Demokratie braucht Opposition

Die Tage vor 70 Jahren
geben
heute
noch
Anlass,
sich
unterschiedliche Meinungen zu den damals
stattgefundenen Vorgängen zu bilden.
Selbst nach einem Besuch im neu
gestalteten Museum der Stadt Schwarzenberg (wie kürzlich einige Interessierte)
werden die Darstellung der geschichtlichen
Ereignisse nicht alle zufrieden stellen
können. Seit einigen Jahren sind fast keine
Personen mehr unter uns, welcher darüber
berichten könnten. Dazu kommen der
Zeitgeist und eine Umdeutung der
Geschichte unter den derzeit herrschenden
gesellschaftlichen Verhältnissen.
Klar ist, und darin herrscht bei LINKEN
Einigkeit,
dass
der
Antifaschistische
Aktionsausschuss im unbesetzten Gebiet um
Schwarzenberg in einer Zeit der Unordnung
und Unsicherheit richtig und überlegt
handelte. Es gab keine Wahl.
Das Tun von Willy Irmisch (KPD), Willi
Krause (KPD), Paul Korb (KPD), Hermann
Schlemmer (SPD), Helene Papst (KPD) und
Georg Schieck (SPD) verdient gerade für die
Zukunft nicht vergessen zu werden. Die
Frage, wie sich andere Menschen in dieser
Situation verhalten hätten, sei erlaubt.
Jedenfalls dachten sie nicht nur an sich
selbst und handelten im Interesse vieler
Einwohner des Gebietes.
Wolfram Dittmann
Seite 2
Die Kreistagsfraktion informiert
Die
erste
Sitzung
des
Kreistages
des
Erzgebirgskreises im laufenden Jahr 2015 umfasste
18 Tagesordnungspunkte, die zügig nach dem Motto
„Zeit ist Geld“ abgearbeitet wurden.
Zum Gedenken an unsere langjährige Kreisrätin
Reina Löchel wurde ihr umfassendes Wirken im KT
seit August 2008 vom Landrat Vogel gewürdigt und
eine Schweigeminute eingelegt. Als Nachrücker
wurde Siegfried Opitz aus dem Altkreis Stollberg
bekannt gegeben.
Für die ausgeschiedene Kreisrätin Barbara Klepsch jetzt Staatsministerin- wurden die Nachfolger für
ihre bisherigen Funktionen gewählt.
Im Tagesordnungspunkt
8 ging es um die
Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter der
Sozialgerichtsbarkeit. Sie kommen aus Aue,
Eibenstock, Marienberg, Oelsnitz, Grünhainichen
und Lugau. Meines Erachtens wäre es gut gewesen,
wenn sich die aufgestellten Personen kurz
persönlich vorgestellt hätten.
Die Fraktion SPD-GRÜNE stellte schon im November
2014 den Antrag für die Bildung eines Kommunalen
Lenkungsausschusses Asyl.
Da jedoch in der Kreisverwaltung bereits ein
Lenkungskreis Asyl besteht, wurde dieser um den
„Beirat für Asyl und Flüchtlinge“ erweitert. Er
umfasst Mitglieder aus allen Fraktionen, Vertreter
der Kirchen und gesellschaftlicher Einrichtungen.
Für unsere Fraktion DIE LINKE arbeitet Genosse
Herbert Kragl mit.
In der heißen Diskussion ging es vor allem um die
begrenzte Aufnahmefähigkeit
und die damit
verbundenen Probleme wie menschenwürdige
Unterbringung
der
Asylbewerber,
ihre
gesundheitliche Versorgung und Einbindung in das
gesellschaftliche Leben.
Kreisrat Löffler von der NPD war in seinen
Ausführungen der Meinung, dass der Antrag der
Fraktion SPD-GRÜNE nur „populistischer Unsinn“ sei
und das Papier nicht wert wäre. Auch von einigen
Mitgliedern der Fraktion der AfD, die mit der NPDFraktion gegen den Antrag stimmten, wurden
Fragen nach der Perspektive dieses „Schauspiels“
laut und Bedenken geäußert, einen weiteren
„Wasserkopf“ zu schaffen.
April 2015
Zusammenfassend sagte Landrat Vogel sinngemäß,
dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme
gibt, aber in Hinblick auf begrenzte Kapazitäten so
nicht weitergehen kann. Es müssten neue
Regelungen kommen, um z.B. unberechtigte
Antragsteller
schon
in
der
Anfangsphase
zurückschicken zu können. Dafür wäre aber das
deutsche Recht derzeit schwer anwendbar.
Die Beschlussvorlage wurde bei 18 Gegenstimmen
und 11 Stimmenthaltungen mehrheitlich vom
Kreistag angenommen.
Im letzten Tagesordnungspunkt Informationen und
Sonstiges ging es u.a. um die Fortsetzung der
Sanierung des Archivs im Landratsamt und um den
eingetroffenen
Zuwendungsbescheid
zur
finanziellen Unterstützung des Projektes „Barriere
freies Bauen / Lieblingsplätze für alle“.
Kreisrat Frank Schubert
Auf dem Markt in Marienberg fand am 06.März anlässlich des Internationalen Frauentages und zum
Wahlkampfauftakt zur OB-Wahl ein Info-Stand
statt.
April 2015
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Es geht um die Zukunft des Erzgebirges – unsere Landratskandidatin bringt
frischen Wind und Ideen
Antje Feiks, Landesgeschäftsführerin der LINKEN Sachsen, wird für uns als Landrätin kandidieren. Sie ist 36 Jahre alt, in Riesa geborgen, lebt derzeit in Dresden, ist Diplom-Betriebswirtin (BA), hat als Produktmanagerin im
Tourismus gearbeitet, bevor sie bei der Partei tätig wurde.
Wir haben uns als Kreisvorstand bewusst für Antje entschieden. Als Landesgeschäftsführerin unserer Partei
und Wahlkampfleiterin ist sie mit den Problemen auch bei uns im Erzgebirge vertraut. Das ist eine gute Basis.
Und bereits der erste Artikel in der Freien Presse zeigt, dass sie mit ihrem inhaltlichen Angebot und ihrer
Professionalität überzeugen kann. Für sie sind die Ansätze als Landrätin in unseren Landkreisen keine Worthülsen, sondern sie ist authentisch. Wir brauchen keine Leute, die viel reden, sondern eine Frau der Tat.
Antje wird im Landratswahlkampf Amtsinhaber Vogel treiben. Sie hat Ideen, wie sie unser Erzgebirge gemeinsam mit den hier lebenden Menschen gestalten kann, ohne über deren Köpfe hinweg zu entscheiden. Sie will
die UnternehmerInnen mit ins Boot holen und setzt auf die Kompetenz der Verwaltung. Denn wir haben hier
im Erzgebirge Punkte, die angepackt werden müssen. Trotz dass wir der bevölkerungsreichste Landkreis im
Osten Deutschlands sind, haben wir ein Demografieproblem. Junge Menschen müssen im Erzgebirge bleiben,
das Erzgebirge muss Zuwanderungsland werden und die entsprechende Offenheit haben, aber auch die nötigen
infrastrukturellen Voraussetzungen bieten. Das beginnt bei Kinderbetreuung, geht weiter mit ernsthaften
Maßnahmen im Bereich ÖPNV, gesundheitlicher Versorgung, Breitbandausbau und soll bei guter Erreichbarkeit
der Verwaltung für die Menschen nicht aufhören.
Weiterhin liegt ihr am Herzen, dass die Wirtschaftsregion Erzgebirge sich weiter entwickelt. Es braucht gute
Arbeitsplätze, die ordentlich bezahlt werden, auch im Tourismus und in der Gastronomie. Die Industrie und
Handwerkerinnen und Handwerker sind zu stärken. Dafür brauchen sie Plattformen, aber auch starke Gewerkschaften und ein Sprachrohr durch die Politik. Auch die Verwaltung kann hier ihren Beitrag leisten, in dem bei
Vergaben auf Regionalität und auf soziale Standards als Kriterien gesetzt wird.
Insbesondere der Anteil an Frauen, die im Alter Grundsicherung erhalten, ist in unserer Region besonders
hoch. Dem liegen politische Fehlentscheidungen im Rahmen der Frauenförderung zu Grunde. Hier wird Antje
besonderes Augenmerk haben und entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.
Im politischen Dresden spielt das Erzgebirge leider keine allzu große Rolle. Das muss sich ändern. Eine Landrätin mit einem Parteibuch der LINKEN, muss parteipolitisch in Dresden keine Rücksicht nehmen, sondern kann
sagen was ist, z.B., dass die Staatsregierung in Dresden den Kommunen und Landkreisen, zu wenig finanzielle
Mittel zur Verfügung stellt. Dafür wird sich unsere Landratskandidatin stark machen.
Klaus Tischendorf
Kreisvorsitzender
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April 2015
Dumpinglöhne im Gesundheits- und Pflegebereich
Auch Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich bleiben nicht vor der Leiharbeit
verschont. So waren bundesweit im Jahr 2014 16.830 Leiharbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich tätig. Die beiden größten Gruppen waren dabei Gesundheits- und KrankenpflegerInnen mit 7.373 Leiharbeitskräften sowie AltenpflegerInnen mit 5.856. Deren Lohn lag deutlich unter dem Durchschnittslohn, der den
„normalen“ Beschäftigten in diesen Bereichen gezahlt wird. So verdienten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen im Bereich der Leiharbeit als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte Ende 2013 durchschnittlich 2.047 Euro brutto im Monat, „normale“ Beschäftigte in diesem Bereich hingegen 3.014 Euro brutto. 45,2
Prozent der Leiharbeitskräfte im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege verdienten unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle (1.973 Euro), bei
den Stammbeschäftigten waren es nur 11,7 Prozent. Im Bereich der Altenpflege lag
der Verdienst als Leiharbeitskraft bei durchschnittlich 1.879 Euro brutto im Monat
für Vollzeitbeschäftigte, für die insgesamt in der Altenpflege Beschäftigten bei 2.263 Euro brutto. Hier lag der
Niedriglohnanteil bei den Leiharbeitskräften in der Altenpflege bei 56 Prozent, bei den „normalen“ Beschäftigten bei 35,9 Prozent. Dies geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Anfrage
von mir hervor.
Kaum eine Berufsgruppe bleibt mittlerweile von der Leiharbeit verschont. Selbst gefragte Fachkräfte, wie
Krankenschwestern und AltenpflegerInnen, müssen sich als Leiharbeitskräfte verdingen und sich dem
Lohndumping der Branche aussetzen. Das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich gehört schon im Bereich
der Stammbeschäftigten nicht zu den Topverdienern, dazu kommen eine hohe Arbeitsbelastung, Nachtarbeit,
Bereitschaftsdienst und wechselnde Arbeitszeiten. Fachkräfte im Gesundheitswesen und der Pflege dürfen
nicht als billige Arbeitskräfte zur Profitmaximierung von Leiharbeitsunternehmen her halten, ebenso wenig
wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Grundsätzlich fordert DIE LINKE die Abschaffung der
systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit.
Vor allem im Pflegebereich klagen die Arbeitgeber seit Jahren über einen Fachkräftemangel. Doch Fachkräfte
bekommt man nur und bindet sie an sich, wenn man gute Arbeitsbedingungen bietet. Leider ist es aber so,
dass in Teilen der Gesundheits- und Pflegebranche das Personal zunehmend ausschließlich als belastender Kostenfaktor gesehen wird, den es möglichst klein zu halten gilt. Darunter muss letztendlich dann auch die Qualität der Dienstleistung leiden. Die eigentlichen Verlierer der Verbetriebswirtschaftlichung des Gesundheits- und
Pflegebereiches sind am Ende die Patienten und die betreuten Menschen. Der Einsatz von Leiharbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist auch ein deutlicher Hinweis auf die voran schreitende Unterfinanzierung dieses Bereiches.
MdB Sabine Zimmermann
Stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.
8. Mai 1945 70 Jahre danach – erinnern – gedenken - besinnen.
Der 8. Mai 1945 - der Tag, an dem der deutsche Hitler-Faschismus im von ihm durch den Überfall auf Polen im Jahre
1939 und später fast ganz Europa am Boden lag und kapitulieren musste, ist ein Ereignis, welches nie verjährt.
Die Armeen der Siegermächte befreiten das deutsche Volk von der Pest des Faschismus, was aus eigener Kraft nicht
mehr möglich war.
Wir gedenken all der Opfer, die gequält wurden oder auch ihr Leben lassen mussten.
Ich erlebte diesen Tag im erzgebirgischen Sehma.
Durch eine Verwundung, die ich im Krieg auf der Halbinsel Krim erlitt, war ich als Soldat nicht mehr zu gebrauchen,
wurde entlassen und zur Deutschen Reichsbahn als Assistent dienstverpflichtet.
April 2015
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Das Erinnern ist schwer, weil man Schlechtes eher vergisst als schöne Erlebnisse. Wie war diese Zeit, besonders der
letzten Monate des Krieges? Fast keine Familie gab es, die nicht „ Gefallene " beklagte. Tägliche Angst begleitete die
Einwohner, wenn der Ortsgruppenleiter der Nazi-Partei und der Bürgermeister durch das Dorf gingen und die Nachricht vom „Heldentod" über brachten. Ihr Leid durften sie in der Todesanzeige in der Zeitung nicht ausdrücken- da
stand „ Gefallen für Führer, Volk und Vaterland". Immer noch wurden ältere Jahrgänge zum Kriegsdienst eingezogen,
auf ihre Arbeitsplätze kamen Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus besetzten Gebieten.
Die Versorgung wurde immer dürftiger, alles was nicht dem Kriege diente, durfte nicht mehr produziert werden,
kaum noch Schulunterricht, großer Mangel an Heizmaterial -ein Leben voller Angst - weil ein Netz von Denunzianten jeden zur Anzeige brachte, der nicht an den Sieg glaubte. Vermutungen über Konzentrationslager gab es. Das
Abhören von „ Feindsendern " im Radio war strengstens verboten – aber geheim überall getätigt. Jede Lichtquelle
mußte verdunkelt werden: keine Straßenbeleuchtung, die Autos nur einen Lichtschlitz im Scheinwerfer, die Züge der
Bahn, die Bahnhöfe - alles dunkel. Luftschutzhelfer kontrollierten täglich. Fliegeralarm schon oft, aber im Ort noch
kein Bombenabwurf.
Außer wenigen, die von der „ Wunderwaffe des Führers "überzeugt waren, war unter der Bevölkerung im geheimen
klar, wie lang wird dieses Morden noch gehen? Dann, über „Feindsender" wurde bekannt, Deutschland hat kapituliert - bedingungslos, es war der 8.Mai 1945 - ein wunderschöner Frühlingstag. Freude und auch Angst unter der
Bevölkerung- was werden sie mit uns machen?
Im Dorf Panik, es wurden Lebensmittelbestände und andere Waren ausgegeben, um sie nicht der Besatzungsmacht
zu überlassen, in der Umgegend befanden sich Armee-Ausrüstungslager, sie wurden gestürmt. Tausende von Soldaten kamen aus Böhmen durch Sehma und zogen westwärts (auch Theo Lingen war dabei). Täglich trafen Flüchtlinge
ein.
Strom und Energie fielen aus, die Versorgung brach zusammen, Geschäfte versteckten, was noch am Lager war, bald
gab es aber auch den Schwarzhandel und das Tauschgeschäft, so mancher hat für 1kg Getreide seine gute Uhr eingetauscht - nur um zu leben. Die Kräuter der Wiesen, Brennnessel, Otterzungen und manch anderes Kraut dienten
der Ernährung. Noch war kein Sowjetsoldat im Dorf zu sehen, aber die Gerüchte, wie sie sich verhielten, waren grausam.
Dann wurde bekannt, dass in Annaberg eine Kommandantur der
Sowjetarmee sich gebildet hat und sie das gesamte öffentliche
Leben bestimmt.
Ausgehverbot war von 21 -6 Uhr, Waffen mussten abgeben und
Radios angemeldet werden. Männer wurden nachts zu Flurwachen
eingeteilt, um zu verhindern, dass ausgebrachtes Saatgut nicht
gestohlen wird, auf dem Kirchturm wurde eine Brandwache eingeführt. Zugverkehr fast kaum noch und die Fabriken arbeiteten
nicht mehr.
Noch gab es keinen Befehl für Parteienbildung, Aktionsausschüsse
übernahmen die öffentliche Ordnung und Versorgung. Bewährte
KPD- und SPD-Genossen, meist schon ältere, die noch in der Heimat waren, übernahmen diese schwere Aufgabe. Mit Befehl Nr. 2
der SMAD (Sowjetische Militär-Administration Deutschland) wurde
gestattet, dass ab 1.8.1945 sich antifaschistische Parteien bilden
durften. Das geschah auch in Sehma. Mein Vater war bis 1933 Vorsitzender der SPD-Ortsgruppe und übernahm nach 12 Jahren wieder diese Funktion. Ab 1.9.1945 wurde ich Mitglied. Die KPD gründete sich auch neu und mit beherzten Bürgern aus dem Ort haben
sie die fast unmögliche Aufgabe übernommen, das Leben der Menschen im Ort wieder lebenswert zu machen, alles faschistische Gedankengut auszurotten und für Ernährung und Ordnung zu sorgen
sowie die Wirtschaft in Gang zu bringen. Dem ersten gewählten
Gemeinderat gehörte ich an, ich war damals im 24.Lebensjahr.
Walter Huß, Aue
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April 2015
Mit Frauenpower auf dem Kunstpfad
Bericht von der Frauentagsfeier des Vereins Frauenpower im Kulturhaus Aue
Die Vereinigung von Frauenpower lud am 9. März 2015 die Frauen zu einer Frauentagsfeier mit Kaffee und Kuchen
und einem Kulturprogramm ein. Wir machten uns deshalb per Bus und Auto auf, um daran teil zu nehmen. Wollten
wir doch zeigen, dass auch wir linken Frauen, zum großen Teil Mitglieder der AG Lisa Aue noch Power haben.
Das Motto der diesjährigen Feier war „Heimat“. Rund 30 Frauen und ein Mann der Linken sind dieser Einladung
sehr gern gefolgt. Es ist doch auch unser Anliegen, uns für die Gleichberechtigung der Frauen einzusetzen, für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gegen Belästigungen von Frauen
und gegen Sexismus zu streiten. Diese Frauentagsfeier wird vom Koora Aue-Schwarzenberg mit 200€ unterstützt.
Gleich uns nahmen Frauen von verschiedenen Vereinen und Initiativen teil, wie z. B. Frauen vom Arbeitslosenzentrum Schwarzenberg e. V., welche ein eigenes sehr schönes und buntes Kochbuch mit interessanten Rezepten
anboten. Eine Heimatvertriebene berichtete von ihren Erlebnissen während der Vertreibung aus Schlesien, 2 junge
Afghaninnen erzählten uns, wie und warum sie ihre Heimat verlassen mussten und wie sie in Deutschland aufgenommen wurden. Es war sehr interessant und aufschlussreich. Ihnen war es gelungen, trotz der teilweisen Fremdenfeindlichkeit bestimmter Zeitgenossinnen und Zeitgenossen sowohl in den Jahren nach dem II. Weltkrieg als auch
heute, sich in Deutschland zu integrieren. Respekt vor den beiden Mädels aus Afghanistan. Sie sprachen in fast lupenreinem Deutsch.
Das Programm war sehr ansprechend. Frau Arnold trug ihre Gedichte und Anekdoten vor und die regten einerseits
zum Nachdenken an und andererseits strapazierten sie unsere Lachmuskeln doch arg. Zwischendrin trugen Schüler
der Musikschule klassische Musik auf dem Klavier vor. Ganz begeistert war ich vom Vortrag des 16-jährigen Gymnasiasten, weil er nicht nur klar und sauber auf dem Flügel ein Stück von Bach spielte, sondern mit sehr viel Gefühl
dieses Musikstück zelebrierte. Hut ab! Das war einfach Spitze.
Schade war nur, dass die Frauentagsfeier dann sehr schnell zu Ende war. Ab 18.00 Uhr war einen Gegenkundgebung zum Erzgida-Aufmarsch in Aue angesagt und einige Frauen von uns wollten daran teilnehmen, um zu zeigen,
dass Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass keine Lösung der Versäumnisse unserer Regierungen sind.
Diese Frauentagsfeier war eine gelungene Veranstaltung.
Dennoch habe ich es sehr bedauert, dass es dieses
Jahr keine Frauentagsfeier der LINKEN im Erzgebirgskreis gab. Vielleicht wäre es doch überlegenswert, diesen Ehrentag der Frauen auch bei den
LINKEN im Erzgebirgskreis nächstes Jahr wieder
würdig zu begehen. Die bisherigen Frauentagsfeiern bei der LINKEN haben ein ureigenes Flair.
Was ich sehr gut fand, dass es dieses Jahr in fast
allen Städten und Gemeinden des Koora AueSchwarzenberg Verteilaktionen frei nach dem Motto: „Brot und Rosen“ für die Frauen gab. Auch wir
Zwönitzer verteilten am Sozialgebäude der Agrargenossenschaft Rosen für die Frauen und sie nahmen sie alle mit einem Danke und einem verschmitzten Lächeln entgegen. Bei den Gesprächen
wurde einmal mehr der Wunsch nach Frieden auf der Welt deutlich.
Gudrun Schumann, AG Lisa Aue
Frauenquote
Pünktlich zum diesjährigen Frauentag hat die Bundesregierung mit der Frauenquote in Aufsichtsräten endlich
die Frauengleichberechtigung historisch durchgesetzt.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass etwa 41 Millionen Frauen in Aufsichtsräte kommen.
April 2015
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Veranstaltungen zum 1. Mai 2015
Waldbad
Neuwürschnitz
ab 10:00 Uhr,
mit Stefan Hartmann,
Mitglied des Bundesvorstandes der LINKEN und
Stellv. Landesvorsitzender
der LINKEN Sachsen
Zschopau, Schloß Wildeck von 9:30 bis 13:30 Uhr
mit der Blaskapelle OHARKA Louny,
Antje Feiks, Landratskandidatin der LINKEN im
Erzgebirgskreis und Wolfgang Musch, Bürgermeisterkandidat der LINKEN in Zschopau,
Schwarzenberg, 10:00 bis 14:00 Uhr
Erstmals im Gasthaus „Zur Sonne“ auf dem Markt
Liebe Genossinnen und Genossen, die Ihr den
8.Mai 1945 erlebt habt.
Anlässlich der 70-jährigen Wiederkehr dieses Ereignisses lädt die Arbeitsgruppe Seniorenpolitik des
Kooperationsbereiches Aue- Schwarzenberg für
Dienstag, den 28. April 2015 um 14:00 Uhr zu einem
Gesprächs-Nachmittag zu diesem Ereignis ein.
Tagungsstätte: Geschäftsstelle Aue, Wettinerstr.2
Bringt Dokumente über diese Zeit zum Erinnern und
Anschauen mit.
Wir sorgen für Gastronomie.
Walter Huß, Vors.
Die Stadtorganisation der LINKEN der Stadt Schwarzenberg lädt aus Anlass des 70. Jahrestages der
Befreiung vom Faschismus zu einer Lesung ein.
Sie findet am 12. Mai um 17:00 Uhr in Schwarzenberg, Haus der Vereine, Eibenstocker Straße
statt. Es liest Maik Melzer zu „Den Faschisten werden wir nicht weichen“.
Und nicht vergessen: Am 24. April um 18 Uhr ist
unsere Gesamtmitgliederversammlung im Brauereigasthof in Zwönitz!
Bringt dazu bitte Eure noch vorhandenen DMBeträge mit, damit wir diese als Sammlung noch
an den Klaus H. Jann schicken können. Oder
gebt die DM-Münzen und –scheine in den örtlichen Verbänden ab.
Herausgeber: DIE LINKE. Kreisverband Erzgebirge
Vi.S.d.P.: Wolfram Dittmann
Geschäftsstellen:
Sitz des Kreisvorstandes und
Örtlicher Verband Annaberg, Wolkensteiner Str. 17a,
PF 100 122 in 09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03773 / 2 40 44
FAX: 03733 / 67 95 837
Mail: [email protected]
Internet: www.dielinke-erzgebirge.de
Örtlicher Verband Aue-Schwarzenberg
Wettinerstraße 2, 08280 Aue
Tel.: 03771 / 2 22 17
FAX:03771 / 2 22 18
Mail: [email protected]
Internet: www.dielinke-erzgebirge.de
Örtlicher Verband Mittleres Erzgebirge
Rosa-Luxemburg-Str. 2, 09405 Zschopau
Tel./FAX: 03725 / 2 30 69
Mail: [email protected]
www.dielinke-erzgebirge.de
Örtlicher Verband Stollberg
Herrenstraße 13, 09366 Stollberg
Tel./FAX: 037296 / 92 97 93
Mail: [email protected]
Internet: www.dielinke-erzgebirge.de
Veröffentlichte Beiträge müssen nicht in jedem Fall mit der
Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Leserbriefe
und Zuschriften sind ausdrücklich erwünscht. Redaktionsschluss der kommenden Ausgabe ist der 30. April 2015.
Freitag, 22. Mai 2015
Viertes 2015er Skatturnier der
Zwönitzer LINKENStadtratsfraktion im
"Mehrgenerationenhaus
Zwönitz", Gustav-AdolfZeidler-Str. 3,
08297 Zwönitz
18:00 Uhr - Einlass ab 17:30 Uhr
8
April 2015
Unsere Kandidaten zu den Bürgermeisterwahlen im Juni im Erzgebirgskreis
Für die anstehenden Bürgermeisterwahlen kandidieren für DIE LINKE unter anderem:
Bernd Brückner in
Olbernhau
Thomas Weikert in
Lugau
Heike Oelschlegel in
Zwönitz
Wolfgang Musch in
Zschopau
Wer will, dass DIE LINKE im
Landkreis Erzgebirge zweitstärkste Kraft bleibt, der sollte
sie nicht nur wählen!
Am 7. Juni 2015 ist Wahltag in Sachsen. Neben
zahlreichen Bürgermeistern wird auch der Landrat
für den großen Erzgebirgskreis gewählt. Unser Ziel
ist es, zweitstärkste Kraft im Landkreis zu werden.
Stefan Schrutek in
Ralf Ziola in
Dazu benötigen wir viele Stimmen von den WähleSchneeberg
Marienberg
rinnen und Wählern. Das heißt, unsere Kandidatinnen und Kandidaten müssen bekannt gemacht
werden, egal ob per Anzeige, Flugblatt oder Plakat. Und das kostete Geld. Selbstverständlich haben wir als
LINKE für die Wahlen Rücklagen gebildet, aber diese reichen einfach nicht. Deshalb bitten wir unsere Mitglieder und Sympathisantinnen, unseren diesjährigen Wahlkampf finanzielle zu unterstützen. Dafür bieten wir
zwei Varianten an:
ƒ Wer seine Spende überweisen will, nimmt den beiliegenden Überweisungsschein mit der Kontonummer
unseres Kreisverbandes.
ƒ Wer sich an der Spendenaktion in seiner Basisgruppe beteiligen möchte, zahlt in bar und trägt sich in
einer speziellen Spendenliste ein.
Über die Höhe seiner finanziellen Spende entscheidet jeder selbst. Bitte bei den Spenden den Namen und Vornamen nicht vergessen. Anfang 2016 gibt es dann die Bescheinigungen für das Finanzamt.
Für alle, die den Überweisungsschein nicht nutzen können, hier noch unsere Kontonummer
Sparkasse Erzgebirge
Kennwort: Wahlspende 2015
IBAN: DE 56 870 450 00 33 29 000 456
Name:
Vorname:
Wir danken für euer Verständnis und hoffen auf eure Hilfe.
Im Auftrag des Kreisvorstandes - Angela Hähnel – Schatzmeisterin
Willkommensein und Teilhabe
für asylsuchende Menschen
in Sachsen gestalten
1
Inhalt
A. Einleitung
3
B. Konzepte zur Unterbringung Asylsuchender
5
C. Weiteres Parlamentarisches Handeln
23
D. Anhang 1 Materialsammlung
28
E. Anhang 2 Kostenfreie Sprachkurse
37
Impressum
Stand:
Herausgeber:
V.i.S.d.P.:
AutorInnen: Foto:
März 2015
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Marcel Braumann
Marko Schmidt (Hauptautor), Sandra Münch, Juliane Nagel
© Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 493-5800, Telefax: 0351 493-5460
E-Mail: [email protected]
http://linksfraktion-sachsen.de
Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf
nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden.
A. Einleitung
Im Jahr 2014 erreichte die Zahl der Menschen, die aus ihren Herkunftsgebieten vertrieben wurden, einen negativen Spitzenwert – seit dem Ende des
Zweiten Weltkrieges. Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen (UNHCR) und Amnesty International waren letztes Jahr weltweit
56,7 Millionen Menschen auf der Flucht. Der überwiegende Teil flieht innerhalb der Landesgrenzen und in die Nachbarstaaten. So waren beispielsweise bis Ende 2014 sechseinhalb Millionen Syrer_innen im Landesinneren auf
der Flucht, weitere drei Millionen haben in den Anrainerstaaten Zuflucht gesucht.
Nur ein kleiner Teil der Betroffenen nimmt den gefährlichen Weg in Richtung
der Europäischen Union auf sich. Vor dem Hintergrund wachsender internationaler Konflikte setzt die Europäische Union einmal mehr auf stärkere
Abschottung und riskiert mit dieser Politik Menschenleben.
Die Genfer Flüchtlingskommission (GFK) ist die erste völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen und stammt aus dem Jahr
1951. Deutschland trat ihr 1954 bei. Die GFK definiert Fluchtgründe und
Rechte der geflüchteten Menschen, unter anderem das Verbot der Rückführung in Staaten, in denen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist auch in
Deutschland das entscheidende und am meisten greifende Instrument, um
die Schutzbedürftigkeit von Menschen anzuerkennen. Das im deutschen
Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl dagegen wurde im Jahr 1993
mit einer Mehrheit von CDU, SPD und FDP faktisch abgeschafft. Exemplarisch sei hier die Drittstaaten-Regelung benannt: Flüchtlinge, die über einen
sogenannten „sicheren Drittstaat“ nach Deutschland einreisen, haben seitdem keine Chance mehr auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Grundgesetz. Denn Deutschland ist von „sicheren Drittstaaten“ umgeben.
Das ausgehöhlte Grundrecht auf Asyl sowie der Umgang mit geflüchteten
Menschen, insbesondere in Sachsen, sind von Abwehr und Diskriminierung
geprägt. Die CDU hat das Thema Asyl in den vergangenen Jahren stiefmütterlich behandelt. Damit wurde nicht nur das Anwachsen von Ressentiments befördert. Aufgrund der ansteigenden Zahlen Asylsuchender wird
jetzt versucht, eilig das nachzuholen, was über Jahre verpasst wurde.
3
Vor dem Hintergrund der politischen Auseinandersetzungen um „PEGIDA“,
Erstaufnahme und Finanzen gerät die gesamtgesellschaftliche Alltagsaufgabe der menschenwürdigen Aufnahme, Unterbringung und Inklusion von
Asylsuchenden aus dem Fokus. Diese Aufgaben haben die Kommunen zu
meistern. Hier ist der Ort, an dem die Menschen nach einer strapaziösen
und oft lebensgefährlichen Flucht ihren Alltag wieder in die eigenen Hände
nehmen. Hier werden die eigenen vier Wände bezogen, hier gehen Kinder in
Kita oder Schule, hier entstehen soziale Kontakte, hier werden Behördengänge absolviert. Vielerorts mangelt es an Strukturen und auch am politischen Willen, dieses Ankommen und die Entwicklung von Perspektiven
adäquat zu unterstützen.
Als LINKE stehen wir für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von asylsuchenden Menschen. Wer in Sachsen lebt, gehört dazu. Inklusion ist jedoch kein Selbstläufer. Es braucht eine aktive Willkommenskultur
und einen starken politischen Willen, die Teilhabe von Geflüchteten real zu
ermöglichen. Mit verschiedenen Anträgen haben wir uns schon parlamentarisch für diese Ziele eingesetzt:
„Nicht nur lenken, sondern schnell handeln: Ganzheitliches Handlungsund Kommunikationskonzept für eine menschenwürdige Unterbringung
von Flüchtlingen und eine bedarfsgerechte Flüchtlingssozialarbeit in
Sachsen“ (Drucksache 6/422)
„Winterabschiebestopp zugunsten von Flüchtlingen im Freistaat
Sachsen – Humanitärer Akt und Gebot der Menschlichkeit“
(Drucksache 6/547)
„Tillichs Chefsache ,Asyl-Gipfel‘ – Erfolgsbilanz des Lenkungsausschusses Asyl im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 6/897)
Mit dieser Handreichung wollen wir auch Inspiration und Unterstützung für
eine linke kommunale Asylpolitik geben. Es liegt in unseren Händen, Sachsen zu einem Land zu machen, das tatsächlich weltoffen ist und allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Rico Gebhardt
Juliane Nagel
Fraktionsvorsitzender Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik
4
B. Konzepte zur Unterbringung Asylsuchender
Konzepte zur Unterbringung Asylsuchender bilden das Fundament der Aufnahme Geflüchteter in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Deren Erarbeitung sowie regelmäßige Weiterentwicklung liegt in den Händen von
Kommunalpolitiker_innen, denen hierbei ein großer Handlungsspielraum zukommt. Solche Konzepte gibt es bei Weitem nicht in allen Landkreisen. Ihre
Erarbeitung ist eine erste politische Forderung.
Die Aufnahme Asylsuchender ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess.
Daher sollten Initiativen sowie Kirchen, Gewerkschaften, Vereine, Integrations- oder Ausländerbeauftragte unbedingt in den Prozess der Konzept­
erarbeitung gleichwertig neben Kreistags- und Stadtratsfraktionen, Vertreter_innen der Gemeinden und Behörden einbezogen werden. Es empfiehlt
sich hierbei insbesondere eine aktive Zusammenarbeit in Form von Arbeitsgruppen, die sich auf verschiedene Teilbereiche des Unterbringungskonzepts konzentrieren.
Auch Umsetzung und Evaluation der Konzepte sollten durch ein verbindliches Gremium, in dem Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und gegebenenfalls weitere Akteure vertreten sind, geschehen. Ein Beispiel dafür ist
die Arbeitsgruppe „Asylbewerberunterbringung“ im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge.
Leitlinien zur Erarbeitung eines Unterbringungskonzeptes:
n Unterbringung als Verpflichtung aus dem Asylrecht und den
Menschenrechten
Die Unterbringung in den jeweiligen Gemeinden ist die direkte Umsetzung
des Grundrechts auf Asyl und gestaltet die Lebenswirklichkeit von Geflüchteten. Dabei ist die menschenwürdige Unterkunft während des Asylverfahrens und der teilweise anschließenden Duldung zu gewährleisten1.
Weiterhin müssen das Recht auf Bildung und Gesundheit gewährleistet wer § 53 Asylverfahrensgesetz.
1
5
den. Letztlich muss eine gesellschaftliche, politische und kulturelle Partizipation möglich sein2.
n Unterbringung ist Gesellschaftspolitik
Die Ablehnung asylsuchender Menschen ist neben der Ablehnung Langzeitarbeitsloser die am weitesten verbreitete gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland3. Der direkte Umgang und die Solidarisierung mit
den rechtlich schwächsten Gruppen sind Gradmesser für die Vitalität sowie
Humanität einer Gesellschaft. Asylsuchende sind eine Gruppe, die besonders institutionell ausgegrenzt wird, sei es durch Arbeitsverbote, mangelnde
Möglichkeiten, Sprachkurse zu besuchen oder die eingeschränkte medizinische Versorgung. Der Einbezug Asylsuchender und die Schaffung von Begegnungs-, Austausch- und Teilhabemöglichkeiten ist eine gesellschaftliche
Aufgabe.
n Unterbringung ist Kommunikationspolitik
In letzter Zeit häuften sich Demonstrationen und Unterschriftensammlungen
gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in bestimmten Gebieten. Ursache dafür sind mangelnde Einbeziehung der Bürger und unzulängliche Informationsvermittlung seitens der zuständigen Behörden.
Es sind zwei Adressat_innen der Kommunikation zu nennen: Einerseits die
ansässige Bevölkerung, die in den Prozess der Unterbringung einbezogen
werden sollte. Es geht hierbei nicht um das „Ob“, sondern um das „Wie“ der
Unterbringung. Andererseits können die aufgenommenen Asylsuchenden
aus der Art der Unterbringung das Willkommensein vor Ort ablesen.
Hendrik Cremer:, Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung Asylsuchender, Berlin 2014.
3
Zick, Andreas/ Klein, Anna: Fragile Mitte – Feindselige Zustände, Bonn 2014, S. 73.
2
6
Verschiedene Stufenmodelle der Unterbringung
Die Unterbringung in den einzelnen Landkreisen gestaltet sich unterschiedlich, lässt sich aber dennoch in folgende Kategorien einordnen.
n Direkte Wohnungsunterbringung neben der Verteilung in Asyl­
suchendenheime
Zunächst gibt es die Möglichkeit, direkt nach der Verteilung in die Landkreise die zugewiesenen Personen in Wohnungen unterzubringen. Die Verteilung
in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte4 erfolgt dabei nachrangig. Letzteres betrifft zumeist männliche Personen. Im Unterbringungskonzept sollten
Fristen der maximalen Verweildauer in den Unterkünften benannt werden.
Nach Ablauf der Fristen hat ein Wechsel in Wohnungen zu erfolgen5. Gute
Bespiele für die umgehende Unterbringung in dezentralen Wohnraum sind
die Landeshauptstadt Dresden sowie die Landkreise Sächsische SchweizOsterzgebirge und Nordsachsen.
n Zweistufiges Unterbringungsmodell
Eine weitere Möglichkeit bildet die vorübergehende Unterbringung in den
Asylsuchendenheimen und daran anschließend in Wohnungen. Hierbei
sollten ebenso Maximalfristen für die verpflichtende Unterbringung in den
Asylsuchendenheimen gesetzt werden. Dieses Modell wird sachsenweit am
häufigsten genutzt.
n Dreistufiges Unterbringungsmodell
Als drittes Modell, das als dreistufiges Modell bezeichnet werden kann, ist
die Erstaufnahme in einer Clearingstelle zu nennen. Die Clearingstelle hat
die Aufgabe, Asylsuchenden eine Erstorientierung zu geben, ihre beruflichen
Qualifikationen zu erfassen sowie frühzeitig besondere Schutzbedürftigkei Dieser Begriff ist durch das Gesetz (§ 53 Asylverfahrensgesetz) vorgegeben. Die Situation
in den Heimen wird bei dem Begriff positiviert und entspricht oftmals nicht der Realität. Wir
bevorzugen daher den Begriff des Asylsuchendenheims.
Siehe vertiefend: 1. b) Unterbringung
5
Siehe vertiefend: 1. b) Unterbringung in Wohnungen und Umzugsmanagement, S. 8.
4
7
ten und/oder gesundheitliche Besonderheiten zu erkennen, um lokal angemessen agieren zu können.
Ein solches Modell ist in Dresden geplant. In Leipzig wird dieses Modell bereits teilweise umgesetzt6. Positiv ist hier hervorzuheben, dass die passenden örtlichen Gegebenheiten mit den individuellen Lebenssituationen der
Geflüchteten bereits von Anfang an zusammengebracht werden können.
Nach der Erstaufnahme erfolgt eine Unterbringung in Asylsuchendenheimen
oder Wohnungen. Da beispielsweise in Leipzig zunächst die Unterbringung
in einem Asylsuchendenheim grundsätzlich geplant ist und erst daran anschließend der Bezug einer Wohnung erfolgen soll, ergeben sich drei Stufen
der Unterbringung. In Dresden muss dies noch konzipiert werden.
Standards für das Asylsuchendenheim
Für die Lage, Beschaffenheit sowie Ausstattung von Asylsuchendenheimen
gibt es bis auf die Bereiche Brandschutz und Heimleitung keine verbind­
lichen Regelungen. Daher haben der Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt
einen großen Gestaltungsspielraum, den es zu nutzen gilt. Das gilt sowohl
für die Erarbeitung eines Unterbringungskonzeptes als auch für die Ausschreibung der Heimbetreibung.
Im Unterbringungskonzept sollte unbedingt festgelegt werden, dass die
Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV) „Unterbringung und Soziale Betreuung“ des Sächsischen Innenministeriums sowie die Empfehlungen des
Heim-TÜVs des Sächsischen Ausländerbeauftragten7 verbindlich umzusetzen sind. Beide Papiere regeln Beschaffenheit und Ausstattung umfassend.
Die regelmäßige Kontrolle erfolgt dann durch oben genanntes Gremium.
Darüber hinaus sollten detaillierte Aussagen zu folgenden Punkten getroffen
werden:
6
Das Modell in Leipzig ist nicht optimal, denn die Verweildauer in den Unterkünften beträgt
oftmals bis zu einem Jahr.
7 Siehe Links in Anhang 1
8
Standort
Hierbei ist insbesondere die Infrastruktur zu beachten. Ein erreichbarer
ÖPNV soll eine angemessene Verbindung zu Behörden sowie Arztpraxen
gewährleisten. Einkaufsmöglichkeiten sollten möglichst in der Gemeinde
selbst vorhanden sein. Ein weiteres Thema ist die Verbindung zu Schulen
mit DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache). Die Gemeinschaftsunterkünfte
sollen nicht in Gewerbegebieten liegen. Von einer Container- oder Turnhallenunterbringung muss abgesehen werden.
Heimbetreibung
Die Betreiber_innen der Unterkünfte sollten auf der Grundlage der Vorgaben
der VwV „Unterbringung und Soziale Betreuung“ sowie des Heim-TÜVs ein
verbindliches Konzept zu Zimmern, Gemeinschaftsräumen, Spielräumen,
Gebetsraum, Wäscheräumen, Küchen, Toiletten und Duschen erarbeiten.
Daneben muss aufgeführt werden, wie die Heimleitung sich in der Gemeinde einbringen wird und wie sich die Unterkunft gegenüber Initiativen, Kirchen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren öffnen sowie mit ihnen
kooperieren will, um eine gelebte Willkommenskultur zu ermöglichen. Weiterhin sind die Qualifikationen der Mitarbeiter_innen und des Wachschutzes
zu nennen. Darüber hinaus müssen die Punkte Konfliktmanagement, Heimbeirat, Partizipationsmöglichkeiten der Bewohner_innen, Aushänge in verschiedenen Sprachen oder Piktogrammen, Teilnahme an Runden Tischen/
Netzwerktreffen im Landkreis im Konzept der Heimleitung erörtert werden.
(Baulicher) Zustand der Heime
Unterkünfte in einem schlechten baulichen Zustand müssen auf absehbare Zeit geschlossen werden. Exemplarisch seien die Unterkünfte Torgauer
Straße in Leipzig, Pillnitzer Landstraße in Dresden oder das bereits geschlossene Asylsuchendenheim in Seeligstadt, Landkreis Bautzen, genannt. Die
Schließung dieser Standorte ist im Unterbringungskonzept mit Fristablauf
der Unterbringung festzulegen. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen übersteigen die Anmietung von Wohnungen meistens um ein Vielfaches.
9
Größe des Asylsuchendenheims
Im Unterbringungskonzept sollte eine maximale Platzanzahl festgelegt werden. Diese soll die Zahl von 60 Personen pro Unterkunft nicht überschreiten. Empfohlen werden 30 bis 50 Plätze.
Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen
Ein Landkreis sollte bereits im Unterbringungskonzept verankern, welche
Verfahren anzuwenden sind, sobald Personen mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit dem Landkreis zugewiesen werden. Dabei muss die Kommunikation mit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Chemnitz und insbesondere
mit der dortigen, für die Zuweisung verantwortlichen, Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) dringend verbessert werden. Dies ist nicht nur im Sinne der
betroffenen Asylsuchenden, sondern ebenso im Sinne der Unterbringungsbehörde.
Ein Clearingverfahren muss in der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleistet
werden. Das heißt, dass besonders schutzbedürftige Personen identifiziert
werden und passende Unterstützungsangebote zur Seite gestellt bekommen. Zudem bestünde hier die Möglichkeit, die Qualifikationen der Menschen festzustellen, um passende Bildungs- oder Betätigungsmöglichkeiten
anzuschließen. Nicht zuletzt kann die Erstaufnahme bereits Ort für die Erstorientierung sein. Diese Voraussetzungen müssen auf der Landesebene
sowohl für die bestehenden EAEn in Chemnitz und Schneeberg, aber auch
für die kommenden Standorte in Dresden und Leipzig erkämpft werden.
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Aufnahme der Menschen durch die
Landkreise und Kreisfreien Städte noch zielgenauer auf deren individuelle
Bedürfnisse abgestimmt, wodurch wiederum Konflikte vermieden werden
könnten.
Unterbringung in Wohnungen und Umzugsmanagement
Die Wohnungsunterbringung ist im Interesse der Asylsuchenden und der damit verbundenen gesellschaftlichen Teilhabe zu favorisieren. Im folgenden
Abschnitt soll zunächst erläutert werden, was unter einer „dezentralen Unterbringung“ zu verstehen ist, welche Schritte bei der Feststellung des vor10
handenen Wohnraums hilfreich sind und welche möglichen Herausforderungen bei der Wohnungsunterbringung bestehen.
Definition der Unterbringung in Wohnungen
Die Verwendung der Begrifflichkeit „dezentrale Unterbringung“ ist abzulehnen, da diese erfahrungsgemäß verschiedentlich ausgelegt wird. So werden
in der Stadt Leipzig kleine Asylsuchendenheime mit 40 Personen als dezentrale Unterbringung bezeichnet. Manche Landkreise zählen Asylsuchendenheime mit separaten Wohnungseinheiten als dezentrale Unterbringung. Abgesehen davon, dass dadurch die Quote der Wohnungsunterbringung leicht
nach oben gesetzt werden kann, ist das gesellschaftspolitische Ziel der Einbeziehung von Asylsuchenden in die Gesellschaft so nicht zu erreichen. Die
Definition von „Unterbringung in Wohnungen“ sollte die Anmietung von Einzelwohnungen in Gebäuden mit ortsansässiger Bevölkerung beinhalten. Wie
bereits genannt, muss im Unterbringungskonzept eine Frist gesetzt werden,
wie schnell Asylsuchende in einer Wohnung untergebracht werden. Diese
sollte sechs Monate nicht überschreiten, drei Monate sind aber zu bevorzugen. Optimal ist die sofortige Unterbringung in eigene Wohnungen, wie
es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge praktiziert wird. Dieses
Modell muss mit einer aufsuchenden sozialen Betreuung flankiert werden.
Wohnraumakquise
Zuerst sollte die Sondierung des sozialen Wohnungsmarktes8 im Landkreis/der Kreisfreien Stadt durch Vertreter_innen der Kommunen und der
Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften erfolgen. Dazu sollte im Rahmen regelmäßiger Treffen eine Wohnungsdatenbank erstellt werden.
Besonders in den Kreisfreien Städten muss die Unterbringung von Asylsuchenden Bestandteil der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik werden.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass das sich bereits abzeichnende
Auseinanderdriften sozialer Milieus nicht noch verstärkt wird. Ziel muss es
sein, bezahlbaren Wohnraum für alle, auch für Asylsuchende, im gesamten
jeweiligen Stadtgebiet zu schaffen.
Als Sozialleistungsempfänger_innen gelten für Asylsuchende und geduldete Personen die
Kosten der Unterbringung (KdU).
8
11
Bei der konkreten Anmietung des Wohnraums sollte die Unterbringungsbehörde Verträge mit Vermieter_innen, Wohngenossenschaften sowie
-gesellschaften abschließen. Ferner sind Generalverträge mit den Wohnungsanbietern oder dritten Unterbringungsgesellschaften denkbar. Eine
weitere Möglichkeit ist das Modell des Landkreises Meißen. Dort wurde
ein Vertrag mit der Diakonie geschlossen, der die Anmietung von Wohnungen und die Betreuung der Asylsuchenden durch Flüchtlingssozialarbeit
(FSA) umfasst.
Um die Asylsuchenden beim Verlassen des Asylsuchendenheims und beim
Einzug in selbst angemieteten Wohnraum zu unterstützen, ist eine AuszugsBegleitung vonnöten. Diese umfasst Unterstützung bei Wohnungssuche,
Mietvertragsabschluss oder Ausstattung der Wohnung.
Auszugs-Begleitung nach dem Unterbringungskonzept
der Stadt Leipzig:
„Für den kurzfristig notwendigen operativen Umsetzungsprozess der Begleitung von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten beim Übergang
in eigenen Wohnraum müssen die Vermittlungstätigkeiten des Sozialamtes
zwischen Wohnungsanbietern und Wohnungssuchenden deutlich intensiviert
werden. Das Sozialamt wird insbesondere bei der Suche, der Auswahl und
der Genehmigung der Mietangebote unterstützen und die Organisation der
Umzüge sowie die Vermittlung von Partnern für die Wohnungserstausstattung übernehmen.
Folgende Aufgaben sind hierbei zu erfüllen:
n Verhandlungen mit den Vermietern zu den Mietverträgen,
n Ausstattung der Wohnungen (Einholung von Angeboten,
Ausschreibung, Überwachung der Lieferungen),
n Koordination der Bewirtschaftung der Wohnungen (Koordination
der Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Endreinigung, u.a.),
n Bestandsverwaltung der Unterkünfte und die
n Kontrolle der Wohnungsbelegung.“
(Quelle: Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem
Asylbewerber­leistungsgesetz in Leipzig“, V-DS-3368, S. 19.
12
Einige Landkreise wollen vor dem Umzug aus dem Asylsuchendenheim in
eine Wohnung eine sogenannte „Wohnfähigkeitsprüfung“ vornehmen. Das
lehnen wir ab. Es widerspricht unseren Erfahrungen und den Kenntnissen,
die in den Landkreisen oder Kreisfreien Städten gesammelt wurden, die Personen direkt bei der Zuweisung in Wohnungen unterbringen.
Als weiteres Problem zeichnet sich die Rückkehroption ab, wie sie im Landkreis Görlitz angedacht ist. Das trifft Familien, die ein Jahr in dezentralen
Wohnungen untergebracht wurden. Wenn sich diese nicht entsprechend
„benehmen“ (wohnfähig sind), sollen sie wieder in einem Heim untergebracht werden. Hier ist die Sanktionierung kritisch zu sehen. Fraglich ist vor
allem, ob sie überhaupt legitimiert werden kann9.
Kontoeröffnung
Die Problematik der Kontoeröffnung erschwert das alltägliche Leben vieler
Geflüchteter. Durch die Hürden bei der Kontoeröffnung ist es für die Asylsuchenden schwierig, Strom-, Heizungs- sowie Internetrechnungen oder das
Tagesessen in den Kindergärten und Schulen zu bezahlen. Der unproblematischen Kontoeröffnung stehen oftmals Unklarheiten über die Dauer des
Aufenthalts oder bezüglich der Identität des/der Asylsuchenden im Weg.
Deshalb sollte mit den lokalen Sparkassen nach Lösungen gesucht werden,
um Kontoeröffnungen für Geflüchtete vor Ort zu ermöglichen. Beispielsweise gibt es in Dresden Ansprechpersonen der Stadtsparkasse, die für solche
Anfragen zuständig sind und bei der direkten Beratung Asylsuchender unterstützen. Erfahrungen in einigen Landkreisen zeigen, dass die Kontoeröffnung für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung unproblematisch ist10 .
Auszug bereits anerkannter Geflüchteter
Eine weitere Thematik der Unterbringung ist der Auszug bereits anerkannter
Geflüchteter in eigenen Wohnraum. Es ist zwischen zwei Fallgruppen zu unterscheiden: zum einen jene, die in der bisherigen Gemeinde verbleiben und
zum anderen die Personen, die aus dem Landkreis/der Kreisfreien Stadt
wegziehen.
9
Siehe Link zum Gutachten zur Rechtmäßigkeit der „Wohnfähigkeitsprüfung“ für Flüchtlinge
in der Stadt Potsdam in Anhang 1
10
Details zur Kontoeröffnung sind im Anhang 1 zu finden.
13
Beim Verbleib in der Gemeinde ist der Umzug schnell zu regeln, dabei
gilt es aber oftmals die Hürde des mangelnden Wohnraums zu bewältigen. In der bisherigen Unterkunft oder Wohnung (auch Gewährs- oder Belegwohnung) können die Asylsuchenden nicht bleiben, da diese für neu
ankommende Geflüchtete genutzt werden soll. Oftmals teilen sich auch
Einzelpersonen oder Familien diese Wohnungen. Bei der Anerkennung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Asylverfahrens wollen die
Personen aber verständlicherweise frei entscheiden, mit wem sie zusammenleben. Daher ist der Auszug aus der Wohnung meist unvermeidbar.
Hierbei ist das Management zwischen der ehemaligen Leistungsbehörde
(Ausländerbehörde oder Sozialamt) und dem künftig zuständigen Jobcenter erforderlich. Dieses Verfahren sollte vor Ort evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden.
Der Wegzug aus der Gemeinde gestaltet sich schwieriger. Nach der Anerkennung wird das Jobcenter der Gemeinde zuständig, wohin sich der/die
Asylsuchende_n ummelden wird. Die entscheidende Hürde ist hierbei die
fehlende Meldeadresse in der Zielgemeinde. Dadurch können Mietverträge
in anderen Städten nicht abgeschlossen werden und die Wohnungen werden anderweitig vermietet. Für dieses Problem muss eine Lösung gefunden
werden. Neben der Tatsache, dass Personen nicht dorthin ziehen können,
wo sie ihren neuen Lebensmittelpunkt sehen, „blockieren“ sie im Ergebnis
eines monatelangen Verhandlungsprozesses zwischen den Behörden vorhandene Unterbringungskapazitäten, ohne dies zu beabsichtigen.
Kostenfreie Sprachkurse
Sprache ist Mittel und Weg zur Teilhabe. Es gibt bereits seit Jahren verschiedene Spracherwerbsmöglichkeiten in Sachsen. Darunter zählen besonders Angebote für Personen im Alter von bis zu 27 Jahren. Es handelt
sich dabei um einen einjährigen Sprachkurs an Berufsschulen im Rahmen
des berufsvorbereitenden Jahres. Darüber hinaus gibt es für ältere Personen mit theoretischem Arbeitsmarktzugang, sprich ab drei Monaten Aufenthalt, sogenannte BAMF-Sprachkurse. Diese Sprachkurse vermitteln
Deutsch im Umfang des Spracherwerbs der Integrationskurse. Zu beachten ist bei beiden Modellen, dass die Platzzahl begrenzt ist und kein Anspruch auf Teilnahme besteht.
14
In der Stadt Leipzig werden für jede asylsuchende Person ohne Anspruch
auf einen Integrationskurs 200 Unterrichtseinheiten finanziert. Das kann
beispielhaft für andere Landkreise und die Kreisfreien Städte sein.
Nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 will der Freistaat Sachsen ein neues Sprachkurs-(Orientierungskurs-)programm ins
Leben rufen und die Forderung des Koalitionsvertrages nach dem Sprachniveau A2 für alle Migrant_innen umsetzen.
Flüchtlingssozialarbeit (FSA)
Neben der Unterbringung ist FSA ein entscheidendes Instrument zur Gestaltung der Lebenssituation Asylsuchender. In den Verträgen zwischen
der Unterbringungsbehörde (dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt)
und den potentiellen Anbietern der FSA sind insbesondere die Qualifikationen der Sozialarbeiter_innen und Anbieter_innen festzulegen. Weiterhin
sollten die Sozialarbeiter_innen nicht bei der Heimbetreibung eines Asylsuchendenheims oder Behörde direkt angestellt sein, da dies zu Konflikten zwischen der für die Sozialarbeit wichtigen Mandantschaft im Sinne
der Asylsuchenden und den Ordnungsaufgaben, die die Heimbetreibung
oder die Behördenarbeit mit sich bringen, führen kann.
Es sollten daher für die Flüchtlingssozialarbeit Wohlfahrtsverbände oder
Migrantenorganisationen als Vertragspartner ausgesucht werden.
Die Aufgaben der FSA sollten sich verbindlich an Empfehlung der Liga der
Wohlfahrtsverbände halten, die einen Personalschlüssel von 1:80 fordern.
Das Land Sachsen fördert lediglich den Personalschlüssel 1:150 über die
Richtlinie zur Flüchtlingssozialarbeit11. Die Stadt Leipzig geht mit einem
Schlüssel von 1:50 sachsenweit beispielhaft voran.
Richtlinie zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen.
11
15
Liga der Freien Wohlfahrtsverbände in Sachsen, Empfehlungen für
Flüchtlingssozialarbeit im Freistaat Sachsen, Februar 2013:
„3. Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit:
3.1. Aufklärung und Information der AnwohnerInnen und Institutionen im
Gemeinwesen (möglichst) schon vor Umsetzung von Unterbringung in
Kooperation mit der Unterbringungsbehörde, insbesondere über:
n die Lebenslage und Probleme der Flüchtlinge
n die Fluchtursachen
n den Charakter der Unterbringung und
n die behördlichen Verfahren.
3.2. allgemeine soziale Hilfestellung und Beratung der Flüchtlinge
3.3. Überwindung sprachlicher Hürden mittels Einsatz von Sprachmittlern
3.4. Unterstützung bei Behördengängen
(Ausländerbehörde, Jugendamt, usw.)
3.5. Information über Bildungsmöglichkeiten bzw. Vermittlung in Angebote
(spezifisch für Erwachsene, Frauen, Jugendliche, Kinder, ...)
3.6. Orientierungshilfen in der Aufnahmekommune
(z.B. Was ist wo?)
3.7. Vermittlung in Konfliktsituationen
(Mittler zwischen Behörden, Einrichtungsbetreibern [Heimleitung],
Asylsuchenden, Anwohnern usw.)
3.8. Gewinnung, Schulung und Begleitung von Flüchtlingen zur
ehren­amtlichen Tätigkeit
3.9. Gewinnung, Schulung und Begleitung Ehrenamtlicher für
niedrig­schwellige Hilfen für Flüchtlinge
3.10. Mitwirkungen an der Erarbeitung einer Lebensperspektive des
Flüchtlings für die Zeit des Aufenthaltes hier, die Weiterwanderung in
ein Drittland oder bezüglich Rückkehrmöglichkeiten.“
16
Sprachmittlung
Eine der größten Hürden bei der Aufnahme Asylsuchender stellt die Verständigung miteinander dar. Dabei muss die Sprachmittlung besonders in
notwendigen Bereichen wie der medizinischen Versorgung, bei wichtigen
Behördengängen, der Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder Schule eingesetzt werden. Es existieren bereits verschiedene Modelle der Sprachmittlung, die durch die Kommunen unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sind das Projekt „Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt)“ der Stadt
Leipzig und der Gemeindedolmetscherdienst der Landeshauptstadt Dresden
zu nennen. Es ist fraglich, inwieweit sich diese Modelle auf Landkreise übertragen lassen, besonders wenn es um einen ausreichenden Personenpool
geht, der verschiedene Sprachen abdecken kann. Es sind Vereinbarungen
und Kooperationen zu erarbeiten, um die Ressourcen aus der naheliegenden
Kreisfreien Stadt nutzen zu können.
Es sollten Konzepte erarbeitet werden, bei denen die öffentlichen Stellen
zusammen mit den Anbieter_innen der FSA, Migrantenvertretungen, Wohnungsgesellschaften etc. über die Gestaltung der Sprachmittlung in Austausch treten. Darin sollten nicht nur die Felder aufgezeigt werden, in denen
Sprachmittlung unerlässlich ist, sondern auch mehrsprachige Formulare erarbeitet und nutzbar gemacht werden.
Medizinische Versorgung
Geflüchtete, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, sind von der
gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Ihnen wird nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen zugestanden, die Behandlung
von chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt im behördlichen
Ermessen. Für jeden Arztbesuch muss beim Sozialamt ein Krankenschein
beantragt werden. Über die Behandlungsbedürftigkeit entscheiden dort medizinisch unqualifizierte Mitarbeiter_innen.
Die medizinische Versorgung stellt ein komplexes Thema bei der Unterbringung Asylsuchender dar. Es sollten aus diesem Grund Gesprächsrunden
mit den Ärzt_innenvertretungen, Behörden, Flüchtlingssozialarbeiter_innen
und weiteren Initiativen einberufen werden, um mögliche Hürden zu ermitteln und letztlich überwinden zu können. Ein besonderer Schwerpunkt sollte
17
hierbei auf die Vermittlung und Therapie durch Psycholog_innen/ Psychotherapeut_innen gelegt werden. Es mangelt an solchen Fachärzt_innen, besonders an mehrsprachigen und jenen, die bereit sind, mit Dolmetscher_
innen zusammenzuarbeiten. Ziele sollten folglich eine bessere Vernetzung
sowie die Erarbeitung eines Gesundheitskartensystems mit den gesetzlichen Krankenversicherungen sein.
Mit der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende,
wie sie bereits in einigen Städten praktiziert wird, könnte der Zugang zu medizinischer Versorgung erheblich erleichtert werden12 .
Schulzugang
Dies ist im Gesamtkonzept der Unterbringung zu planen. Die Nähe zu DaZ
(Deutsch als Zweitsprache)-Schulklassen muss bei der Unterbringung von Familien berücksichtigt werden. Ebenso ist eine langfristige Planung von DaZKlassen sinnvoll, da sich die Zugangszahlen der Asylsuchenden in den nächsten Jahren kaum verringern werden. Bei der Verteilung der Familien aus einem
Asylsuchendenheim in Wohnungen sollte beachtet werden, dass es nicht zu
Nachteilen für die Kinder/Jugendlichen und deren Schulzugang kommt. Es
darf möglichst kein Schulwechsel folgen. Da die Schulpflicht für alle Kinder
und Jugendlichen gleichermaßen gilt, wäre es ein Rechtsbruch, wenn Kinder
aufgrund von Planungsmängeln der Behörden nicht zur Schule gehen könnten.
Integrations-/Ausländerbeauftragte_r
Die Integrations-/Ausländerbeauftragen der Landkreise sind meist die einzige institutionalisierte lokale Interessenvertretung der Geflüchteten. Neben
der Vertretung anderer Migrant_innengruppen bringt dies eine hohe Verantwortung, aber ebenso einen hohen zeitlichen Arbeitsumfang mit sich. Deshalb müssen die Beauftragten hauptamtlich und in Vollzeit beschäftigt sein,
was bei Weitem nicht in allen Landkreisen der Fall ist. Diese Forderung ist
zugleich Teil des Koalitionsvertrags der Landesregierung.
Um Verbesserungen zu erreichen, sollten in diesem Zusammenhang nicht
nur die Arbeitszeiten beachtet werden. Ferner müssen die Aufgabengebiete
12
18
Siehe Musteranträge unter D und Anhang 1
der Beauftragten durch sie selbst klar definiert werden. Das soll nicht den
Handlungsrahmen der Beauftragten selbst einschränken, sondern die Einflussmöglichkeiten der Behörden ausschließen, auf die Arbeitsinhalte der Beauftragten einzuwirken. Besonders muss verhindert werden, dass eigentliche
Verwaltungsaufgaben auf die/den Beauftragte_n übertragen werden. Die Beauftragen sind insbesondere als Interessensvertretungen der Migrant_innen
und nicht der Behörden zu verstehen. Außerdem bilden sie einen Knotenpunkt zwischen den verschiedenen Initiativen, Institutionen und Behörden,
um Prozesse im Sinne der Migrant_innen zu gestalten. Aufgaben der direkten
Beratung Asylsuchender in sozialrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie die Koordination Ehrenamtlicher sollten nicht zu den Aufgaben gehören. Hier muss der Landkreis im Sinne einer Unterstützung Asylsuchender
und der Schaffung eine Willkommenskultur eigenständige Stellen schaffen,
die aber durchaus bei den Beauftragten angegliedert werden können.
Vernetzung
Der regelmäßige Austausch in den Landkreisen und Kommunen ist eine
Grundvoraussetzung für konstruktives Handeln. Dabei gibt es verschiedene
Modelle von Netzwerken, Bündnistreffen oder Runden Tischen. Dies kann
von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gestaltet sein. Es sollte aber im
Vorfeld der Gründung solcher Gremien überlegt werden, wie der Teilnehmendenkreis besetzt ist und mit welchem Ziel er arbeitet.
Dazu einige Grundsatzfragen: Sollen nur Initiativen teilnehmen (enger
Kreis)? Ist die Beteiligung von Kirchen, weiteren Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, etc. (größerer Kreis) wünschenswert? Sollen darüber hinaus Sozialarbeiter_innen, Unterbringungsgesellschaften und Behörden eingeladen werden? Sind die Themen der Vernetzung „nur“ asylbezogen oder umfassen sie
auch das Thema Migration allgemein? Eine Festlegung auf das Thema Asyl
erscheint sinnvoll, da die Themen diesbezüglich grundlegend anders gelagert sind als bei anderen Zuwanderungsgruppen.
Des Weiteren sollten erste Vernetzungstagungen mit Vorträgen und Workshops
initiiert werden. Positive Erfahrungen wurden diesbezüglich im letzten Jahr in
den Landkreisen Bautzen oder Görlitz gesammelt. Die Tagungen wurden durch
lokale Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.
und den Mobilen Beratungsteams des Kulturbüro Sachsen e.V. durchgeführt.
19
Eine feste Institution sollte ein Netzwerktreffen oder ein Arbeitskreis Asyl
mit den Initiativen, Kirchen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialarbeiter_innen, Unterbringungsgesellschaften, Behörden, Bildungsträgern sowie weiteren involvierten Einrichtungen einmal im Jahresquartal sein.
Ehrenamtliche Aktivitäten
Die ehrenamtliche Arbeit im Themenbereich Asyl ist vielfältig und lässt
sich grob in drei Kategorien einteilen: Direkte Unterstützung Asylsuchender, Sensibilisierung der Bevölkerung zu den Themen Asyl und Migration
sowie politische Arbeit für eine Verbesserung der Lebenssituation Asylsuchender.
Besonders der erste Punkt wird von Verwaltungen oftmals genutzt, um die
ehrenamtliche Unterstützungsarbeit als Ersatz für eine hauptamtliche qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit oder hauptamtliche Sprachkurse zu nutzen. In dem Zusammenhang sei auf das Positionspapier des Sächsischen
Flüchtlingsrat e.V. zur Abgrenzung dieser beiden Bereiche hingewiesen13.
Die Rolle von Lokalpolitiker_innen kann in allen drei Bereichen liegen. Es
ist aber insbesondere für Mandatsträger_innen wichtig, in den politischen
Gremien des Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrats politische Prozesse zur
Verbesserung der Lebenssituation Asylsuchender anzustoßen.
Weiterhin sollten auf kommunaler Ebene verschiedene Aktivitäten unterstützt oder gegebenenfalls angestoßen werden, dazu gehören beispielsweise:
n Koordination ehrenamtlicher Tätigkeiten durch Vereine/Initiativen, die in
dem Bereich bereits erfahren sind und dadurch zentrale Anlaufstellen
schaffen
n Schulung/Weiterbildung der Ehrenamtlichen
n regelmäßiger Austausch unter den Ehrenamtlichen
n starker Einbezug der Asylsuchenden
13
20
Siehe Link in Anhang 1
Sensibilisierung der Bevölkerung/Nachbarschaftspolitik/
Antirassistische Arbeit
Ein Bereich, der gesondert hervorgehoben werden muss, ist die Sensibilisierungsarbeit vor Ort. Er stellt einen entscheidenden Faktor der gelebten
Willkommenskultur dar. Nur eine offene Gesellschaft kann Personen aufnehmen und teilhaben lassen. Diese Offenheit ist nicht erst seit PEGIDA fraglich
geworden. Lokal gab es bereits lange vorher Diskussionen um die Aufnahme Asylsuchender, die aber meisten keinen Widerhall in den regionalen oder
überregionalen Medien fanden. Die Ablehnung asylsuchender Menschen
ist eine der am meisten verbreiteten Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Studien gehen von einer Ablehnung von mehr als 44 % aus14.
Es besteht die Gefahr, dass bereits die zurückhaltende Thematisierung der
Aufnahme Asylsuchender menschenverachtenden Einstellungen Raum gibt.
Demnach ist eine deutliche Positionierung pro Asyl und für die Gleichwertigkeit sowie Gleichbehandlung aller Menschen entscheidend.
Die Aufklärungsarbeit ist oft langwierig und trifft teilweise auf erheblichen
Widerstand. Es ist daher notwendig, sowohl parteiübergreifend als auch im
Verbund mit weiteren Akteuren wie Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften und
Unternehmen für die Aufnahme Asylsuchender einzutreten. Darüber hinaus
sollten Beratungsstellen wie das Kulturbüro Sachsen e.V. von Beginn an in
Prozesse eingebunden werden, um professionelle Unterstützung leisten zu
können. Es zeigt sich, dass dort, wo sich von Anfang an Akteure zusammenfinden und über die Kommunikations- sowie Aufnahmepolitik diskutieren,
asylfeindliche Stimmen keine Hoheit erlangen oder nur zeitlich begrenzt
wahrnehmbar sind.
Als Handlungsmöglichkeiten wollen wir auf die Veranstaltungsreihe „Auf gute
Nachbarschaft“ des Initiativkreises „Menschen.Würdig.“ aus Leipzig verweisen, sowie auf lokale Netzwerke wie das Bündnis „Hoyerswerda hilft mit Herz“,
„Bündnis für Humanität und Toleranz“ in Kamenz oder die Initiative „Willkommen in Rothenburg“ aus Rothenburg OL. Die beiden letztgenannten Initiativen
zeichnen sich durch die Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters in Kamenz
und der Bürgermeisterin in Rothenburg aus. Dadurch können sie verschiedene
Akteure zusammenbringen und einen Kontakt zur Verwaltung befördern.
14
Zick, Andreas/Klein, Anna, Fragile Mitte – Feindselige Zustände, Bonn 2014, S. 73: Westdeutschland: 42,4 %, Ostdeutschland 52,8 %.
21
Weiterhin ist exemplarisch auf das bundesweite Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu verweisen. Dieses wird in Sachsen durch
das Netzwerk für Demokratie und Courage koordiniert.
Arbeitsmarkt
Seit dem 31.10.2014 dürfen Asylsuchende eingeschränkt bereits nach drei
Monaten und nach 15 Monaten Aufenthalt uneingeschränkt arbeiten. In der
Realität gibt es trotzdem Hürden bei der Aufnahme einer Tätigkeit, die unter
anderem in mangelnden Sprachkenntnissen, sich schwierig gestaltenden
Anerkennungsprozeduren ausländischer Abschlüsse und Ressentiments bei
Arbeitgeber_innen begründet sind.
In Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitgeber_innenverbänden und Gewerkschaften können Möglichkeiten gefunden werden, um Qualifizierungen
und Potentiale der Asylsuchenden in den lokalen Arbeitsmarkt einzubinden.
Die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz sind aber
nicht förderlich, wenn es nur darum geht, einfache Tätigkeiten zu verrichten
und günstige Arbeitskräfte für gemeinnützige Arbeit zu bekommen, ohne auf
deren Qualifizierung oder mögliche gesellschaftliche Teilhabeaspekte Rücksicht zu nehmen. Teilweise wird die Nichtwahrnehmung dieser Arbeitsgelegenheiten mit Sanktionen belegt. Der Spracherwerb sollte vor dem Zugang
zum Arbeitsmarkt erfolgen oder eng damit verknüpft sein.
22
C. Weiteres Parlamentarisches Handeln
Neben den bereits genannten werden drei konkrete Handlungsmöglichkeiten für Mandatsträger_innen aufgezeigt, um die Lebenssituation Asylsuchender zu verbessern und darüber hinaus Diskussionen zu Asyl, Migration
oder Interkulturalität mitzugestalten.
Antrag Gesundheitskarte für Asylsuchende
In einigen Kreisfreien Städten wurde bereits die Gesundheitskarte für Asylsuchende beschlossen. Dabei soll das umständliche und kostspielige Verwaltungsverfahren des Krankenscheins für Asylsuchende umgangen werden. Als Vorbilder dienen die Anträge aus Rostock und Münster.
Antrag auf die Gesundheitskarte in Münster der SPD-Fraktion,
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Die Linke und Fraktion Piraten/ÖDP
(Antrag an den Rat Nr. A.R/0055/2014 vom 26.11.2014):
„Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für
Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen – Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und „Bremer Modell“ auch in Münster
umsetzen
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Münster will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge
und Asylbewerber*innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf
eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen, Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6
AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen
Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf
Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die
gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Münster
23
weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu
erarbeiten.
4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang
vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche
Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.“
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Der Freistaat Sachsen besteht größtenteils aus migrationsschwachen Gebieten. Vor allem dort muss die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung noch mit
Leben gefüllt werden. Dabei ist der Bereich der Interkulturellen Öffnung weit
zu verstehen. Es geht um die Teilhabe verschiedener Lebenswirklichkeiten
und deren Berücksichtigung in behördlichen Abläufen.
Für die Interkulturelle Öffnung sollten Maßnahmenpläne mit verbindlichen
Zielen formuliert werden, die zum Beispiel die Öffnung der Ausbildung in den
Landkreis- bzw. Stadtverwaltungen für Jugendliche mit Migrationshintergrund, Schulung interkultureller Kompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter_innen oder mehrsprachige Mitarbeiter in den Ausländerbehörden enthalten.
Beispielhaft ist das Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Leipzig.
Auszug aus dem Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen
und Migranten in Leipzig, S. 79 f.:
„Interkulturelle Orientierung meint eine grundlegende achtungsvolle Haltung
von Personen oder Institutionen, die Unterschiede respektiert. Sie zielt auf
gegenseitige Anerkennung und setzt eine Selbstreflexion der jeweils eigenen
kulturellen Einstellungen voraus.
Interkulturelle Orientierung wird durch interkulturelle Öffnung umgesetzt.
Es ist Konsens, dass die interkulturelle Öffnung eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass Migrant/-innen einen gleichberechtigten Zugang zu
den Angeboten und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung haben.
Die Interkulturelle Öffnung ist dabei als zielgerichteter Prozess der Organisations- und Unternehmensentwicklung zu betrachten, der sowohl auf der
strukturellen als auch auf der individuellen Ebene stattfindet.
24
Der Prozess der interkulturellen Öffnung vollzieht sich auf der Ebene der
Organisation, auf der Ebene des Personals, auf der Ebene der Angebote
sowie im Bereich der Kooperationen und Vernetzung nach außen z.B. mit
Migrantenorganisationen, anderen Verwaltungen/ Einrichtungen/ Betrieben
etc. [(„Auf dem Weg zur interkulturellen Öffnung – Strategien, Umsetzung,
Transfer“, Hrsg.: DGB Bildungswerk Bund e.V., Mai 2011)]
„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung bedeutet (...) auch, dass der
öffentliche Dienst auf allen Ebenen die kulturelle und ethnische Vielfalt
der Bevölkerung angemessen berücksichtigt.“ [(8. Bericht der Beauftragen
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die
Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Juni 2010)]
Interkulturell kompetentes Handeln setzt interkulturelle Kompetenz
voraus. Darunter sind die Fähigkeiten zu verstehen, die der Person ein
kultursensibles Handeln ermöglichen. Interkulturelle Kompetenz hat
eine kognitive und eine Handlungsseite. Unter der interkulturellen
kognitiven Kompetenz sind die erforderlichen Kenntnisse der soziokulturellen, geschichtlichen und migrationsspezifischen Hintergründe und
Kenntnisse der rechtlichen, ökonomischen und sozialen Situation der
jeweiligen Zielgruppe zu verstehen. Gleichzeitig sind Kenntnisse über die
Prägung der deutschen Mehrheitsgesellschaft, über Handlungsstrategien
zur Integration und Methoden des Interkulturellen Lernens gemeint.
Beim Erwerb interkultureller Handlungskompetenz geht es vor allem darum, die eigenen Handlungsmuster auf ihre sozio-kulturelle Befangenheit
hin zu reflektieren und die Ausprägung der Fähigkeit andere Perspektiven
einnehmen zu können.“
Gemeinsames Grundprogramm zu Weltoffenheit und
Akzeptanz mit direkten und verbindlichen Handlungs­
möglichkeiten
Es genügt nicht, dass sich die Gremien der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte
auf die Aufnahme Asylsuchender, die Akzeptanz von Vielfalt und verschiedener Lebenseinstellungen festlegen. Zusätzlich sollte ein Teilhabekonzept als
ein übergeordnetes Rahmenprogramm erarbeitet werden. Wir zitieren hierfür die Grundsätze der Integrationsarbeit der Bezirksregierung Arnsberg, die
für das Land Nordrhein-Westfalen Handlungsmöglichkeiten für die Integration von Migrant_innen erstellt:
25
„1. Vielfalt ist Bereicherung
Integration bedeutet die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt
Menschen mit Migrationshintergrund bergen ein bedeutendes Kapital Ihre
Potenziale, Erfahrungen und Kenntnisse sind in einer zunehmend globalisierten Welt als Beitrag zu einer weltoffenen, friedlichen und nicht zuletzt
auch wirtschaftlich erfolgreichen Gesellschaft unverzichtbar.
Einer destruktiven und demotivierenden Defizitbetrachtung ist eine Kultur
der Wertschätzung und Förderung entgegen zu setzen, die es Menschen
mit Migrationshintergrund in allen Lebensbereichen ermöglicht, sich mit
gleichen Chancen einzubringen und zu verwirklichen. Auch Ehrenamt und
Eigeninitiative zugewanderter Menschen sind zu würdigen und zu fördern
2. Integration als Dialog auf Augenhöhe gestalten
Der Prozess der Integration ist gemeinsam von allen in Nordrhein-Westfalen
lebenden Menschen zu gestalten. Integration kann nicht verordnet werden.
Sie ist ein dauerhafter Prozess der Verständigung und des Aushandelns der
Regeln des Zusammenlebens. Auf der Grundlage des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland müssen alle Akteure aus Bürgergesellschaft,
Staat und Wirtschaft daran gleichermaßen in Offenheit und Veränderungsbereitschaft mitwirken.
3. Integration ist Querschnittsaufgabe
Um einen nachhaltigen Fortschritt zu erreichen, darf Integration auch im
staatlichen Handeln nicht länger als einzelne Fachaufgabe verstanden werden. Integration ist vielmehr als übergreifendes und handlungsleitendes Ziel
umfassend im Verwaltungsalltag zu verankern . Das gilt auch für die Bezirksregierung, die als Bündelungsbehörde in besonderem Maße herausgefordert,
aber auch in der Lage ist, Integration als Querschnittsaufgabe umzusetzen
4. Die Verschiedenheit der Menschen berücksichtigen
Gelingende Integration setzt voraus, Menschen in ihrer Verschiedenheit
wahrzunehmen, anzuerkennen und ihnen Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Das gilt sowohl in Hinblick auf die unterschiedlichen Lebenslagen und
Bedürfnisse von Frauen und Mädchen einerseits sowie Männern und Jungen
andererseits („Gender Mainstreaming“) als auch auf die von Menschen mit
Migrationshintergrund („Cultural Mainstreaming“). Die Integrationsarbeit der
Bezirksregierung orientiert sich daher an den Grundsätzen von Gender und
Cultural Mainstreaming.
5. Diskriminierung und Rassismus bekämpfen
Integration mit dem Ziel einer friedlichen und chancengerechten Zivilgesellschaft erfordert Akzeptanz, Off enheit und Dialogbereitschaft. Die
Bezirksregierung wird sich daher in allen ihren Aufgabenfeldern entschieden
26
gegen Diskriminierung und Rassismus wenden. Sie wird fremdenfeindliche
Tendenzen in keiner Weise dulden.
6. Den demografischen Wandel gestalten
Alle Lebensbereiche und Politikfelder sind in zunehmendem Maße gekennzeichnet von den Auswirkungen des demografi schen Wandels. Diese
beschränken sich jedoch nicht nur auf den immer größer werdenden Anteil
älterer Menschen, sondern erfassen ebenso jüngere Generationen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die teilweise unterschiedlichen Entwicklungen
bei Menschen mit Migrationshintergrund und Einheimischen sowie deren
sozialräumlichen Auswirkungen zu legen.“
(Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Vielfalt in der Region – Integrationskonzept der
Bezirksregierung Arnsberg, März 2012, S. 10 f.)
27
D. Anhang 1 Materialsammlung
Material zu den Themen Asyl und Flucht allgemein
n Flüchtlinge willkommen heißen –
Vorurteilen entgegentreten
Fakten zum Thema Asyl.
Broschüre der Linksfraktion im Bundestag
http://dokumente.linksfraktion.net/
download/150212-asyl-web.pdf
n Broschüre „Mal ehrlich! Flucht und Asyl in Sachsen“ ,
Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen
http://www.weiterdenken.de/sites/default/files/
mal_ehrlich_vol_3_1.pdf
n Der Weg eines/einer Asylsuchenden in
Deutschland, Ausstellung Eingeschlossen –
Ausgeschlossen
http://eingeschlossen-ausgeschlossen.de/
#Asylsystem/Weg
n Leitfaden für Flüchtlinge des Flüchtlingsrat
Niedersachsen
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/
n Leitfaden zum Flüchtlingsrecht. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von
Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz, Deutsches
Rotes Kreuz e.V. und Informationsverbund Asyl und
Migration e. V.
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/
redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2014-04-DRK_
Asylverfahrensgesetz_dritte_Fassung.pdf
28
Konzepte zur Unterbringung Asylsuchender
n Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
(SächsFlüAG):
http://www.landtag.sachsen.de/
dokumente/sab/20070625_SaechsFluechtlingsaufnahmegesetz.pdf
n Verwaltungsvorschrift Unterbringung und
Soziale Betreuung des Sächsischen Innen­
ministeriums: www.medienservice.sachsen.de/
medien/assets/download/103241
n Unterbringungs- und Kommunikationskonzept
des Freistaats Sachsen
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/u-k-land.pdf
n Heim-TÜV des ehemaligen Sächsischen Ausländerbeauftragten Prof. Dr. Martin Gillo
http://www.landtag.sachsen.de/de/integration_
migration/themen/6772.aspx
Unterbringungskonzepte der Landkreise
nLeipzig
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.
nsf/docid/3F6738F76E3BAA05C1257C01002154DB
/$FILE/V-ds-3368-text.pdf
n Fachplan Asyl der Landeshauptstadt Dresden
http://www.dresden.de/media/pdf/presseamt/
Fachplan-Asyl-2014-2016.pdf
29
n Unterbringungskonzept Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge, 2012
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/Konzept-zur-Unterbringungvon-Asylbewerbern.pdf
n Vorlage des Landratsamtes Meißen zur
Unterbringung Asylsuchender, 2014
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/2014-03-04_Nr_14_5_1124_
Vorlage.pdf
n Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland –
Regelung und Praxis der Bundesländer im Vergleich,
Kay Weber, PRO ASYL, August 2014
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/
NEWS/2014/Laendervergleich_
Unterbringung_2014-09-23_02.pdf
Unterbringung in Wohnungen und
Umzugsmanagement
n Leverkusener Modell
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/Leverkusener_Modell.pdf
n Fachplan Asyl der Landeshauptstadt Dresden,
S. 11 ff.
http://www.dresden.de/media/pdf/presseamt/
Fachplan-Asyl-2014-2016.pdf
30
n Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen für
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
in Leipzig“ der Stadt Leipzig, S. 18
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.
nsf/docid/3F6738F76E3BAA05C1257C01002154DB
/$FILE/V-ds-3368-text.pdf
n Gutachten zur Rechtmäßigkeit der „Wohnfähigkeitsprüfung“ für Flüchtlinge in der Stadt Potsdam,
Antidiskriminierungsbüro Brandenburg, Mai 2014
http://www.antidiskriminierungsberatungbrandenburg.de/sites/default/files/attachements/
Gutachten%20diskriminierend%20Wohnfaehigkeitspruefungen_2014.pdf
Kontoeröffnung
n Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen
bezüglich der Konoeröffnung durch Personen mit
Aufenthaltsgestattung und Duldung, 2015
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/KontoeröffnungBMF201502050946.pdf
Flüchtlingssozialarbeit
n Positionspapier der Freien Wohlfahrtsverbände in
Sachsen, 2013
http://liga-sachsen.de/nc/veroeffentlichungen/
downloads.html?cid=10633&did=1613&sechash=
e4ca1806
31
n Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales und Verbraucherschutz/ Geschäftsbereich
Gleichstellung und Integration zur Förderung der
sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen
Unterbringungseinrichtungen
http://jule.linxxnet.de/wp-content/
uploads/2015/03/150306-FRL-sozialeBetreuung_end.pdf
n Fachplan Asyl der Landeshauptstadt Dresden,
S. 44 ff.
http://www.dresden.de/media/pdf/presseamt/
Fachplan-Asyl-2014-2016.pdf
n Positionspapier zur Abgrenzung von qualifizierter
hauptamtlicher Flüchtlingssozialarbeit und
ehrenamtlicher Arbeit im Bereich Flucht und Asyl
in Sachsen, Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
http://saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/
uploads/2015/01/Positionspapier.pdf
Sprachmittlung
n „Sprach- und Integrationsmittlung SprInt“ Leipzig
http://www.raa-leipzig.de/index.php?id=45
n Gemeindedolmetscherdienst Dresden und Umland
32
http://www.convectus.de/index.php?id=gddinfo
Ehrenamtliche Aktivitäten
n Broschüre Refugees Welcome – Gemeinsam
Willkommenskultur gestalten, Amadeu-AntonioStiftung und PRO ASYL
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/
q_PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere_Refugees_
Welcome_Web.pdf
Sensibilisierung der Bevölkerung/
Nachbarschaftspolitik/
Antirassistische Arbeit
n Broschüre Pro Menschenrechte – Contra Vorurteile,
Amadeu- Antonio-Stiftung und PRO ASYL
http://www.proasyl.de/de/home/gemeinsamgegen-rassismus/fakten-gegen-vorurteile/
pro-menschenrechte-contra-vorurteile/
n Broschüre Was tun, damit‘s nicht brennt? –
Leitfaden zur Vermeidung von rassistisch aufgeladenen Konflikten im Umfeld von Sammelunterkünften
von Asylsuchenden, Bundesarbeitsgemeinschaft
Kirche und Rechtsextremismus, Evangelische
Akademie zu Berlin, Mobile Beratung gegen
Rechtsextremismus in Berlin
http://www.bagkr.de/wp-content/uploads/
wastun_webversion_neu.pdf
n Broschüre Die Brandstifter. Rechte Hetze gegen
Flüchtlinge, Amadeu-Antonio-Stiftung und PRO ASYL
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_
PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere_Brandstifter_
Web.pdf
33
n Broschüre Keine Bühne für Rassismus –
Flüchtlinge willkommen heißen!
Empfehlungen zur Durchführung von öffentlichen
Informationsveranstaltungen in geschlossenen
Räumen anlässlich der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft; Hg.: Verein für Demokratische Kultur in
Berlin e.V. und Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin
http://www.mbr-berlin.de/wp-content/
uploads/2014/08/mbr_keinebuhne_web.pdf
Antrag Gesundheitskarte für Asylsuchenden
n Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/
DIE GRÜNEN und SPD in der Landeshauptstadt
Dresden
http://www.linke-fraktion-dresden.de/politik/
detail/article/krankenversicherungskarte-fuer-asylsuchende-ein-gewinn-fuer-alle-dresdnerinnen-unddresdner/
n Beschluss der Stadt Rostock
http://195.37.188.171/bi/vo020.
asp?VOLFDNR=1008037&options=
4#allrisFA
n Beschluss der Stadt Münster zur Gesundheitskarte
für Asylsuchende
34
https://www.stadt-muenster.de/
sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__
kvonr=2004038124&voselect=9515
n Eine Zusammenfassung zu den Gesundheitskarten
für Asylsuchende mit dem Vertrag zw. AOK und Stadt
Bremen durch den Flüchtlingsrat Berlin:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/
Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf
n Das „Bremer Modell“ in der Darstellung
der Stadt Bremen
http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/
media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_
Asylsuchender.pdf
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Gemeinsames Grundprogramm zu Weltoffenheit und Akzeptanz mit direkten
und verbindlichen Handlungsmöglichkeiten
Material zu diesen Punkten:
n Entwurf eines Integrationskonzeptes für die Landeshauptstadt Dresden
http://ratsinfo.dresden.de/vo0050.php?__
kvonr=9226
nGesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen
und Migranten in Leipzig
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.
nsf/docid/1B95F6B5CB96EAD1C1257AD8004AD7
57/$FILE/ATT97I8Z.pdf
35
n Vielfalt in der Region – Integrationskonzept der
Bezirksregierung Arnsberg
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/i/
integrationskonzept/Integrationskonzept_72dpi.pdf
n Koray Yılmaz-Günay/ Freya-Maria Klinger, Realität
Einwanderung – Kommunale Möglichkeiten der
Teilhabe, gegen Diskriminierung, VSA-Verlag,
Hamburg 2014.
36
E. Anhang 2 Kostenfreie Sprachkurse
Sprachkurszugang für Personen mit Arbeitsmarktzugang
Kooperation RESQUE PLUS - ESF-BAMF,
berufsbezogene Sprachförderkurse 2015:
Erweiterte Zugangsvoraussetzung: (Ab 01.01.2012)
„Personen aus dem XENOS ESF BMAS Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum
Arbeitsmarkt.“
Incl. Gestattung, Duldung mit mindestens drei Monaten Aufenthalt gemäß
§61 (2) AsylVfG, sowie § 25.5 AufenthG.
Kursdauer:
Sechs Monate; 730 Stunden incl. Praktikumsanteil
Kosten:
Für die Behörden und TN entstehen keine Kosten, Übernahme der Fahrtkosten ist vorgesehen.
Eingangssprachniveau:
Einsteiger_innenkurse sind nicht mehr vorgesehen. Mindestsprachniveau ist
A1, im Rahmen einer vorhergehenden Kompetenzfeststellung.
37
Kooperation RESQUE PLUS /
Sprachförderkursanbieter:
Eintritt:
RESQUE PLUS bereitet die erforderlichen Anfragen bei den zuständigen Ausländerbehörden vor.
Trifft im Rahmen dieser Vorbereitung eine erste „Vorauswahl“ anhand z.B.
Aufenthaltsdauer u.a.
Für die LD Dresden und Chemnitz ist diese Aufgabe dem Sächsischen
Flüchtlingsrat e.V. zugeordnet.
Austritt:
RESQUE PLUS unterstützt zu Ende des Kursverlaufs bei der Bewerbungsvorbereitung sowie der Arbeitsplatzsuche.
Sprachkursanbieter_innen:
Die Sprachförderkursanbieter sind den Landesdirektionen (LD) zugeordnet:
Für LD Dresden:
Euro-Schulen Dresden
Wiener Platz 6
01069 Dresden
Für LD Chemnitz:
Euro-Schule Hohenstein-Ernstthal
Antonstraße 4
09337 Hohenstein-Ernstthal
Für LD Leipzig:
Euro-Schule Leipzig
Rosa-Luxemburg-Straße 23
04103 Leipzig
Soweit möglich bieten die Sprachkursanbieter bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl (Mindestzahl 15 TN) Kurse in den umliegenden Städten an, im
Optimalfall in Städten mit Gemeinschaftsunterkünften.
38
Sprachkurszugang für Personen bis einschließlich 27 Jahren
Nach SGB III, § 61 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für
Ausländer_innen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
„Zur Vorbereitung einer Ausbildung oder zum Zwecke der beruflichen Eingliederung“
Zugang besteht, wenn sich der/die Ausländer_in oder zumindest ein Elternteil eine bestimmte Zeitdauer in Deutschland aufgehalten haben und hier
rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind nach § 63 Abs. 3 SGB III besteht Ermessensspielraum.
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat Sachsen § 11 (Schulordnung Berufsschule – BO):
Voraussetzungen:
– Nachweis eines mindestens 9-jährigen Besuchs einer allgemeinbildenden Schule im Herkunftsland
– Höchstalter: 27 Jahre (Bestimmungen zur Schulpflicht gemäß Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen); im Raum Leipzig bisher nur bis
25 Jahre
– Keine aufenthaltsrechtliche Beschränkung für den Zugang
Verlauf:
– Dauer: 1 Jahr
– Deutsch als Zweitsprache (1 Jahr)
– Je nach zukünftiger beruflicher Ausbildung zweimonatige Teilnahme am
Regelunterricht einer berufsbildenden Schule
Ausbildungsziele:
– Entwicklung der aktiven Zweitsprachigkeit, sprachliche Handlungsfähigkeit, auch im Fachunterricht
– Entwicklung einer interkulturellen Handlungsfähigkeit
– Entwicklung von Lerntechniken und Strategien
– Hauptschulabschluss entsprechende Bildungsqualifikation
39
www.linksfraktion-sachsen.de