Seite - 1 - Amtliches Publikationsorgan der

Ausgabe 31. März 2015
Amtliches Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Nenzlingen
Berichte und Informationen aus dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung
Gemeinderat
- Gemeinderätin gefunden!
KJZ & TNW 2015
(Seite 6-7)
(Seite 10)
Weidputzete
(Seite 3)
(Seite 11-12)
- Breitimatt - Baujournal
(Seite 4)
Fasnacht 2015
Gemeinderat
& die Verwaltung wünschen
allen erholsame Ostertage!
Einsenden und gewinnen! (Info auf der Rückseite)
Seite - 1 -
Veranstaltungshinweise
(Seite 13)
ÄnZ März 2015
Telefonnummern, Inserate, Impressum
Gemeindeverwaltung
Adresse
Kirchgasse 8
4224 Nenzlingen
Berichte und
Informationen
Telefon 061 741 19 08
E-Mail:
[email protected]
Wir veröffentlichen gerne
Einsendungen von Vereinen
und Privaten, die von allgemeinem Interesse sind.
Zögern Sie nicht, schicken
Sie uns Ihre Berichte:
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 16.00 – 18.30 Uhr
Gemeinderatssekretär
Berger Nicolas
[email protected]
- Gemeinderatssekretariat
- Bauwesen
- Einwohnerkontrolle
- Redaktion Änz
Finanzverwaltung
- Finanzen
- Gebühren
- Kinder- & Jugendzahnpflege
Gautschi Manja
[email protected]
oder einsenden an die
Gemeindeverwaltung
Nenzlingen.
Wir freuen uns auf Ihre
Nachricht.
Das Redaktionsteam
Gemeinderat
Präsidentin
- Allgemeine Verwaltung
- Bildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Öffentliche Sicherheit
- KESB Laufental
- Finanzen und Steuern
- Redaktion Änz
Vizepräsident
- Hochbau, Gemeindebauten
- Tiefbau: Gemeindestrassen
- Wasser/Abwasser
- Raumplanung
Gemeinderat
- Abfallwesen
- Friedhof & Bestattungswesen
- Kultur und Freizeit
- Natur-, Umwelt- und
Landschaftsschutz
- Regionalverkehr
Gemeinderat
- Gesundheit
- Soziale Wohlfahrt
- Volkswirtschaft
Conrad Therese
G 061 756 77 62
M 079 602 11 13
P 061 741 33 23
Nussbaumer Felix
G 061 361 71 70
M 079 222 84 54
P 061 751 59 07
Inseratepreise
Inserate und Berichte einsenden an:
[email protected]
Inserateschluss für die ÄnzAusgabe April 2015:
21. April 2015
sw
farbig
A4
100 CHF 120 CHF
A5
60 CHF
70 CHF
A6
35 CHF
40 CHF
A7
20 CHF
30 CHF
Hodel Vinzenz
P 061 411 28 24
www.nenzlingen.ch
Impressum:
Schneider Remo
P 061 741 11 59
Herausgeber und Druck:
Einwohnergemeinde Nenzlingen
Redaktion:
Präsidentin Th. Conrad
Gemeinderatssekretär
N. Berger
Layout: M. Gautschi, Th. Conrad
Auflage: 240 Exemplare
Seite - 2 -
ÄnZ März 2015
Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat
Ergebnis Nachwahl Gemeinderat
In der Gemeinderatsnachwahl vom 8. März
2015 hat Jeanette Egli mit 24 Stimmen das beste Resultat erzielt. Da in der Nachwahl gemäss
§ 29 des Gesetzes über die politischen Rechte
das Relative Mehr für eine Wahl ausreicht, wurde Jeanette Egli mit dem genannten Resultat
als Mitglied des Gemeinderates für die verbleibenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2016
gewählt.
Nachdem die dreitägige Beschwerdefrist nach
Bekanntmachung der Wahl ungenutzt abgelaufen ist, hat die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission die Wahl von Jeanette Egli
als Mitglied des Gemeinderates der Einwohner-
gemeinde Nenzlingen für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2016 gemäss § 15,
Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte formell erwahrt (verbindlich festgestellt).
Der Gemeinderat heisst das neu gewählte Mitglied in seiner Mitte herzlich willkommen. Er
dankt Jeanette Egli für ihre Bereitschaft, im
Gemeinderat mitzuwirken und wünscht ihr viel
Erfolg und Freude bei ihrer neuen Aufgabe.
Der Gemeinderat
Zusammenarbeit Polizei Basel-Landschaft und Gemeinden
Im Januar 2015 informierte die Polizei BaselLandschaft über die Einführung des neuen Polizeigesetzes und die damit verbundenen Änderungen. Die Wahrnehmung der gemeindepolizeilichen Aufgaben "Ruhe und Ordnung" ist
grundsätzlich Sache der Gemeinden. Der Kanton bietet jedoch an, eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen, mittels welcher der Polizei
Basel-Landschaft diese Aufgaben ausserhalb
der normalen Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen übertragen werden können. Gemeinden, die diese Leistungsvereinbarung abschliessen, sind tagsüber von Montag
bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr für Ruhe
und Ordnung zuständig und werden im Ereignisfall von der Kantonspolizei aufgeboten. Ausserhalb dieser "Alarmbereitschaft", sprich in den
Nächten von Montag bis Sonntag, sowie an
Wochenenden und Feiertagen, nimmt die Kantonspolizei diese Aufgaben wahr. Für diesen
Dienst leisten die Gemeinden der Polizei BaselLandschaft pro Einwohner/Jahr CHF 4.00 Entschädigung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Leistungsvereinbarung genehmigt, was
pro Jahr Kosten von rund CHF 1'700.00 verursachen wird.
Der Gemeinderat
Nachwuchs für Wildtiere = Leinenpflicht für Hunde
In § 35 des kantonalen Jagdgesetzes wird folgendes geregelt:
Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen
1
Während der Hauptsetz- und Brutzeit (April –
Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen. Der Gemeinderat kann weitere Einschränkungen beschliessen. In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht für
Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen.
Zudem schreibt das Hundereglement der Gemeinde Nenzlingen in § 4 Abs. 1 vor, dass
Hunde
- an verkehrsreichen Strassen
- auf Anordnung des Kantontierarztes
- auf dem Schulareal
an der Leine zu führen sind.
Wir danken für das Einhalten dieser Regelung.
Seite - 3 -
Der Gemeinderat
ÄnZ März 2015
Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat
Baujournal Erschliessung Breitimatt
Wie Sie feststellen konnten, sind die Bagger
aufgefahren. Nach dem Einrichten der Baustelle
wurde mit den Kanalisationsanschlüssen im
Feldweg für die östlich gelegenen Häuser begonnen.
Falls bei den Grabarbeiten im Grundstück Wasser anfällt, wurde beschlossen, mit den Abwasserleitungen im Rütiweg zu beginnen.
So kann bei Regenwetter das Wasser bereits in
den neu verlegten Erschliessungsleitungen abgeführt werden. In der 2. Hälfte April und im Mai
werden die Leitungen im Erschliessungsperimeter verlegt, im Juni wird mit den Strassenbau
Breitimatt und der Erschliessungsstrasse begonnen.
Die bestehende Betonleitung wurde mittels
Kernbohrung angebohrt (s. Foto) und die neuen
Hausanschlüsse eingeführt..
Die Planer, Bauleitung und Bauherrschaft treffen sich zur Besprechung der weiteren Arbeiten
und evtl. Probleme jeweils donnerstags um
13.30 h zum „Jour-Fix“. Die Baustelle wird von
Projekt- und Bauleiter Nicolas Hug vom Planungsbüro Sutter und von Seiten der Firma
Tozzo durch den Bauführer Beni Sprenger und
dem Polier vor Ort, Herr Remo Osswald, geleitet.
Der Gemeinderat
Ergebnis Contex-Altkleidersammlung 2014
Im vergangenen Jahr sind in den CONTEXAltkleidercontainer (Standort Abfallsammelstelle
Dorfplatz) wiederum eine beachtliche Menge an
Altkleidern und Gebrauchtschuhen entsorgt
worden, wie die Recyclingfirma CONTEX mitteilt (Sammelmenge total 2'284 kg).
Erlösanteil von CHF 228.40 kommt dem Familienzentrum "Chrättli" in Laufen zugute.
Der Gemeinderat und CONTEX bedanken sich
im Voraus bei der Bevölkerung für die weiterhin
rege Nutzung dieser ökologisch wie sozial sinnvollen Entsorgungsmöglichkeit.
Der aus der Aktion resultierende gemeinnützige
Der Gemeinderat
Seite - 4 -
ÄnZ März 2015
Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat
Geschwindigkeitskontrolle bei Nenzlingen
Die Polizei Baselland hat den Gemeinderat über folgende durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle
informiert:
Datum
Ortschaft
Strasse
Fahrtrichtung
max
km/h
Kontrollzeit
Anz.Fz.
Übertretungen
26.02.2015
Nenzlingen
Baselstrasse
Zwingen/Aesch
60
10:08 - 12:28
2'132
241 (11.3%)
Gründgutmulde - was ist erlaubt, was nicht?
Grüngut
Grünschlecht
Zur Grüngutabfuhr zugelassen sind
ausschliesslich
die
folgenden
Materialien:
Aus dem Garten und Haushalt
Verbotene Materialien – die in der
Grünabfuhr nichts zu suchen haben:












Baumschnitt, Äste, Ziergehölze + Stauden
ACHTUNG: max. 20 cm Durchmesser
 Rasenschnitt
 Laub
 pflanzliche Gartenabfälle
 Rüstabfälle von Gemüse und Obst
 Eierschalen
 Teekraut, Kaffeesatz inkl. Filter
 Schnittblumen und Topfpflanzen
 verbrauchte Topfpflanzenerde
 Hecken- und Rebenschnitt
 Schilf
 Heu und Stroh, verdorbenes Gras
 Krautschnitt von Zuckerrüben + Runkeln
 verdorbenes Obst
Blacken, Winden, Disteln
Speisereste
Fleisch, Knochen
Kaninchenmist
Katzenstreu
Hundekot
Textilien
Pflanzen mit Draht oder Kunststoff
Zeitungen
Plastik (Säcke, Töpfe etc.), Metalle
Tontöpfe, Vasen und Glas
Altholz (Bretter, Zäune, Paletten etc.)
Besten Dank für Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung!
Die Gemeindeverwaltung informiert
Geburtsmeldung
Am 31. Januar 2015 wurde
Raphael Hak, Sohn von
Eveline und Patrick Hak, in
Binningen geboren.
Der Gemeinderat und das Redaktionsteam der
Änzliger Zytig gratulieren den Eltern herzlich zur
Geburt ihres Kindes und wünschen Raphael
Hak für seinen Lebensweg alles Gute.
.
Seite - 5 -
ÄnZ März 2015
Die Gemeindeverwaltung informiert
Gratulation zum 75. Geburtstag
Gleich zwei Personen durften ihren 75. Geburtstag feiern: Am 16. März Frau Elisabeth Hammel und
am 23. März Frau Carmen Zaugg-Freitag.
Der Gemeinderat und das Redaktionsteam der
Änzliger Zytig gratulieren den Jubilarinnen herzlich und wünschen ihnen für die kommenden
Jahre viel Freude, Glück und vor allem Gesundheit.
TNW-Schülerabonnemente 2015/16 jetzt bestellen
Auf den Schulanfang im August 2015 kann die
Gemeinde den Schülerinnen und Schülern,
welche im Anschluss an die Primarschulzeit
auswärts eine weiterführende Schule besuchen
(7. Schuljahr bis Abschluss der Schulzeit, inkl.
Gymnasium) ein TNW-Schülerabonnement für
das Schuljahr 2015/2016 anbieten, das vom
1. August 2015 – 31. Juli 2016 gültig ist und zu
Fahrten im ganzen Tarifverbund Nordwestschweiz berechtigt.
Das Abo kostet CHF 500.- inkl. MwSt. Es ist
nicht übertragbar. Die Eltern haben sich an diesen Kosten mit CHF 250.- zu beteiligen. Die
Restkosten von CHF 250.- übernimmt die Einwohnergemeinde.
Dieses Schuljahres-Abo mit Gemeindebeteiligung kann ausschliesslich über die Gemeindeverwaltung Nenzlingen bestellt werden. Allfällige Bestellangebote der Schule bitten wir zu
ignorieren.
Falls Ihr Kind noch keine Grundkarte besitzt, ist
der Gemeindeverwaltung zusammen mit der
Abonnementsbestellung ein Foto (Rückseite mit
Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum
versehen) zuzustellen. Auf die Bestellung einer
Grundkarte kann verzichtet werden, falls Ihr
Kind bei seinen Fahrten mit den TNWVerkehrsmitteln durchwegs einen amtlichen und
gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) auf
sich trägt.
Das Bestellformular muss bis spätestens Freitag, 29. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung
abgegeben werden. Nach diesem Termin können keine Abonnements-Bestellungen mehr
entgegen genommen werden.
Die von der Gemeinde bestellten Jahresabonnemente können von den Eltern gegen Barbezahlung des Elternanteils von CHF 250.00 ab
Anfang Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung
abgeholt werden.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und
wünschen Ihren Kindern bereits heute einen
guten Start ins neue Schuljahr.
Die Gemeindeverwaltung
Bestelltalon
Bestellung eines TNW-Schülerabonnements für das Schuljahr 2015/16
(gültig 1.8.2015 bis 31.7.2016)
Name: ……………………………… Vorname: ……………………… Geb. Datum: ……………………
Adresse:
…………………………………………………………………………………………………………………….
Unterschrift erziehungsberechtigte Person:
…………………………………………………………………………………………………………………….
(fällt bei volljährigen SchülerInnen weg)


Mit Grundkarte (Foto beilegen, auf Rückseite Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum)
ohne Grundkarte
Abo-Bestellung einsenden/abgeben bis spätestens Freitag, 29. Mai 2015 an:
Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8, 4224 Nenzlingen
Seite - 6 -
ÄnZ März 2015
Die Gemeindeverwaltung informiert
Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen
Liebe Eltern
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ) bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinde und des Kantons folgende Dienstleistungen für ihre Kinder an:
-
Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen
der KJZ können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert
und von den Zahnärzten direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton BaselLandschaft. Zur Behandlung bei Zahnärzten, welche ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft
praktizieren, müssen die Zahnärzte einen Antrag auf ausserkantonale Zahnbehandlung an die
KJZ Nenzlingen stellen.
Die untenstehende Beitrittserklärung ist ausgefüllt auf der Gemeindeverwaltung Nenzlingen
abzugeben.
Beitrittserklärung zur Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen
Die / Der Unterzeichnete meldet ihr /sein Kind bei der Kinder- und Jugendzahnpflege Nenzlingen an:
Behandlung bei Dr. med. dent.
Gleichzeitig geben Sie die Einwilligung, dass die detaillierte Zahnarztrechnung zur Berücksichtigung
eines allfälligen Sozialabzuges der für die Kinder- und Jugendzahnpflege verantwortlichen Person
direkt zugestellt werden darf (diese ist dem Amtsgeheimnis unterstellt).
Eine Rechnungskopie gelangt anschliessend an die Eltern.
□ Mädchen
□ Knabe
Name des Kindes
Vorname
Geburtsdatum
□ Kindergarten
□
Haben Sie eine Zahnpflegeversicherung?
□ Ja
□ Nein
Datum
Unterschrift
Name und Vorname der Eltern
Adresse
Seite - 7 -
Klasse
ÄnZ März 2015
Die Gemeindeverwaltung informiert
Zu- und Wegzüge von Oktober 2014 bis März 2015
Zuzüge
Wegzüge
Name
Vorname
Datum
Name
Vorname
Datum
Bevilacqua Recci
Recci
Stocker
Humm
Brown
Nathalie
Yara
Egon
Angela
Simon
01.11.2014
01.11.2014
16.11.2014
16.11.2014
01.02.2015
Brown
Brown
Brown
Cordeiro Monteiro
Rachel
Oliver
Lucinda
Alcindo Joel
01.02.2015
01.02.2015
01.02.2015
11.02.2015
Häner
Kilcher
Emmenegger
Wörner Zaugg
Zaugg
Hänggi
Emmenegger
Eglè
Schneider
Schneider
Schneider
Elisabeth
Felix
Raphael
Adelheid
Jürg
Korina
Pascal
Rekstytè
Michaela
Dominic
Noemi
01.10.2014
07.10.2014
03.12.2014
05.12.2014
05.12.2014
01.01.2015
31.01.2015
23.02.2015
05.03.2015
05.03.2015
05.03.2015
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der
Gemeindeverwaltung heissen die Neuzuzüger herzlich willkommen und hoffen, dass
sie sich in Nenzlingen schon bald heimisch
fühlen.
Falls Sie in einem Dorfverein aktiv werden
möchten, erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne die entsprechenden Adressauskünfte (Tel. 061 741 19 08).
Den Weggezogenen wünschen wir alles
Gute für Ihre Zukunft.
Die Gemeindeverwaltung
Abstimmungsergebnisse vom 8. März 2015
A. Eidgenössische Abstimmungen
Ja
Nein
Stimmbeteiligung
Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
Ganze Schweiz
Kanton Baselland
Nenzlingen
537'715
16'008
35
24.60%
23.90%
33.33%
1'650'187
50'968
70
75.40%
76.10%
66.67%
41.60%
36.22%
33.98%
2'010'043
61'331
101
92.00%
91.50%
95.28%
41.60%
36.23%
34.30%
Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer"
Ganze Schweiz
Kanton Baselland
Nenzlingen
175'769
5696
5
8.00%
8.50%
4.72%
Seite - 8 -
ÄnZ März 2015
Die Gemeindeverwaltung informiert
Abstimmungsergebnisse vom 8. März 2015
B. Kantonale Abstimmungen
Ja
Nein
Stimmbeteiligung
Änderung vom 18. September 2014 des "Raumplanungs- und Baugesetzes (Befristung der
Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten)"
Kanton Baselland
Nenzlingen
57'518
78
88.87%
77.23%
7'200
23
11.13%
22.77%
35.38%
32.69%
Gesetzesinitiative vom 19. Februar 2009 "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil"
Kanton Baselland
Nenzlingen
38'821
51
61.87%
53.68%
23'928
44
38.13%
46.32%
35.19%
30.74%
Änderung vom 23. Oktober 2014 des Gemeindegesetzes zur nichtformulierten Gesetzesinitiative "Vo Schönebuech bis suuber"
Kanton Baselland
Nenzlingen
47'444
58
75.23%
56.31%
15'618
45
24.77%
43.69%
35.17%
33.33%
Formulierte Gesetzesinitiative vom 26. April 2012 "Strassen teilen - JA zum sicheren und
hindernisfreien Fuss-, Velo und öffentlichen Verkehr (Strasseninitiative Basel-Landschaft)"
Kanton Baselland
Nenzlingen
17'605
18
46'731
83
27.36%
17.82%
72.64%
82.18%
35.41%
32.69%
Steuererklärung 2014
Für das Ausfüllen der Steuererklärung bietet die
Steuerverwaltung Liestal die aktualisierte Version der PC-Software Easy-Tax 2014 an. Die
Easy-Tax CD kann bei uns auf der Gemeindeverwaltung, bei der Steuerverwaltung Liestal
oder bei der Basellandschaftlichen Kantonal-
bank bezogen oder auch über das Internet
http://www.easytax.bl.ch herunter geladen werden.
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden
der Einwohnergemeinde Nenzlingen
wünschen allen erholsame und
genussvolle Ostertage 2015!
Seite - 9 -
Die Gemeindeverwaltung
ÄnZ März 2015
Aus der Schule
Kinderfasnacht - 13. Februar 2015
Dieses Jahr haben
sich die Kindergartenund Primarschulkinder
mit dem Thema „traditionelle Fasnachtsfiguren“
auseinandergesetzt.
Mittelstufe
Kindergarten
und Unterstufe
Zuerst liessen sie sich im Museum der Kulturen
durch die Fasnachtsausstellung inspirieren und
machten sich danach mit viel Eifer ans Werk.
Dabei sind diese lustigen Larven entstanden,
welche die Kinder am Fasnachtsumzug durchs
Dorf in Begleitung der Guggenmusik präsentierten.
Unser herzlicher Dank gilt dem
Fasnachtskomitee.
Veranstaltungsrückblick
Fasnacht 2015 - die letzte:
DANKE und ADIEU....
Alles hat seine Zeit und jede Zeit hat ihr Ende!
Wir schauen zurück auf lustige Stunden
sieben Jahre Fasnacht, die uns verbunden!
Was wir gemeinsam freudig taten,
ist oft so richtig gut geraten.
Nun ist die Zeit des Abschieds da,
für uns ist Schluss, ist leider wahr.
Geht diese Zeit auch jetzt vorbei,
danken wir nochmals herzlich für Allerlei!
„S Fasnachtscomitée“ Aenzliger-Wyber
Seite - 10 -
ÄnZ März 2015
Veranstaltungsrückblick
Wald- und Weidputzete 2015
Am Samstag 21. März 2015 fand wie jedes Jahr
die von der Bürgergemeinde organisierte
Wald- und Weidputzete statt.
Etwa 38 Erwachsene und 15 Kinder versammelten sich um 09.00h auf dem Dorfplatz.
Damit die verschiedenen Posten auf dem Lehrpfad aufgestellt werden können, musste zwischen „Chürzi“ und „Vorlangg“ Platz geschaffen
und aufgeräumt werden.
Nach der Begrüssung durch den Bürgerratspräsidenten Stefan Bohrer wurden die motivierten Anwesenden über die bevorstehenden
Arbeiten informiert.
Dieses Jahr ging es darum, den vom Bienenzüchterverein Laufental geplanten Bienenlehrpfad vorzubereiten.
Aufräumen im Wald ist immer etwas aufwändiger als im Haus und dafür waren Traktoren
und Häcksler von Nöten.
Seite - 11 -
ÄnZ März 2015
Veranstaltungsrückblick
Ein Staubsauger reicht da einfach nicht mehr
aus. Das gesammelte Geäst konnte somit auch
gleich an Ort und Stelle zerkleinert werden.
Vom Bürgerrat wurden wie immer die herrlich
duftenden Bratwürste und Klöpfer serviert.
Willy Schneider war wieder einmal mehr der
Chef-Grilleur! Der Kulturverein sponserte auch
dieses Jahr wieder die Getränke. Vielen herzlichen Dank an alle!
Der gemütliche Teil ging noch bis zum späten
Nachmittag weiter, schliesslich ist nach so
schwerer Arbeit auch eine richtige Pause nötig!
Die Arbeiten dauerten bis nach 13.00h und es
war ein gutes Stück Arbeit von vielen Freiwilligen nötig, um dieses Projekt erfolgreich durchführen zu können.
Der Bürgerrat freut sich, dass alle wieder gesund und munter nach Hause gekommen sind
und bedankt sich bei allen freiwilligen Waldarbeiterinnen, bei den Kuchenbäckerinnen, Grilleuren und allen, die zum erfolgreichen Gelingen
dieses Tages beigetragen haben.
Besten Dank auch an Felix Nussbaumer für die
Fotos.
Der Bienenlehrpfad wird übrigens am Sonntag
28. Juni 2015 mit einem Eröffnungsfest eingeweiht. Eine separate Einladung und weitere
Infos werden direkt vom Bienenzüchterverein
zugestellt. Weitere Informationen sind unter
www.bienenpfad.ch
oder
www.laufentalerbienen.ch verfügbar.
Die wohlverdiente Mittagspause wurde anschliessend bei der Weidhütte genossen. Vom
Bienenzüchterverein wurde dort eine wirklich
wunderbare Suppe und wohlschmeckende Kuchen gespendet.
Seite - 12 -
Bürgergemeinde Nenzlingen
Christina Cueni
ÄnZ März 2015
Veranstaltungshinweise April 2015
Datum
Dienstag
Veranstaltung
14. April
Veranstalter
Mittagstisch für Senioren
im Restaurant Linde
Anmeldung bei Markus Blättler
Telefon 061 741 12 68
Montag
20. April
Einwohnergemeindeversammlung
20.00 Uhr - Mehrzwecksaal (Primarschulhaus)
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und
Einwohner sowie Gäste sind herzlich eingeladen.
Donnerstag 23. April
Frauenverein und
Linde-Wirt Markus Blättler
Gemeinderat
Nenzlingen
Kurs Bestimmung Gartenvögel
Diverses
Verschönerungsverein Nenzlingen?
In Nenzlingen tut sich viel!
Passend zur Jahreszeit hat sich Nenzlingen in
den letzten Monaten „aufgehübscht und herausgeputzt“.
Ich meine da auch - aber nicht in erster Linie den von der „Bank an unserer Seite“ zu deren
150 jährigen Jubiläum gestifteten Rastplatz bei
der unteren Platte.
So ist hoffentlich nicht nur den Spaziergängern
und Wanderern aus den städtischen Gefilden
aufgefallen, dass es auf unserem Gemeindegebiet viel Neues zu entdecken gibt. Beispielsweise die mit viel Sinn für das Schöne und vermutlich einiges an Arbeitsleistung gestalteten neuen Grill- und Rastplätze.
Nein, ich meine die neuen Grill- und Aussichtsplätze, die von drei „Unruheständlern“
neu erstellt und unterhalten werden, zum Wohle
der Gemeinschaft. Gut möglich, dass die jeweilige „Bessere Hälfte“ nicht ganz unglücklich
über die Aktivitäten und Beschäftigungen ihres
Mannes ausserhalb der eigenen vier Wände ist.
Seite - 13 -
ÄnZ März 2015
Diverses
Das soll aber die Leistung und die Freude, welche die besagten Herren uns bereiten, in keinster Weise schmälern. In meinen Dank einschliessen möchte ich auch die Helfer, welche
die Wanderwege auf unserem Gemeindegebiet
unterhalten, indem sie auf ihren Spaziergängen
auch den einen oder anderen störenden Ast
oder Stein aus dem Weg räumen.
Gerade in der heutigen Zeit ist es alles andere
als selbstverständlich, dass man sich freiwillig,
uneigennützig und unentgeltlich zum Wohle der
Gemeinschaft einsetzt. Das verdient Respekt,
Lob und ein herzliches Dankeschön! Diesen
Respekt wünsche ich mir aber auch für den
Umgang und den Gebrauch dieser Grill- und
Rastplätze.
Es ist unnötig zu erwähnen, dass Abfälle und
Mitgebrachtes auch beim Verlassen wieder eingepackt werden.
Die letzten Ausgaben der ÄnZ enthielten kritische Berichte über Nenzlingen und ihre Einwohner. Das hier ist ein positiver Beitrag über
die Gemeinde Nenzlingen und ihre Bewohner.
Von jemandem verfasst, der in der Gemeinde
wohnt!
Andrin Hofmann
Sportamt Baselland
«Talent Eye» im Kanton Basel-Landschaft: Ausschreibung liegt vor
Förderprogramm für bewegungsbegabte Kinder
Bewegungsbegabte Primarschülerinnen und
Primarschüler der ersten Klasse können sich für
das Nachwuchsförderungs-Programm «Talent
Eye» mit Start im Sommer 2015 anmelden. Seit
zehn Jahren bietet das Sportamt Baselland in
Zusammenarbeit mit dem Departement für
Sport, Bewegung und Gesundheit der Universität Basel und dem Sportamt Basel-Stadt «Talent Eye» mit Erfolg an.
Ab Schuljahr 2015/16 kommt es zu einer Neuausrichtung, damit mehr Kinder bei «Talent
Eye» mitmachen können. Seit einem Jahr führt
der Kanton Basel-Stadt flächendeckend mit
allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen
Sportcheck durch, bei welchem die sportmotorischen Fähigkeiten getestet werden. Alle Kinder,
die im Sportcheck überdurchschnittliche Werte
aufweisen, sollen von «Talent Eye» profitieren
können. Aus organisatorischen Überlegungen
haben die Verantwortlichen der beiden Sportämter entschieden, künftig die Trainings der
Baselbieter und der Basler Kinder separat
durchzuführen.
Alle interessierten Schülerinnen und Schüler
der ersten Primaschulklassen im Kanton BaselLandschaft können nach erfolgter Anmeldung,
bis spätestens 24. April 2015, einen der angebotenen sportmotorischen Fähigkeitstests absolvieren. Diese finden am Samstag, 9. Mai
2015 und am Mittwoch, 13. Mai 2015 in Lausen
statt. Aufgrund der erbrachten Leistungen werden Mitte Juni maximal 48 Baselbieter Kinder
selektioniert, welche als Zweitklässlerinnen und
Zweitklässler ab August 2015 während zwei
Jahren von den professionellen Trainingseinheiten profitieren können. Etwa jede vierte Woche
kommen die Kinder in den Genuss eines
Schnuppertrainings in verschiedenen Sportarten.
Auskunft: Silvan Schafroth, Sportamt Baselland,
Telefon 061 552.14 15, Telefax: 061 552 14 19,
E-Mail: [email protected]
►MEHR IM INTERNET: www.bl.ch/sportamt
Seite - 14 -
ÄnZ März 2015
Diverses
Baubeginn für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Grellingen
Vorzeitige Umsetzung des „Verkehrsleitkonzepts Laufental
Seit Montag, 2. März 2015 laufen die Arbeiten zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt
von Grellingen. Die Realisierung ist in drei
Hauptphasen unterteilt. Die erste Etappe
erstreckt sich über den gesamten Abschnitt
der Baselstrasse, der Delsbergstrasse bis
zur Einmündung „Im Egge“ und der Bahnhofstrasse bis zur Birsbrücke und wird voraussichtlich bis Anfang 2017 fertiggestellt.
In diesen Phasen ist die Fahrbahn des jeweiligen Abschnittes nur einseitig befahrbar.
Zur Umleitung des Verkehrs während allfälligen Sperrungen des Eggflue-Tunnels wird
das „Verkehrsleitkonzept Laufental“ vorzeitig umgesetzt.
-
-
-
Phase 1: März bis April 2015 – Bahnhofstrasse bis zur Birsbrücke
Phase 2: April bis November 2015 –
Kreuzungsbereich Baselstrasse / Delsbergstrasse / Bahnhofstrasse
Phase 3: November 2015 bis Oktober
2016 – Baselstrasse in Richtung Aesch
(jeweils Etappen von ca. 200 m)
In einer letzten Phase wird im Frühjahr
2017, sobald es die Temperaturen zulassen, der Deckbelag eingebaut.
beiten der Werkleitungen und des Strassenkörpers muss der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage geregelt werden.
Im Fall einer Sperrung des Eggflue-Tunnels ist
die Ortsdurchfahrt Grellingen als erste Umleitungsroute vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt des
Baubeginns steht die Hauptumleitungsroute
aufgrund der einspurigen Verkehrsführung nur
noch eingeschränkt zur Verfügung.
Im Rahmen der Bauarbeiten wird das „Verkehrsleitkonzept Laufental“ vorzeitig umgesetzt.
Das Konzept sieht bei Tunnelsperrungen vor,
den Personenverkehr von der A18 weiträumig
via Röschenz, Hofstetten und Ettingen umzuleiten und in Aesch wieder auf die A18 zu führen.
Die gleiche Route gilt für die Gegenrichtung.
Der Schwerverkehr verbleibt auf der A18, wird
aber durch Grellingen und somit durch die Baustelle geführt. Die Umleitungsroute ist während
der gesamten zweijährigen Bauzeit permanent
mit Umleitungs-Wegweisern ausgeschildert. An
neuralgischen Stellen wird die Sperrung des
Tunnels, aber auch die Umleitungsroute mittels
Wechseltextanzeigen signalisiert.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION
Kommunikation
Für Rückfragen: Tel. 061 552 96 64
Andree Binninger,
Tiefbauamt, Projektleiter
Während den Arbeiten wird es zu Einschränkungen für den Verkehr auf der Kantonsstrasse
kommen. Für die umfangreichen Sanierungsar-
Online-Polizeiposten „Suisse ePolice“
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft können ab sofort Anzeigen wegen Sachbeschädigungen und Diebstählen von Fahrrädern und Motorfahrrädern online
erfassen und über das Internet einreichen. Die
Online-Plattform „Suisse ePolice“ ist ein Projekt
innerhalb des Programmes zur Harmonisierung
der Polizeiinformatik der Schweiz (HPI) und via
die Polizei-Webseite www.polizei.bl.ch erreichbar.
Verfügbarkeit für die Bevölkerung, während die
Mitarbeitenden der Polizei gleichzeitig entlastet
werden. Sämtliche Anzeigen können selbstverständlich nach wie vor auch auf jedem "echten"
Polizeiposten erstattet werden.
Weitere Informationen und Hinweise zur Funktionsweise von „Suisse ePolice“ finden Sie direkt
auf der Webseite www.suisse-epolice.ch
Mit der Realisierung des Projektes „Suisse ePolice“ stehen polizeiliche Dienstleistungen, die
bisher ausschliesslich in einem Polizeiposten
abgewickelt werden konnten, nun rund um die
Uhr zur Verfügung. Dadurch erhöht sich die
Seite - 15 -
Für Rückfragen: Telefon 061 553 30 60
Meinrad Stöcklin,
Leiter Stabsdienst Kommunikation
Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft
Mail: [email protected]
oder [email protected]
ÄnZ März 2015
Spezialabfuhren Monat April 2015
Grüngutmulde
Die Grüngutmulde steht seit Anfang März wieder frei zugänglich bereit.
Bitte beachten Sie, dass nur kompostierbare
Materialien der Gründgutabfuhr übergeben werden dürfen. Bitte beachten Sie die Informationen
auf Seite 5 dieser Ausgabe
Bioabfallsammlung
Sammelstelle Dorfplatz
In unserer Gemeinde wird auch Bioabfall/Küchenabfall gesammelt. Der Sammelcontainer steht bei der Sammelstelle auf dem Dorfplatz und ist jeden Tag während 24 Stunden
offen, inkl. Samstag und Sonntag.
Und so funktioniert die BiomasseSammlung:
Rüst- und Speisereste in Bio-Beuteln sammeln
und vor dem Einwerfen verknoten. Bitte nur die
offiziellen kompostierbaren Bio-Beutel mit
den weissen Gitternetzlinien (keine Plastikbeutel) in die Container einwerfen. Niemals
Rüst- und Speisereste ohne Bio-Beutel einwerfen.
Sperrgutabfuhr
- Mittwoch, 15. April 2015 Die Bündelmarken für das zu entsorgende
Grobsperrgut sind bei den Grossverteilern
erhältlich.
Regionales Entsorgungscenter
Laufental-Thierstein AG
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Samstag
07.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
09.00 – 13.00 Uhr
Feiertage An folgenden Feiertagen ist das Entsorgungscenter geschlossen:
Karfreitag*
Karsamstag
Ostermontag
Tag der Arbeit
Auffahrt*
Pfingstmontag
Bundesfeiertag*
Freitag
Samstag
Montag
Freitag
Donnerstag
Montag
Samstag
03. April 2015*
04. April 2015
06. April 2015
01. Mai 2015
14. Mai 2015*
25. Mai 2015
01. August 2015*
*am Vortag ab 15.30 Uhr geschlossen
Seite - 16 -
KELSAG
Liesberg
Öffnungszeiten
Private können im Dienstleistungszentrum der KELSAG in
Liesberg Abfälle zu folgenden
Zeiten anliefern:
Mo - Do: 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
mit Firmenkundenkarte:
13.30 - 17.00 Uh
Fr sowie vor Feiertagen:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
mit Firmenkundenkarte:
13.30 - 16.00 Uh
Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Dienstleistungszentrum der KELSAG in
Liesberg auch jeden letzten
Samstag im Monat jeweils geöffnet von:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Info: Waldrätsel
Bitte senden Sie das Lösungswort bis 31. Mai 2015 mit Angabe Ihrer Adresse an:
[email protected] oder per Postkarte
an Waldwirtschaft Schweiz, Rosenweg 14, 4501 Solothurn. Immer mit Vermerk "Waldrätsel".
Lösungswort und Gewinnerinnen
und Gewinner werden ab Juni
2015 online auf wald.ch und in
der Fachzeitschrift "WALD und
HOLZ" veröffentlicht.
Diese Preise winken:
1. Preis: Ein Tag im Wald mit
dem Förster aus Ihrer Region
2. Preis: Gutschein im Wert von
CHF 100.- zum Einlösen im
Fachartikel-Shop von Waldwirtschaft Schweiz
3.-10. Preis Taschenmesser
"Forester" von Victorinox