Meldeschein für die 4. Vereinsschau des CBD e.V. Meldeschluss ist der 01.05.2015 (Verbindliche Anmeldung erst nach Zahlungseingang) Nachmeldungen sind am 23. und 24.05.2015 bis zum Beginn der Schau möglich. Bitte pro Hund einen Meldeschein ausfüllen! Beginn der Schau: 10:00 Uhr Wo: Kleintierzuchtvereinsheim im Kirschgarten, Industriestr. 1 in 97638 Mellrichstadt Name des Hundes: Rasse: Rüde: Hündin: Zuchtbuchnummer: Chipnummer: Züchter: Wurfdatum: Vater: Mutter: Name Eigentümer: Vorname Eigentümer: Straße / Nummer: PLZ/ Ort: Email: Telefon: Klasseneinteilung Alter 3-6 Monate: Alter 6-9 Monate: Alter 9-12 Monate: Alter 12-24 Monate: Zuchtgruppen *: Alter über 24 Monate: *Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 Hunden einer Rasse mit gleichen Zwingernamen. Sie müssen am gleichen Tag in der Einzelbewertung "gut" erhalten haben! Meldegebühr ein Hund: Meldegebühr zwei Hunde: Meldegebühr drei Hunde: Nachmeldegebühr vor Ort in Bar: Meldegebühr Zuchtgruppe vor Ort in Bar: 35,00 € 60,00 € 85,00 € 40,00 € 25,00 € (keine Staffelung) Überweisung der Gebühr bitte an folgendes Konto: Bank: Inhaber: Konto: IBAN: VR-Bank Rhön-Grabfeld e.G. Beck Axel, 97647 Willmars 205716713 DE 06 7936 3016 0205716713 Verwendungszweck: BLZ: BIC: Name des Hundes 79363016 GENO DE F1 NDT Meldungen aus der Schweiz können vor Ort in bar bezahlt werden. Die Meldung bitte an die unten stehende Kontaktadresse schicken. Email: [email protected] Post: CBDe.V. Geschäftsstelle Beate Beck, Lappichstrasse 16, 97647 Willmars Mit der Meldung erkennen Sie die Ausstellungsordnung auf Seite 2 an. Am Samstag, den 23.Mai komme ich mit ________ Person zum Familientag. Seite 1 von 2 Unterschrift: Ausstellungsordnung für die 4. Vereinsschau des CBD e.V. am Sonntag, den 24. Mai 2015 1. Die Ausstellung findet am 24. Mai 2015 auf dem Gelände des Kleintierzuchtvereins im Kirschgarten, Industriestr. 1 in 97638 Mellrichstadt statt. 2. Der Aussteller verpflichtet sich mit seiner Meldung die Meldegebühr bis 10 Tage vor der Vereinsschau in voller Höhe auf das angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Ausnahme: Aussteller aus der Schweiz dürfen vor Ort bar bezahlen, wegen den Überweisungsgebühren. 3. 4. Es ist nicht möglich, einen bereits gemeldeten Hund zurück zuziehen. Bei Nichterscheinen wird keine Meldegebühr zurück erstattet. Läufige Hündinnen können ausgestellt werden. Die Bewertung der Hündin wird am Ende der jeweiligen Klasse durchgeführt. Diese sollten aber unmittelbar nach der Bewertung von den Ausstellungsringen fern gehalten werden. 5. Nachmeldungen sind möglich, sollten aber nicht die Regel sein. Ein nachgemeldeter Hund erscheint nicht im Ausstellungskatalog. Die Meldegebühr ist vor Schaubeginn (bis 10:00 Uhr) in voller Höhe zu entrichten. Eine Staffelung der Preise ist nicht möglich. 6. Es können alle in der Einladung genannten Rassen ausgestellt werden, gleich welchem Verband oder Verein sie angehören. 7. Auf dem Vereinsgelände herrscht absoluter Leinenzwang. 8. Jeder Hundebesitzer haftet für die Schäden, die durch seinen Hund enstehen! 9. Sollte die Vereinsschau durch höhere Gewalt (z.B. Tollwut usw.) ausfallen ist der CBD e.V. berechtigt zur Deckung seiner Unkosten einen Teil der Meldegebühr einzubehalten. 10. Es werden nur Hunde mit gültigem Impfausweis zur Vereinsschau zugelassen! Diese werde bei der Anmeldung kontrolliert. 11. Einlass ist ab 08:30 Uhr, Beginn des Richtens ist 10:00 Uhr 12. Hinterlassenschaften sind vom Hundeführer sofort in den bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen. 13. Diese Ausstellungsordnung erkenne ich mit meiner Meldung an. Ihr Team des CBD e.V. Seite 2 von 2
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