Guthabenverwaltung

Ansprechpartner
Marcus Repp
Leitung Schulen & Kitas
Fachberater Biogastronomie
Telefon: +49 (0)69-6783057-21
Telefax: +49 (0)69-6783057-99
[email protected]
www.fps-catering.de
An alle Schülerinnen und Schüler,
Eltern und Lehrer in Rüsselsheim
Datum 02.04.2015
Guthabenverwaltung zur Bezahlung des Schulessens ab 4. Mai 2015
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrtes Kollegium,
wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 4. Mai 2015 die Bezahlung des Schulessens auf eine
Guthabenverwaltung umgestellt wird. Die bisherige Bezahlung über das Lastschriftverfahren wird zu diesem
Stichtag eingestellt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Schulessen bzw. die Vorbestellung über unser
Online-Bestellsystem „Liebigmensaservice“ somit nur noch möglich sein wird, wenn Ihr Guthaben
entsprechend aufgeladen ist.
Zu Ende April 2015 erlischt die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung. Alle weiteren Vertragsbestandteile zur
Mittagsverpflegung behalten ihre Gültigkeit.
Wie laden Sie das Guthaben auf?
Das Aufladen erfolgt durch Überweisung auf das folgende Bankkonto:
FPS Catering GmbH & Co. KG
Kreditinstitut: Hypovereinsbank
BIC: HYVEDEMM430
IBAN: DE85503201910024132919
Aufgrund unserer Mahlzeiten-Bestellfrist muss die Überweisung immer bis spätestens Montag auf unserem
Konto eingegangen sein, damit Ihr Kind in der Folgewoche am Essen teilnehmen kann. Bitte beachten Sie
dabei die Bearbeitungsdauer durch die Bank und unsere Buchhaltung und tätigen die Überweisung mit
entsprechendem Vorlauf.
Beispiel: Für ein Essen am 4. Mai muss der Betrag bis zum 27. April auf unserem Konto verbucht sein.
Ab dem 1. April 2015 können Sie auf das angegebene Bankkonto überweisen. Aufgrund des Feiertags am
1. Mai 2015 empfehlen wir Ihnen, die erste Überweisung bis spätestens zum 20. April 2015 durchzuführen.
WICHTIG:
Damit Ihre Überweisung richtig zugeordnet werden kann, muss unbedingt die Teilnehmernummer Ihres
Kindes angeführt werden. Bitte geben Sie diese immer im Feld Verwendungszweck an. Bitte beachten Sie,
dass jedes Kind eine eigene Teilnehmernummer hat. Haben Sie mehrere Kinder an einer oder mehreren
Schulen zum Essen angemeldet,tätigen Sie bitte für jedes Kind eine separate Überweisung bzw. richten Sie
bitte für jedes Kind einen separaten Dauerauftrag ein. Es ist nicht möglich, mit einem einzigen
Dauerauftrag ein Guthaben für mehrere Teilnehmer zu verwalten.
Ihre Teilnehmernummer für
Max Mustermann:
Teilnehmer ID
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmernummer ersetzt künftig die Antragsnummer, die ein Bestandteil der LoginDaten zur Verwaltung des Online-Accounts ist. Ihr Passwort (fünfstellige Zahl) bleibt bestehen. Sollten Sie Ihr
Passwort verlegt haben, so melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen ein neues zuteilen können.
Wieviel Geld sollten Sie überweisen?
Damit Ihr Guthaben immer ausreicht, ist es sinnvoll, gleich den Betrag für einen längeren Zeitraum, z.B. für
einen Monat, zu überweisen. Je nach Betrag pro Essen und je nachdem, wie oft Ihr Kind pro Woche am
Schulessen teilnimmt, ergibt sich der Gesamtbetrag pro Woche bzw. pro Monat. Wir empfehlen Ihnen, einen
monatlichen Dauerauftrag über den entsprechenden Betrag einzurichten.
Beispielrechnung bei einem Betrag von 3,82 € pro Essen:
Teilnahme
pro Woche
1
2
3
4
5
Betrag pro Woche
Betrag ca.pro Monat
3,82 €
7,64 €
11,46 €
15,28 €
19,10 €
15,28 €
30,56 €
45,84 €
61,12 €
76,40 €
Wie können Sie den aktuellen Stand Ihres Guthabens prüfen?
Über Ihren Online-Account im Mahlzeitenbestellsystem Liebigmensaservice können Sie jederzeit den aktuellen
Stand Ihres Guthabens prüfen und sehen, wie viele Essensteilnahmen mit dem vorhandenen Guthaben noch
möglich sind. Sollten Sie über keinen Online-Account verfügen, so können Sie uns zur Abfrage Ihres aktuellen
Guthabens jeden Mittwoch zwischen 10:00 und 11:00 Uhr telefonisch unter 069 / 6783057-26 erreichen.
Was passiert, wenn das Guthaben aufgebraucht ist?
Sollte Ihr Konto kein ausreichendes Guthaben aufweisen, kann Ihr Kind nicht am Mittagessen teilnehmen. Bitte
beachten Sie, dass der automatische Ausschluss vom Essen so lange aufrechterhalten wird, bis wieder ein
ausreichendes Guthaben bei uns verbucht werden konnte.
Was ist zu tun, wenn Sie eine Kostenübernahmeerklärung (Bildung und Teilhabe) zur Teilnahme am
Mittagessen haben?
Sofern Sie ein Anrecht auf Ermäßigung zum Mittagessen haben (Jobcenter, Wohngeldstelle), senden Sie bitte
eine Kopie Ihrer Kostenübernahmeerklärung (per Post, Fax oder E-Mail) direkt an FPS Catering:
per Post:
FPS Catering
Abteilung Schulen und Kitas
Ferdinand-Porsche-Str. 17-19
60386 Frankfurt
per Fax: 069 / 678 3057 99
per E-Mail : [email protected]
Diese Kostenübernahmeerklärung wird in unserem Abrechnungssystem hinterlegt.
Bitte beachten Sie: Es bleibt in diesem Fall ein Eigenanteil von 1,00€ pro gebuchtem Mittagessen/Tag von
Ihnen zu zahlen. Bitte denken Sie daran, uns die Folgebescheinigungen rechtzeitig zukommen zu lassen.
Somit ist gewährleistet, dass Ihr Kind dauerhaft am ermäßigten Mittagessen teilnehmen kann.
Wie gehen Sie bei einer Kündigung vor?
Eine Kündigung der Mittagsverpflegung ist in schriftlicher Form (per Post, Fax oder E-Mail) jederzeit mit einer
Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich, sofern seitens der Schule / Betreuungseinrichtung keine
anderen Kündigungsfristen einzuhalten sind.
per Post:
FPS Catering
Abteilung Schulen und Kitas
Ferdinand-Porsche-Str. 17-19
60386 Frankfurt
per Fax: 069 / 678 3057 99
per E-Mail : [email protected]
Bitte denken Sie daran, im Falle einer Abmeldung vom Schulessen auch Ihren Dauerauftrag zu kündigen, um
weitere Kosten zu vermeiden. Im Falle einer Überzahlung Ihres Guthabens erhalten Sie das zu viel eingezahlte
Geld selbstverständlich von uns zurück.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag
bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 069 / 6783057-20.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Repp
Leitung Schulen & Kitas
Fachberater für Bio-Gastronomie
FPS CATERING GmbH & Co. KG