Ausgabe 31. März 2015 Amtliches Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Nenzlingen Berichte und Informationen aus dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung Gemeinderat - Gemeinderätin gefunden! KJZ & TNW 2015 (Seite 6-7) (Seite 10) Weidputzete (Seite 3) (Seite 11-12) - Breitimatt - Baujournal (Seite 4) Fasnacht 2015 Gemeinderat & die Verwaltung wünschen allen erholsame Ostertage! Einsenden und gewinnen! (Info auf der Rückseite) Seite - 1 - Veranstaltungshinweise (Seite 13) ÄnZ März 2015 Telefonnummern, Inserate, Impressum Gemeindeverwaltung Adresse Kirchgasse 8 4224 Nenzlingen Berichte und Informationen Telefon 061 741 19 08 E-Mail: [email protected] Wir veröffentlichen gerne Einsendungen von Vereinen und Privaten, die von allgemeinem Interesse sind. Zögern Sie nicht, schicken Sie uns Ihre Berichte: E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 16.00 – 18.30 Uhr Gemeinderatssekretär Berger Nicolas [email protected] - Gemeinderatssekretariat - Bauwesen - Einwohnerkontrolle - Redaktion Änz Finanzverwaltung - Finanzen - Gebühren - Kinder- & Jugendzahnpflege Gautschi Manja [email protected] oder einsenden an die Gemeindeverwaltung Nenzlingen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Das Redaktionsteam Gemeinderat Präsidentin - Allgemeine Verwaltung - Bildung - Öffentlichkeitsarbeit - Öffentliche Sicherheit - KESB Laufental - Finanzen und Steuern - Redaktion Änz Vizepräsident - Hochbau, Gemeindebauten - Tiefbau: Gemeindestrassen - Wasser/Abwasser - Raumplanung Gemeinderat - Abfallwesen - Friedhof & Bestattungswesen - Kultur und Freizeit - Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz - Regionalverkehr Gemeinderat - Gesundheit - Soziale Wohlfahrt - Volkswirtschaft Conrad Therese G 061 756 77 62 M 079 602 11 13 P 061 741 33 23 Nussbaumer Felix G 061 361 71 70 M 079 222 84 54 P 061 751 59 07 Inseratepreise Inserate und Berichte einsenden an: [email protected] Inserateschluss für die ÄnzAusgabe April 2015: 21. April 2015 sw farbig A4 100 CHF 120 CHF A5 60 CHF 70 CHF A6 35 CHF 40 CHF A7 20 CHF 30 CHF Hodel Vinzenz P 061 411 28 24 www.nenzlingen.ch Impressum: Schneider Remo P 061 741 11 59 Herausgeber und Druck: Einwohnergemeinde Nenzlingen Redaktion: Präsidentin Th. Conrad Gemeinderatssekretär N. Berger Layout: M. Gautschi, Th. Conrad Auflage: 240 Exemplare Seite - 2 - ÄnZ März 2015 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Ergebnis Nachwahl Gemeinderat In der Gemeinderatsnachwahl vom 8. März 2015 hat Jeanette Egli mit 24 Stimmen das beste Resultat erzielt. Da in der Nachwahl gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Rechte das Relative Mehr für eine Wahl ausreicht, wurde Jeanette Egli mit dem genannten Resultat als Mitglied des Gemeinderates für die verbleibenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2016 gewählt. Nachdem die dreitägige Beschwerdefrist nach Bekanntmachung der Wahl ungenutzt abgelaufen ist, hat die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission die Wahl von Jeanette Egli als Mitglied des Gemeinderates der Einwohner- gemeinde Nenzlingen für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2016 gemäss § 15, Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte formell erwahrt (verbindlich festgestellt). Der Gemeinderat heisst das neu gewählte Mitglied in seiner Mitte herzlich willkommen. Er dankt Jeanette Egli für ihre Bereitschaft, im Gemeinderat mitzuwirken und wünscht ihr viel Erfolg und Freude bei ihrer neuen Aufgabe. Der Gemeinderat Zusammenarbeit Polizei Basel-Landschaft und Gemeinden Im Januar 2015 informierte die Polizei BaselLandschaft über die Einführung des neuen Polizeigesetzes und die damit verbundenen Änderungen. Die Wahrnehmung der gemeindepolizeilichen Aufgaben "Ruhe und Ordnung" ist grundsätzlich Sache der Gemeinden. Der Kanton bietet jedoch an, eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen, mittels welcher der Polizei Basel-Landschaft diese Aufgaben ausserhalb der normalen Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen übertragen werden können. Gemeinden, die diese Leistungsvereinbarung abschliessen, sind tagsüber von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr für Ruhe und Ordnung zuständig und werden im Ereignisfall von der Kantonspolizei aufgeboten. Ausserhalb dieser "Alarmbereitschaft", sprich in den Nächten von Montag bis Sonntag, sowie an Wochenenden und Feiertagen, nimmt die Kantonspolizei diese Aufgaben wahr. Für diesen Dienst leisten die Gemeinden der Polizei BaselLandschaft pro Einwohner/Jahr CHF 4.00 Entschädigung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Leistungsvereinbarung genehmigt, was pro Jahr Kosten von rund CHF 1'700.00 verursachen wird. Der Gemeinderat Nachwuchs für Wildtiere = Leinenpflicht für Hunde In § 35 des kantonalen Jagdgesetzes wird folgendes geregelt: Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen 1 Während der Hauptsetz- und Brutzeit (April – Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen. Der Gemeinderat kann weitere Einschränkungen beschliessen. In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Zudem schreibt das Hundereglement der Gemeinde Nenzlingen in § 4 Abs. 1 vor, dass Hunde - an verkehrsreichen Strassen - auf Anordnung des Kantontierarztes - auf dem Schulareal an der Leine zu führen sind. Wir danken für das Einhalten dieser Regelung. Seite - 3 - Der Gemeinderat ÄnZ März 2015 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Baujournal Erschliessung Breitimatt Wie Sie feststellen konnten, sind die Bagger aufgefahren. Nach dem Einrichten der Baustelle wurde mit den Kanalisationsanschlüssen im Feldweg für die östlich gelegenen Häuser begonnen. Falls bei den Grabarbeiten im Grundstück Wasser anfällt, wurde beschlossen, mit den Abwasserleitungen im Rütiweg zu beginnen. So kann bei Regenwetter das Wasser bereits in den neu verlegten Erschliessungsleitungen abgeführt werden. In der 2. Hälfte April und im Mai werden die Leitungen im Erschliessungsperimeter verlegt, im Juni wird mit den Strassenbau Breitimatt und der Erschliessungsstrasse begonnen. Die bestehende Betonleitung wurde mittels Kernbohrung angebohrt (s. Foto) und die neuen Hausanschlüsse eingeführt.. Die Planer, Bauleitung und Bauherrschaft treffen sich zur Besprechung der weiteren Arbeiten und evtl. Probleme jeweils donnerstags um 13.30 h zum „Jour-Fix“. Die Baustelle wird von Projekt- und Bauleiter Nicolas Hug vom Planungsbüro Sutter und von Seiten der Firma Tozzo durch den Bauführer Beni Sprenger und dem Polier vor Ort, Herr Remo Osswald, geleitet. Der Gemeinderat Ergebnis Contex-Altkleidersammlung 2014 Im vergangenen Jahr sind in den CONTEXAltkleidercontainer (Standort Abfallsammelstelle Dorfplatz) wiederum eine beachtliche Menge an Altkleidern und Gebrauchtschuhen entsorgt worden, wie die Recyclingfirma CONTEX mitteilt (Sammelmenge total 2'284 kg). Erlösanteil von CHF 228.40 kommt dem Familienzentrum "Chrättli" in Laufen zugute. Der Gemeinderat und CONTEX bedanken sich im Voraus bei der Bevölkerung für die weiterhin rege Nutzung dieser ökologisch wie sozial sinnvollen Entsorgungsmöglichkeit. Der aus der Aktion resultierende gemeinnützige Der Gemeinderat Seite - 4 - ÄnZ März 2015 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Geschwindigkeitskontrolle bei Nenzlingen Die Polizei Baselland hat den Gemeinderat über folgende durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle informiert: Datum Ortschaft Strasse Fahrtrichtung max km/h Kontrollzeit Anz.Fz. Übertretungen 26.02.2015 Nenzlingen Baselstrasse Zwingen/Aesch 60 10:08 - 12:28 2'132 241 (11.3%) Gründgutmulde - was ist erlaubt, was nicht? Grüngut Grünschlecht Zur Grüngutabfuhr zugelassen sind ausschliesslich die folgenden Materialien: Aus dem Garten und Haushalt Verbotene Materialien – die in der Grünabfuhr nichts zu suchen haben: Baumschnitt, Äste, Ziergehölze + Stauden ACHTUNG: max. 20 cm Durchmesser Rasenschnitt Laub pflanzliche Gartenabfälle Rüstabfälle von Gemüse und Obst Eierschalen Teekraut, Kaffeesatz inkl. Filter Schnittblumen und Topfpflanzen verbrauchte Topfpflanzenerde Hecken- und Rebenschnitt Schilf Heu und Stroh, verdorbenes Gras Krautschnitt von Zuckerrüben + Runkeln verdorbenes Obst Blacken, Winden, Disteln Speisereste Fleisch, Knochen Kaninchenmist Katzenstreu Hundekot Textilien Pflanzen mit Draht oder Kunststoff Zeitungen Plastik (Säcke, Töpfe etc.), Metalle Tontöpfe, Vasen und Glas Altholz (Bretter, Zäune, Paletten etc.) Besten Dank für Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung! Die Gemeindeverwaltung informiert Geburtsmeldung Am 31. Januar 2015 wurde Raphael Hak, Sohn von Eveline und Patrick Hak, in Binningen geboren. Der Gemeinderat und das Redaktionsteam der Änzliger Zytig gratulieren den Eltern herzlich zur Geburt ihres Kindes und wünschen Raphael Hak für seinen Lebensweg alles Gute. . Seite - 5 - ÄnZ März 2015 Die Gemeindeverwaltung informiert Gratulation zum 75. Geburtstag Gleich zwei Personen durften ihren 75. Geburtstag feiern: Am 16. März Frau Elisabeth Hammel und am 23. März Frau Carmen Zaugg-Freitag. Der Gemeinderat und das Redaktionsteam der Änzliger Zytig gratulieren den Jubilarinnen herzlich und wünschen ihnen für die kommenden Jahre viel Freude, Glück und vor allem Gesundheit. TNW-Schülerabonnemente 2015/16 jetzt bestellen Auf den Schulanfang im August 2015 kann die Gemeinde den Schülerinnen und Schülern, welche im Anschluss an die Primarschulzeit auswärts eine weiterführende Schule besuchen (7. Schuljahr bis Abschluss der Schulzeit, inkl. Gymnasium) ein TNW-Schülerabonnement für das Schuljahr 2015/2016 anbieten, das vom 1. August 2015 – 31. Juli 2016 gültig ist und zu Fahrten im ganzen Tarifverbund Nordwestschweiz berechtigt. Das Abo kostet CHF 500.- inkl. MwSt. Es ist nicht übertragbar. Die Eltern haben sich an diesen Kosten mit CHF 250.- zu beteiligen. Die Restkosten von CHF 250.- übernimmt die Einwohnergemeinde. Dieses Schuljahres-Abo mit Gemeindebeteiligung kann ausschliesslich über die Gemeindeverwaltung Nenzlingen bestellt werden. Allfällige Bestellangebote der Schule bitten wir zu ignorieren. Falls Ihr Kind noch keine Grundkarte besitzt, ist der Gemeindeverwaltung zusammen mit der Abonnementsbestellung ein Foto (Rückseite mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum versehen) zuzustellen. Auf die Bestellung einer Grundkarte kann verzichtet werden, falls Ihr Kind bei seinen Fahrten mit den TNWVerkehrsmitteln durchwegs einen amtlichen und gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) auf sich trägt. Das Bestellformular muss bis spätestens Freitag, 29. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nach diesem Termin können keine Abonnements-Bestellungen mehr entgegen genommen werden. Die von der Gemeinde bestellten Jahresabonnemente können von den Eltern gegen Barbezahlung des Elternanteils von CHF 250.00 ab Anfang Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihren Kindern bereits heute einen guten Start ins neue Schuljahr. Die Gemeindeverwaltung Bestelltalon Bestellung eines TNW-Schülerabonnements für das Schuljahr 2015/16 (gültig 1.8.2015 bis 31.7.2016) Name: ……………………………… Vorname: ……………………… Geb. Datum: …………………… Adresse: ……………………………………………………………………………………………………………………. Unterschrift erziehungsberechtigte Person: ……………………………………………………………………………………………………………………. (fällt bei volljährigen SchülerInnen weg) Mit Grundkarte (Foto beilegen, auf Rückseite Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum) ohne Grundkarte Abo-Bestellung einsenden/abgeben bis spätestens Freitag, 29. Mai 2015 an: Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8, 4224 Nenzlingen Seite - 6 - ÄnZ März 2015 Die Gemeindeverwaltung informiert Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen Liebe Eltern Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ) bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinde und des Kantons folgende Dienstleistungen für ihre Kinder an: - Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes) Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen der KJZ können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von den Zahnärzten direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif. Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton BaselLandschaft. Zur Behandlung bei Zahnärzten, welche ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft praktizieren, müssen die Zahnärzte einen Antrag auf ausserkantonale Zahnbehandlung an die KJZ Nenzlingen stellen. Die untenstehende Beitrittserklärung ist ausgefüllt auf der Gemeindeverwaltung Nenzlingen abzugeben. Beitrittserklärung zur Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen Die / Der Unterzeichnete meldet ihr /sein Kind bei der Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen an: Behandlung bei Dr. med. dent. Gleichzeitig geben Sie die Einwilligung, dass die detaillierte Zahnarztrechnung zur Berücksichtigung eines allfälligen Sozialabzuges der für die Kinder- und Jugendzahnpflege verantwortlichen Person direkt zugestellt werden darf (diese ist dem Amtsgeheimnis unterstellt). Eine Rechnungskopie gelangt anschliessend an die Eltern. □ Mädchen □ Knabe Name des Kindes Vorname Geburtsdatum □ Kindergarten □ Haben Sie eine Zahnpflegeversicherung? □ Ja □ Nein Datum Unterschrift Name und Vorname der Eltern Adresse Seite - 7 - Klasse ÄnZ März 2015 Die Gemeindeverwaltung informiert Zu- und Wegzüge von Oktober 2014 bis März 2015 Zuzüge Wegzüge Name Vorname Datum Name Vorname Datum Bevilacqua Recci Recci Stocker Humm Brown Nathalie Yara Egon Angela Simon 01.11.2014 01.11.2014 16.11.2014 16.11.2014 01.02.2015 Brown Brown Brown Cordeiro Monteiro Rachel Oliver Lucinda Alcindo Joel 01.02.2015 01.02.2015 01.02.2015 11.02.2015 Häner Kilcher Emmenegger Wörner Zaugg Zaugg Hänggi Emmenegger Eglè Schneider Schneider Schneider Elisabeth Felix Raphael Adelheid Jürg Korina Pascal Rekstytè Michaela Dominic Noemi 01.10.2014 07.10.2014 03.12.2014 05.12.2014 05.12.2014 01.01.2015 31.01.2015 23.02.2015 05.03.2015 05.03.2015 05.03.2015 Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung heissen die Neuzuzüger herzlich willkommen und hoffen, dass sie sich in Nenzlingen schon bald heimisch fühlen. Falls Sie in einem Dorfverein aktiv werden möchten, erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne die entsprechenden Adressauskünfte (Tel. 061 741 19 08). Den Weggezogenen wünschen wir alles Gute für Ihre Zukunft. Die Gemeindeverwaltung Abstimmungsergebnisse vom 8. März 2015 A. Eidgenössische Abstimmungen Ja Nein Stimmbeteiligung Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" Ganze Schweiz Kanton Baselland Nenzlingen 537'715 16'008 35 24.60% 23.90% 33.33% 1'650'187 50'968 70 75.40% 76.10% 66.67% 41.60% 36.22% 33.98% 2'010'043 61'331 101 92.00% 91.50% 95.28% 41.60% 36.23% 34.30% Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" Ganze Schweiz Kanton Baselland Nenzlingen 175'769 5696 5 8.00% 8.50% 4.72% Seite - 8 - ÄnZ März 2015 Die Gemeindeverwaltung informiert Abstimmungsergebnisse vom 8. März 2015 B. Kantonale Abstimmungen Ja Nein Stimmbeteiligung Änderung vom 18. September 2014 des "Raumplanungs- und Baugesetzes (Befristung der Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten)" Kanton Baselland Nenzlingen 57'518 78 88.87% 77.23% 7'200 23 11.13% 22.77% 35.38% 32.69% Gesetzesinitiative vom 19. Februar 2009 "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil" Kanton Baselland Nenzlingen 38'821 51 61.87% 53.68% 23'928 44 38.13% 46.32% 35.19% 30.74% Änderung vom 23. Oktober 2014 des Gemeindegesetzes zur nichtformulierten Gesetzesinitiative "Vo Schönebuech bis suuber" Kanton Baselland Nenzlingen 47'444 58 75.23% 56.31% 15'618 45 24.77% 43.69% 35.17% 33.33% Formulierte Gesetzesinitiative vom 26. April 2012 "Strassen teilen - JA zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo und öffentlichen Verkehr (Strasseninitiative Basel-Landschaft)" Kanton Baselland Nenzlingen 17'605 18 46'731 83 27.36% 17.82% 72.64% 82.18% 35.41% 32.69% Steuererklärung 2014 Für das Ausfüllen der Steuererklärung bietet die Steuerverwaltung Liestal die aktualisierte Version der PC-Software Easy-Tax 2014 an. Die Easy-Tax CD kann bei uns auf der Gemeindeverwaltung, bei der Steuerverwaltung Liestal oder bei der Basellandschaftlichen Kantonal- bank bezogen oder auch über das Internet http://www.easytax.bl.ch herunter geladen werden. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Nenzlingen wünschen allen erholsame und genussvolle Ostertage 2015! Seite - 9 - Die Gemeindeverwaltung ÄnZ März 2015 Aus der Schule Kinderfasnacht - 13. Februar 2015 Dieses Jahr haben sich die Kindergartenund Primarschulkinder mit dem Thema „traditionelle Fasnachtsfiguren“ auseinandergesetzt. Mittelstufe Kindergarten und Unterstufe Zuerst liessen sie sich im Museum der Kulturen durch die Fasnachtsausstellung inspirieren und machten sich danach mit viel Eifer ans Werk. Dabei sind diese lustigen Larven entstanden, welche die Kinder am Fasnachtsumzug durchs Dorf in Begleitung der Guggenmusik präsentierten. Unser herzlicher Dank gilt dem Fasnachtskomitee. Veranstaltungsrückblick Fasnacht 2015 - die letzte: DANKE und ADIEU.... Alles hat seine Zeit und jede Zeit hat ihr Ende! Wir schauen zurück auf lustige Stunden sieben Jahre Fasnacht, die uns verbunden! Was wir gemeinsam freudig taten, ist oft so richtig gut geraten. Nun ist die Zeit des Abschieds da, für uns ist Schluss, ist leider wahr. Geht diese Zeit auch jetzt vorbei, danken wir nochmals herzlich für Allerlei! „S Fasnachtscomitée“ Aenzliger-Wyber Seite - 10 - ÄnZ März 2015 Veranstaltungsrückblick Wald- und Weidputzete 2015 Am Samstag 21. März 2015 fand wie jedes Jahr die von der Bürgergemeinde organisierte Wald- und Weidputzete statt. Etwa 38 Erwachsene und 15 Kinder versammelten sich um 09.00h auf dem Dorfplatz. Damit die verschiedenen Posten auf dem Lehrpfad aufgestellt werden können, musste zwischen „Chürzi“ und „Vorlangg“ Platz geschaffen und aufgeräumt werden. Nach der Begrüssung durch den Bürgerratspräsidenten Stefan Bohrer wurden die motivierten Anwesenden über die bevorstehenden Arbeiten informiert. Dieses Jahr ging es darum, den vom Bienenzüchterverein Laufental geplanten Bienenlehrpfad vorzubereiten. Aufräumen im Wald ist immer etwas aufwändiger als im Haus und dafür waren Traktoren und Häcksler von Nöten. Seite - 11 - ÄnZ März 2015 Veranstaltungsrückblick Ein Staubsauger reicht da einfach nicht mehr aus. Das gesammelte Geäst konnte somit auch gleich an Ort und Stelle zerkleinert werden. Vom Bürgerrat wurden wie immer die herrlich duftenden Bratwürste und Klöpfer serviert. Willy Schneider war wieder einmal mehr der Chef-Grilleur! Der Kulturverein sponserte auch dieses Jahr wieder die Getränke. Vielen herzlichen Dank an alle! Der gemütliche Teil ging noch bis zum späten Nachmittag weiter, schliesslich ist nach so schwerer Arbeit auch eine richtige Pause nötig! Die Arbeiten dauerten bis nach 13.00h und es war ein gutes Stück Arbeit von vielen Freiwilligen nötig, um dieses Projekt erfolgreich durchführen zu können. Der Bürgerrat freut sich, dass alle wieder gesund und munter nach Hause gekommen sind und bedankt sich bei allen freiwilligen Waldarbeiterinnen, bei den Kuchenbäckerinnen, Grilleuren und allen, die zum erfolgreichen Gelingen dieses Tages beigetragen haben. Besten Dank auch an Felix Nussbaumer für die Fotos. Der Bienenlehrpfad wird übrigens am Sonntag 28. Juni 2015 mit einem Eröffnungsfest eingeweiht. Eine separate Einladung und weitere Infos werden direkt vom Bienenzüchterverein zugestellt. Weitere Informationen sind unter www.bienenpfad.ch oder www.laufentalerbienen.ch verfügbar. Die wohlverdiente Mittagspause wurde anschliessend bei der Weidhütte genossen. Vom Bienenzüchterverein wurde dort eine wirklich wunderbare Suppe und wohlschmeckende Kuchen gespendet. Seite - 12 - Bürgergemeinde Nenzlingen Christina Cueni ÄnZ März 2015 Veranstaltungshinweise April 2015 Datum Dienstag Veranstaltung 14. April Veranstalter Mittagstisch für Senioren im Restaurant Linde Anmeldung bei Markus Blättler Telefon 061 741 12 68 Montag 20. April Einwohnergemeindeversammlung 20.00 Uhr - Mehrzwecksaal (Primarschulhaus) Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste sind herzlich eingeladen. Donnerstag 23. April Frauenverein und Linde-Wirt Markus Blättler Gemeinderat Nenzlingen Kurs Bestimmung Gartenvögel Diverses Verschönerungsverein Nenzlingen? In Nenzlingen tut sich viel! Passend zur Jahreszeit hat sich Nenzlingen in den letzten Monaten „aufgehübscht und herausgeputzt“. Ich meine da auch - aber nicht in erster Linie den von der „Bank an unserer Seite“ zu deren 150 jährigen Jubiläum gestifteten Rastplatz bei der unteren Platte. So ist hoffentlich nicht nur den Spaziergängern und Wanderern aus den städtischen Gefilden aufgefallen, dass es auf unserem Gemeindegebiet viel Neues zu entdecken gibt. Beispielsweise die mit viel Sinn für das Schöne und vermutlich einiges an Arbeitsleistung gestalteten neuen Grill- und Rastplätze. Nein, ich meine die neuen Grill- und Aussichtsplätze, die von drei „Unruheständlern“ neu erstellt und unterhalten werden, zum Wohle der Gemeinschaft. Gut möglich, dass die jeweilige „Bessere Hälfte“ nicht ganz unglücklich über die Aktivitäten und Beschäftigungen ihres Mannes ausserhalb der eigenen vier Wände ist. Seite - 13 - ÄnZ März 2015 Diverses Das soll aber die Leistung und die Freude, welche die besagten Herren uns bereiten, in keinster Weise schmälern. In meinen Dank einschliessen möchte ich auch die Helfer, welche die Wanderwege auf unserem Gemeindegebiet unterhalten, indem sie auf ihren Spaziergängen auch den einen oder anderen störenden Ast oder Stein aus dem Weg räumen. Gerade in der heutigen Zeit ist es alles andere als selbstverständlich, dass man sich freiwillig, uneigennützig und unentgeltlich zum Wohle der Gemeinschaft einsetzt. Das verdient Respekt, Lob und ein herzliches Dankeschön! Diesen Respekt wünsche ich mir aber auch für den Umgang und den Gebrauch dieser Grill- und Rastplätze. Es ist unnötig zu erwähnen, dass Abfälle und Mitgebrachtes auch beim Verlassen wieder eingepackt werden. Die letzten Ausgaben der ÄnZ enthielten kritische Berichte über Nenzlingen und ihre Einwohner. Das hier ist ein positiver Beitrag über die Gemeinde Nenzlingen und ihre Bewohner. Von jemandem verfasst, der in der Gemeinde wohnt! Andrin Hofmann Sportamt Baselland «Talent Eye» im Kanton Basel-Landschaft: Ausschreibung liegt vor Förderprogramm für bewegungsbegabte Kinder Bewegungsbegabte Primarschülerinnen und Primarschüler der ersten Klasse können sich für das Nachwuchsförderungs-Programm «Talent Eye» mit Start im Sommer 2015 anmelden. Seit zehn Jahren bietet das Sportamt Baselland in Zusammenarbeit mit dem Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit der Universität Basel und dem Sportamt Basel-Stadt «Talent Eye» mit Erfolg an. Ab Schuljahr 2015/16 kommt es zu einer Neuausrichtung, damit mehr Kinder bei «Talent Eye» mitmachen können. Seit einem Jahr führt der Kanton Basel-Stadt flächendeckend mit allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen Sportcheck durch, bei welchem die sportmotorischen Fähigkeiten getestet werden. Alle Kinder, die im Sportcheck überdurchschnittliche Werte aufweisen, sollen von «Talent Eye» profitieren können. Aus organisatorischen Überlegungen haben die Verantwortlichen der beiden Sportämter entschieden, künftig die Trainings der Baselbieter und der Basler Kinder separat durchzuführen. Alle interessierten Schülerinnen und Schüler der ersten Primaschulklassen im Kanton BaselLandschaft können nach erfolgter Anmeldung, bis spätestens 24. April 2015, einen der angebotenen sportmotorischen Fähigkeitstests absolvieren. Diese finden am Samstag, 9. Mai 2015 und am Mittwoch, 13. Mai 2015 in Lausen statt. Aufgrund der erbrachten Leistungen werden Mitte Juni maximal 48 Baselbieter Kinder selektioniert, welche als Zweitklässlerinnen und Zweitklässler ab August 2015 während zwei Jahren von den professionellen Trainingseinheiten profitieren können. Etwa jede vierte Woche kommen die Kinder in den Genuss eines Schnuppertrainings in verschiedenen Sportarten. Auskunft: Silvan Schafroth, Sportamt Baselland, Telefon 061 552.14 15, Telefax: 061 552 14 19, E-Mail: [email protected] ►MEHR IM INTERNET: www.bl.ch/sportamt Seite - 14 - ÄnZ März 2015 Diverses Baubeginn für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Grellingen Vorzeitige Umsetzung des „Verkehrsleitkonzepts Laufental Seit Montag, 2. März 2015 laufen die Arbeiten zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt von Grellingen. Die Realisierung ist in drei Hauptphasen unterteilt. Die erste Etappe erstreckt sich über den gesamten Abschnitt der Baselstrasse, der Delsbergstrasse bis zur Einmündung „Im Egge“ und der Bahnhofstrasse bis zur Birsbrücke und wird voraussichtlich bis Anfang 2017 fertiggestellt. In diesen Phasen ist die Fahrbahn des jeweiligen Abschnittes nur einseitig befahrbar. Zur Umleitung des Verkehrs während allfälligen Sperrungen des Eggflue-Tunnels wird das „Verkehrsleitkonzept Laufental“ vorzeitig umgesetzt. - - - Phase 1: März bis April 2015 – Bahnhofstrasse bis zur Birsbrücke Phase 2: April bis November 2015 – Kreuzungsbereich Baselstrasse / Delsbergstrasse / Bahnhofstrasse Phase 3: November 2015 bis Oktober 2016 – Baselstrasse in Richtung Aesch (jeweils Etappen von ca. 200 m) In einer letzten Phase wird im Frühjahr 2017, sobald es die Temperaturen zulassen, der Deckbelag eingebaut. beiten der Werkleitungen und des Strassenkörpers muss der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage geregelt werden. Im Fall einer Sperrung des Eggflue-Tunnels ist die Ortsdurchfahrt Grellingen als erste Umleitungsroute vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt des Baubeginns steht die Hauptumleitungsroute aufgrund der einspurigen Verkehrsführung nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Im Rahmen der Bauarbeiten wird das „Verkehrsleitkonzept Laufental“ vorzeitig umgesetzt. Das Konzept sieht bei Tunnelsperrungen vor, den Personenverkehr von der A18 weiträumig via Röschenz, Hofstetten und Ettingen umzuleiten und in Aesch wieder auf die A18 zu führen. Die gleiche Route gilt für die Gegenrichtung. Der Schwerverkehr verbleibt auf der A18, wird aber durch Grellingen und somit durch die Baustelle geführt. Die Umleitungsroute ist während der gesamten zweijährigen Bauzeit permanent mit Umleitungs-Wegweisern ausgeschildert. An neuralgischen Stellen wird die Sperrung des Tunnels, aber auch die Umleitungsroute mittels Wechseltextanzeigen signalisiert. BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION Kommunikation Für Rückfragen: Tel. 061 552 96 64 Andree Binninger, Tiefbauamt, Projektleiter Während den Arbeiten wird es zu Einschränkungen für den Verkehr auf der Kantonsstrasse kommen. Für die umfangreichen Sanierungsar- Online-Polizeiposten „Suisse ePolice“ Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft können ab sofort Anzeigen wegen Sachbeschädigungen und Diebstählen von Fahrrädern und Motorfahrrädern online erfassen und über das Internet einreichen. Die Online-Plattform „Suisse ePolice“ ist ein Projekt innerhalb des Programmes zur Harmonisierung der Polizeiinformatik der Schweiz (HPI) und via die Polizei-Webseite www.polizei.bl.ch erreichbar. Verfügbarkeit für die Bevölkerung, während die Mitarbeitenden der Polizei gleichzeitig entlastet werden. Sämtliche Anzeigen können selbstverständlich nach wie vor auch auf jedem "echten" Polizeiposten erstattet werden. Weitere Informationen und Hinweise zur Funktionsweise von „Suisse ePolice“ finden Sie direkt auf der Webseite www.suisse-epolice.ch Mit der Realisierung des Projektes „Suisse ePolice“ stehen polizeiliche Dienstleistungen, die bisher ausschliesslich in einem Polizeiposten abgewickelt werden konnten, nun rund um die Uhr zur Verfügung. Dadurch erhöht sich die Seite - 15 - Für Rückfragen: Telefon 061 553 30 60 Meinrad Stöcklin, Leiter Stabsdienst Kommunikation Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft Mail: [email protected] oder [email protected] ÄnZ März 2015 Spezialabfuhren Monat April 2015 Grüngutmulde Die Grüngutmulde steht seit Anfang März wieder frei zugänglich bereit. Bitte beachten Sie, dass nur kompostierbare Materialien der Gründgutabfuhr übergeben werden dürfen. Bitte beachten Sie die Informationen auf Seite 5 dieser Ausgabe Bioabfallsammlung Sammelstelle Dorfplatz In unserer Gemeinde wird auch Bioabfall/Küchenabfall gesammelt. Der Sammelcontainer steht bei der Sammelstelle auf dem Dorfplatz und ist jeden Tag während 24 Stunden offen, inkl. Samstag und Sonntag. Und so funktioniert die BiomasseSammlung: Rüst- und Speisereste in Bio-Beuteln sammeln und vor dem Einwerfen verknoten. Bitte nur die offiziellen kompostierbaren Bio-Beutel mit den weissen Gitternetzlinien (keine Plastikbeutel) in die Container einwerfen. Niemals Rüst- und Speisereste ohne Bio-Beutel einwerfen. Sperrgutabfuhr - Mittwoch, 15. April 2015 Die Bündelmarken für das zu entsorgende Grobsperrgut sind bei den Grossverteilern erhältlich. Regionales Entsorgungscenter Laufental-Thierstein AG Öffnungszeiten Montag bis Freitag Samstag 07.00 – 11.45 Uhr 13.00 – 16.30 Uhr 09.00 – 13.00 Uhr Feiertage An folgenden Feiertagen ist das Entsorgungscenter geschlossen: Karfreitag* Karsamstag Ostermontag Tag der Arbeit Auffahrt* Pfingstmontag Bundesfeiertag* Freitag Samstag Montag Freitag Donnerstag Montag Samstag 03. April 2015* 04. April 2015 06. April 2015 01. Mai 2015 14. Mai 2015* 25. Mai 2015 01. August 2015* *am Vortag ab 15.30 Uhr geschlossen Seite - 16 - KELSAG Liesberg Öffnungszeiten Private können im Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg Abfälle zu folgenden Zeiten anliefern: Mo - Do: 08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr mit Firmenkundenkarte: 13.30 - 17.00 Uh Fr sowie vor Feiertagen: 08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr mit Firmenkundenkarte: 13.30 - 16.00 Uh Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg auch jeden letzten Samstag im Monat jeweils geöffnet von: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Info: Waldrätsel Bitte senden Sie das Lösungswort bis 31. Mai 2015 mit Angabe Ihrer Adresse an: [email protected] oder per Postkarte an Waldwirtschaft Schweiz, Rosenweg 14, 4501 Solothurn. Immer mit Vermerk "Waldrätsel". Lösungswort und Gewinnerinnen und Gewinner werden ab Juni 2015 online auf wald.ch und in der Fachzeitschrift "WALD und HOLZ" veröffentlicht. Diese Preise winken: 1. Preis: Ein Tag im Wald mit dem Förster aus Ihrer Region 2. Preis: Gutschein im Wert von CHF 100.- zum Einlösen im Fachartikel-Shop von Waldwirtschaft Schweiz 3.-10. Preis Taschenmesser "Forester" von Victorinox
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