Anmeldung zur Jugendfahrt nach Irland (03.04. bis 11.04.2015)

Anmeldung zur Jugendfahrt nach Irland (03.04. bis 11.04.2015)
der Friedberger Gesellschaft zur Förderung
Deutsch-Irischer Verständigung e.V.
Neuntägige Flug-Bus-Gruppenreise nach Irland. Die Übernachtungen erfolgen in landestypischen Hostels
in Mehrbettzimmern mit Frühstück und Abendessen. Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt traditionell in
der Gruppe. Die Durchführung der Reise erfolgt im Rahmen des im entsprechenden Informationsblatt
beschriebenen Umfangs, bzw. des bei den Informationsveranstaltungen vorgestellten Programms. (siehe
Homepage)
Der Preis für die Teilnahme an der Jugendfahrt beträgt 515 € pro Person.
Mitglieder des Vereins zahlen 485 € pro Person.
Der Gesamtbetrag ist i.d.R. 10 Tage nach der Anmeldung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn. Diesem
Betrag liegt eine Teilnehmerzahl von 25 Teilnehmern zu Grunde. Bei weniger Anmeldungen kann sich der Preis
wegen der auf die Teilnehmerzahl umzulegenden Kosten für den Bus in Irland leicht erhöhen. Bei späterer
Anmeldung kann sich der Fahrtpreis durch den höheren Flugpreis erhöhen. Grundsätzlich gilt, je früher die
Anmeldung, desto früher und günstiger kann der Flug gebucht werden.
Ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen nebst Beiblatt und ggf. Mitgliedsantrag bitte per Post, Fax oder E-Mail
senden an:
Karina Grieshaber
Telefax: 06031 1583593
Hauptstraße 11
E-Mail: [email protected]
61169 Friedberg
Hiermit melde ich mich bzw. meine Tochter/meinen Sohn verbindlich für die Fahrt an. Den
Teilnehmerbeitrag zahle ich i.d.R. komplett innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldung
auf folgendes Konto ein:
Empfänger: DIGFB e.V. bei Sparkasse Oberhessen
BLZ 518 500 79 Kto. Nr.: 50001008
IBAN: DE40 5185 0079 0050 0010 08, BIC: HELADEF1FRI
Verwendungszweck: Name, Vorname des Teilnehmers
Auf die Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht bei Rücktritt kein Anspruch, bis 14 Tage vorher können Namensänderungen vorgenommen
werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann privat abgeschlossen werden. Ggf. kann bei mindestens 10 Personen eine
Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Mehr Informationen, auch zu Einzelversicherungen, beim Jugendhaus Düsseldorf e.V.:
http://jhdversicherungen.de/index.php/versicherungen/reiseruecktrittskosten/gruppen
Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
E-Mail:
Straße:
PLZ + Ort
Telefon:
Mobil (Teilnehmer):
Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis Nr./gültig bis:
_____________________________________________________________________________________________________________
Ort/Datum
Unterschrift des Teilnehmers bzw. Erziehungsberechtigter
Friedberger Ges. zur Förderung deutsch-irischer Verständigung e.V. Gutenbergstraße 33, 61231 Bad Nauheim
Ansprechpartner: Karina Grieshaber, Britta Beimert-Rossmanith und Jochen Fleischhauer
Tel.: 06031 1583583 oder 0175 4644804 Fax: 06031 - 1583593
E-Mail: [email protected] – Homepage: www.deutsch-iren.de
Haftungsausschluss: bitte lesen, verstehen und unterschreiben (lassen)
Jugendfahrt nach Irland vom 03. bis 11.04.2015
Liebe Teilnehmer,
um ein harmonisches Miteinander und auch Eure Sicherheit während der Jugendfahrt
nach Irland zu gewährleisten, nehmt bitte diese Regeln zur Kenntnis.
Außerdem dient dies als Haftungsausschluss für die Betreuer :-)
1. Die Hostels werden stets in Gruppen von mindestens drei Personen verlassen.
2. Es wird sichergestellt, dass ein verantwortungsbewusster Teil der Gruppe über
Euren Aufenthalt bei Abwesenheit Bescheid weiß, i.d.R. sind das die Betreuer.
3. Mögliche Verabredungen mit externen Personen/Gruppen sind bitte vorher mit
den Betreuern zu besprechen.
4. Jeder muss sich weiterhin auch nach dem Jugendschutzgesetz §4 (Gaststätten)
bzw. §5 (Tanzveranstaltungen) richten, das besagt, dass Kindern/Jugendlichen
der Aufenthalt in Nachtbars oder -clubs und bei Tanzveranstaltungen nicht
gestattet ist. Bei Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 24
Uhr anwesend sein.
5. Weiterhin ist das Jugendschutzgesetz §9, bezogen auf alkoholische Getränke,
zu beachten: Keine branntweinhaltigen Getränke bzw. Branntwein selbst an
Jugendliche oder Kinder und andere alkoholische Getränke nur ab 16 Jahren.
6. Auch die Verordnungen in §10 bezüglich Tabakwaren müssen beachtet werden:
Kinder und Jugendliche dürfen keine Tabakwaren erstehen oder konsumieren.
7. Außerdem ist das Mitführen/Erstehen/Konsumieren jeglicher Stoffe, die unter
das Betäubungsmittelgesetz fallen, untersagt. Auch vergleichbare Stoffe, die
noch nicht im BtMG stehen, aber als solche verstanden werden.
8. Grundsätzlich ist der jeweiligen Gesetzeslage Irlands ebenfalls Folge zu leisten.
9. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich den Anweisungen der Betreuer Folge zu
leisten, insbesondere wenn diese die Einhaltung der hier dargelegten Regeln
gewährleisten sollen oder die Kooperation innerhalb der Gruppe betreffen.
Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten/Personensorgeberechtigten,
verpflichten Sie ihr minderjähriges Kind, sich an diese Regeln zu halten.
Die Erziehungsberechtigten/Personensorgeberechtigten erklären sich damit
einverstanden, dass bei wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen der Betreuer
durch ihr Kind und nach Absprache mit Ihnen die vorzeitige Heimreise Ihres Kindes
eingeleitet werden kann. Die entstehenden zusätzlichen Kosten hierfür müssen selbst
getragen werden. Das Gleiche gilt sinngemäß und entsprechend auch für volljährige
Teilnehmer, bitte mit unterschreiben.
Name des Teilnehmers und Unterschrift (auch bei Volljährigkeit)
Ort, Datum
Unterschrift
(ggf. Erziehungs-/Personensorgeberechtigter)