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BKW GRUPPE
Einladung zur ordentlichen
Generalversammlung 2015
Inhaltsverzeichnis
2 Traktandenliste und Anträge des
Verwaltungsrats
4 Aktionärsbrief
6 Kommentar zum Jahresergebnis
7 Konzernrechnung BKW Gruppe
14 Jahresrechnung BKW AG
18 Vergütungsbericht
24 Totalrevision der Statuten
38 Profile der VR-Kandidaten
40 Unabhängiger Stimmrechts­vertreter
und Revisionsstelle
41 Organisatorische Hinweise
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär
Im Namen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung lade ich Sie
­herzlich zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung der BKW AG
ein. Aufgrund der zahlreichen Traktanden werden wir eine Stunde
früher beginnen als bisher.
8. Mai 2015
BERNEXPO, Halle 3.2, am Guisanplatz in Bern
08.00 Uhr
09.00 Uhr
12.00 Uhr
Türöffnung
Beginn der ordentlichen Generalversammlung
Apéro und Mittagessen
In dieser Broschüre erhalten Sie neben der Traktandenliste auch die für
die einzelnen Traktanden relevanten Informationen. Zu Ihrer leichteren
Orientierung haben wir bei den Traktanden einen Verweis auf die jeweilige
Unterlage eingefügt; die Suche im Jahresbericht oder im Finanzbericht ist
nicht mehr erforderlich. Die organisatorischen Hinweise finden Sie ganz
hinten in dieser Broschüre.
Wir hoffen, dieser neue Ansatz findet Ihren Zuspruch, und freuen uns,
wenn wir Sie an der ordentlichen Generalversammlung 2015 begrüssen
dürfen.
Mit den besten Grüssen
Urs Gasche
Verwaltungsratspräsident
2
EINLADUNG GV 2015
Traktandenliste und Anträge
des Verwaltungsrats
1.Genehmigung Jahresbericht,
Konzernrechnung und Jahresrechnung
für das Jahr 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die
Konzernrechnung auf S. 7 ff. und die Jahresrechnung 2014
auf S. 14 ff. zu genehmigen.
Falls die Generalversammlung diesem Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmt, wird die Dividende von
1.60 CHF ab dem 15. Mai 2015, nach Abzug von 35 Prozent
Verrechnungssteuer, netto mit 1.04 CHF pro Aktie spesenfrei ausbezahlt.
5.Totalrevision der Statuten
2.Konsultativabstimmung über den
Vergütungsbericht 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2014
auf S. 18 ff. zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
b) Revision der Statuten
Der Verwaltungsrat beantragt, den Wortlaut der Statuten
entsprechend dem Vorschlag auf S. 25 ff. anzupassen.
3.Entlastung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
zu erteilen.
4.Verwendung des Bilanzgewinns 2014
Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verteilung des
Gewinns.
CHF
Dividende von 1.60 CHF
je dividendenberechtigte Aktie 1
Vortrag auf neue Rechnung
Total
1
a) Änderung des Gesellschaftszwecks
Der Verwaltungsrat beantragt, den Wortlaut von Artikel 2
der Statuten entsprechend dem Vorschlag auf S. 25 ff. zu
ergänzen.
77 548 603
154 269 897
231 818 500
Auf von der BKW AG gehaltenen eigenen Aktien wird keine Dividende
ausgeschüttet. Somit beläuft sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung auf 48 467 877
Stück. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Dividende berechtigt,
ist der 11. Mai. Ab dem 12. Mai werden die Aktien ex Dividende
gehandelt. Wären sämtliche Aktien dividendenberechtigt, so würde die
Dividendenzahlung 84 480 000 CHF und der Vortrag auf die neue
Rechnung 147 338 500 CHF betragen.
6.Genehmigung der an die Mitglieder des
Verwaltungsrats und der Konzernleitung
auszurichtenden Vergütungen in der
Vergütungsperiode 2015/2016
a) Vergütung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag von
maximal 1 500 000 CHF für die Vergütungen des Verwaltungsrats im Mandatsjahr 2015/2016 zu genehmigen.
b) Vergütung der Konzernleitung
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag von maximal 5 900 000 CHF für die Vergütungen der Konzernleitung
im Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) 2016 zu genehmigen.
EINLADUNG GV 2015
|
T R A K TA N D E N L I ST E U N D A N T R ÄG E
7.Wahlen
a) Verwaltungsrat (vgl. Profile S. 38 ff.)
Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche
Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016
– die folgenden bisherigen Mitglieder je einzeln wieder
in den Verwaltungsrat zu wählen: Urs Gasche,
Hartmut Geldmacher, Kurt Rohrbach, Marc-Alain Affolter,
Georges Bindschedler, Kurt Schär, Roger Baillod
– Herrn Dominique Gachoud neu in den Verwaltungsrat zu
wählen.
b) Präsident des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche
Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, Herrn Urs Gasche als Präsidenten des
Verwaltungsrats wiederzuwählen.
c) Vergütungs- und Nominationsausschuss
Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche
Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, die folgenden bisherigen Mitglieder
je einzeln in den Vergütungs- und Nominationsausschuss
des Verwaltungsrats zu wählen: Urs Gasche, Barbara EggerJenzer und Georges Bindschedler. Der Vergütungs- und
Nominationsausschuss entspricht dem bisherigen Nominations- und Entschädigungsausschuss.
d) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter (S. 40)
Der Verwaltungsrat beantragt, für die nächste gesetzliche
Amtsdauer, d.h. bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016, Herrn Notar Andreas Byland, Bern, zum
unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wählen.
e) Revisionsstelle (S. 40)
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Ernst &
Young AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015.
Ab dem 7. April 2015
steht Ihnen der
Geschäftsbericht auch
online zur Verfügung:
www.bkw.ch/gb2014
3
4
EINLADUNG GV 2015
Aktionärsbrief
Die Umsetzung der Strategie der BKW Gruppe 1 ist auf gutem Weg.
Wir haben 2014 unser Energiegeschäft gestärkt, unsere Netze
entwickelt und unser Dienstleistungsportfolio ausgebaut. Neben
der zuverlässigen Stromversorgung rund um die Uhr können wir
unseren Kundinnen und Kunden heute eine umfassende Palette an
Infrastruktur- und Energiedienstleistungen anbieten. Kurz: Die «neue»
BKW nimmt immer mehr Gestalt an.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren
Im letztjährigen Geschäftsbericht war an dieser
Stelle von den fundamentalen Umwälzungen der
europäischen Energielandschaft die Rede. Ein Jahr
später müssen wir konstatieren: Die Situation
hat sich nicht entspannt. Die Verwerfungen in der
Stromwirtschaft – ausgelöst durch die Subventionierung einzelner Produktionstechnologien und
die Verdrängung der «klassischen» Stromproduktion aus dem Markt – halten an. Die Preise an der
europäischen Strombörse verharren auf historisch
tiefem Niveau. Jedes Land folgt seinem eigenen
Weg, um den fundamentalen Umbruch des Energiesystems zu bewältigen. Für uns ist heute vor allem jene der Schweiz, von Deutschland, Italien und
Frankreich von Bedeutung. Der Weg der Schweiz
hat sich im Zuge der Energiedebatte im Nationalrat
zwar konkretisiert. Noch sind aber viele Fragen
offen. Schliesslich wird auch der Entscheid der
Schweizerischen Nationalbank, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, Spuren hinterlassen. Dennoch –
und das ist mit Blick auf die Branche keine Selbstverständlichkeit – können wir auf ein erfolgreiches
Jahr 2014 zurückblicken und Ihnen mit Stolz ein
sehr gutes Ergebnis präsentieren.
Wir denken Energie neu – und handeln
entsprechend
Kern unserer starken Marktposition ist die Tatsache, dass wir den weltweiten Trend zu erneuerbaren Energien und zum effizienteren Umgang mit
Ressourcen, vor allem aber auch die Geschäftschancen des daraus erwachsenden Infrastrukturund Energieeffizienzmarktes früh erkannt haben.
Wir haben rasch die richtigen Weichen gestellt und
einen tief greifenden Richtungswechsel vollzogen.
Das Energiegeschäft stärken, die Netze entwickeln,
unsere Dienstleistungen ausbauen: Das ist unsere
Antwort auf die Herausforderungen des Marktumfeldes. Wir investieren in den Werterhalt und
1 Die BKW Gruppe
besteht aus der
BKW AG und ihren
Konzerngesellschaften.
Für eine bessere
Lesbarkeit wird sie
im Folgenden nur
noch BKW genannt.
Wo spezifisch die
BKW AG oder die BKW
Energie AG gemeint ist,
wird dies ausdrücklich
erwähnt.
EINLADUNG GV 2015 |
die Weiterentwicklung unserer Produktions- und
Versorgungsinfrastruktur. Weil wir überzeugt sind,
dass es auch in Zukunft Grosskraftwerke brauchen
wird. Und weil die Bedeutung der Netzinfrastruktur für den Umbau des Versorgungssystems unbestritten ist. Weiter bauen wir auf die regulierte
Wind- und Wasserkraft, erweitern unser heute
bereits starkes Endkundensegment und nutzen
unsere Handelsaktivitäten. Und wir investieren in
den Auf- und Ausbau unseres Dienstleistungsgeschäfts. Bereits heute können wir unseren Kundinnen und Kunden ein umfassendes Portfolio an
massgeschneiderten Infrastruktur- und Energiedienstleistungen anbieten. Dienstleistungen werden für unser Unternehmen in den nächsten zehn
Jahren zu einem dritten zentralen Geschäftsfeld,
von gleicher Bedeutung wie Netze und Energie.
Erfolgsmeldungen in allen Marktsegmenten
2014 konnten wir zahlreiche Produktionsrekorde
verzeichnen. Das Kernkraftwerk Mühleberg, unsere
Wasserkraftanlagen in Italien und das Windkraftwerk der Juvent SA haben letztes Jahr so viel
Strom produziert wie noch nie. Wir haben zwei
Wasserkraftwerke ans Netz genommen und bei
zwei weiteren mit den Bauarbeiten begonnen. Im
Vertriebsgeschäft haben wir unsere starke Position im Versorgungsgebiet gehalten und im Markt
Schweiz unser Geschäftskundenportfolio ausgebaut. In Italien haben wir verschiedene Projekte
im Energieeffizienzbereich akquiriert und mit den
italienischen Staatsbahnen einen prominenten
neuen Grosskunden hinzugewonnen. Im Retailsegment ist es uns gelungen, durch die Lancierung
neuer Stromprodukte zahlreiche Kundinnen und
Kunden für einen Wechsel zu einem Ökostromprodukt zu gewinnen. Auch die Bewirtschaftung
unserer Energieposition hat zum positiven Ergebnis beigetragen. Im Segment Netze haben wir im
vergangenen Jahr verschiedene smarte Technologien für die Stromversorgung der Zukunft entwickelt, getestet und in unser Verteilnetz eingebaut.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 einen rund
400 Mio. CHF höheren Wert unseres Verteilnetzes
anerkannt. Wir freuen uns über diesen Entscheid
und werden den gewonnenen Handlungsspielraum
nutzen, um weiter in ein innovatives und zukunftsfähiges Verteilnetz zu investieren. Mit der
Übernahme der Baumeler Leitungsbau AG durch
unsere Konzerngesellschaft Arnold AG haben wir
zudem unsere Position als führende Infrastrukturdienstleisterin ausgebaut.
Umfassende Gesamtlösungen im
Dienstleistungsbereich
Unser Dienstleistungsgeschäft ist 2014 um 20
Prozent gewachsen. Mit der Akquisition verschiedener Unternehmen aus den Bereichen Heizungs-,
Lüftungs-, Klima- und Haustechnik und aus dem
zukunftsträchtigen Markt der dezentralen Energieproduktion haben wir unseren Eintritt in neue
Marktsegmente beschleunigt. Die akquirierten
Unternehmen bringen Kompetenzen mit, die unser
organisches Wachstum im Dienstleistungsbereich
ideal ergänzen. Als Generalunternehmerin können
wir unsere Kundinnen und Kunden nun nicht nur
umfassend beraten, sondern ihnen massgeschneiderte Gesamtlösungen mit dem in der «BKW
Familie» vorhandenen Know-how anbieten. Mit
unseren innovativen Energiegesamtlösungen unterstützen wir nicht zuletzt auch den nachhaltigen
Umgang mit Energie und leisten einen Beitrag zur
Reduktion der CO2-Emissionen.
Ein herzliches Dankeschön
Wir blicken auf ein intensives und erfolgreiches
Jahr zurück. Was wir 2014 erreicht haben, ist dank
des Vertrauens möglich, das unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie unsere Kundinnen und
Kunden uns entgegenbringen. Ihnen gebührt unser
grosser Dank. Gleichzeitig bedanken wir uns bei
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit
ihrem Engagement tragen sie wesentlich dazu bei,
dass sich unser Geschäft auch unter schwierigen
Marktbedingungen erfreulich entwickelt.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Gasche
Verwaltungsratspräsident
Suzanne Thoma
CEO
AKTIONÄRSBRIEF
5
6
EINLADUNG GV 2015
Kommentar
zum Jahresergebnis
BKW überzeugt mit starkem Resultat – Umfeld bleibt herausfordernd.
Die BKW hat im vergangenen Geschäftsjahr in
einem für die Branche unverändert schwierigen
Umfeld ein starkes Betriebsergebnis (EBIT) erzielt.
Das gute Ergebnis basiert auf einer erfolgreichen
Bewirtschaftung der Energieposition sowie wirkungsvollen Effizienzsteigerungs- und Kostenreduktionsmassnahmen. Zudem erzielte die BKW
im Bereich Energie- und Infrastrukturdienstleistungen ein markantes Wachstum. Der EBIT konnte
gegenüber dem bereinigten Vorjahreswert um beinahe 10 % auf 346.7 Mio. CHF gesteigert werden.
Der Reingewinn erhöhte sich dank verschiedener
Sondereinflüsse markant um 125.5 Mio. CHF auf
291.9 Mio. CHF. Das erfreuliche Ergebnis unterstreicht die Wirksamkeit der konsequenten Umsetzung der strategischen Ausrichtung der BKW.
Gesamtleistung gesteigert, Dienstleistungsgeschäft mit hohen Zuwachsraten
Die Gesamtleistung erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahreswert um 4.1 % auf 2 844.9 Mio. CHF. Zu
dieser Steigerung trugen alle drei Geschäftsfelder bei: Das Energiegeschäft konnte in einem von
sinkenden Preisen geprägten Umfeld dank aktiver
Bewirtschaftung der Energieposition um 3 %
zulegen. Das Netzgeschäft verzeichnete hingegen
aufgrund der eher ungünstigen Witterungsbedingungen mit dem milden Winter einen Rückgang
um 3 %. Mit einer Wachstumsrate von 19 % konnte
das Dienstleistungsgeschäft seine Gesamtleistung
auf 291.2 Mio. CHF steigern. Sowohl organisches
als auch anorganisches Wachstum haben zu dieser
markanten Steigerung beigetragen.
Starkes Betriebsergebnis – Reingewinn dank
Sondereinflüssen deutlich gesteigert
Die BKW hat im vergangenen Geschäftsjahr ein
Betriebsergebnis von 346.7 Mio. CHF erzielt. Verglichen mit dem um Wertminderungen auf Produktionsanlagen bereinigten Vorjahresresultat von
316.9 Mio. CHF entspricht dies einer Steigerung
von rund 10 %. Zu diesem überdurchschnittlichen
Betriebsergebnis trugen insbesondere das Energieund das Dienstleistungsgeschäft bei, während das
Netzgeschäft ein stabiles Ergebnis erzielte.
Der Reingewinn hat sich auf 291.9 Mio. CHF erhöht
und liegt damit um 75 % über dem bereinigten
Vorjahreswert von 166.4 Mio. CHF. Neben dem
gesteigerten Betriebsergebnis wurde der Reinge-
winn auch von Sondereffekten positiv beeinflusst:
Einerseits erzielten die Wertschriften in den
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds im Geschäftsjahr 2014 eine ausserordentliche Performance von
91.6 Mio. CHF und lagen damit um 40.5 Mio. CHF
über den bereits hohen Erträgen des Vorjahres.
Andererseits resultierte aus der Veräusserung
der Beteiligung an der Jungfraubahn Holding AG
ein einmaliger Gewinn von rund 25 Mio. CHF. Bei
den Ertragssteuern führte zudem der Wegfall des
letztjährigen negativen Sondereffekts im Zusammenhang mit steuerlichen Änderungen in Italien zu
einem deutlich tieferen Aufwand.
Höhere Dividende
Der Generalversammlung vom 8. Mai 2015 wird
eine Dividende von 1.60 CHF pro Aktie beantragt.
Verglichen mit 1.20 CHF im Vorjahr, entspricht
dies einer Erhöhung von 33.3 %. Damit beträgt die
Dividendenrendite, bezogen auf den Jahresendkurs, attraktive 5.4 % (Vorjahr 4.2 %). Die Ausschüttungsquote beläuft sich wie in den Vorjahren
auf rund 40 % des um Sondereffekte bereinigten
Reingewinns und widerspiegelt die Kontinuität der
Dividendenpolitik der BKW.
Ausblick
Die BKW erwartet für das laufende Geschäftsjahr
ein unverändert anspruchsvolles Marktumfeld
mit verschärftem negativem Einfluss der tiefen
Energiepreise auf den internationalen Märkten.
Der weiter erstarkte Schweizer Franken wird
das operative Ergebnis zusätzlich belasten. Dank
fokussiertem Effizienzsteigerungs- und Kostenmanagement, einer aktiven Bewirtschaftung der
Energieposition, dem stabilisierenden Netzgeschäft und nicht zuletzt dem weiteren Ausbau des
Dienstleistungsgeschäfts wird ein Teil der negativen Einflussfaktoren wettgemacht werden können.
Dennoch erwartet die BKW für das Jahr 2015 ein
Betriebsergebnis, welches unter den starken Werten des Geschäftsjahrs 2014 liegt.
EINLADUNG GV 2015
Konzernrechnung BKW Gruppe
Nettoumsatz
Aktivierte Eigenleistungen
Übrige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
Energiebeschaffung
Material und Fremdleistungen
Personalaufwand
Übriger Betriebsaufwand
Betriebsaufwand
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen
Abschreibungen und Wertminderungen
Ergebnis aus Assoziierten
Betriebsergebnis
Finanzertrag
Finanzaufwand
Ergebnis vor Ertragssteuern
Ertragssteuern
Reingewinn/-verlust
davon zuzurechnen:
––den BKW-Aktionären
––den nicht beherrschenden Anteilen
Ergebnis pro Aktie in CHF (unverwässert)
Ergebnis pro Aktie in CHF (verwässert)
7
8
9
10
11
16
12
12
13
14
14
2014
2013
Mio. CHF
Anmerkung
Konsolidierte Erfolgsrechnung
2 567.0
45.3
121.4
2 733.7
– 1 597.6
– 211.3
– 382.5
– 249.5
– 2 440.9
292.8
– 494.4
30.0
– 171.6
76.9
– 141.1
– 235.8
19.1
– 216.7
2 722.2
49.4
73.3
2 844.9
– 1 478.1
– 196.7
– 399.8
– 242.1
– 2 316.7
528.2
– 217.7
36.2
346.7
142.2
– 154.8
334.1
– 42.2
291.9
– 216.7
0.0
288.2
3.7
– 4.51
– 4.51
5.96
5.85
7
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
Mio. CHF
Reingewinn/-verlust
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (Konzerngesellschaften)
––Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
––Ertragssteuern
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (Assoziierte)
––Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
––Ertragssteuern
Total nicht in Erfolgsrechnung rezyklierbare Posten, nach Steuern
Währungsumrechnung
––Währungsumrechnung
––Übertrag in die Erfolgsrechnung
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen
––Wertänderungen
––Übertrag in die Erfolgsrechnung
––Ertragssteuern
Sicherungsgeschäfte
––Wertänderungen
––Übertrag in die Erfolgsrechnung
––Ertragssteuern
Total in Erfolgsrechnung rezyklierbare Posten, nach Steuern
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
davon zuzurechnen:
––den BKW-Aktionären
––den nicht beherrschenden Anteilen
2014
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
2013
8
– 216.7
291.9
135.0
– 29.7
– 135.8
29.9
19.1
– 1.5
122.9
– 19.8
1.5
– 124.2
12.6
0.7
– 22.6
– 0.3
– 2.3
0.7
0.3
0.9
– 25.0
5.3
0.5
0.0
– 0.2
12.3
135.2
– 81.5
– 0.1
– 0.1
0.3
– 41.6
– 165.8
126.1
– 81.5
0.0
122.1
4.0
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
Aktiven
Sachanlagen
Beteiligungen an Assoziierten
Derivate
Langfristige Finanzanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
Latente Steuerguthaben
Total Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Laufende Steuerguthaben
Derivate
Kurzfristige Finanzanlagen
Rechnungsabgrenzungen
Flüssige Mittel
Total Umlaufvermögen
Total Aktiven
Passiven
Aktienkapital
Kapitalreserven
Gewinnreserven
Übrige Reserven
Eigene Aktien
Total den BKW-Aktionären zurechenbar
Nicht beherrschende Anteile
Total Eigenkapital
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Latente Steuerverbindlichkeiten
Personalvorsorgeverbindlichkeiten
Derivate
Übrige langfristige Verbindlichkeiten
Total langfristige Verbindlichkeiten
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Laufende Steuerverbindlichkeiten
Derivate
Rechnungsabgrenzungen
Total kurzfristige Verbindlichkeiten
Total Verbindlichkeiten
Total Passiven
15
16
28
17
18
13
19
21
28
17
20
32
22
22
22
22
22
23
24
13
27
28
25
26
23
24
28
20
31.12.2014
31.12.2013
Mio. CHF
Anmerkung
Konsolidierte Bilanz
2 985.2
1 187.3
58.2
1 153.0
164.7
42.5
5 590.9
133.5
773.7
9.1
105.2
300.5
265.8
496.8
2 084.6
7 675.5
2 882.8
1 173.5
45.2
1 230.0
179.4
43.6
5 554.5
123.0
757.7
20.5
104.3
711.8
115.9
552.2
2 385.4
7 939.9
132.0
35.0
2 467.0
8.2
– 319.2
2 323.0
42.7
2 365.7
2 045.9
1 563.3
470.4
52.9
33.0
230.8
4 396.3
567.8
62.3
26.7
13.4
85.2
158.1
913.5
5 309.8
7 675.5
132.0
41.3
2 728.3
– 157.4
– 311.1
2 433.1
91.9
2 525.0
2 035.9
1 668.3
425.8
197.5
23.2
228.2
4 578.9
439.1
52.7
65.9
21.7
65.2
191.4
836.0
5 414.9
7 939.9
9
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
Eigenkapital 31.12.2012
Reinverlust
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Dividende
Transaktionen mit eigenen Aktien
Aktienbasierte Vergütungen
Erwerb nicht beherrschender Anteile
Veränderungen im Konsolidierungskreis
Eigenkapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile
Eigenkapital 31.12.2013
Reingewinn
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Dividende
Transaktionen mit eigenen Aktien
Aktienbasierte Vergütungen
Erwerb nicht beherrschender Anteile
Verkauf nicht beherrschender Anteile
Veränderungen im Konsolidierungskreis
Eigenkapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile
Ausgabe Wandelanleihe
Eigenkapital 31.12.2014
132.0
132.0
132.0
35.0 2 759.8 – 360.6 – 127.0 2 439.2
– 216.7
– 216.7
135.2 135.2
– 216.7
135.2 – 81.5
– 57.6
– 57.6
– 19.1
41.4
22.3
0.7
0.7
– 0.1
– 0.1
0.0
0.0
35.0 2 467.0 – 319.2
8.2 2 323.0
288.2
288.2
– 166.1 – 166.1
288.2
– 166.1 122.1
– 58.0
– 58.0
29.0
8.1
37.1
1.7
1.7
– 0.8
– 0.8
1.2
0.5
1.7
0.0
0.0
6.3
6.3
41.3 2 728.3 – 311.1 – 157.4 2 433.1
37.4
0.0
– 0.9
0.1
3.7
2.4
42.7
3.7
0.3
4.0
– 2.9
45.6
0.4
2.1
91.9
Total
Nicht beherrschende
Anteile
Total den BKW-Aktionären zurechenbar
Übrige Reserven
Eigene Aktien
Gewinnreserven
Mio. CHF
Kapitalreserven
Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals
Aktienkapital
10
2 476.6
– 216.7
135.2
– 81.5
– 58.5
22.3
0.7
0.0
3.7
2.4
2 365.7
291.9
– 165.8
126.1
– 60.9
37.1
1.7
– 0.8
47.3
0.4
2.1
6.3
2 525.0
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
Ergebnis vor Ertragssteuern
Berichtigung für
––Abschreibungen und Wertminderungen
––Ergebnis aus Assoziierten
––Finanzergebnis
––Gewinne/Verluste aus Verkauf von Anlagevermögen
––Veränderung langfristige Rückstellungen (ohne Verzinsung)
––Auflösungsraten abgetretener Nutzungsrechte
––Veränderung aus Bewertung von Energiederivaten
––Andere nicht geldwirksame Positionen
Veränderung des Nettoumlaufvermögens
(ohne kurzfristige Finanzanlagen und -verbindlichkeiten sowie Derivate)
Gezahlte Ertragssteuern
Übrige Finanzausgaben
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit
Investitionen in Sachanlagen
Desinvestitionen von Sachanlagen
Erwerb von Konzerngesellschaften
Veräusserung von Konzerngesellschaften
Investitionen in Assoziierte
Desinvestitionen von Assoziierten
Investitionen in lang- und kurzfristige Finanzanlagen
Desinvestitionen von lang- und kurzfristigen Finanzanlagen
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Desinvestitionen von immateriellen Vermögenswerten
Erhaltene Zinsen
Erhaltene Dividenden
Geldfluss aus Investitionstätigkeit
Verkauf/Kauf eigener Aktien
Erwerb nicht beherrschender Anteile
Verkauf nicht beherrschender Anteile
Kapitalzuführung durch nicht beherrschende Anteile
Zunahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten
Abnahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten
Zunahme von übrigen langfristigen Verbindlichkeiten
Abnahme von übrigen langfristigen Verbindlichkeiten
Gezahlte Zinsen
Ausgeschüttete Dividenden
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
Umrechnungsdifferenzen auf flüssigen Mitteln
Nettoveränderung der flüssigen Mittel
Flüssige Mittel zu Beginn der Berichtsperiode
Flüssige Mittel am Ende der Berichtsperiode
11
16
12
15
6/32
16
18
22
32
2014
2013
Mio. CHF
Anmerkung
Konsolidierte Geldflussrechnung
– 235.8
334.1
494.4
– 30.0
64.2
– 35.4
124.5
– 9.9
– 19.9
12.5
217.7
– 36.2
12.6
– 2.7
– 17.3
– 9.6
– 15.0
2.8
– 19.6
– 32.7
– 1.5
310.8
– 215.1
15.5
– 198.8
79.5
– 74.7
0.8
– 174.0
22.5
– 22.2
0.0
9.8
24.6
– 532.1
16.0
0.0
0.0
0.3
199.1
– 28.7
30.7
– 1.5
– 38.7
– 58.5
118.7
0.2
– 102.4
599.2
496.8
66.9
– 14.5
– 0.7
538.1
– 222.6
16.3
– 13.2
0.3
– 33.9
2.4
– 458.2
64.0
– 12.8
1.0
9.2
55.3
– 592.2
1.6
– 0.8
47.3
2.1
179.9
– 26.8
19.7
– 7.2
– 45.3
– 60.9
109.6
– 0.1
55.4
496.8
552.2
11
12
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
Bericht der Revisionsstelle
zur Konzernrechnung
EINLADUNG GV 2015
|
KONZERNRECHNUNG
13
14
EINLADUNG GV 2015
Jahresrechnung BKW AG
Erfolgsrechnung
Mio. CHF
2013
2014
Beteiligungsertrag
Zinsertrag
Übriger Betriebsertrag
Total Erträge
63.4
44.9
0.4
108.7
241.4
54.2
0.5
296.1
Zinsaufwand
Übriger Finanzaufwand
Übriger Betriebsaufwand
Ertragssteuern
Total Aufwendungen
Reingewinn
– 36.1
– 0.3
– 5.8
– 1.8
– 44.0
64.7
– 41.9
– 23.7
– 6.4
– 0.2
– 72.2
223.9
EINLADUNG GV 2015
| JAHRESRECHNUNG
Bilanz
Mio. CHF
31.12.2013
31.12.2014
Aktiven
Beteiligungen
Darlehen
Übrige Finanzanlagen
Total Anlagevermögen
Dividendenforderung
Übrige Forderungen
Eigene Aktien
Rechnungsabgrenzungen
Flüssige Mittel
Total Umlaufvermögen
Total Aktiven
1 315.0
1 316.4
16.8
2 648.2
63.4
1.9
0.0
3.8
1.0
70.1
2 718.3
1 362.4
1 472.0
15.1
2 849.5
0.0
51.6
127.6
6.0
1.5
186.7
3 036.2
Passiven
Aktienkapital
Reserve aus Kapitaleinlagen
Allgemeine gesetzliche Reserve
Reserve für eigene Aktien
Ergebnisvortrag
Reingewinn
Total Eigenkapital
Anleihen
Passivdarlehen
Total langfristige Verbindlichkeiten
Kontokorrent BKW Energie AG
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungen
Total kurzfristige Verbindlichkeiten
Total Fremdkapital
Total Passiven
132.0
26.1
839.4
315.5
6.6
64.7
1 384.3
1 000.0
316.4
1 316.4
2.0
1.9
13.7
17.6
1 334.0
2 718.3
132.0
26.1
846.5
308.4
8.0
223.9
1 544.9
1 163.4
311.0
1 474.4
2.9
0.3
13.7
16.9
1 491.3
3 036.2
15
16
EINLADUNG GV 2015
|
JAHRESRECHNUNG
Bericht der Revisionsstelle
zur Jahresrechnung
EINLADUNG GV 2015
| JAHRESRECHNUNG
17
18
EINLADUNG GV 2015
Vergütungsbericht
Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), welche auf den 1. Januar 2014 in Kraft
getreten ist, werden alle Angaben zur Vergütung an den Verwaltungsrat und
die Konzernleitung neu im Vergütungsbericht dargestellt. Der Vergütungsbericht enthält damit Angaben, welche bisher im Corporate-GovernanceBericht sowie in der Jahresrechnung der BKW AG aufgeführt waren.
Die VegüV verlangt weiter die statutarische Verankerung der Grundsätze des Vergütungssystems
für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung der
BKW. Die Statuten werden zukünftig insbesondere die Grundsätze über die erfolgsabhängigen
Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung, die
Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und
Optionsrechten an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie die Aufgaben
und Zuständigkeiten des Nominations- und Entschädigungsausschusses regeln.
Die BKW hat im zunehmend marktorientierten
Umfeld und in der daran orientierten Unternehmensstrategie beschlossen, die Vergütungen der
Konzernleitung schrittweise an das Marktniveau
heranzuführen. Der Fokus liegt dabei auf Stabilität, ausgedrückt in einer schrittweisen Anhebung
der Basissaläre ab 2015, und einer nachhaltigen
und langfristig orientierten gebundenen Aktienbeteiligung ab dem Jahre 2014. Die langfristige
Erfolgsbeteiligung ist an die Chance und das Risiko
der Aktienpreisentwicklung gekoppelt und unterstreicht damit auch in wirtschaftlicher Hinsicht die
langfristige Ausrichtung der Interessen der Konzernleitung auf die Interessen dauerhaft interessierter Aktionäre. Im Gegenzug wird die kurzfristig
orientierte variable Vergütung ab 2015 abgesenkt.
Die Grundlagen der Vergütung werden in den Statuten fixiert. Sie werden den Aktionärinnen und
Aktionären unter Einhaltung der Übergangsbestimmungen der VegüV an der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2015 zur Genehmigung
vorgelegt.
Zuständigkeiten und Festsetzungsverfahren
Der Nominations- und Entschädigungsausschuss
unterstützt den Verwaltungsrat unter anderem bei
der Ausarbeitung von Entschädigungsgrundsätzen
sowie bei der Festlegung der Saläre für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung.
Die Saläre der Mitglieder der Konzernleitung legt
der Nominations- und Entschädigungsausschuss
mit Orientierung des Verwaltungsrats abschliessend fest. Dabei achtet der Nominations- und
Entschädigungsausschuss insbesondere auf eine
markt- und leistungsgerechte Gesamtentschädi-
gung sowie eine periodische Aktualisierung der
Entschädigungsgrundsätze. Die Entschädigungen
für die Verwaltungsratsmitglieder werden vom
Nominations- und Entschädigungsausschuss unter
Beiziehung einer externen, unabhängigen Beratungsgesellschaft periodisch überprüft und neu
festgelegt (in der Regel alle drei Jahre).
Der Nominations- und Entschädigungsausschuss
besteht aus drei Mitgliedern, die jährlich einzeln
durch die Generalversammlung aus dem Kreis des
Verwaltungsrats gewählt werden. Die CEO nimmt
an den Sitzungen des Nominations- und Entschädigungsausschusses ebenfalls teil und hat das
Recht, Anträge zu stellen. Dies gilt nicht, wenn und
soweit die Vergütung und/oder Leistung der CEO
erörtert wird.
Die Aufgaben und die Organisation des Nominations- und Entschädigungsausschusses sind im
Organisationsreglement festgelegt und werden in
einem weiteren, vom Verwaltungsrat genehmigten Reglement konkretisiert. Eine Übersicht über
die weiteren Aufgaben sowie die amtierenden
Mitglieder des Nominations- und Entschädigungsausschusses ist im Corporate-Governance-Bericht
auf Seite 51 enthalten.
Vergütungen an den Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für
ihre Tätigkeit eine feste, erfolgsunabhängige
Jahresentschädigung sowie eine Spesenpauschale.
Als feste Vergütungen sind nachfolgend die festen
Jahresentschädigungen und geleisteten Sitzungsgelder ausgewiesen, mit Ausnahme des Präsidenten und des 2. Vizepräsidenten, die kein Sitzungsgeld erhalten.
Die Höhe der festen Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats wurde für das Geschäftsjahr 2014 nicht verändert.
Für einzelne Verwaltungsräte erfolgt die Auszahlung
ganz oder teilweise an den jeweiligen Arbeitgeber.
In den übrigen Vergütungen sind die an die Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtete Spesen-
EINLADUNG GV 2015
pauschale, die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen sowie – soweit diese von der BKW
übernommen werden – die Arbeitnehmerbeiträge
|
19
VERGÜTUNGSBERICHT
an die Sozialversicherungen und die Quellensteuern enthalten.
Feste Aktienbasierte
Vergütungen
Vergütungen
TCHF
Urs Gasche
Antoinette Hunziker-Ebneter
Hartmut Geldmacher
Kurt Rohrbach 1
Marc-Alain Affolter
Roger Baillod
Dr. Georges Bindschedler
Barbara Egger-Jenzer 2
Prof. Dr. Eugen Marbach
Kurt Schär
Beatrice Simon-Jungi 2
Philippe Virdis
Total
Übrige
Vergütungen
Total
329
44
109
Präsident
Vizepräsidentin (bis 09.05.2014)
Vizepräsident (ab 09.05.2014)
280
40
65
3
3
46
4
41
2. Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
522
68
68
66
3
3
3
3
108
15
15
6
633
86
86
75
3
5
13
11
63
71
82
21
5
9
278
59
67
1 704
Feste Aktienbasierte
Vergütungen
Vergütungen
Übrige
Vergütungen
Total
Mitglied
Mitglied
Mitglied
58
58
68
Mitglied
Mitglied
54
58
1 405
GEPRÜFT
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats im Jahr 2014
V
ollamtliche Tätigkeit.
D
ie Auszahlung sämtlicher Vergütungen erfolgte an den Kanton Bern.
1
2
TCHF
Urs Gasche
Antoinette Hunziker-Ebneter
Kurt Rohrbach 1
Marc-Alain Affolter
Roger Baillod
Dr. Georges Bindschedler
Ueli Dietiker
Barbara Egger-Jenzer 2
Hartmut Geldmacher
Prof. Dr. Eugen Marbach
Kurt Schär
Beatrice Simon-Jungi 2
Philippe Virdis
Total
Präsident
Vizepräsidentin
280
90
3
45
5
328
95
2. Vizepräsident
Mitglied
Mitglied (ab 17.05.2013)
Mitglied
Mitglied (bis 17.05.2013)
522
66
35
74
31
3
113
14
8
5
6
638
80
43
82
37
3
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
74
56
58
64
3
3
3
10
36
13
14
84
95
74
81
Mitglied
Mitglied
56
60
1 466
3
2
23
7
11
287
66
73
1 776
GEPRÜFT
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats im Jahr 2013
V
ollamtliche Tätigkeit.
D
ie Auszahlung der festen Jahresentschädigung in der Höhe von 40 TCHF erfolgte an den Kanton Bern.
1
Der Verwaltungsrat legt zudem jährlich fest, wie
viele BKW Aktien die Mitglieder des Verwaltungsrats zu welchem Vorzugspreis und mit welcher
Sperrfrist kaufen können. Dadurch sollen die Mitglieder des Verwaltungsrats zu einer nachhaltigen
Steigerung des Unternehmenswertes motiviert
GEPRÜFT
2
EINLADUNG GV 2015
|
VERGÜTUNGSBERICHT
werden. Die aktienbasierten Vergütungen beinhalten den geldwerten Vorteil des vergünstigten
Bezugs von BKW Aktien. Im Jahr 2014 wurde
jedem Mitglied des Verwaltungsrats die Möglichkeit geboten, 600 Aktien (2013: 400 Aktien) der
BKW zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Die so
erworbenen Aktien unterliegen hinsichtlich der
Veräusserung einer Sperrfrist von drei Jahren,
welche bei der Bemessung der Vergütung mittels
eines Abschlags berücksichtigt wird.
GEPRÜFT
20
Anzahl Aktien
Urs Gasche
Antoinette Hunziker-Ebneter
Hartmut Geldmacher
Kurt Rohrbach
Marc-Alain Affolter
Roger Baillod
Dr. Georges Bindschedler
Barbara Egger-Jenzer
Prof. Dr. Eugen Marbach
Kurt Schär
Beatrice Simon-Jungi
Philippe Virdis
Total
31.12.2013
31.12.2014
2 177
300
1 920
12 157
3 120
1 000
5 120
400
3 000
400
1 000
4 520
35 114
2 777
n/a
2 520
12 757
3 720
1 600
5 720
400
3 000
1 000
1 000
4 520
39 014
Präsident
Vizepräsidentin (bis 09.05.2014)
Vizepräsident (ab 09.05.2014)
2. Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
GEPRÜFT
Einzelne Aktien der Mitglieder des Verwaltungsrats sind mit einer Sperrfrist von bis zu drei Jahren belegt.
Darlehens- oder Kreditbeziehungen zu aktiven oder
früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats bzw. zu
diesen nahestehenden Personen bestehen nicht.
Für den Fall des Ausscheidens der Mitglieder des
Verwaltungsrats bestehen keine Vereinbarungen
oder Pläne, die Abgangsentschädigungen oder anderweitige Leistungen oder Vorteile vorsehen.
Vergütung an die Konzernleitung
Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten für ihre
Tätigkeit eine feste jährliche Grundvergütung. Diese wird individuell festgelegt, wobei die Tätigkeit
und Verantwortung des betreffenden Funktionsträgers, dessen Beitrag zum Unternehmenserfolg,
das Marktumfeld für vergleichbare Funktionen
sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
und dessen Zukunftsaussichten berücksichtigt
werden.
Ausserdem wird abhängig von der Leistung des betreffenden Mitglieds der Konzernleitung und vom
Geschäftserfolg des Unternehmens ein variabler
Erfolgsanteil in der Höhe von bis zu 35 Prozent
der festen jährlichen Grundvergütung in Schweizer
Franken ausbezahlt.
Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird eine langfristige
Erfolgsbeteiligung in Form von gebundenen Aktien
in der Höhe von 30 Prozent für die CEO und in der
Höhe von 20 Prozent für die weiteren Mitglieder
der Konzernleitung der jeweils festen jährlichen
Grundvergütung zugewiesen. Die Zuteilung der Aktien erfolgt jährlich im Dezember für das laufende
Geschäftsjahr. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren, welche mit einem Abschlag
im ausgewiesenen Wert berücksichtigt ist.
Die erfolgsabhängige kurzfristige variable Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2015 erheblich abgesenkt wird, wird in Schweizer Franken entrichtet.
Sie wird sowohl nach Massgabe des Beitrages des
Mitglieds der Konzernleitung zum Gesamterfolg der
BKW wie auch nach Erreichung individuell definierter Leistungsziele festgelegt. Die Leistungsziele
können unternehmens- und bereichsspezifische
Ziele, persönliche Ziele sowie im Vergleich zum
Markt, anderen Unternehmen oder vergleichbaren
GEPRÜFT
Aktienbeteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrats
GEPRÜFT
EINLADUNG GV 2015
|
21
VERGÜTUNGSBERICHT
Richtgrössen berechnete Ziele umfassen. Die erfolgsabhängige kurzfristige variable Vergütung für
die Mitglieder der Konzernleitung wird auf Antrag
der CEO durch den Nominations- und Entschädigungsausschuss festgelegt. Die erfolgsabhängige
kurzfristige variable Vergütung für die CEO wird
direkt durch den Nominations- und Entschädigungsausschuss festgelegt.
Aufgrund des Systemwechsels von der Bezugsmöglichkeit für vergünstigte Aktien hin zur langfristigen Erfolgsbeteiligung in Form von Aktien sind in
den ausgewiesenen aktienbasierten Vergütungen
für das Jahr 2014 beide Elemente enthalten. Im
Geschäftsjahr 2015 wird diese Kumulation nicht
mehr bestehen und nur noch die periodengerechte
langfristige Erfolgsbeteiligung ausgewiesen sein.
Für das Jahr 2014 hat der Verwaltungsrat zudem
letztmalig festgelegt, wie viele Aktien der BKW die
Mitglieder der Konzernleitung zu welchem Vorzugspreis und mit welcher Sperrfrist kaufen können. Im
Jahr 2014 wurde jedem Mitglied der Konzernleitung
die Möglichkeit geboten, 600 Aktien (2013: 400 Aktien) der BKW zu einem Vorzugspreis zu erwerben.
Die so erworbenen Aktien unterliegen hinsichtlich
der Veräusserung ebenfalls einer Sperrfrist von drei
Jahren, welche mit einem Abschlag im ausgewiesenen Wert berücksichtigt ist. Dieses Aktienbeteiligungsprogramm für die Mitglieder der Konzernleitung wird 2015 nicht mehr fortgeführt.
Bei allen Vergütungen, die den Sozialversicherungsabgaben unterliegen, sind die Bruttovergütungen angegeben. Die Vorsorgeleistungen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse
und an die AHV/IV/ALV. Die Pensionskasse BKW
führt einen Vorsorgeplan nach dem Leistungsprimat nach den Vorschriften des Gesetzes über die
berufliche Vorsorge (BVG). Die Vorsorgeleistungen
beinhalten daher zusätzlich zu den ordentlichen
Arbeitgeberbeiträgen ebenfalls den Arbeitgeberanteil für Nachzahlungen aufgrund von Erhöhungen
des versicherten Lohns.
Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung und an das höchstverdienende Mitglied
TCHF
2013
2014
2013
2014
Feste Vergütungen
Erfolgsbeteiligungen
Aktienbasierte Vergütungen
Vorsorgeleistungen
Total
480
144
3
289
916
527
158
136
224
1 045
1 834
451
11
811
3 107
2 646
531
442
859
4 478
Im Jahr 2014 war die Konzernleitung über das ganze Jahr mit 6 Mitgliedern voll besetzt, im Jahr 2013 aufgrund
verschiedener Umbesetzungen während längerer Zeit des Jahres nur mit 4 Mitgliedern.
1
GEPRÜFT
Total der Mitglieder
der Konzernleitung 1
Am 31. Dezember 2014 waren analog zum Vorjahr
gegenüber Mitgliedern der Konzernleitung keine
Darlehen ausstehend.
Für den Fall des Ausscheidens der Mitglieder der
Konzernleitung bestehen keine Vereinbarungen
oder Pläne, die Abgangsentschädigungen oder anderweitige Leistungen oder Vorteile vorsehen.
GEPRÜFT
Dr. Suzanne Thoma
CEO
EINLADUNG GV 2015
|
VERGÜTUNGSBERICHT
In der folgenden Tabelle ist die Aktienbeteiligung
der einzelnen Mitglieder an der BKW aufgeführt.
Aktienbeteiligung der Mitglieder der Konzernleitung
Anzahl Aktien
Dr. Suzanne Thoma
Christophe Bossel
Dr. Monica Dell’Anna
Ronald Trächsel
Beat Grossenbacher
Hermann Ineichen
Renato Sturani
Total
CEO
Leiter Netze
Leiterin Markt
Leiter Finanzen und Dienste (ab 01.08.2014)
Leiter Finanzen und Dienste (bis 30.06.2014)
Leiter Produktion
Leiter Erneuerbar & Effizienz
Einzelne Aktien der Mitglieder der Konzernleitung sind mit einer Sperrfrist von bis zu drei Jahren belegt.
31.12.2013
31.12.2014
2 560
400
0
n/a
2 520
2 822
0
8 302
7 333
3 681
3 075
1 289
n/a
6 112
3 143
24 633
GEPRÜFT
22
EINLADUNG GV 2015
Bericht der Revisionsstelle
über die Prüfung des Vergütungsberichts
|
VERGÜTUNGSBERICHT
23
24
EINLADUNG GV 2015
Totalrevision der Statuten
Vorbemerkungen
Am 3. März 2013 wurde die Volksinitiative gegen
die Abzockerei angenommen. Den entsprechenden Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung hat der
Bundesrat durch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vom 20. November 2013 (nachfolgend
die Vergütungsverordnung) umgesetzt. Diese ist
am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Statuten und
Reglemente, welche der Verordnung nicht entsprechen, müssen bis spätestens an der zweiten ordentlichen Generalversammlung nach Inkrafttreten
der Vergütungsverordnung angepasst werden.
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine umfassende Revision der Statuten
zur Umsetzung der Vorgaben der Vergütungsverordnung. Bei dieser Gelegenheit sollen zudem der
Zweckartikel (Art. 2 der Statuten) ergänzt sowie
weitere Detailregelungen überarbeitet werden.
Die materiellen Anpassungen und die weiteren
wesentlichen Änderungen sind nachfolgend kurz
erläutert. Im zweiten Teil sind die geänderten
Bestimmungen der neuen Statuten aufgeführt
und den bestehenden Bestimmungen gegenübergestellt. Die vollständigen neuen Statuten können
nach deren Annahme durch die Generalversammlung auf der Website der BKW (www.bkw.ch)
heruntergeladen werden.
EINLADUNG GV 2015
|
TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Erläuterung der Anträge
Antrag A: Änderung des Gesellschaftszwecks
Die BKW AG ist die höchste Gesellschaft der
BKW Gruppe. Als solche ist sie verantwortlich für
die externe Finanzierung der BKW Energie AG und
sämtlicher weiterer Konzerngesellschaften. Die
BKW Anleihen wurden entsprechend durch die
BKW AG begeben; ebenso ist sie Vertragspartnerin
unter allen weiteren Finanzierungsinstrumenten.
Die so aufgenommenen Finanzmittel stellt sie
konzernintern den anderen Gesellschaften mittels
Darlehensverträgen zur Verfügung.
Diese Finanzierungsfunktion der BKW AG für die
gesamte BKW Gruppe ist bislang aus den Statuten
nicht ersichtlich. Zur Erreichung der entsprechenden Transparenz soll der Zweckartikel (Art. 2) um
eine entsprechende Formulierung ergänzt werden.
Antrag B: Revision der Statuten zur Anpassung
an die Vergütungsverordnung
a)Wahlen
Anforderung Vergütungsverordnung
Die Vergütungsverordnung legt fest, dass die Generalversammlung neben den bisher bereits von ihr gewählten neu auch die folgenden Organe und Organvertreter
zu wählen hat:
–– Präsident des Verwaltungsrats
–– Mitglieder des Vergütungsausschusses
–– Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Umgesetzt in
Art. 9 Abs. 2 Ziff. 2
Zudem sind neu die Mitglieder des Verwaltungsrats je einzeln zu wählen.
Art. 19 Abs. 2
Die Amtsdauer der Mitglieder der verschiedenen Organe beträgt neu –
unter Vorbehalt der vorzeitigen Abberufung oder des Rücktritts –
nur noch ein Jahr, jeweils bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalver­
sammlung.
Art. 19 Abs. 3
Art. 20 Abs. 1
Art. 23 Abs. 1
Art. 24
b) Vertretung von Aktionären in der Generalversammlung
Anforderung Vergütungsverordnung
Umgesetzt in
Aktionäre können sich entweder durch andere Aktionäre oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter an der Generalversammlung vertreten lassen. Die
Vertretung durch Organ- oder Depotstimmrechtsvertreter ist nicht mehr zulässig.
Art. 13 Abs. 4
Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter schriftlich oder
elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen, wobei der Verwaltungsrat die
Modalitäten bestimmt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die
ihm von den Aktionären übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben.
Hat er keine Weisung erhalten, enthält er sich der Stimme.
Art. 23 Abs. 2
25
26
EINLADUNG GV 2015
|
TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
c)Vergütungen
Anforderung Vergütungsverordnung
Umgesetzt in
Neu muss die Generalversammlung jährlich über die Gesamtvergütungen abstimmen, die der Verwaltungsrat und die Konzernleitung direkt oder indirekt von der
Gesellschaft erhalten.
Art. 9 Abs. 2 Ziff. 5
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass sich die Abstimmung bezüglich der Vergütung des Verwaltungsrats jeweils auf den Gesamtbetrag der Vergütungen für das
auf die Generalversammlung folgende Jahr bis zur nächsten Generalversammlung
bezieht.
Art. 27 Abs. 1
Hinsichtlich der Vergütung der Konzernleitung soll sich die Abstimmung auf das
volle Geschäftsjahr, welches auf die Generalversammlung folgt, beziehen – mithin
wird an der Generalversammlung 2015 über die Vergütung im Geschäftsjahr 2016
abgestimmt.
Art. 28 Abs. 1
Art. 26
Die Vergütungsverordnung sieht vor, dass die Grundsätze der erfolgsabhängigen
und der auf Aktien oder anderen Beteiligungsrechten basierenden Vergütung in
den Statuten geregelt sein müssen.
Der Verwaltungsrat der BKW soll wie bis anhin keine erfolgsabhängige Vergütung
erhalten, womit sich eine diesbezügliche Statutenbestimmung erübrigt. Hingegen
soll es im Sinne einer längerfristigen Bindung des Verwaltungsrats an die BKW
möglich sein, dass ein Teil der festen Vergütung in Aktien ausbezahlt wird. Auch
für Tätigkeiten in Tochtergesellschaften soll ein Honorar bezahlt werden können,
welches an die von der Generalversammlung bewilligte Gesamtvergütung anzurechnen ist.
Art. 27
Bezüglich der Vergütung der Konzernleitung wird vorgeschlagen, dass diese eine
feste jährliche wie auch eine variable Vergütung erhält. Die variable Vergütung ist
dabei aufgeteilt in einen kurzfristigen Anteil, welcher in bar ausbezahlt wird, und
einen langfristigen in Aktien oder vergleichbaren Instrumenten ausgerichteten
Anteil.
Art. 28 Abs. 1, 2
Gemäss der Vergütungsverordnung kann in den Statuten ein Zusatzbetrag für
Konzernleitungsmitglieder vorgesehen werden, welcher nach der Abstimmung der
Generalversammlung über die Vergütung ernannt wird. Der Verwaltungsrat schlägt
vor, dass sich bei einem Neueintritt der Gesamtbetrag der maximal zulässigen
Vergütung pro Fall um 30 % des genehmigten Betrags erhöht.
Art. 28 Abs. 6
Die effektiv geleistete Vergütung ist statt wie bisher im Anhang zur Jahresrechnung neu in einem von der Verordnung geregelten Vergütungsbericht offenzulegen.
Dieser muss vom Verwaltungsrat erstellt, von der Revisionsstelle geprüft und den
Aktionären zur Einsicht aufgelegt werden. Die Prüfung durch die Revisionsstelle
und die Einsichtnahme ergeben sich dabei direkt aus der Vergütungsverordnung
und werden in den Statuten nicht besonders geregelt.
Art. 18 Ziff. 6
EINLADUNG GV 2015
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
d)Vergütungsausschuss
Anforderung Vergütungsverordnung
Umgesetzt in
Die Statuten müssen gemäss Vergütungsverordnung die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses enthalten.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass sich der Vergütungsausschuss wie bisher mit
der Ausarbeitung von Grundsätzen für die Auswahl für Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie mit der Vergütungsstrategie und den L­ eistungszielen und -kriterien der BKW Gruppe befasst. Zudem soll der Vergütungsausschuss verantwortlich
sein für die Überprüfung der Zielerreichung durch die Konzernleitungsmitglieder
und die Festlegung der Höhe der individuellen Vergütungen.
Art. 25
Art. 28 Abs. 3–5
e) Verträge mit VR- und KL-Mitgliedern
Anforderung Vergütungsverordnung
Umgesetzt in
Verträge, die der Vergütung der VR- und KL-Mitglieder zugrunde liegen, dürfen gemäss Vergütungsverordnung für eine feste Dauer von höchstens einem Jahr oder,
bei unbefristeten Verträgen, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr
abgeschlossen werden.
Art. 29
f) Mandate ausserhalb der BKW
Anforderung Vergütungsverordnung
Umgesetzt in
Die Statuten müssen aufgrund der Vergütungsverordnung Bestimmungen enthalten über die maximale Anzahl von Mandaten, welche die VR- und KL-Mitglieder in
Leitungsorganen von anderen Rechtseinheiten innehaben.
Art. 21
g) Sonstige Änderungen
Neben den vorstehenden auf die Vergütungsverordnung gestützten Anpassungen
schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die folgenden weiteren materiellen
Änderungen der Statuten vor:
Vorgeschlagene Änderung
Umgesetzt in
Die Frist für die Bestimmung der Teilnahme an der Generalversammlung soll von
10 auf 15 Tage verlängert werden. Dies ist damit begründet, dass die bisherige
Frist operativ sehr kurz ist und durch die neu notwendige Koordination mit dem
unabhängigen Stimmrechtsvertreter mehr Zeit für die Vorbereitung der Generalversammlung benötigt wird.
Art. 4 Abs. 2
Die Ernennung der Stimmenzähler durch den Vorsitzenden anstatt deren Wahl
durch die Generalversammlung soll eine effizientere Durchführung der Generalversammlung ermöglichen.
Art. 14 Abs. 2
Die Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats soll gesenkt werden von derzeit 9 bis
13 auf 7 bis 10. Dies soll eine noch effizientere Arbeitsweise des Verwaltungsrats
ermöglichen.
Art. 19 Abs. 1
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28
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Die folgenden Anpassungen sind formeller Natur und haben keinen eigenständigen
materiellen Gehalt:
Vorgeschlagene Änderung
Umgesetzt in
Streichung von «BKW Inc.» aus der Firma: Das in englischen Rechtskreisen verwendete «Inc.» stimmt nicht vollständig mit der Schweizer AG überein. Es soll die
Gefahr von Täuschungen vermieden werden.
Art. 1
Umbenennung der Unternehmensleitung in Konzernleitung: Anpassung an aktuelle
Terminologie innerhalb der BKW
Art. 5
Genehmigung des Lageberichts – anstatt Jahresbericht: Anpassung an neue Terminologie des Gesetzes
Art. 9 Abs. 2 Ziff. 3
Verschiebung des Stimmrechtsausschlusses beim Entlastungsbeschluss (vormals
Art. 18): Straffung der Statuten
Art. 15 Abs. 2
Klare Regelung der Zuständigkeit des Verwaltungsratspräsidenten für die Bestimmung der organisatorischen Fragen bezüglich Durchführung von Wahlen und
Abstimmungen: Dies ist lediglich klarstellend zu verstehen; diese Aufgaben lagen
schon bisher beim Präsidenten.
Art. 17
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Wortlaut der beantragten Änderungen
Statuten BKW AG
Statuten BKW AG
Gültig ab 30. März 2012
Gültig ab 8. Mai 2015
Art. 1
Unter der Firma «BKW AG» («BKW SA»)
(«BKW Inc.») besteht eine Aktiengesellschaft mit
Sitz in Bern.
Art. 1
Unter der Firma «BKW AG» («BKW SA»)
(«BKW Inc.») besteht eine Aktiengesellschaft mit
Sitz in Bern.
Art. 2
[Absatz 1 unverändert]
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen
errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundstücke erwerben und alle Geschäfte tätigen, die
mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt
im Zusammenhang stehen.
Art. 2 Absatz 2
[Absatz 1 unverändert]
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen
errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundstücke erwerben und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die mit dem
Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, insbesondere ihren direkten
oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen
oder andere Finanzierungen gewähren und für
Verbindlichkeiten von solchen Sicherheiten aller
Art stellen sowie Leistungen auch im Interesse
anderer Konzerngesellschaften erbringen.
Art. 4
[Absatz 1 und 3 unverändert]
Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär
nur anerkannt und kann die Aktionärsrechte nur
ausüben, wer im Aktienbuch als Aktionär mit
Stimmrecht eingetragen ist. Für die Bestimmung
der Teilnahme- und Vertretungsberechtigung an
der Generalversammlung ist der Stand der Eintragungen im Aktienbuch am zehnten Tag vor der
Generalversammlung massgebend.
Art. 4
[Absatz 1 und 3 unverändert]
Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär
nur anerkannt und kann die Aktionärsrechte nur
ausüben, wer im Aktienbuch als Aktionär mit
Stimmrecht eingetragen ist. Für die Bestimmung
der Teilnahme- und Vertretungsberechtigung an
der Generalversammlung ist der Stand der Eintragungen im Aktienbuch am fünfzehnten Tag vor der
Generalversammlung massgebend.
Art. 5
Die Eintragung eines Erwerbers von Aktien der
Gesellschaft in das Aktienbuch als Aktionär mit
Stimmrecht erfolgt ausschliesslich auf dessen
schriftlichen Antrag hin mit Zustimmung des
Verwaltungsrates, der diese Befugnis ganz oder
teilweise an die Unternehmensleitung delegieren
kann.
[Absatz 2 bis 4 unverändert]
Art. 5
Die Eintragung eines Erwerbers von Aktien der
Gesellschaft in das Aktienbuch als Aktionär mit
Stimmrecht erfolgt ausschliesslich auf dessen
schriftlichen Antrag hin mit Zustimmung des
Verwaltungsrates, der diese Befugnis ganz oder
teilweise an die Unternehmensleitung Konzernleitung delegieren kann.
[Absatz 2 bis 4 unverändert]
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EINLADUNG GV 2015
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
A. Die Generalversammlung
A. Die Generalversammlung
Art. 9
Die Generalversammlung der Aktionäre ist das
oberste Organ der Gesellschaft.
Es stehen ihr folgende unübertragbare Befugnisse
zu:
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates,
soweit sie nicht nach Art. 21 hiernach durch den
Regierungsrat des Kantons Bern abgeordnet
werden, und der Revisionsstelle;
3. die Genehmigung des Jahresberichts und der
Konzernrechnung;
4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie
die Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung
der Dividende;
5. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
6. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die
der Generalversammlung durch das Gesetz oder
die Statuten vorbehalten sind.
Art. 9
Die Generalversammlung der Aktionäre ist das
oberste Organ der Gesellschaft.
Es stehen ihr folgende unübertragbare Befugnisse
zu:
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates,
soweit sie nicht nach Art. 19 21 hiernach durch
den Regierungsrat des Kantons Bern abgeordnet werden, des Präsidenten des Verwaltungsrats, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
und der Revisionsstelle;
3. die Genehmigung des Jahresberichts
Lageberichts und der Konzernrechnung;
4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie
die Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung
der Dividende;
5. die Genehmigung der Vergütung der Mitglieder
des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
gemäss Art. 26 dieser Statuten;
6. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
7. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die
der Generalversammlung durch das Gesetz oder
die Statuten vorbehalten sind.
Art. 13
[Absatz 1 bis 3 und 5 unverändert]
Der stimmberechtigte Aktionär kann seine Aktien
in der Generalversammlung selbst vertreten oder
durch einen andern Aktionär, einen Organvertreter
oder einen von der Gesellschaft in der Einladung
zur Generalversammlung bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Art. 13
[Absatz 1 bis 3 und 5 unverändert]
Der stimmberechtigte Aktionär kann seine Aktien
in der Generalversammlung selbst vertreten oder
durch einen andern Aktionär, einen Organvertreter
oder einen von der Gesellschaft in der Einladung
zur Generalversammlung bezeichneten gewählten
unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten
lassen.
Art. 14
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der
Präsident oder der Vizepräsident, in deren Abwesenheit ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates. Der Protokollführer wird vom Vorsitzenden
bezeichnet; die Stimmenzähler werden in offener
Abstimmung gewählt.
[Absatz 2 unverändert]
Art. 14
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der
Präsident oder der Vizepräsident, in deren Abwesenheit ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates.
Der Protokollführer wird und die Stimmenzähler
werden vom Vorsitzenden bezeichnet; die Stimmzähler werden in offener Abstimmung gewählt.
EINLADUNG GV 2015
Art. 15
In der Generalversammlung hat jede vertretene
Aktie eine Stimme.
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Art. 15
In der Generalversammlung hat jede vertretene
Aktie eine Stimme.
Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben die Aktionäre, die in irgendeiner
Weise an der Geschäftsführung teilgenommen
haben, kein Stimmrecht.
Art. 17
Abstimmungen in der Generalversammlung erfolgen offen, sofern nicht geheimes Verfahren beschlossen oder vom Vorsitzenden angeordnet wird.
Art. 17
Abstimmungen in der Generalversammlung erfolgen offen, sofern nicht geheimes Verfahren beschlossen oder vom Vorsitzenden angeordnet wird.
Der Vorsitzende bestimmt das Verfahren bei
Abstimmungen und Wahlen abschliessend. Er kann
insbesondere eine offene Abstimmung oder Wahl
jederzeit durch eine schriftliche und/oder elektronische Abstimmung bzw. Wahl wiederholen lassen,
sofern nach seiner Meinung Zweifel am Ergebnis
bestehen, oder ein geheimes Verfahren anordnen.
Art. 18
Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben Personen, die in irgendeiner
Weise an der Geschäftsführung teilgenommen
haben, kein Stimmrecht.
[Verschoben nach Art. 15]
B. Der Verwaltungsrat
B. Der Verwaltungsrat
Art. 19
Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare
und unentziehbare Aufgaben:
[Ziffer 1 bis 5 sowie Ziffer 7 unverändert]
Art. 19 18
Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare
und unentziehbare Aufgaben:
[Ziffer 1 bis 5 sowie Ziffer 7 unverändert]
6.die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die
Vorbereitung der Generalversammlung und die
Ausführung ihrer Beschlüsse;
6.die Erstellung des Geschäftsberichtes, des
Vergütungsberichts sowie die Vorbereitung der
Generalversammlung und die Ausführung ihrer
Beschlüsse;
Art. 21
Der Verwaltungsrat besteht aus 9 bis 13 Mitgliedern.
Art. 21 19
Der Verwaltungsrat besteht aus 9 7 bis 13 10
Mitgliedern.
Dem Kanton Bern steht im Sinne von Art. 762 OR
das Recht zu, bis zwei Mitglieder durch den Regierungsrat abzuordnen. Die übrigen Mitglieder sind
durch die Generalversammlung zu wählen.
Dem Kanton Bern steht im Sinne von Art. 762 OR
das Recht zu, bis zwei Mitglieder durch den Regierungsrat abzuordnen. Die übrigen Mitglieder sind
durch die Generalversammlung jährlich einzeln zu
wählen.
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EINLADUNG GV 2015
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Die Amtsdauer der von der Generalversammlung
gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Sie sind
wiederwählbar. Mitglieder, die als Ersatz für ausgeschiedene Mitglieder gewählt werden, treten in
deren Amtsdauer ein.
Die Amtsdauer der im Sinne von Art. 762 OR vom
Kanton Bern abgeordneten Mitglieder wird durch
den Regierungsrat bestimmt.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates endet spätestens mit dem Erreichen der
Altersgrenze, das heisst an der ordentlichen Generalversammlung des Kalenderjahres, in dem das
70. Altersjahr vollendet wird.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die
Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für öffentlich zu beurkundende Feststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen genügt die
Anwesenheit eines einzigen Mitglieds.
Art. 20
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst.
Er kann die Geschäftsführung nach Massgabe
des Organisationsreglementes ganz oder teilweise einem Ausschuss aus seiner Mitte, einzelnen
Mitgliedern oder einer Geschäftsleitung übertragen, deren Mitglieder dem Verwaltungsrat nicht
angehören.
Die Amtsdauer der von der Generalversammlung
gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre jeweils ein
Jahr und endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Sie sind wiederwählbar.
Mitglieder, die als Ersatz für ausgeschiedene Mitglieder gewählt werden, treten in deren Amtsdauer
ein. unter Vorbehalt einer Altersgrenze von 70
Jahren.
Die Amtsdauer der im Sinne von Art. 762 OR vom
Kanton Bern abgeordneten Mitglieder wird durch
den Regierungsrat bestimmt.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates endet spätestens mit dem Erreichen der
Altersgrenze, das heisst an der ordentlichen Generalversammlung des Kalenderjahres, in dem das
70. Altersjahr vollendet wird.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die
Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für öffentlich zu beurkundende Feststellungsbeschlüsse im
Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen genügt die
Anwesenheit eines einzigen Mitglieds.
Art. 20
Der Verwaltungsrat Verwaltungsratspräsident wird
jährlich durch die Generalversammlung für eine
Amtsdauer bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Im Übrigen konstituiert sich
der Verwaltungsrat selbst; insbesondere wählt er
einen Vizepräsidenten.
Er Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung
nach Massgabe des Organisationsreglements ganz
oder teilweise einem Ausschuss aus seiner Mitte,
einzelnen Mitgliedern oder einer Geschäftsleitung
an einzelne Mitglieder und/oder die Konzernleitung (natürliche Personen, die dem Verwaltungsrat
nicht angehören) übertragen. deren Mitglieder dem
Verwaltungsrat nicht angehören.
Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die
Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen
Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung zu sorgen.
EINLADUNG GV 2015
[Keine Bestimmung]
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Art. 21
Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen ausserhalb
der BKW Gruppe höchstens 10 Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen in gewinnorientierten Unternehmen, maximal 5 davon in
börsenkotierten Gesellschaften, und 10 Mandate
in sonstigen Rechtseinheiten wie Stiftungen und
Vereinen, die sich im Handelsregister eintragen
lassen müssen, innehaben.
Mitglieder der Konzernleitung dürfen ausserhalb
der BKW Gruppe höchstens 6 Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen in gewinnorientierten Unternehmen, maximal 3 davon in
börsenkotierten Gesellschaften, sowie 5 Mandate
in sonstigen Rechtseinheiten wie Stiftungen und
Vereinen, die sich im Handelsregister eintragen
lassen müssen, innehaben. Vorausgesetzt ist die
vorgängige Genehmigung durch den Verwaltungsratspräsidenten.
Ausgenommen von den vorstehenden Beschränkungen sind
a) Mandate in Gesellschaften, die von der Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert werden;
b) der Einsitz in den Vorstand von Branchenverbänden und gemeinnützigen Organisationen,
wobei die Gesamtzahl solcher Mandate pro
Mitglied 10 nicht übersteigen darf;
c) Mandate in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Gesellschaften und Rechtseinheiten, an welchen die Gesellschaft direkt
oder indirekt beteiligt ist, oder Mandate, die
auf Anordnung der Gesellschaft wahrgenommen
werden, wobei die Gesamtzahl solcher Mandate
pro Mitglied 10 nicht übersteigen darf.
Mehrere Mandate innerhalb eines Konzerns gelten
für die Zwecke dieses Artikels 21 als ein einziges Mandat. Der Verwaltungsrat kann zudem in
begründeten Fällen für eine Übergangszeit Ausnahmen bewilligen, jedoch höchstens für jeweils
eine Dauer von 6 Monaten und höchstens für zwei
zusätzliche Mandate (für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung).
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EINLADUNG GV 2015
[Keine Bestimmung]
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
IV. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Art. 23
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird jährlich von der Generalversammlung für eine Amtsdauer bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen
Generalversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist
möglich.
Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch Vollmachten und
Weisungen erteilen, auch in Form einer allgemeinen Weisung, wobei der Verwaltungsrat die
Modalitäten bestimmt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die ihm von den
Aktionären übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben. Hat er keine Weisung erhalten,
enthält er sich der Stimme.
[Keine Bestimmung]
V. Vergütungsausschuss und Vergütungen
Art. 24
Der Vergütungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die jährlich einzeln durch die Generalversammlung aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder gewählt werden. Die Amtsdauer endet mit
der nächsten ordentlichen Generalversammlung;
Wiederwahl ist möglich.
[Keine Bestimmung]
Art. 25
Der Vergütungsausschuss befasst sich mit der
Ausarbeitung von Grundsätzen für die Auswahl
von Kandidaten für Verwaltungsrat und Konzernleitung sowie mit der Vergütungsstrategie und den
Leistungszielen und -kriterien der BKW Gruppe,
vor allem auf oberster Unternehmensebene.
Er hat die ihm im Organisations- und in weiteren
Reglementen zugewiesenen Aufgaben, Beschlussund Antragskompetenzen. Insbesondere unterstützt er den Verwaltungsrat bei der Festlegung
und Bewertung des Vergütungssystems und der
Vergütungsgrundsätze und bei der Vorbereitung
der Anträge an die Generalversammlung zur Genehmigung der Vergütung gemäss Art. 26 ff. der
Statuten.
Der Verwaltungsrat kann dem Vergütungsausschuss weitere Aufgaben übertragen, die statutarischen Aufgaben präzisieren und ihn anders
bezeichnen.
EINLADUNG GV 2015
[Keine Bestimmung]
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Art. 26
Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich je die maximalen Gesamtbeträge
der Vergütungen des Verwaltungsrates und der
Konzernleitung gemäss Art. 27 und Art. 28 zur
Genehmigung vor. Der Verwaltungsrat kann der
Generalversammlung Anträge in Bezug auf die
maximalen Gesamtbeträge oder einzelne Vergütungselemente für andere Zeitperioden und/oder
in Bezug auf Zusatzbeträge für besondere Vergütungselemente sowie zusätzliche bedingte Anträge
zur Genehmigung vorlegen.
Sofern die Generalversammlung einen Antrag
des Verwaltungsrats betreffend Vergütung des
Verwaltungsrats oder der Konzernleitung nicht
genehmigt, hat dieser einen neuen Vorschlag
auszuarbeiten und der Generalversammlung an der
nächsten ausserordentlichen oder ordentlichen
Versammlung zu unterbreiten.
Art. 22
Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen eine
feste Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung sowie ein Taggeld, deren Höhe durch
den Verwaltungsrat festgesetzt wird. Ausserdem
werden die Reise- und sonstigen Auslagen vergütet.
Art. 22 27
Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen eine
feste Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung sowie ein Taggeld, deren Höhe durch
den Verwaltungsrat festgesetzt wird. Ausserdem
werden die Reise- und sonstigen Auslagen vergütet.
Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des
Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten
Generalversammlung setzt sich zusammen aus
der festen Vergütung sowie allfälligen Sitzungsoder Taggeldern, jeweils unter Einschluss von
geschätzten arbeitgeberseitigen Sozialabgaben
und allfälligen Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen,
zusätzlichen Versicherungsabgaben und weiteren
Nebenleistungen. Im Rahmen des genehmigten
Gesamtbetrags kann die Vergütung ganz oder
teilweise in Aktien ausgerichtet werden. Der
Verwaltungsrat legt die Höhe der Vergütungen der
einzelnen Mitglieder wie auch Bedingungen, Zuteilungszeitpunkt und Bewertung von Aktienbezügen
sowie allfällige Sperrfristen fest.
Mitgliedern des Verwaltungsrats kann im Rahmen
des genehmigten maximalen Gesamtbetrages auch
eine Vergütung für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften der BKW Gruppe ausgerichtet werden.
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EINLADUNG GV 2015
[Keine Bestimmung]
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Art. 28
Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung
der Konzernleitung umfasst die Vergütung für
das nach der Generalversammlung beginnende
volle Geschäftsjahr und besteht aus einer festen
jährlichen Grundvergütung und einer variablen
Vergütung sowie geschätzten arbeitgeberseitigen
Sozialabgaben und Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen, zusätzlichen Versicherungsabgaben und
weiteren Nebenleistungen.
Die variable Vergütung besteht aus einem kurzfristigen leistungsabhängigen, in bar bezahlten
Anteil und einem längerfristigen Anteil, welcher
in Aktien, Optionen oder vergleichbaren Instrumenten ausgerichtet wird. Sie wird den einzelnen
Mitgliedern der Konzernleitung nach Massgabe der
Erreichung definierter Leistungsziele ausgerichtet.
Der Vergütungsausschuss beurteilt die Zielerreichung durch die einzelnen Mitglieder und legt
die Höhe der individuellen Vergütungen wie auch
Bedingungen, Zuteilungszeitpunkt und Bewertung
von Aktienbezügen sowie allfällige Sperrfristen,
Anpassungs- und allfällige Rückforderungsmechanismen und Verfallsbedingungen fest.
Der Vergütungsausschuss kann vorsehen, dass
infolge Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse
(wie z.B. eines Kontrollwechsels oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses) Ausübungsbedingungen und -fristen und/oder Sperrfristen
verkürzt oder aufgehoben werden, Vergütungen
unter Annahme der Erreichung der Zielwerte ausgerichtet werden oder Vergütungen verfallen.
Die Leistungsziele können unternehmens- und
bereichsspezifische Ziele, persönliche Ziele sowie
im Vergleich zum Markt, zu anderen Unternehmen
oder vergleichbaren Richtgrössen berechnete Ziele
umfassen. Sie werden vom Vergütungsausschuss
festgelegt.
EINLADUNG GV 2015
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TOTA L R E V I S I O N D E R STAT U T E N
Treten Mitglieder der Konzernleitung während
einer Periode, für welche der maximale Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung bereits genehmigt ist, in die Konzernleitung ein, ist die Gesellschaft ermächtigt, pro neu ernanntes Mitglied
einen Zusatzbetrag in der Höhe von max. 30 % des
genehmigten Gesamtbetrages der Vergütung der
Konzernleitung auszurichten, sofern der genehmigte Gesamtbetrag für die Vergütung dieses
Mitglieds nicht ausreicht. Der ausgerichtete Zusatzbetrag muss nicht durch die Generalversammlung genehmigt werden und darf für alle Arten
von Vergütungen, einschliesslich Entschädigungen
von aufgrund des Stellenwechsels entstandenen
Nachteilen, verwendet werden.
[Keine Bestimmung]
Art. 29
Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung,
welche Vergütungen dieser Mitglieder beinhalten,
dürfen nur für eine Dauer von längstens einem
Jahr oder mit einer Kündigungsfrist von maximal
12 Monaten abgeschlossen werden.
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EINLADUNG GV 2015
Profile der VR-Kandidaten
Der Verwaltungsrat (VR) besteht aus nicht exekutiven und unabhängigen
Mitgliedern. Das heisst, dass zurzeit kein weiteres Verwaltungsratsmitglied
zugleich der Konzernleitung der BKW oder der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft angehört.
Urs Gasche
Rechtsanwalt (1955, CH)
Verwaltungsrat seit 2011 (2002 *), Präsident VR,
Vorsitzender des Nominations- und Entschädigungsausschusses
Marc-Alain Affolter
Ingenieur FH (1952, CH)
Verwaltungsrat seit 2011 (2007 *), Mitglied des
Finanzprüfungs- und Risikoausschusses
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Urs Gasche verfolgt eine Anwaltstätigkeit ohne
forensische Aktivitäten, mit Schwergewicht
Verwaltungsrats-, Stiftungsrats- und Verbandsmandate im Energiebereich (BKW) und im Gesundheitsbereich. Seit 2011 ist Urs Gasche Mitglied des
Nationalrates. Von 2002 bis Mitte 2010 war er als
Mitglied des Regierungsrates Finanzdirektor des
Kantons Bern. In dieser Funktion war er bis zur Generalversammlung 2010 als Staatsvertreter in den
Verwaltungsrat der BKW FMB Energie AG delegiert.
Vor seiner Wahl als Regierungsrat war Urs Gasche
als selbstständiger Anwalt in Bern tätig.
Hartmut Geldmacher
Diplom-Kaufmann (1955, D)
Verwaltungsrat seit 2011 (2009 *), Vizepräsident VR
Marc-Alain Affolter ist CEO der Gruppe Affolter
Holding SA, Malleray, die Komponenten für Uhren
und Maschinen herstellt. Bis 1985 war er als Entwicklungsingenieur in verschiedenen Firmen tätig.
Georges Bindschedler
Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar (1953, CH)
Verwaltungsrat seit 2011 (2007 *), Mitglied des
Nominations- und Entschädigungsausschusses
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Georges Bindschedler ist Delegierter des Verwaltungsrates der merz+benteli ag, Niederwangen, und
übt Verwaltungsratsmandate in weiteren KMU aus.
Von 1985 bis 2002 war er Delegierter des Verwaltungsrats und CEO der von Graffenried Holding AG,
Bern. Zuvor war er für eine Anwaltskanzlei und eine
Bank tätig.
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Hartmut Geldmacher ist selbstständiger Unternehmer. Von 1980 bis 2002 war er in verschiedenen
Führungsfunktionen in der E.ON Energie AG und
der damaligen Preussen Elektra AG, Hannover,
tätig. Ab 2002 bis 2011 war Hartmut Geldmacher
Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der E.ON
Energie AG, München.
Kurt Schär
Radio-TV-Elektroniker und Marketingplaner
(1965, CH)
Verwaltungsrat seit 2012, Mitglied des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Kurt Rohrbach
dipl. Elektroingenieur ETH (1955, CH)
Verwaltungsrat seit 2012, Vizepräsident VR
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Kurt Rohrbach ist seit 1980 in verschiedenen
Funktionen für die BKW tätig, zuletzt bis Ende
2012 als CEO und Vorsitzender der Konzernleitung.
Kurt Schär ist CEO der Sunnsite Management AG.
Er war bis 1998 im Produktmanagement und in
leitenden Funktionen im Vertrieb u.a. bei KontaktSysteme AG im Bereich Telematik tätig. Bis 2000
war er Vice-President des Sales & Marketing bei
Hélio Courvoisier und bis 2014 CEO der Biketec AG,
der Flyer Elektrovelo-Herstellerin in Huttwil.
* Dieses Datum
entspricht dem Jahr
des Eintritts in den
Verwaltungsrat der
BKW FMB Energie AG
vor dem Übergang zur
Holdingstruktur.
EINLADUNG GV 2015
Roger Baillod
dipl. Betriebswirt FH und dipl. Wirtschaftsprüfer
(1958, CH)
Verwaltungsrat seit 2013, Vorsitzender des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Roger Baillod ist seit 1996 Chief Financial Officer
von Bucher Industries AG in Niederweningen,
Zürich. Zuvor war er von 1984 bis 1993 bei der
ATAG Ernst & Young AG in Zürich und St. Gallen als
Wirtschaftsprüfer und -berater und anschliessend
in den Geschäftsleitungen von zwei Industrieunternehmen tätig.
Dominique Gachoud
dipl. Elektroingenieur EPFL (1954, CH)
Neu zur Wahl vorgeschlagen
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Dominique Gachoud ist seit 2012 Generaldirektor
der Groupe E SA. Er begann seine Karriere 1982
bei den Freiburgischen Elektrizitätswerken, aus
denen die Groupe E nach der Fusion mit Electricité
Neuchâteloise SA entstanden ist; ab 2000 war er
Mitglied der Geschäftsleitung. Er ist aktiv in verschiedenen Branchenorganisationen, so präsidiert
er regioGrid, den Verband der kantonalen und regionalen Energieverteiler, und amtet seit Juli 2013
als Vizepräsident des Verbands Schweizerischer
Elektrizitätsunternehmen (VSE).
Profile der vom Kanton Bern abgeordneten
Verwaltungsräte
Der Kanton Bern ist gemäss Art. 19 der Statuten
berechtigt, zwei Verwaltungsräte abzuordnen. Die
folgenden zwei Personen nehmen derzeit im Verwaltungsrat als Vertreter des Kantons Einsitz:
Barbara Egger-Jenzer
Rechtsanwältin (1956, CH)
Verwaltungsrätin seit 2011 (2002 *), Stellvertreterin
des Vorsitzenden des Nominations- und Entschädigungsausschusses, Vertreterin des Kantons Bern
|
P R O F I L E D E R V R K A N D I DAT E N
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Barbara Egger-Jenzer ist Mitglied des Regierungsrates und Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und
Energiedirektion des Kantons Bern. Bis zu ihrer
Wahl als Regierungsrätin im Jahr 2002 war sie
selbstständige Rechtsanwältin in Bern und bernische Ombudsfrau für Alters- und Heimfragen.
Beatrice Simon-Jungi
Diplomierte Kauffrau (1960, CH)
Verwaltungsrätin seit 2011 (2010 *), Vertreterin
des Kantons Bern
Beruflicher Hintergrund, Werdegang
Beatrice Simon-Jungi ist Mitglied des Regierungsrates und Finanzdirektorin des Kantons Bern. Vor
ihrer Wahl zur Regierungsrätin Mitte 2010 gehörte
sie ab 1995 dem Gemeinderat von Seedorf an, ab
2003 als Gemeindepräsidentin. Ausserdem war sie
ab 2006 Mitglied des Grossen Rates des Kantons
Bern. Vor 1995 war Beatrice Simon-Jungi als Marketingleiterin in einem KMU-Betrieb tätig.
Rücktritte
Die beiden Verwaltungsratsmitglieder Philippe Virdis und Prof. Dr. Eugen Marbach treten mit Ablauf
ihrer Amtsperiode per Ende der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2015 zurück. Herr Virdis war der bisherige Vertreter der BKW Aktionärin
Groupe E SA. Als Nachfolger von Herrn Virdis wird
neu Dominique Gachoud zur Wahl vorgeschlagen.
Die Verabschiedung der austretenden Mitglieder
erfolgt anlässlich der Generalversammlung.
Weitere Tätigkeiten,
Interessenbindungen
sind im Jahresbericht
2014 auf den Seiten
57 bis 59 zu finden.
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40
EINLADUNG GV 2015
Unabhängiger Stimmrechts­vertreter und Revisionsstelle
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Revisionsstelle
Aktionäre, welche nicht an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit,
sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen und diesem ihre Weisungen zu
erteilen.
Die BKW AG unterliegt als börsenkotiertes Unternehmen der ordentlichen Revision. Ein unabhängiges, staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen hat hierbei zu prüfen, ob
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird von
der Generalversammlung gewählt. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung Herrn
Notar Andreas Byland zur Wahl vor, welcher schon
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter in der
aktuellen Generalversammlung amtet. Er ist seit
1981 patentierter Notar und in einer Kanzlei in
Bern tätig. Herr Notar Andreas Byland erfüllt die
gesetzlichen Unabhängigkeitsvoraussetzungen
gemäss Art. 8 VegüV.
1. die Jahresrechnung und die Konzernrechnung
den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten
und dem gewählten Regelwerk entsprechen;
2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften
und den Statuten entspricht;
3. ein internes Kontrollsystem existiert.
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung die Wiederwahl von Ernst & Young AG als
Revisionsstelle vor. Ernst & Young AG ist eine
international tätige Revisionsgesellschaft. Sie
kann nicht nur die Konzerngesellschaften in der
Schweiz, sondern auch jene im Ausland prüfen. Sie
ist als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zugelassen und erfüllt die notwendigen
gesetzlichen Unabhängigkeitsvorschriften.
EINLADUNG GV 2015
Organisatorische
Hinweise
Teilnahme- und Stimmberechtigung
Zu Teilnahme und Stimmabgabe an der Generalversammlung sind gemäss Artikel 4 der Statuten Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am 28. April
2015 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind. Das Aktienregister bleibt vom 28. April
(17.00 Uhr) bis und mit 8. Mai 2015 für die Übertragung von Aktien der Gesellschaft geschlossen.
Anmeldung und Zutrittskarten
Im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen
Aktionären wird zusammen mit der Einladung zur
Generalversammlung ein Anmeldeformular zugestellt. Nach Rücksendung der Anmeldung mit dem
der Einladung beiliegenden frankierten Antwortcouvert an das Aktienregister der Gesellschaft
erhalten die Aktionäre die Zutrittskarten und das
Stimmmaterial. Mit einer frühzeitigen Anmeldung
(möglichst vor dem 2. Mai 2015) werden die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung erleichtert. Zutrittskarten und Stimmmaterial werden nur
auf Anmeldung hin vom 29. April bis und mit 7. Mai
2015 zugestellt.
Vertretung
Stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen
können, haben die Möglichkeit, sich durch einen
anderen Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Notar Andreas Byland,
Bundesgasse 26, 3001 Bern, vertreten zu lassen.
Instruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder elektronisch
erteilt werden. Die entsprechenden Unterlagen und
Erläuterungen werden den Aktionären zusammen
mit der Anmeldung zugestellt. Öffentlich-rechtliche Körperschaften, juristische Personen und
Handelsgesellschaften werden durch ihre Organe,
Teilhaber bzw. gesetzlichen Vertreter oder durch
mit schriftlicher Vollmacht versehene Beauftragte
vertreten (für die Erteilung einer Vollmacht bitte
die Anmeldung oder die Zutrittskarte verwenden).
Mitwirkung
Aktionäre, die sich an der Generalversammlung
zu einem Traktandum äussern möchten, werden
gebeten, sich vor Beginn der Versammlung beim
Podium in die Rednerliste einzutragen und allfällige Fragen der Gesellschaft vorgängig schriftlich
zuzustellen (BKW AG, Investor Relations,
Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25, oder
[email protected]). Sie tragen damit
zu einer reibungslosen Abwicklung der Versammlung bei.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht mit dem Jahresbericht und
dem Finanzbericht 2014 liegt ab dem 7. April 2015
am Hauptsitz der Gesellschaft in Bern (Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25) sowie bei den Zweigniederlassungen in Spiez, Ostermundigen und Delsberg
zur Einsicht auf. Der Geschäftsbericht 2014 ist
auch auf der Website der Gesellschaft unter
www.bkw.ch/gb2014 abrufbar.
Online-Registrierung
Um den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts zu erleichtern, können natürliche und
juristische Personen ihre Stimmrechtsinstruktionen über den Webservice für Anleger unter
www.bkw.ch/gvmanager bis 6. Mai 2015 um
22.00 Uhr online erteilen.
Informationen zur Online-Registrierung:
www.bkw.ch/gv
Sprache
Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache
abgehalten und auf Französisch simultan übersetzt.
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Anreise
Ort
BERNEXPO AG, Mingerstrasse 6, 3014 Bern
Halle 3.2, am Guisanplatz
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Bern
Tram Nr. 9 bis Guisanplatz / verschiedene Züge bis S-Bahn-Haltestelle Wankdorf / Bus Nr. 20 bis Bahnhof Wankdorf (Endstation)
Fahrausweis
Die Einladung gilt am Freitag, 8. Mai 2015, als Fahrausweis in den
Zonen 100 und 101 der Stadt Bern (Hin- und Rückfahrt, 2. Klasse)
(2) (V) (SPEZ) (12).
Anreise mit dem Auto
Wenige hundert Meter neben dem Autobahnkreuz Wankdorf liegt
das Messegelände. Folgen Sie ab der Autobahnausfahrt der Beschilderung «BERNEXPO» bzw. «expo».
GPS-Koordinaten
Geben Sie in Ihrem Navigationssystem folgende Koordinaten ein:
602060–201135, GPS-Koordinaten B 46° 57’ 35.54” L 7° 28’ 5.37”
Anfahrtsplan zur Generalversammlung
Ausfahrt A1
Wankdorf
von Zürich, Basel,
Luzern
Ausfahrt A1/A12
Wankdorf
von Fribourg, Lausanne,
Genève
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Papiermühlestrasse
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Stade de
Suisse
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Wankdorf
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Ausfahrt A6
von Thun,
Interlaken
BKW AG
Viktoriaplatz 2
CH-3000 Bern 25
Telefon +41 58 477 51 11
www.bkw.ch