Schweizerische Eidgenossenschaft Conf&ratien suisse • Confederazione Svizzera Ccnfederaziun svizra - Eidgenässisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sazialversicherungen BSV Gcschaftsfeld Invalidenversichewng CH.3003 Bem, 85V Einschreiben Verein Psychex Herren Roger Burges und Edmund Schönenberger Postfach 412 9001 St. Gallen Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom 12. März 2015 Unser Zeichen: 342.1-20309 12.03.2015 Doknr: 407 Sachbearbeiter/in: Daniel Aegerler/ Bern, 12. März 2015 Audit beim Verein Psychex Sehr geehrter Herr Burges, Sehr geehrter Herr Schönenberger Mit Erstaunen haben wir vom Mail Herrn Schönenbergers vom 12. März 2015 Kenntnis erhalten, in welchem uns ein Termin am Nachmittag des 8. April 2015 für ein Audit vorgeschlagen wird und offen bar 11 Personen von Psychex an diesem Audit teilnehmen sollen sowie noch weitere Themen trak tandiert sind. Wir halten fest, dass es für nicht zielführend ist, mit 11 Personen ein Audit durchzuführen, da es ledig lich um Fragen und Kontrollen der Dossierfühwng und der Leistungserfassung geht, die uns ja in Ih rem Fallführungssystem gezeigt werden sollen. Auch wenn wir nach Möglichkeit versuchen, Termine im gegenseitigen Einverständnis zu vereinbaren, ist es nicht an der Subventionsnehmerin, vorge schlagene Termine und geplante Auditdauern nach Belieben zu ändern und weitere Themen zur Be sprechung vorzusehen. Wir schlagen Ihnen nochmals vor, das Audit entweder am Freitag, 20.3.2015 08.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr oder am Montag, 23.3.2015 08.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr an einer Schweizer Standortadresse Ihrer Wahl durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass anlässlich des Audittermines keine anderen Traktanden besprochen werden können, somit auch 1 —2 Personen völlig ausreichen, um uns Zutritt zu den gewünschten Akten zu verschaffen. Bundesamt für Sozialversichemngen 85V Daniel Aegerter Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 584622244, Fax +41 584623715 daniel [email protected] http./twv.bsv.admin.ch - Wir erlauben uns, Sie noch einmal auf die Auskunftspflicht gemäss Art. 11 SuG aufmerksam zu ma chen. Sofern keiner der beiden Termine durch Sie wahrgenommen wird, leiten wir ohne weitere Meldung die nächsten rechtlichen Schritte gemäss Subventionsgesetz und Vertrag ein. Freundliche Grüsse Bereich Subventionen und Controlling T omaBhend Bereichsleiter Daniel Aegerter 212 Reterenzj»tonzaichen 332 I•20309 1203 201S Dok.Nr 407
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