Nr. 4 | 16. Juni 2015 Hausarztvertrag mit Barmer GEK Wirkstoffprüfung Ärzte-Migration 04 06 14 Labor beauftragen 19 Meldepflicht ans Krebsregister 20 Krankenhaus-Einweisungsrichtlinie Häufige Fehler in der Praxis DMP-Schulungen 28 24 22 Liebe Kolleginnen und Kollegen. dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen 2 Vorstandsinfo Landesrundschreiben | Juni 2015 Frankfurt: Es ist Ärztetag in Frankfurt – und siehe da: Im Vorfeld gab es diesmal keine Kampagne der Krankenkassen à la „Ärzte sind faul“, „Ärzte sind korrupt“ oder „Ärzte machen zu viele Fehler“. Nein, diesmal konnten sich die Kassen-Granden entspannt zurücklehnen und genüsslich zuschauen, wie sich die Ärztevertreter selbst zerfleischen. Ort der Selbstkasteiung war die KBV-Vertreterversammlung, die traditionell vor Beginn des Ärztetages abgehalten wird. Vordergründig ging es um vermeintliche Verfehlungen von KBV-Vorstand Gassen in seiner Doppelrolle als Vorstand des Fachärztedachverbandes SpiFa. Es ging um die Haltung der KBV zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung und natürlich ging es einmal mehr auch um KBV-Vize Feldmann. Eine seltsame Allianz aus Systemgegnern und Thronanwärtern witterte die Chance, Gassen zu kippen. Es gab ein Genörgel in öffentlicher Sitzung, und vorabendprogrammreife Inquisitionsszenarien von Grisham-Lesern in interner Runde. Hängen blieb gar nichts. Ist jetzt also Schluss damit? Mitnichten! Ein Vorstandskollege aus einer großen KV schaffte es, die Affäre wieder in altes Fahrwasser zu bringen: Haus-Facharzt-Konflikt. Alles ließe sich doch leicht lösen, wenn der Hausarzt-Vorstand mehr Macht bekomme. Aha. In der KBV wird ein Stellvertreterkrieg gepflegt, Systemgegner gegen Systemerhalter, groß gegen klein, Nord gegen Süd, das eine Grüppchen gegen ein anderes. Ich verstehe sehr gut, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten da den Kopf schütteln. Ich tue es auch! Wie sich diese Konflikte auflösen, kann ich nicht sagen. Nur das ist klar: Niemand kann sich so gekonnt selbst beschädigen wie die ärztliche Selbstverwaltung. Was Berliner Politiker mit Schadenfreude zur Kenntnis nehmen … Berlin: Das Versorgungsstärkungsgesetz ist so gut wie durch. Und es hat sich wider Erwarten noch etwas getan. KVen sollen nun nicht mehr ab 110 Prozent Versorgungsgrad aufkaufen, sondern erst ab 140 Prozent und die Bedarfsplanung soll vom GBA noch einmal kleinsträumig umgekrempelt werden. Einige halten diese Korrekturen für einen Achtungserfolg, andere für Makulatur. Schlimmer ist etwas anderes: Die Terminservicestellen kommen – und nun soll auch zu Psychotherapeuten binnen vier Wochen vermittelt werden. Mit dieser „freudigen Nachricht“ im Gepäck geht's nach Bremen … Bremen: Wenigstens hier gibt es einen echten Erfolg zu vermelden. Der KV ist es gelungen, mit der zweitgrößten deutschen Krankenkasse, der Barmer GEK, einen Hausarztvertrag abzuschließen. Inhaltsgleich mit den altbekannten, insofern müssen sich Hausärzte nicht umstellen. 90 Prozent der Ärzte machen bereits bei den KV-Verträgen mit, fast 75 Prozent aller Versicherten könnten potenziell eingeschrieben werden. Das ist doch was! Weniger schön ist etwas, das aus Berlin auf uns herabrieselt. Die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie. Hier haben wir aber einen gangbaren Weg mit den Krankenkassen gefunden. Alles dazu und viele andere wichtige Themen finden Sie im Heft. Ihr Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen AUS DER KV 04 — KV-Hausarztvertrag mit der BARMER GEK startet zum 1. Juli 2015 05 — Kleinanzeigen im Landesrundschreiben: Kostenlos für KV-Mitglieder 06 — Darum ist die Wirkstoffprüfung besser als gedacht 08 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... IM BLICK 12 — Serie: Vom Kassenbeitrag zur Ärztevergütung Fremdkassenzahlungsausgleich 14 — Ärzte-Migration in großem Stil: Immer mehr gehen, immer mehr kommen 19 — Das Labor-Missverständnis: Jede Fachgruppe darf beauftragen 20 — Meldepflicht ans Krebsregister: Die neuen Regeln im Überblick 24 — Stress vermeiden! Das sind die häufigsten Fehler, die nicht sein müssen 28 — DMP-Schulungen als Abtörner? Der Arzt ist als Motivator gefragt 30 — Sie fragen ― Wir antworten IN KÜRZE 31 — Meldungen & Bekanntgaben Abgabe der Endabrechnung 2/2015 Augenhintergrund bei Diabetikern: Diagnose anschreiben! 32 — Auslandsversicherte Patienten – unverzüglich der Krankenkasse melden Honorarverteilungsmaßstab geändert: Sehschule wird künftig aus Bereitstellungsvolumen vergütet Sicherheitslanzetten nicht auf Kassenrezept verordnen 33 — HPV-Impfung ist ab einem Alter von neun Jahren Kassenleistung Schnellübersicht auf neuesten Stand gebracht 33 — Grippesaison: Vaxigrip und Influvac sind Impfstoff für 2015/16 Ernährungstherapie: AOK und hkk honorieren Rezepte 35 — Bremer Modell zum Überleitungsmanagement: Vorlagen für Berichte stehen zum Download bereit Bürgertelefon entlastet Bremer Ärzte bei nicht-medizinischen Fragen KV Bremen stellt Versand von Mitgliederinformationen per Fax ein SERVICE 36 —Der Beratungsservice der KV Bremen 10 —Leserbriefe 11 —Impressum Landesrundschreiben | Juni 2015 22 — Weitsicht ist gefordert: Einweisung ins Krankenhaus wird aufwendiger Inhalt IN PRAXIS 3 17 — Ausländische Kollegen mit offenen Armen empfangen und qualifizieren KV-Hausarztvertrag mit der BARMER GEK startet zum 1. Juli 2015 4 Aus der KV Die KV Bremen hat einen Hausarztvertrag mit der BARMER GEK abgeschlossen, der bereits zum 1. Juli honorarwirksam wird. Komfortabel für Hausärzte: Sie müssen sich nicht umstellen, weil der neue Vertrag den altbekannten in allen relevanten Punkten gleicht. Schöner Zusatz: Versicherte unter 18 Jahren können von Haus- und Kinderärzten eingeschrieben werden. Landesrundschreiben | Juni 2015 DIE FAK TEN ZUM VERTR AG Die kontaktabhängige Betreuungspauschale (GOP 99251, 17,50 Euro) wird von der KV automatisch zugesetzt. Die Pauschale wird je eingeschriebenen Patienten – max. zweimal jährlich – vergütet, sofern es in dem Quartal einen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt gab. Auch die Chronikerzuschläge (GOP 99401 bis GOP 99405) werden automatisch von der KV zugesetzt, wenn die entsprechenden Diagnosen angeschrieben wurden (Anlage 7). VORGEHENSWEISE Erklären Sie Ihre Teilnahme am Hausarztvertrag der BARMER GEK. Das können Sie schon vor dem 1. Juli tun. Die Teilnahmeerklärung finden Sie unter www.kvhb.de/hausarztvertrag Patienten können Sie ab dem 1. Juli 2015 einschreiben. Setzen Sie in Ihre Abrechnung wie aus den anderen Verträgen bekannt einmalig die Einschreibepauschale (GOP 99250) an. Die Teilnahmeerklärung für Versicherte finden Sie ebenfalls auf der KV-Homepage unter www.kvhb.de/hausarztvertrag. Die unterschriebene Erklärung bleibt in der Praxis. PATIENTENANSPR ACHE Der Vertragsabschluss mit der zweitgrößten Deutschen Krankenkasse BARMER GEK hievt den Hausarztvertrag der KV Bremen auf eine neue Ebene. Nunmehr können potenziell rund 75 Prozent aller im Land Bremen wohnhaften Versicherten eingeschrieben werden. Zur Erinnerung: KV-Hausarztverträge laufen bereits mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, der IKK Gesund plus und mit zirka 60 Betriebskrankenkassen. Weil sich alle Verträge im Wesentlichen gleichen, ist der Aufwand für die teilnehmende Haus- und Kinderärzte überschaubar. Die Abrechnungsmodalitäten sind bei allen teilnehmenden Kassen identisch. „Der KV-Hausarztvertrag ist bürokratiearm, er läuft seit Jahren reibungslos. Allen Unkenrufen zum Trotz. Der Beitritt der BARMER GEK zeigt, dass das Modell für weitere Kassen attraktiv wird“, resümmieren Dr. Jörg Hermann und Günter Scherer, die Vorstände der KV Bremen. Versicherte der Barmer GEK (auch vor dem 18. Lebensjahr) können ab dem 1. Juli 2015 eingeschrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag auch honorarwirksam. (red) zum Vertrag: barbara frank 0421.34 04–340 | [email protected] Mit dem nächsten Landesrundschreiben am 23. Juli erhalten alle Hausärzte in Bremen und Bremerhaven Informationsflyer. zur Abrechnung: isabell a schweppe 0421.34 04–330 | [email protected] daniel a scheglow 0421.34 04–356 | [email protected] Kleinanzeigen im Landesrundschreiben: Kostenlos für KV-Mitglieder Mit der nächsten Ausgabe werden erstmals Kleinanzeigen im Landesrundschreiben veröffentlicht. KV-Mitglieder inserieren kostenlos und im guten Gefühl, dass ihre Annonce in dem Mitteilungsblatt erscheint, das in Bremen und Bremerhaven am weitesten verbreitet ist. Ob Stellenangebot oder -gesuche, Praxisabgabe oder -suche, An- und Verkauf, Immobilien und Praxisräume, Austausch und Vertretung, kurzum: Alles, was Vertragsärzte und Psychotherapeuten betrifft, soll sich in der neuen Kleinanzeigen-Rubrik im Landesrundschreiben wiederfinden. Und das Beste: KV-Mitglieder bezahlen nichts für diesen Service. Sie inserieren kostenfrei. Alle anderen Interessenten erhalten eine Rechnung. Natürlich sind auch Chiffre-Anzeigen möglich, wenn ein Inserent anonym bleiben möchte. Die KV vergibt dann eine Nummer. Die Zusendungen auf die Anzeigen gehen unter Nennung dieser Chiffre direkt an die KV. Vier Wochen nach Erscheinen des Landesrundschreibens werden die Antworten per Post zugestellt. Auch dieser Service ist kostenlos. Sie können Ihre Zuschriften natürlich jederzeit bei der KV abholen. (red) KLEINANZEIGEN IM L ANDESRUNDSCHREIBEN: SO GEHT’S Beachten Sie den Anzeigenschluss. Die Fristen finden Sie im Internet unter www.kvhb.de/kleinanzeigen. Wollen Sie beispielsweise in der kommenden Ausgabe (23. Juli) inserieren, muss Ihre Anzeige spätestens am 1. Juli bei der KV Bremen sein. Übermitteln Sie ihre Anzeige an die KV, indem Sie den diesem Landesrundschreiben beigelegten Coupon ausfüllen, das Onlineformular auf www.kvhb.de/kleinanzeigen nutzen oder eine E-Mail an [email protected] schreiben. ilonk a schneider 0421.34 04–100 | [email protected] erik a meyer 0421.34 04–0 | [email protected] Darum ist die Wirkstoffprüfung besser als gedacht 6 Die Einführung der Wirkstoffprüfung und das erste Prüfthema NOAK haben in Ärztekreisen für Unruhe gesorgt. Viele Befürchtungen laufen ins Leere – vor allem diese: Nicht derjenige, der knapp überm Schnitt liegt, muss eine Überprüfung fürchten, sondern derjenige, der weit mehr verordnet als seine Fachgruppe. Aus der KV Landesrundschreiben | Juni 2015 Was neu ist, löst Fragen aus. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein so heikles Thema wie die Prüfung der Arzneimittelverordnung und der damit einhergehenden Regressbedrohung geht. Insofern ist die Reaktion keine große Überraschung: In der Bremer Ärzteschaft wird derzeit viel diskutiert über die Ablösung der Richtgrößen- und die Einführung der Wirkstoffprüfung zum 1. Januar 2015. Insbesondere treibt viele die Sorge um, dass es beim ersten Prüfthema – die neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) – die eigene Praxis „erwischen könnte“. Fakt ist, dass die Verordnungszahlen von NOAK landauf, landab dramatisch steigen. Die Empfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die taufrischen Leitlinien sagen, dass die NOAK nur für Patienten verordnet werden sollen, die mit Vitamin-K-Antagonisten schwer einzustellen sind, ein erhöhtes Risiko von Interaktionen unter Vitamin-K-Antagonisten aufweisen oder für die die regelmäßige Kontrolle des INR-Wertes schwierig ist. Die klassischen Vitamin-K-Antagonisten sind also nach wie vor der Standard zur oralen Antikoagulation in den für sie zugelassenen Indikationen. Schaut man in die Bremer Verordnungszahlen, dann ergibt sich ein durchaus uneinheitliches Bild. Es gibt etliche Praxen, die NOAK kaum oder gar nicht verordnen, andere tun es nahezu ausschließlich. Ziel der Wirkstoffprüfung ist es, nicht diejenigen, die im Durchschnitt liegen oder knapp darüber ausfindig zu machen, sondern diejenigen im obersten Segment. Die kolportierte Quote von 20 Prozent NOAK an allen oralen Antikoagulantien ist aus pharmakologischer Sicht als hehres Ziel zu verstehen. Es ist aber nicht die Zahl, an der sich Wohl und Wehe für die Praxen entscheidet. Die Sorge um die NOAK-Verordnung hat die etlichen positiven Effekte, die die Einführung der Wirkstoffprüfung mit sich bringt, in den Hintergrund rücken lassen. Die Zahl der Praxen, die Post von der Prüfstelle bekommen, wird sich deutlich reduzieren. Bei der alten Richtgrößenprüfung wurden viele Ärzte „von Amts wegen“ behelligt, obwohl sie die Richtgröße mit gutem Grund überschritten hatten. Die Wirkstoffprüfung ist da zielgenauer, weil sie sich nur einen Wirkstoff in einem Indikationsgebiet vornimmt. Wer im Rahmen der Wirkstoffprüfung eine Überschreitung nicht rechtfertigen kann, dem droht zwar ein Regress (daran ändert auch die Wirkstoffprüfung nichts). Der Regress wird allerdings niedriger sein als zu Zeiten der Richtgröße, als PRÜFVERFAHREN IM VERGLEICH Richtgrößenprüfung Wirkstoffprüfung (neu) Bezugszeitraum: ein Kalenderjahr Bezugszeitraum: ein Quartal Prüfzeitraum: vorletztes Kalenderjahr Prüfzeitraum: ca. vorletztes Quartal Thema: Ist die Überschreitung der Richtgrößensumme durch Praxisbesonderheiten gerechtfertigt? Thema: Ist der überdurchschnittlich hohe Anteil fragwürdiger Wirkstoffe/Präparate in einem Indikationsgebiet gerechtfertigt? Regress: Die nach Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten verbleibende, über 25 Prozent hinausgehende Überschreitung der Richtgrößensumme Regress: Die durch Reduktion des Anteils fragwürdiger Wirkstoffe auf den Fachgruppendurchschnitt - oder ggf. einen begründbaren Mehranteil - erzielbare Kostenersparnis Regresshöhe: bis zu 6-stellig Regresshöhe: Tendenziell niedriger, da nur ein Quartal und nur ein Indikationsgebiet betroffen durchaus sechsstellige Beträge aufgerufen wurden. Denn es wird nur ein Quartal (nicht mehr ein ganzes Jahr) und nur ein Indikationsgebiet angeschaut. Die quartalsweise Prüfung hat darüber hinaus den Charme, dass sie dem Arzt ermöglicht, sein Verschreibungsverhalten zeitnah zu ändern. Der Prüfzeitraum bei der alten Richtgrößenprüfung lag in der Regel zwei Jahre in der Vergangenheit. Und schließlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Beratung vor Regress. Das heißt, wer zum ersten Mal der unwirtschaftlichen Verordnung überführt wird, zahlt keinen Regress. Er muss stattdessen zu einem Beratungsgespräch erscheinen. Kurzum: Die Prüfung der Verordnungsweise ist nichts, was Freude bereitet. Die gefühlte Bedrohung ist allerdings deutlich höher, als die tatsächliche. (red) ... so? 7 ach! f n i e remen och B d s V n K der Sie u g n n e u g t a a Fr gsber n u n h ec ie Abr D ... oder so? Wir sind da für … … neue Mitglieder Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung. Wir erläutern die Honorarsystematik und verschaffen Ihnen einen Überblick zu regionalen Verträgen. … etablierte Mitglieder Auch für erfahrene Ärzte und Psychotherapeuten lohnt sich unsere persönliche Beratung. Wir analysieren Ihre Abrechnung, um beispielsweise Honorarveränderungen nachzuvollziehen. Wir zeigen weitere Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer Fachgruppe auf. …Praxismitarbeiter/MFA Praxismitarbeiter nehmen ihren „Chefs“ auch viel Arbeit in Sachen Abrechnung ab. Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihnen zu helfen! Isabella Schweppe Mirja Homeier Telefon: 0421.34 04-300 Telefon: 0421.34 04-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Psychotherapeuten-Beratung: Petra Bentzien Telefon: 0421.34 04-165 E-Mail: [email protected] Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... 8 Gleich zwei Bremer Ärzte ans Bundessozialgericht berufen Nachrichten Landesrundschreiben | Juni 2015 Bremerhaven, Bremen | Gleich zwei Ärzte aus dem Bundesland Bremen werden künftig am obersten Sozialgericht Recht sprechen: Der Bremerhavener Augenarzt Dr. Wilhelm Kröncke und der Bremer Hausarzt Dr. Heinrich Eitmann sind als ehrenamtliche Richter an das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel berufen worden. „Als ehrenamtlicher Richter ist man nicht nur dabei, sondern auch voll einbezogen in die Rechtsprechung“, freut sich Dr. Kröncke auf die Aufgabe, für die beide Bremer Vertreter bestens gerüstet sind. Dr. Kröncke und Dr. Eitmann haben über mehrere Jahre am Sozialgericht in Bremen und am Landessozialgericht in Celle gewirkt. Beide sind zum 1. Juli 2015 für fünf Jahre berufen worden. Montgomery bleibt Präsident der Bundesärztekammer Frankfurt | Professor Frank Ulrich Montgomery ist auf dem Ärztetag in Frankfurt am Main als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden. Er erhielt 161 von 230 gültigen Stimmen, einen Gegenkandidaten gab es nicht. Kontroverse um Leichenschau Bremen | Das Land Bremen will für das kommende Jahr eine „qualifizierte Leichenschau“ etablieren. Über die Einzelheiten wird heftig gestritten, unter anderem darum, ob für diese eigenständige Leichenschau ein zentraler Ort eingerichtet werden soll oder die Fachleute den Toten zu Hause begutachten. Das Gesundheitsressort will diese zentrale Einrichtung, die CDU spricht sich dagegen aus. oben: dr . wilhelm kröncke | Facharzt für Augenheilkunde | Bremerhaven unten: dr . heinrich eitmann | Facharzt für Innere Medizin | Bremen Gesundheit ist 3.910 Euro wert Berlin | Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 314,9 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber 2012 um vier Prozent oder 12,1 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Auf jeden Einwohner entfielen 3.910 Euro (2012: 3.770 Euro). Empfang der Heilberufe an neuem Ort, zu neuer Zeit und mit neuen Impulsen Facharzt-Dachverband SpiFa wächst Berlin | Der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) hat einen neuen Vorstand und weitere Mitglieder. Zum ersten Vorsitzenden wurde im April der Hamburger HNO-Arzt Dr. Dirk Heinrich gewählt. Der Wahl vorausgegangen war der Beitritt diverser Berufsverbände. Dabei handelt es sich um den Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), den Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), den Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN) sowie den Berufsverbandes Deutscher Neurologen (BDN), den Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP) und den Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP). Damit ist der SpiFa mit nunmehr 18 Berufsverbänden der größte Facharztverband in Deutschland. 9 Bremen | Empfänge, insbesondere wenn sie sich nach Neujahr häufen, sind mitunter eine langwierige Angelegenheit. Den fünf Bremer heilberuflichen Körperschaften (Ärztekammer, KV, Zahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und Psychotherapeutenkammer) ist es gelungen, neue Impulse zu setzen: Aus dem traditionellen Neujahrsempfang wurde ein Empfang im Frühjahr und mit der Bremer Kunsthalle ein neuer Rahmen geschaffen. Eine weitere Änderung gegenüber den Vorjahren war bemerkenswert. Erstmals wurde weitgehend auf Begrüßungsworte von Funktionären und Politikern verzichtet. Stattdessen gab es am 29. April einen Gastvortrag, der die Zuhörer fesselte. Dr. Wolfgang Klitzsch, langjähriger Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein und seines Zeichens Soziologe, referierte unter dem Titel „Der freie Beruf – Ideologie oder Ideal?“. Klitzsch gab Anekdoten und Zitate von Philosophen der Aufklärung über den deutschen Staatsmann Bismarck bis zu den Denkern der Moderne zum Besten. Auf diese Weise wies er seinen Zuhörern aus dem Gesundheitswesen einen ganz anderen Blick auf den freien Beruf des Arztes. Der Vortrag war gespickt mit humorvollen Wortspielen, wenngleich sie immer einen ernsten Kern in sich trugen. Wenn Klitzsch das Auditorium beispielsweise fragte, wann denn wohl der Zeitpunkt erreicht sei, dass die „Toilette intelligenter werde, als ihre Nutzer“, dann tat er es, um auf die rasante Entwicklung der Informationstechnologie aufmerksam zu machen, die das Bild des freiberuflich tätigen Arztes in der Gesellschaft nachhaltig verändert. In allem Ernst und ohne humoristische Einlage war lediglich das Schlusswort. „Sorgen Sie bitte dafür“, so der Appell von Dr. Wolfgang Klitsch, „dass Sie die Sehnsucht nach der Freiberuflichkeit, an die nächste Generation übermitteln.“ Oben, von l.n.r.: dr . wolfgang klitzsch (Gastreferent) , dr . jörg hermann (Vorsitzender der KV Bremen), dr . heidrun git ter (Präsidentin der Ärztekammer), prof. dr . k arsten villmer (Ehrenpräsident der Bundesärztekammer) und hermann schulte - sasse (Senator für Gesundheit) Leserbriefe Auf dieser Seite kommen die Leser des Landesrundschreibens zu Wort. Wir freuen uns über jede Anregung, über Kritik und Verbesserungsvorschläge. 10 l ande srundschreiben mär z 2015 Leserbriefe Landesrundschreiben | Juni 2015 Wir drucken Zuschriften – von begründeten Ausnahmen abgesehen – nur mit vollem Namen des Einsenders ab. Anonyme Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Leserbriefe geben nur die Meinung des Einsenders wieder. Die Redaktion behält sich bei Zuschriften die Auswahl und das Recht der sinnwahrenden Kürzung vor. Redaktion: [email protected] Ein Leben ohne Empathie für Menschen ist möglich aber sinnlos (frei nach Loriot) [...] Für Menschen, die unter prekären Bedingungen leben, ist es schon eine erhebliche kulturelle Barriere, Einrichtungen in einem gutbürgerlichen Stadtteil aufzusuchen. Das gilt für Bildungseinrichtungen und auch für Arztpraxen, weil sie sich dort aufgrund ihrer Herkunft einfach nicht "zu Hause" fühlen. Umgekehrt ist es übrigens genau so - der gut situierte Bürger wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Hausarztpraxis in einem Armutsquartier aufsuchen. [...] Warum blendet die KV diese weitgehend unumstrittenen Sachverhalte aus und reduziert das Problem dann auch noch versehen mit einer völlig unangemessen und in unseren Augen zynischen Ironie auf die Länge der Wege, die Patienten zuzumuten sind? Es ist klar, dass die Niederlassung in einem Bezirk mit hohem Armutsanteil für jeden Mediziner wirtschaftlich schwieriger ist als in einem gutbürgerlichen Bezirk. Das gesamte Arbeitsklima ist dort auch einfach angenehmer. In Stadtteilen mit armen und bildungsfernen Mitbürgern muss ein hoher Aufwand betrieben werden, um diesen Menschen medizinisches Wissen nahe zu bringen. Eine Aufwandsentschädigung für diese Arbeit, die einen hohen präventiven Charakter hat, sieht das Vergütungssystem der KV nicht vor! [...] Die gesamte Diktion des Artikels macht deutlich, dass die Situation der durch Armut in unserer Gesellschaft ohnehin sehr an den Rand gedrängten Menschen bei der Praxis der Vergabe von Niederlassungen in der KV keine Rolle spielt, sondern im Gegenteil schlicht und einfach nicht zur Kenntnis genommen wird. Wir erwarten etwas Empathie für diese Menschen, weil alle einen Anspruch auf eine angemessene Gesundheitsversorgung auch in der Zukunft haben. Die Personaldecke wird bei steigenden Aufgaben diesbezüglich immer enger. Wir fordern die KV in diesem Sinne auf, sich an der aktuellen Debatte zu Umgang mit Armut in unserer Gesellschaft zu beteiligen und sich dort konstruktiv einzubringen. helmut z achau | Gesundheitstreffpunkt West| Bremen l ande srundschreiben mär z 2015 Impressum Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Christoph Fox, Barbara Frank, Dr. Jörg Hermann, Michael Schnaars, Florian Vollmers | Abbildungsnachweise: privat (S. 08); mitrija - Fotolia (S. 08); Karsten Klama (S. 09); ghoststone - Fotolia (S. 14); Michael Bahlo (S. 16-17); ralwel - Fotolia (S.21); Kurhan - Fotolia (S. 22-23); Thomas Bethge - Fotolia (S. 24-27); privat (S. 29); lightpoet - Fotolia (S. 33) | Redaktion: siehe Herausgeberin, Tel.: 0421.34 04-328, E-Mail: [email protected] | Gestaltungskonzept: oblik visuelle kommunikation | Druck: BerlinDruck GmbH + Co KG | Vertrieb: siehe Herausgeberin Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit enehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die G männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint. Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den Einblick in diese Ausgabe. Landesrundschreiben | Juni 2015 dr . manfred steinkohl | Allgemeinarzt | Bremen | Für den Qualitätszirkel West Gröpelinger Hausärzte, Teilnehmner: Hendrik Höhle, Lutz Muckle, Marion Heinschel, Heike Diedrichs-Egidi, Anke Hinrichs, Katrin Darsow-Schütte, Maria Fetsi Leserbriefe | Impresseum Wir sind eine Gruppe von Hausärzten im Bremer Westen, Stadtteil Gröpelingen. Wir machen uns Gedanken und Sorgen um die hausärztliche Versorgung in unserem Stadtteil. [...] Wir erachten es als dringend, dass Gesundheitsplaner und die für die ambulante Versorgung Verantwortlichen dem sozioökonomischen Gefälle Rechnung tragen. Jeder von uns bemerkt eine steigende Arbeitslast, da pro Arzt immer mehr Patienten zu versorgen sind. Nicht nur der Landarzt scheint eine aussterbende Spezies zu sein, sondern auch der Hausarzt in den weniger wohlhabenden Gebieten der Städte. Um den Beruf für den Nachwuchs attraktiv zu machen, wird über Prämien und Anreize nachgedacht. Aber gilt es nicht auch für bestimmte urbane Bereiche? Sicherlich ist unsere Berufsgruppe sehr inhomogen: Es gibt sehr große Praxen mit angestellten Ärzten und kleine Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Wir erleben, dass Kollegen aus Altersgründen ausscheiden und die damit verbundenen Zulassungen in andere abwandern. Dadurch wird unsere Arbeitslast beständig größer, während das Budget mit maximal drei Prozent Steigerung gegenüber dem Vorjahresquartal praktisch gleich bleibt. Steht also, plakativ gesprochen, bald der Privatarzt in Schwachhausen dem Armenarzt in Gröpelingen gegenüber? Und schadet es nicht dem Gemeinwesen insgesamt, wenn eine „Verslumung“ der Peripherie einsetzt? 11 Wir drucken Zuschriften – von begründeten Ausnahmen abgesehen – nur mit vollem Namen des Einsenders ab. Anonyme Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Leserbriefe geben nur die Meinung des Einsenders wieder. Die Redaktion behält sich bei Zuschriften die Auswahl und das Recht der sinnwahrenden Kürzung vor. Offener Brief von Hausärzten im Bremer West Vom Kassenbeitrag zur Ärztevergütung: Fremdkassenzahlungsausgleich 12 Im Blick Der Geldfluss im Gesundheitswesen ist komplex, stetigen Änderungen unterworfen und vor allem eines: weitgehend unbekannt. In dieser sechsteiligen Serie im Landesrundschreiben wollen wir deshalb den Weg von den Krankenkassenbeiträgen zur Ärztevergütung nachzeichnen. Teil 3 beschäftigt sich mit dem Fremdkassenzahlungsausgleich, einem Ausgleichverfahren zwischen den Bundesländern. Landesrundschreiben | Juni 2015 Teil 1 Gesundheitsfonds & RSA Teil 2 Gesamtvergütung Teil 3 Fremdkassenzahlungsausgleich Teil 4 Honorarverteilung: Haus-/Facharzttrennung Teil 5 Honorarverteilung nach Arztgruppen Teil 6 Praxisumsatz & Netto Für den behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten spielt es keine Rolle - ob der Patient nun in Bremen/Bremerhaven wohnhaft ist, aus dem niedersächsischen Umland kommt oder bayerischer Tourist ist. Er rechnet die erbrachten Leistungen in jedem Fall mit der KV Bremen ab. Was dann im Hintergrund abläuft, ist wohl eines der komplexesten Verrechnungsverfahren, die es im Gesundheitswesen gibt. Und genauso sperrig ist auch der Name: Fremdkassenzahlungsausgleich, kurz FKZ. Entscheidend dafür, wer die Behandlungskosten für einen Patienten trägt, ist der Wohnort des besagten Patienten. Die Krankenkassen zahlen der KV Bremen nur die Gesamtvergütung für die im Bundesland Bremen wohnhaften Versicherten. Wir sprechen vom Wohnort-Prinzip. Das heißt im Umkehrschluss: Für einen niedersächsischen Patienten sieht die KV Bremen kein Geld. Sie müsste der KV Niedersachsen also eine Rechnung stellen. Entsprechendes gilt für einen Bremer Patienten in einer niedersächsischen Praxis. In diesem Fall müsste die KV Niedersachsen der Bre- Patient aus Bremen zahlt Honorar zahlt Beiträge zahlt Beiträge Krankenkasse Krankenkasse Pauschale pro Patient aus Bremen KV Bremen erhält Honorar für Patient aus Niedersachsen Niedersächsische Arzt KV Niedersachsen Pauschale pro Patient aus Niedersachsen Kassenärztliche KV Niedersachsen erhält Honorar für Patient aus Bremen Bundesvereinigung (KBV) KV Bremen zahlt Honorar für Patient aus Bremen mer KV die Leistungen in Rechnung stellen. Weil dies, wie man sich gut ausmalen kann, sehr schnell ausufert, ist der FKZ geschaffen worden, der über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) abgewickelt wird. Aus Bremer Sicht läuft das Verfahren folgendermaßen ab: Die KV Bremen meldet der KBV die Vergütung, die sich aus der Behandlung der außerhalb Bremens wohnenden Patienten ergibt. Dabei wird strikt zwischen dem hausärztlicher und fachärztlichen Bereich getrennt. Die KBV fasst für alle 17 KVen die Geldforderungen zusammen und verrechnet sie gegeneinander. So wird für jede KV festgestellt, welche Beträge für Fremdleistungen an andere KVen zu entrichten sind. An dieser Stelle wird deutlich, warum der FKZ für die KV Bremen so wichtig ist. Als Stadtstaat hat Bremen immer einen positiven Saldo – und auch in einer nicht zu vernachlässigenden Höhe. So erhielt die KV Bremen 2014 im Rahmen des FKZ-Verfahrens zirka 92 Mio. Euro, die auf die Gesamtvergütung draufgerechnet werden. 115 Mio. Euro erhielt Bremen aus anderen KVen, 23 Mio. Euro mussten an KV Niedersachsen zahlt Honorar für Patient aus Niedersachsen andere Bundesländer ausgezahlt werden. Diese Zahlen machen eines deutlich, nämlich dass die KV-grenzüberschreitende Behandlung sehr häufig ist. So gibt es durchaus in Bremen technische Fachgruppen mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent von Patienten mit Wohnort außerhalb Bremens. Aber auch die Quote bei den basisversorgenden Fachärzten ist beachtlich: rund 20 Prozent bei HNO-Ärzten und Dermatologen, sogar knapp 40 Prozent bei den Gynäkologen. Selbst bei den Hausärzten gibt es eine nennenswerte Grenzwanderung: Hier kommt jeder zehnte Patient (red) nicht aus Bremen oder Bremerhaven. Landesrundschreiben | Juni 2015 KV Bremen behandelt Im Blick Patient aus Niedersachsen 13 behandelt Bremer Arzt zahlt Honorar DER FREMDK ASSENZ AHLUNGSAUSGLEICH IM SCHAUBILD Ärzte-Migration in großem Stil: Immer mehr gehen, immer mehr kommen 14 Im Blick Während immer mehr Ärzte Deutschland die kalte Schulter zeigen und auswandern, wächst die Schlange ausländischer Bewerber für medizinische Berufe in Deutschland. Der Bremer Hausarzt Peter Krienke ist einer von denen, die gegangen sind. Chefarzt Dr. Letterio Barbera vom Klinikum Mitte versucht, mit einem Vorzeigeprojekt ausländische Ärzte zu integrieren. Eine Bestandsaufnahme. Landesrundschreiben | Juni 2015 Noch denkt man in Wolfsburgs Ärzteschaft nicht in Dimensionen der Fußball-Bundesliga – doch die AbwerbeSummen steigen dort auch für Mediziner kontinuierlich: Seit Januar 2015 zahlt die Stadt Ärztinnen und Ärzten 50.000 Euro Prämie nur dafür, dass sie sich in Wolfsburg niederlassen. Damit wurde die Summe mit einem Schlag von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben – und das per Ratsbeschluss. Die Not ist groß: „Bei rund 80 niedergelassenen Hausärzten müsste Wolfsburg in den nächsten Jahren grob geschätzt jährlich fünf Niederlassungen fördern, um die zu erwartenden Abgänge zu ersetzen", sagt eine Sprecherin der Stadt im Interview mit der „ÄrzteZeitung“. Bis- 15 Im Blick Das Heil in der Fern? 200 Kilometer weiter nordwestlich in Bremen hat ein erfolgreicher Arzt wütend die Koffer gepackt: „Mir reicht es, ich gebe meinen Traumjob in Deutschland auf und gehe nach Italien“, sagt Georg Peter Krienke, der bis vor kurzem eine Praxis für Allgemeinmedizin mit zwei weiteren Kollegen in der Friedrich-Ebert-Straße unterhielt. „Mein Beruf ist einer der schönsten, den ich kenne – aber in Deutschland herrscht eine erdrückende Überregulierung, die mehr Zeit für absurde Ziffernüberprüfungen verlangt als für qualitativ gute Medizin.“ In Italien will Krienke als Privatarzt arbeiten – die Zulassung dafür hat er schon in der Tasche, jetzt fehlt nur noch der Sprachtest bei der italienischen Ärztekammer, der „Federazione Nazionale degli Ordini dei Medici“. „Hier in Italien möchte ich künftig dem Wohl des Patienten verpflichtet sein und nicht in Abhängigkeit von Institutionen arbeiten“, sagt der Allgemeinmediziner. Immer mehr denken so wie Georg Peter Krienke: Im Jahr 2013 sind insgesamt 3.035 ursprünglich in Deutschland tätige Ärzte ins Ausland abgewandert. Die Abwanderung hat damit erneut zugenommen, ein Jahr zuvor waren nur 2.241 Ärzte ausgewandert. Die beliebtesten Auswanderungsländer sind – wie in den vergangenen Jahren – die Schweiz (793), Österreich (289) und die USA (143). „Wir stellen fest, dass immer weniger Mediziner bereit sind, sich in Deutschland als Vertragsarzt, vor allem in ländlichen Gebieten, niederzulassen“, berichtet Samir Rabbata von der Bundesärztekammer. In vielen Regionen fehle es an niedergelassenen Haus- und Fachärzten, aber auch in den Krankenhäusern seien viele Arztstellen unbesetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: „Budgetierung, zunehmende Bürokratisierung und eine schwache Infrastruktur auf dem Land gehören dazu. In den Krankenhäusern sind es die zum Teil unzumutbaren Arbeitsbedingungen, eine als ungerecht empfundene Bezahlung und die häufige Unvereinbarkeit von Beruf und Familie“, fasst Rabbata die Ergebnisse einer Ärztekammer-Umfrage zusammen. Hinzu komme in Praxis und Klinik ein Übermaß an bürokratischen und administrativen Aufgaben. „Das wirkt abschreckend.“ Das kann der Ex-Bremer Georg Krienke nur unterzeichnen. Budgets und Bürokratie will er nicht mehr akzeptieren. Da seine Praxis drei Mal so häufig Belastungs-EKGs durchgeführt hat wie der Durchschnitt, mussten Krienke und seine Kollegen einen fünfstelligen Betrag zurückzahlen. „Dabei haben wir zahlreiche Menschen herausgefischt, die kurz vor einem Herzinfarkt standen, einen Stent bekamen und heute noch leben.“ Aus Sicht des Wahl-Italieners habe seine Praxis den Krankenkassen damit Zigtausende Euros erspart und zugleich wegen einer Volumenüberschreitung draufzahlen müssen. „Diese Perversion des Gesundheitssystems wollte ich nicht mehr mitmachen“, sagt Krienke. Deutschland als Paradies? Dabei liegen die Lösungsansätze, um die Ärztemigration zu stoppen, auf der Hand. „Neben besserer Anerkennung und Bezahlung der Arbeit in Klinik und Praxis bedarf es flankierender Maßnahmen wie Abbau von Überstunden und Diensten, Entlastung von Bürokratie, flexible Arbeitszeitregelungen und mehr Angeboten für die Kinderbetreuung“, so Samir Rabbata von Bundesärztekammer. Doch mittlerweile wirkt eine ganz andere Entwicklung dem deutschen Aderlass entgegen: Mehr und mehr Mediziner aus dem Ausland lassen sich von den aus ihrer Sicht paradiesischen Bedingungen der Gesundheitsberufe in Deutschland anlocken: Praktizierten vor zehn Jahren noch rund 18.500 Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland in Landesrundschreiben | Juni 2015 her hat die Stadt nach eigenen Angaben niederlassungswilligen Ärzten insgesamt 200.000 Euro für ihre Praxen bezahlt: 2013 insgesamt an fünf Ärzte – zwei Allgemeinmediziner und drei Fachärzte – und 2014 ebenfalls an fünf Ärzte – vier Allgemeinmediziner und einen Facharzt. Das seit langem bekannte Problem: Es herrscht akuter Ärztemangel. 16 Im Blick Landesrundschreiben | Juni 2015 Deutschland, so ist diese Zahl im Jahre 2013 auf insgesamt 35.893 gestiegen. Die stärksten Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen mit 2.445 die Ärztinnen und Ärzte aus den europäischen Staaten – insbesondere aus der Europäischen Union mit 2.134. Der größte Zustrom konnte laut aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer aus Rumänien (+ 544) verbucht werden, es folgen Griechenland (+ 291), Ungarn (+ 195), Syrien (+ 172) und Bulgarien (+ 166). „Die Lücken in der medizinischen Versorgung werden vielerorts von ausländischen Ärzten geschlossen“, weiß Rabbata. Manche Klinik hierzulande müsste Stationen schließen, wenn es diese Ärzte nicht gäbe. Doch das Plus ist statistisch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Das Saldo ist schief, Deutschland verliert jedes Jahr mehr Ärzte ans Ausland, als es durch Zuwanderung gewinnt. Bremer Hilfsangebote Das weiß auch Dr. Letterio Barbera, Chefarzt für Gefäßchirurgie am Bremer Klinikum Mitte. „Wir haben ein massives Nachwuchsproblem, dem wir nur durch Öffnung zu den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland begegnen können“, sagt Barbera. Pro Woche landen zwei bis drei Bewerbungen von ausländischen Medizinern auf seinem Schreibtisch, einmal wöchentlich führt Letterio Barbero ein Vorstellungsgespräch mit einem ausländischen Kollegen. Der 54jährige mit deutsch-italienischer Staatsbürgerschaft kam selbst mit 16 Jahren nach Deutschland, studierte in Bochum Medizin und ist seit 2005 am Klinikum Mitte beschäftigt. Da die meisten Bewerber aus dem Ausland jedoch sprachlich und fachlich nicht mithalten können, hat Barbera ein Qualifizierungsprogramm entwickelt, dass Assistenzärzte auf das Niveau von deutschen Medizinstudenten mit Staatsexamen heben soll (siehe Interview). Der Gefäßchirurg appelliert auch an die von Nachwuchsmangel gebeutelten niedergelassenen Ärzte: „Wenn Sie keine Möglichkeit für Ihre Praxisnachfolge sehen, überdenken Sie den Schritt einer Schließung noch einmal“, rät Letterio Barbera. „Seien Sie offen für die Möglichkeit, dass ein ausländischer Kollege Ihre Praxis übernimmt.“ von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen Ausländische Kollegen mit offenen Armen empfangen und qualifizieren 17 Chefarzt Dr. Letterio Barbera vom Klinikum Mitte hat ein viel beachtetes Modell entwickelt, wie ausländische Ärtzte schnell in den Medizinbetrieb integriert werden können. Doch durch das Mindestlohngesetz könnte ein Strich durch diese Rechnung machen. Ein Interview. Im Blick Ja und nein. Einerseits haben sich durch das Arbeitszeitgesetz die Arbeitsbedingungen für junge Ärzte in Deutschland verbessert. Im Verhältnis zu vielen Ländern ist das Gesundheitssystem in Deutschland sehr fortschrittlich und ein attraktives Arbeitsfeld. Andererseits steigen die Anforderungen an Ärzte, es gibt immer mehr Vorschriften zu beachten – zum Beispiel in Sachen IT oder Hygiene – und die Dokumentationsdichte steigt. Zugleich wollen immer mehr, immer schwerer erkrankte Patienten versorgt wer- den, für die immer weniger Ärzte zur Verfügung stehen. Dabei öffnet sich eine Schere zwischen Aufgaben und zur Verfügung stehenden Mitteln, aus der viele ins Ausland flüchten. Insofern habe ich für diese Kollegen doch auch Verständnis. Zugleich wächst aber der Strom ausländischer Ärzte nach Deutschland – also doch kein Problem? Doch. Denn diejenigen, die kommen, haben nicht die gleichen fachlichen und sprachlichen Qualifikationen wie diejenigen, die gehen. Also müssen wir Maßnahmen ergreifen, die für gleichwertigen Ersatz sorgen. Bei uns bewerben sich zum Beispiel überwiegend Kollegen aus Osteuropa und Nordafrika – rein sprachlich können die im Berufsalltag meist nicht bestehen. Aber zahlreiche öffentliche und private Gesellschaften – wie zum Beispiel das paritätische Bildungswerk – bieten doch Qualifizierungs- und Sprachkurse für ausländische Ärztinnen und Ärzte an. Ja, aber das reicht nicht. In der Regel sind das zeitlich begrenzte Projekte, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit vor Ort zu tun haben. Auch wenn die jungen Ärzte mit einem geforderten B2- oder C1-Sprachzertifikat ankommen, sind sie noch lange nicht fit für den Praxisalltag. Viele können der Frühbesprechung der Ärzte einfach nicht folgen oder überhaupt mit den Patienten kommunizieren. Was kann man dagegen tun? Man muss den Kollegen aus dem Ausland eine Qualifizierungsmaßnahme für den Arbeitsmarkt bieten, die mit dem praktischen Jahr am Ende des Medizinstudiums vergleichbar ist. Wir haben dafür ein Integrationsmodell entwickelt, bei dem die Kollegen bis zu ein Jahr lang als Gastärzte mitlaufen, durch die verschiedenen Stationen einer Klink rotieren. Sie führen keine wesentlichen Aufgaben am Patienten aus, sind aber bei der Visite dabei, sollen das Telefonieren Landesrundschreiben | Juni 2015 Herr Letterio, immer mehr deutsche Ärzte gehen zum Arbeiten ins Ausland? Haben Sie dafür Verständnis? IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII ÄRZTE-WANDERUNG IM ZEITR AFFER 35.893 Quelle: Bundesärztekammer 32.548 18 In Deutschland tätige Ärzte aus dem Ausland 28.355 25.361 23.469 21.784 Im Blick 19.917 20.434 16.882 14.641 Landesrundschreiben | Juni 2015 11.231 7.990 5.504 Seit 2007 Abgewanderte deutsche Ärzte 2.439 2007 2008 2009 2010 2011 üben, Patienten vorstellen oder Operationen besuchen. Wir entscheiden dann, wann der Zeitpunkt gekommen ist, den entscheidenden Test für eine Arbeitserlaubnis anzutreten. Wie viele Ärzte aus dem Ausland haben dieses Programm bei Ihnen bislang durchlaufen? Bislang nur eine Ärztin aus dem Sudan, die sich momentan auf eine Stelle in einer Klinik außerhalb Bremens bewirbt. Aber ich habe derzeit drei weitere Kollegen aus Libyen, Mexiko und Ägypten, die morgen anfangen würden, wenn sie könnten. Warum können sie nicht? Wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohngesetzes, nach dem Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr unentgeltlich als Praktikanten tätig sein dürfen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Qualifizierungsmaßnahme unter diese Regelung fallen würde. Somit wäre unser Integrationsprogramm tot, und die ausländischen Kollegen jobben derzeit in Altenheimen, anstatt sich bei uns auf die dringend anstehenden Aufgaben vorzubereiten. 2012 2013 Warum nimmt man die Ärzte aus dem Ausland nicht gleich in ein reguläres Arbeitsverhältnis auf? Wenn sie keine wesentlichen Aufgaben am Patienten übernehmen können – und das können die meisten von ihnen definitiv nicht –, sondern erst einmal ein praktisches Jahr in der Klinik absolvieren müssen, ist dafür aus Sicht der Verwaltung kein Geld da. Keine Lösung in Sicht? Im Moment sehe ich keine, aber wir planen, mit rechtlichem Beistand nach einem Weg zu suchen. Denn ich bin davon überzeugt, dass wir das massive Nachwuchsproblem und die Abwanderung der Ärzte aus Deutschland nur in den Griff bekommen, wenn wir die Kollegen aus dem Ausland mit offenen Armen empfangen und ihnen mehr Qualifizierungsmaßnahmen im Praxisalltag ermöglichen. Es ist sehr bedauerlich, dass uns dabei immer wieder Hindernisse in den Weg gelegt werden. Wir Ärzte sind doch ohnehin schon durch zu viele Regularien gegeißelt. Das Interview führte florian vollmers | Freier Journalist | Bremen Das Labor-Missverständnis: Jede Fachgruppe darf beauftragen In Praxis KEINE GLOBAL AUF TR ÄGE Globalaufträge wie „Leber, Niere, Fettstoffwechsel, Schilddrüse“ stellen keine sachgemäße Beauftragung von Laborleistungen dar. Der Auftrag soll dezidiert unter Angabe der genauen Laboruntersuchungen (durch Angabe der Gebührenordnungsposition bzw. der Leistung) und mit der entsprechenden Diagnose, Verdachtsdiagnose oder Befunden ausgestellt werden. INFOS IM INTERNT Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Laborkompendium herausgebracht. Es enthält Informationen zur korrekten Beauftragung und Abrechnung von Laborleistungen, Hinweise zum Kapitel 32 des EBM, Interpretationshilfen sowie Empfehlungen zu medizinisch sinnvoller und wirtschaftlicher Stufendiagnostik. Das Laborkompendium steht zum Download bereit unter www.kbv.de/html/publikationen.php Grundsätzlich ist festzuhalten, wenn ausschließlich der Facharzt bei seinen Patienten aktuelle spezifische Laborwerte zur eigenen Diagnostik benötigt, so kann er diese entsprechend selbst in Auftrag geben. Patienten, die einer grundsätzlichen diagnostischen Abklärung bedürfen, werden mit einer Überweisung zur Mit- und Weiterbehandlung – unter Anführung der (Verdachts-) diagnose – an einen entsprechenden Facharzt überwiesen. Über den Umfang der Leistungen zur Abklärung entscheidet der (red) Facharzt selbst. Landesrundschreiben | Juni 2015 Berufsrechtlich kann kein Arzt von einem anderen Arzt bindend beauftragt werden, bestimmte Leistungen zu erbringen. Das schließt auch dieses Szenario ein: Ein Facharzt, der nur in seltenen Fällen Labordiagnostik benötigt, leitet seinen Patienten an einen hausärztlichen Kollegen weiter samt einer Reihe von Laborwerten, die er beim Patienten ermitteln möge. Dies mag im Sinne eines kollegialen Miteinanders eine freundliche Geste sein. Einen Anspruch hat der Facharzt aus diesem Beispiel allerdings nicht. Und der Hausarzt darf mit gutem Recht das Anliegen seines Kollegen zurückweisen. Denn jeder Arzt ist für sich und seine Leistungen verpflichtet, deren Sinnhaftigkeit unter WANZKriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) zu prüfen und dafür geradezustehen. Kurzum: Der Indikationssteller einer Abklärungsdiagnostik ist auch für die dafür notwendige Labordiagnostik verantwortlich. Richtig in diesem Beispielfall wäre es, wenn der Facharzt entweder das Labor selbst veranlasst oder aber spezielle Verdachtsdiagnosen an die anderen zuständigen Fachgruppen überweist, wobei dann dort zur Diagnostik auch Labor gemacht werden kann. Vertragsärzte sollten sich an diese Regel Vorgabe halten, weil es auch in der Regel finanzielle Implikationen gibt. Das Stichwort lautet Wirtschaftlichkeitsbonus, was viele Ärzte fälschlicherweise als ihr „Laborbudget“ bezeichnen. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus ist ein Mechanismus mit der Absicht geschaffen worden, eine Ausweitung von Laborleistungen zu Lasten anderer Leistungen aus der Gesamtvergütung zu begrenzen. Das heißt: Nur wer „im Rahmen“ bleibt, erhält den vollen Bonus, der durchaus beträchtlich sein kann. Wer „darüber“ liegt, dessen Bonus wird gekappt oder ganz gestrichen. Der Rechenweg ist dermaßen kompliziert, das er nicht leicht vermittelbar ist. Die Intention ist allerdings leicht nachvollziehbar: Ein finanzieller Anreiz soll dafür sorgen, dass die Laborausgaben nicht explodieren. Insofern ist das Verhalten des Arztes aus dem geschilderten Beispiel nachvollziehbar, die Laborleistungen lieber vom Kollegen erbringen zu lassen. Der Hausarzt andererseits, muss sehr genau prüfen, will er seinen eigenen Bonus nicht riskieren. 19 Es führt immer wieder zu Nachfragen bei der KV und zu Verstimmungen zwischen den Fachgruppen. Dabei ist der Sachverhalt klar: Grundsätzlich kann und sollte jeder Arzt, der einen Laborwert für eine Diagnostik in seinem Fach benötigt, auch selbst das Labor veranlassen – und nicht einen Kollegen darum bitten. Das gilt auch für Fachgruppen, die nur selten Proben nehmen. Meldepflicht ans Krebsregister: Die neuen Regeln im Überblick 20 Seit dem 1. Mai 2015 ist in Bremen ein neues Gesetz zur Krebsregisterregistrierung in Kraft getreten. Es gilt nun eine Meldepflicht, die Vergütung wurde erhöht. Meldungen können in einer Übergangsfrist noch wie gewohnt an das Krebsregister geschickt werden. Bis 2017 soll ein elektronisches Verfahren etabliert sein. In Praxis Landesrundschreiben | Juni 2015 In Deutschland werden derzeit flächendeckend klinische Krebsregister aufgebaut. Anders als bislang werden diese nicht nur mit Informationen zur Diagnose, sondern auch zur Therapie und deren Verlauf gespeist – und das bundesweit einheitlich. Im Land Bremen hat man sich darauf geeinigt, die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung gemeinsam fortzuführen. Die Aufteilung in eine Vertrauensstelle und eine Auswertungsstelle wird beibehalten, ebenso deren Trägerschaft, nämlich die Kassenärztliche Vereinigung Bremen beziehungsweise das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS). Der zukünftig vom Krebsregister zu erhebende Datensatz ist bundeseinheitlich festgelegt und beinhaltet nun auch Informationen zur Behandlung und Verlauf der Krebserkrankungen. Was das konkret für die Praxen bedeutet, ist hier in Kurzform zusammengetragen. Für alle im Bundesland Bremen ansässigen Ärzte sowie Zahnärzte gilt eine Meldepflicht. Zu melden ist binnen sechs Wochen nach Eintreten des Meldeanlasses. Zu melden sind alle Krebserkrankungen, die im Bundesland Bremen diagnostiziert oder behandelt wurden (auch für erkrankte Personen, die außerhalb des Bundeslandes wohnen). Registriert werden alle bösartigen Tumoren, deren Vorstufen und Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens (ICD-10: C00-C97, D00-D09, D37-D48) sowie die gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems (ICD-10: D32, D33, D35.2-D35.4). Bis zur Implementierung der zukünftigen elektronischen Meldeannahmestelle kann weiterhin über ärztliche Befundberichte gemeldet werden. Bei den Angaben zur Identität des Patienten bzw. der Patientin muss auch die Krankenversicherungsnummer und der Name des Versicherungsträgers gemeldet werden. Dies gilt auch für Privatversicherte. Bei den Angaben zum Tumor werden nun auch Angaben zur Therapie und zum Verlauf erfasst. Dabei sind Meldungen zu verschiedenen Zeitpunkten im Krankheitsverlauf erwünscht. Zu den folgenden Zeitpunkten im Krankheitsverlauf sind Meldungen erforderlich: Diagnose einer Krebserkrankung, Sicherung der Diagnose durch histologische Untersuchungen, Beginn einer Behandlung, Beendigung oder Abbruch der Behandlung, Änderung des Erkrankungsstatus mit Bedeutung für die Therapie oder Wiederauftreten der 21 Erkrankung, Versterben an oder mit der Krebserkrankung. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten für Meldungen an die Landeskrebsregister eine bundesweit einheitliche Vergütung. So werden die Meldungen honoriert: Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung: 18 Euro Meldung von Daten zum weiteren Krankheitsverlauf: 8 Euro Meldung zu Therapie- und Abschlussdaten: 5 Euro Meldung eines histologischen und labortechnischen oder zytologischen Befundes: 4 Euro (Details im beiliegenden Merkblatt) Für an Krebs erkrankte Personen unter 18 Jahren, Personen mit einer nicht-melanotischen Hautkrebserkrankung sowie Erkrankte mit Diagnose vor dem 01. Januar 2015 werden nur Informationen zur Diagnosestellung und histologischer Sicherung erfasst. Dafür werden 2 und 3 Euro Euro vergütet. (Details im beiliegenden Merkblatt) Die Abrechnung läuft grundsätzlich nicht über die Kasssenärztliche Vereinigung, sondern über die Krebsregister. Diese erhalten das Geld jeweils von der Krankenkasse des Patienten, dessen Daten ein Arzt oder Krankenhaus gemeldet hat. Das Bremer Krebsregister weist darauf hin, dass es in der Startphase zur Verzögerung bei der Auszahlung kommen kann. Patientinnen und Patienten müssen über die Meldung mit dem Patienteninformationsblatt informiert werden. Gegen die namentliche Speicherung der Identitätsdaten können die Betroffenen eine Einwendung erheben. Der Arzt muss dies dem Krebsregister mitteilen. (red) WAS ES SONST NOCH ZU WISSEN GIBT... Diesem Landesrundschreiben liegt ein Merkblatt zum Meldeprozedere und zur Meldevergütung im Bremer Krebsregister bei. Weitergehende Informationen, insbesondere das Informationsblatt für Patienten, können im Internet abgerufen werden unter www. krebsregister.bremen.de Kontakt: Bremer Krebsregister Achterstraße 30, 28359 Bremen Frau Dr. Luttmann 0421.218 56 691 Frau Schubert 0421.218 56 999 [email protected] Weitsicht ist gefordert: Einweisung ins Krankenhaus wird aufwendiger 22 In Praxis Da kann man sich nur ärgern: Die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie verlangt von Ärzten, dass sie vor einer Klinikeinweisung alle ambulanten Behandlungsangebote in Erwägung ziehen – unabhängig davon, ob sie Kenntnis von diesen Alternativen haben. Unmöglich? Dem Gesetzgeber ist das egal. KV und Kassen in Bremen haben einen vernünftigen Weg gefunden. Landesrundschreiben | Juni 2015 Trotz erheblichen Widerstands ist die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie Ende April im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie ist damit faktisch in Kraft. Fakt ist auch, dass diese Richtlinie den Grundsatz „ambulant vor stationär“ überhöht. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden durch die Neufassung verpflichtet, bei jeder Krankenhauseinweisung nicht nur die ihnen bekannten, sondern alle infrage kommenden Behandlungsangebote zu berücksichtigen. Die Richtlinie kennt nun ausdrücklich zwölf (nicht abschließend!) ambulante Leistungserbringer, die bedacht werden müssen. Da den Überblick zu bekommen, ist schier unmöglich, wie die nebenstehende Aufzählung eindrucksvoll belegt. Ein Protestbrief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nichts gebracht. Eine einstimmige Resolution der KBV-Vertreterversammlung blieb ungehört. Und auch die wütenden Reaktionen zahlreicher Ärzteverbände wurden ignoriert. Die entscheidende Frage ist – da die Richtlinie in Kraft ist –, was bedeutet das konkret für die Praxen? Formal ist die Verordnung einer Krankenhausbehandlung trotz alternativer ambulanter Angebote ein Fall von Unwirtschaftlichkeit und damit können unbedachte Einweisungen zu einem Regressverfahren führen. Schon heute. Doch solche Verfahren wurden bisher nur ganz selten betrieben. Problem: Ein Verzeichnis aller ambulanten GKVLeistungserbringer für jede Region und für jede Erkrankung gibt es nicht und ist nicht vorgesehen. Es ist schier unmöglich, dass sich ein Arzt ein umfassendes Bild über die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten in seiner Region macht. Dies gilt insbesondere für Ballungsgebiete. Rechtsanwalt Torsten Münnch kommt deshalb in einem Beitrag in der Ärzte Zeitung zu dem Schluss, dass der alte römische Rechtsgrundsatz zum Einsatz kommen muss: Unmögliches kann nicht verlangt werden. Allerdings seien Vertragsärzte sehr wohl in der Lage aus „relativ sicheren und einfach zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten“ zu schöpfen. In diese Richtung weisen auch die Gespräche der KV Bremen mit den regionalen Krankenkassen. Diese haben signalisiert, Vertragsärzten keinen Strick zu drehen und die Richtlinie entsprechend gemäßigt auszulegen. Die KV Bremen geht daher davon aus, dass zumindest in Bremen und Bremerhaven das Regressrisiko durch die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie nicht steigt. Dennoch gilt dieser Tipp: Denken Sie über Alternativen im ambulanten Bereich nach, bevor Sie ins Krankenhaus einweisen. Dokumentieren Sie sicherheitshalber Ihre Entscheidung für eine Einweisung, wenn Ihnen ambulante Angebote bekannt sind. von michael schna ars | KV Bremen | 0421.34 04-154 DIE SUCHLISTE 23 In Praxis Landesrundschreiben | Juni 2015 Weitere Vertragsärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation oder eine Schwerpunktpraxis Ärzte, die in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind und eine Ermächtigung zur ambulanten Behandlung haben (§ 116 SGB V) Ein Krankenhaus, das zur Durchführung ambulanter Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe zugelassen ist (§ 115b SGB V) Ein Krankenhaus, das zur ambulanten Behandlung bei Unterversorgung oder zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf zugelassen ist (§ 116a SGB V) An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte sowie Krankenhäuser, die zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung zugelassen sind (§ 116b SGB V) oder Krankenhäuser, die zur ambulanten Behandlung nach Paragraf 116b Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung zugelassen sind Hochschulambulanzen bzw. psychiatrische Institutsambulanzen oder Ambulanzen an Ausbildungsstätten (§ 117 und § 118 SGB V) Geriatrische Fachkrankenhäuser oder Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständiger geriatrischer Abteilung im Hinblick auf ambulante geriatrische Versorgung sowie Krankenhausärzte mit Ermächtigung zur ambulanten geriatrischen Behandlung (§ 118a Bas. 1 SGB V) Sozialpädiatrische Zentren oder Kinderspezialambulanzen (§ 119, 116a i.V.m. 120 Abs. 1a, SGB V) Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 119a SGB V) Notfallpraxis im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei Vertragsärzten oder in einem Krankenhaus (§ 137f i.V.m. § 137g SGB V) oder im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) Stress vermeiden! Das sind die häufigsten Fehler, die nicht sein müssen 24 In Praxis Fehler werden gemacht – in der Abrechnung, bei der Verschreibung, im Praxismanagement. Selbst langjährige Vertragsärzte mit erfahrenem Praxispersonal sind davor nicht gefeit. Manche Fehler verursachen „nur“ Mehrarbeit, durch andere können Ärzte sogar in Prüfmühlen geraten. Ein Blick auf diese häufigen Fehler lohnt sich allemal ... Landesrundschreiben | Juni 2015 NEUE GERÄTE Fehler: In der Praxis werden neue Geräte angeschafft (Ultraschall, Radiologie, Langzeit-EKG, Hörgeräte, ESWL), ohne die KV darüber zu informieren. Richtig: Genehmigungen werden gerätebezogen erteilt und müssen an ein neues Gerät angepasst werden. Da die bisherige Genehmigung nicht mehr zutrifft, dürfen die Leistungen nicht mehr erbracht und abgerechnet werden. Die KV müsste die entsprechenden Leistungen streichen und ggf. Honorar zurückfordern. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer KV Bremen beraten, was zu tun ist – und zwar bevor das Gerät im Einsatz ist! andrea windhorst | 0421.34 04–330 | [email protected] FIKTIV ZUGELASSENE ARZNEIMITTEL PRAXISVERTRETUNG Fehler: Ein so genanntes „fiktiv zugelassenen Arzneimittel“ wird auf einem Kassenrezept (Muster 16) verschrieben. Fehler: Ein Weiterbildungs- oder Sicherstellungsassistent wird in der Praxis eingestellt, ohne die KV zu informieren. Richtig: Fiktiv zugelassenen Arzneimitteln sind Arzneimittel, die vor 1978 im Verkehr waren. Für diese Produkte mussten die Hersteller eine „Nachzulassungs“ beantragen. Diese ist bei einigen Arzneimitteln noch offen. Fiktiv zugelassene Arzneimittel dürfen daher nicht als Kassenleistung verschrieben werden, allenfalls privat zu Lasten des Patienten. Richtig: Zur Beschäftigung eines Assistenten in der Praxis muss frühzeitig, möglichst vier Wochen vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn ein schriftlicher Antrag bei der KV gestellt werden. Ohne Genehmigung drohen dem anstellenden Arzt Honorarrückforderungen, da für Leistungen, die unter Mitwirkung eines ungenehmigten Assistenten erbracht worden sind, kein Honoraranspruch besteht. Tipp: Die aktuelle Liste dieser Präparate (hin und wieder erhalten Arzneimittel die Zulassung) finden Sie auf der Homepage der KV Bremen: www.kvhb.de/arzneimittel Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Modalitäten bei Ihrer KV Bremen. constantin jonigk michael schna ars | 0421.34 04–154 | [email protected] | 0421.34 04–114 | [email protected] 25 In Praxis Landesrundschreiben | Juni 2015 IMPFUNG Fehler: Ein Impfstoff wird mit einem Einzelrezept auf den Namen des Patienten verordnet. Richtig: Verordnen Sie Impfstoffe nicht auf einem Einzelrezept; Impfstoffe sind grundsätzlich Sprechstundenbedarf (SSB). Tipp: Ausführliche Informationen darüber, wie SSB bezogen wird, ein Muster-Rezept sowie den aktuellen SSBKatalog finden Sie auf der Homepage der KV Bremen: www.kvhb.de/sprechstundenbedarf michael schna ars | 0421.34 04–154 | [email protected] PRAXISVERTRETUNG Fehler: Auf der Erklärung zur Quartalsabrechnung fehlen die Angaben über Vertretungen oder sind nicht vollständig. Richtig: Tragen Sie in der Erklärung zur Quartalsabrechnung unbedingt alle Vertretungszeiträume ein, sowohl die Zeiten, wo Sie vertreten wurden als auch die Zeiträume, in denen Sie einen Kollegen vertreten haben. Nur wenn die Angaben vollständig und korrekt sind, können Sie Anträge auf RLV-Fallzahlerhöhungen wegen Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen begründen. Tipp: Sollte der Platz nicht ausreichen, einfach ein Zusatzblatt mit der Abrechnung einreichen. jessica drewes | 0421.34 04–315 | [email protected] 26 In Praxis LABORLEISTUNGEN Landesrundschreiben | Juni 2015 Fehler: Der Arzt (Laborarzt, Arzt mit Eigenlabor) schreibt Laborziffern an, die ringversuchspflichtig sind, ohne an einem Ringversuch teilgenommen zu haben bzw. kein gültiges Zertifikat zu haben. Richtig: Einige Laborleistungen unterliegen einer besonderen Qualitätskontrolle. Die so genannten Ringversuchspflichtigen Leistungen sind in der Qulitätssicherungsrichtline zu Laborleistungen der Bundesärztekammer gelistet. Ärzte, die diese Laborleistungen erbringen, müssen jedes Quartal an einer externen Qualitätssicherung teilnehmen. Die Ringversuchszertifikate werden über die Praxissoftware an die KV übermittelt. Da die Zertifikate sechs Monate gültig sind, ist ein Bestehen jedes zweiten Ringversuches ausreichend. Liegt der Nachweis nicht vor, muss die KV die entsprechenden Leistungen kürzen. OFF-LABEL Fehler: Ein Medikament, das nach der Arzneimittel-Richtlinie keine GKV-Leistung ist, wird zulasten der Krankenkasse ohne deren Zustimmung verordnet. Richtig: Verordnungsausschlüsse sollten Sie allenfalls in medizinisch gut begründbaren Einzelfällen übertreten. Denn bei „Selbstbedienung“ kann die Kasse die Kosten der Verordnung ggf. vom Arzt zurückfordern. Tipp: Handeln Sie nicht eigenmächtig, sondern holen Sie sich vor der Rezeptausstellung die Zustimmung der Krankenkasse ein. thomas arndt Tipp: Sofern Sie die Glukosebestimmung in der patientennahen Sofortdiagnostik mit der GOP 32057 berechnen, sollten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für die Berechnung der GOP 32025 gegeben sind. Die GOP 32025 ist nicht ringversuchspflichtig. isabell a schweppe | 0421.34 04–300 | [email protected] | 0421.34 04–176 | [email protected] SACHKOSTEN Fehler: Sachkosten werden mit der KV abgerechnet, die nach dem EBM nicht gesondert über den Behandlungsschein berechnet werden können. Richtig: Nur Sachkosten, die nicht als Sprechstundenbedarf beziehbar sind oder als EBM-Kostenpauschale vergütet werden, sind gesondert berechnungsfähig. In den Kapiteln 7.1 bis 7.3 des EBM (Allgemeine Bestimmungen) erfahren Sie, welche Kosten dafür in Frage kommen. Tipp: Sollten Sachkosten, u. a. zu speziellen Materialien/ Instrumente anfallen, richten Sie vorab eine Anfrage zur gesonderten Berechnungsfähigkeit der Sachkosten über den Behandlungsschein zur Einzelfallprüfung an die KV Bremen. jessica drewes | 0421.34 04–315 | [email protected] 27 In Praxis AUT IDEM Landesrundschreiben | Juni 2015 Fehler: Es werden überwiegend oder sogar ausschließlich Original-Arzneimittel verordnet. Richtig: Verordnen Sie preisgünstige Generika (Arzneimittel, Blutzuckerteststreifen) oder ggf. Biosimilars und gehen Sie auch sparsam mit aut idem-Kreuzen um. Tipp: Wird nur ein Wirkstoff aufgeschrieben, kann die Apotheke unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln wählen, die der Verordnung entsprechen. michael schna ars | 0421.34 04–154 | [email protected] QUARTALSBARECHNUNG Fehler: Die Praxis übermittelt die Quartalsabrechnung zu früh bzw. zu spät an die KV. Richtig: Abrechnungen werden von der KV verarbeitet, wenn sie vom 20. des letzten Quartalsmonats bis zum 8. des Quartalsfolgemonats eingereicht werden. Außerhalb dieses Zeitraumes werden die eingereichten Quartalsabrechnungen routinemäßig als Testabrechnung erfasst (auch wenn Sie den entsprechenden Haken nicht setzen!). Die Abrechnung ist damit nicht honorarwirksam. Tipp: Sollten Sie zum Ende des Quartals einen Praxisurlaub einlegen oder aus anderen Gründen Ihre KV-Abrechnung früh fertig stellen, beachten Sie unbedingt den Stichtag: Reichen Sie niemals eine Echt-Abrechnung vor dem 20. des letzten Quartalsmonats ein. Andersherum: Sollten Sie zu spät sein, rufen Sie in der KV an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. wilfried pernak | 0421.34 04–139 | [email protected] AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE Fehler: Die Behandlung eines im Ausland krankenversicherten Patienten wird auf dem Muster 81 dokumentiert und an die KV geschickt. Richtig: Die Formulare 80/81 gibt es in doppelter Ausführung. Das Original verbleibt in der Praxis für wenigstens zwei Jahre. Der Durchschlag geht an die Krankenkasse, die in dem Feld „gewählte aushelfende Krankenkasse“ aufgeführt ist – nicht etwa an die KV. Ohne diesen Nachweis wird die Krankenkasse den Abrechnungsschein reklamieren und die Zahlung ablehnen. Die KV muss das Honorar abziehen. Tipp: Das Formular 81 (Erklärung des Patienten) muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu zählen die Adresse sowie eine eigenhändige Unterschrift des Patienten. Außerdem ist darauf zu achten, dass unter dem Punkt „gewählte aushelfende deutsche Krankenkasse“ auch eine Krankenkasse notiert wird. Die Praxis kann den Patienten hier Unterstützung anbieten. Grundsätzlich gilt: Es kann jede deutsche Krankenkasse gewählt werden. isabell a schweppe | 0421.34 04–300 | [email protected] DMP-Schulungen als Abtörner? Der Arzt ist als Motivator gefragt 28 Es nur auf die schlechte Compliance zu schieben, wäre zu einfach. Woran liegt es aber, dass die Teilnahmequoten bei den DMP-Patientenschulungen so niedrig sind? Und warum ist Bremen bei Diabetes-2 und KHK-Schulungen im Ländervergleich gar abgeschlagenes Schlusslicht? In Praxis Landesrundschreiben | Juni 2015 Die Zahlen sprechen für sich. Nur 65 Prozent aller Patienten in Bremen und Bremerhaven mit einer Schulungsempfehlung eines Arztes nehmen auch an einer DiabetesTyp 2-Schulung teil. Das zeigt eine Auswertung aus dem Jahr 2013. Mit dieser Quote ist Bremen Schlusslicht. Weit abgeschlagen. Das nächstschlechte Bundesland schafft es, dass immerhin 75 Prozent der für eine Schulung vorgesehenen Diabetiker auch an der Typ-2-Schulung teilnehmen. Im Bundesschnitt sind es 80 Prozent. Zielwert laut DMP-Vertrag zur Qualitätssicherung ist 85 Prozent. Dasselbe Bild beim DMP Koronare Herzerkrankungen. Hier nimmt nur jeder dritte Patient, der von einem Arzt dafür vorgesehen wurde, an einer Hypertonie-Schulung teil. Im Bundesdurchschnitt sind es 72 Prozent. Auch bei anderen DMP nimmt Bremen keine Spitzenplätze ein. Woran liegt das? Seit Jahren wird von Ärzten bemängelt, dass die Mitwirkung und Therapietreue der Patienten, also die Compliance, nachlässt. Zu diesem Schluss kommt auch die Gemeinsame Einrichtung der Krankenkassen und der KV Bremen, deren Ziel es ist, DMP voranzubringen, eben mit Blick auf die Teilnahmequoten an den DMP-Schulungsangeboten. Seit Jahren lasse die Motivation an einem Schulungstermin teilzunehmen nach, heißt es in einem Bericht. Und weiter: „Aus den Schulungspraxen wird übereinstimmend berichtet, dass für Patienten insbesondere der erste Schritt schwer sei: Sofern ein Patient am ersten Schulungstermin anwesend ist, sei es wahrscheinlich, dass er auch die anderen Termine wahrnehme.“ Diese „ersten Schritte“, der erste Termin ist offensichtlich die große Hürde. Und ein gutes Stück der Wahrheit liegt wahrscheinlich darin, dass in unserer hochmedialen Welt mit den unendlichen Informations- und Konsumangeboten eine „Schulung“ keine attraktive Option ist. Mit dem Wort „Schulung“ verbinden viele Menschen muffige Klassenzimmer, langweiligen Unterricht und bedrohliche Prüfungen. Dass moderne Patientenschulungen weit davon entfernt sind, wissen sie nicht. An dieser Stelle kann nur noch der behandelnde Arzt eingreifen. Denn offensichtlich reicht es heute nicht mehr aus, eine Empfehlung für eine DMPSchulung auszusprechen. Der Arzt kann Überzeugungsarbeit leisten, er kann motivieren. Mit dieser Bitte wenden sich zwei Ärztinnen, die sich in diesem Bereich engagieren, an ihre Kolleginnen und Kollegen. von barbara frank | KV Bremen | 0421.34 04-340 SCHULUNGSVEREINE IN BREMEN UND BREMERHAVEN Schulungsgemeinschaft Unterweser Postbrokstr. 103, 27574 Bremerhaven 0471.299 3775 www.unterweser-netz.de Schulungsverein Bremer Ostärzte Büro im Klinikum Bremen-Ost Züricher Str. 40, 28325 Bremen 0421.408 2798 www.diabetesschulung-bremen.de Schulungsverein Bremen Schwachhauser Heerstr. 54 St. Joseph-Stift, 28209 Bremen 0421.347 1139 www.schulungsverein-bremen.de Fachärztin für Innere Medizin | Bremen | Diabetes-Schwerpunktpraxis der Patienten mit Vermittlung des nötigen Wissens und Betonung der Selbstverantwortung für die Erhaltung der Gesundheit. Da die Notwendigkeit der Teilnahme an strukturierten Schulungskursen vielen Diabetikern nicht ausreichend bekannt ist, werden diese zu oft nicht wahrgenommen oder abgebrochen. Hier können und sollten die Kostenträger effektiver mitwirken, wobei „Belohnungen“ für eine nachgewiesene vollständige Schulungsteilnahme wesentlich sinnvoller erscheinen als so manche andere Ausgabe. Landesrundschreiben | Juni 2015 dr . christiane b . ot to - wessel | Bei frühzeitiger Diagnose und energischer Lebensstilmodifikation mit deutlicher und anhaltender Gewichtsreduktion können Typ-2-Diabetiker ihren Glukosestoffwechsel oft zumindest passager normalisieren. Da das aber den Wenigsten gelingt und der Typ-2-Diabetes eine chronischprogrediente Erkrankung ist, werden im Krankheitsverlauf meistens immer intensivere Therapieregimes erforderlich bis zur finalen Option einer intensivierten Insulintherapie. Zum Erreichen der Ziele der Diabeteseinstellung, sei es HbA1c unter 6,5% oder unter 8%, ist das Verhalten der Betroffenen stets von großer Bedeutung; mit anderen Worten: Ohne „Adherence“ oder „Compliance“ ist kein Diabetiker langfristig gut einstellbar. Ausgesprochen wichtig ist daher die frühzeitige und bei Therapieänderung wiederholte Schulung In Praxis Innere Medizin | Bremerhaven | Vorsitzende der Schulungsgemeinschaft Unterweser Netz e.V Frage, ob eine Schulung zu veranlassen ist, sondern wie sie am besten umgesetzt werden kann. Die Schulungen des Zentralinstituts der kassenärztlichen Vereinigung (ZI) sehen eine Eskalation in drei Stufen vor: 1) ohne Insulintherapie, 2) mit ein- oder zweimaliger Insulingabe nach starren Vorgaben und 3) mehrfach täglich Normalinsulin mit Anpassungsregeln, in der Regel zu den Mahlzeiten. Das Medias-2-Programm für Typ 2 Diabetes unterscheidet in eine Basisversion und in eine Version für Patienten, die eine intensivierte Insulintherapie betreiben. Man mag berechtigte Kritik an Details dieser beiden Schulungsversionen haben. Sie sind jedoch unser Standard, und es ist den Schulungskräften nicht verboten, sie in der Ausführung zu verbessern und z.B. Aspekte des Empowerments auch in der ZI-Schulung zu berücksichtigen. Um die Einzelpraxen zu entlasten hat die KV Bremen die Ausführung durch Schulungsvereine ausdrücklich erlaubt. Alternativ können die Patienten auch zum Zwecke der Schulung an die Diabetes-Schwerpunktpraxen überwiesen werden. 29 dr . iris gerl ach | Fachärztin für Als eine der wenigen Vollzeit Diabetologen im KV-Bezirk Bremen weiß ich sehr gut um die zeitliche und emotionale Belastung, die Patienten mit Diabetes mellitus (wie anderen chronischen Krankheiten) darstellen. Da diese Patienten selbst oft belastet und nicht immer so compliant sind, wie man sich das vorstellt, ist selbst das beste Patientengespräch oft von Frust auf beiden Seiten geprägt. Aber den schlechten HbA1c will und kann man ja auch nicht so stehen lassen. Wenn ich dann andererseits höre, wie selten bei uns in Bremen Schulungen veranlasst und durchgeführt werden, dann frage ich mich, ob wir uns das Leben nicht unnötig selbst schwer machen. Selbstverständlich ist eine absolvierte Schulung kein Garant für 100-prozentige Therapietreue, aber wie soll denn der Patient das Richtige tun, ohne zu wissen, was richtig ist? Selbstverständlich bleibt noch genug, was wir im individuellen Arztgespräch klären müssen. Doch um wie viel leichter und schneller lassen sich Klärungen herbeiführen, wenn der Patient über die Grundlagen Bescheid weiß. So stellt sich doch eigentlich nicht die Sie fragen ― Wir antworten Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden. 30 Blutzuckeruntersuchung In Praxis Welche GOP ist für die Blutzuckeruntersuchung abrechnungsfähig, wenn die Praxis nicht an Ringversuchen teilnimmt? Landesrundschreiben | Juni 2015 Hausbesuche Es kann die GOP 32025 abgerechnet werden, wenn das Ergebnis innerhalb einer Stunde in der Praxis vorliegt. Die GOP 32025 kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei Durchführung der Analyse mittels folgender Verfahren Mailen Sie uns Ihre Fragen an: [email protected] berechnet werden: Glukose-Oxidase-, Glukose-Hexokinase-, Glukose-6Phosphat-Dehydrogenase-, Glukose-Hydrogenase-Methode, Glukose-Elektrode. (A1) Ja, erforderlich sind dann Uhrzeitangaben. (A1) Morgens beauftrage ich eine angestellte Mitarbeiterin für das Aufsuchen eines Kranken, setze dafür die Kostenpauschale Nr. 40240 an. Am Nachmittag besuche ich als behandelnder Arzt den Patienten nochmals. Kann ich dann den Besuch abrechnen? J2-Untersuchung Können J2-Untersuchungen nur von Kinderärzten abgerechnet werden oder auch von Hausärzten? Formblatt PTV 2 Zum 1. April 2015 wurde das Formblatt PTV 2 überarbeitet. Können die alten Formulare aufgebraucht werden? Hausärzte im Sinne des § 73 Abs. 1a sind zur Teilnahme an diesen Verträgen berechtigt, sofern sie jährlich den Nachweis erbringen, dass sie sich mit mindestens sechs Fortbildungspunk- ten auf dem Gebiet der Jugendmedizin weitergebildet haben. Die Teilnahme ist schriftlich bei der KV zu beantragen. (a1) Nein. Nach Aufnahme der neuen Behandlungsmethode EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) in der PsychotherapieRichtlinie war es erforderlich, das Formblatt PTV 2 anzupassen. Der Beschluss ist seit dem 1. April 2015 in Kraft. Es wurden für die alten Formblätter keine Aufbrauchfristen vereinbart. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch die neuen Formblätter verwendet werden dürfen. (red) Meldungen & Bekanntgaben 31 abrechnung Abgabetermin in Bremen bis Freitag, den 8.07.2015 Wir haben montags bis donnerstags für Sie durchgehend von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 8.07.2015 Mittwoch, den 01.07.2015 Donnerstag, den 02.07.2015 Freitag, den 03.07.2015 Montag, den 06.07.2015 Dienstag, den 07.07.2015 Mittwoch, den 08.07.2015 10.00 bis 17.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 10.00 bis 17.00 Uhr Abgabe in Bremerhaven: KV-Büro im Erdgeschoss des Ameos Klinikum St. Joseph isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] jessica drewes 0421.34 04–315 | [email protected] Die Erklärung zur Online-Abrechnung ist diesem Landesrundschreiben beigefügt. Die Erklärung zur Online-Abrechnung kann per Post oder Telefax (0421.34 04-109) übermittelt werden. abrechnung Augenhintergrund bei Diabetikern: Diagnose anschreiben! daniel a gornyk 0421.34 04–151 | [email protected] Ab dem 3. Quartal wird nur noch ein Zuschlag auf die GOP 06333 für Augenhintergrunduntersuchungen bei Diabetikern im DMP Diabetes gezahlt, wenn wenigstens ein ICD-10-Code angeschrieben wurde. Dabei muss es sich um einen Diagnosecode handeln, der in direktem Zusammenhang mit Diabetes steht, z.B. E10.30 oder E14.7. Dies wird bei der Abrechnung geprüft. Der Zuschlag führt zu einer um fünf Euro erhöhten Vergütung und wird automatisch von der KV zugesetzt. Landesrundschreiben | Juni 2015 Abgabe in Bremen: Atrium des Erdgeschosses In Kürze Abgabe der Endabrechnung 2/2015 abrechnung Auslandsversicherte Patienten – unverzüglich der Krankenkasse melden Kommt ein Patient in die Praxis, der im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz versichert ist, ist wie folgt zu verfahren: Der Patient muss eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorischen Ersatzbescheinigung (kurz PEB) für die EHIC sowie seinen Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis) vorlegen. Sie kopieren die EHIC/PEB und den Identitätsnachweis jeweils zweimal. Alternativ füllen Sie das Muster 80 (Dokumentation des Behandlungsanspruchs…) aus, das Sie anschließend abstempeln und unterschreiben. Der Patient füllt das Muster 81 (Erklärung des Patienten) – unter Angabe der gewählten Krankenkasse – aus und unterschreibt es. 32 Sie senden umgehend das Muster 81 sowie eine Kopie der EHIC/PEB und eine Kopie des Identitätsnachweises oder alternativ das Muster 80 an die gewählte Krankenkasse. Für die Fotokopien können die GOP 40144 und für den Versand die GOP 40120 abgerechnet werden. In Kürze Landesrundschreiben | Juni 2015 isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] jessica drewes 0421.34 04–315 | [email protected] Eine ausführliche Beschreibung zur Abrechnung bei im Ausland krankenversicherten Patienten finden Sie im Landesrundschreiben Nr. 5 aus Juli 2013. Im Internet abrufbar unter: www.kvhb.de/landesrundschreiben Weitere Infos sowie Merkblatt und Checkliste für die Praxis finden Sie unter www.kvhb.de/auslandsabkommen honor arverteilung HVM geändert: Sehschule wird künftig aus Bereitstellungsvolumen vergütet oltmann willers 0421.34 04–150 | [email protected] Die Vertreterversammlung hat am 17. März 2015 eine Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) beschlossen. Dabei handelt es sich in erster Linie um redaktionelle Änderungen bzw. um die Aufnahme von Regelungslücken. Bei den Bereitstellungsvolumen nach Anlage 3 wird im fachärztlichen Bereich die Sehschule (GOP 06320, 06321) aufgenommen. Diese Leistungen werden nur von wenigen Augenärzten erbracht und sind deshalb im Regelleistungsvolumen nicht angemessen berücksichtigt. Den modifizierten HVM können Sie auf der Homepage der KV Bremen einsehen unter: www.kvhb/honorarverteilung verordnung Sicherheitslanzetten nicht auf Kassenrezept verordnen michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Auf dem Kassenrezept (Muster 16) können nur herkömmliche Lanzetten und Kanülen verordnet werden. Pflegeheime fordern derzeit verstärkt z. B. Sicherheitslanzetten an und berufen sich dabei auf Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Die Kosten der Vorhaltung von „sicheren Instrumenten“ sind aber anderweitig, z. B. über den Pflegesatz der Einrichtungen zu finanzieren. Blutzuckerteststreifen (BZT) sind weiterhin generisch zu verordnen, insbesondere für Patienten in den Hausarztverträgen der KV Bremen. Die Verordnungsanforderung kostenintensiver BZT oder Messgeräte – mit Verweis auf die Qualitätssicherung nach „RiliBÄK“ – ist ebenfalls abzulehnen. verordnung HPV-Impfung ist ab einem Alter von neun Jahren Kassenleistung michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Die HPV-Impfung ist ab sofort früher möglich und damit für Mädchen und junge Frauen im Alter von neun bis 17 Jahren Kassenleistung. Die Impfstoffe werden über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt die Impfung „für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren“. Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA (§ 11 Abs. 2) besteht ein Anspruch auf die Nachholung der Impfung und die Vervollständigung des Impfschutzes spätestens bis zum 18. Lebensjahr. verordnungen Ein dankbares Publikum wartet auf Sie Wir sorgen für die Räumlichkeiten. Wir sorgen für bis zu 150 Zuhörer. Sie halten den Vortrag. Seit 2007 können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sich und ihr Fachgebiet im Rahmen der Vortragsreihe „KV: hautnah“ einem interessierten Laienpublikum vorstellen. Ist das auch etwas für Sie? Dann rufen Sie einfach an: 0421/3404-146 Landesrundschreiben | Juni 2015 0421.34 04–154 | [email protected] Die Schnellübersicht gibt einen Überblick zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und hilft daher, Regresse zu vermeiden. Auf der Homepage der KV Bremen finden Sie die Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung unter: www.kvhb.de/arzneimittel In Kürze michael schna ars Die Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist aktualisiert worden. Unter anderem Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anlage III der AM-RL (Einschränkungen u. Ausschlüsse) sind eingeflossen: Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen (Einschränkung) Enzympräparate in fixen Kombinationen (Einschränkung) Traditionell angewendete Arzneimittel (Ausschluss) 33 Schnellübersicht auf neuesten Stand gebracht verordnung Ausblick auf Grippesaison: Vaxigrip und Influvac sind Impfstoff für 2015/16 Die Bremer Krankenkassen haben bereits jetzt darauf hingewiesen, dass in der Grippe-Impfsaison 2015/2016 „Vaxigrip®“ und „Influvac®“ als rabattierte Impfstoffe zu verwenden sind und damit „Begripal“ von Novartis als Ausschreibungsgewinner der letzten Jahre ablösen. Pünktlich zur Saison wird die KV Bremen Sie dazu noch ausführlich informieren. 34 Die Pharmazeutische Beratungs- und Prüfstelle Bremen, zuständig für das Sprechstundenbedarf-Management, hat uns für den reibungslosen Ablauf bei der allgemeinen Anforderung von Impfstoffen um die Veröffentlichung folgender Hinweise gebeten: 1. Es können nur Impfstoffe gem. der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA angefordert werden. 2. Es ist weiterhin das „Muster 16a IMPFSTOFFE“ zu verwenden. 3. Das Verordnungsblatt ist gem. der Feldvorgaben auszufüllen: Vorderseite: BSNR, Arzt-Nr., Ausstellungsdatum, Impfstoff(e), Arztunterschrift Rückseite: Arztstempel, Quartal und Gesamtfälle (aus dem Vorquartal), Lieferant 4. Verordnungsblatt grundsätzlich nur in einfacher Ausfertigung an den Lieferanten weiterreichen. 5. Immunglobuline sind weiterhin auf dem allgemeinen „Muster 16a SPRECHSTUNDENBEDARF“ zu rezeptieren und vorgenehmigungspflichtig (z. B. Tetagam®). 6. Falls im medizinisch begründeten Einzelfall von rabattierten Impfstoffen abgewichen werden muss, ist diese Verordnung weiterhin zur Genehmigung einzureichen. In Kürze Landesrundschreiben | Juni 2015 Wichtig: Die Vorgenehmigung ist unabhängig vom Grund immer dann erforderlich, wenn vom Rabattpartner abgewichen wird. Ausnahme: Fluenz kann für die laut Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Risikogruppen* ohne Vorgenehmigung über den SSB abgerechnet werden. * Risikogruppen: Kinder 2-6 Jahre mit Grundleiden, daher: Verordnung von Fluenz in der Regel durch Kinderärzte. Verordnung durch Allgemeinärzte: nur, wenn Kinder mit Grundleiden behandelt werden, nur kleine Mengen, Verordnung von 10-er Packungen ist in der Regel nicht gerechtfertigt. michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Sie erreichen die Pharmazeutische Beratungs- und Prüfstelle über die Rufnummer 0421.223 16-213 oder -214. verordnung Ernährungstherapie: AOK und hkk honorieren Rezepte Benötigt ein Patient der AOK Bremen/Bremerhaven oder der hkk eine Ernährungstherapie oder eine Allergieberatung? Nutzen Sie die eigens für diesen Zweck vereinbarten Reha-Rezepte. Beratung und Verordnung werden dann extrabudgetär vergütet (GOP 99110: 11,76 bzw. 12,78 Euro). Die exklusiven Vordrucke erhalten Bremer Vertragsärzte bei der KV Bremen. Für Patienten der AOK Bremen/Bremerhaven können damit auch RehaMaßnahmen im Bereich Bewegung, Spezialgymnastik und Entspannung verordnet werden. michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Eine Beratung bei Wiedervorstellung des Patienten nach Abschluss der Reha-Maßnahme wird ebenfalls extrabudgetär vergütet (GOP 99111: 6,14 bzw. 6,56 Euro). Insbesondere für neu zugelassene Praxen weisen wir im Landesrundschreiben immer mal wieder auf dieses bewährte Angebot (seit 1997) hin. verschiedenes Bremer Modell zum Überleitungsmanagment: Vorlagen für Berichte stehen zum Download bereit Das Gemeinsame Landesgremium (nach §90a SGB V) hat Überleitungsbögen entwickelt, um die sektorübergreifende Kommunikation zu verbessern. Ein Überleitungsbericht des niedergleassenen Arztes sowie ein Kurzbericht über den Krankenhausaufhalt sollen nun im Rahmen eines Modellvorhabens in Bremen und Bremerhaven erprobt werden. Niedergelassene Ärzte, die an der Testphase teilnehmen wollen, erhalten auf der Homepage der KV Bremen weitergehende Informationen und können dort auch die Überleitungsbögen abrufen: www.kvhb.de/überleitungsbögen 0421.34 04–328 | [email protected] Plakat-Aktion: Bürgertelefon entlastet Ärzte bei nichtmedizinischen Fragen christoph fox 0421.34 04–328 | [email protected] Alle hausärztlich tätigen Praxen in Bremen erhalten mit dieser Ausgabe des Landesrundschreibens einige Plakate vom Bürgertelefon Bremen 115. Ziel ist, Hausärzten die Vermittlung von Patienten mit nicht-medizinischen Fragestellungen an zuständige Stellen zu erleichtern. Das Bürgertelefon 115 leitet Anrufer je nach Bedarf weiter zum nächstgelegenen Dienstleistungszentrum, zu den Pflegestützpunkten, der Demenz-Informations- und Koordinationsstelle, der Wohnberatungsstelle kom.fort oder auch zu den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste. Im Stadtgebiet Bremen gibt es 17 Dienstleistungszentren von verschiedenen Trägern. Sie sind Anlauf- und Beratungsstelle für Senioren, Chroniker und Menschen mit Behinderung. Sie organisieren Nachbarschaftshilfen, bieten Beratung zur Pflegeversicherung an, kümmern sich um Schriftverkehr und Anträge, etc. Die Stadt Bremen fördert die Dienstleistungszentren finanziell. verschiednes KV Bremen stellt Versand von Mitgliederinformationen per Fax ein Die KV Bremen wird künftig keine Sonder-Faxe mehr verschicken, um ihre Mitglieder über Themen aus dem Vertragsarztwesen zu informieren. Alternativ erhalten alle im Register der KV Bremen mit E-Mail-Adresse eingetragenen Ärzte und Psychotherapeuten auf digitalem Wege den neuen KV-Newsletter. Auf diese Weise werden KV-Mitglieder schneller und kontinuierlicher mit wichtigen Informationen versorgt , als es bisher der Fall war. Ärzte und Psychotherapeuten, die den KV-Newsletter nicht erhalten, obwohl sie eine E-Mail-Adresse im Arztregister hinterlassen haben, wenden sich an den hier genannten Ansprechpartner. Praxismitarbeiter und andere Interessierte können den KV-Newsletter online abonnieren unter www.kvhb.de/meldungen christoph fox 0421.34 04–328 | [email protected] Die KV Bremen empfiehlt allen Mitgliedern darüber hinaus, in regelmäßigen Abständen die Homepage der KV Bremen aufzusuchen und auch dem Praxispersonal die Lektüre des Landesrundschreibens zu ermöglichen, um einen lückenlosen Informationsfluss zu sichern. Landesrundschreiben | Juni 2015 verschiedenes In Kürze christoph fox Im 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz hatten sich die Bundesländer das Recht zur Einrichtung von Landesgremien erstritten. Stimmberechtigt in den jeweiligen Landesgremien sind die Krankenhausgesellschaften, die KV, die Krankenkassen und das Land. 35 Die KV Bremen befürwortet grundsätzlich Initiativen zur Verbesserung des Entlass- und Überleitungsmanagments. Die KV bewertet dieses Modellvorhaben allerdings skeptisch und bemängelt insbesondere, dass ein Überleitungsmanagment, das auf den Austausch von Papierbögen beruht, nicht zeitgemäß ist. Erstrebenswert wäre eine EDV-basierte Lösung, die es Krankenhäusern und Ärzten ermöglicht, Berichte über die Praxis-IT auszutauschen. Der Beratungsservice der KV Bremen Haben Sie Fragen? Wir haben nicht alle, aber viele Antworten. Rufen Sie uns an! Abrechnungsberatung Prüfung Team 1 Allgemeinärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten, Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich Isabella Schweppe Sonja Steinhagen -300 -301 Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute Petra Bentzien -165 Team 2 Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nephrologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Institute, Krankenhäuser Jessica Drewes Stefan Bardenhagen -315 -320 RLV-Berechnung Petra Stelljes -191 RLV-Anträge und Widersprüche Sandra Stoll -152 Praxisbesonderheiten (RLV) Katharina Kuczkowicz Abteilungsleitung Angelika Maiworm Peter Czyron -161 -190 -193 Qualität & Selektivverträge Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...) Barbara Frank Hanna Flieger Sabine Lange Qualitätssicherung, QM, Qualitätszirkel Mirja Homeier Steffen Baumann Andrea Windhorst Kai Herzmann (Substitution) Abteilungsleitung Christoph Maaß Plausibilitätsprüfung (Abrechnung) Christoph Maaß -115 -340 -339 -159 -342 -335 -330 -334 -115 -333 -341 Bremen und Bremen-Nord Annika Lange Kerstin Lünsmann Bremerhaven Martina Schreuder -115 -341 -107 -103 0471.48 293-0 Formulare und Vordrucke Formularausgabe, Zentrale Erika Meyer, Ilonka Schneider Bremerhaven Martina Schreuder Aktenvernichtung Wolfgang Harder Rechtsfragen Christoph Maaß (u. a. Datenschutz) Marion Bünning (Zulassung) Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel Michael Schnaars -154 Bereitschaftsdienste Zulassung und Bedarfsplanung Manfred Schober (Ärzte) -332 Martina Plieth (Psychotherapeuten)-336 Abteilungsleitung Marion Bünning -176 Verordnungen Zulassung Arztregister Krassimira Marzog Wirtschaftlichkeitsprüfung (Verordnung, Behandlung) Thomas Arndt –0 0471.48 293-0 -178 Abteilungsleitung (Zentrale Dienste, Bereitschaftsdienste) Birgit Seebeck -105 Verträge IT-Beratung Praxissysteme, Online-Anbindung Wilfried Pernak -139 Abteilungsleitung Gottfried Antpöhler 0421.34 04 - -121 Abteilungsleitung Oltmann Willers -150 Honorarkonto Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug Martina Prange -132 Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de Das Gesicht hinter der Rufnummer 0421.34 04-146 Marion Saris ist Ihre Ansprechpartnerin für die Homepage und Online-Arztsuche sowie für Patientenveranstaltungen.
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