Stadtbote KW 19 2015

55. Jahrgang
Donnerstag, 07. Mai 2015
Nummer 19
Freibaderöffnung am 23. Mai 2015…
…die Badesaison geht endlich wieder los
ÖFFNUNGSZEITEN
täglich von 10 Uhr bis 20 Uhr
Die Verwaltung behält sich vor,
entsprechend dem Wetter, hiervon
abweichende Regelung zu treffen.
Auf der Homepage oder im
Freibad können Sie sich aktuell
informieren, ob das Freibad
geöffnet ist.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
und wünschen allen eine sonnige
Badesaison 2015!
PREISE
Einzeleintrittskarten Erwachsene
2,50 €
Einzeleintrittskarten Jugendliche
1,50 €
10er Karte Erwachsene
13,50 €
10 er Karte Jugendliche
22,50 €
Saisonkarte Erwachsene
35,00 €
Saisonkarte Jugendliche
20,00 €
Abendkarte für Erwachsene
1,50 €
(ab 18 Uhr nur Montag bis Freitag)
Gruppenkarten für Kinder
1,50 €
Familienkarte für den Haushaltsvorstand 35,00 €
Familienkarte für die Ehefrau/Ehemann
25,00 €
Familienkarte für das 1. und 2. Kind
je 10,00 €
Duschgebühren
1,00 €
on d
Badesais
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2
07. Mai 2015, Nummer 19
07. Mai 2015, Nummer 19
3
Urspringer
Kulturtage 2015
Klosterkirche Urspring
89601 Schelklingen
Freitag, 15. Mai 2015, 19:00 Uhr
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten.
Saxophon und Klavier mit Hayrapet Arakelyan
und freundlicher Unterstützung der Geschwister Gaß-Stiftung
Freitag, 12. Juni 2015, 19:00 Uhr
Wort und Orgel mit Achill Stein an der Orgel
Rezitation Martin Witzel, Hans Fischer und Gabi Thomä
Sonntag, 12. Juli 2015, 10:30 Uhr
Kantatengottesdienst mit Pfarrer Siegfried Fischer
Kantatenchor unter Leitung von Achill Stein
Während der gesamten Urspringer Kulturtage (15. Mai - 12. Juli 2015):
Kunstausstellung von Michel Ackermann, Frank Raendchen und Jürgen Metzger
07. Mai 2015, Nummer 19
4
47. Schmiechner Vatertag
Mittwoch: 13. Mai
ab 20:00 Uhr Trachtenparty mit „Herz-Ass“
Donnerstag: 14. Mai
10:30 Uhr Vatertagsfrühschoppen mit den
Original Schwabenkrainer
16:00 Uhr Vatertagsnachmittag mit dem MV Schmiechen e.V.
Samstag: 16. Mai
21:00 Uhr Partynacht mit „Rocket“ (Eintritt bis 21:30 Uhr nur 6,-€)
Sonntag: 17. Mai
ab 9:30 Uhr Großes Oldtimertreffen auf dem Festplatz
10:30 Uhr
Frühschoppen mit den Original Stehbach-Musikanten
ab 13:00 Uhr Spiel und Spaß für Kinder
14:30 Uhr
Gemeinschaftsjugendkapelle Schmiechen-Schelklingen
15:30 Uhr
Nachmittagsunterhaltung mit dem MV Ersingen e.V.
Donnerstag und Sonntag: Mittagessen, sowie Kaffee und Kuchen,
Großer Vergnügungspark
Wir bitten um Beachtung!!
In der Kalenderwoche 20 ist vorgezogener Redaktionsschluss.
Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge für das Mitteilungsblatt
einen Tag früher in das Portal einzustellen.
Der Abgabeschluss für die Anzeigen ist auch ein Tag früher.
Fink Verlag
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schelklingen.
Herausgeber: Bürgermeisteramt Schelklingen,
Telefon 0 73 94/2 48 - 0, Fax 0 73 94/2 48 - 50
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Michael Knapp, Bürgermeister,
für den übrigen Inhalt:
Fink GmbH Druck und Verlag · Postfach 7140 · 72784 Pfullingen
(Sandwiesenstraße 17) · Telefon 0 71 21/97 93 - 0 · Fax 0 7121/97 93 - 993
Bekanntmachung
STADT SCHELKLINGEN
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2009
(GBl. S. 185, 188) hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am
18. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1) den Einnahmen und Ausgaben von je 17.605.000 EUR
davon im Verwaltungshaushalt 14.786.700 EUR
im Vermögenshaushalt
2.818.300 EUR
07. Mai 2015, Nummer 19
5
2)dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von
1.000.000 EUR
3)dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs0 EUR
ermächtigungen von §2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
2.000.000 EUR.
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1) für die Grundsteuer
a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
340 %
(Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
340 %
2) für die Gewerbesteuer auf
345 %
der Steuermessbeträge.
Schelklingen, 19. März 2015
gez. Michael Knapp
Bürgermeister
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaftsplan der Wasserversorgung
Schelklingen für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund von § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185, 191) i.V.m.
§ 1 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Schelklingen
hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen aufgrund von §
14 EigBG i.V.m. den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
(EigBVO) vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) in seiner Sitzung
vom 18. März 2015 den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung
Schelklingen für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt
festgestellt:
§1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Schelklingen“ wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen und Aufwendungen von
556.300 EUR
im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von gesamt 259.500 EUR
815.800 EUR
2.mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von §2
Kassenkredite
100.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
300.000 EUR.
Schelklingen, 19. März 2015
gez. Michael Knapp
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachver-
halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Mit Erlass vom 14. April 2015 hat das Landratsamt Alb-DonauKreis die vom Gemeinderat am 18. März 2015 beschlossene
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
genehmigt. Die vom Gemeinderat am 18. März 2015 beschlossene Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 samt dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2015 wird nicht beanstandet
(§ 81 GemO).
Genehmigt wurde
• der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von
1.000.000 EUR
(§ 87 Abs. 2 GemO) unter folgenden Bedingungen:
1. Die Kreditaufnahme darf zeitlich erst nach der
Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2014 erfolgen.
Sofern sich nach der Jahresrechnung 2014, im Vergleich zur
Haushaltsplanung 2014, Verbesserungen ergeben, sind diese
Mittel vorrangig (anstatt der geplanten Kreditaufnahme) im
Jahr 2015 zu verwenden.
Insoweit würde sich dann der Gesamtbetrag der genehmigten
Kreditaufnahmen reduzieren.
2. Vor der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung hat die
Stadt Schelklingen gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde
im Blick auf die noch vorhandene, verfügbare allgemeine
Rücklage (ca. 2,365 Mio. EUR) nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 GemO erfüllt sind.
• der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
vorgesehenen Kreditaufnahmen von 100.000 EUR (§ 12 Abs. 1
EigBG, § 87 Abs. 2 GemO);
• den auf 300.000 EUR festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Wasserversorgung (§ 12 Abs. 1
EigBG, § 89 Abs. 2 GemO);
Die Stadt Schelklingen kann erneut, wie seit dem Haushaltsjahr
2012, planmäßig aus dem Verwaltungshaushalt keine Zuführung
zum Vermögenshaushalt erwirtschaften. Zur Deckung der laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts ist es vielmehr neuerlich
erforderlich, einen Betrag von rund 367.000 EUR aus dem Vermögenshaushalt zu finanzieren.
Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen ergibt sich
eine Nettoinvestitionsrate (NIR) von minus ca. 884.000 EUR, dies
entspricht ca. – 130 EUR pro Einwohner.
Zum Vergleich:
Der Landesdurchschnitt der NIR bei Gemeinden zwischen 5.000
und 10.000 Einwohnern lag im Jahr 2012 bei 266 EUR (je Einwohner). Der (bei nur drei Gemeinden dieser Größenklasse allerdings
wenig aussagekräftige) Kreisdurchschnitt lag im Jahr 2014 bei
21 EUR.
Positiv ist zu vermerken, dass die (negative) Zuführung vom
Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt im Vergleich
zum Vorjahr um rund 618.000 EUR abgenommen hat. Neben
einigen Mehreinnahmen bei den Steuern und den Schlüsselzuweisungen beginnt offenbar auch die Arbeit der im vergangenen Jahr eingesetzten Strukturkommission erste Früchte
zu tragen. Für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018
zeichnen sich weitere Verbesserungen ab; es ergeben sich voraussichtlich durchweg Zuführungen vom Verwaltungs- zum
Vermögenshaushalt.
Da die genehmigten Kreditermächtigungen der Vorjahre nicht in
Anspruch genommen werden sollen, wird die Stadt Schelklingen
am Jahresende 2015 einschließlich des Eigenbetriebs Wasserversorgung einen Schuldenstand von ca. 6,249 Mio. EUR aufweisen.
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 920 EUR pro
Einwohner. Die landesweite Durchschnittsverschuldung bei Ge-
6
Das eigentliche Plangebiet ist ca. 57,44 ha groß. Davon sind 28,1 ha bestehende
Betriebsfläche und 29,3 ha bisher unbebaute Fläche. Die räumliche Lage befindet sich au
Gemarkung Schelklingen, südöstlich der Bahnlinie und südwestlich der „Ringinger Straße
240“.
07. Mai 2015, Nummer 19
Das eigentliche Plangebiet wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenz
meinden in der Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner lag im
Jahr 2013 bei 870 EUR/Einwohner.
Mit der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 wurden, im
Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres, die geplanten Investitionen und die dafür erforderlichen Kreditaufnahmen deutlich zurück gefahren.
Nach der vorjährigen Finanzplanung hätte sich ein Schuldenstand
der Stadt Schelklingen zum 31. Dezember 2017 von 16,079 Mio.
EUR ergeben.
Die aktuelle Finanzplanung sieht nur noch weitere Kreditaufnahmen von rund 1,0 Mio. EUR vor; zum Finanzplanungsende am 31.
Dezember 2018 ergibt sich damit voraussichtlich eine Gesamtverschuldung von ca. 5,754 Mio. EUR.
Der Haushalt 2015 ist, wie in den Vorjahren, nicht gesetzmäßig,
weil die Zuführung des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt mit Krediten finanziert werden soll. Zulässige Ersatzdeckungsmittel (z.B. Rücklage) stünden zwar in einer Größenordnung von rund 2,365 Mio. EUR noch zur Verfügung, diese sollen
aber nach der Planung der Stadt weiter geschont werden. Im
Blick auf die nach der Finanzplanung zu erwartenden (positiveren)
Entwicklung wird von einer förmlichen Beanstandung ausnahmsweise nochmals abgesehen. Um die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen für Kreditaufnahmen sicherzustellen, konnte der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen nur mit den beiden aufgeführten Bedingungen genehmigt werden.
Obwohl sich im gesamten Finanzplanungszeitraum eine Verbesserung der Finanzsituation abzeichnet, ist der Stadt dringend
anzuraten, den im Jahr 2014 mit der Bildung der Strukturkommission eingeschlagenen Konsolidierungskurs beizubehalten.
Langfristiges Ziel muss sein, den Verwaltungshaushalt durch
eine umfassende Ausgaben- und Aufgabenkritik strukturell und
nachhaltig deutlich zu stärken. Dazu sind auch sämtliche Gebührenhaushalte und die kostenrechnenden Einrichtungen zu prüfen
und ggf. neu zu kalkulieren. Der Verwaltungshaushalt sollte in eine
Lage versetzt werden, möglichst in jedem Jahr eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 der Stadt Schelklingen liegt vom 08.05.2015 - 13.05.2015 und vom 18.05.2015
– 20.05.2015, je einschließlich, auf dem Rathaus, Marktstraße 15,
Zimmer 003, öffentlich aus.
Der Teilbereich 2 nimmt 4,8 ha ein. Er zieht sich auf Gemarkung
Schelklingen, nordöstlich der Ringinger Straße (L 240), entlang
DerHangkante
Teilbereich 2 des
nimmtEhinger
4,8 ha ein.
Er zieht
Gemarkung Schelklingen, nordöstlic
der
Haus
undsich
derauf
Steighalde.
der Ringinger Straße (L 240), entlang der Hangkante des Ehinger Haus und der Steighal
Der Teilbereich 2 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt,
begrenzt:
Der Teilbereich
2 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
................................................
Stadt Schelklingen
Alb-Donau-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Satzung
1. Bebauungsplanentwurf “Zementwerk Schelklingen“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
“Zementwerk Schelklingen“
Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen,
Schmiechen Alb-Donau-Kreis
Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten
Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen,
Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen, gemäß § 74 Abs.
7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) als jeweils
selbstständige Satzung beschlossen.
Das eigentliche Plangebiet ist ca. 57,44 ha groß. Davon sind 28,1 ha
bestehende Betriebsfläche und 29,3 ha bisher unbebaute Fläche.
Die räumliche Lage befindet sich auf Gemarkung Schelklingen, südöstlich der Bahnlinie und südwestlich der „Ringinger Straße L 240“.
Das eigentliche Plangebiet wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
Der Teilbereich 3 mit 1,6 ha liegt zwischen dem Schmiechener See
und der Marhalde auf Gemarkung Schmiechen.
Der Teilbereich 3 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
07.
2015,
Nummer
19
DerMai
Teilbereich
3 mit
1,6 ha liegt zwischen
dem Schmiechener See und der Marhalde auf
7
Gemarkung Schmiechen.
Der Teilbereich 3 wird, wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
Der Teilbereich 4 (Plan A 1) befindet sich in den Gewannen Hühnerberg, Oberer Hühnerberg und Vohenbrunnen. Es handelt sich
dabei um den Steinbruch der Firma HeidelbergCement auf Gemarkung Schelklingen. Konkret handelt es sich um die Flurstücke
Der 825,
Teilbereich
(Plan A1430.
1) befindet
in den Gewannen
Oberer
Hühnerberg
Nr.
8484 und
Diesich
Flächen
habenHühnerberg,
insgesamt
eine
Größe
und Vohenbrunnen. Es handelt sich dabei um den Steinbruch der Firma HeidelbergCement
von
ca.
6,19
ha.
Die
kreisrunde
Fläche
A2
und
A4
befindet
sich
auf Gemarkung Schelklingen. Konkret handelt es sich um die Flurstücke Nr. 825, 848 und
1430.
Die FlächenAnschluss
haben insgesamt
Größe
von ca. 6,19 ha. Die
kreisrunde
Fläche A2
im
östlichen
aneinedie
Brecheranlage
von
Heidelbergund A4 befindet sich im östlichen Anschluss an die Brecheranlage von HeidelbergCement,
Cement,
die Fläche A2 ca. 400 m nördlich davon und die Fläche
die Fläche A2 ca. 400 m nördlich davon und die Fläche A4 ca. 900 m nordöstlich davon
oberhalb
Steinbruches
in Richtungdavon
Ringingenoberhalb des Steinbruches in
A4
ca. des
900
m nordöstlich
Richtung
Ringingen
DerwieTeilbereich
4 Planzeichnung
(Plan A 1) wird
wiebegrenzt:
in nachDer Teilbereich
4 (Plan A 1) wird
in nachfolgender
dargestellt
folgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die
Örtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den
§§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist
und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von
drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215
Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Schelklingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird
nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt
Schelklingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind
oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Schelklingen:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Schelklingen, den 07.05.2015
Michael Knapp
Bürgermeister
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stadt Schelklingen
Alb-Donau-Kreis
Ziel der
ist es,ist
für es,
das bestehende
Zementwerk eineZementwerk
planungsrechtlicheeine
Grundlage
Ziel
derPlanung
Planung
für das bestehende
plazu schaffen und weitere Gewerbeflächen planungsrechtlich zu sichern.
nungsrechtliche Grundlage zu schaffen und weitere GewerbefläIm Einzelnen
gilt für den Bebauungsplan
die Planzeichnung (Teile A und A1) und der
chen
planungsrechtlich
zu sichern.
Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die
Im
Einzelnen
giltA für
Bebauungsplan
dieBPlanzeichnung
(Teile
Planzeichnung
(Teile
und den
A 1) und
der Schriftliche Teil (Teil
2.), jeweils mit dem Datum
22.04.2015.
Avom
und
A1) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über
die
Bauvorschriften
die Planzeichnung
(Teile
A und A
Der Örtlichen
Bebauungsplan
„Zementwerk Schelklingen“,
Stadt Schelklingen,
Gemarkungen
und die Örtlichen Bauvorschriften „Zementwerk Schelklingen“,
1)Schelklingen,
und der Schmiechen
Schriftliche
Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom
Stadt Schelklingen, Gemarkungen Schelklingen, Schmiechen, treten mit dieser öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 (7) LBO).
22.04.2015.
Der
Bebauungsplan
Schelklingen“,
Stadt SchelklinDer Bebauungsplan
und die„Zementwerk
Örtlichen Bauvorschriften
sowie deren Begründungen
können
bei derGemarkungen
Stadt Schelklingen, Schelklingen,
Stadtverwaltung, Marktstraße
15, 89601und
Schelklingen,
während
gen,
Schmiechen
die Örtlichen
der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bauvorschriften „Zementwerk Schelklingen“, Stadt Schelklingen,
Jedermann kann denSchelklingen,
Bebauungsplan undSchmiechen,
die Satzung über die
Örtlichen
Gemarkungen
treten
mitBauvorschriften,
dieser öfsowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
fentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und
§Auf
74die(7)Vorschriften
LBO). des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten
Der
Bebauungsplan
dieschriftlich
Örtlichen
sowie
Vermögensnachteile,
deren und
Leistung
beim Bauvorschriften
Entschädigungspflichtigen
zu
deren Begründungen können bei der Stadt Schelklingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Satzungen
Bebauungsplan
2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“
mit Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen
Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in
öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen
mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Das Plangebiet ist ca. 0,1 ha groß. Das Plangebiet befindet sich im
östlichen Siedlungsbereich von Schelklingen in der Mörikestraße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die
Flst. Nrn. 412/1 und 412/2.
Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.04.2015 in öffentlicher Sitzung die 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung
Schelklingen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit ihm
aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden –
Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
8
Das Plangebiet ist ca. 0,1 ha groß. Das Plangebiet befindet sich im östlichen
Siedlungsbereich von Schelklingen in der Mörikestraße. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst die Flst. Nrn. 412/1 und 412/2.
07. Mai 2015, Nummer 19
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung Schelklingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
dargestellt
abgegrenzt:
die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
Das Plangebiet
wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt
abgegrenzt:
wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind
oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet
oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Schelklingen, den 07.05.2015
Michael Knapp
Bürgermeister
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am 22.04.2015 folgende Satzung beschlossen:
I. Rechtsform und Zweckbestimmung
der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
§ 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
Im Einzelnen gilt für die 2. Änderung des Bebauungsplans "ÖstIm Einzelnen
giltdie
fürPlanzeichnung
die 2. Änderung
Bebauungsplans
"Östlicher
Stadtteil
II" die
licher
Stadtteil II"
(Teil des
A) und
der Änderungs(1) Die Stadt Schelklingen
betreibt die Obdachlosen- und FlüchtPlanzeichnung
(Teilden
A) Entwurf
und der der
Änderungstexteil
(Teil B 1.), fürdie
den Entwurf
der Örtlichen
texteil
(Teil B 1.), für
Örtlichen Bauvorschriften
lingsunterkünfte
als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung in
Bauvorschriften(Teil
dieA)
Planzeichnung
(Teil A) und der
B 2.), einer
jeweils
mit
Planzeichnung
und der Änderungstexteil
(TeilÄnderungstexteil
B 2.), jeweils (Teil
der Form
unselbständigen
Anstalt des öffentlichen Rechts.
dem
Datum
vomvom
22.04.2015.
mit
dem
Datum
22.04.2015.
(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von ObDie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher Stadtteil II“, dachlosen von der Stadt Schelklingen bestimmten Gebäude,
Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen und die Örtlichen Wohnungen und Räume.
Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Östlicher (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von PerStadtteil II“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Schelklingen treten sonen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme
mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz
BauGB und § 74 (7) LBO).
- FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Stadt SchelDer Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie de- klingen bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.
ren Begründungen entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB können bei (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorüberder Stadtverwaltung Schelklingen - Marktstraße 15, 89601 Schel- gehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder
klingen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete UnterÖrtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen kunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in
§ 2 Benutzungsverhältnis
den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu bean- Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
tragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten
Entschädigungs-ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und
Größe besteht nicht.
Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
§ 3 Beginn und Ende der Nutzung
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
sichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der der Benutzer die Unterkunft bezieht.
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch
Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB schriftliche Verfügung der Stadt Schelklingen. Soweit die Benutbeachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 zung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen ZeitAbs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- punkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis
res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt mit der Räumung der Wohnung.
Schelklingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendma- (3) Eine Umsetzung in eine andere Unterkunft kann aus wichtigem
chung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel Grund verfügt werden, insbesondere wenn
begründen soll, darzulegen.
1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, ErEine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften weiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der ak- geräumt werden muss;
tuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfah- 2. bei angemieteten Wohnungen das Miet- oder Nutzungsverhältrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nis zwischen dem Vermieter und der Stadt Schelklingen beendet
nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeich- wird;
neten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb 3. die bisherige Unterkunft nach Auszug oder Tod von Haushaltseines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt angehörigen unterbelegt ist;
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4. der Benutzer/die Benutzerin Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung
von Mitbewohnern und Nachbarn führen und diese Konflikte auf
andere Weise nicht zu beseitigen sind;
5. der Benutzer/die Benutzerin mit mehr als drei Monatsbeträgen
der Benutzungsgebühr im Zahlungsrückstand ist.
6. die Stadt die bisherige Unterkunft zu anderen gemeindlichen
Zwecken benötigt.
§ 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden.
(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu
behandeln , im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße
Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach
Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind.
(3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem
überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Stadt vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen
verpflichtet, die Stadt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder
Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung
der Stadt, wenn er
1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten
aufnehmen will es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche
Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;
3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in
oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft
anbringen oder aufstellen will;
4. ein Tier in der Unterkunft halten will;
5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug
abstellen will;
6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will.
(5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn
der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle
Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3
und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes
Verschulden, übernimmt und die Stadt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt.
(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen
erteilt werden.
Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Hausund Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze
einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten.
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder
sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner
oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück
beeinträchtigt werden.
(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die
Stadt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren
Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).
(9) Die Stadt kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen.
(10) Die Beauftragten der Stadt sind berechtigt, die Unterkünfte in
angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung
werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie
haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen
auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne
Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird
die Stadt einen Schlüssel zurückbehalten.
§ 5 Instandhaltung der Unterkünfte
(1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen
Unterkunft zu sorgen.
9
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird
eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen
eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer
dies der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur
unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird.
Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der
Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der
Benutzer haftet, kann die Stadt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
(4) Die Stadt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der
Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der
Stadt zu beseitigen.
§ 6 Räum- und Streupflicht
Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).
§ 7 Hausordnungen
(1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft
kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume
bestimmt werden, erlassen.
§ 8 Rückgabe der Unterkunft
(1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer
die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten,
sind der Stadt bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
(2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen
hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen
Zustand wieder herstellen. Die Stadt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
(3) Zurückgelassene Sachen werden auf Kosten des bisherigen
Benutzers bzw. seiner Erben entfernt und, sofern es sich nicht
um wertlose Sachen bzw. Abfall handelt, in Verwahrung genommen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens
drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht
abgeholt, gilt das Eigentum daran als aufgegeben. Verwertbare
Sachen können veräußert oder einem gemeinnützigen Zweck
zugeführt werden. Soweit Rückstände aus dem Benutzungsverhältnis bestehen, werden Erlöse aus der Veräußerung zur Tilgung
verwendet.
§ 9 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.
(2) Die Haftung der Stadt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten
gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig
zufügen, übernimmt die Stadt keine Haftung.
§ 10 Personenmehrheit als Benutzer
(1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus
diesem als Gesamtschuldner.
(2) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben
werden.
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10
(3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem
Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich
mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für
und gegen sich gelten lassen.
§ 11 Verwaltungszwang
Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine
bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang
nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch
schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1).
III. Gebühren für die Benutzung
der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
§ 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
(1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren
erhoben.
(2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.
§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist
die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung
der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Betriebskosten werden nach Möglichkeit direkt durch die
Versorgungsunternehmen mit den jeweiligen Nutzern verrechnet. Hierfür werden entsprechende Vorauszahlungen erhoben.
Ansonsten ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe- der Betriebskosten die Anzahl der Personen.
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat 6,90 Euro.
(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 80 Euro.
(4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung
1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.
§ 14 Entstehung der Gebührenschuld,
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft
und endet mit dem Tag der Räumung.
(2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit
dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht
im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld
für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht.
§ 15 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.
(2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen
Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2.
(3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten.
IV. Ordnungswidrigkeiten - Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig i.S. von § 142 Abs. 1 der Gemeindeordnung
in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die überlassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt;
2. § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem überlassenen
Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält;
3. § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht nachkommt;
4. § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkünfte Dritte aufnimmt;
5. § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegenstände aufstellt;
6. § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält;
7. § 4 Abs. 4 Nr. 5 Kraftfahrzeuge abstellt;
8. § 4 Abs. 4 Nr. 6 in der Unterkunft Veränderungen vornimmt;
9. § 4 Abs. 10 den Beauftragten der Stadtverwaltung den Zutritt
verwehrt;
10. § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt;
11. § 7 Abs. 2 gegen Bestimmungen in der Hausordnung verstößt,
12. § 8 Abs. 1 die Unterkunft nicht sauber geräumt und sauber
zurückgibt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
1.000,00 geahndet werden (§ 17 OwiG).
§ 17 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Schelklingen vom 18.09.1991 außer
Kraft.
V. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder
Formvorschriften
nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen der Satzung wird nach § 4 der
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schelklingen, den 22.04.2015
Michael Knapp
Bürgermeister
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stadt Schelklingen
Alb-Donau-Kreis
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeindewaage
vom 04. November 1980 - Waaggebührenordnung Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hat der Gemeinderat der Stadt Schelklingen am 22. April 2015
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeindewaage - Waaggebührenordnung - vom 04. November 1980 wird
aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Schelklingen, 22. April 2015
gez. Michael Knapp
Bürgermeister
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Schelklingen
Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ - Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat in seiner öffentlichen
Sitzung vom 22.04.2015 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das geplante
Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ beschlossen.
Das Untersuchungsgebiet wird entsprechend dem abgedruckten
Kartenausschnitt vom 20.03.2015 begrenzt.
07. Mai 2015, Nummer 19
Der Lageplan kann im Rathaus der Stadt Schelklingen während
der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
11
Öffnungszeiten
und wichtige Telefonnummern
Stadtverwaltung
0 73 94/248-0
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können weiterhin
Sprechstunden vereinbart werden.
Stadtbücherei „Im alten Rathaus“ 0 73 94/91 61 90
Dienstag bis Freitag
15:00 bis 18:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch
10:00 bis 12:00 Uhr
Stadtmuseum0 73 94/28 76
Sonntag
10:00 bis 12:00 Uhr und14:00 bis 16:00 Uhr
01 51/23 07 09 62
Hohle Fels Schelklingen
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntags
Informationszentrum Biosphärengebiet Hütten
Sonntags und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr0 73 94/24 80
Kläranlage
Telefon Kläranlage
0 73 94/25 74
Mobiltelefon der Bereitschaft
01 73/9 88 21 44
Wasserversorgung Kernstadt und Ortsteile
Notfall-Telefonnummer des Wassermeisters
Telefon Bauhof
0 73 94/24 57 55
Telefax Bauhof
0 73 94/24 56 02
Mobiltelefon der Bereitschaft
01 72/7 80 35 10
Landeswasserversorgung
Zentralwarte Langenau
0 73 45/96 38 21 20
Albwasserversorgungsgruppe VIII/IX nur Ortsteile
Wasserwerk Gundershofen
0 73 84/65 00
oder Landeswasserversorgung
Zentralwarte Langenau
0 73 45/96 38 21 20
Mobiltelefon Herr Pfaff
01 57/35 15 27 15
Mobiltelefon Herr Ruhland
01 73/3 02 94 70
Erdgas Südwest GmbH, Gasversorgung
Störungs-Nr. 08 00/0 82 45 05
EnBW, Stromversorgung
Störungs-Nr. 08 00/3 62 94 77
Der Beschluss ist nach § 141 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.
Hinweise:
Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht
gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Satzung.
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihren
Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder
zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Ergänzende Informationen, Ansprechpartner:
Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Tübingen
sind der Stadt Schelklingen Finanzhilfen aus der Städtebauförderung des Bundes und Landes für das geplante Sanierungsgebiet
Stadtkern III bewilligt worden. Im Zuge der Voruntersuchungen
werden in nächster Zeit die Eigentümer und Bürger sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur geplanten Sanierung
informiert und beteiligt.
Als Ansprechpartner steht die Stadtverwaltung (Tel. 07394-2480,
E-Mail: [email protected]) sowie der Sanierungsbeauftragte
der Stadt, Herr Wolfgang Geyer, Kommunalberatung (Tel. 071131058778, E-Mail: [email protected]) zur Verfügung.
gez. Michael Knapp
Bürgermeister
Ortsverwaltung Schmiechen
OVin Kerstin Scheible
[email protected]
Montag und Freitag
Ortsverwaltung Justingen
OV Jürgen Stoll
[email protected]
Montag und Donnerstag
Ortsverwaltung Ingstetten
OV Dieter Schmucker
[email protected]
Dienstag
Donnerstag
Ortsverwaltung Hausen
OV Jürgen Glökler
[email protected]
Montag
Donnerstag
Ortsverwaltung Hütten
OV Stefan Tress
[email protected]
Montag
Ortsverwaltung Gundershofen
OVin Doris Holzschuh
[email protected]
Freitag
Ortsverwaltung Sondernach
OVin Doris Holzschuh
[email protected]
Freitag
0 73 94/91 62 00
18:00 bis 19:00 Uhr
0 73 84/2 07
19:00 bis 20:00 Uhr
0 73 84/2 27
18:00 bis 19:00 Uhr
18:00 bis 19:00 Uhr
0 73 94/7 77
18:00 bis 19:00 Uhr
19:00 bis 20:00 Uhr
0 73 84/2 36
18:00 bis 20:00 Uhr
0 73 84/2 28
19:00 bis 20:00 Uhr
0 73 84/2 35
17:30 bis 18:30 Uhr
07. Mai 2015, Nummer 19
12
NOTRUFE * BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE * APOTHEKEN
Allgemeine notrufe
Polizeinotruf110
Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle
112
Krankentransporte:
0731 19222
Polizeiposten Schelklingen
07394 933880
Polizeirevier Ehingen
07391 588-0
Ärzte
Zentrale der ärztlichen Notrufnummern
Montag, Dienstag, Donnerstag ab 18 Uhr, Mittwoch ab 13 Uhr, Freitag ab 16
Uhr! An gesetzlichen Feiertagen, bzw. falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist:
0180 1929230
für Laichingen u. Umgebung
für Blaubeuren u. Umgebung
0180 1929237
Neu ab 01.01.2014
für Schelklingen und Teilorte 0180 1929235
(gehören jetzt zu Ehingen)
Der ärztliche Bereitschaftsdienst beginnt seit der Neuregelung freitags jetzt schon um 16 Uhr und dauert bis Montag 8 Uhr.
Die Notfallpraxis im Krankenhaus Ehingen ist Samstag, Sonntag
und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet.
Kernsprechstundenzeiten sind von 9 bis 12 Uhr und 15 bis
19 Uhr. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur
Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen sie keinen Termin.
An normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.
Augenärztlicher Notfalldienst
0731 1400140
Notfalldienst der
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
0731 1400140
Zahnärztlicher
Bereitschaftsdienst
01805 911601
Tierärztlicher Notfalldienst
Ambulanter Kleintier-Notdienst, Tierarztpraxis Kay, Tel. 07394 245585
Tierarztpraxis Dr. Martin Odenwäller,
Schelklingen-Ingstetten, Tel. 0 73 84 64 88
Apotheken
Notdienst der Apotheken:
1 18 99 oder 1 80 5 00 29 63
Homepage der Landesapothekenkammer
http://lak-bw.notdienst-portal.de
Samstag, 09.05.2015:
Bogenschütz-Apotheke Munderkingen, Obertorplatz 2,
Tel. 07393 3303
Kloster-Apotheke Blaubeuren, Karlstr. 30, Tel. 07344 5050
Sonntag, 10.05.2015:
Apotheke im Schleckerland Ehingen, Talstr. 3, Tel. 07391 755631
Apotheke Westerheim, Wiesensteiger Str. 9, Tel. 07333 6909
Donnerstag, 14.05.2015 (Christi Himmelfahrt):
Linden-Apotheke am Sternplatz Ehingen, Gymnasiumstr. 19,
Tel. 07391 5511
Alb-Apotheke Heroldstatt, Am Berg 13, Tel. 07389 608
Beratungsdienste
1.Aids-Hilfe, Furttenbachstraße 14, Ulm
Tel. 0731 19411
2. Beratungsstelle für Schwangerschafts-
fragen und Familienplanung,
Schelergasse 6, Ulm Tel. 0731 6 47 50
3. Blaues Kreuz, Suchtkrankenhilfe,
Karlstraße 61, Ulm
Tel. 0731 21662
4. Caritasverband Ulm, Psychologische
Beratungs- und Behandlungsstelle
für Suchtkranke und Angehörige
in Kooperation mit der Diakonie,
Baldingerweg 4, Ulm
Tel. 0731 9316550
5. Caritasverband Ulm,
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche,
Baldingerweg 4, Ulm Tel. 0731 37081
6. Drogenhilfe Teehaus,
Radgasse 1-3, Ulm
7. Kreuzbund Ulm e.V.,
Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft
für Suchtkranke und deren
Angehörige
Mödritzer Straße 18, Erbach
8. Kinderschutzbund Ulm,
Wielandstraße 52
Tel. 07305 5724
Tel. 0731 28042
Bei den an dieser Stelle veröffentlichten Diensten handelt es
sich nur um einen Teil aller Angebote. Weitere Dienste entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder dem Wegweiser des Landkreises für Selbsthilfegruppen im Alb-Donau-Kreis, erhältlich
im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sozialdezernat.
Benötigen Sie häusliche Krankenpflege • Hilfeleistungen
Essen auf Rädern • Betreuung zu Hause,
dann stehen Ihnen nachfolgend genannte Sozialeinrichtungen zur
Verfügung:
- Sozialstation Erbach, Bereich Schelklingen,
Erlenbachstr. 19, 89155 Erbach, Tel. 07305 3601
- DRK Ulm, Tel. 0731 1444-28, -33
- Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH,
Alb-Donau-Kreis, Telefon 0800-0 586586
- Diakonische Bezirksstelle, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren,
Tel. 07344 9522696
- Diakonie-Station, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren, Tel. 07344 84 47
Tel. 07 31 2 40 66
Hospizgruppe
Einsatzleitung Telefon 0172 4218194
Krankentransport 0731-19222
Bereitschaftsdienst des
St. konradihauses
Der ständige Bereitschaftsdienst des St. Konradihauses ist unter der
Ruf-Nummer 0171 6464883 erreichbar.
07. Mai 2015, Nummer 19
13
Rathaus geschlossen
An den Brückentagen nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 15. Mai
2015, und nach Fronleichnam, Freitag, 5. Juni 2015 bleibt das
Rathaus geschlossen. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Stadtverwaltung
Gewerbe- und Grundsteuervorauszahlungen
15.05.2015
Die Gewerbe- und Grundsteuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass am 15.05.2015 die zweite Rate der Vorauszahlungen auf die Gewerbe- und Grundsteuer 2015 fällig wird.
Die Steuerpflichtigen, die kein Lastschriftmandat erteilt haben,
werden gebeten, die Raten termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse zu bezahlen.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass bei verspäteter Zahlung
die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden müssen.
Bei den Steuerpflichtigen, die ein Lastschriftmandat erteilt haben,
wird die fällige Rate abgebucht.
Stadt Schelklingen, Steueramt
- erstmals einen Hund halten
- mehr oder weniger Hunde als bisher zu versteuern haben
- keinen Hund mehr halten
müssen dies bei der Stadtverwaltung, Steueramt, Zimmer Nr. 007
(Tel. 07394 248-16), e-Mail: [email protected] schriftlich anzeigen.
Bei einem Umzug mit einem Hund von einer Stadt/Gemeinde
nach Schelklingen besteht ebenfalls Anzeigepflicht, auch wenn
in der bisherigen Stadt/Gemeinde die Hundesteuer bereits bezahlt wurde.
Die Steuerpflicht beginnt am 01. des folgenden Kalendermonats.
Steuerbefreit sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der
Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen,
Rettungshunde mit Prüfung oder Hunde zur Bewachung, die vom
nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
die Hundehaltung beendet wird. Dies ist innerhalb eines Monats
beim Steueramt anzuzeigen, sowie die Steuermarke zurück zu
geben. Die zu viel bezahlte Steuer wird anschließend zurück erstattet. Trifft eine Steuervergünstigung nicht mehr zu, ist diese
ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Vordrucke für die An- und Abmeldung der Hundesteuer erhalten
sie im Bürgerbüro Zimmer EG 010, Steueramt Zimmer EG 007,
den Ortsverwaltungen und auf der Homepage der Stadt Schelklingen www.schelklingen.de.
An- und Abmeldung Hundesteuer
Aufgrund der Satzung über die Hundesteuer der Stadt Schelklingen unterliegt das Halten eines über 3 Monate alten Hundes
der Steuer.
Hundehalter, die
Abteilung Schelklingen
Am 19. April 2015 trafen sich die Mitglieder der Abteilung Schelklingen, um ein entsprechendes aktuelles Gruppenbild zu erstellen.
Öffnungszeiten Reisigplatz Justingen
Altpapiersammlungen
Folgende Altpapiersammlungen finden in der nächsten Zeit statt:
- Samstag,
16. Mai 2015
TSV Schmiechen
- Samstag,
16. Mai 2015
SG Justingen
Öffnungszeiten Recyclinghof Schelklingen
Der Recyclinghof in Schelklingen ist am
Mittwoch von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Sommerzeit)
Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.
Öffnungszeiten Reisigplatz Schmiechen
Der Reisigplatz in Schmiechen ist
samstags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.
Bitte halten Sie sich an diese Öffnungszeit und werfen Sie
Ihre Gartenabfälle nicht über den Zaun oder laden es auf dem
Grundstück einfach ab!
Der Reisigplatz bei der Deponie Sandburren in Justingen ist zu
folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
Dienstag und Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Samstag
von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine Anlieferung möglich.
Entsorgung von Gartenabfällen, Heckenschnitt & Strauchgut im Stadtgebiet
Sie können auf dem Recyclinghof in Schelklingen sowie auf den
Reisigplätzen in Schmiechen und Justingen zu den genannten
Öffnungszeiten Gartenabfälle sowie Heckenschnitt & Strauchgut
anliefern.
An allen drei Standorten sind Container für die private Entsorgung zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass nur Heckenschnitt/Strauchgut bis
zu einem Durchmesser von 4 cm angenommen wird. Bitte
liefern Sie Ihr Material nur in kleineren Stücken (höchstens
1 m lang und nicht dicker als 4 cm) an.
Sollte ihr Entsorgungsmaterial dicker sein bzw. haben Sie eine
größere Menge, ist dies auf einer der Deponien des Landkreises
z.B. „Litzholz“ in Ehingen-Sontheim oder „Unter Kaltenbuch“ in
Laichingen–Suppingen zu entsorgen. Eine Anlieferung bis 100
kg/pro Tag ist dort kostenlos.
Gebühren des Alb-Donau-Kreises für die Grüngutentsorgung (Kompostierungsanlagen „Unter Kaltenbuch“ und „Litzholz“):
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14
Abteilung Schelklingen
Anlässlich der Nominierungsveranstaltung der CDU in der Stadthalle, übernahm die Feuerwehr Schelklingen am Freitag, den 24.
April 2015 die Absperrmaßnahmen und die entsprechenden Parkplatzzuweisungen!
Einen Tag später wurden ebenfalls wieder die Absperrmaßnahmen und Parkplatzzuweisungen übernommen, anlässlich des
Auftrittes des "Herrn Stumpfes Zieh & Zupf Kapelle" - veranstaltet
vom Musikverein Stadtkapelle Schelklingen.
Bei der Maibaumaufstellung am Waltherbrunnen, am 30. April
2015 unterstützte die Abteilung die Burggrafengilde Brass Band.
Bei der Floriansmesse in der Liebfrauenkirche Ehingen nahm die
Fahnenabordnung und die Hornistenabteilung am Sonntag, den
03. Mai 2015 teil. Neben diversen teilnehmenden Feuerwehrkameraden aus Schelklingen, Gundershofen und Justingen nahm
auch die Fahnenabordnung der Abteilung Justingen teil. Nach der
Messe wurde zum gemeinsamen Frühstück ins Gerätehaus der
Feuerwehr Ehingen geladen!
Hornistenabteilung
Einsatz:
Kurz nach der Floriansmesse wurde die Abteilung zu einem Hilfeleistungseinsatz gerufen! Auf der Aach, auf Höhe Birkenweg,
schwamm ein Baustellen-Toilettenhäuschen. Dies galt es aus dem
Gewässer zu entfernen und sicherzustellen, dass sich niemand
mehr in dem Häuschen befand.
Ausgerückt war die Abteilung mit 2 Fahrzeugen und 16 Mann.
07. Mai 2015, Nummer 19
Musikschulnacht als Höhepunkt im zweiten Schulhalbjahr
Samstag, 09. Mai 2015, Beginn: 18:00 Uhr
Joachim-Hahn-Gymnasium Blaubeuren
Als einer unserer jährlichen Höhepunkte hat sich in unserem Veranstaltungskalender mittlerweile unsere Musikschulnacht als
fester Bestandteil etabliert.
Auch in diesem Jahr wollen wir aus unserem breiten Fächerkanon wieder einige musikalische Höhepunkte anbieten und Ihnen
unsere Arbeit vorstellen.
Zum sechsten Mal seit 2010 präsentiert sich die Musikschule
Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen mit ihrer Musikschulnacht.
Sehr herzlich laden wir alle Musikfreunde und Interessierte zu
unserer Veranstaltung ein.
Diese findet am Samstag, den 09. Mai 2015 im Blaubeurer
Joachim-Hahn-Gymnasium statt.
Beginn ist wieder um 18.00 Uhr. Einlass ist bei freiem Eintritt
ab 17.40 Uhr.
Circa 100 Musikschüler vom Grundschulalter bis ins junge Erwachsenenalter sowie Gäste und Freunde unserer Musikschule
musizieren abwechselnd auf zwei Bühnen und zeigen ihr Können.
Im „Raum der Stille“ mit angrenzender Mensa im Neubau des
Gymnasiums präsentieren sich größere Ensembles zwischen
vier und ca. dreißig Musikern: die Bläserklassen des Gymnasiums sowie das Querflötenorchester der Musikschule (Leitung:
Manuela Riegner), ein „Projektchor+Band“ der Musikschule
(Leitung: Inga Schmidt)
Zu Beginn unserer Musikschulnacht wird die Aufführung des
musikalischen Märchens: „Peter und der Wolf“ von Sergei Prokofjew stehen. Das extra für diesen Event zusammen gestellte
„Große Orchester“ (bestehend aus Streichern und Bläsern unserer Musikschule) wird musikalisch geleitet vom Leiter der Musikschule, Tim Beck.
Im benachbarten „Bewegungsraum“ sind Solisten und kleinere
Kammermusikgruppen zu hören mit Beiträgen für Klavier, Gesang, Oboe, Trompete, Querflöte, Saxophon, u.a.m.
Das Programm bietet Musik aller Stilrichtungen von Renaissance,
Barock über Klassik und Romantik bis hinein in die Neuzeit. EMusik und U-Musik wechseln einander ab.
Die Veranstaltung wird in 4 Blöcken ablaufen. Zwischen den Blöcken gibt es Pausen, in denen Zeit bleibt für Gespräche bzw. sich
mit Imbiss und Getränken zu versorgen.
Für das leibliche Wohl sorgt die „Klassenstufe 7“ des Gymnasiums.
Schüler und Lehrer der Musikschule freuen sich auf ein reges
Interesse in der Bevölkerung und Ihren zahlreichen Besuch.
Ihre Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen
Ausstellung „WaldReich“ im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb zu sehen
Christoph von Haussen setzt mit seinen Fotografien den Wald der
Schwäbischen Alb auf beeindruckende Art in Szene. Seine Fotos
bieten spannende Perspektiven, ein ungewöhnlicher Wechsel von
Farben sowie von hell und dunkel.
Neben den Fotografien sind in der Ausstellung „WaldReich“ im
Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in Münsingen-Auingen
auch Exponate der Esslinger Künstlerin Heidi Graf zu sehen. Sie
verarbeitet Wurzelholz zu besonderen Skulpturen.
07. Mai 2015, Nummer 19
15
Die Vernissage findet am Freitag, 08.05.2015 zwischen 19.00 und
20.30 Uhr statt. Zu sehen ist die Ausstellung ab 09.05. täglich, außer dienstags, bis zum 14.09.2015 zu den Öffnungszeiten des Biosphärenzentrums. Der Eintritt zu dieser Sonderausstellung ist frei.
Aktionstag „Spannendes rund um Hütten“
Als Auftakt zur Biosphären-Woche veranstaltet das Informationszentrum Schelklingen-Hütten am Sonntag, den 10. Mai einen
Aktionstag mit breit gefächertem Programm. Besucher können
die Bärentalhöhle erkunden, das Dorfhaus sowie die Ruine des
Schlosses Justingen öffnen ihre Pforten und lokale Spezialitäten
werden im Backhaus angeboten.
Zu Beginn der Biosphärenwoche bietet das kleine Dörfchen Hütten seinen Besuchern ab 11 Uhr ein abwechslungsreiches Programm. Es ist mit Sicherheit für jeden Gast, ob groß oder klein,
etwas dabei.
Sprechstunde der Ortsverwaltung
Aufgrund der zeitgleich stattfindenden Sitzung der Haushaltsstrukturkommission fällt die Sprechstunde am Donnerstag, den
07.05.2015 leider aus.
Ortsverwaltung Justingen
Wanderung im Schmiechtal
Erleben Sie, was das Schmiechtal an Besonderheiten zu bieten
hat – Wanderung mit Kostproben am Donnerstag 14.05.15 (Himmelfahrt) . Mit dem Triebwagen der Schwäbischen Alb-Bahn fahren wir von Schelklingen zum Haltepunkt Sondernach.
Treffpunkt: Bahnhof Schelklingen um 10:20 Uhr
Strecke: ca. 13 km (ca. 6 Std.)
Kosten: 6,-- Euro - Die Kosten decken die Unkosten für Bahn und
Verköstigung.
Weitere Infos und Anmeldung bis 11.05. bei Wolfgang Bohn: Tel.:
07381/1092 oder [email protected]
Bitte achten Sie auf geeignetes Schuhwerk, wetterangepasste
Kleidung und ein Rucksackvesper.
Ortsverwaltung geschlossen
Die Sprechstunde am Freitag, 08.05.2015 muss leider entfallen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Kerstin Scheible
Ortsvorsteherin Schmiechen
Nachlese Maibaumstellen
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den zahlreichen Besuchern bedanken, die trotz der schlechten Witterung
den Weg zu uns gefunden haben und so den schönen Brauch
des Maibaumstellens unterstützt haben. Ebenso möchte ich dem
Gesangverein Sondernach für die musikalische Einstimmung auf
den Mai Danke sagen. Nicht vergessen möchte ich die fleißigen
Kranzerinnen und die Familie Reinhardt für die Nutzung der Garage, Euch ebenfalls ein Vergelt’s Gott. Zum Schluss noch meinen
Dank an die Kameraden für die erbrachte Leistung beim Reis- und
Baumholen sowie dem Aufstellen.
Ihnen allen einen schönen Mai!
Nächste Probe
Freitag, 08.05.2015 um 19.30 Uhr
Ich bitte um entsprechende Beachtung und um vollzähliges Erscheinen.
Kommandant Alexander Högerle
Maibaum 2015
Ein herzliches Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer, dem Musikverein, TSV Turnerfrauen, Freiwilliger Feuerwehr und dem Kindergarten Schmiechen aussprechen,
die an der Gestaltung und Aufstellung des Maibaumes mitgewirkt
haben. Ganz nach unserem Motto:
"Nach altem Brauch und Sitte steht in des Dorfes Mitte ein
Baum von Jung und Alt erstellt, damit das Dorf zusammenhält."
Es war ein schönes Fest und die viele Arbeit hat sich wieder einmal
mit einem der schönsten Maibäume der Region bezahlt gemacht.
Vielen Dank
Kerstin Scheible
Ortsvorsteherin Schmiechen
Einladung
Der katholische Kindergarten St. Antonius in Schmiechen feiert
am Freitag, den 08. Mai 2015 um 18.00 Uhr eine kleine MarienMaiandacht in der St. Vitus Kirche in Schmiechen.
Schon seit einiger Zeit bereiten sich die Kinder gemeinsam mit
den Erzieherinnen, in verschiedenen Angeboten, Geschichten
und Liedern auf das Thema „Maria- die Mutter Jesu“ vor.
Die Kinder und Erzieherinnen laden alle Interessierten aus der
Gemeinde recht herzlich zur Maiandacht ein.
NEU -NEU - NEU - NEU - NEU - NEU - NEU - NEU
Genießen Sie Ihre freie Zeit und entspannen mit einem guten
Roman aus Ihrer Bücherei - entweder als Buch aus dem "Alten
Rathaus" oder als eBook zum Download aus der eAusleihe Neckar Alb.
Diese Bücher und viele mehr stehen Ihnen zur Verfüngung.
Bereits entliehene können vorgemerkt werden.
Beverly-Whittemore, M.: Bittersweet (Familie) –
auch als eBook
Child, L.: Wespennest: ein Jack-Reacher-Roman
(Thriller) – auch als eBook
Clarke, L.: Der Sommer, in dem es zu schneien
begann
Crowley, S.: Er sieht dich: Thriller
Dessen, S.: The Moon and more
Engelmann, F.: Apfelblütenzauber
Evans, L.: Miss Vee oder Wie man die Welt buchstabiert (Gesellschaft)
Filer, N.: Nachruf auf den Mond
Gable, M.: Appartement in Paris
Gerritsen, T.: Der Schneeleopard – 11 (Rizzoli-&
07. Mai 2015, Nummer 19
16
Isles-Thriller)
Gilman, S.J.: Die Königin der Orchard Street (Historisches) –
auch als eBook
Graw, T.: Glück ist nichts für schwache Nerven
Groff, M.: Ein Toter macht noch keine Witwe: Scout Davis
ermittel – 2 (Krimi; Australien)
Hajaj, C.: Ismaels Orangen (Familie/Nahostkonflikt) – auch
als ebook und eAudio
Hamer, K.: Das Mädchen, das rückwärts ging
Hansen, D.: Altes Land (Familie) – auch als Hörbuch, eAudio, eBook
Harmel, K.: Über uns der Himmel – auch als
eBook
Haydu, C.A.: Don’t tell me Lies
King, S.: Revival (Horror) – auch als eBook
Lindner, L.: Splitterfasernackt – 1 (Biografie)
Lindner, L.: Winterwassertief – 2 (Biografie)
Mahmoody, M.: Endlich frei: Ich die Tochter aus
„Nicht ohne meine Tochter“. Hier ist die ganze Geschichte (Biografie) – auch als eBook
Martin, G.: Das Lied von Eis und Feuer – Band 1 –
10 – als eBook
McAllister, T.: Was ich dir noch sagen wollte
Mehler, J.: Wolfsmilch: Kriminalroman - 8 (Fanni
und Sprudel)
Nellon, J.: Marillenglück und Gummistiefel
Oliver, J.: Engelsfeuer
Patterson, J.: Heart. Beat. Love (Liebe)
Rakoff, J.: Lieber Mr. Salinger – auch als eBook
Riebe, B.: Die Pestmagd – 1 (Historisches) – auch als eBook
Riebe, B.: Die Versuchung der Pestmagd – 2 (Historisches) –
auch als eAudio
Roberts, N.: Dunkles Geschenk
Roberts, N.: Wege der Liebe – 3 (O’Dwyer-Triologie)
Rock, P.: Abingdon Hall 1 + 2 – als eBook
Simon, C.: Kein Tag für Jakobsmuscheln: der
erste Fall für Kommissar Leblanc – auch als eBook
Sweterlitsch, T.C.: Tomorrow & Tomorrow (Thriller)
Walz, S.: Das Esslinger Mädchen: Anna Catharina Haug – die
Retterin der Stadt (Historisches)
Weiler, J.: Kühn hat zu tun (Männer)
Wieczorek, U.: Nachthall: Kriminalroman (regional)
Wolpert, H.: Schönheitsfehler: Kater Socke ermittelt (Krimi)
Wunder, W.: Das Glück wächst nicht auf Bäumen
Zimmermann, I.: Kranzgeld: Historischer Roman (Regionales
Oberschwaben)
Veranstaltungen
Freitag, 08.05.2015, 14.30 Uhr
Kommunales Kinderkino
im Evangelischen Gemeindezentrum
"Der kleine Nick"
Der Film ist ohne Alterangaben freigegeben,
mit dem Prädikat "besonders wertvoll" und für Kinder ab 6 Jahren
empfohlen.
Er dauert ca. 91 Minuten.
Der Eintritt kostet 1,50 €. (Kein Kartenvorverkauf!).
Das Leben des kleinen Nick ist rundum prima. Er hat die besten
Eltern der Welt und in der Schule immer viel Spaß. Mit seiner
kleinen Bande von Mitschülern treibt er auf und neben dem Pausenhof allerlei Unsinn. Die Lehrerin sieht in letzter Zeit ziemlich
müde aus, aber eigentlich sind die Streiche von Nick und seinen
Klassenfreunden niemals bösartig. Nur wenn der Streber Adalbert
petzt, gibt es für Nick und seine Freunde Ärger. Dass sich an diesem wunderschönen Leben niemals etwas ändert, ist Nicks allergrößter Wunsch. Doch zuhause geschehen merkwürdige Dinge:
Papa ist plötzlich so nett zu Mama. Nick hat einen schrecklichen
Verdacht. Er befürchtet, einen kleinen Bruder zu bekommen und
von seinen Eltern im Wald ausgesetzt zu werden. Er beratschlagt
sich mit seinen Freunden, was zu tun ist. Doch alle Versuche, den
Eltern eine kleine Freude zu machen, schlagen fehl. Sie sind viel
zu beschäftigt mit dem Abendessen, das Mama für Papas Chef
ausrichten will, um seine Beförderung voranzutreiben.
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Evangelischen
Kirchengemeinde Schelklingen und dem Landratsamt AlbDonau-Kreis.
Der Erlös kommt der Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Schelklingen zugute.
Freitag, 08.05.2015, 19 Uhr
Dorothea Reutter erzählt
"Die Nixe im Teich"
Für Kinder ab Klasse 1!
Es war einmal ein Müller, der führte mit seiner
Frau ein vergnügtes Leben. Sie hatten Geld und
Gut, und ihr Wohlstand nahm von Jahr zu Jahr
noch zu. Doch irgendwann verschwand sein
Glück und schließlich war er bitterarm. Da begegnete er eines
Morgens am Teich einer Nixe. Diese versprach ihm zu helfen...
Dauer: ca. 90-100 Minuten. Anmeldung erforderlich!
Dienstag, 19.05.2015, 9.30 Uhr
Offene Krabbelgruppe
"Brumm, tipptapp und hopp"
Für Kinder ab 12 Monate und deren Mamas,
Papas, Omas,...
Wir singen, schauen gemeinsam ein Bilderbuch
an,
machen Fingerspiele, "Bewegungs-, Krabbelund Kitzellieder",... Außerdem bleibt noch genügend Zeit gemeinsam mit den Kindern in Büchern zu schmökern. Für die Mamas
und Papas gibt es auch eine Tasse Kaffee oder Tee; für die Kinder
bitte selbst etwas zum Trinken mitbringen.
Dauer: ca. 60 - 80 Minuten. Anmeldung erforderlich!
Mittwoch, 20.05.2015
1. Gruppe 15.30 Uhr
2. Gruppe 16.30 Uhr
"Die schöne Schelly"
Vorlese- und Kreativnachmittag
für Kinder von 3-4 Jahren
"Schelly ist eitel und selbstgefällig. Freunde , findet sie erst, als sie lernt, dass Teilen und Helfen
viel wertvoller ist, als Arroganz und Schönheit."
Dauer: ca. 30 Minuten. Anmeldung erforderlich!
Mittwoch, 27.05.2015, 15.30 Uhr
Frau Fuchs liest...
"Kleiner Hund mit Bärenmut"
Vorlese- und Kreativnachmittag
für Kinder von 4-7 Jahren
"Jojo will Schäferhund werden. Wenn er groß ist.
Und bis es so weit ist, bewacht er Balints Bauernhof. Dort herrscht heute große Aufregung, denn
ein riesiger Bär wurde gesichtet. Also sucht sich jedes Tier ein
Versteck. Nur Jojo nicht. Der neugierige Welpe macht sich auf
die Suche nach dem Bären. Plötzlich findet er sich ganz allein
im dunklen Wald und in einem aufregenden Abenteuer wieder..."
Dauer: ca. 45 Minuten. Anmeldung erforderlich!
Freitag, 29.05.2015, 9.30 Uhr
Spiel doch mal...
mit Melanie und Natalie Dorm
Eingeladen sind alle Spiele-Freaks ab 8 Jahren. Natürlich gibt
es wieder einen kleinn Pausen-Snack!
Dauer: 2,5 Stunden. Anmeldung erforderlich!
Die Stadtbücherei bleibt am Freitag, 15.05.2015, geschlossen. Ab Dienstag, 19.05.2015, sind wir wieder zu den
üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
07. Mai 2015, Nummer 19
17
Woher bekomme ich meine Sozial- oder
Rentenversicherungsnummer?
Mini-Shop
Wie immer präsentiert der Förderverein ein Angebot an dekorativen Kleinigkeiten, Karten und Geschenken für viele verschiedene
Gelegenheiten, z.B. individuell bepflanzte Betongefäße
Babyschuhe Socken (Farben
und Größen auch nach Bestellung) Lesezeichen, kleine Geschenktüten, Blumen- und Glückselfen, Schlüsselanhänger,
Schmuckanhänger, "Gutschein"-Herzen
Beton-Deko-Herzen und -Rosen
Immer wieder fragen Beschäftigte, Arbeitgeber oder Zuwanderer bei der Deutschen Rentenversicherung nach ihrer Rentenversicherungsnummer. Häufig passiert dies, wenn jemand
eine neue Arbeitsstelle antreten möchte.
Seit 2005 werden Rentenversicherungsnummern schon an Neugeborene vergeben, da aus der verschlüsselten Rentenversicherungsnummer die Krankenversicherungsnummer ermittelt wird.
Sollte keine Versicherungsnummer vorhanden sein, erfolgt die
Vergabe aufgrund der Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn
durch den Arbeitgeber. Die Leistungsträger wie Krankenkassen
oder Agentur für Arbeit können ebenfalls die Versicherungsnummer beantragen.
Ist die Versicherungsnummer – z. B. bei Auszubildenden oder
Ausländern - nicht bekannt, können Anmeldungen auch ohne die
Versicherungsnummer erfolgen. Die Person, für die eine Versicherungsnummer vergeben wurde, wird in der Regel durch Übersendung eines Sozialversicherungsausweises unterrichtet.
Eine Versicherungsnummer wird grundsätzlich nur einmal vergeben und nicht berichtigt. Bei einer versehentlichen Mehrfachvergabe müssen die Daten später zusammengeführt werden.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und
Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg im Regionalzentrum Ulm, Wichernstr. 10,
89073 Ulm. Terminvereinbarungen unter Tel.: 0731 920410 sind
erforderlich.
Sachkunde im Pflanzenschutz
Schauen Sie vorbei und unterstützen Sie den Förderverein der
Bücherei bei seinen Projekten im Kinder- und Jugendbereich,
z.B. beim Ferien-Lese-Club 2015 "Heiß auf Lesen" und "Heiß auf
Lesen Junior" .
Datum: Mittwoch, 20. Mai 2015
Uhrzeit: 08:30 – 12:00 u. 13:00 – 15:30 Uhr
Ort: Rathaus Schelklingen,
Eingang Marktstraße 17 (Notariat)
Zimmer:Erdgeschoss
Beantragung des neuen Sachkundenachweises bis zum
26. Mai möglich
Ab 26. November 2015 müssen alle, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun haben, einen Sachkundenachweis im
Scheckkartenformat besitzen. Dieser ist dann auch beim Kauf
von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen.
Der neue Sachkundenachweis kann über die folgende Homepage
beantragt werden: www.pflanzenschutz-skn.de
Zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises muss eine
Kopie des bestehenden Sachkundenachweises (z.B. Gehilfenbrief oder Zeugnis einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung) als Anlage an den Online-Antrag angehängt oder aber
per Post ans Landratsamt geschickt werden.
Für den Onlineantrag wurde eine Gebühr von 20 Euro festgesetzt.
Papieranträge, die auf Nachfrage beim Fachdienst Landwirtschaft
erhältlich sind, sind mit einer Gebühr von 25 Euro verbunden.
Personen, die bereits sachkundig sind, werden nach der alten
Sachkundeverordnung beurteilt, sofern sie die Karte bis zum 26.
Mai 2015 beantragen. Sie erhalten dann den Sachkundenachweis, je nach Qualifikation, für die Anwendung, Beratung und
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Für Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Frau Griseldis Herrmann zur Verfügung (Telefon 07 31 / 1 85-30 91; E-Mail: griseldis.
[email protected]).
Weitersagen. . .
Wissen was los ist!
Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt.
07. Mai 2015, Nummer 19
18
Evangelisches Bildungswerk Alb-Donau mit
Medienstelle
Wochenmarkt
Jeden Mittwoch von
9:00 Uhr bis 12:30 Uhr in
der Marktstraße!
Kommen Sie auf unseren
Markt und überzeugen
Sie sich von der Frische
und Qualität.
Treff - Alleinerziehende + Getrenntlebende
Infos – Kontakte – Gespräche
Nächstes Treffen:
Samstag, 9. Mai 2015 – 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Blaubeuren, Matthäus-Alber-Haus, Klosterstr. 12, (Eingang Rittergasse).
An diesem Nachmittag soll der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt stehen. Mit Kinderbetreuung!
Information/Anmeldung: Joachim Scheeff: Fon 0731 / 92 000 24,
[email protected]
Theater Ulm (Besucherring Schelklingen)
Theatertermine
M2 Abo
Mittwoch, 13.05.2015: Medee (Medea)
Operette in 3 Akten von Francois-Benoit Hoffmann
Musik von Luigi Cherubini
Beginn: 20.00 Uhr
Europa erleben
Welche Produkte können Sie kaufen:
Frische Fleisch- und Wurstwaren, knackiges Obst und
Gemüse, Eier und Geflügel, verschiedene Brot- und
Backwaren, Käse- und Feinkostprodukte.
Die Marktbeschicker freuen sich auf Ihren Besuch.
Jugendbegegnung in Cassino / Italien
Vom 31.07.-15.08.2015 findet eine Jugendbegegnung in Cassino
in Italien statt. Dieses Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge Menschen zwischen 16
und 24 Jahren, die diesen Sommer nicht nur etwas erleben, sondern sich auch engagieren möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband BadenWürttemberg unter der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per
mail an [email protected]
Delfincamp. Surfcamp. Actioncamp
Verband Katholisches Landvolk e.V.
Heilig Blut-Fußwallfahrt nach Weingarten
Selig die Frieden stiften...
Herzlich eingeladen sind: die Seelsorgeeinheit Bad Wurzach, der
Verband Kath. Landvolk und alle Interessierte zur Fußwallfahrt
am Samstag, 6. Juni 2015 um 6.00 Uhr Aufbruch in der Ortsmitte
von Wolfegg
Anmeldung und Information bis Di. 2. Juni 2015 vor Fronleichnam
bei Pfarrer Paul Notz Tel: 07564 2808;
St. Ulrich und Margaretha Arnach Tel: 07564 9488521;
Verband Kath. Landvolk, Stuttgart Tel: 0711 9791-118 oder -176
Aktionstag der Agentur für Arbeit
Finde Deinen Ausbildungsplatz – Jetzt!
Wer vor der Berufswahl steht hat es nicht immer leicht. Viele freie
Ausbildungsstellen führen nicht automatisch zur gewünschten
Berufsausbildung. Unter dem Motto: „Finde Deinen Ausbildungsplatz – jetzt!“ startet die Ulmer Agentur für Arbeit am Freitag, 8.
Mai, unter Beteiligung der Handwerkskammer Ulm und der Industrie- und Handelskammer Ulm eine neu konzipierte Lehrstellenbörse. Der Aktionstag beginnt um 10 Uhr. Angesprochen sind
vor allem Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle für den
Herbst 2015 gefunden haben. Das am Aktionstag angebotene
Programm kann bis 18 Uhr besucht werden, so dass auch Eltern den Aktionstag nutzen können. Der Zugang erfolgt über den
Haupteingang der Arbeitsagentur, der Eintritt ist frei.
WERBUNG –
der beste Draht
zum Kunden
Außergewöhnliche Sommerfreizeiten für junge Leute
Vom 31.07. bis 14.08.2015 bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ein Delfincamp auf den Azoren an.
Weitere Informationen zum Delfincamp sowie zu dem kompletten
Programm an Sommer- und Pfingstfreizeiten, Sprachreisen und
internationalen Jugendbegegnungen gibt es auf der Homepage
des Jugendwerks Württemberg. www.jugendwerk24.de.
Die Volkshochschule nimmt telefonisch Anmeldungen entgegen
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, montags und donnerstags von 14.00
– 16.00 Uhr unter Tel. 07333-3535, jederzeit per Fax 073336388 oder online: www.vhs.laichingen.de
„Klaus der Geiger“ und John Kirkbride spielen im Nix
Am Samstag, 9. Mai, 20 Uhr spielt das „Maximum-Terzett“ im
Blaubeurer Kleinkunst-Café „Zum Fröhlichen Nix“: Mit dabei sind
der legendäre Strassenmusiker „Klaus der Geiger“, Nix-Wirt Hans
Wild („Festl“) an der Gitarre und Sozialarbeiter Christian Presch
aus Bielefeld am Bass. Einen Eindruck vom Konzert gibt’s im
Internet: www.zumnix.de/max.
Am Samstag, 16. Mai, 20 Uhr, gastiert John Kirkbride, legendärer schottischer Gitarrist und Sänger. Kartenreservierung unter
07344-952854.
Das komplette vhs-Programm gibt es im Internet unter www.
vhs.laichingen.de
$WBJBWD=;H
Anzeigenwerbung im wöchentlichen Amtsblatt.
07. Mai 2015, Nummer 19
Pfarrbüro Schelklingen Ingrid Bienert
Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056
E-mail-Adresse: [email protected]
Homepage: http://herzjesu-schelklingen.drs.de
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 09.00 – 11.00 Uhr
Pfarrbüro in Justingen Heidi Schmuker
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Telefon: 07384/247 Fax: 07384/952246
E-mail: [email protected]
Pater Anthony Kavungal
Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056
[email protected]
Gemeindereferentin Frau Eberhardt:
Tel. 07394/820, Fax: 07394/2056
e-mail: [email protected]
Pastoralreferentin Frau Eckerle-Krickl
Tel. 07394/2335, Fax: 07394/2056, E-Mail:[email protected]
Kath. Kirchenpflege in Schelklingen Norbert Bienert
Das Büro der Kath. Kirchenpflege im Anton-Fischer-Weg 2, ist
jeden Mittwoch von 9:30 – 10:30 geöffnet Tel. 07394/3442.
Gottesdienstordnung der Seelsorgeeinheit Schelklingen
vom 07. Mai bis 17. Mai 2015
Rosenkranzgebete in der Seelsorgeeinheit
Hausen o. U.: Sonntag: 13.30 Uhr
Justingen: Sonntag: 13.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 18.00 Uhr
Ingstetten: Sonntag, 13.00 Uhr
Dienstag, 18.00 Uhr
Schelklingen: Jeden Tag um 18.00 Uhr (wird abends eine Hl.
Messe gefeiert, dann entfällt an diesem Abend der Rosenkranz)
Schmiechen: Jeden Donnerstag um 18.00 Uhr
Donnerstag, 07. Mai 2015
13.20 Uhr Wanderung 60+ Treffpunkt: Bahnhof / Schelklingen
19.00 Uhr Heilige Messe / Schmiechen
Freitag, 08. Mai 2015
18.00 Uhr Maiandacht mit den Kindergartenkindern (Pater Anthony) / Schmiechen
Samstag, 09. Mai 2015
14.00 Uhr Wortgottesfeier mit Trauung des Paares Daniela Goldmann und Alexander Locher / Justingen
19.00 Uhr Heilige Messe / Justingen (für Susanne Bolz, Paul und
Magdalena Koch, Josef Scheible und verstorbene Angehörige,
Karl Duschek, Maria und Matthias Eck und verstorbene Angehörige)
19
Sonntag, 10. Mai 2015 – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag
09.00 Uhr Heilige Messe / Hausen (Die Kollekte ist für das Müttergenesungswerk)
10.30 Uhr Heilige Messe (10jähriges Jubiläum Musica Nova) /
Schelklingen ( 2. Opfer für Gerda Liebold)
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Bürgerheim/ Schelklingen
19.00 Uhr Maiandacht (gestaltet von der kath. Landjugend Justingen/Ingstetten) / Justingen
Montag, 11. Mai 2015
19.30 Uhr Maiandacht (gestaltet von den Landfrauen) / Hausen
Dienstag, 12. Mai 2015
12.30 Uhr Abfahrt zum Seniorenausflug, Treffpunkt: Apotheke in
Schelklingen
Keine Heilige Messe in Justingen
19.00 Uhr Maiandacht / Schmiechen
20.00 Uhr Haushaltssitzung / Schelklingen im Sitzungssaal!
Mittwoch, 13. Mai 2015 – Unsere Liebe Frau von Fatima
19.00 Uhr Öschprozession (Fr. Eberhardt) / Hausen
19.00 Uhr Vorabendmesse zu Christi Himmelfahrt / Schelklingen
in der Herz-Jesu-Kirche (für Emilie Rade, Josef Österle und Angehörige)
Donnerstag, 14. Mai 2015 – Christi Himmelfahrt
09.00 Uhr Prozession, anschl. Feierliches Hochamt / Schmiechen
- bei Regen findet keine Prozession statt, wir feiern dann gleich
das feierliche Hochamt in der Kirche.
09.00 Uhr Prozession (Fr. Bienert/H. Sadkowski) mit anschl. Wortgottesfeier/ Schelklingen(Prozessionsweg: Treffpunkt Kirchplatz
der Prozessionsweg führt zum Bildstöckle Fam. Bohn, Bildstöckle am Herz-Jesu-Berg, Haus Schmid -Hinter dem Weiher) – bei
Regen findet keine Prozession statt, wir feiern dann gleich die
Wort-Gottes-Feier in der Kirche.
09.30 Uhr Maiandacht (Fr. Holzschuh) / Gundershofen
Freitag, 15. Mai 2015 – Beginn der Pfingstnovene
18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen
18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen
19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist der Liebe)
/ Justingen
Samstag, 16. Mai 2015 – Hl. Johannes Nepomuk
18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen
15.00 Uhr Taufe Sofia Elena Haug / Justingen
18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen
19.00 Uhr Feierliches Hochamt zu Christ Himmelfahrt / Hausen
19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist der Freude) / Justingen
Sonntag, 17. Mai 2015 – 7. Sonntag der Osterzeit – Beginn der
Quatemberwoche
09.00 Uhr Heilige Messe / Schelklingen (Die Kollekte ist für das
Müttergenesungswerk) ( 2. Opfer für Fritz Seifried)
09.50 Uhr Treffen bei der Kirche zur Prozession zur Linde / Justingen
09.50 Uhr Treffen bei der Kirche zur Prozession zur Linde / Ingstetten
09.50 Uhr Treffen beim Schlosshof zur Prozession zur Linde /
Gundershofen
10.30 Uhr Feldmesse für Justingen, Ingstetten, Gundershofen bei
der Linde / Justingen (bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der St. Oswald-Kirche in Justingen statt) (Die Kollekte
ist für das Müttergenesungswerk)
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Bürgerheim/ Schelklingen
18.30 Uhr Maiandacht mit dem Akkordeonorchester (Fr. EckerleKrickl) / Schelklingen in der Konradihauskapelle
18.00 Uhr Pfingstnovene mit Rosenkranz / Schelklingen
18.30 Uhr Pfingstnovene / Schmiechen
19.00 Uhr Pfingstnovene (heute beten wir um den Geist des Friedens) / Justingen
19.00 Uhr Maiandacht mit dem Gesangverein Hausen (Pater Anthony) / Hausen, anschl. Maibaum
20
Informationen aus der Seelsorgeeinheit:
Mutter-Kind-Gruppe (0-3 Jahre) Schelklingen jeden Freitag von
09.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Gruppenraum (1. Stock) über dem
Kath. Kindergarten, Anton-Fischer-Weg 2. Kontakt: Frau Silvia
Kley, Tel. 07394/933060.
Kinderkirchenchor (Kirchenmäuse) der Seelsorgeeinheit
Schelklingen!
Wir singen, lachen und spielen immer mittwochs von 17.00 - 17.45
Uhr im katholischen Gemeindesaal Schelklingen. Wir haben total
viel Spaß dabei Gottes Wort durch Lieder weiter zu sagen! Für
Kids ab 4 Jahren! Bitte bringt etwas zu Trinken mit.
Anmeldungen und weitere Informationen bei Regina Bolach unter
07384/9525235 oder [email protected]
Kirchengemeinderatswahl 2015
Der Wahlausschuss der kath. Kirchengemeinde Hausen o. U. informiert, dass das Dekanat Ulm die Kirchengemeinderatswahl
2015 bzw. die Wahlanfechtung geprüft und die Wahl in Hausen
o. U. für gültig erklärt hat.
Pfingstnovene in der St. Oswald-Kirche in Justingen
Am Freitag, 15. Mai 2015 beginnen wir die Pfingstnovene. Sie
wird 9 Tage lang gebetet. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr in der
St. Oswald-Kirche in Justingen. Wir laden alle Kirchengemeindemitglieder unserer ganzen Seelsorgeeinheit recht herzlich ein, mit
uns gemeinsam zum heiligen Geist zu beten.
Wir beten am
1. Tag (Freitag, 15. Mai 2015) um den Geist der Liebe
2. Tag (Samstag, 16. Mai 2015) um den Geist der Freude
3. Tag (Sonntag, 17. Mai 2015) um den Geist des Friedens
4. Tag (Montag, 18. Mai 2015) um den Geist der Langmut
5. Tag (Dienstag, 19. Mai 2015) um den Geist der Freundlichkeit
6. Tag (Mittwoch, 20. Mai 2015) um den Geist der Güte
7. Tag (Donnerstag, 21. Mai 2015) um den Geist der Treue
8. Tag (Freitag, 22. Mai 2015) um den Geist der Sanftmut
9. Tag (Samstag, 23. Mai 2015) um den Geist der Selbstbeherrschung
Dankesbrief an die Kirchengemeinde Hausen o. U. aus Indonesien für die Sternsingeraktion 2015
Wir erhielten diese Woche aus Sibolga, Indonesien, einen Dankesbrief, in dem allen Spendern und Spenderinnen für die Spenden
der Sternsingeraktion recht herzlich gedankt wurde.
Pilgerfahrt nach Schönstatt mit Weihbischof Kreidler
Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler lädt die Schönstatt-Bewegung vom 27. - 28. Juni
ein. Ziel der Pilgerfahrt ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Zum Programm
gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern, eine Marienfeier mit Lichterprozession zum Urheiligtum, stilles Gebet in der Gnadenkapelle, Besuch des Grabes
von Pater Kentenich, Möglichkeit zur Beichte und ein vielfältiges
Alternativangebot. Aus den verschiedenen Regionen der Diözese
Rottenburg-Stuttgart fahren Busse nach Schönstatt. Anmeldeschluss ist am 27. Mai. Das Wallfahrtsbüro gibt gerne Auskunft.
Information und Anmeldung: Wallfahrtsbüro, Schönstatt-Zentrum
Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, [email protected]
Einladung zur Seniorenwallfahrt am 12. Mai
Der Seniorenkreis fährt im Mai zur neu renovierten Marienkapelle
beim Hofgut Unterkürnach (zwischen Leutkirch und Kempten).
Nach einer von uns gestalteten Maiandacht ist Gelegenheit im
Hofgut Kaffee zu trinken.
Da die Kapelle sich direkt auf dem Gelände des Hofguts befindet,
muss man weder weit laufen, noch mehrfach in den Bus ein- und
aussteigen. (www.hofgut-kuernach.de)
Abfahrt: 12:30 Uhr an der Apotheke
Anmeldung im Pfarrbüro: Tel. 2335
Ihr Seniorenkreisteam
Jubiläumsgottesdienst
Am 10. Mai in der Herz Jesu Kirche Schelklingen.
Einsingen mit der Gemeinde: 10.00 Uhr
Beginn Gottesdienst: 10.30Uhr
07. Mai 2015, Nummer 19
Wir zeigen euch wie Kirche Spaß macht!
Den etwas anderen Gottesdienst erlebst Du nur mit uns! Also
komm vorbei und mach mit.
Dreifaltigkeitspflanzen im Klostergarten – Botanisch-spirituelle Spurensuche
Am Mittwoch, 13. Mai, 19.00 Uhr geht es in Oberelchingen um
„Dreifaltigkeitspflanzen im Klostergarten.“ Schon in der Kirche
finden sich Vergissmeinnicht und eine weiße Rose in den gemalten
Dreifaltigkeitsmotiven. Deutlicher auf der Wiese davor: dreiblättrige Kleeblätter, die schon der heilige Patrick für eine Katechese zur
Trinität nutzte, und dreifarbige Gänseblümchenblüten mit weiß,
rosa und mittendrin feurig gelb. Dekanatsreferent Dr. Wolfgang
Steffel erschließt das Geheimnis der Dreieinigkeit im Spiegel vieler
Kräuter und Pflanzen im Klostergarten. Eine Abendbesinnung auf
biblische Pflanzen im Saal des Martinstors mit Gerlinde Wruck
vom Dreifaltigkeitskloster Laupheim schließt die Erkundung ab,
samt Imbiss und Umtrunk. Der Abend findet bei jedem Wetter
statt. Eintritt frei. Spenden erbeten. Anmeldungen sind bis 12.
Mai bei der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm unter Tel.:
0731/9206010 oder per Mail [email protected] möglich.
Dekanats-Männerwallfahrt am 17. Mai in Oberelchingen
Der Sonntag nach Christi Himmelfahrt ist der traditionelle Termin
der Männerwallfahrt der Dekanate Ehingen-Ulm und Neu-Ulm
nach Oberelchingen, dieses Jahr der 17. Mai. Sie geht auf ein
Gelübde von Männern zurück, die im Falle einer glücklichen Heimkehr aus dem Zweiten Weltkrieg eine Wallfahrt begründen wollten
und dies dann auch taten. Der kurze Pilgerweg zur Klosterkirche
beginnt um 5.45 Uhr beim Bildstock in der Thalfinger Straße. Die
Eucharistiefeier unter dem Motto „In die Welt gesandt“ ist um 6.30
Uhr. Zelebrant und Prediger ist der neue Dekan Ulrich Kloos. Im
Antoniusheim gibt es anschließend Kaffee und Weißwurstfrühstück. Dort spricht Edmin Atlagic, Vorsitzender der Islamischen
Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, zum Thema „Gemeinsame Werte der Religionen in der säkularen Gesellschaft“.
Ende ist gegen 9.30 Uhr. Nähere Infos gibt es in der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm unter Tel.: 0731/9206010 oder per
Mail [email protected].
Ministrantenplan Schelklingen
Sonntag, 26. April um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Bierer T., Mai,
Ritter, Grünwald, Sailer, Bierkamp
Freitag, 1. Mai um 08.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm N., Nemeth Mi,
Puscher L., Sailer, Nemeth Ma., Leicht F.
Sonntag, 3. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Bolach S., Grünwald,
Jedele B., Bierkamp
Sonntag, 10. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Mai, Maier, Ritter,
Abdul-Nour T., Abdul-Nour L., Nemeth Ma
Mittwoch, 13. Mai um 19.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm A., Puscher
E., Puscher L., Nemeth Ma.,
Donnerstag, 14. Mai Christi Himmelfahrt Pfarrkirche: Ekster
C., Leicht J., Grünwald, Sailer
Sonntag, 17. Mai um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Dorm S., Bierer T.,
Ekster A., Jedele B., Puscher L., Nemeth Ma.
Sonntag, 24. Mai um 09.00 Uhr Pfarrkirche: Keller, Baumgärtner, Bohn, Glöckler, Dorm M., Ekster C., Leicht Ju., Tonnier, Bierer
C., Bolach, Jedele K., Richter, Walz, Dorm S., Bierer T., Feifel V.,
Jedele L., Nemeth Mi
Mittwoch, 27. Mai um 19.00 Uhr Konradihauskapelle: Maier,
Dorm N.
Sonntag, 31. Mai um 10.30 Uhr Pfarrkirche: Mai, Ritter, AbdulNour L., Dorm A., Jedele B., Puscher L.
Beerdigungsdienst vom 5. Mai bis 10. Mai 2015: Feifel T., Leicht F.
Beerdigungsdienst vom 11. Mai bis 16. Mai 2015: Bierkamp.,
Leicht F.
Beerdigungsdienst vom 18. Mai bis 24.Mai 2015: Bierkamp,
Feifel T.
Beerdigungsdienst vom 25. Mai bis 30. Mai 2015: Bierkamp.,
Leicht F.
07. Mai 2015, Nummer 19
Mittwoch - 06.05.15
15:00 Uhr Konfirmandenunterricht
20:00 Uhr Kirchenchor Barcarola Nova
Freitag - 08.05.15
14:30 Uhr Kinderkino im Evang. Gemeindezentrum „Der kleine Nick“
20:00 Uhr Etage 7
Samstag - 09.05.15
10:00 Uhr Probe zur Konfirmation
Sonntag Rogate - 10.05.15
10:00 Uhr Konfirmation
Fest-Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Ströbel)
Dienstag - 12.05.15
9:00 Uhr Bastelgruppe
Mittwoch - 13.05.15
15:00 Uhr Nachtreffen Konfirmierten im Gemeindezentrum
20:00 Uhr Kirchenchor Barcarola Nova
Christi Himmelfahrt - 14.05.15
10:30 Uhr Gottesdienst zu Himmelfahrt in Urspring
Freitag - 15.05.15
19:30 Uhr Girls 007
Sonntag Exaudi - 17.05.15
10:30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Riedel, Blaubeuren)
10:30 Uhr Kindergottesdienst
Am Sonntag, 10. Mai 2015 ist um
10:00 Uhr Konfirmation in unserer Evang. Pauluskirche.
Konfirmiert werden:
Victor Angele, Robin Breitinger, Sandra Kinsvater, Daniel Knodel
Jan David Schmid, Kimberly Zehl
Wir wünschen den Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie
Ihren Familien ein schönes Fest, alles Gute und Gottes Segen
für die Zukunft.
Der Anmeldeabend für die neuen Konfirmanden Jahrgang
2001/2002 findet am 9. Juni 2015 um 20:00 Uhr im Evang. Gemeindezentrum statt.
Es grüßt Sie herzlich
Pfarrer Thomas Ströbel
Wochenspruch: "Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft
noch seine Güte von mir wendet." Psalm 66,20
Freitag, 08.05.2015
17.30 Uhr - Jungschar mixed
21
Samstag, 09.05.2015
14.00 Uhr - Trauung Benjamin Rohloff und Sarah Johanna Rohloff,
geb. Fischer, Uhlandstr. 5
Sonntag, 10.05.2015 - Rogate
09.00 Uhr - ZDF- Gottesdienst aus dem Klosterhof Blaubeuren
09.30 Uhr - Gottesdienst in Mehrstetten
09.30 Uhr - Kinderkirche (Tabea)
Kein Gottesdienst in Sondernach
Montag, 11.05.2015
17.00 Uhr - Mädchenjungschar
18.00 Uhr - Bücherei
Mittwoch, 13.05.2015 - 09.00 Uhr Frauenfrühstück
Donnerstag, 14.05.2015 - Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr - Distrikt-Gottesdienst in der Kirche in Böttingen. Mit
dem Posaunenchor Auingen und Bewirtung für alle Besucher.
Seniorentreff
Frühjahrsausflug am 20.05.2015
Liebe Senioren, wie bereits bei unserem letzten Seniorentreff angekündigt, geben wir nochmals das genaue
Programm bekannt:
09.50 Uhr Abfahrt Mehrstetten-Greut
10.00 Uhr Abfahrt Mehrstetten-Marktplatz
10.15 Uhr - Abfahrt im Tal
12.00 Uhr - Ankunft in Langenargen
13.55 Uhr - Schifffahrt nach Lindau
14.50 Uhr - Ankunft in Lindau und Möglichkeit zum Kaffeetrinken
an der Uferpromenade oder zum kleinen Spaziergang.
16.00 Uhr - Weiterfahrt Richtung Illmensee
17.00 Uhr - Abendessen im Berggasthof Höchsten
18.30 Uhr - Rückfahrt
20.00 Uhr - Ankunft in Mehrstetten
Der Reisepreis pro Person inkl. Schifffahrt beträgt 35,- Euro. Nicht
enthalten ist das Kaffeetrinken und Einkehr im Gasthof Höchsten.
Für den Vormittag nehmt bitte ein Vesper mit. Getränke gibt es
im Bus.
Es sind noch 2 Plätze frei, ihr könnt euch also noch anmelden. Nun
hoffen wir auf schönes Wetter und wünschen euch jetzt schon
einen schönen Tag.
Euer Arbeitskreis-Team
ZDF-Gottesdienst
Am Sonntag, 10.05.2015 überträgt das ZDF den evangelischen
Gottesdienst des Seminars live aus dem Klosterhof Blaubeuren.
Dazu laden wir alle an einem solchen besonders aufwändig gestalteten Fernsehgottesdienst Interessierten herzlich ein.
Evangelischer Kirchentag
Die Evangelische Kirche lädt Sie zum Kirchentag vom 03.-07.
Juni nach Stuttgart ein. Neben theologischen Veranstaltungen
gibt es ein breites Angebot von musikalischen, künstlerischen
und sozialen Angeboten. Auch Orte der Begegnung oder auch
Action gibt es in ganz Stuttgart. Wer sich für das vielfältige Angebot interessiert, darf gerne im Pfarramt vorbeikommen. Dort
gibt es Programmhefte. Gerne können auch Fahrgemeinschaften
abgesprochen werden.
Kinderkirche (Gemeindehaus Mehrstetten)
Wir gestalten Herz-Lichter zum Muttertag. Herzliche Einladung
zum Mitmachen! Eure Eltern können parallel den Gottesdienst in
Mehrstetten besuchen.
Frauenfrühstück Oase
Am Mittwoch, 13.05.2015, treffen wir uns um 09.00 Uhr zum letzten Frauenfrühstück vor der Sommerpause zum Thema "Lob und
Dank - Balsam für die Seele". Herzliche Einladung an alle Frauen!
Wochenspruch : R O G A T E (Betet)
Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft
noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66,20
Donnerstag, 07. Mai 2015
09.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus
07. Mai 2015, Nummer 19
22
Samstag, 09. Mai 2015
19.30 Uhr Orgelkonzert mit Michail Tschitscherin
Sonntag, 10. Mai 2015 (Rogate)
10.30 Uhr Gottesdienst (Prädikant Hoppe, Ulm)
10.30 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus
Montag, 11. Mai 2015
14.00 Uhr Seniorengymnastikgruppe im Gemeindehaus
20.00 Uhr Kirchenchorprobe in Allmendingen
Dienstag, 12. Mai 2015
20.00 Uhr Ökumenische Gesprächsreihe mit Pfarrer Tobias Wacker im Gemeindehaus. Thema: Vom Geist regiert, Galater 5,1-26
Herzliche Einladung hierzu!
Mittwoch, 13. Mai 2015
19.30 Uhr Kinderkirchvorbereitung im Pfarrhaus
19.30 Uhr Bibelstunde der Altpietistischen Gemeinschaft im Gemeindehaus
Donnerstag, 14. Mai 2015
10.00 Uhr Gottesdienst im Grünen
Wir feiern diesen Gottesdienst beim Gemeindehaus, Schulweg in
Weilersteußlingen, gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Allmendingen. Es spielt der Bergemer Musikverein.
Anschließend gemütliches Beisammensein. Für das leibliche
Wohl ist gesorgt. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst
in der Kirche statt.
Hinweise:
Am Sonntag, 10. und 17. Mai 2015 sammeln wir für das Müttergenesungswerk. Die Sammelbüchse steht am Ausgang der Kirche.
Vom 05. Juni – 07. Juni 2015 fahren wir zur Partnerbegegnung nach Röpsen.
Interessierte Gemeindeglieder, die gerne nach Röpsen mitfahren
möchten,
können sich noch bis 09. Mai bei Marion Dick, Telefon 529 melden.
Vom 08. Juni bis 13. Juni 2015 ist wieder die Kleidersammlung
für Bethel.
Am 05. Juli 2015 ist Erntebittgottesdienst mit den Landwirten
aus Grötzingen.
Monatsspruch Mai 2015
Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13
Pfarramt Pfarrerin Christine Streib, Tel. 07384/404
Unsere Kirchengemeinde ist im Internet unter
www.weilersteusslingen-evangelisch.de vertreten
Mittwoch, 6. Mai 2015
16.00 bis 17.30 Uhr Konfirmandenunterricht in Gemeindehaus
Sontheim
Sonntag, 10. Mai 2015 - Rogate
10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen in Sontheim (Pfarrer Georg
Nicolaus)
10.00 Uhr KIndergottesdienst im Gemeindehaus Sontheim
11.00 Uhr "Neuer" Gottesdienst mit Taufe von Isabella Dinse in
Ennabeuren (Pfarrer Georg Nicolaus)
Dienstag, 12. Mai 2015
18.00 Uhr "neue" Mädchenjungschar im Gemeindehaus Ennabeuren
Mittwoch, 13. Mai 2015
16.00 bis 17.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus Ennabeuren
Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015
10.00 Uhr Gottesdienst in Sontheim (Pfarrer Georg Nicolaus)
Samstag, 16. Mai 2015
13.30 Trauung von Nicole und Thomas Barth (Pfarrer Georg Nicolaus)
Sonntag, 17. Mai 2015 - Exaudi
14.00 Uhr Abschiedsgottesdienst von Pfarrer Nicolaus in der
Berghalle
Für Kinder wird während des Gottesdienstes ein Programm geboten
Musikalische Gestaltung: Albverein- Trachtenkapelle Ennabeuren,
Musikverein Sontheim, Chorgemeinschaft Heroldstatt
Im Anschluss laden die Kirchengemeinden Ennabeuren und Sontheim herzlich zu Kaffee und Kuchen ein.
Kuchenspenden:
Wer gerne einen Kuchen für die Abschiedsfeier von Pfarrer Nicolaus backen möchte, möge bitte kurz bei Gerda Pflügner (Tel.
07389-696) oder Dorothee Kley-Bosler (Tel. 07389-536) Bescheid
geben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Vorankündigung Bethel:
Vom 9. Juni bis 15. Juni 2015 können wieder Alt-Kleider-Säcke in
den Pfarrhausgaragen, sowie bei Familie Wille-Boller in Ingstetten
abgegeben werden.
Jahrgang 1930/31
Wir treffen uns am 13. Mai 2015 um 14:30 Uhr im Vis à Vis.
Jahrgang 1932/33 Oberes Schmiechtal
Am Mittwoch, 13. Mai 2015 treffen wir und um 13:30 Uhr am
"Gasthof Bären" in Hütten. Hier ist nach einem Spaziergang gemütliche Einkehr.
Jahrgang 1934/1935 Schelklingen
Wir treffen uns zu einem gemütlichen "Zusammensein im Mai"
am Freitag, den 29. Mai 2015 um 17.00 Uhr im Sportheim Schelklingen.
Wie immer sind natürlich auch die Partner unserer Verstorbenen
dazu eingeladen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen
Der Ausschuss
Jahrgang 1936/37 Schelklingen
Wir treffen uns am Mittwoch, 13. Mai 2015 um 14 Uhr mit Pkw am
Rathausparkplatz zur Fahrt nach Bühlenhausen ins Kutschenmuseum zur Besichtigung mit Einkehr.
Jahrgang 1943/44 Schelklingen
am Samstag den 9. Mai treffen wir uns an der Apotheke um 14.00
Uhr zur Fahrt mit PKW nach Mochental. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir im Schloß-Stüble Mochental ein.
Jahrgang 1946/1947
Unser nächster Stammtisch findet am Freitag, 8. Mai 2015 statt.
Für Wanderer um 16:00 Uhr am Bahnhof Schelklingen. Ab 18:00
Uhr Einkehr in der Pizzeria "Zur Sonne" in Schmiechen.
Jahrgänger 65/66
Auch wir werden älter! Bald sind wir "50", deshalb wollen wir Euch
zu einem Stammtisch einladen.(Planung 50 Fest)
Am 12.06.2015 im Sportheim Schelklingen um 20:00 Uhr.
Auf zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen.
Liebe Grüße Conny und Elke
P.S.: reingeschmeckte und zugezogene sind herzlich Willkommen.
Infos
Die Vorbereitungen im Schwimmbad laufen weiterhin auf Hochtouren! Am letzten Samstag waren 7 Helfer im Einsatz. vielen Dank!
07. Mai 2015, Nummer 19
Wir hoffen natürlich weiter auf zahlreiche Helfer, die uns bei der
Vorbereitung des Schwimmbades bis zur Eröffnung unterstützen.
Sie können auch unter der Woche vorbeikommen, Montag-Freitag
zwischen 8:00–16:00 Uhr ist immer jemand vor Ort.
Am kommenden Samstag, 09.05.2015, ab 8:30 Uhr ist der vierte
Arbeitseinsatz geplant. Jede helfende Hand ist uns willkommen,
schauen Sie einfach vorbei, es gibt für jeden etwas zu tun. Unser
Bademeister Roland Reiter wird die Einsätze koordinieren, für
Vesper und Getränke ist gesorgt!
Nächster Arbeitseinsätz ist am 16.05.2015
In den nächsten Wochen werden Sie weiter zu unseren Aktivitäten
auf dem Laufenden gehalten.
Zur Info: Momentan kann unsere Homepage leider nicht aktualisiert werden, wir sind dabei das Problem zu lösen.
Eröffnungsturnier
Am vergangenen Samstag wurde die Tennissaison unseres TC
eröffnet. Nach der Begrüßung durch unseren ersten Vorsitzenden Alois Rueß stärkten sich die Anwesenden am reichhaltigen
Brunchbuffet.
Um die Mittagszeit startete dann das Eröffnungsturnier. Leider war
das Wetter nicht sehr einladend und manche überlegten, ob es
überhaupt lohnt, sich die Tennisklamotten anzuziehen.
Trotzdem fanden sich 26 Spielerinnen und Spieler aller Altersklassen, die gerne spielen wollten.
Nach sechs gespielten Runden, die jeweils ca. 20 Minuten dauerten, standen die Gewinner fest: Sieger wurde Michael Bayer
gefolgt von Torsten Späth und Ralf Heuschmid.
Nach der Siegerehrung saß man dann noch in gemütlicher Runde
zusammen und freute sich auf die kommende Spielsaison.
Ein besonderer Dank der Vorstandschaft gilt allen, die etwas
zum Buffet beigetragen haben sowie denjenigen, die sich trotz
anhaltendem Nieselregen nicht abhalten ließen, am Turnier teilzunehmen.
Stadtmeisterschaften
Vom 15. bis 17. Mai 2015 finden auf der Tennisanlage des Tennisclubs Schelklingen die 31. Stadtmeisterschaften statt.
Eingeladen sind alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler ab 14
Jahren aus Schelklingen und den Ortsteilen.
Meldeschluss ist Montag, der 11.05.2015.
Anmeldungen bitte bei Sportwart Michael Rueß (mruess@t-online.
de oder 07394/245920) oder über den Aushang am Tennisheim.
Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmer, besonders auch aus
den Ortsteilen, sehr freuen.
Abteilung AH
1. Mai
Leider musste die Wanderung am 1. Mai wegen Regens abgesagt
werden. Kurzerhand verbrachte man den Tag im gemütlichen TSVRaum des Gerätehauses. Gegrillt wurde trotzdem. Während die
Väter sich dem Grillgut widmeten, konnten die Kinder ihr Stockbrot grillen. Trotz des schlechten Wetters wussten sich die Kinder
zu helfen und konnten sich u.a. in der Geschicklichkeit bei einer
Mohrenkopfwurfmaschine auszeichnen. Auch einige Eltern fanden ihren Spaß daran. Und wem der Regen nichts ausmachte,
fand auch noch den Weg zum Schelklinger Schlossturm. Der
Besuch der Eisdiele fiel ebenso dem Regen zum Opfer, wie die geplante Kutschenfahrt. Paul, trotzdem danke für die Bereitschaft.
Abt. Tischtennis / Zum Schluss noch ein Sieg für die
Herren-II
Mit dem vergangenen Spieltag wurde die Verbandsrunde 2014/15
beendet.
Die Damen belegen in der Abschlusstabelle den fünften Platz. Mit
23
dieser Platzierung wird eine Leistung belohnt, die dem Einsatz der
Damen gerecht wurde. Der Verbleib in der Damen-Bezirksklasse
ist gesichert, das erklärte Klassenziel ist erreicht. Gratulation.
Letzter Gegner der Herren-I waren die Sportfreunde aus Rammingen. Leider konnte kein Erfolgserlebnis verbucht werden, da
man dem Tabellennachbarn denkbar knapp mit 7:9 unterlag. Der
Gang in die Kreisklasse-A ist nun unvermeidbar.
Es punkteten im Doppel: Abele/Bolach und Mattis/Weigel
im Einzel : Jürgen Abele(2), Berthold Bolach und Adam Weigel (2)
Die Herren-II hatten zum Abschluss noch zwei Begegnungen zu
bestreiten. Ersatzgeschwächt traf man auf den SV Unterstadion
und zog sich mit einer 5:9-Niederlage achtbar aus der Klemme.
Jetzt war der SC Berg III als letzter Gegner in der Saison 2014/15
an der Reihe, eventuell Federn zu lassen. Mit einem ungefährdeten 9:3-Sieg sicherten sich die Schelklinger den vierten Tabellenplatz. Von diesem Erfolg waren selbst die Akteure überrascht.
Es punkteten gegen Unterstadion im Doppel: Gassmann/Schreier und Höffner/Huber im Einzel :
Martin Höffner, Peter Olemotz und Jochen Schreier
Es punkteten gegen Berg im Doppel: Olemotz/Stetter,B. und Schreier/Stetter,J.
im Einzel : Peter Olemotz (2), Jochen Schreier (2), Berthold Stetter
und Jochen Stetter (2)
Die Tischtennisabteilung des TSV Schelklingen bedankt sich bei
allen Freunden und Gönner für das rege Interesse an dem Geschehen des vergangenen Jahres.
Weiterer Dank an alle Bürger der Stadt für das bereitgestellte Altpapier zur kürzlichen Sammlung des TSV Schelklingen.
Gürtelprüfung bestanden
Am 23.04.15 fand in der Schulturnhalle die erste Gürtelprüfung
des Jahres statt. Bei dieser, von der Teilnehmerzahl her, kleinen
Prüfung wurden 2 Judokas auf ihr Können und Wissen geprüft.
Nach kurzem Aufwärmen wurden die Judokas in den Fächern
Fall-, Wurf-, Bodentechnik, Anwendung Stand und Boden, sowie
dem Randori geprüft. Nach guter Demonstration aller geforderten
Techniken und Aufgaben konnte den Prüflingen mit Übergabe der
Urkunde zum neuen Gürtelgrad gratuliert werden.
Die Prüfung zum 7.Kyu (gelb) bestanden:
Thomas Opalinski, Robin Becker
Herrn Stumpfes Zieh- und Zupfkapelle Rückblick
Am Samstag, den 25. April 2015 gastierte die aus Funk und Fernsehen bekannte Gruppe "Herrn Stumpfes Zieh- und Zupfkapelle"
in der Stadthalle in Schelklingen.
07. Mai 2015, Nummer 19
24
Die Gruppe begeisterte mit ihrem instrumentalen und gesanglichen Können und erhielt zum Ende der Veranstaltung Standing
Ovations und viel Applaus. Wir danken Ihnen im Namen von TSV
und Musikverein herzlich für Ihren Besuch und freuen uns auf ein
Wiedersehen bei einer unserer nächsten gemeinsamen Veranstaltungen.
Einladung zum Spielenachmittag mit Pizzabacken am Freitag, den 15. Mai 2015
Hallo Jungs und Mädels,
wir laden euch herzlich am Freitag , den 15. Mai 2015 um 14 Uhr
zu einem Spielenachmittag ins Musikerheim im Längental ein.
Anschließend wollen wir gemeinsam Pizza backen. Ende ist gegen 18 Uhr. Mitkommen dürfen natürlich wie immer Geschwister
und auch Freunde. Um Anmeldung bis 12. Mai bei Markus Tonnier 07394/2385, Madlen Bloching 07344/4899 und Kilian Jedele
07394/3151 wird gebeten. Bis dann - wir freuen uns auf euch. Euer
Jugendteam Markus, Madlen und Kilian.
Stadtkapelle
Nächste Probe: Freitag, 08.05., 20.00 Uhr
Singstunde und Maisingen
Am Donnerstag, den 7. Mai 2015 ist um 20 Uhr Singstunde.
Bitte denken Sie daran, ihre Anmeldung für den Ausflug abzugeben.
Maisingen im Bürgerheim St. Ulrich
Am 9. Mai 2015 um 14 Uhr erfreuen wir unsere Senioren im Bürgerheim St. Ulrich mit unserem traditionellen Maisingen. Es gibt
wieder selbst gebackenen Kuchen und Kaffee. Wir wollen dann
auch noch das eine oder andere bekannte Lied mit den Senioren zusammen singen. Wir freuen uns darauf und wie in jedem
Jahr wird es sicher ein schöner Nachmittag mit manch nettem
Gespräch.
Anschließend machen wir eine Wanderung mit Einkehr.
Einsingen ist um 13.30 Uhr in der Schule.
Frühschoppen
Unser erster Frühschoppen in diesem Jahr findet am Sonntag,
17.05.2015, ab 10.30 Uhr im Schlössle statt. Wir würden uns über
rege Beteiligung sehr freuen.
Die für den 09.05. geplante Chart-Show-Party fällt aus.
Infos
"Der Mai ist gekommen", und wieder mal hat der Wettergott uns
beim Maibaumstellen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Wie schon die vergangenen Jahre hat es pünktlich angefangen zu
regnen. Sehr schade, dass kein Bürgermeister oder ein Stellvertreter anwesend war, um nur eine kleine Ansprache zu halten und
unsere Arbeit zu würdigen. Hey, liebe Freunde der Stadtkapelle
Schelklingen, super, vielen Dank, dass Ihr gekommen seid, danke
den Kindern der Kita, die unseren Baum mit geschmückt haben,
danke der Feuerwehr und auch dem Bauhof, vielen Dank an die
Sped. Saur, die uns geholfen hat und danke allen, die dem Wetter
getrotzt haben und uns beim Maibaumstellen unterstützt haben.
Wir laden ein zur Generalversammlung am Freitag, 29. Mai 2015
um 20.00 Uhr im Schlössle
Tagesordnungspunkte
Berichte
a) des Vorsitzenden
b) des Schriftführers
c) des Kassiers
d) der Kassenprüfer
e) der Jugendleiter
Entlastung der Vorstandschaft
Neuwahlen
Anträge
Sonstiges
Anträge an unsere Generalversammlung sind schriftlich bisspätestens Samstag, 23. Mai 2015 an unseren 1. Vorstand Barbara
Kannemann, Jahnstraße 11 in 89601 Schelklingen zu richten.
Freitag, 08. Mai Probe ab 19.00 Uhr
Generalversammlung am 15.05.2015
Wir laden alle Mitglieder und Gönner der Narrenzunft Häfele Hoi e. V.
Schelklingen zu unserer SNZ-Generalversammlung am Fr. 15. Mai
2015 um 19.00 Uhr im Sportheim Schelklingen recht herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Bericht der 1. Vorsitzenden
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht der Jugendleiterin
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastungen
8. Ehrungen
9. Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung sind laut Satzung bis spätestens Fr.
08. Mai 2015 an die 1. Vorsitzende Nicole Brobeil, Postfach 24,
89589 Schelklingen zu richten.
VORSTAND
Neues Hohle Fels - Buch
Nicholas J. CONARD, Sibylle WOLF:
„Der Hohle Fels bei Schelklingen –
Ursprungsort für Kunst und Musik“,
so lautet der volle Titel des Buches,
welches Prof. Conard am vergangenen Donnerstag bei der sehr gut
besuchten Hauptversammlung der
Museumsgesellschaft Mitgliedern
und Gästen des Vereins vorstellte.
Die Museumsgesellschaft hatte es
in Auftrag gegeben, nachdem alle
vorliegenden Publikationen nicht
mehr den neuesten Forschungsstand spiegelten. Eine Reihe von
Spendern unterstützte das Projekt.
Prof. Conard leitet seit fast 20 Jahren die Ausgrabungen im Hohle
07. Mai 2015, Nummer 19
25
Fels. Sibylle Wolf arbeitete bereits als Studentin als Grabungshelferin im Hohle Fels und erlangte ihren Doktorgrad mit einer
Dissertation über "Schmuckstücke - Die Elfenbeinbearbeitung
im Schwäbischen Aurignacien". Dabei konnte sie auf ein reiches
Fundspektrum aus dem Hohle Fels zurückgreifen.
Auf 96 Seiten und in allgemein verständlicher Form, unterstützt
durch zahlreiche Farbfotos und Zeichnungen, gibt das neue
Buch Einblick in die Erforschung der Eiszeitarchäologie und die
menschliche Evolution in Südwestdeutschland, von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zum Jahr 2014. Dabei spielen die
Forschungsgrabungen der Universität Tübingen im Hohle Fels
eine zentrale Rolle, die in den letzten Jahren weltweit einmalige
Funde zutage förderten. Es führt die Leser durch die einzigartige
Besiedlungsgeschichte der Höhlen der Schwäbischen Alb und
vermittelt viele wichtige Etappen der Menschheitsgeschichte.
Spannend geschrieben, ist es schwer, sich der Faszination des
Themas zu entziehen.
Für alle, deren Interesse geweckt oder neu angestachelt wurde,
bietet der Anhang einen Überblick über die regionale Museumslandschaft zum Thema, sowie ein Verzeichnis ausgewählter weiterführender Literatur.
Dieses neue Buch, zum moderaten Preis von nur 8.- €, ist ein
Muss für alle an Ur- und Heimatgeschichte Interessierten. Es ist
ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten im Stadtmuseum Schelklingen und am Hohle Fels erhältlich.
Winfried Hanold
Danach fahren wir weiter zur Firma BETZ MODEN nach Ödenwaldstetten. Sicher sind Sie schon gespannt auf die neue Sommermode!
Dort werden wir mit einem Glas Sekt begrüßt. Anschließend bekommen wir ein leckeres und reichliches Mittagessen serviert. Dass dies
schmeckt und die Organisation auch gut klappt, haben wir schon
verschiedene Male erfahren dürfen. Wir waren immer begeistert.
Natürlich darf im Anschluss daran die so beliebte und humorvolle
Modenschau nicht fehlen. Wir bekommen die aktuelle Sommermode gezeigt, die wir natürlich dann bei ausreichender Zeit auch näher
anschauen, probieren und kaufen können. Geschultes Personal wird
uns unaufdringlich beraten. Sehr beliebt ist aber auch immer wieder
die Beratung untereinander, die gerne angenommen wird.
Mit Kaffee und Erdbeerkuchen bei Betz Moden beenden wir
dann gemütlich den Tag und bringen unseren strapazierten Nervenpegel wieder ins Lot; es folgt die Rückfahrt. Anmelden können Sie sich ERST ab Dienstag, den 2. Juni 2015 bei Margrit
Koch unter der Tel.Nr. 07394/ 9 11 66
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir wieder mit einer stattlichen
Anzahl zu einem gemeinsamen, schönen und unterhaltsamen
Tag aufbrechen könnten. Melden Sie auch gerne Ihre Freunde,
Bekannten und Nachbarn mit an.
Auch wer keine Mode kaufen möchte, wird ganz bestimmt
einen geselligen, schönen Tag erleben, das verspreche ich
Ihnen.
Ihre Margrit Koch
P.S. Bitte schauen Sie auch unter:
www.cdu-schelklingen.de (SeniorenUnion)
AWO Kaffeenachmittag am Samstag, 9. Mai 2015
Hallo, liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des AWO Stadtverbandes Schelklingen
Es ist wieder so weit! Am Samstag, 9. Mai 2015 ab 14.30 Uhr
findet unser allmonatliches Kaffeekränzle in der Mensa des St.
Konradihauses Schelklingen statt. Bei selbst gesungenen Schlagern, Oldies und Heimatliedern mit Musikbegleitung möchten wir
ein paar gemütliche, fröhliche Stunden bei Kaffee und Kuchen
und einem guten Vesper mit euch verbringen. An diesem Nachmittag findet unser Diavortrag mit Bildern all unserer Aktivitäten
der letzten Jahre statt. Diese Bilder könnt ihr selbstverständlich
bestellen. Unseren Mai-Geburtstagskindern wünschen wir von
Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit und alles, was ihr euch
selbst wünscht. Allen Kranken wünschen wir schnelle Genesung
und ein baldiges Wiedersehen.
AWO VORSTANDSCHAFT
Vorschau Vatertagsfest 2015
Das traditionelle Vatertagsfest des Musikverein Schmiechen e.V.
findet dieses Jahr von Mittwoch, 13. bis Sonntag, 17. Mai statt.
Los geht es am Mittwochabend um 20:00 Uhr mit der Partyband
„Herz-Ass“, und einer Trachtenparty.
Am Donnerstag – Vatertag, spielen die „Original Schwabenkrainer“ zum Frühschoppen auf.
Über die Mittagszeit bietet der Musikverein ein reichhaltiges Mittagessen an, anschließend geht es dann nahtlos mit Kaffee und
Kuchen weiter.
Ab 16:00 Uhr lassen es sich die Gastgeber des „Musikverein
Schmiechen e.V.“ nicht nehmen, die Festzeltbesucher mit feiner
Vatertags-Blasmusik selbst zu unterhalten.
Die ultimative Partynacht mit der Band "Rocket" - Rockmusik
zum Feiern und Staunen startet am Samstagabend. Rechtzeitig
da sein lohnt sich, bis 21:30 Uhr gibt es verbilligten Eintritt.
Der Sonntag steht ganz im Zeichen der Familie. Zudem findet
in diesem Jahr beim Festplatz ab 09:30 Uhr wieder ein großes
Oldtimertreffen statt.
Zum Frühschoppen unterhalten die „Original Stehbach-Musikanten“, aus Oberstadion erstmals beim Vatertagsfest in Schmiechen
die Gäste mit feiner Blasmusik.
Über die Mittagszeit wird ein Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen angeboten.
Ab 13:00 Uhr wartet auf die „Kleinen“ Festzeltbesucher eine Spielstraße, Malecke, Kinderschminken, etc.. Auf dem Vergnügungspark bieten die Fahrgeschäfte verbilligte Preise an. Im Festzelt
spielt um 14:30 Uhr die Gemeinschaftsjugendkapelle Schmiechen-Schelklingen. Am späten Nachmittag unterhalten ab 15:30
Uhr die Musikerinnen und Musiker des „Musikverein Ersingen
e.V.“ die Festzeltbesucher im Festzelt.
Mehr Infos finden sie auf der Homepage www.musikvereinschmiechen.de
Aufbau:
Freitag, 08.05 - ab 16:00 Uhr
Samstag, 09.05 - ab 8:00 Uhr
Montag, 11.05 - ab 16:00 Uhr (nach Absprache)
Dienstag, 12.05 - ab 16:00 Uhr
Mittwoch, 13.05 - ab 13:00 Uhr (nach Absprache)
Freitag, 15.05 - ab 9:00 Uhr Zwischenreinigung
FrühjahrsAusflug der SeniorenUnion
Liebe Freunde der SeniorenUnion,
liebe Seniorinnen und Senioren der Stadt
Schelklingen und der Teilgemeinden,
damit die Pause bis zum Wiedersehen im Herbst nicht so lange
wird, habe ich mich nun doch noch kurzfristig zu einem verspäteten „FrühjahrsAusflug“ entschließen können.
Bitte notieren Sie sich hierfür schon den Termin:
Donnerstag, den 18. Juni 2015.
Unser Vormittagsprogramm sieht vor, den Besuch bei der Firma
TRESS NUDELN in Münsingen, wo wir eingehend und sehr anschaulich über die Herstellung der verschiedenen Nudelsorten
informiert werden. Wir sehen einen Film, der einen interessanten
Einblick geben wird. Anschließend besteht natürlich die Gelegenheit zum Kauf dieser Nudeln, die im Outlet Shop etwas preiswerter
angeboten werden.
07. Mai 2015, Nummer 19
26
Abbau:
Sonntag, 17.05 - ab 21:00 Uhr
Montag, 18.05 - ab 8:00 Uhr
Sammlung von Altkleidern
Zur Unterstützung unserer Jugendarbeit sammeln wir Altkleider
und gebrauchte Schuhe.
Altkleider bitte in Säcke verpackt, gebrauchte Schuhe paarweise
gebündelt, getrennt von Altkleidern.
Ihre Spende können Sie dienstags während der Musikprobe zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr vor dem Eingang des Musikerheims ablegen.
Gerne dürfen Sie Ihre Spende jederzeit einem aktiven Musiker
vorbeibringen, der diese dann weiterleitet.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich.
Kuchenspenden für das Vatertagsfest 2015
Wir benötigen wie jedes Jahr für unser Vatertagsfest Kuchenspenden. Wer noch einen Kuchen backen möchte, sollte sich bitte bei
unserem Vorstand Hubert Stoll unter der Telefonnummer: 07394
91234 melden.
Wir würden uns freuen, wenn sich jemand melden würde.
Ausfahrt
Am Dienstag, den 26.5.2015 wollen wir mit der Fa. Fuchs eine
Fahrt nach Herzogsweiler zur Schinkenräucherei Pfau machen,
danach geht es weiter nach Pforzheim zum Modehaus Bader.
Der Fahrpreis beträgt 31 Euro. Bitte meldet euch bis spätestens
15.5.2015 bei mir an. Abfahrtszeit und Abfahrtsort werde ich euch
noch bekannt geben.
Auf gutes Gelingen freut sich eure Elsbeth.
Singnachmittag
Zum nächsten gemütlichen Singnachmittag treffen wir uns am
Mittwoch, den 13. Mai 2015 um 14:30 Uhr in Austermanns Gaststube in Schmiechen.
Alle, die gerne singen, sind herzlich eingeladen.
Kreisliga A
Dank einer Klasseleistung holte sich der FC am Sonntag in Altheim ein 2:2 Unentschieden. Leider wurde die große kämpferische
Leistung nicht mit einem Sieg belohnt. Die Hoffnung auf den Klassenerhalt bleibt jedoch weiterhin gewahrt.
Torschützen: Lars Heider und Manuel Auber.
Die Reserve gewann ihr Spiel in Altheim mit 2:1. Torschützen:
Thomas Mannhardt und Torwart "Maude" per Handabschlag zum
Siegtreffer.
Sonntag 10.05.15 um 15.00 Uhr Res. 13.15
SG Ersingen - FC Schmiechtal
Diese Chance beim Schlusslicht muss der FC unbedingt ergreifen.
Der FC hofft auf das Mitwirken von Christoph Heimberger. Nur
ein Sieg gegen das Team von Spielertrainer Neno Mrden lässt
weiter hoffen.
Wir bitten einmal mehr um zahlreiche und lautstarke Unterstützung in Ersingen.
Landesfest des Hauptvereins in Sigmaringen
Am kommenden Wochenende findet das diesjährige Landesfest
des Schwäbischen Albvereins in der traditionsreichen Stadt Sig-
maringen im Donautal statt. Am Samstag und Sonntag wird in
und um Sigmaringen Kulturelles, auch mit internationaler Beteiligung, klassisches und thematisches Wandern, Erlebnisreiches
für Jugend- und Familien, insgesamt ein vielseitiges Programm
angeboten.
Einfach mal hinfahren und erleben, was die Albvereinsfamilie bei
ihrem Landesfest so auf die Beine stellt. Sigmaringen ist immer
eine „Reise“ wert. Die Anreise mit der Bahn ist von Schelklingen
aus problemlos möglich.
Weitere Informationen zum Landesfest und zum Programm entnehmen sie bitte der Homepage des Schwäbischen Albvereins
(http://albverein.net/)
Kursprogramm
Hallo Jugendliche,
ihr habt Lust auf was Neues? Dann sind unsere Kursprogramme
genau das Richtige für Euch. Wir laden alle Jugendliche ab Klasse 7
zu unserem neuen Kursprogramm ein.
Ihr könnt Euch für jeden einzelnen Kurs anmelden, je nachdem
worauf ihr Lust habt.
Folgende Kurse stehen zur Auswahl:
Was?
Tischtennis
Walking &
Joggen
Spiele drinnen
o. draußen
Fahrrad fahren
Minigolf
(jeder bezahlt
selbst)
Grillabend
(Fleisch &
Wurst bringt
jeder selbst
mit, den Rest
machen wir)
Wann?
2x dienstags von 10-11:30
Uhr
31.03.15 (weitere Termine
nach Absprache mit
Dominic)
3x donnerstags von 18-19
Uhr 16.04.15-30.04.15
3x freitags von 18-19 Uhr
08.05.15-22.05.15
4x freitags von 18-19:30
Uhr
12.06.15-26.06.15 &
10.07.15
1x Samstag ab 15 Uhr
18.07.15
1x Freitag ab 18 Uhr
24.07.15
Übungsleiter
Dominic &
Thomas
Theresia &
Thomas
Kathrin, Carolin
& Sarah
Kathrin &
Carolin
Kathrin,
Theresia &
Sarah
Alle die sich am
Kursprogramm
beteiligt haben
Teilweise sind Teilnehmerzahlen begrenzt. Plätze werden nach
Anmeldung unter 0174-94 15 13 7 bei Sarah Gaus vergeben.
Wir freuen uns auf Euch!
Die Jugendleitung des TSV Ingstetten
PS: Ihr habt Lust auf unsere Programme aber die Termine passen
zeitlich bei Euch nicht? Teilt uns das gerne mit, damit wir Euren
Geschmack kennen lernen und ggf. neue Termine suchen können.
Dafür dürft ihr mir gern auch eine E-Mail ([email protected])
oder SMS (0174-94 15 13 7) senden.
Bundesliga LIVE im Sportheim.
Freitag, 08.Mai kein Topspiel
Samstag, 09.Mai
15.30 Uhr Gladbach - Leverkusen
18.30 Uhr Stuttgart - Mainz
Sonntag, 10.Mai
17.30 Uhr Köln - Schalke
07. Mai 2015, Nummer 19
Freitag, 08.Mai "Power Disco" im Sportheim!!!
Beginn:21.00 Uhr.
Von 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr Eintritt frei!!
Samstag, 16.05.15 Altpapiersammlung der SG Justingen.
Singstunden
Herzlichen Dank an alle Sängerinnen und Sänger für das Singen
bei der Maiandacht. War wunderschön!!
Fr., 8. Mai, 20.00 Uhr Singstunde im Gemeindehaus
Fr., 15. Mai, 20.00 Uhr Singstunde im Gemeindehaus
So., 17. Mai, 10.30 Uhr Feldmesse (brannte Linde)
Wir freuen uns über neue Sänger und Sängerinnen.
Ob noch ganz jung, etwas älter oder bereits im Rentenalter. Jede(r)
ist bei uns herzlich willkommen. Auch eine einmalige "SchnupperSingstunde" ist jederzeit möglich.
Elfmeterturnier für Freizeit-Teams
Jetzt anmelden!
27
Aktive:
Derbysieg für den FV !!!!
Am Sonntag war der FV zu Gast beim Lokalrivalen in Justingen.
Die erste Halbzeit lebte von Fehlern der Abwehrreihen. Wenn es
vor einem Tor gefährlich wurde ging meist ein individueller Fehler
voraus, wobei der FV leichte Feldvorteile hatte.
Die zweite Halbzeit war wesentlich ansehnlicher. Unser Team
kombinierte immer besser und kam zu guten Chancen, ehe Philip
Schleicher einen langen Ball stark verarbeitete und zur Führung
für den FV traf. In der Folge drückte der FC Alb auf den Ausgleich,
wobei unser Team clever verteidigte und in 2 Situationen auch das
Glück des Tüchtigen inne hatte.
Letztendlich holte unser Team aber einen verdienten DERBYSIEG!
Reserve:
Auch unsere Reseve konnte ihr Derby gewinnen, wobei das Ergebnis hier wesentlich deutlicher ausfiel und es am Ende 4:0 für
uns stand. Torschützen für den FV waren Denis Othmani (2) und
Michael Fischer (2).
Vorschau:
Am Donnerstag empfängt der FV die SG Altheim zum Nachholspiel. Anpfiff ist um 18:30 Uhr.
Am Sonntag, den 10.05. kommt der Tabellennachbar SSV Emerkingen ins Längental. Anpfiff ist um 15 Uhr (Reserve 13:15 Uhr)
Jugend
E-Jugend
Zwei torreiche Heimsiege für unsere Spieler aus der E-Jugend.
Ergebnisse
FV Schelklingen-Hausen I : SG Griesingen I 5:0
FV Schelklingen-Hausen II : SG Griesingen II 7:1
Vorschau:
Auswärtsspiel beim VfL Munderkingen Samstag, den 09.05.
Spielbeginn E 2 um 11:15 Uhr, E1 um 12:15 Uhr
Letzte Spiele:
D (9er) –Jugend Bezirksstaffel
TSG Ehingen - SGM Schelklingen 1:2
D (7er)–Jugend Kreisstaffel
SGM Ehingen-Süd/Rottenacker II – SGM Schelklingen II 5:1
C (11er) –Jugend Kreisstaffel
SGM Ertingen/Binzwangen - SGM Schelklingen 1:1
B-Jugend Leistungsstaffel
SGM Schelklingen – SGM Federsee 4:3
Aktive:
Punkteteilung im Längental !!!
Am letzten Donnerstag hatte der FV die SG Öpfingen zu Gast im
Längental. Beide Mannschaften hatten einen Lauf und verloren
in der Rückrunde bis dato noch kein Spiel.
Die erste Halbzeit gehörte klar den Gästen und so lag unser Team
zur Halbzeit mit 0:1 in Rückstand.
Im zweiten Durchgang steigerten sich die Mannen von Theo Trajkovski und hatten nun mehr vom Spiel. Nach einer schönen Hereingabe von Luca Schleiblinger fiel der Ball vor die Füße von Daniel Glökler, welcher aus kurzer Distanz zum Ausgleich einnetzte.
Aufgrund der Spielanteil der Mannschafte in den beiden Halbzeiten hatten sich beide Teams den Punktgewinn verdient.
Reserve:
Unsere Reserve spielt bereits am Dienstag und verlor leider mit
1:3. Torschütze für den FV war Marek Schwarzmann.
Nächste Spiele:
D (7er)–Jugend Kreisstaffel
Samstag, 09.05. 12:00h in Schelklingen
SGM Schelklingen II – SGM Ringingen/Pappelau/Beiningen II
D (9er)–Jugend Bezirksstaffel
Samstag, 09.05. 13:30h in Schelklingen
SGM Schelklingen – SGM Ostrach/Weithart
Mädchen D (7er) Kreisstaffel
Freitag, 08.05., 17:00h in Granheim
SV Granheim – SGM Schelklingen
C (7er) –Jugend Kreisstaffel
Freitag, 08.05., 18:00h in Schmiechen
SGM Schelklingen II – SGM Unlingen/Bussen II
C (11er) –Jugend Kreisstaffel
Samstag, 09.05. 14:45h in Schmiechen
SGM Schelklingen – SGM Oberdischingen/Ersingen/Donaurieden
B-Jugend Leistungsstaffel
Samstag, 09.05. 16:00h in Ingstetten
SGM Schelklingen – SGM Ablachtal
Mädchen B (9er) Kreisstaffel
Samstag, 09.05. 16:00h in Justingen
SGM Schelklingen – FC Mengen
07. Mai 2015, Nummer 19
28
A-Jugend Kreisstaffel
Samstag, 09.05. 16:00h in Schelklingen
SGM Schelklingen – SSV Emerkingen
Weitere Ergebnisse und Spielpläne finden Sie auf fussball.de oder
fvschelklingen-hausen.de/junioren
Sportplatzsanierung / - restaurierung Hausen o.U.
Der Sportplatz in Hausen wurde im Herbst 2014 von einer Fachfirma saniert. Jetzt, im Frühjahr 2015, sehen wir die erfolgreiche
"Restaurierung". Der Platz wurde bereits gemäht und gewalzt, die
Steine entfernt. In der neuen Saison kann also in Hausen gespielt
werden.
Aus diesem Anlass möchten wir uns bei der Firma Heidelberger
Zement, Schelklingen und der Firma Allgaier Agrarhandel, Allmendingen bedanken.
Ohne deren großzügige Spenden wäre eine Sanierung in diesem
Rahmen nicht möglich gewesen. Vielen Dank!!!!!!
Anschließend gemütliches Beisammensein.
Anträge zur Hauptversammlung bitte schriftlich bei Ute Engel bis
zum Freitag, 8.5.2015, einreichen.
Am Donnerstag, 7.5.2015 soll das Tennishaus geputzt werden und
außerdem findet ein Arbeitseinsatz rund um das Tennishaus statt.
Helfer sind willkommen.
Terminverschiebung
Der für den 8.Mai 2015 geplante Arbeitseinsatz zur Verbesserung
unserer Wanderwege muss wegen krankheitsbedingter Abwesenheit unseres Wegewartes verschoben werden.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig im Stadtboten bekannt gegeben
03.05.2015 FC Alb - FV Schelklingen-Hausen 0:1 (0:0)
0:1 (60.) Philipp Schleicher
Dorffest 2015
Nach einem Jahr Pause, möchten wir die gesamte Bevölkerung
von Hausen, sowie alle Freunde und Mitglieder des Sport- und
Gesangvereins Hausen zur aktiven Unterstützung für unser traditionelles Dorffest aufrufen. Das Dorffest findet am 27./28.06.2015
auf dem Dorfplatz beim Dorfzentrum statt.
Es ist immer mehr festzustellen, dass die Bereitschaft für die Arbeitsdienste und den Auf- und Abbau abnimmt. Es wäre schade, wenn wir dieses Fest wegen Helfermangel nicht durchführen
könnten. Leistet jeder einen kleinen Beitrag, ist es für den Einzelnen auch nicht zu viel. Deshalb werden in ca. einer Woche die
Vorbereitungen beginnen und Vereinsmitglieder zur Arbeitseinteilung auf euch zukommen. Vorab ein herzliches Dankeschön für
eure Unterstützung.
Einladung zur Maiandacht
Zur Maiandacht am Montag, den 11.05.2014, um 19.30 Uhr in
der örtlichen Pfarrkirche ergeht herzliche Einladung.
Nach der Andacht gehen wir zum Einkehren ins Gasthaus Rössle.
Über einen zahlreichen Besuch und ein gemütliches Beisammensein würden wir uns sehr freuen!
Tor zum 0:1
Nächste Spiele
So, 10.05.15 (15:00) TSV Allmendingen : FC Schelklingen/Alb
Mi, 13.05.15 (19:15) FC Schelklingen/Alb : SV Oberdischingen
So, 17.05.15 (15:00) FC Schelklingen/Alb : SpVgg PflummernFriedingen
Fr, 22.05.15 (19:00) SG Altheim : FC Schelklingen/Alb
So, 31.05.15 (15:00) FC Schelklingen/Alb : SG Ersingen
Sa, 06.06.15 (17:00) VfL Munderkingen : FC Schelklingen/Alb
D
Tennisabteilung
Einladung zur Saisoneröffnung mit Hauptversammlung am Sonntag, 10.5.2015 ab 14.00 Uhr mit Doppelturnier, Kaffee und Kuchen. Abendessen ab 18.00 Uhr im Tennishaus.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Um 19.30 Uhr am 10.5.2015 findet die diesjährige Hauptversammlung der Tennisabteilung im SSV Hütten statt.
Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Interessierte eingeladen:
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Bericht der Schriftführerin
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Ausblick auf die Saison 2015 und Anträge
7. Verschiedenes
D
A
N
K
E
Matthias Meixner
N
K
E
- Für jede stumme Umarmung.
- Für die vielen tröstenden Worte.
- Für die Blumen- und Geldgaben.
- Für die Pflege im Bürgerheim.
- Für alle, die mit uns trauern.
Die Kinder Renate, Gertrud, Gerhard und Brigitte mit Familien
Im April 2015
TG-Stellplatz
Der Schelklinger Stadtbote ist bei
unseren Lesern ein wichtiger
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Austräger für den Schelklinger Stadtboten
Am Vatertag
im Gasthaus Hirsch Ersingen
Gebiet AlemannenstraßeBahnhofstraße-Ringinger Straße...
ab 1.7.2015 gesucht.
ab 11.00 Uhr (bei jeder Witterung)
Ochs am Spieß (aus eigener Haltung)
Sandwiesenstr. 17
72793 Pfullingen
Tel. 0 71 21/97 93-0
Fax 0 71 21/9 79 39 93
[email protected]
Zur Unterhaltung spielen die
Aachtalmusikanten
Vo rankünd igung:
Theater im Stad’l mit der Theatergruppe
der evangelischen Kirchengemeinde Ersingen
„Andorra“ von Max Frisch am Samstag,
16.05. und Sonntag, 17.05.2015.
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