Adoption - International - beim Deutschen Familiengerichtstag eV

21. Deutscher Familiengerichtstag 2015
Arbeitskreis 9: Adoption - International
Leitung des Arbeitskreises:
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Berlin &
Diplom-Psychologin Dr. Cornelia Ulrich, München
Wenn mit einer Adoption eines Kindes ein Wechsel des Aufenthaltes des Kindes von seinem Heimatstaat in den Aufnahmestaat verbunden ist (internationale Adoption), bedeutet dies für die Annehmenden/den Annehmenden einen juristischen Hindernislauf. Dies insbesondere, wenn es um ausländische (im Ausland erfolgte) Adoptionen geht: Internationale Regelungswerke wie das Haager Adoptionsübereinkommen, ausländisches Adoptionsrecht, und autonomes deutsches Recht wie das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz und Adoptionswirkungsgesetz sind zu beachten.
Der Arbeitskreis wird die Wege aufzeichnen, die in diesen Fällen den internationalen Standards gerecht werden. Probleme, die sich dem Rechtsanwender – insbesondere einem eine solche Adoption
begleitenden Rechtsanwalt stellen – werden benannt werden.
Insoweit geht es um die Aufgaben der Adoptionsvermittlung der inländischen Adoptionsvermittlungsstellen, um inländische Anerkennungsverfahren, inländische Wirkungsfeststellungsverfahren und
Umwandlungsverfahren.
Zudem wird auf selbstorganisierte Adoptionen eingegangen, bei denen sich Adoptionswillige ohne
fachliche Begleitung zwecks Adoption eines Kindes an eine Stelle im Ausland wenden.
Im Hinblick auf Inlandsadoptionen mit Auslandsbezug sind die damit einhergehenden kollisionsrechtlichen Fragen hinsichtlich Zustimmungserfordernissen, Antragsbefugnis, Typ der Adoption etc. zu beleuchten.
Im Mittelpunkt aller dieser Adoptionsvorgänge sollten die Interessen des anzunehmenden Kindes und
nicht die Wünsche des Adoptionswilligen/der Adoptionswilligen stehen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich nicht nur die Rechtsanwender, sondern insbesondere auch die psychologischen Fachkräfte.
Deshalb wird im psychologischen Teil des Arbeitskreises der Fall herausgegriffen, dass Bewerber
über eine Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland ein Kind aus dem Ausland adoptieren.
Im Kontext des Themas „Adoption“ und der damit verbundenen sorgfältigen Begutachtung der Bewerber wird oft der Einwand vorgebracht: „Bei normalen Eltern darf auch jeder einfach Kinder kriegen,
ohne dass vorher geprüft wird, ob die Personen als Eltern überhaupt geeignet sind – warum also
werden bei Adoptionen so strenge Kriterien angelegt?“.
Bezugnehmen auf diese Frage soll in dem Arbeitskreis beleuchtet werden, welche besonderen Anforderungen Adoptivkinder an ihre Adoptiveltern stellen und welche negativen Auswirkungen eine ungünstige Bewerberauswahl auf das Kind haben könnte. Es soll gemeinsam erarbeitet werden, durch
welche Eigenschaften bzw. Kriterien sich „gute“ Bewerber auszeichnen und durch welche Fragen
diese Kriterien im Gespräch mit den Bewerbern operationalisiert werden können. Es soll über eine
Gewichtung dieser Kriterien diskutiert werden, dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Einschränkungen der Bewerber gegebenenfalls durch eine Therapie bearbeitbar sind und woran man
dann wiederum erkennt, ob die Bearbeitung der Themen gelungen ist. Anhand von Fallbeispielen
sollen kritisch die Schwellen einer Ablehnung diskutiert werden.
Ziel ist die Entwicklung bzw. Ausdifferenzierung eines Leitfadens, der dazu beitragen soll, geeignete
und nicht geeignete Bewerber möglichst zuverlässig voneinander zu unterscheiden.