Kleine Anfrage – Antwort der Landesregierung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/8291
26.03.2015
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3172 vom 26. Februar 2015
der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU
Drucksache 16/8006
Soziale Folgen langjähriger Beschäftigung als Vertretungslehrkraft
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3172 mit Schreiben
vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Eine prekäre soziale Situation im Alter und Altersarmut ist häufig die Folge von unsteten nur
temporären Arbeitsverhältnissen oder Beschäftigungsverhältnissen in nur geringem
zeitlichen Umfang. Betroffen sind nicht nur niedrig oder gar nicht qualifizierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Hochqualifizierte und Studierte.
Auch nur befristet tätigte oder ehemals befristet tätige Lehrerinnen und Lehrer mit geringem
Stundenumfang im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen sind akut gefährdet.
Auf der Hompage der NRW-SPD unter dem Datum 03. September 2012 findet sich der
Beitrag „Altersarmut schon früh bekämpfen“. Dort wird die Ministerpräsidentin u.a. mit der
Aussage zitiert:“ Schon heute seien dringend Veränderungen nötig, um die steigende
Altersarmut zu bekämpfen … Altersarmut setzt voraus, dass es eine Einkommensarmut
gegeben hat“.
Die hier angesprochene Personengruppe, meist Frauen, die aufgrund von Kindererziehung
und Familienarbeit nur auf befristeten Stellen in geringem zeitlichen Umfang beschäftigt
waren oder sind, warten auf diese Veränderungen und konkrete Maßnahmen der
Landesregierung.
Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 31.03.2015
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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Drucksache 16/8291
Vorbemerkung der Landesregierung
Im Haushalt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
sind mehr als 150.000 Stellen ausgebracht, um den Unterricht an den öffentlichen Schulen
des Landes sicherzustellen. Jährlich werden im Durchschnitt mehr als 5.000 Lehrkräfte im
Rahmen des nordrhein-westfälischen Einstellungsverfahrens für den Schuldienst gewonnen.
Sie erhalten das Angebot eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses mit voller
Pflichtstundenzahl, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis
auf Probe.
Vertretungslehrkräfte werden in der Regel für die Dauer des Vertretungsbedarfs für eine
bestimmte Lehrkraft befristet eingestellt. Die Zeit der Vertretungstätigkeit wirkt sich für die
Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren förderlich aus, da sie zu einer
Erhöhung der Einstellungschancen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis führt.
Ausgebildete
Lehrkräfte
mit
langjähriger
Vertretungstätigkeit,
die
sich
im
Einstellungsverfahren bewerben, werden unter bestimmten Voraussetzungen über ein
besonderes Verfahren berücksichtigt und erhalten ein Angebot für eine Vollzeitbeschäftigung
im Dauerbeschäftigungsverhältnis. So wird im Grundschulbereich seit dem Jahr 2011 das
gesonderte Listenverfahren für langjährige Vertretungslehrkräfte angeboten. Es richtet sich
an Grundschullehrkräfte mit Erster und Zweiter Staatsprüfung, die durch eine Vielzahl
befristeter Vertretungen Praxiserfahrungen gewonnen haben. Seit September 2011 konnten
147 solcher erfahrener Vertretungslehrkräfte (136 Frauen, 11 Männer) über dieses
Listenverfahren dauerhaft in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt
werden (Stand: 16. März 2015).
Das Angebot einer Vollzeitbeschäftigung wird hierbei jedoch nicht immer angenommen.
Durchschnittlich ein Drittel der über dieses gesonderte Listenverfahren eingestellten
Grundschullehrkräfte macht von dem Recht Gebrauch, einer Teilzeitbeschäftigung den
Vorzug zu geben (z. B. aus familienpolitischen Gründen).
Bei den nachfolgend aufgeführten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass von den
Bezirksregierungen als Einstellungsbehörden nicht immer eine Erhebung auf Grund der
vorliegenden Einzelakten vorgenommen werden konnte. Zum Teil ist auch wegen des für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens auf geschätzte
Werte zurückgegriffen worden. Deshalb erfolgen die Angaben auch mit dem Zusatz „ca.“.
1.
In wie vielen Fällen hat es nach der Veröffentlichung der in der Kleinen Anfrage
2977 (Drs. 7669) genannten Erlasse eine Einzelfallprüfung gegeben?
Seit September 2013 hat es in ca. 626 Fällen eine Einzelfallprüfung gegeben (Stand:
16.3.2015). Für die Zukunft sind weitere Prüfungen zu erwarten.
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Drucksache 16/8291
2.
Bei wie vielen Lehrkräften hat es nach der Veröffentlichung der in der Kleinen
Anfrage 2977 (Drs. 7669) genannten Erlasse einen positiv beschiedenen Antrag
auf Entfristung mit dauerhafter Vollzeitstelle gegeben?
3.
Wie ist das Verhältnis Frau-Mann bei den zuvor befristet tätigen Lehrkräften, die
in eine entfristete Teilzeitstelle übernommen wurden?
Die Fragen 2 und 3 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus der nachstehenden Tabelle mit ca.-Angaben ergibt sich, dass in 91 Fällen eine
Entfristung mit anschließender Vollzeitbeschäftigung vorgenommen wurde und das
Verhältnis Frau-Mann bei der Entfristung mit anschließender anteiliger Beschäftigung 260 zu
65 beträgt.
Vollzeit
Teilzeit
4.
Frauen
58
260
Männer
33
65
insgesamt
91
325
Was rät die Landesregierung Lehrkräften, die trotz ihrer Bemühungen um
Entfristung und Übernahme in eine volle Stelle dies nicht schaffen, zur
Erlangung einer auskömmlichen Alterssicherung?
Soweit es sich um ausgebildete Lehrkräfte mit in der Regel Erster und Zweiter Staatsprüfung
handelt, wird empfohlen, kontinuierlich an allen Einstellungsverfahren für den Schuldienst
teilzunehmen. Je flexibler sich Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der gewünschten
Schulform und der Region zeigen, desto besser sind die Einstellungsperspektiven.
Aber auch bei der Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist zu
berücksichtigen, dass diese zu Anwartschaften in der Rentenversicherung führen und somit
zur Alterssicherung beitragen.
Soweit es sich um im nordrhein-westfälischen Schuldienst eingesetzte Personen ohne
lehramtsbezogenen Abschluss handelt, wird empfohlen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen.
Dadurch werden die Einstellungschancen erheblich verbessert. Die Studienberatungen der
Hochschulen beantworten Fragen zum individuellen Studienverlauf und auch zur
Anrechnung von bereits vorhandenen Hochschulabschlüssen mit einem möglichen
Studienbeginn in einem höheren Semester.
5.
Ist die Landesregierung der Auffassung, ihre Aktivitäten zur Vermeidung
sozialer Härten und von Altersarmut bei dem hier angeführten Personenkreis
seien ausreichend?
Der Lehrerarbeitsmarkt ist von dynamischen Prozessen geprägt. Der rechtliche Rahmen
muss folglich kontinuierlich angepasst werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen mit seinen Einstellungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im
öffentlichen Schuldienst muss dabei auch seiner sozialen Verantwortung als Arbeitgeber
gerecht werden. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf der Verantwortung gegenüber den
Beschäftigten. Ein anderer Schwerpunkt ist hinsichtlich der Verantwortung gegenüber den
Schülerinnen und Schülern gegeben, indem der Unterricht durch gut ausgebildete Lehrkräfte
erteilt wird. Dies sind grundsätzlich die an den Hochschulen und im Vorbereitungsdienst
ausgebildeten Lehrkräfte mit einer Staatsprüfung.
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Drucksache 16/8291
Durch die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2977 (LT-Drs. 16/7669) genannten Erlasse
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27. September 2013 und 18. September
2014 hat das Land Nordrhein-Westfalen seine soziale Verantwortung wahrgenommen. Die
weitere Entwicklung hinsichtlich der Bedarfe und auch der Rechtsprechung ist zu
beobachten und auf neue Anforderungen ist zu reagieren.
Für die Betroffenen handelt es sich jedoch stets um Einzelentscheidungen, die von den
Schulaufsichtsbehörden getroffen werden müssen. Auch hier ist jeweils ein Ausgleich der
einzelnen Interessen zu prüfen.
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