BKW GRUPPE Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2015 Inhaltsverzeichnis 2 Traktandenliste und Anträge des Verwaltungsrats 4 Aktionärsbrief 6 Kommentar zum Jahresergebnis 7 Konzernrechnung BKW Gruppe 14 Jahresrechnung BKW AG 18 Vergütungsbericht 24 Totalrevision der Statuten 38 Profile der VR-Kandidaten 40 Unabhängiger Stimmrechtsvertreter und Revisionsstelle 41 Organisatorische Hinweise Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär Im Namen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung lade ich Sie herzlich zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung der BKW AG ein. Aufgrund der zahlreichen Traktanden werden wir eine Stunde früher beginnen als bisher. 8. Mai 2015 BERNEXPO, Halle 3.2, am Guisanplatz in Bern 08.00 Uhr 09.00 Uhr 12.00 Uhr Türöffnung Beginn der ordentlichen Generalversammlung Apéro und Mittagessen In dieser Broschüre erhalten Sie neben der Traktandenliste auch die für die einzelnen Traktanden relevanten Informationen. Zu Ihrer leichteren Orientierung haben wir bei den Traktanden einen Verweis auf die jeweilige Unterlage eingefügt; die Suche im Jahresbericht oder im Finanzbericht ist nicht mehr erforderlich. Die organisatorischen Hinweise finden Sie ganz hinten in dieser Broschüre. Wir hoffen, dieser neue Ansatz findet Ihren Zuspruch, und freuen uns, wenn wir Sie an der ordentlichen Generalversammlung 2015 begrüssen dürfen. Mit den besten Grüssen Urs Gasche Verwaltungsratspräsident 2 EINLADUNG GV 2015 Traktandenliste und Anträge des Verwaltungsrats 1.Genehmigung Jahresbericht, Konzernrechnung und Jahresrechnung für das Jahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Konzernrechnung auf S. 7 ff. und die Jahresrechnung 2014 auf S. 14 ff. zu genehmigen. Falls die Generalversammlung diesem Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmt, wird die Dividende von 1.60 CHF ab dem 15. Mai 2015, nach Abzug von 35 Prozent Verrechnungssteuer, netto mit 1.04 CHF pro Aktie spesenfrei ausbezahlt. 5.Totalrevision der Statuten 2.Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2014 Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2014 auf S. 18 ff. zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. b) Revision der Statuten Der Verwaltungsrat beantragt, den Wortlaut der Statuten entsprechend dem Vorschlag auf S. 25 ff. anzupassen. 3.Entlastung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4.Verwendung des Bilanzgewinns 2014 Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verteilung des Gewinns. CHF Dividende von 1.60 CHF je dividendenberechtigte Aktie 1 Vortrag auf neue Rechnung Total 1 a) Änderung des Gesellschaftszwecks Der Verwaltungsrat beantragt, den Wortlaut von Artikel 2 der Statuten entsprechend dem Vorschlag auf S. 25 ff. zu ergänzen. 77 548 603 154 269 897 231 818 500 Auf von der BKW AG gehaltenen eigenen Aktien wird keine Dividende ausgeschüttet. Somit beläuft sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung auf 48 467 877 Stück. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Dividende berechtigt, ist der 11. Mai. Ab dem 12. Mai werden die Aktien ex Dividende gehandelt. Wären sämtliche Aktien dividendenberechtigt, so würde die Dividendenzahlung 84 480 000 CHF und der Vortrag auf die neue Rechnung 147 338 500 CHF betragen. 6.Genehmigung der an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung auszurichtenden Vergütungen in der Vergütungsperiode 2015/2016 a) Vergütung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag von maximal 1 500 000 CHF für die Vergütungen des Verwaltungsrats im Mandatsjahr 2015/2016 zu genehmigen. b) Vergütung der Konzernleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag von maximal 5 900 000 CHF für die Vergütungen der Konzernleitung im Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) 2016 zu genehmigen. EINLADUNG GV 2015 | T R A K TA N D E N L I ST E U N D A N T R ÄG E 7.Wahlen a) Verwaltungsrat (vgl. Profile S. 38 ff.) Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016 – die folgenden bisherigen Mitglieder je einzeln wieder in den Verwaltungsrat zu wählen: Urs Gasche, Hartmut Geldmacher, Kurt Rohrbach, Marc-Alain Affolter, Georges Bindschedler, Kurt Schär, Roger Baillod – Herrn Dominique Gachoud neu in den Verwaltungsrat zu wählen. b) Präsident des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, Herrn Urs Gasche als Präsidenten des Verwaltungsrats wiederzuwählen. c) Vergütungs- und Nominationsausschuss Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, die folgenden bisherigen Mitglieder je einzeln in den Vergütungs- und Nominationsausschuss des Verwaltungsrats zu wählen: Urs Gasche, Barbara EggerJenzer und Georges Bindschedler. Der Vergütungs- und Nominationsausschuss entspricht dem bisherigen Nominations- und Entschädigungsausschuss. d) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter (S. 40) Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, Herrn Notar Andreas Byland, Bern, zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wählen. e) Revisionsstelle (S. 40) Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Ernst & Young AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015. Ab dem 7. April 2015 steht Ihnen der Geschäftsbericht auch online zur Verfügung: www.bkw.ch/gb2014 3 4 EINLADUNG GV 2015 Aktionärsbrief Die Umsetzung der Strategie der BKW Gruppe 1 ist auf gutem Weg. Wir haben 2014 unser Energiegeschäft gestärkt, unsere Netze entwickelt und unser Dienstleistungsportfolio ausgebaut. Neben der zuverlässigen Stromversorgung rund um die Uhr können wir unseren Kundinnen und Kunden heute eine umfassende Palette an Infrastruktur- und Energiedienstleistungen anbieten. Kurz: Die «neue» BKW nimmt immer mehr Gestalt an. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren Im letztjährigen Geschäftsbericht war an dieser Stelle von den fundamentalen Umwälzungen der europäischen Energielandschaft die Rede. Ein Jahr später müssen wir konstatieren: Die Situation hat sich nicht entspannt. Die Verwerfungen in der Stromwirtschaft – ausgelöst durch die Subventionierung einzelner Produktionstechnologien und die Verdrängung der «klassischen» Stromproduktion aus dem Markt – halten an. Die Preise an der europäischen Strombörse verharren auf historisch tiefem Niveau. Jedes Land folgt seinem eigenen Weg, um den fundamentalen Umbruch des Energiesystems zu bewältigen. Für uns ist heute vor allem jene der Schweiz, von Deutschland, Italien und Frankreich von Bedeutung. Der Weg der Schweiz hat sich im Zuge der Energiedebatte im Nationalrat zwar konkretisiert. Noch sind aber viele Fragen offen. Schliesslich wird auch der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, Spuren hinterlassen. Dennoch – und das ist mit Blick auf die Branche keine Selbstverständlichkeit – können wir auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurückblicken und Ihnen mit Stolz ein sehr gutes Ergebnis präsentieren. Wir denken Energie neu – und handeln entsprechend Kern unserer starken Marktposition ist die Tatsache, dass wir den weltweiten Trend zu erneuerbaren Energien und zum effizienteren Umgang mit Ressourcen, vor allem aber auch die Geschäftschancen des daraus erwachsenden Infrastrukturund Energieeffizienzmarktes früh erkannt haben. Wir haben rasch die richtigen Weichen gestellt und einen tief greifenden Richtungswechsel vollzogen. Das Energiegeschäft stärken, die Netze entwickeln, unsere Dienstleistungen ausbauen: Das ist unsere Antwort auf die Herausforderungen des Marktumfeldes. Wir investieren in den Werterhalt und 1 Die BKW Gruppe besteht aus der BKW AG und ihren Konzerngesellschaften. Für eine bessere Lesbarkeit wird sie im Folgenden nur noch BKW genannt. Wo spezifisch die BKW AG oder die BKW Energie AG gemeint ist, wird dies ausdrücklich erwähnt. EINLADUNG GV 2015 | die Weiterentwicklung unserer Produktions- und Versorgungsinfrastruktur. Weil wir überzeugt sind, dass es auch in Zukunft Grosskraftwerke brauchen wird. Und weil die Bedeutung der Netzinfrastruktur für den Umbau des Versorgungssystems unbestritten ist. Weiter bauen wir auf die regulierte Wind- und Wasserkraft, erweitern unser heute bereits starkes Endkundensegment und nutzen unsere Handelsaktivitäten. Und wir investieren in den Auf- und Ausbau unseres Dienstleistungsgeschäfts. Bereits heute können wir unseren Kundinnen und Kunden ein umfassendes Portfolio an massgeschneiderten Infrastruktur- und Energiedienstleistungen anbieten. Dienstleistungen werden für unser Unternehmen in den nächsten zehn Jahren zu einem dritten zentralen Geschäftsfeld, von gleicher Bedeutung wie Netze und Energie. Erfolgsmeldungen in allen Marktsegmenten 2014 konnten wir zahlreiche Produktionsrekorde verzeichnen. Das Kernkraftwerk Mühleberg, unsere Wasserkraftanlagen in Italien und das Windkraftwerk der Juvent SA haben letztes Jahr so viel Strom produziert wie noch nie. Wir haben zwei Wasserkraftwerke ans Netz genommen und bei zwei weiteren mit den Bauarbeiten begonnen. Im Vertriebsgeschäft haben wir unsere starke Position im Versorgungsgebiet gehalten und im Markt Schweiz unser Geschäftskundenportfolio ausgebaut. In Italien haben wir verschiedene Projekte im Energieeffizienzbereich akquiriert und mit den italienischen Staatsbahnen einen prominenten neuen Grosskunden hinzugewonnen. Im Retailsegment ist es uns gelungen, durch die Lancierung neuer Stromprodukte zahlreiche Kundinnen und Kunden für einen Wechsel zu einem Ökostromprodukt zu gewinnen. Auch die Bewirtschaftung unserer Energieposition hat zum positiven Ergebnis beigetragen. Im Segment Netze haben wir im vergangenen Jahr verschiedene smarte Technologien für die Stromversorgung der Zukunft entwickelt, getestet und in unser Verteilnetz eingebaut. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 einen rund 400 Mio. CHF höheren Wert unseres Verteilnetzes anerkannt. Wir freuen uns über diesen Entscheid und werden den gewonnenen Handlungsspielraum nutzen, um weiter in ein innovatives und zukunftsfähiges Verteilnetz zu investieren. Mit der Übernahme der Baumeler Leitungsbau AG durch unsere Konzerngesellschaft Arnold AG haben wir zudem unsere Position als führende Infrastrukturdienstleisterin ausgebaut. Umfassende Gesamtlösungen im Dienstleistungsbereich Unser Dienstleistungsgeschäft ist 2014 um 20 Prozent gewachsen. Mit der Akquisition verschiedener Unternehmen aus den Bereichen Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Haustechnik und aus dem zukunftsträchtigen Markt der dezentralen Energieproduktion haben wir unseren Eintritt in neue Marktsegmente beschleunigt. Die akquirierten Unternehmen bringen Kompetenzen mit, die unser organisches Wachstum im Dienstleistungsbereich ideal ergänzen. Als Generalunternehmerin können wir unsere Kundinnen und Kunden nun nicht nur umfassend beraten, sondern ihnen massgeschneiderte Gesamtlösungen mit dem in der «BKW Familie» vorhandenen Know-how anbieten. Mit unseren innovativen Energiegesamtlösungen unterstützen wir nicht zuletzt auch den nachhaltigen Umgang mit Energie und leisten einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Ein herzliches Dankeschön Wir blicken auf ein intensives und erfolgreiches Jahr zurück. Was wir 2014 erreicht haben, ist dank des Vertrauens möglich, das unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie unsere Kundinnen und Kunden uns entgegenbringen. Ihnen gebührt unser grosser Dank. Gleichzeitig bedanken wir uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit ihrem Engagement tragen sie wesentlich dazu bei, dass sich unser Geschäft auch unter schwierigen Marktbedingungen erfreulich entwickelt. Mit freundlichen Grüssen Urs Gasche Verwaltungsratspräsident Suzanne Thoma CEO AKTIONÄRSBRIEF 5 6 EINLADUNG GV 2015 Kommentar zum Jahresergebnis BKW überzeugt mit starkem Resultat – Umfeld bleibt herausfordernd. Die BKW hat im vergangenen Geschäftsjahr in einem für die Branche unverändert schwierigen Umfeld ein starkes Betriebsergebnis (EBIT) erzielt. Das gute Ergebnis basiert auf einer erfolgreichen Bewirtschaftung der Energieposition sowie wirkungsvollen Effizienzsteigerungs- und Kostenreduktionsmassnahmen. Zudem erzielte die BKW im Bereich Energie- und Infrastrukturdienstleistungen ein markantes Wachstum. Der EBIT konnte gegenüber dem bereinigten Vorjahreswert um beinahe 10 % auf 346.7 Mio. CHF gesteigert werden. Der Reingewinn erhöhte sich dank verschiedener Sondereinflüsse markant um 125.5 Mio. CHF auf 291.9 Mio. CHF. Das erfreuliche Ergebnis unterstreicht die Wirksamkeit der konsequenten Umsetzung der strategischen Ausrichtung der BKW. Gesamtleistung gesteigert, Dienstleistungsgeschäft mit hohen Zuwachsraten Die Gesamtleistung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreswert um 4.1 % auf 2 844.9 Mio. CHF. Zu dieser Steigerung trugen alle drei Geschäftsfelder bei: Das Energiegeschäft konnte in einem von sinkenden Preisen geprägten Umfeld dank aktiver Bewirtschaftung der Energieposition um 3 % zulegen. Das Netzgeschäft verzeichnete hingegen aufgrund der eher ungünstigen Witterungsbedingungen mit dem milden Winter einen Rückgang um 3 %. Mit einer Wachstumsrate von 19 % konnte das Dienstleistungsgeschäft seine Gesamtleistung auf 291.2 Mio. CHF steigern. Sowohl organisches als auch anorganisches Wachstum haben zu dieser markanten Steigerung beigetragen. Starkes Betriebsergebnis – Reingewinn dank Sondereinflüssen deutlich gesteigert Die BKW hat im vergangenen Geschäftsjahr ein Betriebsergebnis von 346.7 Mio. CHF erzielt. Verglichen mit dem um Wertminderungen auf Produktionsanlagen bereinigten Vorjahresresultat von 316.9 Mio. CHF entspricht dies einer Steigerung von rund 10 %. Zu diesem überdurchschnittlichen Betriebsergebnis trugen insbesondere das Energieund das Dienstleistungsgeschäft bei, während das Netzgeschäft ein stabiles Ergebnis erzielte. Der Reingewinn hat sich auf 291.9 Mio. CHF erhöht und liegt damit um 75 % über dem bereinigten Vorjahreswert von 166.4 Mio. CHF. Neben dem gesteigerten Betriebsergebnis wurde der Reinge- winn auch von Sondereffekten positiv beeinflusst: Einerseits erzielten die Wertschriften in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds im Geschäftsjahr 2014 eine ausserordentliche Performance von 91.6 Mio. CHF und lagen damit um 40.5 Mio. CHF über den bereits hohen Erträgen des Vorjahres. Andererseits resultierte aus der Veräusserung der Beteiligung an der Jungfraubahn Holding AG ein einmaliger Gewinn von rund 25 Mio. CHF. Bei den Ertragssteuern führte zudem der Wegfall des letztjährigen negativen Sondereffekts im Zusammenhang mit steuerlichen Änderungen in Italien zu einem deutlich tieferen Aufwand. Höhere Dividende Der Generalversammlung vom 8. Mai 2015 wird eine Dividende von 1.60 CHF pro Aktie beantragt. Verglichen mit 1.20 CHF im Vorjahr, entspricht dies einer Erhöhung von 33.3 %. Damit beträgt die Dividendenrendite, bezogen auf den Jahresendkurs, attraktive 5.4 % (Vorjahr 4.2 %). Die Ausschüttungsquote beläuft sich wie in den Vorjahren auf rund 40 % des um Sondereffekte bereinigten Reingewinns und widerspiegelt die Kontinuität der Dividendenpolitik der BKW. Ausblick Die BKW erwartet für das laufende Geschäftsjahr ein unverändert anspruchsvolles Marktumfeld mit verschärftem negativem Einfluss der tiefen Energiepreise auf den internationalen Märkten. Der weiter erstarkte Schweizer Franken wird das operative Ergebnis zusätzlich belasten. Dank fokussiertem Effizienzsteigerungs- und Kostenmanagement, einer aktiven Bewirtschaftung der Energieposition, dem stabilisierenden Netzgeschäft und nicht zuletzt dem weiteren Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts wird ein Teil der negativen Einflussfaktoren wettgemacht werden können. Dennoch erwartet die BKW für das Jahr 2015 ein Betriebsergebnis, welches unter den starken Werten des Geschäftsjahrs 2014 liegt. EINLADUNG GV 2015 Konzernrechnung BKW Gruppe Nettoumsatz Aktivierte Eigenleistungen Übrige betriebliche Erträge Gesamtleistung Energiebeschaffung Material und Fremdleistungen Personalaufwand Übriger Betriebsaufwand Betriebsaufwand Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen Abschreibungen und Wertminderungen Ergebnis aus Assoziierten Betriebsergebnis Finanzertrag Finanzaufwand Ergebnis vor Ertragssteuern Ertragssteuern Reingewinn/-verlust davon zuzurechnen: ––den BKW-Aktionären ––den nicht beherrschenden Anteilen Ergebnis pro Aktie in CHF (unverwässert) Ergebnis pro Aktie in CHF (verwässert) 7 8 9 10 11 16 12 12 13 14 14 2014 2013 Mio. CHF Anmerkung Konsolidierte Erfolgsrechnung 2 567.0 45.3 121.4 2 733.7 – 1 597.6 – 211.3 – 382.5 – 249.5 – 2 440.9 292.8 – 494.4 30.0 – 171.6 76.9 – 141.1 – 235.8 19.1 – 216.7 2 722.2 49.4 73.3 2 844.9 – 1 478.1 – 196.7 – 399.8 – 242.1 – 2 316.7 528.2 – 217.7 36.2 346.7 142.2 – 154.8 334.1 – 42.2 291.9 – 216.7 0.0 288.2 3.7 – 4.51 – 4.51 5.96 5.85 7 EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG Mio. CHF Reingewinn/-verlust Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (Konzerngesellschaften) ––Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste ––Ertragssteuern Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (Assoziierte) ––Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste ––Ertragssteuern Total nicht in Erfolgsrechnung rezyklierbare Posten, nach Steuern Währungsumrechnung ––Währungsumrechnung ––Übertrag in die Erfolgsrechnung Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen ––Wertänderungen ––Übertrag in die Erfolgsrechnung ––Ertragssteuern Sicherungsgeschäfte ––Wertänderungen ––Übertrag in die Erfolgsrechnung ––Ertragssteuern Total in Erfolgsrechnung rezyklierbare Posten, nach Steuern Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis davon zuzurechnen: ––den BKW-Aktionären ––den nicht beherrschenden Anteilen 2014 Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 2013 8 – 216.7 291.9 135.0 – 29.7 – 135.8 29.9 19.1 – 1.5 122.9 – 19.8 1.5 – 124.2 12.6 0.7 – 22.6 – 0.3 – 2.3 0.7 0.3 0.9 – 25.0 5.3 0.5 0.0 – 0.2 12.3 135.2 – 81.5 – 0.1 – 0.1 0.3 – 41.6 – 165.8 126.1 – 81.5 0.0 122.1 4.0 EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG Aktiven Sachanlagen Beteiligungen an Assoziierten Derivate Langfristige Finanzanlagen Immaterielle Vermögenswerte Latente Steuerguthaben Total Anlagevermögen Vorräte Forderungen Laufende Steuerguthaben Derivate Kurzfristige Finanzanlagen Rechnungsabgrenzungen Flüssige Mittel Total Umlaufvermögen Total Aktiven Passiven Aktienkapital Kapitalreserven Gewinnreserven Übrige Reserven Eigene Aktien Total den BKW-Aktionären zurechenbar Nicht beherrschende Anteile Total Eigenkapital Langfristige Rückstellungen Langfristige Finanzverbindlichkeiten Latente Steuerverbindlichkeiten Personalvorsorgeverbindlichkeiten Derivate Übrige langfristige Verbindlichkeiten Total langfristige Verbindlichkeiten Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Rückstellungen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Laufende Steuerverbindlichkeiten Derivate Rechnungsabgrenzungen Total kurzfristige Verbindlichkeiten Total Verbindlichkeiten Total Passiven 15 16 28 17 18 13 19 21 28 17 20 32 22 22 22 22 22 23 24 13 27 28 25 26 23 24 28 20 31.12.2014 31.12.2013 Mio. CHF Anmerkung Konsolidierte Bilanz 2 985.2 1 187.3 58.2 1 153.0 164.7 42.5 5 590.9 133.5 773.7 9.1 105.2 300.5 265.8 496.8 2 084.6 7 675.5 2 882.8 1 173.5 45.2 1 230.0 179.4 43.6 5 554.5 123.0 757.7 20.5 104.3 711.8 115.9 552.2 2 385.4 7 939.9 132.0 35.0 2 467.0 8.2 – 319.2 2 323.0 42.7 2 365.7 2 045.9 1 563.3 470.4 52.9 33.0 230.8 4 396.3 567.8 62.3 26.7 13.4 85.2 158.1 913.5 5 309.8 7 675.5 132.0 41.3 2 728.3 – 157.4 – 311.1 2 433.1 91.9 2 525.0 2 035.9 1 668.3 425.8 197.5 23.2 228.2 4 578.9 439.1 52.7 65.9 21.7 65.2 191.4 836.0 5 414.9 7 939.9 9 EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG Eigenkapital 31.12.2012 Reinverlust Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis Dividende Transaktionen mit eigenen Aktien Aktienbasierte Vergütungen Erwerb nicht beherrschender Anteile Veränderungen im Konsolidierungskreis Eigenkapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile Eigenkapital 31.12.2013 Reingewinn Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis Dividende Transaktionen mit eigenen Aktien Aktienbasierte Vergütungen Erwerb nicht beherrschender Anteile Verkauf nicht beherrschender Anteile Veränderungen im Konsolidierungskreis Eigenkapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile Ausgabe Wandelanleihe Eigenkapital 31.12.2014 132.0 132.0 132.0 35.0 2 759.8 – 360.6 – 127.0 2 439.2 – 216.7 – 216.7 135.2 135.2 – 216.7 135.2 – 81.5 – 57.6 – 57.6 – 19.1 41.4 22.3 0.7 0.7 – 0.1 – 0.1 0.0 0.0 35.0 2 467.0 – 319.2 8.2 2 323.0 288.2 288.2 – 166.1 – 166.1 288.2 – 166.1 122.1 – 58.0 – 58.0 29.0 8.1 37.1 1.7 1.7 – 0.8 – 0.8 1.2 0.5 1.7 0.0 0.0 6.3 6.3 41.3 2 728.3 – 311.1 – 157.4 2 433.1 37.4 0.0 – 0.9 0.1 3.7 2.4 42.7 3.7 0.3 4.0 – 2.9 45.6 0.4 2.1 91.9 Total Nicht beherrschende Anteile Total den BKW-Aktionären zurechenbar Übrige Reserven Eigene Aktien Gewinnreserven Mio. CHF Kapitalreserven Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals Aktienkapital 10 2 476.6 – 216.7 135.2 – 81.5 – 58.5 22.3 0.7 0.0 3.7 2.4 2 365.7 291.9 – 165.8 126.1 – 60.9 37.1 1.7 – 0.8 47.3 0.4 2.1 6.3 2 525.0 EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG Ergebnis vor Ertragssteuern Berichtigung für ––Abschreibungen und Wertminderungen ––Ergebnis aus Assoziierten ––Finanzergebnis ––Gewinne/Verluste aus Verkauf von Anlagevermögen ––Veränderung langfristige Rückstellungen (ohne Verzinsung) ––Auflösungsraten abgetretener Nutzungsrechte ––Veränderung aus Bewertung von Energiederivaten ––Andere nicht geldwirksame Positionen Veränderung des Nettoumlaufvermögens (ohne kurzfristige Finanzanlagen und -verbindlichkeiten sowie Derivate) Gezahlte Ertragssteuern Übrige Finanzausgaben Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Investitionen in Sachanlagen Desinvestitionen von Sachanlagen Erwerb von Konzerngesellschaften Veräusserung von Konzerngesellschaften Investitionen in Assoziierte Desinvestitionen von Assoziierten Investitionen in lang- und kurzfristige Finanzanlagen Desinvestitionen von lang- und kurzfristigen Finanzanlagen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte Desinvestitionen von immateriellen Vermögenswerten Erhaltene Zinsen Erhaltene Dividenden Geldfluss aus Investitionstätigkeit Verkauf/Kauf eigener Aktien Erwerb nicht beherrschender Anteile Verkauf nicht beherrschender Anteile Kapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile Zunahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten Abnahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten Zunahme von übrigen langfristigen Verbindlichkeiten Abnahme von übrigen langfristigen Verbindlichkeiten Gezahlte Zinsen Ausgeschüttete Dividenden Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Umrechnungsdifferenzen auf flüssigen Mitteln Nettoveränderung der flüssigen Mittel Flüssige Mittel zu Beginn der Berichtsperiode Flüssige Mittel am Ende der Berichtsperiode 11 16 12 15 6/32 16 18 22 32 2014 2013 Mio. CHF Anmerkung Konsolidierte Geldflussrechnung – 235.8 334.1 494.4 – 30.0 64.2 – 35.4 124.5 – 9.9 – 19.9 12.5 217.7 – 36.2 12.6 – 2.7 – 17.3 – 9.6 – 15.0 2.8 – 19.6 – 32.7 – 1.5 310.8 – 215.1 15.5 – 198.8 79.5 – 74.7 0.8 – 174.0 22.5 – 22.2 0.0 9.8 24.6 – 532.1 16.0 0.0 0.0 0.3 199.1 – 28.7 30.7 – 1.5 – 38.7 – 58.5 118.7 0.2 – 102.4 599.2 496.8 66.9 – 14.5 – 0.7 538.1 – 222.6 16.3 – 13.2 0.3 – 33.9 2.4 – 458.2 64.0 – 12.8 1.0 9.2 55.3 – 592.2 1.6 – 0.8 47.3 2.1 179.9 – 26.8 19.7 – 7.2 – 45.3 – 60.9 109.6 – 0.1 55.4 496.8 552.2 11 12 EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung EINLADUNG GV 2015 | KONZERNRECHNUNG 13 14 EINLADUNG GV 2015 Jahresrechnung BKW AG Erfolgsrechnung Mio. CHF 2013 2014 Beteiligungsertrag Zinsertrag Übriger Betriebsertrag Total Erträge 63.4 44.9 0.4 108.7 241.4 54.2 0.5 296.1 Zinsaufwand Übriger Finanzaufwand Übriger Betriebsaufwand Ertragssteuern Total Aufwendungen Reingewinn – 36.1 – 0.3 – 5.8 – 1.8 – 44.0 64.7 – 41.9 – 23.7 – 6.4 – 0.2 – 72.2 223.9 EINLADUNG GV 2015 | JAHRESRECHNUNG Bilanz Mio. CHF 31.12.2013 31.12.2014 Aktiven Beteiligungen Darlehen Übrige Finanzanlagen Total Anlagevermögen Dividendenforderung Übrige Forderungen Eigene Aktien Rechnungsabgrenzungen Flüssige Mittel Total Umlaufvermögen Total Aktiven 1 315.0 1 316.4 16.8 2 648.2 63.4 1.9 0.0 3.8 1.0 70.1 2 718.3 1 362.4 1 472.0 15.1 2 849.5 0.0 51.6 127.6 6.0 1.5 186.7 3 036.2 Passiven Aktienkapital Reserve aus Kapitaleinlagen Allgemeine gesetzliche Reserve Reserve für eigene Aktien Ergebnisvortrag Reingewinn Total Eigenkapital Anleihen Passivdarlehen Total langfristige Verbindlichkeiten Kontokorrent BKW Energie AG Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungen Total kurzfristige Verbindlichkeiten Total Fremdkapital Total Passiven 132.0 26.1 839.4 315.5 6.6 64.7 1 384.3 1 000.0 316.4 1 316.4 2.0 1.9 13.7 17.6 1 334.0 2 718.3 132.0 26.1 846.5 308.4 8.0 223.9 1 544.9 1 163.4 311.0 1 474.4 2.9 0.3 13.7 16.9 1 491.3 3 036.2 15 16 EINLADUNG GV 2015 | JAHRESRECHNUNG Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung EINLADUNG GV 2015 | JAHRESRECHNUNG 17 18 EINLADUNG GV 2015 Vergütungsbericht Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), welche auf den 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, werden alle Angaben zur Vergütung an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung neu im Vergütungsbericht dargestellt. Der Vergütungsbericht enthält damit Angaben, welche bisher im Corporate-GovernanceBericht sowie in der Jahresrechnung der BKW AG aufgeführt waren. Die VegüV verlangt weiter die statutarische Verankerung der Grundsätze des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung der BKW. Die Statuten werden zukünftig insbesondere die Grundsätze über die erfolgsabhängigen Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung, die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten des Nominations- und Entschädigungsausschusses regeln. Die BKW hat im zunehmend marktorientierten Umfeld und in der daran orientierten Unternehmensstrategie beschlossen, die Vergütungen der Konzernleitung schrittweise an das Marktniveau heranzuführen. Der Fokus liegt dabei auf Stabilität, ausgedrückt in einer schrittweisen Anhebung der Basissaläre ab 2015, und einer nachhaltigen und langfristig orientierten gebundenen Aktienbeteiligung ab dem Jahre 2014. Die langfristige Erfolgsbeteiligung ist an die Chance und das Risiko der Aktienpreisentwicklung gekoppelt und unterstreicht damit auch in wirtschaftlicher Hinsicht die langfristige Ausrichtung der Interessen der Konzernleitung auf die Interessen dauerhaft interessierter Aktionäre. Im Gegenzug wird die kurzfristig orientierte variable Vergütung ab 2015 abgesenkt. Die Grundlagen der Vergütung werden in den Statuten fixiert. Sie werden den Aktionärinnen und Aktionären unter Einhaltung der Übergangsbestimmungen der VegüV an der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Zuständigkeiten und Festsetzungsverfahren Der Nominations- und Entschädigungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat unter anderem bei der Ausarbeitung von Entschädigungsgrundsätzen sowie bei der Festlegung der Saläre für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung. Die Saläre der Mitglieder der Konzernleitung legt der Nominations- und Entschädigungsausschuss mit Orientierung des Verwaltungsrats abschliessend fest. Dabei achtet der Nominations- und Entschädigungsausschuss insbesondere auf eine markt- und leistungsgerechte Gesamtentschädi- gung sowie eine periodische Aktualisierung der Entschädigungsgrundsätze. Die Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder werden vom Nominations- und Entschädigungsausschuss unter Beiziehung einer externen, unabhängigen Beratungsgesellschaft periodisch überprüft und neu festgelegt (in der Regel alle drei Jahre). Der Nominations- und Entschädigungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die jährlich einzeln durch die Generalversammlung aus dem Kreis des Verwaltungsrats gewählt werden. Die CEO nimmt an den Sitzungen des Nominations- und Entschädigungsausschusses ebenfalls teil und hat das Recht, Anträge zu stellen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Vergütung und/oder Leistung der CEO erörtert wird. Die Aufgaben und die Organisation des Nominations- und Entschädigungsausschusses sind im Organisationsreglement festgelegt und werden in einem weiteren, vom Verwaltungsrat genehmigten Reglement konkretisiert. Eine Übersicht über die weiteren Aufgaben sowie die amtierenden Mitglieder des Nominations- und Entschädigungsausschusses ist im Corporate-Governance-Bericht auf Seite 51 enthalten. Vergütungen an den Verwaltungsrat Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste, erfolgsunabhängige Jahresentschädigung sowie eine Spesenpauschale. Als feste Vergütungen sind nachfolgend die festen Jahresentschädigungen und geleisteten Sitzungsgelder ausgewiesen, mit Ausnahme des Präsidenten und des 2. Vizepräsidenten, die kein Sitzungsgeld erhalten. Die Höhe der festen Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats wurde für das Geschäftsjahr 2014 nicht verändert. Für einzelne Verwaltungsräte erfolgt die Auszahlung ganz oder teilweise an den jeweiligen Arbeitgeber. In den übrigen Vergütungen sind die an die Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtete Spesen- EINLADUNG GV 2015 pauschale, die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen sowie – soweit diese von der BKW übernommen werden – die Arbeitnehmerbeiträge | 19 VERGÜTUNGSBERICHT an die Sozialversicherungen und die Quellensteuern enthalten. Feste Aktienbasierte Vergütungen Vergütungen TCHF Urs Gasche Antoinette Hunziker-Ebneter Hartmut Geldmacher Kurt Rohrbach 1 Marc-Alain Affolter Roger Baillod Dr. Georges Bindschedler Barbara Egger-Jenzer 2 Prof. Dr. Eugen Marbach Kurt Schär Beatrice Simon-Jungi 2 Philippe Virdis Total Übrige Vergütungen Total 329 44 109 Präsident Vizepräsidentin (bis 09.05.2014) Vizepräsident (ab 09.05.2014) 280 40 65 3 3 46 4 41 2. Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied 522 68 68 66 3 3 3 3 108 15 15 6 633 86 86 75 3 5 13 11 63 71 82 21 5 9 278 59 67 1 704 Feste Aktienbasierte Vergütungen Vergütungen Übrige Vergütungen Total Mitglied Mitglied Mitglied 58 58 68 Mitglied Mitglied 54 58 1 405 GEPRÜFT Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats im Jahr 2014 V ollamtliche Tätigkeit. D ie Auszahlung sämtlicher Vergütungen erfolgte an den Kanton Bern. 1 2 TCHF Urs Gasche Antoinette Hunziker-Ebneter Kurt Rohrbach 1 Marc-Alain Affolter Roger Baillod Dr. Georges Bindschedler Ueli Dietiker Barbara Egger-Jenzer 2 Hartmut Geldmacher Prof. Dr. Eugen Marbach Kurt Schär Beatrice Simon-Jungi 2 Philippe Virdis Total Präsident Vizepräsidentin 280 90 3 45 5 328 95 2. Vizepräsident Mitglied Mitglied (ab 17.05.2013) Mitglied Mitglied (bis 17.05.2013) 522 66 35 74 31 3 113 14 8 5 6 638 80 43 82 37 3 Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied 74 56 58 64 3 3 3 10 36 13 14 84 95 74 81 Mitglied Mitglied 56 60 1 466 3 2 23 7 11 287 66 73 1 776 GEPRÜFT Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats im Jahr 2013 V ollamtliche Tätigkeit. D ie Auszahlung der festen Jahresentschädigung in der Höhe von 40 TCHF erfolgte an den Kanton Bern. 1 Der Verwaltungsrat legt zudem jährlich fest, wie viele BKW Aktien die Mitglieder des Verwaltungsrats zu welchem Vorzugspreis und mit welcher Sperrfrist kaufen können. Dadurch sollen die Mitglieder des Verwaltungsrats zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes motiviert GEPRÜFT 2 EINLADUNG GV 2015 | VERGÜTUNGSBERICHT werden. Die aktienbasierten Vergütungen beinhalten den geldwerten Vorteil des vergünstigten Bezugs von BKW Aktien. Im Jahr 2014 wurde jedem Mitglied des Verwaltungsrats die Möglichkeit geboten, 600 Aktien (2013: 400 Aktien) der BKW zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Die so erworbenen Aktien unterliegen hinsichtlich der Veräusserung einer Sperrfrist von drei Jahren, welche bei der Bemessung der Vergütung mittels eines Abschlags berücksichtigt wird. GEPRÜFT 20 Anzahl Aktien Urs Gasche Antoinette Hunziker-Ebneter Hartmut Geldmacher Kurt Rohrbach Marc-Alain Affolter Roger Baillod Dr. Georges Bindschedler Barbara Egger-Jenzer Prof. Dr. Eugen Marbach Kurt Schär Beatrice Simon-Jungi Philippe Virdis Total 31.12.2013 31.12.2014 2 177 300 1 920 12 157 3 120 1 000 5 120 400 3 000 400 1 000 4 520 35 114 2 777 n/a 2 520 12 757 3 720 1 600 5 720 400 3 000 1 000 1 000 4 520 39 014 Präsident Vizepräsidentin (bis 09.05.2014) Vizepräsident (ab 09.05.2014) 2. Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied GEPRÜFT Einzelne Aktien der Mitglieder des Verwaltungsrats sind mit einer Sperrfrist von bis zu drei Jahren belegt. Darlehens- oder Kreditbeziehungen zu aktiven oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats bzw. zu diesen nahestehenden Personen bestehen nicht. Für den Fall des Ausscheidens der Mitglieder des Verwaltungsrats bestehen keine Vereinbarungen oder Pläne, die Abgangsentschädigungen oder anderweitige Leistungen oder Vorteile vorsehen. Vergütung an die Konzernleitung Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten für ihre Tätigkeit eine feste jährliche Grundvergütung. Diese wird individuell festgelegt, wobei die Tätigkeit und Verantwortung des betreffenden Funktionsträgers, dessen Beitrag zum Unternehmenserfolg, das Marktumfeld für vergleichbare Funktionen sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und dessen Zukunftsaussichten berücksichtigt werden. Ausserdem wird abhängig von der Leistung des betreffenden Mitglieds der Konzernleitung und vom Geschäftserfolg des Unternehmens ein variabler Erfolgsanteil in der Höhe von bis zu 35 Prozent der festen jährlichen Grundvergütung in Schweizer Franken ausbezahlt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird eine langfristige Erfolgsbeteiligung in Form von gebundenen Aktien in der Höhe von 30 Prozent für die CEO und in der Höhe von 20 Prozent für die weiteren Mitglieder der Konzernleitung der jeweils festen jährlichen Grundvergütung zugewiesen. Die Zuteilung der Aktien erfolgt jährlich im Dezember für das laufende Geschäftsjahr. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, welche mit einem Abschlag im ausgewiesenen Wert berücksichtigt ist. Die erfolgsabhängige kurzfristige variable Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2015 erheblich abgesenkt wird, wird in Schweizer Franken entrichtet. Sie wird sowohl nach Massgabe des Beitrages des Mitglieds der Konzernleitung zum Gesamterfolg der BKW wie auch nach Erreichung individuell definierter Leistungsziele festgelegt. Die Leistungsziele können unternehmens- und bereichsspezifische Ziele, persönliche Ziele sowie im Vergleich zum Markt, anderen Unternehmen oder vergleichbaren GEPRÜFT Aktienbeteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrats GEPRÜFT EINLADUNG GV 2015 | 21 VERGÜTUNGSBERICHT Richtgrössen berechnete Ziele umfassen. Die erfolgsabhängige kurzfristige variable Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung wird auf Antrag der CEO durch den Nominations- und Entschädigungsausschuss festgelegt. Die erfolgsabhängige kurzfristige variable Vergütung für die CEO wird direkt durch den Nominations- und Entschädigungsausschuss festgelegt. Aufgrund des Systemwechsels von der Bezugsmöglichkeit für vergünstigte Aktien hin zur langfristigen Erfolgsbeteiligung in Form von Aktien sind in den ausgewiesenen aktienbasierten Vergütungen für das Jahr 2014 beide Elemente enthalten. Im Geschäftsjahr 2015 wird diese Kumulation nicht mehr bestehen und nur noch die periodengerechte langfristige Erfolgsbeteiligung ausgewiesen sein. Für das Jahr 2014 hat der Verwaltungsrat zudem letztmalig festgelegt, wie viele Aktien der BKW die Mitglieder der Konzernleitung zu welchem Vorzugspreis und mit welcher Sperrfrist kaufen können. Im Jahr 2014 wurde jedem Mitglied der Konzernleitung die Möglichkeit geboten, 600 Aktien (2013: 400 Aktien) der BKW zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Die so erworbenen Aktien unterliegen hinsichtlich der Veräusserung ebenfalls einer Sperrfrist von drei Jahren, welche mit einem Abschlag im ausgewiesenen Wert berücksichtigt ist. Dieses Aktienbeteiligungsprogramm für die Mitglieder der Konzernleitung wird 2015 nicht mehr fortgeführt. Bei allen Vergütungen, die den Sozialversicherungsabgaben unterliegen, sind die Bruttovergütungen angegeben. Die Vorsorgeleistungen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse und an die AHV/IV/ALV. Die Pensionskasse BKW führt einen Vorsorgeplan nach dem Leistungsprimat nach den Vorschriften des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG). Die Vorsorgeleistungen beinhalten daher zusätzlich zu den ordentlichen Arbeitgeberbeiträgen ebenfalls den Arbeitgeberanteil für Nachzahlungen aufgrund von Erhöhungen des versicherten Lohns. Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung und an das höchstverdienende Mitglied TCHF 2013 2014 2013 2014 Feste Vergütungen Erfolgsbeteiligungen Aktienbasierte Vergütungen Vorsorgeleistungen Total 480 144 3 289 916 527 158 136 224 1 045 1 834 451 11 811 3 107 2 646 531 442 859 4 478 Im Jahr 2014 war die Konzernleitung über das ganze Jahr mit 6 Mitgliedern voll besetzt, im Jahr 2013 aufgrund verschiedener Umbesetzungen während längerer Zeit des Jahres nur mit 4 Mitgliedern. 1 GEPRÜFT Total der Mitglieder der Konzernleitung 1 Am 31. Dezember 2014 waren analog zum Vorjahr gegenüber Mitgliedern der Konzernleitung keine Darlehen ausstehend. Für den Fall des Ausscheidens der Mitglieder der Konzernleitung bestehen keine Vereinbarungen oder Pläne, die Abgangsentschädigungen oder anderweitige Leistungen oder Vorteile vorsehen. GEPRÜFT Dr. Suzanne Thoma CEO EINLADUNG GV 2015 | VERGÜTUNGSBERICHT In der folgenden Tabelle ist die Aktienbeteiligung der einzelnen Mitglieder an der BKW aufgeführt. Aktienbeteiligung der Mitglieder der Konzernleitung Anzahl Aktien Dr. Suzanne Thoma Christophe Bossel Dr. Monica Dell’Anna Ronald Trächsel Beat Grossenbacher Hermann Ineichen Renato Sturani Total CEO Leiter Netze Leiterin Markt Leiter Finanzen und Dienste (ab 01.08.2014) Leiter Finanzen und Dienste (bis 30.06.2014) Leiter Produktion Leiter Erneuerbar & Effizienz Einzelne Aktien der Mitglieder der Konzernleitung sind mit einer Sperrfrist von bis zu drei Jahren belegt. 31.12.2013 31.12.2014 2 560 400 0 n/a 2 520 2 822 0 8 302 7 333 3 681 3 075 1 289 n/a 6 112 3 143 24 633 GEPRÜFT 22 EINLADUNG GV 2015 Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung des Vergütungsberichts | VERGÜTUNGSBERICHT 23 24 EINLADUNG GV 2015 Totalrevision der Statuten Vorbemerkungen Am 3. März 2013 wurde die Volksinitiative gegen die Abzockerei angenommen. Den entsprechenden Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung hat der Bundesrat durch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vom 20. November 2013 (nachfolgend die Vergütungsverordnung) umgesetzt. Diese ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Statuten und Reglemente, welche der Verordnung nicht entsprechen, müssen bis spätestens an der zweiten ordentlichen Generalversammlung nach Inkrafttreten der Vergütungsverordnung angepasst werden. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine umfassende Revision der Statuten zur Umsetzung der Vorgaben der Vergütungsverordnung. Bei dieser Gelegenheit sollen zudem der Zweckartikel (Art. 2 der Statuten) ergänzt sowie weitere Detailregelungen überarbeitet werden. Die materiellen Anpassungen und die weiteren wesentlichen Änderungen sind nachfolgend kurz erläutert. Im zweiten Teil sind die geänderten Bestimmungen der neuen Statuten aufgeführt und den bestehenden Bestimmungen gegenübergestellt. Die vollständigen neuen Statuten können nach deren Annahme durch die Generalversammlung auf der Website der BKW (www.bkw.ch) heruntergeladen werden. EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Erläuterung der Anträge Antrag A: Änderung des Gesellschaftszwecks Die BKW AG ist die höchste Gesellschaft der BKW Gruppe. Als solche ist sie verantwortlich für die externe Finanzierung der BKW Energie AG und sämtlicher weiterer Konzerngesellschaften. Die BKW Anleihen wurden entsprechend durch die BKW AG begeben; ebenso ist sie Vertragspartnerin unter allen weiteren Finanzierungsinstrumenten. Die so aufgenommenen Finanzmittel stellt sie konzernintern den anderen Gesellschaften mittels Darlehensverträgen zur Verfügung. Diese Finanzierungsfunktion der BKW AG für die gesamte BKW Gruppe ist bislang aus den Statuten nicht ersichtlich. Zur Erreichung der entsprechenden Transparenz soll der Zweckartikel (Art. 2) um eine entsprechende Formulierung ergänzt werden. Antrag B: Revision der Statuten zur Anpassung an die Vergütungsverordnung a)Wahlen Anforderung Vergütungsverordnung Die Vergütungsverordnung legt fest, dass die Generalversammlung neben den bisher bereits von ihr gewählten neu auch die folgenden Organe und Organvertreter zu wählen hat: –– Präsident des Verwaltungsrats –– Mitglieder des Vergütungsausschusses –– Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Umgesetzt in Art. 9 Abs. 2 Ziff. 2 Zudem sind neu die Mitglieder des Verwaltungsrats je einzeln zu wählen. Art. 19 Abs. 2 Die Amtsdauer der Mitglieder der verschiedenen Organe beträgt neu – unter Vorbehalt der vorzeitigen Abberufung oder des Rücktritts – nur noch ein Jahr, jeweils bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalver sammlung. Art. 19 Abs. 3 Art. 20 Abs. 1 Art. 23 Abs. 1 Art. 24 b) Vertretung von Aktionären in der Generalversammlung Anforderung Vergütungsverordnung Umgesetzt in Aktionäre können sich entweder durch andere Aktionäre oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Vertretung durch Organ- oder Depotstimmrechtsvertreter ist nicht mehr zulässig. Art. 13 Abs. 4 Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter schriftlich oder elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen, wobei der Verwaltungsrat die Modalitäten bestimmt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die ihm von den Aktionären übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben. Hat er keine Weisung erhalten, enthält er sich der Stimme. Art. 23 Abs. 2 25 26 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N c)Vergütungen Anforderung Vergütungsverordnung Umgesetzt in Neu muss die Generalversammlung jährlich über die Gesamtvergütungen abstimmen, die der Verwaltungsrat und die Konzernleitung direkt oder indirekt von der Gesellschaft erhalten. Art. 9 Abs. 2 Ziff. 5 Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass sich die Abstimmung bezüglich der Vergütung des Verwaltungsrats jeweils auf den Gesamtbetrag der Vergütungen für das auf die Generalversammlung folgende Jahr bis zur nächsten Generalversammlung bezieht. Art. 27 Abs. 1 Hinsichtlich der Vergütung der Konzernleitung soll sich die Abstimmung auf das volle Geschäftsjahr, welches auf die Generalversammlung folgt, beziehen – mithin wird an der Generalversammlung 2015 über die Vergütung im Geschäftsjahr 2016 abgestimmt. Art. 28 Abs. 1 Art. 26 Die Vergütungsverordnung sieht vor, dass die Grundsätze der erfolgsabhängigen und der auf Aktien oder anderen Beteiligungsrechten basierenden Vergütung in den Statuten geregelt sein müssen. Der Verwaltungsrat der BKW soll wie bis anhin keine erfolgsabhängige Vergütung erhalten, womit sich eine diesbezügliche Statutenbestimmung erübrigt. Hingegen soll es im Sinne einer längerfristigen Bindung des Verwaltungsrats an die BKW möglich sein, dass ein Teil der festen Vergütung in Aktien ausbezahlt wird. Auch für Tätigkeiten in Tochtergesellschaften soll ein Honorar bezahlt werden können, welches an die von der Generalversammlung bewilligte Gesamtvergütung anzurechnen ist. Art. 27 Bezüglich der Vergütung der Konzernleitung wird vorgeschlagen, dass diese eine feste jährliche wie auch eine variable Vergütung erhält. Die variable Vergütung ist dabei aufgeteilt in einen kurzfristigen Anteil, welcher in bar ausbezahlt wird, und einen langfristigen in Aktien oder vergleichbaren Instrumenten ausgerichteten Anteil. Art. 28 Abs. 1, 2 Gemäss der Vergütungsverordnung kann in den Statuten ein Zusatzbetrag für Konzernleitungsmitglieder vorgesehen werden, welcher nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung ernannt wird. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass sich bei einem Neueintritt der Gesamtbetrag der maximal zulässigen Vergütung pro Fall um 30 % des genehmigten Betrags erhöht. Art. 28 Abs. 6 Die effektiv geleistete Vergütung ist statt wie bisher im Anhang zur Jahresrechnung neu in einem von der Verordnung geregelten Vergütungsbericht offenzulegen. Dieser muss vom Verwaltungsrat erstellt, von der Revisionsstelle geprüft und den Aktionären zur Einsicht aufgelegt werden. Die Prüfung durch die Revisionsstelle und die Einsichtnahme ergeben sich dabei direkt aus der Vergütungsverordnung und werden in den Statuten nicht besonders geregelt. Art. 18 Ziff. 6 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N d)Vergütungsausschuss Anforderung Vergütungsverordnung Umgesetzt in Die Statuten müssen gemäss Vergütungsverordnung die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses enthalten. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass sich der Vergütungsausschuss wie bisher mit der Ausarbeitung von Grundsätzen für die Auswahl für Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie mit der Vergütungsstrategie und den L eistungszielen und -kriterien der BKW Gruppe befasst. Zudem soll der Vergütungsausschuss verantwortlich sein für die Überprüfung der Zielerreichung durch die Konzernleitungsmitglieder und die Festlegung der Höhe der individuellen Vergütungen. Art. 25 Art. 28 Abs. 3–5 e) Verträge mit VR- und KL-Mitgliedern Anforderung Vergütungsverordnung Umgesetzt in Verträge, die der Vergütung der VR- und KL-Mitglieder zugrunde liegen, dürfen gemäss Vergütungsverordnung für eine feste Dauer von höchstens einem Jahr oder, bei unbefristeten Verträgen, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr abgeschlossen werden. Art. 29 f) Mandate ausserhalb der BKW Anforderung Vergütungsverordnung Umgesetzt in Die Statuten müssen aufgrund der Vergütungsverordnung Bestimmungen enthalten über die maximale Anzahl von Mandaten, welche die VR- und KL-Mitglieder in Leitungsorganen von anderen Rechtseinheiten innehaben. Art. 21 g) Sonstige Änderungen Neben den vorstehenden auf die Vergütungsverordnung gestützten Anpassungen schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die folgenden weiteren materiellen Änderungen der Statuten vor: Vorgeschlagene Änderung Umgesetzt in Die Frist für die Bestimmung der Teilnahme an der Generalversammlung soll von 10 auf 15 Tage verlängert werden. Dies ist damit begründet, dass die bisherige Frist operativ sehr kurz ist und durch die neu notwendige Koordination mit dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter mehr Zeit für die Vorbereitung der Generalversammlung benötigt wird. Art. 4 Abs. 2 Die Ernennung der Stimmenzähler durch den Vorsitzenden anstatt deren Wahl durch die Generalversammlung soll eine effizientere Durchführung der Generalversammlung ermöglichen. Art. 14 Abs. 2 Die Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats soll gesenkt werden von derzeit 9 bis 13 auf 7 bis 10. Dies soll eine noch effizientere Arbeitsweise des Verwaltungsrats ermöglichen. Art. 19 Abs. 1 27 28 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Die folgenden Anpassungen sind formeller Natur und haben keinen eigenständigen materiellen Gehalt: Vorgeschlagene Änderung Umgesetzt in Streichung von «BKW Inc.» aus der Firma: Das in englischen Rechtskreisen verwendete «Inc.» stimmt nicht vollständig mit der Schweizer AG überein. Es soll die Gefahr von Täuschungen vermieden werden. Art. 1 Umbenennung der Unternehmensleitung in Konzernleitung: Anpassung an aktuelle Terminologie innerhalb der BKW Art. 5 Genehmigung des Lageberichts – anstatt Jahresbericht: Anpassung an neue Terminologie des Gesetzes Art. 9 Abs. 2 Ziff. 3 Verschiebung des Stimmrechtsausschlusses beim Entlastungsbeschluss (vormals Art. 18): Straffung der Statuten Art. 15 Abs. 2 Klare Regelung der Zuständigkeit des Verwaltungsratspräsidenten für die Bestimmung der organisatorischen Fragen bezüglich Durchführung von Wahlen und Abstimmungen: Dies ist lediglich klarstellend zu verstehen; diese Aufgaben lagen schon bisher beim Präsidenten. Art. 17 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Wortlaut der beantragten Änderungen Statuten BKW AG Statuten BKW AG Gültig ab 30. März 2012 Gültig ab 8. Mai 2015 Art. 1 Unter der Firma «BKW AG» («BKW SA») («BKW Inc.») besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern. Art. 1 Unter der Firma «BKW AG» («BKW SA») («BKW Inc.») besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern. Art. 2 [Absatz 1 unverändert] Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundstücke erwerben und alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Art. 2 Absatz 2 [Absatz 1 unverändert] Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundstücke erwerben und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, insbesondere ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen Sicherheiten aller Art stellen sowie Leistungen auch im Interesse anderer Konzerngesellschaften erbringen. Art. 4 [Absatz 1 und 3 unverändert] Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär nur anerkannt und kann die Aktionärsrechte nur ausüben, wer im Aktienbuch als Aktionär mit Stimmrecht eingetragen ist. Für die Bestimmung der Teilnahme- und Vertretungsberechtigung an der Generalversammlung ist der Stand der Eintragungen im Aktienbuch am zehnten Tag vor der Generalversammlung massgebend. Art. 4 [Absatz 1 und 3 unverändert] Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär nur anerkannt und kann die Aktionärsrechte nur ausüben, wer im Aktienbuch als Aktionär mit Stimmrecht eingetragen ist. Für die Bestimmung der Teilnahme- und Vertretungsberechtigung an der Generalversammlung ist der Stand der Eintragungen im Aktienbuch am fünfzehnten Tag vor der Generalversammlung massgebend. Art. 5 Die Eintragung eines Erwerbers von Aktien der Gesellschaft in das Aktienbuch als Aktionär mit Stimmrecht erfolgt ausschliesslich auf dessen schriftlichen Antrag hin mit Zustimmung des Verwaltungsrates, der diese Befugnis ganz oder teilweise an die Unternehmensleitung delegieren kann. [Absatz 2 bis 4 unverändert] Art. 5 Die Eintragung eines Erwerbers von Aktien der Gesellschaft in das Aktienbuch als Aktionär mit Stimmrecht erfolgt ausschliesslich auf dessen schriftlichen Antrag hin mit Zustimmung des Verwaltungsrates, der diese Befugnis ganz oder teilweise an die Unternehmensleitung Konzernleitung delegieren kann. [Absatz 2 bis 4 unverändert] 29 30 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N A. Die Generalversammlung A. Die Generalversammlung Art. 9 Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der Gesellschaft. Es stehen ihr folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, soweit sie nicht nach Art. 21 hiernach durch den Regierungsrat des Kantons Bern abgeordnet werden, und der Revisionsstelle; 3. die Genehmigung des Jahresberichts und der Konzernrechnung; 4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 5. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; 6. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind. Art. 9 Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der Gesellschaft. Es stehen ihr folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, soweit sie nicht nach Art. 19 21 hiernach durch den Regierungsrat des Kantons Bern abgeordnet werden, des Präsidenten des Verwaltungsrats, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und der Revisionsstelle; 3. die Genehmigung des Jahresberichts Lageberichts und der Konzernrechnung; 4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 5. die Genehmigung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung gemäss Art. 26 dieser Statuten; 6. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; 7. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind. Art. 13 [Absatz 1 bis 3 und 5 unverändert] Der stimmberechtigte Aktionär kann seine Aktien in der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen andern Aktionär, einen Organvertreter oder einen von der Gesellschaft in der Einladung zur Generalversammlung bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Art. 13 [Absatz 1 bis 3 und 5 unverändert] Der stimmberechtigte Aktionär kann seine Aktien in der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen andern Aktionär, einen Organvertreter oder einen von der Gesellschaft in der Einladung zur Generalversammlung bezeichneten gewählten unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Art. 14 Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident oder der Vizepräsident, in deren Abwesenheit ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates. Der Protokollführer wird vom Vorsitzenden bezeichnet; die Stimmenzähler werden in offener Abstimmung gewählt. [Absatz 2 unverändert] Art. 14 Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident oder der Vizepräsident, in deren Abwesenheit ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates. Der Protokollführer wird und die Stimmenzähler werden vom Vorsitzenden bezeichnet; die Stimmzähler werden in offener Abstimmung gewählt. EINLADUNG GV 2015 Art. 15 In der Generalversammlung hat jede vertretene Aktie eine Stimme. | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Art. 15 In der Generalversammlung hat jede vertretene Aktie eine Stimme. Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben die Aktionäre, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht. Art. 17 Abstimmungen in der Generalversammlung erfolgen offen, sofern nicht geheimes Verfahren beschlossen oder vom Vorsitzenden angeordnet wird. Art. 17 Abstimmungen in der Generalversammlung erfolgen offen, sofern nicht geheimes Verfahren beschlossen oder vom Vorsitzenden angeordnet wird. Der Vorsitzende bestimmt das Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen abschliessend. Er kann insbesondere eine offene Abstimmung oder Wahl jederzeit durch eine schriftliche und/oder elektronische Abstimmung bzw. Wahl wiederholen lassen, sofern nach seiner Meinung Zweifel am Ergebnis bestehen, oder ein geheimes Verfahren anordnen. Art. 18 Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht. [Verschoben nach Art. 15] B. Der Verwaltungsrat B. Der Verwaltungsrat Art. 19 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: [Ziffer 1 bis 5 sowie Ziffer 7 unverändert] Art. 19 18 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: [Ziffer 1 bis 5 sowie Ziffer 7 unverändert] 6.die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse; 6.die Erstellung des Geschäftsberichtes, des Vergütungsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse; Art. 21 Der Verwaltungsrat besteht aus 9 bis 13 Mitgliedern. Art. 21 19 Der Verwaltungsrat besteht aus 9 7 bis 13 10 Mitgliedern. Dem Kanton Bern steht im Sinne von Art. 762 OR das Recht zu, bis zwei Mitglieder durch den Regierungsrat abzuordnen. Die übrigen Mitglieder sind durch die Generalversammlung zu wählen. Dem Kanton Bern steht im Sinne von Art. 762 OR das Recht zu, bis zwei Mitglieder durch den Regierungsrat abzuordnen. Die übrigen Mitglieder sind durch die Generalversammlung jährlich einzeln zu wählen. 31 32 EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Die Amtsdauer der von der Generalversammlung gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Sie sind wiederwählbar. Mitglieder, die als Ersatz für ausgeschiedene Mitglieder gewählt werden, treten in deren Amtsdauer ein. Die Amtsdauer der im Sinne von Art. 762 OR vom Kanton Bern abgeordneten Mitglieder wird durch den Regierungsrat bestimmt. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze, das heisst an der ordentlichen Generalversammlung des Kalenderjahres, in dem das 70. Altersjahr vollendet wird. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für öffentlich zu beurkundende Feststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen genügt die Anwesenheit eines einzigen Mitglieds. Art. 20 Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er kann die Geschäftsführung nach Massgabe des Organisationsreglementes ganz oder teilweise einem Ausschuss aus seiner Mitte, einzelnen Mitgliedern oder einer Geschäftsleitung übertragen, deren Mitglieder dem Verwaltungsrat nicht angehören. Die Amtsdauer der von der Generalversammlung gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre jeweils ein Jahr und endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Sie sind wiederwählbar. Mitglieder, die als Ersatz für ausgeschiedene Mitglieder gewählt werden, treten in deren Amtsdauer ein. unter Vorbehalt einer Altersgrenze von 70 Jahren. Die Amtsdauer der im Sinne von Art. 762 OR vom Kanton Bern abgeordneten Mitglieder wird durch den Regierungsrat bestimmt. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze, das heisst an der ordentlichen Generalversammlung des Kalenderjahres, in dem das 70. Altersjahr vollendet wird. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für öffentlich zu beurkundende Feststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen genügt die Anwesenheit eines einzigen Mitglieds. Art. 20 Der Verwaltungsrat Verwaltungsratspräsident wird jährlich durch die Generalversammlung für eine Amtsdauer bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst; insbesondere wählt er einen Vizepräsidenten. Er Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung nach Massgabe des Organisationsreglements ganz oder teilweise einem Ausschuss aus seiner Mitte, einzelnen Mitgliedern oder einer Geschäftsleitung an einzelne Mitglieder und/oder die Konzernleitung (natürliche Personen, die dem Verwaltungsrat nicht angehören) übertragen. deren Mitglieder dem Verwaltungsrat nicht angehören. Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung zu sorgen. EINLADUNG GV 2015 [Keine Bestimmung] | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Art. 21 Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen ausserhalb der BKW Gruppe höchstens 10 Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen in gewinnorientierten Unternehmen, maximal 5 davon in börsenkotierten Gesellschaften, und 10 Mandate in sonstigen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen, innehaben. Mitglieder der Konzernleitung dürfen ausserhalb der BKW Gruppe höchstens 6 Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen in gewinnorientierten Unternehmen, maximal 3 davon in börsenkotierten Gesellschaften, sowie 5 Mandate in sonstigen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen, innehaben. Vorausgesetzt ist die vorgängige Genehmigung durch den Verwaltungsratspräsidenten. Ausgenommen von den vorstehenden Beschränkungen sind a) Mandate in Gesellschaften, die von der Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert werden; b) der Einsitz in den Vorstand von Branchenverbänden und gemeinnützigen Organisationen, wobei die Gesamtzahl solcher Mandate pro Mitglied 10 nicht übersteigen darf; c) Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Gesellschaften und Rechtseinheiten, an welchen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, oder Mandate, die auf Anordnung der Gesellschaft wahrgenommen werden, wobei die Gesamtzahl solcher Mandate pro Mitglied 10 nicht übersteigen darf. Mehrere Mandate innerhalb eines Konzerns gelten für die Zwecke dieses Artikels 21 als ein einziges Mandat. Der Verwaltungsrat kann zudem in begründeten Fällen für eine Übergangszeit Ausnahmen bewilligen, jedoch höchstens für jeweils eine Dauer von 6 Monaten und höchstens für zwei zusätzliche Mandate (für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung). 33 34 EINLADUNG GV 2015 [Keine Bestimmung] | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N IV. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Art. 23 Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird jährlich von der Generalversammlung für eine Amtsdauer bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen, auch in Form einer allgemeinen Weisung, wobei der Verwaltungsrat die Modalitäten bestimmt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die ihm von den Aktionären übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben. Hat er keine Weisung erhalten, enthält er sich der Stimme. [Keine Bestimmung] V. Vergütungsausschuss und Vergütungen Art. 24 Der Vergütungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die jährlich einzeln durch die Generalversammlung aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder gewählt werden. Die Amtsdauer endet mit der nächsten ordentlichen Generalversammlung; Wiederwahl ist möglich. [Keine Bestimmung] Art. 25 Der Vergütungsausschuss befasst sich mit der Ausarbeitung von Grundsätzen für die Auswahl von Kandidaten für Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie mit der Vergütungsstrategie und den Leistungszielen und -kriterien der BKW Gruppe, vor allem auf oberster Unternehmensebene. Er hat die ihm im Organisations- und in weiteren Reglementen zugewiesenen Aufgaben, Beschlussund Antragskompetenzen. Insbesondere unterstützt er den Verwaltungsrat bei der Festlegung und Bewertung des Vergütungssystems und der Vergütungsgrundsätze und bei der Vorbereitung der Anträge an die Generalversammlung zur Genehmigung der Vergütung gemäss Art. 26 ff. der Statuten. Der Verwaltungsrat kann dem Vergütungsausschuss weitere Aufgaben übertragen, die statutarischen Aufgaben präzisieren und ihn anders bezeichnen. EINLADUNG GV 2015 [Keine Bestimmung] | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Art. 26 Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich je die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung gemäss Art. 27 und Art. 28 zur Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung Anträge in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge oder einzelne Vergütungselemente für andere Zeitperioden und/oder in Bezug auf Zusatzbeträge für besondere Vergütungselemente sowie zusätzliche bedingte Anträge zur Genehmigung vorlegen. Sofern die Generalversammlung einen Antrag des Verwaltungsrats betreffend Vergütung des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung nicht genehmigt, hat dieser einen neuen Vorschlag auszuarbeiten und der Generalversammlung an der nächsten ausserordentlichen oder ordentlichen Versammlung zu unterbreiten. Art. 22 Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen eine feste Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung sowie ein Taggeld, deren Höhe durch den Verwaltungsrat festgesetzt wird. Ausserdem werden die Reise- und sonstigen Auslagen vergütet. Art. 22 27 Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen eine feste Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung sowie ein Taggeld, deren Höhe durch den Verwaltungsrat festgesetzt wird. Ausserdem werden die Reise- und sonstigen Auslagen vergütet. Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten Generalversammlung setzt sich zusammen aus der festen Vergütung sowie allfälligen Sitzungsoder Taggeldern, jeweils unter Einschluss von geschätzten arbeitgeberseitigen Sozialabgaben und allfälligen Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen, zusätzlichen Versicherungsabgaben und weiteren Nebenleistungen. Im Rahmen des genehmigten Gesamtbetrags kann die Vergütung ganz oder teilweise in Aktien ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt die Höhe der Vergütungen der einzelnen Mitglieder wie auch Bedingungen, Zuteilungszeitpunkt und Bewertung von Aktienbezügen sowie allfällige Sperrfristen fest. Mitgliedern des Verwaltungsrats kann im Rahmen des genehmigten maximalen Gesamtbetrages auch eine Vergütung für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften der BKW Gruppe ausgerichtet werden. 35 36 EINLADUNG GV 2015 [Keine Bestimmung] | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Art. 28 Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung umfasst die Vergütung für das nach der Generalversammlung beginnende volle Geschäftsjahr und besteht aus einer festen jährlichen Grundvergütung und einer variablen Vergütung sowie geschätzten arbeitgeberseitigen Sozialabgaben und Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen, zusätzlichen Versicherungsabgaben und weiteren Nebenleistungen. Die variable Vergütung besteht aus einem kurzfristigen leistungsabhängigen, in bar bezahlten Anteil und einem längerfristigen Anteil, welcher in Aktien, Optionen oder vergleichbaren Instrumenten ausgerichtet wird. Sie wird den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung nach Massgabe der Erreichung definierter Leistungsziele ausgerichtet. Der Vergütungsausschuss beurteilt die Zielerreichung durch die einzelnen Mitglieder und legt die Höhe der individuellen Vergütungen wie auch Bedingungen, Zuteilungszeitpunkt und Bewertung von Aktienbezügen sowie allfällige Sperrfristen, Anpassungs- und allfällige Rückforderungsmechanismen und Verfallsbedingungen fest. Der Vergütungsausschuss kann vorsehen, dass infolge Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse (wie z.B. eines Kontrollwechsels oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses) Ausübungsbedingungen und -fristen und/oder Sperrfristen verkürzt oder aufgehoben werden, Vergütungen unter Annahme der Erreichung der Zielwerte ausgerichtet werden oder Vergütungen verfallen. Die Leistungsziele können unternehmens- und bereichsspezifische Ziele, persönliche Ziele sowie im Vergleich zum Markt, zu anderen Unternehmen oder vergleichbaren Richtgrössen berechnete Ziele umfassen. Sie werden vom Vergütungsausschuss festgelegt. EINLADUNG GV 2015 | TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N Treten Mitglieder der Konzernleitung während einer Periode, für welche der maximale Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung bereits genehmigt ist, in die Konzernleitung ein, ist die Gesellschaft ermächtigt, pro neu ernanntes Mitglied einen Zusatzbetrag in der Höhe von max. 30 % des genehmigten Gesamtbetrages der Vergütung der Konzernleitung auszurichten, sofern der genehmigte Gesamtbetrag für die Vergütung dieses Mitglieds nicht ausreicht. Der ausgerichtete Zusatzbetrag muss nicht durch die Generalversammlung genehmigt werden und darf für alle Arten von Vergütungen, einschliesslich Entschädigungen von aufgrund des Stellenwechsels entstandenen Nachteilen, verwendet werden. [Keine Bestimmung] Art. 29 Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung, welche Vergütungen dieser Mitglieder beinhalten, dürfen nur für eine Dauer von längstens einem Jahr oder mit einer Kündigungsfrist von maximal 12 Monaten abgeschlossen werden. 37 38 EINLADUNG GV 2015 Profile der VR-Kandidaten Der Verwaltungsrat (VR) besteht aus nicht exekutiven und unabhängigen Mitgliedern. Das heisst, dass zurzeit kein weiteres Verwaltungsratsmitglied zugleich der Konzernleitung der BKW oder der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft angehört. Urs Gasche Rechtsanwalt (1955, CH) Verwaltungsrat seit 2011 (2002 *), Präsident VR, Vorsitzender des Nominations- und Entschädigungsausschusses Marc-Alain Affolter Ingenieur FH (1952, CH) Verwaltungsrat seit 2011 (2007 *), Mitglied des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses Beruflicher Hintergrund, Werdegang Beruflicher Hintergrund, Werdegang Urs Gasche verfolgt eine Anwaltstätigkeit ohne forensische Aktivitäten, mit Schwergewicht Verwaltungsrats-, Stiftungsrats- und Verbandsmandate im Energiebereich (BKW) und im Gesundheitsbereich. Seit 2011 ist Urs Gasche Mitglied des Nationalrates. Von 2002 bis Mitte 2010 war er als Mitglied des Regierungsrates Finanzdirektor des Kantons Bern. In dieser Funktion war er bis zur Generalversammlung 2010 als Staatsvertreter in den Verwaltungsrat der BKW FMB Energie AG delegiert. Vor seiner Wahl als Regierungsrat war Urs Gasche als selbstständiger Anwalt in Bern tätig. Hartmut Geldmacher Diplom-Kaufmann (1955, D) Verwaltungsrat seit 2011 (2009 *), Vizepräsident VR Marc-Alain Affolter ist CEO der Gruppe Affolter Holding SA, Malleray, die Komponenten für Uhren und Maschinen herstellt. Bis 1985 war er als Entwicklungsingenieur in verschiedenen Firmen tätig. Georges Bindschedler Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar (1953, CH) Verwaltungsrat seit 2011 (2007 *), Mitglied des Nominations- und Entschädigungsausschusses Beruflicher Hintergrund, Werdegang Georges Bindschedler ist Delegierter des Verwaltungsrates der merz+benteli ag, Niederwangen, und übt Verwaltungsratsmandate in weiteren KMU aus. Von 1985 bis 2002 war er Delegierter des Verwaltungsrats und CEO der von Graffenried Holding AG, Bern. Zuvor war er für eine Anwaltskanzlei und eine Bank tätig. Beruflicher Hintergrund, Werdegang Hartmut Geldmacher ist selbstständiger Unternehmer. Von 1980 bis 2002 war er in verschiedenen Führungsfunktionen in der E.ON Energie AG und der damaligen Preussen Elektra AG, Hannover, tätig. Ab 2002 bis 2011 war Hartmut Geldmacher Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der E.ON Energie AG, München. Kurt Schär Radio-TV-Elektroniker und Marketingplaner (1965, CH) Verwaltungsrat seit 2012, Mitglied des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses Beruflicher Hintergrund, Werdegang Kurt Rohrbach dipl. Elektroingenieur ETH (1955, CH) Verwaltungsrat seit 2012, Vizepräsident VR Beruflicher Hintergrund, Werdegang Kurt Rohrbach ist seit 1980 in verschiedenen Funktionen für die BKW tätig, zuletzt bis Ende 2012 als CEO und Vorsitzender der Konzernleitung. Kurt Schär ist CEO der Sunnsite Management AG. Er war bis 1998 im Produktmanagement und in leitenden Funktionen im Vertrieb u.a. bei KontaktSysteme AG im Bereich Telematik tätig. Bis 2000 war er Vice-President des Sales & Marketing bei Hélio Courvoisier und bis 2014 CEO der Biketec AG, der Flyer Elektrovelo-Herstellerin in Huttwil. * Dieses Datum entspricht dem Jahr des Eintritts in den Verwaltungsrat der BKW FMB Energie AG vor dem Übergang zur Holdingstruktur. EINLADUNG GV 2015 Roger Baillod dipl. Betriebswirt FH und dipl. Wirtschaftsprüfer (1958, CH) Verwaltungsrat seit 2013, Vorsitzender des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses Beruflicher Hintergrund, Werdegang Roger Baillod ist seit 1996 Chief Financial Officer von Bucher Industries AG in Niederweningen, Zürich. Zuvor war er von 1984 bis 1993 bei der ATAG Ernst & Young AG in Zürich und St. Gallen als Wirtschaftsprüfer und -berater und anschliessend in den Geschäftsleitungen von zwei Industrieunternehmen tätig. Dominique Gachoud dipl. Elektroingenieur EPFL (1954, CH) Neu zur Wahl vorgeschlagen Beruflicher Hintergrund, Werdegang Dominique Gachoud ist seit 2012 Generaldirektor der Groupe E SA. Er begann seine Karriere 1982 bei den Freiburgischen Elektrizitätswerken, aus denen die Groupe E nach der Fusion mit Electricité Neuchâteloise SA entstanden ist; ab 2000 war er Mitglied der Geschäftsleitung. Er ist aktiv in verschiedenen Branchenorganisationen, so präsidiert er regioGrid, den Verband der kantonalen und regionalen Energieverteiler, und amtet seit Juli 2013 als Vizepräsident des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Profile der vom Kanton Bern abgeordneten Verwaltungsräte Der Kanton Bern ist gemäss Art. 19 der Statuten berechtigt, zwei Verwaltungsräte abzuordnen. Die folgenden zwei Personen nehmen derzeit im Verwaltungsrat als Vertreter des Kantons Einsitz: Barbara Egger-Jenzer Rechtsanwältin (1956, CH) Verwaltungsrätin seit 2011 (2002 *), Stellvertreterin des Vorsitzenden des Nominations- und Entschädigungsausschusses, Vertreterin des Kantons Bern | P R O F I L E D E R V R K A N D I DAT E N Beruflicher Hintergrund, Werdegang Barbara Egger-Jenzer ist Mitglied des Regierungsrates und Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Bis zu ihrer Wahl als Regierungsrätin im Jahr 2002 war sie selbstständige Rechtsanwältin in Bern und bernische Ombudsfrau für Alters- und Heimfragen. Beatrice Simon-Jungi Diplomierte Kauffrau (1960, CH) Verwaltungsrätin seit 2011 (2010 *), Vertreterin des Kantons Bern Beruflicher Hintergrund, Werdegang Beatrice Simon-Jungi ist Mitglied des Regierungsrates und Finanzdirektorin des Kantons Bern. Vor ihrer Wahl zur Regierungsrätin Mitte 2010 gehörte sie ab 1995 dem Gemeinderat von Seedorf an, ab 2003 als Gemeindepräsidentin. Ausserdem war sie ab 2006 Mitglied des Grossen Rates des Kantons Bern. Vor 1995 war Beatrice Simon-Jungi als Marketingleiterin in einem KMU-Betrieb tätig. Rücktritte Die beiden Verwaltungsratsmitglieder Philippe Virdis und Prof. Dr. Eugen Marbach treten mit Ablauf ihrer Amtsperiode per Ende der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2015 zurück. Herr Virdis war der bisherige Vertreter der BKW Aktionärin Groupe E SA. Als Nachfolger von Herrn Virdis wird neu Dominique Gachoud zur Wahl vorgeschlagen. Die Verabschiedung der austretenden Mitglieder erfolgt anlässlich der Generalversammlung. Weitere Tätigkeiten, Interessenbindungen sind im Jahresbericht 2014 auf den Seiten 57 bis 59 zu finden. 39 40 EINLADUNG GV 2015 Unabhängiger Stimmrechtsvertreter und Revisionsstelle Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Revisionsstelle Aktionäre, welche nicht an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen und diesem ihre Weisungen zu erteilen. Die BKW AG unterliegt als börsenkotiertes Unternehmen der ordentlichen Revision. Ein unabhängiges, staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen hat hierbei zu prüfen, ob Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird von der Generalversammlung gewählt. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung Herrn Notar Andreas Byland zur Wahl vor, welcher schon als unabhängiger Stimmrechtsvertreter in der aktuellen Generalversammlung amtet. Er ist seit 1981 patentierter Notar und in einer Kanzlei in Bern tätig. Herr Notar Andreas Byland erfüllt die gesetzlichen Unabhängigkeitsvoraussetzungen gemäss Art. 8 VegüV. 1. die Jahresrechnung und die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Regelwerk entsprechen; 2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht; 3. ein internes Kontrollsystem existiert. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung die Wiederwahl von Ernst & Young AG als Revisionsstelle vor. Ernst & Young AG ist eine international tätige Revisionsgesellschaft. Sie kann nicht nur die Konzerngesellschaften in der Schweiz, sondern auch jene im Ausland prüfen. Sie ist als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zugelassen und erfüllt die notwendigen gesetzlichen Unabhängigkeitsvorschriften. EINLADUNG GV 2015 Organisatorische Hinweise Teilnahme- und Stimmberechtigung Zu Teilnahme und Stimmabgabe an der Generalversammlung sind gemäss Artikel 4 der Statuten Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am 28. April 2015 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind. Das Aktienregister bleibt vom 28. April (17.00 Uhr) bis und mit 8. Mai 2015 für die Übertragung von Aktien der Gesellschaft geschlossen. Anmeldung und Zutrittskarten Im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionären wird zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung ein Anmeldeformular zugestellt. Nach Rücksendung der Anmeldung mit dem der Einladung beiliegenden frankierten Antwortcouvert an das Aktienregister der Gesellschaft erhalten die Aktionäre die Zutrittskarten und das Stimmmaterial. Mit einer frühzeitigen Anmeldung (möglichst vor dem 2. Mai 2015) werden die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung erleichtert. Zutrittskarten und Stimmmaterial werden nur auf Anmeldung hin vom 29. April bis und mit 7. Mai 2015 zugestellt. Vertretung Stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch einen anderen Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Notar Andreas Byland, Bundesgasse 26, 3001 Bern, vertreten zu lassen. Instruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die entsprechenden Unterlagen und Erläuterungen werden den Aktionären zusammen mit der Anmeldung zugestellt. Öffentlich-rechtliche Körperschaften, juristische Personen und Handelsgesellschaften werden durch ihre Organe, Teilhaber bzw. gesetzlichen Vertreter oder durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Beauftragte vertreten (für die Erteilung einer Vollmacht bitte die Anmeldung oder die Zutrittskarte verwenden). Mitwirkung Aktionäre, die sich an der Generalversammlung zu einem Traktandum äussern möchten, werden gebeten, sich vor Beginn der Versammlung beim Podium in die Rednerliste einzutragen und allfällige Fragen der Gesellschaft vorgängig schriftlich zuzustellen (BKW AG, Investor Relations, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25, oder [email protected]). Sie tragen damit zu einer reibungslosen Abwicklung der Versammlung bei. Unterlagen Der Geschäftsbericht mit dem Jahresbericht und dem Finanzbericht 2014 liegt ab dem 7. April 2015 am Hauptsitz der Gesellschaft in Bern (Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25) sowie bei den Zweigniederlassungen in Spiez, Ostermundigen und Delsberg zur Einsicht auf. Der Geschäftsbericht 2014 ist auch auf der Website der Gesellschaft unter www.bkw.ch/gb2014 abrufbar. Online-Registrierung Um den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts zu erleichtern, können natürliche und juristische Personen ihre Stimmrechtsinstruktionen über den Webservice für Anleger unter www.bkw.ch/gvmanager bis 6. Mai 2015 um 22.00 Uhr online erteilen. Informationen zur Online-Registrierung: www.bkw.ch/gv Sprache Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten und auf Französisch simultan übersetzt. 41 Anreise Ort BERNEXPO AG, Mingerstrasse 6, 3014 Bern Halle 3.2, am Guisanplatz Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Bern Tram Nr. 9 bis Guisanplatz / verschiedene Züge bis S-Bahn-Haltestelle Wankdorf / Bus Nr. 20 bis Bahnhof Wankdorf (Endstation) Fahrausweis Die Einladung gilt am Freitag, 8. Mai 2015, als Fahrausweis in den Zonen 100 und 101 der Stadt Bern (Hin- und Rückfahrt, 2. Klasse) (2) (V) (SPEZ) (12). Anreise mit dem Auto Wenige hundert Meter neben dem Autobahnkreuz Wankdorf liegt das Messegelände. Folgen Sie ab der Autobahnausfahrt der Beschilderung «BERNEXPO» bzw. «expo». GPS-Koordinaten Geben Sie in Ihrem Navigationssystem folgende Koordinaten ein: 602060–201135, GPS-Koordinaten B 46° 57’ 35.54” L 7° 28’ 5.37” Anfahrtsplan zur Generalversammlung Ausfahrt A1 Wankdorf von Zürich, Basel, Luzern Ausfahrt A1/A12 Wankdorf von Fribourg, Lausanne, Genève e nst Papiermühlestrasse lige P Bol rass dst Guisanplatz rass Stade de Suisse e S3 S4 lrie Win ke Schermenweg S1 S2 9 Wankdorf 1 4 2 3 5 9 Min Hot el gers t ^ P rass e Ausfahrt A6 von Thun, Interlaken BKW AG Viktoriaplatz 2 CH-3000 Bern 25 Telefon +41 58 477 51 11 www.bkw.ch
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