Beschlussvorlage

GEMEINDE SEELBACH
Öffentliche Sitzung am
Amt:
Sachbearbeiter:
Datum
1.
Beschlussvorlage
Gemeinderat
27. April 2015
Hauptamt
Herr Weber
16. April 2015
Tagesordnungspunkt:
Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
a) Festsetzung des Wahltages
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
c) Festlegung der öffentlichen Ausschreibung und der Bewerbungsfrist
d) Text der Stellenausschreibung
e) Öffentliche Kandidatenvorstellung
2.
Beschlussvorschlag:
a) Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 06. Dezember 2015, festgelegt.
Falls ein zweiter Wahlgang (Neuwahl) erforderlich wird, so wird dafür Sonntag, 20. Dezember
2015 festgelegt.
b) Der Gemeindewahlausschuss wird folgendermaßen besetzt:
Vorsitzender:
1. Bürgermeisterstellvertreter Franz Griesbaum
Stellv. Vorsitzender: 2. Bürgermeisterstellvertreter Wolfgang Himmelsbach
Beisitzer:
3. Bürgermeisterstellvertreter Jürgen Deusch
Stellvertreter
Beisitzer:
Stellvertreter:
Vorschlag CDU-Fraktion
Vorschlag SPD-Fraktion
Vorschlag FBL-Fraktion
Dem Gemeindewahlausschuss werden die Aufgaben des Briefwahlausschusses übertragen.
c) Die Öffentliche Ausschreibung der Stelle erfolgt am Freitag, 25. September 2015 (Amtsblatt
der Gemeinde Seelbach, bw-woche – Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Lahrer Zeitung
und Badische Zeitung). Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, 09. November 2015, im
Falle eines 2. Wahlgangs auf Mittwoch, 09. Dezember 2015 festgelegt.
d) Als Text der Stellenausschreibung wird der in Anlage 1 vorgeschlagene Text festgelegt.
e) Den Bewerbern soll Gelegenheit gegeben werden, sich in einer öffentlichen Kandidatenvorstellung der Gemeinde vorzustellen. Diese könnte am Montag, 30. November 2015 im Bürgerhaus im Klostergarten stattfinden. Näheres legt der Gemeindewahlausschuss fest.
3.
Begründung:
Die 8-jährige Amtszeit von Bürgermeister Thomas Schäfer endet am 17. Februar 2016.
Deshalb ist eine Bürgermeisterwahl durchzuführen.
a) Festlegung des Wahltermins
Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei
Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag wird
vom Gemeinderat bestimmt und muss ein Sonntag sein (§47 Abs. 1 GemO i.V.m. §2 Abs. 2
KomWG). Entsprechend muss die Wahl zwischen dem 17. November 2015 und dem 17. Januar
2016 stattfinden. Eine nach § 45 Abs. 2 GemO evtl. erforderliche Neuwahl (2. Wahlgang) darf
frühestens am 2. Sonntag und spätestens am 4. Sonntag nach der ersten Wahl stattfinden.
Als Wahltermin wird Sonntag, 06. Dezember 2015, als Termin für einen eventuellen 2. Wahlgang
(Neuwahl) wird Sonntag, 20. Dezember 2015 vorgeschlagen.
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 KomWG)
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung
des Wahlergebnisses. Er besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte (§11 Abs. 4
KomWG). Als Schriftführer werden Bau- und Umweltamtsleiter Manfred Uhl und als stellv.
Schriftführer Kämmerer Wolfgang Mech bestellt.
Es wird vorgeschlagen, bei der Besetzung des Gemeindewahlausschuss paritätisch jede Fraktion des Gemeinderates zu berücksichtigen. Die Fraktionen werden gebeten, jeweils einen Beisitzer und dessen Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss zu benennen.
Dem Gemeindewahlausschuss sollen weiter die Aufgaben des Briefwahlausschusses übertragen
werden.
c) Festlegung der öffentlichen Ausschreibung (§ 47 GemO)
Gemäß § 47 Abs. 2 GemO muss die öffentliche Ausschreibung der Wahl spätestens 2 Monate
vor dem Wahltag (also spätestens am 06. Oktober 2015) erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Seelbach, den beiden
hiesigen Tageszeitungen (Badische Zeitung und Lahrer Zeitung) und in der Zeitschrift „bw-woche
– Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ vorzunehmen. Als Tag der Veröffentlichung wird
Freitag, 25. September 2015 vorgeschlagen.
Die Frist für die Einreichung der Bewerbung beginnt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 KomWG am Tag
nach der Stellenausschreibung, also am 26. September 2015. Das Ende der Einreichungsfrist
darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgelegt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 3
KomWG), dies wäre der 09. November 2015. Es wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, 09. November 2015 festzulegen.
Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen bei einer erforderlichen Neuwahl beginnt gemäß §
10 Abs. 2 Satz 1 KomWG am ersten Werktag nach der ersten Wahl (also am 07. Dezember
2015); ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten
Wahl festgelegt werden. Für eine erforderliche Neuwahl wird als Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist der 09. Dezember 2015 vorgeschlagen.
d) Text der Stellenausschreibung
Als Text für die Stellenausschreibung wird der in der Anlage 1 aufgeführte Text vorgeschlagen,
der dem Muster entspricht und auch bei anderen Gemeinden üblich ist.
e) Öffentliche Kandidatenvorstellung der Gemeinde
Es wird vorgeschlagen, auch eine öffentliche Kandidatenvorstellung der Gemeinde zu machen.
Fristen sind hier nicht zu beachten, jedoch ist es üblich, diese ca. 1-2 Woche vor dem Wahltag
durchzuführen. Eine Kollision mit anderen Veranstaltungen sollte vermieden werden, weshalb als
Termin Montag, 30. November 2015 vorgeschlagen wird.
4.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
5.
Beratungsergebnis
...... Ja-Stimmen
...... Nein-Stimmen
...... Enthaltungen
O
lt. Beschlussvorschlag
O
abweichender Beschluss: