Prof. Dr. Wilhelm Degener Hamburg, 23. 3. 2015 Im Sommersemester 2015 biete ich ein Seminar zum Allgemeinen Strafrecht an, das sich auf Fragen der „objektiven Zurechenbarkeit“ und des „voluntativen Schuldelements“ konzentriert. Vorläufige, nicht abschließende Themenliste: I. Objektive Zurechenbarkeit 1. Der Gedanke der Adäquanz des Erfolges/des Kausalverlaufs als Ursprung der Debatte um die objektive Zurechenbarkeit. 2. Zum Umgang der Lehre von der objektiven Zurechenbarkeit mit dem Sonderwissen des Täters 3. Der Wert des sog. „Teilnahmearguments“ für die Begründung des Haftungsausschlusses bei der Förderung und Veranlassung eigenverantwortlich begangener Selbstgefährdung 4. Die dogmatische Behandlung der Fälle sog. einverständlicher Fremdgefährdung II. Entschuldigung 1. Zur Unterscheidung zwischen dem kognitiven und dem voluntativen Schuldelement 2. Die Diskussion um die Legitimation des entschuldigenden Notstandes gem. § 35 StGB 3. Die Kontroverse um die Behandlung des sog. Nötigungsnotstandes 4. Zur Rechtsfolge des „Putativnotwehrexzesses“ Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der ersten Semesterferienwoche im Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg stattfinden. Interessenten melden sich bitte unter Angabe eines Themenwunsches bei Frau Ehrk (Zi. 228; [email protected]).
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