Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Formblatt zur Registrierung unter www.pferd-aktuell.de oder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172 Alle Pferde, die bei CDIO/CDI-W/CH-D/CDI3*-5* gestartet werden, benötigen einen FEI-Pass; für CDI1*/2*/CDIU25/CDIJ/Y/P benötigen Pferde, deren Sitz üblicherweise in Deutschland ist, keinen FEI-Pass! I. VERANSTALTUNG Veranstaltungsort: Hagen am Teutoburger Wald Datum: 22. – 26. April 2015 FM: Deutschland Bezeichnung: CDI4*/CDI1* - Horses & Dreams Freilandturnier II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit: - den FEI-Statuten, 23. Ausgabe, Stand 29. April 2014, - dem FEI-Generalreglement der, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2015, - dem FEI-Veterinärreglement, 14. Ausgabe, Stand 1. Januar 2015, - dem FEI-Dressurreglement, 25. Ausgabe, Stand 1. Januar 2015, - ggf. dem FEI Weltcup Reglement – Dressur 2014/2015 - den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 2. Ausgabe, Stand 1. Januar 2015, - den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), basierend auf den 2015 überarbeiteten WADA-Richtlinien, Stand 1. Januar 2015 - und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen. - Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden. - Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an. Code of Conduct Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des Weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen. 1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport. 2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln. 3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden. 4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicherzustellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“. 5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 1 von 17 III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN: 1. Veranstalter Name: Adresse: Telefon: Fax: Email: Internet-Adresse Veranstaltungsort Adresse: Telefon: GPS Koordinaten: Anfahrt Auto: Bahn: Flugzeug: 2. Turnierausschuss Vorsitzende: Turnierbüro: Pressebüro: 3. Turnierleiter Name: Adresse: Telefon: Telefax: Email Reitsportclub Osnabrücker Land e.V. und Pferdesport Organisationsgesellschaft mbH Am Borgberg 3 D 49170 Hagen am Teutoburger Wald +49.5401 – 89 200 und 94 30 +49.5401 - 9417 [email protected] www.psi-events.de Am Borgberg 3 D 49170 Hagen am Teutoburger Wald +49.5401 – 89 200 Breitengrad: 52.193811, Längengrad: 7.965765 Hagen aTW liegt ca. 10 km südwestlich von Osnabrück. Zufahrt über „Loheiden Knapp“ Von Norden kommend: Autobahn A1, Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück, A30 Richtung Hannover/Osnabrück, Abfahrt Osnabrück/Sutthausen; Richtung Hagen a.T.W., In Hagen a.T.W. im Kreisverkehr Richtung Lengerich, Durch den 2. Kreisel Richtung Lengerich, Nach ca. 1500m links Richtung Hof Kasselmann, ab dort folgen Sie bitte der Beschilderung. Von Süden kommend: A1 Richtung Bremen, Abfahrt Lengerich; in Richtung Lengerich, In Lengerich Richtung Osnabrück bis in den Ort Natrup-Hagen, In Natrup-Hagen am Kreisel die 1. Ausfahrt Richtung Hagen a.T.W. Kurz vor dem Ortseingangsschild Hagen a.T.W. rechts Richtung Hof Kasselmann, ab dort folgen Sie bitte der Beschilderung. Bahnhof Natrup-Hagen a. T. W. Flughafen Münster-Osnabrück Ullrich Kasselmann, Francois Kasselmann Susanne Sager Ulrich Bäder Ullrich Kasselmann, Francois Kasselmann, Hubert Kasselmann Am Borgberg 3 D 49170 Hagen am Teutoburger Wald +49 (0) 5401 – 89 200 und 94 30 +49 (0) 5401 - 9417 [email protected] 4. Veterinär Service Manager“ (24 Stunden Service) Name: Dr. Vitus Buntenkötter Telefon: +49 (0) 5465 644 und 1717 Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 2 von 17 IV. OFFIZIELLE: CDI4*: 2015_CI_0075_D_S_01 CDI1*: 2015_CI_0075_D_S_02 Ref. Funktion FEI ID Name NF Level Vorsitzender 10053735 Dr. Evi Eisenhardt GER 5* Mitglied 10000001 Marietta Almasy FRA 4* Mitglied 10000026 Ricky MacMillan AUS 4* Mitglied 10038239 Christof Umbach LUX 4* Mitglied 10052562 Ulrike Nivelle GER 4* Mitglied 10049955 Dr. Dietrich Plewa GER 5* Mitglied 10082567 Reinhard Richenhagen GER 3* Ausländischer Richter Ausländischer Richter 10049012 Susan Hoevenaars AUS 5* 4 Ausländischer Technischer Delegierter Schiedsgericht Ausländischer Technischer Delegierter Vorsitzender 5 Chefsteward Chefsteward 10051929 Michael Wassmann GER 2 Steward-Assistent 10048883 Klaus Gosch GER 2 Steward-Assistent 10052990 Simone Gummelt GER 2 Hubert Hemmelgarn GER Nat. 1 2 3 6 Bereich Richtergruppe Steward-Assistent E-mail & Mobil [email protected] +49(0)170-4457779 [email protected] +33-680384672 [email protected] +61.418758149 [email protected] +35-2621351892 [email protected] +49 (0) 172-913 3077 [email protected] +49 (0) 0171 219 66 50 [email protected] +49 (0) 157-85023849 [email protected] +61.418 179 036 ./. ./. Steward-Assistent Steward-Assistent 10050796 Thomas Hinsch GER 1 Steward-Assistent 10050806 Dr. Christina Wallenhorst GER 2 7 FEI Veterinär-Delegierter FEI Veterinär-Delegierter 10048846 Dr. Hermann-Josef Genn GER 8 Veterinär-Service-Manager/ Turniertierarzt Veterinär-Service-Manager/ Turniertierarzt 10089747 Dr. Vitus Buntenkötter GER 9 Arzt/Sanitätsdienst Arzt/Sanitätsdienst Dr. Günter Götting GER 10 Schmied Schmied Szymon Piechocki Istvan Szabadi POL HUN 11 FN-Beauftragter FN-Beauftragter Dr. Evi Eisenhardt GER Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 3 von 17 [email protected] +49 (0) 172 420 8334 [email protected] +49 (0) 171 725 36 02 [email protected] +49 (0) 160 96607524 [email protected] +49 (0) 175 383 7475 +49(0) 172 544 2481 [email protected] [email protected] +49(0) 0171 790 1412 [email protected] +49 (0) 171-606 1986 [email protected] +49 (0) 175 4117130 [email protected] +49 (0)173-8753937 +49 (0) 160-90315509 +49 (0) 160-97368181 V. SPEZIELLE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN: 1. Vorläufige Zeiteinteilung (Änderungen vorbehalten) Dressur CDI4* / CDI1* Öffnung der Stallungen: Dienstag 21.04.2015 12.00 Uhr Verfassungsprüfung: CDI1* Kleine Tour Dienstag 21.04.2015 17.30 Uhr CDI4* Special Tour: Kür Tour: Donnerstag Freitag 23.04.2015 24.04.2015 17.00 Uhr 17.00 Uhr Meldeschluss: CDI1* Kleine Tour: Dienstag 21.04.2015 18.30 Uhr Dressur CDI4* Special Tour: Kür Tour: Prüfung 7 (Trostprüfung): Donnerstag Freitag Samstag 23.04.2015 24.04.2015 25.04.2015 18.00 Uhr 18.00 Uhr 13.00 Uhr Auslosung: CDI1*: CDI4* Special Tour: CDI4* Kür Tour: CDI4* Trostprüfung: Dienstag Donnerstag Freitag Samstag 21.04.2015 23.04.2015 24.04.2015 25.04.2015 ca. 18.45 Uhr ca. 18.15 Uhr ca. 18.15 Uhr ca. 15.00 Uhr Dressur CDI1* Prüfung 1: Prüfung 2: Mittwoch Donnerstag 22.04.2015 23.04.2015 8.00 Uhr 12.00 Uhr Dressur CDI4* Prüfung 3: Prüfung 4: Prüfung 5: Prüfung 6: Prüfung 7: Freitag Samstag Samstag Sonntag Sonntag 24.04.2015 25.04.2015 25.04.2015 26.04.2015 26.04.2015 13.00 Uhr 08.00 Uhr 17.00 Uhr 14.30 Uhr 8.00 Uhr Prüfungen: 2. Prüfungsplätze Dressur: Abmessungen: Bodentyp: 20 x 60 m Sand 3. Vorbereitungsplätze Dressur: Abmessungen: Boden: 2 Plätze 20 x 60 m Sand 4. Größe der Boxen: 3x3m 5. Auslosung der Startfolge Die Auslosungen finden in der Meldestelle statt. 6.Ergebnisanzeige ja Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 4 von 17 VI. EINLADUNGEN CDI 4*/CDI1* Eingeladene FNs : Reserve FNs : Anzahl der deutschen Teilnehmer : AUS, AUT, BEL, BRA, DEN, ESP, FRA, GBR, ITA, NED, JPN, RUS, SUI, SWE und USA CAN, CHN, POL 10 davon 6, die vom Bundestrainer Dressur benannt werden. 4, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer Dressur benannt werden Anzahl der ausländischen Teilnehmer pro FN : 2 Die FNs können über die Vergabe der Startplätze entscheiden. Wildcards 2 Teilnehmer, die über ihre zuständige FN eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten 1 Teilnehmer, zu dessen Benennung die FEI berechtigt ist Anzahl der Pferde pro Teilnehmer : 3 Bitte dem Veranstalter bei der namentlichen Nennung angeben, in welchem CDI1* oder CDI4* und dort in welcher Tour (Große Tour GPS; Große Tour GP Kür) welches Pferd gestartet werden sollen. Jeder Teilnehmer darf pro Prüfung ein Pferd reiten. Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN vom Veranstalter eingeladen. Ein Pfleger pro Teilnehmer. Der Antrag des Teilnehmers auf Startgenehmigung muss zwei Wochen vor dem definitiven Nennungsschluss beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15, 48231 Warendorf, Tel.: 0 25 81 - 63 62-172 (Dressur), Fax : 0 25 81 - 63 62-7-172, vorliegen. VII. NENNUNGEN: ACHTUNG – Es ist das FEI Entry System für alle "Events" dieser Veranstaltung anzuwenden (https://entry.fei.org) Weitere Informationen zum FEI entry System sind zu finden unter: http://www.fei.org/fei/your-role/nfs/entry-system-dressage Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen bei der FEI registriert sein. Teilnehmer und/oder Pferde, die auf einem Turnier starten und nicht über das FEI Entry System genannt wurden, werden automatisch disqualifiziert, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen! Deutsche Teilnehmer nennen über das deutsche Nennungssystem (NeOn) und werden nach dem definitiven Nennungsschluss für deutsche Teilnehmer per Upload in das "FEI Online Entry System" eingepflegt. In NeOn sind sowohl die Prüfungen als auch die entsprechenden Pauschalen zu nennen. Nennungen, bei denen nur die Prüfungen oder nur die Pauschalen genannt werden, können vom Veranstalter abgewiesen werden. definitiver Nennungsschluss: 30.03.2015 Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. -pferden: CDI1*: 21.04.2015 CDI4*: 22.04.2015 Alle akzeptierten Nennungen werden 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf der Internetseite der FEI veröffentlicht. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 5 von 17 Einsatzpauschale (inkl. Box u. MwSt): erstes und zweites Pferd CDI4* € 430,00 inkl. MwSt. Pferd CDI1* € 250,00 inkl. MwSt. Einsatz und Kosten für Stromanschluss werden zum definitiven Nennungsschluss fällig. Der Einsatz sowie Kosten für Stromanschluss deutscher Teilnehmer wird über NeOn per Lastschriftverfahren eingezogen. Für ausländische Teilnehmer wird der Einsatz sowie Kosten für Stromanschluss spätestens vor Ort fällig. Zusätzlich werden vor Ort EADCMP-Gebühr, Entsorgungsgebühr, Kosten für Futter etc. (siehe "Weitere Veranstalter-Gebühren") berechnet. Kontaktperson: Name: Susanne Sager, TRS Adresse: Zur Alten Mühle 5 D 27313 Dörverden-Westen Telefon: +49 4239 94 32 11 Fax: +49 4339 94 32 13 Mobil: +49 171 971 57 90 Email: [email protected] Kategorie Grand Prix/Grand Prix Special/ Grand Prix Kür/ Intermediate II/Intermediate A/ Intermediate B Prix St. Georges/Intermediate I/ Intermediate I Kür CH-Y/CDI-Y/CDIO-Y CH-J/CDI-J/CDIO-J CH-P/CDIP/CDIOP CDIU-25 CDIAm Alter der Teilnehmer 16 Jahre und älter Alter der Pferde 8jährig und älter 16 Jahre und älter 16 bis 21 Jahre 16 bis 18 Jahre 12 bis 16 Jahre 16 bis 25 Jahre 26 Jahre und älter CDIYH CH-M-YH-D 16 Jahre und älter 16 Jahre und älter 7jährig und älter 7jährig und älter 6jährig und älter 6jährig und älter 8jährig und älter 7jährig und älter Mittlere tour: 8jährig und älter 5jährig oder 6jährig 5jährig oder 6jährig Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, dem Veranstalter die tatsächlichen Kosten, die ihm aufgrund der späten Absage bzw. bei Nichterscheinen entstanden sind erstatten. Folgende Gebühr wird erhoben: 200 € pro Pferd sowie evtl. Hotelkosten etc. Weitere Veranstalter-Gebühren EADCMP-Gebühr: SFr.12,50 pro Pferd Pro Stromanschluss (sofern bestellt): € 60,00 (Wohnwagen/Transporter) Pro Sattelbox: € 140,00 Zusatzboxen/Sattelboxen müssen im Voraus bestellt werden. Vorbestellte Zusatzboxen/Sattelboxen müssen bezahlt werden, sofern sie nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden können. Entsorgungsgebühr: € 40,00 pro Box Zoll- und Gesundheitspapiere: € 40,00 pro Dokument Heu: € 8,00 pro Ballen Späne: € 14,00 pro Ballen Stroh: € 6,00 pro Ballen No show (bei Absage nach dem 10.04.15) € 200,00 pro Pferd zzgl. evtl. Hotelkosten etc. Gebühr bei Zahlung mit Kreditkarte 5,50 % Bearbeitungsgebühr für Nennungen nach definitiven Nennungsschluss € 5,00 pro Teilnehmer Alle oben aufgeführten Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Umsatzsteuer-ID des Veranstalters: DE 11 757 27 71 Bitte beachten Sie: Alle Gebühren müssen in Euro (EUR) beglichen werden. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 6 von 17 VIII. VERGÜNSTIGUNGEN: 1. Teilnehmer Unterkunft Offizielles Turnierhotel: Advena Hotel Hohenzollern (3-Sterne-Hotel) Theodor- Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück Tel: +49 (0) 541-33 17 0 Fax: +49 541-33 17 351 Internet: www.advenahotels.com Hotel im Park Phillip-Sigismund-Allee 4 49186 Bad Iburg Tel: +49 (0)5403 788380 Internet: www.hotel-im-park.com Ibis styles (3-Sterne-Hotel) Blumenhaller Weg 152, 49078 Osnabrück Tel: +49 (0)541 40490 Internet: www.ibis-osnabrueck.de Hotel Westerkamp Bremer Straße 120, 49084 Osnabrück Tel: +49 (0)541 97770 Internet: www.hotel-westerkamp.de Für Teilnehmer, die im Grand Prix Special und/oder Grand Prix Kür starten, übernimmt der Veranstalter die Übernachtung inklusive Frühstück im Einzelzimmer (€ 80,- je Nacht) für max. zwei bzw. drei Übernachtungen im Hotel „Advena Hohenzollern“. Hotelreservierungen müssen selbst unter dem Stichwort „Horses & Dreams“ vorgenommen werden. Dem Teilnehmer werden die max. drei Übernachtungen á € 80,00 auf der Reiterabrechnung (Hotelrechnung ist vorzulegen) gutgeschrieben. Alle Extras, wie No-Show, Getränke, Speisen und Telefon, etc. müssen vom Teilnehmern selbst gezahlt werden. Die weiteren CDI4*/CDI1* Teilnehmer sind Selbstzahler und nehmen ihre Zimmerreservierung bitte selber unter dem Stichwort „Horses & Dreams“ vor. Für alle Teilnehmer gilt: Sofern die benötigten Zimmer nicht rechtzeitig storniert werden, stellt das jeweilige Hotel diese Zimmer in Rechnung. Verpflegung Mahlzeiten können vom 22.04. bis 26.04.2015 auf Kosten des Veranstalters im Teilnehmerzelt eingenommen werden. 2. Pfleger Unterkunft Unterbringungswünsche müssen mit der Nennung angegeben werden. Die Unterbringungs- und Reisekosten müssen selbst getragen werden. Verpflegung Mahlzeiten können vom 22.04. bis 26.04.2015 auf Kosten des Veranstalters im Teilnehmerzelt eingenommen werden. Der Veranstalter sorgt dafür, dass angemessene Sanitäreinrichtungen mit ausreichend Duschen für Pfleger (sowohl für Damen als auch für Herren) mit warmem und kaltem Wasser zur Verfügung stehen. Duschen und Toiletten müssen zu jeder Zeit sauber sein. 3. Pferde Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigung. Die Einstallung der Pferde erfolgt in der Zeit von 21.04. bis 26.04.2015; das Stallgeld ist in der Nennungspauschale enthalten (inkl. erster Einstreu (Stroh)). Es stehen nur Boxen für Pferde zur Verfügung, die auf dem Turnier gestartet werden. Eigene Stallzelte dürfen nicht aufgestellt werden. Stromanschluss muss mit der Nennung bestellt werden. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 7 von 17 4. Anreise Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. 5. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz Für die Teilnehmer steht ein Fahrdienst von Hotel zum Turnierplatz und zurück zur Verfügung. Genaue Daten werden mit der Zeiteinteilung bekannt gegeben. IX. WEITERE INFORMATIONEN: 1. Werbung bei Teilnehmern und Pferden Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden. 2. Allgemeine Auswertung am Ende der Prüfungen Ehrenpreise den Teilnehmern der siegenden Pferde. 3. Siegerehrung/Platzierung Die an 1. bis 6. Stelle platzierten Teilnehmer sind verpflichtet, an den Siegerehrungen und Ehrenpreisübergaben lt. Zeitplan teilzunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung kann der Anspruch auf alle Geld- und/oder Ehrenpreise entfallen, die der Teilnehmer in der entsprechenden Prüfung gewonnen hat. 4. Versicherung Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind. Versicherungsschutz für FEI-Offizielle durch die FEI FEI Offizielle, die bei einem CI im Einsatz sind, sind über die FEI versichert. Nähere Informationen hierzu sind auf folgender Internet-Seite der FEI veröffentlicht: http://www.fei.org/fei/your-role/fei-officials-lists (siehe unten auf der Seite). Haftung Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 5. Zutrittsausweise für das Turniergelände Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1023.VI. Zutrittsausweise Nachfolgende Personen erhalten freien Eintritt für das Turniergelände: Teilnehmer: 1 Partner: 1 Pfleger: 1 Pferdebesitzer: 2 pro Pferd (gemäß FEI-Pass) 6. Einsprüche/Berufung Alle Einsprüche und Berufungen sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 8 von 17 7. Änderung der Ausschreibung In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen; hierzu zählen nicht vom Veranstalter vorgenommene Änderungen der Ausschreibung, die nicht von der FEI genehmigt wurden. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Generalsekretär mitzuteilen. 8. Streitigkeiten Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig. 9. Ergebnisse Die Ergebnisse müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Veranstaltung in die FEI Datenbank hochgeladen werden. Alle diesbezüglichen Informationen sind auf folgender Internetseite zu finden: http://www.fei.org/fei/your-role/organisers/dressage/results-forms Sollten Sie oder Ihr Dienstleister nicht in der Lage sein, die erforderlichen Dateien zu erstellen, können die Ergebnisse als Excel- oder XML-Datei direkt nach der Veranstaltung an folgende EmailAdresse gesandt werden: [email protected]. Alle Ergebnisse müssen die FEI-ID-Nummern der Teilnehmer und Pferde enthalten. 10. Wetten Wetten werden vom Veranstalter nicht genehmigt. 11. Motorräder Das Benutzen von motorisierten Zweirädern ist auf dem gesamten Turniergelände (Turnierplatz, Stallbereich) verboten. Gemäß Veterinär-Reglement, 14. Ausgabe, Stand 1. Januar 2015 1. Grenzformalitäten Ansprechpartner für Grenzformalitäten: Johannsmann Transportservice GmbH Telefon: (0 52 04) 8 90 - 1 11 Telefax: (0 52 04) 8 90 - 2 22 E-mail: [email protected] Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen. 2. Gesundheitsanforderungen Grundsätzlich Gemäß FEI Code of Conduct ist es zwingend erforderlich, dass bei FEI Turnieren alle Pferde, bevor sie eine Starterlaubnis erhalten, physisch fit und frei von infektiösen (ansteckenden) Erkrankungen sind. Zulassung von Pferden Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar: a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (siehe Anhang I), b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (siehe Anhang II). Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 9 von 17 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden. 3. Nationale Bestimmungen Neben den o. g. Bestimmungen und Richtlinien gelten die folgenden nationalen Gesetze: Tierschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf) Arzneimittelgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amg_1976/gesamt.pdf) Tierseuchengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehseuchg/gesamt.pdf) Tierschutztransportverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschtrv_2009/gesamt.pdf) Viehverkehrsverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehverkv_2007/gesamt.pdf) etc. 4. Transport von Pferden Pferde müssen für die Reise fit sein und müssen in geeigneten Pferdetransportern transportiert werden. Alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Untersuchung auf das Vorhandensein bestimmter Erkrankungen beziehungsweise der Kontrolle von Krankheiten müssen rechtzeitig im Voraus erfragt werden, um sicherzustellen, dass das Pferd die Gesundheits-Voraussetzungen erfüllt, wenn das Pferd die Grenze des Landes erreicht, in dem die Veranstaltung stattfindet. Teilnehmer oder ihre Vertreter sind für die Einhaltung sowohl der nationalen Bestimmungen ihres Herkunftslandes als auch die des Gastgeberlandes verantwortlich. Falls erforderlich müssen die Teilnehmer sich bei den vor Ort verantwortlichen Behörden oder bei den veterinärmedizinischen Sachverständigen über die entsprechenden Gesundheitsanforderungen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zum Transport erkundigen. Innerhalb Europas (EU) betrifft dies u. a. die EU Verordnung zum Schutz von Tieren innerhalb der EU Mitgliedstaaten beim Transport Nr. 01/2005. 5. Information bei Ankunft und „Fitness to compete“ Pässe Generalreglement Art. 137 Für alle FEI-Pass-/FEI-Recognition-Card-Angelegenheiten ist die eigene nationale Föderation zu kontaktieren. Alle Pferde, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, müssen bei der FEI registriert sein. FEI Pässe oder „FEI Recognition Cards“ (für Pferde mit nationalem Pass, der von der FEI anerkannt ist) sind für FEI Veranstaltungen verpflichtend vorgeschrieben (Ausnahme: CNs und CIMs – s. u.) Turnierkategorie Nationale Turniere (CNs) CDI1*-2*/U25/J/Y/Ch (CIMs) CDI3-5*/CDIOs CDI-W Alle Championate/Spiele FEI-Pass und/oder "Recognition Card" Nicht vorgeschrieben Nicht vorgeschrieben für Pferde der gastgebenden Nation, vorgeschrieben für Pferde aus dem Ausland Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben Teilnehmer, die für ihr Pferd keinen gültigen FEI-Pass und/oder Recognition Card vorlegen oder deren FEI-Pass und/oder Recognition Card die Pass-Anforderungen inkl. Mikrochips, Impfung, Anti-Doping-Bestimmungen bzw. Bestimmungen bzgl. kontrollierter Medikation nicht erfüllen (Veterinärreglement Art. 1030), unterliegen Sanktionen gemäß ANNEX II des Veterinärreglements und dürfen nicht gestartet werden. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 10 von 17 Bei jeglicher Unzulänglichkeit/Unregelmäßigkeit (alternativ s. u., aber hier noch nicht Verstoß) wird der Teilnehmer aufgefordert, neben dem Eintragungsvermerk seinen Namen zu schreiben und durch Unterschrift, als Zeichen der Kenntnisnahme, BEVOR er den Pass zurückerhält und die Veranstaltung verlässt. Wird aufgrund dieser Unregelmäßigkeit eine Verwarnung ausgesprochen, hat der Teilnehmer 30 Tage Zeit, die Unregelmäßigkeit zu korrigieren. Wird diese Unregelmäßigkeit nicht innerhalb der vorgegebenen 30 Tage korrigiert, wird eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Pferde, die sich dauerhaft in einem Mitgliedsstaat der EU aufhalten, müssen einen nationalen (Pferde-)Pass haben, der die Anforderungen an die EU-Bestimmungen erfüllt und dem (gegebenenfalls) eine sogenannte „Recognition Card“ beigefügt wird. Eine Ausnahme gilt für Pferde, die einen FEI-Pass haben, der fortlaufend und ohne Unterbrechung gültig war. Impfungen – Equine Influenza 2015 FEI Veterinärreglement, Art. 1028 Pferde, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, müssen die Anforderungen an die Impfungen gegen Equine Influenzavirusinfektionen gemäß Veterinärreglement und wie unten zusammengefasst erfüllen: IMPFUNG Grundimmunisierung DURCHFÜHRUNG ZULASSUNG ZUM VERANSTALTUNGSGELÄNDE Das Pferd darf 7 Tage nach der 2. Impfung starten. 1. Impfung: Tag 0 (z.B. 1. Januar) 2. Impfung Tag 21 bis 92 (z.B. 1. Februar) Erste Wieder- Innerhalb von 7 Monaten nach Das Pferd darf für 6 Monate plus 21 holungsimpfung der 2. Impfung (s. o.) Tage nach der 2. Impfung der (z.B. 1. August) Grundimmunisierung starten. Das Pferd darf die ersten 7 Tage nach der Impfung nicht gestartet werden WiederholungsMINIMUM: innerhalb eines Das Pferd muss innerhalb der letzimpfungen Jahres nach der ersten Wie- ten 6 Monate + 21 Tage geimpft derholungsimpfung sein, bevor das Pferd das VeranstalBei Teilnahme: ein Start ist tungsgelände betreten darf. nur innerhalb der 6 Monate Das Pferd darf innerhalb der ersten und 21 Tage ab der vorange- 7 Tage nach der letzten Impfung gangenen Wiederholungsimp- nicht gestartet werden. fung zulässig Ausnahmen an die Anforderungen zur Impfung gegen Influenzavirusinfektionen gibt es derzeit nur für Pferde, die bei CNs oder CIMs starten und wo es keine nationalen Bestimmungen zur Impfung gegen Influenzavirusinfektionen gibt, sowohl im Gastgeberland als auch im Herkunftsland. (Generalreglement Art. 137) Untersuchung bei Ankunft 2015 FEI Veterinärreglement, Art. 1032 Bei Ankunft am Veranstaltungsort werden alle Pferde von einem Tierarzt untersucht, der die Identität der Pferde anhand des Pferdepasses und Mikrochips (sofern vorhanden), den Impfstatus sowie den allgemeinen Gesundheitszustand der Pferde überprüft. Um alle Pferde, die an Turnieren teilnehmen, zu schützen, müssen Pferde, bei denen der Gesundheitszustand in Frage zu stellen ist, sei es hinsichtlich der Impfungen, Erkrankungen oder auf Grund anderer Bedenken, in vom Veranstalter vorbereiteten Isolationseinrichtungen untergebracht werden, bis eine (endgültige) Entscheidung getroffen wurde, ob das Pferd das Turniergelände betreten darf. Verfassungsprüfungen 2015 FEI Veterinärreglement, Art. 1033, Tabelle 2 Bei allen Pferden wird die „orthopädische“ „fitness to compete“ während der Verfassungsprüfung beurteilt. Pferde, deren Fitness nicht eindeutig ist, können für eine weitergehende veterinärmedizinische Untersuchung in die Holding Box verwiesen werden. Pferde, die vom Kontroll-Gremium für nicht ausreichend fit erachtet werden, um am Wettkampf teilzunehmen, dürfen nicht gestartet werden. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 11 von 17 Untersuchung auf Sensibilisierung der Gliedmaßen 2015 FEI Veterinärreglement, Art. 1034 Pferde sind nicht teilnahmeberechtigt, wenn eine Gliedmaße oder ein Teil einer Gliedmaße hyposensitiv oder hypersensitiv ist (beides stellt eine "ungewöhnliche Sensibilisierung der Gliedmaßen" dar). Hypersensitive Gliedmaßen reagieren ungewöhnlich stark oder in ungewöhnlicher Weise auf Abtastung. Der Begriff hyposensitive Gliedmaßen beinhaltet sowohl jegliche Veränderung der Sensitivität, sei es durch Neurektomie oder chemische Desensibilisierung als auch die Dauer der veränderten Sensibilität. Alle Pferde müssen während der Dauer einer Veranstaltung für Untersuchungen gemäß den Vorgaben auf ungewöhnlich starke Sensibilisierung der Gliedmaßen vorgestellt werden, auch, aber nicht nur, zwischen Umläufen oder vor einem Stechen. Die Pferde können während der Dauer einer Veranstaltung einmalig oder bei verschiedenen Gelegenheiten untersucht werden. Pferde können für eine Untersuchung gemäß den Vorgaben per Zufallsprinzip oder gezielt ausgesucht werden. Pferde, die ausgewählt wurden, müssen umgehend zur Untersuchung vorgestellt werden oder werden sofort disqualifiziert. Es gibt keine Vorschrift, wie viele Pferde auf einer Veranstaltung untersucht werden müssen. 6. Durchführung von Medikationskontrollen bei Pferden (Equine Anti-Doping and Controlled Medication Programme – EADCMP) 2015 FEI Veterinärreglement, Kapitel (Chapter) VI Details zu dem für diese Veranstaltung vorgesehenen FEI anerkannten Labor (Vet. Regl. Art. 1021). Die Liste der FEI anerkannten Labors sowie weitere Informationen sind auf der FEI Internetseite erhältlich. Veranstalter von FEI Turnieren in Gruppe I & II sollen Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 SFr. als Beitrag zum EADCM-Programm berechnen, welches vom FEI Veterinärdepartment durchgeführt wird. Probennahmen Von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, können Proben genommen werden, die, gemäß Bestimmungen für Anti-Doping und kontrollierte Medikation für Pferde (EADCMBestimmungen), auf das Vorhandensein verbotener Substanzen untersucht werden. Die Auswahl der Pferde unterliegt dem jeweiligen Testverfahren. Das heißt, sie können für sogenannte Pflichtproben, Zielproben oder Zufallsproben ausgewählt werden (2015 Vet. Regl. Art. 1057 und 1058) Informationen zum ‚Clean Sport’ Die aktuelle Liste der verbotenen Substanzen (the EPSL) der FEI, die die Dopingsubstanzen und kontrollierten Substanzen aufführt, kann auf der FEI Clean Sport Internetseite eingesehen werden: www.FEICleanSport.org; sie ist dort als PDF Dokument, als Datenbank oder als Smartphone App verfügbar. Für eine bestimmte Anzahl von Substanzen der kontrollierten Medikation stehen Nachweiszeiten, soweit bekannt, zur Verfügung. „Elective Testing – Art. 1056“ (freiwillige Probennahme) können Teilnehmer bei ihren Pferden vor einer Veranstaltung durchführen, um das Vorhandensein einer verbotenen Substanz festzustellen. (für Informationen und Details siehe www.FEI.org/veterinary) FEI Labor für die Probenanalyse GROUPS I & II ONLY – FEI CENTRAL LABORATORY Gemäß den Veterinär-Bestimmungen, Chapter VI, Artikel 1057 müssen alle Proben, die in Gruppe I und II genommen wurden, von dem nachfolgenden Labor analysiert werden: LGC Limited Dr. Clive Pearce Quotient Bio Analytical Sciences and HFL Sport Science Newmarket Road Fordham Cambridgeshire CB7 5 WW Telefon: +44 (0) 1638 720 500 Fax: +44 (0) 1638 724 200 Email: [email protected] Bei Rückfragen zu Probenanalysen siehe: www.fei.org/Veterinary oder wenden sich an: Email: [email protected], Telefon: +41.21-310 47 47 Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 12 von 17 7. Ponys Bei allen Pony-Veranstaltungen müssen die teilnehmenden Ponys vor der Verfassungsprüfung für eine Pony-Messung zur Verfügung stehen und unterliegen während der gesamten Veranstaltung den Bestimmungen des Veterinär RGs 2015, Chapter IV. 8. Überwachung von Verletzungen (Art. 1035) Verletzungen von Pferden, die auf FEI Turnieren starten, werden protokolliert und überwacht. Derartige Informationen sind wichtig um sicherzustellen, dass (i) das Wohlergehen des Pferdes stets das oberste Gebot bleibt und (ii) die Sicherheit aller Pferde und Teilnehmer, die auf Turnieren starten, auf gesunder wissenschaftlicher Vernunft beruht. FEI Veterinäre haben jedes verletzte Pferd an die FEI zu melden. XI. Anti-Doping-Kontrollen für Athleten Gemäß Art. 22.3 der ADRHAs, müssen Veranstalter für Turniere, auf denen Anti-Doping Proben für Athleten vorgesehen sind – dies wird dem Veranstalter 2 Monate vor der Veranstaltung mitgeteilt – folgende Mindestvoraussetzungen treffen: 1. Ein Mitarbeiter des Veranstalters muss als Kontaktperson und Koordinator für den Doping Kontrolleur (Doping-Kontroll-Beamten) benannt werden; Name und Kontaktdetails sind der FEI mindestens 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag mitzuteilen. 2. Ein Bereich, der für die Anti-Doping-Kontrollen für Athleten geeignet ist und ausreichend von der Öffentlichkeit abgeschirmt ist. Dieser Bereich muss ausgestattet sein mit - einem Raum, der ausschließlich für den Doping-Kontroll-Beamten vorgesehen ist, mit einem Tisch, zwei Stühlen, Kugelschreiber und Papier und einem abschließbaren Kühlschrank; sowie - einem Wartebereich mit einer ausreichenden Anzahl an Sitzgelegenheiten. Es müssen koffein- und alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden, dazu gehören z. B. verschiedene natürliche Mineralwasser und Erfrischungsgetränke; sowie - eine Toilette, angrenzend oder in unmittelbarer Nähe des Doping-Kontroll-Raumes und des Wartezimmers. 3. Mitarbeiter des Veranstalters (oder freiwillige Helfer) beiderlei Geschlechts, die als „Chaperons“ dienen können. Die Anzahl der „Chaperons“ muss der FEI nach Erhalt des Testplans für die Veranstaltung so früh wie möglich mitgeteilt werden. Welche Qualifikationen die „Chaperons“ haben müssen, ist in den ADRHAs beschrieben. Weitere Informationen zu Anti-Doping-Kontrollen sind zu finden unter: http://www.fei.org/fei/cleansport/ad-athletes Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 13 von 17 XII. PRÜFUNGEN Kategorie: CDI4* Geldpreis: € 42.400,00 Kategorie: CDI1* Geldpreis: € 2.000,00 € 44.400,00 Gesamtwert aller CDIs CDI1* Prüfung Summe Prüfung Nr. 1 Prix St. Georges Prüfung Nr. 2 Intermediaire I 1000 1000 CDI4* Prüfung Summe Prüfung Nr. Prüfung Nr. Prüfung Nr. Prüfung Nr. Prüfung Nr. 3 4 5 6 7 Grand Prix, Qualifikation für Prfg. 5 Grand Prix, Qualifikation für Prfg. 6 Grand Prix Special Grand Prix Kür Grand Prix, Trostprüfung für Prfg. 5 u. 6 7000 7000 11700 11700 5000 Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten)werden gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise. Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 €: 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen. Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten. Sofern Teilnehmer gleich platziert werden, wird der Geldwert der evtl. Sachpreise (z.B. Auto) auf die gleich-platziertengleichplatzierten Teilnehmer entsprechend aufgeteilt! Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen. Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 14 von 17 CDI4*/CDI1* Auslosung PRIX ST. GEORGES (Prfg. 1): Auslosung gemäß Art. 425 INTERMEDIAIRE I (Prfg. 2): Auslosung gemäß Art. 425 GRAND PRIX (Prfg. 3 und 4): Auslosung gemäß Art. 425.2.1 b) In umgekehrter Reihenfolge der Weltrangliste (in Fünfergruppen) GRAND PRIX (Prfg. 7): Auslosung gemäß Art. 425.2.1 a) GRAND PRIX SPECIAL (Prfg. 5) Auslosung in Vierergruppen in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis des Grand Prix, Prüfung 3 (die Gruppe der an 9. – 12. Stelle platzierten Teilnehmer startet zuerst) GRAND PRIX KÜR (Prfg. 6) Auslosung in Vierergruppen in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis des Grand Prix, Prüfung 4 (die Gruppe der an 9. – 12. Stelle platzierten Teilnehmer startet zuerst) ERSTER TAG – MITTWOCH DATUM: 22/04/2015 PRÜFUNG NR. 1 – CDI1* Beginn: 8.00 Uhr Dressurprüfung – FEI Prix St. Georges – international Aufgabe: FEI Prix St. Georges, Ausgabe 2009, Revision 2015, auswendig Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1 Startfolge: Los gemäß Art. 425 Gesamtgeldpreis: 1.000 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 300/220/160/120/100/100 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 50 € ZWEITER TAG – DONNERSTAG PRÜFUNG NR. 2 – CDI1* DATUM: 23/04/2015 Beginn: 12.00 Uhr Dressurprüfung – FEI Intermediaire I – international Aufgabe: FEI Intermediaire I, Ausgabe 2009, Revision 2015, auswendig Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1 Startfolge: Los gemäß Art. 425 Gesamtgeldpreis: 1.000 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 300/220/160/120/100/100 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 50 € Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 15 von 17 DRITTER TAG – FREITAG DATUM: 24/04/2015 PRÜFUNG NR. 3 – CDI4* Beginn: 13.00 Uhr Dressurprüfung – FEI Grand Prix – international Qualifikation für Prüfung 5 (Grand Prix Special) Aufgabe: FEI Grand Prix 2009, Revision 2015, auswendig Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1 Startfolge: Art. 425.b (in umgekehrter Reihenfolge der Weltrangliste in Fünfergruppen) Gesamtgeldpreis: 7.000 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 2000/1300/900/700/500/400/300/300/300/300 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 100 € VIERTER TAG – SAMSTAG DATUM: 25/04/2015 PRÜFUNG NR. 4 – CDI4* Dressurprüfung – FEI Grand Prix – international Qualifikation für Prüfung 6 (Grand Prix Kür) Beginn: 8.00 Uhr Aufgabe: Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: Startfolge: FEI Grand Prix 2009, Revision 2015, auswendig 1 Art. 425.b (in umgekehrter Reihenfolge der Weltrangliste in Fünfergruppen) Gesamtgeldpreis: 7.000 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 2000/1300/900/700/500/400/300/300/300/300 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 100 € PRÜFUNG NR. 5 – CDI4* Dressurprüfung – FEI Grand Prix Special – international Beginn: 17.00 Uhr Aufgabe: Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: FEI Grand Prix Special 2009, Revision 2015, auswendig 1; startberechtigt und zum Start verpflichtet sind die 12 besten Paare aus Prüfung 3, inkl. der Gleichplatzierten auf dem 12. Platz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer bis auf max. 15 Teilnehmer zu erhöhen. Startfolge: gemäß Art. 425.4 - Los in 3 Gruppen à 4 (bei Erhöhung der Teilnehmerzahl à 5) Teilnehmer nach Ergebnis aus Prüfung 3. Die Gruppe der an 1. bis 4. Stelle platzierten Teilnehmer aus Prüfung 3 startet zuletzt. Gesamtgeldpreis: 11.700 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 3600/2000/1300/1000/800/600/500/500/ 400/400/300/300 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 100 € Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 16 von 17 FÜNFTER TAG – SONNTAG DATUM: 26/04/2015 PRÜFUNG NR. 7 – CDI4* Beginn: 8.00 Uhr Dressurprüfung – FEI Grand Prix – international Trostprüfung Aufgabe: FEI Grand Prix 2009, Revision 2015, auswendig Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2; Paare, die sich nicht für Prf. 5 oder 6 qualifiziert haben. Startfolge: Los gemäß Art. 425.2.1 a) Gesamtgeldpreis: 5.000 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 1500/1000/600/500/400/200/200/200/200/200 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 100 € PRÜFUNG NR. 6 – CDI4* BEGINN: 14.30 Uhr Dressurprüfung – FEI Grand Prix Kür – international Aufgabe: Kür gem. Notenbogen der FEI Kür auf Grand Prix Niveau 2009. Musik (2 CDs) ist bei Erklärung der Startbereitschaft abzugeben Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1; startberechtigt und zum Start verpflichtet sind die 12 besten Paare aus Prüfung 4, inkl. der Gleichplatzierten auf dem 12. Platz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer bis auf max. 15 Teilnehmer zu erhöhen. Startfolge: gemäß Art. 425.5 - Los in 3 Gruppen á 4 (bei Erhöhung der Teilnehmerzahl à 5) Teilnehmer nach Ergebnis aus Prüfung 4. Die Gruppe der an 1. bis 4. Stelle platzierten Teilnehmer aus Prüfung 4 startet zuletzt. Gesamtgeldpreis: 11.700 EUR Aufteilung in Einzelgeldpreise: 3600/2000/1300/1000/800/600/500/500/ 400/400/300/300 Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je 100 € englische Ausschreibung genehmigt durch die FEI Lausanne, 23. Februar 2015 gez. Trond Asmyr, FEI Director Dressage Ausschreibung CDI4*/CDI2* Hagen 2015 Stand: 23. Februar 2015/Wen. Seite 17 von 17
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