Arbeit als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen Als pädagogische Fachkräfte in Thüringer Kindertageseinrichtungen anerkannt sind: staatlich anerkannte Erzieher, Diplompädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Krippenerzieher (Teilbereich Krippe), Kindergärtner (Teilbereich Kindergarten), Horterzieher (Teilbereich Kinderhort), Unterstufenlehrer mit Befähigung Heim und Hort, staatlich anerkannte Heilpädagogen, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger. Bei ausländischen Qualifikationen muss eine Anerkennung nach dem Thüringer Sozialberufeanerkennungsgesetz vorgelegt werden. Ein Zugang zur Arbeit als pädagogische Fachkraft ist im Einzelfall dann über eine Trägeranerkennung möglich, wenn keine vollständige Gleichwertigkeit zu einem der Katalogberufe nach § 14 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz beschieden werden konnte. Generell ist neben entsprechendem Personalbedarf die fachliche und (sozial-)pädagogische Eignung des Bewerbers entscheidend. Zugang zur Arbeit als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen mit ausländischer Qualifikation Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Abschlüsse Informationen unter: http://www.thueringen.netzwerk-iq.de/1754.html Volle Anerkennung: Abschluss entspricht dem der staatlich anerkenannten Erzieherin /Erzieher bzw. eines Katalogberufes nach § 14 ThürKitaG Anstellung als pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung mit ausländischer Qualifikation Teilanerkennung oder Ablehnungsbescheid mit Darstellung der vorhandenen Qualifikationen und Defizite: Abschluss entspricht nicht dem der staatlich anerkannten Erzieherin /Erzieher bzw. eines Katalogberufes nach § 14 ThürKitaG Bewerbung als pädagogische Fachkraft beim Träger einer Kindertageseinrichtung Träger stellt bei fachlicher und persönlicher Eignung beim TMBJS einen Antrag auf Trägeranerkennung nach §14 Abs. 1 Satz 3 ThürKitaG Bei Zustimmung: Anstellung als pädagogische Fachkraft in dieser Kindertageseinrichtung Bewerbung als pädagogische Fachkraft beim Träger einer Kindertageseinrichtung Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen sind: Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz in jeweils gültiger Fassung Die inhaltliche Arbeit der Fachkräfte orientiert sich am Thüringer Bildungsplan: http://thüringen.de/th2/tmbwk/kindergarten/bildungsplan/. Laut Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz § 14 Abs. 1 sind folgende Qualifikationen als Nachweis der fachlichen Eignung als pädagogische Fachkraft geeignet (Ausländische Qualifikationen werden auf ihre Entsprechung durch die zuständige Anerkennungsstelle für Berufe der Sozialen Arbeit geprüft): Staatlich anerkannte Erzieher bzw. entsprechende Anerkennung nach Thüringer Sozialberufeanerkennungsgesetz Diplompädagogen und Diplomsozialpädagogen/-sozialarbeiter, mit Nachweis methodischdidaktischer Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterabschlüsse Staatlich anerkannte Heilpädagogen/Heilerziehungspfleger Für Kinderkrippen: Krippenerzieher Für Kindergärten: Kindergärtner Kinderhorte: Horterzieher und Unterstufenlehrer mit Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten Hinweis: Eine Qualifikation als Tagespflegeperson (Tagesmutter) erfüllt NICHT die Voraussetzungen zur Arbeit als pädagogische Fachkraft. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen hat im Vorfeld einer Trägeranerkennung IMMER ein Verfahren nach dem Thüringer Anerkennungsgesetz zu erfolgen (siehe hierzu Infoblatt „Berufe der Sozialen Arbeit“). Entsprechende Anträge sind an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550 (Weimarplatz 4 / 99423 Weimar) zu richten. Dieses Verfahren gewährleistet eine fachgerechte Einschätzung der ausländischen Qualifikation. Bei einer vollständigen Anerkennung bedarf es keiner Antragstellung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKitaG. Verfahren für die Trägeranerkennung als pädagogische Fachkraft Für eine Arbeit als pädagogische Fachkraft ist eine Bewerbung an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung (=Arbeitgeber) zu stellen. Im Bewerbungsverfahren prüft der Träger die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers und holt die gegebenenfalls notwendige Genehmigung beim Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ein. Mit dem Antrag auf Einzelfallanerkennung hat der Träger darzustellen, aus welchen Gründen er gerade diese Person für diese Einrichtung für geeignet hält. Der Antrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKitaG ist nebst den erforderlichen Unterlagen schriftlich unter der folgenden Adresse einzureichen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinderstraße 7 99096 Erfurt Die Entscheidung über die Einstellung trifft der Träger. Neben einem vergleichbaren Abschluss sind in der Regel berufliche Erfahrungen im Elementar-/ Primarbereich und bei Nichtmuttersprachlern gute Deutschkenntnisse (Niveau B2) nachzuweisen. Hinweis: Wenn das TMBJS eine Genehmigung als pädagogische Fachkraft erteilt (Trägeranerkennung), gilt diese nur für den Träger der Kindertageseinrichtung, der den Antrag auf Genehmigung gestellt hat. Sollte der Träger (Arbeitgeber) wechseln, muss dieser erneut einen Antrag beim TMBJS stellen. Um das Verfahren zu erleichtern, sollten Ratsuchende in ihrer Bewerbung beim neuen Träger darauf hinweisen, dass ihr alter Träger eine Genehmigung für sie als pädagogische Fachkraft erhielt. Neben einem Bewerbungsschreiben Kindertageseinrichtungen einzureichen: sind folgende Unterlagen an den Träger der Lebenslauf (tabellarisch, maschinengeschrieben, mit eigenhändiger Unterschrift) Beglaubigte Kopie der Abschlusszeugnisse im Original, bei ausländischen Qualifikationen zusätzlich beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung (Die Übersetzungen sind von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin zu erstellen. Informationen finden sich unter www.justiz-uebersetzer.de.) Nachweis erlangter Berufserfahrung (z. B. in Form von Arbeitszeugnissen, bei ausländischen Qualifikationen zusätzlich beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung (Die Übersetzungen sind von einem vereidigten Übersetzer/einer vereidigten Übersetzerin zu erstellen. Informationen finden sich unter www.justiz-uebersetzer.de.)) Erweitertes Führungszeugnis (Hinweise unter http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbwk/bildung/schulwesen/hinweisblatt_zum_f __hrungszeugnis.pdf) Anfallende Gebühren Die behördliche Entscheidung über die Trägeranerkennung ist gebührenpflichtig. Bei der Festsetzung der Gebühr wird der Gebührenrahmen (5,00 bis 2.500,00 Euro) so angewendet, dass sowohl der Verwaltungsaufwand als auch die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Entscheidung angemessen berücksichtigt wird. Die Kosten trägt in der Regel der Träger der Kindertageseinrichtung. Erstellung in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport IQ Projekt Brücke Anpassungsqualifizierung (IBAT Brücke) Tel: 0361/511 500 23 * Fax: 0361/511 500 29 * E-Mail: [email protected] --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IBS gemeinnützige GmbH versichert, die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen und die Beratungen in hoher Qualität durchzuführen. Die IBS übernimmt keine Haftung für Fehler in Beratungen und Informationen sowie daraus resultierender direkter Schäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Alle gegebenen Informationen sind als Empfehlungen zu verstehen, sie haben keinen haftungsbegründenden Charakter. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen genutzt, EDV-gestützt verarbeitet und zu Dokumentationszwecken gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht/nur nach ausdrücklichem Wunsch. 12.05.2015, herausgegeben durch das IQ Netzwerk Thüringen, © IBAT Mitte.
© Copyright 2025 ExpyDoc