DAS PRÄSIDIUM DES FINANZGERICHTS RHEINLAND-PFALZ Az.: 203/1 E – 1/15 ----------------------------------------------------------------- 67433 Neustadt/Weinstr. den 14. April 2015 Beschluss 1. Änderung der Geschäftsverteilung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz für das Geschäftsjahr 2015 Aus Anlass des Dienstantritts des Präsidenten des Finanzgerichts Dr. Mildner und seiner Erklärung, sich als Vorsitzender dem 4. Senat anzuschließen, wird die Geschäftsverteilung mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: 1. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Amendt scheidet aus dem 4. Senat aus. Er wird dem 3. Senat zugewiesen und übernimmt dessen Vorsitz. Soweit Vorsitzender Richter am Finanzgericht Amendt sowohl dem 3. als auch dem 1. Senat angehört, geht die Erledigung seiner Aufgaben im 3. Senat seinen Aufgaben im 1. Senat vor. 2. Richter am Finanzgericht Niesen scheidet aus dem 4. Senat aus. Er wird dem 1. Senat zugewiesen. 3. Ersatzrichter des 2. Senats sind Richter am Finanzgericht Gebel Richter am Finanzgericht Niesen 4. Ersatzrichter des 5. Senats sind Richter am Finanzgericht Wick Richter am Finanzgericht Michalek-Riehl -2- 5. Die beim 4. Senat anhängigen Streitsachen sowie die zukünftig eingehenden Streitsachen wegen Umsatzsteuer, soweit über eine umsatzsteuerrechtliche Frage zu entscheiden ist, gehen vom 4. Senat auf den 3. Senat über. Hiervon betroffen sind die Streitsachen der Finanzämter Bad Kreuznach Bad Neuenahr-Ahrweiler Kaiserslautern Mainz-Mitte Mainz-Süd Montabaur-Diez Neustadt/Wstr. Neuwied Simmern-Zell St. Goarshausen-St. Goar Wittlich 6. Die beim 4. Senat anhängigen Streitsachen und zukünftig eingehenden Streitsachen aus dem Bezirk des Finanzamts Simmern-Zell sowie wegen Kraftfahrzeugsteuer und das Verfahren 4 V 2659/12 gehen von 4. Senat auf den 1. Senat über. 7. Die anhängigen Streitsachen gegen die frühere Familienkasse Bad Kreuznach mit den Anfangsbuchstaben L – Z des Familiennamens der Klägerin oder des Klägers, die seit dem 01. Juli 2013 eingegangenen und zukünftig eingehenden Kindergeldsachen mit den Anfangsbuchstaben G – H des Familiennamens der Klägerin oder des Klägers sowie die anhängigen und in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis zum 01. Juli 2013 eingegangenen Streitsachen wegen sonstiger Kindergeldsachen, die nicht Streitsachen der früheren Familienkassen Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Neuwied und Trier betreffen, gehen vom 4. Senat auf den 1. Senat über. 8. Von den unter den Nrn. 5. bis 7. vorgenommenen Zuweisungen werden die Streitsachen ausgenommen, in denen vom Senat bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist. gez. Dr. Mildner gez. Michalek-Riehl gez. Dr. Hildesheim gez. Riehl - - gez. Sobotta
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