V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

750
VE R HAN DLU N GS S C HR I FT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing am Montag, den 30.03.2015 im
Sitzungssaal des Gemeindeamtes Munderfing
Beginn:
20:00
Ende:
21:45
Anwesend sind:
Bürgermeister
Voggenberger Martin
Vizebürgermeister
Kobler Josef
Gemeindevorstandsmitglieder
Bramsteidl Friedrich
Loidl Josef
Nobis Friedrich
Schwab Karl
Wiener Johannes, Dr.Jur.
Gemeinderatsmitglieder
Breckner Jutta
Bruckenberger Johanna
Emminger Robert
Feldbacher Gottfried
Fröhlich Katharina
Fuhrmann Michael, Ing.
Graf Johann, Ing.
Hansel Nicole
Krammer Johann
Moser Erwin
Pessentheiner Robert
Probst Astrid
Schauer Eva-Maria
Schmidhuber Gerhard
Stangl Norbert
Gemeinderats-Ersatzmitglieder
Kriechhammer Josef
Moser Richard
Winkler Ferdinand
ÖVP
ÖVP
ÖVP
SPÖ
MBI
SPÖ
ÖVP
SPÖ
ÖVP
SPÖ
MBI
MBI
ÖVP
FPÖ
MBI
ÖVP
ÖVP
ÖVP
ÖVP
ÖVP
SPÖ
ÖVP
ÖVP
ÖVP
SPÖ
Vertretung für Frau Barbara Probst
Vertretung für Herrn Franz Wimmer
Vertretung für Herrn Christopher Maichel
SPÖ
ÖVP
ÖVP
Vertreten durch Winkler Ferdinand
Vertreten durch Kriechhammer Josef
Vertreten durch Moser Richard
Entschuldigt fehlen:
Gemeinderatsmitglieder
Maichel Christopher
Probst Barbara
Wimmer Franz
751
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990
a.)
die Sitzung von ihm einberufen wurde,
b.)
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß § 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung
1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 18.03.2015 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel bekannt gemacht wurde,
c)
die Beschlussfähigkeit gegeben ist,
d)
die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.2014 bis zur heutigen Sitzung
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur
Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen
eingebracht werden können.
Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung:
Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung.
DRINGLICHKEITSANTRAG
An den Gemeinderat der Gemeinde Munderfing gemäß § 57 Abs. 4 und § 46, Abs. 3 der OÖ Gemeindeordnung 1990.
Die Gemeinde Munderfing ist verpflichtet, die Ortskanalisation Munderfing in zehnjährigen Abständen mittels Kamerabefahrung zu überprüfen. Das Ortskanalnetz wurde in mehrere Zonen eingeteilt. Die Zonen 1 und 2 wurden bereits überprüft.
Nun wurde für die Zone 3 gemeinsam mit der Gemeinde Palting vom Büro König-Oberlechner eine
Ausschreibung durchgeführt. Die fünf eingeladenen Firmen haben je ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung der Angebote durch das Büro König-Oberlechner liegt nun ein Vergabevorschlag
vor, wonach empfohlen wird den Auftrag an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik
GmbH, 4760 Raab, Hauptstraße 29, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro (Anteil
Munderfing) zu vergeben. In dieser Angebotssumme ist ein Preisnachlass von 7 % enthalten.
Gemäß Bundesvergabegesetz 2006 § 41 und Schwellenwertverordnung 2012 kann der Auftrag im
Rahmen einer Direktvergabe (für Dienstleistungsaufträge weniger als 100.000,- Euro) verteilt werden.
Da zum Zeitpunkt des Einlangens des Vergabevorschlages die gegenständliche Tagesordnung dieser Gemeinderatssitzung bereits ausgeschrieben war und die Arbeiten im Mai durchgeführt werden
sollen, ersuche ich diesen Dringlichkeitsantrag noch am Schluss dieser Tagesordnung in Beratung
zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Der Dringlichkeitsantrag wird noch am Ende der Tagesordnung in Beratung genommen.
752
Tagesordnung:
1.
Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses
Vorlage: AV/525/2015
2.
Rechnungsabschluss 2014
Vorlage: AV/526/2015
3.
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG; Rechnungsabschluss und Jahresbericht
Vorlage: AV/555/2015
4.
Gruber Franz, Waldstraße 28; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom
26.1.2015 betreffend Vorschreibung der Gemeindeabgaben - vertraulich
Vorlage: AV/540/2015
5.
Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord
Vorlage: AV/553/2015
6.
Verordnung über die Umlegung und Widmung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord
Vorlage: AV/554/2015
7.
Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11; Umwidmung - Einleitungsbeschluss
Vorlage: AV/547/2015
8.
Finanzierungsplan Krabbelstube
Vorlage: AV/539/2015
9.
Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland; Einleitungsbeschluss
Vorlage: AV/527/2015
10 .
Auftrag für Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF 01
Vorlage: AV/529/2015
11 .
Auftragsvergabe Straßenbauprogramm 2015
Vorlage: AV/541/2015
12 .
Ankauf von landwirtschaftlichen Grundflächen durch die Z-Gemeinschaft für die Errichtung eines Erdwalles entlang der geplanten Umfahrungsstraße Munderfing sowie
Ökoanlagen im Zuge der Grundzusammenlegung; Vorfinanzierung durch die Gemeinde
Vorlage: AV/534/2015
753
13 .
Resolution gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP
Vorlage: AV/548/2015
14 .
Neue Satzungen für den Wegeerhaltungsverband-Alpenvorland
Vorlage: AV/552/2015
15 .
Wirtschaftspark - aktueller Stand
Vorlage: AV/549/2015
16 .
Antrag der SPÖ-Fraktion gem. § 46 (2) der OÖ Gemeindeordnung zur Aufnahme in
die gegenständliche Tagesordnung; Resolution der Gemeinde Munderfing betreffend
ein Modell "5x5" für leistbares Wohnen für junge Menschen
Vorlage: AV/551/2015
17 .
Dringlichkeitsantrag; Kamerabefahrung Ortskanalisation
18 .
Allfälliges
1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses
Vorlage: AV/525/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Munderfing hat am 9. Februar 2015 und am 9. März 2015
eine Ausschusssitzung abgehalten.
Der Vorsitzende ersucht die Obmann-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses über die Sitzungen
zu berichten.
Obmann-Stellvertreterin Katharina Fröhlich bringt dem Gemeinderat die Protokolle vollinhaltlich
zur Kenntnis.
Zusammengefasster Beschluss:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Protokolle des Prüfungsausschusses zur Kenntnis zu
nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Die Protokolle des Prüfungsausschusses wurden wie vorliegend zur Kenntnis genommen.
754
2. Rechnungsabschluss 2014
Vorlage: AV/526/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
RECHNUNGSABSCHLUSS 2014
ORDENTL: HAUSHALT
Einnahmen
Ausgaben
5.733.616,91 €
5.088.173,81 €
Sollüberschuss
645.443,10 €
Sollüberschuss aus dem Vorjahr
468.651,95 €
Mehreinnahmen von € 319.537,92 bei der Kommunalsteuer
NVA € 918.100,00
RA € 1.237.637,92
Ausgabeneinsparungen gegenüber zum Nachtragsvoranschlag:
Amtsaustattung
Entgelt f. sonst.Leistugnen Gemeinde
Rücklagen Infrastrukturbeitrag
Betriebsförderung
Streusalz
Instandhaltung Weberhaus
Verlust KG
3.067,04
6.351,85
5.197,01
10.000,00
11.000,00
29.876,09
35.000,00
Mehrausgaben gegenüber zum Nachtragsvoranschlag:
Zukunftsorte
Pensionsbeitrag
KIGA Defizit
Betriebsausstattung Krabbelstube
Müllentsorgung
Verwaltungsaufwand Bauland
Gemeindestraßen
15.767,53
6.170,31
45.016,76
3.684,07
9.659,21
6.028,52
52.035,50
Kostenaufstellung:
Text
Volksschule
Hauptschule
Berufsschule
Sonderschule
Ausgaben in EUR
89.428.34
263.147,42
13.068,50
14.652,97
Einnahmen in EUR
8.078,88
118.612,84
755
Polyt. Lehrgang
Musikschule
Schülerausspeisung
Kindergarten
Bildungszentrum (Bücherei)
Bildungszentrum (Seminar)
Bildungszentrum (Kino)
Ortsbildpflege
Transferzahlung an Verkehrsverbund
Solarförderung
Müllbeseitigung
Sauna
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
darin enthalten 175.180,90 EUR für Kosten
Kläranlage (RHV)
Instandhaltung Straßenbeleuchtung
Nahwärme Hauptschule
Gas Kosten Gemeinde
Gas-Kosten, Musikschule/Feuerwehr
Stromkosten
Krankenanstaltenbeitrag
Sozialhilfeverbandsumlage
Tierkörperverwertungsbeitrag
Rettung Zuschuss Rotes Kreuz
Landesumlage
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Kommunalsteuer
Sonst. Abgaben (Verw.Abg., Erhaltungsbeitrag, Tourismus-u.Hundeabgabe, Lustbarkeitsabg.,…)
Ertragsanteile Bund
RÜCKLAGEN
Wasserversorgung
Wasservers. Anschl,Gebühren (zweckgebunden)
Infrastrukturbeitrag
Müllbeseitigung (zweckgebunden)
Ortskanal
Rücklage Ortskanal-Anschl.Geb. (zweckgebunden)
Wohnhaus Waldstr.
Rücklage Waldverkauf
Summe
GESAMTSCHULDEN Stand Jahresende
Darlehen (Kanal u. Wasservers.)
Darlehen – Weberhaus
19.133,53
18.725,60
52.363,12
186.963,60
91.570,79
23.745,27
3.093,65
20.734,31
8.487,64
250,00
173.482,84
5.578,82
133.409,67
456.165,60
1.750,00
33.817,69
23.108.05
65.549,00
22.469,15
1.892,96
190.454,81
4.529,11
180.238,56
496.672,18
5.930,78
23.509,67
4.381,93
5.345,62
36.803,65
546.816,00
683.592,00
12.550,38
21.310,12
172.304,97
18.327,72
170.596,06
1,237.637,92
33.530,94
2,160.784,35
106.623,90 €
140.659,35 €
324.705,37 €
64.467,62 €
38.257,63 €
282.452,62 €
7.907,00 €
20.749,47 €
985.822,96 €
3.575.104,34 €
3.360.177,60 €
214.926,74 €
756
VERMÖGEN
5.853.775,56 €
Vermögenstand
AUSSERORDENTL. HAUSHALT:
1.147.901,01 €
1.147.901,01 €
0,00 €
Einnahmen
Ausgaben
Soll-Überschuss
Bei den Ausgaben handelt es sich um Investitionskosten und Abwicklung von Sollabgänge bzw.
Soll-Überschüssen aus Vorjahren bzw. für die notwendige Ausfinanzierung und Zwischenfinanzierung verschiedener Vorhaben.
Vorhaben
Gemeindekooperationen
Ausgaben
Projekt
Summe
Einnahmen
14.000,00 LZ
0,00 Summe
14.000,00
0,00
Schülernachmittagsbetreuung
Ausgaben
Errichtung
Summe
Einnahmen
107.737,65 Zw.Fin.WVA
107.737,65
107.737,65
107.737,65
Einnahmen
42.932,67 Zw.Fin.WVA
42.932,67
42.932,67
42.932,67
Einnahmen
2.500,00 Zw.Fin.WVA
2.500,00
2.500,00
2.500,00
Krabbelstube
Ausgaben
Errichtung
Summe
Asphaltbahn
Ausgaben
Sollabgang
Summe
757
Sportkabinen
Ausgaben
Errichtung
Robot FC
OH Beitrag
Summe
Einnahmen
113.199,45 Zw.Fin.WVA
16.680,51 Robot FC
135.441,78
113.199,45
16.680,51
5.561,82
135.441,78
Gemeindestraßen
Straßensanierungsprogramm
Ausgaben
Straßensan.2014
Summe
Einnahmen
152.695,12 Landeszusch.
Zuführung OH
Bedarfszuweisung
Interessentenbeitrag
152.695,12 Summe
30.000,00
67.869,08
20.000,00
34.826,04
152.695,12
Gewerbestraße II Gewerbegebiet Nord
Ausgaben
Errichtung
Summe
Einnahmen
201.446,17 OH Beitrag
201.446.17
201.446.17
201.446,17
Radweg Höllersberg
Ausgaben
Errichtung
Summe
Einnahmen
12.000,00 Zw.Fin. WVA
12.000,00 Summe
12.000,00
12.000,00
Einnahmen
35.660,00 Zw.Fin. WVA
Erlös auf Verkauf
OH Beitrag
35.660,00 Summe
17.830,00
2.500,00
15.330,00
35.660,00
Einnahmen
95.848,61 OH Beitrag
Zw.Fin. WVA
95.848,61 Summe
70.848,61
25.000,00
95.848,61
Iseki Kleintraktor
Ausgaben
Ankauf
Summe
LED Beleuchtung
Ausgaben
Errichtung
Summe
758
Hochbehälter
Ausgaben
Planung
Summe
Einnahmen
1.449,00 Zw.Fin. WVA
1.449,00 Summe
1.449,00
1.449,00
Ausgaben
BA 06 Endabrechnung
Einnahmen
2.275,30 Betrag OH
2.275,30
Summe
2.275,30
2.275,30
Wasserversorgung BA 06
Ortskanal BA05
(Katztal, Pfaffing, Bradirn, Höllersberg, Althöllersberg)
Ausgaben
Zuführung Rücklage
Summe
Einnahmen
14.600,00 Investitionsdarl.Land
14.600,00 Summe
14.600,00
14.600,00
Zusammengefasster Beschluss:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2014 wie vorliegend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Rechnungsabschluss 2014 wird wie vorliegend beschlossen.
3. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG; Rechnungsabschluss
und Jahresbericht
Vorlage: AV/555/2015
Sachverhalt:
KG - JAHRESBERICHT 2014 (RA)
des Vorstandes des VFI der Gemeinde Munderfing & Co KG
ORDENTL: HAUSHALT
€
€
Einnahmen
Ausgaben
193.467,34
193.467,34
€ 118.740,57
===========
Der Verlust von € 118.740,57 wurde unter Beteiligung (Kapitalevidenz) im AOH übernommen und
im Jahre 2014 von der Gemeinde abgedeckt.
Davon Verlust
759
Kostenaufstellung:
Text
Sonstige Kosten
FF Achenlohe
VS Munderfing
HS Munderfing
Geldverkehr/Spesen
Verlustabdeckung
Ausgaben in EUR
1.308,87
6.369,10
49.601,08
135.944,97
243,32
Einnahmen in EUR
4.229,94
23.535,68
46.935,05
26,10
118.740,57
AUSSERORDENTL. HAUSHALT:
Einnahmen
Ausgaben
Soll-Abgang
€
483.572,84
€
487.957,49
€
4.384,65
==============
Zusammengefasster Beschluss:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Rechnungsabschluss und Jahresbericht des Vereines
zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG wie vorliegend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Der Rechnungsabschluss und Jahresbericht des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Munderfing & Co KG wird wie vorliegend beschlossen.
4. Gruber Franz, Waldstraße 28; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 26.1.2015
betreffend Vorschreibung der Gemeindeabgaben
- VERTRAULICH
Vorlage: AV/540/2015
5. Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord
Vorlage: AV/553/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Durch die Neufestlegung der Gebietsverhältnisse der Firma WP Performance Systems, Friedrich
Bramsteidl und Dipl. Ing. Werner und Karoline Franzmaier sowie Dr. Uta Kriewanek-Franzmaier
im Gewerbegebiet Nord, wird die Parzelle 1241/3, KG 40119 Munderfing nicht mehr benötigt und
soll daher als öffentliches Gut aufgelassen werden. Der Vorsitzende verweist auf die Planunterlagen
– Vermessungsurkunde von Geometer Brunner, Braunau und bringt den Verordnungsentwurf dem
Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis.
760
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat der Auflassung des öffentlichen Gutes die Zustimmung
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest:
22 JA Stimmen
3 Stimmenenthaltungen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Hansel)
Die Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord wird wie
vorliegend beschlossen.
6. Verordnung über die Umlegung und Widmung einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet Nord
Vorlage: AV/554/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Der Vorsitzende verweist auf Punkt 4 dieser Tagesordnung, in welcher die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1241/3 beschlossen wurde. Dieses Straßenstück wurde im selben Grundstücksausmaß an die nördliche Grundstücksgrenze der neuen Parzelle der Familie Franzmaier verlegt.
Dieser Straßenabschnitt ist zur Erreichung der Restgrundstücke erforderlich.
761
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Parzelle 2202, KG 40119 Munderfing für den gemeingebrauch zu widmen. Gleichzeitig soll diese Straße in die Straßengattung Gemeindestraße eingereiht werden.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest:
22 JA Stimmen
3 Stimmenenthaltungen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Hansel)
Die Parzelle 2202, KG 40119 Munderfing wird für den gemeingebrauch gewidmet. Gleichzeitig
wird diese Straße in die Straßengattung Gemeindestraße eingereiht.
7. Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11; Umwidmung - Einleitungsbeschluss
Vorlage: AV/547/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Familie Neuhauser plant die ehemalige Schmiede abzutragen und auf diesem Grundstück ein
Wohnhaus zu errichten. Dazu ist beabsichtigt vom Nachbargrundstück der Familie Franz und Brigitte Feldbacher zur Abrundung ihres Grundstückes einen Grundstreifen anzukaufen.
Familie Neuhauser stellt nun den Antrag, diesen Grundstreifen von Grünland in Dorfgebiet umzuwidmen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat, der Einleitung des Umwidmungsverfahrens die Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Der Einleitung des Umwidmungsverfahrens
laut Antrag von Neuhauser Elisabeth, Achenlohe 11, wird die Zustimmung erteilt.
8. Finanzierungsplan Krabbelstube
Vorlage: AV/539/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2013 wurde der vom Land genehmigte Finanzierungsplan der
Gemeindekrabbelstube mit einer geschätzten Errichtungssumme von 63.700,00 beschlossen. Auf-
762
grund der tatsächlich abgerechneten Errichtungskosten in Höhe von 43.043,00 EUR wurde die Fördersumme des Landes angepasst. Der neue Finanzierungsplan des Landes ist nun zu beschließen:
Bezeichnung der Finanzierungsmittel
Anteilsbetrag o.H.
BM für Familie und Jugend
Summe in Euro
2015
14.343
28.700
43.043
Gesamt in Euro
14.343
28.700
43.043
Zusammengefasster Beschluss:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Finanzierungsplan für die Krabbelstube wie vorliegend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Der Finanzierungsplan für die Krabbelstube wird wie vorliegend beschlossen.
9. Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland; Einleitungsbeschluss
Vorlage: AV/527/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Gegen die Rodungsbewilligung für die sechste Windkraftanlage des Windparkes Munderfing wurde
von Fr. Ettl-Miglbauer Berufung eingebracht. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurde von der
Richterin des OÖ Landesverwaltungsgerichtes festgestellt, dass nicht die Bezirkshauptmannschaft
Braunau als Bewilligungsbehörde für die Rodungsbewilligung zuständig ist, sondern die OÖ Landesregierung und somit ein Formalfehler vorliegt.
Auf Grund dieser Tatsache wurde von der Windpark Munderfing GmbH der Antrag um Rodungsbewilligung für die sechste Windkraftanlage zurückgezogen.
Auf Grund der sinkenden Fördertarife für die Einspeisung von Windstrom von 9,5 Cent auf derzeit
9,26 Cent soll eine größere Windkraftanlage der Type V 126 errichtet werden. Dazu ist eine größere
Rotorkreisfläche erforderlich.
Der Vorsitzende bringt dazu die Stellungnahme des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger
dem Gemeinderat zur Kenntnis:
Antrag :
Im Jahr 2012 wurde mit der Flächenwidmungsplanänderung 4.15 auf den Grundstücken Nr.110/40
KG 40101 bzw. Grdstk.Nr.550/47 KG 40119 die erste Grundlage für den Windpark Munderfing
geschaffen. Es wurden im Jahr 2012 6 Windkraftanlagen innerhalb einer Vorrangzone gem. Windkraft-Masterplan genehmigt. Der aktuelle Änderungantrag 5.3 für den Flächenwidmungsplan und
2.2 für das ÖEK sieht die Abänderung eines dieser 6 Standorte vor. Die noch nicht errichtete WKA
muf01 soll in der Lage geringfügig verschoben werden, der Rotordurchmesser soll erhöht werden.
Antragsteller ist die Windpark Munderfing GmbH Dorfplatz 1, 5222 Munderfing.
763
Befund:
Der Windpark Munderfing wurde nach mehrjähriger Projektphase im Jahr 2014 realisiert und in
Betrieb genommen. Vom dem 6 genehmigten Windrädern wurden 5 gebaut, die WKA mit der Bezeichnung muf 01 soll nun in einer weiteren Bauphase errichtet werden.
Die technischen Möglichkeiten der Windenergienutzung entwickeln sich ständig weiter, und so hat
die Windpark Munderfing Gmbh einen Antrag gestellt um ein größeres Windrad in dem Windpark
errichten zu können.
Im Detail soll der Mittelpunkt des Standort des muf 01 um ca. 112 m in Richtung Nordwesten verschoben. Der von der Raumordnung genehmigte Durchmesser soll von 114m auf 150m erhöht werden. Die nächstgelegenen Baulandwidmungen weisen einen Abstand von ca. 2.800m auf.
Auszugsweise wird die Beurteilung aus dem Jahr 2012 zitiert um eine kurze Gesamtbeschreibung
des Windparks zu vermitteln.
„Die beantragten Flächen befinden sich im Osten des Gemeindegebietes von Munderfing im Kobernaußer Wald. Erreicht werden die Standorte über die Forststraßen Katzatal und den Friedburger Steig.
Die beantragten 6 Standorte erstrecken sich auf einer ca.1,5km langen Linie, die in nordöstlicher
Richtung verläuft, und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindegrenze von Friedbug Lengau
liegt. Der Abstand der einzelnen Windräder beträgt jeweils ca. 350m.“
764
Zusammenfassung:
Eine Flächenwidmungsplanänderung ist lt. ROG §36 Abs.2 Z1 möglich wenn „insbesondere Interessen einer ökologischen Energieerzeugung dafür sprechen“.
Die Einteilung der Windenergienutzung in die Kategorie ökologische Energieerzeugung ist eindeutig, und es entspricht daher der Änderungsantrag in diesem Punkt dem ROG in besonderem Maße.
Die Nutzung von Windenergie stellt eine weitgehend CO2 neutrale Form der Energieerzeugung
dar, und leistet dadurch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Aus Sicht des Stellungnahmeverfassers ist dadurch ein allgemeines Interesse zugrunde zu legen.
765
Es sind im Windpark Munderfing 6 WKA Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 114m genehmigt. Seit 2014 sind 5 dieser Anlagen errichtet und in Betrieb, der Antragsteller will nun die 6. Anlage errichten.
Die technische Entwicklung ermöglicht mittlerweile größere und effizientere Anlagen welche vor
allem durch einen größeren Rotordurchmesser als ältere Anlagen haben.
Der Antragsteller beantragt deshalb für die Anlage muf1 einen WKA Standort mit einem Durchmesser von 150m und eine Verschiebung des Mittelpunktes der Anlage um 112 m Richtung Nordwesten gegenüber der genehmigten Widmung.
Der neue Standpunkt liegt weiterhin zur Gänze in der Vorrangzone gem. Windkraft-Masterplan
„Kobernaußerwald West“. Auch das ÖEK soll entsprechend dem neuen Standort angepasst werden.
Der Windpark wurde, wie bereits erwänt, von Seiten der Raumordnung bereits im Jahr 2012 mit 6
WKA Anlagen genehmigt. Durch die relativ geringfügige Veränderung von Standort und Größe des
bisher noch nicht realisierten 6. Windrades (muf 01) sind daher keine negativen Auswirkungen auf
Umgebung und Umwelt zu erwarten.
Aus Gesamtsicht der vorangestellten Detailbetrachtungen wird die beantragte Änderung Nr.3 des
Flächenwidmungsplanes Nr.5 samt Änderung Nr.2. des ÖEK Nr.2 der Gemeinde Munderfing aus
raumplanerischer Sicht positiv beurteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat dem Einleitungsverfahren die Zustimmung zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Dem Einleitungsverfahren für die Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland wird die
Zustimmung erteilt.
10. Auftrag für Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF 01
Vorlage: AV/529/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Die Windenergieanlage MUF-01 wurde materienrechtlich bei den Behörden bereits eingereicht
(WEA-Typ Vestas V 112), jedoch wurde das Projekt bei der Behörde zurückgezogen. Nunmehr soll
das Windparkprojekt an einem neuen Standort mit einer neuen Anlagentype (Vestas V 126) bewilligt werden.
Die Energiewerkstatt Consulting GmbH soll nun im Auftrag der Windpark Munderfing GmbH mit
der Projekterstellung für die Einreichung bei der Behörde beauftragt werden. In Absprache mit der
Behörde des Landes OÖ, soll der Auftragnehmer die Unterlagen zusammenstellen bzw. die bereits
vorhandenen Dokumente anpassen und nach Abgabe mit der Behörde und dem Amtssachverständigen das Einvernehmen suchen, um eventuelle Ergänzungen zu vermeiden. Der tatsächliche Leistungsumfang ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar und im Wesentlichen von den Forderungen der Behörden abhängig. Ziel muss es sein, mit geringstem Aufwand, schnellstmöglich
einen positiven Bescheid zu erreichen.
Auf Grund der Novellierung des Naturschutzgesetzes am 1. Juli 2014 ist nunmehr auch eine Naturschutzrechtliche Bewilligung der Anlage notwendig. Zusätzlicher Erhebungsumfang auf Grund von
Behördenforderungen, der Avifauna und der Fledermäuse im Standort ist zum Zeitpunkt der Anbotslegung noch nicht abschätzbar.
Die Windenergieanlage MUF 01 wird über ein 30 kv Erdkabelsystem (mit Datenleitung etc.) mit
der Windenergieanlage MUF 04 des errichteten Windparkes Munderfing verbunden. Die Anbindung an das Verteilernetz der Energie AG erfolgt über die bestehende Netzableitung.
Die Zuwegung erfolgt über die ausgebaute Trasse. Abschnittsweise wird ein Weg zur Windenergieanlage MUF 01 neu errichtet.
Mit Schreiben vom 17.03.2015 hat nun die Energiewerkstatt Consulting GmbH ein schriftliches
Angebot für eine Projekterstellung für die Windkraftanlage MUF 01 sowie Durchführung des Genehmigungsverfahrens vorgelegt.
Das Angebot umfasst folgende Leistungspositionen:
1. Projektmanagement
2. Antrag auf „Feststellung der Notwendigkeit der Durchführung keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“
3. Erstellung von Unterlagen für das Umwidmungsverfahren
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4.
5.
6.
7.
8.
9.
Planungskoordination
Revision Prüfbericht Schall
Revision Prüfbericht Schattenwurf
Ermittlung und Bewertung der Standortklassifizierung
Gutachten zum Themenbereich Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft
Ausarbeitung und Zusammenstellung der Einreichunterlagen für ein elektrizitätsrechliches
Bewilligungsverfahren.
10. Ausarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für ein naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren
11. Ausarbeitung der Einreichunterlagen für ein rodungsrechtliches Bewilligungsverfahren
12. Ausarbeitung und Zusammenstellung für die Luftfahrtbehördliche Ausnahmebewilligung
13. Ausarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Luftfahrtbehördliche Bewilligung gem. § 94 LFG 1957
14. Ausnahmegenehmigung nach § 11 ETG
15. Elektrizitäts-, Naturschutz-, Rodungs- und Luftfahrtrechtliches Genehmigungsverfahren
o Vervielfältigungskosten und Fahrtspesen sind Pauschal enthalten.
Gesamtkosten:
Summe Planung
Zuzüglich 20 % MwSt.
Gesamtstumme
58.500,- Euro
11.700,- Euro
70.200,- Euro
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber einen 3 % Stammkundenrabatt.
Prämienzahlung:
Zusätzlich zu den angeführten Planungskosten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine
Erfolgsprämie von 4.000,- Euro pro bewilligter Windenergieanlage.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht dem Angebot der Energiewerkstatt Munderfing Consulting GmbH die Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Dem Angebot der Energiewerkstatt Consulting GmbH für die Neuprojektierung der Windkraftanlage MUF01 in Höhe von 70.200,- Euro wird die Zustimmung erteilt.
768
11. Auftragsvergabe Straßenbauprogramm 2015
Vorlage: AV/541/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Für das Straßenbauprogramm 2015 wurde vom Büro Egger eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. An der Ausschreibung nahmen fünf Bieter teil. Die Anboteröffnung am 2.März 2015
brachte folgendes Ergebnis:
Firma Erdbau GesmbH, Kirchberg b.M.
Firma Strabag AG, Linz
Firma Teerag-Asdag AG, Linz
Firma Felbermayr, Wels
Firma Swietelsky, Taufkirchen
brutto 260.441,22 Euro
brutto 270.192,40 Euro
brutto 273.412,02 Euro
brutto 279.349,52 Euro
brutto 283.136,08 Euro
Laut rechnerischer und formaler Prüfung durch das Büro Egger mussten keine Angebote ausgeschieden werden.
Auf Grund des Ergebnis des Überprüfungsverfahrens wird vom Büro Egger vorgeschlagen, den
Auftrag für die Straßensanierungsarbeiten 2015 an die Firma Erdbau GesmbH zum Festpreis von
brutto 260.441,22 Euro zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat den Auftrag an die Fa. Erdbau GesmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Der Auftrag für das Straßenbauprogramm 2015 wird an die bestbietende Firma Erdbau GmbH mit
einer Auftragssumme von 260.441,22 Euro vergeben.
12. Ankauf von landwirtschaftlichen Grundflächen durch die Z-Gemeinschaft für die Errichtung eines
Erdwalles entlang der geplanten Umfahrungsstraße Munderfing sowie Ökoanlagen im Zuge der
Grundzusammenlegung; Vorfinanzierung durch die Gemeinde
Vorlage: AV/534/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Vereinbarung
zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing
und der Gemeinde Munderfing
769
Die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Gemeinde
Munderfing Grundflächen zur planmäßigen Bereitstellung von ökologischer Agrarinfrastruktur als
Begleitmaßnahme im Zusammenlegungsverfahren Munderfing anzukaufen. Dabei sollen folgende
Grundflächen unter der Bedingung angekauft werden, dass eine Förderung aus kofinanzierten EUMitteln im Ausmaß von 90 % gewährt wird:
Kaufgegenstand sind die Besitzkomplexe laut rechtskräftigem Besitzstandsausweis und Bewertungsplan der Agrarbehörde Oberösterreich abzüglich etwaiger vom Land Oberösterreich und der
Gemeinde Munderfing für das Baulos „Umfahrung Mattighofen-Munderfing, Abschnitt 1“ an der
Landesstraße B 147 Braunauer Straße eingelöster Grundflächen.
Besitzkomplex q01 Rest ........................................ 8094 m²
Besitzkomplex u02 ................................................ 1638 m²
Besitzkomplex u04 ................................................ 5576 m²
Besitzkomplex bl01 ............................................... 4262 m²
Besitzkomplex bm01 Rest .................................... 5246 m²
Summe ................................................................ 24816 m²
Der Kaufpreis beträgt 7,10 Euro je m², somit insgesamt 176.193,60 Euro.
Die Gemeinde Munderfing erklärt sich bereit, diesen Grundkauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing vorzufinanzieren. Sie stellt der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing den oben angeführten Gesamtbetrag binnen vier Wochen nach Bekanntgabe des erfolgten Abschlusses der Kaufvereinbarungen, frühestens jedoch eine Woche vor dem in der Kaufvereinbarung
festgelegten Zahlungsziel, zur Verfügung.
Die Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing verpflichtet sich im Gegenzug, die erhaltenen
Fördermittel für diesen Grundankauf umgehend nach Gutschrift auf ihr Konto der Gemeinde Munderfing zurück zu erstatten.
Laut Vereinbarung zwischen Gemeinde Munderfing und Land Oberösterreich gemäß Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing vom 17.03.2014, TOP 19,
werden die durch öffentliche Förderungen nicht gedeckten Kosten für den Grunderwerb (10 %),
jedoch bis max. 1,5 ha, von Gemeinde Munderfing und Land Oberösterreich zu gleichen Teilen
getragen. Die Gemeinde Munderfing erklärt sich bereit, die restlichen durch öffentliche Förderungen nicht gedeckten Kosten für den beschriebenen Grunderwerb zu tragen.
Die Annahme dieser Vereinbarung wurde vom Ausschuss der Zusammenlegungsgemeinschaft
Munderfing in seiner Sitzung am 24.03.2015 und vom Gemeinderat der Gemeinde Munderfing in
seiner Sitzung am 30.03.2015 beschlossen.
Für die Gemeinde Munderfing
Für die Zusammenlegungsgemeinschaft
Martin Voggenberger
(Bürgermeister)
Reinhard Paischer
(Obmann der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing)
770
WEITERE WORTMELDUNGEN:
GV Nobis: Ich sehe keine Begründung warum hier der Steuerzahler die Vorfinanzierung machen
soll! Das verstehe ich nicht und kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt auch noch keine bewilligten
Bescheide für die Straße. Sehe hier keine Veranlassung der Gemeinde, hier in Vorleistung zu gehen. Ich würde sagen wir nehmen diesen Punkt von der Tagesordnung und warten bis es konkretere
Sachen gibt und die Bewilligung vorliegt.
GR Graf: Ich sehe das nicht so, weil das für die Z-Gemeinschaft ist, auch wenn es in Anlehnung an
die Umfahrung ist. Die Gemeinde hat auch bereits früher hierfür schon eine Vorleistung in Form
von Grundankauf erbracht, das ist also kein neues Vorgehen.
Vize-Bgm. Kobler: Die Begründung warum die Gemeinde die Vorfinanzierung macht ist weil die
Z-Gemeinschaft kein Geld hat. Sobald die Z-Gemeinschaft die Förderung in Höhe von 90 % bekommen hat, refundiert diese das Geld wieder an die Gemeinde.
GV Schwab: Von welcher Zeitspanne reden wir hier?
Vize-Bgm. Kobler: Einen genauen Zeitraum kann ich derzeit nicht nennen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat der Vereinbarung zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing und der Gemeinde Munderfing betreffend die Vorfinanzierung für den
Grundankauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft die Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest:
21 JA Stimmen
4 NEIN Stimmen (GV Nobis, GR Fröhlich, GR Feldbacher, GR Hansel)
Die Vereinbarung zwischen der Zusammenlegungsgemeinschaft Munderfing und der Gemeinde
Munderfing betreffend die Vorfinanzierung für den Grundankauf für die Zusammenlegungsgemeinschaft wird wie vorliegend beschlossen.
13. Resolution gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP
Vorlage: AV/548/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat einen Entwurf für eine Resolution gegenüber dem TTIP
und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw. Kanada vollinhaltlich zur Kenntnis:
Resolution
TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde
Die Gemeinde Munderfing erklärt sich zur "TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde".
771
Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende Forderungen an die
Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden:
• kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der
Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken
• kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes
enthalten
• Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente
nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt
• Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten
des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament
• die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen
• die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung
zivilgesellschaftlicher Organisationen
Begründung:
Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETAund TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und –schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind
der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und
TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über
diese Abkommen festzuschreiben.
Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen
alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit,
Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation,
Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw.
Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden,
fallen nicht darunter.
Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA
verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.
Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über
die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das
Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der "Inländerbehandlung") macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich.
Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur beschränkt zugänglich sind
772
und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten
(und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies
kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen
für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.
Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu
einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit,
zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden.
Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden.
Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem
ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente
sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und
ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.
Munderfing am 30.03.2015
Für die Gemeinde ……………………………….
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Resolution gegenüber dem TTIP und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw. Kanada wie vorliegend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Die Resolution gegenüber dem TTIP und CETA Freihandelsabkommen der EU mit der USA bzw.
Kanada wird wie vorliegend beschlossen.
14. Neue Satzungen für den Wegeerhaltungsverband-Alpenvorland
Vorlage: AV/552/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Die Gemeinde Munderfing ist Mitglied beim Wegeerhaltungsverband Alpenvorland. Der Wegeerhaltungsverband hat die Aufgabe, die Erhaltung des staubfreien ländlichen Wegenetzes außerhalb
des verbauten Gebietes sicherzustellen. Das ländliche Wegenetz außerhalb des verbauten Gebietes
in diesem Sinne umfasst Güterwege nach dem OÖ Straßengesetz sowie Radfahrwege, die von der
773
Unterabteilung Güterwege des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet wurden bzw. die der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und für deren Erhaltung ausschließlich die jeweilige Ortsgemeinde zuständig ist.
Die Vollversammlung des Wegeerhaltungsverband hat die Verlegung der Geschäftsstelle in die
Straßenmeisterei Mondsee beschlossen. Für die Verlegung der Geschäftsstelle des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland von Frankenmarkt in die Straßenmeisterei Mondsee ist Voraussetzung,
dass die Standortgemeinde der Geschäftsstelle Mitglied im Gemeindeverband ist.
Seitens der Markgemeinde Mondsee wurde der Beitritt in den Wegeerhaltungsverband Alpenvorland beschlossen. Diese Neuaufnahme der Marktgemeinde Mondsee in den Wegeerhaltungsverband
bedingt eine Statutenänderung.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat die neuen Statuten vollinhaltlich zur Kenntnis und ersucht
um Zustimmung.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Die neuen Statuten des Wegeerhaltungsverband Alpenvorland werden wie vorliegend beschlossen.
15. Wirtschaftspark - aktueller Stand
Vorlage: AV/549/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:
Der Vorsitzende verweist auf die Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2014 in welcher eine
Willensbekundung zum Beitritt zum Wirtschaftspark Innviertel beschlossen wurde.
Inzwischen wurde von der Bezirkshauptmannschaft Braunau mitgeteilt, dass 37 von 46 Bezirksgemeinden ihre Teilnahme am Wirtschaftspark Innviertel beschlossen haben. Die Gemeinde Mauerkirchen entscheidet am Donnerstag den 19. März ob sie dem Wirtschaftspark beitreten werden.
Im Wege der Bezirkshauptmannschaft wird nach Vorliegen der Auszüge aus den Verhandlungsschriften Anträge an die Direktion für Inneres und Kommunales beim Land OÖ gerichtet, mit denen
die Verordnung des Bezirks-Gemeindeverbandes entsprechend den Statuten durch die OÖ Landesregierung ersucht wird.
Über Antrage der Gemeinde wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass nun bis
spätestens Ende März eine definitive Entscheidung getroffen werden muss, ob die Gemeinde Munderfing nun am Wirtschaftspark Innviertel teilnimmt oder nicht.
774
WEITERE WORTMELDUNGEN:
GR Graf: Ich war letztes Mal schon dagegen und bin auch dieses Mal dagegen. Das mit den 2 ha,
welche eingebracht werden müssen, ist sehr schwammig formuliert und über den Ausstieg steht
auch nichts drin.
GV Nobis: Wir haben uns damit in der Fraktion auch auseinandergesetzt und wir sind der Meinung,
dass für Munderfing keine Veranlassung besteht, hier mitzumachen. Es ist sehr wirtschaftslastig
von der Industriellenvereinigung und für Großkonzerne ausgerichtet. Meiner Meinung ist das nicht
der richtige Zugang. Es ist auch nicht sehr transparent was hier passiert und es wurde auch nicht
wirklich erklärt. Meiner Meinung nach wäre ein Wissenspark wichtiger – für die Bildung und Ausbildung in unserer Region um Fachkräfte zu bekommen.
GV Loidl: Meine erste Intuition war auch, dass wir das nicht brauchen. Aber für den ökologischen
Aspekt ist es wichtig die Zersiedelung der Betriebe zu verhindern - wie das ja auch bereits im
Wohnbaubereich stattfindet. Ich finde es gut, wenn das koordiniert wird und die Betriebsansiedelungen konzentriert werden.
GV Nobis: Das ist mittels Raumordnung bereits jetzt möglich.
GR Fröhlich: Das ist ein Wunschgedanke das Betriebe konzentriert werden und die Infrastruktur
hierzu angepasst. Aber genau das Gegenteil ist in den Statuten verankert, da jede Gemeinde verpflichtet wird 2 ha Gewerbegebiet zur Verfügung zu stellen.
Bgm. Voggenberger: Das steht so nicht drin! Es gibt viele Flächen die bereits gewidmet sind und
diese sollen gemeinsam über den Wirtschaftspark vermarktet werden und nicht das neue Flächen
gewidmet werden müssen. Gemeinden können Flächen über 2 ha in den Wirtschaftspark einbringen.
AL Moser: In dem Wirtschaftspark schließen sich 38 Gemeinden zusammen um gemeinsam in eine
Richtung zu denken.
GV Schwab: Gerade diesem Wildwuchs kann ein Wirtschaftspark mit der professionellen Betreuung durch TMG vorbeugen. Die Widmung obliegt letztlich der Gemeinde, ebenso ob letztendlich
gebaut wird oder nicht. Insgesamt glaube ich, dass dann mehr Koordination und Professionalität da
ist.
Bis jetzt haben immer nur die Gemeinden profitiert, welche einen Gewerbegrund zur Verfügung
hatten. Das gibt auch kleineren Gemeinden die Möglichkeit, durch ihren Anteil am Wirtschaftspark
zu profitieren.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch die Gemeinde Munderfing am geplanten Wirtschaftspark
Innviertel teilnehmen soll.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt folgenden Beschluss fest:
20 JA Stimmen
5 NEIN Stimmen (GR Graf, GV Nobis, GR Fröhlich, GR Feldbacher, GR Hansel)
Die Gemeinde Munderfing nimmt am geplanten Wirtschaftspark Innviertel teil.
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16. Antrag der SPÖ-Fraktion gem. § 46 (2) der OÖ Gemeindeordnung zur Aufnahme in die gegenständliche Tagesordnung; Resolution der Gemeinde Munderfing betreffend ein Modell "5x5" für
leistbares Wohnen für junge Menschen
Vorlage: AV/551/2015
Sachverhalt:
Der Vorsitzende berichtet, dass von der SPÖ Fraktion der Antrag auf Beschluss einer Resolution
der Gemeinde Munderfing betreffend ein Modell „5x5“ für leistbares Wohnen für junge Menschen
eingebracht wurde.
Resolution
Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing fordert die OÖ. Landesregierung sowie den OÖ. Landtag auf, gemeinsam mit den Gemeinden ein Modell „5 x 5“ zu entwickeln, das jungen Menschen
zwischen 18 und 30 Jahren einmalig die Möglichkeit bietet, für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren eine
Wohnung mit einer fixen Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (kalt) zu beziehen.
Begründung:
Niedrige Einstiegsgehälter, lange Ausbildungszeiten und prekäre Dienstverhältnisse zum Berufseinstieg machen es jungen Menschen schwer, sich eine eigene Wohnung zu ermöglichen. Die Einkommensdaten der Statistik Austria (2012) belegen: Der Durchschnitts-Jahresverdienst von 20-29Jährigen beträgt 13.822 Euro netto. Eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit einer marktüblichen Miete
von 8 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten (kalt) kostet 5.760 Euro jährlich – das entspricht mehr als 41 Prozent des kompletten Jahresverdienstes (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld); Heizung und Strom sind dabei noch gar nicht mitgerechnet. Im Vergleich dazu liegt das allgemeine Durchschnittseinkommen mit 20.596 Euro netto im Jahr um 50 Prozent höher als das der
20-29-Jährigen. Es ist daher aufgrund der tatsächlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
sachlich begründet, junge Menschen bis 30 Jahren mit leistbarem Wohnraum besonders zu unterstützen.
Die Vorteile des Modells „5 x 5 – Junges Wohnen“ liegen auf der Hand: Im Gegensatz zum derzeitigen Modell des Landes Oberösterreich müssen die jungen Personen und Familien nicht nach einer
bestimmten Frist aus der Wohnung ausziehen, denn nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann die
Wohnung zu Normalmiete weiterbewohnt werden.
Am Markt verfügbare Wohnungen können sofort eingesetzt und müssen nicht erst errichtet werden,
wobei den Gemeinden ein entscheidender Gestaltungsspielraum durch die Auswahl der Objekte
eingeräumt wird. Das Modell besticht zudem durch seine hohe Flexibilität, weil beliebig viele
Wohnungen gewidmet und auch wieder zurückgewidmet werden können und nicht ganze (Jugend)Wohnhäuser dafür vorgesehen werden müssen.
Die Kommunen erhalten mit dem Modell „5 x 5“ die Möglichkeit, Objekte in den Wohnkategorien
A oder B bis maximal 60 m² (plus weitere 10 m² pro zusätzlicher Person) beim Land vorzuschlagen. Gemeinsam wird der konkrete Förderbedarf der jeweiligen Wohnungen ermittelt, um auf die
Miete von 5 Euro/m² herunterzukommen. Die Kosten für die Förderung sollen vom Land getragen
werden.
Das Modell „5 x 5“ sollen nur jene in Anspruch nehmen können, deren Einkommen 1.400 Euro
netto nicht übersteigt; bei zwei Personen soll das maximale Haushaltseinkommen bei 1.900 Euro
netto liegen (zuzüglich 350 Euro netto für jede weitere Person oder jedes weitere Kind).
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Selbstverständlich steht bei Inanspruchnahme dieses Modells keine Wohnbeihilfe zu. Sollte die
Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall jedoch günstiger kommen, ist diese heranzuziehen („Verschlechterungsverbot“).
Natürlich kann das Modell „5 x 5 – Junges Wohnen“ kurzfristig nur in jenen Gemeinden angewendet werden, die über Leerstände verfügen. In vielen Gemeinden gibt es diese vor dem Hintergrund
des neuerlichen Höchststands an Wohnungssuchenden in Oberösterreich nicht. Daher muss das
Land gleichzeitig auch rasche Maßnahmen zur Anhebung des Neubauvolumens setzen.
…………………………………………………………………..
(Unterschrift)
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat die Resolution wie vorliegend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Die Resolution betreffend ein Modell „5x5“ für leistbares Wohnen für junge Menschen wird wie
vorliegend beschlossen.
17. Dringlichkeitsantrag; Kamerabefahrung Ortskanalisation
Die Gemeinde Munderfing ist verpflichtet, die Ortskanalisation Munderfing in zehnjährigen Abständen mittels Kamerabefahrung zu überprüfen. Das Ortskanalnetz wurde in mehrere Zonen eingeteilt. Die Zonen 1 und 2 wurden bereits überprüft.
Nun wurde für die Zone 3 gemeinsam mit der Gemeinde Palting vom Büro König-Oberlechner eine
Ausschreibung durchgeführt. Die fünf eingeladenen Firmen haben je ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung der Angebote durch das Büro König-Oberlechner liegt nun ein Vergabevorschlag
vor, wonach empfohlen wird den Auftrag an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik
GmbH, 4760 Raab, Hauptstraße 29, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro (Anteil
Munderfing) zu vergeben. In dieser Angebotssumme ist ein Preisnachlass von 7 % enthalten.
Gemäß Bundesvergabegesetz 2006 § 41 und Schwellenwertverordnung 2012 kann der Auftrag im
Rahmen einer Direktvergabe (für Dienstleistungsaufträge weniger als 100.000,- Euro) verteilt werden.
Zusammengefasster Beschluss:
Der Vorsitzende ersucht den Gemeinderat dem Vergabevorschlag die Zustimmung zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis:
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.
Der Auftrag für die Kamerabefahrung für Zone 3 wird an die bestbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, mit einer Auftragssumme von netto 16.699,- Euro vergeben.
18. Allfälliges
a) An die Fraktionsobmänner wurde eine Kopie von dem Gutachten des verkehrstechnischen
Sachverständigen betreffend Verkehrsberuhigung Lindenstraße ausgegeben. Bürgermeister
Martin Voggenberger schlägt vor, das Gutachten in den Fraktionen zu besprechen und dann
diese Angelegenheit im Straßenausschuss weiter zu behandeln.
b) Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass seitens dem BAV Vorstand immer wieder dazu
angehalten wird, die Biotonne flächendeckend einzuführen, um noch mehr organische Abfälle aus dem Restmüll zu trennen. Bgm. Voggenberger schlägt vor, die Entsorgungskosten
für die Biotonne zu senken. Hierzu soll der Ausschuss für Müll- und Umweltfragen mit der
weiteren Bearbeitung beauftragt werden.
c) Bgm. Martin Voggenberger bedankt sich für die rege Beteiligung an der Flurreinigungsaktion. Über 100 Personen haben 560 kg Müll gesammelt.
d) GV Nobis möchte den aktuellen Stand zum Projekt Bräu wissen. AL Moser berichtet, dass
es mit KTM und WP Gespräche gab um deren Wünsche bzw. Bedarf zu erheben. Diese Ergebnisse wurden von Christof Isopp grafisch dargestellt. GR Graf berichtet, dass er Arch.
Grömer mit der Grobplanung beauftragt hat, es aber vor Mai noch keine Details dazu geben
wird.
e) Vizebgm. Kobler informiert über Aktuelles vom Jagdausschuss.
Bürgermeister
Schriftführer
Ohne Erinnerung genehmigt am
Bürgermeister
ÖVP - Gemeinderat
FPÖ - Gemeinderat
SPÖ - Gemeinderat
MBI - Gemeinderat