Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Vertragsgegenstand 2 § 2 Allgemeines – Geltungsbereich 2 § 3 Vertragsschluss (Angebot, Bestätigung und Annahme) 3 § 4 Zusicherungen durch den Kunden 3 § 5 Preise und Zahlungsbedingungen 3 § 6 Rabattstufen 4 1. Ausbildung 4 2. Nichtkommerziell 4 3. Standard 4 4. Student 5 § 7 Formen des Lizenzerwerbs 5 1. Kauf 5 2. Leasing / Subscription 5 3. Upgrade 5 § 8 Eigentumsvorbehalt 5 § 9 Lieferung, Lieferfrist 6 § 10 Verpackungskosten – Abnahme 6 § 11 Urheberrecht 6 § 12 Aktivierung der Software 6 § 13 Nutzungsumfang der Software 7 § 14 Nutzungsbedingungen nach Lizenztypen 8 1. Einzelplatzlizenzen 8 2. Portable Lizenzen 8 3. Netzwerklizenzen 9 4. PC-Pool Lizenzen 9 5. Studentenlizenzen 9 6. Campuslizenz 9 § 15 Aktualisierungen 10 § 16 Supportleistungen 10 § 17 Datenschutz 11 © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de § 18 Gewährleistung - Haftungsausschluss 11 § 19 Hochrisikoaktivitäten 13 § 20 Widerrufsrecht für Verbraucher – Kündigung 13 § 21 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 14 Letzte Änderung: 22.05.2015 § 1 Vertragsgegenstand 1. Erbringer von Lieferungen oder Leistungen nach diesem Vertrag ist die VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH mit Sitz in Berlin, im Folgenden VERBI genannt, vertreten durch die Geschäftsführerin. 2. VERBI ist Hersteller und Urheber der Standardsoftware „MAXQDA“ und „MAXQDAplus“ und „MAXApp“ für mobile Endgeräte. Informationen zum Produkt sowie Support und Gewährleistung werden durch VERBI erbracht. 3. Werden Produkte im MAXQDA Online-Shop erworben, erfolgt der Verkauf über unseren Vertriebspartner cleverbridge AG, Brabanter Straße 2-4, in 50674 Köln. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall cleverbridge. Fragen zu Bestellungen können auf folgendem Weg an cleverbridge gerichtet werden: E-Mail: [email protected] / Hotline: +49 (0)221 - 222 45 45. § 2 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERBI regeln das Rechtsverhältnis zwischen VERBI und dem Kunden. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer und Unternehmen. Soweit von “Kunden” die Rede ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und Unternehmen gemeint, es sei denn, es wird etwas anderes bestimmt. 2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und werden zur Grundlage jedes Vertrages mit der VERBI als Vertragspartner; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VERBI nicht an, es sei denn, VERBI hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn VERBI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen VERBI und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 5. Sind oder werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 6. Über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten die besonderen Lizenzbedingungen (EULA), die der Kunde durch die Installation der Software ausdrücklich anerkennt. § 3 Vertragsschluss (Angebot, Bestätigung und Annahme) 1. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein an VERBI gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen bedürfen der anschließenden Annahme durch VERBI. Vor der Annahme wird bei einer Onlinebestellung eine automatische Empfangsbestätigung der Bestellung des Kunden generiert. Diese automatische Bestätigung stellt keine formale Annahme der Bestellung durch VERBI dar, sondern dient lediglich zur Information des Kunden. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware. 2. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Angebote sind nur dann verbindlich, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird oder die Verbindlichkeit einer Preisangabe oder sonstiger Angaben auf der elektronischen Bestellseite ausdrücklich genannt ist. § 4 Zusicherungen durch den Kunden 1. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Produktbestellung gemachten Angaben in allen wesentlichen Aspekten aktuell und zutreffend sind, und dass sie für die Erfüllung seiner Produktbestellung durch VERBI ausreichen. Mehrkosten, die VERBI durch falsche/unvollständige Adressangaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 2. Der Kunde sichert zu, dass er die korrekte, für ihn zutreffende Rabattstufe (laut §6) bei der Bestellung auswählt. Bei der Auswahl einer nicht zutreffenden, günstigeren Rabattstufe ist VERBI berechtigt, den Differenzbetrag nachzufordern. § 5 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, verstehen sich alle auf den Internetseiten von VERBI angezeigten Preise in der dort angeführten Währung. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei allen angezeigten Preisen bleiben Schreibfehler und sonstige Irrtümer vorbehalten. 2. Bestellungen aus europäischen Ländern müssen grundsätzlich in EURO getätigt werden; Bestellungen in US Dollar sind nicht gestattet. VERBI hierdurch entstehende Verluste durch Währungsunterschiede sind vom Besteller nachträglich an VERBI zu zahlen. Unabhängig vom Ort der Bestellung gelten die vorstehenden Bestimmungen in gleicher Weise für Lieferungen in europäische Länder. Die Bestellung ebenso wie die Lieferung in US Dollar ist ausschließlich aus amerikanischen, süd- und ostasiatischen, ozeanischen sowie afrikanischen Ländern erlaubt. 3. Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die angeführten Preise ausschließlich der Mehrwertsteuer (diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen) jedoch einschließlich der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Lieferort. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 4. Zahlungen haben auf jenen Wegen zu erfolgen, welche auf der Website angeführt sind; von diesen abweichende Zahlungsarten bedürfen des vorherigen Einverständnisses durch VERBI. 5. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen gesonderten Vereinbarung. 6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. 7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist VERBI berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, betragen die Zinsen 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basissatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, betragen die Zinsen 8 (acht) Prozentpunkte über dem Basissatz. Kann VERBI einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist VERBI berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, VERBI nachzuweisen, dass VERBI als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. 8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VERBI anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. -verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 10. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VERBI berechtigt, den VERBI entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. § 6 Rabattstufen VERBI bietet spezielle Rabatte für verschiedene Kundengruppen an. Der Käufer / Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Lizenz jeweils nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird. 1. Ausbildung Ausbildungslizenzen können ausschließlich von Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Schulen sowie diesen per Vertrag angehörenden Personen in Anspruch genommen werden. 2. Nichtkommerziell Nicht-Kommerzielle Lizenzen können von allen öffentlichen Institutionen, gemeinnützigen Vereinen und Nicht-Regierungs-Organisationen sowie ihnen per Vertrag angehörenden Personen in Anspruch genommen werden. 3. Standard Standardlizenzen gelten für alle Besteller, sofern auf sie keines der Kriterien für nichtkommerzielle Lizenzen oder Ausbildungslizenzen zutrifft. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 4. Student Studentenlizenzen sind persönliche Lizenzen, die nur von Studierenden erworben werden können, die ihren Studierendenstatus während des Bestellprozesses (wie dort verlangt) nachgewiesen haben. Empfänger der Rechnung und der Lieferung muss der Studierende mit seiner Privatanschrift sein. Der Erwerb von Studentenlizenzen durch Institutionen ist nicht gestattet. Der Erwerb der zeitlich nicht beschränkten Lizenzen ist auf eine Lizenz pro Person beschränkt. § 7 Formen des Lizenzerwerbs 1. Kauf Der Lizenzkauf berechtigt zur zeitlich unbeschränkten Nutzung der Software. Kauflizenzen beinhalten alle unter § 15 und § 16 aufgeführten Serviceleistungen. 2. Leasing / Subscription Beim Leasing steht dem Käufer die geleaste Anzahl MAXQDA Lizenzen für die Dauer von einem Jahr (ab Kaufdatum) zu der auf der Rechnung aufgeführten Leasing-Rate zur Verfügung. Das Leasing verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 2 Monate vor Ablauf des Abos eine Kündigung erfolgt. Leasing-Lizenzen beinhalten alle unter § 15 und § 16 aufgeführten Serviceleistungen. Zudem werden sie kostenfrei auf jede neue Version umgestellt (kostenloses Upgrade). Leasing-Lizenzen sind ab einer Nutzerzahl von 10 erhältlich. 3. Upgrade Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Lizenznummer(n) nachzuweisen. Das Upgraderecht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Upgrade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. VERBI behält sich das Eigentum am Vertragsgegenstand an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VERBI berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegenstandes durch VERBI liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, VERBI hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch VERBI liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. VERBI ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Verwertungskosten – anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benachrichtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de § 9 Lieferung, Lieferfrist 1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf den Internetseiten von VERBI. Der Kunde erhält je nach Warenkauf entweder eine CD, die ihm zugeschickt wird, oder den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink, mit Hilfe dessen sich der Kunde die Ware herunterladen kann. Die Installation der Software erfordert in beiden Fällen die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per E-Mail übermittelt wird. 2. Bestellungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bearbeitet. Bei verstärkter Nachfrage oder Nachschubengpässen kann sich die Lieferfrist gegebenenfalls verlängern. 3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von Servern von VERBI angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunter lädt. § 10 Verpackungskosten – Abnahme 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Firma vereinbart. 2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen. 3. Sofern der Kunde es wünscht, wird VERBI die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. § 11 Urheberrecht 1. Das Softwareprodukt wird sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird nicht verkauft, sondern lizensiert. 2. Das Eigentum und das Urheberrecht an dem Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die im Softwareprodukt enthalten sind), dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei VERBI. 3. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass eine Kopie des Softwareproduktes zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken gemacht werden darf. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die Ihnen aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software. § 12 Aktivierung der Software 1. Beim Erwerb einer MAXQDA-Lizenz erhält der Kunde eine Seriennummer. Diese stellt den Schlüssel zur Verwendung der Software gemäß der erworbenen Lizenzrechte dar. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 2. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde diese mit seiner Seriennummer aktivieren. VERBI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei manchen Betriebssystemen zur Aktivierung der Software eine Internetverbindung zwingend erforderlich ist (z.B. Mac OS X). 3. Während des Online-Aktivierungsprozesses werden die vom Kunden angegebenen Nutzerdaten (in der Regel Name, Institution und E-Mail-Adresse), Daten zum Computer und zum Betriebssystem, die IP-Adresse sowie die MAXQDA-Seriennummer übermittelt. Der Kunde erklärt sich durch die Verwendung von MAXQDA mit der Übermittlung dieser Informationen einverstanden. VERBI speichert die Informationen und ist berechtigt, sie zur Abwicklung von Supportanfragen sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. 4. Der Lizenzhalter erklärt sich damit einverstanden, dass MAXQDA in regelmäßigen Abständen die Rechtmäßigkeit der Lizenz mithilfe von Onlinechecks auf dem VERBI-Aktivierungsserver überprüft. Dieser Prozess findet automatisiert statt, wobei die gleichen Informationen wie bei der Aktivierung übermittelt werden. Sollte ein Onlinecheck zeigen, dass keine rechtmäßige Lizenz vorliegt, hat VERBI das Recht, den Nutzer hierüber zu informieren, eine korrekte Lizenzierung einzufordern und/oder die weitere Nutzung der Software bzw. der betroffenen Lizenz zu unterbinden. 5. Sollte der Kunde die Software auf einen neuen Rechner übertragen wollen, muss er bei einigen MAXQDA-Versionen die Lizenz zunächst auf dem alten Rechner mit Hilfe der Funktion „Lizenzumzug“ deaktivieren. Bei diesem Prozess werden erneut die oben genannten Daten übermittelt. Im Anschluss kann der Kunde den Aktivierungsprozess auf seiner neuen Hardware beginnen. § 13 Nutzungsumfang der Software 1. Die auf Grundlage dieser Bedingungen erworbene Software einschließlich aller Bestandteile, insbesondere der Symbole, steht im Eigentum von VERBI und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerblichen Schutzrechte geschützt. 2. Der Kunde erhält auf Dauer ein einfaches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder bestellten Software. Über diese Rechteeinräumung hinaus gelten die besonderen Lizenzbedingungen (EULA), die der Kunde mit Entgegennahme und Freischaltung der Software ausdrücklich anerkennt. Falls es zusätzliche Lizenzbedingungen, die die Benutzung der Software regeln, gibt, werden diese auf einem separaten, schriftlichen Softwarevertrag aufgeführt, der durch VERBI oder einen von ihr Bevollmächtigten abgeschlossen wird. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Software laut der Bestimmungen des jeweiligen Lizenztyps (§ 13) zu nutzen. Ferner ist der Kunde berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüber hinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. 4. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de anwendbare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen. 6. Besondere Verpflichtungen gelten hinsichtlich der Foxit PDF SDK, die integrierter Bestandteil von MAXQDA ist: Die geistigen Eigentumsrechte der PDF SDK liegen bei Foxit. Sie sind nicht berechtigt, einzelne Bestandteile oder die Gesamtheit der Foxit PDF SDK außerhalb von MAXQDA zu nutzen, anderen zugänglich zu machen, zu modifizieren, zurückzuentwickeln. 7. Eine Lizenz darf ohne die Zustimmung von VERBI weder weitergeben noch weiterverkauft werden. Der Kunde ist jedoch zur dauerhaften Übertragung der Software (einschließlich sämtlicher Vorversionen und Sicherungskopien) berechtigt, sofern sämtliche Dokumentation und Medien übertragen werden, keine Kopien zurückbehalten werden und dafür gesorgt wird, dass dieser Lizenzvertrag Anwendung findet. Von der dauerhaften Übertragung ist VERBI per E-Mail unter Nennung des Übertragungsempfängers zu benachrichtigen. Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das Programm von seinem Computer vollständig zu entfernen. Die Vermietung der Software ist nicht gestattet. 7. Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedingungen oder die besonderen Lizenzbedingungen (EULA) verletzt. Ungeachtet anderer Rechte ist VERBI berechtigt, einen Lizenzvertrag zu kündigen, wenn gegen seine Bestimmungen und Bedingungen verstoßen wird. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien des Softwareproduktes und dessen Komponenten zu vernichten. 8. VERBI behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, dass der Kunde die Software nicht entgegen dieser Vereinbarung nutzt. Falls sich durch die Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Software in unerlaubter Weise nutzt, ist er verpflichtet, die Kosten der Prüfung zu tragen. Diese Vereinbarung setzt alle weiteren Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation außer Kraft. § 14 Nutzungsbedingungen nach Lizenztypen 1. Einzelplatzlizenzen Die Einzelplatzlizenz darf von einer Person genutzt werden. Diese darf die Lizenz auf zwei Geräten (PCs oder Laptops) installieren. Die beiden Installationen dürfen nicht gleichzeitig und in keinem Fall durch weitere Personen genutzt werden. 2. Portable Lizenzen Die portable Lizenz wird direkt auf einem USB-Stick installiert und kann von diesem aus an beliebigen, wechselnden Rechnern (Windows XP, Vista, 7) benutzt werden. Der Kunde installiert die Software auf seiner eigenen Hardware und ist für diese voll verantwortlich. Eine portable Lizenz bindet die Software fest an einen spezifischen USB-Stick und macht die MAXQDA-Lizenz damit zu einem physischen Objekt. VERBI übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass die Lizenz aufgrund des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Lizenzträgers nicht mehr verfügbar ist. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 3. Netzwerklizenzen Netzwerklizenzen sind serverbasierte Lizenzen, die eine gleichzeitige Verwendung der Software in Höhe der erworbenen Lizenzanzahl beginnend ab 5 Lizenzen erlauben. Die GesamtZugriffserlaubnis darf doppelt so hoch sein wie die Anzahl der erworbenen Lizenzen (concurrent / floating use). Netzwerklizenzen werden mit Hilfe des Lizenzverwaltungstools MAXServer verwaltet. Hierfür wird auf dem Server-PC eine Windowsumgebung (ab Windows XP) benötigt. 4. PC-Pool Lizenzen Die PC-Pool-Lizenz ist eine Speziallizenz zur Ausstattung von Schulungsräumen an Ausbildungseinrichtungen. Die Lizenz ist serverbasiert und darf bis zu 30 Computern eines PC-Raumes zugänglich gemacht werden. Der Lizenzhalter stellt sicher, dass die Lizenz nur PCs zugänglich gemacht werden, die physisch im selben PC-Raum stehen. Die Verwendung der Lizenz ist ausdrücklich auf den Einsatz in der Lehre beschränkt. Sie darf nicht für Forschungszwecke (ausgenommen Lehr-Forschungsprojekte) verwendet werden. PC-Pool-Lizenzen werden mit Hilfe des Lizenzverwaltungstools MAXServer verwaltet. Hierfür wird auf dem Server-PC eine Windowsumgebung (ab Windows XP) benötigt. Voraussetzung für den Erwerb einer PC-PoolLizenz ist, dass der Lizenzhalter mindestens eine reguläre Lizenz (Einzelplatz, Portabel, Netzwerk) der gleichen MAXQDA Programmversion hält. Diese kann auch gleichzeitig mit der PC-PoolLizenz erworben werden. 5. Studentenlizenzen Studentenlizenzen sind extrem günstige Speziallizenzen für Studierende. Studentenlizenzen sind erhältlich als - MAXQDA Lizenz - lebenslang - zeitlich unbeschränkte Gültigkeit der erworbenen Version - MAXQDAplus Lizenz - lebenslang - zeitlich unbeschränkte Gültigkeit der erworbenen Version - MAXQDA 6-Monats-Lizenz ('Semesterlizenz') - Laufzeitbegrenzung auf 6 Monate ab Kaufdatum Studentenlizenzen sind persönliche Lizenzen, die nur von Studierenden erworben werden können, die ihren Studierendenstatus während des Bestellprozesses (wie dort verlangt) nachgewiesen haben. Empfänger der Rechnung und der Lieferung muss der Studierende mit seiner Privatanschrift sein. Der Erwerb von Studentenlizenzen durch Institutionen ist nicht gestattet. Studentenlizenzen dürfen keinesfalls an Nicht-Studierende veräußert oder abgegeben werden. Der Erwerb der zeitlich nicht beschränkten Lizenzen ist auf eine Lizenz pro Person beschränkt. Die Lizenz bietet vollen Funktionsumfang und darf auf einem privaten Computer installiert werden. Die Verwendung ist auf private Zwecke (z.B. Studium, Qualifikationsarbeit, etc.) beschränkt. Eine Nutzung für berufliche Tätigkeiten oder kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. Studentenlizenzen sind nicht upgradefähig zu Folgeversionen. Semesterlizenzen können nicht in lebenslang gültige Studentenlizenzen umgewandelt werden. 6. Campuslizenz Die Campuslizenz kann ausschließlich für komplette Ausbildungseinrichtungen (Universitäten, Hochschulen, Schulen) erworben werden. Sie ist serverbasiert und steht ausschließlich als Leasinglizenz zur Verfügung. 6.1. Die Leasingperiode beträgt jeweils ein Jahr. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Auslieferung / Rechnungsstellung. Der Leasingvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de Jahr, sofern nicht spätestens 2 Monate vor Auslaufen des Vertrages eine schriftliche Kündigung bei VERBI eingegangen ist. 6.2. Der Preis der Campuslizenz richtet sich nach der Anzahl der berechtigten Nutzer der Software. Diese ergibt sich aus der Anzahl der in Forschung und Lehre beschäftigten Mitarbeiter sowie der Anzahl der Studierenden. Der Lizenznehmer wird die Anzahl der bei Vertragsabschluss angegebenen potentiellen Nutzer einmal jährlich prüfen. Änderungen wird er dem Lizenzgeber unaufgefordert zur Kenntnis geben. 6.3. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software allen in Forschung und Lehre tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie allen Studierenden auf dem eigenen Server zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung von Campuslizenzen erfolgt mit unserem Verwaltungstool MAXServer. Hierfür wird auf dem Server-PC eine Windowsumgebung (ab Windows XP) benötigt. Ein Fernzugriff via VPN (Virtual Private Network) ist ausdrücklich gestattet. 6.4. Die Campuslizenz wird kostenfrei auf neue Versionen der Software umgestellt. Weiterhin enthält sie folgende Serviceleistungen: Freie Updates sowie E-Mail-Support für alle Nutzungsberechtigen. 6.5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, die Lizenz keinesfalls anderen als dem oben genannten Personenkreis zugänglich gemacht wird. Der Einsatz der Software für kommerzielle Zwecke ist von der Nutzung ausdrücklich ausgenommen. § 15 Aktualisierungen 1. Lizenzhalter einer MAXQDA-Lizenz erhalten Programmupdates innerhalb der erworbenen Programmversion kostenlos. Sofern Updates verfügbar sind, können diese über eine Funktion der Software heruntergeladen werden. 2. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Seriennummer(n) nachzuweisen. Das Upgraderecht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Upgrade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat. 3. VERBI ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Lizenznehmer, die etwaige Aktualisierungsgebühren (z.B. für die Subscription) nicht bezahlt haben, haben kein Anrecht auf Aktualisierungen des Programms. § 16 Supportleistungen 1. VERBI bietet Lizenzhaltern einer MAXQDA-Lizenz kostenlosen Online-Support an. Der OnlineSupport leistet technische Hilfe bei Fragen zu den Funktionen, sowie Schwierigkeiten bei der Installation und Aktivierung des Softwareprodukts. Der Online-Support leistet kein Consulting und keine Forschungsberatung. Vor der Inanspruchnahme des Supports sind die von VERBI bereitgestellten Informationen (Anleitungen, Handbücher, FAQs, etc.) zu konsultieren. 2. Um technischen Support zu erhalten, ist der Kunde verpflichtet, die Software zuvor per Online-Registrierung registrieren zu lassen: http://www.maxqda.de/support/registrieren. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de 3. VERBI bietet registrierten Lizenzhaltern kostenlosen Online-Support für die Nutzung der aktuellen und der vorhergehenden Version der Software an. 4. Weitergehende individuelle Supportleistungen (Consulting) sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit VERBI. 5. Bei Verletzungen der AGBs behält VERBI sich das Verweigern von Supportleistungen vor. § 17 Datenschutz 1. Der Kunde wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Bestellabwicklung bzw. Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Kunde dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde. 2. VERBI ist berechtigt, diese personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um Ihre Bestellung abzuwickeln und um die Bestellungen mittels Rechnungsstellung abrechnen zu können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat. 3. Kunden können jederzeit die zu ihrer Person gespeicherten, persönlichen Daten unentgeltlich bei VERBI einsehen. Anfragen können schriftlich an VERBI GmbH, Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin oder per E-Mail an [email protected] gestellt werden. § 18 Gewährleistung - Haftungsausschluss 1. Für den Erwerb und die Verwendung der Software gilt die gesetzliche Gewährleistung nach folgender Maßgabe: VERBI gewährleistet bei einem Verbrauchsgüterkauf für 24 Monate ab Lieferung, dass die Software bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Wesentlichen hat die Software der geltenden Benutzerdokumentation zu entsprechen und die Datenträger (sofern die Software auf solchen erworben wird), sowie die Benutzerdokumentation (sofern vorhanden) haben frei von Material- und Fertigungsfehlern zu sein. 2. Der Verbraucher hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Kunde kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. VERBI ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Soll der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt werden, setzt dies die Rückgewähr der mangelhaften Sache voraus. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach einer angemessenen Fristsetzung die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden- soweit er Kaufmann ist – setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. VERBI gewährleistet in diesem Fall für sechs (6) Monate, dass die Software die ver- © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de einbarte Beschaffenheit (entsprechend Absatz 1) hat. Wird dem Kunden bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand von VERBI zur Verfügung gestellt, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, der durch die Fahrlässigkeit von VERBI begründet wird, ist die Haftung von VERBI auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; dieser ist der gezahlten Lizenzgebühr gleichzusetzen. 5. Die Haftung von VERBI ist auf solche Schäden beschränkt, die aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Vereinbarung von VERBI Herbeigeführt werden. Erfolge die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch VERBI nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von VERBI auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die/der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war(en). Zu den wesentlichen Pflichten des Kunden zählt die Anfertigung von Sicherungskopien der bearbeiteten Daten in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag nach Abschluss einer Arbeitssitzung. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden. 6. VERBI haftet nicht dafür, dass die Funktionen der Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Die Auswahl, Installation und Verwendung der geeigneten Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden. 7. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. 8. VERBI haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass VERBI den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 9. VERBI haftet weiter nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind; insbesondere haftet VERBI nicht für den Verlust von Daten, für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die auf den Einsatz der Produkte zurückzuführen sind. 10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt. Die Verantwortlichkeit und die Haftung von VERBI für Software oder Systeme, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sind ausgeschlossen. 11. Soweit die Haftung von VERBI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VERBI. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de § 19 Hochrisikoaktivitäten Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung in Risiko-Umgebungen, die einen fehlerfreien Betrieb voraussetzen, entwickelt oder vorgesehen. Risiko-Umgebungen schließen insbesondere und ohne Einschränkung den Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen oder den Betrieb sämtlicher anderer Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sachschäden nach sich ziehen können (Hochrisikoaktivitäten), ein. VERBI lehnt deshalb jede vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung für die Eignung der Software für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab. § 20 Widerrufsrecht für Verbraucher – Kündigung 1. Sofern § 20, Abs. 4 und 5 nicht zutreffen, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Produkte widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an VERBI GmbH, Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin, Deutschland oder per e-Mail an [email protected]. 2. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Kann der Kunde VERBI die bereits empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er VERBI gegebenenfalls Wertersatz leisten. 3. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn VERBI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. 4. Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger (CDs, DVDs, CD-ROMs) vom Kunden entsiegelt wurden sowie bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (hierunter fallen der Bezug von Software und Softwarelizenzen mittels eines Downloads). Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. 5. Da bei Downloadbestellungen von Software kein Rückgaberecht besteht (vgl. § 19, Absatz 4), stellt VERBI kostenlos eine 30-Tage Testversion mit unbeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung. Die Eigenschaften der Software sowie die Angemessenheit ihrer Leistungen für die vom Anwender benötigte Verwendung kann einschränkungslos vor der Bestellung der Software geprüft werden. 6. Ist VERBI aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik oder sonstige, bei VERBI nicht vorhersehbare und von VERBI nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind) nicht in der Lange, die übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen und ist dies auch innerhalb © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, VERBI auf ihren anteiligen Vergütungsanspruch. 7. VERBI hat unbeschadet aller sonstigen Ansprüche (z. B. Schadenersatzansprüche) das Recht auf fristlose Kündigung des Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, ohne dass VERBI eine andere Kündigungsfrist einhalten oder eine weitere Mitteilung machen muss, falls der Kunde eine Vertragsverletzung in einem solchem Maße begeht, dass es für VERBI nicht zumutbar ist, den Lizenzvertrag fortzusetzen, und zwar insbesondere, wenn der Kunde eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde von VERBI eine Mitteilung über diese Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat. § 21 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 1. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von VERBI in Berlin vereinbart. 2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verliert er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens “Convention for the International Sale of Goods” (CISG) vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. 4. Die Rechte und Pflichten aus einer, auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Einwilligung von VERBI nicht auf Dritte übertragen werden. 5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten. © VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH - www.maxqda.de
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