55. Jahrgang Donnerstag, 07. Mai 2015 Nummer 19 Freibaderöffnung am 23. Mai 2015… …die Badesaison geht endlich wieder los ÖFFNUNGSZEITEN täglich von 10 Uhr bis 20 Uhr Die Verwaltung behält sich vor, entsprechend dem Wetter, hiervon abweichende Regelung zu treffen. Auf der Homepage oder im Freibad können Sie sich aktuell informieren, ob das Freibad geöffnet ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen eine sonnige Badesaison 2015! PREISE Einzeleintrittskarten Erwachsene 2,50 € Einzeleintrittskarten Jugendliche 1,50 € 10er Karte Erwachsene 13,50 € 10 er Karte Jugendliche 22,50 € Saisonkarte Erwachsene 35,00 € Saisonkarte Jugendliche 20,00 € Abendkarte für Erwachsene 1,50 € (ab 18 Uhr nur Montag bis Freitag) Gruppenkarten für Kinder 1,50 € Familienkarte für den Haushaltsvorstand 35,00 € Familienkarte für die Ehefrau/Ehemann 25,00 € Familienkarte für das 1. und 2. Kind je 10,00 € Duschgebühren 1,00 € on d Badesais adkasse er Freib irekt an d 2 07. Mai 2015, Nummer 19 07. Mai 2015, Nummer 19 3 Urspringer Kulturtage 2015 Klosterkirche Urspring 89601 Schelklingen Freitag, 15. Mai 2015, 19:00 Uhr Eintritt frei, um Spenden wird gebeten. Saxophon und Klavier mit Hayrapet Arakelyan und freundlicher Unterstützung der Geschwister Gaß-Stiftung Freitag, 12. Juni 2015, 19:00 Uhr Wort und Orgel mit Achill Stein an der Orgel Rezitation Martin Witzel, Hans Fischer und Gabi Thomä Sonntag, 12. Juli 2015, 10:30 Uhr Kantatengottesdienst mit Pfarrer Siegfried Fischer Kantatenchor unter Leitung von Achill Stein Während der gesamten Urspringer Kulturtage (15. Mai - 12. Juli 2015): Kunstausstellung von Michel Ackermann, Frank Raendchen und Jürgen Metzger 07. Mai 2015, Nummer 19 4 47. Schmiechner Vatertag Mittwoch: 13. Mai ab 20:00 Uhr Trachtenparty mit „Herz-Ass“ Donnerstag: 14. Mai 10:30 Uhr Vatertagsfrühschoppen mit den Original Schwabenkrainer 16:00 Uhr Vatertagsnachmittag mit dem MV Schmiechen e.V. Samstag: 16. Mai 21:00 Uhr Partynacht mit „Rocket“ (Eintritt bis 21:30 Uhr nur 6,-€) Sonntag: 17. Mai ab 9:30 Uhr Großes Oldtimertreffen auf dem Festplatz 10:30 Uhr Frühschoppen mit den Original Stehbach-Musikanten ab 13:00 Uhr Spiel und Spaß für Kinder 14:30 Uhr Gemeinschaftsjugendkapelle Schmiechen-Schelklingen 15:30 Uhr Nachmittagsunterhaltung mit dem MV Ersingen e.V. Donnerstag und Sonntag: Mittagessen, sowie Kaffee und Kuchen, Großer Vergnügungspark Wir bitten um Beachtung!! In der Kalenderwoche 20 ist vorgezogener Redaktionsschluss. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge für das Mitteilungsblatt einen Tag früher in das Portal einzustellen. Der Abgabeschluss für die Anzeigen ist auch ein Tag früher. Fink Verlag Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schelklingen. Herausgeber: Bürgermeisteramt Schelklingen, Telefon 0 73 94/2 48 - 0, Fax 0 73 94/2 48 - 50 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Michael Knapp, Bürgermeister, für den übrigen Inhalt: Fink GmbH Druck und Verlag · Postfach 7140 · 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17) · Telefon 0 71 21/97 93 - 0 · Fax 0 7121/97 93 - 993 Bekanntmachung STADT SCHELKLINGEN Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 188) hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am 18. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1) den Einnahmen und Ausgaben von je 17.605.000 EUR davon im Verwaltungshaushalt 14.786.700 EUR im Vermögenshaushalt 2.818.300 EUR 07. Mai 2015, Nummer 19 5 2)dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 1.000.000 EUR 3)dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs0 EUR ermächtigungen von §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR. §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1) für die Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe 340 % (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 % 2) für die Gewerbesteuer auf 345 % der Steuermessbeträge. Schelklingen, 19. März 2015 gez. Michael Knapp Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Schelklingen für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund von § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185, 191) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Schelklingen hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen aufgrund von § 14 EigBG i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) in seiner Sitzung vom 18. März 2015 den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Schelklingen für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt: §1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Schelklingen“ wird festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von 556.300 EUR im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von gesamt 259.500 EUR 815.800 EUR 2.mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von §2 Kassenkredite 100.000 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR. Schelklingen, 19. März 2015 gez. Michael Knapp Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachver- halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Mit Erlass vom 14. April 2015 hat das Landratsamt Alb-DonauKreis die vom Gemeinderat am 18. März 2015 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt. Die vom Gemeinderat am 18. März 2015 beschlossene Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 samt dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2015 wird nicht beanstandet (§ 81 GemO). Genehmigt wurde • der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 1.000.000 EUR (§ 87 Abs. 2 GemO) unter folgenden Bedingungen: 1. Die Kreditaufnahme darf zeitlich erst nach der Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2014 erfolgen. Sofern sich nach der Jahresrechnung 2014, im Vergleich zur Haushaltsplanung 2014, Verbesserungen ergeben, sind diese Mittel vorrangig (anstatt der geplanten Kreditaufnahme) im Jahr 2015 zu verwenden. Insoweit würde sich dann der Gesamtbetrag der genehmigten Kreditaufnahmen reduzieren. 2. Vor der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung hat die Stadt Schelklingen gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde im Blick auf die noch vorhandene, verfügbare allgemeine Rücklage (ca. 2,365 Mio. EUR) nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 GemO erfüllt sind. • der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb Wasserversorgung vorgesehenen Kreditaufnahmen von 100.000 EUR (§ 12 Abs. 1 EigBG, § 87 Abs. 2 GemO); • den auf 300.000 EUR festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Wasserversorgung (§ 12 Abs. 1 EigBG, § 89 Abs. 2 GemO); Die Stadt Schelklingen kann erneut, wie seit dem Haushaltsjahr 2012, planmäßig aus dem Verwaltungshaushalt keine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften. Zur Deckung der laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts ist es vielmehr neuerlich erforderlich, einen Betrag von rund 367.000 EUR aus dem Vermögenshaushalt zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen ergibt sich eine Nettoinvestitionsrate (NIR) von minus ca. 884.000 EUR, dies entspricht ca. – 130 EUR pro Einwohner. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt der NIR bei Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern lag im Jahr 2012 bei 266 EUR (je Einwohner). Der (bei nur drei Gemeinden dieser Größenklasse allerdings wenig aussagekräftige) Kreisdurchschnitt lag im Jahr 2014 bei 21 EUR. Positiv ist zu vermerken, dass die (negative) Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um rund 618.000 EUR abgenommen hat. Neben einigen Mehreinnahmen bei den Steuern und den Schlüsselzuweisungen beginnt offenbar auch die Arbeit der im vergangenen Jahr eingesetzten Strukturkommission erste Früchte zu tragen. Für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 zeichnen sich weitere Verbesserungen ab; es ergeben sich voraussichtlich durchweg Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt. Da die genehmigten Kreditermächtigungen der Vorjahre nicht in Anspruch genommen werden sollen, wird die Stadt Schelklingen am Jahresende 2015 einschließlich des Eigenbetriebs Wasserversorgung einen Schuldenstand von ca. 6,249 Mio. EUR aufweisen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 920 EUR pro Einwohner. Die landesweite Durchschnittsverschuldung bei Ge- 6 Das eigentliche Plangebiet ist ca. 57,44 ha groß. Davon sind 28,1 ha bestehende Betriebsfläche und 29,3 ha bisher unbebaute Fläche. Die räumliche Lage befindet sich au Gemarkung Schelklingen, südöstlich der Bahnlinie und südwestlich der „Ringinger Straße 240“. 07. Mai 2015, Nummer 19 Das eigentliche Plangebiet wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenz meinden in der Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner lag im Jahr 2013 bei 870 EUR/Einwohner. Mit der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 wurden, im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres, die geplanten Investitionen und die dafür erforderlichen Kreditaufnahmen deutlich zurück gefahren. Nach der vorjährigen Finanzplanung hätte sich ein Schuldenstand der Stadt Schelklingen zum 31. Dezember 2017 von 16,079 Mio. EUR ergeben. Die aktuelle Finanzplanung sieht nur noch weitere Kreditaufnahmen von rund 1,0 Mio. EUR vor; zum Finanzplanungsende am 31. Dezember 2018 ergibt sich damit voraussichtlich eine Gesamtverschuldung von ca. 5,754 Mio. EUR. Der Haushalt 2015 ist, wie in den Vorjahren, nicht gesetzmäßig, weil die Zuführung des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt mit Krediten finanziert werden soll. Zulässige Ersatzdeckungsmittel (z.B. Rücklage) stünden zwar in einer Größenordnung von rund 2,365 Mio. EUR noch zur Verfügung, diese sollen aber nach der Planung der Stadt weiter geschont werden. Im Blick auf die nach der Finanzplanung zu erwartenden (positiveren) Entwicklung wird von einer förmlichen Beanstandung ausnahmsweise nochmals abgesehen. Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Kreditaufnahmen sicherzustellen, konnte der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen nur mit den beiden aufgeführten Bedingungen genehmigt werden. Obwohl sich im gesamten Finanzplanungszeitraum eine Verbesserung der Finanzsituation abzeichnet, ist der Stadt dringend anzuraten, den im Jahr 2014 mit der Bildung der Strukturkommission eingeschlagenen Konsolidierungskurs beizubehalten. Langfristiges Ziel muss sein, den Verwaltungshaushalt durch eine umfassende Ausgaben- und Aufgabenkritik strukturell und nachhaltig deutlich zu stärken. Dazu sind auch sämtliche Gebührenhaushalte und die kostenrechnenden Einrichtungen zu prüfen und ggf. neu zu kalkulieren. Der Verwaltungshaushalt sollte in eine Lage versetzt werden, möglichst in jedem Jahr eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 der Stadt Schelklingen liegt vom 08.05.2015 - 13.05.2015 und vom 18.05.2015 – 20.05.2015, je einschließlich, auf dem Rathaus, Marktstraße 15, Zimmer 003, öffentlich aus. Der Teilbereich 2 nimmt 4,8 ha ein. Er zieht sich auf Gemarkung Schelklingen, nordöstlich der Ringinger Straße (L 240), entlang DerHangkante Teilbereich 2 des nimmtEhinger 4,8 ha ein. Er zieht Gemarkung Schelklingen, nordöstlic der Haus undsich derauf Steighalde. der Ringinger Straße (L 240), entlang der Hangkante des Ehinger Haus und der Steighal Der Teilbereich 2 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Der Teilbereich 2 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt: ................................................ Stadt Schelklingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung 1. Bebauungsplanentwurf “Zementwerk Schelklingen“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf “Zementwerk Schelklingen“ Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen Alb-Donau-Kreis Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Das eigentliche Plangebiet ist ca. 57,44 ha groß. Davon sind 28,1 ha bestehende Betriebsfläche und 29,3 ha bisher unbebaute Fläche. Die räumliche Lage befindet sich auf Gemarkung Schelklingen, südöstlich der Bahnlinie und südwestlich der „Ringinger Straße L 240“. Das eigentliche Plangebiet wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Der Teilbereich 3 mit 1,6 ha liegt zwischen dem Schmiechener See und der Marhalde auf Gemarkung Schmiechen. Der Teilbereich 3 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt: 07. 2015, Nummer 19 DerMai Teilbereich 3 mit 1,6 ha liegt zwischen dem Schmiechener See und der Marhalde auf 7 Gemarkung Schmiechen. Der Teilbereich 3 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Der Teilbereich 4 (Plan A 1) befindet sich in den Gewannen Hühnerberg, Oberer Hühnerberg und Vohenbrunnen. Es handelt sich dabei um den Steinbruch der Firma HeidelbergCement auf Gemarkung Schelklingen. Konkret handelt es sich um die Flurstücke Der 825, Teilbereich (Plan A1430. 1) befindet in den Gewannen Oberer Hühnerberg Nr. 8484 und Diesich Flächen habenHühnerberg, insgesamt eine Größe und Vohenbrunnen. Es handelt sich dabei um den Steinbruch der Firma HeidelbergCement von ca. 6,19 ha. Die kreisrunde Fläche A2 und A4 befindet sich auf Gemarkung Schelklingen. Konkret handelt es sich um die Flurstücke Nr. 825, 848 und 1430. Die FlächenAnschluss haben insgesamt Größe von ca. 6,19 ha. Die kreisrunde Fläche A2 im östlichen aneinedie Brecheranlage von Heidelbergund A4 befindet sich im östlichen Anschluss an die Brecheranlage von HeidelbergCement, Cement, die Fläche A2 ca. 400 m nördlich davon und die Fläche die Fläche A2 ca. 400 m nördlich davon und die Fläche A4 ca. 900 m nordöstlich davon oberhalb Steinbruches in Richtungdavon Ringingenoberhalb des Steinbruches in A4 ca. des 900 m nordöstlich Richtung Ringingen DerwieTeilbereich 4 Planzeichnung (Plan A 1) wird wiebegrenzt: in nachDer Teilbereich 4 (Plan A 1) wird in nachfolgender dargestellt folgender Planzeichnung dargestellt begrenzt: Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schelklingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Schelklingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Schelklingen: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr Schelklingen, den 07.05.2015 Michael Knapp Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stadt Schelklingen Alb-Donau-Kreis Ziel der ist es,ist für es, das bestehende Zementwerk eineZementwerk planungsrechtlicheeine Grundlage Ziel derPlanung Planung für das bestehende plazu schaffen und weitere Gewerbeflächen planungsrechtlich zu sichern. nungsrechtliche Grundlage zu schaffen und weitere GewerbefläIm Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teile A und A1) und der chen planungsrechtlich zu sichern. Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Im Einzelnen giltA für Bebauungsplan dieBPlanzeichnung (Teile Planzeichnung (Teile und den A 1) und der Schriftliche Teil (Teil 2.), jeweils mit dem Datum 22.04.2015. Avom und A1) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Bauvorschriften die Planzeichnung (Teile A und A Der Örtlichen Bebauungsplan „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkungen und die Örtlichen Bauvorschriften „Zementwerk Schelklingen“, 1)Schelklingen, und der Schmiechen Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen, treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 (7) LBO). 22.04.2015. Der Bebauungsplan Schelklingen“, Stadt SchelklinDer Bebauungsplan und die„Zementwerk Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können bei derGemarkungen Stadt Schelklingen, Schelklingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 15, 89601und Schelklingen, während gen, Schmiechen die Örtlichen der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bauvorschriften „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen, Jedermann kann denSchelklingen, Bebauungsplan undSchmiechen, die Satzung über die Örtlichen Gemarkungen treten mitBauvorschriften, dieser öfsowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. fentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und §Auf 74die(7)Vorschriften LBO). des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Der Bebauungsplan dieschriftlich Örtlichen sowie Vermögensnachteile, deren und Leistung beim Bauvorschriften Entschädigungspflichtigen zu deren Begründungen können bei der Stadt Schelklingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzungen Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“ mit Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Das Plangebiet ist ca. 0,1 ha groß. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Siedlungsbereich von Schelklingen in der Mörikestraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flst. Nrn. 412/1 und 412/2. Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. 8 Das Plangebiet ist ca. 0,1 ha groß. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Siedlungsbereich von Schelklingen in der Mörikestraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flst. Nrn. 412/1 und 412/2. 07. Mai 2015, Nummer 19 Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung Schelklingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der dargestellt abgegrenzt: die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt: wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Schelklingen, den 07.05.2015 Michael Knapp Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Im Einzelnen gilt für die 2. Änderung des Bebauungsplans "ÖstIm Einzelnen giltdie fürPlanzeichnung die 2. Änderung Bebauungsplans "Östlicher Stadtteil II" die licher Stadtteil II" (Teil des A) und der Änderungs(1) Die Stadt Schelklingen betreibt die Obdachlosen- und FlüchtPlanzeichnung (Teilden A) Entwurf und der der Änderungstexteil (Teil B 1.), fürdie den Entwurf der Örtlichen texteil (Teil B 1.), für Örtlichen Bauvorschriften lingsunterkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung in Bauvorschriften(Teil dieA) Planzeichnung (Teil A) und der B 2.), einer jeweils mit Planzeichnung und der Änderungstexteil (TeilÄnderungstexteil B 2.), jeweils (Teil der Form unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. dem Datum vomvom 22.04.2015. mit dem Datum 22.04.2015. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von ObDie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, dachlosen von der Stadt Schelklingen bestimmten Gebäude, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen und die Örtlichen Wohnungen und Räume. Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von PerStadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen treten sonen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz BauGB und § 74 (7) LBO). - FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Stadt SchelDer Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie de- klingen bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. ren Begründungen entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB können bei (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorüberder Stadtverwaltung Schelklingen - Marktstraße 15, 89601 Schel- gehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder klingen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete UnterÖrtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen kunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. und über deren Inhalt Auskunft verlangen. II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 2 Benutzungsverhältnis den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu bean- Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. tragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Entschädigungs-ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. § 3 Beginn und Ende der Nutzung Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem sichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der der Benutzer die Unterkunft bezieht. Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB schriftliche Verfügung der Stadt Schelklingen. Soweit die Benutbeachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 zung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen ZeitAbs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- punkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt mit der Räumung der Wohnung. Schelklingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendma- (3) Eine Umsetzung in eine andere Unterkunft kann aus wichtigem chung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel Grund verfügt werden, insbesondere wenn begründen soll, darzulegen. 1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, ErEine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften weiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der ak- geräumt werden muss; tuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfah- 2. bei angemieteten Wohnungen das Miet- oder Nutzungsverhältrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nis zwischen dem Vermieter und der Stadt Schelklingen beendet nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeich- wird; neten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb 3. die bisherige Unterkunft nach Auszug oder Tod von Haushaltseines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt angehörigen unterbelegt ist; 07. Mai 2015, Nummer 19 4. der Benutzer/die Benutzerin Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Mitbewohnern und Nachbarn führen und diese Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind; 5. der Benutzer/die Benutzerin mit mehr als drei Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr im Zahlungsrückstand ist. 6. die Stadt die bisherige Unterkunft zu anderen gemeindlichen Zwecken benötigt. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln , im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Stadt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will; 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; 4. ein Tier in der Unterkunft halten will; 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Stadt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Hausund Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Stadt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Stadt kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. (10) Die Beauftragten der Stadt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Stadt einen Schlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. 9 (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Stadt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Stadt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen. (4) Die Stadt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Stadt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Stadt bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Stadt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Zurückgelassene Sachen werden auf Kosten des bisherigen Benutzers bzw. seiner Erben entfernt und, sofern es sich nicht um wertlose Sachen bzw. Abfall handelt, in Verwahrung genommen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, gilt das Eigentum daran als aufgegeben. Verwertbare Sachen können veräußert oder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Soweit Rückstände aus dem Benutzungsverhältnis bestehen, werden Erlöse aus der Veräußerung zur Tilgung verwendet. § 9 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Stadt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Stadt keine Haftung. § 10 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. 07. Mai 2015, Nummer 19 10 (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 11 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Betriebskosten werden nach Möglichkeit direkt durch die Versorgungsunternehmen mit den jeweiligen Nutzern verrechnet. Hierfür werden entsprechende Vorauszahlungen erhoben. Ansonsten ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe- der Betriebskosten die Anzahl der Personen. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat 6,90 Euro. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 80 Euro. (4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. § 14 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht. § 15 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. IV. Ordnungswidrigkeiten - Schlussbestimmungen § 16 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i.S. von § 142 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die überlassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt; 2. § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält; 3. § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht nachkommt; 4. § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkünfte Dritte aufnimmt; 5. § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegenstände aufstellt; 6. § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält; 7. § 4 Abs. 4 Nr. 5 Kraftfahrzeuge abstellt; 8. § 4 Abs. 4 Nr. 6 in der Unterkunft Veränderungen vornimmt; 9. § 4 Abs. 10 den Beauftragten der Stadtverwaltung den Zutritt verwehrt; 10. § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt; 11. § 7 Abs. 2 gegen Bestimmungen in der Hausordnung verstößt, 12. § 8 Abs. 1 die Unterkunft nicht sauber geräumt und sauber zurückgibt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 geahndet werden (§ 17 OwiG). § 17 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Schelklingen vom 18.09.1991 außer Kraft. V. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung wird nach § 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schelklingen, den 22.04.2015 Michael Knapp Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stadt Schelklingen Alb-Donau-Kreis Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeindewaage vom 04. November 1980 - Waaggebührenordnung Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am 22. April 2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeindewaage - Waaggebührenordnung - vom 04. November 1980 wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Schelklingen, 22. April 2015 gez. Michael Knapp Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Schelklingen Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ - Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.04.2015 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das geplante Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ beschlossen. Das Untersuchungsgebiet wird entsprechend dem abgedruckten Kartenausschnitt vom 20.03.2015 begrenzt. 07. Mai 2015, Nummer 19 Der Lageplan kann im Rathaus der Stadt Schelklingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. 11 Öffnungszeiten und wichtige Telefonnummern Stadtverwaltung 0 73 94/248-0 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können weiterhin Sprechstunden vereinbart werden. Stadtbücherei „Im alten Rathaus“ 0 73 94/91 61 90 Dienstag bis Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr Stadtmuseum0 73 94/28 76 Sonntag 10:00 bis 12:00 Uhr und14:00 bis 16:00 Uhr 01 51/23 07 09 62 Hohle Fels Schelklingen 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Sonntags Informationszentrum Biosphärengebiet Hütten Sonntags und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr0 73 94/24 80 Kläranlage Telefon Kläranlage 0 73 94/25 74 Mobiltelefon der Bereitschaft 01 73/9 88 21 44 Wasserversorgung Kernstadt und Ortsteile Notfall-Telefonnummer des Wassermeisters Telefon Bauhof 0 73 94/24 57 55 Telefax Bauhof 0 73 94/24 56 02 Mobiltelefon der Bereitschaft 01 72/7 80 35 10 Landeswasserversorgung Zentralwarte Langenau 0 73 45/96 38 21 20 Albwasserversorgungsgruppe VIII/IX nur Ortsteile Wasserwerk Gundershofen 0 73 84/65 00 oder Landeswasserversorgung Zentralwarte Langenau 0 73 45/96 38 21 20 Mobiltelefon Herr Pfaff 01 57/35 15 27 15 Mobiltelefon Herr Ruhland 01 73/3 02 94 70 Erdgas Südwest GmbH, Gasversorgung Störungs-Nr. 08 00/0 82 45 05 EnBW, Stromversorgung Störungs-Nr. 08 00/3 62 94 77 Der Beschluss ist nach § 141 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Hinweise: Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Satzung. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Ergänzende Informationen, Ansprechpartner: Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Tübingen sind der Stadt Schelklingen Finanzhilfen aus der Städtebauförderung des Bundes und Landes für das geplante Sanierungsgebiet Stadtkern III bewilligt worden. Im Zuge der Voruntersuchungen werden in nächster Zeit die Eigentümer und Bürger sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur geplanten Sanierung informiert und beteiligt. Als Ansprechpartner steht die Stadtverwaltung (Tel. 07394-2480, E-Mail: [email protected]) sowie der Sanierungsbeauftragte der Stadt, Herr Wolfgang Geyer, Kommunalberatung (Tel. 071131058778, E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. gez. Michael Knapp Bürgermeister Ortsverwaltung Schmiechen OVin Kerstin Scheible [email protected] Montag und Freitag Ortsverwaltung Justingen OV Jürgen Stoll [email protected] Montag und Donnerstag Ortsverwaltung Ingstetten OV Dieter Schmucker [email protected] Dienstag Donnerstag Ortsverwaltung Hausen OV Jürgen Glökler [email protected] Montag Donnerstag Ortsverwaltung Hütten OV Stefan Tress [email protected] Montag Ortsverwaltung Gundershofen OVin Doris Holzschuh [email protected] Freitag Ortsverwaltung Sondernach OVin Doris Holzschuh [email protected] Freitag 0 73 94/91 62 00 18:00 bis 19:00 Uhr 0 73 84/2 07 19:00 bis 20:00 Uhr 0 73 84/2 27 18:00 bis 19:00 Uhr 18:00 bis 19:00 Uhr 0 73 94/7 77 18:00 bis 19:00 Uhr 19:00 bis 20:00 Uhr 0 73 84/2 36 18:00 bis 20:00 Uhr 0 73 84/2 28 19:00 bis 20:00 Uhr 0 73 84/2 35 17:30 bis 18:30 Uhr 07. Mai 2015, Nummer 19 12 NOTRUFE * BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE * APOTHEKEN Allgemeine notrufe Polizeinotruf110 Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle 112 Krankentransporte: 0731 19222 Polizeiposten Schelklingen 07394 933880 Polizeirevier Ehingen 07391 588-0 Ärzte Zentrale der ärztlichen Notrufnummern Montag, Dienstag, Donnerstag ab 18 Uhr, Mittwoch ab 13 Uhr, Freitag ab 16 Uhr! An gesetzlichen Feiertagen, bzw. falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist: 0180 1929230 für Laichingen u. Umgebung für Blaubeuren u. Umgebung 0180 1929237 Neu ab 01.01.2014 für Schelklingen und Teilorte 0180 1929235 (gehören jetzt zu Ehingen) Der ärztliche Bereitschaftsdienst beginnt seit der Neuregelung freitags jetzt schon um 16 Uhr und dauert bis Montag 8 Uhr. Die Notfallpraxis im Krankenhaus Ehingen ist Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Kernsprechstundenzeiten sind von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen sie keinen Termin. An normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Augenärztlicher Notfalldienst 0731 1400140 Notfalldienst der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte 0731 1400140 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 911601 Tierärztlicher Notfalldienst Ambulanter Kleintier-Notdienst, Tierarztpraxis Kay, Tel. 07394 245585 Tierarztpraxis Dr. Martin Odenwäller, Schelklingen-Ingstetten, Tel. 0 73 84 64 88 Apotheken Notdienst der Apotheken: 1 18 99 oder 1 80 5 00 29 63 Homepage der Landesapothekenkammer http://lak-bw.notdienst-portal.de Samstag, 09.05.2015: Bogenschütz-Apotheke Munderkingen, Obertorplatz 2, Tel. 07393 3303 Kloster-Apotheke Blaubeuren, Karlstr. 30, Tel. 07344 5050 Sonntag, 10.05.2015: Apotheke im Schleckerland Ehingen, Talstr. 3, Tel. 07391 755631 Apotheke Westerheim, Wiesensteiger Str. 9, Tel. 07333 6909 Donnerstag, 14.05.2015 (Christi Himmelfahrt): Linden-Apotheke am Sternplatz Ehingen, Gymnasiumstr. 19, Tel. 07391 5511 Alb-Apotheke Heroldstatt, Am Berg 13, Tel. 07389 608 Beratungsdienste 1.Aids-Hilfe, Furttenbachstraße 14, Ulm Tel. 0731 19411 2. Beratungsstelle für Schwangerschafts- fragen und Familienplanung, Schelergasse 6, Ulm Tel. 0731 6 47 50 3. Blaues Kreuz, Suchtkrankenhilfe, Karlstraße 61, Ulm Tel. 0731 21662 4. Caritasverband Ulm, Psychologische Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Angehörige in Kooperation mit der Diakonie, Baldingerweg 4, Ulm Tel. 0731 9316550 5. Caritasverband Ulm, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Baldingerweg 4, Ulm Tel. 0731 37081 6. Drogenhilfe Teehaus, Radgasse 1-3, Ulm 7. Kreuzbund Ulm e.V., Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige Mödritzer Straße 18, Erbach 8. Kinderschutzbund Ulm, Wielandstraße 52 Tel. 07305 5724 Tel. 0731 28042 Bei den an dieser Stelle veröffentlichten Diensten handelt es sich nur um einen Teil aller Angebote. Weitere Dienste entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder dem Wegweiser des Landkreises für Selbsthilfegruppen im Alb-Donau-Kreis, erhältlich im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sozialdezernat. Benötigen Sie häusliche Krankenpflege • Hilfeleistungen Essen auf Rädern • Betreuung zu Hause, dann stehen Ihnen nachfolgend genannte Sozialeinrichtungen zur Verfügung: - Sozialstation Erbach, Bereich Schelklingen, Erlenbachstr. 19, 89155 Erbach, Tel. 07305 3601 - DRK Ulm, Tel. 0731 1444-28, -33 - Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH, Alb-Donau-Kreis, Telefon 0800-0 586586 - Diakonische Bezirksstelle, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren, Tel. 07344 9522696 - Diakonie-Station, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren, Tel. 07344 84 47 Tel. 07 31 2 40 66 Hospizgruppe Einsatzleitung Telefon 0172 4218194 Krankentransport 0731-19222 Bereitschaftsdienst des St. konradihauses Der ständige Bereitschaftsdienst des St. Konradihauses ist unter der Ruf-Nummer 0171 6464883 erreichbar. 07. Mai 2015, Nummer 19 13 Rathaus geschlossen An den Brückentagen nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 15. Mai 2015, und nach Fronleichnam, Freitag, 5. Juni 2015 bleibt das Rathaus geschlossen. Wir bitten um Beachtung! Ihre Stadtverwaltung Gewerbe- und Grundsteuervorauszahlungen 15.05.2015 Die Gewerbe- und Grundsteuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass am 15.05.2015 die zweite Rate der Vorauszahlungen auf die Gewerbe- und Grundsteuer 2015 fällig wird. Die Steuerpflichtigen, die kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die Raten termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse zu bezahlen. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden müssen. Bei den Steuerpflichtigen, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird die fällige Rate abgebucht. Stadt Schelklingen, Steueramt - erstmals einen Hund halten - mehr oder weniger Hunde als bisher zu versteuern haben - keinen Hund mehr halten müssen dies bei der Stadtverwaltung, Steueramt, Zimmer Nr. 007 (Tel. 07394 248-16), e-Mail: [email protected] schriftlich anzeigen. Bei einem Umzug mit einem Hund von einer Stadt/Gemeinde nach Schelklingen besteht ebenfalls Anzeigepflicht, auch wenn in der bisherigen Stadt/Gemeinde die Hundesteuer bereits bezahlt wurde. Die Steuerpflicht beginnt am 01. des folgenden Kalendermonats. Steuerbefreit sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen, Rettungshunde mit Prüfung oder Hunde zur Bewachung, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Dies ist innerhalb eines Monats beim Steueramt anzuzeigen, sowie die Steuermarke zurück zu geben. Die zu viel bezahlte Steuer wird anschließend zurück erstattet. Trifft eine Steuervergünstigung nicht mehr zu, ist diese ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Vordrucke für die An- und Abmeldung der Hundesteuer erhalten sie im Bürgerbüro Zimmer EG 010, Steueramt Zimmer EG 007, den Ortsverwaltungen und auf der Homepage der Stadt Schelklingen www.schelklingen.de. An- und Abmeldung Hundesteuer Aufgrund der Satzung über die Hundesteuer der Stadt Schelklingen unterliegt das Halten eines über 3 Monate alten Hundes der Steuer. Hundehalter, die Abteilung Schelklingen Am 19. April 2015 trafen sich die Mitglieder der Abteilung Schelklingen, um ein entsprechendes aktuelles Gruppenbild zu erstellen. Öffnungszeiten Reisigplatz Justingen Altpapiersammlungen Folgende Altpapiersammlungen finden in der nächsten Zeit statt: - Samstag, 16. Mai 2015 TSV Schmiechen - Samstag, 16. Mai 2015 SG Justingen Öffnungszeiten Recyclinghof Schelklingen Der Recyclinghof in Schelklingen ist am Mittwoch von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Sommerzeit) Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Reisigplatz Schmiechen Der Reisigplatz in Schmiechen ist samstags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Bitte halten Sie sich an diese Öffnungszeit und werfen Sie Ihre Gartenabfälle nicht über den Zaun oder laden es auf dem Grundstück einfach ab! Der Reisigplatz bei der Deponie Sandburren in Justingen ist zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet: Dienstag und Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine Anlieferung möglich. Entsorgung von Gartenabfällen, Heckenschnitt & Strauchgut im Stadtgebiet Sie können auf dem Recyclinghof in Schelklingen sowie auf den Reisigplätzen in Schmiechen und Justingen zu den genannten Öffnungszeiten Gartenabfälle sowie Heckenschnitt & Strauchgut anliefern. An allen drei Standorten sind Container für die private Entsorgung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nur Heckenschnitt/Strauchgut bis zu einem Durchmesser von 4 cm angenommen wird. Bitte liefern Sie Ihr Material nur in kleineren Stücken (höchstens 1 m lang und nicht dicker als 4 cm) an. Sollte ihr Entsorgungsmaterial dicker sein bzw. haben Sie eine größere Menge, ist dies auf einer der Deponien des Landkreises z.B. „Litzholz“ in Ehingen-Sontheim oder „Unter Kaltenbuch“ in Laichingen–Suppingen zu entsorgen. Eine Anlieferung bis 100 kg/pro Tag ist dort kostenlos. Gebühren des Alb-Donau-Kreises für die Grüngutentsorgung (Kompostierungsanlagen „Unter Kaltenbuch“ und „Litzholz“): 'ƌƺŶĂďĨĂůůĂƵƐƉƌŝǀĂƚĞŶ,ĂƵƐŚĂůƚƵŶŐĞŶďŝƐϭϬϬŬŐͬdĂŐ 'ƌƺŶĂďĨĂůů Ϭ͕ϬϬΦ ϯϱ͕ϳϵΦͬƚ 14 Abteilung Schelklingen Anlässlich der Nominierungsveranstaltung der CDU in der Stadthalle, übernahm die Feuerwehr Schelklingen am Freitag, den 24. April 2015 die Absperrmaßnahmen und die entsprechenden Parkplatzzuweisungen! Einen Tag später wurden ebenfalls wieder die Absperrmaßnahmen und Parkplatzzuweisungen übernommen, anlässlich des Auftrittes des "Herrn Stumpfes Zieh & Zupf Kapelle" - veranstaltet vom Musikverein Stadtkapelle Schelklingen. Bei der Maibaumaufstellung am Waltherbrunnen, am 30. April 2015 unterstützte die Abteilung die Burggrafengilde Brass Band. Bei der Floriansmesse in der Liebfrauenkirche Ehingen nahm die Fahnenabordnung und die Hornistenabteilung am Sonntag, den 03. Mai 2015 teil. Neben diversen teilnehmenden Feuerwehrkameraden aus Schelklingen, Gundershofen und Justingen nahm auch die Fahnenabordnung der Abteilung Justingen teil. Nach der Messe wurde zum gemeinsamen Frühstück ins Gerätehaus der Feuerwehr Ehingen geladen! Hornistenabteilung Einsatz: Kurz nach der Floriansmesse wurde die Abteilung zu einem Hilfeleistungseinsatz gerufen! Auf der Aach, auf Höhe Birkenweg, schwamm ein Baustellen-Toilettenhäuschen. Dies galt es aus dem Gewässer zu entfernen und sicherzustellen, dass sich niemand mehr in dem Häuschen befand. Ausgerückt war die Abteilung mit 2 Fahrzeugen und 16 Mann. 07. Mai 2015, Nummer 19 Musikschulnacht als Höhepunkt im zweiten Schulhalbjahr Samstag, 09. Mai 2015, Beginn: 18:00 Uhr Joachim-Hahn-Gymnasium Blaubeuren Als einer unserer jährlichen Höhepunkte hat sich in unserem Veranstaltungskalender mittlerweile unsere Musikschulnacht als fester Bestandteil etabliert. Auch in diesem Jahr wollen wir aus unserem breiten Fächerkanon wieder einige musikalische Höhepunkte anbieten und Ihnen unsere Arbeit vorstellen. Zum sechsten Mal seit 2010 präsentiert sich die Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen mit ihrer Musikschulnacht. Sehr herzlich laden wir alle Musikfreunde und Interessierte zu unserer Veranstaltung ein. Diese findet am Samstag, den 09. Mai 2015 im Blaubeurer Joachim-Hahn-Gymnasium statt. Beginn ist wieder um 18.00 Uhr. Einlass ist bei freiem Eintritt ab 17.40 Uhr. Circa 100 Musikschüler vom Grundschulalter bis ins junge Erwachsenenalter sowie Gäste und Freunde unserer Musikschule musizieren abwechselnd auf zwei Bühnen und zeigen ihr Können. Im „Raum der Stille“ mit angrenzender Mensa im Neubau des Gymnasiums präsentieren sich größere Ensembles zwischen vier und ca. dreißig Musikern: die Bläserklassen des Gymnasiums sowie das Querflötenorchester der Musikschule (Leitung: Manuela Riegner), ein „Projektchor+Band“ der Musikschule (Leitung: Inga Schmidt) Zu Beginn unserer Musikschulnacht wird die Aufführung des musikalischen Märchens: „Peter und der Wolf“ von Sergei Prokofjew stehen. Das extra für diesen Event zusammen gestellte „Große Orchester“ (bestehend aus Streichern und Bläsern unserer Musikschule) wird musikalisch geleitet vom Leiter der Musikschule, Tim Beck. Im benachbarten „Bewegungsraum“ sind Solisten und kleinere Kammermusikgruppen zu hören mit Beiträgen für Klavier, Gesang, Oboe, Trompete, Querflöte, Saxophon, u.a.m. Das Programm bietet Musik aller Stilrichtungen von Renaissance, Barock über Klassik und Romantik bis hinein in die Neuzeit. EMusik und U-Musik wechseln einander ab. Die Veranstaltung wird in 4 Blöcken ablaufen. Zwischen den Blöcken gibt es Pausen, in denen Zeit bleibt für Gespräche bzw. sich mit Imbiss und Getränken zu versorgen. Für das leibliche Wohl sorgt die „Klassenstufe 7“ des Gymnasiums. Schüler und Lehrer der Musikschule freuen sich auf ein reges Interesse in der Bevölkerung und Ihren zahlreichen Besuch. Ihre Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen Ausstellung „WaldReich“ im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb zu sehen Christoph von Haussen setzt mit seinen Fotografien den Wald der Schwäbischen Alb auf beeindruckende Art in Szene. Seine Fotos bieten spannende Perspektiven, ein ungewöhnlicher Wechsel von Farben sowie von hell und dunkel. Neben den Fotografien sind in der Ausstellung „WaldReich“ im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen-Auingen auch Exponate der Esslinger Künstlerin Heidi Graf zu sehen. Sie verarbeitet Wurzelholz zu besonderen Skulpturen. 07. Mai 2015, Nummer 19 15 Die Vernissage findet am Freitag, 08.05.2015 zwischen 19.00 und 20.30 Uhr statt. Zu sehen ist die Ausstellung ab 09.05. täglich, außer dienstags, bis zum 14.09.2015 zu den Öffnungszeiten des Biosphärenzentrums. Der Eintritt zu dieser Sonderausstellung ist frei. Aktionstag „Spannendes rund um Hütten“ Als Auftakt zur Biosphären-Woche veranstaltet das Informationszentrum Schelklingen-Hütten am Sonntag, den 10. Mai einen Aktionstag mit breit gefächertem Programm. Besucher können die Bärentalhöhle erkunden, das Dorfhaus sowie die Ruine des Schlosses Justingen öffnen ihre Pforten und lokale Spezialitäten werden im Backhaus angeboten. Zu Beginn der Biosphärenwoche bietet das kleine Dörfchen Hütten seinen Besuchern ab 11 Uhr ein abwechslungsreiches Programm. Es ist mit Sicherheit für jeden Gast, ob groß oder klein, etwas dabei. Sprechstunde der Ortsverwaltung Aufgrund der zeitgleich stattfindenden Sitzung der Haushaltsstrukturkommission fällt die Sprechstunde am Donnerstag, den 07.05.2015 leider aus. Ortsverwaltung Justingen Wanderung im Schmiechtal Erleben Sie, was das Schmiechtal an Besonderheiten zu bieten hat – Wanderung mit Kostproben am Donnerstag 14.05.15 (Himmelfahrt) . Mit dem Triebwagen der Schwäbischen Alb-Bahn fahren wir von Schelklingen zum Haltepunkt Sondernach. Treffpunkt: Bahnhof Schelklingen um 10:20 Uhr Strecke: ca. 13 km (ca. 6 Std.) Kosten: 6,-- Euro - Die Kosten decken die Unkosten für Bahn und Verköstigung. Weitere Infos und Anmeldung bis 11.05. bei Wolfgang Bohn: Tel.: 07381/1092 oder [email protected] Bitte achten Sie auf geeignetes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung und ein Rucksackvesper. Ortsverwaltung geschlossen Die Sprechstunde am Freitag, 08.05.2015 muss leider entfallen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Kerstin Scheible Ortsvorsteherin Schmiechen Nachlese Maibaumstellen An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den zahlreichen Besuchern bedanken, die trotz der schlechten Witterung den Weg zu uns gefunden haben und so den schönen Brauch des Maibaumstellens unterstützt haben. Ebenso möchte ich dem Gesangverein Sondernach für die musikalische Einstimmung auf den Mai Danke sagen. Nicht vergessen möchte ich die fleißigen Kranzerinnen und die Familie Reinhardt für die Nutzung der Garage, Euch ebenfalls ein Vergelt’s Gott. Zum Schluss noch meinen Dank an die Kameraden für die erbrachte Leistung beim Reis- und Baumholen sowie dem Aufstellen. Ihnen allen einen schönen Mai! Nächste Probe Freitag, 08.05.2015 um 19.30 Uhr Ich bitte um entsprechende Beachtung und um vollzähliges Erscheinen. Kommandant Alexander Högerle Maibaum 2015 Ein herzliches Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer, dem Musikverein, TSV Turnerfrauen, Freiwilliger Feuerwehr und dem Kindergarten Schmiechen aussprechen, die an der Gestaltung und Aufstellung des Maibaumes mitgewirkt haben. Ganz nach unserem Motto: "Nach altem Brauch und Sitte steht in des Dorfes Mitte ein Baum von Jung und Alt erstellt, damit das Dorf zusammenhält." Es war ein schönes Fest und die viele Arbeit hat sich wieder einmal mit einem der schönsten Maibäume der Region bezahlt gemacht. Vielen Dank Kerstin Scheible Ortsvorsteherin Schmiechen Einladung Der katholische Kindergarten St. Antonius in Schmiechen feiert am Freitag, den 08. Mai 2015 um 18.00 Uhr eine kleine MarienMaiandacht in der St. Vitus Kirche in Schmiechen. Schon seit einiger Zeit bereiten sich die Kinder gemeinsam mit den Erzieherinnen, in verschiedenen Angeboten, Geschichten und Liedern auf das Thema „Maria- die Mutter Jesu“ vor. Die Kinder und Erzieherinnen laden alle Interessierten aus der Gemeinde recht herzlich zur Maiandacht ein. NEU -NEU - NEU - NEU - NEU - NEU - NEU - NEU Genießen Sie Ihre freie Zeit und entspannen mit einem guten Roman aus Ihrer Bücherei - entweder als Buch aus dem "Alten Rathaus" oder als eBook zum Download aus der eAusleihe Neckar Alb. Diese Bücher und viele mehr stehen Ihnen zur Verfüngung. Bereits entliehene können vorgemerkt werden. Beverly-Whittemore, M.: Bittersweet (Familie) – auch als eBook Child, L.: Wespennest: ein Jack-Reacher-Roman (Thriller) – auch als eBook Clarke, L.: Der Sommer, in dem es zu schneien begann Crowley, S.: Er sieht dich: Thriller Dessen, S.: The Moon and more Engelmann, F.: Apfelblütenzauber Evans, L.: Miss Vee oder Wie man die Welt buchstabiert (Gesellschaft) Filer, N.: Nachruf auf den Mond Gable, M.: Appartement in Paris Gerritsen, T.: Der Schneeleopard – 11 (Rizzoli-& 07. Mai 2015, Nummer 19 16 Isles-Thriller) Gilman, S.J.: Die Königin der Orchard Street (Historisches) – auch als eBook Graw, T.: Glück ist nichts für schwache Nerven Groff, M.: Ein Toter macht noch keine Witwe: Scout Davis ermittel – 2 (Krimi; Australien) Hajaj, C.: Ismaels Orangen (Familie/Nahostkonflikt) – auch als ebook und eAudio Hamer, K.: Das Mädchen, das rückwärts ging Hansen, D.: Altes Land (Familie) – auch als Hörbuch, eAudio, eBook Harmel, K.: Über uns der Himmel – auch als eBook Haydu, C.A.: Don’t tell me Lies King, S.: Revival (Horror) – auch als eBook Lindner, L.: Splitterfasernackt – 1 (Biografie) Lindner, L.: Winterwassertief – 2 (Biografie) Mahmoody, M.: Endlich frei: Ich die Tochter aus „Nicht ohne meine Tochter“. Hier ist die ganze Geschichte (Biografie) – auch als eBook Martin, G.: Das Lied von Eis und Feuer – Band 1 – 10 – als eBook McAllister, T.: Was ich dir noch sagen wollte Mehler, J.: Wolfsmilch: Kriminalroman - 8 (Fanni und Sprudel) Nellon, J.: Marillenglück und Gummistiefel Oliver, J.: Engelsfeuer Patterson, J.: Heart. Beat. Love (Liebe) Rakoff, J.: Lieber Mr. Salinger – auch als eBook Riebe, B.: Die Pestmagd – 1 (Historisches) – auch als eBook Riebe, B.: Die Versuchung der Pestmagd – 2 (Historisches) – auch als eAudio Roberts, N.: Dunkles Geschenk Roberts, N.: Wege der Liebe – 3 (O’Dwyer-Triologie) Rock, P.: Abingdon Hall 1 + 2 – als eBook Simon, C.: Kein Tag für Jakobsmuscheln: der erste Fall für Kommissar Leblanc – auch als eBook Sweterlitsch, T.C.: Tomorrow & Tomorrow (Thriller) Walz, S.: Das Esslinger Mädchen: Anna Catharina Haug – die Retterin der Stadt (Historisches) Weiler, J.: Kühn hat zu tun (Männer) Wieczorek, U.: Nachthall: Kriminalroman (regional) Wolpert, H.: Schönheitsfehler: Kater Socke ermittelt (Krimi) Wunder, W.: Das Glück wächst nicht auf Bäumen Zimmermann, I.: Kranzgeld: Historischer Roman (Regionales Oberschwaben) Veranstaltungen Freitag, 08.05.2015, 14.30 Uhr Kommunales Kinderkino im Evangelischen Gemeindezentrum "Der kleine Nick" Der Film ist ohne Alterangaben freigegeben, mit dem Prädikat "besonders wertvoll" und für Kinder ab 6 Jahren empfohlen. Er dauert ca. 91 Minuten. Der Eintritt kostet 1,50 €. (Kein Kartenvorverkauf!). Das Leben des kleinen Nick ist rundum prima. Er hat die besten Eltern der Welt und in der Schule immer viel Spaß. Mit seiner kleinen Bande von Mitschülern treibt er auf und neben dem Pausenhof allerlei Unsinn. Die Lehrerin sieht in letzter Zeit ziemlich müde aus, aber eigentlich sind die Streiche von Nick und seinen Klassenfreunden niemals bösartig. Nur wenn der Streber Adalbert petzt, gibt es für Nick und seine Freunde Ärger. Dass sich an diesem wunderschönen Leben niemals etwas ändert, ist Nicks allergrößter Wunsch. Doch zuhause geschehen merkwürdige Dinge: Papa ist plötzlich so nett zu Mama. Nick hat einen schrecklichen Verdacht. Er befürchtet, einen kleinen Bruder zu bekommen und von seinen Eltern im Wald ausgesetzt zu werden. Er beratschlagt sich mit seinen Freunden, was zu tun ist. Doch alle Versuche, den Eltern eine kleine Freude zu machen, schlagen fehl. Sie sind viel zu beschäftigt mit dem Abendessen, das Mama für Papas Chef ausrichten will, um seine Beförderung voranzutreiben. Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schelklingen und dem Landratsamt AlbDonau-Kreis. Der Erlös kommt der Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Schelklingen zugute. Freitag, 08.05.2015, 19 Uhr Dorothea Reutter erzählt "Die Nixe im Teich" Für Kinder ab Klasse 1! Es war einmal ein Müller, der führte mit seiner Frau ein vergnügtes Leben. Sie hatten Geld und Gut, und ihr Wohlstand nahm von Jahr zu Jahr noch zu. Doch irgendwann verschwand sein Glück und schließlich war er bitterarm. Da begegnete er eines Morgens am Teich einer Nixe. Diese versprach ihm zu helfen... Dauer: ca. 90-100 Minuten. Anmeldung erforderlich! Dienstag, 19.05.2015, 9.30 Uhr Offene Krabbelgruppe "Brumm, tipptapp und hopp" Für Kinder ab 12 Monate und deren Mamas, Papas, Omas,... Wir singen, schauen gemeinsam ein Bilderbuch an, machen Fingerspiele, "Bewegungs-, Krabbelund Kitzellieder",... Außerdem bleibt noch genügend Zeit gemeinsam mit den Kindern in Büchern zu schmökern. Für die Mamas und Papas gibt es auch eine Tasse Kaffee oder Tee; für die Kinder bitte selbst etwas zum Trinken mitbringen. Dauer: ca. 60 - 80 Minuten. Anmeldung erforderlich! Mittwoch, 20.05.2015 1. Gruppe 15.30 Uhr 2. Gruppe 16.30 Uhr "Die schöne Schelly" Vorlese- und Kreativnachmittag für Kinder von 3-4 Jahren "Schelly ist eitel und selbstgefällig. Freunde , findet sie erst, als sie lernt, dass Teilen und Helfen viel wertvoller ist, als Arroganz und Schönheit." Dauer: ca. 30 Minuten. Anmeldung erforderlich! Mittwoch, 27.05.2015, 15.30 Uhr Frau Fuchs liest... "Kleiner Hund mit Bärenmut" Vorlese- und Kreativnachmittag für Kinder von 4-7 Jahren "Jojo will Schäferhund werden. Wenn er groß ist. Und bis es so weit ist, bewacht er Balints Bauernhof. Dort herrscht heute große Aufregung, denn ein riesiger Bär wurde gesichtet. Also sucht sich jedes Tier ein Versteck. Nur Jojo nicht. Der neugierige Welpe macht sich auf die Suche nach dem Bären. Plötzlich findet er sich ganz allein im dunklen Wald und in einem aufregenden Abenteuer wieder..." Dauer: ca. 45 Minuten. Anmeldung erforderlich! Freitag, 29.05.2015, 9.30 Uhr Spiel doch mal... mit Melanie und Natalie Dorm Eingeladen sind alle Spiele-Freaks ab 8 Jahren. Natürlich gibt es wieder einen kleinn Pausen-Snack! Dauer: 2,5 Stunden. Anmeldung erforderlich! Die Stadtbücherei bleibt am Freitag, 15.05.2015, geschlossen. Ab Dienstag, 19.05.2015, sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. 07. Mai 2015, Nummer 19 17 Woher bekomme ich meine Sozial- oder Rentenversicherungsnummer? Mini-Shop Wie immer präsentiert der Förderverein ein Angebot an dekorativen Kleinigkeiten, Karten und Geschenken für viele verschiedene Gelegenheiten, z.B. individuell bepflanzte Betongefäße Babyschuhe Socken (Farben und Größen auch nach Bestellung) Lesezeichen, kleine Geschenktüten, Blumen- und Glückselfen, Schlüsselanhänger, Schmuckanhänger, "Gutschein"-Herzen Beton-Deko-Herzen und -Rosen Immer wieder fragen Beschäftigte, Arbeitgeber oder Zuwanderer bei der Deutschen Rentenversicherung nach ihrer Rentenversicherungsnummer. Häufig passiert dies, wenn jemand eine neue Arbeitsstelle antreten möchte. Seit 2005 werden Rentenversicherungsnummern schon an Neugeborene vergeben, da aus der verschlüsselten Rentenversicherungsnummer die Krankenversicherungsnummer ermittelt wird. Sollte keine Versicherungsnummer vorhanden sein, erfolgt die Vergabe aufgrund der Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn durch den Arbeitgeber. Die Leistungsträger wie Krankenkassen oder Agentur für Arbeit können ebenfalls die Versicherungsnummer beantragen. Ist die Versicherungsnummer – z. B. bei Auszubildenden oder Ausländern - nicht bekannt, können Anmeldungen auch ohne die Versicherungsnummer erfolgen. Die Person, für die eine Versicherungsnummer vergeben wurde, wird in der Regel durch Übersendung eines Sozialversicherungsausweises unterrichtet. Eine Versicherungsnummer wird grundsätzlich nur einmal vergeben und nicht berichtigt. Bei einer versehentlichen Mehrfachvergabe müssen die Daten später zusammengeführt werden. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Ulm, Wichernstr. 10, 89073 Ulm. Terminvereinbarungen unter Tel.: 0731 920410 sind erforderlich. Sachkunde im Pflanzenschutz Schauen Sie vorbei und unterstützen Sie den Förderverein der Bücherei bei seinen Projekten im Kinder- und Jugendbereich, z.B. beim Ferien-Lese-Club 2015 "Heiß auf Lesen" und "Heiß auf Lesen Junior" . Datum: Mittwoch, 20. Mai 2015 Uhrzeit: 08:30 – 12:00 u. 13:00 – 15:30 Uhr Ort: Rathaus Schelklingen, Eingang Marktstraße 17 (Notariat) Zimmer:Erdgeschoss Beantragung des neuen Sachkundenachweises bis zum 26. Mai möglich Ab 26. November 2015 müssen alle, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun haben, einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen. Dieser ist dann auch beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Der neue Sachkundenachweis kann über die folgende Homepage beantragt werden: www.pflanzenschutz-skn.de Zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises muss eine Kopie des bestehenden Sachkundenachweises (z.B. Gehilfenbrief oder Zeugnis einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung) als Anlage an den Online-Antrag angehängt oder aber per Post ans Landratsamt geschickt werden. Für den Onlineantrag wurde eine Gebühr von 20 Euro festgesetzt. Papieranträge, die auf Nachfrage beim Fachdienst Landwirtschaft erhältlich sind, sind mit einer Gebühr von 25 Euro verbunden. Personen, die bereits sachkundig sind, werden nach der alten Sachkundeverordnung beurteilt, sofern sie die Karte bis zum 26. Mai 2015 beantragen. Sie erhalten dann den Sachkundenachweis, je nach Qualifikation, für die Anwendung, Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Für Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Frau Griseldis Herrmann zur Verfügung (Telefon 07 31 / 1 85-30 91; E-Mail: griseldis. [email protected]). Weitersagen. . . Wissen was los ist! Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt. 07. Mai 2015, Nummer 19 18 Evangelisches Bildungswerk Alb-Donau mit Medienstelle Wochenmarkt Jeden Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der Marktstraße! Kommen Sie auf unseren Markt und überzeugen Sie sich von der Frische und Qualität. Treff - Alleinerziehende + Getrenntlebende Infos – Kontakte – Gespräche Nächstes Treffen: Samstag, 9. Mai 2015 – 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Blaubeuren, Matthäus-Alber-Haus, Klosterstr. 12, (Eingang Rittergasse). An diesem Nachmittag soll der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt stehen. Mit Kinderbetreuung! Information/Anmeldung: Joachim Scheeff: Fon 0731 / 92 000 24, [email protected] Theater Ulm (Besucherring Schelklingen) Theatertermine M2 Abo Mittwoch, 13.05.2015: Medee (Medea) Operette in 3 Akten von Francois-Benoit Hoffmann Musik von Luigi Cherubini Beginn: 20.00 Uhr Europa erleben Welche Produkte können Sie kaufen: Frische Fleisch- und Wurstwaren, knackiges Obst und Gemüse, Eier und Geflügel, verschiedene Brot- und Backwaren, Käse- und Feinkostprodukte. Die Marktbeschicker freuen sich auf Ihren Besuch. Jugendbegegnung in Cassino / Italien Vom 31.07.-15.08.2015 findet eine Jugendbegegnung in Cassino in Italien statt. Dieses Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, die diesen Sommer nicht nur etwas erleben, sondern sich auch engagieren möchten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband BadenWürttemberg unter der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per mail an [email protected] Delfincamp. Surfcamp. Actioncamp Verband Katholisches Landvolk e.V. Heilig Blut-Fußwallfahrt nach Weingarten Selig die Frieden stiften... Herzlich eingeladen sind: die Seelsorgeeinheit Bad Wurzach, der Verband Kath. Landvolk und alle Interessierte zur Fußwallfahrt am Samstag, 6. Juni 2015 um 6.00 Uhr Aufbruch in der Ortsmitte von Wolfegg Anmeldung und Information bis Di. 2. Juni 2015 vor Fronleichnam bei Pfarrer Paul Notz Tel: 07564 2808; St. Ulrich und Margaretha Arnach Tel: 07564 9488521; Verband Kath. Landvolk, Stuttgart Tel: 0711 9791-118 oder -176 Aktionstag der Agentur für Arbeit Finde Deinen Ausbildungsplatz – Jetzt! Wer vor der Berufswahl steht hat es nicht immer leicht. Viele freie Ausbildungsstellen führen nicht automatisch zur gewünschten Berufsausbildung. Unter dem Motto: „Finde Deinen Ausbildungsplatz – jetzt!“ startet die Ulmer Agentur für Arbeit am Freitag, 8. Mai, unter Beteiligung der Handwerkskammer Ulm und der Industrie- und Handelskammer Ulm eine neu konzipierte Lehrstellenbörse. Der Aktionstag beginnt um 10 Uhr. Angesprochen sind vor allem Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle für den Herbst 2015 gefunden haben. Das am Aktionstag angebotene Programm kann bis 18 Uhr besucht werden, so dass auch Eltern den Aktionstag nutzen können. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Arbeitsagentur, der Eintritt ist frei. WERBUNG – der beste Draht zum Kunden Außergewöhnliche Sommerfreizeiten für junge Leute Vom 31.07. bis 14.08.2015 bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ein Delfincamp auf den Azoren an. Weitere Informationen zum Delfincamp sowie zu dem kompletten Programm an Sommer- und Pfingstfreizeiten, Sprachreisen und internationalen Jugendbegegnungen gibt es auf der Homepage des Jugendwerks Württemberg. www.jugendwerk24.de. Die Volkshochschule nimmt telefonisch Anmeldungen entgegen von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr unter Tel. 07333-3535, jederzeit per Fax 073336388 oder online: www.vhs.laichingen.de „Klaus der Geiger“ und John Kirkbride spielen im Nix Am Samstag, 9. Mai, 20 Uhr spielt das „Maximum-Terzett“ im Blaubeurer Kleinkunst-Café „Zum Fröhlichen Nix“: Mit dabei sind der legendäre Strassenmusiker „Klaus der Geiger“, Nix-Wirt Hans Wild („Festl“) an der Gitarre und Sozialarbeiter Christian Presch aus Bielefeld am Bass. Einen Eindruck vom Konzert gibt’s im Internet: www.zumnix.de/max. Am Samstag, 16. Mai, 20 Uhr, gastiert John Kirkbride, legendärer schottischer Gitarrist und Sänger. Kartenreservierung unter 07344-952854. Das komplette vhs-Programm gibt es im Internet unter www. vhs.laichingen.de $WBJBWD=;H Anzeigenwerbung im wöchentlichen Amtsblatt. 07. Mai 2015, Nummer 19 Pfarrbüro Schelklingen Ingrid Bienert Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056 E-mail-Adresse: [email protected] Homepage: http://herzjesu-schelklingen.drs.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr Pfarrbüro in Justingen Heidi Schmuker Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 11.30 Uhr Telefon: 07384/247 Fax: 07384/952246 E-mail: [email protected] Pater Anthony Kavungal Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056 [email protected] Gemeindereferentin Frau Eberhardt: Tel. 07394/820, Fax: 07394/2056 e-mail: [email protected] Pastoralreferentin Frau Eckerle-Krickl Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056, E-Mail:[email protected] Kath. Kirchenpflege in Schelklingen Norbert Bienert Das Büro der Kath. Kirchenpflege im Anton-Fischer-Weg 2, ist jeden Mittwoch von 9:30 – 10:30 geöffnet Tel. 07394/3442. Gottesdienstordnung der Seelsorgeeinheit Schelklingen vom 07. Mai bis 17. Mai 2015 Rosenkranzgebete in der Seelsorgeeinheit Hausen o. U.: Sonntag: 13.30 Uhr Justingen: Sonntag: 13.00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 18.00 Uhr Ingstetten: Sonntag, 13.00 Uhr Dienstag, 18.00 Uhr Schelklingen: Jeden Tag um 18.00 Uhr (wird abends eine Hl. Messe gefeiert, dann entfällt an diesem Abend der Rosenkranz) Schmiechen: Jeden Donnerstag um 18.00 Uhr Donnerstag, 07. Mai 2015 13.20 Uhr Wanderung 60+ Treffpunkt: Bahnhof / Schelklingen 19.00 Uhr Heilige Messe / Schmiechen Freitag, 08. Mai 2015 18.00 Uhr Maiandacht mit den Kindergartenkindern (Pater Anthony) / Schmiechen Samstag, 09. Mai 2015 14.00 Uhr Wortgottesfeier mit Trauung des Paares Daniela Goldmann und Alexander Locher / Justingen 19.00 Uhr Heilige Messe / Justingen (für Susanne Bolz, Paul und Magdalena Koch, Josef Scheible und verstorbene Angehörige, Karl Duschek, Maria und Matthias Eck und verstorbene Angehörige) 19 Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 09.00 Uhr Heilige Messe / Hausen (Die Kollekte ist für das Müttergenesungswerk) 10.30 Uhr Heilige Messe (10jähriges Jubiläum Musica Nova) / Schelklingen ( 2. Opfer für Gerda Liebold) 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Bürgerheim/ Schelklingen 19.00 Uhr Maiandacht (gestaltet von der kath. Landjugend Justingen/Ingstetten) / Justingen Montag, 11. Mai 2015 19.30 Uhr Maiandacht (gestaltet von den Landfrauen) / Hausen Dienstag, 12. Mai 2015 12.30 Uhr Abfahrt zum Seniorenausflug, Treffpunkt: Apotheke in Schelklingen Keine Heilige Messe in Justingen 19.00 Uhr Maiandacht / Schmiechen 20.00 Uhr Haushaltssitzung / Schelklingen im Sitzungssaal! Mittwoch, 13. Mai 2015 – Unsere Liebe Frau von Fatima 19.00 Uhr Öschprozession (Fr. Eberhardt) / Hausen 19.00 Uhr Vorabendmesse zu Christi Himmelfahrt / Schelklingen in der Herz-Jesu-Kirche (für Emilie Rade, Josef Österle und Angehörige) Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt 09.00 Uhr Prozession, anschl. Feierliches Hochamt / Schmiechen - bei Regen findet keine Prozession statt, wir feiern dann gleich das feierliche Hochamt in der Kirche. 09.00 Uhr Prozession (Fr. Bienert/H. Sadkowski) mit anschl. Wortgottesfeier/ Schelklingen(Prozessionsweg: Treffpunkt Kirchplatz der Prozessionsweg führt zum Bildstöckle Fam. Bohn, Bildstöckle am Herz-Jesu-Berg, Haus Schmid -Hinter dem Weiher) – bei Regen findet keine Prozession statt, wir feiern dann gleich die Wort-Gottes-Feier in der Kirche. 09.30 Uhr Maiandacht (Fr. Holzschuh) / Gundershofen Freitag, 15. Mai 2015 – Beginn der Pfingstnovene 18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen 18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen 19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist der Liebe) / Justingen Samstag, 16. Mai 2015 – Hl. Johannes Nepomuk 18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen 15.00 Uhr Taufe Sofia Elena Haug / Justingen 18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen 19.00 Uhr Feierliches Hochamt zu Christ Himmelfahrt / Hausen 19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist der Freude) / Justingen Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit – Beginn der Quatemberwoche 09.00 Uhr Heilige Messe / Schelklingen (Die Kollekte ist für das Müttergenesungswerk) ( 2. Opfer für Fritz Seifried) 09.50 Uhr Treffen bei der Kirche zur Prozession zur Linde / Justingen 09.50 Uhr Treffen bei der Kirche zur Prozession zur Linde / Ingstetten 09.50 Uhr Treffen beim Schlosshof zur Prozession zur Linde / Gundershofen 10.30 Uhr Feldmesse für Justingen, Ingstetten, Gundershofen bei der Linde / Justingen (bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der St. Oswald-Kirche in Justingen statt) (Die Kollekte ist für das Müttergenesungswerk) 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Bürgerheim/ Schelklingen 18.30 Uhr Maiandacht mit dem Akkordeonorchester (Fr. EckerleKrickl) / Schelklingen in der Konradihauskapelle 18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen 18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen 19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist des Friedens) / Justingen 19.00 Uhr Maiandacht mit dem Gesangverein Hausen (Pater Anthony) / Hausen, anschl. Maibaum 20 Informationen aus der Seelsorgeeinheit: Mutter-Kind-Gruppe (0-3 Jahre) Schelklingen jeden Freitag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Gruppenraum (1. Stock) über dem Kath. Kindergarten, Anton-Fischer-Weg 2. Kontakt: Frau Silvia Kley, Tel. 07394/933060. Kinderkirchenchor (Kirchenmäuse) der Seelsorgeeinheit Schelklingen! Wir singen, lachen und spielen immer mittwochs von 17.00 - 17.45 Uhr im katholischen Gemeindesaal Schelklingen. Wir haben total viel Spaß dabei Gottes Wort durch Lieder weiter zu sagen! Für Kids ab 4 Jahren! Bitte bringt etwas zu Trinken mit. Anmeldungen und weitere Informationen bei Regina Bolach unter 07384/9525235 oder [email protected] Kirchengemeinderatswahl 2015 Der Wahlausschuss der kath. Kirchengemeinde Hausen o. U. informiert, dass das Dekanat Ulm die Kirchengemeinderatswahl 2015 bzw. die Wahlanfechtung geprüft und die Wahl in Hausen o. U. für gültig erklärt hat. Pfingstnovene in der St. Oswald-Kirche in Justingen Am Freitag, 15. Mai 2015 beginnen wir die Pfingstnovene. Sie wird 9 Tage lang gebetet. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr in der St. Oswald-Kirche in Justingen. Wir laden alle Kirchengemeindemitglieder unserer ganzen Seelsorgeeinheit recht herzlich ein, mit uns gemeinsam zum heiligen Geist zu beten. Wir beten am 1. Tag (Freitag, 15. Mai 2015) um den Geist der Liebe 2. Tag (Samstag, 16. Mai 2015) um den Geist der Freude 3. Tag (Sonntag, 17. Mai 2015) um den Geist des Friedens 4. Tag (Montag, 18. Mai 2015) um den Geist der Langmut 5. Tag (Dienstag, 19. Mai 2015) um den Geist der Freundlichkeit 6. Tag (Mittwoch, 20. Mai 2015) um den Geist der Güte 7. Tag (Donnerstag, 21. Mai 2015) um den Geist der Treue 8. Tag (Freitag, 22. Mai 2015) um den Geist der Sanftmut 9. Tag (Samstag, 23. Mai 2015) um den Geist der Selbstbeherrschung Dankesbrief an die Kirchengemeinde Hausen o. U. aus Indonesien für die Sternsingeraktion 2015 Wir erhielten diese Woche aus Sibolga, Indonesien, einen Dankesbrief, in dem allen Spendern und Spenderinnen für die Spenden der Sternsingeraktion recht herzlich gedankt wurde. Pilgerfahrt nach Schönstatt mit Weihbischof Kreidler Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler lädt die Schönstatt-Bewegung vom 27. - 28. Juni ein. Ziel der Pilgerfahrt ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern, eine Marienfeier mit Lichterprozession zum Urheiligtum, stilles Gebet in der Gnadenkapelle, Besuch des Grabes von Pater Kentenich, Möglichkeit zur Beichte und ein vielfältiges Alternativangebot. Aus den verschiedenen Regionen der Diözese Rottenburg-Stuttgart fahren Busse nach Schönstatt. Anmeldeschluss ist am 27. Mai. Das Wallfahrtsbüro gibt gerne Auskunft. Information und Anmeldung: Wallfahrtsbüro, Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, [email protected] Einladung zur Seniorenwallfahrt am 12. Mai Der Seniorenkreis fährt im Mai zur neu renovierten Marienkapelle beim Hofgut Unterkürnach (zwischen Leutkirch und Kempten). Nach einer von uns gestalteten Maiandacht ist Gelegenheit im Hofgut Kaffee zu trinken. Da die Kapelle sich direkt auf dem Gelände des Hofguts befindet, muss man weder weit laufen, noch mehrfach in den Bus ein- und aussteigen. (www.hofgut-kuernach.de) Abfahrt: 12:30 Uhr an der Apotheke Anmeldung im Pfarrbüro: Tel. 2335 Ihr Seniorenkreisteam Jubiläumsgottesdienst Am 10. Mai in der Herz Jesu Kirche Schelklingen. Einsingen mit der Gemeinde: 10.00 Uhr Beginn Gottesdienst: 10.30Uhr 07. Mai 2015, Nummer 19 Wir zeigen euch wie Kirche Spaß macht! Den etwas anderen Gottesdienst erlebst Du nur mit uns! Also komm vorbei und mach mit. Dreifaltigkeitspflanzen im Klostergarten – Botanisch-spirituelle Spurensuche Am Mittwoch, 13. Mai, 19.00 Uhr geht es in Oberelchingen um „Dreifaltigkeitspflanzen im Klostergarten.“ Schon in der Kirche finden sich Vergissmeinnicht und eine weiße Rose in den gemalten Dreifaltigkeitsmotiven. Deutlicher auf der Wiese davor: dreiblättrige Kleeblätter, die schon der heilige Patrick für eine Katechese zur Trinität nutzte, und dreifarbige Gänseblümchenblüten mit weiß, rosa und mittendrin feurig gelb. Dekanatsreferent Dr. Wolfgang Steffel erschließt das Geheimnis der Dreieinigkeit im Spiegel vieler Kräuter und Pflanzen im Klostergarten. Eine Abendbesinnung auf biblische Pflanzen im Saal des Martinstors mit Gerlinde Wruck vom Dreifaltigkeitskloster Laupheim schließt die Erkundung ab, samt Imbiss und Umtrunk. Der Abend findet bei jedem Wetter statt. Eintritt frei. Spenden erbeten. Anmeldungen sind bis 12. Mai bei der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm unter Tel.: 0731/9206010 oder per Mail [email protected] möglich. Dekanats-Männerwallfahrt am 17. Mai in Oberelchingen Der Sonntag nach Christi Himmelfahrt ist der traditionelle Termin der Männerwallfahrt der Dekanate Ehingen-Ulm und Neu-Ulm nach Oberelchingen, dieses Jahr der 17. Mai. Sie geht auf ein Gelübde von Männern zurück, die im Falle einer glücklichen Heimkehr aus dem Zweiten Weltkrieg eine Wallfahrt begründen wollten und dies dann auch taten. Der kurze Pilgerweg zur Klosterkirche beginnt um 5.45 Uhr beim Bildstock in der Thalfinger Straße. Die Eucharistiefeier unter dem Motto „In die Welt gesandt“ ist um 6.30 Uhr. Zelebrant und Prediger ist der neue Dekan Ulrich Kloos. Im Antoniusheim gibt es anschließend Kaffee und Weißwurstfrühstück. Dort spricht Edmin Atlagic, Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, zum Thema „Gemeinsame Werte der Religionen in der säkularen Gesellschaft“. Ende ist gegen 9.30 Uhr. Nähere Infos gibt es in der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm unter Tel.: 0731/9206010 oder per Mail [email protected]. Ministrantenplan Schelklingen Sonntag, 26. April um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Bierer T., Mai, Ritter, Grünwald, Sailer, Bierkamp Freitag, 1. Mai um 08.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm N., Nemeth Mi, Puscher L., Sailer, Nemeth Ma., Leicht F. Sonntag, 3. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Bolach S., Grünwald, Jedele B., Bierkamp Sonntag, 10. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Mai, Maier, Ritter, Abdul-Nour T., Abdul-Nour L., Nemeth Ma Mittwoch, 13. Mai um 19.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm A., Puscher E., Puscher L., Nemeth Ma., Donnerstag, 14. Mai Christi Himmelfahrt Pfarrkirche: Ekster C., Leicht J., Grünwald, Sailer Sonntag, 17. Mai um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm S., Bierer T., Ekster A., Jedele B., Puscher L., Nemeth Ma. Sonntag, 24. Mai um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Keller, Baumgärtner, Bohn, Glöckler, Dorm M., Ekster C., Leicht Ju., Tonnier, Bierer C., Bolach, Jedele K., Richter, Walz, Dorm S., Bierer T., Feifel V., Jedele L., Nemeth Mi Mittwoch, 27. Mai um 19.00 Uhr Konradihauskapelle: Maier, Dorm N. Sonntag, 31. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Mai, Ritter, AbdulNour L., Dorm A., Jedele B., Puscher L. Beerdigungsdienst vom 5. Mai bis 10. Mai 2015: Feifel T., Leicht F. Beerdigungsdienst vom 11. Mai bis 16. Mai 2015: Bierkamp., Leicht F. Beerdigungsdienst vom 18. Mai bis 24.Mai 2015: Bierkamp, Feifel T. Beerdigungsdienst vom 25. Mai bis 30. Mai 2015: Bierkamp., Leicht F. 07. Mai 2015, Nummer 19 Mittwoch - 06.05.15 15:00 Uhr Konfirmandenunterricht 20:00 Uhr Kirchenchor Barcarola Nova Freitag - 08.05.15 14:30 Uhr Kinderkino im Evang. Gemeindezentrum „Der kleine Nick“ 20:00 Uhr Etage 7 Samstag - 09.05.15 10:00 Uhr Probe zur Konfirmation Sonntag Rogate - 10.05.15 10:00 Uhr Konfirmation Fest-Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Ströbel) Dienstag - 12.05.15 9:00 Uhr Bastelgruppe Mittwoch - 13.05.15 15:00 Uhr Nachtreffen Konfirmierten im Gemeindezentrum 20:00 Uhr Kirchenchor Barcarola Nova Christi Himmelfahrt - 14.05.15 10:30 Uhr Gottesdienst zu Himmelfahrt in Urspring Freitag - 15.05.15 19:30 Uhr Girls 007 Sonntag Exaudi - 17.05.15 10:30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Riedel, Blaubeuren) 10:30 Uhr Kindergottesdienst Am Sonntag, 10. Mai 2015 ist um 10:00 Uhr Konfirmation in unserer Evang. Pauluskirche. Konfirmiert werden: Victor Angele, Robin Breitinger, Sandra Kinsvater, Daniel Knodel Jan David Schmid, Kimberly Zehl Wir wünschen den Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Ihren Familien ein schönes Fest, alles Gute und Gottes Segen für die Zukunft. Der Anmeldeabend für die neuen Konfirmanden Jahrgang 2001/2002 findet am 9. Juni 2015 um 20:00 Uhr im Evang. Gemeindezentrum statt. Es grüßt Sie herzlich Pfarrer Thomas Ströbel Wochenspruch: "Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet." Psalm 66,20 Freitag, 08.05.2015 17.30 Uhr - Jungschar mixed 21 Samstag, 09.05.2015 14.00 Uhr - Trauung Benjamin Rohloff und Sarah Johanna Rohloff, geb. Fischer, Uhlandstr. 5 Sonntag, 10.05.2015 - Rogate 09.00 Uhr - ZDF- Gottesdienst aus dem Klosterhof Blaubeuren 09.30 Uhr - Gottesdienst in Mehrstetten 09.30 Uhr - Kinderkirche (Tabea) Kein Gottesdienst in Sondernach Montag, 11.05.2015 17.00 Uhr - Mädchenjungschar 18.00 Uhr - Bücherei Mittwoch, 13.05.2015 - 09.00 Uhr Frauenfrühstück Donnerstag, 14.05.2015 - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr - Distrikt-Gottesdienst in der Kirche in Böttingen. Mit dem Posaunenchor Auingen und Bewirtung für alle Besucher. Seniorentreff Frühjahrsausflug am 20.05.2015 Liebe Senioren, wie bereits bei unserem letzten Seniorentreff angekündigt, geben wir nochmals das genaue Programm bekannt: 09.50 Uhr Abfahrt Mehrstetten-Greut 10.00 Uhr Abfahrt Mehrstetten-Marktplatz 10.15 Uhr - Abfahrt im Tal 12.00 Uhr - Ankunft in Langenargen 13.55 Uhr - Schifffahrt nach Lindau 14.50 Uhr - Ankunft in Lindau und Möglichkeit zum Kaffeetrinken an der Uferpromenade oder zum kleinen Spaziergang. 16.00 Uhr - Weiterfahrt Richtung Illmensee 17.00 Uhr - Abendessen im Berggasthof Höchsten 18.30 Uhr - Rückfahrt 20.00 Uhr - Ankunft in Mehrstetten Der Reisepreis pro Person inkl. Schifffahrt beträgt 35,- Euro. Nicht enthalten ist das Kaffeetrinken und Einkehr im Gasthof Höchsten. Für den Vormittag nehmt bitte ein Vesper mit. Getränke gibt es im Bus. Es sind noch 2 Plätze frei, ihr könnt euch also noch anmelden. Nun hoffen wir auf schönes Wetter und wünschen euch jetzt schon einen schönen Tag. Euer Arbeitskreis-Team ZDF-Gottesdienst Am Sonntag, 10.05.2015 überträgt das ZDF den evangelischen Gottesdienst des Seminars live aus dem Klosterhof Blaubeuren. Dazu laden wir alle an einem solchen besonders aufwändig gestalteten Fernsehgottesdienst Interessierten herzlich ein. Evangelischer Kirchentag Die Evangelische Kirche lädt Sie zum Kirchentag vom 03.-07. Juni nach Stuttgart ein. Neben theologischen Veranstaltungen gibt es ein breites Angebot von musikalischen, künstlerischen und sozialen Angeboten. Auch Orte der Begegnung oder auch Action gibt es in ganz Stuttgart. Wer sich für das vielfältige Angebot interessiert, darf gerne im Pfarramt vorbeikommen. Dort gibt es Programmhefte. Gerne können auch Fahrgemeinschaften abgesprochen werden. Kinderkirche (Gemeindehaus Mehrstetten) Wir gestalten Herz-Lichter zum Muttertag. Herzliche Einladung zum Mitmachen! Eure Eltern können parallel den Gottesdienst in Mehrstetten besuchen. Frauenfrühstück Oase Am Mittwoch, 13.05.2015, treffen wir uns um 09.00 Uhr zum letzten Frauenfrühstück vor der Sommerpause zum Thema "Lob und Dank - Balsam für die Seele". Herzliche Einladung an alle Frauen! Wochenspruch : R O G A T E (Betet) Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66,20 Donnerstag, 07. Mai 2015 09.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus 07. Mai 2015, Nummer 19 22 Samstag, 09. Mai 2015 19.30 Uhr Orgelkonzert mit Michail Tschitscherin Sonntag, 10. Mai 2015 (Rogate) 10.30 Uhr Gottesdienst (Prädikant Hoppe, Ulm) 10.30 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Montag, 11. Mai 2015 14.00 Uhr Seniorengymnastikgruppe im Gemeindehaus 20.00 Uhr Kirchenchorprobe in Allmendingen Dienstag, 12. Mai 2015 20.00 Uhr Ökumenische Gesprächsreihe mit Pfarrer Tobias Wacker im Gemeindehaus. Thema: Vom Geist regiert, Galater 5,1-26 Herzliche Einladung hierzu! Mittwoch, 13. Mai 2015 19.30 Uhr Kinderkirchvorbereitung im Pfarrhaus 19.30 Uhr Bibelstunde der Altpietistischen Gemeinschaft im Gemeindehaus Donnerstag, 14. Mai 2015 10.00 Uhr Gottesdienst im Grünen Wir feiern diesen Gottesdienst beim Gemeindehaus, Schulweg in Weilersteußlingen, gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Allmendingen. Es spielt der Bergemer Musikverein. Anschließend gemütliches Beisammensein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Hinweise: Am Sonntag, 10. und 17. Mai 2015 sammeln wir für das Müttergenesungswerk. Die Sammelbüchse steht am Ausgang der Kirche. Vom 05. Juni – 07. Juni 2015 fahren wir zur Partnerbegegnung nach Röpsen. Interessierte Gemeindeglieder, die gerne nach Röpsen mitfahren möchten, können sich noch bis 09. Mai bei Marion Dick, Telefon 529 melden. Vom 08. Juni bis 13. Juni 2015 ist wieder die Kleidersammlung für Bethel. Am 05. Juli 2015 ist Erntebittgottesdienst mit den Landwirten aus Grötzingen. Monatsspruch Mai 2015 Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13 Pfarramt Pfarrerin Christine Streib, Tel. 07384/404 Unsere Kirchengemeinde ist im Internet unter www.weilersteusslingen-evangelisch.de vertreten Mittwoch, 6. Mai 2015 16.00 bis 17.30 Uhr Konfirmandenunterricht in Gemeindehaus Sontheim Sonntag, 10. Mai 2015 - Rogate 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen in Sontheim (Pfarrer Georg Nicolaus) 10.00 Uhr KIndergottesdienst im Gemeindehaus Sontheim 11.00 Uhr "Neuer" Gottesdienst mit Taufe von Isabella Dinse in Ennabeuren (Pfarrer Georg Nicolaus) Dienstag, 12. Mai 2015 18.00 Uhr "neue" Mädchenjungschar im Gemeindehaus Ennabeuren Mittwoch, 13. Mai 2015 16.00 bis 17.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus Ennabeuren Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015 10.00 Uhr Gottesdienst in Sontheim (Pfarrer Georg Nicolaus) Samstag, 16. Mai 2015 13.30 Trauung von Nicole und Thomas Barth (Pfarrer Georg Nicolaus) Sonntag, 17. Mai 2015 - Exaudi 14.00 Uhr Abschiedsgottesdienst von Pfarrer Nicolaus in der Berghalle Für Kinder wird während des Gottesdienstes ein Programm geboten Musikalische Gestaltung: Albverein- Trachtenkapelle Ennabeuren, Musikverein Sontheim, Chorgemeinschaft Heroldstatt Im Anschluss laden die Kirchengemeinden Ennabeuren und Sontheim herzlich zu Kaffee und Kuchen ein. Kuchenspenden: Wer gerne einen Kuchen für die Abschiedsfeier von Pfarrer Nicolaus backen möchte, möge bitte kurz bei Gerda Pflügner (Tel. 07389-696) oder Dorothee Kley-Bosler (Tel. 07389-536) Bescheid geben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Vorankündigung Bethel: Vom 9. Juni bis 15. Juni 2015 können wieder Alt-Kleider-Säcke in den Pfarrhausgaragen, sowie bei Familie Wille-Boller in Ingstetten abgegeben werden. Jahrgang 1930/31 Wir treffen uns am 13. Mai 2015 um 14:30 Uhr im Vis à Vis. Jahrgang 1932/33 Oberes Schmiechtal Am Mittwoch, 13. Mai 2015 treffen wir und um 13:30 Uhr am "Gasthof Bären" in Hütten. Hier ist nach einem Spaziergang gemütliche Einkehr. Jahrgang 1934/1935 Schelklingen Wir treffen uns zu einem gemütlichen "Zusammensein im Mai" am Freitag, den 29. Mai 2015 um 17.00 Uhr im Sportheim Schelklingen. Wie immer sind natürlich auch die Partner unserer Verstorbenen dazu eingeladen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen Der Ausschuss Jahrgang 1936/37 Schelklingen Wir treffen uns am Mittwoch, 13. Mai 2015 um 14 Uhr mit Pkw am Rathausparkplatz zur Fahrt nach Bühlenhausen ins Kutschenmuseum zur Besichtigung mit Einkehr. Jahrgang 1943/44 Schelklingen am Samstag den 9. Mai treffen wir uns an der Apotheke um 14.00 Uhr zur Fahrt mit PKW nach Mochental. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir im Schloß-Stüble Mochental ein. Jahrgang 1946/1947 Unser nächster Stammtisch findet am Freitag, 8. Mai 2015 statt. Für Wanderer um 16:00 Uhr am Bahnhof Schelklingen. Ab 18:00 Uhr Einkehr in der Pizzeria "Zur Sonne" in Schmiechen. Jahrgänger 65/66 Auch wir werden älter! Bald sind wir "50", deshalb wollen wir Euch zu einem Stammtisch einladen.(Planung 50 Fest) Am 12.06.2015 im Sportheim Schelklingen um 20:00 Uhr. Auf zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen. Liebe Grüße Conny und Elke P.S.: reingeschmeckte und zugezogene sind herzlich Willkommen. Infos Die Vorbereitungen im Schwimmbad laufen weiterhin auf Hochtouren! Am letzten Samstag waren 7 Helfer im Einsatz. vielen Dank! 07. Mai 2015, Nummer 19 Wir hoffen natürlich weiter auf zahlreiche Helfer, die uns bei der Vorbereitung des Schwimmbades bis zur Eröffnung unterstützen. Sie können auch unter der Woche vorbeikommen, Montag-Freitag zwischen 8:00–16:00 Uhr ist immer jemand vor Ort. Am kommenden Samstag, 09.05.2015, ab 8:30 Uhr ist der vierte Arbeitseinsatz geplant. Jede helfende Hand ist uns willkommen, schauen Sie einfach vorbei, es gibt für jeden etwas zu tun. Unser Bademeister Roland Reiter wird die Einsätze koordinieren, für Vesper und Getränke ist gesorgt! Nächster Arbeitseinsätz ist am 16.05.2015 In den nächsten Wochen werden Sie weiter zu unseren Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten. Zur Info: Momentan kann unsere Homepage leider nicht aktualisiert werden, wir sind dabei das Problem zu lösen. Eröffnungsturnier Am vergangenen Samstag wurde die Tennissaison unseres TC eröffnet. Nach der Begrüßung durch unseren ersten Vorsitzenden Alois Rueß stärkten sich die Anwesenden am reichhaltigen Brunchbuffet. Um die Mittagszeit startete dann das Eröffnungsturnier. Leider war das Wetter nicht sehr einladend und manche überlegten, ob es überhaupt lohnt, sich die Tennisklamotten anzuziehen. Trotzdem fanden sich 26 Spielerinnen und Spieler aller Altersklassen, die gerne spielen wollten. Nach sechs gespielten Runden, die jeweils ca. 20 Minuten dauerten, standen die Gewinner fest: Sieger wurde Michael Bayer gefolgt von Torsten Späth und Ralf Heuschmid. Nach der Siegerehrung saß man dann noch in gemütlicher Runde zusammen und freute sich auf die kommende Spielsaison. Ein besonderer Dank der Vorstandschaft gilt allen, die etwas zum Buffet beigetragen haben sowie denjenigen, die sich trotz anhaltendem Nieselregen nicht abhalten ließen, am Turnier teilzunehmen. Stadtmeisterschaften Vom 15. bis 17. Mai 2015 finden auf der Tennisanlage des Tennisclubs Schelklingen die 31. Stadtmeisterschaften statt. Eingeladen sind alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler ab 14 Jahren aus Schelklingen und den Ortsteilen. Meldeschluss ist Montag, der 11.05.2015. Anmeldungen bitte bei Sportwart Michael Rueß (mruess@t-online. de oder 07394/245920) oder über den Aushang am Tennisheim. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmer, besonders auch aus den Ortsteilen, sehr freuen. Abteilung AH 1. Mai Leider musste die Wanderung am 1. Mai wegen Regens abgesagt werden. Kurzerhand verbrachte man den Tag im gemütlichen TSVRaum des Gerätehauses. Gegrillt wurde trotzdem. Während die Väter sich dem Grillgut widmeten, konnten die Kinder ihr Stockbrot grillen. Trotz des schlechten Wetters wussten sich die Kinder zu helfen und konnten sich u.a. in der Geschicklichkeit bei einer Mohrenkopfwurfmaschine auszeichnen. Auch einige Eltern fanden ihren Spaß daran. Und wem der Regen nichts ausmachte, fand auch noch den Weg zum Schelklinger Schlossturm. Der Besuch der Eisdiele fiel ebenso dem Regen zum Opfer, wie die geplante Kutschenfahrt. Paul, trotzdem danke für die Bereitschaft. Abt. Tischtennis / Zum Schluss noch ein Sieg für die Herren-II Mit dem vergangenen Spieltag wurde die Verbandsrunde 2014/15 beendet. Die Damen belegen in der Abschlusstabelle den fünften Platz. Mit 23 dieser Platzierung wird eine Leistung belohnt, die dem Einsatz der Damen gerecht wurde. Der Verbleib in der Damen-Bezirksklasse ist gesichert, das erklärte Klassenziel ist erreicht. Gratulation. Letzter Gegner der Herren-I waren die Sportfreunde aus Rammingen. Leider konnte kein Erfolgserlebnis verbucht werden, da man dem Tabellennachbarn denkbar knapp mit 7:9 unterlag. Der Gang in die Kreisklasse-A ist nun unvermeidbar. Es punkteten im Doppel: Abele/Bolach und Mattis/Weigel im Einzel : Jürgen Abele(2), Berthold Bolach und Adam Weigel (2) Die Herren-II hatten zum Abschluss noch zwei Begegnungen zu bestreiten. Ersatzgeschwächt traf man auf den SV Unterstadion und zog sich mit einer 5:9-Niederlage achtbar aus der Klemme. Jetzt war der SC Berg III als letzter Gegner in der Saison 2014/15 an der Reihe, eventuell Federn zu lassen. Mit einem ungefährdeten 9:3-Sieg sicherten sich die Schelklinger den vierten Tabellenplatz. Von diesem Erfolg waren selbst die Akteure überrascht. Es punkteten gegen Unterstadion im Doppel: Gassmann/Schreier und Höffner/Huber im Einzel : Martin Höffner, Peter Olemotz und Jochen Schreier Es punkteten gegen Berg im Doppel: Olemotz/Stetter,B. und Schreier/Stetter,J. im Einzel : Peter Olemotz (2), Jochen Schreier (2), Berthold Stetter und Jochen Stetter (2) Die Tischtennisabteilung des TSV Schelklingen bedankt sich bei allen Freunden und Gönner für das rege Interesse an dem Geschehen des vergangenen Jahres. Weiterer Dank an alle Bürger der Stadt für das bereitgestellte Altpapier zur kürzlichen Sammlung des TSV Schelklingen. Gürtelprüfung bestanden Am 23.04.15 fand in der Schulturnhalle die erste Gürtelprüfung des Jahres statt. Bei dieser, von der Teilnehmerzahl her, kleinen Prüfung wurden 2 Judokas auf ihr Können und Wissen geprüft. Nach kurzem Aufwärmen wurden die Judokas in den Fächern Fall-, Wurf-, Bodentechnik, Anwendung Stand und Boden, sowie dem Randori geprüft. Nach guter Demonstration aller geforderten Techniken und Aufgaben konnte den Prüflingen mit Übergabe der Urkunde zum neuen Gürtelgrad gratuliert werden. Die Prüfung zum 7.Kyu (gelb) bestanden: Thomas Opalinski, Robin Becker Herrn Stumpfes Zieh- und Zupfkapelle Rückblick Am Samstag, den 25. April 2015 gastierte die aus Funk und Fernsehen bekannte Gruppe "Herrn Stumpfes Zieh- und Zupfkapelle" in der Stadthalle in Schelklingen. 07. Mai 2015, Nummer 19 24 Die Gruppe begeisterte mit ihrem instrumentalen und gesanglichen Können und erhielt zum Ende der Veranstaltung Standing Ovations und viel Applaus. Wir danken Ihnen im Namen von TSV und Musikverein herzlich für Ihren Besuch und freuen uns auf ein Wiedersehen bei einer unserer nächsten gemeinsamen Veranstaltungen. Einladung zum Spielenachmittag mit Pizzabacken am Freitag, den 15. Mai 2015 Hallo Jungs und Mädels, wir laden euch herzlich am Freitag , den 15. Mai 2015 um 14 Uhr zu einem Spielenachmittag ins Musikerheim im Längental ein. Anschließend wollen wir gemeinsam Pizza backen. Ende ist gegen 18 Uhr. Mitkommen dürfen natürlich wie immer Geschwister und auch Freunde. Um Anmeldung bis 12. Mai bei Markus Tonnier 07394/2385, Madlen Bloching 07344/4899 und Kilian Jedele 07394/3151 wird gebeten. Bis dann - wir freuen uns auf euch. Euer Jugendteam Markus, Madlen und Kilian. Stadtkapelle Nächste Probe: Freitag, 08.05., 20.00 Uhr Singstunde und Maisingen Am Donnerstag, den 7. Mai 2015 ist um 20 Uhr Singstunde. Bitte denken Sie daran, ihre Anmeldung für den Ausflug abzugeben. Maisingen im Bürgerheim St. Ulrich Am 9. Mai 2015 um 14 Uhr erfreuen wir unsere Senioren im Bürgerheim St. Ulrich mit unserem traditionellen Maisingen. Es gibt wieder selbst gebackenen Kuchen und Kaffee. Wir wollen dann auch noch das eine oder andere bekannte Lied mit den Senioren zusammen singen. Wir freuen uns darauf und wie in jedem Jahr wird es sicher ein schöner Nachmittag mit manch nettem Gespräch. Anschließend machen wir eine Wanderung mit Einkehr. Einsingen ist um 13.30 Uhr in der Schule. Frühschoppen Unser erster Frühschoppen in diesem Jahr findet am Sonntag, 17.05.2015, ab 10.30 Uhr im Schlössle statt. Wir würden uns über rege Beteiligung sehr freuen. Die für den 09.05. geplante Chart-Show-Party fällt aus. Infos "Der Mai ist gekommen", und wieder mal hat der Wettergott uns beim Maibaumstellen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wie schon die vergangenen Jahre hat es pünktlich angefangen zu regnen. Sehr schade, dass kein Bürgermeister oder ein Stellvertreter anwesend war, um nur eine kleine Ansprache zu halten und unsere Arbeit zu würdigen. Hey, liebe Freunde der Stadtkapelle Schelklingen, super, vielen Dank, dass Ihr gekommen seid, danke den Kindern der Kita, die unseren Baum mit geschmückt haben, danke der Feuerwehr und auch dem Bauhof, vielen Dank an die Sped. Saur, die uns geholfen hat und danke allen, die dem Wetter getrotzt haben und uns beim Maibaumstellen unterstützt haben. Wir laden ein zur Generalversammlung am Freitag, 29. Mai 2015 um 20.00 Uhr im Schlössle Tagesordnungspunkte Berichte a) des Vorsitzenden b) des Schriftführers c) des Kassiers d) der Kassenprüfer e) der Jugendleiter Entlastung der Vorstandschaft Neuwahlen Anträge Sonstiges Anträge an unsere Generalversammlung sind schriftlich bisspätestens Samstag, 23. Mai 2015 an unseren 1. Vorstand Barbara Kannemann, Jahnstraße 11 in 89601 Schelklingen zu richten. Freitag, 08. Mai Probe ab 19.00 Uhr Generalversammlung am 15.05.2015 Wir laden alle Mitglieder und Gönner der Narrenzunft Häfele Hoi e. V. Schelklingen zu unserer SNZ-Generalversammlung am Fr. 15. Mai 2015 um 19.00 Uhr im Sportheim Schelklingen recht herzlich ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Bericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Jugendleiterin 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastungen 8. Ehrungen 9. Sonstiges Anträge zur Tagesordnung sind laut Satzung bis spätestens Fr. 08. Mai 2015 an die 1. Vorsitzende Nicole Brobeil, Postfach 24, 89589 Schelklingen zu richten. VORSTAND Neues Hohle Fels - Buch Nicholas J. CONARD, Sibylle WOLF: „Der Hohle Fels bei Schelklingen – Ursprungsort für Kunst und Musik“, so lautet der volle Titel des Buches, welches Prof. Conard am vergangenen Donnerstag bei der sehr gut besuchten Hauptversammlung der Museumsgesellschaft Mitgliedern und Gästen des Vereins vorstellte. Die Museumsgesellschaft hatte es in Auftrag gegeben, nachdem alle vorliegenden Publikationen nicht mehr den neuesten Forschungsstand spiegelten. Eine Reihe von Spendern unterstützte das Projekt. Prof. Conard leitet seit fast 20 Jahren die Ausgrabungen im Hohle 07. Mai 2015, Nummer 19 25 Fels. Sibylle Wolf arbeitete bereits als Studentin als Grabungshelferin im Hohle Fels und erlangte ihren Doktorgrad mit einer Dissertation über "Schmuckstücke - Die Elfenbeinbearbeitung im Schwäbischen Aurignacien". Dabei konnte sie auf ein reiches Fundspektrum aus dem Hohle Fels zurückgreifen. Auf 96 Seiten und in allgemein verständlicher Form, unterstützt durch zahlreiche Farbfotos und Zeichnungen, gibt das neue Buch Einblick in die Erforschung der Eiszeitarchäologie und die menschliche Evolution in Südwestdeutschland, von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zum Jahr 2014. Dabei spielen die Forschungsgrabungen der Universität Tübingen im Hohle Fels eine zentrale Rolle, die in den letzten Jahren weltweit einmalige Funde zutage förderten. Es führt die Leser durch die einzigartige Besiedlungsgeschichte der Höhlen der Schwäbischen Alb und vermittelt viele wichtige Etappen der Menschheitsgeschichte. Spannend geschrieben, ist es schwer, sich der Faszination des Themas zu entziehen. Für alle, deren Interesse geweckt oder neu angestachelt wurde, bietet der Anhang einen Überblick über die regionale Museumslandschaft zum Thema, sowie ein Verzeichnis ausgewählter weiterführender Literatur. Dieses neue Buch, zum moderaten Preis von nur 8.- €, ist ein Muss für alle an Ur- und Heimatgeschichte Interessierten. Es ist ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten im Stadtmuseum Schelklingen und am Hohle Fels erhältlich. Winfried Hanold Danach fahren wir weiter zur Firma BETZ MODEN nach Ödenwaldstetten. Sicher sind Sie schon gespannt auf die neue Sommermode! Dort werden wir mit einem Glas Sekt begrüßt. Anschließend bekommen wir ein leckeres und reichliches Mittagessen serviert. Dass dies schmeckt und die Organisation auch gut klappt, haben wir schon verschiedene Male erfahren dürfen. Wir waren immer begeistert. Natürlich darf im Anschluss daran die so beliebte und humorvolle Modenschau nicht fehlen. Wir bekommen die aktuelle Sommermode gezeigt, die wir natürlich dann bei ausreichender Zeit auch näher anschauen, probieren und kaufen können. Geschultes Personal wird uns unaufdringlich beraten. Sehr beliebt ist aber auch immer wieder die Beratung untereinander, die gerne angenommen wird. Mit Kaffee und Erdbeerkuchen bei Betz Moden beenden wir dann gemütlich den Tag und bringen unseren strapazierten Nervenpegel wieder ins Lot; es folgt die Rückfahrt. Anmelden können Sie sich ERST ab Dienstag, den 2. Juni 2015 bei Margrit Koch unter der Tel.Nr. 07394/ 9 11 66 Ich würde mich sehr freuen, wenn wir wieder mit einer stattlichen Anzahl zu einem gemeinsamen, schönen und unterhaltsamen Tag aufbrechen könnten. Melden Sie auch gerne Ihre Freunde, Bekannten und Nachbarn mit an. Auch wer keine Mode kaufen möchte, wird ganz bestimmt einen geselligen, schönen Tag erleben, das verspreche ich Ihnen. Ihre Margrit Koch P.S. Bitte schauen Sie auch unter: www.cdu-schelklingen.de (SeniorenUnion) AWO Kaffeenachmittag am Samstag, 9. Mai 2015 Hallo, liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des AWO Stadtverbandes Schelklingen Es ist wieder so weit! Am Samstag, 9. Mai 2015 ab 14.30 Uhr findet unser allmonatliches Kaffeekränzle in der Mensa des St. Konradihauses Schelklingen statt. Bei selbst gesungenen Schlagern, Oldies und Heimatliedern mit Musikbegleitung möchten wir ein paar gemütliche, fröhliche Stunden bei Kaffee und Kuchen und einem guten Vesper mit euch verbringen. An diesem Nachmittag findet unser Diavortrag mit Bildern all unserer Aktivitäten der letzten Jahre statt. Diese Bilder könnt ihr selbstverständlich bestellen. Unseren Mai-Geburtstagskindern wünschen wir von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit und alles, was ihr euch selbst wünscht. Allen Kranken wünschen wir schnelle Genesung und ein baldiges Wiedersehen. AWO VORSTANDSCHAFT Vorschau Vatertagsfest 2015 Das traditionelle Vatertagsfest des Musikverein Schmiechen e.V. findet dieses Jahr von Mittwoch, 13. bis Sonntag, 17. Mai statt. Los geht es am Mittwochabend um 20:00 Uhr mit der Partyband „Herz-Ass“, und einer Trachtenparty. Am Donnerstag – Vatertag, spielen die „Original Schwabenkrainer“ zum Frühschoppen auf. Über die Mittagszeit bietet der Musikverein ein reichhaltiges Mittagessen an, anschließend geht es dann nahtlos mit Kaffee und Kuchen weiter. Ab 16:00 Uhr lassen es sich die Gastgeber des „Musikverein Schmiechen e.V.“ nicht nehmen, die Festzeltbesucher mit feiner Vatertags-Blasmusik selbst zu unterhalten. Die ultimative Partynacht mit der Band "Rocket" - Rockmusik zum Feiern und Staunen startet am Samstagabend. Rechtzeitig da sein lohnt sich, bis 21:30 Uhr gibt es verbilligten Eintritt. Der Sonntag steht ganz im Zeichen der Familie. Zudem findet in diesem Jahr beim Festplatz ab 09:30 Uhr wieder ein großes Oldtimertreffen statt. Zum Frühschoppen unterhalten die „Original Stehbach-Musikanten“, aus Oberstadion erstmals beim Vatertagsfest in Schmiechen die Gäste mit feiner Blasmusik. Über die Mittagszeit wird ein Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen angeboten. Ab 13:00 Uhr wartet auf die „Kleinen“ Festzeltbesucher eine Spielstraße, Malecke, Kinderschminken, etc.. Auf dem Vergnügungspark bieten die Fahrgeschäfte verbilligte Preise an. Im Festzelt spielt um 14:30 Uhr die Gemeinschaftsjugendkapelle Schmiechen-Schelklingen. Am späten Nachmittag unterhalten ab 15:30 Uhr die Musikerinnen und Musiker des „Musikverein Ersingen e.V.“ die Festzeltbesucher im Festzelt. Mehr Infos finden sie auf der Homepage www.musikvereinschmiechen.de Aufbau: Freitag, 08.05 - ab 16:00 Uhr Samstag, 09.05 - ab 8:00 Uhr Montag, 11.05 - ab 16:00 Uhr (nach Absprache) Dienstag, 12.05 - ab 16:00 Uhr Mittwoch, 13.05 - ab 13:00 Uhr (nach Absprache) Freitag, 15.05 - ab 9:00 Uhr Zwischenreinigung FrühjahrsAusflug der SeniorenUnion Liebe Freunde der SeniorenUnion, liebe Seniorinnen und Senioren der Stadt Schelklingen und der Teilgemeinden, damit die Pause bis zum Wiedersehen im Herbst nicht so lange wird, habe ich mich nun doch noch kurzfristig zu einem verspäteten „FrühjahrsAusflug“ entschließen können. Bitte notieren Sie sich hierfür schon den Termin: Donnerstag, den 18. Juni 2015. Unser Vormittagsprogramm sieht vor, den Besuch bei der Firma TRESS NUDELN in Münsingen, wo wir eingehend und sehr anschaulich über die Herstellung der verschiedenen Nudelsorten informiert werden. Wir sehen einen Film, der einen interessanten Einblick geben wird. Anschließend besteht natürlich die Gelegenheit zum Kauf dieser Nudeln, die im Outlet Shop etwas preiswerter angeboten werden. 07. Mai 2015, Nummer 19 26 Abbau: Sonntag, 17.05 - ab 21:00 Uhr Montag, 18.05 - ab 8:00 Uhr Sammlung von Altkleidern Zur Unterstützung unserer Jugendarbeit sammeln wir Altkleider und gebrauchte Schuhe. Altkleider bitte in Säcke verpackt, gebrauchte Schuhe paarweise gebündelt, getrennt von Altkleidern. Ihre Spende können Sie dienstags während der Musikprobe zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr vor dem Eingang des Musikerheims ablegen. Gerne dürfen Sie Ihre Spende jederzeit einem aktiven Musiker vorbeibringen, der diese dann weiterleitet. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich. Kuchenspenden für das Vatertagsfest 2015 Wir benötigen wie jedes Jahr für unser Vatertagsfest Kuchenspenden. Wer noch einen Kuchen backen möchte, sollte sich bitte bei unserem Vorstand Hubert Stoll unter der Telefonnummer: 07394 91234 melden. Wir würden uns freuen, wenn sich jemand melden würde. Ausfahrt Am Dienstag, den 26.5.2015 wollen wir mit der Fa. Fuchs eine Fahrt nach Herzogsweiler zur Schinkenräucherei Pfau machen, danach geht es weiter nach Pforzheim zum Modehaus Bader. Der Fahrpreis beträgt 31 Euro. Bitte meldet euch bis spätestens 15.5.2015 bei mir an. Abfahrtszeit und Abfahrtsort werde ich euch noch bekannt geben. Auf gutes Gelingen freut sich eure Elsbeth. Singnachmittag Zum nächsten gemütlichen Singnachmittag treffen wir uns am Mittwoch, den 13. Mai 2015 um 14:30 Uhr in Austermanns Gaststube in Schmiechen. Alle, die gerne singen, sind herzlich eingeladen. Kreisliga A Dank einer Klasseleistung holte sich der FC am Sonntag in Altheim ein 2:2 Unentschieden. Leider wurde die große kämpferische Leistung nicht mit einem Sieg belohnt. Die Hoffnung auf den Klassenerhalt bleibt jedoch weiterhin gewahrt. Torschützen: Lars Heider und Manuel Auber. Die Reserve gewann ihr Spiel in Altheim mit 2:1. Torschützen: Thomas Mannhardt und Torwart "Maude" per Handabschlag zum Siegtreffer. Sonntag 10.05.15 um 15.00 Uhr Res. 13.15 SG Ersingen - FC Schmiechtal Diese Chance beim Schlusslicht muss der FC unbedingt ergreifen. Der FC hofft auf das Mitwirken von Christoph Heimberger. Nur ein Sieg gegen das Team von Spielertrainer Neno Mrden lässt weiter hoffen. Wir bitten einmal mehr um zahlreiche und lautstarke Unterstützung in Ersingen. Landesfest des Hauptvereins in Sigmaringen Am kommenden Wochenende findet das diesjährige Landesfest des Schwäbischen Albvereins in der traditionsreichen Stadt Sig- maringen im Donautal statt. Am Samstag und Sonntag wird in und um Sigmaringen Kulturelles, auch mit internationaler Beteiligung, klassisches und thematisches Wandern, Erlebnisreiches für Jugend- und Familien, insgesamt ein vielseitiges Programm angeboten. Einfach mal hinfahren und erleben, was die Albvereinsfamilie bei ihrem Landesfest so auf die Beine stellt. Sigmaringen ist immer eine „Reise“ wert. Die Anreise mit der Bahn ist von Schelklingen aus problemlos möglich. Weitere Informationen zum Landesfest und zum Programm entnehmen sie bitte der Homepage des Schwäbischen Albvereins (http://albverein.net/) Kursprogramm Hallo Jugendliche, ihr habt Lust auf was Neues? Dann sind unsere Kursprogramme genau das Richtige für Euch. Wir laden alle Jugendliche ab Klasse 7 zu unserem neuen Kursprogramm ein. Ihr könnt Euch für jeden einzelnen Kurs anmelden, je nachdem worauf ihr Lust habt. Folgende Kurse stehen zur Auswahl: Was? Tischtennis Walking & Joggen Spiele drinnen o. draußen Fahrrad fahren Minigolf (jeder bezahlt selbst) Grillabend (Fleisch & Wurst bringt jeder selbst mit, den Rest machen wir) Wann? 2x dienstags von 10-11:30 Uhr 31.03.15 (weitere Termine nach Absprache mit Dominic) 3x donnerstags von 18-19 Uhr 16.04.15-30.04.15 3x freitags von 18-19 Uhr 08.05.15-22.05.15 4x freitags von 18-19:30 Uhr 12.06.15-26.06.15 & 10.07.15 1x Samstag ab 15 Uhr 18.07.15 1x Freitag ab 18 Uhr 24.07.15 Übungsleiter Dominic & Thomas Theresia & Thomas Kathrin, Carolin & Sarah Kathrin & Carolin Kathrin, Theresia & Sarah Alle die sich am Kursprogramm beteiligt haben Teilweise sind Teilnehmerzahlen begrenzt. Plätze werden nach Anmeldung unter 0174-94 15 13 7 bei Sarah Gaus vergeben. Wir freuen uns auf Euch! Die Jugendleitung des TSV Ingstetten PS: Ihr habt Lust auf unsere Programme aber die Termine passen zeitlich bei Euch nicht? Teilt uns das gerne mit, damit wir Euren Geschmack kennen lernen und ggf. neue Termine suchen können. Dafür dürft ihr mir gern auch eine E-Mail ([email protected]) oder SMS (0174-94 15 13 7) senden. Bundesliga LIVE im Sportheim. Freitag, 08.Mai kein Topspiel Samstag, 09.Mai 15.30 Uhr Gladbach - Leverkusen 18.30 Uhr Stuttgart - Mainz Sonntag, 10.Mai 17.30 Uhr Köln - Schalke 07. Mai 2015, Nummer 19 Freitag, 08.Mai "Power Disco" im Sportheim!!! Beginn:21.00 Uhr. Von 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr Eintritt frei!! Samstag, 16.05.15 Altpapiersammlung der SG Justingen. Singstunden Herzlichen Dank an alle Sängerinnen und Sänger für das Singen bei der Maiandacht. War wunderschön!! Fr., 8. Mai, 20.00 Uhr Singstunde im Gemeindehaus Fr., 15. Mai, 20.00 Uhr Singstunde im Gemeindehaus So., 17. Mai, 10.30 Uhr Feldmesse (brannte Linde) Wir freuen uns über neue Sänger und Sängerinnen. Ob noch ganz jung, etwas älter oder bereits im Rentenalter. Jede(r) ist bei uns herzlich willkommen. Auch eine einmalige "SchnupperSingstunde" ist jederzeit möglich. Elfmeterturnier für Freizeit-Teams Jetzt anmelden! 27 Aktive: Derbysieg für den FV !!!! Am Sonntag war der FV zu Gast beim Lokalrivalen in Justingen. Die erste Halbzeit lebte von Fehlern der Abwehrreihen. Wenn es vor einem Tor gefährlich wurde ging meist ein individueller Fehler voraus, wobei der FV leichte Feldvorteile hatte. Die zweite Halbzeit war wesentlich ansehnlicher. Unser Team kombinierte immer besser und kam zu guten Chancen, ehe Philip Schleicher einen langen Ball stark verarbeitete und zur Führung für den FV traf. In der Folge drückte der FC Alb auf den Ausgleich, wobei unser Team clever verteidigte und in 2 Situationen auch das Glück des Tüchtigen inne hatte. Letztendlich holte unser Team aber einen verdienten DERBYSIEG! Reserve: Auch unsere Reseve konnte ihr Derby gewinnen, wobei das Ergebnis hier wesentlich deutlicher ausfiel und es am Ende 4:0 für uns stand. Torschützen für den FV waren Denis Othmani (2) und Michael Fischer (2). Vorschau: Am Donnerstag empfängt der FV die SG Altheim zum Nachholspiel. Anpfiff ist um 18:30 Uhr. Am Sonntag, den 10.05. kommt der Tabellennachbar SSV Emerkingen ins Längental. Anpfiff ist um 15 Uhr (Reserve 13:15 Uhr) Jugend E-Jugend Zwei torreiche Heimsiege für unsere Spieler aus der E-Jugend. Ergebnisse FV Schelklingen-Hausen I : SG Griesingen I 5:0 FV Schelklingen-Hausen II : SG Griesingen II 7:1 Vorschau: Auswärtsspiel beim VfL Munderkingen Samstag, den 09.05. Spielbeginn E 2 um 11:15 Uhr, E1 um 12:15 Uhr Letzte Spiele: D (9er) –Jugend Bezirksstaffel TSG Ehingen - SGM Schelklingen 1:2 D (7er)–Jugend Kreisstaffel SGM Ehingen-Süd/Rottenacker II – SGM Schelklingen II 5:1 C (11er) –Jugend Kreisstaffel SGM Ertingen/Binzwangen - SGM Schelklingen 1:1 B-Jugend Leistungsstaffel SGM Schelklingen – SGM Federsee 4:3 Aktive: Punkteteilung im Längental !!! Am letzten Donnerstag hatte der FV die SG Öpfingen zu Gast im Längental. Beide Mannschaften hatten einen Lauf und verloren in der Rückrunde bis dato noch kein Spiel. Die erste Halbzeit gehörte klar den Gästen und so lag unser Team zur Halbzeit mit 0:1 in Rückstand. Im zweiten Durchgang steigerten sich die Mannen von Theo Trajkovski und hatten nun mehr vom Spiel. Nach einer schönen Hereingabe von Luca Schleiblinger fiel der Ball vor die Füße von Daniel Glökler, welcher aus kurzer Distanz zum Ausgleich einnetzte. Aufgrund der Spielanteil der Mannschafte in den beiden Halbzeiten hatten sich beide Teams den Punktgewinn verdient. Reserve: Unsere Reserve spielt bereits am Dienstag und verlor leider mit 1:3. Torschütze für den FV war Marek Schwarzmann. Nächste Spiele: D (7er)–Jugend Kreisstaffel Samstag, 09.05. 12:00h in Schelklingen SGM Schelklingen II – SGM Ringingen/Pappelau/Beiningen II D (9er)–Jugend Bezirksstaffel Samstag, 09.05. 13:30h in Schelklingen SGM Schelklingen – SGM Ostrach/Weithart Mädchen D (7er) Kreisstaffel Freitag, 08.05., 17:00h in Granheim SV Granheim – SGM Schelklingen C (7er) –Jugend Kreisstaffel Freitag, 08.05., 18:00h in Schmiechen SGM Schelklingen II – SGM Unlingen/Bussen II C (11er) –Jugend Kreisstaffel Samstag, 09.05. 14:45h in Schmiechen SGM Schelklingen – SGM Oberdischingen/Ersingen/Donaurieden B-Jugend Leistungsstaffel Samstag, 09.05. 16:00h in Ingstetten SGM Schelklingen – SGM Ablachtal Mädchen B (9er) Kreisstaffel Samstag, 09.05. 16:00h in Justingen SGM Schelklingen – FC Mengen 07. Mai 2015, Nummer 19 28 A-Jugend Kreisstaffel Samstag, 09.05. 16:00h in Schelklingen SGM Schelklingen – SSV Emerkingen Weitere Ergebnisse und Spielpläne finden Sie auf fussball.de oder fvschelklingen-hausen.de/junioren Sportplatzsanierung / - restaurierung Hausen o.U. Der Sportplatz in Hausen wurde im Herbst 2014 von einer Fachfirma saniert. Jetzt, im Frühjahr 2015, sehen wir die erfolgreiche "Restaurierung". Der Platz wurde bereits gemäht und gewalzt, die Steine entfernt. In der neuen Saison kann also in Hausen gespielt werden. Aus diesem Anlass möchten wir uns bei der Firma Heidelberger Zement, Schelklingen und der Firma Allgaier Agrarhandel, Allmendingen bedanken. Ohne deren großzügige Spenden wäre eine Sanierung in diesem Rahmen nicht möglich gewesen. Vielen Dank!!!!!! Anschließend gemütliches Beisammensein. Anträge zur Hauptversammlung bitte schriftlich bei Ute Engel bis zum Freitag, 8.5.2015, einreichen. Am Donnerstag, 7.5.2015 soll das Tennishaus geputzt werden und außerdem findet ein Arbeitseinsatz rund um das Tennishaus statt. Helfer sind willkommen. Terminverschiebung Der für den 8.Mai 2015 geplante Arbeitseinsatz zur Verbesserung unserer Wanderwege muss wegen krankheitsbedingter Abwesenheit unseres Wegewartes verschoben werden. Ein neuer Termin wird rechtzeitig im Stadtboten bekannt gegeben 03.05.2015 FC Alb - FV Schelklingen-Hausen 0:1 (0:0) 0:1 (60.) Philipp Schleicher Dorffest 2015 Nach einem Jahr Pause, möchten wir die gesamte Bevölkerung von Hausen, sowie alle Freunde und Mitglieder des Sport- und Gesangvereins Hausen zur aktiven Unterstützung für unser traditionelles Dorffest aufrufen. Das Dorffest findet am 27./28.06.2015 auf dem Dorfplatz beim Dorfzentrum statt. Es ist immer mehr festzustellen, dass die Bereitschaft für die Arbeitsdienste und den Auf- und Abbau abnimmt. Es wäre schade, wenn wir dieses Fest wegen Helfermangel nicht durchführen könnten. Leistet jeder einen kleinen Beitrag, ist es für den Einzelnen auch nicht zu viel. Deshalb werden in ca. einer Woche die Vorbereitungen beginnen und Vereinsmitglieder zur Arbeitseinteilung auf euch zukommen. Vorab ein herzliches Dankeschön für eure Unterstützung. Einladung zur Maiandacht Zur Maiandacht am Montag, den 11.05.2014, um 19.30 Uhr in der örtlichen Pfarrkirche ergeht herzliche Einladung. Nach der Andacht gehen wir zum Einkehren ins Gasthaus Rössle. Über einen zahlreichen Besuch und ein gemütliches Beisammensein würden wir uns sehr freuen! Tor zum 0:1 Nächste Spiele So, 10.05.15 (15:00) TSV Allmendingen : FC Schelklingen/Alb Mi, 13.05.15 (19:15) FC Schelklingen/Alb : SV Oberdischingen So, 17.05.15 (15:00) FC Schelklingen/Alb : SpVgg PflummernFriedingen Fr, 22.05.15 (19:00) SG Altheim : FC Schelklingen/Alb So, 31.05.15 (15:00) FC Schelklingen/Alb : SG Ersingen Sa, 06.06.15 (17:00) VfL Munderkingen : FC Schelklingen/Alb D Tennisabteilung Einladung zur Saisoneröffnung mit Hauptversammlung am Sonntag, 10.5.2015 ab 14.00 Uhr mit Doppelturnier, Kaffee und Kuchen. Abendessen ab 18.00 Uhr im Tennishaus. Einladung zur Jahreshauptversammlung Um 19.30 Uhr am 10.5.2015 findet die diesjährige Hauptversammlung der Tennisabteilung im SSV Hütten statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Interessierte eingeladen: Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Ausblick auf die Saison 2015 und Anträge 7. Verschiedenes D A N K E Matthias Meixner N K E - Für jede stumme Umarmung. - Für die vielen tröstenden Worte. - Für die Blumen- und Geldgaben. - Für die Pflege im Bürgerheim. - Für alle, die mit uns trauern. Die Kinder Renate, Gertrud, Gerhard und Brigitte mit Familien Im April 2015 TG-Stellplatz Der Schelklinger Stadtbote ist bei unseren Lesern ein wichtiger Bestandteil der Woche! Hirschgasse 6/1, ab sofort zu vermieten. Telefon 01516 3975299 Und wer’s zuverlässig und pünktlich austrägt hat was davon: – Einen regelmäßigen Nebenverdienst – Bewegung an der frischen Luft – und die Leser werden Sie mögen Spielzeug und mehr im Onlineshop www.lakinder.de Also bewerben Sie sich gleich bei uns! Austräger für den Schelklinger Stadtboten Am Vatertag im Gasthaus Hirsch Ersingen Gebiet AlemannenstraßeBahnhofstraße-Ringinger Straße... ab 1.7.2015 gesucht. ab 11.00 Uhr (bei jeder Witterung) Ochs am Spieß (aus eigener Haltung) Sandwiesenstr. 17 72793 Pfullingen Tel. 0 71 21/97 93-0 Fax 0 71 21/9 79 39 93 [email protected] Zur Unterhaltung spielen die Aachtalmusikanten Vo rankünd igung: Theater im Stad’l mit der Theatergruppe der evangelischen Kirchengemeinde Ersingen „Andorra“ von Max Frisch am Samstag, 16.05. und Sonntag, 17.05.2015. 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" ! $ ( (( ( #( % 90$ * %)) ."(*&+%&#(&&3" (&#,/ (*&$)-)*)4 $ !#*"%+%"%-.%!.%*! %)&&./))+)% 79<1"$ #*(#&'"*#)*&: "&(%'"(&:&&5&&!"*# )+$ &&+)(&+))*+&%(&(+&&"& %#*%+%%%%..)$%'%+%! & & üllner Natursteine für Grabmal, Kunst & Bau Treppen aus Holz, Stein & Stahl www.krebshilfe.de Helmut üllner GmbH Industriestraße 31 89601 Schelklingen Tel 07394-887 www.muellner-stein.de SPENDENKONTO IBAN: DE23 3705 0299 0000 8282 82 Gemeinsam mit Prof. Dr. Rita Schmutzler und Prof. Dr. Christian Reinhardt für das Leben. Hier könnte e Ihre Anzeig ! !! stehen 0 71 21/ 9 79 30 MUTTERTAGSAKTION 2014 AKTION 2015 Di., 10. 12.05.2015 bis Sa. 5. 2014 Damenmode u. -Wäsche regulär oder reduziert ab 30 können Sie diesen Gutschein im Wert von 10 abziehen in Abzug bringen jetzt bei Beide forschen gegen den Krebs. Erbach Blaubeuren Ehinger Str. 21 Karlstr. 15 GET SMART. Genießen Sie die smartesten Möglichkeiten – mit Loewe. BODENSEEOBST- und SAFTVERKAUF frisch und preiswert, direkt ab LKW Wir kommen diesen Sa., den 9. Mai 2015 Viele Sorten ÄPFEL, 2,5 kg, 4 kg, 10 kg, BIRNEN 2,5 kg 14.00-14.50 Uhr Westerheim, P. bei der Post hinter Raumausstatter 15.10-15.30 Uhr Donnstetten, Wertstoffsammelstelle a. d. L 252 15.55-16.40 Uhr Heroldstatt, vor der Berghalle 16.55-17.15 Uhr Ingstetten, Bushaltestelle b. Feuerwehrhaus 17.35-17.55 Uhr Schelklingen, vor dem Rathaus Pinova-Aktion Loewe Studio r Servicepartne Autorisier ter e im vic er rs tu Repara eigenen Haus Schlößlesgasse 12 •!" >UV<ÎRWPNW T 0731 / 38 39 15 • F 0731 / 38 17 40 [email protected] www.miele-conrad.de 10 kg 11,00 € Obsthof BUCHER GbR., Tel. 0 75 46/22 47 NEU NEU 5 SB-Waschplätze + Textilwaschanlage # : + C @ D ) $ & E ; % & 2 F ' - & ) " I J ( < G ) / A * ) = ) + , > 9 G 0 ( ) A - . ? 7 0 ( & E / 1 0 1 ) G 1 0 ; H K I L Neueröffnung nach Renovierung! ( ! 2 , . ) 3 # . 4 @ ' A ' % ) ( & & ' 2 ; 5 & ( , E + 6 ) B F - & + > ) G 7 / A 8 $ / ) 9 , 9 G ( 9 ) 1 ) 7 + ? A - ( & < E ) G ; H ) Industriestrasse 11 | 89601 Schelklingen Öffnungszeiten: Mo. - Sa. 06-22.00 Uhr
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