Dokument 1 Rahmenkonzeption Flüchtlingsarbeit

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Rahmenkonzeption für die Arbeit mit Flüchtlingen in der EKBO
Bestandsaufnahme und neue Ausrichtung
1. Grundsätze kirchlicher Flüchtlingspolitik
Die EKBO versteht sich aufgrund ihrer biblischen Tradition als Kirche mit Flüchtlingen. Für
ihren verkündigenden, diakonischen und gesellschaftspolitischen Auftrag hört sie auf Flüchtlinge, berät sie, hilft ihnen und unterstützt ihre Teilhabe in der Gesellschaft. Im Vertrauen auf
Gottes Barmherzigkeit steht sie an ihrer Seite und verleiht ihnen Stimme. Deshalb wenden
sich Gemeinden und Gemeindeglieder den Flüchtlingen zu und gewähren ihnen Schutzraum. Indem sie für die Menschenwürde und das Menschenrecht aller eintreten, suchen sie
„der Stadt Bestes“.
2. Ausgangslage
2.1. Aufnahme und Schutz von Flüchtlingen in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz
Asylsuchende und Kontingentflüchtlinge werden in Deutschland nach Bevölkerungszahl und
Steueraufkommen (Königsteiner Schlüssel) den Bundesländern und Kommunen zugewiesen. Berlin nimmt jährlich 5,07% (in 2014 waren das 10.283 Personen), Brandenburg 3,07%
(in 2014 6.227 Personen) und Sachsen 5,14% (in 2014 10.425 Personen) der Asylsuchenden auf.1 Hinzu kommen die bereits seit längerem hier lebenden Flüchtlinge und Asylberechtigten sowie die im Zuge von Familienzusammenführung und Aufnahmeprogrammen aufgenommene Menschen. In den letzten Jahren sucht darüber hinaus eine wachsende Zahl von
Flüchtlingen Aufnahme in Berlin, für deren Asylverfahren andere europäische Mitgliedstaaten
zuständig sind, die zum Teil dort einen Schutzstatus erhalten, aber keine Lebensperspektive
für sich sehen. Sie haben hier kaum Aussicht auf eine Bleibeperspektive. Hinzu kommen
Flüchtlinge mit gänzlich ungeklärtem Status, Flüchtlinge „ohne Papiere“, oder Flüchtlinge aus
Ländern, die als sichere Herkunftsstaaten gelten. Die Flüchtlinge treffen dabei auf sehr unterschiedliche Aufnahmebedingungen in der Metropole Berlin, in kleineren Städten oder im
ländlichen Raum.
2.2 Situationen in Kirchenkreisen und –gemeinden vor Ort
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Viele Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz engagieren sich seit Jahrzehnten in der Unterstützung, Begleitung
und Integration von Flüchtlingen. Sie beschäftigen sich mit den Fluchtursachen und
unterhalten nicht selten Partnerschaften oder Kontakte mit Gemeinden in Kontexten
der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Andere Gemeinden kommen erst seit kurzem durch neu entstehende Gemeinschaftsunterkünfte in ihrem Einzugsbereich in Berührung mit den Schicksalen und
der Lebenssituation von Geflüchteten und möchten einen Beitrag leisten zur Verbesserung ihrer Lebensumstände und zur baldmöglichen Integration.
Andere Gemeinden wiederum sind konfrontiert mit Ängsten und Vorbehalten gegen
Flüchtlinge in ihrer direkten Nachbarschaft, innerhalb der Gemeinden selbst, sowie
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Berechnung auf der Grundlage der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: 202.834
Asylanträge in 2014, vgl.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/01/asylzahlen_2014.html?nn=3315
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mit fremdenfeindlichen Aktivitäten rechtspopulistischer Initiativen, die sich die Ängste
der Menschen zunutze machen.
Nicht wenige Gemeinden gewähren Flüchtlingen in menschenrechtlichen und humanitären Notsituationen Kirchenasyl.
In Berlin sind Kirche und Diakonie seit etwa zwei Jahren intensiv mit Flüchtlingsprotesten,
z.B. der Flüchtlinge am Oranienplatz und in der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg
befasst, haben diese in ihren politischen Forderungen unterstützt und Beratung, Unterbringung und humanitäre Hilfe geleistet. Sie haben in den politischen Prozessen vermittelt und
sich am Ringen um Lösungen beteiligt. Die brisante Situation hat Kirche und Diakonie vor
große Herausforderungen gestellt und zuweilen an ihre Grenzen gebracht. Zugleich hat sie
wichtige Impulse für die Solidarität mit Flüchtlingen und für kirchlich-diakonisches Engagement gesetzt und zu innerkirchlichen Lernprozessen beigetragen.
3. Struktur der Flüchtlingsarbeit innerhalb der EKBO
Die Landespfarrerin der Ev. Landeskirche für Migration und Integration, die beteiligten Gremien und Synoden, Kirchenkreise und Gemeinden, die Diakonie mit ihren Mitgliedseinrichtungen sowie alle Christinnen und Christen arbeiten in ökumenischer Offenheit zusammen.
1. Die Landespfarrerin für Migration und Integration der EKBO im Berliner Missionswerk
vertritt die EKBO in den Fachgremien auf Länder- und Bundesebene und nimmt
flüchtlingspolitische Lobbyarbeit / Anwaltschaft, Advocacy wahr. Sie hat die Fachaufsicht über die unterschiedlichen Arbeitsbereiche der Flüchtlingsarbeit im Bereich der
Landeskirche und vernetzt diese. Dabei stehen ihr der Kirchenleitungsausschuss für
Migration und Integration (KLA), der Beirat für Migration und Integration, das Team
der Seelsorge-Abschiebungshaft, das Team der kirchlichen Mitarbeitenden in den
Härtefallkommissionen (HFK), das Team der Flüchtlingskirche und die Beauftragten
in den Kirchenkreisen zur Seite.
2. Die Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes (DWBO) engagieren sich in
Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz in der Unterbringung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen; sie halten in den Regionen Flüchtlingsberatungsstellen vor und gestalten Projekte mit spezifischen Angeboten z.B. für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Die Arbeit wird vom DWBO als Landesverband der
Diakonie koordiniert und durch das Angebot von Fachgruppen und Fortbildungen
fachlich begleitet.
3. Kirchengemeinden und -kreise sind die Basis für die kirchliche Arbeit mit Flüchtlingen
vor Ort. Einige Kirchenkreise stellen Finanzmittel für Mitarbeitende im Bereich der Beratung und Seelsorge für Flüchtlinge zur Verfügung. Gemeindeglieder engagieren
sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Flüchtlingen. Gemeinden nehmen durch Beschluss
der Gemeindekirchenräte Flüchtlinge in ihren Räumen auf.
4. Der ökumenische Verein „Asyl in der Kirche Berlin e.V.“ unterhält eine Beratungsstelle und eine mobile Flüchtlingsunterstützung in der Heilig-Kreuz-Kirche bzw. in der
Flüchtlingskirche. Er unterstützt Gemeinden bei der Gewährung von Kirchenasylen,
betreibt Netzwerk- und Lobbyarbeit für Flüchtlinge und hat eine Gruppe von Ehrenamtlichen.
4. Handlungsfelder und Ziele der Flüchtlingsarbeit innerhalb der EKBO
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Ziel kirchlich-diakonischen Engagements ist der Schutz von Flüchtlingen, die Verbesserung
ihrer Lebenssituation und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sowie die Solidarität mit Flüchtlingen in Kirche und Gesellschaft. Gemeinden öffnen sich für die Begegnung mit
Geflüchteten; sie erleben Gemeinschaft, feiern Gottesdienst und lernen mit- und voneinander
in ökumenischer und interreligiöser Vielfalt.
Kirchlich-diakonisches Engagement zielt nicht darauf, Bund, Länder und Kommunen aus
ihrer Verantwortung zu entlassen. Vielmehr sollen sie glaubwürdig an ihre Verantwortung
erinnert werden, indem Kirche und Diakonie aus eigenem Selbstverständnis vor allem in folgenden Handlungsfeldern Verantwortung übernehmen:
1. Unterstützung von Flüchtlingen im Asylverfahren und bei der Inanspruchnahme ihrer
Rechte, Förderung von Begegnung, Solidarität und Integration (Kita-Besuch, Sprachkurs, Nachhilfe, Integration in die Gemeinde, Zugang zu Praktika, Beschäftigung,
Ausbildung, Arbeit, Bildung, medizinische Versorgung, Wohnraum etc.)
2. Schaffung von Begegnung mit Flüchtlingen „auf Augenhöhe“ z.B. in gemeinsamen
Gottesdiensten
3. Flüchtlingspolitisches Engagement innerkirchlich und gegenüber Politik, Verwaltung
und in gesellschaftlichen Diskursen (Anwaltschaft/Advocacy)
4. Beitrag zum sozialen Frieden im Gemeinwesen und der Nachbarschaft durch Beteiligung an/ Moderation von Willkommensinitiativen und Konflikten
5. Qualifizierung des eigenen haupt- und ehrenamtlichen Engagements in Kirchenkreisen und Gemeinden im Sinne einer auf gleichberechtigte Teilhabe gerichtete Haltung.
6. Unterstützung von Flüchtlingen mit ungeklärtem oder irregulärem Status bis zur Klärung ihres Aufenthalts und der weiteren Perspektive, humanitäre Unterstützung und
Grundversorgung (vorübergehende Unterbringung, Lebensunterhalt, medizinische
Leistungen) und Unterstützung bei der Entwicklung einer Perspektive (durch Legalisierung, Rückkehr, Weiterwanderung etc.).2
7. Kirchenasyl: Beistand einer Gemeinde für Flüchtlinge auf der Grundlage eines GKRBeschlusses bei drohender Abschiebung in Verbindung mit Gefahr für Leib, Leben,
Freiheit oder bei drohenden sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen, z.B.
der Trennung von Familien.3
4.1. Flüchtlingskirche
Die Flüchtlingskirche in Berlin ist ein Ort für soziale und kulturelle Begegnungen, Kontakte
und Veranstaltungen von und mit Flüchtlingen. Als Ort des Ankommens, der Begegnung, der
Spiritualität, der Bildung und Beratung konzentriert sie Kompetenzen und ist Ansprechpartnerin für die gesamte Landeskirche und ihre Ehrenamtlichen, Neben- und Hauptamtlichen in
Kirchenkreisen und Gemeinden. Das Team der Flüchtlingskirche stärkt die vorhandenen
Strukturen kirchlicher Flüchtlingsarbeit und entwickelt sie zusammen mit Kirchenkreisen und
–Gemeinden in der gesamten Landeskirche weiter.
Träger der Flüchtlingskirche soll der Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte (KKBS) sein. Dabei kooperieren Landeskirche (BMW), KKBS und die Ev. KG in Kreuzberg-Mitte.
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Siehe hierzu u.a.: Verantwortlich Handeln, Handreichung der Kirchenleitung für Kirchengemeinden
der EKBO zum Umgang mit Protesten von Flüchtlingen, 2014
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Vgl. Handreichung der Kirchenleitung zum Thema Asyl in der Kirche, Stand 2002
3
Es wird ein “Beirat Flüchtlingskirche“ zur Begleitung und Vernetzung der Flüchtlingskirche
gebildet, in dem bisherige Akteure der Flüchtlingsarbeit sowie auch Vertreter und Vertreterinnen der Flüchtlinge vertreten sind.
(siehe Konzeption)
4.2. Mobile Beratung in Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz
Es wird eine mobile Beratung für Gemeinden, Kirchenkreise und ehrenamtliche Initiativen in
Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz für zunächst 3 Jahre eingerichtet (100%
RAZ, ggf. zwei halbe Stellen).
(siehe Konzeption)
4.3. Gemeinden und Ehrenamtliche
In Kirchengemeinden und Kirchenkreisen engagieren sich Ehrenamtliche und Hauptamtliche
als Kirche mit Flüchtlingen vor Ort. Es wird empfohlen, dass jeder Kirchenkreis haupt- oder
nebenamtlich eine Ansprechperson für diese Aufgabe beauftragt oder einen Arbeitskreis /
Synodalausschuss für dieses Handlungsfeld bildet. Die Gemeinden und Kirchenkreise werden durch das Team der Flüchtlingskirche, die Landespfarrerin und die Diakonie unterstützt.
Kirchengemeinden bieten Schutzräume für Flüchtlinge bis hin zur Gewährung von Kirchenasyl im Einzelfall. Für die Aufnahme und für das Kirchenasyl gibt es eigene Handreichungen
der Landeskirche. Die Landespfarrerin für Migration und Integration, das Team in der Flüchtlingskirche und der Verein „Asyl in der Kirche Berlin“ stehen für Fragen der Aus-, Fort- und
Weiterbildung der Ehrenamtlichen zur Verfügung, ebenso regionale Diakonische Werke und
Initiativen in den Kirchenkreisen. Auch viele Migrantenkirchen unterstützen Flüchtlinge. Sie
sind im Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg und im Internationalen Konvent christlicher
Gemeinden in Berlin und Brandenburg zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit von
Kirchengemeinden und Migrantenkirchen wird weiter gefördert. Auch im interreligiösen Dialog ist die Arbeit mit Flüchtlingen ein wichtiges Thema.
4.4. Flüchtlingsberatung und Unterstützung einschließlich Härtefallberatung
Kirchenkreise und Kirchengemeinden engagieren sich in der Unterstützung und Begleitung
von Flüchtlingen und halten nach ihren Möglichkeiten ein hauptamtliches Beratungsangebot
für Flüchtlinge vor.
Die EKBO ist in den Härtefallkommissionen in Berlin und in Brandenburg vertreten. Die Härtefallberatung findet überwiegend durch ein hohes ehrenamtliches Engagement innerhalb
der kirchlichen und diakonischen Beratungsangebote statt.
In Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz stehen vor Ort Flüchtlingsberatungsstellen diakonischer Mitgliedseinrichtungen mit unterschiedlicher regionaler Zuständigkeit zur Verfügung. Sie werden durch den Landesverband der Diakonie fachlich unterstützt
und begleitet und auf Landes- und Bundesebene vertreten.
Mitgliedseinrichtungen der Diakonie engagieren sich auch in der Bereitstellung von Unterkünften und Wohneinheiten für Flüchtlinge. Sie achten auf menschenwürdige Unterbringung
und halten entsprechende qualitative Standards ein. Sie stellen die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Die Einrichtungen und Dienste sind in die
örtliche Infrastruktur und in die kirchlichen Ehrenamtsstrukturen eingebunden.
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Die Flüchtlingsberatung in der Flüchtlingskirche wird durch den Verein „Asyl in der Kirche
Berlin e.V.“ gewährleistet. Für seine Beratungsarbeit (Juristin / Jurist, Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter) wird der Verein durch die Landeskirche (Flüchtlingshilfefonds, Kirchenkreise) unterstützt.
4.5. Seelsorge Abschiebungshaft
Im Auftrag der EKBO arbeiten Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Abschiebungshafteinrichtungen Berlin, Eisenhüttenstadt und im Flughafengewahrsam. Landeskirche, Kirchenkreise und Diakonische Werke beteiligen sich an der Finanzierung einer halben Pfarrstelle.
Für diesen Arbeitsbereich im Spannungsfeld staatlichen Handelns und beratender, seelsorgerlicher und diakonischer Zuwendung gibt es eine eigene Konzeption.
4.6. Anwaltschaft, Advocacy
Kirche und Diakonie engagieren sich im Wissen um die Situation von Flüchtlingen aus der
Erfahrung des Zusammenlebens mit Flüchtlingen und aus dem biblischen Auftrag zur Nächstenlieben innerkirchlich und gegenüber Politik, Verwaltung und in gesellschaftlichen Diskursen für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen in unserer Region, in Deutschland und
in Europa. Kirchengemeinden leisten durch Beteiligung an bzw. durch die Moderation von
Willkommensinitiativen und Konflikten einen Beitrag zum sozialen Frieden im Gemeinwesen
und in der Nachbarschaft.
4.7. Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsenz
Es wird eine interaktive Internetpräsenz in Kooperation mit der Öffentlichkeitsarbeit von EKBO, BMW und DWBO eingerichtet, in der Informationen zusammengetragen und vernetzt
werden. Dafür sollen von Beginn an Honorarmittel bereitgestellt werden.
5. Flüchtlingsfonds und nachhaltige Finanzierung
Die Rahmenkonzeption kann nicht ausschließlich mit Mitteln des Flüchtlingsfonds umgesetzt
werden. Es soll eine Fachkraft für Fundraising und die Einwerbung von Drittmitteln, z.B. EUMittel, auf Honorarbasis verpflichtet werden.
Für die Jahre 2015 und 2016 unterstützt ein Flüchtlingsfonds diese Arbeit. Er dient dem Aufund Ausbau nachhaltiger, struktureller und beispielhafter Maßnahmen zur Verbesserung der
kirchlichen Arbeit mit Flüchtlingen. Er wird durch den Finanzausschuss Migration und Integration verwaltet.
(siehe Vergaberichtlinie)
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