AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1. Das WLB-Netz 1.1 Folgende Vorschriften sind bei den WLB gültig: V 1 WLB V 2 WLB V 3 WLB V 4 WLB Betriebsvorschrift Signalvorschrift Betriebsvorschrift, inkl. ZSB und Streckenliste Sicherung von Eisenbahnkreuzungen TV 1 WLB TV 3 WLB Vorschrift für die Stromversorgungsanlagen Lehrbehelf für Triebfahrzeugführer, inkl. Tafel B 1 „Pläne der Verkehrsstellen, Signal und Weichenbezeichnungen“, Hilfsbildfahrpläne, Personalturnusse, Eisenbahnkreuzungen P32 ÖBB A 40 ÖBB A 40/5 WLB Dienstvorschrift für den Sanitätsdienst Merkblatt zum Schutz gegen die Gefahren des Eisenbahnbetriebes Unfallverhütungsbestimmungen für den Güterzugverschubdienst DV SV STRAB Signalvorschrift für den Straßenbahnbetrieb M 26 ÖBB Bremsvorschrift DB 610 ZSB 26 ÖBB Dienstbehelf für die Erfassung von Zug – und Wagendaten Unfallvorschrift ÖPT STL Tafel B1 Österr. Eisenbahn Personen - und Gepäcktarif WLB Streckenliste für den Güter- und Dienstzugverkehr Pläne der Verkehrsstellen, Signal- und Weichenbezeichnungen, EK, Pfeifhinweise und Geschwindigkeiten Für die ausschließliche Benützung der Strecke 3 für Züge vom ÖBB Bahnhof Traiskirchen Aspangbahn ausgehend gelten folgende Vorschriften V 1 WLB V 2 WLB V 3 WLB Betriebsvorschrift Signalvorschrift Betriebsvorschrift, inkl. ZSB und Streckenliste WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 1 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 V 4 WLB Sicherung von Eisenbahnkreuzungen P32 ÖBB Dienstvorschrift für den Sanitätsdienst A 40 ÖBB Merkblatt zum Schutz gegen die Gefahren des Eisenbahnbetriebes A 40/5 WLB Unfallverhütungsbestimmungen für den Güterzugverschubdienst M 26 ÖBB Bremsvorschrift DB 610 Dienstbehelf für die Erfassung von Zug – und Wagendaten ZSB 26 ÖBB Unfallvorschrift ÖPT Österr. Eisenbahn Personen - und Gepäcktarif Vorschrift für das Befahren des Verbindungsgleises WLB Abzweigposten 11 zum Bahnhof Traiskirchen Aspangbahn WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 2 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.2 1.2.1 Streckenbeschreibung der AG der Wiener Lokalbahnen Bezeichnung der Srecken: Strecke 1 Wien Oper – Baden Josefsplatz Die Streckenabschnitte Wien Oper – Schedifkaplatz und Leesdorf – Baden Josefsplatz sind Straßenbahninfrastruktur. Strecke 2 Abzweigposten 2 – Abzweigposten Altmannsdorf (Übergang zur Strecke 6 der ÖBB) Strecke 3 Traiskirchen Lokalbahn Abzweigposten 11 – Traiskirchen Aspangbahn Übergang zur Strecke 61 der ÖBB 1.2.2. Einstufung der Strecke Alle Strecken sind Nebenbahnen 1.2.3 Streckenrang Strecke 1 Strecke 2 Strecke 3 1.2.4 Streckenrang 2 Streckenrang 3 Streckenrang 3 Traktionsart Elektrischer Betrieb für Personenzüge Dieselbetrieb für Regelgüterzüge auf der Strecke 1 im Abschnitt Abzweigposten 2 - Abzweigposten 11, sowie auf den Strecken 2 und 3. 1.3 Angaben zu baulichen Anlagen: Die zum Einsatz auf den Strecken der WLB vorgesehenen Fahrzeuge haben die nachfolgenden technischen und betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 3 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.3.1 Strecke 1 (Schedifkaplatz – Leesdorf), Strecke 2 und Strecke 3 (Eisenbahninfrastruktur) Anzahl der Streckengleise: Strecke 1: 2 Strecke 2 u. 3: 1 1.3.1.1 Gleisbauabmessungen und - toleranzen: Spurweite zul. Erweiterung - Bögen: zul. Erweiterung - Geraden: zul. Verengung zul. Pfeilhöhenunterschied 20 m - Sehne: Höhenfehler: Überhöhung: zul. Abweichung von der vorgeschriebenen Überhöhung zul. Höhenverschleiß: zul. Flankenverschleiß: Überhöhungsrampen: max. zulässige Seitenbeschleunigung 1.435 mm 35 mm 10 mm 5 mm 7 mm +/- 3 mm max. 150 mm +/- 15 mm ca. 20 mm ca. 18 mm max. 1 : 200 0,654 m/s² 1.3.1.2 Streckenparameter: größte Seehöhe: Größte Längsneigung: 230 m ü.M. 22,9 ‰, 340 m lang v min 30 km/h 2.000 m 100 m D4 min. Ausrundungsradius, Wannen u.Kuppen: kleinster befahrbarer Gleisbogenradius: Streckenklasse für Vignolgleis: 1.3.1.3 Lichtraumprofilanforderungen: WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 4 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 Lichtraumprofil Normalspur WLB mit Oberleitungsbetrieb gem. B51 ÖBB ZOV 7 Tafel 7/2 ; Einschränkungen: Bahnsteighöhen: 200 mm über SOK 1,32 m von Gleisachse Bahnsteighöhen: 300 mm über SOK 1,40 m von Gleisachse 1.3.1.4 Zugelassene Triebfahrzeuge und Wagen: Fahrzeuge und Wagen, welche für den Übergang auf Strecken mit Bögen größer 100 m zugelassen sind. Aufgrund der verwendeten Sicherungsanlagen ist auf der Strecke 1 ein Achskurzschluss für alle Achsen der Fahrzeuge von max. 1 Ohm sicherzustellen. 1.3.1.5 Verbotene Triebfahrzeuge und Wagen: - Rollmaterial mit mehr als dreiachsigen Drehgestellen - Dreiachsige Wagen (ausgenommen Wagen mit mittlerer Lenkachse) 1.3.1.6 Bahnsteige: Bahnsteiglänge: generell 60m Bahnsteighöhen: siehe Pkt. 2.13. Lichtraumprofilanforderungen Bahnsteige sind nur auf der Strecke 1 vorhanden. 1.3.1.7 Radprofil: Eisenbahninfrastruktur: gem. UIC 518 Radreifenprofil für Straßenbahninfrastruktur, siehe Beilage, zulässig 1.3.1.8 Gleisabstand Minimaler Gleisabstand 3,70 m WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 5 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.3.2 Strecke 1 (Wien Oper–Schedifkaplatz und Leesdorf–Baden Josefsplatz) (Straßenbahninfrastruktur) Anzahl der Streckengleise: Wien Oper – Philadelphiabrücke: 2 Leesdorf – Baden Josefsplatz: 1 1.3.2.1 Gleisabmessungen, -toleranzen und Lichtraumanforderungen: Gem. Oberbauvorschrift für Straßenbahnen OVST 57. 1.3.2.2 Streckenparameter: größte Steigung kleinster befahrbarer Gleisbogenradius minimaler Ausrundungsradius, Wannen und Kuppen kleinster gleichzeitig auftretender Bogen- und Wannenradius 50 ‰ 19,28 m 300 m 26 m/800 m größte zulässige Achslast gem. ÖNORM B4003 bei 3,2 m Abstand größte zulässige Meterlast gem. ÖNORM B4003 1.3.2.3 Radreifeprofil: Straßenbahninfrastruktur: siehe Beilage WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 6 14 t 6,4 t AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.4. Angaben zur Betriebsführung: 1.4.1 Strecken mit artreinem und gemischten Verkehr: Strecke 1 Wien Oper – Baden Josefsplatz Die Strecke wird im Abschnitt Wien Oper – Schedifkaplatz und Leesdorf – Baden Josefsplatz im artreinen Betrieb (Personenverkehr) befahren. Strecke 2 Abzweigposten 2 – Abzweigposten Altmannsdorf, artreiner Betrieb, Strecke 3 Abzweigposten 11 – Traiskirchen Aspangbahn ÖBB (TI), artreiner Betrieb, 1.4.2 Streckenhöchstgeschwindigkeit: Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt: Strecke 1: für Personenzüge: 80 km/h Strecke 1: für Güterzüge: 50 km/h Strecke 2: 40 km/h Strecke 3: 25 km/h Geschwindigkeitsbeschränkungen der Strecke 1 (Schedifkaplatz-Leesdorf) sind in der Tafel B1 angeführt. 1.4.3 Maximale Zugslängen, Zuggewicht und Zusammenstellung der Züge: Personenzüge: Güterzug: 60 m max. 660 m bis Inzersdorf Güterbahnhof Von Bf IG bis in die Bahnhöfe: Vösendorf 290 m Wr. Neudorf 490 m Guntramsdorf LB 400 m Traiskirchen LB 280 m Leesdorf 110 m WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 7 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 Max. Zugslänge bei Übergang Streckennetz ÖBB Abzweigposten Altmannsdorf WLB Abzweigposten 2 ohne Durchfahrsicherung 360 m. Zuggewicht: abhängig von der Lokleistung max. 1000 t gem. ÖBB DA über den Zugbildeplan für Güterzüge. Zusammenstellung der Züge: generell in jedem Bahnhof möglich 1.4.4 Erforderliche Bremshundertstel: Die erforderlichen Bremshundertstel sind in der Streckenliste (Anlage 3) für den Güter- und Dienstzugverkehr angeführt. 1.4.5 Notbremsüberbrückung: Im Streckenabschnitt Wien Oper – Philadelphiabrücke ist die Notbremsüberbrückung gem. Straßenbahnverordnung 1999 erforderlich. 1.4.6 Besetzung der Züge: Personenzüge: Güterzüge: Tfzf Tfzf + Güterzugführer, Güterzugschaffner 1.5 Signal- und fernmeldetechnische Einrichtungen: 1.5.1 Signalsystem Die Strecke 1 der WLB ist im Bereich Philadelphiabrücke bis Baden Josefsplatz mit Sicherungsanlagen ( Gleisbildstellwerke ) ausgerüstet, wobei folgende Gleisfreimeldeanlagen verwendet werden. Gleisstromkreise 50 Hz Tonfrequenz – Gleisstromkreise 9,5 - 14,5 kHz 1.5.2 Zugfunk- Verschubfunk 1.5.2.1 Zugfunk Tetra – Funksystem von der Fa. Frequentis Die Ausrüstung mit Zugfunk ist auf allen Strecken erforderlich. WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 8 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.5.2.2 Verschubfunk: Analoges Funksystem mit den Frequenzen 446,400 und 446,450 MHz, ausgenom men bei exklusiver Befahrung der Strecke 3 von ÖBB Bahnhof Traiskirchen Aspangbahn 1.5.3 Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen Die Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen werden durch das Triebfahrzeug mittels Meldeübertragungssystem VETAG ( nur Strecke 1 ) eingeschaltet. 1.5.4 Zugbeeinflussungssysteme: Zugsbeeinflussungssyteme sind auf den Strecken 1, 2 und 3 nicht installiert. 1.6 Elektrische Einrichtungen: Fahrleitung nur auf der Strecke 1: Bügelprofil gem. Wiener Linien Fahrleitungsanlage der der Strecke 1 Abschnitt: Wien Oper – Schedifkaplatz und Leesdorf – Baden Josefsplatz Minimale Fahrleitungshöhe Zick-Zack 3.950 mm 40 cm Fahrleitungsspannung 420 - 1.000 V DC ca. 1.000 A möglich Netzrückspeisung WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 9 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 Fahrleitungsanlagen der Strecke 1 Abschnitt: Schedifkaplatz – Leesdorf Minimale Fahrleitungshöhe: Maximale Fahrleitungshöhe: Zick-Zack 4.600 mm (Gl. 2) 4.900 mm (Gl. 1) 5.700 mm 40 cm Fahrleitungsspannung: Höchstzul. Stromaufnahme pro Triebwagen: Ansprechswerte der Streckenschalter: Netzrückspeisung: 420 - 1.000 V DC ca. 1.000 A ca. 2.400 A möglich WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 10 Ø 185 +/-0,5 Ø 394 +0,5 +0,3 1 +2 -1 25 3 3,4 1 6 95 )19( 1 WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 2 +0,2 11 ) (.... Mindestmaß Anstrich nach RN Unterschied der Meßkreis - der Räder eines Radsatzes sowie der Räder eines Drehgestelles 0,3mm Kennzeichnung nach UIC 812-1 Gummiablagefläche mit "Erozink" Zinkstaubfarbe,grau,grestrichen DB Stoff-Nr.: 588.20.38 Schichtdicke 15-20 µm Aufpreßkraft: 440 - 635kN (Gleitmittel: Leinenöl) -0,2 10 55 )20( 30 R4 24,1 28,9 0,8 10 0,6 0,6 A 12.4 Ø 185 A Ø 300/ 2x Ø 40 Ø 432,7 5 G 1/4 Ø 530 1:30,5 Ø 127 +0,04 (H7) (Ø 126,54) 138 -0,2 +/-0,5 +/-0,5 Ø 480 +/-0,2 2 1:10 30 8,5 R7 1x45° R1 Ø 590 +/-0,5 0,5 A 1:1 gummigefedertes Rad Bauart "Bo54" 4 (Strombrücken) Anordnung der Strombrücken AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 Radreifenprofil für den straßenbahnmäßigen Betrieb 110 60 14° 16,35 6,4 28,75 23,35 8° 1:30,5 3,1 1:300 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) 2016 Anlage 2 1.10.1 -11. Vorbemerkungen Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen 1.1 Die Streckenliste enthält die für Zugmannschaften von Güter- und Dienstzügen erforderlichen Angaben über örtliche Besonderheiten. 1.2 Über örtliche Besonderheiten, die nicht in der Streckenliste enthalten sind, verständigt der Fdl die betroffenen Zugmannschaften mündlich im jeweils erforderlichen Umfang. 1.3 Die Strecken sind mit der Bezeichnung des Allgemeinen Anhangs (Tafel A1) zur Signal- und zur Betriebsvorschrift aufgenommen. 1.10.1 Streckenliste Für den Güter- und Dienstzugverkehr StL für Berechnungen von Ek´s zu verwenden „Einreichunterlagen, Güterzugberechnung“ Ausgabe V/1995 WLB SNNB 2016 Anlagen 2 WLB Netz Stand 20150327Stand 20150327 12 2. Inhalt 2.1 Am Beginn jeder Strecke ist angegeben: - Die Bezeichnung der Strecke - Angaben aus dem Allgemeinen Anhang zur Signal- und Betriebsvorschrift . Bremsweglänge . Gleiswechselbetrieb mit Angabe des Regelgleises AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG -2- -3 2.2 In den Tabellen bedeuten: 8-9: Betriebsstellen (durch Fdl.) x = Richtung 1 = Richtung 2 = Abfahrauftrag durch Fdl. (während der Sperre mit Zugverkehr durch Zugführer) = Verboten = Bedingungsweise gestattet. Ist in Spalte 14 nichts anderes angeordnet, so ist das Abstoßen und Abrollen nur gestattet, wenn auf dem Gleis mindest ein Wagen mit angezogener Handbremse und unterlegtem Hemmschuh steht oder wenn die Wagen mit Handbremse angehalten werden. 2.3 In den einzelnen Spalten ist aufgenommen: - 10 - 11 und 13 In den Spalten 10 und 11 sind die signalabhängigen Längen der durchgehenden und benachbarten Hauptgleise, die in der betreffenden Richtung signalmäßig befahren werden können, angegeben. In Spalte 13 sind die Abstelllängen weiterer Bf-Nebengleise angegeben. Zusätzliche Angaben und Abweichungen sind in Spalte Bemerkungen verzeichnet. 12: Abstoßen 1- 3: Neigungen - - In Spalte 8 ist die kilometrische Lage angegeben. - In Spalte 9 ist angegeben: .Die Betriebsstelle .Abfahrauftrag durch den Fdl. In den Spalten 1 und 3 ist die maßgebende Neigung (Steigung, Ebene, Gefälle in ‰) zwischen Betriebsstellen aufgenommen. In Spalte 2 ist die Neigung in der Betriebsstelle (Gefälle in ‰, bzw. Steigung oder Ebene) angegeben. Eine Angabe erfolgt nur, wenn das Abstoßen verboten oder bedingungsweise zugelassen ist. Zusätzliche Angaben sind in Spalte Bemerkungen verzeichnet. 14: Bemerkungen 4 – 7: Bremshundertstel Es ist anzugeben: - EBH = erforderliche Bremshundertstel für jede Fahrtrichtung getrennt MBH = Mindestbremshundertstel FBH = Festhaltebremshundertstel MBH und FBH gelten für beide Richtungen 13/16 - Zusätzliche Angaben zu den Spalten 1-13 - Die notwendige Meldungen der grenzfreien Einfahrt der Züge - Sonstige Angaben AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG 14/16 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG 15/16 AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG 16/16
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