SecLend Markt (CCP)

Ihr Leitfaden zur
Handels- und Clearingteilnahme
Eurex Repo - SecLend Markt (CCP)
(für bestehende Eurex Repo Teilnehmer)
1
1. Willkommen .................................................................................................................................. 3
2. Die Teilnahme am SecLend Markt (CCP) der Eurex Repo GmbH ........................................... 4
2.1 Teilnahmevoraussetzungen ..................................................................................................... 4
2.2 Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem ...................................................................... 5
2.3 Registrierung von Personen..................................................................................................... 5
2.4 Gebührenmodell Handel .......................................................................................................... 5
3. Die Teilnahme am Clearing ......................................................................................................... 6
3.1 Kapitalanforderungen ............................................................................................................... 6
3.2 Beitrag zum Clearing-Fonds .................................................................................................... 7
3.3 Aufnahme- und Jahresgebühr Clearing ................................................................................... 8
3.4 Qualified Clearing Staff ............................................................................................................ 8
3.5 Transaktionsgebühren Clearing ............................................................................................... 8
3.5.1 Transaktionsentgelte ........................................................................................................ 8
3.5.2 Verwaltungsentgelte ........................................................................................................ 9
3.5.3 Serviceentgelte ................................................................................................................ 9
3.6 Technische Anbindung an die Eurex Clearing Systeme........................................................ 10
4. Clearing & Settlement ................................................................................................................ 11
4.1 Wertpapierabwicklungskonten ............................................................................................... 11
4.2 Cash Konten .......................................................................................................................... 12
4.3 Dreiparteien-Vertrag (Tri-Party Collateral Agreement – TPCA)............................................ 12
4.4 Gebührenkonto ...................................................................................................................... 13
4.5 Netting und Shaping ............................................................................................................... 13
4.6 „Buy-In“ Verfahren .................................................................................................................. 13
5. Registrierung von Clearing Kontakten .................................................................................... 13
6. Reporting .................................................................................................................................... 14
7. Simulation ................................................................................................................................... 15
8. Checkliste ................................................................................................................................... 16
9. Weitere Informationen und Richtlinien .................................................................................... 18
10. Ansprechpartner ...................................................................................................................... 19
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1. Willkommen
Vielen Dank für Ihr Interesse an Eurex Repo!
Wir freuen uns, Ihnen einen Leitfaden zur Seite stellen zu können, der Sie durch die verschiedenen
Stationen bis zur Eurex Repo - SecLend Markt (CCP) Handelsteilnahme begleiten wird. Es handelt
sich bei dem SecLend Markt (CCP) um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Märkten der
Eurex Repo GmbH.
Die rechtlichen Grundlagen für die Eurex Repo Teilnahme finden Sie in den „Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH“ und für die Clearing
Mitgliedschaft in den „Clearing – Bedingungen der Eurex Clearing AG“.
Das Unternehmen Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) ist eine 100%ige Tochter der Eurex Frankfurt
AG, welche wiederum eine 100%ige Tochter der Deutsche Börse AG ist. Eurex Repo betreibt
einen privatrechtlich organisierten Marktplatz und keine öffentlich-rechtliche Börse.
Die Eurex Clearing AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Eurex Frankfurt AG, tritt in den
Eurex Repo Märkten als zentrale Gegenpartei auf, d.h. bei Abschluss eines Geschäftes wird es
mittels Novation an die Eurex Clearing AG übertragen. Aus diesem Grund ist für eine Teilnahme an
der Eurex Repo für SecLend Markt (CCP) auch eine Mitgliedschaft als General Clearing Mitglied
(GCM) oder als Direkt Clearing Mitglied (DCM) oder eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz
notwendig.
Herzlichst,
Ihr Eurex Repo Account Management
3
2. Die Teilnahme am SecLend Markt (CCP) der Eurex Repo GmbH
2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Eine Teilnahmeberechtigung kann für den Euro Repo Markt, GC Pooling Markt und/oder SecLend
(CCP) erfolgen. Die funktionale Freischaltung (Registrierung) für den SecLend Markt (CCP) erfolgt
nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Neben den Mindestanforderungen für alle Teilnehmer gemäß Nr. 2.1 der Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme und den Handel an der Eurex Repo muss eine der folgenden zwei Bedingungen
erfüllt sein:
1.
„Full Clearing Member der Eurex Clearing AG“:
Muss ausgewählt werden, wenn Sie auch als Clearing Member für Euro Repo und GC Pooling
Geschäfte auftreten. Dies ist entweder als General Clearing Mitglied Securities Lending oder als
Direkt Clearing Mitglied Securities Lending möglich.
2.
Spezielle Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lender License Holder):
Ist nur für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten möglich. Sie kann nicht mit anderen ClearingLizenzen (beispielsweise Eurex Repo [Euro Repo und GC Pooling Markt], Eurex Derivate oder
FWB) kombiniert werden. In Verbindung mit einer GC Pooling Select-Speziellen Repo Lizenz ist
eine Beantragung einer „Speziellen Darlehensgeber-Lizenz“ jedoch möglich.
Grundsätzlich ist es notwendig, dass man zu Beginn des Zulassungsprozesses weiß, ob man als
Lender und/oder Borrower auftreten möchte und auch bereits mit derjenigen Gegenpartei bilateral
in Verbindung getreten ist, mit der man in Zukunft handeln möchte. Im Fall von
Nominalsicherheiten in Wertpapieren muss diese Partei dabei Triparty-Collateral-Konten beim
selben Zentralverwahrer wie man selbst (Clearstream Luxemburg oder Euroclear) besitzen.
Bezüglich der Wertpapiersicherheiten ist auszuwählen, ob die gesamte Auswahl der Eurex
Clearing AG zulässigen Instrumente (Universe) akzeptiert wird, oder ob man eine restriktivere
Auswahl treffen möchte (weitere Details finden Sie unter www.eurexclearing.com > Cleared
Markets > Securities Lending). Ist letzteres der Fall, ist es notwendig, bilateral mit der Gegenpartei
die Liste der individuell vereinbarten Nominalsicherheiten in Wertpapieren zu vereinbaren.
Dies gilt nicht für Teilnehmer die nur Nominalsicherheiten in Geld nutzen.
4
2.2 Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem
Die Anforderungen zur Teilnahme am Handel im Euro Repo Markt, GC Pooling Markt und SecLend
(CCP) sind identisch. Wenn Sie bereits eine Anbindung an den Euro Repo Markt und GC Pooling
Markt haben, bedarf es keiner weiteren Schritte. Das gleiche gilt für die Anbindung an den CCP.
2.3 Registrierung von Personen
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, für jede Person (Händler, Systemmanager), die Zugang zum
System haben soll, einen persönlichen Zugangscode (Benutzerkennung) zu beantragen. Die
Teilnehmer können Benutzerkennungen mit eingeschränkter Funktionalität (nur Leserechte) oder
vollständiger (Handels-)Funktionalität sowohl für die Simulations- als auch für die
Produktionsumgebung beantragen. Benutzerkennungen für die Handelsfunktionalität können Sie
nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Registrierung als Händler beantragen.
Dazu reichen Sie bitte den „Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH“ und
das „Stammdatenblatt Händler“ ein. Die Händlerschulung erfolgt durch Ihren Relationship Manager
bei Ihnen vor Ort.
Hinweis: Benutzerkennungen, die nur Leserechte erlauben, können Sie jederzeit mit Hilfe des
Formulars „Info User der Eurex Repo GmbH“ beantragen. Die Anzahl der Benutzerkennungen, die
Sie beantragen können, ist unbegrenzt und kostenlos. Nachdem Sie diese beantragt haben,
versendet Eurex Repo die Informationen über die Benutzerkennungen per Post an den zentralen
Ansprechpartner in Ihrem Hause.
2.4 Gebührenmodell Handel
Folgend finden Sie das Gebührenmodell für die Geschäfte im SecLend Markt:
SecLend Markt CCP
Gebühr für Darlehensgeschäft (in bp)
1,00
Min. Gebühr pro Geschäft in €
10,00
Gebühr für Geschäftsmodifikationen in €
10,00
Jahresgebühr in €
10.000,-
Gebühren werden auf Actual/360 Basis berechnet. Alle Währungsangaben sind in EUR.
5
Anmerkung für alle Gebührenmodelle: Die Jahresgebühr kann bei unterjähriger Zulassung nicht
anteilsmäßig angepasst werden und muss daher immer in voller Höhe – entsprechend dem
Gebührenmodell - geleistet werden.
Sofern bereits eine Jahresgebühr für den Euro Repo - /GC Pooling Markt getätigt wurde, entfällt
die SecLend Jahresgebühr.
3. Die Teilnahme am Clearing
Für das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen sind folgende Clearing-Lizenzen der
Eurex Clearing AG möglich:
=> General Clearing Mitglied Securities Lending
oder
=> Direkt Clearing Mitglied Securities Lending
oder
=> Spezielle Darlehensgeber-Lizenz (nur "Pledge von Nominalsicherheiten") *
Die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen (Margins), der Beitrag zum Clearingfonds oder ein
jährlicher Nachweis der Eigenmittel entfällt für einen „Specific Lender License Holder“. Eine
Kombination mit anderen Clearing Lizenzen (z.B. für Eurex Derivate) – mit Ausnahme der Specific
Repo License - ist nicht möglich.
Wie bereits erwähnt, ist es im Fall von Nominalsicherheiten in Wertpapieren notwendig, dass man
mit seiner bilateralen Gegenpartei eine entsprechende Abstimmung über Zentralverwahrer
(Triparty Collateral Agent) und zulässiger Instrumente (Eligibility Profile) vorgenommen hat. Diese
Informationen müssen bereits vor Antragsstellung vorliegen.
3.1 Kapitalanforderungen
Grundsätzlich gelten folgende Mindestanforderungen:
Lizenz
Eigenmittelnachweis
Beitrag zum Clearing-Fonds
GCM - Repo
200 Mio. EUR
5 Mio. EUR
DCM - Repo
50 Mio. EUR
1 Mio. EUR
GCM - SecLend
200 Mio. EUR
5 Mio. EUR
DCM - SecLend
50 Mio. EUR
1 Mio. EUR
* ist nicht für bestehende Clearing Mitglieder möglich
6
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz sind von dem Nachweis der Eigenmittel befreit.
Beispiel:
Die Mindestanforderung für einen SecLend General Clearer beträgt EUR 200 Mio. Eigenmittel.
Wenn das Unternehmen bereits eine Derivate General Clearing Lizenz und die
Mindestanforderung in Höhe von EUR 30 Mio. Eigenmittel nachgewiesen hat, muss das
Unternehmen für eine SecLend General Clearing Lizenz zusätzlich EUR 200 Mio. Eigenmittel, also
insgesamt EUR 230 Mio. nachweisen. Es erfolgt also eine Addition.
Unabhängig von den vorgenannten Mindestanforderungen an die Eigenmittel eines Teilnehmers,
beträgt die tatsächlich nachzuweisende und zu haltende Höhe der Eigenmittel zwanzig Prozent
des 30-tägigen Durchschnitts der „Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate
Clearing Lizenz besteht – Futures Spread Margin Requirement“ oder zwanzig Prozent des 250tägigen Durchschnitts der „Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing
Lizenz besteht – Futures Spread Margin Requirement“ des jeweiligen Clearing-Teilnehmers.
Basierend auf der genannten Berechnungsmethode wird jeweils der ermittelte höhere Betrag
herangezogen.
Übersteigt dieser von der Eurex Clearing AG errechnete Betrag der nachzuweisenden Eigenmittel
die tatsächlichen Eigenmittel in der Bilanz des Teilnehmers, ist der Differenzbetrag (als sog.
„Company Capital“) in Form von Collateral (Geld oder Wertpapiere) auf ein spezielles
Wertpapierdepot zugunsten der Eurex Clearing AG zu hinterlegen.
3.2 Beitrag zum Clearing-Fonds
Der Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds ist nur zu erbringen, wenn der Antragsteller nicht bereits
einen entsprechenden Beitrag zum Clearing-Fonds geleistet hat. Die Höhe zusätzlicher Beiträge
zum Clearing-Fonds der Eurex Clearing AG ist je nach Status der getätigten Transaktionen des
Clearing-Mitglieds unterschiedlich.
Die Gesamt-Margin-Anforderung, welche für die Risikopositionen berechnet wird, findet auch für
die SecLend Transaktionen Anwendung.
Im Rahmen der Dynamisierung wird vierteljährlich überprüft, ob es eine Differenz zwischen dem
Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds (für GCM EUR 5 Mio. und für DCM EUR 1 Mio.) und 7% der
durchschnittlichen „Initial Margin Anforderung“ der letzten 30 oder 250 Tage gibt. Ist dies der Fall,
ist die Differenz zum Clearing-Fonds zusätzlich zu leisten.
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz müssen keinen Beitrag zum Clearing Fonds
leisten.
7
3.3 Aufnahme- und Jahresgebühr Clearing
Neue Clearing-Mitglieder für den SecLend Markt zahlen als General-Clearing-Member (GCM) oder
Direkt-Clearing-Member (DCM) keine einmalige Aufnahme- und Jahresgebühr.
Wenn Sie bereits über eine andere Clearinglizenz (z.B. Derivate) verfügen, ist die Clearing Lizenz
Securities Lending ebenfalls kostenlos.
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz sind ebenfalls von einer einmaligen Aufnahmeund Jahresgebühr befreit.
3.4 Qualified Clearing Staff
Zusätzlich zu dem bereits registrierten Qualified Clearing Staff (QCS), welcher erfolgreich den
Clearer Test mit dem Basis und Repo Modul absolviert hat, muss der QCS auch noch den
SecLend Modul Test bestehen.
3.5 Transaktionsgebühren Clearing
3.5.1 Transaktionsentgelte
Für die Ausführung von Eröffnungs- und Schließungstransaktionen sowie für den täglichen
Marktpreisausgleich hinsichtlich der Nominalsicherheit (Mark to Market) offener
Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabellen
berechnet:
Clearing - Entgelte für Wertpapierdarlehens-Eröffnungstransaktionen
Transaktionen
Fixes Entgelt pro Transaktion
Transaktionswährung EUR
EUR 2,00
Transaktionswährung USD
USD 3,00
Clearing - Entgelte für Wertpapierdarlehens-Schließungstransaktionen
8
Transaktionen
Fixes Entgelt pro Transaktion
Transaktionswährung EUR
EUR 2,00
Transaktionswährung USD
USD 3,00
Clearing - Entgelte für Mark to Market offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Transaktionen
Fixes Entgelt pro offener Transaktion
pro Kalendertag
Transaktionswährung EUR
EUR
0,20
Transaktionswährung USD
USD
0,30
3.5.2 Verwaltungsentgelte
Für die Verwaltung offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet die ECAG Entgelte für
jeden Tag, an dem die Wertpapierdarlehens-Transaktion offen ist. Ein wertbasiertes Entgelt wird
gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet:
Verwaltungsentgelte für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Transaktionen
Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion
Transaktionswährung EUR
0,01 % p.a.
Transaktionswährung USD
0,01 % p.a.
3.5.3 Serviceentgelte
Für jede Annullierung einer Eröffnungstransaktion wird ein fixes Entgelt erhoben.
Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Service
Annullierung einer Transaktion
Fixes Entgelt pro Transaktion
EUR 20,00
Für die Berechnung und Zahlung von Zinsen und Erstattungen wird ein fixes Entgelt pro
Wertpapierdarlehens-Transaktion und Monat erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein
Höchstbetrag festgesetzt.
Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Service
Fixes Entgelt pro
Höchstbetrag monatliches
Transaktion und Monat
Gesamtentgelt pro
Clearing-Mitglied
Berechnung und Zahlung
von Zinsen und
Erstattungen
9
EUR 2,00
EUR 1.000,00
Für jede Neufestlegung von Zinsen und Erstattungen (Re-rate) einer WertpapierdarlehensTransaktion wird ein fixes Entgelt erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein
Höchstbetrag festgesetzt.
Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Service
Fixes Entgelt pro Re-rate
Höchstbetrag monatliches
Gesamtentgelt pro
Clearing-Mitglied
Neufestlegung von Zinsen
und Erstattungen (Re-rate)
EUR 0,50
EUR 1.000,00
Für jede Barausschüttung infolge einer Kapitalmaßnahme auf Darlehenspapiere gemäß Kapitel IX
Ziffer 2.4.1 (1) Clearing-Bedingungen wird pro Wertpapierdarlehens-Transaktion ein fixes Entgelt
erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein Höchstbetrag festgesetzt.
Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Service
Kapitalmaßnahme:
Barausgleich
Fixes Entgelt pro
Höchstbetrag monatliches
Barausschüttung und
Gesamtentgelt pro
Transaktion
EUR 2,00
Clearing-Mitglied
EUR 1.000,00
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG auf der
Website:
www.eurexclearing.com > Regelwerke > Preisverzeichnis
3.6 Technische Anbindung an die Eurex Clearing Systeme
Die technischen Anforderungen sind analog der Eurex Repo Clearing Anbindung. Wenn diese
besteht, bedarf es keiner weiteren Schritte.
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4. Clearing & Settlement
Folgende Anforderungen gelten sowohl für die „Full“ Clearing Lizenz Securities Lending als auch
für die Spezielle Darlehensgeber-Lizenz:
4.1 Wertpapierabwicklungskonten
Folgende Wertpapierabwicklungskonten werden (je nach Wahl der Wertpapierdarlehenspapiere –
Loan Securities) benötigt:
für German Loan Equities:
·
Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und das dazugehörige [CBF(I)] – „6-series“ Konto
und/oder
für Swiss Loan Equities:
·
SegaInterSettle Zurich (SIX SIS)
und/oder
für ESES Loan Equities aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden:
·
ESES - Euroclear Settlement Konto für Euronext-zone Securities
Ein CBF (I)-Konto ist von allen Teilnehmern für German, Swiss und ESES Loan Equities
nachzuweisen, unabhängig von der jeweiligen Clearing-Lizenz, die sie haben.
Für Fixed Income Loan Securities werden folgende Wertpapierabwicklungskonten benötigt:
·
Clearstream Banking Luxembourg (CBL)
oder
·
Clearstream Banking Frankfurt Int. [CBF(I)] – „6-series“
oder
·
11
Euroclear Bank SA/NV
4.2 Cash Konten
Für die Geldabwicklung der SecLend Geschäfte auf der Wertpapierdarlehens (Loan)- und der
Cash-Collateral-Seite werden folgende Cash-Konten benötigt:
EUR: TARGET2 Konto bei einer nationalen Zentralbank in der Eurozone
CHF: Konto bei der Schweizer National Bank (SNB)
USD: Konto bei einer von der Eurex Clearing AG anerkannten Paymentbank (Bank of America,
Citigroup, Deutsche Bank Trust Company Americas (DBTCA), HSBC Bank USA N.A.,
JP Morgan Chase Bank London, Bank of New York Mellon)
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz haben die Möglichkeit, ein Multicurrency Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank nachzuweisen.
Besonderheit Spezielle Darlehensgeber-Lizenz:
Teilnehmer mit spezieller Darlehensgeber-Lizenz dürfen keine Sicherheiten in Form von Geld
(Cash-Collateral) zur Verfügung stellen, so dass die zuvor genannten Geldkonten lediglich für die
Geldabwicklung auf der Wertpapierdarlehens (Loan)-Seite relevant bzw. notwendig sind.
4.3 Dreiparteien-Vertrag (Triparty Collateral Agreement – TPCA)
Neben den notwendigen Wertpapier-Settlement Konten für die Loan Seite, muss für die
Wertpapier-Collateral-Seite (Principal Collateral) der Wertpapierdarlehens-Transaktionen ein
Dreiparteien-Vertrag mit einem Dritt-Sicherheitenverwalter abgeschlossen werden. Mögliche DrittSicherheitenverwalter sind Clearstream Banking Luxembourg und/oder Euroclear Bank SA/NV,
Brüssel.
Die Gegenpartei, mit der man im SecLend Markt handeln möchte, muss dabei Konten beim selben
Dritt-Sicherheitenverwahrer besitzen wie man selbst. Zudem müssen mit jeder Gegenpartei sog.
Collateral Eligilibity Profile vereinbart werden, welche - wie in 2.1 Teilnahmevoraussetzungen
beschrieben- die zulässigen Wertpapiere zur Besicherung der Wertpapierdarlehens-Transaktionen
festlegen.
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4.4 Gebührenkonto
Das Gebührenkonto bleibt bei bereits bestehender Clearing Lizenz unverändert.
4.5 Netting und Shaping
Bitte beachten Sie, dass weder ein Settlement Netting noch ein Shaping der Geschäfte im
SecLend Markt (CCP) stattfindet.
4.6 „Buy-In“ Verfahren
Der im Folgenden beschriebene Buy-in Prozess wird nur bei Loan Securities des Darlehensnehmer aber nicht bei Sicherheitenpapieren, die der Darlehensgeber erhält, angewendet und kann
nicht über das Handelssystem Eurex Repo initiert werden, sondern nur über die Eurex Clearing
AG.
·
Bei einem Fixed-Term Loan initiiert die Eurex Clearing AG automatisch nach 3
Verzugstagen ein sog. „Buy-In“ für den Folgetag.
·
Bei einem Open-Term Loan führt die Eurex Clearing AG ein sog. „Buy-In“ nur auf
schriftlichen Antrag des Darlehensgeber (Lender) aus.
Bitte entnehmen Sie weitere Details zum Buy-In Verfahren den Clearing-Bedingungen.
www.eurexclearing.com > Ressources > Regelwerke > Clearing-Bedingungen
5. Registrierung von Clearing Kontakten
Als Zulassungsvoraussetzung für die Clearing Lizenz Securities Lending registrieren Sie bitte
Clearing Kontakte im Web Portal der Deutschen Börse (Member Section).
Kontakte für folgende Funktionen müssen dabei eingepflegt werden:
13
·
Buy-In
·
Cash Management
·
Collateral Management
·
·
·
·
Corporate Actions
General Management
Income Operations
Risk Management
·
Settlement Operations
·
Default Management Process (DMP) Coordinator
·
Default Management Process (DMP) Coordinator Deputy
·
Compliance Kontakt
·
Emergency Contact
6. Reporting
Für SecLend Geschäfte gibt es folgende zusätzliche CCP Reports:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
CL165 Manufactured Payment Statement
(Beinhaltet eine Aufstellung der getätigten Einkünfte aus Corporate Actions in Verbindung
mit Darlehen)
CL300 Rebate Lending Fee
(Beinhaltet die Rebate und Lending Fee Information für den aktuellen Berechnungszeitraum)
CL200 Loan MTM
(Beinhaltet die entsprechenden Mark to Market Berechnungen pro Darlehen basierend auf
der letzten Mark to Market Berechnung)
CL260 Loan Obligations
(Beinhaltet alle Darlehen deren Term Leg noch nicht komplett abgewickelt ist)
CL290 Street View Records
(Fasst “Single Allocation View Trades” in einem Street View Record zusammen)
TL100 Loan Confirmations
(Beinhaltet die Darlehensbestätigungen, die auf neuen Darlehensanforderungen oder
(Teil-) Re-Allokationen und Aufhebungen beruhen)
TL750 Exposure Reference
(Beinhaltet alle Darlehen, welche mit Wertpapieren besichert sind und eine sog. „Exposure
ID“ beim Dritt-Sicherheitenverwalter haben)
TL760 Loan Maintenance
(Beinhaltet Darlehensänderungen, deren Term Leg noch nicht komplett abgewickelt ist)
TL 770 Loan Returns
(Beinhaltet erhaltene „Recalls“, „Returns“ und zugehörige „Buy-in Requests“)
Weitere Informationen zu den Reports finden Sie unter:
www.eurexclearing.com > log-in zur Member Section > Technology > CCP Releases > CCP 8.2 >
Technical Manuals > CCP Release 8.2 Description of Reports Formatted Layout
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7. Simulation
Um das Handelssystem und die Handelsapplikationen von Eurex Repo sowie das Clearing System
der Eurex Clearing AG kennen zu lernen, bietet Eurex Repo eine Test- und Simulationsumgebung
an. Sie haben hier die Möglichkeit, Testgeschäfte durchzuführen und sofern Sie bereits eine
Anbindung an die Eurex Clearing AG haben, erhalten Sie auch die jeweils von Ihnen angeforderten
Reports zu den Testgeschäften.
Einen Kalender mit möglichen Terminen für eine Handelssystem Simulation finden Sie im Internet
unter:
www.eurexrepo.com > Infocenter > Publications > Topic: Euro Repo Market > Simulation Calendar
Euro Repo and GC Pooling Market
Für weitere Fragen zur Simulation steht Ihnen unser Functional Helpdesk jederzeit gerne zur
Verfügung:
T +41 (0) 43 430 72 20
F +41-(0) 43 430 72 75
E-Mail: [email protected]
15
8. Checkliste
Bitte beachten Sie, dass die Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Abhängig von
Ihrer individuellen Aufstellung bzw. Systemkonfiguration, sind ggf. weitere Formulare und/oder
Nachweise zu erbringen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Eurex Repo Account
Manager.
Nr.
Nachweise + Formulare
1.
Antrag auf Teilnahmeberechtigung am Handel an der Eurex Repo GmbH
2.
3.
Reference Data Sheet for Eurex Repo
Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH
4.
Stammdatenblatt Händler
5.
Application for Admission as Participant at Securities Lending
6.
Antrag auf Erteilung einer Clearing-Lizenz bei der Eurex Clearing AG
7.
Clearing Vereinbarung (Eurex Clearing AG/ Clearing Member)
Nur für Unternehmen mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz: Clearing
Agreement for Securities Lending Transactions with the Holder of a
Specific Lender License
8.
Antrag auf Einrichtung / Löschung / Änderung von Wertpapierdepots und
Clearer-Geldkonten
9.
Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung von CCP Settlement Konten
für Securities Lending
10.
Triparty Collateral Management Formular
11.
Dreiparteien-Vertrag hinsichtlich Wertpapierdarlehens-Transaktionen mit
Clearstream Banking Luxembourg bestehend aus:
a) Side letter Clearstream Banking S.A. for Collateral Receivers
b) Side letter Clearstream Banking S.A. for Collateral Givers
c) Appendix A – Clearstream Banking S.A. incl. Collateral Management
Service Agreement (CMSA)
d) Clearstream Pledge Agreement – Lender CM
e) Triparty Collateral Agent – Power of Attorney – Clearstream Banking
S.A.
und/oder
Euroclear Bank SA/NV bestehend aus:
a) Side letter – Euroclear Bank
b) Euroclear Pledge Agreement (Lender CM)
16
Erledigt am:
Nr.
12.
Nachweise + Formulare
Nur für Unternehmen mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz:
Clearstream Banking Luxembourg
a) Clearstream Pledge Agreement – Specific Lender
b) Side letter Clearstream Banking S.A. for Collateral Receivers
c) Appendix A – Clearstream Banking S.A. incl. Collateral Management
Service Agreement (CMSA)
e) Triparty Collateral Agent – Power of Attorney – Clearstream Banking
S.A.
und/oder
Euroclear Bank SA/NV
a) Side letter – Euroclear Bank
b) Euroclear Pledge Agreement (Lender CM)
13.
Soweit noch nicht vorhanden und aufgesetzt:
Vollmacht für Clearstream Banking Frankfurt und/oder Clearstream
Banking Luxembourg und/oder SegaInterSettle Zurich (SIX SIS) und/oder
Euroclear Bank SA/NV und/oder Euroclear Belgien, Frankreich,
Niederlande
14.
Soweit noch nicht vorhanden und aufgesetzt:
Target2 Formular 2002
Abbuchungsauftrag für ein Konto bei der Schweizer National Bank (SNB).
Abbuchungsauftrag für ein Konto bei einer von der Eurex Clearing AG
anerkannten Paymentbank (Bank of America, Citibank N.A., Deutsche
Bank Trust Company Americas (DBTCA), HSBC Bank USA N.A., JP
Morgan Chase N.A., Bank of New York Mellon)
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz haben die Möglichkeit,
ein Multicurrency Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
nachzuweisen.
15.
Auftrag zur Einrichtung von Benutzerkennungen im CCP (@X-PERT)
16.
Handelsregisterauszug nach neuestem Stand (beglaubigte Kopie)
17.
Bestätigung, dass das Unternehmen im Heimatstaat einer
Finanzmarktaufsicht unterstellt ist und gemäß dem Recht seines Sitzstaats
ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma entsprechend der Definition in
Artikel 1, Abs 1 + 2 und Artikel 4, Abs 1 der Richtlinie des Rates über
Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG („MiFID“) (Nachweis) ist
18.
19.
Unterschriftenverzeichnis (Nachweis)
KYC Unterlagen wie z.B. Anti-Money Laundering und Anti-Terrorist
Financing Fragebogen und Sanktionsbestätigung.
20.
Registrierung eines mindestens eines Qualifizierten Clearing Mitarbeiters
(QCS) mit erfolgreich absolvierten Basis und SecLend Modul.
17
Erledigt am:
9. Weitere Informationen und Richtlinien
·
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH
www.eurexrepo.com > Rules and Regulations
·
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG
www.eurexclearing.com > Regelwerke
·
Clearstream Functional Service Description
Bitte kontaktieren Sie Ihren Clearstream Sales Manager
18
10. Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für die Eurex Repo Märkte freuen sich über Ihren Anruf.
Eurex Repo Account Management
Bettina Kilian T + 49-(0) 69-211-13183
Simon Gzyl T + 49-(0) 69-211-13294
[email protected]
[email protected]
Eurex Clearing CCP
Eurex Clearing Risk Operations
T +49 (0)69-211-11940
T +49 (0)69-211-12452
F +49 (0)69-211-11401
F +49 (0)69-211-18440
[email protected]
[email protected]
Eurex Repo Funktionales Helpdesk
Eurex Repo Technisches Helpdesk
T +41(0)43 430 72 20
T +41 (0)43 430 72 40
F +41(0)43 430 72 75
F +41 (0)43 430 72 80
[email protected]
[email protected]
Clearstream Banking
Global Securities Financing – Sales
42 Avenue JF Kennedy
L - 1855 Luxembourg
Heidi Reiles T +352-243-36361
Nicole Sattinger T +49 69 2 11-1 22 92
[email protected]
[email protected]
www.eurexrepo.com
19
www.clearstream.com