750 VE R HAN DLU N GS S C HR I FT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing am Montag, den 30.03.2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Munderfing Beginn: 20:00 Ende: 21:45 Anwesend sind: Bürgermeister Voggenberger Martin Vizebürgermeister Kobler Josef Gemeindevorstandsmitglieder Bramsteidl Friedrich Loidl Josef Nobis Friedrich Schwab Karl Wiener Johannes, Dr.Jur. Gemeinderatsmitglieder Breckner Jutta Bruckenberger Johanna Emminger Robert Feldbacher Gottfried Fröhlich Katharina Fuhrmann Michael, Ing. Graf Johann, Ing. Hansel Nicole Krammer Johann Moser Erwin Pessentheiner Robert Probst Astrid Schauer Eva-Maria Schmidhuber Gerhard Stangl Norbert Gemeinderats-Ersatzmitglieder Kriechhammer Josef Moser Richard Winkler Ferdinand ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ MBI SPÖ ÖVP SPÖ ÖVP SPÖ MBI MBI ÖVP FPÖ MBI ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ Vertretung für Frau Barbara Probst Vertretung für Herrn Franz Wimmer Vertretung für Herrn Christopher Maichel SPÖ ÖVP ÖVP Vertreten durch Winkler Ferdinand Vertreten durch Kriechhammer Josef Vertreten durch Moser Richard Entschuldigt fehlen: Gemeinderatsmitglieder Maichel Christopher Probst Barbara Wimmer Franz 751 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990 a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß § 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung 1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 18.03.2015 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel bekannt gemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung: Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung. DRINGLICHKEITSANTRAG An den Gemeinderat der Gemeinde Munderfing gemäß § 57 Abs. 4 und § 46, Abs. 3 der OÖ Gemeindeordnung 1990. Die Gemeinde Munderfing ist verpflichtet, die Ortskanalisation Munderfing in zehnjährigen Abständen mittels Kamerabefahrung zu überprüfen. Das Ortskanalnetz wurde in mehrere Zonen eingeteilt. Die Zonen 1 und 2 wurden bereits überprüft. Nun wurde für die Zone 3 gemeinsam mit der Gemeinde Palting vom Büro König-Oberlechner eine Ausschreibung durchgeführt. Die fünf eingeladenen Firmen haben je ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro König-Oberlechner liegt nun ein Vergabevorschlag vor, wonach empfohlen wird den Auftrag an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, Hauptstraße 29, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro (Anteil Munderfing) zu vergeben. In dieser Angebotssumme ist ein Preisnachlass von 7 % enthalten. Gemäß Bundesvergabegesetz 2006 § 41 und Schwellenwertverordnung 2012 kann der Auftrag im Rahmen einer Direktvergabe (für Dienstleistungsaufträge weniger als 100.000,- Euro) verteilt werden. Da zum Zeitpunkt des Einlangens des Vergabevorschlages die gegenständliche Tagesordnung dieser Gemeinderatssitzung bereits ausgeschrieben war und die Arbeiten im Mai durchgeführt werden sollen, ersuche ich diesen Dringlichkeitsantrag noch am Schluss dieser Tagesordnung in Beratung zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Dringlichkeitsantrag wird noch am Ende der Tagesordnung in Beratung genommen. 752 Tagesordnung: 1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses Vorlage: AV/525/2015 2. Rechnungsabschluss 2014 Vorlage: AV/526/2015 3. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG; Rechnungsabschluss und Jahresbericht Vorlage: AV/555/2015 4. Gruber Franz, Waldstraße 28; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 26.1.2015 betreffend Vorschreibung der Gemeindeabgaben - vertraulich Vorlage: AV/540/2015 5. Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord Vorlage: AV/553/2015 6. Verordnung über die Umlegung und Widmung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord Vorlage: AV/554/2015 7. Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11; Umwidmung - Einleitungsbeschluss Vorlage: AV/547/2015 8. Finanzierungsplan Krabbelstube Vorlage: AV/539/2015 9. Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland; Einleitungsbeschluss Vorlage: AV/527/2015 10 . Auftrag für Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF 01 Vorlage: AV/529/2015 11 . Auftragsvergabe Straßenbauprogramm 2015 Vorlage: AV/541/2015 12 . Ankauf von landwirtschaftlichen Grundflächen durch die Z-Gemeinschaft für die Errichtung eines Erdwalles entlang der geplanten Umfahrungsstraße Munderfing sowie Ökoanlagen im Zuge der Grundzusammenlegung; Vorfinanzierung durch die Gemeinde Vorlage: AV/534/2015 753 13 . Resolution gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Vorlage: AV/548/2015 14 . Neue Satzungen für den Wegeerhaltungsverband-Alpenvorland Vorlage: AV/552/2015 15 . Wirtschaftspark - aktueller Stand Vorlage: AV/549/2015 16 . Antrag der SPÖ-Fraktion gem. § 46 (2) der OÖ Gemeindeordnung zur Aufnahme in die gegenständliche Tagesordnung; Resolution der Gemeinde Munderfing betreffend ein Modell "5x5" für leistbares Wohnen für junge Menschen Vorlage: AV/551/2015 17 . Dringlichkeitsantrag; Kamerabefahrung Ortskanalisation 18 . Allfälliges 1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses Vorlage: AV/525/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Munderfing hat am 9. Februar 2015 und am 9. März 2015 eine Ausschusssitzung abgehalten. Der Vorsitzende ersucht die Obmann-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses über die Sitzungen zu berichten. Obmann-Stellvertreterin Katharina Fröhlich bringt dem Gemeinderat die Protokolle vollinhaltlich zur Kenntnis. Zusammengefasster Beschluss: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Protokolle des Prüfungsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die Protokolle des Prüfungsausschusses wurden wie vorliegend zur Kenntnis genommen. 754 2. Rechnungsabschluss 2014 Vorlage: AV/526/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: RECHNUNGSABSCHLUSS 2014 ORDENTL: HAUSHALT Einnahmen Ausgaben 5.733.616,91 € 5.088.173,81 € Sollüberschuss 645.443,10 € Sollüberschuss aus dem Vorjahr 468.651,95 € Mehreinnahmen von € 319.537,92 bei der Kommunalsteuer NVA € 918.100,00 RA € 1.237.637,92 Ausgabeneinsparungen gegenüber zum Nachtragsvoranschlag: Amtsaustattung Entgelt f. sonst.Leistugnen Gemeinde Rücklagen Infrastrukturbeitrag Betriebsförderung Streusalz Instandhaltung Weberhaus Verlust KG 3.067,04 6.351,85 5.197,01 10.000,00 11.000,00 29.876,09 35.000,00 Mehrausgaben gegenüber zum Nachtragsvoranschlag: Zukunftsorte Pensionsbeitrag KIGA Defizit Betriebsausstattung Krabbelstube Müllentsorgung Verwaltungsaufwand Bauland Gemeindestraßen 15.767,53 6.170,31 45.016,76 3.684,07 9.659,21 6.028,52 52.035,50 Kostenaufstellung: Text Volksschule Hauptschule Berufsschule Sonderschule Ausgaben in EUR 89.428.34 263.147,42 13.068,50 14.652,97 Einnahmen in EUR 8.078,88 118.612,84 755 Polyt. Lehrgang Musikschule Schülerausspeisung Kindergarten Bildungszentrum (Bücherei) Bildungszentrum (Seminar) Bildungszentrum (Kino) Ortsbildpflege Transferzahlung an Verkehrsverbund Solarförderung Müllbeseitigung Sauna Wasserversorgung Abwasserbeseitigung darin enthalten 175.180,90 EUR für Kosten Kläranlage (RHV) Instandhaltung Straßenbeleuchtung Nahwärme Hauptschule Gas Kosten Gemeinde Gas-Kosten, Musikschule/Feuerwehr Stromkosten Krankenanstaltenbeitrag Sozialhilfeverbandsumlage Tierkörperverwertungsbeitrag Rettung Zuschuss Rotes Kreuz Landesumlage Grundsteuer A Grundsteuer B Kommunalsteuer Sonst. Abgaben (Verw.Abg., Erhaltungsbeitrag, Tourismus-u.Hundeabgabe, Lustbarkeitsabg.,…) Ertragsanteile Bund RÜCKLAGEN Wasserversorgung Wasservers. Anschl,Gebühren (zweckgebunden) Infrastrukturbeitrag Müllbeseitigung (zweckgebunden) Ortskanal Rücklage Ortskanal-Anschl.Geb. (zweckgebunden) Wohnhaus Waldstr. Rücklage Waldverkauf Summe GESAMTSCHULDEN Stand Jahresende Darlehen (Kanal u. Wasservers.) Darlehen – Weberhaus 19.133,53 18.725,60 52.363,12 186.963,60 91.570,79 23.745,27 3.093,65 20.734,31 8.487,64 250,00 173.482,84 5.578,82 133.409,67 456.165,60 1.750,00 33.817,69 23.108.05 65.549,00 22.469,15 1.892,96 190.454,81 4.529,11 180.238,56 496.672,18 5.930,78 23.509,67 4.381,93 5.345,62 36.803,65 546.816,00 683.592,00 12.550,38 21.310,12 172.304,97 18.327,72 170.596,06 1,237.637,92 33.530,94 2,160.784,35 106.623,90 € 140.659,35 € 324.705,37 € 64.467,62 € 38.257,63 € 282.452,62 € 7.907,00 € 20.749,47 € 985.822,96 € 3.575.104,34 € 3.360.177,60 € 214.926,74 € 756 VERMÖGEN 5.853.775,56 € Vermögenstand AUSSERORDENTL. HAUSHALT: 1.147.901,01 € 1.147.901,01 € 0,00 € Einnahmen Ausgaben Soll-Überschuss Bei den Ausgaben handelt es sich um Investitionskosten und Abwicklung von Sollabgänge bzw. Soll-Überschüssen aus Vorjahren bzw. für die notwendige Ausfinanzierung und Zwischenfinanzierung verschiedener Vorhaben. Vorhaben Gemeindekooperationen Ausgaben Projekt Summe Einnahmen 14.000,00 LZ 0,00 Summe 14.000,00 0,00 Schülernachmittagsbetreuung Ausgaben Errichtung Summe Einnahmen 107.737,65 Zw.Fin.WVA 107.737,65 107.737,65 107.737,65 Einnahmen 42.932,67 Zw.Fin.WVA 42.932,67 42.932,67 42.932,67 Einnahmen 2.500,00 Zw.Fin.WVA 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Krabbelstube Ausgaben Errichtung Summe Asphaltbahn Ausgaben Sollabgang Summe 757 Sportkabinen Ausgaben Errichtung Robot FC OH Beitrag Summe Einnahmen 113.199,45 Zw.Fin.WVA 16.680,51 Robot FC 135.441,78 113.199,45 16.680,51 5.561,82 135.441,78 Gemeindestraßen Straßensanierungsprogramm Ausgaben Straßensan.2014 Summe Einnahmen 152.695,12 Landeszusch. Zuführung OH Bedarfszuweisung Interessentenbeitrag 152.695,12 Summe 30.000,00 67.869,08 20.000,00 34.826,04 152.695,12 Gewerbestraße II Gewerbegebiet Nord Ausgaben Errichtung Summe Einnahmen 201.446,17 OH Beitrag 201.446.17 201.446.17 201.446,17 Radweg Höllersberg Ausgaben Errichtung Summe Einnahmen 12.000,00 Zw.Fin. WVA 12.000,00 Summe 12.000,00 12.000,00 Einnahmen 35.660,00 Zw.Fin. WVA Erlös auf Verkauf OH Beitrag 35.660,00 Summe 17.830,00 2.500,00 15.330,00 35.660,00 Einnahmen 95.848,61 OH Beitrag Zw.Fin. WVA 95.848,61 Summe 70.848,61 25.000,00 95.848,61 Iseki Kleintraktor Ausgaben Ankauf Summe LED Beleuchtung Ausgaben Errichtung Summe 758 Hochbehälter Ausgaben Planung Summe Einnahmen 1.449,00 Zw.Fin. WVA 1.449,00 Summe 1.449,00 1.449,00 Ausgaben BA 06 Endabrechnung Einnahmen 2.275,30 Betrag OH 2.275,30 Summe 2.275,30 2.275,30 Wasserversorgung BA 06 Ortskanal BA05 (Katztal, Pfaffing, Bradirn, Höllersberg, Althöllersberg) Ausgaben Zuführung Rücklage Summe Einnahmen 14.600,00 Investitionsdarl.Land 14.600,00 Summe 14.600,00 14.600,00 Zusammengefasster Beschluss: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2014 wie vorliegend zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Rechnungsabschluss 2014 wird wie vorliegend beschlossen. 3. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG; Rechnungsabschluss und Jahresbericht Vorlage: AV/555/2015 Sachverhalt: KG - JAHRESBERICHT 2014 (RA) des Vorstandes des VFI der Gemeinde Munderfing & Co KG ORDENTL: HAUSHALT € € Einnahmen Ausgaben 193.467,34 193.467,34 € 118.740,57 =========== Der Verlust von € 118.740,57 wurde unter Beteiligung (Kapitalevidenz) im AOH übernommen und im Jahre 2014 von der Gemeinde abgedeckt. Davon Verlust 759 Kostenaufstellung: Text Sonstige Kosten FF Achenlohe VS Munderfing HS Munderfing Geldverkehr/Spesen Verlustabdeckung Ausgaben in EUR 1.308,87 6.369,10 49.601,08 135.944,97 243,32 Einnahmen in EUR 4.229,94 23.535,68 46.935,05 26,10 118.740,57 AUSSERORDENTL. HAUSHALT: Einnahmen Ausgaben Soll-Abgang € 483.572,84 € 487.957,49 € 4.384,65 ============== Zusammengefasster Beschluss: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Rechnungsabschluss und Jahresbericht des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG wie vorliegend zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Rechnungsabschluss und Jahresbericht des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG wird wie vorliegend beschlossen. 4. Gruber Franz, Waldstraße 28; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 26.1.2015 betreffend Vorschreibung der Gemeindeabgaben - VERTRAULICH Vorlage: AV/540/2015 5. Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord Vorlage: AV/553/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Durch die Neufestlegung der Gebietsverhältnisse der Firma WP Performance Systems, Friedrich Bramsteidl und Dipl. Ing. Werner und Karoline Franzmaier sowie Dr. Uta Kriewanek-Franzmaier im Gewerbegebiet Nord, wird die Parzelle 1241/3, KG 40119 Munderfing nicht mehr benötigt und soll daher als öffentliches Gut aufgelassen werden. Der Vorsitzende verweist auf die Planunterlagen – Vermessungsurkunde von Geometer Brunner, Braunau und bringt den Verordnungsentwurf dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis. 760 Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat der Auflassung des öffentlichen Gutes die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest: 22 JA Stimmen 3 Stimmenenthaltungen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Hansel) Die Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord wird wie vorliegend beschlossen. 6. Verordnung über die Umlegung und Widmung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord Vorlage: AV/554/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Vorsitzende verweist auf Punkt 4 dieser Tagesordnung, in welcher die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1241/3 beschlossen wurde. Dieses Straßenstück wurde im selben Grundstücksausmaß an die nördliche Grundstücksgrenze der neuen Parzelle der Familie Franzmaier verlegt. Dieser Straßenabschnitt ist zur Erreichung der Restgrundstücke erforderlich. 761 Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Parzelle 2202, KG 40119 Munderfing für den gemeingebrauch zu widmen. Gleichzeitig soll diese Straße in die Straßengattung Gemeindestraße eingereiht werden. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest: 22 JA Stimmen 3 Stimmenenthaltungen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Hansel) Die Parzelle 2202, KG 40119 Munderfing wird für den gemeingebrauch gewidmet. Gleichzeitig wird diese Straße in die Straßengattung Gemeindestraße eingereiht. 7. Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11; Umwidmung - Einleitungsbeschluss Vorlage: AV/547/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Familie Neuhauser plant die ehemalige Schmiede abzutragen und auf diesem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten. Dazu ist beabsichtigt vom Nachbargrundstück der Familie Franz und Brigitte Feldbacher zur Abrundung ihres Grundstückes einen Grundstreifen anzukaufen. Familie Neuhauser stellt nun den Antrag, diesen Grundstreifen von Grünland in Dorfgebiet umzuwidmen. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat, der Einleitung des Umwidmungsverfahrens die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Einleitung des Umwidmungsverfahrens laut Antrag von Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11, wird die Zustimmung erteilt. 8. Finanzierungsplan Krabbelstube Vorlage: AV/539/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2013 wurde der vom Land genehmigte Finanzierungsplan der Gemeindekrabbelstube mit einer geschätzten Errichtungssumme von 63.700,00 beschlossen. Auf- 762 grund der tatsächlich abgerechneten Errichtungskosten in Höhe von 43.043,00 EUR wurde die Fördersumme des Landes angepasst. Der neue Finanzierungsplan des Landes ist nun zu beschließen: Bezeichnung der Finanzierungsmittel Anteilsbetrag o.H. BM für Familie und Jugend Summe in Euro 2015 14.343 28.700 43.043 Gesamt in Euro 14.343 28.700 43.043 Zusammengefasster Beschluss: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Finanzierungsplan für die Krabbelstube wie vorliegend zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Finanzierungsplan für die Krabbelstube wird wie vorliegend beschlossen. 9. Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland; Einleitungsbeschluss Vorlage: AV/527/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Gegen die Rodungsbewilligung für die sechste Windkraftanlage des Windparkes Munderfing wurde von Fr. Ettl-Miglbauer Berufung eingebracht. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurde von der Richterin des OÖ Landesverwaltungsgerichtes festgestellt, dass nicht die Bezirkshauptmannschaft Braunau als Bewilligungsbehörde für die Rodungsbewilligung zuständig ist, sondern die OÖ Landesregierung und somit ein Formalfehler vorliegt. Auf Grund dieser Tatsache wurde von der Windpark Munderfing GmbH der Antrag um Rodungsbewilligung für die sechste Windkraftanlage zurückgezogen. Auf Grund der sinkenden Fördertarife für die Einspeisung von Windstrom von 9,5 Cent auf derzeit 9,26 Cent soll eine größere Windkraftanlage der Type V 126 errichtet werden. Dazu ist eine größere Rotorkreisfläche erforderlich. Der Vorsitzende bringt dazu die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger dem Gemeinderat zur Kenntnis: Antrag : Im Jahr 2012 wurde mit der Flächenwidmungsplanänderung 4.15 auf den Grundstücken Nr.110/40 KG 40101 bzw. Grdstk.Nr.550/47 KG 40119 die erste Grundlage für den Windpark Munderfing geschaffen. Es wurden im Jahr 2012 6 Windkraftanlagen innerhalb einer Vorrangzone gem. Windkraft-Masterplan genehmigt. Der aktuelle Änderungantrag 5.3 für den Flächenwidmungsplan und 2.2 für das ÖEK sieht die Abänderung eines dieser 6 Standorte vor. Die noch nicht errichtete WKA muf01 soll in der Lage geringfügig verschoben werden, der Rotordurchmesser soll erhöht werden. Antragsteller ist die Windpark Munderfing GmbH Dorfplatz 1, 5222 Munderfing. 763 Befund: Der Windpark Munderfing wurde nach mehrjähriger Projektphase im Jahr 2014 realisiert und in Betrieb genommen. Vom dem 6 genehmigten Windrädern wurden 5 gebaut, die WKA mit der Bezeichnung muf 01 soll nun in einer weiteren Bauphase errichtet werden. Die technischen Möglichkeiten der Windenergienutzung entwickeln sich ständig weiter, und so hat die Windpark Munderfing Gmbh einen Antrag gestellt um ein größeres Windrad in dem Windpark errichten zu können. Im Detail soll der Mittelpunkt des Standort des muf 01 um ca. 112 m in Richtung Nordwesten verschoben. Der von der Raumordnung genehmigte Durchmesser soll von 114m auf 150m erhöht werden. Die nächstgelegenen Baulandwidmungen weisen einen Abstand von ca. 2.800m auf. Auszugsweise wird die Beurteilung aus dem Jahr 2012 zitiert um eine kurze Gesamtbeschreibung des Windparks zu vermitteln. „Die beantragten Flächen befinden sich im Osten des Gemeindegebietes von Munderfing im Kobernaußer Wald. Erreicht werden die Standorte über die Forststraßen Katzatal und den Friedburger Steig. Die beantragten 6 Standorte erstrecken sich auf einer ca.1,5km langen Linie, die in nordöstlicher Richtung verläuft, und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindegrenze von Friedbug Lengau liegt. Der Abstand der einzelnen Windräder beträgt jeweils ca. 350m.“ 764 Zusammenfassung: Eine Flächenwidmungsplanänderung ist lt. ROG §36 Abs.2 Z1 möglich wenn „insbesondere Interessen einer ökologischen Energieerzeugung dafür sprechen“. Die Einteilung der Windenergienutzung in die Kategorie ökologische Energieerzeugung ist eindeutig, und es entspricht daher der Änderungsantrag in diesem Punkt dem ROG in besonderem Maße. Die Nutzung von Windenergie stellt eine weitgehend CO2 neutrale Form der Energieerzeugung dar, und leistet dadurch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Aus Sicht des Stellungnahmeverfassers ist dadurch ein allgemeines Interesse zugrunde zu legen. 765 Es sind im Windpark Munderfing 6 WKA Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 114m genehmigt. Seit 2014 sind 5 dieser Anlagen errichtet und in Betrieb, der Antragsteller will nun die 6. Anlage errichten. Die technische Entwicklung ermöglicht mittlerweile größere und effizientere Anlagen welche vor allem durch einen größeren Rotordurchmesser als ältere Anlagen haben. Der Antragsteller beantragt deshalb für die Anlage muf1 einen WKA Standort mit einem Durchmesser von 150m und eine Verschiebung des Mittelpunktes der Anlage um 112 m Richtung Nordwesten gegenüber der genehmigten Widmung. Der neue Standpunkt liegt weiterhin zur Gänze in der Vorrangzone gem. Windkraft-Masterplan „Kobernaußerwald West“. Auch das ÖEK soll entsprechend dem neuen Standort angepasst werden. Der Windpark wurde, wie bereits erwänt, von Seiten der Raumordnung bereits im Jahr 2012 mit 6 WKA Anlagen genehmigt. Durch die relativ geringfügige Veränderung von Standort und Größe des bisher noch nicht realisierten 6. Windrades (muf 01) sind daher keine negativen Auswirkungen auf Umgebung und Umwelt zu erwarten. Aus Gesamtsicht der vorangestellten Detailbetrachtungen wird die beantragte Änderung Nr.3 des Flächenwidmungsplanes Nr.5 samt Änderung Nr.2. des ÖEK Nr.2 der Gemeinde Munderfing aus raumplanerischer Sicht positiv beurteilt. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat dem Einleitungsverfahren die Zustimmung zu erteilen. 766 Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Dem Einleitungsverfahren für die Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland wird die Zustimmung erteilt. 10. Auftrag für Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF 01 Vorlage: AV/529/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Die Windenergieanlage MUF-01 wurde materienrechtlich bei den Behörden bereits eingereicht (WEA-Typ Vestas V 112), jedoch wurde das Projekt bei der Behörde zurückgezogen. Nunmehr soll das Windparkprojekt an einem neuen Standort mit einer neuen Anlagentype (Vestas V 126) bewilligt werden. Die Energiewerkstatt Consulting GmbH soll nun im Auftrag der Windpark Munderfing GmbH mit der Projekterstellung für die Einreichung bei der Behörde beauftragt werden. In Absprache mit der Behörde des Landes OÖ, soll der Auftragnehmer die Unterlagen zusammenstellen bzw. die bereits vorhandenen Dokumente anpassen und nach Abgabe mit der Behörde und dem Amtssachverständigen das Einvernehmen suchen, um eventuelle Ergänzungen zu vermeiden. Der tatsächliche Leistungsumfang ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar und im Wesentlichen von den Forderungen der Behörden abhängig. Ziel muss es sein, mit geringstem Aufwand, schnellstmöglich einen positiven Bescheid zu erreichen. Auf Grund der Novellierung des Naturschutzgesetzes am 1. Juli 2014 ist nunmehr auch eine Naturschutzrechtliche Bewilligung der Anlage notwendig. Zusätzlicher Erhebungsumfang auf Grund von Behördenforderungen, der Avifauna und der Fledermäuse im Standort ist zum Zeitpunkt der Anbotslegung noch nicht abschätzbar. Die Windenergieanlage MUF 01 wird über ein 30 kv Erdkabelsystem (mit Datenleitung etc.) mit der Windenergieanlage MUF 04 des errichteten Windparkes Munderfing verbunden. Die Anbindung an das Verteilernetz der Energie AG erfolgt über die bestehende Netzableitung. Die Zuwegung erfolgt über die ausgebaute Trasse. Abschnittsweise wird ein Weg zur Windenergieanlage MUF 01 neu errichtet. Mit Schreiben vom 17.03.2015 hat nun die Energiewerkstatt Consulting GmbH ein schriftliches Angebot für eine Projekterstellung für die Windkraftanlage MUF 01 sowie Durchführung des Genehmigungsverfahrens vorgelegt. Das Angebot umfasst folgende Leistungspositionen: 1. Projektmanagement 2. Antrag auf „Feststellung der Notwendigkeit der Durchführung keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“ 3. Erstellung von Unterlagen für das Umwidmungsverfahren 767 4. 5. 6. 7. 8. 9. Planungskoordination Revision Prüfbericht Schall Revision Prüfbericht Schattenwurf Ermittlung und Bewertung der Standortklassifizierung Gutachten zum Themenbereich Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft Ausarbeitung und Zusammenstellung der Einreichunterlagen für ein elektrizitätsrechliches Bewilligungsverfahren. 10. Ausarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für ein naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren 11. Ausarbeitung der Einreichunterlagen für ein rodungsrechtliches Bewilligungsverfahren 12. Ausarbeitung und Zusammenstellung für die Luftfahrtbehördliche Ausnahmebewilligung 13. Ausarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Luftfahrtbehördliche Bewilligung gem. § 94 LFG 1957 14. Ausnahmegenehmigung nach § 11 ETG 15. Elektrizitäts-, Naturschutz-, Rodungs- und Luftfahrtrechtliches Genehmigungsverfahren o Vervielfältigungskosten und Fahrtspesen sind Pauschal enthalten. Gesamtkosten: Summe Planung Zuzüglich 20 % MwSt. Gesamtstumme 58.500,- Euro 11.700,- Euro 70.200,- Euro Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber einen 3 % Stammkundenrabatt. Prämienzahlung: Zusätzlich zu den angeführten Planungskosten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Erfolgsprämie von 4.000,- Euro pro bewilligter Windenergieanlage. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht dem Angebot der Energiewerkstatt Munderfing Consulting GmbH die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Dem Angebot der Energiewerkstatt Consulting GmbH für die Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF01 in Höhe von 70.200,- Euro wird die Zustimmung erteilt. 768 11. Auftragsvergabe Straßenbauprogramm 2015 Vorlage: AV/541/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Für das Straßenbauprogramm 2015 wurde vom Büro Egger eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. An der Ausschreibung nahmen fünf Bieter teil. Die Anboteröffnung am 2.März 2015 brachte folgendes Ergebnis: Firma Erdbau GesmbH, Kirchberg b.M. Firma Strabag AG, Linz Firma Teerag-Asdag AG, Linz Firma Felbermayr, Wels Firma Swietelsky, Taufkirchen brutto 260.441,22 Euro brutto 270.192,40 Euro brutto 273.412,02 Euro brutto 279.349,52 Euro brutto 283.136,08 Euro Laut rechnerischer und formaler Prüfung durch das Büro Egger mussten keine Angebote ausgeschieden werden. Auf Grund des Ergebnis des Überprüfungsverfahrens wird vom Büro Egger vorgeschlagen, den Auftrag für die Straßensanierungsarbeiten 2015 an die Firma Erdbau GesmbH zum Festpreis von brutto 260.441,22 Euro zu vergeben. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Auftrag an die Fa. Erdbau GesmbH zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Auftrag für das Straßenbauprogramm 2015 wird an die bestbietende Firma Erdbau GmbH mit einer Auftragssumme von 260.441,22 Euro vergeben. 12. Ankauf von landwirtschaftlichen Grundflächen durch die Z-Gemeinschaft für die Errichtung eines Erdwalles entlang der geplanten Umfahrungsstraße Munderfing sowie Ökoanlagen im Zuge der Grundzusammenlegung; Vorfinanzierung durch die Gemeinde Vorlage: AV/534/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Vereinbarung zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing und der Gemeinde Munderfing 769 Die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Gemeinde Munderfing Grundflächen zur planmäßigen Bereitstellung von ökologischer Agrarinfrastruktur als Begleitmaßnahme im Zusammenlegungsverfahren Munderfing anzukaufen. Dabei sollen folgende Grundflächen unter der Bedingung angekauft werden, dass eine Förderung aus kofinanzierten EUMitteln im Ausmaß von 90 % gewährt wird: Kaufgegenstand sind die Besitzkomplexe laut rechtskräftigem Besitzstandsausweis und Bewertungsplan der Agrarbehörde Oberösterreich abzüglich etwaiger vom Land Oberösterreich und der Gemeinde Munderfing für das Baulos „Umfahrung Mattighofen-Munderfing, Abschnitt 1“ an der Landesstraße B 147 Braunauer Straße eingelöster Grundflächen. Besitzkomplex q01 Rest ........................................ 8094 m² Besitzkomplex u02 ................................................ 1638 m² Besitzkomplex u04 ................................................ 5576 m² Besitzkomplex bl01 ............................................... 4262 m² Besitzkomplex bm01 Rest .................................... 5246 m² Summe ................................................................ 24816 m² Der Kaufpreis beträgt 7,10 Euro je m², somit insgesamt 176.193,60 Euro. Die Gemeinde Munderfing erklärt sich bereit, diesen Grundkauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing vorzufinanzieren. Sie stellt der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing den oben angeführten Gesamtbetrag binnen vier Wochen nach Bekanntgabe des erfolgten Abschlusses der Kaufvereinbarungen, frühestens jedoch eine Woche vor dem in der Kaufvereinbarung festgelegten Zahlungsziel, zur Verfügung. Die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing verpflichtet sich im Gegenzug, die erhaltenen Fördermittel für diesen Grundankauf umgehend nach Gutschrift auf ihr Konto der Gemeinde Munderfing zurück zu erstatten. Laut Vereinbarung zwischen Gemeinde Munderfing und Land Oberösterreich gemäß Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing vom 17.03.2014, TOP 19, werden die durch öffentliche Förderungen nicht gedeckten Kosten für den Grunderwerb (10 %), jedoch bis max. 1,5 ha, von Gemeinde Munderfing und Land Oberösterreich zu gleichen Teilen getragen. Die Gemeinde Munderfing erklärt sich bereit, die restlichen durch öffentliche Förderungen nicht gedeckten Kosten für den beschriebenen Grunderwerb zu tragen. Die Annahme dieser Vereinbarung wurde vom Ausschuss der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing in seiner Sitzung am 24.03.2015 und vom Gemeinderat der Gemeinde Munderfing in seiner Sitzung am 30.03.2015 beschlossen. Für die Gemeinde Munderfing Für die Zusammenlegungsgemeinschaft Martin Voggenberger (Bürgermeister) Reinhard Paischer (Obmann der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing) 770 WEITERE WORTMELDUNGEN: GV Nobis: Ich sehe keine Begründung warum hier der Steuerzahler die Vorfinanzierung machen soll! Das verstehe ich nicht und kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt auch noch keine bewilligten Bescheide für die Straße. Sehe hier keine Veranlassung der Gemeinde, hier in Vorleistung zu gehen. Ich würde sagen wir nehmen diesen Punkt von der Tagesordnung und warten bis es konkretere Sachen gibt und die Bewilligung vorliegt. GR Graf: Ich sehe das nicht so, weil das für die Z-Gemeinschaft ist, auch wenn es in Anlehnung an die Umfahrung ist. Die Gemeinde hat auch bereits früher hierfür schon eine Vorleistung in Form von Grundankauf erbracht, das ist also kein neues Vorgehen. Vize-Bgm. Kobler: Die Begründung warum die Gemeinde die Vorfinanzierung macht ist weil die Z-Gemeinschaft kein Geld hat. Sobald die Z-Gemeinschaft die Förderung in Höhe von 90 % bekommen hat, refundiert diese das Geld wieder an die Gemeinde. GV Schwab: Von welcher Zeitspanne reden wir hier? Vize-Bgm. Kobler: Einen genauen Zeitraum kann ich derzeit nicht nennen. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat der Vereinbarung zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing und der Gemeinde Munderfing betreffend die Vorfinanzierung für den Grundankauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest: 21 JA Stimmen 4 NEIN Stimmen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Feldbacher, GR Hansel) Die Vereinbarung zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing und der Gemeinde Munderfing betreffend die Vorfinanzierung für den Grundankauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft wird wie vorliegend beschlossen. 13. Resolution gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Vorlage: AV/548/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat einen Entwurf für eine Resolution gegenüber dem TTIP und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw. Kanada vollinhaltlich zur Kenntnis: Resolution TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde Die Gemeinde Munderfing erklärt sich zur "TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde". 771 Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden: • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten • Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt • Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament • die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen • die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen Begründung: Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETAund TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und –schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben. Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter. Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können. Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der "Inländerbehandlung") macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich. Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur beschränkt zugänglich sind 772 und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt. Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden. Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben. Munderfing am 30.03.2015 Für die Gemeinde ………………………………. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Resolution gegenüber dem TTIP und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw. Kanada wie vorliegend zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die Resolution gegenüber dem TTIP und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw. Kanada wird wie vorliegend beschlossen. 14. Neue Satzungen für den Wegeerhaltungsverband-Alpenvorland Vorlage: AV/552/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Die Gemeinde Munderfing ist Mitglied beim Wegeerhaltungsverband Alpenvorland. Der Wegeerhaltungsverband hat die Aufgabe, die Erhaltung des staubfreien ländlichen Wegenetzes außerhalb des verbauten Gebietes sicherzustellen. Das ländliche Wegenetz außerhalb des verbauten Gebietes in diesem Sinne umfasst Güterwege nach dem OÖ Straßengesetz sowie Radfahrwege, die von der 773 Unterabteilung Güterwege des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet wurden bzw. die der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und für deren Erhaltung ausschließlich die jeweilige Ortsgemeinde zuständig ist. Die Vollversammlung des Wegeerhaltungsverband hat die Verlegung der Geschäftsstelle in die Straßenmeisterei Mondsee beschlossen. Für die Verlegung der Geschäftsstelle des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland von Frankenmarkt in die Straßenmeisterei Mondsee ist Voraussetzung, dass die Standortgemeinde der Geschäftsstelle Mitglied im Gemeindeverband ist. Seitens der Markgemeinde Mondsee wurde der Beitritt in den Wegeerhaltungsverband Alpenvorland beschlossen. Diese Neuaufnahme der Marktgemeinde Mondsee in den Wegeerhaltungsverband bedingt eine Statutenänderung. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat die neuen Statuten vollinhaltlich zur Kenntnis und ersucht um Zustimmung. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die neuen Statuten des Wegeerhaltungsverband Alpenvorland werden wie vorliegend beschlossen. 15. Wirtschaftspark - aktueller Stand Vorlage: AV/549/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Vorsitzende verweist auf die Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2014 in welcher eine Willensbekundung zum Beitritt zum Wirtschaftspark Innviertel beschlossen wurde. Inzwischen wurde von der Bezirkshauptmannschaft Braunau mitgeteilt, dass 37 von 46 Bezirksgemeinden ihre Teilnahme am Wirtschaftspark Innviertel beschlossen haben. Die Gemeinde Mauerkirchen entscheidet am Donnerstag den 19. März ob sie dem Wirtschaftspark beitreten werden. Im Wege der Bezirkshauptmannschaft wird nach Vorliegen der Auszüge aus den Verhandlungsschriften Anträge an die Direktion für Inneres und Kommunales beim Land OÖ gerichtet, mit denen die Verordnung des Bezirks-Gemeindeverbandes entsprechend den Statuten durch die OÖ Landesregierung ersucht wird. Über Antrage der Gemeinde wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass nun bis spätestens Ende März eine definitive Entscheidung getroffen werden muss, ob die Gemeinde Munderfing nun am Wirtschaftspark Innviertel teilnimmt oder nicht. 774 WEITERE WORTMELDUNGEN: GR Graf: Ich war letztes Mal schon dagegen und bin auch dieses Mal dagegen. Das mit den 2 ha, welche eingebracht werden müssen, ist sehr schwammig formuliert und über den Ausstieg steht auch nichts drin. GV Nobis: Wir haben uns damit in der Fraktion auch auseinandergesetzt und wir sind der Meinung, dass für Munderfing keine Veranlassung besteht, hier mitzumachen. Es ist sehr wirtschaftslastig von der Industriellenvereinigung und für Großkonzerne ausgerichtet. Meiner Meinung ist das nicht der richtige Zugang. Es ist auch nicht sehr transparent was hier passiert und es wurde auch nicht wirklich erklärt. Meiner Meinung nach wäre ein Wissenspark wichtiger – für die Bildung und Ausbildung in unserer Region um Fachkräfte zu bekommen. GV Loidl: Meine erste Intuition war auch, dass wir das nicht brauchen. Aber für den ökologischen Aspekt ist es wichtig die Zersiedelung der Betriebe zu verhindern - wie das ja auch bereits im Wohnbaubereich stattfindet. Ich finde es gut, wenn das koordiniert wird und die Betriebsansiedelungen konzentriert werden. GV Nobis: Das ist mittels Raumordnung bereits jetzt möglich. GR Fröhlich: Das ist ein Wunschgedanke das Betriebe konzentriert werden und die Infrastruktur hierzu angepasst. Aber genau das Gegenteil ist in den Statuten verankert, da jede Gemeinde verpflichtet wird 2 ha Gewerbegebiet zur Verfügung zu stellen. Bgm. Voggenberger: Das steht so nicht drin! Es gibt viele Flächen die bereits gewidmet sind und diese sollen gemeinsam über den Wirtschaftspark vermarktet werden und nicht das neue Flächen gewidmet werden müssen. Gemeinden können Flächen über 2 ha in den Wirtschaftspark einbringen. AL Moser: In dem Wirtschaftspark schließen sich 38 Gemeinden zusammen um gemeinsam in eine Richtung zu denken. GV Schwab: Gerade diesem Wildwuchs kann ein Wirtschaftspark mit der professionellen Betreuung durch TMG vorbeugen. Die Widmung obliegt letztlich der Gemeinde, ebenso ob letztendlich gebaut wird oder nicht. Insgesamt glaube ich, dass dann mehr Koordination und Professionalität da ist. Bis jetzt haben immer nur die Gemeinden profitiert, welche einen Gewerbegrund zur Verfügung hatten. Das gibt auch kleineren Gemeinden die Möglichkeit, durch ihren Anteil am Wirtschaftspark zu profitieren. Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch die Gemeinde Munderfing am geplanten Wirtschaftspark Innviertel teilnehmen soll. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest: 20 JA Stimmen 5 NEIN Stimmen (GR Graf, GV Nobis, GR Fröhlich, GR Feldbacher, GR Hansel) Die Gemeinde Munderfing nimmt am geplanten Wirtschaftspark Innviertel teil. 775 16. Antrag der SPÖ-Fraktion gem. § 46 (2) der OÖ Gemeindeordnung zur Aufnahme in die gegenständliche Tagesordnung; Resolution der Gemeinde Munderfing betreffend ein Modell "5x5" für leistbares Wohnen für junge Menschen Vorlage: AV/551/2015 Sachverhalt: Der Vorsitzende berichtet, dass von der SPÖ Fraktion der Antrag auf Beschluss einer Resolution der Gemeinde Munderfing betreffend ein Modell „5x5“ für leistbares Wohnen für junge Menschen eingebracht wurde. Resolution Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing fordert die OÖ. Landesregierung sowie den OÖ. Landtag auf, gemeinsam mit den Gemeinden ein Modell „5 x 5“ zu entwickeln, das jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren einmalig die Möglichkeit bietet, für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren eine Wohnung mit einer fixen Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (kalt) zu beziehen. Begründung: Niedrige Einstiegsgehälter, lange Ausbildungszeiten und prekäre Dienstverhältnisse zum Berufseinstieg machen es jungen Menschen schwer, sich eine eigene Wohnung zu ermöglichen. Die Einkommensdaten der Statistik Austria (2012) belegen: Der Durchschnitts-Jahresverdienst von 20-29Jährigen beträgt 13.822 Euro netto. Eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit einer marktüblichen Miete von 8 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten (kalt) kostet 5.760 Euro jährlich – das entspricht mehr als 41 Prozent des kompletten Jahresverdienstes (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld); Heizung und Strom sind dabei noch gar nicht mitgerechnet. Im Vergleich dazu liegt das allgemeine Durchschnittseinkommen mit 20.596 Euro netto im Jahr um 50 Prozent höher als das der 20-29-Jährigen. Es ist daher aufgrund der tatsächlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sachlich begründet, junge Menschen bis 30 Jahren mit leistbarem Wohnraum besonders zu unterstützen. Die Vorteile des Modells „5 x 5 – Junges Wohnen“ liegen auf der Hand: Im Gegensatz zum derzeitigen Modell des Landes Oberösterreich müssen die jungen Personen und Familien nicht nach einer bestimmten Frist aus der Wohnung ausziehen, denn nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann die Wohnung zu Normalmiete weiterbewohnt werden. Am Markt verfügbare Wohnungen können sofort eingesetzt und müssen nicht erst errichtet werden, wobei den Gemeinden ein entscheidender Gestaltungsspielraum durch die Auswahl der Objekte eingeräumt wird. Das Modell besticht zudem durch seine hohe Flexibilität, weil beliebig viele Wohnungen gewidmet und auch wieder zurückgewidmet werden können und nicht ganze (Jugend)Wohnhäuser dafür vorgesehen werden müssen. Die Kommunen erhalten mit dem Modell „5 x 5“ die Möglichkeit, Objekte in den Wohnkategorien A oder B bis maximal 60 m² (plus weitere 10 m² pro zusätzlicher Person) beim Land vorzuschlagen. Gemeinsam wird der konkrete Förderbedarf der jeweiligen Wohnungen ermittelt, um auf die Miete von 5 Euro/m² herunterzukommen. Die Kosten für die Förderung sollen vom Land getragen werden. Das Modell „5 x 5“ sollen nur jene in Anspruch nehmen können, deren Einkommen 1.400 Euro netto nicht übersteigt; bei zwei Personen soll das maximale Haushaltseinkommen bei 1.900 Euro netto liegen (zuzüglich 350 Euro netto für jede weitere Person oder jedes weitere Kind). 776 Selbstverständlich steht bei Inanspruchnahme dieses Modells keine Wohnbeihilfe zu. Sollte die Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall jedoch günstiger kommen, ist diese heranzuziehen („Verschlechterungsverbot“). Natürlich kann das Modell „5 x 5 – Junges Wohnen“ kurzfristig nur in jenen Gemeinden angewendet werden, die über Leerstände verfügen. In vielen Gemeinden gibt es diese vor dem Hintergrund des neuerlichen Höchststands an Wohnungssuchenden in Oberösterreich nicht. Daher muss das Land gleichzeitig auch rasche Maßnahmen zur Anhebung des Neubauvolumens setzen. ………………………………………………………………….. (Unterschrift) Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Resolution wie vorliegend zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die Resolution betreffend ein Modell „5x5“ für leistbares Wohnen für junge Menschen wird wie vorliegend beschlossen. 17. Dringlichkeitsantrag; Kamerabefahrung Ortskanalisation Die Gemeinde Munderfing ist verpflichtet, die Ortskanalisation Munderfing in zehnjährigen Abständen mittels Kamerabefahrung zu überprüfen. Das Ortskanalnetz wurde in mehrere Zonen eingeteilt. Die Zonen 1 und 2 wurden bereits überprüft. Nun wurde für die Zone 3 gemeinsam mit der Gemeinde Palting vom Büro König-Oberlechner eine Ausschreibung durchgeführt. Die fünf eingeladenen Firmen haben je ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro König-Oberlechner liegt nun ein Vergabevorschlag vor, wonach empfohlen wird den Auftrag an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, Hauptstraße 29, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro (Anteil Munderfing) zu vergeben. In dieser Angebotssumme ist ein Preisnachlass von 7 % enthalten. Gemäß Bundesvergabegesetz 2006 § 41 und Schwellenwertverordnung 2012 kann der Auftrag im Rahmen einer Direktvergabe (für Dienstleistungsaufträge weniger als 100.000,- Euro) verteilt werden. Zusammengefasster Beschluss: Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat dem Vergabevorschlag die Zustimmung zu erteilen. 777 Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Auftrag für die Kamerabefahrung für Zone 3 wird an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro vergeben. 18. Allfälliges a) An die Fraktionsobmänner wurde eine Kopie von dem Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen betreffend Verkehrsberuhigung Lindenstraße ausgegeben. Bürgermeister Martin Voggenberger schlägt vor, das Gutachten in den Fraktionen zu besprechen und dann diese Angelegenheit im Straßenausschuss weiter zu behandeln. b) Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass seitens dem BAV Vorstand immer wieder dazu angehalten wird, die Biotonne flächendeckend einzuführen, um noch mehr organische Abfälle aus dem Restmüll zu trennen. Bgm. Voggenberger schlägt vor, die Entsorgungskosten für die Biotonne zu senken. Hierzu soll der Ausschuss für Müll- und Umweltfragen mit der weiteren Bearbeitung beauftragt werden. c) Bgm. Martin Voggenberger bedankt sich für die rege Beteiligung an der Flurreinigungsaktion. Über 100 Personen haben 560 kg Müll gesammelt. d) GV Nobis möchte den aktuellen Stand zum Projekt Bräu wissen. AL Moser berichtet, dass es mit KTM und WP Gespräche gab um deren Wünsche bzw. Bedarf zu erheben. Diese Ergebnisse wurden von Christof Isopp grafisch dargestellt. GR Graf berichtet, dass er Arch. Grömer mit der Grobplanung beauftragt hat, es aber vor Mai noch keine Details dazu geben wird. e) Vizebgm. Kobler informiert über Aktuelles vom Jagdausschuss. Bürgermeister Schriftführer Ohne Erinnerung genehmigt am Bürgermeister ÖVP - Gemeinderat FPÖ - Gemeinderat SPÖ - Gemeinderat MBI - Gemeinderat
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