SCHADENMANAGEMENT

FACEOFACE
Das Magazin der ACE in Deutschland
SCHADENMANAGEMENT
Neue Herausforderungen im
internationalen Versicherungsgeschäft
BIOGASANLAGEN
Potentiale und Risiken
alternativer Energiegewinnung
SCHADENBEARBEITUNG
Interview mit Dr. Peter Albrecht
1/2015
EDITORIAL I 1/2015 I FACEOFACE
Inhalt
20
04
06
03 EDITORIAL
Vorwort von Andreas Wania, Hauptbevollmächtigter
04 NEWS
Kurznachrichten Deutschland
Kurznachrichten International
08 TITELTHEMA
08
20 INTERVIEW
„Die Erwartungshaltung unserer Kunden und
Marktpartner ist entscheidend für uns“
Interview mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder
Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik
sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei
der ACE Group (ACE) in Frankfurt
23 ACE EXPERTENTIPP
Datenschutzabkommen am Scheideweg
SCHADENMANAGEMENT
Sprechen Sie Hindi?
Herausforderungen, vor die uns das Leben stellt
Titelthema Marine
Wenn ein Ofensetzer (auch) Fliesen verlegt
Biogasanlagen – Potentiale und Risiken
alternativer Energiegewinnung
・
・
・
・
・
02
24
24 the FACE OF ACE
Im Porträt: Sebastian Kreutzer,
Manager Classic & Travel
25 KONTAKTÜBERSICHT
27 IMPRESSUM
Liebe Leserin, lieber Leser,
auch wenn das Jahr 2014 schon einige Zeit hinter uns liegt, möchte ich es an dieser
Stelle nicht verpassen, Ihnen für das neue Jahr 2015 alles Gute, privat wie beruflich, zu
wünschen.
Internationale Konflikte, Kriegsberichte, Cyberattacken und viele andere negative
Schlagzeilen prägen in den ersten Wochen des neuen Jahres die Medienlandschaft und es
scheint fast so, dass die politischen, wirtschaftlichen und auch versicherungsrelevanten
Themen des letzten Jahres auch wieder die Themen im neuen Jahr 2015 sein werden.
Und so überrascht es nicht, dass sich auf dem diesjährigen World Economic Forum in Davos in der Rangliste der wichtigsten globalen Risiken (nach Wahrscheinlichkeit) auf den vordersten Plätzen Themen wie geopolitische Risiken und Regierungskrisen wiederfinden. Zudem findet man auch extreme Wetterereignisse und Umweltrisiken in den Top 5. .
Wir haben uns entgegen diesen Themen in unserer ersten Ausgabe der FACEOFACE in 2015 für das Thema Schaden als Leitthema
entschieden. Nicht nur weil sich aus all den eben genannten Risiken unterschiedliche Schadensereignisse ableiten lassen, sondern
weil die Schadenregulierung und der Service im Schadensfall bei ACE einen hohen Stellenwert einnehmen. Auch Versicherungsvermittler haben das Thema Schadenmanagement auf ihrer Agenda und versuchen auf unterschiedliche Weise Transparenz und Messbarkeit in den Service der Schadensabteilungen der Versicherer zu bekommen.
In Zahlen ausgedrückt hatten die Schadenabteilungen der Schaden- und Unfallversicherungen im Versicherungsjahr 2014 in Deutschland insgesamt mit einem Schadenaufwand von 46 Milliarden Euro zu tun. Demgegenüber stand eine gebuchte Beitragsprämie von
62 Milliarden Euro, was für das Versicherungsjahr 2014 eine Schadenquote von 75 Prozent im Schaden- und Unfallbereich ergibt.
Bei einem Schadenaufwand von 46 Milliarden Euro ist es also nicht verwunderlich, dass die Versicherungsindustrie versucht das
Schadenmanagement weiter zu verbessern und durch höhere Servicestandards und schnellere Bearbeitungszeiten für den Kunden
im Schadenfall eine g
` efühlte` Verbesserung zu erzielen. Wir bei ACE möchten daher in Zukunft ein Schadensleistungsversprechen
basierend auf diesen Servicestandards geben.
Als vertriebliche Neuerung bei ACE in Deutschland gilt es zu erwähnen, dass wir die Vertriebsstruktur neu geordnet haben und seit
Januar dieses Jahres in vier Vertriebsregionen in Deutschland mit fest zugeordneten Ansprechpartnern in den Fachabteilungen und
in den Vertriebsteams für Sie da sind.
Und jetzt viel Spaß beim Lesen unserer ersten Ausgabe der FACEOFACE in 2015.
Herzlichst Ihr
Andreas Wania
Hauptbevollmächtigter,
Deutschland,
ACE Group
03
NEWS I 1/2015 I FACEOFACE
ACE Kurznachrichten
Deutschland
ACE Experten
informieren
Im ACE Risk Newsletter, der quartalsweise
erscheint, schreiben Experten der ACE Group
(ACE) zu aktuellen Branchenthemen und
Neuigkeiten und liefern außerdem mit ihren
Artikeln wertvolle Hintergrundinformationen.
Zusätzlich informiert der ACE Risk Newsletter
auch über die aktuellen Geschäftszahlen der
ACE. Mehr über den ACE Risk Newsletter sowie
die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Newsroom unter der Rubrik ACE Risk Newsletter auf
acegroup.com/de oder auf adfinity.de/servace
– dort finden Sie auch den aktuellen Artikel
von Natalie Kress zum Thema Cyberrisiken.
Neuer Senior Underwriter in Frankfurt
Uwe Hutfless (43) ist seit Februar 2015
neuer Senior Underwriter für den Bereich
der Technischen Versicherungen bei der
ACE Group (ACE) in Frankfurt. Hutfless wird
für das Wachstum im Bereich der Technischen Versicherungen verantwortlich sein –
insbesondere in den Projektsparten. Er
berichtet an Jörg Spier, Line Manager
Technische Versicherungen/Technical Lines
bei ACE in Frankfurt. Uwe Hutfless verfügt
über 22 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, davon alleine zwölf Jahre im
Bereich der technischen Versicherungen.
Neue Line Managerin für Cyberrisiken
Natalie Kress wurde zur Line Managerin Cyberrisiken befördert. Die Beförderung
geht einher mit der Gründung des eigenständigen Cyberbereiches in Kontinentaleuropa. Kress ist bereits seit Mai 2013 bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt
und war zuvor Underwriterin für Cyberrisiken. Kress wird für das Underwriting in
diesem Bereich wie auch für die Produktimplementierung und -entwicklung auf dem
deutschen Markt verantwortlich sein sowie zusätzlich auch für Österreich. Die neue
Cybersparte vereint nun die regionale Gesamtexpertise der ACE in einem einzigen
großen Team. Von Frankfurt aus berichtet sie an Andreas Wania, Hauptbevollmächtigter der ACE in Deutschland, sowie an Kyle Bryant, Regional Cyber Manager für
Continental Europe bei ACE in Paris.
04
05
NEWS I 1/2015 I FACEOFACE
ACE Kurznachrichten
International
Cyber eigenständige Sparte in Kontinentaleuropa
Cyberrisiken entwickeln sich heute immer
rasanter. Für europäische Risk Manager gehört
die komplexe Risikoart bereits zu den „Top
Drei“ neuentstehender Risiken, so Studienergebnisse der ACE Group (ACE). Basierend
auf jenen Recherchen hat ACE nun eine
eigenständige Cybersparte in Kontinentaleuropa gegründet, um dem sich kontinuierlich
weiterentwickelnden Risiko und den damit
verbundenen wachsenden Bedürfnissen von
Kunden und Maklern noch besser gerecht
werden zu können.
Mit der neuen Cybersparte stärkt der Versicherer seine lokalen Underwriting- und Risk
Management-Kompetenzen sowie den Ausbau
seiner marktführenden Stellung in diesem
„Emerging Risk“-Bereich. Die Gründung der
eigenständigen Cybersparte in Kontinentaleuropa ist nun ein weiterer Schritt im Rahmen
der Aktivitäten der seit 2014 bestehenden globalen ACE Cyber Risk-Einheit. Die neue Sparte
vereint dabei die regionale Gesamtexpertise
der ACE in einem einzigen großen Team und
verteilt sich auf Deutschland und Österreich,
Frankreich, die Beneluxländer, Italien sowie
Spanien und Portugal.
Ziel der neugegründeten europäischen
Cybersparte ist es, lokale Entscheidungen zu
ermöglichen, die Beziehungen zu Maklern
und Kunden zu stärken sowie vor allem auch
den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit
der globalen Cyber Risk-Einheit zu vereinfachen und so nahtlose Deckungen zur
Verfügung stellen zu können. „Die Fähigkeit,
flexible und kundenspezifische Lösungen anbieten zu können, und der Zugang zu lokalen
Entscheidungsträgern sind heute entscheidende Kriterien“, so Kyle Bryant, Regional
Cyber Manager Continental Europe bei
ACE. „Mit Vollzeit-Cyber-Experten auf fünf
Kernmärkten, unterstützt durch Spezialisten
auf vier weiteren sowie einem eigenen Cyber
Risk-Ingenieur werden wir außerordentlich
gut positioniert sein, um die Dienstleistungen
und marktführenden Lösungen anbieten zu
können, die Makler und Kunden verdienen.“
ACE Finanzdaten des Jahres 2014
Die ACE Group (ACE) hat das Jahr 2014 mit einem Bruttoprämienvolumen von 23,4 Milliarden
US-Dollar abgeschlossen und liegt damit über dem Vorjahresergebnis, das 22,8 Milliarden US-Dollar
betrug. Der Betriebsgewinn der ACE beläuft sich auf 3,3 Milliarden US-Dollar, im vorherigen Jahr
betrug dieser 3,2 Milliarden US-Dollar. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (combined ratio) liegt
für das Jahr 2014 bei 87,7 Prozent (88,0 Prozent in 2013).
Weitere Finanzdaten finden Sie auf dem deutschsprachigen ACE Unternehmensprofil
im Newsroom auf acegroup.com/de.
06
Neue Geschäftsreiseversicherung in der Schweiz
Die Bildungs- und Forschungsstiftung der Global Business Travel Association (GBTA) prognostiziert für Westeuropa ein Wachstum bei Geschäftsreisen um 6,6 Prozent in 2015. Damit
sollen die Ausgaben für Geschäftsreisen auf 156,8 Milliarden. Euro in diesem Jahr steigen.
Die Analyse der GBTA gilt als guter Indikator für den gesamten europäischen Geschäftsreisemarkt. Mit Zunahme der dienstlichen Reisen steigt auch der Risikoumfang für die Reisenden
und deren Arbeitgeber. Zur Absicherung dieser Risiken hat ACE in der Schweiz Mitte letzten
Jahres das neue Geschäftsreiseprodukt ACE Business Class eingeführt.
Ana de Montvert, A&H Underwriting Business Development Manager bei ACE in Zürich,
resümiert: „Wir freuen uns über die positive Marktresonanz und Anfragen. ACE Business
Class bietet bedarfsgerechten, flexiblen Schutz weltweit und rund um die Uhr. Das Konzept
umfasst neben einer Unfall- und Auslandsreise-Krankenversicherung wichtige Assistance-Leistungen und beinhaltet eine Reisegepäck-, Reisestorno- und Privathaftpflichtversicherung sowie wichtigen Deckungsschutz und Krisenmanagement bei politischen Unruhen und
Naturkatastrophen, Entführung und Erpressung.“ Florian Müller, Country President der ACE
in der Schweiz, bekräftigt: „ACE Business Class ist ein wichtiger Baustein in unserer Angebotspalette für auslandsorientierte Unternehmen jeglicher Größenordnungen im Geschäftsreisesegment.“
Verstärkung des A&H
Sales-Teams in der Schweiz
Daniel Rehschuh (33) verstärkt seit August 2014 als Senior Producing Underwriter Accident & Health (A&H) die Vertriebsaktivitäten der Sparte Personenversicherungen in der Schweiz. Der ausgebildete Bankkaufmann und studierte Betriebswirt (FH) verfügt über neun Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, speziell
im Bereich von maßgeschneiderten Zielgruppenlösungen für Banken/Finanzinstitute, Kreditkartenunternehmen, Mobilfunkanbieter und Retailer.
Rehschuh ist als lokaler Ansprechpartner sowohl für die Betreuung der Makler
als auch für die der Endkunden im lokalen und internationalen Personenversicherungsgeschäft zuständig. „Durch seine umfassende Erfahrung und fundierten
Kenntnisse ist Daniel Rehschuh bestens in der Lage, den Ausbau des Unfallversicherungsbereichs in der Schweiz voranzutreiben“, so Ana de Montvert, A&H
Underwriting Business Development Managerin bei ACE in Zürich.
07
TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Sprechen Sie Hindi?
Experten gehen davon aus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter europäischer Unternehmen
auch künftig mehr Dienstreisen unternehmen. Nicht nur Großkonzerne, sondern insbesondere
auch der Mittelstand erweitert seine Geschäftstätigkeit auf internationale Märkte. Dabei bringt
es die Globalisierung der unternehmerischen Aktivitäten mit sich, dass die Destinationen immer
exotischer werden. Für international operierende Unternehmen stellt sich dabei immer häufiger die Frage, wie die vielfältigen Risiken, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihren
Dienstreisen ausgesetzt sind, am besten gehandhabt werden können.
Arbeitgebern obliegt eine Fürsorgepflicht für alle ihrer
Beschäftigten. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dienstlich unterwegs sind, erstreckt sich diese Pflicht auf
mehr als die üblichen Gesundheits-, Sicherheits- und Haftungsaspekte. Zur Erfüllung der Fürsorgepflicht trägt eine
vom Arbeitgeber für seine Dienstreisenden abgeschlossene
Gruppenversicherung bei. Diese beinhaltet neben dem
Schutz bei spezifischen Dienstreiserisiken, wie plötzliche
08
Krankheit, Unfall mit dem Mietwagen oder Gepäckverlust,
insbesondere auch vielfältige Assistance-Leistungen: Eine
Notruf-Hotline beispielsweise, die rund um die Uhr zur
Verfügung steht, unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur bei Notfällen unterwegs, sondern gibt dem
Arbeitgeber auch Schutz vor Schadensersatzansprüchen
aufgrund von Fahrlässigkeit oder eines Verstoßes gegen
gesetzliche Pflichten.
Bearbeiten eines
Unfalls bei ACE
DIENSTREISEUNFALL IN ABGELEGENER
INDISCHER PROVINZ
Das folgende Beispiel zeigt, wie wichtig eine 24/7-Helpline sein
kann, gerade in einer Gegend, in der ein Dienstreisender die
lokale Sprache nicht spricht: Ein Mitarbeiter eines international
agierenden Unternehmens wurde zu einer Kundenveranstaltung
nach Indien geschickt. Der einwöchige Event fand in einer
abgelegenen Provinz bei Delhi statt. Nach dem Flug holte ihn ein
Hotelangestellter am Flughafen ab und brachte ihn zum Veranstaltungshotel. Als der Mitarbeiter aus dem Wagen ausstieg und
ins Hotel gehen wollte, übersah er ein tiefes Loch in der Straße
und trat mit dem rechten Bein hinein. Den Mitarbeiter durchfuhr
ein starker Schmerz: Der Unterschenkelknochen war gebrochen
und das spitze Knochenende ragte aus der Wunde heraus.
Der sofort herbeigerufene Arzt diagnostizierte eine offene
Unterschenkelfraktur, die umgehend operativ versorgt werden musste. Vor Ort konnte der Arzt lediglich eine ambulante
Schmerzbehandlung durchführen und die Wunde desinfizieren.
Glücklicherweise führte der verletzte Mitarbeiter die
Telefonnummer der Assistance mit sich. Die Assistance half
zunächst über die Sprachbarriere hinweg und der Kontakt mit
dem erstbehandelnden indischen Mediziner bestätigte die
Diagnose. Angesichts der mangelnden OP-Möglichkeiten vor
Ort und der hohen Infektionsgefahr stand fest: Der Mitarbeiter
musste zurück nach Deutschland und dort operativ ärztlich
versorgt und nachbehandelt werden.
Rücktransport aus dem Ausland in ein
heimatnahes Klinikum
Nachdem der Notruf bei der Assistance eingeht, setzt sich diese mit dem
zuständigen Sachbearbeiter aus der ACE Leistungsabteilung in Verbindung
und informiert ihn im Detail über den Unfall.
Der zuständige ACE Sachbearbeiter überprüft im ersten Schritt, ob es sich
um ein versichertes Ereignis im Rahmen einer Dienstreise handelt. Dazu
müssen durch den ACE Sachbearbeiter unter anderem die folgenden
versicherungsvertraglichen Daten geklärt werden:
• War der verletzte Mitarbeiter nachweislich auf einer Dienstreise,
im obigen Beispiel also in Indien?
• Welche Leistungen sind über die Dienstreiseversicherung gedeckt?
Zur Klärung der Fragen kann der ACE Sachbearbeiter unter Umständen
auch Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen.
Im zweiten Schritt prüft der ACE Sachbearbeiter die Dokumente, die von
dem dienstreisenden Mitarbeiter nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus eingereicht werden, im obigen Beispiel also die Unfallschadenanzeige
sowie Rechnungen, für die der Mitarbeiter in Vorleistung getreten war,
nämlich für die Verbringung ins indische Krankenhaus und das Honorar
des indischen Arztes. Innerhalb weniger Tage kann ACE dann zügig die
Leistungszahlung an die versicherte Person vornehmen.
ACE Serviceversprechen Unfall
In 2014 sind bei ACE insgesamt 7.099 Unfallschäden gemeldet worden.
Um deren Bearbeitung kümmern sich insgesamt zehn ACE Kolleginnen
und Kollegen.
ACE hat sich selbst hohe Serviceversprechen gesetzt, um so den erwarteten
hohen Standard effizient zu gestalten, zu steuern und zu kontrollieren:
• Neuschäden werden unverzüglich im System angelegt und die
Schadennummer dem Makler beziehungsweise Kunden mitgeteilt.
• Sobald weitere Informationen zum Unfallhergang vorliegen,
reagiert ACE umgehend.
Die Assistance organisierte den Transport des Verletzten ins
nächstgelegene indische Krankenhaus zur ärztlichen Notversorgung und Ruhigstellung des Beines zur Vorbereitung auf
den Rücktransport. Am nächsten Tag wurde der Mitarbeiter
mit einem Linienflug in der Business Class, begleitet von
Ärzten und Helfern, nach Deutschland geflogen und in ein
heimatnahes Klinikum gebracht.
Bettina Grünstäudl
[email protected]
• Sensible Daten, wie Gutachten oder andere datenschutzrelevante
Informationen, werden gut geschützt und nur an Befugte
weitergegeben.
• ACE Schadenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind montags bis freitags
von 8:30 Uhr bis 17:15 Uhr erreichbar.
• Sobald die erforderlichen Unterlagen für die Schadenzahlung vorliegen,
weist ACE die Zahlung unverzüglich an.
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TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Herausforderungen,
vor die uns
das Leben stellt
„Stell dir vor, es ist Krieg und alle müssen fliehen ...“ Das ist in unseren Tagen keine abenteuerliche Ausnahme mehr, sondern Realität in vielen Teilen der Welt. Was uns hier und jetzt in unserem meist geschützten Umfeld in Westeuropa weit weg erscheint, kann gerade für vielreisende
Geschäftsleute plötzlich Teil der Realität werden: Man findet sich unerwartet in einem Krisengebiet wieder und muss dies schnellstmöglich verlassen – nur wie? Hilfe von außen tut not – am
besten von einem erfahrenen Partner, einem sogenannten Assisteur, der mit Rat und Tat in
Form organisatorischer Hilfe zur Seite steht.
Mit dem Thema Assistance verbinden wir meist Leistungen
der klassischen Auslandskrankenversicherung, die einem
Reisenden im Krankheitsfall oder in sonstigen persönlichen
Notlagen rund um die Uhr an allen Tagen zur Verfügung
stehen und meist medizinische sowie im Bedarfsfall auch
rechtliche oder finanzielle Hilfe bieten. Dies ist und bleibt ein
grundlegender Bestandteil aller Reiseversicherungen, sei es
auf Geschäftsreisen, Privatreisen oder aber auch während
längerer Auslandsaufenthalte als Student oder als Firmenmitarbeiter. Zusätzlich zu den persönlichen Notlagen, für
die diese Leistungen zum Einsatz kommen, kann es jedoch
immer und in jedem Moment auch zu außergewöhnlichen
äußeren Situationen kommen, in denen ein Reisender auf
Hilfe angewiesen ist.
Politische Instabilität eskaliert zunehmend zu
gewalttätigen und kriegerischen Auseinandersetzungen
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SPEZIALISIERTE KRISENBETREUUNG
Es ist Teil unserer mobilen Welt, dass wir besonders im
Berufsleben immer mehr auf Reisen sind. Laut der Bildungsund Forschungsstiftung der Global Business Travel Association (GBTA) wird für 2015 für Westeuropa ein Wachstum
bei Geschäftsreisen von 6,6 Prozent prognostiziert. Nicht
immer geht es dabei in politisch stabile Länder mit einem
gut funktionierenden Gesundheitssystem. Zusätzlich besteht
in manchen Ländern eine größere Wahrscheinlichkeit, von
Naturkatastrophen überrascht zu werden. In manchen
südamerikanischen Ländern zum Beispiel droht außerdem
noch ein erhöhtes Kidnapping-Risiko. Jede Firma, die ihre
Mitarbeiter in die Welt schickt, möchte sicher sein, dass diese während der Zeit eines Auslandsaufenthaltes sowohl gut
gesundheitlich abgesichert sind als auch ausreichend vor anderen Gefahren, wie Naturkatastrophen, politischen Unruhen,
Krieg, Attentaten oder Kidnapping, geschützt sind. Dies stellt
an einen Dienstreiseversicherer hohe Anforderungen, nämlich
hier einen weitreichenderen Schutz zu bieten. Eine Deckung
also, die über eine Unfall- und Krankenversicherung, inklusive
der üblichen Assistance-Leistungen, sowie Reisegepäck-,
Reisestorno- und Privathaftpflichtversicherungen hinausgeht und Schutz sowie Krisenmanagement bei politischen
Unruhen, Naturkatastrophen, Entführung und Erpressung
inkludiert.
Dazu gehören über die Übernahme der entstehenden
Kosten hinaus der vorsorgliche Schutz in Form von zuver-
lässigen aktuellen Reiseinformationen, die vorab abgerufen
werden können, sowie im Krisenfall ständig begleitende
Information und Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen
an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr.
Dieser Service stützt sich im Wesentlichen auf drei wichtige Kernkompetenzen:
INFORMATION
Alle Versicherten müssen sich im Vorfeld über die aktuelle
Situation des Reiselandes informieren können – heutzutage am besten online. Die entsprechende Site sollte unter
anderem Informationen über die politische Lage, eventuelle
Gefahren wie Naturkatastrophen, Terrorattacken, erhöhtes
Kidnappingrisiko, sowie Gesundheitsbedrohungen wie
Epidemien und Seuchen beinhalten.
fertig? Auch hier kann ein Assisteur wertvolle Hilfe leisten.
Damit die Eltern sich in einem solchen Fall nicht um jeden
Aspekt selbst kümmern müssen, arbeitet ACE im Rahmen
des „Kids“-Programms, einer Kinderunfall- und Kinderkrankenversicherung, ebenfalls mit einer auf solche Situationen
spezialisierten Assistance-Gesellschaft zusammen. Über
ein sogenanntes Gesundheitstelefon können medizinische
Fachleute kontaktiert werden, die zu allen Fragen rund um
das Thema Kinderheilkunde professionelle Auskunft geben.
Hier können unbürokratisch und schnell eine medizinische
Zweitmeinung eingeholt sowie Informationen zu geeigneten
Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamenten
abgefragt werden.
MONITORING
Alle Reisenden können sich registrieren lassen, um im
Bedarfsfall schnell und direkt kontaktiert zu werden. Auch
gibt es hier bereits Lösungen, Reisende über GPS zu lokalisieren, was besonders im Falle von Naturkatastrophen bei
Bergungen und Evakuierungen sowie Kidnapping wichtig
sein kann.
ASSISTANCE
Telefonische Bereitschaft eines Notfallteams, das im
Bedarfsfall rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres
umgehend alle erforderlichen Maßnahmen wie beispielsweise eine Evakuierung gefährdeter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus einem Krisengebiet einleiten kann.
Für diese Form der Krisenbetreuung und -intervention gibt
es spezialisierte Assistance-Firmen, wie zum Beispiel Crisis
24, mit der auch die ACE Group (ACE) in mehreren europäischen Dienstreiseprogrammen zusammenarbeitet.
So hat jene Assistance-Firma beispielsweise bei einer Terrorattacke in Nairobi im September 2013 alle betroffenen und
bei Crisis 24 registrierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aus den verschiedenen Reiseprogrammen innerhalb einer
Stunde sofort per SMS, Telefon und E-Mail über die Situation
und die notwendigen Maßnahmen informieren und somit
in Sicherheit bringen können. Ebenso auch im Falle eines
Tsunamis in Südamerika im Februar 2010: Auch hier erhielten alle registrierten Reisenden rechtzeitig – innerhalb von
30 Minuten – eine Erdbebenwarnung sowie die Information
über einen nahenden Tsunami. Gleichzeitig wurden alle
Betroffenen über die eingeleiteten Evakuierungsmaßnahmen
in Kenntnis gesetzt. Oder bei einem Autobomben-Attentat in
Beirut im Januar 2014. Hier konnten alle betroffenen Reisenden und Auslandsentsandte in weniger als 15 Minuten über
das Ereignis und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
informiert werden.
KRISENHILFE AUF PRIVATER EBENE
Krisensituationen, die durch gezielte professionelle Hilfe von
außen gemildert werden können, kann es auch im Privaten
geben. Ein Unfall oder eine ernste Erkrankung kann das
Familienleben nicht nur finanziell schwer belasten. Besonders
wenn das eigene Kind betroffen ist. Unsicherheiten kommen auf: Was ist die bestmögliche Behandlung? Kann ich
mich auf das, was mein Arzt vorschlägt, wirklich verlassen?
Wie werde ich als Elternteil mit dieser Situation persönlich
Spezialisierte Assistance-Firmen bieten weltweite
Krisenbetreuung – 24 Stunden, 365 Tage im Jahr
Darüber hinaus kann über einen solchen Assisteur auch eine
Erstberatung bei psychosozialen Krisensituationen erfolgen,
beispielsweise wenn Eltern mit einer dramatischen Diagnose,
wie einer Krebserkrankung oder einer durch einen Unfall verursachten bleibenden Behinderung des Kindes, konfrontiert
werden. Ebenso kann die Organisation einer Haushaltshilfe
und der Betreuung eventuell vorhandener Geschwisterkinder
helfen, Eltern in einer solch schwierigen Situation zu entlasten. Eine Hilfe bei dem Management des häuslichen Alltags
und der psychischen Bewältigung trägt dazu bei, dass die
betroffenen Eltern in der Lage sind, die notwendige Energie
zum Wohl des Kindes einzusetzen.
Einer für alle, alle für einen – dieser dem Versicherungskonzept zugrunde liegende menschliche Grundgedanke des
Solidaritätsprinzips wird durch das Hinzuziehen spezialisierter Assistance-Firmen noch zusätzlich mit Leben gefüllt. Es
geht nicht mehr nur um den notwendigen finanziellen Ausgleich, der traditionell von einem Versicherer geleistet wird.
Assistence-Leistungen gehen darüber hinaus: Alle für einen –
dies bedeutet auch Hilfe von einer Palette von Spezialisten,
die dem Versicherten ihr Wissen und ihre Erfahrung zur
Verfügung stellen, um die verschiedenen Herausforderungen,
vor die das Leben uns manchmal stellt, nicht nur finanziell
meistern zu können.
Stephanie Ehmer
[email protected]
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TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Auf der Suche nach
der Schadenursache
Entgegen landläufiger Meinung endet die Bearbeitung von Warenschäden in der Transportversicherung häufig nicht mit der Bezahlung eines Schadens, die richtige Arbeit beginnt vielmehr
erst mit der Regulierung des Schadens. Die Rede ist vom Regress, also dem Rückgriff gegen
denjenigen, der den Schaden mutmaßlich verursacht hat. Wie der Fall eines in 2013 havarierten
Containerschiffs zeigt, können sich im Zuge der Regressbearbeitung dabei allerdings zahlreiche
An- und Herausforderungen ergeben.
US-Dollar betragen haben. Die Ursache für das Auseinanderbrechen des erst 2008 in einer japanischen Werft gebauten Containerschiffs ist jedoch bis heute noch ungeklärt.
Spekuliert wird unter anderem darüber, ob das Schiff
möglicherweise fehlerhaft konstruiert war oder aber ob ein
Beladefehler – gegebenenfalls auch im Zusammenspiel mit
schlechtem Wetter – eine Schädigung der Struktur zur Folge
hatte, die letztlich zu jener Katastrophe führte.
REGRESSANSPRÜCHE BEIM VERURSACHER
Beladen mit 4.382 Containern war das mehr als 300 Meter
lange Containerschiff „MOL Comfort“ im Sommer 2013 auf
dem Weg von Singapur nach Jeddah in Saudi-Arabien. Am
17. Juni 2013 kam es etwa 430 nautische Meilen vor der
Küste des Oman zu einem schwerwiegenden Vorfall: Das
Containerschiff brach in zwei Teile, die Besatzung konnte
glücklicherweise aber ausnahmslos gerettet werden. Zehn
Tage später sank das Achterschiff mit circa 1.700 Containern,
das Vorschiff folgte schließlich am 10. Juli, nachdem bereits
einige Tage zuvor ein Feuer an Bord ausgebrochen war, das
den Großteil der sich noch an Bord befindenden Container
zerstört hatte. Der Wert der beförderten Ladung dürfte
Schätzungen zufolge zwischen 300 und 400 Millionen
12
Sofern transportversichert, dürften die Schäden der Ladungsinteressenten inzwischen sämtlich reguliert worden
sein. Dabei wollen es die Geschädigten und die Transportversicherungswirtschaft allerdings nicht bewenden lassen
und begeben sich in der Folge auf die Suche nach den
Verursachern des Unglücks, um den Schaden bei diesen zu
regressieren. In diesem Zusammenhang ist es naheliegend,
den Eigentümer des Schiffs beziehungsweise die Reederei
in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind diese verpflichtet,
ein ordnungsgemäßes Schiff für die Reise zu Verfügung zu
stellen. Ein Fahrzeug, das auf hoher See auseinanderbricht,
wird diesem Anspruch entsprechend nur bedingt gerecht.
Sofern der Schaden tatsächlich auf einem Konstruktionsfehler des Schiffs beruhen sollte, kann zudem erwägt werden, ebenfalls die verantwortliche Werft Mitsubishi Heavy
Industries in die Pflicht zu nehmen. Als weiterer (Mit-)Verursacher kommt die japanische Klassifizierungsgesellschaft
in Betracht, die das Bauvorhaben und auch die hiernach
durchgeführte Klassifikation durchgeführt hat. Ferner könnte in Betracht gezogen werden, Ansprüche gegen Beteiligte
zu richten, die zwar mit der körperlichen Verbringung
der Ladung nicht befasst waren, die aber entsprechende
Verträge mit den Ladungsinteressenten geschlossen hatten.
Dabei handelt es sich um Spediteure und sogenannte
Non-Vessel Operating Common Carrier (NVOCC), mit
anderen Worten: Reeder ohne eigenen Schiffsraum, die in
eigenem Namen Beförderungsverträge mit den Ladungsinteressenten beziehungsweise den Befrachtern schließen.
HAFTUNG WEITERHIN UNKLAR
Wer jedoch annimmt, dass die Reederei MOL für den
Schaden in vollem Umfang haftet, irrt, schließlich kann
die Haftung unter Umständen beschränkt werden. Hierzu
haben die Reederei und ihr Versicherer einen Haftungsfonds
in Tokio errichtet, in den ein Betrag von circa 41 Millionen
US-Dollar eingezahlt wurde. Da die Reederei eine Haftung
abgelehnt hat, müssen derzeit Gerichtsverfahren gegen den
Haftungsfonds geführt werden. Und selbst im Obsiegensfalle
ist allenfalls eine teilweise Befriedigung der Forderungen zu
erwarten. Ferner wird zudem ein Rechtsstreit seitens des
Reeders und der Ladungsinteressenten gegen die japanische
Werft geführt, die das Schiff im Jahr 2008 gebaut hatte.
Jenes Verfahren hat eine Größenordnung von mehr als 500
Millionen US-Dollar. Da die Werft eine außergerichtliche
Einigung allerdings abgelehnt hat, wird sich dieses Verfahren
vermutlich noch über einige Jahre erstrecken. Es erscheint
daher zwingend, Regressansprüche auch gegen die Spediteure beziehungsweise NVOCC geltend zu machen, um die
Policen so schnell als möglich zu entlasten. Aber wie rechtfertigt sich ein Anspruch gegen den vertraglichen Verfrachter? Der Verfrachter haftet nach deutschem Seefrachtrecht
für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des
Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis
zur Ablieferung entsteht. Damit ist die Haftung grundsätzlich
unproblematisch, schließlich sind die Container mit den
Gütern entweder zerstört oder liegen auf dem Meeresboden.
Von der Haftung befreit ist der Spediteur allerdings dann,
wenn der Schaden nicht durch die Sorgfalt eines ordentlichen Verfrachters hätte abgewendet werden können.
In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Hamburg in einem von mehreren ähnlich begründeten Urteilen
die Klagen gegen die in Anspruch genommenen Spediteure
abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der
Schaden auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen sei,
für den die Spediteure nicht verantwortlich seien. Für ein
Fehlverhalten der Werft und/oder der Klassifikationsgesellschaft habe der Spediteur nicht einzustehen. Von einer zurechenbaren Unkenntnis eines Konstruktionsfehlers sei ebenso
wenig auszugehen, denn die Spediteure seien in Ermangelung äußerer Anzeichen nicht gehalten gewesen, das Schiff
im Vorhinein zu untersuchen. Jene Entscheidung erweist sich
allerdings als problematisch, hat doch der Verfrachter den
Beweis zu führen, dass Schäden, die auf einem Mangel der
See- oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes beruhen, nicht
zu entdecken waren. Den entsprechenden Beweis hat das
Landgericht Hamburg jedoch nicht erhoben. Angesichts dessen bleibt nun abzuwarten, wie die Folgeinstanzen mit dieser
Fragestellung weiter umgehen werden.
Jens Weinmann
[email protected]
Über den Autor
Nach der Schadenregulierung erfolgt die Suche nach dem
Verursacher, um den Schaden regressieren zu können
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TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Wenn ein Ofensetzer
(auch) Fliesen verlegt
Makler gehören – wie beispielsweise auch Anwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – zu
einer der Berufsgruppen, der bedingt durch ihren speziellen Wissens- und Erfahrungsvorsprung
ein besonders hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. So obliegt es dem Makler, die
fehlende Sachkenntnis auf Kundenseite auszugleichen. Unterlaufen diesem in der Ausübung
seiner Tätigkeit jedoch Fehler und kommt es zu Versehen oder pflichtwidrigen Unterlassungen,
durch die dem Kunden ein Schaden entsteht, kann der Makler dafür schadensersatzpflichtig in
Haftung genommen werden – ein Risiko, das innerhalb der vergangenen Jahre deutlich zugenommen hat und sich damit für Makler immer mehr zur Herausforderung entwickelt.
Während Haftungsansprüche gegenüber Maklern wegen etwaiger beruflicher Fehler, die einen Schaden zur Folge hatten, bis
vor einigen Jahren nur gelegentlich geltend gemacht wurden,
hat sich dies mittlerweile geändert: Makler sehen sich heute
mit einem erhöhten Haftungsrisiko konfrontiert. Bedingt ist dies
vor allem durch die Reform des Vertragsversicherungsrechts in
2008, das nun eine deutlich erweiterte Haftung wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens umfasst sowie ebenfalls
die Beratungs- und Dokumentationspflichten von Maklern exakt
regelt. Welche rechtlichen Folgen daher selbst kleinste Fehler
für Makler haben können, zeigt folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Maklerhaftung und Inhaltskontrolle von Klauseln
zum Eintritt des Versicherungsfalls: Nach dem Sachverhalt zum
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. März 2014 (Az.
IV ZR 422/12) nahm der Versicherungsnehmer, ein selbstständiger Ofenbaumeister, den Versicherungsmakler auf Schadensersatz in Anspruch. In der Betriebsbeschreibung der „Deckungsnote“ war als Handwerk „Ofensetzer“ angegeben. Nach
einem Telefonat, dessen genauer Inhalt zwischen den Parteien
streitig ist, hatte der Makler handschriftlich den Zusatz „inkl.
zugehöriger Fliesenarbeiten“ vermerkt. Der darauf ausgestellte
Versicherungsschein gab die betrieblichen Risiken mit „Kamin-,
Ofen- und Herdsetzer, Feuerungs- und Luftheizungsbau“ an.
Bei dem gemeldeten Schaden ging es um eine Leckage
unterhalb des Einlaufrohrs eines Pumpensumpfs durch
mangelhafte Abdichtungs- und Fliesenarbeiten und den daraus
14
folgenden Wasserschaden. Der Versicherer lehnte die Deckung
unter anderem mit der Begründung ab, dass sich das nicht
versicherte Risiko eines Fliesenlegerbetriebs realisiert habe.
Der BGH bejahte eine Pflichtverletzung des Maklers, da dieser
keine hinreichende Aufklärung bezüglich des tatsächlichen Versicherungsbedarfs betrieben habe. Die Angaben, die den Makler
zu dem handschriftlichen Zusatz veranlassten, hätten ihn zur
Nachfrage bewegen müssen, ob Fliesenlegearbeiten bloß
ausnahmsweise (als Annextätigkeit zum Ofensetzerhandwerk
in geringem Umfang; dann auch durch den abgeschlossenen
Versicherungsvertrag gedeckt) oder (auch) als selbstständiges
Gewerk ausgeführt wurden. Mangels Nachfassens des Maklers
bliebe kein Raum für die Annahme von Mitverschulden des
Handwerkers.
Exakt geregelte Beratungs- und
Dokumentationspflichten
Vertragsversicherungsrecht – Makler sehen sich heute
mit einem erhöhten Haftungsrisiko konfrontiert
PFLICHTVERLETZUNG DES MAKLERS
Der Makler haftet als „treuhändlerähnlicher Sachwalter des
Versicherungsnehmers“ (BGH, Urteil vom 22. Mai 1985, Az.
IV ZR 190/83) wegen eines Beratungsfehlers (§ 61 VVG)
auf fiktiven Deckungsschutz („Quasideckung“), wenn sein
Einholen bei hinreichender Informationslage angezeigt und
zu erlangen gewesen wäre. Dies ist vorliegend problematisch,
da Ziff. 7.14 Nr. 1 der zugrunde liegenden AHB (Allgemeine
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung)
einen Ausschluss für Sachschäden vorsieht, die durch
Abwässer entstehen, soweit es sich nicht um häusliche handelt. Der Schadenort lag im Keller einer Dialysepraxis (also
gewerbliche Abwässer), weshalb die obersten Bundesrichter
von der Einschlägigkeit des Ausschlusses ausgingen. Dies
bedeutet aber nicht, dass keine kausale Pflichtverletzung des
Maklers vorliegt, denn beispielsweise die Haftpflichtbedingungen für das Baunebengewerbe sehen einen (nach dem
BGH „weitgehend uneingeschränkten“) Wiedereinschluss vor.
Ob der Makler bei einer Nachfrage die Notwendigkeit einer
Deckungserweiterung hätte erkennen können, dazu muss
in der Berufungsinstanz, an die insoweit zurückverwiesen
wurde, noch Aufklärung betrieben werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich,
welche Haftungsrisiken in einer unvollständigen Aufklärung
und Dokumentation des zu versichernden Betriebsrisikos
durch den Versicherungsmakler liegen. Dabei reicht es nicht,
bloß das oder die im Betrieb vertretenen Berufsbilder in die
Beschreibung aufzunehmen, vielmehr muss nach den konkreten Tätigkeiten gefragt werden. Gerade im Zuge der Liberalisierung des Handwerks- und Gewerberechts (Stichwort
„Wegfall des Meisterzwangs“) verwischen die Konturen der
Tätigkeitsfelder. Dem kann wohl nur mit mehr oder weniger
maßgeschneiderten Deckungskonzepten begegnet werden,
wobei auch scheinbare Nebenleistungen einer Prüfung
unterzogen werden müssen. Hier gilt es, im Zusammenspiel
zwischen Makler und Versicherer die richtigen Fragen zu
stellen und umfassende Antworten des Kunden einzufordern. Diesem muss gemeinsam vermittelt werden, dass das
Beharren auf Informationen mit der nötigen Detailtiefe keine
Gängelung ist, sondern der Erarbeitung der Vertragsgrund-
lage dient. Nur so können Deckungslücken und enttäuschte
Erwartungen auf Versicherungsnehmerseite vermieden
werden. Die Anforderungen enden aber nicht mit Abschluss
des Versicherungsvertrags, denn gerade in sich dynamisch
entwickelnden Branchen kann sich der Makler nur über
wiederholte, gezielte Fragen zu betrieblichen Veränderungen
sowie entsprechende Dokumentation absichern. Hat der Makler
nämlich wiederholt nach Veränderungen (nach-)gefragt,
hierauf jedoch keine oder gar falsche Antworten erhalten,
minimiert sich sein Haftungsrisiko. Dem Kunden ist dabei
zusammen mit dem Versicherer aufzuzeigen, dass guter und
umfassender Versicherungsschutz nicht statisch ab Beginn
des Deckungsschutzes bestehen bleibt.
IN DER PRAXIS NICHT KLAR GEREGELT
Grundsätzlich äußert sich der BGH in der eingangs genannten
Entscheidung daneben zur Transparenzkontrolle des Schadenereignisprinzips in der Haftpflichtversicherung. Das Schadenereignisprinzip sei Teil der Beschreibung der Hauptleistung des
Versicherers. Folgerichtig könne keine AGB-rechtliche Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB vorgenommen werden. Dies
müsste dann auch auf die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zu übertragen sein. Das Claims-made-Prinzip wäre
danach einer richterlichen Überprüfung entzogen, denn der
Kern der vertraglichen Vereinbarung unterfiele der Privatautonomie (anders aber wohl BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. IV
ZR 61/13 zur Rechtsschutzversicherung); OLG München, Urteil
vom 08.05.2008, Az. 25 U 5136/08 und OLG Frankfurt, Urteil
vom 05.12.2012, Az. 7 U 73/11 (jeweils zur D&O-Versicherung); in der Literatur umstritten, vgl. zuletzt Koch, VersR 2014,
1277 m.w.N.). Der Streit entzündet sich daran, ob wirklich der
Kernbereich betroffen ist oder nicht. Sicher ist dies eine dogmatische Frage, jedoch von erheblicher Praxisrelevanz. Es bleibt
abzuwarten, ob sich eine einhellige Linie in der Rechtsprechung
herausbildet und der BGH in einer zukünftigen Entscheidung
Klarheit schafft. Solange verbleibt eine Unsicherheit, die auch
ein Haftungsrisiko für den Makler in sich birgt.
Roman Dickmann
[email protected]
15
TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Biogasanlagen –
Potentiale und
Risiken alternativer
Energiegewinnung
Alles bio – oder was? Die Frage des Umgangs mit der Umwelt und ökologische Nachhaltigkeit
sind Dauerbrenner im internationalen politischen Raum wie in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Als epochaltypisches Schlüsselproblem wurden sie bezeichnet, als Millennium-Entwicklungsziel der Vereinten Nationen formuliert und auf immer neuen internationalen Gipfeln
diskutiert – aus guten Gründen. Längst dreht sich diese Diskussion vor allem um Verfahren der
Energiegewinnung. Weg von der nicht nachhaltigen Nutzung fossiler Energieträger, weg von der
Kernenergie, hin zu nachhaltiger Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien, so lauten die
bisweilen als Parolen und Kampfbegriffe genutzten Thesen der Befürworter. Was so sympathisch
klingt – und letztendlich so einfach –, sieht in der Praxis freilich wesentlich komplexer, ja unübersichtlicher aus. Tatsächlich wird immer deutlicher, dass es den einen Königsweg nicht gibt,
dass das Für und Wider unterschiedlicher Verfahren immer wieder aufs Neue beleuchtet und
diskutiert werden muss – insbesondere angesichts der rasanten technologischen Entwicklung.
BIOGAS – EINE ALTERNATIVE ENERGIEQUELLE
Unter den unterschiedlichsten Verfahren der Strom- und
Wärmegewinnung aus erneuerbaren, häufig als alternativ
bezeichneten Energieträgern, wie Wind- und Sonnenenergie,
Erdwärme und Wasserkraft, nimmt die Energieerzeugung in
und durch Biogasanlagen sicherlich einen besonderen Status
ein. Das Präfix „Bio-“ kann und darf dabei nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nicht per se auf ökologische Landwirtschaft und Nachhaltigkeit hinweist, sondern zunächst einmal
auf die biotische Bildungsweise – und damit auf Vorgänge,
an denen Lebewesen beteiligt sind, also sogenannte biotische
Stoffumsetzungen. Tatsächlich ist es so, dass Biogasanlagen
einen natürlichen, ursprünglichen Prozess unter kontrollierten
Bedingungen simulieren. Insofern ist die Erzeugung von Biogas
ein nicht weniger komplexer und hochtechnologischer Vorgang
16
als die Energiegewinnung auf anderem Wege. Biogas ist eine
erneuerbare Energiequelle – aber keineswegs neu. Das methanhaltige Gas entsteht in der Natur überall dort, wo Biomasse
unter Sauerstoffabschluss abgebaut wird. Zuständig dafür –
und genau hier wird der Prozess biotisch – sind anaerobe Bakterien, das heißt Bakterien, die ohne Sauerstoff leben können.
Sogenannte Archaebakterien stammen noch aus der Urzeit, als
vollkommen andere Lebensverhältnisse herrschten, und leben
noch heute in Sümpfen, stehenden Gewässern oder im Magen
von Tieren und Menschen, letztlich überall wo ein feuchtes,
sauerstoffarmes Milieu herrscht.
Bereits im Jahr 1798 wurde ein in einem stehenden
Gewässer entstehendes Gas entdeckt – die Geburtsstunde der
Biogasanwendungen. Insbesondere der italienische Physiker
Avogadro hat mit seinen Forschungen Anfang des 19. Jahrhun-
derts erheblich zum Verständnis gasrelevanter chemischer
Prozesse beigetragen.
Anfang des 20. Jahrhunderts schließlich kam die Wissenschaft zu der Erkenntnis, dass die Biogasentstehung auf
Mikroorganismen beruht, und nach weiteren Fortschritten in
Forschung und Entwicklung von Einzelanwendungen wurde
bereits 1922 das gewonnene Biogas in das öffentliche Gasnetz
eingespeist. Auch in der Klärwerkstechnik begann man, biotische Prozesse um- und einzusetzen. Nach dem Aufschwung
der Energieversorgung mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahre
1950 gelangte durch die Energie- und Ölkrise in den 1970er
und 80er Jahren der Nutzungseffekt von Biogasanwendungen
zunehmend in den Fokus des Interesses.
Vor fast einem Vierteljahrhundert, am 1. Januar 1990,
trat in Deutschland schließlich das Stromeinspeisungsgesetz
als „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren
Energien in das öffentliche Netz“ in Kraft. Es goss erstmals
die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen
und zu vergüten, in eine rechtlich bindende Form und bereitete
den Weg für den Ausbau von Biogasanlagen in Deutschland.
Ließ dieser Ausbau sich zunächst zögerlich an – im Jahr 1992
konnten in Deutschland erst 139 Biogasanlagen verzeichnet
werden –, so nahm der Ausbau um den Jahrtausendwechsel und damit pünktlich zur Veränderung des öffentlichen
Bewusstseins Fahrt auf: Von 2008 bis Ende 2014 schließlich
wuchs die Zahl der Biogasanlagen auf deutschem Boden um
mehr als das Doppelte, von 3.891 auf 7.960 Anlagen (mit
Bayern als Vorreiter mit 2.330, gefolgt von Niedersachsen
mit 1.480 Anlagen, Baden-Württemberg mit 858 Anlagen
auf Rang drei sowie Hessen mit 192 Anlagen auf Platz 11 im
Bundesländervergleich), rasant an. Wie genau aber arbeiten
diese Anlagen?
EINE ALLIANZ NATÜRLICHER PROZESSE UND
FORTSCHRITTLICHER TECHNIK
Hauptdarsteller im komplexen, kostengünstigen und klimaneutralen Prozess der Biogaserzeugung sind wie erwähnt anaerobe
Bakterien mit ihren besonderen Fähigkeiten und Eigenschaften,
nämlich insbesondere jene, Bestandteile von Energiepflanzen und biogenen Reststoffen (also Stoffen biologischen
Ursprungs) durch Vergärung in einen flexiblen Energieträger
umzuwandeln. Dieser eigentlich simple Prozess läuft in den
zumeist schlüsselfertig aus verschiedenen perfekt aufeinander
abgestimmten Bauteilen gebauten Biogasanlagen überwiegend
automatisiert ab; jedes Rührwerk, jede Pumpe und jeder Behälter lassen sich auf dem Bildschirm beobachten und steuern.
Für ihren Einsatz, ihre archaische Arbeit innerhalb des
hochtechnisierten Betriebs, belohnt man die Bakterien mit
Vollpension: Sie leben in sogenannten Fermentern, luftdicht
abgeschlossenen Behältern aus Stahl oder Beton, in denen
sie das Biogas produzieren. Die Lebensbedingungen in diesen
Fermentern sind für die Bakterien optimal: In der Regel werden
die wärmegedämmten Behälter auf 35 bis 40 °C geheizt.
Gefüttert werden die Bakterien mit organischer Masse. Wurde
dazu vor allem Gülle oder Mist aus der Tierhaltung eingesetzt,
werden diese Stoffe, da sie vergleichsweise wenig Biogas liefern, inzwischen zunehmend ersetzt beziehungsweise ergänzt
Von 2008 bis 2014 wuchs die Zahl der Biogasanlagen
in Deutschland von 3.891 auf 7.960
durch Reststoffe aus der Nahrungsmittelproduktion, Bioabfall
und Energiepflanzen. Den in Mais, Gras, Gülle und anderen
Rohstoffen vorkommenden Kohlenstoff bauen die Bakterien in
wenigen Tagen zu Biogas um.
Der ursprüngliche Gärprozess läuft hier also kontrolliert
und besonders effizient ab, Biologie und Technologie werden
perfekt aufeinander abgestimmt: Robuste Rührwerke sorgen
dafür, dass der Fermenterinhalt energiesparend durchmischt
wird und das gebildete Gas entweichen kann. Viele Anlagen
setzen einen zusätzlichen Nachgärer ein, in dem das aus dem
Fermenter kommende Substrat vergoren wird. Das Biogas
selbst gelangt über Gasleitungen in den Raum, in dem das
Blockheizkraftwerk installiert ist.
Vor der Verbrennung muss das entstandene Biogas noch
entschwefelt und getrocknet werden, denn Schwefelwasserstoff
oder Wasserdampf im Gas können dem Motor der Anlage
schaden. Durchschnittlich etwa 60 Prozent des Biogases
sind brenn-, also verwertbares Methan, den Rest bilden vor
allem Kohlendioxid sowie zu geringen Anteilen Sauerstoff und
Stickstoff. Das Methan verbrennt im Motor, während das Kohlendioxid in die Atmosphäre entweicht. Weil hierbei aber nur
die Menge an Kohlendioxid freigesetzt wird, die die Pflanze bei
ihrem Wachstum aufgenommen hat, ist die Verbrennung von
Biogas im Gegensatz zu herkömmlichem Erdgas tatsächlich
klimaneutral – ganz abgesehen von dem Vorteil gegenüber
Erdgas, dass Biogas nicht aufwendig gefördert und über lange
Leitungen aus teilweise unsicheren Regionen der Welt transportiert werden muss.
Die eingesetzten Biogasmotoren sind in der Lage, durch
entsprechende Steuerungen flexibel auf den unterschiedlichen Methangehalt im Biogas zu reagieren. Ihr Wirkungsgrad
hat sich durch die technologische Entwicklung in den letzten
zehn Jahren verdoppelt und liegt heute bei über 40 Prozent.
Das bedeutet: Mehr als 40 Prozent der eingesetzten Energie
17
TITELTHEMA I 1/2015 I FACEOFACE
Herausforderung auch für die Versicherer: Biogasanlagen sind häufig von
Störungen, Stillständen sowie Brand- und Maschinenbruchschäden betroffen
werden tatsächlich in Strom umgewandelt, aber auch der
restliche Anteil kann zum Großteil weitergenutzt werden. Der
Verbrennungsmotor nun treibt einen Generator an, der letztlich
den Strom erzeugt, der in der Regel in das vorhandene Netz
eingespeist wird. Der Motor selbst muss mit Wasser gekühlt
werden. Das auf 80 bis 90 °C aufgeheizte Kühlwasser, aber
auch die Wärme aus dem Abgas lassen sich über Wärmetauscher effizient nutzen, so zum Beispiel in Schwimmbädern,
Gewächshäusern, Ställen oder Wohngebäuden.
Neben der Verarbeitung in Blockheizkraftwerken vor Ort
lässt sich das Biogas über spezielle Leitungen auch in Satelliten-Kraftwerke verstromen, die in der Regel an Standorten
mit großem und kontinuierlichem Wärme- oder Strombedarf
stehen. Eine dritte Option, die Aufarbeitung von Biogas und die
Einspeisung in das Erdgasnetz, wird in Deutschland ebenfalls
seit einigen Jahren praktiziert. Gemeint ist damit ein Aufarbeitungsprozess, der den Methangehalt im Biogas auf bis zu 98
Prozent erhöht und damit auf Erdgasniveau bringt. In seiner
chemischen Zusammensetzung unterscheidet sich Biomethan
dann nicht mehr von Erdgas und kann ohne Probleme wie
sein fossiles Äquivalent genutzt werden: in externen BHKW zur
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung, zum Heizen und
Kochen oder als Kraftstoff für Erdgasfahrzeuge. Durch die Entkopplung der Gewinnungs- und Verarbeitungsprozesse kann
die Stromerzeugung also dort erfolgen, wo die dabei anfallende
Wärme sinnvoll eingesetzt werden kann – auch dies steigert
die Effizienz der Anlagen.
Tatsächlich ist der Wirkungsgrad moderner Anlagen
beachtlich: Aus einem Hektar Mais lassen sich bis zu 25.000
kWh Strom erzeugen und so etwa sieben Haushalte ganzjährig versorgen. Ja, mit dem Biomethan (also dem gleichsam
18
veredelten Biogas) aus dieser Menge Rohstoff könnte ein Erdgasfahrzeug 70.000 km fahren – anderthalbmal um die Welt.
Zusammen mit der erzeugten Wärme liefert ein Hektar Mais
fünfmal mehr Energie, als für Anbau, Ernte und die Umwandlung in Biogas aufgewendet werden muss.
Nicht umsonst liegt die Maissilage mit dem höchsten
Ertragsanteil an Biogas von etwa 202 m³ pro Tonne auf Rang
eins im Vergleich der Biogasrohstoffe. Nachwachsende Rohstoffe wie Mais nehmen denn auch mit 49 Prozent der massebezogenen Substratanteile Platz 1 der eingespeisten Rohstoffe
ein, gefolgt von Exkrementen mit etwa 43 Prozent, Bioabfall
mit etwa 5 Prozent sowie industriellen und landwirtschaftlichen
Reststoffen mit etwa 3 Prozent.
SCHADENSSZENARIEN UND PRÄVENTION
Doch neben dem energiewirtschaftlichen Nutzen birgt das
Betreiben von Biogasanlagen schlechterdings auch Risiken und
ein weder zu unterschätzendes noch zu vernachlässigendes
Schadenpotential. Jene Schadenpotentiale einschätzen und
einordnen zu können, ist – neben der Kenntnis der Konstruktions- und Arbeitsweise der Anlagen – eine bedeutende
Herausforderung, der sich auch die Versicherer stellen müssen.
Tatsächlich zeigen die Erfahrungen aus der Schadenpraxis,
dass Biogasanlagen durchaus häufig von Störungen, Stillständen sowie Brand- und Maschinenbruchschäden betroffen sind.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Folgeschäden
zu, wie beispielsweise dem Ertragsausfall oder Umweltschäden
durch auslaufendes Gärsubstrat. Jene Schäden können den
reinen Sachschaden um ein Vielfaches übersteigen. Letztendlich, so zeigen die Erfahrungen aus der Schadenpraxis, sind
viele Schäden auf Planungs-, Ausführungs- oder Betriebsfüh-
rungsfehler zurückzuführen – was ein helles Schlaglicht auf die
Tatsache wirft, dass die Schadenpraxis der Versicherer nicht
nur eine der Intervention, sondern vielmehr eine der sorgfältigen Prävention ist und sein muss. Und eben dazu gehört
elementar das Wissen über die verschiedenen vorstellbaren
Schadensszenarien, die hier selbstverständlich nur angerissen
werden können.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Brand- und
Explosionsgefahren durch den Austritt von Biogas zu. Diese
Gefahr entsteht insbesondere beim Auftreten von Leckagen.
Mögliche Ursachen hierfür gibt es viele: durch Undichtigkeiten
oder Beschädigungen von Folienabdeckungen, im Bereich
der Über- und Unterdrucksicherung, der Durchführungen für
Rührwerke und Messtechnik im Fermenter, an Öffnungen zur
Probeentnahme, Gasleitungen etc. Doch Brandgefahr besteht
auch durch den Kontakt brennbarer Stoffe (Isoliermaterial,
Kabel, Holz) mit heißen Oberflächen (wie die Abgasanlage oder
der Turbolader) oder durch austretende brennbare Flüssigkeiten, wie Schmier- oder Zündöl im Bereich des Blockheizkraftwerks. Häufig führen auch mangelhafte elektrische Anlagen,
fehlender Potentialausgleich oder Überspannungs- und
Blitzschutz zu Brandschäden, ebenso wie auch feuergefährliche Arbeiten ohne adäquate Schutzmaßnahmen. Schon diese
Aufzählung lässt den ungemeinen Aufwand an Wartungs- und
Präventionsmaßnahmen erahnen. Doch damit ist es längst
nicht getan.
Aus einem Hektar Mais lassen sich bis zu
25.000 kWh Strom erzeugen
Ein weiteres Schadensszenario ist das des Maschinenbruchs.
Immer wieder kommt es an den technischen Einrichtungen
der Biogasanlagen, wie BHKW, Rührwerke, Misch- und Fördereinrichtungen, zu teils erheblichen Schäden. Auch hierfür
liegen die Ursachen häufig im Bereich mangelhafter Wartung,
unzureichender statischer Bedingungen (aus denen Rahmen-
risse und Schwingungsschäden resultieren können) sowie der
Auswahl ungeeigneter Geräte oder Materialien. Tatsächlich
ist insbesondere die Materialauswahl von hervorgehobener
Bedeutung, sind doch die Verwendung unedler Materialien
und materialbedingter Verschleiß häufig eine wesentliche
Schadenursache. Das Gleiche gilt auch für die Missachtung
von Auslegungsparametern, übermäßigen Sedimenteintrag
und die Überlastung der Einheiten – und damit für fehlerhafte
Anwendungsprozesse. Dazu gehören auch der Einsatz von
falschem Motoröl, fehlende Ölanalysen oder das Überziehen
der Wartungsintervalle. Schon eine mangelhafte Gasqualität,
etwa hinsichtlich erhöhter Gehalte an Schwefelwasserstoff und
Siliziumverbindungen, kann zu Korrosion, Lagerschäden und
Schäden an Kolben und Zylindern des BHKW führen. Rührwerke
etwa können aufgrund von Korrosion, zu geringer Festigkeit
oder mangelhafter Aufhängung brechen, und Verunreinigungen
des Substrats können erhöhten Verschleiß und Schäden an
der Fördertechnik nach sich ziehen. Wie so häufig ist dann das
Schadenergebnis viel dramatischer als die eigentlich banalen,
häufig vermeidbaren Anlässe.
Prävention wird auch im Bereich der Elementarschäden zu
einer Herausforderung. Der Schutz vor Sturmschäden – etwa
statischem Versagen der Behälterbauten oder der Zerstörung
von Dachfolien, der Unterkonstruktion oder gar der Gärbehälter – und der Einsatz von Blitz- und Überspannungseinrichtungen erfordern anspruchsvolle und umfangreiche Vorarbeiten.
Letztlich wären da noch die – zum Teil dramatischen –
Umweltschäden, die als Folgeschäden auftreten können. Nicht
nur wirkt sich das Entweichen von Biogas klimaschädigend
aus, auch können durch Substrataustritt aus Fermenter, Leitungen oder Endlager das Erdreich, offene Gewässer und Vorfluter
oder auch das Grundwasser kontaminiert werden. Substrataustritt ist meist die Folge von Explosionen oder Verpuffungen,
unzureichender Statik, mangelhafter Betonqualität oder auch
unzureichender Gründung der Fermenter und Lager. Schadenereignisse wie diese führen in ihrer Dramatik vor Augen, dass
biotisch und ökologisch zwei verschiedene Paar Schuhe sind,
und dass nachhaltige Energieerzeugung kein Kinderspiel ist,
sondern kenntnisreichen und umsichtigen Umgang erfordert.
All diese Schadensszenarien lassen den Wert und die
Bedeutung von Prävention durch sorgfältige Konstruktion,
Sicherung der Anlagen, umsichtige Bedienung, regelmäßige
Kontrolle und Wartung ermessen – dies ist kaum häufig genug
zu betonen. Biogasanlagen müssen unter allen Umständen
von Fachbetrieben errichtet und instandgehalten werden, um
Reparaturen und Schadenintervention zu vermeiden und die
Ausfallzeiten der Anlagen und (nicht nur) den finanziellen
Schaden so gering wie möglich zu halten. Erst und nur wenn
solche baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen
Standards eingehalten werden, können Biogasanlagen ihre
energiewirtschaftlichen Potentiale wirklich entfalten. Wenn jene
technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Versicherer seinem Kunden das nach wie vor vorhandene und nicht
vollständig zu vermeidende Restrisiko abnehmen und ihn
entsprechend unterstützen.
Helmut Kern
[email protected]
19
INTERVIEW I 1/2015 I FACEOFACE
„Die Erwartungshaltung
Marktpartner ist entsch
Interview mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland, Österreich, Polen,
Ungarn, Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz,
bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt.
Bereits seit einigen Jahren durchleben Schadenabteilungen – gerne auch als Leistungsabteilungen bezeichnet
– umfassende Veränderungen: Die eher individualistische Bearbeitungs- und Betrachtungsweise ist der
Prozessorientierung und dem Streben nach Effizienz
gewichen. Und auch technische Neuerungen, wie
Schadenmeldungen online am PC auszufüllen und zu
melden, halten Versicherer vor – speziell im Privatkundensegment. Hier sind auch oftmals neue Regulierungsarten zu finden, wie beispielsweise neuerdings die
Schadenzahlung direkt vor Ort beim Kunden zu leisten.
Nach Angaben des ausführenden Versicherers sei dies
gut, da es Verwaltungskosten spare. Wie aber steht es
bei jenen modernen Entwicklungen um Lösungen für
neu entstehende Risiken, die nicht zuletzt mit der Technisierung einhergehen? Oder welchen Stellenwert haben
dabei Kunden und Makler, insbesondere unter qualitativen Gesichtspunkten? Über diese und weitere Themen
sprach Kerstin Hartung Alexandre, Chefredakteurin
der FACEOFACE, mit Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter
für die Länder Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn,
Tschechische Republik sowie für den Personenversicherungsbereich in der Schweiz, bei ACE in Frankfurt.
Herr Albrecht, jedes Jahr stellt neue Anforderungen –
welche sehen Sie für die Versicherungsbranchen beziehungsweise den Schadenbereich speziell in 2015?
Dr. Peter Albrecht, Schadenleiter für die Länder Deutschland,
Österreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik sowie für
den Personenversicherungsbereich in der Schweiz,
bei der ACE Group (ACE) in Frankfurt
20
Peter Albrecht: Das Streben nach Qualitätsverbesserung,
Flexibilität und Effizienzsteigerung ist der Marktwirtschaft
eminent. Produkte und Dienstleistungen sollen günstiger und
qualitativ besser erbracht werden als die des Wettbewerbers.
In unserer Branche bedeutet das auf der Produktseite, dass
wir neu entstehende Risiken durch neue Deckungskonzepte begleiten. Auf der Schadenseite müssen wir schnell,
verlässlich und transparent agieren. Beide Bereiche sind eng
miteinander verknüpft und stehen nach meinen Beobachtungen vor fundamentalen Umwälzungen.
ng unserer Kunden und
heidend für uns“
Welcher Art sollen diese Umwälzungen sein?
Albrecht: Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht
nur den Handel und die Medienbranche, sondern auch die
Versicherungswirtschaft. Big Data eröffnet Versicherern die
Möglichkeit, insbesondere im Kranken-, Leben- und Kfz-Geschäft, risikobewusstes Verhalten zu honorieren. Meiner Meinung nach wird sich der Versicherungsvertrieb, ebenso wie
es bereits im Handel geschehen ist, auf Internetplattformen
verschieben. Hierbei ist das Privatkundengeschäft sicherlich
ein Vorreiter. Das gewerbliche und industrielle Geschäft wird
dem auf lange Sicht gesehen folgen. Auch die Schadenwelt
verändert sich: Kleinschäden, die in großer Anzahl und mit
gleichen Strukturen anfallen, werden schon heute automatisiert bearbeitet. Diese Tendenz wird weiter zunehmen. Die
Kfz-Versicherer erwarten, dass das schnelle Fortschreiten der
Fahrassistenzsysteme in den Autos dazu führt, dass die Anzahl kleinerer und mittlerer Schäden erheblich zurückgehen
wird. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf ein ganzes
Geschäftsmodell.
Was bedeutet dies konkret für die
Schadenregulierung?
Albrecht: Die Bedeutung der Schadenbearbeitung als
Dienstleistung für den Kunden wird in dem Umfang zunehmen, wie die Bedeutung des Vertriebes in seiner heutigen
Form abnehmen wird. Heute wird davon gesprochen, Versicherungsvertrieb sei ein Nasengeschäft und persönliche Beziehungen spielten eine wichtige Rolle. Je stärker der Vertrieb
über das Web stattfinden wird, desto wahrscheinlicher wird
der Verlust der Bedeutung der persönlichen Beziehungen.
Damit einhergehend kreiert sich die These, dass die hohe
Zahl verlässlicher Informationen, die auf diesen Plattformen
jedermann zur Verfügung stehen, zu einem Bedeutungsverlust der derzeitigen Vermittler, wie Versicherungsvertretern
und Maklern, führen wird. Zusammenfassend heißt das,
die Kaufentscheidung wird entpersonalisiert und weiter
versachlicht. Dabei wird die Qualität des Services, die durch
feste Parameter definiert werden muss, für die Kaufentscheidung eine noch wichtigere Rolle haben, als sie es
heute schon hat. Und noch mehr als heute wird gelten: Die
Qualität einer Versicherung bemisst sich am Service im
Schadenfall.
Welche Parameter kommen bei der Qualitätsbeurteilung zum Einsatz?
Albrecht: Die Qualität in der Schadenbearbeitung bemisst
sich danach, wie schnell der Kunde seine Versicherungsleistung ausgezahlt erhält. Zu gewährleisten ist dies nur durch
eine strikte Prozessorientierung mit weitgehender EDVUnterstützung sowie eine Messbarkeit durch Kennzahlen.
Dabei unterscheiden sich die Reichweite von Automatisierung und Messbarkeit im industriellen Versicherungsbereich
erheblich vom privaten und gewerblichen Bereich. Die Komplexität des Einzelfalls, ein heterogenes Schadenportfolio
sowie Kundenerwartungen erschweren im Industriegeschäft
Automatisierung und Standardisierung.
Können Sie das näher ausführen?
Albrecht: Mit 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeiten wir bei ACE in Deutschland circa 16.000 Schäden
in zehn Sparten. Die Schäden treten in allen Ecken der
Welt auf und 75 Prozent unseres Schadenaufkommens
entstammen Schäden, die größer sind als 50.000 Euro.
Auch ziehen unsere Kunden in vielen Fällen den individuel-
21
INTERVIEW I 1/2015 I FACEOFACE
len Service einem standardisierten Prozess vor. Ein solches
Schadenumfeld erschwert Standardisierung und Messbarkeit. Dies darf aber keineswegs eine Entschuldigung sein,
sich ewig gestrig zu verhalten und womöglich stolz zu sagen
„bei uns ist alles anders und individuell“. In einer Welt, die
sich zunehmend schneller dreht und digitalisiert, kann man
schnell unter die Räder kommen, wenn man sich aktuellen
Entwicklungen verweigert.
Und wo stehen die Kunden und Makler
in diesem Prozess?
Albrecht: Bei der Fortentwicklung unserer Prozesse ist für
uns die Erwartungshaltung unserer Kunden und Marktpartner entscheidend und entsprechend müssen wir diese
berücksichtigen. Als Dienstleister können wir uns nur mit
dem Kunden entwickeln. Je konsequenter die Prozessorientierung ist, desto weniger Spielraum bleibt für individuelle
Kontaktaufnahme und Kommunikation, was nicht immer
geschätzt wird. Dies bedeutet, dass wir uns nur evolutionär
und in engem Kontakt mit unseren Marktpartnern weiterentwickeln können.
Was tun Sie konkret, um sich zu verbessern?
Albrecht: Wir tasten uns kontinuierlich voran, um schneller,
kosteneffizienter und besser zu werden. Hier setzen wir in
einem ersten Schritt bei den kleinen und mittleren Schäden
und im Bereich der Unfallversicherung an. Wir versuchen,
weitestgehend telefonisch mit unseren Kunden zu kommunizieren und auf langwierigen Schriftwechsel zu verzichten.
Auch bauen und vertrauen wir auf unsere eigene Expertise
und verzichten nach Möglichkeit auf den Einsatz von Sachverständigen. Unser automatisches Wiedervorlagesystem
stellt zudem sicher, dass wir den Schadenprozess proaktiv
zu einem schnellen Ende führen. Eine zügige Schadenbearbeitung soll in Zukunft auch dadurch unterstützt werden,
dass unsere Kunden im Unfallbereich in Kürze auch die
Möglichkeit haben, uns ihre Schäden elektronisch über eine
Webplattform zu melden. Wenn sich diese Maßnahmen
bewährt haben, sollen diese dann auch auf weitere Schadentypen ausgeweitet werden. Des Weiteren haben wir Kennzahlen entwickelt, anhand derer wir unsere Servicequalität
messbar machen. Diese Kennzahlen können wir unseren
Kunden und Maklern zur Verfügung stellen. Hiermit gehen
wir eine zusätzliche Verpflichtung ein. Bei aller Standardisierung und Messbarkeit muss uns der Spagat gelingen, auch
Individualität zu leben. Wir brauchen aktive und empathische
Mitarbeiter, die keine Schreibtischtäter sind.
22
Seit einiger Zeit erfassen insbesondere die großen
Maklerhäuser die Qualität in der Schadenbearbeitung.
Was bedeutet das für Sie als Versicherer?
Albrecht: Die Makler sind für uns relevante Partner, und wir
setzen uns mit den Makler-Rankings intensiv auseinander.
Soweit uns ein Optimierungsbedarf attestiert wird, arbeiten
wir konsequent an der Verbesserung eventueller Schwachpunkte.
Eingangs sprachen Sie von neuen Risiken und der
entsprechenden Erfordernis nach Produkten hierfür.
Können Sie uns ein konkretes Beispiel nennen?
Albrecht: Cyber-Spionage, Hackerangriffe und Computerkriminalität sind aktuell reale Bedrohungsszenarien. Der
Chiphersteller Intel beziffert den durch Cyberkriminelle
verursachten Schaden derzeit auf 300 Milliarden Euro pro
Jahr. Dies stellt sicherlich die Cyberlösungen der Versicherer
in den Vordergrund.
Viele Kunden zögern aber noch, Cyberdeckungen zu
kaufen – und ohne Police gibt es auch keinen Schaden. Wie können Sie ohne Erfahrung Ihren Kunden
eine fachkundige Schadenbearbeitung versprechen?
Albrecht: Schäden durch Hackerangriffe werden immer
größer. Hackerangriffe oder Manipulationen, wie beispielsweise im Fall des Hochofens eines deutschen Stahlwerks, führen
uns permanent vor Augen, wie verletzlich die Wirtschaft auf
dem Gebiet der Internetsicherheit ist. Es drohen Datenverluste, Betriebsunterbrechungen sowie erhebliche Reputationsschäden. Ich würde sagen, die digitale Sorglosigkeit neigt
sich gerade ihrem Ende zu. Damit zeigt sich eine Richtung
auf und lässt annehmen, dass die Anzahl der verkauften Policen zunehmen wird. Hierfür sind wir als Schadenabteilung
gut gerüstet. ACE in Deutschland hat in den 90er Jahren
bereits Vorläuferdeckungen zu den jetzigen Policen verkauft.
Hier sind auch Großschäden eingetreten, an denen wir Erfahrung sammeln konnten. Daneben haben wir die Möglichkeit,
auf die konkreten Schadenexpertisen unserer Kolleginnen
und Kollegen in den USA und in Frankreich zurückzugreifen:
Cyberdeckungen sind in beiden Ländern bereits ein etabliertes Produkt. Dieses Wissen wird nun in einem vorausschauenden, strukturierten Verfahren mit uns geteilt und erlaubt es
uns, von einem klaren Wettbewerbsvorteil zu sprechen.
Das Interview führte Kerstin Hartung Alexandre
[email protected]
ACE EXPERTENTIPP
Datenschutzabkommen
am Scheideweg
Veranstaltet von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder – früher auch als „Düsseldorfer
Kreis“ bekannt –, fand am 28. Januar 2015 der 9. Europäische Datenschutztag in Berlin statt. Ins Leben gerufen wurde
das Treffen der Datenschützer einst auf Initiative des Europarats als Aktionstag für den Datenschutz im Allgemeinen.
Zentraler Punkt war einmal mehr die scheinbar „never
ending story“ um die Datensicherheit im Transfer zwischen
Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. So gilt
das sogenannte „Safe Harbor“-Abkommen inzwischen als
keineswegs mehr so sicher wie ursprünglich angenommen.
Hintergrund jenes Abkommens zwischen den USA und der
Europäischen Union (EU) ist es, die Weitergabe personenbezogener Daten von europäischen an amerikanische
Unternehmen zu regeln: Europäische Datenschutzrichtlinien
verbieten, dass personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Länder übertragen werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Dies betrifft auch
die USA, da das Land über keine gesetzlichen Regelungen
verfügt, die den EU-Standards entsprechen. Um ein Erliegen
des Datentransfers zwischen Europa und den Vereinigten
Staaten jedoch zu vermeiden, existiert seit 2000 das „Safe
Harbor“-Abkommen: Mit der Registrierung verpflichten sich
Konzerne in den USA, ein Datenschutzniveau zu gewährleisten, das jenem der EU – und damit natürlich auch den
Bestimmungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes
– entspricht. Unterzeichnet haben das Abkommen bereits
über 5.000 Firmen, darunter bekannte Konzerne wie Google,
Microsoft, Facebook oder IBM.
Da sich Unternehmen jedoch selbst für das „Safe
Harbor“-Abkommen registrieren und bisher keine Kontrolle
durch externe, unabhängige Stellen diesbezüglich existiert,
ob jene Unternehmen auch tatsächlich bestimmte Datenschutzprinzipien einhalten, wird das Zertifizierungsprogramm
mittlerweile von einigen Seiten als unsicher erachtet. Prominenter Verfechter dieser Auffassung ist der EU-Kommissar
für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip. Und auch die
Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Berlin, Johannes
Caspar und Alexander Dix, forderten während des diesjährigen Europäischen Datenschutztages eine kritische Überprüfung der Datenübermittlung in die USA. So hätten immerhin
einige Unternehmen bereits begonnen, sich gegen staatliche
Zugriffe rechtlich zur Wehr zu setzen, allerdings könnten sich
derartige Verfahren mit einem entsprechenden Zeitfaktor bis
zum Supreme Court der USA ziehen. Seit Herbst 2013 bestehen daher Verhandlungen zwischen der EU-Kommission
und der US-Regierung. Diese sollten ursprünglich im Sommer 2014 abgeschlossen sein, gleichwohl wurde bis heute
kein Ergebnis erzielt. Sollten die Verhandlungen scheitern,
droht aller Voraussicht nach ein Aussetzen des Datentransfers in die USA – mit dann vermutlich weitreichenden Folgen
für die Wirtschaft. Im Hinblick auf die umfassenden Zugriffe
von Geheimdiensten auf Daten europäischer Nutzer muss
allerdings deren Rechtsschutz gewährleistet werden. Denn
selbst im Falle der Speicherung von Daten auf europäischen
Servern könnten US-Sicherheitsbehörden hierauf zugreifen,
wie Alexander Dix betonte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Gespräche mit den USA und
damit auch das Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ daher
auch am Scheidepunkt.
Jürgen Schmitz
[email protected]
23
the FACE OF ACE I 1/2015 I FACEOFACE
Im Porträt
Sebastian Kreutzer
Manager Classic & Travel
10-Sekunden-Interview
Wenn Sie könnten, mit wem würden Sie gern für einen
Tag „tauschen“?
Mit Garfield, um zu verstehen, wie er mit einer so extrem eingeschränkten Nahrungsmittelauswahl (Lasagne) überlebensfähig ist.
Schenken Sie uns Ihre Lebensweisheit ...
Vertraue auf Deine eigene Kraft, denn viele Dinge können wir
aus uns selbst heraus positiv verändern.
„Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.“ Dieser
Weisheit bedient sich Sebastian Kreutzer, um seine Vertriebsphilosophie zu beschreiben. Der 47-Jährige ist seit Beginn dieses Jahres
verantwortlich für die Vertriebsaktivitäten im Rahmen der Firmenkunden- und Zielgruppenlösungen sowie Reiseversicherungen der ACE
Group (ACE) in Deutschland. In seiner fast achtjährigen Zugehörigkeit
zum Versicherer hat er alle Sales-Bereiche der Unfallabteilung geleitet,
wodurch er sich ein breites Erfahrungsspektrum im Vertrieb von Personenversicherungen erarbeitet hat.
„Zu oft machen – nicht nur – Versicherer den Fehler, ein neues
Produkt einfach in den Markt zu drücken, ohne auf die wirklichen
Bedürfnisse der Kunden, Makler und versicherten Personen zu achten“,
gibt der Diplom-Kaufmann zu bedenken, der in Marburg studierte. In
Abgrenzung dazu hebt er bedarfsorientierte Lösungen hervor: „Beispielhaft für unsere Innovationskraft stehen die zusammen mit dem
Broker Scanmedic entwickelte Adipositas-Versicherung, der Immobilienwertschutz für Sparkassen sowie maßgeschneiderte Deckungskonzepte für Maklerpools. Jüngst sind wir auch im Bildungssegment mit
einem neuen Produkt in die Vermarktungsphase gestartet: Die ACE
Schulgeldversicherung antwortet auf den gestiegenen Zulauf zu einer
privaten schulischen oder universitären Ausbildung. Bildungseinrichtungen und Makler bestätigen uns, mit dieser Lösung den Nerv der Zeit
getroffen zu haben. Auf dem Reiseversicherungsmarkt können wir mit
Sonderlösungen etwa für universitäre Austauschprogramme wie Erasmus, für Airlines und Online-Reisebüros sowie mit der Taucher-Helpline
aqua med punkten.“
„Nicht zuletzt fokussieren wir uns auch im Firmenkundengeschäft
auf die aktuellen Marktbedürfnisse. Um den gestiegenen Risiken der
zunehmenden internationalen Geschäftstätigkeit unserer Unternehmenskunden gerecht zu werden, bieten wir maßgeschneiderte Dienstreisedeckungen und multinationale Personenversicherungsprogramme
an“, erläutert Kreutzer.
„Um den ‚ACE Wurm‘ in Zukunft noch schmackhafter zu machen,
arbeiten wir derzeit intern mit der Schadenabteilung sowie mit Operations daran, Technik und Prozesse noch weiter zu optimieren. Diese
Leistungsverbesserung wird sich gerade im komplexen multinationalen
Geschäft auswirken.“
Die Kombination aus vielfältigen Produkten und täglichem Kontakt
zu Kunden und Kollegen ist für Sebastian Kreutzer das Spannende
an seinem Beruf. Neben der Teamführung kümmert er sich um die
Neukundenakquise und die Betreuung bestehender Großkunden. „Im
zwischenmenschlichen Umgang sind mir Empathie, gegenseitige Wertschätzung, Fairness und Ehrlichkeit äußerst wichtig.“
Neue Energie tankt Sebastian Kreutzer bei seinem mittäglichen
Spaziergang. „Da ich in Lübeck aufgewachsen und somit das norddeutsche Wetter gewohnt bin, störe ich mich selbst an dunklen Regenwolken nicht. Ich mache aus allem das Beste.“
Sabrina Mulch
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Middle Market & Broker Sales
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Mobil +49 160 8939564
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Personenversicherungen
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Corporate, Affinity, Travel
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Corporate – Firmenkundengeschäft
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Telefon +49 69 75613 6546
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Direct Marketing – Partner- und
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