A HAP1A HFEIA HFM1A HFM1 U IFA1A IFS1A IKI1 A IKS1A ISE1A IVT1A MAF1A MBG1A MBO1A MFM1A MGM1A MIM1A MKM1A MMB1A MMEIA MOA1A MPD1A MSO1A MSP1A MTZ1A MWM1A MZMIA G`AMIA GFB1A GMK1A GSP1A VBK1A VFF1A VKF1A VKM1A VKSIA VZF1A _ Einschulungsjahrgang 2011 Parallelklasse A Name vollständig . Elektroniker für Automatisierungstechnik, FR AT Berufsgrundschuljahr Elektrotechnik Elektroniker für Betriebstechnik Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker für Geräte und Systeme, Systemelektroniker Fachschule für Technik - Elektrotechnik VZ Fachschule für Technik - Elektrotechnik TZ Fachschule für Technik - Maschinenbautechnik VZ Fachschule für Technik - Maschinenbautechnik TZ Informationstechnischer Assistent (HBFS) Physikalisch-technischer Assistent (HBFS) Fachoberschule Elektrotechnik VZ Fachoberschule Metalltechnik VZ Fachoberschule Metalltechnik TZ Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Fachinformatiker Systemintegration Informatikkaufleute (CSB WiVer) IT-System-Kaufleute, Informatikkaufleute IT-System-Elektroniker Fachkraft für Veranstaltungstechnik Maschinen- und Anlagenführer Berufsgrundschuljahr Metalltechnik Berufsorientierungsjahr Metalltechnik Feinwerkmechaniker Gießereimechaniker (3FR) Industriemechaniker Konstruktionsmechaniker Metallbauer Mechatroniker _ KSoB Technischer Produktdesigner Sonderklassen im Berufsorientierenden Bereich Technischer Systemplaner Teilezurichter Werkzeugmechaniker Zerspanungsmechaniker Anlagenmechaniker SHK Fachangestellte für Bädertechnik Mechatroniker für Kältetechnik Technischer Systemplaner - Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Berufskraftfahrer Fachkraft im Fahrbetrieb Karosserie- u. Fahrzeugbaumech., Mech.f.Karrosserieinst. Kraftfahrzeugmechatroniker, Kraftfahrzeugservicemechaniker Kraftfahrzeugservicemechatroniker Zweiradmechaniker - FT, Fahrradmonteur Seite 25 von 29 VZM1A Zweiradmechaniker - Motorradtechnik (FT, Fahrradmonteur) Seite 26 von 29 Bildungsgänge am CSB / ME Berufsorientierungsjahr Berufsorientierungsjahr Metalltechnik Fachoberschule Elektrotechnik (Vollzeit und parall. zur dualen Ausbildung) Fachoberschule Metalltechnik (Vollzeit und parall. zur dualen Ausbildung) Fachschule für Technik/Elektrotechnik (Vollzeit und Teilzeit) Fachschule für Technik/Maschinenbautechnik (Vollzeit und Teilzeit) Informationstechnischer Assistent Physikalisch-technischer Assistent Duale Berufe: Anlagenmechaniker- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Berufskraftfahrer Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker für Automatisierungstechnik Elektroniker für Betriebstechnik Elektroniker für Geräte und Systeme Fachangestellter für Bäderbetriebe Fachinformatiker – Anwendungsentwicklung Fachinformatiker – Systemintegration Fachkraft für Veranstaltungstechnik Fachkraft im Fahrbetrieb Fahrradmonteur Feinwerkmechaniker – Maschinenbau Fertigungsmechaniker Gießereimechaniker - Druck- u. Kokillenguss Gießereimechaniker - Handformguss Gießereimechaniker - Maschinenformguss Industrieelektriker - Geräte und Systeme Industriemechaniker Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker - Fahrzeugbautechnik Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker - Karosseriebautechnik Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker – Karosserieinstandhaltungstechnik Konstruktionsmechaniker Kraftfahrzeugmechatroniker Kraftfahrzeugservicemechaniker Maschinen- und Anlagenführer Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik Mechatroniker Mechatroniker für Kältetechnik Metallbauer - Konstruktionstechnik Seite 27 von 29 Systemelektroniker Technischer Produktdesigner Technischer Produktdesigner - Maschinen- und Anlagenkonstruktion Technischer Produktdesigner - Produktgestaltung und –konstruktion Technischer Systemplaner - Elektrotechnische Systeme Technischer Systemplaner - Stahl- und Metallbautechnik Technischer Systemplaner - Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Technischer Zeichner - Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik Technischer Zeichner - Maschinen- und Anlagentechnik Teilezurichter Werkzeugmechaniker Zerspanungsmechaniker Zweiradmechaniker – Fahrradtechnik (auslaufend) Zweiradmechatroniker- Fahrradtechnik Zweiradmechaniker – Motorradtechnik (auslaufend) Zweiradmechatroniker - Motorradtechnik Seite 28 von 29 Unterrichtsstunden: Montag - Freitag Stunde 1 2 Pause 3 4 Pause 5 6 Pause 7 8 Pause 9 10 Pause 12 13 Pause 14 15 16 von 07.50 08.35 09.20 09.40 10.25 11.10 11.30 12.15 13.00 13.15 14.00 14.45 15.00 15.45 16.30 17.30 18.10 18.50 19.10 19.50 20.30 bis 08.35 09.20 09.40 10.25 11.10 11.30 12.15 13.00 13.15 14.00 14.45 15.00 15.45 16.30 16.45 18.10 18.50 19.10 19.50 20.30 21.10 von 07.45 08.25 09.10 09.25 10.05 10.50 11.00 11.40 12.25 12.30 13.10 bis 08.25 09.10 09.25 10.05 10.50 11.00 11.40 12.25 12.30 13.10 13.55 Samstag Stunde 1 2 Pause 3 4 Pause 5 6 Pause 7 8 Seite 29 von 29
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