Rechtliche Regelungen und Probleme der Gewinnung - CVUA-OWL

54. Detmolder Gespräch – Lebensmittel Nummer Eins: Wasser
15.04.2015
Michael Eich
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Rechtliche Regelungen und
Probleme bei der
Trinkwassergewinnung/ -verteilung
Gliederung
Michael Eich
1.
2.
3.
4.
5.
Einleitung – Trinkwasser im Fokus der Medien
© 2013 Michael Eich
Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe
Risikomanagement – Nitrat im Trinkwasser
Zentrale und dezentrale Wasserwerke – Pflichten des UsI & GA´s nach der TrinkwV
− mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen in einem Versorgungsgebiet –
Maßnahmen nach der TrinkwV/ Handlungsmanagement
− außergewöhnliche Ereignisse in der Wasserversorgung – Ausfall eines
Trinkwasserbrunnens
− Projektvorstellung – Risiko- und Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
− Pflichten des UsI & GA´s nach der TrinkwV
− Mängel in der Praxis
Die Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV)
Verfahrensablauf – Änderungen 11/2011 & 12/2012
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
Michael Eich
•
•
Zustimmung des Bundesrates mit Änderungen am 26.11.2010
Mitteilung durch LANUV am 13.05.2011, dass die TrinkwV 2011 am
11.05.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde
− rechtsgültig am 01.11.2011
© 2013 Michael Eich
Bundesrat Drucksache 530/10 (Beschluss)
26.11.10
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
•
Aktuell: Zweite Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 05.12.2012
− rechtsgültig am 14.12.2012
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
Michael Eich
•
§ 1 Der Zweck der TrinkwV ist es,
© 2013 Michael Eich
− den Schutz der menschlichen Gesundheit durch die Gewährleistung von
Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers
•
§ 2 Die TrinkwV regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch, gilt nicht für
− Schwimm- und Badebeckenwasser
− natürliches Mineralwasser/ Tafel- u. Heilwasser
− Wasser, das sich in wasserführenden, an die Trinkwasserinstallation
angeschlossenen Apparaten befindet, die
a) entsprechend den a.a.R.d.T. nicht Teil der Tw-Installation sind und
b) mit einer den a.a.R.d.T entsprechenden Sicherungseinrichtung
ausgerüstet sein müssen ( nach DIN EN 1717 - Übergabepunkt)
z.B. Zahnarztstühle, Heizungsbefülleinrichtung
Die Anforderungen an Trinkwasser gelten bis zur Sicherungseinrichtung
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
§ 3 Begriffsbestimmungen
Michael Eich
Trinkwasser
© 2013 Michael Eich
• Wasser, das bestimmt ist zum Trinken, Kochen, Zubereitung von
Speisen und anderen häuslichen Zwecken, wie
− Körperpflege und -reinigung
− Reinigung von Gegenständen die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen
− Reinigung von Gegenständen die nicht nur vorübergehend mit dem
menschlichen Körper in Kontakt kommen (z.B. Wäsche)
• alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für
Herstellung, Behandlung und Konservierung von Erzeugnissen, die für den
menschlichen Gebrauch bestimmt sind
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
§ 4 Anforderungen
Michael Eich
•
§ 4 Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch
© 2013 Michael Eich
seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung
der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger
nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der
Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der
Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der
§§ 5 bis 7 entspricht.
12.01.200918.09.201
2
6Michael Eich
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
§ 3 Begriffsbestimmungen
Michael Eich
Neueinteilung von Wasserversorgungsanlagen
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a) zentrale Wasserwerke WVA ≥ 10m³/d oder ≥ 50 Personen
b) dezentrale kleine Wasserwerke WVA ≤ 10m³/d oder ≤ 50 Personen
(gewerblich/öffentlich)
c) Kleinanlagen zur Eigenversorgung WVA ≤ 10m³/d
d) mobile Versorgungsanlagen (Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und
Luftfahrzeugen und andere mobile Versorgungsanlagen)
− z.B. Imbisswagen, Flugzeug, Bahn
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation (WVA mit Abgabe von
Trinkwasser aus Anlage a oder b)
f) zeitweise Wasserverteilung (Festplätzen)
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2
2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
§ 5 Minimierungsgebot für bestimmte Mikroorganismen
Michael Eich
„Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser
verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen
können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den
a.a.R.d.T. mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von
Einzelfällen möglich ist“
gilt für Krankheitserreger
ist sichergestellt durch Einhaltung der a.a.R.d.T
bedeutet kein ausdrückliches Desinfektionsgebot
•
analog zur Regelung bei chemischen Parametern § 6
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2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
Weitere Abschnitte der TrinkwV
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Beschaffenheit /Aufbereitung
• § 7 Indikatorparameter
• § 8 Stelle der Einhaltung
• § 9 Maßnahmen bei Nichteinhaltung
• § 10 Zulassung von Abweichungen chemischer Parameter
(Ausnahmeregelungen)
• § 11 Stoffe zur Aufbereitung und Desinfektion (UBA)
• § 12 Ausnahmegenehmigungen
Unternehmerpflichten
• § 13 Anzeigepflichten
• § 14 Untersuchungspflichten
• § 15 Untersuchungsverfahren / Untersuchungsstellen
• § 16 besondere Anzeige- und Handlungspflichten
• § 17 Anforderungen an Anlagen (Werkstoffe)
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2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV
Weitere Abschnitte der TrinkwV
Michael Eich
Überwachung
• § 18 durch das Gesundheitsamt
• § 19 Umfang der Überwachung
• § 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes
• § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
• § 24 Straftaten
• § 25 Ordnungswidrigkeiten
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3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe
Wasserwerke nach TEIS in NRW
EU Trinkwasserwasserberichterstattung 2014 – Kreis Lippe
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Datenmeldung nach Z-TEIS
• Übermittlung von Daten zu:
− 26 Versorgungsgebieten
− 700 Probennahmestellen
− 1110 Proben
− 20658 Parameter
Bildquelle: LANUV NRW
3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe
Versorgungsgebiet - Kreis Lippe
Michael Eich
ca. 350.000 Einwohner
Kreis Herford
•
•
•
•
16 Stadt- & Gemeindewerke
5 Wasserbeschaffungsverbände
8 Wasserinteressentengemeinschaften
Staatsbad Bad Meinberg
•
•
•
139 Tiefenbrunnen
42 Quellfassungen/Flachbrunnen
135 Trinkwasserspeicher
•
Stadt Bielefeld
Wasseraufbereitung/ Desinfektion einzelner Rohwässer
− Chlor/UV-Desinfektion
− Enteisenung/ Entmanganung
hoher Überwachungsaufwand
Niedersachsen
Kreis Gütersloh
Kreis Höxter
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Kreis Paderborn
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Quelle: Kreis Lippe
3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe
Gesamtzahl der versorgten Bevölkerung
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80.000
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70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
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Quelle: Eich, Kreis Lippe
3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe
Gesamtzahl der Wasserversorgungsanlagen
Michael Eich
Oberfächennahe Wassergewinnungsanlagen
Tiefenbrunnen
Anzahl der Wasserversorgungsanlagen (WVA)
Trinkwasserspeicher
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Quelle: Eich, Kreis Lippe
4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser
Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser
Michael Eich
Nitrat
• ist ein bevorzugter Pflanzennährstoff und wird als Dünger auf die © 2013 Michael Eich
landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht
• kann sich auch durch mikrobiologische Prozesse im Boden anreichern
• bewegt sich frei im Bodenwasser und kann so in Grundwasservorkommen
eindringen
Gesundheitsgefährdung
• bei Aufnahme über Trinkwasser und Nahrungsmittel
− kann Nitrat bei Säuglingen den Sauerstofftransport im Blut behindern,
dadurch besteht die Gefahr einer „Blausuchterkrankung“
− kann Nitrit mit sekundären Aminen (stickstoffhaltige chemische
Verbindungen), die in Lebens- und Arzneimitteln vorkommen und auch
bei der Verdauung entstehen – krebserregende Nitrosamine bilden
4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser
Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser
Michael Eich
TrinkwV - § 6 Chemische Anforderungen/ Grenzwert
© 2013 Michael Eich
(1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten
sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Besorgnisgrundsatz – „Vorsorgeprinzip“
(2) Im Trinkwasser dürfen [T] Grenzwerte für chemische Parameter nicht
überschritten werden.
(3) Minimierungsgebot
− „Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den
menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit
nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem
Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls möglich ist.“
Grenzwert TrinkwV: 50 mg/l
das GA nach Prüfung des Einzelfalls eine zeitlich befristete Abweichung
vom Grenzwert erlauben (§ 9 TrinkwV, gilt für C-Anlagen)
− Anwendung der gesundheitlichen Leitwerte des Umweltbundesamtes
4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser
Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser
Michael Eich
Maßnahmen des Gesundheitsamtes - zentrale Wasserwerke
• engmaschiges Untersuchungsprogramm (monatlich) bei den über den© 2013 Michael Eich
Grenzwert liegenden WVAs
− betrifft 6 Rohwasser-Brunnen im Kreis Lippe (51-68 mg/l)
• enge Abstimmung mit den Wasserversorgern, Umweltamt,
Landwirtschaftskammer und der Kooperation Wasser-/Landwirtschaft
• Mischen von Rohwässern
• Reduzierung von Fördermengen
• Sanierungsmaßnahmen (z.B. oberflächennahe Verpressungen)
Fragestellung: Welche Änderungen sind in der novellierten
Düngemittelverordnung 2015 zu erwarten!?
− Sperrfristen/ Beschränkungen?
Trinkwasserabgabe an den Verbraucher erfolgt deutlich unter dem Grenzwert
Probenreihen der letzten Jahre zeigen nur wenige Veränderungen
4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser
Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser
Michael Eich
Maßnahmen des Gesundheitsamtes - Kleinanlagen
• mind. eine jährliche Untersuchung bei den über den Grenzwert liegenden WVAs
© 2013 Michael Eich
− betrifft ca. 3 % der Anlagen im Kreis Lippe
• der UsI wird über die Grenzwertüberschreitung schriftlich informiert
− „Das Wasser ist nicht zur Zubereitung von Säuglings-/ Kleinstkindnahrung
geeignet.“
− beiliegend ein ausführliches Informationsschreiben
− nachfolgend Ortsbegehung durch das GA
• enge Abstimmung mit dem Umweltamt, Landwirtschaftskammer
• ggf. erfolgt eine Anordnung von Sanierungs-/ Wasseraufbereitungsmaßnahmen
(bei Versorgung von Säuglingen und Kleinstkindern)
• bei hohen Konzentrationen wird auf eine nitratarme Ernährung (abgepacktes
Wasser) und auf die ausreichende Jodidzufuhr hingewiesen
(gilt für Erwachsene)
Die vorliegenden Proben der auffälligen WVAs zeigen „schwankende“ Ergebnisse.
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
a) Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Michael Eich
gesetzliche Grundlagen: Untersuchungspflichten § 14 (1-3)
• Untersuchungen auf mikrobiologische u. chemische Indikatorparameter
© 2013 Michael Eich
• Unterscheidung von Routine- und umfassenden Untersuchungen
• der Umfang und die Häufigkeit ergibt sich nach Anlage 4
nach Abgabemenge in einem Wasserversorgungsgebiet
Mindest-Untersuchungsumfang: (Festsetzung Kreis Lippe)
− 4 Routineuntersuchungen
− 1 umfassende Untersuchung
• bei zentralen Wasserwerken n. § 3 Nr. 2 a kann das GA die
Untersuchungsanzahl auf max. die Hälfte der Anlage 4 T II reduzieren, wenn
− Befunde in mind. 2 aufeinander folgenden Jahren konstant und deutlich
<GW
− keine Umstände mit nachteiligem Einfluss auf TW- Qualität
− ist bei der umfassenden Untersuchung nicht möglich
− eine Reduzierung von Untersuchungen ist bei dezentralen Wasserwerken
möglich (Entscheidung GA)
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
a) Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Michael Eich
Pflichten des Gesundheitsamtes: § 19 (5) Überwachungshäufigkeiten durch GA
© 2013 Michael Eich
• Wasserwerke § 3 (2) a
− mindestens jährlich
wenn in 4 Jahren keine wesentlichen Beanstandungen aufgetreten sind,
kann das Gesundheitsamt die Überwachung in größeren Zeitabständen
durchführen
− mindestens aber alle 3 Jahre!!
− im Kreis Lippe mind. alle 2 Jahre
− Besichtigung der Wasserversorgungsanlage einschl. Schutzzone
− wenn der Probenplan in Abstimmung mit dem GA eingehalten ist, kann
durch das GA auf eine amtliche Untersuchung verzichtet werden
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21Michael Eich
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen
Michael Eich
• Anzeige der GW-Überschreitung nach § 16 der TrinkwV durch den
Wasserbeschaffungsverband:
• Nachweis in der Quellfassung „Borncafe“ und Netzproben
Escherichia coli > 10
Enterokokken
coliformen Bakterien
• Versorgungsgebiet WBV Hohenhausen umfasst:
− 2 Wassergewinnungsanlagen (Quellfassung & Tiefenbrunnen)
− 2 Trinkwasserspeicher
− versorgte Personen: ca. 2500
© 2013 Michael Eich
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen
Michael Eich
Risikoanalyse / Lagebeurteilung aus der Sicht des Gesundheitsamtes
•
Prüfung der Untersuchungsergebnisse
© 2013 Michael Eich
− Anordnung von weitergehenden Untersuchungen
•
Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Gesundheitsgefährdung
− „Fäkale Verunreinigung“ – akute Gesundheitsgefahr
•
Prüfung möglicher Ursachen, Umfang und Ausmaß des Ereignisses
− dazu erfolgte eine unverzügliche Ortsbegehung der Quellfassung
− im Einzugsgebiet kam es 2 Tage zuvor zu einem Starkregenereignis
− Quellfassung befindet sich im Nahbereich der „Westerkalle“
− systemische Kontamination im Teilversorgungsgebiet Hohenhausen
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen
Michael Eich
•
Entscheidung/ Anordnung von Sofortmaßnahmen
ausweichen auf eine andere Wasserversorgung ist nicht möglich
− Abkochgebot
− Verwendungseinschränkungen
− Spül- und Desinfektionsmaßnahmen (Vorgabe § 11 TrinkwV)
− sofortige „Stoßchlorung“ des Hochbehälters
− Chlorung des Leitungsnetzes bis max. 0,3 mg/l freies Chlor
− engmaschige Chlormessungen (Dokumentation)
− Netzspülungen an 5 Hydranten („Dauerläufer“)
− engmaschige Untersuchungen
© 2013 Michael Eich
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen
Michael Eich
•
Information an:
− Verbraucher,
© 2013 Michael Eich
− Risikogruppen (kritische Infrastruktur– Pflegeheime, Ärzte, Lebensmittelbetriebe)
− zuständige Behörden (Leitstelle- Bevölkerungsschutz, Gem. Kalletal, Umweltamt)
− erfolgt umgehend durch Radio, Feuerwehr- Lautsprecher,
− „Katwarn App“ – Offizielle Warnungen für Mobiltelefone
− nachfolgend örtliche Zeitungen und Informationsschreiben an die betroffenen
Haushalte
•
Ursachenfindung/ -beseitigung
− Überprüfung der Wasserdichtigkeit der Quellfassung durch eine Fachfirma
•
Bestätigung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
− Aufhebung des Abkochgebotes durch 3 einwandfreie Nachuntersuchungen
− Aufhebung der Chlorungsmaßnahmen nach Einbau Desinfektionsanlage
•
nachhaltige Risikovorsorge durch:
− Wasseraufbereitungsanlage zur Trinkwasserdesinfektion – Ultrafiltrationsanlage
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen
Michael Eich
• Grundsätzliches zur Erreichbarkeit im Rahmen eines auftretenden „Störfalles“
© 2013 Michael Eich
− muss zu jedem Zeitpunkt durch Gesundheitsamt und Wasserversorger
sichergestellt sein – „Bereitschaftsdienst 24 Std.“
•
Grundsätzliches zur Kommunikation im Rahmen eines „Störfalles“
− einheitliche Kommunikation nach „außen“
Presseveröffentlichungen durch Pressestelle Kreis Lippe in Absprache
mit Gesundheitsamt und Wasserversorger
betrifft auch Interviews
− „Informationstelefon“ durch den Wasserversorger hat sich bewährt
Beantwortung von Verbraucheranfragen
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010
Michael Eich
Historie
• betroffenes Hauptversorgungsgebiet der Gemeinde umfasste ca. 6400© 2013 Michael Eich
Einwohner
• sehr heißes Sommerwetter mit hohen Wasserverbräuchen der Bevölkerung
• die innerhalb des Verbundleitungssystem angeschlossenen Br. I+II konnten nur
max. 500 cbm/Tag liefern
• benötigt wurden 700 bis 800 cbm/Tag
• Wasserentnahme aus einem anderen Ortsteil – Einsatz der örtlichen Feuerwehr
zum Wassertransport (Tanks mit max. 5 cbm – hygienisch bedenklich)
• das Wasser wurde über eine UV-Anlage zur Trinkwasserdesinfektion in das Netz
eingespeist - Einhaltung der Trinkwasserverordnung
der Einsatz der Feuerwehr stellte sich schnell als völlig unzureichend aus
Daten: Gem. Extertal
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010
Michael Eich
• Gemeinde kontaktierte umgehend das THW in Lemgo, die in der Nacht mit
einer kleinen Wasseraufbereitungsanlage, Labor und Trinkwasserblasen (max.
© 2013 Michael Eich
10 cbm) anrückten
• wenige Stunden später wurde zusätzlich das THW Wolfenbüttel zur Hilfe
gerufen
− mit großer Wasseraufbereitungsanlage (geeignet für Krisengebiete)
− mehreren 10 cbm Trinkwasserblasen
− zusätzlich wurde ein großer LKW mit Lebensmitteltank der Firma Stute
(Paderborn) eingesetzt
drei Trinkwasserblasen und der LKW wurden
rund um die Uhr (24 Std.!!) eingesetzt
hoher Personaleinsatz in Wechselschichten
Einsatzdauer ca. 2 Wochen
Bildquelle: Eich, Überwachung WVA
Daten: gem. Extertal
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010
Michael Eich
Hauptprobleme
• insgesamt genügend Wasserressourcen im Gemeindegebiet vorhanden,
© 2013 Michael Eich
allerdings war die Verteilung nur unzureichend möglich
• fehlendes Bewusstsein zum Wassersparen in der Bevölkerung – es wurde aber
auch bewusst vermieden, „Unruhe“ zu verbreiten
• mögliche Reaktionen:
− Untersagung Rasensprengen
− Einschränkung KFZ-Waschanlagen
− Befüllung privater Schwimmbecken
Konsequenzen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge
• Neubohrung eines 11. Tiefenbrunnens aus Gründen der
Versorgungssicherheit
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Bildquellen: Eich, Überwachung WVA
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Ausfall eines Trinkwasserbrunnens in Schlangen 2014
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Bildquellen: Eich, Überwachung WVA
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
Michael Eich
•
Gründung der Arbeitsgruppe Risiko- und Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
(intern ab Mai 2012)
© 2013 Michael Eich
•
seit August 2012 - gemeinsames Projekt mit dem BBK – Pilotregion Kreis Lippe
Mitarbeit bei der Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Risikoanalyse und Notfallvorsorge für die Aufgabenträger der Wasserversorgungssicherheit in den Kommunen
•
Mitgliederstruktur der Arbeitsgruppe:
− Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
− Bezirkregierung Detmold
− Technisches Hilfswerk
− Fachbereiche Kreis Lippe
− Gesundheitsamt
− Bevölkerungsschutz
− Umweltamt
− Amt für Vermessung und Kataster
− „Kleine und Große“ Wasserversorgungsunternehmen
Gemeinsames handeln
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
Michael Eich
Handlungsleitfaden zur Risikoanalyse und Notfallvorsorge für die Aufgabenträger der
© 2013 Michael Eich
Wasserversorgungssicherheit in den Kommunen
Zielsetzung:
• Erstellung eines praxisnahen Handlungsleitfaden zur Umsetzung einer Gefährdungsu. Risikoanalyse für die Wasserversorgung auf der Ebene der Kommunen, die eine
Bewertung der Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse auf die
Versorgungssicherheit ermöglicht
u.a. Stromausfall, Pandemie, Trockenperioden, Technologieausfall, Sabotage,
Terrorismus, Unfälle, Starkregenereignisse
•
Darauf aufbauend soll für die Akteure der Notfallvorsorge ein präventiver
Handlungsrahmen entwickelt werden, der eine optimale organisatorische und
logistische Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf den Ressourcenbedarf, ermöglicht
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
Michael Eich
Zielsetzung beinhaltet:
• Risikoanalyse und Risikobewertung auf Ebene des Kreises
© 2013 Michael Eich
• Erstellung eines Notfallvorsorgekonzeptes auf Ebene des Kreises
− Aufgabenverteilung im Katastrophenfall
− rechtliche Rahmenbedingungen
− Organisationsstrukturen im Notfall
− Ganzheitliches und bedarforientiertes Notversorgungskonzept
− Potenziale der Notfallvorsorge aufzeigen
− Ressourcen für Handlungskonzepte ermitteln
• Realumsetzung im Kreis Lippe (Pilotregion)
− z.B. neue Verbundleitungen („Inselnetze“) / Materialpoolbildung
− Kommunikationswege zu Dienstleistungsunternehmen und Hilfsorganisationen
• Erkenntnis- und Informationsgewinn
− Einarbeitung der Erkenntnisse in die Maßnahmepläne der WVU nach §16 TrinkwV
− Einarbeitung der Erkenntnisse in die Handlungspläne des Kreises
− Checklisten, Organigramme, Notfallpläne
Die Erkenntnisse/ Erfahrungen aus der Pilotregion sollen in dem Leitfaden
einfließen und somit einen praxisnahen Ansatz vermitteln
R Agieren ist besser als Reagieren
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Quellen: BBK 2014
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Projektumsetzung: Versorgungsgebiet Blomberg
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Projektumsetzung: Notfallleitung Eschenbruch-Hagen/Bad Pyrmont
Gesamtkosten: 40000 €
Fördermittel vom Bund: 20000 €
Bildquelle: Blomberger Versorgungsbetriebe
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Projektumsetzung
Michael Eich
Gemeinde Extertal:
Planungsvorhaben – Brunnenneubohrung
Gemeinde Dörentrup:
Notfallleitung Stadtwerke Lemgo
© 2013 Michael Eich
Quelle: Nordlippischer Anzeiger 2013
Quelle: Lippische Landeszeitung 2012
5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke
Projektumsetzung
Michael Eich
Gemeinde Augustdorf:
Notfallleitung GFM-Rommel-Kaserne
Stadtwerke Horn-Bad Meinberg:
Beschaffung eines transportfähigen Trinkwassertanks
© 2013 Michael Eich
Quelle: Lippische Landeszeitung 2014
Bildquelle: Stadtwerke Horn-Bad Meinberg
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Legionellen – Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3
• Pflichten des Unternehmers (Eigentümers)
© 2013 Michael Eich
− Gewerbliche (Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit
(u.a. Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Hotels)
− Ständige Wasserverteilung (e) - Trinkwasserinstallation
− Großanlage zur TW-Erwärmung nach Definition nach der TrinkwV
Speicherinhalt > 400 l od. > 3 l zwischen Erwärmer und Zapfstelle
− Anlagen, wie Duschen oder mehrere andere Einrichtungen, in denen es zu
einer Vernebelung von Trinkwasser kommt
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Legionellen – § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt
© 2013 Michael Eich
• öffentliche Trinkwasserinstallationen: GA überwacht „stichprobenartig“
• gewerbliche Trinkwasserinstallationen: GA überwacht nur, wenn
− eine Überschreitung des „technischen Maßnahmewertes“ bekannt ist und der
Unternehmer seinen Pflichten
Aufklärung
Gefährdungsanalyse
Schutzmaßnahmen
nicht nachkommt, dann kann die Pflichterfüllung vom GA angeordnet werden
Gefahrenabwehr
•
12.01.200918.09.201
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40Michael Eich
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Wegfall der Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3
© 2013 Michael Eich
• keine Untersuchungspflicht für Ein/Zweifamilienhäuser (generell
Kleinanlagen)
• wenn an die Warmwasseranlage keine Dusche oder kein Aerosol
erzeugendes Gerät angeschlossen ist.
• elektrische oder gasbeheizte Durchlauferhitzer haben keinen
Warmwasserspeicher, in dem sich Legionellen vermehren können
− enthält die Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle
weniger als 3 Liter Wasser, kann auf eine Legionellenuntersuchung
verzichtet werden
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Legionellen – Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3
© 2013 Michael Eich
• Unternehmer
Ergänzende systemische Untersuchungen (orientierende
Untersuchung W 551)
− am Aus- und Eintritt des Trinkwassererwärmers
− alle Steigestränge müssen erfasst, aber nicht beprobt werden
− keine verbindliche Angabe zur Anzahl der zu untersuchenden Proben
Festlegung der Probenstellen durch geeignetes Personal, unter
Einbeziehung des Zustands und des Aufbaus der
Trinkwasserinstallation
− Probennahme nach a.a.R.d.T. (u. a. < 3 L ablaufen)
und nur durch akkreditierte Untersuchungsstellen
− haben sicherzustellen, dass geeignete bzw.
desinfizierbare Probennahmestellen, vorhanden sind
− Informationen zur Probenahme unter: TWIN Nr.6
ttp://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/gesundheit/twin1201.pdf
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Legionellen – Untersuchungsumfang und -häufigkeit – öffentliche Tätigkeit
© 2013 Michael Eich
• Untersuchungen auf Legionellen nach Anlage 4 Teil II, Buchstabe b
− mindestens jährlich nach den Vorgaben aus § 14 Abs. 3
− bei drei aufeinander folgenden Jahren keiner Beanstandung, besteht die Möglichkeit
längerer Untersuchungsintervalle
nur möglich, wenn die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurde und
nachweislich die a.a.R.d.T eingehalten werden
nur möglich nach Zustimmung des Gesundheitsamtes
Die Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in
denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden
(z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen,
Entbindungseinrichtungen).
Sofern eine gewerbliche Tätigkeit mit einer öffentlichen Tätigkeit
verbunden ist besteht ebenfalls mindestens eine jährliche
Untersuchungspflicht
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Legionellen – Untersuchungsumfang und -häufigkeit – gewerbliche Tätigkeit
• Untersuchungen auf Legionellen nach Anlage 4 Teil II, Buchstabe b
− mind. alle drei Jahre nach den Vorgaben aus § 14 Abs. 3
− Die erste Untersuchung für gewerbliche Großanlagen zur
Trinkwassererwärmung muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein
© 2013 Michael Eich
Hinweise:
• Duschen für Mitarbeiter in der (nicht gemieteten) Autowerkstatt, Industriebetrieb,
gehören z. B. nicht dazu, unabhängig davon, ob aufgrund anderer Vorgaben
(z.B. Arbeitsstättenverordnung, Hygienevorschriften, Fürsorgepflichten,
Verkehrssicherungspflichten) hier ggf. Untersuchungspflichten bestehen
• Wohnungseigentümer in Gemeinschaft sind betroffen, wenn Wohnraum in dem
betreffenden Gebäude, auch nur teilweise, vermietet ist
• Wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden,
liegt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung vor
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Änderungen bei mikrobiologischen Parametern - Legionellen
• Einführung eines technischen Maßnahmewertes (§ 3 Abs. 2) für © 2013 Michael Eich
Legionellen:
− Technischer Maßnahmewert ist kein Grenzwert!
− „ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der TrinkwasserInstallation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu
besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung
der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse
eingeleitet werden.“
Hinweis auf eine technischen Mangel
− 100 KBE pro 100 ml für Legionella spec.
(Anl. 3 Teil II-Indikatorparameter)
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
Änderungen bei mikrobiologischen Parametern - Legionellen
•
§ 9 Maßnahmen des Unternehmers bei Überschreiten des technischen
© 2013 Michael Eich
Maßnahmewertes:
− „Störfallanzeige“ an das Gesundheitsamt
− Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen oder durchführen zu
lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortbesichtigung sowie eine Prüfung
der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
− eine Gefährdungsanalyse (Mängelidentifizierung, s.a. UBA-Empfehlung vom
14.12.2012 ) zu erstellen oder erstellen zu lassen und die Maßnahmen
durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
z.B. durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro bzw. durch eine geschulte Fachkraft nach
VDI 6023, Kategorie A/B
Die Aufzeichnungen hat er nach dem Abschluss der erforderlichen Maßnahmen
nach zehn Jahre lang verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung
vorzulegen.
Das Gesundheitsamt überprüft, ob und wie Maßnahmen ergriffen wurden, ggf.
erfolgt eine Anordnung!
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen
Michael Eich
§ 16 + 21 – Informationspflichten des Unternehmers an die Verbraucher
• Verbraucher sind unverzüglich bei Überschreiten des technischen
Maßnahmewertes zu informieren
− über mögliche Nutzungseinschränkungen (z.B. Duschverbot)
− über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse
© 2013 Michael Eich
Verbraucher (gewerblich/öffentlich) sind mind. jährlich durch geeignetes und
aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage
der Untersuchungsergebnisse zu informieren
hat ab dem 01.12.2013 die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn
Leitungen aus dem Werkstoff Blei in ihren Anlagen vorhanden sind
− neuer Grenzwert ab dem 01.12.2013 - 0,01 mg/l (Alter GW 0,025 mg/l)
6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation
Ursachen für Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen
Michael Eich
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mangelhafte Planung und Installation sowie Inbetriebnahme.
Einbau von ungeeigneter oder kontaminierter Anlagenteile
Reparaturen
nicht durchflossene Rohrleitungsabschnitte
unzureichende Wasserentnahme
Stagnation
© 2013 Michael Eich
Welche Fragen haben Sie denn noch???
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kontaktdaten
Michael Eich
© 2013 Michael Eich
Michael Eich
Tel: 05231 / 62-2940
[email protected]
www.kreis-lippe.de