Was Lehrer am CSBME wissen sollten - Carl-Severing

Carl-Severing-Berufskolleg M/E
Verantwortlich:
Schulleitung
Entwicklungsstand: 13. 08. 2014
Orga-Handbuch des Carl-Severing-Berufskolleg für Metallund Elektrotechnik
Abschlussprüfungen
Für die Vollzeitschulischen Bildungsgänge gibt es langfristig geplante Termin für alle Fächer
(Fachschule: „Arbeiten“), die dem Jahresterminplan zu entnehmen sind. Wichtige Termine stehen auf
auch dem internen elektronischen Kalender (http://s7.schule.local/)
Die Termine für die Kammerprüfungen sind den Abteilungsleitern bekannt.
Abteilungen
Die Schule ist in die Abteilungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Informations- und
Telekommunikationstechnik, Gebäudetechnik (Versorgungstechnik), Verkehrstechnik und den
berufsübergreifender Lernbereich gegliedert. Jede Kollegin /jeder Kollege ist einer Abteilung fest
zugeordnet.
Alarm
Bei Feueralarm gilt die beigefügte Alarmordnung s. Anlage
1. Schüler anweisen, sich über den vorgegebenen Fluchtweg unverzüglich aus dem
Gebäude zu begeben und direkt am vereinbarten Sammelplatz einzufinden.
2. Alle Fenster schließen und den Klassenraum verschließen (Diebstahl-Vorbeugung).
3. Am Sammelplatz (befindet sich gegenüber des Hinterausgangs des CSB HT und ist mit
einem Piktogramm-Schild gekennzeichnet) die Anwesenheit der Schüler anhand der
Klassenbücher überprüfen.
4. Den Mittelgang zwischen den Gebäuden nicht verstopfen, sondern weiter gehen
Richtung Maria-Stemme-BK.
5. Meldung über das Verlassen des Gebäudes der gesamten Klasse bei dem
Schulverwaltungsassistenten (der am offiziellen o.g. Sammelplatz steht) abgeben.
6. Bis zur Entwarnung bei der Klasse bleiben bzw. die Klasse anweisen, die Entwarnung
abzuwarten.
Führen Sie diese Punkte bitte ernsthaft und zugig durch, da das Gebäude in 3 Minuten geräumt sein
soll.
Bei Amokalarm ist Folgendes zu beachten.
Es erfolgt diese Lautsprecherdurchsage für eine außergewöhnliche Krisensituation:
„Achtung, Achtung! Gefahrenwarnung! Bleiben Sie in Ihren Klassenräumen, bzw. gehen Sie
sofort in den nächstliegenden Klassenraum, in dem sich ein Lehrer befindet. Türen sicher
verschließen. Ruhig verhalten. Personen außerhalb des Gebäudes verlassen sofort den
Nahbereich der Schule. Auf weitere Informationen warten.“
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Anschaffungen
Kleine Anschaffungen (Verbrauchsmittel bis 60 €) sind nach Absprache mit dem Abteilungsleiter
durch das Schulbüro zu bestellen. Es ist ein Formblatt zur Bestellung zu verwenden.
Attestregelung (Entschuldigungsregelung für Schülerinnen und Schüler)
Atteste sind i. d. R. am 3. Schultag der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer vorzulegen.
Der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entscheidet, ob eine einfache Entschuldigung oder ein
ärztliche Bescheinigung erforderlich ist.
Aufsichten
Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist verpflichtet, die ihr / ihm zugewiesenen Aufsichten gewissenhaft
wahrzunehmen. Die Aufsichtspläne werden den Kolleginnen und Kollegen zu Beginn jedes
Schulhalbjahres ausgehändigt, zusätzlich ist der Aufsichtsplan am schwarzen Brett in Raum 24
ausgehängt. Die Anfangsaufsichten schließen um 7.30 Uhr die Unterrichtsräume (mit Ausnahme der
Labor- und Rechnerräume) auf. Die Lehrkraft entscheidet unter Berücksichtigung der Lerngruppe, ob
der Unterrichtsraum in der Pause zu verschließen ist. Bei Verhinderung informiert der/die
Aufsichtspflichtige möglichst frühzeitig die im Aufsichtsplan aufgeführte Vertretung. Wegen
möglicher kurzfristiger Ausfälle müssen sich die lt. Vertretungsplan vorgesehenen Kolleginnen und
Kollegen am schwarzen Brett anhand der Vertretungspläne informieren, ob eine Aufsichtsvertretung
notwendig ist.
Ausbildungsbeauftragter (ABB)
Als Ausbildungsbeauftragter ist Kollege Behr für die Betreuung der Seiten Referendarinnen und
Referendare, der Seiteneinsteiger/innen und der Praktikanten zuständig.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Für Berufsschüler existiert ein System der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Informationen dazu
erteilen die Abteilungsleitungen.
Kontakt: VFB Dr. Heinz Potthoff e V. Heeper Straße 104 Tel. 9862272 („gegenüber“ unserer Schule)
Siehe auch:
http://www.vfb-dr-heinz-potthoff.de/AbH_Flyer_2012.pdf
http://vera.ses-bonn.de/service/ueber-vera/
Beendigung des Unterrichtes
Bei Beendigung des Unterrichts sind aus anderen Räumen „entliehene" Projektoren, Tische und Stühle
zurückzubringen. Die Fenster des Raumes sind zu schließen, die Beleuchtung ist auszuschalten. Alle
Stühle im Raum sind hoch zu stellen. Die Lehrerin bzw. der Lehrer verlässt grundsätzlich als letzter den
Raum!
Bildungsgänge an der Schule
 s. Liste der Bildungsgänge
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Beratungslehrer/in
Koordinator für die Beratungslehrer ist Herr Frank Simon.
Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern
Anträge zur Beurlaubung sind nach dem RdErl des Kultusministeriums vom 23. 03. 1980 (BASS 12-52
Nr. 21) i. d. R. eine Woche vorher über den Klassenlehrer an den Schulleiter zu richten. Der
Klassenlehrer fügt dem Antrag eine formlose Stellungnahme hinzu. Die Schülerin / der Schüler ist
verpflichtet, sich über den versäumten den Unterrichtsinhalt eigenständig zu informieren und
nachzuholen.
Büro
(Räume 15 und 16 Gebäude M1)
Das Schulbüro ist geöffnet montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 13.15 Uhr und von 13.45 Uhr 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Es ist zu erreichen unter (0521) 51 - 24 10 und 51 24 36 und Telefax (0521) 51 - 30 31 sowie unter der e-mail-Adresse [email protected] . Während der
Schulferien ist das Büro nur vormittags geöffnet.
DVS und REFA
Im Gebäude befinden sich auch die Institutionen „Deutscher Verband für Schweißtechnik“ (Büro
Gebäude M3) und der REFA Verband Bezirk Bielefeld (Gebäude M1, Raum 9).
Dienstliche Mitteilungen
Im Raum 24 werden die dienstlichen Mitteilungen mit Ausnahme der Vertretungspläne
veröffentlicht. Dort befinden sich auch die Lehrerfächer. Post in den Lehrerfächern ist arbeitstäglich
zu beachten. Viele Informationen werden ausschließlich an die dienstliche Email-Adresse versandt
([email protected] oder lehrerkü[email protected]).
Dienstreise / Dienstgang
Dienstreisen (= Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes)
Dienstreisen werden durch die Schulleitung in folgenden Fällen genehmigt: (schriftl. Antrag auf
Vordruck)
 Schulveranstaltungen nach Nr. 8.3 Wanderrichtlinien
 Überwachung von Schülerbetriebspraktika
 Hausbesuche bei Erziehungsberechtigten innerhalb des Schulbezirks oder des
Schuleinzugsbereiches
 Besuche in Ausbildungsstätten der Schülerinnen und Schüler
 Teilnahme an Prüfungen aus dienstlichem Anlass
 Teilnahme an Beerdigungen von Lehrkräften oder Schülerinnen und Schüler
 Alle Dienstgeschäfte ohne Erstattung von Reisekosten
Dienstgänge (= Erledigung von Dienstgeschäften am Dienstort)
Dienstgänge werden durch die Schulleitung genehmigt.
Der Antrag erfolgt in Form eines Vermerkes in der Dienstgänge - Kladde im Schulbüro
In den folgenden Fällen muss vorab eine Absprache mit der Abteilungsleitung erfolgen:
 Wenn eigener Unterricht oder Unterricht von Kollegen ausfällt.
 Bei einem notwendigen Tausch oder der Verlegung von Unterricht.
Auch die Dienstgänge zur Betreuung von Praktika und Projektarbeiten sind in die Dienstgänge-Kladde
einzutragen.
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Didaktische Jahresplanung
Die aktuelle didaktische Jahresplanung ist einsehbar unter:
http://s7.schule.local/Bereiche/SitePages/Homepage.aspx
EDV-Schulnetz / Internetzugang / Emails
Das pädagogische Netz bietet für Lehrer und Schüler, die Möglichkeiten, das Internet zu nutzen,
Daten im Netz abzulegen und gegebenenfalls zu drucken.
Alle Lehrer erhalten einen Zugangsnamen, der in der Regel ebenfalls Vorname.Nachname lautet.
Sie können sich an jedem PC der Schule anmelden. Ihnen stehen
ein privates Heimatverzeichnis (Laufwerk „H“),
ein Lehreraustauschverzeichnis (Laufwerk „T“),
der Zugriff auf alle Schülerdaten (Schüler-H und Schüler-T) zur Verfügung sowie
einen Internet-Zugang.
Desweiteren erhalten Lehrer ein Exchange-Konto mit Kalender- und Emailfunktion.
Die dienstlichen Emailadressen lauten:
[email protected]
bzw.
[email protected].
Auf allen PCs der Schule können der Kalender bzw. die Emails über Outlook gelesen werden. Von
Extern über das Internet kann das Exchange-Konto über den sicheren Zugang https://ssl.csbme.de
erreicht werden.
Das zentrale Informationssystem für das Kollegium der Schule ist der Intranet-Server S7.
Sie finden dort u.a. einen allgemeinen Kalender, Didaktische Jahresplanungen, Informationen der
Schulleitung und der Abteilungen, von Arbeitsgruppen und Formulare.
Zu erreichen ist der Intranet-Server, wenn Sie sich im Schulnetz befinden, durch Starten eines
Browser-Fenster und Eingabe folgender Adresse:
http://s7
Über das Internet von Extern erreichen Sie den Intranet-Server durch Eingabe folgender Adresse:
http://ssl.csbme.de (Sie müssen sich dort mit „Schule\vorname.nachname“ und ihrem Passwort
authentifizieren).
Es ist erwünscht, dass alle Lehrer für die interne Schulallgemeinheit interessante Informationen im
Intranet zur Verfügung stellen.
Die Schulkonsole dient zur Steuerung des Internet-Zugriffs, der Schüler-Kennwörter, der Schüler-PCs,
der Drucker-Freigaben, der Bildschirmsperren, der Klassenarbeitsmodus. Zu erreichen ist die
Schulkonsole über das Ikon auf dem Desktop.
Alternativ kann ein Internet-Browserfenster mit der Adresse: http://s1/Schulkonsole geöffnet
werden.
Jeder Schüler hat einen eigenen Zugangsnamen für das pädagogische Netz.
In der Regel lautet dieser: Vorname.Nachname. (falls Namen in der Schule mehrfach vorhanden sind,
wird ein abweichender Zugangsname generiert.)
Alle Schüler erhalten zum Schuleintritt ihre Zugangsdaten sowie eine Benutzerordnung, deren Erhalt
sie durch Unterschrift bestätigen.
Sie können sich an jedem Rechner in der Schule anmelden und habe Zugriff auf ihr privates
Heimatverzeichnis (Laufwerk „H“), auf ein Klassenaustauschverzeichnis (Laufwerk „T“) (mit insgesamt
300 MB Speicherkapazität) und auf das Internet.
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Englischkurs zur Erlangung der Fachhochschulreife
Auskunft über den Englisch-Kurs für Berufschülerinnen und -schüler mit dem Sekundarabschluss I
(Hauptschule nach Klasse 10A zur Erlangung der FHR erteilt Herr Niewald.
Erste Hilfe
In folgenden Räumen gibt es Erste-Hilfe-Ausstattungen / Material
Gebäude
Verbandskasten
M1
8 (Sanitätsraum)
15 (Büro)
115 (Chemie)
117
K11 (Aufenthaltsraum)
K39 (Werkraum)
M2
53 (Erste Hilfe)
357
151
152
153
K55
K58
M3
901
904
905
908
918
924
951
950
Werkstatt Kfz
Fachhochschulreife parallel zur dualen Ausbildung.
Für besonders leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler besteht ein Angebot zur
Erlangung der Fachhochschulreife innerhalb von zwei Jahren parallel zur dualen Ausbildung. Das
Angebot beginnt jeweils im zweiten Schulhalbjahr. Informationen hierzu erteilen Herr Niewald und
Herr Volkmann.
Formulare
Viele der im Lehreralltag erforderlichen Formulare sind auf dem Intranet-Server S7 unter:
http://s7.schule.local/schulleitung/Formulare/Forms/AllItems.aspx
Fortbildungen
schulexterne Fortbildungen der Bezirksregierung werden häufig ausschließlich über
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http://www.lehrerfortbildung.bezreg-detmold.nrw.de/ bekannt gegeben.
Schulinterne Fortbildungen z.B. Unterrichtsmethoden zur Schüleraktivierung“ werden in jedem
Schuljahr angeboten. Informationen werden intern per Email bekannt gegeben.
Freud- und Leidkasse des Kollegiums
Die Gelder der Freud- und Leidkasse des Kollegiums werden für Geschenke an Kolleginnen und
Kollegen bzw. Pensionärinnen und Pensionäre bei Dienst- und Altersjubiläen, Pensionierungen o. ä.
verwendet. Der Beitrag, z. Z. jährlich € 5,-, wird durch die Mitglieder des Lehrerrates eingesammelt
und verwaltet.
Förderverein:
Der Förderverein „Freunde und Förderer der Carl-Severing-Schulen“ unterstützt unser Kolleg in
vielfältiger Weise. Die Mitgliedschaft kostet 20€ / Jahr und wird im Schulbüro beantragt.
Verein der Wanderfreunde des CSB
Der Verein der Wanderfreunde unterstützt Schüler und Lehrer des CSBME und CSBHT durch diverse
Materialien und Aktionen:
- Kegelbahn im Keller des CSBHT, nutzbar für alle Klassen
- Kleinlastenanhänger zum Verleih
- Segelboote auf dem Steinhuder Meer
- Surf- und Kiteausrüstungen für Klassenfahrten
- Kurzski und Skischuhverleih für Klassenfahrten
- Finanzielle Unterstützung bei Projekten
Ansprechbar im CSBME sind Andreas Beher (Anhänger), Rüdiger Hollmann (2. Vorsitzender), Uli
Langen (Ski) und Jochen Holwitt (Surf)
Gebäude.
s. beigefügter Gebäudeplan
Gleichstellungsbeauftragte
Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der
Bezirksregierung hier an unserem Kolleg. Die Aufgaben werden von Frau Heike Thenhausen
wahrgenommen.
Hausmeister
Hausmeister sind Herr Siemens für M1 und M2 (Tel. 6855) sowie Herr Steinmeier für M3. (Tel. 2430
oder 6890). Schadensmeldungen nimmt das Schulbüro auf.
Hofdienst
In der 8. Stunde reinigt jede Klasse einmal im Jahr den Hof. Für den Hofdienst gilt ein eigener Plan,
der einzuhalten ist.
Intranet
Das zentrale Informationssystem für das Kollegium der Schule ist der Intranet-Server S7.
Zu erreichen ist der Intranet-Server S7 über http://s7
Oder von Extern über das Internet über: http://ssl.csbme.de (Nach Eingabe von
SCHULE\vorname.nachname und ihrem Passwort)
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Jahresterminplan
Neben dem Jahresterminplan gibt es extra Prüfungspläne für die vollzeitschulischen Bereiche sowie
aktuelle Hinweise unter (http://s7.schule.local/)
Kantine
Die Kantine (Raum 11) ist verpachtet und wird von Frau Bollhorst ( 5 21 41 74) als Privatbetrieb
geführt. Sie ist geöffnet vormittags Montag bis Freitag von 7:15 Uhr bis 13:30 Uhr, Samstag 7:15 Uhr
bis 11:30 Uhr sowie Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Klassenbezeichnungen
 s. Liste der Klassenbezeichnungen
Kammerprüfungen
Die Termine der Kammerprüfungen können dem internen elektronischen Kalender
(http://s7.schule.local/) entnommen oder bei der Abteilungsleitung erfragt werden.
Das tatsächliche Beschulungsende für Auszubildende nach der schriftlichen Kammerprüfung legt die
Abteilungsleitung fest.
Klassenbücher
sind nach dem Unterricht an die festgelegten Aufbewahrungsorte (Abteilungsräume oder
R24) zurückzubringen.
Klassenfahrten
Klassenfahrten werden am Anfang eines Schuljahres beim Schulleiter beantragt und durch die
Schulkonferenz genehmigt
Konferenzen
Es besteht Teilnahmepflicht für alle Konferenzen und Dienstbesprechungen.
Der oder die Einladende (Bildungsgangkonferenzvorsitz, Bereichsleiter usw.) legen im Verteiler fest,
welche Lehrkräfte an einer Veranstaltung teilnehmen müssen und welchen Lehrkräften die
Teilnahme freigestellt wird (Kurzzeichen in Klammern gesetzt).
Für bestimmte Aufgaben sollten Teilbildungsgangkonferenzen gebildet werden.
Verfahrensregelungen bei Abwesenheit: Dienstlich oder privat verhinderte Kollegen/innen
entschuldigen sich direkt bei dem/der Einladenden. Wenn ein Einvernehmen über die Teilnahme
nicht erzielt werden kann, entscheidet der Schulleiter.
Eine Entschuldigung direkt beim Schulleiter ist evtl. problematisch, da der Schulleiter nicht in allen
Fällen entscheiden kann, ob eine Lehrkraft bei einer Veranstaltung zwingend erforderlich ist. Ebenso
kann keine generelle Regelung bei parallelen Dienstgeschäften (insbes. Unterricht und LEFO)
erfolgen. Der/die Einladende führt eine Anwesenheitsliste und trägt Entschuldigungen mit dem
angegebenem Grund ein (z.B. Unterricht, IHK-Prüfung, krank, privat, ...
Die Konferenzlisten werden in Raum 18 gedruckt. Die Noten für die Konferenzlisten und den
anschließenden Zeugnisdruck werden in das Notenmodul in Raum 24 eingegeben. Die in der
Konferenz beschlossenen Noten und Zeugnisbemerkungen sind Grundlage für den Zeugnisdruck (vgl.
auch Zeugniserstellung).
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Kopierer /Kopierkosten
Kopierer für Lehrpersonen stehen in den Räumen: 116, 364 und 922.
Zur Deckung der Kopierkosten werden folgende Schülerumlagen erhoben:
Vollzeit 9,00 €, Teilzeit 6 €
Zur Deckung der Kopierkosten (vgl. auch Verbrauchsmittelumlage)
Krankmeldung von Kolleginnnen /Kollegen
Krankmeldungen sind so frühzeitig wie möglich dem Schulbüro (ab 7.00 Uhr) oder den für die
Erstellung der Vertretungspläne zuständigen Kollegen Detlef Neumann oder Manfred Obernolte
(0521) 51 66 31 mitzuteilen. Ärztliche Bescheinigungen sind im Büro abzugeben, die Schulaufsicht
erhält Jahresübersichten.
Für Vertretungen bei kurzfristigen Erkrankungen an Samstagen und dienstag- bzw.
donnerstagabends werden kurzfristig durch Aushang anwesende Kolleginnen oder Kollegen benannt.
Lehrerrat
Der Lehrerrat wird für jeweils 4 Jahre gewählt. Die Mitglieder des Lehrerrates sind zurzeit Herr
Beckmann (Vorsitzender), Frau Hukemann, Herr Dr. Ansahl, Herr Siebert und Herr Sandmann.
Lehrerzimmer
Lehrerzimmer befinden sich in folgenden Bereichen
Elektrotechnik und IT-Technik: Raum 359, Maschinenbautechnik: Raum 13, Verkehrstechnik: Raum
306, Berufsübergreifender Lernbereich Raum 117, Gebäudetechnik Raum 59b
Lehrerarbeitsraum
Ein Lehrerarbeitsraum befindet sich im Raum 111.
Schulbücher
Zu Schuljahresbeginn stellen die Bereichsleiter den jeweiligen Bedarf in den Bereichen fest.
Neubestellungen erfolgen durch Frau Schweser (Raum 16).
Die Schulbücher werden im Keller K4 gelagert. Ausgegeben und gelistet werden sie durch Herrn
Beher (Raum 18).
Schülerzugang zum EDV-Schulnetz
Siehe Punkt: EDV-Schulnetz / Internetzugang / Emails
Sicherheitsbeauftrage/r
Es besteht ein Arbeitskreis von Sicherheitsbeauftragten. Der Leiter des Arbeitskreises ist Herr
Holwitt.
Mentoren
Jede sich neu einarbeitende Kollegin bzw. sich neu einarbeitender Kollege erhält einen in Absprache
mit allen Betroffenen einen Mentor je Fach, der ihr/ihm in praktischen und pädagogischen Anfangsund Alltagsfragen zur Seite steht.
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Nachprüfungen
Eine Nachprüfung ist möglich, wenn durch die Verbesserung der Note in einem Fach von
„mangelhaft“ nach „ausreichend“ oder von „ungenügend“ nach „mangelhaft“ die
Versetzungsbedingungen erfüllt werden.
Die Möglichkeit einer Nachprüfung wird von der Versetzungs- bzw. Abschlusskonferenz beschlossen
und der Schülerin bzw. dem Schüler durch eine entsprechende Bemerkung auf dem Zeugnis mitgeteilt.
In Bildungsgängen ohne Versetzung (Berufsschule) können Schüler/innen, die in einem Schuljahr in
zwei Fächern die Note „mangelhaft“ haben, eine Nachprüfung ablegen, wenn eines oder beide Fächer
lt. Lehrplan nicht weitergeführt werden oder de-facto abgeschlossen ist. (z. B: Deutsch nach dem
ersten Ausbildungsjahr). Die Nachprüfung kann auch am Ende der Berufsschulzeit abgelegt werden,
um den Abschluss zu erreichen. Meldungen zu Nachprüfungen müssen schriftlich mit einem Formblatt
beantragt werden, das im Schulbüro erhältlich ist.
Die Nachprüfung findet nach den Sommerferien (bzw. im März bei 3,5 jähriger Ausbildung) statt und
muss für den Sommertermin spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein. Die
Meldung zur Nachprüfung hat spätestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn zu erfolgen.
Zuständig für die Nachprüfungen im Bereich Fachschule ist Herr Krenzer, im übrigen FHR Bereich
Herr Niewald, für die Berufsgrundschule Herr Jäkel und für den dualen Bereich Herr Paszehr.
Der schriftliche Prüfungsvorschlag einschließlich Deckblatt und Erwartungshorizont („Lösung“) muss
rechtzeitig im Schulbüro vorliegen. In Sommerferien ist dies i. d. R. der Montag der letzten ganzen
Ferienwoche!
Ein Vorschlag zur mündlichen Prüfung muss nicht vorgelegt werden.
Der Schulleiter prüft die Vorschläge der FHR Prüfungen und der Prüfungen zum Fachschulexamen
und leitet diese an die Bezirksregierung zur Genehmigung weiter.
Alle anderen Prüfungsvorschläge genehmigt die Abteilungsleitung im Auftrag der Schulleitung. Wenn
Sie keine Rückmeldung erhalten, ist der Vorschlag genehmigt.
Über die mündliche Prüfung muss ein Protokoll erstellt werden, aus dem die gestellten Aufgaben
und die Bewertung der Schülerantworten hervorgehen. Die Verwendung eines einheitlichen
Protokolls ist nicht zwingend.
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


Die schriftliche Prüfung soll mindestens dem Umfang einer neunzigminütigen Klassenarbeit
entsprechen.
Die mündliche Prüfung soll in Form eines zwanzigminütigem Fachgesprächs durchgeführt
werden.
Zur Ermittlung des Nachprüfungsergebnisses ist das Ergebnis der schriftlichen und
mündlichen Prüfung gleichgewichtet zu berücksichtigen.
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Nachprüfung / zweijährige Ausbildung
Wird eine zweijährige Ausbildung in einer drei (dreieinhalb)- jährigen Ausbildung fortgesetzt und
wird am Ende der zweijährigen Ausbildung ein Berufsschulabschluss nicht erreicht, so wird der
Schülerin / dem Schüler ggfs. eine Nachprüfung angeboten.
Nicht bestandene Abschlussprüfung in der Dualen Ausbildung
Schüler/innen, die nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungszeit verlängern,
haben die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, den Berufsschulunterricht weiterhin zu besuchen.
Haben sie mit Ende der regulären Ausbildungszeit bereits den Berufsschulabschluss erreicht, so wird
am Ende der verlängerten Ausbildungszeit kein neues Zeugnis erteilt.
Haben die Schüler/innen den Berufsschulabschluss nach der regulären Ausbildungszeit nicht erreicht
(Abgangszeugnis), so erhalten sie die Möglichkeit, ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Dazu
wird das Abgangszeugnis in ein Jahreszeugnis umgewandelt und die schulischen Leistungen werden
am Ende der Schul- und Ausbildungszeit neu festgestellt und es wird ggfs. ein Abschlusszeugnis
erteilt.
Der Schülerin/dem Schüler wird aber am Ende der regulären Ausbildungszeit ggfs. die Möglichkeit
eingeräumt, sich einer Nachprüfung zu unterziehen. Wird hierdurch ein Berufsschulabschluss erzielt,
so findet in der Verlängerung der Ausbildungs- und Schulzeit keine weitere Leistungsfeststellung
mehr statt. Eine Nachprüfung am Ende der verlängerten Ausbildungs- und Schulzeit findet in jedem
Fall nicht statt.
Noten / Anzahl der Leistungsnachweise
Die Vereinbarung über die im Bildungsgang vereinbarten Anzahl von Klassenarbeiten und sonstigen
Leistungen sind in der didaktischen Jahresplanung eingetragen. Im Zweifelsfall gibt der
Abteilungsleiter verbindliche Auskunft.
Noten / abgeschlossene Fächer
Auf dem Abschlusszeugnis (bzw. Abgangszeugnis) werden alle Noten der jeweils abgeschlossenen
Fächer ausgewiesen, auch wenn diese nicht im letzten Jahr erteilt wurden.
In Ausbildungsgängen der Berufsschule, die an eine zweijährige Ausbildung anschließen (z. B.
Zweiradmechaniker - Fahrrichtung Fahrradtechnik im Anschluss an eine Ausbildung als
Fahrradmonteur) werden die Noten der abgeschlossenen Fächer aus dem ersten
Ausbildungsabschnitt (z. B. in Deutsch oder Religionslehre) auf das Abschlusszeugnis der zweiten
Ausbildung als „geholte“ Note übernommen und entsprechend ausgewiesen.
Noten / Notenlisten / Digitale Notenlisten
Zusätzlich zu privat geführten Notenlisten sind alle Noten der Klassenarbeiten und der sonstigen
Leistungen in der Klassenordnern einzutragen bzw. abzuheften, die in den einzelnen Abteilungen und
Bereichen eingestellt sind.
Personenbezogene Daten, wie Notenlisten in digitaler Form, dürfen außerhalb der Schule nur
während der aktiven Schulzeit der Schüler geführt werden, wenn von der Schulleitung eine
Genehmigung eingeholt wurde. Das Formular für die Genehmigung finden Sie in Intranet unter:
http://s7.schule.local/schulleitung/Formulare/Forms/AllItems.aspx
Notfall
Bei allen Notfällen ist sofort das Schulbüro zu informieren, das weitere Schritte vermitteln kann.
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Öffnungszeiten des Schulgebäudes
Gebäude M1
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
7.00 Uhr
-
20:30 Uhr
20:30 Uhr
20:30 Uhr
20:30 Uhr
19:00 Uhr
14.30 Uhr
Gebäude M2
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
6:30 Uhr
7.30 Uhr
-
20:30 Uhr
20:30 Uhr
20:30 Uhr
20:30 Uhr
19:00 Uhr
14.00 Uhr
Gebäude M3
(Werkstätten)
6:30 Uhr - 20:30 Uhr
6:30 Uhr - 20:30 Uhr
6:30 Uhr - 20:30 Uhr
6:30 Uhr - 20:30 Uhr
6:30 Uhr - 19:00 Uhr
7.00 Uhr - 13.30 Uhr
Außerhalb der genannten Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Gebäuden nur in Ausnahmefällen
und nach vorheriger Rücksprache mit der Schulleitung und dem Hausmeister erlaubt. Bitte nehmen
Sie Rücksicht darauf, dass die Hausmeister Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten haben.
Unterrichtszeiten: siehe Anhang
Postfach für Lehrer/innen
Das Postfach befindet sich in Raum 24 und ist arbeitstäglich zu beachten.
Religionsunterricht
Die Teilnahme am Religionsunterricht ist für Schüler/innen evangelischen und katholischen
Bekenntnisses verpflichtend. Im Fall von Gewissenskonflikten ist die Abmeldung möglich.
Für die Abmeldungen gilt an unserem Berufskolleg folgendes Verfahren:
Bei Berufsschülern sind insbesondere bei Randstunden die Ausbildungsbetriebe über Ausfallzeiten
zu informieren .Jeder Schüler wird vom Klassenlehrer angehalten an mindestens drei
Unterrichtseinheiten teilzunehmen, in denen die Religionslehrer über die Inhalte des Faches
informieren.
Abmeldungen erfolgen über den Klassenlehrer. Es werden nur Abmeldungen m i t vollständigen
Angaben angenommen - Abmeldung durch den Schüler (nicht durch die Eltern) - an den Schulleiter
adressiert Abmeldungen enthalten Name, Vorname, Klasse, Datum, Unterschrift. (Schmierzettel
werden nicht akzeptiert)
Für Berufsschüler muss die Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes über die
Ausfallstunden vorgelegt werden (es bietet sich an, das entsprechende Formblatt zu nutzen; im
Büro zu nutzen)
Der Klassenlehrer bestätigt den Eingang mit Datum und Kurzzeichen und leitet es weiter an den
Religionslehrer. Dieser bestätigt die Kenntnisnahme und recht die Abmeldung weiter an das
Schulbüro und leitet diese weiter an das Schulbüro. Der Schulleiter zeichnet das Schreiben. Die
Abmeldung wird in einer Liste im Schulbüro vermerkt.
Die Klassenlehrer informieren über dieses Verfahren und dringen auf die Umsetzung.
Note im Fach Religionslehre auf dem Abschlusszeugnis: Meldet sich die Schülerin oder der Schüler im
Verlauf des Bildungsganges ab, so wird nicht die letzte erteilte Note sondern der Wert „abgemeldet“
auf das Abschluss- oder Abgangszeugnis übernommen.
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Schulsozialarbeiter/in
Schulsozialarbeiterin ist Frau Schulz.
Offene Sprechstunde: Mittwoch von 9.oo bis 13.oo in Raum 215
Terminvereinbarungen i.d. Schulzeit für Montag, Dienstag, Donnerstag auch unter Tel.: 01522
2903069
Schwerpunkte der Schulsozialarbeit:
- Beratung nach Bildung und Teilhabe
- Einzelfallhilfe, Beratung, Vermittlung von Hilfen bei schulischen und privaten Problemlagen
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften im Themenbereich Berufswahlorientierung, Übergang
Schule-Beruf
- Verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk Schule, Jugendberufshilfe, Jobcenter, Agentur für
Arbeit
- Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Behörden, Bildungsträgern,
Jugendhilfe
- Teilnahme an Sprechtagen, Konferenzen, Elternarbeit
- Ermittlung von Bedarfen unter Berücksichtigung bestehender Beratungs- u.
Betreuungsangeboten
- Abstimmung und Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitung
Schlüssel
Die erforderlichen Schlüssel erhalten Sie im Schulbüro.
Die Außentüren des Schulgebäudes lassen sich mit dem Lehrerschlüssel nicht öffnen, daher ist es
notwendig, sich an die Öffnungszeiten des Gebäudes zu halten.
SV
Aktuelle Informationen zur SV sind auf dem Webauftritt der Schule zu finden unter
 Schulleben  Schülervertretung. SV Beratungslehrer sind zurzeit Frau Maisohle, Herr Heinrich
und Herr Wittig.
Sonderurlaub
Sonderurlaub entsprechend der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW vom
10.1.2012 wird bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formblatt beantragt.
Sport AG / Lehrersport
Der Lehrersport findet am Mittwoch um 15.30 Uhr in der Sporthalle Heeper-Straße statt. Es wird
Volleyball gespielt.
Verbrauchsmittelumlage
Vollzeit 9,00 €
Teilzeit 6,00 €
Vertretungsplan (siehe auch auf S7/Schulleitung/Vertretungsgrundsätze_23-01-14.doc)
Absenzmeldung
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Der/Die Kollege/in ist verpflichtet umgehend mit Kenntnisnahme eines Termins die Abwesenheit
anzuzeigen und Vertretungsvorschläge zu machen.
Für die Absenzmeldung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Jede/r Kollegin/e füllt eine Absenzmeldung aus.
Vorlagen sind erhältlich im
o
o

Telefonische Krankmeldungen erfolgen
o
o

Vertretungsbüro Raum 22
Intranet s7.schule.local\Schulleitung\Formulare
Im Schulbüro unter 51-6837, -2410 oder –2436
und bei den Vertretungsplanern unter 51-6631 (ggf. Anrufbeantworter)
Mitteilungen per email
o
Langfristig planbare Vertretungen können auch per email an [email protected],
[email protected] und [email protected] versendet werden.
Bitte die Nachrichten immer an alle drei Adressen versenden.
Absenzmitteilung

Vertretungsregelungen werden täglich aktualisiert und veröffentlicht über
o Monitore im EG Gebäude M1 und M2
o Intranet Y:\_Lehrerbereich_\Stundenplan
o Internet https://www.csbme.de - Schulnetz – für Lehrer (Server S7)


Es werden keine individuellen email-Benachrichtigungen verschickt und
es werden keine individuellen Ausdrucke in die Lehrerfächer verteilt.
o Die Ausnahme bilden Vertretungsregelungen, die so kurzfristig sind, dass zur
Sicherstellung der Benachrichtigung ein Ausdruck als sinnvoll erscheint.
o Bei kurzfristigen Vertretungen finden in der Regel telefonische oder persönliche
Rücksprachen statt

Jede(r) Kollegin(e) ist verpflichtet täglich die Vertretungsregelungen einsehen.
Widersprüche und Beschwerden
Bei Beschwerden / -Widersprüchen zu Zeugniseinträgen gilt folgendes Verfahren
 Ist das Zeugnis der Schülerin / dem Schüler noch nicht ausgehändigt, so wird das Zeugnis in
Absprache mit der Abteilungsleitung neu ausgefertigt.
 Hat die Schülerin / der Schüler das Zeugnis bereits erhalten, so muss sie / er - wenn keine
versetzungsrelevante Note oder Fehlzeit betroffen ist - eine schriftliche Beschwerde
formulieren (kein Email). Die Lehrperson nimmt dazu schriftlich Stellung, am einfachsten auf
dem gleichen Blatt. Bei unstrittigen Fällen wird danach das Zeugnis geändert.
 In versetzungs- /abschlussrelevanten Fällen muss die Schülerin / der Schüler einen
Widerspruch entsprechend dem Widerspruchsbescheid auf dem Zeugnis formulieren. Für
diesen (seltenen) Fall gibt es eine eigene Handreichung, die Sie als Kollegin / Kollege nach
dem Eingang eines Widerspruchs automatisch erhalten.
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Zeugniserstellung
 Die Noten für die Konferenzlisten und den anschließenden Zeugnisdruck werden in das
Notenmodul in Raum 24 eingegeben. In Laufwerk N ist die Datei floskeln.txt hinterlegt. Dort
sind konkrete Vorschläge für Zeugnisbemerkungen. Sobald in das Feld
„Zeugnisbemerkungen“ # und die entsprechende Nr. eingegeben wird und anschließend mit
Enter ( ) bestätigt wird, wird die Zeugnisbemerkung dort eingetragen. $Vorname$ $Name$
in der Zeugnisbemerkung bedeutet, dass Vor- und Zuname im ausgedruckten Zeugnis
erscheint.
 Die in der Konferenz beschlossenen Noten und Zeugnisbemerkungen sind Grundlage für den
Zeugnisdruck. Die von den Fachlehrern und der Abteilungsleitung unterschriebenen
Konferenzlisten werden in R 18 eingereicht. Dort erfolgt der Zeugnisdruck.
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Anlagen
Infoblatt für Schüler/innen
CARL-SEVERING-BERUFSKOLLEG
für Metall- und Elektrotechnik der Stadt Bielefeld
Schülerinformation 2013/2014
Schulbüro
Das Schulbüro ist für Schülerinnen und Schüler nur in den Pausen von 9.20 Uhr – 9.40 Uhr, 11.10 Uhr
– 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 13.15 Uhr geöffnet. Das Schulbüro ist zu erreichen unter  (0521) 5124 10, 51-24 36, 51-65 20, 51-68 37 und Telefax (0521) 51-30 31 montags bis donnerstags 8.00 Uhr –
13.15 Uhr und 13.45 Uhr – 16.00 Uhr sowie freitags 8.00 Uhr – 13.00 Uhr. Die Email-Adresse lautet
[email protected]. Die Postanschrift ist Hermann-Delius-Straße 4, 33607 Bielefeld. Geben Sie in allen
Schreiben bitte die Klassenbezeichnung und den Namen der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers an.
Schülerstammblätter
werden Ihnen in den ersten Wochen des neuen Schuljahres von Ihrer Klassenlehrerin / Ihrem
Klassenlehrer mit der Bitte um Durchsicht und eventuelle Korrektur vorgelegt. Für Auszubildende
können Stammblätter nur erstellt werden, wenn bei der Anmeldung die Telefonnummer des
Ausbildungsbetriebes angegeben wurde. Bitte kontrollieren Sie sehr genau, ob Ihre persönlichen
Daten (vollständige und richtige Schreibweise des Namens, richtige Angabe von Geburtsdatum und
Geburtsort, erreichter allgemeinbildender Schulabschluss) auf der Karteikarte korrekt festgehalten
wurden. Vergleichen Sie am besten die Angaben auf der Karteikarte mit Ihrem Personalausweis,
besonders die Angabe des Geburtsortes. Die Angaben auf dem Stammblatt werden später in Ihre
Zeugnisse übernommen.
Änderungen Ihrer Anschrift teilen Sie bitte umgehend Ihrer Klassenlehrerin / Ihrem Klassenlehrer
mit.
Schülerausweise
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer erhält die ausgedruckten Schülerausweise und heftet die
Passfotos ein. Eine Schülerin / ein Schüler sammelt die unterschriebenen Schülerausweise aller
Schülerinnen und Schüler der Klasse ein und gibt sie zum Siegeln im Schulbüro ab. Das Schulbüro gibt
die gesiegelten Schülerausweise an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zurück. Unterschrieben
werden die Ausweise durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, verlängert zu Beginn der
folgenden Schuljahre durch das Schulbüro.
Schulbescheinigungen (für Vollzeitschülerinnen und -schüler sowie Schülerinnen und Schüler der
Fachschule für Technik)
werden klassenweise per EDV erstellt und über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an Sie
ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Schulbescheinigung erhalten, weitere
Bescheinigungen werden nicht ausgestellt. Daher sollten Sie niemals das Original, sondern immer nur
Kopien der Schulbescheinigung weitergeben.
Fahrkosten
für die Fahrten zwischen Schule und Wohnung (in Form einer Jahresfahrkarte) übernimmt die Stadt
Bielefeld auf Antrag nur für Schülerinnen und Schüler von vollzeitschulischen Bildungsgängen mit
Ausnahme der Fachoberschule und der Fachschule für Technik, wenn der kürzeste Weg zwischen
Wohnung und Schule länger als 5 km ist. Auswärtige SchülerInnen von Bezirks- / Landesfachklassen
können nach Ende jedes Schulhalbjahres unter Beifügung der Fahrkarten einen Antrag auf Erstattung
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der entstandenen Fahrkosten stellen. Einzelheiten können Sie einem Merkblatt entnehmen, das Sie
ebenso wie Anträge auf Fahrkostenerstattung im Schulbüro erhalten.
Verspätetes Erscheinen zum Unterricht oder vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
können Sie beantragen, wenn Ihnen wegen der Fahrzeiten der öffentlichen Nahverkehrsmittel
unzumutbare Wartezeiten (in der Regel mehr als eine Stunde) vor oder nach dem Unterricht
entstehen. Antragsformulare erhalten Sie im Schulbüro; die ausgefüllten Anträge werden über die
Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an den Bereichsleiter weitergeleitet.
Krankmeldungen
sind spätestens am 2. Unterrichtstag der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder dem Schulbüro
schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist der Klassenlehrerin / dem
Klassenlehrer unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses zu übergeben.
Entschuldigungen, Atteste o. ä. von Auszubildenden müssen vom Ausbildungsbetrieb
gegengezeichnet sein. Für versäumte Unterrichtstage, an denen angekündigte Klassenarbeiten
geschrieben wurden, kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Entschuldigungen werden nur für
Unterrichtsversäumnisse aus nicht vorhersehbaren Gründen anerkannt. In allen anderen Fällen ist
rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen, Antragsformulare sind im Schulbüro erhältlich
(siehe auch Merkblatt Berufsschulpflicht usw.). Wenn Sie während eines Unterrichtstages den
Unterricht verlassen müssen, ist eine Abmeldung bei der z. Zt. unterrichtenden Lehrkraft oder der
Lehrkraft der nachfolgenden Unterrichtsstunde erforderlich.
Schul- und Schulwegunfälle
Jeder Unfall in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Schule, der zu einer ärztlichen
Behandlung führt, muss von der Schule der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Bitte
veranlassen Sie bei einem Unfall, dass durch die jeweilige Lehrerin / den Lehrer eine entsprechende
Meldung erfolgt!
Abmeldung
Sollten Sie Ihre Ausbildung abbrechen oder sich vorzeitig vom Besuch vollzeitschulischer
Bildungsgänge abmelden, teilen Sie Ihre Abmeldung der Schulleitung bitte schriftlich mit. Mit der
Abmeldung sind abzugeben: 1. alle von der Schule leihweise erhaltenen Bücher, 2. die
Schulbescheinigung im Original, 3. der Schülerausweis, 4. ggf. die Jahresfahrkarte. Bei Beendigung
des Schulbesuchs erhalten Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis und eine Bescheinigung über den
Schulbesuch für Ihre Rentenversicherung.
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CARL-SEVERING-BERUFSKOLLEG
für Metall- und Elektrotechnik der Stadt Bielefeld
Hausordnung
Diese Hausordnung für unsere Schule wurde zwischen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft –
Schülerinnen und Schüler, dem Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeitern,
Erziehungsberechtigten, betrieblichen Ausbildern, Mitarbeiterinnen im Büro, dem Hausmeister und
Reinigungspersonal – vereinbart. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten am Schulleben
ist Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Ausbildungsprozesses unserer Schülerinnen und
Schüler.
 Das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Arbeit in unserer Schule können nur dann gelingen,
wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen, höflich und tolerant miteinander umgehen und uns bei
Konflikten bemühen, friedlich Kompromisse und gerechte Lösungen zu suchen.
 Anweisungen von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Aufsichtführende Lehrkräfte in den Pausen können nicht jede Schülerin und jeden Schüler
persönlich kennen, daher nennt jede Schülerin und jeder Schüler auf Befragen Namen und Klasse.
Im Konfliktfall zwischen Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft sollte der erste Ansprechpartner
immer die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer sein. Der Beschwerdeweg über die Schulleitung
steht jedem Beteiligten offen. Die SV, die SV-Verbindungslehrer und Beratungslehrer können
hinzugezogen werden.
 Lernen und Lehren fallen leichter in Gebäuden und Räumen, in denen wir uns wohl fühlen. Die
Schulgebäude, die Inneneinrichtungen, die Fach- und Klassenräume und die leihweise
überlassenen Lernmittel werden sorgfältig behandelt. Vorsätzliche Beschädigungen führen zu
Schadensersatzansprüchen des Schulträgers. Aufgefallene Mängel und Beschädigungen werden
umgehend einer Lehrkraft gemeldet. Dauerhafte Veränderungen in Klassenräumen bedürfen der
Genehmigung der Schulleitung.
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück ist untersagt. Außerhalb der
Schulgebäude ist das Rauchen gestattet auf dem öffentlichen Weg zwischen Hermann-DeliusStraße und Huberstraße im Durchgangsbereich zwischen den Gebäudeteilen M1 und M2. Dort
sind für Zigarettenkippen und -asche Aschebehälter aufgestellt.
 Verunreinigungen der Klassenräume, der Gebäude und des Schulgeländes sind vom Verursacher
zu beseitigen. Aus hygienischen Gründen sind insbesondere das Spucken und das Ausspucken von
Kaugummi zu unterlassen. Solange Müll im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände herumliegt,
übernehmen alle Klassen einen regelmäßigen Reinigungsdienst.
Unterrichts- und Fachräume werden so verlassen, wie man sie wieder vorfinden möchte. Am Ende
des Unterrichtstages werden beim Verlassen des Klassenraumes Verunreinigungen beseitigt,
Stühle hochgestellt, Fenster verschlossen, Beleuchtung und Belüftungsanlagen ausgeschaltet. Die
Lehrkraft verlässt als letzte den Raum.
 Motorräder und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Bereichen des Schulhofes abzustellen.
 Das Verhalten bei Brandalarm ist durch die „Richtlinien für das Verhalten in der Schule bei
Brandgefahr“ geregelt. Diese Richtlinien sind Bestandteil dieser Hausordnung.
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 Um einen effektiven Unterricht zu gewährleisten, sind Essen und Trinken während des Unterrichts
verboten, nur mit Zustimmung der Lehrkraft können in Sonderfällen Ausnahmen von dieser
Regelung gemacht werden. Handys, andere Telekommunikationsgeräte und Geräte der
Unterhaltungselektronik dürfen ausschließlich im ausgeschalteten Zustand in Unterrichtsräume
mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät bis zum Ende des Unterrichts
eingezogen.
Das Verlassen des Unterrichtsraumes während des Unterrichts kann nur in begründeten
Ausnahmefällen erlaubt werden.
Drogen, alkoholische Getränke und Waffen jeglicher Art dürfen nicht auf das Schulgelände
mitgebracht werden.
 In den Pausen sollen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sich entspannen. Alle Schülerinnen und
Schüler verlassen in den Pausen die Klassenräume, zur Verhinderung von Diebstählen werden die
Klassenräume verschlossen. Geld und Wertsachen sollten niemals, insbesondere nicht in den
Umkleideräumen der Sporthallen, zurückgelassen werden. Lehrkräfte führen Aufsicht in den
Schulgebäuden, den Werkstätten, den Sportstätten und auf dem Schulgelände durch. Bei
Verschiebung von Pausenzeiten und beim Wechseln von Unterrichtsräumen ist sicherzustellen,
dass der Unterricht der übrigen Klassen nicht gestört wird; die notwendige Beaufsichtigung der
Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.
Bei Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz.
Der Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern in den Pausen in ihrem Klassenraum, nicht jedoch
in Fachräumen, ist möglich, wenn die Schulklasse bereit ist, die Verantwortung für einen
ordnungsgemäßen Aufenthalt im Klassenraum zu übernehmen, und wenn die zuletzt
unterrichtende Lehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer damit
einverstanden ist. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass sich während der gesamten Pause
mindestens 2 Schülerinnen oder Schüler im Klassenraum aufhalten.
Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse erschienen, holt die
Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Schulbüro Informationen ein.
 Der Schulleiter übt im Auftrag und nach Anordnung des Schulträgers das Hausrecht aus. Sind
weder der Schulleiter noch sein ständiger Vertreter anwesend und ist keine andere Lehrkraft mit
der Vertretung des Schulleiters beauftragt, nimmt der Hausmeister das Hausrecht wahr.
 Verstöße gegen diese Vereinbarung können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz
(SchG) zur Folge haben, bei Auszubildenden wird zusätzlich der Ausbildungsbetrieb
benachrichtigt.
Bielefeld, 07.09.2011
Der Schulleiter
Der Lehrerrat
Die Schülervertretung
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Verhalten im Brandfall
1.
Brand melden
b) Ruhe bewahren!
c) Bei Brandgefahr sind die blauen Feuermelder in den Fluren auszulösen.
d) Die Feuerwehr ist durch das Betätigen der roten Feuermelder (Erdgeschoss, Schulbüro,
Hausmeister) oder telefonisch unter 51 - 23 01 zu alarmieren.
e) Mitteilung des Auslösenden an das Schulbüro.
2.
In Sicherheit bringen
a) Das Alarmzeichen ist in jedem Fall ernst zu nehmen – auch bei einem Probealarm.
b) Weites Öffnen der Flur- und Schulhaustüren bei Alarm durch die Lehrer,
die in den nächstgelegenen Klassenräumen unterrichten.
c) Die Schüler verlassen klassenweise unter Aufsicht des Lehrers das Schulgebäude.
d) Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden,
wenn die Räumung dadurch nicht verzögert wird.
e) Die gekennzeichneten Fluchtwege sind einzuhalten.
Die Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
f)
Die Lehrer stellen sicher, dass kein Schüler zurückbleibt
g) Fenster und Türen sind zu schließen.
h) Sammelstelle für alle Schüler und Lehrer ist der markierte
Sammelpunkt vor dem rückwärtigen Eingang des CSB / HT und den
Werkstätten. Die Lehrer kontrollieren die Vollzähligkeit ihrer Klasse
und melden dies am Sammelpunkt.
i)
Die weiteren Anweisungen sind abzuwarten.
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Raumpläne
Gebäudeteil M2
5. Obergeschoss
551 Netzwerkzentrum
556 Labor Netzwerktechnik
557 Vorbereitung Netzwerktechnik
4. Obergeschoss
451 Bereichsleitung
452 Labor Elektroinstallation
453 Werkstatt Elektrotechnik
454 Labor Elektronik
456 Medien Elektrotechnik
462 Gruppenarbeitsraum Informatik
463 Sammlung Elektrotechnik
3. Obergeschoss
351 Bereichsleiter Herr Niewald
356 Werkstatt Elektrotechnik
357 Labor Elektronik
359 Kommunikationszentrum
Elektrotechnik
360 Bibliothek Elektrotechnik, IT-Technik;
Bereichsleiter Herr Holwitt und Herr Paszehr
364 Sammlungen Elektrotechnik/Politik
363 Gruppenarbeitsraum
2. Obergeschoss
253 Labor Regelungstechnik
255 Labor SPS
257 Labor Elektrische Maschinen
260 Sammlung Automatisierungstechnik
1. Obergeschoss
151 Labor Physik
152 Sammlung Physik
153 Fachraum Physik
155 Labor Prozessortechnik/
PC gestützte Messtechnik
156 Labor Informatik
157 Labor Informatik
158 Labor Informatik
159 Labor Informatik
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160 Serverraum Internet
Erdgeschoss
051 Gruppenarbeitsraum
052 Fachraum Haustechnik
053 Labor Sanitärtechnik
054 Labor Heizungstechnik
055 Sammlung Versorgungstechnik
059 Kommunikationszentrum
Versorgungstechnik,
Bereichsleiter StD Densborn
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Gebäudeteil M1
3. Obergeschoss
304 Kommunikationszentrum Verkehrstechnik
306 Kommunikationszentrum Verkehrstechnik
308 Bereichsleiter Verkehrstechnik Frau Rudnik
310 Sammlung Verkehrstechnik
312 Sammlung Verkehrstechnik
313 Medien Verkehrstechnik
314 Sammlung Verkehrstechnik
2. Obergeschoss
202 Sammlung Techn. Kommunikation
203 Labor CAD
204 Labor Technisches Zeichnen
205 Medien Metalltechnik
206 Labor CAD
207 Sammlung Metalltechnik 1
208 Sammlung Metalltechnik 2
213 Sammlung Wirtschaftslehre/Politik/Religion
215 Berufliche Grundbildung
218 Sammlung Zweiradtechnik
219 SV-Raum
1. Obergeschoss
102 Sammlung Werkstofftechnik
106 Sammlung Metallbau
109 Hörsaal
111 Sammlung Chemie / Vorbereitung Religion
112 Labor Chemie
113 Sammlung Karosseriebau
115 Vorbereitung Chemie
116 Kopierraum
117 Kommunikationszentrum
Sprachen und Obligatorik,
119 Fachraum Obligatorik
Erdgeschoss
003 Labor Werkstofftechnik
008 Sanitätsraum, Sozialarbeit
009 REFA-Verband
010 Hausmeister Siemens
011 Kantine
012 Kantine
013 Kommunikationszentrum
Metalltechnik
014 Schulbüro
015 Schulbüro Frau Nowak, Frau Stellbrink, Frau Voigt,
016 Büroleiterin Frau Hippe
017 Schulleiter Herr Bolte
018 Schulverwaltung Herr Wächter
021 Stellv. Schulleiter Herr Volkmann,
022 Vertretungen,
Neumann und Obernolte
023 Bereichsleiter
Herr Pohl, Herr Krenzer
024 Lehrergarderobe
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025 Kommunikationszentrum 1
026 Kommunikationszentrum 2
Gebäude M3 (Werkstatt)
901
902
903
904
Werkstatt Metallbearbeitung I
Werkstatt Zweiradtechnik
Werkstatt Kraftfahrzeugtechnik
Labor Kraftfahrzeugtechnik I
905
906
907
908
909
910
911
912
Labor Kraftfahrzeugtechnik I
Labor Kraftfahrzeugtechnik II
Labor Kraftfahrzeugtechnik III
Werkstatt Elektrotechnik II
Hausmeister
Werkstatt Elektrotechnik I
Labor Materialflusstechnik
Labor Automatisierungstechnik
913
914
915
916
917
Labor Hydraulik
Labor Steuerungstechnik
Logik-Lern-System
Labor Steuerungstechnik SPS
Labor Pneumatik
918
919
920
922
Labor CNC-Drehtechnik
CNC-Drehmaschine
Labor Messtechnik/Qualitätsmanagement
Kommunikationszentrum
923 Labor CNC-Frästechnik
924 CNC-Fräsmaschine
925 Labor CAD
950 Werkstatt Metallbearbeitung II
951 Werkstatt Versorgungstechnik
960 Werkstatt Schweißtechnik I
961 Werkstatt Schweißtechnik II
Beispiel:
Systematik der Klassenbezeichnungen
M Schulform/Bereich Metall- bzw. Maschinenbautechnik
Z Bildungsgang/Beruf Zerspanungsmechaniker
M
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1
A
Kurzform
EAT1A
EBG1A
EBT1A
EEG1A
EGS1A
FET1A
FET1U
FMT1A
FMT1U
HAI1A
HAP1A
HFEIA
HFM1A
HFM1 U
IFA1A
IFS1A
IKI1 A
IKS1A
ISE1A
IVT1A
MAF1A
MBG1A
MBO1A
MFM1A
MGM1A
MIM1A
MKM1A
MMB1A
MMEIA
MOA1A
MPD1A
MSO1A
MSP1A
MTZ1A
MWM1A
MZMIA
G`AMIA
GFB1A
GMK1A
GSP1A
VBK1A
VFF1A
VKF1A
VKM1A
VKSIA
VZF1A
_
Einschulungsjahrgang 2011
Parallelklasse A
Name vollständig .
Elektroniker für Automatisierungstechnik, FR AT
Berufsgrundschuljahr Elektrotechnik
Elektroniker für Betriebstechnik
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker für Geräte und Systeme, Systemelektroniker
Fachschule für Technik - Elektrotechnik VZ
Fachschule für Technik - Elektrotechnik TZ
Fachschule für Technik - Maschinenbautechnik VZ
Fachschule für Technik - Maschinenbautechnik TZ
Informationstechnischer Assistent (HBFS)
Physikalisch-technischer Assistent (HBFS)
Fachoberschule Elektrotechnik VZ
Fachoberschule Metalltechnik VZ
Fachoberschule Metalltechnik TZ
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker Systemintegration
Informatikkaufleute (CSB WiVer)
IT-System-Kaufleute, Informatikkaufleute
IT-System-Elektroniker
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Maschinen- und Anlagenführer
Berufsgrundschuljahr Metalltechnik
Berufsorientierungsjahr Metalltechnik
Feinwerkmechaniker
Gießereimechaniker (3FR)
Industriemechaniker
Konstruktionsmechaniker
Metallbauer
Mechatroniker
_
KSoB
Technischer Produktdesigner
Sonderklassen im Berufsorientierenden Bereich
Technischer Systemplaner
Teilezurichter
Werkzeugmechaniker
Zerspanungsmechaniker
Anlagenmechaniker SHK
Fachangestellte für Bädertechnik
Mechatroniker für Kältetechnik
Technischer Systemplaner - Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Berufskraftfahrer
Fachkraft im Fahrbetrieb
Karosserie- u. Fahrzeugbaumech., Mech.f.Karrosserieinst.
Kraftfahrzeugmechatroniker, Kraftfahrzeugservicemechaniker
Kraftfahrzeugservicemechatroniker
Zweiradmechaniker - FT, Fahrradmonteur
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VZM1A
Zweiradmechaniker - Motorradtechnik (FT, Fahrradmonteur)
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Bildungsgänge am CSB / ME
Berufsorientierungsjahr
Berufsorientierungsjahr Metalltechnik
Fachoberschule Elektrotechnik (Vollzeit und parall. zur dualen Ausbildung)
Fachoberschule Metalltechnik (Vollzeit und parall. zur dualen Ausbildung)
Fachschule für Technik/Elektrotechnik (Vollzeit und Teilzeit)
Fachschule für Technik/Maschinenbautechnik (Vollzeit und Teilzeit)
Informationstechnischer Assistent
Physikalisch-technischer Assistent
Duale Berufe:
Anlagenmechaniker- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Berufskraftfahrer
Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker für Automatisierungstechnik
Elektroniker für Betriebstechnik
Elektroniker für Geräte und Systeme
Fachangestellter für Bäderbetriebe
Fachinformatiker – Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker – Systemintegration
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft im Fahrbetrieb
Fahrradmonteur
Feinwerkmechaniker – Maschinenbau
Fertigungsmechaniker
Gießereimechaniker - Druck- u. Kokillenguss
Gießereimechaniker - Handformguss
Gießereimechaniker - Maschinenformguss
Industrieelektriker - Geräte und Systeme
Industriemechaniker
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker - Fahrzeugbautechnik
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker - Karosseriebautechnik
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker – Karosserieinstandhaltungstechnik
Konstruktionsmechaniker
Kraftfahrzeugmechatroniker
Kraftfahrzeugservicemechaniker
Maschinen- und Anlagenführer
Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik
Mechatroniker
Mechatroniker für Kältetechnik
Metallbauer - Konstruktionstechnik
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Systemelektroniker
Technischer Produktdesigner
Technischer Produktdesigner - Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Technischer Produktdesigner - Produktgestaltung und –konstruktion
Technischer Systemplaner - Elektrotechnische Systeme
Technischer Systemplaner - Stahl- und Metallbautechnik
Technischer Systemplaner - Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Technischer Zeichner - Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik
Technischer Zeichner - Maschinen- und Anlagentechnik
Teilezurichter
Werkzeugmechaniker
Zerspanungsmechaniker
Zweiradmechaniker – Fahrradtechnik (auslaufend)
Zweiradmechatroniker- Fahrradtechnik
Zweiradmechaniker – Motorradtechnik (auslaufend)
Zweiradmechatroniker - Motorradtechnik
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Unterrichtsstunden:
Montag - Freitag
Stunde
1
2
Pause
3
4
Pause
5
6
Pause
7
8
Pause
9
10
Pause
12
13
Pause
14
15
16
von
07.50
08.35
09.20
09.40
10.25
11.10
11.30
12.15
13.00
13.15
14.00
14.45
15.00
15.45
16.30
17.30
18.10
18.50
19.10
19.50
20.30
bis
08.35
09.20
09.40
10.25
11.10
11.30
12.15
13.00
13.15
14.00
14.45
15.00
15.45
16.30
16.45
18.10
18.50
19.10
19.50
20.30
21.10
von
07.45
08.25
09.10
09.25
10.05
10.50
11.00
11.40
12.25
12.30
13.10
bis
08.25
09.10
09.25
10.05
10.50
11.00
11.40
12.25
12.30
13.10
13.55
Samstag
Stunde
1
2
Pause
3
4
Pause
5
6
Pause
7
8
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