GEMEINDE SEELBACH Öffentliche Sitzung am Amt: Sachbearbeiter: Datum 1. Beschlussvorlage Gemeinderat 27. April 2015 Hauptamt Herr Weber 16. April 2015 Tagesordnungspunkt: Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Festlegung der öffentlichen Ausschreibung und der Bewerbungsfrist d) Text der Stellenausschreibung e) Öffentliche Kandidatenvorstellung 2. Beschlussvorschlag: a) Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 06. Dezember 2015, festgelegt. Falls ein zweiter Wahlgang (Neuwahl) erforderlich wird, so wird dafür Sonntag, 20. Dezember 2015 festgelegt. b) Der Gemeindewahlausschuss wird folgendermaßen besetzt: Vorsitzender: 1. Bürgermeisterstellvertreter Franz Griesbaum Stellv. Vorsitzender: 2. Bürgermeisterstellvertreter Wolfgang Himmelsbach Beisitzer: 3. Bürgermeisterstellvertreter Jürgen Deusch Stellvertreter Beisitzer: Stellvertreter: Vorschlag CDU-Fraktion Vorschlag SPD-Fraktion Vorschlag FBL-Fraktion Dem Gemeindewahlausschuss werden die Aufgaben des Briefwahlausschusses übertragen. c) Die Öffentliche Ausschreibung der Stelle erfolgt am Freitag, 25. September 2015 (Amtsblatt der Gemeinde Seelbach, bw-woche – Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Lahrer Zeitung und Badische Zeitung). Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, 09. November 2015, im Falle eines 2. Wahlgangs auf Mittwoch, 09. Dezember 2015 festgelegt. d) Als Text der Stellenausschreibung wird der in Anlage 1 vorgeschlagene Text festgelegt. e) Den Bewerbern soll Gelegenheit gegeben werden, sich in einer öffentlichen Kandidatenvorstellung der Gemeinde vorzustellen. Diese könnte am Montag, 30. November 2015 im Bürgerhaus im Klostergarten stattfinden. Näheres legt der Gemeindewahlausschuss fest. 3. Begründung: Die 8-jährige Amtszeit von Bürgermeister Thomas Schäfer endet am 17. Februar 2016. Deshalb ist eine Bürgermeisterwahl durchzuführen. a) Festlegung des Wahltermins Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag wird vom Gemeinderat bestimmt und muss ein Sonntag sein (§47 Abs. 1 GemO i.V.m. §2 Abs. 2 KomWG). Entsprechend muss die Wahl zwischen dem 17. November 2015 und dem 17. Januar 2016 stattfinden. Eine nach § 45 Abs. 2 GemO evtl. erforderliche Neuwahl (2. Wahlgang) darf frühestens am 2. Sonntag und spätestens am 4. Sonntag nach der ersten Wahl stattfinden. Als Wahltermin wird Sonntag, 06. Dezember 2015, als Termin für einen eventuellen 2. Wahlgang (Neuwahl) wird Sonntag, 20. Dezember 2015 vorgeschlagen. b) Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 KomWG) Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte (§11 Abs. 4 KomWG). Als Schriftführer werden Bau- und Umweltamtsleiter Manfred Uhl und als stellv. Schriftführer Kämmerer Wolfgang Mech bestellt. Es wird vorgeschlagen, bei der Besetzung des Gemeindewahlausschuss paritätisch jede Fraktion des Gemeinderates zu berücksichtigen. Die Fraktionen werden gebeten, jeweils einen Beisitzer und dessen Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss zu benennen. Dem Gemeindewahlausschuss sollen weiter die Aufgaben des Briefwahlausschusses übertragen werden. c) Festlegung der öffentlichen Ausschreibung (§ 47 GemO) Gemäß § 47 Abs. 2 GemO muss die öffentliche Ausschreibung der Wahl spätestens 2 Monate vor dem Wahltag (also spätestens am 06. Oktober 2015) erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Seelbach, den beiden hiesigen Tageszeitungen (Badische Zeitung und Lahrer Zeitung) und in der Zeitschrift „bw-woche – Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ vorzunehmen. Als Tag der Veröffentlichung wird Freitag, 25. September 2015 vorgeschlagen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbung beginnt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung, also am 26. September 2015. Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgelegt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG), dies wäre der 09. November 2015. Es wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, 09. November 2015 festzulegen. Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen bei einer erforderlichen Neuwahl beginnt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 KomWG am ersten Werktag nach der ersten Wahl (also am 07. Dezember 2015); ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgelegt werden. Für eine erforderliche Neuwahl wird als Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist der 09. Dezember 2015 vorgeschlagen. d) Text der Stellenausschreibung Als Text für die Stellenausschreibung wird der in der Anlage 1 aufgeführte Text vorgeschlagen, der dem Muster entspricht und auch bei anderen Gemeinden üblich ist. e) Öffentliche Kandidatenvorstellung der Gemeinde Es wird vorgeschlagen, auch eine öffentliche Kandidatenvorstellung der Gemeinde zu machen. Fristen sind hier nicht zu beachten, jedoch ist es üblich, diese ca. 1-2 Woche vor dem Wahltag durchzuführen. Eine Kollision mit anderen Veranstaltungen sollte vermieden werden, weshalb als Termin Montag, 30. November 2015 vorgeschlagen wird. 4. Finanzielle Auswirkungen: -keine- 5. Beratungsergebnis ...... Ja-Stimmen ...... Nein-Stimmen ...... Enthaltungen O lt. Beschlussvorschlag O abweichender Beschluss:
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