Audit à la BSV

Schweizerische Eidgenossenschaft
Conf&ratien suisse
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Confederazione Svizzera
Ccnfederaziun svizra
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Eidgenässisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sazialversicherungen BSV
Gcschaftsfeld Invalidenversichewng
CH.3003 Bem, 85V
Einschreiben
Verein Psychex
Herren Roger Burges
und Edmund Schönenberger
Postfach 412
9001 St. Gallen
Ihr Zeichen:
Ihr Schreiben vom 12. März 2015
Unser Zeichen: 342.1-20309 12.03.2015 Doknr: 407
Sachbearbeiter/in: Daniel Aegerler/
Bern, 12. März 2015
Audit beim Verein Psychex
Sehr geehrter Herr Burges, Sehr geehrter Herr Schönenberger
Mit Erstaunen haben wir vom Mail Herrn Schönenbergers vom 12. März 2015 Kenntnis erhalten, in
welchem uns ein Termin am Nachmittag des 8. April 2015 für ein Audit vorgeschlagen wird und offen
bar 11 Personen von Psychex an diesem Audit teilnehmen sollen sowie noch weitere Themen trak
tandiert sind.
Wir halten fest, dass es für nicht zielführend ist, mit 11 Personen ein Audit durchzuführen, da es ledig
lich um Fragen und Kontrollen der Dossierfühwng und der Leistungserfassung geht, die uns ja in Ih
rem Fallführungssystem gezeigt werden sollen. Auch wenn wir nach Möglichkeit versuchen, Termine
im gegenseitigen Einverständnis zu vereinbaren, ist es nicht an der Subventionsnehmerin, vorge
schlagene Termine und geplante Auditdauern nach Belieben zu ändern und weitere Themen zur Be
sprechung vorzusehen.
Wir schlagen Ihnen nochmals vor, das Audit entweder am Freitag, 20.3.2015 08.45 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr oder am Montag, 23.3.2015 08.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis
16.30 Uhr an einer Schweizer Standortadresse Ihrer Wahl durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass anlässlich des Audittermines keine anderen Traktanden besprochen werden
können, somit auch 1 —2 Personen völlig ausreichen, um uns Zutritt zu den gewünschten Akten zu
verschaffen.
Bundesamt für Sozialversichemngen 85V
Daniel Aegerter
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern
Tel. +41 584622244, Fax +41 584623715
daniel [email protected]
http./twv.bsv.admin.ch
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Wir erlauben uns, Sie noch einmal auf die Auskunftspflicht gemäss Art. 11 SuG aufmerksam zu ma
chen.
Sofern keiner der beiden Termine durch Sie wahrgenommen wird, leiten wir ohne weitere Meldung die
nächsten rechtlichen Schritte gemäss Subventionsgesetz und Vertrag ein.
Freundliche Grüsse
Bereich Subventionen und Controlling
T omaBhend Bereichsleiter
Daniel Aegerter
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Reterenzj»tonzaichen 332 I•20309 1203 201S Dok.Nr 407