FACEOFACE Das Magazin der ACE in Deutschland SCHADENMANAGEMENT Neue Herausforderungen im internationalen Versicherungsgeschäft BIOGASANLAGEN Potentiale und Risiken alternativer Energiegewinnung SCHADENBEARBEITUNG Interview mit Dr. Peter Albrecht 1/2015 EDITORIAL I 1/2015 I FACEOFACE Inhalt 20 04 06 03 EDITORIAL Vorwort von Andreas Wania, Hauptbevollmächtigter 04 NEWS Kurznachrichten Deutschland Kurznachrichten International 08 TITELTHEMA 08 20 INTERVIEW „Die Erwartungshaltung unserer Kunden und Marktpartner ist entscheidend für uns“ Interview mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt 23 ACE EXPERTENTIPP Datenschutzabkommen am Scheideweg SCHADENMANAGEMENT Sprechen Sie Hindi? Herausforderungen, vor die uns das Leben stellt Titelthema Marine Wenn ein Ofensetzer (auch) Fliesen verlegt Biogasanlagen – Potentiale und Risiken alternativer Energiegewinnung ・ ・ ・ ・ ・ 02 24 24 the FACE OF ACE Im Porträt: Sebastian Kreutzer, Manager Classic & Travel 25 KONTAKTÜBERSICHT 27 IMPRESSUM Liebe Leserin, lieber Leser, auch wenn das Jahr 2014 schon einige Zeit hinter uns liegt, möchte ich es an dieser Stelle nicht verpassen, Ihnen für das neue Jahr 2015 alles Gute, privat wie beruflich, zu wünschen. Internationale Konflikte, Kriegsberichte, Cyberattacken und viele andere negative Schlagzeilen prägen in den ersten Wochen des neuen Jahres die Medienlandschaft und es scheint fast so, dass die politischen, wirtschaftlichen und auch versicherungsrelevanten Themen des letzten Jahres auch wieder die Themen im neuen Jahr 2015 sein werden. Und so überrascht es nicht, dass sich auf dem diesjährigen World Economic Forum in Davos in der Rangliste der wichtigsten globalen Risiken (nach Wahrscheinlichkeit) auf den vordersten Plätzen Themen wie geopolitische Risiken und Regierungskrisen wiederfinden. Zudem findet man auch extreme Wetterereignisse und Umweltrisiken in den Top 5. . Wir haben uns entgegen diesen Themen in unserer ersten Ausgabe der FACEOFACE in 2015 für das Thema Schaden als Leitthema entschieden. Nicht nur weil sich aus all den eben genannten Risiken unterschiedliche Schadensereignisse ableiten lassen, sondern weil die Schadenregulierung und der Service im Schadensfall bei ACE einen hohen Stellenwert einnehmen. Auch Versicherungsvermittler haben das Thema Schadenmanagement auf ihrer Agenda und versuchen auf unterschiedliche Weise Transparenz und Messbarkeit in den Service der Schadensabteilungen der Versicherer zu bekommen. In Zahlen ausgedrückt hatten die Schadenabteilungen der Schaden- und Unfallversicherungen im Versicherungsjahr 2014 in Deutschland insgesamt mit einem Schadenaufwand von 46 Milliarden Euro zu tun. Demgegenüber stand eine gebuchte Beitragsprämie von 62 Milliarden Euro, was für das Versicherungsjahr 2014 eine Schadenquote von 75 Prozent im Schaden- und Unfallbereich ergibt. Bei einem Schadenaufwand von 46 Milliarden Euro ist es also nicht verwunderlich, dass die Versicherungsindustrie versucht das Schadenmanagement weiter zu verbessern und durch höhere Servicestandards und schnellere Bearbeitungszeiten für den Kunden im Schadenfall eine g ` efühlte` Verbesserung zu erzielen. Wir bei ACE möchten daher in Zukunft ein Schadensleistungsversprechen basierend auf diesen Servicestandards geben. Als vertriebliche Neuerung bei ACE in Deutschland gilt es zu erwähnen, dass wir die Vertriebsstruktur neu geordnet haben und seit Januar dieses Jahres in vier Vertriebsregionen in Deutschland mit fest zugeordneten Ansprechpartnern in den Fachabteilungen und in den Vertriebsteams für Sie da sind. Und jetzt viel Spaß beim Lesen unserer ersten Ausgabe der FACEOFACE in 2015. Herzlichst Ihr Andreas Wania Hauptbevollmächtigter, Deutschland, ACE Group 03 NEWS I 1/2015 I FACEOFACE ACE Kurznachrichten Deutschland ACE Experten informieren Im ACE Risk Newsletter, der quartalsweise erscheint, schreiben Experten der ACE Group (ACE) zu aktuellen Branchenthemen und Neuigkeiten und liefern außerdem mit ihren Artikeln wertvolle Hintergrundinformationen. Zusätzlich informiert der ACE Risk Newsletter auch über die aktuellen Geschäftszahlen der ACE. Mehr über den ACE Risk Newsletter sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Newsroom unter der Rubrik ACE Risk Newsletter auf acegroup.com/de oder auf adfinity.de/servace – dort finden Sie auch den aktuellen Artikel von Natalie Kress zum Thema Cyberrisiken. Neuer Senior Underwriter in Frankfurt Uwe Hutfless (43) ist seit Februar 2015 neuer Senior Underwriter für den Bereich der Technischen Versicherungen bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt. Hutfless wird für das Wachstum im Bereich der Technischen Versicherungen verantwortlich sein – insbesondere in den Projektsparten. Er berichtet an Jörg Spier, Line Manager Technische Versicherungen/Technical Lines bei ACE in Frankfurt. Uwe Hutfless verfügt über 22 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, davon alleine zwölf Jahre im Bereich der technischen Versicherungen. Neue Line Managerin für Cyberrisiken Natalie Kress wurde zur Line Managerin Cyberrisiken befördert. Die Beförderung geht einher mit der Gründung des eigenständigen Cyberbereiches in Kontinentaleuropa. Kress ist bereits seit Mai 2013 bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt und war zuvor Underwriterin für Cyberrisiken. Kress wird für das Underwriting in diesem Bereich wie auch für die Produktimplementierung und -entwicklung auf dem deutschen Markt verantwortlich sein sowie zusätzlich auch für Österreich. Die neue Cybersparte vereint nun die regionale Gesamtexpertise der ACE in einem einzigen großen Team. Von Frankfurt aus berichtet sie an Andreas Wania, Hauptbevollmächtigter der ACE in Deutschland, sowie an Kyle Bryant, Regional Cyber Manager für Continental Europe bei ACE in Paris. 04 05 NEWS I 1/2015 I FACEOFACE ACE Kurznachrichten International Cyber eigenständige Sparte in Kontinentaleuropa Cyberrisiken entwickeln sich heute immer rasanter. Für europäische Risk Manager gehört die komplexe Risikoart bereits zu den „Top Drei“ neuentstehender Risiken, so Studienergebnisse der ACE Group (ACE). Basierend auf jenen Recherchen hat ACE nun eine eigenständige Cybersparte in Kontinentaleuropa gegründet, um dem sich kontinuierlich weiterentwickelnden Risiko und den damit verbundenen wachsenden Bedürfnissen von Kunden und Maklern noch besser gerecht werden zu können. Mit der neuen Cybersparte stärkt der Versicherer seine lokalen Underwriting- und Risk Management-Kompetenzen sowie den Ausbau seiner marktführenden Stellung in diesem „Emerging Risk“-Bereich. Die Gründung der eigenständigen Cybersparte in Kontinentaleuropa ist nun ein weiterer Schritt im Rahmen der Aktivitäten der seit 2014 bestehenden globalen ACE Cyber Risk-Einheit. Die neue Sparte vereint dabei die regionale Gesamtexpertise der ACE in einem einzigen großen Team und verteilt sich auf Deutschland und Österreich, Frankreich, die Beneluxländer, Italien sowie Spanien und Portugal. Ziel der neugegründeten europäischen Cybersparte ist es, lokale Entscheidungen zu ermöglichen, die Beziehungen zu Maklern und Kunden zu stärken sowie vor allem auch den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit der globalen Cyber Risk-Einheit zu vereinfachen und so nahtlose Deckungen zur Verfügung stellen zu können. „Die Fähigkeit, flexible und kundenspezifische Lösungen anbieten zu können, und der Zugang zu lokalen Entscheidungsträgern sind heute entscheidende Kriterien“, so Kyle Bryant, Regional Cyber Manager Continental Europe bei ACE. „Mit Vollzeit-Cyber-Experten auf fünf Kernmärkten, unterstützt durch Spezialisten auf vier weiteren sowie einem eigenen Cyber Risk-Ingenieur werden wir außerordentlich gut positioniert sein, um die Dienstleistungen und marktführenden Lösungen anbieten zu können, die Makler und Kunden verdienen.“ ACE Finanzdaten des Jahres 2014 Die ACE Group (ACE) hat das Jahr 2014 mit einem Bruttoprämienvolumen von 23,4 Milliarden US-Dollar abgeschlossen und liegt damit über dem Vorjahresergebnis, das 22,8 Milliarden US-Dollar betrug. Der Betriebsgewinn der ACE beläuft sich auf 3,3 Milliarden US-Dollar, im vorherigen Jahr betrug dieser 3,2 Milliarden US-Dollar. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (combined ratio) liegt für das Jahr 2014 bei 87,7 Prozent (88,0 Prozent in 2013). Weitere Finanzdaten finden Sie auf dem deutschsprachigen ACE Unternehmensprofil im Newsroom auf acegroup.com/de. 06 Neue Geschäftsreiseversicherung in der Schweiz Die Bildungs- und Forschungsstiftung der Global Business Travel Association (GBTA) prognostiziert für Westeuropa ein Wachstum bei Geschäftsreisen um 6,6 Prozent in 2015. Damit sollen die Ausgaben für Geschäftsreisen auf 156,8 Milliarden. Euro in diesem Jahr steigen. Die Analyse der GBTA gilt als guter Indikator für den gesamten europäischen Geschäftsreisemarkt. Mit Zunahme der dienstlichen Reisen steigt auch der Risikoumfang für die Reisenden und deren Arbeitgeber. Zur Absicherung dieser Risiken hat ACE in der Schweiz Mitte letzten Jahres das neue Geschäftsreiseprodukt ACE Business Class eingeführt. Ana de Montvert, A&H Underwriting Business Development Manager bei ACE in Zürich, resümiert: „Wir freuen uns über die positive Marktresonanz und Anfragen. ACE Business Class bietet bedarfsgerechten, flexiblen Schutz weltweit und rund um die Uhr. Das Konzept umfasst neben einer Unfall- und Auslandsreise-Krankenversicherung wichtige Assistance-Leistungen und beinhaltet eine Reisegepäck-, Reisestorno- und Privathaftpflichtversicherung sowie wichtigen Deckungsschutz und Krisenmanagement bei politischen Unruhen und Naturkatastrophen, Entführung und Erpressung.“ Florian Müller, Country President der ACE in der Schweiz, bekräftigt: „ACE Business Class ist ein wichtiger Baustein in unserer Angebotspalette für auslandsorientierte Unternehmen jeglicher Größenordnungen im Geschäftsreisesegment.“ Verstärkung des A&H Sales-Teams in der Schweiz Daniel Rehschuh (33) verstärkt seit August 2014 als Senior Producing Underwriter Accident & Health (A&H) die Vertriebsaktivitäten der Sparte Personenversicherungen in der Schweiz. Der ausgebildete Bankkaufmann und studierte Betriebswirt (FH) verfügt über neun Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, speziell im Bereich von maßgeschneiderten Zielgruppenlösungen für Banken/Finanzinstitute, Kreditkartenunternehmen, Mobilfunkanbieter und Retailer. Rehschuh ist als lokaler Ansprechpartner sowohl für die Betreuung der Makler als auch für die der Endkunden im lokalen und internationalen Personenversicherungsgeschäft zuständig. „Durch seine umfassende Erfahrung und fundierten Kenntnisse ist Daniel Rehschuh bestens in der Lage, den Ausbau des Unfallversicherungsbereichs in der Schweiz voranzutreiben“, so Ana de Montvert, A&H Underwriting Business Development Managerin bei ACE in Zürich. 07 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Sprechen Sie Hindi? Experten gehen davon aus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter europäischer Unternehmen auch künftig mehr Dienstreisen unternehmen. Nicht nur Großkonzerne, sondern insbesondere auch der Mittelstand erweitert seine Geschäftstätigkeit auf internationale Märkte. Dabei bringt es die Globalisierung der unternehmerischen Aktivitäten mit sich, dass die Destinationen immer exotischer werden. Für international operierende Unternehmen stellt sich dabei immer häufiger die Frage, wie die vielfältigen Risiken, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihren Dienstreisen ausgesetzt sind, am besten gehandhabt werden können. Arbeitgebern obliegt eine Fürsorgepflicht für alle ihrer Beschäftigten. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlich unterwegs sind, erstreckt sich diese Pflicht auf mehr als die üblichen Gesundheits-, Sicherheits- und Haftungsaspekte. Zur Erfüllung der Fürsorgepflicht trägt eine vom Arbeitgeber für seine Dienstreisenden abgeschlossene Gruppenversicherung bei. Diese beinhaltet neben dem Schutz bei spezifischen Dienstreiserisiken, wie plötzliche 08 Krankheit, Unfall mit dem Mietwagen oder Gepäckverlust, insbesondere auch vielfältige Assistance-Leistungen: Eine Notruf-Hotline beispielsweise, die rund um die Uhr zur Verfügung steht, unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur bei Notfällen unterwegs, sondern gibt dem Arbeitgeber auch Schutz vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fahrlässigkeit oder eines Verstoßes gegen gesetzliche Pflichten. Bearbeiten eines Unfalls bei ACE DIENSTREISEUNFALL IN ABGELEGENER INDISCHER PROVINZ Das folgende Beispiel zeigt, wie wichtig eine 24/7-Helpline sein kann, gerade in einer Gegend, in der ein Dienstreisender die lokale Sprache nicht spricht: Ein Mitarbeiter eines international agierenden Unternehmens wurde zu einer Kundenveranstaltung nach Indien geschickt. Der einwöchige Event fand in einer abgelegenen Provinz bei Delhi statt. Nach dem Flug holte ihn ein Hotelangestellter am Flughafen ab und brachte ihn zum Veranstaltungshotel. Als der Mitarbeiter aus dem Wagen ausstieg und ins Hotel gehen wollte, übersah er ein tiefes Loch in der Straße und trat mit dem rechten Bein hinein. Den Mitarbeiter durchfuhr ein starker Schmerz: Der Unterschenkelknochen war gebrochen und das spitze Knochenende ragte aus der Wunde heraus. Der sofort herbeigerufene Arzt diagnostizierte eine offene Unterschenkelfraktur, die umgehend operativ versorgt werden musste. Vor Ort konnte der Arzt lediglich eine ambulante Schmerzbehandlung durchführen und die Wunde desinfizieren. Glücklicherweise führte der verletzte Mitarbeiter die Telefonnummer der Assistance mit sich. Die Assistance half zunächst über die Sprachbarriere hinweg und der Kontakt mit dem erstbehandelnden indischen Mediziner bestätigte die Diagnose. Angesichts der mangelnden OP-Möglichkeiten vor Ort und der hohen Infektionsgefahr stand fest: Der Mitarbeiter musste zurück nach Deutschland und dort operativ ärztlich versorgt und nachbehandelt werden. Rücktransport aus dem Ausland in ein heimatnahes Klinikum Nachdem der Notruf bei der Assistance eingeht, setzt sich diese mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus der ACE Leistungsabteilung in Verbindung und informiert ihn im Detail über den Unfall. Der zuständige ACE Sachbearbeiter überprüft im ersten Schritt, ob es sich um ein versichertes Ereignis im Rahmen einer Dienstreise handelt. Dazu müssen durch den ACE Sachbearbeiter unter anderem die folgenden versicherungsvertraglichen Daten geklärt werden: • War der verletzte Mitarbeiter nachweislich auf einer Dienstreise, im obigen Beispiel also in Indien? • Welche Leistungen sind über die Dienstreiseversicherung gedeckt? Zur Klärung der Fragen kann der ACE Sachbearbeiter unter Umständen auch Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen. Im zweiten Schritt prüft der ACE Sachbearbeiter die Dokumente, die von dem dienstreisenden Mitarbeiter nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus eingereicht werden, im obigen Beispiel also die Unfallschadenanzeige sowie Rechnungen, für die der Mitarbeiter in Vorleistung getreten war, nämlich für die Verbringung ins indische Krankenhaus und das Honorar des indischen Arztes. Innerhalb weniger Tage kann ACE dann zügig die Leistungszahlung an die versicherte Person vornehmen. ACE Serviceversprechen Unfall In 2014 sind bei ACE insgesamt 7.099 Unfallschäden gemeldet worden. Um deren Bearbeitung kümmern sich insgesamt zehn ACE Kolleginnen und Kollegen. ACE hat sich selbst hohe Serviceversprechen gesetzt, um so den erwarteten hohen Standard effizient zu gestalten, zu steuern und zu kontrollieren: • Neuschäden werden unverzüglich im System angelegt und die Schadennummer dem Makler beziehungsweise Kunden mitgeteilt. • Sobald weitere Informationen zum Unfallhergang vorliegen, reagiert ACE umgehend. Die Assistance organisierte den Transport des Verletzten ins nächstgelegene indische Krankenhaus zur ärztlichen Notversorgung und Ruhigstellung des Beines zur Vorbereitung auf den Rücktransport. Am nächsten Tag wurde der Mitarbeiter mit einem Linienflug in der Business Class, begleitet von Ärzten und Helfern, nach Deutschland geflogen und in ein heimatnahes Klinikum gebracht. Bettina Grünstäudl [email protected] • Sensible Daten, wie Gutachten oder andere datenschutzrelevante Informationen, werden gut geschützt und nur an Befugte weitergegeben. • ACE Schadenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 17:15 Uhr erreichbar. • Sobald die erforderlichen Unterlagen für die Schadenzahlung vorliegen, weist ACE die Zahlung unverzüglich an. 09 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Herausforderungen, vor die uns das Leben stellt „Stell dir vor, es ist Krieg und alle müssen fliehen ...“ Das ist in unseren Tagen keine abenteuerliche Ausnahme mehr, sondern Realität in vielen Teilen der Welt. Was uns hier und jetzt in unserem meist geschützten Umfeld in Westeuropa weit weg erscheint, kann gerade für vielreisende Geschäftsleute plötzlich Teil der Realität werden: Man findet sich unerwartet in einem Krisengebiet wieder und muss dies schnellstmöglich verlassen – nur wie? Hilfe von außen tut not – am besten von einem erfahrenen Partner, einem sogenannten Assisteur, der mit Rat und Tat in Form organisatorischer Hilfe zur Seite steht. Mit dem Thema Assistance verbinden wir meist Leistungen der klassischen Auslandskrankenversicherung, die einem Reisenden im Krankheitsfall oder in sonstigen persönlichen Notlagen rund um die Uhr an allen Tagen zur Verfügung stehen und meist medizinische sowie im Bedarfsfall auch rechtliche oder finanzielle Hilfe bieten. Dies ist und bleibt ein grundlegender Bestandteil aller Reiseversicherungen, sei es auf Geschäftsreisen, Privatreisen oder aber auch während längerer Auslandsaufenthalte als Student oder als Firmenmitarbeiter. Zusätzlich zu den persönlichen Notlagen, für die diese Leistungen zum Einsatz kommen, kann es jedoch immer und in jedem Moment auch zu außergewöhnlichen äußeren Situationen kommen, in denen ein Reisender auf Hilfe angewiesen ist. Politische Instabilität eskaliert zunehmend zu gewalttätigen und kriegerischen Auseinandersetzungen 10 SPEZIALISIERTE KRISENBETREUUNG Es ist Teil unserer mobilen Welt, dass wir besonders im Berufsleben immer mehr auf Reisen sind. Laut der Bildungsund Forschungsstiftung der Global Business Travel Association (GBTA) wird für 2015 für Westeuropa ein Wachstum bei Geschäftsreisen von 6,6 Prozent prognostiziert. Nicht immer geht es dabei in politisch stabile Länder mit einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Zusätzlich besteht in manchen Ländern eine größere Wahrscheinlichkeit, von Naturkatastrophen überrascht zu werden. In manchen südamerikanischen Ländern zum Beispiel droht außerdem noch ein erhöhtes Kidnapping-Risiko. Jede Firma, die ihre Mitarbeiter in die Welt schickt, möchte sicher sein, dass diese während der Zeit eines Auslandsaufenthaltes sowohl gut gesundheitlich abgesichert sind als auch ausreichend vor anderen Gefahren, wie Naturkatastrophen, politischen Unruhen, Krieg, Attentaten oder Kidnapping, geschützt sind. Dies stellt an einen Dienstreiseversicherer hohe Anforderungen, nämlich hier einen weitreichenderen Schutz zu bieten. Eine Deckung also, die über eine Unfall- und Krankenversicherung, inklusive der üblichen Assistance-Leistungen, sowie Reisegepäck-, Reisestorno- und Privathaftpflichtversicherungen hinausgeht und Schutz sowie Krisenmanagement bei politischen Unruhen, Naturkatastrophen, Entführung und Erpressung inkludiert. Dazu gehören über die Übernahme der entstehenden Kosten hinaus der vorsorgliche Schutz in Form von zuver- lässigen aktuellen Reiseinformationen, die vorab abgerufen werden können, sowie im Krisenfall ständig begleitende Information und Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr. Dieser Service stützt sich im Wesentlichen auf drei wichtige Kernkompetenzen: INFORMATION Alle Versicherten müssen sich im Vorfeld über die aktuelle Situation des Reiselandes informieren können – heutzutage am besten online. Die entsprechende Site sollte unter anderem Informationen über die politische Lage, eventuelle Gefahren wie Naturkatastrophen, Terrorattacken, erhöhtes Kidnappingrisiko, sowie Gesundheitsbedrohungen wie Epidemien und Seuchen beinhalten. fertig? Auch hier kann ein Assisteur wertvolle Hilfe leisten. Damit die Eltern sich in einem solchen Fall nicht um jeden Aspekt selbst kümmern müssen, arbeitet ACE im Rahmen des „Kids“-Programms, einer Kinderunfall- und Kinderkrankenversicherung, ebenfalls mit einer auf solche Situationen spezialisierten Assistance-Gesellschaft zusammen. Über ein sogenanntes Gesundheitstelefon können medizinische Fachleute kontaktiert werden, die zu allen Fragen rund um das Thema Kinderheilkunde professionelle Auskunft geben. Hier können unbürokratisch und schnell eine medizinische Zweitmeinung eingeholt sowie Informationen zu geeigneten Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamenten abgefragt werden. MONITORING Alle Reisenden können sich registrieren lassen, um im Bedarfsfall schnell und direkt kontaktiert zu werden. Auch gibt es hier bereits Lösungen, Reisende über GPS zu lokalisieren, was besonders im Falle von Naturkatastrophen bei Bergungen und Evakuierungen sowie Kidnapping wichtig sein kann. ASSISTANCE Telefonische Bereitschaft eines Notfallteams, das im Bedarfsfall rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres umgehend alle erforderlichen Maßnahmen wie beispielsweise eine Evakuierung gefährdeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem Krisengebiet einleiten kann. Für diese Form der Krisenbetreuung und -intervention gibt es spezialisierte Assistance-Firmen, wie zum Beispiel Crisis 24, mit der auch die ACE Group (ACE) in mehreren europäischen Dienstreiseprogrammen zusammenarbeitet. So hat jene Assistance-Firma beispielsweise bei einer Terrorattacke in Nairobi im September 2013 alle betroffenen und bei Crisis 24 registrierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Reiseprogrammen innerhalb einer Stunde sofort per SMS, Telefon und E-Mail über die Situation und die notwendigen Maßnahmen informieren und somit in Sicherheit bringen können. Ebenso auch im Falle eines Tsunamis in Südamerika im Februar 2010: Auch hier erhielten alle registrierten Reisenden rechtzeitig – innerhalb von 30 Minuten – eine Erdbebenwarnung sowie die Information über einen nahenden Tsunami. Gleichzeitig wurden alle Betroffenen über die eingeleiteten Evakuierungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Oder bei einem Autobomben-Attentat in Beirut im Januar 2014. Hier konnten alle betroffenen Reisenden und Auslandsentsandte in weniger als 15 Minuten über das Ereignis und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informiert werden. KRISENHILFE AUF PRIVATER EBENE Krisensituationen, die durch gezielte professionelle Hilfe von außen gemildert werden können, kann es auch im Privaten geben. Ein Unfall oder eine ernste Erkrankung kann das Familienleben nicht nur finanziell schwer belasten. Besonders wenn das eigene Kind betroffen ist. Unsicherheiten kommen auf: Was ist die bestmögliche Behandlung? Kann ich mich auf das, was mein Arzt vorschlägt, wirklich verlassen? Wie werde ich als Elternteil mit dieser Situation persönlich Spezialisierte Assistance-Firmen bieten weltweite Krisenbetreuung – 24 Stunden, 365 Tage im Jahr Darüber hinaus kann über einen solchen Assisteur auch eine Erstberatung bei psychosozialen Krisensituationen erfolgen, beispielsweise wenn Eltern mit einer dramatischen Diagnose, wie einer Krebserkrankung oder einer durch einen Unfall verursachten bleibenden Behinderung des Kindes, konfrontiert werden. Ebenso kann die Organisation einer Haushaltshilfe und der Betreuung eventuell vorhandener Geschwisterkinder helfen, Eltern in einer solch schwierigen Situation zu entlasten. Eine Hilfe bei dem Management des häuslichen Alltags und der psychischen Bewältigung trägt dazu bei, dass die betroffenen Eltern in der Lage sind, die notwendige Energie zum Wohl des Kindes einzusetzen. Einer für alle, alle für einen – dieser dem Versicherungskonzept zugrunde liegende menschliche Grundgedanke des Solidaritätsprinzips wird durch das Hinzuziehen spezialisierter Assistance-Firmen noch zusätzlich mit Leben gefüllt. Es geht nicht mehr nur um den notwendigen finanziellen Ausgleich, der traditionell von einem Versicherer geleistet wird. Assistence-Leistungen gehen darüber hinaus: Alle für einen – dies bedeutet auch Hilfe von einer Palette von Spezialisten, die dem Versicherten ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen, um die verschiedenen Herausforderungen, vor die das Leben uns manchmal stellt, nicht nur finanziell meistern zu können. Stephanie Ehmer [email protected] 11 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Auf der Suche nach der Schadenursache Entgegen landläufiger Meinung endet die Bearbeitung von Warenschäden in der Transportversicherung häufig nicht mit der Bezahlung eines Schadens, die richtige Arbeit beginnt vielmehr erst mit der Regulierung des Schadens. Die Rede ist vom Regress, also dem Rückgriff gegen denjenigen, der den Schaden mutmaßlich verursacht hat. Wie der Fall eines in 2013 havarierten Containerschiffs zeigt, können sich im Zuge der Regressbearbeitung dabei allerdings zahlreiche An- und Herausforderungen ergeben. US-Dollar betragen haben. Die Ursache für das Auseinanderbrechen des erst 2008 in einer japanischen Werft gebauten Containerschiffs ist jedoch bis heute noch ungeklärt. Spekuliert wird unter anderem darüber, ob das Schiff möglicherweise fehlerhaft konstruiert war oder aber ob ein Beladefehler – gegebenenfalls auch im Zusammenspiel mit schlechtem Wetter – eine Schädigung der Struktur zur Folge hatte, die letztlich zu jener Katastrophe führte. REGRESSANSPRÜCHE BEIM VERURSACHER Beladen mit 4.382 Containern war das mehr als 300 Meter lange Containerschiff „MOL Comfort“ im Sommer 2013 auf dem Weg von Singapur nach Jeddah in Saudi-Arabien. Am 17. Juni 2013 kam es etwa 430 nautische Meilen vor der Küste des Oman zu einem schwerwiegenden Vorfall: Das Containerschiff brach in zwei Teile, die Besatzung konnte glücklicherweise aber ausnahmslos gerettet werden. Zehn Tage später sank das Achterschiff mit circa 1.700 Containern, das Vorschiff folgte schließlich am 10. Juli, nachdem bereits einige Tage zuvor ein Feuer an Bord ausgebrochen war, das den Großteil der sich noch an Bord befindenden Container zerstört hatte. Der Wert der beförderten Ladung dürfte Schätzungen zufolge zwischen 300 und 400 Millionen 12 Sofern transportversichert, dürften die Schäden der Ladungsinteressenten inzwischen sämtlich reguliert worden sein. Dabei wollen es die Geschädigten und die Transportversicherungswirtschaft allerdings nicht bewenden lassen und begeben sich in der Folge auf die Suche nach den Verursachern des Unglücks, um den Schaden bei diesen zu regressieren. In diesem Zusammenhang ist es naheliegend, den Eigentümer des Schiffs beziehungsweise die Reederei in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind diese verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Schiff für die Reise zu Verfügung zu stellen. Ein Fahrzeug, das auf hoher See auseinanderbricht, wird diesem Anspruch entsprechend nur bedingt gerecht. Sofern der Schaden tatsächlich auf einem Konstruktionsfehler des Schiffs beruhen sollte, kann zudem erwägt werden, ebenfalls die verantwortliche Werft Mitsubishi Heavy Industries in die Pflicht zu nehmen. Als weiterer (Mit-)Verursacher kommt die japanische Klassifizierungsgesellschaft in Betracht, die das Bauvorhaben und auch die hiernach durchgeführte Klassifikation durchgeführt hat. Ferner könnte in Betracht gezogen werden, Ansprüche gegen Beteiligte zu richten, die zwar mit der körperlichen Verbringung der Ladung nicht befasst waren, die aber entsprechende Verträge mit den Ladungsinteressenten geschlossen hatten. Dabei handelt es sich um Spediteure und sogenannte Non-Vessel Operating Common Carrier (NVOCC), mit anderen Worten: Reeder ohne eigenen Schiffsraum, die in eigenem Namen Beförderungsverträge mit den Ladungsinteressenten beziehungsweise den Befrachtern schließen. HAFTUNG WEITERHIN UNKLAR Wer jedoch annimmt, dass die Reederei MOL für den Schaden in vollem Umfang haftet, irrt, schließlich kann die Haftung unter Umständen beschränkt werden. Hierzu haben die Reederei und ihr Versicherer einen Haftungsfonds in Tokio errichtet, in den ein Betrag von circa 41 Millionen US-Dollar eingezahlt wurde. Da die Reederei eine Haftung abgelehnt hat, müssen derzeit Gerichtsverfahren gegen den Haftungsfonds geführt werden. Und selbst im Obsiegensfalle ist allenfalls eine teilweise Befriedigung der Forderungen zu erwarten. Ferner wird zudem ein Rechtsstreit seitens des Reeders und der Ladungsinteressenten gegen die japanische Werft geführt, die das Schiff im Jahr 2008 gebaut hatte. Jenes Verfahren hat eine Größenordnung von mehr als 500 Millionen US-Dollar. Da die Werft eine außergerichtliche Einigung allerdings abgelehnt hat, wird sich dieses Verfahren vermutlich noch über einige Jahre erstrecken. Es erscheint daher zwingend, Regressansprüche auch gegen die Spediteure beziehungsweise NVOCC geltend zu machen, um die Policen so schnell als möglich zu entlasten. Aber wie rechtfertigt sich ein Anspruch gegen den vertraglichen Verfrachter? Der Verfrachter haftet nach deutschem Seefrachtrecht für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht. Damit ist die Haftung grundsätzlich unproblematisch, schließlich sind die Container mit den Gütern entweder zerstört oder liegen auf dem Meeresboden. Von der Haftung befreit ist der Spediteur allerdings dann, wenn der Schaden nicht durch die Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters hätte abgewendet werden können. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Hamburg in einem von mehreren ähnlich begründeten Urteilen die Klagen gegen die in Anspruch genommenen Spediteure abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Schaden auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen sei, für den die Spediteure nicht verantwortlich seien. Für ein Fehlverhalten der Werft und/oder der Klassifikationsgesellschaft habe der Spediteur nicht einzustehen. Von einer zurechenbaren Unkenntnis eines Konstruktionsfehlers sei ebenso wenig auszugehen, denn die Spediteure seien in Ermangelung äußerer Anzeichen nicht gehalten gewesen, das Schiff im Vorhinein zu untersuchen. Jene Entscheidung erweist sich allerdings als problematisch, hat doch der Verfrachter den Beweis zu führen, dass Schäden, die auf einem Mangel der See- oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes beruhen, nicht zu entdecken waren. Den entsprechenden Beweis hat das Landgericht Hamburg jedoch nicht erhoben. Angesichts dessen bleibt nun abzuwarten, wie die Folgeinstanzen mit dieser Fragestellung weiter umgehen werden. Jens Weinmann [email protected] Über den Autor Nach der Schadenregulierung erfolgt die Suche nach dem Verursacher, um den Schaden regressieren zu können 13 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Wenn ein Ofensetzer (auch) Fliesen verlegt Makler gehören – wie beispielsweise auch Anwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – zu einer der Berufsgruppen, der bedingt durch ihren speziellen Wissens- und Erfahrungsvorsprung ein besonders hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. So obliegt es dem Makler, die fehlende Sachkenntnis auf Kundenseite auszugleichen. Unterlaufen diesem in der Ausübung seiner Tätigkeit jedoch Fehler und kommt es zu Versehen oder pflichtwidrigen Unterlassungen, durch die dem Kunden ein Schaden entsteht, kann der Makler dafür schadensersatzpflichtig in Haftung genommen werden – ein Risiko, das innerhalb der vergangenen Jahre deutlich zugenommen hat und sich damit für Makler immer mehr zur Herausforderung entwickelt. Während Haftungsansprüche gegenüber Maklern wegen etwaiger beruflicher Fehler, die einen Schaden zur Folge hatten, bis vor einigen Jahren nur gelegentlich geltend gemacht wurden, hat sich dies mittlerweile geändert: Makler sehen sich heute mit einem erhöhten Haftungsrisiko konfrontiert. Bedingt ist dies vor allem durch die Reform des Vertragsversicherungsrechts in 2008, das nun eine deutlich erweiterte Haftung wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens umfasst sowie ebenfalls die Beratungs- und Dokumentationspflichten von Maklern exakt regelt. Welche rechtlichen Folgen daher selbst kleinste Fehler für Makler haben können, zeigt folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Maklerhaftung und Inhaltskontrolle von Klauseln zum Eintritt des Versicherungsfalls: Nach dem Sachverhalt zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. März 2014 (Az. IV ZR 422/12) nahm der Versicherungsnehmer, ein selbstständiger Ofenbaumeister, den Versicherungsmakler auf Schadensersatz in Anspruch. In der Betriebsbeschreibung der „Deckungsnote“ war als Handwerk „Ofensetzer“ angegeben. Nach einem Telefonat, dessen genauer Inhalt zwischen den Parteien streitig ist, hatte der Makler handschriftlich den Zusatz „inkl. zugehöriger Fliesenarbeiten“ vermerkt. Der darauf ausgestellte Versicherungsschein gab die betrieblichen Risiken mit „Kamin-, Ofen- und Herdsetzer, Feuerungs- und Luftheizungsbau“ an. Bei dem gemeldeten Schaden ging es um eine Leckage unterhalb des Einlaufrohrs eines Pumpensumpfs durch mangelhafte Abdichtungs- und Fliesenarbeiten und den daraus 14 folgenden Wasserschaden. Der Versicherer lehnte die Deckung unter anderem mit der Begründung ab, dass sich das nicht versicherte Risiko eines Fliesenlegerbetriebs realisiert habe. Der BGH bejahte eine Pflichtverletzung des Maklers, da dieser keine hinreichende Aufklärung bezüglich des tatsächlichen Versicherungsbedarfs betrieben habe. Die Angaben, die den Makler zu dem handschriftlichen Zusatz veranlassten, hätten ihn zur Nachfrage bewegen müssen, ob Fliesenlegearbeiten bloß ausnahmsweise (als Annextätigkeit zum Ofensetzerhandwerk in geringem Umfang; dann auch durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag gedeckt) oder (auch) als selbstständiges Gewerk ausgeführt wurden. Mangels Nachfassens des Maklers bliebe kein Raum für die Annahme von Mitverschulden des Handwerkers. Exakt geregelte Beratungs- und Dokumentationspflichten Vertragsversicherungsrecht – Makler sehen sich heute mit einem erhöhten Haftungsrisiko konfrontiert PFLICHTVERLETZUNG DES MAKLERS Der Makler haftet als „treuhändlerähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers“ (BGH, Urteil vom 22. Mai 1985, Az. IV ZR 190/83) wegen eines Beratungsfehlers (§ 61 VVG) auf fiktiven Deckungsschutz („Quasideckung“), wenn sein Einholen bei hinreichender Informationslage angezeigt und zu erlangen gewesen wäre. Dies ist vorliegend problematisch, da Ziff. 7.14 Nr. 1 der zugrunde liegenden AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) einen Ausschluss für Sachschäden vorsieht, die durch Abwässer entstehen, soweit es sich nicht um häusliche handelt. Der Schadenort lag im Keller einer Dialysepraxis (also gewerbliche Abwässer), weshalb die obersten Bundesrichter von der Einschlägigkeit des Ausschlusses ausgingen. Dies bedeutet aber nicht, dass keine kausale Pflichtverletzung des Maklers vorliegt, denn beispielsweise die Haftpflichtbedingungen für das Baunebengewerbe sehen einen (nach dem BGH „weitgehend uneingeschränkten“) Wiedereinschluss vor. Ob der Makler bei einer Nachfrage die Notwendigkeit einer Deckungserweiterung hätte erkennen können, dazu muss in der Berufungsinstanz, an die insoweit zurückverwiesen wurde, noch Aufklärung betrieben werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich, welche Haftungsrisiken in einer unvollständigen Aufklärung und Dokumentation des zu versichernden Betriebsrisikos durch den Versicherungsmakler liegen. Dabei reicht es nicht, bloß das oder die im Betrieb vertretenen Berufsbilder in die Beschreibung aufzunehmen, vielmehr muss nach den konkreten Tätigkeiten gefragt werden. Gerade im Zuge der Liberalisierung des Handwerks- und Gewerberechts (Stichwort „Wegfall des Meisterzwangs“) verwischen die Konturen der Tätigkeitsfelder. Dem kann wohl nur mit mehr oder weniger maßgeschneiderten Deckungskonzepten begegnet werden, wobei auch scheinbare Nebenleistungen einer Prüfung unterzogen werden müssen. Hier gilt es, im Zusammenspiel zwischen Makler und Versicherer die richtigen Fragen zu stellen und umfassende Antworten des Kunden einzufordern. Diesem muss gemeinsam vermittelt werden, dass das Beharren auf Informationen mit der nötigen Detailtiefe keine Gängelung ist, sondern der Erarbeitung der Vertragsgrund- lage dient. Nur so können Deckungslücken und enttäuschte Erwartungen auf Versicherungsnehmerseite vermieden werden. Die Anforderungen enden aber nicht mit Abschluss des Versicherungsvertrags, denn gerade in sich dynamisch entwickelnden Branchen kann sich der Makler nur über wiederholte, gezielte Fragen zu betrieblichen Veränderungen sowie entsprechende Dokumentation absichern. Hat der Makler nämlich wiederholt nach Veränderungen (nach-)gefragt, hierauf jedoch keine oder gar falsche Antworten erhalten, minimiert sich sein Haftungsrisiko. Dem Kunden ist dabei zusammen mit dem Versicherer aufzuzeigen, dass guter und umfassender Versicherungsschutz nicht statisch ab Beginn des Deckungsschutzes bestehen bleibt. IN DER PRAXIS NICHT KLAR GEREGELT Grundsätzlich äußert sich der BGH in der eingangs genannten Entscheidung daneben zur Transparenzkontrolle des Schadenereignisprinzips in der Haftpflichtversicherung. Das Schadenereignisprinzip sei Teil der Beschreibung der Hauptleistung des Versicherers. Folgerichtig könne keine AGB-rechtliche Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB vorgenommen werden. Dies müsste dann auch auf die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zu übertragen sein. Das Claims-made-Prinzip wäre danach einer richterlichen Überprüfung entzogen, denn der Kern der vertraglichen Vereinbarung unterfiele der Privatautonomie (anders aber wohl BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. IV ZR 61/13 zur Rechtsschutzversicherung); OLG München, Urteil vom 08.05.2008, Az. 25 U 5136/08 und OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2012, Az. 7 U 73/11 (jeweils zur D&O-Versicherung); in der Literatur umstritten, vgl. zuletzt Koch, VersR 2014, 1277 m.w.N.). Der Streit entzündet sich daran, ob wirklich der Kernbereich betroffen ist oder nicht. Sicher ist dies eine dogmatische Frage, jedoch von erheblicher Praxisrelevanz. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine einhellige Linie in der Rechtsprechung herausbildet und der BGH in einer zukünftigen Entscheidung Klarheit schafft. Solange verbleibt eine Unsicherheit, die auch ein Haftungsrisiko für den Makler in sich birgt. Roman Dickmann [email protected] 15 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Biogasanlagen – Potentiale und Risiken alternativer Energiegewinnung Alles bio – oder was? Die Frage des Umgangs mit der Umwelt und ökologische Nachhaltigkeit sind Dauerbrenner im internationalen politischen Raum wie in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Als epochaltypisches Schlüsselproblem wurden sie bezeichnet, als Millennium-Entwicklungsziel der Vereinten Nationen formuliert und auf immer neuen internationalen Gipfeln diskutiert – aus guten Gründen. Längst dreht sich diese Diskussion vor allem um Verfahren der Energiegewinnung. Weg von der nicht nachhaltigen Nutzung fossiler Energieträger, weg von der Kernenergie, hin zu nachhaltiger Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien, so lauten die bisweilen als Parolen und Kampfbegriffe genutzten Thesen der Befürworter. Was so sympathisch klingt – und letztendlich so einfach –, sieht in der Praxis freilich wesentlich komplexer, ja unübersichtlicher aus. Tatsächlich wird immer deutlicher, dass es den einen Königsweg nicht gibt, dass das Für und Wider unterschiedlicher Verfahren immer wieder aufs Neue beleuchtet und diskutiert werden muss – insbesondere angesichts der rasanten technologischen Entwicklung. BIOGAS – EINE ALTERNATIVE ENERGIEQUELLE Unter den unterschiedlichsten Verfahren der Strom- und Wärmegewinnung aus erneuerbaren, häufig als alternativ bezeichneten Energieträgern, wie Wind- und Sonnenenergie, Erdwärme und Wasserkraft, nimmt die Energieerzeugung in und durch Biogasanlagen sicherlich einen besonderen Status ein. Das Präfix „Bio-“ kann und darf dabei nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nicht per se auf ökologische Landwirtschaft und Nachhaltigkeit hinweist, sondern zunächst einmal auf die biotische Bildungsweise – und damit auf Vorgänge, an denen Lebewesen beteiligt sind, also sogenannte biotische Stoffumsetzungen. Tatsächlich ist es so, dass Biogasanlagen einen natürlichen, ursprünglichen Prozess unter kontrollierten Bedingungen simulieren. Insofern ist die Erzeugung von Biogas ein nicht weniger komplexer und hochtechnologischer Vorgang 16 als die Energiegewinnung auf anderem Wege. Biogas ist eine erneuerbare Energiequelle – aber keineswegs neu. Das methanhaltige Gas entsteht in der Natur überall dort, wo Biomasse unter Sauerstoffabschluss abgebaut wird. Zuständig dafür – und genau hier wird der Prozess biotisch – sind anaerobe Bakterien, das heißt Bakterien, die ohne Sauerstoff leben können. Sogenannte Archaebakterien stammen noch aus der Urzeit, als vollkommen andere Lebensverhältnisse herrschten, und leben noch heute in Sümpfen, stehenden Gewässern oder im Magen von Tieren und Menschen, letztlich überall wo ein feuchtes, sauerstoffarmes Milieu herrscht. Bereits im Jahr 1798 wurde ein in einem stehenden Gewässer entstehendes Gas entdeckt – die Geburtsstunde der Biogasanwendungen. Insbesondere der italienische Physiker Avogadro hat mit seinen Forschungen Anfang des 19. Jahrhun- derts erheblich zum Verständnis gasrelevanter chemischer Prozesse beigetragen. Anfang des 20. Jahrhunderts schließlich kam die Wissenschaft zu der Erkenntnis, dass die Biogasentstehung auf Mikroorganismen beruht, und nach weiteren Fortschritten in Forschung und Entwicklung von Einzelanwendungen wurde bereits 1922 das gewonnene Biogas in das öffentliche Gasnetz eingespeist. Auch in der Klärwerkstechnik begann man, biotische Prozesse um- und einzusetzen. Nach dem Aufschwung der Energieversorgung mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahre 1950 gelangte durch die Energie- und Ölkrise in den 1970er und 80er Jahren der Nutzungseffekt von Biogasanwendungen zunehmend in den Fokus des Interesses. Vor fast einem Vierteljahrhundert, am 1. Januar 1990, trat in Deutschland schließlich das Stromeinspeisungsgesetz als „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ in Kraft. Es goss erstmals die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen und zu vergüten, in eine rechtlich bindende Form und bereitete den Weg für den Ausbau von Biogasanlagen in Deutschland. Ließ dieser Ausbau sich zunächst zögerlich an – im Jahr 1992 konnten in Deutschland erst 139 Biogasanlagen verzeichnet werden –, so nahm der Ausbau um den Jahrtausendwechsel und damit pünktlich zur Veränderung des öffentlichen Bewusstseins Fahrt auf: Von 2008 bis Ende 2014 schließlich wuchs die Zahl der Biogasanlagen auf deutschem Boden um mehr als das Doppelte, von 3.891 auf 7.960 Anlagen (mit Bayern als Vorreiter mit 2.330, gefolgt von Niedersachsen mit 1.480 Anlagen, Baden-Württemberg mit 858 Anlagen auf Rang drei sowie Hessen mit 192 Anlagen auf Platz 11 im Bundesländervergleich), rasant an. Wie genau aber arbeiten diese Anlagen? EINE ALLIANZ NATÜRLICHER PROZESSE UND FORTSCHRITTLICHER TECHNIK Hauptdarsteller im komplexen, kostengünstigen und klimaneutralen Prozess der Biogaserzeugung sind wie erwähnt anaerobe Bakterien mit ihren besonderen Fähigkeiten und Eigenschaften, nämlich insbesondere jene, Bestandteile von Energiepflanzen und biogenen Reststoffen (also Stoffen biologischen Ursprungs) durch Vergärung in einen flexiblen Energieträger umzuwandeln. Dieser eigentlich simple Prozess läuft in den zumeist schlüsselfertig aus verschiedenen perfekt aufeinander abgestimmten Bauteilen gebauten Biogasanlagen überwiegend automatisiert ab; jedes Rührwerk, jede Pumpe und jeder Behälter lassen sich auf dem Bildschirm beobachten und steuern. Für ihren Einsatz, ihre archaische Arbeit innerhalb des hochtechnisierten Betriebs, belohnt man die Bakterien mit Vollpension: Sie leben in sogenannten Fermentern, luftdicht abgeschlossenen Behältern aus Stahl oder Beton, in denen sie das Biogas produzieren. Die Lebensbedingungen in diesen Fermentern sind für die Bakterien optimal: In der Regel werden die wärmegedämmten Behälter auf 35 bis 40 °C geheizt. Gefüttert werden die Bakterien mit organischer Masse. Wurde dazu vor allem Gülle oder Mist aus der Tierhaltung eingesetzt, werden diese Stoffe, da sie vergleichsweise wenig Biogas liefern, inzwischen zunehmend ersetzt beziehungsweise ergänzt Von 2008 bis 2014 wuchs die Zahl der Biogasanlagen in Deutschland von 3.891 auf 7.960 durch Reststoffe aus der Nahrungsmittelproduktion, Bioabfall und Energiepflanzen. Den in Mais, Gras, Gülle und anderen Rohstoffen vorkommenden Kohlenstoff bauen die Bakterien in wenigen Tagen zu Biogas um. Der ursprüngliche Gärprozess läuft hier also kontrolliert und besonders effizient ab, Biologie und Technologie werden perfekt aufeinander abgestimmt: Robuste Rührwerke sorgen dafür, dass der Fermenterinhalt energiesparend durchmischt wird und das gebildete Gas entweichen kann. Viele Anlagen setzen einen zusätzlichen Nachgärer ein, in dem das aus dem Fermenter kommende Substrat vergoren wird. Das Biogas selbst gelangt über Gasleitungen in den Raum, in dem das Blockheizkraftwerk installiert ist. Vor der Verbrennung muss das entstandene Biogas noch entschwefelt und getrocknet werden, denn Schwefelwasserstoff oder Wasserdampf im Gas können dem Motor der Anlage schaden. Durchschnittlich etwa 60 Prozent des Biogases sind brenn-, also verwertbares Methan, den Rest bilden vor allem Kohlendioxid sowie zu geringen Anteilen Sauerstoff und Stickstoff. Das Methan verbrennt im Motor, während das Kohlendioxid in die Atmosphäre entweicht. Weil hierbei aber nur die Menge an Kohlendioxid freigesetzt wird, die die Pflanze bei ihrem Wachstum aufgenommen hat, ist die Verbrennung von Biogas im Gegensatz zu herkömmlichem Erdgas tatsächlich klimaneutral – ganz abgesehen von dem Vorteil gegenüber Erdgas, dass Biogas nicht aufwendig gefördert und über lange Leitungen aus teilweise unsicheren Regionen der Welt transportiert werden muss. Die eingesetzten Biogasmotoren sind in der Lage, durch entsprechende Steuerungen flexibel auf den unterschiedlichen Methangehalt im Biogas zu reagieren. Ihr Wirkungsgrad hat sich durch die technologische Entwicklung in den letzten zehn Jahren verdoppelt und liegt heute bei über 40 Prozent. Das bedeutet: Mehr als 40 Prozent der eingesetzten Energie 17 TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE Herausforderung auch für die Versicherer: Biogasanlagen sind häufig von Störungen, Stillständen sowie Brand- und Maschinenbruchschäden betroffen werden tatsächlich in Strom umgewandelt, aber auch der restliche Anteil kann zum Großteil weitergenutzt werden. Der Verbrennungsmotor nun treibt einen Generator an, der letztlich den Strom erzeugt, der in der Regel in das vorhandene Netz eingespeist wird. Der Motor selbst muss mit Wasser gekühlt werden. Das auf 80 bis 90 °C aufgeheizte Kühlwasser, aber auch die Wärme aus dem Abgas lassen sich über Wärmetauscher effizient nutzen, so zum Beispiel in Schwimmbädern, Gewächshäusern, Ställen oder Wohngebäuden. Neben der Verarbeitung in Blockheizkraftwerken vor Ort lässt sich das Biogas über spezielle Leitungen auch in Satelliten-Kraftwerke verstromen, die in der Regel an Standorten mit großem und kontinuierlichem Wärme- oder Strombedarf stehen. Eine dritte Option, die Aufarbeitung von Biogas und die Einspeisung in das Erdgasnetz, wird in Deutschland ebenfalls seit einigen Jahren praktiziert. Gemeint ist damit ein Aufarbeitungsprozess, der den Methangehalt im Biogas auf bis zu 98 Prozent erhöht und damit auf Erdgasniveau bringt. In seiner chemischen Zusammensetzung unterscheidet sich Biomethan dann nicht mehr von Erdgas und kann ohne Probleme wie sein fossiles Äquivalent genutzt werden: in externen BHKW zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung, zum Heizen und Kochen oder als Kraftstoff für Erdgasfahrzeuge. Durch die Entkopplung der Gewinnungs- und Verarbeitungsprozesse kann die Stromerzeugung also dort erfolgen, wo die dabei anfallende Wärme sinnvoll eingesetzt werden kann – auch dies steigert die Effizienz der Anlagen. Tatsächlich ist der Wirkungsgrad moderner Anlagen beachtlich: Aus einem Hektar Mais lassen sich bis zu 25.000 kWh Strom erzeugen und so etwa sieben Haushalte ganzjährig versorgen. Ja, mit dem Biomethan (also dem gleichsam 18 veredelten Biogas) aus dieser Menge Rohstoff könnte ein Erdgasfahrzeug 70.000 km fahren – anderthalbmal um die Welt. Zusammen mit der erzeugten Wärme liefert ein Hektar Mais fünfmal mehr Energie, als für Anbau, Ernte und die Umwandlung in Biogas aufgewendet werden muss. Nicht umsonst liegt die Maissilage mit dem höchsten Ertragsanteil an Biogas von etwa 202 m³ pro Tonne auf Rang eins im Vergleich der Biogasrohstoffe. Nachwachsende Rohstoffe wie Mais nehmen denn auch mit 49 Prozent der massebezogenen Substratanteile Platz 1 der eingespeisten Rohstoffe ein, gefolgt von Exkrementen mit etwa 43 Prozent, Bioabfall mit etwa 5 Prozent sowie industriellen und landwirtschaftlichen Reststoffen mit etwa 3 Prozent. SCHADENSSZENARIEN UND PRÄVENTION Doch neben dem energiewirtschaftlichen Nutzen birgt das Betreiben von Biogasanlagen schlechterdings auch Risiken und ein weder zu unterschätzendes noch zu vernachlässigendes Schadenpotential. Jene Schadenpotentiale einschätzen und einordnen zu können, ist – neben der Kenntnis der Konstruktions- und Arbeitsweise der Anlagen – eine bedeutende Herausforderung, der sich auch die Versicherer stellen müssen. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen aus der Schadenpraxis, dass Biogasanlagen durchaus häufig von Störungen, Stillständen sowie Brand- und Maschinenbruchschäden betroffen sind. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Folgeschäden zu, wie beispielsweise dem Ertragsausfall oder Umweltschäden durch auslaufendes Gärsubstrat. Jene Schäden können den reinen Sachschaden um ein Vielfaches übersteigen. Letztendlich, so zeigen die Erfahrungen aus der Schadenpraxis, sind viele Schäden auf Planungs-, Ausführungs- oder Betriebsfüh- rungsfehler zurückzuführen – was ein helles Schlaglicht auf die Tatsache wirft, dass die Schadenpraxis der Versicherer nicht nur eine der Intervention, sondern vielmehr eine der sorgfältigen Prävention ist und sein muss. Und eben dazu gehört elementar das Wissen über die verschiedenen vorstellbaren Schadensszenarien, die hier selbstverständlich nur angerissen werden können. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Brand- und Explosionsgefahren durch den Austritt von Biogas zu. Diese Gefahr entsteht insbesondere beim Auftreten von Leckagen. Mögliche Ursachen hierfür gibt es viele: durch Undichtigkeiten oder Beschädigungen von Folienabdeckungen, im Bereich der Über- und Unterdrucksicherung, der Durchführungen für Rührwerke und Messtechnik im Fermenter, an Öffnungen zur Probeentnahme, Gasleitungen etc. Doch Brandgefahr besteht auch durch den Kontakt brennbarer Stoffe (Isoliermaterial, Kabel, Holz) mit heißen Oberflächen (wie die Abgasanlage oder der Turbolader) oder durch austretende brennbare Flüssigkeiten, wie Schmier- oder Zündöl im Bereich des Blockheizkraftwerks. Häufig führen auch mangelhafte elektrische Anlagen, fehlender Potentialausgleich oder Überspannungs- und Blitzschutz zu Brandschäden, ebenso wie auch feuergefährliche Arbeiten ohne adäquate Schutzmaßnahmen. Schon diese Aufzählung lässt den ungemeinen Aufwand an Wartungs- und Präventionsmaßnahmen erahnen. Doch damit ist es längst nicht getan. Aus einem Hektar Mais lassen sich bis zu 25.000 kWh Strom erzeugen Ein weiteres Schadensszenario ist das des Maschinenbruchs. Immer wieder kommt es an den technischen Einrichtungen der Biogasanlagen, wie BHKW, Rührwerke, Misch- und Fördereinrichtungen, zu teils erheblichen Schäden. Auch hierfür liegen die Ursachen häufig im Bereich mangelhafter Wartung, unzureichender statischer Bedingungen (aus denen Rahmen- risse und Schwingungsschäden resultieren können) sowie der Auswahl ungeeigneter Geräte oder Materialien. Tatsächlich ist insbesondere die Materialauswahl von hervorgehobener Bedeutung, sind doch die Verwendung unedler Materialien und materialbedingter Verschleiß häufig eine wesentliche Schadenursache. Das Gleiche gilt auch für die Missachtung von Auslegungsparametern, übermäßigen Sedimenteintrag und die Überlastung der Einheiten – und damit für fehlerhafte Anwendungsprozesse. Dazu gehören auch der Einsatz von falschem Motoröl, fehlende Ölanalysen oder das Überziehen der Wartungsintervalle. Schon eine mangelhafte Gasqualität, etwa hinsichtlich erhöhter Gehalte an Schwefelwasserstoff und Siliziumverbindungen, kann zu Korrosion, Lagerschäden und Schäden an Kolben und Zylindern des BHKW führen. Rührwerke etwa können aufgrund von Korrosion, zu geringer Festigkeit oder mangelhafter Aufhängung brechen, und Verunreinigungen des Substrats können erhöhten Verschleiß und Schäden an der Fördertechnik nach sich ziehen. Wie so häufig ist dann das Schadenergebnis viel dramatischer als die eigentlich banalen, häufig vermeidbaren Anlässe. Prävention wird auch im Bereich der Elementarschäden zu einer Herausforderung. Der Schutz vor Sturmschäden – etwa statischem Versagen der Behälterbauten oder der Zerstörung von Dachfolien, der Unterkonstruktion oder gar der Gärbehälter – und der Einsatz von Blitz- und Überspannungseinrichtungen erfordern anspruchsvolle und umfangreiche Vorarbeiten. Letztlich wären da noch die – zum Teil dramatischen – Umweltschäden, die als Folgeschäden auftreten können. Nicht nur wirkt sich das Entweichen von Biogas klimaschädigend aus, auch können durch Substrataustritt aus Fermenter, Leitungen oder Endlager das Erdreich, offene Gewässer und Vorfluter oder auch das Grundwasser kontaminiert werden. Substrataustritt ist meist die Folge von Explosionen oder Verpuffungen, unzureichender Statik, mangelhafter Betonqualität oder auch unzureichender Gründung der Fermenter und Lager. Schadenereignisse wie diese führen in ihrer Dramatik vor Augen, dass biotisch und ökologisch zwei verschiedene Paar Schuhe sind, und dass nachhaltige Energieerzeugung kein Kinderspiel ist, sondern kenntnisreichen und umsichtigen Umgang erfordert. All diese Schadensszenarien lassen den Wert und die Bedeutung von Prävention durch sorgfältige Konstruktion, Sicherung der Anlagen, umsichtige Bedienung, regelmäßige Kontrolle und Wartung ermessen – dies ist kaum häufig genug zu betonen. Biogasanlagen müssen unter allen Umständen von Fachbetrieben errichtet und instandgehalten werden, um Reparaturen und Schadenintervention zu vermeiden und die Ausfallzeiten der Anlagen und (nicht nur) den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Erst und nur wenn solche baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Standards eingehalten werden, können Biogasanlagen ihre energiewirtschaftlichen Potentiale wirklich entfalten. Wenn jene technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Versicherer seinem Kunden das nach wie vor vorhandene und nicht vollständig zu vermeidende Restrisiko abnehmen und ihn entsprechend unterstützen. Helmut Kern [email protected] 19 INTERVIEW I 1/2015 I FACEOFACE „Die Erwartungshaltung Marktpartner ist entsch Interview mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt. Bereits seit einigen Jahren durchleben Schadenabteilungen – gerne auch als Leistungsabteilungen bezeichnet – umfassende Veränderungen: Die eher individualistische Bearbeitungs- und Betrachtungsweise ist der Prozessorientierung und dem Streben nach Effizienz gewichen. Und auch technische Neuerungen, wie Schadenmeldungen online am PC auszufüllen und zu melden, halten Versicherer vor – speziell im Privatkundensegment. Hier sind auch oftmals neue Regulierungsarten zu finden, wie beispielsweise neuerdings die Schadenzahlung direkt vor Ort beim Kunden zu leisten. Nach Angaben des ausführenden Versicherers sei dies gut, da es Verwaltungskosten spare. Wie aber steht es bei jenen modernen Entwicklungen um Lösungen für neu entstehende Risiken, die nicht zuletzt mit der Technisierung einhergehen? Oder welchen Stellenwert haben dabei Kunden und Makler, insbesondere unter qualitativen Gesichtspunkten? Über diese und weitere Themen sprach Kerstin Hartung Alexandre, Chefredakteurin der FACEOFACE, mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei ACE in Frankfurt. Herr Albrecht, jedes Jahr stellt neue Anforderungen – welche sehen Sie für die Versicherungsbranchen beziehungsweise den Schadenbereich speziell in 2015? Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt 20 Peter Albrecht: Das Streben nach Qualitätsverbesserung, Flexibilität und Effizienzsteigerung ist der Marktwirtschaft eminent. Produkte und Dienstleistungen sollen günstiger und qualitativ besser erbracht werden als die des Wettbewerbers. In unserer Branche bedeutet das auf der Produktseite, dass wir neu entstehende Risiken durch neue Deckungskonzepte begleiten. Auf der Schadenseite müssen wir schnell, verlässlich und transparent agieren. Beide Bereiche sind eng miteinander verknüpft und stehen nach meinen Beobachtungen vor fundamentalen Umwälzungen. ng unserer Kunden und heidend für uns“ Welcher Art sollen diese Umwälzungen sein? Albrecht: Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur den Handel und die Medienbranche, sondern auch die Versicherungswirtschaft. Big Data eröffnet Versicherern die Möglichkeit, insbesondere im Kranken-, Leben- und Kfz-Geschäft, risikobewusstes Verhalten zu honorieren. Meiner Meinung nach wird sich der Versicherungsvertrieb, ebenso wie es bereits im Handel geschehen ist, auf Internetplattformen verschieben. Hierbei ist das Privatkundengeschäft sicherlich ein Vorreiter. Das gewerbliche und industrielle Geschäft wird dem auf lange Sicht gesehen folgen. Auch die Schadenwelt verändert sich: Kleinschäden, die in großer Anzahl und mit gleichen Strukturen anfallen, werden schon heute automatisiert bearbeitet. Diese Tendenz wird weiter zunehmen. Die Kfz-Versicherer erwarten, dass das schnelle Fortschreiten der Fahrassistenzsysteme in den Autos dazu führt, dass die Anzahl kleinerer und mittlerer Schäden erheblich zurückgehen wird. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf ein ganzes Geschäftsmodell. Was bedeutet dies konkret für die Schadenregulierung? Albrecht: Die Bedeutung der Schadenbearbeitung als Dienstleistung für den Kunden wird in dem Umfang zunehmen, wie die Bedeutung des Vertriebes in seiner heutigen Form abnehmen wird. Heute wird davon gesprochen, Versicherungsvertrieb sei ein Nasengeschäft und persönliche Beziehungen spielten eine wichtige Rolle. Je stärker der Vertrieb über das Web stattfinden wird, desto wahrscheinlicher wird der Verlust der Bedeutung der persönlichen Beziehungen. Damit einhergehend kreiert sich die These, dass die hohe Zahl verlässlicher Informationen, die auf diesen Plattformen jedermann zur Verfügung stehen, zu einem Bedeutungsverlust der derzeitigen Vermittler, wie Versicherungsvertretern und Maklern, führen wird. Zusammenfassend heißt das, die Kaufentscheidung wird entpersonalisiert und weiter versachlicht. Dabei wird die Qualität des Services, die durch feste Parameter definiert werden muss, für die Kaufentscheidung eine noch wichtigere Rolle haben, als sie es heute schon hat. Und noch mehr als heute wird gelten: Die Qualität einer Versicherung bemisst sich am Service im Schadenfall. Welche Parameter kommen bei der Qualitätsbeurteilung zum Einsatz? Albrecht: Die Qualität in der Schadenbearbeitung bemisst sich danach, wie schnell der Kunde seine Versicherungsleistung ausgezahlt erhält. Zu gewährleisten ist dies nur durch eine strikte Prozessorientierung mit weitgehender EDVUnterstützung sowie eine Messbarkeit durch Kennzahlen. Dabei unterscheiden sich die Reichweite von Automatisierung und Messbarkeit im industriellen Versicherungsbereich erheblich vom privaten und gewerblichen Bereich. Die Komplexität des Einzelfalls, ein heterogenes Schadenportfolio sowie Kundenerwartungen erschweren im Industriegeschäft Automatisierung und Standardisierung. Können Sie das näher ausführen? Albrecht: Mit 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeiten wir bei ACE in Deutschland circa 16.000 Schäden in zehn Sparten. Die Schäden treten in allen Ecken der Welt auf und 75 Prozent unseres Schadenaufkommens entstammen Schäden, die größer sind als 50.000 Euro. Auch ziehen unsere Kunden in vielen Fällen den individuel- 21 INTERVIEW I 1/2015 I FACEOFACE len Service einem standardisierten Prozess vor. Ein solches Schadenumfeld erschwert Standardisierung und Messbarkeit. Dies darf aber keineswegs eine Entschuldigung sein, sich ewig gestrig zu verhalten und womöglich stolz zu sagen „bei uns ist alles anders und individuell“. In einer Welt, die sich zunehmend schneller dreht und digitalisiert, kann man schnell unter die Räder kommen, wenn man sich aktuellen Entwicklungen verweigert. Und wo stehen die Kunden und Makler in diesem Prozess? Albrecht: Bei der Fortentwicklung unserer Prozesse ist für uns die Erwartungshaltung unserer Kunden und Marktpartner entscheidend und entsprechend müssen wir diese berücksichtigen. Als Dienstleister können wir uns nur mit dem Kunden entwickeln. Je konsequenter die Prozessorientierung ist, desto weniger Spielraum bleibt für individuelle Kontaktaufnahme und Kommunikation, was nicht immer geschätzt wird. Dies bedeutet, dass wir uns nur evolutionär und in engem Kontakt mit unseren Marktpartnern weiterentwickeln können. Was tun Sie konkret, um sich zu verbessern? Albrecht: Wir tasten uns kontinuierlich voran, um schneller, kosteneffizienter und besser zu werden. Hier setzen wir in einem ersten Schritt bei den kleinen und mittleren Schäden und im Bereich der Unfallversicherung an. Wir versuchen, weitestgehend telefonisch mit unseren Kunden zu kommunizieren und auf langwierigen Schriftwechsel zu verzichten. Auch bauen und vertrauen wir auf unsere eigene Expertise und verzichten nach Möglichkeit auf den Einsatz von Sachverständigen. Unser automatisches Wiedervorlagesystem stellt zudem sicher, dass wir den Schadenprozess proaktiv zu einem schnellen Ende führen. Eine zügige Schadenbearbeitung soll in Zukunft auch dadurch unterstützt werden, dass unsere Kunden im Unfallbereich in Kürze auch die Möglichkeit haben, uns ihre Schäden elektronisch über eine Webplattform zu melden. Wenn sich diese Maßnahmen bewährt haben, sollen diese dann auch auf weitere Schadentypen ausgeweitet werden. Des Weiteren haben wir Kennzahlen entwickelt, anhand derer wir unsere Servicequalität messbar machen. Diese Kennzahlen können wir unseren Kunden und Maklern zur Verfügung stellen. Hiermit gehen wir eine zusätzliche Verpflichtung ein. Bei aller Standardisierung und Messbarkeit muss uns der Spagat gelingen, auch Individualität zu leben. Wir brauchen aktive und empathische Mitarbeiter, die keine Schreibtischtäter sind. 22 Seit einiger Zeit erfassen insbesondere die großen Maklerhäuser die Qualität in der Schadenbearbeitung. Was bedeutet das für Sie als Versicherer? Albrecht: Die Makler sind für uns relevante Partner, und wir setzen uns mit den Makler-Rankings intensiv auseinander. Soweit uns ein Optimierungsbedarf attestiert wird, arbeiten wir konsequent an der Verbesserung eventueller Schwachpunkte. Eingangs sprachen Sie von neuen Risiken und der entsprechenden Erfordernis nach Produkten hierfür. Können Sie uns ein konkretes Beispiel nennen? Albrecht: Cyber-Spionage, Hackerangriffe und Computerkriminalität sind aktuell reale Bedrohungsszenarien. Der Chiphersteller Intel beziffert den durch Cyberkriminelle verursachten Schaden derzeit auf 300 Milliarden Euro pro Jahr. Dies stellt sicherlich die Cyberlösungen der Versicherer in den Vordergrund. Viele Kunden zögern aber noch, Cyberdeckungen zu kaufen – und ohne Police gibt es auch keinen Schaden. Wie können Sie ohne Erfahrung Ihren Kunden eine fachkundige Schadenbearbeitung versprechen? Albrecht: Schäden durch Hackerangriffe werden immer größer. Hackerangriffe oder Manipulationen, wie beispielsweise im Fall des Hochofens eines deutschen Stahlwerks, führen uns permanent vor Augen, wie verletzlich die Wirtschaft auf dem Gebiet der Internetsicherheit ist. Es drohen Datenverluste, Betriebsunterbrechungen sowie erhebliche Reputationsschäden. Ich würde sagen, die digitale Sorglosigkeit neigt sich gerade ihrem Ende zu. Damit zeigt sich eine Richtung auf und lässt annehmen, dass die Anzahl der verkauften Policen zunehmen wird. Hierfür sind wir als Schadenabteilung gut gerüstet. ACE in Deutschland hat in den 90er Jahren bereits Vorläuferdeckungen zu den jetzigen Policen verkauft. Hier sind auch Großschäden eingetreten, an denen wir Erfahrung sammeln konnten. Daneben haben wir die Möglichkeit, auf die konkreten Schadenexpertisen unserer Kolleginnen und Kollegen in den USA und in Frankreich zurückzugreifen: Cyberdeckungen sind in beiden Ländern bereits ein etabliertes Produkt. Dieses Wissen wird nun in einem vorausschauenden, strukturierten Verfahren mit uns geteilt und erlaubt es uns, von einem klaren Wettbewerbsvorteil zu sprechen. Das Interview führte Kerstin Hartung Alexandre [email protected] ACE EXPERTENTIPP Datenschutzabkommen am Scheideweg Veranstaltet von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder – früher auch als „Düsseldorfer Kreis“ bekannt –, fand am 28. Januar 2015 der 9. Europäische Datenschutztag in Berlin statt. Ins Leben gerufen wurde das Treffen der Datenschützer einst auf Initiative des Europarats als Aktionstag für den Datenschutz im Allgemeinen. Zentraler Punkt war einmal mehr die scheinbar „never ending story“ um die Datensicherheit im Transfer zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. So gilt das sogenannte „Safe Harbor“-Abkommen inzwischen als keineswegs mehr so sicher wie ursprünglich angenommen. Hintergrund jenes Abkommens zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) ist es, die Weitergabe personenbezogener Daten von europäischen an amerikanische Unternehmen zu regeln: Europäische Datenschutzrichtlinien verbieten, dass personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Länder übertragen werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Dies betrifft auch die USA, da das Land über keine gesetzlichen Regelungen verfügt, die den EU-Standards entsprechen. Um ein Erliegen des Datentransfers zwischen Europa und den Vereinigten Staaten jedoch zu vermeiden, existiert seit 2000 das „Safe Harbor“-Abkommen: Mit der Registrierung verpflichten sich Konzerne in den USA, ein Datenschutzniveau zu gewährleisten, das jenem der EU – und damit natürlich auch den Bestimmungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes – entspricht. Unterzeichnet haben das Abkommen bereits über 5.000 Firmen, darunter bekannte Konzerne wie Google, Microsoft, Facebook oder IBM. Da sich Unternehmen jedoch selbst für das „Safe Harbor“-Abkommen registrieren und bisher keine Kontrolle durch externe, unabhängige Stellen diesbezüglich existiert, ob jene Unternehmen auch tatsächlich bestimmte Datenschutzprinzipien einhalten, wird das Zertifizierungsprogramm mittlerweile von einigen Seiten als unsicher erachtet. Prominenter Verfechter dieser Auffassung ist der EU-Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip. Und auch die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Berlin, Johannes Caspar und Alexander Dix, forderten während des diesjährigen Europäischen Datenschutztages eine kritische Überprüfung der Datenübermittlung in die USA. So hätten immerhin einige Unternehmen bereits begonnen, sich gegen staatliche Zugriffe rechtlich zur Wehr zu setzen, allerdings könnten sich derartige Verfahren mit einem entsprechenden Zeitfaktor bis zum Supreme Court der USA ziehen. Seit Herbst 2013 bestehen daher Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung. Diese sollten ursprünglich im Sommer 2014 abgeschlossen sein, gleichwohl wurde bis heute kein Ergebnis erzielt. Sollten die Verhandlungen scheitern, droht aller Voraussicht nach ein Aussetzen des Datentransfers in die USA – mit dann vermutlich weitreichenden Folgen für die Wirtschaft. Im Hinblick auf die umfassenden Zugriffe von Geheimdiensten auf Daten europäischer Nutzer muss allerdings deren Rechtsschutz gewährleistet werden. Denn selbst im Falle der Speicherung von Daten auf europäischen Servern könnten US-Sicherheitsbehörden hierauf zugreifen, wie Alexander Dix betonte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Gespräche mit den USA und damit auch das Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ daher auch am Scheidepunkt. Jürgen Schmitz [email protected] 23 the FACE OF ACE I 1/2015 I FACEOFACE Im Porträt Sebastian Kreutzer Manager Classic & Travel 10-Sekunden-Interview Wenn Sie könnten, mit wem würden Sie gern für einen Tag „tauschen“? Mit Garfield, um zu verstehen, wie er mit einer so extrem eingeschränkten Nahrungsmittelauswahl (Lasagne) überlebensfähig ist. Schenken Sie uns Ihre Lebensweisheit ... Vertraue auf Deine eigene Kraft, denn viele Dinge können wir aus uns selbst heraus positiv verändern. „Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.“ Dieser Weisheit bedient sich Sebastian Kreutzer, um seine Vertriebsphilosophie zu beschreiben. Der 47-Jährige ist seit Beginn dieses Jahres verantwortlich für die Vertriebsaktivitäten im Rahmen der Firmenkunden- und Zielgruppenlösungen sowie Reiseversicherungen der ACE Group (ACE) in Deutschland. In seiner fast achtjährigen Zugehörigkeit zum Versicherer hat er alle Sales-Bereiche der Unfallabteilung geleitet, wodurch er sich ein breites Erfahrungsspektrum im Vertrieb von Personenversicherungen erarbeitet hat. „Zu oft machen – nicht nur – Versicherer den Fehler, ein neues Produkt einfach in den Markt zu drücken, ohne auf die wirklichen Bedürfnisse der Kunden, Makler und versicherten Personen zu achten“, gibt der Diplom-Kaufmann zu bedenken, der in Marburg studierte. In Abgrenzung dazu hebt er bedarfsorientierte Lösungen hervor: „Beispielhaft für unsere Innovationskraft stehen die zusammen mit dem Broker Scanmedic entwickelte Adipositas-Versicherung, der Immobilienwertschutz für Sparkassen sowie maßgeschneiderte Deckungskonzepte für Maklerpools. Jüngst sind wir auch im Bildungssegment mit einem neuen Produkt in die Vermarktungsphase gestartet: Die ACE Schulgeldversicherung antwortet auf den gestiegenen Zulauf zu einer privaten schulischen oder universitären Ausbildung. Bildungseinrichtungen und Makler bestätigen uns, mit dieser Lösung den Nerv der Zeit getroffen zu haben. Auf dem Reiseversicherungsmarkt können wir mit Sonderlösungen etwa für universitäre Austauschprogramme wie Erasmus, für Airlines und Online-Reisebüros sowie mit der Taucher-Helpline aqua med punkten.“ „Nicht zuletzt fokussieren wir uns auch im Firmenkundengeschäft auf die aktuellen Marktbedürfnisse. Um den gestiegenen Risiken der zunehmenden internationalen Geschäftstätigkeit unserer Unternehmenskunden gerecht zu werden, bieten wir maßgeschneiderte Dienstreisedeckungen und multinationale Personenversicherungsprogramme an“, erläutert Kreutzer. „Um den ‚ACE Wurm‘ in Zukunft noch schmackhafter zu machen, arbeiten wir derzeit intern mit der Schadenabteilung sowie mit Operations daran, Technik und Prozesse noch weiter zu optimieren. Diese Leistungsverbesserung wird sich gerade im komplexen multinationalen Geschäft auswirken.“ Die Kombination aus vielfältigen Produkten und täglichem Kontakt zu Kunden und Kollegen ist für Sebastian Kreutzer das Spannende an seinem Beruf. Neben der Teamführung kümmert er sich um die Neukundenakquise und die Betreuung bestehender Großkunden. „Im zwischenmenschlichen Umgang sind mir Empathie, gegenseitige Wertschätzung, Fairness und Ehrlichkeit äußerst wichtig.“ Neue Energie tankt Sebastian Kreutzer bei seinem mittäglichen Spaziergang. „Da ich in Lübeck aufgewachsen und somit das norddeutsche Wetter gewohnt bin, störe ich mich selbst an dunklen Regenwolken nicht. Ich mache aus allem das Beste.“ Sabrina Mulch [email protected] 24 ZUM HERAUSTRENNEN KONTAKTÜBERSICHT Middle Market & Broker Sales Regionalbüro Frankfurt Lurgiallee 12 60439 Frankfurt Telefon +49 69 95094 6600 Telefax +49 69 95094 6601 Michael Puhe Business Development Manager Underwriter Haftpflichtversicherungen Prokurist Telefon +49 221 998754 06 Mobil +49 151 14017341 [email protected] Regionalbüro Stuttgart Global Accounts Wolfgang Ruffert Global Client Executive Telefon +49 69 75613 6531 Mobil +49 173 6615297 [email protected] Stephan Best Director Middle Market & Broker Sales Telefon +49 69 75613 6527 Mobil +49 160 8939564 [email protected] Heilbronner Straße 150 70191 Stuttgart Telefon +49 711 49004 233 Telefax +49 711 49004 234 Christian Kruppa Manager Global Accounts West Telefon +49 221 998754 05 Mobil +49 172 7134456 [email protected] Marc Heidelbach Production Underwriter Financial Lines D&O Mittelstand Telefon +49 69 75613 6727 Mobil +49 173 6996300 [email protected] Marco Butticé Production Underwriter Haftpflichtversicherungen Telefon +49 711 49004 233 Mobil +49 170 5825447 [email protected] Brigitte Vorrath Manager Global Accounts Süd / Global Client Executive Telefon +49 69 75613 6530 Mobil +49 172 6138631 [email protected] Regionalbüro Hamburg Mandy Gerbig Production Underwriter Sachversicherungen Telefon +49 711 49004 333 Mobil +49 172 1342916 [email protected] Risk Management Services Gänsemarkt 44 20354 Hamburg Telefon +49 40 300390 10 Telefax +49 40 300390 11 Alexander Rumlich Business Development Manager Senior Underwriter Transportversicherungen Prokurist Telefon +49 40 300390 19 Mobil +49 160 90900209 [email protected] Regionalbüro Köln Hohenstaufenring 43-45 50674 Köln Telefon +49 221 998754 02 Telefax +49 221 998754 01 Regionalbüro München Ludwigstraße 8 80539 München Telefon +49 89 206021 125 Telefax +49 89 206021 610 Stephan Best Director Middle Market & Broker Sales Telefon +49 89 206021 125 Mobil +49 160 8939564 [email protected] Ingenieurservice Michael Becker [email protected] Lars Freymann [email protected] Marcus Jury [email protected] Stefan Riehl [email protected] Uwe Feldt [email protected] Mit dem QR-Code gelangen Sie online direkt zu Ihren persönlichen ACE Kontakten. 25 Personenversicherungen Torsten Bauer Managing Director Accident & Health Telefon +49 69 75613 6553 [email protected] Corporate, Affinity, Travel Sebastian Kreutzer Manager Classic & Travel Prokurist Telefon +49 69 75613 6579 [email protected] Corporate – Firmenkundengeschäft Holger Micheew Corporate Manager Germany Prokurist Telefon +49 69 75613 6664 [email protected] Frank Halbschmidt Senior Account Manager A&H Corporate Sales Prokurist Telefon +49 69 75613 6670 [email protected] Affinity – Zielgruppengeschäft & Travel Stefanie Gaebe Senior Account Manager Affinity Telefon +49 69 75613 6546 [email protected] Specialty Personal Lines Alexander H. Lapp Manager, Telecommunications Sector Prokurist Telefon +49 69 75613 6643 [email protected] Joaquín Badillo Barea Key Account Manager Telefon +49 69 75613 6662 [email protected] Direct Marketing – Partner- und Kooperationsgeschäft Ralf Becker Direct Marketing Manager Telefon +49 69 75613 6628 [email protected] Sirit Bohnacker Senior Account Manager Telefon +49 69 75613 6645 [email protected] Markus Klode Senior Account Manager A&H Corporate Sales Prokurist Telefon +49 69 75613 6550 [email protected] Mit dem QR-Code gelangen Sie online direkt zu Ihren persönlichen ACE Kontakten. 26 ZUM HERAUSTRENNEN KONTAKTÜBERSICHT Lesen Sie die FACEOFACE auch online auf acegroup.com/de Die nächste FACEOFACE erscheint im Sommer 2015. Anregungen, Kommentare, Kritik, neue Adresse? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Möchten Sie die FACEOFACE zukünftig in elektronischer Form erhalten oder das Magazin abbestellen? Schreiben Sie an: [email protected] Telefax +49 69 75613 4267 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Mitarbeit: ACE European Group Limited Direktion für Deutschland Lurgiallee 12 60439 Frankfurt am Main Martina Derra [email protected] Telefon +49 69 75613 0 Telefax +49 69 746193 [email protected] Marielle Winter [email protected] Auflage: 5.000 Exemplare Redaktion: Fotos: Kerstin Hartung Alexandre [email protected] ACE, Archiv Sabrina Mulch [email protected] Realisation & Druck: © 2015 ACE Group. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Länderspezifische Besonderheiten sind zu berücksichtigen. ACE®, das ACE Logo® und ACE insured sind Markenzeichen der ACE Limited, Direktion für Deutschland, eingetragen HRB Frankfurt 58029, Hauptbevollmächtigter: Andreas Wania. Hauptsitz der Gesellschaft: London, United Kingdom. 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