Anmeldung zur Jugendfahrt nach Irland (03.04. bis 11.04.2015) der Friedberger Gesellschaft zur Förderung Deutsch-Irischer Verständigung e.V. Neuntägige Flug-Bus-Gruppenreise nach Irland. Die Übernachtungen erfolgen in landestypischen Hostels in Mehrbettzimmern mit Frühstück und Abendessen. Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt traditionell in der Gruppe. Die Durchführung der Reise erfolgt im Rahmen des im entsprechenden Informationsblatt beschriebenen Umfangs, bzw. des bei den Informationsveranstaltungen vorgestellten Programms. (siehe Homepage) Der Preis für die Teilnahme an der Jugendfahrt beträgt 515 € pro Person. Mitglieder des Vereins zahlen 485 € pro Person. Der Gesamtbetrag ist i.d.R. 10 Tage nach der Anmeldung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn. Diesem Betrag liegt eine Teilnehmerzahl von 25 Teilnehmern zu Grunde. Bei weniger Anmeldungen kann sich der Preis wegen der auf die Teilnehmerzahl umzulegenden Kosten für den Bus in Irland leicht erhöhen. Bei späterer Anmeldung kann sich der Fahrtpreis durch den höheren Flugpreis erhöhen. Grundsätzlich gilt, je früher die Anmeldung, desto früher und günstiger kann der Flug gebucht werden. Ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen nebst Beiblatt und ggf. Mitgliedsantrag bitte per Post, Fax oder E-Mail senden an: Karina Grieshaber Telefax: 06031 1583593 Hauptstraße 11 E-Mail: [email protected] 61169 Friedberg Hiermit melde ich mich bzw. meine Tochter/meinen Sohn verbindlich für die Fahrt an. Den Teilnehmerbeitrag zahle ich i.d.R. komplett innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldung auf folgendes Konto ein: Empfänger: DIGFB e.V. bei Sparkasse Oberhessen BLZ 518 500 79 Kto. Nr.: 50001008 IBAN: DE40 5185 0079 0050 0010 08, BIC: HELADEF1FRI Verwendungszweck: Name, Vorname des Teilnehmers Auf die Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht bei Rücktritt kein Anspruch, bis 14 Tage vorher können Namensänderungen vorgenommen werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann privat abgeschlossen werden. Ggf. kann bei mindestens 10 Personen eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Mehr Informationen, auch zu Einzelversicherungen, beim Jugendhaus Düsseldorf e.V.: http://jhdversicherungen.de/index.php/versicherungen/reiseruecktrittskosten/gruppen Name: Vorname: Geb.-Datum: E-Mail: Straße: PLZ + Ort Telefon: Mobil (Teilnehmer): Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis Nr./gültig bis: _____________________________________________________________________________________________________________ Ort/Datum Unterschrift des Teilnehmers bzw. Erziehungsberechtigter Friedberger Ges. zur Förderung deutsch-irischer Verständigung e.V. Gutenbergstraße 33, 61231 Bad Nauheim Ansprechpartner: Karina Grieshaber, Britta Beimert-Rossmanith und Jochen Fleischhauer Tel.: 06031 1583583 oder 0175 4644804 Fax: 06031 - 1583593 E-Mail: [email protected] – Homepage: www.deutsch-iren.de Haftungsausschluss: bitte lesen, verstehen und unterschreiben (lassen) Jugendfahrt nach Irland vom 03. bis 11.04.2015 Liebe Teilnehmer, um ein harmonisches Miteinander und auch Eure Sicherheit während der Jugendfahrt nach Irland zu gewährleisten, nehmt bitte diese Regeln zur Kenntnis. Außerdem dient dies als Haftungsausschluss für die Betreuer :-) 1. Die Hostels werden stets in Gruppen von mindestens drei Personen verlassen. 2. Es wird sichergestellt, dass ein verantwortungsbewusster Teil der Gruppe über Euren Aufenthalt bei Abwesenheit Bescheid weiß, i.d.R. sind das die Betreuer. 3. Mögliche Verabredungen mit externen Personen/Gruppen sind bitte vorher mit den Betreuern zu besprechen. 4. Jeder muss sich weiterhin auch nach dem Jugendschutzgesetz §4 (Gaststätten) bzw. §5 (Tanzveranstaltungen) richten, das besagt, dass Kindern/Jugendlichen der Aufenthalt in Nachtbars oder -clubs und bei Tanzveranstaltungen nicht gestattet ist. Bei Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr anwesend sein. 5. Weiterhin ist das Jugendschutzgesetz §9, bezogen auf alkoholische Getränke, zu beachten: Keine branntweinhaltigen Getränke bzw. Branntwein selbst an Jugendliche oder Kinder und andere alkoholische Getränke nur ab 16 Jahren. 6. Auch die Verordnungen in §10 bezüglich Tabakwaren müssen beachtet werden: Kinder und Jugendliche dürfen keine Tabakwaren erstehen oder konsumieren. 7. Außerdem ist das Mitführen/Erstehen/Konsumieren jeglicher Stoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, untersagt. Auch vergleichbare Stoffe, die noch nicht im BtMG stehen, aber als solche verstanden werden. 8. Grundsätzlich ist der jeweiligen Gesetzeslage Irlands ebenfalls Folge zu leisten. 9. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten, insbesondere wenn diese die Einhaltung der hier dargelegten Regeln gewährleisten sollen oder die Kooperation innerhalb der Gruppe betreffen. Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten/Personensorgeberechtigten, verpflichten Sie ihr minderjähriges Kind, sich an diese Regeln zu halten. Die Erziehungsberechtigten/Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass bei wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen der Betreuer durch ihr Kind und nach Absprache mit Ihnen die vorzeitige Heimreise Ihres Kindes eingeleitet werden kann. Die entstehenden zusätzlichen Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Das Gleiche gilt sinngemäß und entsprechend auch für volljährige Teilnehmer, bitte mit unterschreiben. Name des Teilnehmers und Unterschrift (auch bei Volljährigkeit) Ort, Datum Unterschrift (ggf. Erziehungs-/Personensorgeberechtigter)
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