54. Detmolder Gespräch – Lebensmittel Nummer Eins: Wasser 15.04.2015 Michael Eich Michael Eich © 2013 Michael Eich Rechtliche Regelungen und Probleme bei der Trinkwassergewinnung/ -verteilung Gliederung Michael Eich 1. 2. 3. 4. 5. Einleitung – Trinkwasser im Fokus der Medien © 2013 Michael Eich Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe Risikomanagement – Nitrat im Trinkwasser Zentrale und dezentrale Wasserwerke – Pflichten des UsI & GA´s nach der TrinkwV − mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen in einem Versorgungsgebiet – Maßnahmen nach der TrinkwV/ Handlungsmanagement − außergewöhnliche Ereignisse in der Wasserversorgung – Ausfall eines Trinkwasserbrunnens − Projektvorstellung – Risiko- und Notfallvorsorge in der Wasserversorgung 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation − Pflichten des UsI & GA´s nach der TrinkwV − Mängel in der Praxis Die Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) Verfahrensablauf – Änderungen 11/2011 & 12/2012 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV Michael Eich • • Zustimmung des Bundesrates mit Änderungen am 26.11.2010 Mitteilung durch LANUV am 13.05.2011, dass die TrinkwV 2011 am 11.05.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde − rechtsgültig am 01.11.2011 © 2013 Michael Eich Bundesrat Drucksache 530/10 (Beschluss) 26.11.10 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung • Aktuell: Zweite Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 05.12.2012 − rechtsgültig am 14.12.2012 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV § 1 Zweck der Verordnung § 2 Anwendungsbereich Michael Eich • § 1 Der Zweck der TrinkwV ist es, © 2013 Michael Eich − den Schutz der menschlichen Gesundheit durch die Gewährleistung von Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers • § 2 Die TrinkwV regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, gilt nicht für − Schwimm- und Badebeckenwasser − natürliches Mineralwasser/ Tafel- u. Heilwasser − Wasser, das sich in wasserführenden, an die Trinkwasserinstallation angeschlossenen Apparaten befindet, die a) entsprechend den a.a.R.d.T. nicht Teil der Tw-Installation sind und b) mit einer den a.a.R.d.T entsprechenden Sicherungseinrichtung ausgerüstet sein müssen ( nach DIN EN 1717 - Übergabepunkt) z.B. Zahnarztstühle, Heizungsbefülleinrichtung Die Anforderungen an Trinkwasser gelten bis zur Sicherungseinrichtung 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV § 3 Begriffsbestimmungen Michael Eich Trinkwasser © 2013 Michael Eich • Wasser, das bestimmt ist zum Trinken, Kochen, Zubereitung von Speisen und anderen häuslichen Zwecken, wie − Körperpflege und -reinigung − Reinigung von Gegenständen die mit Lebensmitteln in Berührung kommen − Reinigung von Gegenständen die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (z.B. Wäsche) • alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für Herstellung, Behandlung und Konservierung von Erzeugnissen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV § 4 Anforderungen Michael Eich • § 4 Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch © 2013 Michael Eich seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht. 12.01.200918.09.201 2 6Michael Eich 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV § 3 Begriffsbestimmungen Michael Eich Neueinteilung von Wasserversorgungsanlagen © 2013 Michael Eich a) zentrale Wasserwerke WVA ≥ 10m³/d oder ≥ 50 Personen b) dezentrale kleine Wasserwerke WVA ≤ 10m³/d oder ≤ 50 Personen (gewerblich/öffentlich) c) Kleinanlagen zur Eigenversorgung WVA ≤ 10m³/d d) mobile Versorgungsanlagen (Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und andere mobile Versorgungsanlagen) − z.B. Imbisswagen, Flugzeug, Bahn e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation (WVA mit Abgabe von Trinkwasser aus Anlage a oder b) f) zeitweise Wasserverteilung (Festplätzen) 12.01.200918.09.201 2 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV § 5 Minimierungsgebot für bestimmte Mikroorganismen Michael Eich „Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den a.a.R.d.T. mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist“ gilt für Krankheitserreger ist sichergestellt durch Einhaltung der a.a.R.d.T bedeutet kein ausdrückliches Desinfektionsgebot • analog zur Regelung bei chemischen Parametern § 6 12.01.200918.09.201 2 9Michael Eich © 2013 Michael Eich 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV Weitere Abschnitte der TrinkwV Michael Eich Beschaffenheit /Aufbereitung • § 7 Indikatorparameter • § 8 Stelle der Einhaltung • § 9 Maßnahmen bei Nichteinhaltung • § 10 Zulassung von Abweichungen chemischer Parameter (Ausnahmeregelungen) • § 11 Stoffe zur Aufbereitung und Desinfektion (UBA) • § 12 Ausnahmegenehmigungen Unternehmerpflichten • § 13 Anzeigepflichten • § 14 Untersuchungspflichten • § 15 Untersuchungsverfahren / Untersuchungsstellen • § 16 besondere Anzeige- und Handlungspflichten • § 17 Anforderungen an Anlagen (Werkstoffe) © 2013 Michael Eich 2. Gesetzliche Regelungen nach der TrinkwV Weitere Abschnitte der TrinkwV Michael Eich Überwachung • § 18 durch das Gesundheitsamt • § 19 Umfang der Überwachung • § 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes • § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten • § 24 Straftaten • § 25 Ordnungswidrigkeiten © 2013 Michael Eich 3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe Wasserwerke nach TEIS in NRW EU Trinkwasserwasserberichterstattung 2014 – Kreis Lippe Michael Eich © 2013 Michael Eich Datenmeldung nach Z-TEIS • Übermittlung von Daten zu: − 26 Versorgungsgebieten − 700 Probennahmestellen − 1110 Proben − 20658 Parameter Bildquelle: LANUV NRW 3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe Versorgungsgebiet - Kreis Lippe Michael Eich ca. 350.000 Einwohner Kreis Herford • • • • 16 Stadt- & Gemeindewerke 5 Wasserbeschaffungsverbände 8 Wasserinteressentengemeinschaften Staatsbad Bad Meinberg • • • 139 Tiefenbrunnen 42 Quellfassungen/Flachbrunnen 135 Trinkwasserspeicher • Stadt Bielefeld Wasseraufbereitung/ Desinfektion einzelner Rohwässer − Chlor/UV-Desinfektion − Enteisenung/ Entmanganung hoher Überwachungsaufwand Niedersachsen Kreis Gütersloh Kreis Höxter 12.01.200918.09.201 2 13Michael Eich Kreis Paderborn © 2013 Michael Eich Quelle: Kreis Lippe 3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe Gesamtzahl der versorgten Bevölkerung Michael Eich 80.000 © 2013 Michael Eich 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 n ge nb al e er -S ch w Sc hl an er g n se e gh au lin Sc hi ed he gd Lü O er Le op ol d sh ö m go Le ge La lle Ka nb e M ei d -B a or n H ta l rg l te rta Ex nt ru p ör e d D et m ol D rg Bl om be n rn tru p Ba Sa lz uf le d Ba Au gu st d or f 0 Quelle: Eich, Kreis Lippe 3. Zahlen, Daten, Fakten zum Versorgungsgebiet Kreis Lippe Gesamtzahl der Wasserversorgungsanlagen Michael Eich Oberfächennahe Wassergewinnungsanlagen Tiefenbrunnen Anzahl der Wasserversorgungsanlagen (WVA) Trinkwasserspeicher © 2013 Michael Eich 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 n ge Sc hl an nb er -S ch w al e gh au Sc hi ed lin er g se n e gd O er ol d op Le Lü öh e sh m go Le ge La lle Ka nb e M ei d -B a or n H ta l rg l Ex te rta nt ru p D ör e d et m ol D rg Bl om be rn tr u p Ba Sa lz d Ba Au gu s td uf le or f n 0 Quelle: Eich, Kreis Lippe 4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser Michael Eich Nitrat • ist ein bevorzugter Pflanzennährstoff und wird als Dünger auf die © 2013 Michael Eich landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht • kann sich auch durch mikrobiologische Prozesse im Boden anreichern • bewegt sich frei im Bodenwasser und kann so in Grundwasservorkommen eindringen Gesundheitsgefährdung • bei Aufnahme über Trinkwasser und Nahrungsmittel − kann Nitrat bei Säuglingen den Sauerstofftransport im Blut behindern, dadurch besteht die Gefahr einer „Blausuchterkrankung“ − kann Nitrit mit sekundären Aminen (stickstoffhaltige chemische Verbindungen), die in Lebens- und Arzneimitteln vorkommen und auch bei der Verdauung entstehen – krebserregende Nitrosamine bilden 4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser Michael Eich TrinkwV - § 6 Chemische Anforderungen/ Grenzwert © 2013 Michael Eich (1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Besorgnisgrundsatz – „Vorsorgeprinzip“ (2) Im Trinkwasser dürfen [T] Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden. (3) Minimierungsgebot − „Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls möglich ist.“ Grenzwert TrinkwV: 50 mg/l das GA nach Prüfung des Einzelfalls eine zeitlich befristete Abweichung vom Grenzwert erlauben (§ 9 TrinkwV, gilt für C-Anlagen) − Anwendung der gesundheitlichen Leitwerte des Umweltbundesamtes 4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser Michael Eich Maßnahmen des Gesundheitsamtes - zentrale Wasserwerke • engmaschiges Untersuchungsprogramm (monatlich) bei den über den© 2013 Michael Eich Grenzwert liegenden WVAs − betrifft 6 Rohwasser-Brunnen im Kreis Lippe (51-68 mg/l) • enge Abstimmung mit den Wasserversorgern, Umweltamt, Landwirtschaftskammer und der Kooperation Wasser-/Landwirtschaft • Mischen von Rohwässern • Reduzierung von Fördermengen • Sanierungsmaßnahmen (z.B. oberflächennahe Verpressungen) Fragestellung: Welche Änderungen sind in der novellierten Düngemittelverordnung 2015 zu erwarten!? − Sperrfristen/ Beschränkungen? Trinkwasserabgabe an den Verbraucher erfolgt deutlich unter dem Grenzwert Probenreihen der letzten Jahre zeigen nur wenige Veränderungen 4. Risikomanagement – Nitrat & nicht relevante Metaboliten im Trinkwasser Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser Michael Eich Maßnahmen des Gesundheitsamtes - Kleinanlagen • mind. eine jährliche Untersuchung bei den über den Grenzwert liegenden WVAs © 2013 Michael Eich − betrifft ca. 3 % der Anlagen im Kreis Lippe • der UsI wird über die Grenzwertüberschreitung schriftlich informiert − „Das Wasser ist nicht zur Zubereitung von Säuglings-/ Kleinstkindnahrung geeignet.“ − beiliegend ein ausführliches Informationsschreiben − nachfolgend Ortsbegehung durch das GA • enge Abstimmung mit dem Umweltamt, Landwirtschaftskammer • ggf. erfolgt eine Anordnung von Sanierungs-/ Wasseraufbereitungsmaßnahmen (bei Versorgung von Säuglingen und Kleinstkindern) • bei hohen Konzentrationen wird auf eine nitratarme Ernährung (abgepacktes Wasser) und auf die ausreichende Jodidzufuhr hingewiesen (gilt für Erwachsene) Die vorliegenden Proben der auffälligen WVAs zeigen „schwankende“ Ergebnisse. 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke a) Zentrale und dezentrale Wasserwerke Michael Eich gesetzliche Grundlagen: Untersuchungspflichten § 14 (1-3) • Untersuchungen auf mikrobiologische u. chemische Indikatorparameter © 2013 Michael Eich • Unterscheidung von Routine- und umfassenden Untersuchungen • der Umfang und die Häufigkeit ergibt sich nach Anlage 4 nach Abgabemenge in einem Wasserversorgungsgebiet Mindest-Untersuchungsumfang: (Festsetzung Kreis Lippe) − 4 Routineuntersuchungen − 1 umfassende Untersuchung • bei zentralen Wasserwerken n. § 3 Nr. 2 a kann das GA die Untersuchungsanzahl auf max. die Hälfte der Anlage 4 T II reduzieren, wenn − Befunde in mind. 2 aufeinander folgenden Jahren konstant und deutlich <GW − keine Umstände mit nachteiligem Einfluss auf TW- Qualität − ist bei der umfassenden Untersuchung nicht möglich − eine Reduzierung von Untersuchungen ist bei dezentralen Wasserwerken möglich (Entscheidung GA) 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke a) Zentrale und dezentrale Wasserwerke Michael Eich Pflichten des Gesundheitsamtes: § 19 (5) Überwachungshäufigkeiten durch GA © 2013 Michael Eich • Wasserwerke § 3 (2) a − mindestens jährlich wenn in 4 Jahren keine wesentlichen Beanstandungen aufgetreten sind, kann das Gesundheitsamt die Überwachung in größeren Zeitabständen durchführen − mindestens aber alle 3 Jahre!! − im Kreis Lippe mind. alle 2 Jahre − Besichtigung der Wasserversorgungsanlage einschl. Schutzzone − wenn der Probenplan in Abstimmung mit dem GA eingehalten ist, kann durch das GA auf eine amtliche Untersuchung verzichtet werden 12.01.200918.09.201 2 21Michael Eich 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen Michael Eich • Anzeige der GW-Überschreitung nach § 16 der TrinkwV durch den Wasserbeschaffungsverband: • Nachweis in der Quellfassung „Borncafe“ und Netzproben Escherichia coli > 10 Enterokokken coliformen Bakterien • Versorgungsgebiet WBV Hohenhausen umfasst: − 2 Wassergewinnungsanlagen (Quellfassung & Tiefenbrunnen) − 2 Trinkwasserspeicher − versorgte Personen: ca. 2500 © 2013 Michael Eich 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen Michael Eich Risikoanalyse / Lagebeurteilung aus der Sicht des Gesundheitsamtes • Prüfung der Untersuchungsergebnisse © 2013 Michael Eich − Anordnung von weitergehenden Untersuchungen • Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Gesundheitsgefährdung − „Fäkale Verunreinigung“ – akute Gesundheitsgefahr • Prüfung möglicher Ursachen, Umfang und Ausmaß des Ereignisses − dazu erfolgte eine unverzügliche Ortsbegehung der Quellfassung − im Einzugsgebiet kam es 2 Tage zuvor zu einem Starkregenereignis − Quellfassung befindet sich im Nahbereich der „Westerkalle“ − systemische Kontamination im Teilversorgungsgebiet Hohenhausen 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen Michael Eich • Entscheidung/ Anordnung von Sofortmaßnahmen ausweichen auf eine andere Wasserversorgung ist nicht möglich − Abkochgebot − Verwendungseinschränkungen − Spül- und Desinfektionsmaßnahmen (Vorgabe § 11 TrinkwV) − sofortige „Stoßchlorung“ des Hochbehälters − Chlorung des Leitungsnetzes bis max. 0,3 mg/l freies Chlor − engmaschige Chlormessungen (Dokumentation) − Netzspülungen an 5 Hydranten („Dauerläufer“) − engmaschige Untersuchungen © 2013 Michael Eich 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen Michael Eich • Information an: − Verbraucher, © 2013 Michael Eich − Risikogruppen (kritische Infrastruktur– Pflegeheime, Ärzte, Lebensmittelbetriebe) − zuständige Behörden (Leitstelle- Bevölkerungsschutz, Gem. Kalletal, Umweltamt) − erfolgt umgehend durch Radio, Feuerwehr- Lautsprecher, − „Katwarn App“ – Offizielle Warnungen für Mobiltelefone − nachfolgend örtliche Zeitungen und Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte • Ursachenfindung/ -beseitigung − Überprüfung der Wasserdichtigkeit der Quellfassung durch eine Fachfirma • Bestätigung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen − Aufhebung des Abkochgebotes durch 3 einwandfreie Nachuntersuchungen − Aufhebung der Chlorungsmaßnahmen nach Einbau Desinfektionsanlage • nachhaltige Risikovorsorge durch: − Wasseraufbereitungsanlage zur Trinkwasserdesinfektion – Ultrafiltrationsanlage 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Mikrobiologische Grenzwert-Überschreitung im Versorgungsgebiet Hohenhausen Michael Eich • Grundsätzliches zur Erreichbarkeit im Rahmen eines auftretenden „Störfalles“ © 2013 Michael Eich − muss zu jedem Zeitpunkt durch Gesundheitsamt und Wasserversorger sichergestellt sein – „Bereitschaftsdienst 24 Std.“ • Grundsätzliches zur Kommunikation im Rahmen eines „Störfalles“ − einheitliche Kommunikation nach „außen“ Presseveröffentlichungen durch Pressestelle Kreis Lippe in Absprache mit Gesundheitsamt und Wasserversorger betrifft auch Interviews − „Informationstelefon“ durch den Wasserversorger hat sich bewährt Beantwortung von Verbraucheranfragen 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010 Michael Eich Historie • betroffenes Hauptversorgungsgebiet der Gemeinde umfasste ca. 6400© 2013 Michael Eich Einwohner • sehr heißes Sommerwetter mit hohen Wasserverbräuchen der Bevölkerung • die innerhalb des Verbundleitungssystem angeschlossenen Br. I+II konnten nur max. 500 cbm/Tag liefern • benötigt wurden 700 bis 800 cbm/Tag • Wasserentnahme aus einem anderen Ortsteil – Einsatz der örtlichen Feuerwehr zum Wassertransport (Tanks mit max. 5 cbm – hygienisch bedenklich) • das Wasser wurde über eine UV-Anlage zur Trinkwasserdesinfektion in das Netz eingespeist - Einhaltung der Trinkwasserverordnung der Einsatz der Feuerwehr stellte sich schnell als völlig unzureichend aus Daten: Gem. Extertal 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010 Michael Eich • Gemeinde kontaktierte umgehend das THW in Lemgo, die in der Nacht mit einer kleinen Wasseraufbereitungsanlage, Labor und Trinkwasserblasen (max. © 2013 Michael Eich 10 cbm) anrückten • wenige Stunden später wurde zusätzlich das THW Wolfenbüttel zur Hilfe gerufen − mit großer Wasseraufbereitungsanlage (geeignet für Krisengebiete) − mehreren 10 cbm Trinkwasserblasen − zusätzlich wurde ein großer LKW mit Lebensmitteltank der Firma Stute (Paderborn) eingesetzt drei Trinkwasserblasen und der LKW wurden rund um die Uhr (24 Std.!!) eingesetzt hoher Personaleinsatz in Wechselschichten Einsatzdauer ca. 2 Wochen Bildquelle: Eich, Überwachung WVA Daten: gem. Extertal 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010 Michael Eich Hauptprobleme • insgesamt genügend Wasserressourcen im Gemeindegebiet vorhanden, © 2013 Michael Eich allerdings war die Verteilung nur unzureichend möglich • fehlendes Bewusstsein zum Wassersparen in der Bevölkerung – es wurde aber auch bewusst vermieden, „Unruhe“ zu verbreiten • mögliche Reaktionen: − Untersagung Rasensprengen − Einschränkung KFZ-Waschanlagen − Befüllung privater Schwimmbecken Konsequenzen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge • Neubohrung eines 11. Tiefenbrunnens aus Gründen der Versorgungssicherheit 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Ausfall eines Brunnens durch Sanierungsarbeiten in der Gem. Extertal im Jahr 2010 Michael Eich © 2013 Michael Eich Bildquellen: Eich, Überwachung WVA 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Ausfall eines Trinkwasserbrunnens in Schlangen 2014 Michael Eich © 2013 Michael Eich Bildquellen: Eich, Überwachung WVA 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung Michael Eich • Gründung der Arbeitsgruppe Risiko- und Notfallvorsorge in der Wasserversorgung (intern ab Mai 2012) © 2013 Michael Eich • seit August 2012 - gemeinsames Projekt mit dem BBK – Pilotregion Kreis Lippe Mitarbeit bei der Erstellung eines Handlungsleitfaden zur Risikoanalyse und Notfallvorsorge für die Aufgabenträger der Wasserversorgungssicherheit in den Kommunen • Mitgliederstruktur der Arbeitsgruppe: − Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) − Bezirkregierung Detmold − Technisches Hilfswerk − Fachbereiche Kreis Lippe − Gesundheitsamt − Bevölkerungsschutz − Umweltamt − Amt für Vermessung und Kataster − „Kleine und Große“ Wasserversorgungsunternehmen Gemeinsames handeln 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung Michael Eich Handlungsleitfaden zur Risikoanalyse und Notfallvorsorge für die Aufgabenträger der © 2013 Michael Eich Wasserversorgungssicherheit in den Kommunen Zielsetzung: • Erstellung eines praxisnahen Handlungsleitfaden zur Umsetzung einer Gefährdungsu. Risikoanalyse für die Wasserversorgung auf der Ebene der Kommunen, die eine Bewertung der Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse auf die Versorgungssicherheit ermöglicht u.a. Stromausfall, Pandemie, Trockenperioden, Technologieausfall, Sabotage, Terrorismus, Unfälle, Starkregenereignisse • Darauf aufbauend soll für die Akteure der Notfallvorsorge ein präventiver Handlungsrahmen entwickelt werden, der eine optimale organisatorische und logistische Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf den Ressourcenbedarf, ermöglicht 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung Michael Eich Zielsetzung beinhaltet: • Risikoanalyse und Risikobewertung auf Ebene des Kreises © 2013 Michael Eich • Erstellung eines Notfallvorsorgekonzeptes auf Ebene des Kreises − Aufgabenverteilung im Katastrophenfall − rechtliche Rahmenbedingungen − Organisationsstrukturen im Notfall − Ganzheitliches und bedarforientiertes Notversorgungskonzept − Potenziale der Notfallvorsorge aufzeigen − Ressourcen für Handlungskonzepte ermitteln • Realumsetzung im Kreis Lippe (Pilotregion) − z.B. neue Verbundleitungen („Inselnetze“) / Materialpoolbildung − Kommunikationswege zu Dienstleistungsunternehmen und Hilfsorganisationen • Erkenntnis- und Informationsgewinn − Einarbeitung der Erkenntnisse in die Maßnahmepläne der WVU nach §16 TrinkwV − Einarbeitung der Erkenntnisse in die Handlungspläne des Kreises − Checklisten, Organigramme, Notfallpläne Die Erkenntnisse/ Erfahrungen aus der Pilotregion sollen in dem Leitfaden einfließen und somit einen praxisnahen Ansatz vermitteln R Agieren ist besser als Reagieren 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Risiko- u. Notfallvorsorge in der Wasserversorgung Michael Eich © 2013 Michael Eich Quellen: BBK 2014 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Projektumsetzung: Versorgungsgebiet Blomberg Michael Eich © 2013 Michael Eich Projektumsetzung: Notfallleitung Eschenbruch-Hagen/Bad Pyrmont Gesamtkosten: 40000 € Fördermittel vom Bund: 20000 € Bildquelle: Blomberger Versorgungsbetriebe 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Projektumsetzung Michael Eich Gemeinde Extertal: Planungsvorhaben – Brunnenneubohrung Gemeinde Dörentrup: Notfallleitung Stadtwerke Lemgo © 2013 Michael Eich Quelle: Nordlippischer Anzeiger 2013 Quelle: Lippische Landeszeitung 2012 5. Zentrale und dezentrale Wasserwerke Projektumsetzung Michael Eich Gemeinde Augustdorf: Notfallleitung GFM-Rommel-Kaserne Stadtwerke Horn-Bad Meinberg: Beschaffung eines transportfähigen Trinkwassertanks © 2013 Michael Eich Quelle: Lippische Landeszeitung 2014 Bildquelle: Stadtwerke Horn-Bad Meinberg 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Legionellen – Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3 • Pflichten des Unternehmers (Eigentümers) © 2013 Michael Eich − Gewerbliche (Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (u.a. Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Hotels) − Ständige Wasserverteilung (e) - Trinkwasserinstallation − Großanlage zur TW-Erwärmung nach Definition nach der TrinkwV Speicherinhalt > 400 l od. > 3 l zwischen Erwärmer und Zapfstelle − Anlagen, wie Duschen oder mehrere andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Legionellen – § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt © 2013 Michael Eich • öffentliche Trinkwasserinstallationen: GA überwacht „stichprobenartig“ • gewerbliche Trinkwasserinstallationen: GA überwacht nur, wenn − eine Überschreitung des „technischen Maßnahmewertes“ bekannt ist und der Unternehmer seinen Pflichten Aufklärung Gefährdungsanalyse Schutzmaßnahmen nicht nachkommt, dann kann die Pflichterfüllung vom GA angeordnet werden Gefahrenabwehr • 12.01.200918.09.201 2 40Michael Eich 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Wegfall der Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3 © 2013 Michael Eich • keine Untersuchungspflicht für Ein/Zweifamilienhäuser (generell Kleinanlagen) • wenn an die Warmwasseranlage keine Dusche oder kein Aerosol erzeugendes Gerät angeschlossen ist. • elektrische oder gasbeheizte Durchlauferhitzer haben keinen Warmwasserspeicher, in dem sich Legionellen vermehren können − enthält die Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle weniger als 3 Liter Wasser, kann auf eine Legionellenuntersuchung verzichtet werden 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Legionellen – Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3 © 2013 Michael Eich • Unternehmer Ergänzende systemische Untersuchungen (orientierende Untersuchung W 551) − am Aus- und Eintritt des Trinkwassererwärmers − alle Steigestränge müssen erfasst, aber nicht beprobt werden − keine verbindliche Angabe zur Anzahl der zu untersuchenden Proben Festlegung der Probenstellen durch geeignetes Personal, unter Einbeziehung des Zustands und des Aufbaus der Trinkwasserinstallation − Probennahme nach a.a.R.d.T. (u. a. < 3 L ablaufen) und nur durch akkreditierte Untersuchungsstellen − haben sicherzustellen, dass geeignete bzw. desinfizierbare Probennahmestellen, vorhanden sind − Informationen zur Probenahme unter: TWIN Nr.6 ttp://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/gesundheit/twin1201.pdf 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Legionellen – Untersuchungsumfang und -häufigkeit – öffentliche Tätigkeit © 2013 Michael Eich • Untersuchungen auf Legionellen nach Anlage 4 Teil II, Buchstabe b − mindestens jährlich nach den Vorgaben aus § 14 Abs. 3 − bei drei aufeinander folgenden Jahren keiner Beanstandung, besteht die Möglichkeit längerer Untersuchungsintervalle nur möglich, wenn die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurde und nachweislich die a.a.R.d.T eingehalten werden nur möglich nach Zustimmung des Gesundheitsamtes Die Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen). Sofern eine gewerbliche Tätigkeit mit einer öffentlichen Tätigkeit verbunden ist besteht ebenfalls mindestens eine jährliche Untersuchungspflicht 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Legionellen – Untersuchungsumfang und -häufigkeit – gewerbliche Tätigkeit • Untersuchungen auf Legionellen nach Anlage 4 Teil II, Buchstabe b − mind. alle drei Jahre nach den Vorgaben aus § 14 Abs. 3 − Die erste Untersuchung für gewerbliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein © 2013 Michael Eich Hinweise: • Duschen für Mitarbeiter in der (nicht gemieteten) Autowerkstatt, Industriebetrieb, gehören z. B. nicht dazu, unabhängig davon, ob aufgrund anderer Vorgaben (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Hygienevorschriften, Fürsorgepflichten, Verkehrssicherungspflichten) hier ggf. Untersuchungspflichten bestehen • Wohnungseigentümer in Gemeinschaft sind betroffen, wenn Wohnraum in dem betreffenden Gebäude, auch nur teilweise, vermietet ist • Wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden, liegt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung vor 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Änderungen bei mikrobiologischen Parametern - Legionellen • Einführung eines technischen Maßnahmewertes (§ 3 Abs. 2) für © 2013 Michael Eich Legionellen: − Technischer Maßnahmewert ist kein Grenzwert! − „ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der TrinkwasserInstallation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.“ Hinweis auf eine technischen Mangel − 100 KBE pro 100 ml für Legionella spec. (Anl. 3 Teil II-Indikatorparameter) 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich Änderungen bei mikrobiologischen Parametern - Legionellen • § 9 Maßnahmen des Unternehmers bei Überschreiten des technischen © 2013 Michael Eich Maßnahmewertes: − „Störfallanzeige“ an das Gesundheitsamt − Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen, − eine Gefährdungsanalyse (Mängelidentifizierung, s.a. UBA-Empfehlung vom 14.12.2012 ) zu erstellen oder erstellen zu lassen und die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. z.B. durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro bzw. durch eine geschulte Fachkraft nach VDI 6023, Kategorie A/B Die Aufzeichnungen hat er nach dem Abschluss der erforderlichen Maßnahmen nach zehn Jahre lang verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung vorzulegen. Das Gesundheitsamt überprüft, ob und wie Maßnahmen ergriffen wurden, ggf. erfolgt eine Anordnung! 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation – gesetzliche Grundlagen Michael Eich § 16 + 21 – Informationspflichten des Unternehmers an die Verbraucher • Verbraucher sind unverzüglich bei Überschreiten des technischen Maßnahmewertes zu informieren − über mögliche Nutzungseinschränkungen (z.B. Duschverbot) − über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse © 2013 Michael Eich Verbraucher (gewerblich/öffentlich) sind mind. jährlich durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse zu informieren hat ab dem 01.12.2013 die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in ihren Anlagen vorhanden sind − neuer Grenzwert ab dem 01.12.2013 - 0,01 mg/l (Alter GW 0,025 mg/l) 6. Ständige Wasserverteilung/ Trinkwasserinstallation Ursachen für Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen Michael Eich • • • • • • mangelhafte Planung und Installation sowie Inbetriebnahme. Einbau von ungeeigneter oder kontaminierter Anlagenteile Reparaturen nicht durchflossene Rohrleitungsabschnitte unzureichende Wasserentnahme Stagnation © 2013 Michael Eich Welche Fragen haben Sie denn noch??? Michael Eich © 2013 Michael Eich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten Michael Eich © 2013 Michael Eich Michael Eich Tel: 05231 / 62-2940 [email protected] www.kreis-lippe.de
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