Beschluss 203/1 E – 1/15

DAS PRÄSIDIUM
DES FINANZGERICHTS RHEINLAND-PFALZ
Az.: 203/1 E – 1/15
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67433 Neustadt/Weinstr.
den 14. April 2015
Beschluss
1. Änderung der Geschäftsverteilung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz für das
Geschäftsjahr 2015
Aus Anlass des Dienstantritts des Präsidenten des Finanzgerichts Dr. Mildner und seiner
Erklärung, sich als Vorsitzender dem 4. Senat anzuschließen, wird die Geschäftsverteilung
mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
1. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Amendt scheidet aus dem 4. Senat aus. Er
wird dem 3. Senat zugewiesen und übernimmt dessen Vorsitz.
Soweit Vorsitzender Richter am Finanzgericht Amendt sowohl dem 3. als auch dem
1. Senat angehört, geht die Erledigung seiner Aufgaben im 3. Senat seinen Aufgaben
im 1. Senat vor.
2. Richter am Finanzgericht Niesen scheidet aus dem 4. Senat aus. Er wird dem
1. Senat zugewiesen.
3. Ersatzrichter des 2. Senats sind
Richter am Finanzgericht Gebel
Richter am Finanzgericht Niesen
4. Ersatzrichter des 5. Senats sind
Richter am Finanzgericht Wick
Richter am Finanzgericht Michalek-Riehl
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5. Die beim 4. Senat anhängigen Streitsachen sowie die zukünftig eingehenden
Streitsachen wegen Umsatzsteuer, soweit über eine umsatzsteuerrechtliche Frage zu
entscheiden ist, gehen vom 4. Senat auf den 3. Senat über.
Hiervon betroffen sind die Streitsachen der Finanzämter
Bad Kreuznach
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kaiserslautern
Mainz-Mitte
Mainz-Süd
Montabaur-Diez
Neustadt/Wstr.
Neuwied
Simmern-Zell
St. Goarshausen-St. Goar
Wittlich
6. Die beim 4. Senat anhängigen Streitsachen und zukünftig eingehenden Streitsachen
aus dem Bezirk des Finanzamts Simmern-Zell sowie wegen Kraftfahrzeugsteuer und
das Verfahren 4 V 2659/12 gehen von 4. Senat auf den 1. Senat über.
7. Die anhängigen Streitsachen gegen die frühere Familienkasse Bad Kreuznach mit
den Anfangsbuchstaben L – Z des Familiennamens der Klägerin oder des Klägers,
die
seit
dem
01. Juli
2013
eingegangenen
und
zukünftig
eingehenden
Kindergeldsachen mit den Anfangsbuchstaben G – H des Familiennamens der
Klägerin oder des Klägers
sowie die anhängigen und in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis zum 01. Juli 2013
eingegangenen
Streitsachen
wegen
sonstiger
Kindergeldsachen,
die
nicht
Streitsachen der früheren Familienkassen Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz,
Landau, Neuwied und Trier betreffen,
gehen vom 4. Senat auf den 1. Senat über.
8. Von den unter den Nrn. 5. bis 7. vorgenommenen Zuweisungen werden die
Streitsachen ausgenommen, in denen vom Senat bereits ein Termin zur mündlichen
Verhandlung bestimmt ist.
gez. Dr. Mildner
gez. Michalek-Riehl
gez. Dr. Hildesheim
gez. Riehl
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gez. Sobotta