Seminar StrafR AT SoSe 2015 Themenliste

Prof. Dr. Wilhelm Degener
Hamburg, 23. 3. 2015
Im Sommersemester 2015 biete ich ein
Seminar zum Allgemeinen Strafrecht
an, das sich auf Fragen der „objektiven Zurechenbarkeit“ und des „voluntativen Schuldelements“
konzentriert.
Vorläufige, nicht abschließende Themenliste:
I. Objektive Zurechenbarkeit
1. Der Gedanke der Adäquanz des Erfolges/des Kausalverlaufs als Ursprung der Debatte um die
objektive Zurechenbarkeit.
2. Zum Umgang der Lehre von der objektiven Zurechenbarkeit mit dem Sonderwissen des Täters
3. Der Wert des sog. „Teilnahmearguments“ für die Begründung des Haftungsausschlusses bei der
Förderung und Veranlassung eigenverantwortlich begangener Selbstgefährdung
4. Die dogmatische Behandlung der Fälle sog. einverständlicher Fremdgefährdung
II. Entschuldigung
1. Zur Unterscheidung zwischen dem kognitiven und dem voluntativen Schuldelement
2. Die Diskussion um die Legitimation des entschuldigenden Notstandes gem. § 35 StGB
3. Die Kontroverse um die Behandlung des sog. Nötigungsnotstandes
4. Zur Rechtsfolge des „Putativnotwehrexzesses“
Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der ersten Semesterferienwoche im Ziviljustizgebäude
des Landgerichts Hamburg stattfinden. Interessenten melden sich bitte unter Angabe eines
Themenwunsches bei Frau Ehrk (Zi. 228; [email protected]).