Nr. 4 | 16. Juni 2015

Nr. 4 | 16. Juni 2015
Hausarztvertrag mit Barmer GEK
Wirkstoffprüfung Ärzte-Migration 04
06
14
Labor beauftragen 19
Meldepflicht ans Krebsregister 20
Krankenhaus-Einweisungsrichtlinie Häufige Fehler in der Praxis
DMP-Schulungen
28
24
22
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen
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Vorstandsinfo
Landesrundschreiben | Juni 2015
Frankfurt: Es ist Ärztetag in Frankfurt – und siehe da: Im Vorfeld
gab es diesmal keine Kampagne der Krankenkassen à la „Ärzte sind
faul“, „Ärzte sind korrupt“ oder „Ärzte machen zu viele Fehler“.
Nein, diesmal konnten sich die Kassen-Granden entspannt zurücklehnen und genüsslich zuschauen, wie sich die Ärztevertreter selbst
zerfleischen. Ort der Selbstkasteiung war die KBV-Vertreterversammlung, die traditionell vor Beginn des Ärztetages abgehalten
wird. Vordergründig ging es um vermeintliche Verfehlungen von
KBV-Vorstand Gassen in seiner Doppelrolle als Vorstand des Fachärztedachverbandes SpiFa. Es ging um die Haltung der KBV zur
Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung und natürlich ging
es einmal mehr auch um KBV-Vize Feldmann. Eine seltsame Allianz
aus Systemgegnern und Thronanwärtern witterte die Chance,
Gassen zu kippen. Es gab ein Genörgel in öffentlicher Sitzung, und
vorabendprogrammreife Inquisitionsszenarien von Grisham-Lesern
in interner Runde. Hängen blieb gar nichts. Ist jetzt also Schluss
damit? Mitnichten! Ein Vorstandskollege aus einer großen KV
schaffte es, die Affäre wieder in altes Fahrwasser zu bringen:
Haus-Facharzt-Konflikt. Alles ließe sich doch leicht lösen, wenn der
Hausarzt-Vorstand mehr Macht bekomme. Aha.
In der KBV wird ein Stellvertreterkrieg gepflegt, Systemgegner
gegen Systemerhalter, groß gegen klein, Nord gegen Süd, das eine
Grüppchen gegen ein anderes. Ich verstehe sehr gut, dass viele
Ärzte und Psychotherapeuten da den Kopf schütteln. Ich tue es
auch! Wie sich diese Konflikte auflösen, kann ich nicht sagen. Nur
das ist klar: Niemand kann sich so gekonnt selbst beschädigen wie
die ärztliche Selbstverwaltung. Was Berliner Politiker mit Schadenfreude zur Kenntnis nehmen …
Berlin: Das Versorgungsstärkungsgesetz ist so gut wie durch. Und
es hat sich wider Erwarten noch etwas getan. KVen sollen nun nicht
mehr ab 110 Prozent Versorgungsgrad aufkaufen, sondern erst ab
140 Prozent und die Bedarfsplanung soll vom GBA noch einmal
kleinsträumig umgekrempelt werden. Einige halten diese Korrekturen für einen Achtungserfolg, andere für Makulatur. Schlimmer ist
etwas anderes: Die Terminservicestellen kommen – und nun soll
auch zu Psychotherapeuten binnen vier Wochen vermittelt werden.
Mit dieser „freudigen Nachricht“ im Gepäck geht's nach Bremen …
Bremen: Wenigstens hier gibt es einen echten Erfolg zu vermelden.
Der KV ist es gelungen, mit der zweitgrößten deutschen Krankenkasse, der Barmer GEK, einen Hausarztvertrag abzuschließen.
Inhaltsgleich mit den altbekannten, insofern müssen sich Hausärzte
nicht umstellen. 90 Prozent der Ärzte machen bereits bei den
KV-Verträgen mit, fast 75 Prozent aller Versicherten könnten potenziell eingeschrieben werden. Das ist doch was! Weniger schön ist
etwas, das aus Berlin auf uns herabrieselt. Die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie. Hier haben wir aber einen gangbaren Weg mit den
Krankenkassen gefunden. Alles dazu und viele andere wichtige Themen finden Sie im Heft.
Ihr
Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen
AUS DER KV
04 — KV-Hausarztvertrag mit der BARMER GEK startet zum 1. Juli 2015
05 — Kleinanzeigen im Landesrundschreiben: Kostenlos für KV-Mitglieder
06 — Darum ist die Wirkstoffprüfung besser als gedacht
08 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
IM BLICK
12 — Serie: Vom Kassenbeitrag zur Ärztevergütung
Fremdkassenzahlungsausgleich
14 — Ärzte-Migration in großem Stil: Immer mehr gehen, immer mehr kommen
19 — Das Labor-Missverständnis: Jede Fachgruppe darf beauftragen
20 — Meldepflicht ans Krebsregister: Die neuen Regeln im Überblick
24 — Stress vermeiden! Das sind die häufigsten Fehler, die nicht sein müssen
28 — DMP-Schulungen als Abtörner? Der Arzt ist als Motivator gefragt
30 — Sie fragen ― Wir antworten
IN KÜRZE
31 — Meldungen & Bekanntgaben
Abgabe der Endabrechnung 2/2015
Augenhintergrund bei Diabetikern: Diagnose anschreiben!
32 — Auslandsversicherte Patienten – unverzüglich der Krankenkasse melden
Honorarverteilungsmaßstab geändert: Sehschule wird künftig
aus Bereitstellungsvolumen vergütet
Sicherheitslanzetten nicht auf Kassenrezept verordnen
33 — HPV-Impfung ist ab einem Alter von neun Jahren Kassenleistung
Schnellübersicht auf neuesten Stand gebracht
33 — Grippesaison: Vaxigrip und Influvac sind Impfstoff für 2015/16
Ernährungstherapie: AOK und hkk honorieren Rezepte
35 — Bremer Modell zum Überleitungsmanagement: Vorlagen für Berichte
stehen zum Download bereit
Bürgertelefon entlastet Bremer Ärzte bei nicht-medizinischen Fragen
KV Bremen stellt Versand von Mitgliederinformationen per Fax ein
SERVICE
36 —Der Beratungsservice der KV Bremen
10 —Leserbriefe
11 —Impressum
Landesrundschreiben | Juni 2015
22 — Weitsicht ist gefordert: Einweisung ins Krankenhaus wird aufwendiger
Inhalt
IN PRAXIS
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17 — Ausländische Kollegen mit offenen Armen empfangen und qualifizieren
KV-Hausarztvertrag mit der
BARMER GEK startet zum 1. Juli 2015
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Aus der KV
Die KV Bremen hat einen Hausarztvertrag mit der
BARMER GEK abgeschlossen, der bereits zum 1. Juli
honorarwirksam wird. Komfortabel für Hausärzte: Sie
müssen sich nicht umstellen, weil der neue Vertrag den
altbekannten in allen relevanten Punkten gleicht. Schöner Zusatz: Versicherte unter 18 Jahren können von
Haus- und Kinderärzten eingeschrieben werden.
Landesrundschreiben | Juni 2015
DIE FAK TEN ZUM VERTR AG
Die kontaktabhängige Betreuungspauschale (GOP 99251, 17,50 Euro) wird
von der KV automatisch zugesetzt. Die
Pauschale wird je eingeschriebenen Patienten – max. zweimal jährlich – vergütet, sofern es in dem Quartal einen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt gab.
Auch die Chronikerzuschläge (GOP
99401 bis GOP 99405) werden automatisch von der KV zugesetzt, wenn die
entsprechenden Diagnosen angeschrieben wurden (Anlage 7).
VORGEHENSWEISE
Erklären Sie Ihre Teilnahme am
Hausarztvertrag der BARMER GEK. Das
können Sie schon vor dem 1. Juli tun. Die
Teilnahmeerklärung finden Sie unter
www.kvhb.de/hausarztvertrag
Patienten können Sie ab dem 1.
Juli 2015 einschreiben. Setzen Sie in Ihre
Abrechnung wie aus den anderen Verträgen bekannt einmalig die Einschreibepauschale (GOP 99250) an. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte finden Sie
ebenfalls auf der KV-Homepage unter
www.kvhb.de/hausarztvertrag.
Die unterschriebene Erklärung bleibt in
der Praxis.
PATIENTENANSPR ACHE
Der Vertragsabschluss mit der zweitgrößten Deutschen Krankenkasse BARMER GEK hievt den Hausarztvertrag der KV Bremen auf eine neue Ebene. Nunmehr
können potenziell rund 75 Prozent aller im Land Bremen
wohnhaften Versicherten eingeschrieben werden. Zur
Erinnerung: KV-Hausarztverträge laufen bereits mit der
AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, der IKK Gesund plus
und mit zirka 60 Betriebskrankenkassen. Weil sich alle
Verträge im Wesentlichen gleichen, ist der Aufwand für
die teilnehmende Haus- und Kinderärzte überschaubar.
Die Abrechnungsmodalitäten sind bei allen teilnehmenden
Kassen identisch. „Der KV-Hausarztvertrag ist bürokratiearm, er läuft seit Jahren reibungslos. Allen Unkenrufen
zum Trotz. Der Beitritt der BARMER GEK zeigt, dass das
Modell für weitere Kassen attraktiv wird“, resümmieren
Dr. Jörg Hermann und Günter Scherer, die Vorstände der
KV Bremen. Versicherte der Barmer GEK (auch vor dem 18.
Lebensjahr) können ab dem 1. Juli 2015 eingeschrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag auch honorarwirksam.
(red)
zum Vertrag:
barbara frank
0421.34 04–340 | [email protected]
Mit dem nächsten Landesrundschreiben am 23. Juli erhalten alle Hausärzte in Bremen und Bremerhaven Informationsflyer.
zur Abrechnung:
isabell a schweppe
0421.34 04–330 | [email protected]
daniel a scheglow
0421.34 04–356 | [email protected]
Kleinanzeigen im Landesrundschreiben:
Kostenlos für KV-Mitglieder
Mit der nächsten Ausgabe werden erstmals
Kleinanzeigen im Landesrundschreiben veröffentlicht.
KV-Mitglieder inserieren kostenlos und im guten
Gefühl, dass ihre Annonce in dem Mitteilungsblatt
erscheint, das in Bremen und Bremerhaven am
weitesten verbreitet ist.
Ob Stellenangebot oder -gesuche, Praxisabgabe oder
-suche, An- und Verkauf, Immobilien und Praxisräume,
Austausch und Vertretung, kurzum: Alles, was Vertragsärzte und Psychotherapeuten betrifft, soll sich in der neuen
Kleinanzeigen-Rubrik im Landesrundschreiben wiederfinden. Und das Beste: KV-Mitglieder bezahlen nichts für diesen Service. Sie inserieren kostenfrei. Alle anderen Interessenten erhalten eine Rechnung.
Natürlich sind auch Chiffre-Anzeigen möglich, wenn
ein Inserent anonym bleiben möchte. Die KV vergibt dann
eine Nummer. Die Zusendungen auf die Anzeigen gehen
unter Nennung dieser Chiffre direkt an die KV. Vier
Wochen nach Erscheinen des Landesrundschreibens werden die Antworten per Post zugestellt. Auch dieser Service
ist kostenlos. Sie können Ihre Zuschriften natürlich jederzeit bei der KV abholen.
(red)
KLEINANZEIGEN IM
L ANDESRUNDSCHREIBEN:
SO GEHT’S
Beachten Sie den Anzeigenschluss. Die Fristen finden Sie im Internet unter www.kvhb.de/kleinanzeigen.
Wollen Sie beispielsweise in der kommenden Ausgabe (23. Juli) inserieren,
muss Ihre Anzeige spätestens am 1. Juli
bei der KV Bremen sein.
Übermitteln Sie ihre Anzeige an
die KV, indem Sie den diesem Landesrundschreiben beigelegten Coupon ausfüllen, das Onlineformular auf
www.kvhb.de/kleinanzeigen nutzen
oder eine E-Mail an
[email protected] schreiben.
ilonk a schneider
0421.34 04–100 | [email protected]
erik a meyer
0421.34 04–0 | [email protected]
Darum ist die
Wirkstoffprüfung besser als gedacht
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Die Einführung der Wirkstoffprüfung und das erste
Prüfthema NOAK haben in Ärztekreisen für Unruhe
gesorgt. Viele Befürchtungen laufen ins Leere – vor
allem diese: Nicht derjenige, der knapp überm Schnitt
liegt, muss eine Überprüfung fürchten, sondern derjenige, der weit mehr verordnet als seine Fachgruppe.
Aus der KV
Landesrundschreiben | Juni 2015
Was neu ist, löst Fragen aus. Dies gilt umso mehr,
wenn es sich um ein so heikles Thema wie die Prüfung der
Arzneimittelverordnung und der damit einhergehenden
Regressbedrohung geht. Insofern ist die Reaktion keine
große Überraschung: In der Bremer Ärzteschaft wird derzeit viel diskutiert über die Ablösung der Richtgrößen- und
die Einführung der Wirkstoffprüfung zum 1. Januar 2015.
Insbesondere treibt viele die Sorge um, dass es beim ersten
Prüfthema – die neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) –
die eigene Praxis „erwischen könnte“. Fakt ist, dass die Verordnungszahlen von NOAK landauf, landab dramatisch
steigen. Die Empfehlungen der Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die taufrischen Leitlinien sagen, dass die NOAK nur für Patienten verordnet
werden sollen, die mit Vitamin-K-Antagonisten schwer
einzustellen sind, ein erhöhtes Risiko von Interaktionen
unter Vitamin-K-Antagonisten aufweisen oder für die die
regelmäßige Kontrolle des INR-Wertes schwierig ist. Die
klassischen Vitamin-K-Antagonisten sind also nach wie vor
der Standard zur oralen Antikoagulation in den für sie
zugelassenen Indikationen. Schaut man in die Bremer Verordnungszahlen, dann ergibt sich ein durchaus uneinheitliches Bild. Es gibt etliche Praxen, die NOAK kaum oder gar
nicht verordnen, andere tun es nahezu ausschließlich. Ziel
der Wirkstoffprüfung ist es, nicht diejenigen, die im Durchschnitt liegen oder knapp darüber ausfindig zu machen,
sondern diejenigen im obersten Segment. Die kolportierte
Quote von 20 Prozent NOAK an allen oralen Antikoagulantien ist aus pharmakologischer Sicht als hehres Ziel zu verstehen. Es ist aber nicht die Zahl, an der sich Wohl und
Wehe für die Praxen entscheidet.
Die Sorge um die NOAK-Verordnung hat die etlichen
positiven Effekte, die die Einführung der Wirkstoffprüfung
mit sich bringt, in den Hintergrund rücken lassen. Die Zahl
der Praxen, die Post von der Prüfstelle bekommen, wird sich
deutlich reduzieren. Bei der alten Richtgrößenprüfung wurden viele Ärzte „von Amts wegen“ behelligt, obwohl sie die
Richtgröße mit gutem Grund überschritten hatten. Die
Wirkstoffprüfung ist da zielgenauer, weil sie sich nur einen
Wirkstoff in einem Indikationsgebiet vornimmt. Wer im
Rahmen der Wirkstoffprüfung eine Überschreitung nicht
rechtfertigen kann, dem droht zwar ein Regress (daran
ändert auch die Wirkstoffprüfung nichts). Der Regress wird
allerdings niedriger sein als zu Zeiten der Richtgröße, als
PRÜFVERFAHREN IM VERGLEICH
Richtgrößenprüfung
Wirkstoffprüfung (neu)
Bezugszeitraum:
ein Kalenderjahr
Bezugszeitraum:
ein Quartal
Prüfzeitraum:
vorletztes Kalenderjahr
Prüfzeitraum:
ca. vorletztes Quartal
Thema:
Ist die Überschreitung der
Richtgrößensumme durch
Praxisbesonderheiten gerechtfertigt?
Thema:
Ist der überdurchschnittlich
hohe Anteil fragwürdiger
Wirkstoffe/Präparate in
einem Indikationsgebiet
gerechtfertigt?
Regress:
Die nach Berücksichtigung
der Praxisbesonderheiten
verbleibende, über 25 Prozent hinausgehende Überschreitung der Richtgrößensumme
Regress:
Die durch Reduktion des Anteils fragwürdiger Wirkstoffe
auf den Fachgruppendurchschnitt - oder ggf. einen begründbaren Mehranteil - erzielbare Kostenersparnis
Regresshöhe: bis zu 6-stellig
Regresshöhe: Tendenziell
niedriger, da nur ein Quartal
und nur ein Indikationsgebiet
betroffen
durchaus sechsstellige Beträge aufgerufen wurden. Denn es
wird nur ein Quartal (nicht mehr ein ganzes Jahr) und nur
ein Indikationsgebiet angeschaut. Die quartalsweise Prüfung hat darüber hinaus den Charme, dass sie dem Arzt
ermöglicht, sein Verschreibungsverhalten zeitnah zu
ändern. Der Prüfzeitraum bei der alten Richtgrößenprüfung
lag in der Regel zwei Jahre in der Vergangenheit. Und
schließlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Beratung vor
Regress. Das heißt, wer zum ersten Mal der unwirtschaftlichen Verordnung überführt wird, zahlt keinen Regress. Er
muss stattdessen zu einem Beratungsgespräch erscheinen.
Kurzum: Die Prüfung der Verordnungsweise ist nichts, was
Freude bereitet. Die gefühlte Bedrohung ist allerdings deutlich höher, als die tatsächliche.
(red)
... so?
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... oder so?
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Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung.
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Nachrichten aus
Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
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Gleich zwei Bremer Ärzte ans
Bundessozialgericht berufen
Nachrichten
Landesrundschreiben | Juni 2015
Bremerhaven, Bremen | Gleich zwei Ärzte aus dem Bundesland Bremen werden künftig am obersten Sozialgericht
Recht sprechen: Der Bremerhavener Augenarzt Dr. Wilhelm Kröncke und der Bremer Hausarzt Dr. Heinrich Eitmann sind als ehrenamtliche Richter an das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel berufen worden. „Als ehrenamtlicher Richter ist man nicht nur dabei, sondern auch
voll einbezogen in die Rechtsprechung“, freut sich Dr.
Kröncke auf die Aufgabe, für die beide Bremer Vertreter
bestens gerüstet sind. Dr. Kröncke und Dr. Eitmann haben
über mehrere Jahre am Sozialgericht in Bremen und am
Landessozialgericht in Celle gewirkt. Beide sind zum 1. Juli
2015 für fünf Jahre berufen worden.
Montgomery bleibt
Präsident der
Bundesärztekammer
Frankfurt | Professor Frank Ulrich
Montgomery ist auf dem Ärztetag in
Frankfurt am Main als Präsident der
Bundesärztekammer bestätigt worden. Er erhielt 161 von 230 gültigen
Stimmen, einen Gegenkandidaten gab
es nicht.
Kontroverse um
Leichenschau
Bremen | Das Land Bremen will für
das kommende Jahr eine „qualifizierte
Leichenschau“ etablieren. Über die
Einzelheiten wird heftig gestritten,
unter anderem darum, ob für diese
eigenständige Leichenschau ein zentraler Ort eingerichtet werden soll oder
die Fachleute den Toten zu Hause
begutachten. Das Gesundheitsressort
will diese zentrale Einrichtung, die
CDU spricht sich dagegen aus.
oben: dr . wilhelm kröncke | Facharzt
für Augenheilkunde | Bremerhaven
unten: dr . heinrich eitmann |
Facharzt für Innere Medizin | Bremen
Gesundheit ist 3.910 Euro wert
Berlin | Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 314,9 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben. Damit stiegen die
Ausgaben gegenüber 2012 um vier Prozent oder 12,1 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Auf
jeden Einwohner entfielen 3.910 Euro (2012: 3.770 Euro).
Empfang der Heilberufe an neuem Ort,
zu neuer Zeit und mit neuen Impulsen
Facharzt-Dachverband SpiFa wächst
Berlin | Der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) hat
einen neuen Vorstand und weitere Mitglieder. Zum ersten
Vorsitzenden wurde im April der Hamburger HNO-Arzt
Dr. Dirk Heinrich gewählt. Der Wahl vorausgegangen war
der Beitritt diverser Berufsverbände. Dabei handelt es sich
um den Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), den
Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), den
Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN) sowie
den Berufsverbandes Deutscher Neurologen (BDN), den
Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP) und den
Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP).
Damit ist der SpiFa mit nunmehr 18 Berufsverbänden der
größte Facharztverband in Deutschland.
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Bremen | Empfänge, insbesondere wenn sie sich nach Neujahr häufen, sind mitunter eine langwierige Angelegenheit.
Den fünf Bremer heilberuflichen Körperschaften (Ärztekammer, KV, Zahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und Psychotherapeutenkammer) ist es gelungen,
neue Impulse zu setzen: Aus dem traditionellen Neujahrsempfang wurde ein Empfang im Frühjahr und mit der Bremer Kunsthalle ein neuer Rahmen geschaffen. Eine weitere
Änderung gegenüber den Vorjahren war bemerkenswert.
Erstmals wurde weitgehend auf Begrüßungsworte von
Funktionären und Politikern verzichtet. Stattdessen gab es
am 29. April einen Gastvortrag, der die Zuhörer fesselte.
Dr. Wolfgang Klitzsch, langjähriger Geschäftsführer
der Ärztekammer Nordrhein und seines Zeichens Soziologe, referierte unter dem Titel „Der freie Beruf – Ideologie
oder Ideal?“. Klitzsch gab Anekdoten und Zitate von Philosophen der Aufklärung über den deutschen Staatsmann
Bismarck bis zu den Denkern der Moderne zum Besten.
Auf diese Weise wies er seinen Zuhörern aus dem Gesundheitswesen einen ganz anderen Blick auf den freien Beruf
des Arztes. Der Vortrag war gespickt mit humorvollen
Wortspielen, wenngleich sie immer einen ernsten Kern in
sich trugen. Wenn Klitzsch das Auditorium beispielsweise
fragte, wann denn wohl der Zeitpunkt erreicht sei, dass die
„Toilette intelligenter werde, als ihre Nutzer“, dann tat er
es, um auf die rasante Entwicklung der Informationstechnologie aufmerksam zu machen, die das Bild des freiberuflich tätigen Arztes in der Gesellschaft nachhaltig verändert.
In allem Ernst und ohne humoristische Einlage war lediglich das Schlusswort. „Sorgen Sie bitte dafür“, so der
Appell von Dr. Wolfgang Klitsch, „dass Sie die Sehnsucht
nach der Freiberuflichkeit, an die nächste Generation übermitteln.“
Oben, von l.n.r.: dr . wolfgang klitzsch
(Gastreferent) , dr . jörg hermann (Vorsitzender der KV Bremen), dr . heidrun
git ter (Präsidentin der Ärztekammer),
prof. dr . k arsten villmer (Ehrenpräsident der Bundesärztekammer) und
hermann schulte - sasse (Senator für
Gesundheit)
Leserbriefe
Auf dieser Seite kommen die Leser des Landesrundschreibens zu Wort. Wir freuen uns über jede Anregung, über Kritik und Verbesserungsvorschläge.
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l ande srundschreiben mär z
2015
Leserbriefe
Landesrundschreiben | Juni 2015
Wir drucken Zuschriften – von begründeten Ausnahmen abgesehen – nur mit vollem Namen des
Einsenders ab. Anonyme Zusendungen werden
nicht berücksichtigt. Leserbriefe geben nur die
Meinung des Einsenders wieder. Die Redaktion
behält sich bei Zuschriften die Auswahl und das
Recht der sinnwahrenden Kürzung vor.
Redaktion: [email protected]
Ein Leben ohne Empathie für Menschen ist möglich aber sinnlos (frei nach Loriot)
[...] Für Menschen, die unter prekären Bedingungen
leben, ist es schon eine erhebliche kulturelle Barriere, Einrichtungen in einem gutbürgerlichen Stadtteil aufzusuchen.
Das gilt für Bildungseinrichtungen und auch für Arztpraxen, weil sie sich dort aufgrund ihrer Herkunft einfach nicht
"zu Hause" fühlen. Umgekehrt ist es übrigens genau so - der
gut situierte Bürger wird mit hoher Wahrscheinlichkeit
keine Hausarztpraxis in einem Armutsquartier aufsuchen.
[...]
Warum blendet die KV diese weitgehend unumstrittenen Sachverhalte aus und reduziert das Problem dann
auch noch versehen mit einer völlig unangemessen und in
unseren Augen zynischen Ironie auf die Länge der Wege,
die Patienten zuzumuten sind? Es ist klar, dass die Niederlassung in einem Bezirk mit hohem Armutsanteil für jeden
Mediziner wirtschaftlich schwieriger ist als in einem gutbürgerlichen Bezirk. Das gesamte Arbeitsklima ist dort auch
einfach angenehmer. In Stadtteilen mit armen und bildungsfernen Mitbürgern muss ein hoher Aufwand betrieben werden, um diesen Menschen medizinisches Wissen
nahe zu bringen. Eine Aufwandsentschädigung für diese
Arbeit, die einen hohen präventiven Charakter hat, sieht
das Vergütungssystem der KV nicht vor! [...]
Die gesamte Diktion des Artikels macht deutlich, dass
die Situation der durch Armut in unserer Gesellschaft
ohnehin sehr an den Rand gedrängten Menschen bei der
Praxis der Vergabe von Niederlassungen in der KV keine
Rolle spielt, sondern im Gegenteil schlicht und einfach
nicht zur Kenntnis genommen wird. Wir erwarten etwas
Empathie für diese Menschen, weil alle einen Anspruch auf
eine angemessene Gesundheitsversorgung auch in der
Zukunft haben. Die Personaldecke wird bei steigenden Aufgaben diesbezüglich immer enger. Wir fordern die KV in
diesem Sinne auf, sich an der aktuellen Debatte zu Umgang
mit Armut in unserer Gesellschaft zu beteiligen und sich
dort konstruktiv einzubringen.
helmut z achau |
Gesundheitstreffpunkt West| Bremen
l ande srundschreiben mär z
2015
Impressum
Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann
Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Christoph Fox, Barbara Frank, Dr. Jörg Hermann, Michael Schnaars, Florian Vollmers |
Abbildungsnachweise: privat (S. 08); mitrija - Fotolia (S. 08); Karsten Klama (S. 09); ghoststone - Fotolia (S. 14); Michael Bahlo (S. 16-17); ralwel - Fotolia (S.21);
Kurhan - Fotolia (S. 22-23); Thomas Bethge - Fotolia (S. 24-27); privat (S. 29); lightpoet - Fotolia (S. 33) | Redaktion: siehe Herausgeberin, Tel.: 0421.34 04-328,
E-Mail: [email protected] | Gestaltungskonzept: oblik visuelle kommunikation | Druck: BerlinDruck GmbH + Co KG | Vertrieb: siehe Herausgeberin
Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit
­ enehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die ­Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die
G
­männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit ­selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.
Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren
­Mit­arbeitern den Einblick in diese Ausgabe.
Landesrundschreiben | Juni 2015
dr . manfred steinkohl | Allgemeinarzt | Bremen |
Für den Qualitätszirkel West Gröpelinger Hausärzte, Teilnehmner: Hendrik
Höhle, Lutz Muckle, Marion Heinschel, Heike Diedrichs-Egidi, Anke Hinrichs,
Katrin Darsow-Schütte, Maria Fetsi
Leserbriefe | Impresseum
Wir sind eine Gruppe von Hausärzten im Bremer
Westen, Stadtteil Gröpelingen. Wir machen uns Gedanken
und Sorgen um die hausärztliche Versorgung in unserem
Stadtteil. [...] Wir erachten es als dringend, dass Gesundheitsplaner und die für die ambulante Versorgung Verantwortlichen dem sozioökonomischen Gefälle Rechnung tragen. Jeder von uns bemerkt eine steigende Arbeitslast, da
pro Arzt immer mehr Patienten zu versorgen sind. Nicht
nur der Landarzt scheint eine aussterbende Spezies zu sein,
sondern auch der Hausarzt in den weniger wohlhabenden
Gebieten der Städte.
Um den Beruf für den Nachwuchs attraktiv zu
machen, wird über Prämien und Anreize nachgedacht. Aber
gilt es nicht auch für bestimmte urbane Bereiche? Sicherlich
ist unsere Berufsgruppe sehr inhomogen: Es gibt sehr große
Praxen mit angestellten Ärzten und kleine Einzel- und
Gemeinschaftspraxen. Wir erleben, dass Kollegen aus
Altersgründen ausscheiden und die damit verbundenen
Zulassungen in andere abwandern. Dadurch wird unsere
Arbeitslast beständig größer, während das Budget mit
maximal drei Prozent Steigerung gegenüber dem Vorjahresquartal praktisch gleich bleibt. Steht also, plakativ gesprochen, bald der Privatarzt in Schwachhausen dem Armenarzt
in Gröpelingen gegenüber? Und schadet es nicht dem
Gemeinwesen insgesamt, wenn eine „Verslumung“ der
Peripherie einsetzt?
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Wir drucken Zuschriften – von begründeten Ausnahmen abgesehen – nur mit vollem Namen des
Einsenders ab. Anonyme Zusendungen werden
nicht berücksichtigt. Leserbriefe geben nur die
Meinung des Einsenders wieder. Die Redaktion
behält sich bei Zuschriften die Auswahl und das
Recht der sinnwahrenden Kürzung vor.
Offener Brief von Hausärzten im Bremer West
Vom Kassenbeitrag zur Ärztevergütung:
Fremdkassenzahlungsausgleich
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Im Blick
Der Geldfluss im Gesundheitswesen ist komplex,
stetigen Änderungen unterworfen und vor allem eines:
weitgehend unbekannt. In dieser sechsteiligen Serie im
Landesrundschreiben wollen wir deshalb den Weg von
den Krankenkassenbeiträgen zur Ärztevergütung
nachzeichnen. Teil 3 beschäftigt sich mit dem Fremdkassenzahlungsausgleich, einem Ausgleichverfahren
zwischen den Bundesländern.
Landesrundschreiben | Juni 2015
Teil 1
Gesundheitsfonds & RSA
Teil 2
Gesamtvergütung
Teil 3
Fremdkassenzahlungsausgleich
Teil 4
Honorarverteilung: Haus-/Facharzttrennung
Teil 5
Honorarverteilung nach Arztgruppen
Teil 6
Praxisumsatz & Netto
Für den behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten
spielt es keine Rolle - ob der Patient nun in Bremen/Bremerhaven wohnhaft ist, aus dem niedersächsischen
Umland kommt oder bayerischer Tourist ist. Er rechnet die
erbrachten Leistungen in jedem Fall mit der KV Bremen ab.
Was dann im Hintergrund abläuft, ist wohl eines der komplexesten Verrechnungsverfahren, die es im Gesundheitswesen gibt. Und genauso sperrig ist auch der Name: Fremdkassenzahlungsausgleich, kurz FKZ.
Entscheidend dafür, wer die Behandlungskosten für
einen Patienten trägt, ist der Wohnort des besagten Patienten. Die Krankenkassen zahlen der KV Bremen nur die
Gesamtvergütung für die im Bundesland Bremen wohnhaften Versicherten. Wir sprechen vom Wohnort-Prinzip. Das
heißt im Umkehrschluss: Für einen niedersächsischen Patienten sieht die KV Bremen kein Geld. Sie müsste der KV
Niedersachsen also eine Rechnung stellen. Entsprechendes
gilt für einen Bremer Patienten in einer niedersächsischen
Praxis. In diesem Fall müsste die KV Niedersachsen der Bre-
Patient aus Bremen
zahlt Honorar
zahlt Beiträge
zahlt Beiträge
Krankenkasse
Krankenkasse
Pauschale pro Patient
aus Bremen
KV Bremen erhält Honorar für
Patient aus Niedersachsen
Niedersächsische Arzt
KV Niedersachsen
Pauschale pro Patient
aus Niedersachsen
Kassenärztliche
KV Niedersachsen erhält
Honorar für Patient aus Bremen
Bundesvereinigung (KBV)
KV Bremen zahlt Honorar für
Patient aus Bremen
mer KV die Leistungen in Rechnung stellen. Weil dies, wie
man sich gut ausmalen kann, sehr schnell ausufert, ist der
FKZ geschaffen worden, der über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) abgewickelt wird. Aus Bremer Sicht
läuft das Verfahren folgendermaßen ab: Die KV Bremen
meldet der KBV die Vergütung, die sich aus der Behandlung
der außerhalb Bremens wohnenden Patienten ergibt. Dabei
wird strikt zwischen dem hausärztlicher und fachärztlichen
Bereich getrennt. Die KBV fasst für alle 17 KVen die Geldforderungen zusammen und verrechnet sie gegeneinander.
So wird für jede KV festgestellt, welche Beträge für Fremdleistungen an andere KVen zu entrichten sind.
An dieser Stelle wird deutlich, warum der FKZ für die
KV Bremen so wichtig ist. Als Stadtstaat hat Bremen immer
einen positiven Saldo – und auch in einer nicht zu vernachlässigenden Höhe. So erhielt die KV Bremen 2014 im Rahmen des FKZ-Verfahrens zirka 92 Mio. Euro, die auf die
Gesamtvergütung draufgerechnet werden. 115 Mio. Euro
erhielt Bremen aus anderen KVen, 23 Mio. Euro mussten an
KV Niedersachsen zahlt Honorar
für Patient aus Niedersachsen
andere Bundesländer ausgezahlt werden. Diese Zahlen
machen eines deutlich, nämlich dass die KV-grenzüberschreitende Behandlung sehr häufig ist. So gibt es durchaus
in Bremen technische Fachgruppen mit einem Anteil von
mehr als 50 Prozent von Patienten mit Wohnort außerhalb
Bremens. Aber auch die Quote bei den basisversorgenden
Fachärzten ist beachtlich: rund 20 Prozent bei HNO-Ärzten
und Dermatologen, sogar knapp 40 Prozent bei den Gynäkologen. Selbst bei den Hausärzten gibt es eine nennenswerte Grenzwanderung: Hier kommt jeder zehnte Patient
(red)
nicht aus Bremen oder Bremerhaven.
Landesrundschreiben | Juni 2015
KV Bremen
behandelt
Im Blick
Patient aus Niedersachsen
13
behandelt
Bremer Arzt
zahlt Honorar
DER FREMDK ASSENZ AHLUNGSAUSGLEICH IM SCHAUBILD
Ärzte-Migration in großem Stil:
Immer mehr gehen, immer mehr kommen
14
Im Blick
Während immer mehr Ärzte Deutschland die kalte
Schulter zeigen und auswandern, wächst die Schlange
ausländischer Bewerber für medizinische Berufe in
Deutschland. Der Bremer Hausarzt Peter Krienke
ist einer von denen, die gegangen sind. Chefarzt
Dr. Letterio Barbera vom Klinikum Mitte versucht,
mit einem Vorzeigeprojekt ausländische Ärzte zu
integrieren. Eine Bestandsaufnahme.
Landesrundschreiben | Juni 2015
Noch denkt man in Wolfsburgs Ärzteschaft nicht in
Dimensionen der Fußball-Bundesliga – doch die AbwerbeSummen steigen dort auch für Mediziner kontinuierlich:
Seit Januar 2015 zahlt die Stadt Ärztinnen und Ärzten
50.000 Euro Prämie nur dafür, dass sie sich in Wolfsburg
niederlassen. Damit wurde die Summe mit einem Schlag
von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben – und das per
Ratsbeschluss. Die Not ist groß: „Bei rund 80 niedergelassenen Hausärzten müsste Wolfsburg in den nächsten Jahren
grob geschätzt jährlich fünf Niederlassungen fördern, um
die zu erwartenden Abgänge zu ersetzen", sagt eine Sprecherin der Stadt im Interview mit der „ÄrzteZeitung“. Bis-
15
Im Blick
Das Heil in der Fern?
200 Kilometer weiter nordwestlich in Bremen hat ein
erfolgreicher Arzt wütend die Koffer gepackt: „Mir reicht
es, ich gebe meinen Traumjob in Deutschland auf und gehe
nach Italien“, sagt Georg Peter Krienke, der bis vor kurzem
eine Praxis für Allgemeinmedizin mit zwei weiteren Kollegen in der Friedrich-Ebert-Straße unterhielt. „Mein Beruf
ist einer der schönsten, den ich kenne – aber in Deutschland
herrscht eine erdrückende Überregulierung, die mehr Zeit
für absurde Ziffernüberprüfungen verlangt als für qualitativ
gute Medizin.“ In Italien will Krienke als Privatarzt arbeiten
– die Zulassung dafür hat er schon in der Tasche, jetzt fehlt
nur noch der Sprachtest bei der italienischen Ärztekammer,
der „Federazione Nazionale degli Ordini dei Medici“. „Hier
in Italien möchte ich künftig dem Wohl des Patienten verpflichtet sein und nicht in Abhängigkeit von Institutionen
arbeiten“, sagt der Allgemeinmediziner.
Immer mehr denken so wie Georg Peter Krienke: Im
Jahr 2013 sind insgesamt 3.035 ursprünglich in Deutschland
tätige Ärzte ins Ausland abgewandert. Die Abwanderung
hat damit erneut zugenommen, ein Jahr zuvor waren nur
2.241 Ärzte ausgewandert. Die beliebtesten Auswanderungsländer sind – wie in den vergangenen Jahren – die
Schweiz (793), Österreich (289) und die USA (143). „Wir
stellen fest, dass immer weniger Mediziner bereit sind, sich
in Deutschland als Vertragsarzt, vor allem in ländlichen
Gebieten, niederzulassen“, berichtet Samir Rabbata von der
Bundesärztekammer. In vielen Regionen fehle es an niedergelassenen Haus- und Fachärzten, aber auch in den Krankenhäusern seien viele Arztstellen unbesetzt. Die Gründe
hierfür sind vielfältig: „Budgetierung, zunehmende Bürokratisierung und eine schwache Infrastruktur auf dem Land
gehören dazu. In den Krankenhäusern sind es die zum Teil
unzumutbaren Arbeitsbedingungen, eine als ungerecht
empfundene Bezahlung und die häufige Unvereinbarkeit
von Beruf und Familie“, fasst Rabbata die Ergebnisse einer
Ärztekammer-Umfrage zusammen. Hinzu komme in Praxis
und Klinik ein Übermaß an bürokratischen und administrativen Aufgaben. „Das wirkt abschreckend.“
Das kann der Ex-Bremer Georg Krienke nur unterzeichnen. Budgets und Bürokratie will er nicht mehr akzeptieren. Da seine Praxis drei Mal so häufig Belastungs-EKGs
durchgeführt hat wie der Durchschnitt, mussten Krienke
und seine Kollegen einen fünfstelligen Betrag zurückzahlen. „Dabei haben wir zahlreiche Menschen herausgefischt,
die kurz vor einem Herzinfarkt standen, einen Stent bekamen und heute noch leben.“ Aus Sicht des Wahl-Italieners
habe seine Praxis den Krankenkassen damit Zigtausende
Euros erspart und zugleich wegen einer Volumenüberschreitung draufzahlen müssen. „Diese Perversion des
Gesundheitssystems wollte ich nicht mehr mitmachen“,
sagt Krienke.
Deutschland als Paradies?
Dabei liegen die Lösungsansätze, um die Ärztemigration zu stoppen, auf der Hand. „Neben besserer Anerkennung und Bezahlung der Arbeit in Klinik und Praxis bedarf
es flankierender Maßnahmen wie Abbau von Überstunden
und Diensten, Entlastung von Bürokratie, flexible Arbeitszeitregelungen und mehr Angeboten für die Kinderbetreuung“, so Samir Rabbata von Bundesärztekammer. Doch
mittlerweile wirkt eine ganz andere Entwicklung dem
deutschen Aderlass entgegen: Mehr und mehr Mediziner
aus dem Ausland lassen sich von den aus ihrer Sicht paradiesischen Bedingungen der Gesundheitsberufe in
Deutschland anlocken: Praktizierten vor zehn Jahren noch
rund 18.500 Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland in
Landesrundschreiben | Juni 2015
her hat die Stadt nach eigenen Angaben niederlassungswilligen Ärzten insgesamt 200.000 Euro für ihre Praxen bezahlt:
2013 insgesamt an fünf Ärzte – zwei Allgemeinmediziner
und drei Fachärzte – und 2014 ebenfalls an fünf Ärzte – vier
Allgemeinmediziner und einen Facharzt. Das seit langem
bekannte Problem: Es herrscht akuter Ärztemangel.
16
Im Blick
Landesrundschreiben | Juni 2015
Deutschland, so ist diese Zahl im Jahre 2013 auf insgesamt
35.893 gestiegen. Die stärksten Zuwächse im Vergleich zum
Vorjahr verzeichnen mit 2.445 die Ärztinnen und Ärzte aus
den europäischen Staaten – insbesondere aus der Europäischen Union mit 2.134. Der größte Zustrom konnte laut
aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer aus Rumänien (+
544) verbucht werden, es folgen Griechenland (+ 291),
Ungarn (+ 195), Syrien (+ 172) und Bulgarien (+ 166). „Die
Lücken in der medizinischen Versorgung werden vielerorts
von ausländischen Ärzten geschlossen“, weiß Rabbata.
Manche Klinik hierzulande müsste Stationen schließen,
wenn es diese Ärzte nicht gäbe. Doch das Plus ist statistisch
nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Das Saldo ist schief,
Deutschland verliert jedes Jahr mehr Ärzte ans Ausland, als
es durch Zuwanderung gewinnt.
Bremer Hilfsangebote
Das weiß auch Dr. Letterio Barbera, Chefarzt für
Gefäßchirurgie am Bremer Klinikum Mitte. „Wir haben ein
massives Nachwuchsproblem, dem wir nur durch Öffnung
zu den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland begegnen können“, sagt Barbera. Pro Woche landen zwei bis drei
Bewerbungen von ausländischen Medizinern auf seinem
Schreibtisch, einmal wöchentlich führt Letterio Barbero ein
Vorstellungsgespräch mit einem ausländischen Kollegen.
Der 54jährige mit deutsch-italienischer Staatsbürgerschaft
kam selbst mit 16 Jahren nach Deutschland, studierte in
Bochum Medizin und ist seit 2005 am Klinikum Mitte
beschäftigt. Da die meisten Bewerber aus dem Ausland
jedoch sprachlich und fachlich nicht mithalten können, hat
Barbera ein Qualifizierungsprogramm entwickelt, dass
Assistenzärzte auf das Niveau von deutschen Medizinstudenten mit Staatsexamen heben soll (siehe Interview).
Der Gefäßchirurg appelliert auch an die von Nachwuchsmangel gebeutelten niedergelassenen Ärzte: „Wenn
Sie keine Möglichkeit für Ihre Praxisnachfolge sehen, überdenken Sie den Schritt einer Schließung noch einmal“, rät
Letterio Barbera. „Seien Sie offen für die Möglichkeit, dass
ein ausländischer Kollege Ihre Praxis übernimmt.“
von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen
Ausländische Kollegen mit offenen
Armen empfangen und qualifizieren
17
Chefarzt Dr. Letterio Barbera vom Klinikum Mitte hat
ein viel beachtetes Modell entwickelt, wie ausländische
Ärtzte schnell in den Medizinbetrieb integriert werden
können. Doch durch das Mindestlohngesetz könnte ein
Strich durch diese Rechnung machen. Ein Interview.
Im Blick
Ja und nein. Einerseits haben sich durch das Arbeitszeitgesetz die Arbeitsbedingungen für junge Ärzte in Deutschland verbessert. Im Verhältnis zu vielen Ländern ist das
Gesundheitssystem in Deutschland sehr fortschrittlich und
ein attraktives Arbeitsfeld. Andererseits steigen die Anforderungen an Ärzte, es gibt immer mehr Vorschriften zu
beachten – zum Beispiel in Sachen IT oder Hygiene – und
die Dokumentationsdichte steigt. Zugleich wollen immer
mehr, immer schwerer erkrankte Patienten versorgt wer-
den, für die immer weniger Ärzte zur Verfügung stehen.
Dabei öffnet sich eine Schere zwischen Aufgaben und zur
Verfügung stehenden Mitteln, aus der viele ins Ausland
flüchten. Insofern habe ich für diese Kollegen doch auch
Verständnis.
Zugleich wächst aber der Strom ausländischer Ärzte nach
Deutschland – also doch kein Problem?
Doch. Denn diejenigen, die kommen, haben nicht die gleichen fachlichen und sprachlichen Qualifikationen wie diejenigen, die gehen. Also müssen wir Maßnahmen ergreifen,
die für gleichwertigen Ersatz sorgen. Bei uns bewerben sich
zum Beispiel überwiegend Kollegen aus Osteuropa und
Nordafrika – rein sprachlich können die im Berufsalltag
meist nicht bestehen.
Aber zahlreiche öffentliche und private Gesellschaften
– wie zum Beispiel das paritätische Bildungswerk – bieten
doch Qualifizierungs- und Sprachkurse für ausländische
Ärztinnen und Ärzte an.
Ja, aber das reicht nicht. In der Regel sind das zeitlich
begrenzte Projekte, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit
vor Ort zu tun haben. Auch wenn die jungen Ärzte mit
einem geforderten B2- oder C1-Sprachzertifikat ankommen,
sind sie noch lange nicht fit für den Praxisalltag. Viele können der Frühbesprechung der Ärzte einfach nicht folgen
oder überhaupt mit den Patienten kommunizieren.
Was kann man dagegen tun?
Man muss den Kollegen aus dem Ausland eine Qualifizierungsmaßnahme für den Arbeitsmarkt bieten, die mit dem
praktischen Jahr am Ende des Medizinstudiums vergleichbar ist. Wir haben dafür ein Integrationsmodell entwickelt,
bei dem die Kollegen bis zu ein Jahr lang als Gastärzte mitlaufen, durch die verschiedenen Stationen einer Klink rotieren. Sie führen keine wesentlichen Aufgaben am Patienten
aus, sind aber bei der Visite dabei, sollen das Telefonieren
Landesrundschreiben | Juni 2015
Herr Letterio, immer mehr deutsche Ärzte gehen zum
Arbeiten ins Ausland? Haben Sie dafür Verständnis?
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ÄRZTE-WANDERUNG
IM ZEITR AFFER
35.893
Quelle: Bundesärztekammer
32.548
18
In Deutschland
tätige Ärzte aus
dem Ausland
28.355
25.361
23.469
21.784
Im Blick
19.917
20.434
16.882
14.641
Landesrundschreiben | Juni 2015
11.231
7.990
5.504
Seit 2007
Abgewanderte
deutsche Ärzte
2.439
2007
2008
2009
2010
2011
üben, Patienten vorstellen oder Operationen besuchen. Wir
entscheiden dann, wann der Zeitpunkt gekommen ist, den
entscheidenden Test für eine Arbeitserlaubnis anzutreten.
Wie viele Ärzte aus dem Ausland haben dieses Programm
bei Ihnen bislang durchlaufen?
Bislang nur eine Ärztin aus dem Sudan, die sich momentan
auf eine Stelle in einer Klinik außerhalb Bremens bewirbt.
Aber ich habe derzeit drei weitere Kollegen aus Libyen,
Mexiko und Ägypten, die morgen anfangen würden, wenn
sie könnten.
Warum können sie nicht?
Wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohngesetzes, nach dem Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr unentgeltlich als Praktikanten tätig
sein dürfen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat uns
darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Qualifizierungsmaßnahme unter diese Regelung fallen würde. Somit wäre
unser Integrationsprogramm tot, und die ausländischen
Kollegen jobben derzeit in Altenheimen, anstatt sich bei
uns auf die dringend anstehenden Aufgaben vorzubereiten.
2012
2013
Warum nimmt man die Ärzte aus dem Ausland nicht
gleich in ein reguläres Arbeitsverhältnis auf?
Wenn sie keine wesentlichen Aufgaben am Patienten übernehmen können – und das können die meisten von ihnen
definitiv nicht –, sondern erst einmal ein praktisches Jahr in
der Klinik absolvieren müssen, ist dafür aus Sicht der Verwaltung kein Geld da.
Keine Lösung in Sicht?
Im Moment sehe ich keine, aber wir planen, mit rechtlichem Beistand nach einem Weg zu suchen. Denn ich bin
davon überzeugt, dass wir das massive Nachwuchsproblem
und die Abwanderung der Ärzte aus Deutschland nur in
den Griff bekommen, wenn wir die Kollegen aus dem Ausland mit offenen Armen empfangen und ihnen mehr Qualifizierungsmaßnahmen im Praxisalltag ermöglichen. Es ist
sehr bedauerlich, dass uns dabei immer wieder Hindernisse
in den Weg gelegt werden. Wir Ärzte sind doch ohnehin
schon durch zu viele Regularien gegeißelt.
Das Interview führte florian vollmers | Freier Journalist | Bremen
Das Labor-Missverständnis:
Jede Fachgruppe darf beauftragen
In Praxis
KEINE GLOBAL AUF TR ÄGE
Globalaufträge wie „Leber, Niere, Fettstoffwechsel, Schilddrüse“ stellen keine
sachgemäße Beauftragung von Laborleistungen dar. Der Auftrag soll dezidiert unter Angabe der genauen Laboruntersuchungen (durch Angabe der
Gebührenordnungsposition bzw. der
Leistung) und mit der entsprechenden
Diagnose, Verdachtsdiagnose oder Befunden ausgestellt werden.
INFOS IM INTERNT
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) hat ein Laborkompendium herausgebracht. Es enthält Informationen zur
korrekten Beauftragung und Abrechnung von Laborleistungen, Hinweise
zum Kapitel 32 des EBM, Interpretationshilfen sowie Empfehlungen zu medizinisch sinnvoller und wirtschaftlicher
Stufendiagnostik. Das Laborkompendium steht zum Download bereit unter
www.kbv.de/html/publikationen.php
Grundsätzlich ist festzuhalten, wenn ausschließlich
der Facharzt bei seinen Patienten aktuelle spezifische
Laborwerte zur eigenen Diagnostik benötigt, so kann er
diese entsprechend selbst in Auftrag geben. Patienten, die
einer grundsätzlichen diagnostischen Abklärung bedürfen,
werden mit einer Überweisung zur Mit- und Weiterbehandlung – unter Anführung der (Verdachts-) diagnose – an
einen entsprechenden Facharzt überwiesen. Über den
Umfang der Leistungen zur Abklärung entscheidet der
(red)
Facharzt selbst.
Landesrundschreiben | Juni 2015
Berufsrechtlich kann kein Arzt von einem anderen
Arzt bindend beauftragt werden, bestimmte Leistungen zu
erbringen. Das schließt auch dieses Szenario ein: Ein Facharzt, der nur in seltenen Fällen Labordiagnostik benötigt,
leitet seinen Patienten an einen hausärztlichen Kollegen
weiter samt einer Reihe von Laborwerten, die er beim Patienten ermitteln möge. Dies mag im Sinne eines kollegialen
Miteinanders eine freundliche Geste sein. Einen Anspruch
hat der Facharzt aus diesem Beispiel allerdings nicht. Und
der Hausarzt darf mit gutem Recht das Anliegen seines Kollegen zurückweisen. Denn jeder Arzt ist für sich und seine
Leistungen verpflichtet, deren Sinnhaftigkeit unter WANZKriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) zu prüfen und dafür geradezustehen. Kurzum: Der
Indikationssteller einer Abklärungsdiagnostik ist auch für
die dafür notwendige Labordiagnostik verantwortlich.
Richtig in diesem Beispielfall wäre es, wenn der Facharzt
entweder das Labor selbst veranlasst oder aber spezielle
Verdachtsdiagnosen an die anderen zuständigen Fachgruppen überweist, wobei dann dort zur Diagnostik auch Labor
gemacht werden kann.
Vertragsärzte sollten sich an diese Regel Vorgabe halten, weil es auch in der Regel finanzielle Implikationen gibt.
Das Stichwort lautet Wirtschaftlichkeitsbonus, was viele
Ärzte fälschlicherweise als ihr „Laborbudget“ bezeichnen.
Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus ist ein Mechanismus mit
der Absicht geschaffen worden, eine Ausweitung von
Laborleistungen zu Lasten anderer Leistungen aus der
Gesamtvergütung zu begrenzen. Das heißt: Nur wer „im
Rahmen“ bleibt, erhält den vollen Bonus, der durchaus
beträchtlich sein kann. Wer „darüber“ liegt, dessen Bonus
wird gekappt oder ganz gestrichen. Der Rechenweg ist dermaßen kompliziert, das er nicht leicht vermittelbar ist. Die
Intention ist allerdings leicht nachvollziehbar: Ein finanzieller Anreiz soll dafür sorgen, dass die Laborausgaben nicht
explodieren. Insofern ist das Verhalten des Arztes aus dem
geschilderten Beispiel nachvollziehbar, die Laborleistungen
lieber vom Kollegen erbringen zu lassen. Der Hausarzt
andererseits, muss sehr genau prüfen, will er seinen eigenen
Bonus nicht riskieren.
19
Es führt immer wieder zu Nachfragen bei der KV und
zu Verstimmungen zwischen den Fachgruppen. Dabei
ist der Sachverhalt klar: Grundsätzlich kann und sollte
jeder Arzt, der einen Laborwert für eine Diagnostik in
seinem Fach benötigt, auch selbst das Labor veranlassen – und nicht einen Kollegen darum bitten. Das gilt
auch für Fachgruppen, die nur selten Proben nehmen.
Meldepflicht ans Krebsregister:
Die neuen Regeln im Überblick
20
Seit dem 1. Mai 2015 ist in Bremen ein neues Gesetz
zur Krebsregisterregistrierung in Kraft getreten. Es gilt
nun eine Meldepflicht, die Vergütung wurde erhöht.
Meldungen können in einer Übergangsfrist noch wie
gewohnt an das Krebsregister geschickt werden. Bis
2017 soll ein elektronisches Verfahren etabliert sein.
In Praxis
Landesrundschreiben | Juni 2015
In Deutschland werden derzeit flächendeckend klinische Krebsregister aufgebaut. Anders als bislang werden
diese nicht nur mit Informationen zur Diagnose, sondern
auch zur Therapie und deren Verlauf gespeist – und das
bundesweit einheitlich. Im Land Bremen hat man sich darauf geeinigt, die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung gemeinsam fortzuführen. Die Aufteilung in eine
Vertrauensstelle und eine Auswertungsstelle wird beibehalten, ebenso deren Trägerschaft, nämlich die Kassenärztliche
Vereinigung Bremen beziehungsweise das Leibniz-Institut
für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS). Der
zukünftig vom Krebsregister zu erhebende Datensatz ist
bundeseinheitlich festgelegt und beinhaltet nun auch Informationen zur Behandlung und Verlauf der Krebserkrankungen. Was das konkret für die Praxen bedeutet, ist hier in
Kurzform zusammengetragen.
Für alle im Bundesland Bremen ansässigen Ärzte
sowie Zahnärzte gilt eine Meldepflicht. Zu melden ist binnen sechs Wochen nach Eintreten des Meldeanlasses.
Zu melden sind alle Krebserkrankungen, die im Bundesland Bremen diagnostiziert oder behandelt wurden
(auch für erkrankte Personen, die außerhalb des Bundeslandes wohnen).
Registriert werden alle bösartigen Tumoren, deren
Vorstufen und Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens (ICD-10: C00-C97, D00-D09, D37-D48) sowie die
gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems (ICD-10:
D32, D33, D35.2-D35.4).
Bis zur Implementierung der zukünftigen elektronischen Meldeannahmestelle kann weiterhin über ärztliche
Befundberichte gemeldet werden.
Bei den Angaben zur Identität des Patienten bzw. der
Patientin muss auch die Krankenversicherungsnummer
und der Name des Versicherungsträgers gemeldet werden.
Dies gilt auch für Privatversicherte.
Bei den Angaben zum Tumor werden nun auch Angaben zur Therapie und zum Verlauf erfasst. Dabei sind Meldungen zu verschiedenen Zeitpunkten im Krankheitsverlauf erwünscht.
Zu den folgenden Zeitpunkten im Krankheitsverlauf
sind Meldungen erforderlich: Diagnose einer Krebserkrankung, Sicherung der Diagnose durch histologische Untersuchungen, Beginn einer Behandlung, Beendigung oder
Abbruch der Behandlung, Änderung des Erkrankungsstatus
mit Bedeutung für die Therapie oder Wiederauftreten der
21
Erkrankung, Versterben an oder mit der Krebserkrankung.
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten für
Meldungen an die Landeskrebsregister eine bundesweit einheitliche Vergütung. So werden die Meldungen honoriert:
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors
nach hinreichender Sicherung: 18 Euro
Meldung von Daten zum weiteren Krankheitsverlauf: 8 Euro
Meldung zu Therapie- und Abschlussdaten: 5 Euro
Meldung eines histologischen und labortechnischen oder zytologischen Befundes: 4 Euro (Details im
beiliegenden Merkblatt)
Für an Krebs erkrankte Personen unter 18 Jahren, Personen mit einer nicht-melanotischen Hautkrebserkrankung
sowie Erkrankte mit Diagnose vor dem 01. Januar 2015 werden nur Informationen zur Diagnosestellung und histologischer Sicherung erfasst. Dafür werden 2 und 3 Euro Euro
vergütet. (Details im beiliegenden Merkblatt)
Die Abrechnung läuft grundsätzlich nicht über die
Kasssenärztliche Vereinigung, sondern über die Krebsregister. Diese erhalten das Geld jeweils von der Krankenkasse
des Patienten, dessen Daten ein Arzt oder Krankenhaus
gemeldet hat. Das Bremer Krebsregister weist darauf hin,
dass es in der Startphase zur Verzögerung bei der Auszahlung kommen kann.
Patientinnen und Patienten müssen über die Meldung
mit dem Patienteninformationsblatt informiert werden.
Gegen die namentliche Speicherung der Identitätsdaten
können die Betroffenen eine Einwendung erheben. Der
Arzt muss dies dem Krebsregister mitteilen. (red)
WAS ES SONST NOCH
ZU WISSEN GIBT...
Diesem Landesrundschreiben liegt ein
Merkblatt zum Meldeprozedere und zur
Meldevergütung im Bremer Krebsregister bei.
Weitergehende Informationen, insbesondere das Informationsblatt für Patienten, können im Internet abgerufen
werden unter
www. krebsregister.bremen.de
Kontakt:
Bremer Krebsregister
Achterstraße 30, 28359 Bremen
Frau Dr. Luttmann 0421.218 56 691
Frau Schubert 0421.218 56 999
[email protected]
Weitsicht ist gefordert: Einweisung
ins Krankenhaus wird aufwendiger
22
In Praxis
Da kann man sich nur ärgern: Die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie verlangt von Ärzten, dass sie vor
einer Klinikeinweisung alle ambulanten Behandlungsangebote in Erwägung ziehen – unabhängig davon, ob
sie Kenntnis von diesen Alternativen haben. Unmöglich?
Dem Gesetzgeber ist das egal. KV und Kassen in
Bremen haben einen vernünftigen Weg gefunden.
Landesrundschreiben | Juni 2015
Trotz erheblichen Widerstands ist die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie Ende April im Bundesanzeiger
veröffentlicht worden. Sie ist damit faktisch in Kraft. Fakt
ist auch, dass diese Richtlinie den Grundsatz „ambulant vor
stationär“ überhöht. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden durch die Neufassung verpflichtet, bei
jeder Krankenhauseinweisung nicht nur die ihnen bekannten, sondern alle infrage kommenden Behandlungsangebote zu berücksichtigen. Die Richtlinie kennt nun ausdrücklich zwölf (nicht abschließend!) ambulante Leistungserbringer, die bedacht werden müssen. Da den Überblick zu
bekommen, ist schier unmöglich, wie die nebenstehende
Aufzählung eindrucksvoll belegt. Ein Protestbrief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an Gesundheitsminister
Hermann Gröhe hat nichts gebracht. Eine einstimmige
Resolution der KBV-Vertreterversammlung blieb ungehört.
Und auch die wütenden Reaktionen zahlreicher Ärzteverbände wurden ignoriert. Die entscheidende Frage ist – da
die Richtlinie in Kraft ist –, was bedeutet das konkret für die
Praxen?
Formal ist die Verordnung einer Krankenhausbehandlung trotz alternativer ambulanter Angebote ein Fall von
Unwirtschaftlichkeit und damit können unbedachte Einweisungen zu einem Regressverfahren führen. Schon heute.
Doch solche Verfahren wurden bisher nur ganz selten
betrieben. Problem: Ein Verzeichnis aller ambulanten GKVLeistungserbringer für jede Region und für jede Erkrankung
gibt es nicht und ist nicht vorgesehen. Es ist schier unmöglich, dass sich ein Arzt ein umfassendes Bild über die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten in seiner Region macht.
Dies gilt insbesondere für Ballungsgebiete. Rechtsanwalt
Torsten Münnch kommt deshalb in einem Beitrag in der
Ärzte Zeitung zu dem Schluss, dass der alte römische
Rechtsgrundsatz zum Einsatz kommen muss: Unmögliches
kann nicht verlangt werden. Allerdings seien Vertragsärzte
sehr wohl in der Lage aus „relativ sicheren und einfach
zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten“ zu schöpfen.
In diese Richtung weisen auch die Gespräche der KV
Bremen mit den regionalen Krankenkassen. Diese haben
signalisiert, Vertragsärzten keinen Strick zu drehen und die
Richtlinie entsprechend gemäßigt auszulegen. Die KV Bremen geht daher davon aus, dass zumindest in Bremen und
Bremerhaven das Regressrisiko durch die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie nicht steigt. Dennoch gilt dieser Tipp:
Denken Sie über Alternativen im ambulanten Bereich nach,
bevor Sie ins Krankenhaus einweisen. Dokumentieren Sie
sicherheitshalber Ihre Entscheidung für eine Einweisung,
wenn Ihnen ambulante Angebote bekannt sind.
von michael schna ars | KV Bremen | 0421.34 04-154
DIE SUCHLISTE
23
In Praxis
Landesrundschreiben | Juni 2015
Weitere Vertragsärzte mit
entsprechender Zusatzqualifikation oder eine Schwerpunktpraxis
Ärzte, die in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung oder
einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind und eine Ermächtigung zur ambulanten Behandlung haben (§ 116 SGB V)
Ein Krankenhaus, das zur
Durchführung ambulanter Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe zugelassen
ist (§ 115b SGB V)
Ein Krankenhaus, das zur
ambulanten Behandlung bei Unterversorgung oder zusätzlichen
lokalen Versorgungsbedarf zugelassen ist (§ 116a SGB V)
An der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmende Ärzte
sowie Krankenhäuser, die zur
ambulanten spezialärztlichen
Versorgung zugelassen sind (§
116b SGB V) oder Krankenhäuser, die zur ambulanten Behandlung nach Paragraf 116b Abs. 2
Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung zugelassen sind
Hochschulambulanzen
bzw. psychiatrische Institutsambulanzen oder Ambulanzen an
Ausbildungsstätten (§ 117 und §
118 SGB V)
Geriatrische Fachkrankenhäuser oder Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständiger geriatrischer Abteilung im Hinblick
auf ambulante geriatrische Versorgung sowie Krankenhausärzte mit Ermächtigung zur ambulanten geriatrischen Behandlung
(§ 118a Bas. 1 SGB V)
Sozialpädiatrische Zentren
oder Kinderspezialambulanzen
(§ 119, 116a i.V.m. 120 Abs. 1a,
SGB V)
Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 119a SGB V)
Notfallpraxis im Bezirk der
Kassenärztlichen Vereinigung
Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen
bei Vertragsärzten oder in einem
Krankenhaus (§ 137f i.V.m. §
137g SGB V) oder im Rahmen
von Verträgen zur integrierten
Versorgung (§ 140a SGB V)
Stress vermeiden! Das sind die häufigsten
Fehler, die nicht sein müssen
24
In Praxis
Fehler werden gemacht – in der Abrechnung, bei der
Verschreibung, im Praxismanagement. Selbst langjährige Vertragsärzte mit erfahrenem Praxispersonal
sind davor nicht gefeit. Manche Fehler verursachen
„nur“ Mehrarbeit, durch andere können Ärzte sogar in
Prüfmühlen geraten. Ein Blick auf diese häufigen Fehler
lohnt sich allemal ...
Landesrundschreiben | Juni 2015
NEUE GERÄTE
Fehler: In der Praxis werden neue Geräte angeschafft
(Ultraschall, Radiologie, Langzeit-EKG, Hörgeräte, ESWL),
ohne die KV darüber zu informieren.
Richtig: Genehmigungen werden gerätebezogen erteilt und
müssen an ein neues Gerät angepasst werden. Da die bisherige Genehmigung nicht mehr zutrifft, dürfen die Leistungen nicht mehr erbracht und abgerechnet werden. Die KV
müsste die entsprechenden Leistungen streichen und ggf.
Honorar zurückfordern.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer KV Bremen beraten, was zu
tun ist – und zwar bevor das Gerät im Einsatz ist!
andrea windhorst
| 0421.34 04–330 | [email protected]
FIKTIV ZUGELASSENE ARZNEIMITTEL
PRAXISVERTRETUNG
Fehler: Ein so genanntes „fiktiv zugelassenen Arzneimittel“ wird auf einem Kassenrezept (Muster 16) verschrieben.
Fehler: Ein Weiterbildungs- oder Sicherstellungsassistent
wird in der Praxis eingestellt, ohne die KV zu informieren.
Richtig: Fiktiv zugelassenen Arzneimitteln sind Arzneimittel, die vor 1978 im Verkehr waren. Für diese Produkte
mussten die Hersteller eine „Nachzulassungs“ beantragen.
Diese ist bei einigen Arzneimitteln noch offen. Fiktiv zugelassene Arzneimittel dürfen daher nicht als Kassenleistung
verschrieben werden, allenfalls privat zu Lasten des Patienten.
Richtig: Zur Beschäftigung eines Assistenten in der Praxis
muss frühzeitig, möglichst vier Wochen vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn ein schriftlicher Antrag bei der
KV gestellt werden. Ohne Genehmigung drohen dem
anstellenden Arzt Honorarrückforderungen, da für Leistungen, die unter Mitwirkung eines ungenehmigten Assistenten erbracht worden sind, kein Honoraranspruch besteht.
Tipp: Die aktuelle Liste dieser Präparate (hin und wieder
erhalten Arzneimittel die Zulassung) finden Sie auf der
Homepage der KV Bremen: www.kvhb.de/arzneimittel
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Modalitäten
bei Ihrer KV Bremen.
constantin jonigk
michael schna ars
| 0421.34 04–154 | [email protected]
| 0421.34 04–114 | [email protected]
25
In Praxis
Landesrundschreiben | Juni 2015
IMPFUNG
Fehler: Ein Impfstoff wird mit einem Einzelrezept auf den
Namen des Patienten verordnet.
Richtig: Verordnen Sie Impfstoffe nicht auf einem Einzelrezept; Impfstoffe sind grundsätzlich Sprechstundenbedarf
(SSB).
Tipp: Ausführliche Informationen darüber, wie SSB bezogen wird, ein Muster-Rezept sowie den aktuellen SSBKatalog finden Sie auf der Homepage der KV Bremen:
www.kvhb.de/sprechstundenbedarf
michael schna ars
| 0421.34 04–154 | [email protected]
PRAXISVERTRETUNG
Fehler: Auf der Erklärung zur Quartalsabrechnung fehlen
die Angaben über Vertretungen oder sind nicht vollständig.
Richtig: Tragen Sie in der Erklärung zur Quartalsabrechnung unbedingt alle Vertretungszeiträume ein, sowohl die
Zeiten, wo Sie vertreten wurden als auch die Zeiträume, in
denen Sie einen Kollegen vertreten haben. Nur wenn die
Angaben vollständig und korrekt sind, können Sie Anträge
auf RLV-Fallzahlerhöhungen wegen Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen begründen.
Tipp: Sollte der Platz nicht ausreichen, einfach ein Zusatzblatt mit der Abrechnung einreichen.
jessica drewes
| 0421.34 04–315 | [email protected]
26
In Praxis
LABORLEISTUNGEN
Landesrundschreiben | Juni 2015
Fehler: Der Arzt (Laborarzt, Arzt mit Eigenlabor) schreibt
Laborziffern an, die ringversuchspflichtig sind, ohne an
einem Ringversuch teilgenommen zu haben bzw. kein gültiges Zertifikat zu haben.
Richtig: Einige Laborleistungen unterliegen einer besonderen Qualitätskontrolle. Die so genannten Ringversuchspflichtigen Leistungen sind in der Qulitätssicherungsrichtline zu Laborleistungen der Bundesärztekammer gelistet.
Ärzte, die diese Laborleistungen erbringen, müssen jedes
Quartal an einer externen Qualitätssicherung teilnehmen.
Die Ringversuchszertifikate werden über die Praxissoftware an die KV übermittelt. Da die Zertifikate sechs Monate
gültig sind, ist ein Bestehen jedes zweiten Ringversuches
ausreichend. Liegt der Nachweis nicht vor, muss die KV die
entsprechenden Leistungen kürzen.
OFF-LABEL
Fehler: Ein Medikament, das nach der Arzneimittel-Richtlinie keine GKV-Leistung ist, wird zulasten der Krankenkasse ohne deren Zustimmung verordnet.
Richtig: Verordnungsausschlüsse sollten Sie allenfalls in
medizinisch gut begründbaren Einzelfällen übertreten.
Denn bei „Selbstbedienung“ kann die Kasse die Kosten der
Verordnung ggf. vom Arzt zurückfordern.
Tipp: Handeln Sie nicht eigenmächtig, sondern holen Sie
sich vor der Rezeptausstellung die Zustimmung der Krankenkasse ein.
thomas arndt
Tipp: Sofern Sie die Glukosebestimmung in der patientennahen Sofortdiagnostik mit der GOP 32057 berechnen, sollten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für die Berechnung
der GOP 32025 gegeben sind. Die GOP 32025 ist nicht ringversuchspflichtig.
isabell a schweppe
| 0421.34 04–300 | [email protected]
| 0421.34 04–176 | [email protected]
SACHKOSTEN
Fehler: Sachkosten werden mit der KV abgerechnet, die
nach dem EBM nicht gesondert über den Behandlungsschein berechnet werden können.
Richtig: Nur Sachkosten, die nicht als Sprechstundenbedarf beziehbar sind oder als EBM-Kostenpauschale vergütet
werden, sind gesondert berechnungsfähig. In den Kapiteln
7.1 bis 7.3 des EBM (Allgemeine Bestimmungen) erfahren
Sie, welche Kosten dafür in Frage kommen.
Tipp: Sollten Sachkosten, u. a. zu speziellen Materialien/
Instrumente anfallen, richten Sie vorab eine Anfrage zur
gesonderten Berechnungsfähigkeit der Sachkosten über den
Behandlungsschein zur Einzelfallprüfung an die KV Bremen.
jessica drewes
| 0421.34 04–315 | [email protected]
27
In Praxis
AUT IDEM
Landesrundschreiben | Juni 2015
Fehler: Es werden überwiegend oder sogar ausschließlich
Original-Arzneimittel verordnet.
Richtig: Verordnen Sie preisgünstige Generika (Arzneimittel, Blutzuckerteststreifen) oder ggf. Biosimilars und gehen
Sie auch sparsam mit aut idem-Kreuzen um.
Tipp: Wird nur ein Wirkstoff aufgeschrieben, kann die
Apotheke unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln
wählen, die der Verordnung entsprechen.
michael schna ars
| 0421.34 04–154 | [email protected]
QUARTALSBARECHNUNG
Fehler: Die Praxis übermittelt die Quartalsabrechnung zu
früh bzw. zu spät an die KV.
Richtig: Abrechnungen werden von der KV verarbeitet,
wenn sie vom 20. des letzten Quartalsmonats bis zum 8.
des Quartalsfolgemonats eingereicht werden. Außerhalb
dieses Zeitraumes werden die eingereichten Quartalsabrechnungen routinemäßig als Testabrechnung erfasst (auch
wenn Sie den entsprechenden Haken nicht setzen!). Die
Abrechnung ist damit nicht honorarwirksam.
Tipp: Sollten Sie zum Ende des Quartals einen Praxisurlaub
einlegen oder aus anderen Gründen Ihre KV-Abrechnung
früh fertig stellen, beachten Sie unbedingt den Stichtag:
Reichen Sie niemals eine Echt-Abrechnung vor dem 20. des
letzten Quartalsmonats ein. Andersherum: Sollten Sie zu
spät sein, rufen Sie in der KV an, um das weitere Vorgehen
zu besprechen.
wilfried pernak
| 0421.34 04–139 | [email protected]
AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE
Fehler: Die Behandlung eines im Ausland krankenversicherten Patienten wird auf dem Muster 81 dokumentiert
und an die KV geschickt.
Richtig: Die Formulare 80/81 gibt es in doppelter Ausführung. Das Original verbleibt in der Praxis für wenigstens
zwei Jahre. Der Durchschlag geht an die Krankenkasse, die
in dem Feld „gewählte aushelfende Krankenkasse“ aufgeführt ist – nicht etwa an die KV. Ohne diesen Nachweis
wird die Krankenkasse den Abrechnungsschein reklamieren und die Zahlung ablehnen. Die KV muss das Honorar
abziehen.
Tipp: Das Formular 81 (Erklärung des Patienten) muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu zählen die Adresse sowie
eine eigenhändige Unterschrift des Patienten. Außerdem ist
darauf zu achten, dass unter dem Punkt „gewählte aushelfende deutsche Krankenkasse“ auch eine Krankenkasse
notiert wird. Die Praxis kann den Patienten hier Unterstützung anbieten. Grundsätzlich gilt: Es kann jede deutsche
Krankenkasse gewählt werden.
isabell a schweppe
| 0421.34 04–300 | [email protected]
DMP-Schulungen als Abtörner?
Der Arzt ist als Motivator gefragt
28
Es nur auf die schlechte Compliance zu schieben, wäre
zu einfach. Woran liegt es aber, dass die Teilnahmequoten bei den DMP-Patientenschulungen so niedrig
sind? Und warum ist Bremen bei Diabetes-2 und
KHK-Schulungen im Ländervergleich gar
abgeschlagenes Schlusslicht?
In Praxis
Landesrundschreiben | Juni 2015
Die Zahlen sprechen für sich. Nur 65 Prozent aller Patienten in Bremen und Bremerhaven mit einer Schulungsempfehlung eines Arztes nehmen auch an einer DiabetesTyp 2-Schulung teil. Das zeigt eine Auswertung aus dem
Jahr 2013. Mit dieser Quote ist Bremen Schlusslicht. Weit
abgeschlagen. Das nächstschlechte Bundesland schafft es,
dass immerhin 75 Prozent der für eine Schulung vorgesehenen Diabetiker auch an der Typ-2-Schulung teilnehmen. Im
Bundesschnitt sind es 80 Prozent. Zielwert laut DMP-Vertrag zur Qualitätssicherung ist 85 Prozent. Dasselbe Bild
beim DMP Koronare Herzerkrankungen. Hier nimmt nur
jeder dritte Patient, der von einem Arzt dafür vorgesehen
wurde, an einer Hypertonie-Schulung teil. Im Bundesdurchschnitt sind es 72 Prozent. Auch bei anderen DMP
nimmt Bremen keine Spitzenplätze ein. Woran liegt das?
Seit Jahren wird von Ärzten bemängelt, dass die Mitwirkung und Therapietreue der Patienten, also die Compliance, nachlässt. Zu diesem Schluss kommt auch die
Gemeinsame Einrichtung der Krankenkassen und der KV
Bremen, deren Ziel es ist, DMP voranzubringen, eben mit
Blick auf die Teilnahmequoten an den DMP-Schulungsangeboten. Seit Jahren lasse die Motivation an einem Schulungstermin teilzunehmen nach, heißt es in einem Bericht. Und
weiter: „Aus den Schulungspraxen wird übereinstimmend
berichtet, dass für Patienten insbesondere der erste Schritt
schwer sei: Sofern ein Patient am ersten Schulungstermin
anwesend ist, sei es wahrscheinlich, dass er auch die anderen
Termine wahrnehme.“
Diese „ersten Schritte“, der erste Termin ist offensichtlich die große Hürde. Und ein gutes Stück der Wahrheit
liegt wahrscheinlich darin, dass in unserer hochmedialen
Welt mit den unendlichen Informations- und Konsumangeboten eine „Schulung“ keine attraktive Option ist. Mit dem
Wort „Schulung“ verbinden viele Menschen muffige Klassenzimmer, langweiligen Unterricht und bedrohliche Prüfungen. Dass moderne Patientenschulungen weit davon entfernt sind, wissen sie nicht. An dieser Stelle kann nur noch
der behandelnde Arzt eingreifen. Denn offensichtlich reicht
es heute nicht mehr aus, eine Empfehlung für eine DMPSchulung auszusprechen. Der Arzt kann Überzeugungsarbeit leisten, er kann motivieren. Mit dieser Bitte wenden
sich zwei Ärztinnen, die sich in diesem Bereich engagieren,
an ihre Kolleginnen und Kollegen.
von barbara frank | KV Bremen | 0421.34 04-340
SCHULUNGSVEREINE
IN BREMEN UND
BREMERHAVEN
Schulungsgemeinschaft Unterweser
Postbrokstr. 103, 27574 Bremerhaven
0471.299 3775
www.unterweser-netz.de
Schulungsverein Bremer Ostärzte
Büro im Klinikum Bremen-Ost
Züricher Str. 40, 28325 Bremen
0421.408 2798
www.diabetesschulung-bremen.de
Schulungsverein Bremen
Schwachhauser Heerstr. 54
St. Joseph-Stift, 28209 Bremen
0421.347 1139
www.schulungsverein-bremen.de
Fachärztin für Innere Medizin |
Bremen | Diabetes-Schwerpunktpraxis
der Patienten mit Vermittlung des
nötigen Wissens und Betonung der
Selbstverantwortung für die Erhaltung
der Gesundheit. Da die Notwendigkeit
der Teilnahme an strukturierten Schulungskursen vielen Diabetikern nicht
ausreichend bekannt ist, werden diese
zu oft nicht wahrgenommen oder
abgebrochen. Hier können und sollten
die Kostenträger effektiver mitwirken,
wobei „Belohnungen“ für eine nachgewiesene vollständige Schulungsteilnahme wesentlich sinnvoller erscheinen als so manche andere Ausgabe.
Landesrundschreiben | Juni 2015
dr . christiane b . ot to - wessel |
Bei frühzeitiger Diagnose und
energischer Lebensstilmodifikation
mit deutlicher und anhaltender
Gewichtsreduktion können Typ-2-Diabetiker ihren Glukosestoffwechsel oft
zumindest passager normalisieren. Da
das aber den Wenigsten gelingt und
der Typ-2-Diabetes eine chronischprogrediente Erkrankung ist, werden
im Krankheitsverlauf meistens immer
intensivere Therapieregimes erforderlich bis zur finalen Option einer intensivierten Insulintherapie.
Zum Erreichen der Ziele der Diabeteseinstellung, sei es HbA1c unter
6,5% oder unter 8%, ist das Verhalten
der Betroffenen stets von großer
Bedeutung; mit anderen Worten:
Ohne „Adherence“ oder „Compliance“ ist kein Diabetiker langfristig gut
einstellbar. Ausgesprochen wichtig ist
daher die frühzeitige und bei Therapieänderung wiederholte Schulung
In Praxis
Innere Medizin | Bremerhaven |
Vorsitzende der Schulungsgemeinschaft
Unterweser Netz e.V
Frage, ob eine Schulung zu veranlassen
ist, sondern wie sie am besten umgesetzt werden kann.
Die Schulungen des Zentralinstituts der kassenärztlichen Vereinigung
(ZI) sehen eine Eskalation in drei Stufen vor: 1) ohne Insulintherapie, 2) mit
ein- oder zweimaliger Insulingabe nach
starren Vorgaben und 3) mehrfach täglich Normalinsulin mit Anpassungsregeln, in der Regel zu den Mahlzeiten.
Das Medias-2-Programm für Typ 2 Diabetes unterscheidet in eine Basisversion und in eine Version für Patienten,
die eine intensivierte Insulintherapie
betreiben. Man mag berechtigte Kritik
an Details dieser beiden Schulungsversionen haben. Sie sind jedoch unser
Standard, und es ist den Schulungskräften nicht verboten, sie in der Ausführung zu verbessern und z.B.
Aspekte des Empowerments auch in
der ZI-Schulung zu berücksichtigen.
Um die Einzelpraxen zu entlasten hat die KV Bremen die Ausführung durch Schulungsvereine ausdrücklich erlaubt. Alternativ können
die Patienten auch zum Zwecke der
Schulung an die Diabetes-Schwerpunktpraxen überwiesen werden.
29
dr . iris gerl ach | Fachärztin für
Als eine der wenigen Vollzeit Diabetologen im KV-Bezirk Bremen
weiß ich sehr gut um die zeitliche und
emotionale Belastung, die Patienten
mit Diabetes mellitus (wie anderen
chronischen Krankheiten) darstellen.
Da diese Patienten selbst oft belastet
und nicht immer so compliant sind,
wie man sich das vorstellt, ist selbst
das beste Patientengespräch oft von
Frust auf beiden Seiten geprägt. Aber
den schlechten HbA1c will und kann
man ja auch nicht so stehen lassen.
Wenn ich dann andererseits höre, wie
selten bei uns in Bremen Schulungen
veranlasst und durchgeführt werden,
dann frage ich mich, ob wir uns das
Leben nicht unnötig selbst schwer
machen. Selbstverständlich ist eine
absolvierte Schulung kein Garant für
100-prozentige Therapietreue, aber
wie soll denn der Patient das Richtige
tun, ohne zu wissen, was richtig ist?
Selbstverständlich bleibt noch genug,
was wir im individuellen Arztgespräch
klären müssen. Doch um wie viel
leichter und schneller lassen sich Klärungen herbeiführen, wenn der Patient
über die Grundlagen Bescheid weiß.
So stellt sich doch eigentlich nicht die
Sie fragen ― Wir antworten
Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie
interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen,
die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden.
30
Blutzuckeruntersuchung
In Praxis
Welche GOP ist für die Blutzuckeruntersuchung abrechnungsfähig, wenn
die Praxis nicht an Ringversuchen
teilnimmt?
Landesrundschreiben | Juni 2015
Hausbesuche
Es kann die GOP 32025 abgerechnet
werden, wenn das Ergebnis innerhalb
einer Stunde in der Praxis vorliegt.
Die GOP 32025 kann nach derzeitigem
Kenntnisstand bei Durchführung der
Analyse mittels folgender Verfahren
Mailen Sie uns Ihre Fragen an: [email protected]
berechnet werden: Glukose-Oxidase-,
Glukose-Hexokinase-, Glukose-6Phosphat-Dehydrogenase-,
Glukose-Hydrogenase-Methode,
Glukose-Elektrode. (A1)
Ja, erforderlich sind dann Uhrzeitangaben. (A1)
Morgens beauftrage ich eine
angestellte Mitarbeiterin für das
Aufsuchen eines Kranken, setze dafür
die Kostenpauschale Nr. 40240 an.
Am Nachmittag besuche ich als
behandelnder Arzt den Patienten
nochmals. Kann ich dann den Besuch
abrechnen?
J2-Untersuchung
Können J2-Untersuchungen nur von
Kinderärzten abgerechnet werden
oder auch von Hausärzten?
Formblatt PTV 2
Zum 1. April 2015 wurde das
Formblatt PTV 2 überarbeitet.
Können die alten Formulare aufgebraucht werden?
Hausärzte im Sinne des § 73 Abs. 1a
sind zur Teilnahme an diesen Verträgen berechtigt, sofern sie jährlich den
Nachweis erbringen, dass sie sich mit
mindestens sechs Fortbildungspunk-
ten auf dem Gebiet der Jugendmedizin
weitergebildet haben. Die Teilnahme
ist schriftlich bei der KV zu beantragen. (a1)
Nein. Nach Aufnahme der neuen
Behandlungsmethode EMDR (Eye
Movement Desensitization and
Reprocessing) in der PsychotherapieRichtlinie war es erforderlich, das
Formblatt PTV 2 anzupassen. Der
Beschluss ist seit dem 1. April 2015 in
Kraft. Es wurden für die alten Formblätter keine Aufbrauchfristen vereinbart. Das bedeutet, dass ab diesem
Zeitpunkt nur noch die neuen Formblätter verwendet werden dürfen. (red)
Meldungen &
Bekanntgaben
31
abrechnung
Abgabetermin in Bremen bis Freitag, den 8.07.2015
Wir haben montags bis donnerstags für Sie durchgehend von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 8.07.2015
Mittwoch, den 01.07.2015
Donnerstag, den 02.07.2015
Freitag, den 03.07.2015
Montag, den 06.07.2015
Dienstag, den 07.07.2015
Mittwoch, den 08.07.2015
10.00 bis 17.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 14.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
10.00 bis 17.00 Uhr
Abgabe in Bremerhaven: KV-Büro im Erdgeschoss des Ameos Klinikum St.
Joseph
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
jessica drewes
0421.34 04–315 | [email protected]
Die Erklärung zur Online-Abrechnung ist diesem Landesrundschreiben
beigefügt. Die Erklärung zur Online-Abrechnung kann per Post oder Telefax
(0421.34 04-109) übermittelt werden.
abrechnung
Augenhintergrund bei
Diabetikern: Diagnose
anschreiben!
daniel a gornyk
0421.34 04–151 | [email protected]
Ab dem 3. Quartal wird nur noch ein Zuschlag auf die GOP 06333 für
Augenhintergrunduntersuchungen bei Diabetikern im DMP Diabetes gezahlt,
wenn wenigstens ein ICD-10-Code angeschrieben wurde. Dabei muss es sich
um einen Diagnosecode handeln, der in direktem Zusammenhang mit Diabetes
steht, z.B. E10.30 oder E14.7. Dies wird bei der Abrechnung geprüft.
Der Zuschlag führt zu einer um fünf Euro erhöhten Vergütung und wird
automatisch von der KV zugesetzt.
Landesrundschreiben | Juni 2015
Abgabe in Bremen: Atrium des Erdgeschosses
In Kürze
Abgabe der
Endabrechnung 2/2015
abrechnung
Auslandsversicherte
Patienten – unverzüglich
der Krankenkasse melden
Kommt ein Patient in die Praxis, der im Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) oder in der Schweiz versichert ist, ist wie folgt zu verfahren:
Der Patient muss eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
bzw. eine provisorischen Ersatzbescheinigung (kurz PEB) für die EHIC sowie
seinen Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis) vorlegen.
Sie kopieren die EHIC/PEB und den Identitätsnachweis jeweils zweimal.
Alternativ füllen Sie das Muster 80 (Dokumentation des Behandlungsanspruchs…) aus, das Sie anschließend abstempeln und unterschreiben.
Der Patient füllt das Muster 81 (Erklärung des Patienten) – unter Angabe
der gewählten Krankenkasse – aus und unterschreibt es.
32
Sie senden umgehend das Muster 81 sowie eine Kopie der EHIC/PEB und
eine Kopie des Identitätsnachweises oder alternativ das Muster 80 an die
gewählte Krankenkasse. Für die Fotokopien können die GOP 40144 und für den
Versand die GOP 40120 abgerechnet werden.
In Kürze
Landesrundschreiben | Juni 2015
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
jessica drewes
0421.34 04–315 | [email protected]
Eine ausführliche Beschreibung zur Abrechnung bei im Ausland krankenversicherten Patienten finden Sie im Landesrundschreiben Nr. 5 aus Juli 2013. Im
Internet abrufbar unter: www.kvhb.de/landesrundschreiben
Weitere Infos sowie Merkblatt und Checkliste für die Praxis finden Sie
unter www.kvhb.de/auslandsabkommen
honor arverteilung
HVM geändert: Sehschule
wird künftig aus Bereitstellungsvolumen vergütet
oltmann willers
0421.34 04–150 | [email protected]
Die Vertreterversammlung hat am 17. März 2015 eine Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) beschlossen. Dabei handelt es sich in erster
Linie um redaktionelle Änderungen bzw. um die Aufnahme von Regelungslücken. Bei den Bereitstellungsvolumen nach Anlage 3 wird im fachärztlichen
Bereich die Sehschule (GOP 06320, 06321) aufgenommen. Diese Leistungen
werden nur von wenigen Augenärzten erbracht und sind deshalb im Regelleistungsvolumen nicht angemessen berücksichtigt.
Den modifizierten HVM können Sie auf der Homepage der KV Bremen
einsehen unter: www.kvhb/honorarverteilung
verordnung
Sicherheitslanzetten
nicht auf Kassenrezept
verordnen
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Auf dem Kassenrezept (Muster 16) können nur herkömmliche Lanzetten
und Kanülen verordnet werden. Pflegeheime fordern derzeit verstärkt z. B.
Sicherheitslanzetten an und berufen sich dabei auf Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Die Kosten der Vorhaltung von „sicheren Instrumenten“ sind aber
anderweitig, z. B. über den Pflegesatz der Einrichtungen zu finanzieren.
Blutzuckerteststreifen (BZT) sind weiterhin generisch zu verordnen, insbesondere für Patienten in den Hausarztverträgen der KV Bremen. Die Verordnungsanforderung kostenintensiver BZT oder Messgeräte – mit Verweis auf die
Qualitätssicherung nach „RiliBÄK“ – ist ebenfalls abzulehnen.
verordnung
HPV-Impfung ist ab
einem Alter von neun
Jahren Kassenleistung
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Die HPV-Impfung ist ab sofort früher möglich und damit für Mädchen und
junge Frauen im Alter von neun bis 17 Jahren Kassenleistung. Die Impfstoffe
werden über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt die Impfung „für
Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren“. Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des
G-BA (§ 11 Abs. 2) besteht ein Anspruch auf die Nachholung der Impfung und
die Vervollständigung des Impfschutzes spätestens bis zum 18. Lebensjahr.
verordnungen
Ein dankbares
Publikum
wartet auf Sie
Wir sorgen für die Räumlichkeiten.
Wir sorgen für bis zu 150 Zuhörer.
Sie halten den Vortrag.
Seit 2007 können niedergelassene
Ärzte und Psychotherapeuten sich
und ihr Fachgebiet im Rahmen
der Vortragsreihe „KV: hautnah“
einem interessierten Laienpublikum vorstellen.
Ist das auch etwas für Sie?
Dann rufen Sie einfach an: 0421/3404-146
Landesrundschreiben | Juni 2015
0421.34 04–154 | [email protected]
Die Schnellübersicht gibt einen Überblick zur Verordnungsfähigkeit von
Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und hilft daher,
Regresse zu vermeiden. Auf der Homepage der KV Bremen finden Sie die
Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung unter:
www.kvhb.de/arzneimittel
In Kürze
michael schna ars
Die Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist aktualisiert worden. Unter anderem Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anlage III der AM-RL (Einschränkungen u. Ausschlüsse) sind
eingeflossen:
Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen
Wirkstoffen (Einschränkung)
Enzympräparate in fixen Kombinationen (Einschränkung)
Traditionell angewendete Arzneimittel (Ausschluss)
33
Schnellübersicht
auf neuesten Stand
gebracht
verordnung
Ausblick auf Grippesaison:
Vaxigrip und Influvac sind
Impfstoff für 2015/16
Die Bremer Krankenkassen haben bereits jetzt darauf hingewiesen, dass in
der Grippe-Impfsaison 2015/2016 „Vaxigrip®“ und „Influvac®“ als rabattierte
Impfstoffe zu verwenden sind und damit „Begripal“ von Novartis als Ausschreibungsgewinner der letzten Jahre ablösen. Pünktlich zur Saison wird die KV Bremen Sie dazu noch ausführlich informieren.
34
Die Pharmazeutische Beratungs- und Prüfstelle Bremen, zuständig für das
Sprechstundenbedarf-Management, hat uns für den reibungslosen Ablauf bei der
allgemeinen Anforderung von Impfstoffen um die Veröffentlichung folgender
Hinweise gebeten:
1. Es können nur Impfstoffe gem. der Schutzimpfungs-Richtlinie des
G-BA angefordert werden.
2. Es ist weiterhin das „Muster 16a IMPFSTOFFE“ zu verwenden.
3. Das Verordnungsblatt ist gem. der Feldvorgaben auszufüllen:
Vorderseite: BSNR, Arzt-Nr., Ausstellungsdatum, Impfstoff(e),
Arztunterschrift
Rückseite: Arztstempel, Quartal und Gesamtfälle (aus dem Vorquartal),
Lieferant
4. Verordnungsblatt grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung an den
Lieferanten weiterreichen.
5. Immunglobuline sind weiterhin auf dem allgemeinen „Muster 16a
SPRECHSTUNDENBEDARF“ zu rezeptieren und vorgenehmigungspflichtig (z. B. Tetagam®).
6. Falls im medizinisch begründeten Einzelfall von rabattierten Impfstoffen abgewichen werden muss, ist diese Verordnung weiterhin zur Genehmigung einzureichen.
In Kürze
Landesrundschreiben | Juni 2015
Wichtig: Die Vorgenehmigung ist unabhängig vom Grund immer dann
erforderlich, wenn vom Rabattpartner abgewichen wird.
Ausnahme: Fluenz kann für die laut Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Risikogruppen* ohne Vorgenehmigung über den SSB abgerechnet
werden.
* Risikogruppen: Kinder 2-6 Jahre mit Grundleiden, daher: Verordnung
von Fluenz in der Regel durch Kinderärzte. Verordnung durch Allgemeinärzte: nur, wenn Kinder mit Grundleiden behandelt werden, nur
kleine Mengen, Verordnung von 10-er Packungen ist in der Regel nicht
gerechtfertigt.
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Sie erreichen die Pharmazeutische Beratungs- und Prüfstelle über die
Rufnummer 0421.223 16-213 oder -214.
verordnung
Ernährungstherapie:
AOK und hkk honorieren
Rezepte
Benötigt ein Patient der AOK Bremen/Bremerhaven oder der hkk eine
Ernährungstherapie oder eine Allergieberatung? Nutzen Sie die eigens für diesen
Zweck vereinbarten Reha-Rezepte. Beratung und Verordnung werden dann
extrabudgetär vergütet (GOP 99110: 11,76 bzw. 12,78 Euro).
Die exklusiven Vordrucke erhalten Bremer Vertragsärzte bei der KV Bremen. Für Patienten der AOK Bremen/Bremerhaven können damit auch RehaMaßnahmen im Bereich Bewegung, Spezialgymnastik und Entspannung verordnet werden.
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Eine Beratung bei Wiedervorstellung des Patienten nach Abschluss der
Reha-Maßnahme wird ebenfalls extrabudgetär vergütet (GOP 99111: 6,14 bzw.
6,56 Euro). Insbesondere für neu zugelassene Praxen weisen wir im Landesrundschreiben immer mal wieder auf dieses bewährte Angebot (seit 1997) hin.
verschiedenes
Bremer Modell zum
Überleitungsmanagment:
Vorlagen für Berichte
stehen zum Download
bereit
Das Gemeinsame Landesgremium (nach §90a SGB V) hat Überleitungsbögen entwickelt, um die sektorübergreifende Kommunikation zu verbessern. Ein
Überleitungsbericht des niedergleassenen Arztes sowie ein Kurzbericht über den
Krankenhausaufhalt sollen nun im Rahmen eines Modellvorhabens in Bremen
und Bremerhaven erprobt werden.
Niedergelassene Ärzte, die an der Testphase teilnehmen wollen, erhalten
auf der Homepage der KV Bremen weitergehende Informationen und können
dort auch die Überleitungsbögen abrufen: www.kvhb.de/überleitungsbögen
0421.34 04–328 | [email protected]
Plakat-Aktion:
Bürgertelefon entlastet
Ärzte bei nichtmedizinischen Fragen
christoph fox
0421.34 04–328 | [email protected]
Alle hausärztlich tätigen Praxen in Bremen erhalten mit dieser Ausgabe des
Landesrundschreibens einige Plakate vom Bürgertelefon Bremen 115. Ziel ist,
Hausärzten die Vermittlung von Patienten mit nicht-medizinischen Fragestellungen an zuständige Stellen zu erleichtern. Das Bürgertelefon 115 leitet Anrufer
je nach Bedarf weiter zum nächstgelegenen Dienstleistungszentrum, zu den
Pflegestützpunkten, der Demenz-Informations- und Koordinationsstelle, der
Wohnberatungsstelle kom.fort oder auch zu den Sozialzentren des Amtes für
Soziale Dienste.
Im Stadtgebiet Bremen gibt es 17 Dienstleistungszentren von verschiedenen Trägern. Sie sind Anlauf- und Beratungsstelle für Senioren, Chroniker und
Menschen mit Behinderung. Sie organisieren Nachbarschaftshilfen, bieten Beratung zur Pflegeversicherung an, kümmern sich um Schriftverkehr und Anträge,
etc. Die Stadt Bremen fördert die Dienstleistungszentren finanziell.
verschiednes
KV Bremen stellt
Versand von Mitgliederinformationen per Fax ein
Die KV Bremen wird künftig keine Sonder-Faxe mehr verschicken, um ihre
Mitglieder über Themen aus dem Vertragsarztwesen zu informieren. Alternativ
erhalten alle im Register der KV Bremen mit E-Mail-Adresse eingetragenen
Ärzte und Psychotherapeuten auf digitalem Wege den neuen KV-Newsletter.
Auf diese Weise werden KV-Mitglieder schneller und kontinuierlicher mit wichtigen Informationen versorgt , als es bisher der Fall war.
Ärzte und Psychotherapeuten, die den KV-Newsletter nicht erhalten,
obwohl sie eine E-Mail-Adresse im Arztregister hinterlassen haben, wenden sich
an den hier genannten Ansprechpartner. Praxismitarbeiter und andere Interessierte können den KV-Newsletter online abonnieren unter
www.kvhb.de/meldungen
christoph fox
0421.34 04–328 | [email protected]
Die KV Bremen empfiehlt allen Mitgliedern darüber hinaus, in regelmäßigen Abständen die Homepage der KV Bremen aufzusuchen und auch dem Praxispersonal die Lektüre des Landesrundschreibens zu ermöglichen, um einen
lückenlosen Informationsfluss zu sichern.
Landesrundschreiben | Juni 2015
verschiedenes
In Kürze
christoph fox
Im 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz hatten sich die
Bundesländer das Recht zur Einrichtung von Landesgremien erstritten. Stimmberechtigt in den jeweiligen Landesgremien sind die Krankenhausgesellschaften,
die KV, die Krankenkassen und das Land.
35
Die KV Bremen befürwortet grundsätzlich Initiativen zur Verbesserung
des Entlass- und Überleitungsmanagments. Die KV bewertet dieses Modellvorhaben allerdings skeptisch und bemängelt insbesondere, dass ein Überleitungsmanagment, das auf den Austausch von Papierbögen beruht, nicht zeitgemäß ist.
Erstrebenswert wäre eine EDV-basierte Lösung, die es Krankenhäusern und Ärzten ermöglicht, Berichte über die Praxis-IT auszutauschen.
Der Beratungsservice
der KV Bremen
Haben Sie Fragen?
Wir haben nicht alle, aber viele
Antworten. Rufen Sie uns an!
Abrechnungs­beratung
Prüfung
Team 1
Allgemein­ärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten
ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten,
Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich
Isabella Schweppe
Sonja Steinhagen
-300
-301
Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater,
Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute
Petra Bentzien
-165
Team 2
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämato­logen,
Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte,
MVZ, MKG-Chirurgen, Nephro­logen, Neurochirurgen, Nuklear­mediziner, Orthopäden,
Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten,
Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte,
Institute, Krankenhäuser
Jessica Drewes
Stefan Bardenhagen
-315
-320
RLV-Berechnung
Petra Stelljes
-191
RLV-Anträge und Widersprüche
Sandra Stoll
-152
Praxisbesonderheiten (RLV)
Katharina Kuczkowicz
Abteilungsleitung
Angelika Maiworm
Peter Czyron
-161
-190
-193
Qualität &
Selektivverträge
Neue Versorgungsformen
(DMP, HzV, ...)
Barbara Frank
Hanna Flieger
Sabine Lange
Qualitätssicherung, QM, ­
Qualitätszirkel
Mirja Homeier
Steffen Baumann
Andrea Windhorst
Kai Herzmann (Substitution) Abteilungsleitung
Christoph Maaß
Plausibilitätsprüfung (Abrechnung)
Christoph Maaß
-115
-340
-339
-159
-342
-335
-330
-334
-115
-333
-341
Bremen und Bremen-Nord
Annika Lange
Kerstin Lünsmann
Bremerhaven
Martina Schreuder -115
-341
-107
-103
0471.48 293-0
Formulare und Vordrucke
Formularausgabe, Zentrale
Erika Meyer, Ilonka Schneider
Bremerhaven
Martina Schreuder
Aktenvernichtung
Wolfgang Harder
Rechtsfragen
Christoph Maaß
(u. a. Datenschutz)
Marion Bünning (Zulassung)
Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Michael Schnaars
-154
Bereitschaftsdienste
Zulassung und Bedarfsplanung
Manfred Schober (Ärzte)
-332
Martina Plieth
(Psychotherapeuten)-336
Abteilungsleitung
Marion Bünning -176
Verordnungen
Zulassung
Arztregister
Krassimira Marzog
Wirtschaftlichkeitsprüfung
(Verordnung, Behandlung)
Thomas Arndt
–0
0471.48 293-0
-178
Abteilungsleitung (Zentrale Dienste,
Bereitschaftsdienste)
Birgit Seebeck
-105
Verträge
IT-Beratung
Praxissysteme, Online-Anbindung
Wilfried Pernak
-139
Abteilungsleitung
Gottfried Antpöhler
0421.34 04 -
-121
Abteilungsleitung
Oltmann Willers
-150
Honorarkonto
Abschläge, Bankverbindung,
Kontoauszug
Martina Prange
-132
Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de
Das Gesicht hinter der
Rufnummer 0421.34 04-146
Marion Saris ist Ihre Ansprechpartnerin
für die Homepage und Online-Arztsuche sowie für Patientenveranstaltungen.