Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2015

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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
04 | 2015
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Alexandra Pernice, Internistin
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r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
DNA-Sequenzierung
in der Genomforschung
Die Abbildung zeigt ein DNA-Fragment
gebunden an ein Reaktions-Kügelchen.
­
Zunächst werden einzelsträngige DNA­
Bibliotheken hergestellt. Nur ein Fragment
bindet danach je an ein Kügelchen und
ermöglicht somit eine klonale Verviel­
­
fältigung dieses DNA-Abschnittes. Dies
geschieht mittels einer auf Kügelchen
­
basierenden Emulsions-PCR in einem
­
Wasser-Öl-Gemisch.
Die von Roche 454 Life Sciences genutzte
Methode bildet die Grundlage für einen
massiven parallelen Sequenzierungsansatz
mit langen Leseweiten, bei dem mehrere
Genabschnitte mit hohem Durchsatz parallel
analysiert werden können. Anwendungen
findet die in zahlreichen Veröffentlichungen
zitierte Methode zum Beispiel in der Genomforschung, Infektiologie, Onkologie, Mikro­
biologie und Agrarwissenschaft.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
04 | 2015
Editorial
Vermischtes
208
Wirtschaftlichkeit und
216
In Fleischhackers Händen
Therapiefreiheit
Kammern und KV
209
Der wichtigste Tag im Leben
217
Den „schwarzen Schafen“
das Handwerk legen
209
Präsidenten-Hotline
210
Niederlassung leicht gemacht (6)
210
Große Chance E-Health
211
Neuer Weiterbildungsverbund
218
Der letzte Hausarzt
218
Großer Präventionspreis 2015
219
Masernfälle in
Baden-Württemberg
219
Entwicklung
innovativer Impfstoffe
im Main-Tauber-Kreis
211
Rezept für Bewegung
Arzt und Recht aktuell
212
Der Mindestlohn
in der Arztpraxis
Wirtschaft
214
Neues aus der Finanzwelt
220
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
221
Ärzte mögen Start-ups
221
Allgemeinmedizin
steht auf Platz eins
Aus Fehlern lernen
215
Nicht erkannter
Ovarialabszess
Dieinformiert
222
Veranstaltungsübersicht
230
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, und der RSD Reise Service
Deutschland GmbH, Kirchheim, bei.
Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage für die
Publikation: Sicher fühlen – erfolgreich leiten und
motivieren in der Praxis, Bonn, Postvertriebskenn­
zeichen G 13944, bei.
Bekanntmachungen
232
Impressum
246
ÄBW 04 • 2015
207
Editorial
Von der preisorientierten Sichtweise zur qualitativen Betrachtung der Behandlung
Wirtschaftlichkeit und Therapiefreiheit
D
Dr. Norbert Metke
er Entwurf eines wohl zum
1. August 2015 in Kraft tretenden „GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes“ hat viel Kritik seitens
der Ärzteschaft erfahren. Zu Recht,
relativieren doch Regelungen, wie
beispielhaft die „Aufkaufregel“ oder
die „Terminservicestellen“ den Namen
des Gesetzes, weil sie die Gefahr in
sich bergen, die Versorgung zu
schwächen, statt sie zu stärken.
Angesichts der Ambulantisierung
der Medizin, des technischen Fortschritts und unzähliger Leistungen,
die heute ambulant erbracht werden,
braucht das Land mehr, statt weniger
Ärzte, mehr Patientensteuerung, Evidenz und Patienten mit Verantwortung für die von ihnen veranlassten
Leistungen.
Bei aller Kritik an dem Gesetz wird
jedoch übersehen, dass es auch für
die Ärzte positive Elemente enthält.
Insbesondere die neuen Regelungen
zur Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Richtgrößen als heterogene, unspezifische Durchschnitts-
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen
ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informations­
veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein.
Titel: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Karlsruhe/Pforzheim
Veranstaltungsinhalte:
Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit
detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur
in der o. g. Region
Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in der o. g. Region.
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr
Villa Hammerschmiede, 76327 Pfinztal-Söllingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Pforzheim, Carina Seelisch,
Telefon (0 72 31) 3 06-203, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
208
ÄBW 04 • 2015
werte, die nie die völlig unterschiedliche Morbidität von Praxis zu Praxis
widerspiegeln konnten, sollen der
Vergangenheit angehören.
Der Gesetzgeber hat bereits in
den vergangenen Jahren deutliche
Erleichterungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. So gilt
die Regel „Beratung vor Regress“, und
auch die Begrenzung der Regresse in
ihrer Höhe. Die Konsequenz ist, dass
wir in Baden-Württemberg nur noch
wenige Regresse haben. Bewährt hat
sich hier die enge Kooperation mit
Krankenkassen und Prüfstelle sowie
einer spezifischen Filtersymptomatik,
mit dem Resultat der Anerkennung
von „Praxisbesonderheiten“. Im Prüfjahr 2012 ist bei den Arzneimitteln
rund 1 Prozent der verordnenden
Kollegen in eine Prüfung gekommen,
nur vier Regresse sind derzeit rechtskräftig. Trotzdem wissen wir, dass die
Möglichkeit der Prüfung und des
­Regresses die Gefahr der Unterver­
sorgung durch Verschreibungsangst
weiterhin in sich birgt.
Das Versorgungsstärkungsgesetz
geht dies an. Denn die Richtgrößen
als verpflichtendes Prüfkriterium werden der Vergangenheit angehören.
Dies ist ein für die Ärzteschaft epochaler Schritt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll durch regionale Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen geregelt werden. Diese
werden sich an relativ offenen Rahmenvorgaben orientieren, die auf
Bundesebene zwischen den Vertragspartnern festgesetzt werden.
Ja, es wird weiterhin eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben, auch
mit der Möglichkeit von Regressen.
Bei Verordnungen in der Höhe von
mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr
für Medikamente müssen wir an
einem wirtschaftlichen Management
der Arzneimittelversorgung ein hohes Interesse haben, kann doch jeder
Euro, der für Pharmakotherapie ausgegeben wird, nicht mehr für andere
Beteiligte in der Versorgung verwendet werden.
Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
ergibt sich damit die Möglichkeit, für
die Patienten und die Ärzte im Land
stärker an der Ausgestaltung der
Wirtschaftlichkeitsprüfungen mitzuwirken. Meine Vorstellungen gehen
dahin, dass zukünftig die Evidenz einer Therapie und nicht mehr der Preis
ein wesentliches Aufgreifkriterium
neben anderen sein soll. Dies kann
entweder die Richtgrößen komplett
ersetzen oder sie erweitern. Damit
würden wir von der reinen preisorientierten Sichtweise zu einer qualitativen Betrachtung kommen, was
wiederum dem Kern ärztlichen Handelns entspricht.
Wir sind vorbereitet. Unabhängig
vom Gesetz werden wir, gemeinsam
mit den Krankenkassenverbänden
des Landes, auf der Homepage der
Prüfeinrichtung (ARGE Wirtschaftlichkeitsprüfung) Stufentherapieschemata einstellen, deren Beachtung zur
Berücksichtigung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen soll.
Die KVBW hat sich in das aktuelle
Gesetzgebungsverfahren intensiv eingebracht. Die Themen sind zu wichtig,
um nicht Klarstellung im Gesetz zu
vertreten. Gut ist, dass die Prüfeinrichtungen künftig die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser und Hochschulambulanzen auf gleicher Augenhöhe mit den niedergelassenen
Ärzten prüfen sollen. Für uns steht
dabei im Vordergrund, dass es einheitliche Prüfkriterien für alle ambulanten
Verordnungen gibt, unabhängig davon, aus welchem Versorgungssegment sie entstammen. Es gibt bei einer Indikation nur die richtige Therapie für den Patienten, unabhängig
davon, wer sie veranlasst. Eine Konkurrenz um den Patienten auf dem Boden
differenter Wirtschaftlichkeitsprüfung
kann nicht stattfinden, sie wäre
unärztlich.
Ich bin der Ansicht, dass das Begonnene einen Weg darstellt, wie wir
auf der einen Seite dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit auf der anderen
Seite dem der Therapiefreiheit der
Ärzte Rechnung tragen.
Dr. Norbert Metke
Vorstandsvorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg unterstützt ausländische Ärztinnen und Ärzte
Der wichtigste Tag im Leben
E
Strahlende Gesichter
bei den Absolventen des
ersten Vorbereitungskurses und ihren Lehrern
Württemberg im vergangenen Jahr
erstmals einen maßgeschneiderten
Kurs. Er umfasste 320 Unterrichtseinheiten (fach-) sprachlichen Unterricht,
ferner absolvierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 440 Unterrichtseinheiten medizinische Theorie sowie
ein 13-wöchiges Praktikum. Das Programm finanzierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das
Bundesministerium für Bildung und
Forschung und die Bundesagentur für
Arbeit.
Im Rahmen einer Feierstunde
wurden die Approbationsurkunden
den sichtlich gerührten Absolventen
überreicht. Seither steht ihnen der
deutsche Arbeitsmarkt offen; die mei-
sten haben über den Kurs sogar schon
eine feste Stelle gefunden. Die sympathischen Kolleginnen und Kollegen
werden sicherlich mit großem Engagement und uneingeschränkter Tatkraft ihren Teil dazu beitragen, die
medizinische Versorgung zu sichern
und damit auch den hiesigen Ärztemangel zu verringern. Nach den
Worten von Vizepräsident Dr. Stephan
Roder wird die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg auch künftig ausländische Ärztinnen und Ärzte nach
Kräften unterstützen – die nächsten
Vorbereitungskurse haben bereits
begonnen.
OE
Präsidenten-Hotline
W
o drückt Sie der Schuh und
wie kann sich die Ärzte­
kammer noch mehr für
Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch
Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“
von Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever ermöglicht den Mitgliedern
die ­direkte Kontakt­aufnahme.
Am 14. April wird der Prä­sident
der Landesärztekammer BadenWürttemberg wieder von 17.00 bis
19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23
erreichbar sein. Rufen Sie an!
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
s war nach eigenem Bekunden
einer der wichtigsten Tage im
Leben von 17 ausländischen
Ärztinnen und Ärzten, als sie Anfang
März in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ihre deutsche Approbationsurkunde empfingen. Vorausgegangen waren acht überaus arbeitsund lernintensive Monate, in denen
sie den ersten Vorbereitungskurs der
Ärztekammer für die sogenannte
Kenntnisprüfung besuchten.
Eine einfache „Umschreibung“ ihrer ärztlichen Zeugnisse, die unter
anderem aus Russland, Syrien, Rumänien, Griechenland, Slowenien oder El
Salvador stammen, war nicht möglich
gewesen. Denn Arztdiplome, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz erworben
wurden, müssen in Deutschland zunächst von der Approbationsbehörde
auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Stellt die Behörde wesentliche
Unterschiede zwischen der ärztlichen
Ausbildung des Herkunftslandes und
der ärztlichen Ausbildung in Deutschland fest, kann sie vom Arzt eine
Kenntnisprüfung verlangen.
Diese Kenntnisprüfung bezieht
sich auf den Inhalt des deutschen
Studiums; der ausländische Arzt muss
nachweisen, dass er über das gleiche
Wissen verfügt, das von einheimischen Absolventen medizinischer
Hochschulen verlangt wird. Die
Schwerpunkte der Prüfung liegen
auf den Fächern Innere Medizin und
Chirurgie; ergänzend auch Notfall­
medizin, klinische Pharmakologie
und Pharmakotherapie, bildgebende
Verfahren und Strahlenschutz sowie
Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Kenntnisprüfung ist
ein mündlich-praktisches Examen mit
Patientenvorstellung und dauert
zwischen 60 und 90 Minuten. Sie
kann maximal zwei Mal wiederholt
werden.
Doch wie bereitet man sich auf
die Kenntnisprüfung vor, zumal man
dafür auch über ausreichende Kenntnisse sowohl in der Umgangs- als
auch in der Fachsprache verfügen
muss? – Die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg startete in Kooperation mit dem IQ Netzwerk Baden-
ÄBW 04 • 2015
209
Kammern und KV
Serie der KVBW (6): Sicherstellungsassistent oder Vertreter
Niederlassung leicht gemacht
D
er
Sicherstellungsassistent
springt ein, wenn es in einer
niedergelassenen Praxis zu
einem Engpass in der Versorgung
der Patienten kommt. Nicht selten
wird daraus eine dauerhafte An­
stellung, Kooperation oder Praxis­
übernahme.
Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit oder gar ein
politisches Mandat – all das sind
­
Gründe, aus denen ein Vertragsarzt
seine Patienten nicht mehr oder
nur noch eingeschränkt versorgen
kann. Wenn es sich dabei um einen
befristeten Zeitraum handelt, lässt
sich die Versorgungslücke optimal
mit einem Sicherstellungsassistenten
überbrücken.
Voraussetzung für die Genehmigung als Sicherstellungsassistent ist
eine abgeschlossene Facharztweiterbildung. Auch das Fachgebiet muss
identisch sein mit dem des vorübergehend zu ersetzenden Arztes. Die
Sicherstellungsassistenz eignet sich
gut, um einen Einblick in die Arbeit
eines Vertragsarztes zu bekommen.
Wer sich dafür interessiert, sollte sich
in der Jobbörse der Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) registrieren. Dorthin wenden
sich Vertragsärzte auf der Suche nach
einer Assistenz.
Eine andere Möglichkeit, eine
Stelle als Sicherstellungsassistent zu
finden, ist, Ärzte, die in der Börse Angestellte oder Kooperationspartner
suchen, auf diese Alternative anzusprechen. Gerade im Hinblick auf eine
geplante Praxisübergabe erfreut sich
die Sicherstellungsassistenz als eine
Art Probezeit wachsender Beliebtheit.
Für solche Fälle gibt es eine Genehmigung von bis zu sechs Monaten.
Während dieser Zeit kann der Sicherstellungsassistent die Arbeit in der
ambulanten Versorgung und die
Praxis im Besonderen kennenlernen,
bevor er sich längerfristig bindet.
Parallel zu einer Sicherstellungsassistenz in Teilzeit lässt sich eine
Persönliche Beratung
zur Niederlassung
Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg informiert neutral,
kostenlos und kompetent.
Sie ist erreichbar von 8 bis 16 Uhr
unter Telefon (07 61) 8 84-42 20
oder per E-Mail an
[email protected].
Im Internet: www.kvbawue.de/
selbststaendigkeit
Teilzeitanstellung in der Klinik aufrechterhalten. Vieles ist Verhandlungssache. Sobald ein Sicherstellungsassistent gefunden ist, reicht
der Vertragsarzt den personenbezogenen Antrag bei der KVBW ein.
Sollte sich aus der Assistenz eine
Kooperation oder Praxisübernahme
entwickeln, unterstützen die Niederlassungsberater bei den erforderlichen Schritten.
Nächste Folge: Vertretung in der
­vertragsärztlichen Versorgung
Experten fordern klare und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen
Große Chance E-Health
Engagierter
Gedankenaustausch
zwischen den Teilnehmern;
auch Dr. Ulrich Clever,
Präsident der Landeärzte­kammer Baden-Württemberg,
mischte im World-Café mit.
210
I
m Mai findet das nunmehr fünfte
eHealth-Forum statt. Nach vier erfolgreichen Veranstaltungen wollte
der Programmbeirat zum fünften Geburtstag des eHealth Forums etwas
Besonderes bieten. Die Idee, als Impuls
im Vorfeld ein „World-Café eHealth“
zu veranstalten, war geboren.
ÄBW 04 • 2015
Nicht nur das kommunikative
Workshop-Format „World Café“, auch
die Zusammensetzung aus Patienten,
Politikern, Ärzten, Vertretern der Krankenkassen, IT-Experten und Wissenschaftlern trug dazu bei, dass eine
bunte Mischung an Sichtweisen und
Hintergründen entstand. Moderiert
von jeweils einem „Tischgastgeber“ aus
dem Programmbeirat des eHealthForums wurde zur Diskussion folgender
Fragen eingeladen: Welche Perspektiven und Chancen sehen Sie in E-Health?
– Kann E-Health dazu beitragen, die
Versorgung im ländlichen Raum zu
sichern? – Welche Maßnahmen sind
notwendig, um E-Health-Anwendungen in Deutschland zu etablieren?
Mehr Patientenbeteiligung, klare
und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen sowie mehr Gestaltungsspielraum für Ärzte und Krankenkas-
sen sind für die Weiterentwicklung von
E-Health notwendig, so die Kernaussagen des Abends. Die Skepsis gegenüber einer zentralen Speicherung von
Patientendaten gilt als große Hürde.
Hier ist es wichtig, bei Patienten und
Ärzten Vertrauen zu schaffen und die
Vorteile der neuen Kommunikationsmöglichkeiten herauszustellen.
Positiv wurde auch das Format
der Veranstaltung bewertet: „Von Null
auf Hundert entstand eine tolle Diskussion“, bestätigten die Teilnehmer.
Die neu gewonnenen Erkenntnisse
werden im Rahmen des eHealth
Forums am Samstag, 9. Mai 2015, in
Freiburg präsentiert und weiterent­
wickelt. Um Voranmeldung zu der
kostenlosen Veranstaltung im Haus
der Ärzte wird gebeten.
Weitere Informationen:
www.eHealth-Forum-freiburg.de
C
Kammern und KV
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schließt Lücke
Neuer Weiterbildungsverbund
im Main-Tauber-Kreis
A
n vielen Orten im Südwesten
macht sich der Ärztemangel
bemerkbar, vor allem in eher
ländlich geprägten Regionen. Dieser
Entwicklung will die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gegensteuern
und mit der Gründung eines neuen
Weiterbildungsverbundes im MainTauber-Kreis dazu beitragen, die
künftige hausärztliche Versorgung zu
sichern.
Mitte März schlossen die Ärztekammer und die Ärzteschaften vor
Ort mit dem Caritas-Krankenhaus
Bad Mergentheim, der Rotkreuzklinik
Wertheim und dem Krankenhaus
Tauberbischofsheim einen Kooperationsvertrag, der dem ärztlichen
Nachwuchs eine geregelte Weiterbildung in Praxis und Klinik mit kurzen
Wegen und zahlreichen VerbundVorteilen sichert. Neben den beteiligten Kliniken interessierten sich auch
zahlreiche niedergelassene Allge-
meinmediziner dafür, in ihren Praxen
künftig junge Kollegen weiterzubilden. Sie erhoffen sich von der Zusammenarbeit nicht nur eine gewisse
Arbeitsentlastung, sondern vor allem
auch die Möglichkeit, potenzielle
Praxisnachfolger von ihrer Tätigkeit
und von der Attraktivität des Kreises
zu überzeugen. Für die Kliniken sind
wiederum nicht nur jene Weiterbildungsassistenten wichtig, die beispielsweise Chirurgen oder Internisten werden wollen, sondern eben
auch jene, die das Berufsziel Hausarzt anstreben – schließlich gehören
sie zu den wichtigsten Einweisern
von morgen.
Kammerpräsident Dr. Klaus Baier
war es gelungen, neben seinem
bayerischen Amtskollegen Dr. Max
­
Kaplan auch den Lehrbereich All­
gemeinmedizin des Universitätsklinikums Würzburg für den neuen Verbund zu begeistern, denn die Region
wird nach einhelliger Überzeugung
besonders von jungen Ärztinnen und
Ärzten profitieren, die aus der Umgebung kommen. Auch die lokale Wirtschaft will den Verbund indirekt unterstützen, beispielsweise mit maßgeschneiderten Stellenangeboten
für die Lebenspartner der neuen
Ärztinnen und Ärzte.
Bei der Unterzeichnung der Ko­
operationsvereinbarung war auch die
Lokalpolitik in Person der jeweiligen
Bürgermeister anwesend. Sie lobten
das große Engagement der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg für
die Sicherung der ärztlichen Versorgung und sicherten der Ärzteschaft
die uneingeschränkte Unterstützung
der Kommunen zu.
Gemeinsame Unterzeichnung
der Kooperationsvereinbarung:
Dr. W. Freiherr von Lamezan
(Ärztl. Dir. Rotkreuzklinik
Wertheim), C. Franken
(Verwaltungsdir. Rotkreuzklinik Wertheim), Dr. K. Baier
(Präsident BÄK NW),
Dr. A. Weber (stv. Vors. Ärzteschaft Bad Mergentheim), Prof.
Dr. C. Eingartner (Ärztl. Dir.
Caritas-KH Bad Mergentheim),
Dr. M. Jähnel (Ärztl. Dir. KH
Tauberbischofsheim),
S. Gerstenkorn (Vors. Ärzteschaft Tauberbischofsheim)
Landesärztekammer und Sportbünde kooperieren
Rezept für Bewegung
N
iedergelassene Ärztinnen und
Ärzte in Baden-Württemberg,
insbesondere Hausärzte, Internisten, Orthopäden und Kinderärzte
können ihren Patientinnen und Pa­
tienten ab sofort in vier Modellregionen (Biberach, Freiburg, Karlsruhe
und Heilbronn) mit einem speziellen
Rezeptformular regelmäßige Bewegung verordnen (das ÄBW berichtete
in seiner Januar-Ausgabe).
Über die Initiative
Das Projekt „Rezept für Bewegung“ (Abbildung) hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit den drei Sportbünden
in Baden-Württemberg im Frühjahr
2015 gestartet. Initiiert wurde das
„Rezept für Bewegung“ von der
Bundesärztekammer und weiteren
Kooperationspartnern, um der Erfah-
rung Rechnung zu tragen, dass körperliche Aktivität wie ein Medikament
eingesetzt werden kann und sollte.
Beratung des Patienten
Das „Rezept für Bewegung“ kann
im Kontext eines motivierenden Gesprächs eingesetzt werden, um Patienten mit Bewegungsmangel auf
gesundheitsfördernde Bewegungs­
angebote mit dem Qualitätssiegel
SPORT PRO GESUNDHEIT aufmerksam
zu machen. Gegebenenfalls kann es
notwendig sein, vor dieser Empfehlung eine Sporttauglichkeitsuntersuchung durchzuführen.
Das „Rezept für Bewegung“ ist
eine Empfehlung des Arztes, eine
Abrechnungsmöglichkeit ist hiermit
nicht verbunden. Das Rezept hat das
gängige Format eines Heilmittel­
rezeptes mit einem Unterschriftsfeld
für den behandelnden Arzt und kann
über den Drucker in der Praxis aus­
gestellt werden.
Starter-Kit
Ärztinnen und Ärzte können ein
„Starter-Kit“ bestellen, das folgenden
Inhalt hat:
• „Rezept für Bewegung“ Rezeptblock mit 50 Rezepten
• Ausfüllanleitung für das „Rezept für
Bewegung“
• Plakat „Rezept für Bewegung“
• Broschüre mit regionalem Sport­
angebot (nur für die vier Modell­
regionen verfügbar)
• Hinweis auf die Suchmaschine der
zertifizierten Sportangebote im
­Internet
Das Starter-Kit ist erhältlich bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Tel. (07 11) 7 69 89-32,
Fax -50, E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
Name, Vorname der/des Versicherten
geb. am
Regelmäßige körperliche
Aktivität tut Ihnen und Ihrer
Gesundheit gut!
Datum
Bewegung kann
Krankheiten des
Ich empfehle Ihnen ein Training mit folgendem Schwerpunkt:
Herz-Kreislauf
Muskel-Skelettsystem
Herz-Kreislaufund des Stoffwechselsystems
Entspannung/Stressbewältigung
sowie des Bewegungsapparates
Koordination und motorische Förderung
verhindern und zur Entspannung
Hinweise an die Übungsleitung:
beitragen. Daher empfehle ich
Ihnen die Teilnahme an einem
Angebot, das mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
zertifiziert ist. Die Teilnahme
an diesen qualitätsgesicherten
Kursen der Sportvereine wird
von den meisten gesetzlichen
Krankenkassen finanziell gefördert – informieren Sie sich dort
über Einzelheiten!
Darüber hinaus empfehle ich,
täglich mehr Bewegung in Ihren
Alltag zu integrieren!
C
ÄBW 04 • 2015
REZEPT FÜR
BEWEGUNG
Stempel und Unterschrift
der Ärztin/des Arztes
211
Arzt und Recht aktuell
Was ist seit Januar zu beachten?
Der Mindestlohn in der Arztpraxis
A
Jens Pätzold
(Nachdruck aus dem
Rheinischen Ärzteblatt,
mit freundlicher Genehmigung
der Herausgeber.)
uch Praxischefs müssen seit
Jahresbeginn die Regelungen
zum allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde
einhalten – auch für Minijobber. Die
neue Regelung bringt auch umfassende Dokumentationspflichten mit
sich. Bei Zuwiderhandlungen drohen
empfindliche Strafen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in
Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt
der Mindestlohn also 1473 Euro. Diese Änderung hat für viele Arztpraxen
ganz konkrete Konsequenzen, auch
wenn auf den ersten Blick der Eindruck entsteht, dass der Mindestlohn
in der Praxis eingehalten wird. Aber
was ist mit den Minijobbern in Ihrer
Praxis? Und was ist mit der Reinigungskraft und etwaigen Praktikanten? Und wenn diese zukünftig
einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde
haben, stimmt dann das Gehaltsgefüge noch? Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll kontrolliert. Dafür
werden zusätzliche 1600 neue Mitar-
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
22. April 2015 (19.00 Uhr) in Ulm
20. Mai 2015 (19.00 Uhr) in Biberach
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Ulm, Kathrin Russ,
Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
212
ÄBW 04 • 2015
beiterinnen und Mitarbeiter bei den
Zollbehörden sorgen. Der Zoll kann
zur Überprüfung jederzeit Einsicht in
Ihre Arbeitsverträge und andere Geschäftsunterlagen nehmen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft
über die Einhaltung des Mindestlohns
geben. Der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag – oder vorher bei abgeschlossener Berufsausbildung.
Minijobs und Mindestlohn
Besonderheiten gelten bei den
sogenannten Minijobs. Arbeitgeber
sollten daher unbedingt § 17 Mindestlohngesetz beachten, nach dem für
Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen sind. Die
Aufzeichnungen sind mindestens
wöchentlich zu führen, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, „Beginn,
Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf
des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen
mindestens zwei Jahre beginnend ab
dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.“ Als
Nachweis kommen die maschinelle
Zeiterfassung oder entsprechende
manuelle Aufzeichnungen in Betracht.
Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter, die ihren Aufzeichnungs- und
Dokumentationspflichten zukünftig
nicht, nicht richtig, nicht vollständig
oder nicht in der vorgeschriebenen
Weise nachkommen, handeln ordnungswidrig. Ihnen droht ein Bußgeld bis zur Höhe von 30 000 Euro –
und zwar unabhängig davon, ob Sie
den Mindestlohn zahlen oder nicht.
Bei Nichtzahlung des Mindestlohnes
drohen darüber hinaus bei weitem
höhere Geldstrafen.
Mindestlohn bei Azubis
und Praktikanten
Außerdem ist in Bezug auf
Minijobs zu beachten, dass seit
dem 1. Januar 2015 auch geringfügig entlohnte oder kurzfristig Be-
schäftigte einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes haben.
Zeitgleich darf bei einer geringfügig
entlohnten Beschäftigung die Entgeltgrenze von monatlich 450 Euro
nicht überschritten werden. Minijobber dürfen also in Zukunft maximal 52 Stunden im Monat arbeiten.
Wenn sie länger arbeiten, wird die
Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die Sonderbestimmungen
zu Minijobs entfallen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Be­
schäftigung versicherungsrechtlich
zu beurteilen, also festzustellen, ob
es sich um eine geringfügige oder
versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, durch arbeitsrechtliche Anpassungen der Beschäftigung zum
1. Januar 2015 (beispielsweise Verringern der Arbeitszeit), die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen in Höhe von maximal 450
Euro einzuhalten.
Keinen gesetzlichen Mindestlohn
gibt es für:
• unter 18-Jährige
• Auszubildende (sie erhalten keinen
Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung)
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Konsequenzen bei Verstößen
Bei festgestellten Verstößen müssen Arbeitgeber mit dem Zweieinhalbfachen der säumigen Lohnzahlung als Strafe rechnen. Zudem begeht derjenige, der den Mindestlohn
nicht zahlt, eine Ordnungswidrigkeit.
Das Mindestlohngesetz sieht vor,
dass eine solche Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße von bis zu
500 
000 Euro geahndet werden
kann. Arbeitgeber sollten daher
auch darauf verzichten, das Mindestlohngesetz durch Tricksereien um­
gehen zu wollen. Unbezahlte Überstunden sind beispielsweise keine
geeignete Strategie, den Mindestlohn auf legale Art und Weise zu
umgehen. Fällt dies nämlich dem Zoll
bei einer Prüfung auf, kann es richtig
teuer werden.
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
In jedem Fall sollten Arbeitgeber
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
das Mindestlohngesetz zum Anlass
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
nehmen, das gesamte Gehaltsgefüge
für Mediziner ein.
ihrer Praxis auf den Prüfstand zu
Veranstaltungstitel:
stellen: Wenn nämlich jetzt jede BeZweisam statt einsam: Kooperationen richtig gestalten
rufsanfängerin und Reinigungskraft
Ziele:
mit 8,50 Euro brutto einsteigt, stellt
Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden Trends
sich sehr schnell die Frage, ob die
zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke
Entlohnung langjähriger und qualifiPartnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen
zierter medizinischer Fachangestelldas Bild der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher
ter dazu noch in einer vernünftigen
Gemeinschaftspraxen, heute Berufsausübungsgemeinschaften
Relation steht. In jedem Fall sollte
genannt, haben sich in den letzten Jahren geändert. Durch das
vermieden werden, dass Unzufrieneue Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum gewachsen.
denheiten in der Praxis entstehen,
In diesem Seminar verdeutlichen wir anhand praktischer Fälle
weil das Gehaltsgefüge nicht mehr
die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebspasst oder dass auf der anderen Seite
wirtschaftliche Optimierungspotenziale auf und vermitteln
die Personalkosten erheblich an­
Ihnen profundes Hintergrundwissen.
steigen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
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haltsgefüge besondere AufmerksamReferenten:
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Mitarbeitern „signifikant häufiger” beTermin und Veranstaltungsort:
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vielen Praxen jedoch verheerend.
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nüge getan, noch wird eine sinnvolle,
am Praxiserfolg ausgerichtete Perso- Jens Pätzold ist Fachanwalt
nalführung betrieben. Fehlende Ar- für Medizinrecht und berät
beitsverträge und planlose Sonder- Klienten im Gesundheitswesen.
zahlungen sind nur allzu häufig anzu- Der Partner der Sozietät
treffen.
Lyck & Pätzold in Bad Homburg
Genau hier kann der Praxiserfolg ist Mitglied im Verein für
maßgeblich beeinflusst werden. Ein Management und Vertrags­
strategischer Ansatz und die Betrach- gestaltung in der Gesundheitstung der Arbeitsverträge in ihrer Ge- wirtschaft e. V., der Arbeits­
samtheit kann sich daher mehrfach gemeinschaft Medizinrecht im
auszahlen. Und zwar in engagierten Deutschen Anwaltverein.
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tseite
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len Praxen Gehälter ge07. – 10. JuNi 2015, KArlsruHE
zahlt, die den Mindestlohn
deutlich
unterschreiten.
FOrTbilDuNGsTAG
Und selbst wenn dies nicht
2015
SO, 07. JUNI 2015
der Fall ist, müssen sich
Praxischefs auf weitere DoTHEMEN
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kumentationspflichten einTeilnahmegebühr
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stellen und ihre Gehaltsbis 30. April 2015
Funktionell/Schmerz/DBS
struktur im Ganzen im Blick
Aneurysmen und
TAGuNGsOrT
haben.
Subarachnoidalblutung
Layout: © projektart
Auch Praktikantinnen und Prak­
tikanten haben einen Anspruch auf
den Mindestlohn.
Es sei denn, dass sie
• ein Praktikum verpflichtend auf
Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungs­
ordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer
gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,
• ein Praktikum von bis zu drei
Monaten zur Orientierung für
eine Berufsausbildung oder für
die Aufnahme eines Studiums
leisten,
• ein Praktikum von bis zu drei
Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung
leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit
demselben Ausbildenden bestanden hat, oder
• an einer Einstiegsqualifizierung
nach § 54a Drittes Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68
bis 70 Berufsbildungsgesetz teil­
nehmen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt
also für alle freiwilligen Praktika,
die nach einem Studienabschluss
oder nach einer Berufsausbildung
geleistet werden. Das Gesetz
schreibt außerdem einen Qualitätsrahmen für Praktika vor: Praktikanten müssen zukünftig einen Vertrag mit klaren Praktikumszielen
bekommen und haben Anspruch
­
auf ein Zeugnis.
Veranstaltungshinweis
Kongresszentrum Karlsruhe
www.messe-karlsruhe.de
Jens Pätzold
Praxisthema
ÄBW 04 • 2015
213
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Euro-Schwäche
eröffnet Renditechancen
Christoph Schäfer
Baden-Württembergische Bank
Leiter Portfoliomanagement
in der Vermögensverwaltung im
Wealth Management
E-Mail: christoph.schaefer@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
Obwohl der DAX munter neue
Höchststände erreicht und die deutsche Wirtschaft brummt, ist das Umfeld für viele Anleger nicht leicht.
Denn die wirtschaftliche und politische Großwetterlage spricht für ein
Jahr 2015 mit vielen Unwägbarkeiten.
Trotzdem zeichnen sich einige Fixpunkte ab, an denen sich Anleger
orientieren können. Erstens wird die
EZB die Geldmarktzinsen aller Voraussicht nach bei Null belassen. Zweitens
dürften zumindest im Euroraum auch
die Kapitalmarktzinsen auf historisch
niedrigem Niveau verharren, nicht
zuletzt aufgrund des umfangreichen
Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank.
Besondere Aufmerksamkeit verlangen deshalb die Anleihen im
Portfolio. Selbst wenn die Mischung
zwischen Staats- und Unternehmensanleihen sowie die Laufzeiten stimmen, lassen sich kaum nennenswerte
Erträge erwirtschaften. Wer allerdings
bereit ist, höhere Risiken in Kauf zu
nehmen, dem eröffnen sich in einigen
Anleihe-Segmenten durchaus Chancen. Denn die EZB-Nullzinspolitik und
zusätzliche Maßnahmen der geldpolitischen Lockerung dürften den Euro
weiter schwächen. Das schafft Gelegenheiten außerhalb des Euroraums.
Sowohl das höhere Zinsniveau als
auch mögliche Währungsgewinne
machen etwa Anlagen im US-Dollar
attraktiv. Auch die Emerging Markets
könnten sich lohnen. Im Gegensatz
zur Eurozone ist dort das Wirtschaftswachstum in der Regel deutlich höher
– die Verschuldung vieler Staaten
aber recht moderat. Hier kommt es
vor allem darauf an, länderspezifische
Risiken durch eine breite Streuung
abzufedern.
Regierung will Versorgung auf dem Land verbessern – mit untauglichen Mitteln
Weltfremde Sicht
V
ersorgungsstärkungsgesetz – das Wort klingt so schön. Tatsächlich ist dieses Gesetz der
großen Koalition ein Etikettenschwindel. Wie gut die Versorgung ist, wie viele Praxen es also
beispielsweise im ländlichen Raum gibt, wird nicht in Berlin, sondern vor Ort entschieden.
Und dabei stehen die Ärzte vor einem Berg an Aufgaben, wie es Christopher Hermann, Chef
der AOK Baden-Württemberg, treffend beschrieben hat: „Den Hausarzt als Einzelkämpfer, der nachts
um drei über Land fährt, gibt es nicht mehr.“
Eben deshalb haben vielerorts Kassen und Ärzte-Vereinigungen längst etwas getan, um die
ambulante Versorgung zu stärken – seien es Investitionszuschüsse für die Praxisgründung, Stipendien für Studierende, die später als Landarzt tätig sein wollen, oder die Entlastung bei der Rufbereitschaft. Diese pragmatischen Reformen sind erfolgversprechender als die recht weltfremde Sicht
der großen Koalition. Sie meint, dass mehr Ärzte aufs Land gehen, wenn weniger Praxen in den
Gebieten zugelassen werden, die laut Statistik „überversorgt“ sind. Doch diesen Automatismus gibt
es nicht. Die Mediziner können ja auch ins Ausland abwandern oder eine Stelle im Krankenhaus
oder in der Pharmabranche antreten. Für die Landarztpraxis wird jemand nur zu gewinnen sein,
wenn vor Ort die Bedingungen stimmen.
Bernhard Walker
(Abdruck aus der Stuttgarter Zeitung vom 6. März 2015, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber.)
214
ÄBW 04 • 2015
Ein besseres Chance-Risiko-Profil
als Anleihen bieten im laufenden Jahr
weiter die Aktienmärkte. Bei europäischen Aktien setzt Kursphantasie
zwar steigende Unternehmensgewinne voraus. Doch nach zwei Jahren, in denen die Erträge kaum vom
Fleck gekommen sind, stehen die
Chancen dafür gut – selbst wenn die
Eurozone nur wenig wächst. Zwei
Aspekte sollten in die Einschätzung
einfließen: Zum einen wird es für
europäische Unternehmen durch
den schwachen Euro leichter, ihre
Produkte zu exportieren. Zum anderen dürften die Erträge durch Währungsgewinne steigen.
Außerhalb Europas sollten besonders die asiatischen Märkte
weiter Potenzial aufweisen. Japan
bleibt wegen der extremen Stimu­
lierung durch die Notenbank und
den deutlich schwächeren Yen
interessant. Die Yen-Schwäche wirkt
sich günstig auf die Gewinnent­
wicklung der exportorientierten
Unternehmen aus. Engagements
­
in entsprechenden Aktien sollten
aber währungsgesichert vorge­
nommen werden. Ansonsten könnten Kurssteigerungen durch einen
weiter abwertenden Yen aufgezehrt
werden.
Eine positive Entwicklung ist
auch für den chinesischen Aktienmarkt wahrscheinlich. Selbst wenn
die Wirtschaft „nur“ um sieben Prozent wachsen sollte, wäre das
deutlich mehr als in anderen
großen Volkswirtschaften. Darüber
hinaus sind die Papiere aktuell
noch moderat bewertet, und der
Markt wird weiter liberalisiert. Letzteres erleichtert den Zugang ausländischer Investoren. Das sind gute
Gründe, sich in dieser Region zu
engagieren.
Der amerikanische Aktienmarkt
verdient ebenfalls einen kritisch-prüfenden, aber wohlwollenden Blick.
Obwohl die Bewertungen vergleichsweise hoch sind, lassen sich an der
Leitbörse weiterhin Titel mit Potenzial
ausmachen, zum Beispiel im Technologiebereich. Zudem sind hier Währungsgewinne möglich, sollte der
US-Dollar weiter gegenüber dem
­Euro aufwerten.
Insgesamt erfordert das aktuelle
Anlageumfeld einmal mehr fundierte
und dem Risikoprofil entsprechende
Entscheidungen sowie Geduld. Beides
unterscheidet bekanntlich den Investor vom Spekulanten.
Aus Fehlern lernen
Nicht erkannter Ovarialabszess
30
Fall
Diskussion
Die 46 Jahre alte Patientin suchte den Antragsgegner,
Facharzt für Allgemeinmedizin, im Frühjahr 2008 innerhalb
von 15 Tagen sieben Mal auf. Welche Unter­suchungen der
Antragsgegner jeweils vornahm und welche Befunde er
im Einzelnen erhob, konnte die Kommission infolge mangelhafter Dokumentation und erheblicher Diskrepanz der
Angaben der Patientin und des Antragsgegners nicht
feststellen. Fest steht jedoch, dass die Patientin jeweils
auch über suprapubische Schmerzen klagte, außerdem
über Flanken- und Leistenschmerz rechts.
Ein nach dem ersten Besuch aufgesuchter Frauenarzt
entfernte wegen Rückenschmerzen ein Intrauterinpessar,
ein nach dem vierten Besuch aufgesuchter Orthopäde
diagnostizierte ein akutes LWS-Syndrom, das er mit Chirotherapie und lokaler Infiltration behandelte. Der Antragsgegner verordnete gegen die Beschwerden im Verlauf der
Behandlung Diclofenac, Tetrazepam, Dexamethason, MCPTropfen, Ciprofloxacin.
Am Abend des letzten Behandlungstages wurde die
Patientin auf eigene Initiative wegen ihrer Beschwerden in
ein Krankenhaus gebracht, wo die klinische Untersuchung
ein „Akutes Abdomen, Abwehrspannung, massiver Druckschmerz Unterbauch diffus, betont rechts UB [Unterbauch]
und KS [Klopfschmerz] Nierenlager“ ergab. Die Leukozytenzahl betrug 21 300, der CRP-Wert 17.
Die Patientin wurde sofort in die gynäkologische Klinik
verlegt. Bei der folgenden Operation wurde ein TuboOvarialabszess links, Peritonitis und Adhäsionsileus festgestellt. In den Folgetagen kam es zu einem Dünndarm-Ileus
und einer Peritonitis. Dies erforderte eine erneute Laparotomie. Es wurde eine operative Laparoskopie mit Adhäsiolyse, Biopsien, Bauchhöhlenlavage, Saug-Spül-Drainage
und mediane Laparotomie, Salpingoovarektomie links,
Adhäsiolyse, Dünndarmdekompression durchgeführt.
Zu erörtern war, ob der Antragsgegner die Unterleibs­
erkrankung früher hätte erkennen müssen. Die Kommis­
sion hat diese Frage und damit einen Behandlungsfehler
bejaht und dies damit begründet, dass der ständig bestehende suprapubische Schmerz in keiner Weise zu einer
Lumboischialgie passte, ebenso wenig der Flanken- und
Leistenschmerz rechts, der immerhin so stark war, dass er
– auch nach Angaben des Antragsgegners – die Patientin
veranlasste, stets ihre Hand dort darauf zu halten.
Dem Antragsgegner hätte auch auffallen müssen,
dass keines der von ihm verordneten Medikamente eine
auch nur kurzfristige Schmerzlinderung verursachte. Erst
am Tage der Krankenhauseinlieferung hatte der Antragsgegner Blut abgenommen und eine Laboruntersuchung
veranlasst.
Die genannten Faktoren hätten den Antragsgegner
veranlassen müssen, schon eher differentialdiagnostisch
andere Ursachen in Betracht zu ziehen, etwa eine Infektion
des Bauchraumes. Durch Bestimmung der Körpertemperatur, Ultraschalluntersuchung, Bestimmung von BSG, CRP
und der Leukozyten hätten weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Zwar hatte der Antragsgegner am
Tage der Krankenhauseinlieferung noch Blut abgenommen, dessen Untersuchung – nachträglich – einen sehr
hohen CRP-Wert und sehr hohe Leukozyten ergab, doch
war das um wenigstens fünf Tage verspätet.
Die Unterlassungen waren kausal für einen Gesundheitsschaden. Zwar wäre der Patientin auch bei entsprechend früherer Krankenhauseinlieferung eine Operation
wohl nicht erspart geblieben, auch ist nicht sicher, dass
hierbei eine Laparoskopie ausgereicht hätte, doch wäre die
Operation jedenfalls glimpflicher – weniger tiefgreifend
und langdauernd – verlaufen, auch wäre die Patientin nicht,
wie geschehen, in akute Lebensgefahr geraten.
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der G
­ utachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
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ÄBW 04 • 2015
215
Vermischtes
Bemerkenswerte Ausstellung im Schloss Hohentübingen
In Fleischhackers Händen
In loser Folge
veröffentlicht
das Ärzteblatt
Baden-Württemberg
Beiträge über
die Rolle der badenwürttembergischen
Ärzteschaft im National­
sozialismus, zuletzt:
Medizin im National­
sozialismus (9/2012),
Ärzte im Dritten Reich
(5/2012), „Euthanasie“ –
Die Aktion T4 (11/2011),
Schon wieder
„vergessene Opfer“?
(7/2010),
Schicksale jüdischer
Ärzte im Nationalsozialismus (10/2009),
Gustav Einstein –
ein Arzt jüdischer
Abstammung (4/2009).
216
V
om 24. April bis 28. Juni 2015
präsentiert die Medizinische
Fakultät der Eberhard Karls
Universität im Schloss Hohentübingen eine bemerkenswerte Ausstellung: Anlass bietet eine Entdeckung
in den Beständen des ehemaligen
Rassenbiologischen Instituts der Universität: Im Sommer 2009 fanden
Mitarbeiter des Instituts für Ethik und
Geschichte der Medizin die verschollen geglaubten Forschungsunterlagen des Tübinger Rassenbiologen
Hans Fleischhacker (1912 –1992). Es
handelte sich um mehrere hundert
Handabdrücke überwiegend jüdischer Ghettoinsassen aus Lodz, die
Fleischhacker im Rahmen seines
­Habilitationsprojekts 1941/42 nutzte.
Mit ihnen wollte er morphologische
Unterschiede zwischen Juden und
Nichtjuden belegen.
Im Mittelpunkt der Ausstellung
stehen die wiedergefundenen Handabdrücke. Jeder einzelne repräsentiert
einen individuellen Menschen, von
dem angenommen werden muss,
dass er im Rahmen des Holocaust
aufgrund seiner „Rassezugehörigkeit“
ermordet wurde. Jeder Abdruck, versehen mit dem Stempel „Jüdin“ oder
„Jude“, repräsentiert einen Menschen
mit einem grausamen Schicksal.
Aus der Ferne sehen die Abdrücke
alle mehr oder weniger gleich aus. Sie
präsentieren sich mit Abstand gesehen
als eine Gruppe, als eine in ihrer Gesamtheit kaum zu unterscheidende
Vielzahl von Abdrücken. Nähert man
sich jedoch den Handabdrücken, dann
fällt sofort auf, dass sie sich allein aufgrund ihrer Umrisse niemals gleichen.
Sobald man noch genauer hinschaut,
wird deutlich: Stets verlaufen die Handund Fingerlinien unterschiedlich. Jeder
Abdruck ist ein Unikat.
Fleischhacker versuchte mit seiner
Untersuchung der Handabdrücke hingegen, die vereinigenden Merkmale
einer Gruppe zu ermitteln. Die Vielfalt
„jüdischer“ Handabdrücke weise nach
seiner Überzeugung bestimmte gemeinsame Merkmale auf, die er in ersten Schritten in die Abdrücke einzeichnete. Er wollte mit seiner Studie
untermauern, dass sich Juden von anderen Rassen unterscheiden. Er wollte
ÄBW 04 • 2015
mit
wissenschaftlichem Anspruch und
ebensolcher Genauigkeit eine Klassifikation bestätigen, die
Menschen in Gruppen zusammenfasst,
wohl wissend, dass
eine dieser Gruppen
vernichtet werden
sollte. Er wollte eine
für viele Menschen
tödliche Trennung
operationalisierbarer
machen – und zwar
in nüchterner medizinischer Sprache, mit
Wortwahl und Tabellen um Sachlichkeit
bemüht.
Die
trockene,
methodisch
akribische
Untersuchung einer „wissenschaftlichen“ Frage
vor dem gleichzeitigen Hintergrund des Völkermords
und zur Unterstützung des Völkermords st ungeheuerlich. Auch wenn
kein Wort darüber gesagt wird: Der
Völkermord kann nach Fleischhackers
„wissenschaftlichen“ Erkenntnissen
begründeter vollzogen werden. Nun
liegt der wissenschaftliche Beleg über
die „Sonderstellung“ der Juden vor,
und nun kann die Trennung präziser,
mit wissenschaftlicher Genauigkeit
ausgeführt werden.
Fleischhackers nutze sein Forschungsprojekt für eine Schrift zum
Thema „Das Hautleistensystem auf
Fingerbeeren und Handflächen bei
Juden“, die die Medizinische Fakultät
der Universität Tübingen im Jahre
1943 als schriftliche Habilitationsleistung akzeptierte.
Prof. Dr. Urban Wiesing, Direktor
des Instituts für Ethik und Geschichte
der Medizin der Uni Tübingen, schreibt
im Vorwort zur Ausstellung: „Die
Handabdrücke führen die methodischen Üblichkeiten des Wissenschaftsbetriebs und gleichzeitig Abgründe der Menschenverachtung vor
Augen: Fleischhacker nutzte gezielt
die politische Opportunität seines
Forschungsvorhabens. Er nannte den
Nutznießer seiner Forschung und er
unterstützte mit seinem Ergebnis die
politische Linie der Rassentrennung
und -vernichtung. Er diente sich einem
Vernichtungsbetrieb an, in dem er die
Abgrenzung der Vernichtenswerten,
ihre rassische ‚Sonderstellung‘, wissenschaftlich untermauert.“
Die Ausstellung ist aufgeteilt in
zwei Räume. Der erste erläutert den
historischen Hintergrund, die Person
Fleischhackers und das Forschungsprojekt. Der zweite Raum präsentiert
unkommentiert und seriell die Handabdrücke. Diese Serialität wurde
ganz bewusst gewählt, ebenso wie
der Verzicht auf Kommentare im
zweiten Raum. Sie soll auf die Gleichzeitigkeit von wissenschaftlicher
Nüchternheit und von Massenmord,
auf das anonyme, das industrielle
Töten aus Rassenwahn verweisen.
Die Ausstellung vermittelt auch die
Spannung zwischen Einzigartigkeit
und anonymer Masse, zwischen
Individuum und Gruppe, zwischen
Serialität und Unikat. Dazu muss sich
der Betrachter den Handabdrücken
nur nähern.
Weitere Informationen:
www.unimuseum.de
C
Vermischtes
Ärzteschaft und Pharmaindustrie begrüßen Antikorruptionsgesetz
Den „schwarzen Schafen“ das Handwerk legen
Auch Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
sprach sich für einen klaren Gesetzestext aus, „um endlich aus der Grauzone
des Verdachtes herauszukommen“.
Die Ärztekammern hätten bei einigen
Formulierungen des Gesetzentwurfes
nicht zuletzt deshalb aktiv mitgearbeitet, weil sie selbst gar keine Ermittlungskompetenz und kaum Sanktionsmöglichkeiten hätten. Das „nasse
Pappschwert“ des Kammerrechts
und der nicht vorhandene „KammerEngagierte
knast“ machten aus seiner Sicht eine senstranslation aus der Wissenschaft Podiumsdiskussion:
konstruktive Zusammenarbeit mit in die Praxis eine enge Zusammenar- Prof. Dr. F. U. Montgomery,
den Staatsanwaltschaften notwendig, beit zwischen Industrie und Ärzte- B. Fischer, K.-D. Möller,
denn über 99,9 Prozent der Ärztinnen schaft zwingend erfordere. Dieser C. Lange und R. Wimmer
und Ärzte arbeiteten anständig und Wissenstransfer sei aber bereits heute
hätten es satt, ständig für die Unehr- klar geregelt und völlig transparent.
Am Ende der zweistündigen, enlichen den Kopf hinzuhalten. Strafrecht
müsse hier nicht als Bedrohung ver- gagierten Expertendiskussion stand
standen werden, sondern als Schutz- neben der weitgehenden Übereinstimmung der Meinungen auch die
maßnahme für die Ehrlichen.
Die Hauptgeschäftsführerin des Erkenntnis, dass ein AntikorruptionsVerbandes forschender Arzneimittel- gesetz, das in enger Abstimmung mit
hersteller, Birgit Fischer, begrüßte die allen Beteiligten im GesundheitsweGesetzesinitiative ebenso ausdrück- sen entwickelt wird, sehr willkommen
lich, denn sie biete der Pharmaindu- ist. Doch mit dem Gesetz müsse dann
strie endlich Schutz vor Verleumdung auch besonnen umgegangen werund Generalverdacht. Sie betonte den: „Wild gewordene Staatsanwälte
auch, dass es bei der Regelung natür- wären für uns furchtbar“, warnte Prof.
lich nicht nur um Arzneimittel gehen Montgomery und bot der Justiz aus
dürfe, sondern beispielsweise auch um Ärztekammersicht einmal mehr die
üble Machenschaften bei der Anschaf- Zusammenarbeit und den medizifung von Geräten und Verbrauchs­ nischen Sachverstand an, um eine
material oder um unlautere Heil- und gemeinsame und vernünftige Arbeit
Hilfsmittelerbringer. Prof. Montgomery sicherzustellen.
pflichtete bei und ergänzte, dass sich
OE
gegebenenfalls zwar Summen veruntreuten Geldes im GesundAnzeige
heitswesen darstellen ließen,
dass sich aber das verlorene
Vertrauen in die Ärzteschaft
Ihr Partner für
und andere Berufsgruppen
 Ultraschall
 Medizintechnik
aufgrund von Korruptionsvor Praxisbedarf
ultraschalldiagnostik
würfen keineswegs messen
lasse. Deswegen hätten alle
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dass der Gesetzentwurf richtig erkannt und korrekt bewertet habe, dass die Wis­
www.hms-sonosystems.de
W
eitgehende Übereinstimmung zwischen Politik,
Staatsanwaltschaft, Ärzten
und Pharmaindustrie hätte man beim
Thema „Korruptionsbekämpfung im
Gesundheitswesen“ nicht unbedingt
erwartet. Doch bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
der Friedrich-Ebert-Stiftung vor mehr
als 170 Teilnehmern (unter anderem
aus Justiz und Ärzteschaft) in Stutt­
gart bestand große Einigkeit, dass
„schwarzen Schafen“ im Gesundheitssektor wohl nur über eine spezielle
gesetzliche Regelung das Handwerk
bgelegt werden kann.
In einem Impulsvortrag betonte
Christian Lange, parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz
und MdB aus Schwäbisch-Gmünd,
dass man mit dem Referentenentwurf
des Antikorruptionsgesetzes keineswegs ein „Lex Ärzte“ entworfen habe,
sondern dass die Regelungen auf einen Großteil aller Berufsgruppen im
Gesundheitswesen abzielten. Ausgangspunkt für das neue Gesetz sei
allerdings eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr
2012, wonach niedergelassene Vertragsärzte nicht unter die geltenden
Korruptionstatbestände fallen. Ziel des
Bundesjustizministeriums sei es gewesen, mit dem Antikorruptionstatbestand das Gesundheitswesen und die
ganz überwiegende Mehrheit der darin ehrlich Arbeitenden vor unlauteren
Machenschaften zu schützen, ebenso
wie auch die Leistungsempfänger.
Herr Lange ging davon aus, dass der
Gesetzentwurf Ende 2015 nach zweiter und dritter Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden könne.
Moderator Karl-Dieter Möller,
ehemaliger ARD-Rechtsexperte, gab
sich skeptisch, ob denn überhaupt ein
Regelungsbedarf bestehe. Tatsächlich
konnte Oberstaatsanwältin Renate
Wimmer von der Staatsanwaltschaft
München I keine belastbaren Zahlen
zur Korruption im Gesundheitswesen
nennen, gleichwohl begrüßte sie die
Gesetzesinitiative und befürwortete
auch, dass die Regelungen nicht nur
die Heilberufe, sondern auch die Gesundheitsfachberufe beträfen.
ÄBW 04 • 2015
217
Vermischtes
Nervenarzt aus Brackenheim tritt im Internet als schwäbisches Original auf
Der letzte Hausarzt
A
Der QR-Code
führt zu allen
Bruddler-Videos
lle reden vom Ärztemangel –
jetzt weiß ein Kollege ein Lied
davon zu singen, und das im
wahrsten Sinne des Wortes. Dr. Wolfgang Kaiser, Facharzt für Nervenheilkunde aus Brackenheim im Landkreis
Heilbronn, ist schon länger mit eigenen Videos auf YouTube präsent.
Populäre Songs wie „Yesterday“ von
den Beatles oder „Aquarius“ aus dem
Musical „Hair“ textet er als „Eugen
Bruddler“ komplett neu und singt sie
augenzwinkernd in schwäbischer
Mundart.
Sein jüngstes Werk, „Der letzte
Hausarzt“, handelt in skurriler Verpackung vom Ärztemangel auf dem
Land. Darin legt „Dr. Bruddler, schwäbisches Urgestein und einer der
letzten seiner Art“, seinen Rezeptblock zur Seite und hängt sein Stethoskop buchstäblich an den Nagel.
Das Zabergäu, die schöne Region
zwischen Strom- und Heuchelberg,
steht nach den Worten von Dr. Kaiser
exemplarisch für die ungewisse Zukunft der medizinischen Versorgung.
Deshalb singt er als Eugen Bruddler
mit dicker Brille und Schiebermütze:
„Der letzte Hausarzt auf dem Land –
sein weißer Kittel hängt jetzt an der
Wand.“
Der knapp viereinhalb Minuten
lange Streifen ist ansprechend produziert und zeigt neben der eigenwilligen Gesangseinlage auch zahlreiche Szenen aus der Praxis seines
Alter Egos (gezeigt wird auch das
Ärzteblatt Baden-Württemberg). Hinzu kommen zahlreiche filmische
Gags, beispielsweise ist eine Ahnengalerie zu sehen, in der neben „Tyrannosaurus Rex“ und „Mammut“ auch
der „Medicus domesticus“ hängt.
Und im Liedtext ist beispielsweise die
Rede davon, dass es kein Sonogramm
und kein Labor mehr gebe; auch kein
Endoskop werde mehr in „kranke
Mäge“ geschoben und das EKG
komme in die Kiste.
Der Nervenarzt gestaltet seine
YouTube-Beiträge komplett selbst
und ist dabei Songtexter, Kameramann und Darsteller in einer Person.
Sein „Eugen Bruddler“ war ursprünglich als Sketch entstanden, um einem
Kollegen zum runden Geburtstag zu
gratulieren. Weil der Gag gut ankam,
war bald ein Filmchen gedreht. – Inzwischen ist der schwäbische Nörgler
zu einer Art Ventil für Dr. Kaiser geworden, jährlich entstehen zwei bis drei
neue Videos, die er sich gerne morgens beim Rasieren ausdenkt. Davon
wissen inzwischen auch Kollegen und
Patienten, die seine Beiträge positiv
aufnehmen. Und das, obwohl der
Brackenheimer Doktor manchmal urschwäbische Tugenden infrage stellt,
wie beispielsweise im Bruddler-Video
„Nie wieder Trollinger!“ – zu sehen bei
YouTube im „Director’s Cut“.
Gesundheitsförderung in Baden-Württemberg
Großer Präventionspreis 2015
D
ie Stiftung für Gesundheitliche
Prävention Baden-Württemberg hat nach 2011 und 2012
jetzt zum dritten Mal ihren „Großen
Präventionspreis“ ausgeschrieben.
Im Mittelpunkt steht diesmal ein
Leitsatz des Landes-Gesundheitsleitbildes: „Von Geburt an wird allen
Menschen in Baden-Württemberg ein
gesundheitsförderliches Aufwachsen
ermöglicht.“
Mit der Ausschreibung sollen
laufende Projekte eingeworben
werden, die lebensweltorientiert
­
218
ÄBW 04 • 2015
sind und Möglichkeiten zur Partizipation schaffen. Darüber hinaus
sollte ein weiterer Schwerpunkt
der eingereichten Projekte die
Netzwerkbildung
mit
anderen
Partnern der Gesundheitsförderung
und Prävention sein, ebenso wie
Qualitätsmanagement und Evaluation.
Neue Medien wie Internet,
Smartphone und Social Media gewinnen als Informations-, Beratungsund Austauschplattform für Gesundheitsförderungs- und Präventions­
angebote vor allem bei Jugendlichen zunehmend an Bedeutung.
Die Nutzung dieser Kommunika­
tionsmittel ist deshalb im Rahmen
der Ausschreibung von besonderem
Interesse.
Der „Großen Präventionspreis
2015“ ist mit insgesamt 50 000 Euro
dotiert. Preise werden an die Erst- und
Zweitplatzierten der jeweiligen Kategorien vergeben. Bewerbungsschluss
ist der 22. April 2015.
Weitere Informationen:
www.praeventionsstiftung-bw.de
C
Vermischtes
Infektionsschutzmaßnahmen begrenzen Ausbreitung
N
ach den Angaben von Landesgesundheitsministerin Katrin
Altpeter wurden seit Jahresbeginn in Baden-Württemberg 23 Masernfälle gemeldet (Stand 09. 03.
2015); elf davon sind bei Asylsuchenden aufgetreten. Ausgangspunkt des
Ausbruchs unter Asylsuchenden, der
am 13. Februar begann, war den Angaben zufolge Karlsruhe. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter erklärte gegenüber der Presse: „Durch umfangreiche
Infektionsschutzmaßnahmen im Umfeld der gemeldeten Masernfälle und
der bekannten Kontaktpersonen, wie
Impfaktionen und Verlegungs- beziehungsweise Aufnahmestopps, konnte
die Ausbreitung begrenzt und insbesondere der Eintrag in die Wohnbevölkerung verhindert werden.“
Vor dem Hintergrund des aktuellen Maserngeschehens ist die Imp-
fung von Flüchtlingen gegen Masern
nach den Worten der Gesundheits­
ministerin vordringlich. Daher werde
seither in den Erstaufnahmeein­
richtungen Karlsruhe und Meßstetten allen Neuankömmlingen
eine Masernimpfung angeboten.
Kindern und Erwachsenen würden
Impfungen gegen Masern, Mumps
und Röteln empfohlen, Kindern
außerdem noch die Impfung
gegen Windpocken (MMR/MMRVImpfungen).
Unabhängig vom aktuellen Geschehen werde die Etablierung
eines systematischen und umfassenden Impfangebotes aller von der
Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen in den Erstauf­
nahmeeinrichtungen des Landes
angestrebt, sagte die Ministerin.
Nach den bisherigen Planungen
Foto: Wikipedia
Masernfälle in Baden-Württemberg
könnten die systematischen Impfungen voraussichtlich im April oder
Mai anlaufen, wenn neben Karlsruhe
und Meßstetten auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen ihre
volle Betriebsbereitschaft erreicht
habe.
Riesenzelle bei
Masernpneumonie
im feingeweblichen
Schnitt
Bill & Melinda Gates Stiftung investiert in Tübinger Biotechnologieunternehmen
D
ie amerikanische Bill & Melinda Gates Stiftung investiert 46
Millionen Euro in das Tübinger
biopharmazeutische Unternehmen
CureVac, das weltweit führend im
Bereich der medizinisch angewandten Messenger-RNA (mRNA) ist.
Auf Basis dieses Moleküls entwickelt
CureVac vollkommen neue Ansätze
zur Behandlung von Krankheiten und
zum Schutz vor Infektionskrankheiten.
Die Bill & Melinda Gates Stiftung
wird zusätzlich zur Eigenkapitalbeteiligung an CureVac verschiedene Programme des Unternehmens zur Entwicklung von Impfstoffen finanzieren.
Neben der Stiftung beteiligt sich auch
CureVacs langjähriger Investor, die
Dievini Hopp BioTech Holding, mit
weiteren 21 Millionen Euro an der
Kapitalerhöhung.
Das im Jahr 2000 gegründete Biotechnologieunternehmen CureVac
verwendet natürliche mRNA in chemisch unmodifizierter Form als Informationsträger für die Bauanleitung
von Proteinen. Auf diese Weise wird
der Körper in die Lage versetzt, seine
eigene maßgeschneiderte Medizin
gegen eine Vielzahl unterschiedlicher
Krankheiten herzustellen. Medikamente auf Basis von mRNA können
schnell und kostengünstig produziert
werden. Sie müssen außerdem bei
Lagerung und Transport nicht gekühlt
werden, woraus gerade für den Einsatz in Entwicklungsländern große
Vorteile resultieren.
Mit ihrer Investition stärkt und
beschleunigt die Stiftung die Weiterentwicklung von CureVacs Techno­
logieplattform und unterstützt ins­
besondere den Bau einer neuen
Produktionsanlage im industriellen
Maßstab. Geplant sind unter anderem Impfstoffprogramme für Krankheiten, von denen überdurch-
Foto: Thinkstock – iStock
Entwicklung innovativer Impfstoffe
schnittlich viele Menschen in den
ärmsten Ländern der Welt betroffen
sind. CureVac hat sich verpflichtet,
jedes Produkt, das mit finanziellen
Mitteln der Stiftung entwickelt
­wurde, zu einem für Entwicklungsländer angemessenen Preis zu produzieren.
ÄBW 04 • 2015
219
Vermischtes
Ein neuer Weg für Therapeuten und Patienten
Stressbewältigung durch Achtsamkeit
C
Dr. med. Harald
A. G. Banzhaf
Kurs
„Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung“
Am 18. April bietet
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
in Balingen einen
Workshop unter
der Leitung des Autors.
Weitere Informationen
auf Seite 243.
Literatur beim Verfasser
Dr. med.
Harald A. G. Banzhaf
Facharzt für Allgemeinmedizin und zertifizierter
MBSR-Lehrer
Humboldtstr. 6
72406 Bisingen
www.banzhaf-nikolaus.de
220
hronischer Stress als Zustandsbeschreibung für zunehmende
psychische, emotionale und
nicht zuletzt auch körperliche Belastungen ist inzwischen schon zum
Normalzustand in allen Schichten der
Bevölkerung und vor allem in der
modernen Arbeitswelt geworden.
Die langfristigen Folgen dieses Ungleichgewichts zwischen Anforderungen einerseits und Ressourcen
anderseits sind nicht mehr zu übersehen und spiegeln sich in den Statistiken hinsichtlich der Häufigkeit und
Zunahme psychischer Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeitstage, Verordnungszahlen für Psychopharmaka
etc. deutlich wider.
Unbarmherziger Zeitdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung mit
immer höheren Taktfrequenzen, ein
hohes Maß an Verantwortung verbunden mit immer eingeschränkteren Entscheidungsspielräumen und
fehlender (äußerer) Unterstützung
sowie eigene, meist sehr hohe
Leistungsansprüche sind mitverantwortlich, dass Ärztinnen und Ärzte
durch ihre tägliche Arbeit in den
Praxen und Kliniken in diese gefährliche Abwärtsspirale hineingezogen
werden und selbst Opfer dieser Entwicklung zu werden drohen in Form
von schleichender Erschöpfung bis
hin zum Burn-out oder auch Verlust
von Lebens- und Arbeitsfreude, um
nur einige der vielfältigen Auswirkungen zu nennen.
Eine wertvolle und effektive Hilfestellung kann hierbei das inzwischen
sehr verbreitete und gut untersuchte
Konzept „Achtsamkeit“ bieten. Es ist
inzwischen Gegenstand zahlreicher
intensiver (universitärer) Forschungsprojekte. Anwendung findet es in
immer mehr Kliniken und Praxen,
aber auch in anderen Gesundheitsinstitutionen, in der Personalentwicklung und nicht zuletzt in Führungskräftecoachings.
Achtsamkeit (engl. mindfulness)
ist eine spezielle Form der Aufmerksamkeitslenkung. Es ist das absichtsvolle, unabgelenkte und annehmende Beobachten und gewahr
werden dessen, was im Augenblick
der jeweiligen Situation geschieht,
ÄBW 04 • 2015
möglichst ohne irgendeine Bewertung positiver oder negativer Art.
Achtsamkeit als eigenständiges
Konzept wurde von dem Molekularbiologen Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn
Ende der siebziger Jahre an der Universität von Massachusetts (USA) als
Weg der Selbsthilfe zur Stressbewältigung entwickelt. Das hieraus entstandene Programm ist unter dem
Namen MBSR (Mindfulness Based
Stress Reduction) bekannt und populär geworden.
Achtsamkeit, wesentlich bestehend aus den Anteilen Aufmerksamkeit und Akzeptanz, bedeutet, die
Identifikation mit Gedanken und Gefühlen jedweder Art loszulassen. Dies
gelingt mit einiger Übung vor allem
durch die Hinwendung zum gegenwärtigen Augenblick und zum eigenen Atem und ist verbunden mit einer
nach und nach sich entwickelnden
inneren (und äußeren) Haltung von
Gelassenheit und Ruhe. Auf physiologischer Ebene sind vielfältige Effekte
gefunden worden, insbesondere eine
Vagusaktivierung des autonomen
Nervensystems.
Unser Alltag ist häufig geprägt
von einem Pendeln zwischen den
Extremen von Hinwendung bzw. Erreichen wollen einerseits und Abneigung bzw. Aversion andererseits. Dies
erzeugt immer ein hohes Maß an
Anspannung und Aktivierung des
Sympathikus.
Durch die zumindest kurzzeitige
Verminderung dieses Spannungsfeldes im Sinne einer Akzeptanz der
momentanen Situation bricht auch
der für die anhaltende und krankmachende Stressreaktion verantwortliche „Kampf-Flucht-Modus“ buchstäblich zusammen und neue, bisher
nicht erkennbare Verhaltens, Denkund Lösungswege können sich eröffnen.
Achtsamkeit versetzt uns in eine
Haltung des Seins und entlässt uns
aus den Klauen des ständigen Tuns
und Reagierens. Ziel könnte sein,
eine Fähigkeit zu entwickeln, aus einer Energie heraus zu handeln, die
man selbst gewählt hat, als aus
einem Impuls, auf den man kondi­
tioniert ist.
Hierbei spielt auch das relativ
neue Konzept „Self-Compassion“, einer Persönlichkeitseigenschaft, die
mit positiver und fürsorglicher Selbstzuwendung einhergeht, eine wesentliche Rolle. Denn ohne die Fähigkeit,
für sich selbst gut zu sorgen, sind alle
unsere therapeutischen Bemühungen
für andere nicht wirklich langfristig
erfolgreich.
Neuere Untersuchungen legen
nahe, dass die Verringerung von
affektiver Reaktivität im Achtsam­
keitstraining als ein zentraler Wirk­
faktor neben anderen gilt. Interessant in diesem Zusammenhang sind
auch die Ergebnisse aktueller Stu­
dien, die nach der Teilnahme an
einem acht­
wöchigen Übungsprogramm in so­
genannter Achtsamkeitsmeditation messbare Veränderungen mittels bildgebender Ver­
fahren (MRT) in Hirnregionen feststellen konnten, die beispielsweise
für Erinnerung, Selbstwahrnehmung,
Empathie und Stressreduktion verantwortlich sind.
Positive Effekte ließen sich bei
Menschen unter anderem mit Schlafstörungen, Bluthochdruck, Depressionen, chronischen Schmerzzuständen, aber auch in der Onkologie und
bei dementiellen Erkrankungen nachweisen. Langfristige Veränderungen
bedürfen allerdings eines regelmäßigen Trainings, denn Achtsamkeit ist
zwar eine inhärente Eigenschaft eines
jeden Menschen, muss jedoch angesichts unseres Lebenstempos und der
zunehmenden Beschleunigung aller
Lebensbereiche (wieder) eingeübt
werden.
Achtsamkeitstraining stellt sowohl für Patienten als auch für
Ärzte und Therapeuten ein leicht
zu erlernendes und gleichzeitig
hochwirksames Werkzeug dar, um
sowohl präventiv als auch therapeutisch eine aktive und hochwirksame
Gesundheitsvorsorge zu betreiben.
Von zertifizierten Lehrern durchgeführte MBSR-Kurse werden inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Ein strukturierter MBSR-Kurs besteht aus acht
Sitzungen à 2,5 bis 3 Stunden einmal
wöchentlich.
Vermischtes
Quelle: Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2014, Stiftung Gesundheit
Bereitschaft zu Beratung und Investitionen
Ärzte mögen Start-ups
M
ehr als die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte,
Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten würde bei einem Start-up mitwirken, zum
Beispiel als medizinischer Berater. Das zeigt die aktuelle
Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung
Gesundheit. Rund jeder vierte Befragte könnte sich da­
rüber hinaus vorstellen, in ein Start-up zu investieren.
Dafür wäre jeder Zehnte derer, die junge Unternehmen
finanziell unterstützen würden, bereit, mehr als ein sechsfaches Monatseinkommen aufzuwenden. Bis zu einem
Einkommen eines halben Jahres würden rund 30 Prozent
der Mediziner einsetzen. 60 Prozent würden geringfügig
investieren - das heißt maximal ein Monatseinkommen.
Jedoch wurden bislang erst knapp sieben Prozent der
Studienteilnehmer tatsächlich von jungen Unternehmern
angesprochen. Acht Prozent gaben an, dass ihnen Startups in der Gesundheitsbranche bekannt seien.
Hartmannbund-Umfrage zum „Masterplan Medizinstudium 2020“
Allgemeinmedizin steht auf Platz eins
D
er Ruf der Allgemeinmedizin
ist bei den Medizinstudierenden besser als bisher angenommen. In einer aktuellen Umfrage
des Hartmannbundes zum „Masterplan Medizinstudium 2020“, an der
mehr als 7.500 Medizinstudierende
teilgenommen haben, belegt die
Allgemeinmedizin bei der Wahl der
angestrebten Facharztrichtung den
ersten Platz.
Beim Wahltertial im Praktischen
Jahr (PJ) findet sich die Allgemeinmedizin auf dem fünften Platz wieder,
würde bei der Option eines zweiten
Wahlabschnitts im PJ sogar auf den
zweiten Platz vorrücken. Dennoch sei
die Allgemeinmedizin im Medizinstudium nach Ansicht des Verbandes
noch nicht dort, wo sie hingehöre –
nämlich viel stärker an den Anfang
des Studiums und studienbegleitend
flächendeckend in den Curricula verankert. Die Erhebung belege aber,
dass keine Zwangsmaßnahmen zur
Förderung der Allgemeinmedizin gebraucht werden – wie etwa ein
Pflichtabschnitt im PJ. Neben dem
zweiwöchigen Blockpraktikum und
der einmonatigen Pflichtfamulatur in
der hausärztlichen Versorgung gebe
es bereits an vielen Fakultäten Institute oder Lehrstühle für Allgemeinmedizin und von Jahr zu Jahr mehr
PJ-Plätze für das Wahltertial in der
Allgemeinmedizin.
Auf deutliche Ablehnung trifft ein
Pflichtabschnitt in der Allgemeinmedizin auch bei der Mehrheit der Umfrageteilnehmer. Nur 7,9 Prozent
fänden ein Pflichtquartal in der Allgemeinmedizin attraktiv, die Mehrheit
(74,7 Prozent) befürwortet ein Modell
aus zwei Pflichtquartalen (Chirurgie
und Innere) und zwei Wahlquartalen.
Ein ganz klares „Nein“ (70 Prozent)
kommt von den Umfrageteilnehmern
hinsichtlich der Frage, ob Bewerber im
Zulassungsverfahren bevorzugt werden sollen, wenn sie sich vor dem
Medizinstudium bereit erklären, für
einen bestimmten Zeitraum als Hausarzt in unterversorgten Regionen zu
arbeiten bzw. sich niederzulassen.
Fast alle Umfrageteilnehmer befürworteten die Einführung eines
bundesweit einheitlichen, für alle
Fakultäten verpflichtenden Lernzielkatalogs. Ebenfalls groß ist der
Wunsch nach einem früheren Praxisbezug. Viele der Befragten haben erst
zu einem sehr späten Zeitpunkt persönlichen Patientenkontakt – ein
Drittel erst im fünften Fachsemester.
Ebenfalls intensiviert werden sollte
der Anteil von Lehrveranstaltungen
zur Stärkung der wissenschaftlichen
Kompetenz. Den Vorschlag des Wissenschaftsrates, eine verpflichtende
wissenschaftliche Forschungsarbeit
einzuführen, lehnt die Mehrheit dagegen ab.
ÄBW 04 • 2015
221
Dieinformiert
Information der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) zweite(n) Programm­
verantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Screening-Einheit 1
in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2
BMV-Ä kann ein Versorgungsauftrag
auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig
sind, übernommen werden.
Der Versorgungsauftrag für die
Screening-Einheit 1 wurde erstmals
im Februar 2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben.
Einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte wird seine Tätigkeit
im Screening beenden bzw. nur
noch als stellvertretende(r) Programmverantwortlicher Arzt/Ärztin
tätig werden. Für den verbleibenden
Genehmigungsinhaber wird ein
­qualifizierter Arzt/eine qualifizierte
Ärztin gesucht, der/die bereit ist
in das bestehende Konzept einzusteigen und die Screening-Einheit
gemeinschaftlich mit dem verbleibenden Programmverantwortlichen
Arzt in Berufsausübungsgemeinschaft zu übernehmen.
Daher schreibt die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung
von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFE-RL)
vom 3. März 2011 und der Anlage
9.2 der Bundesmantelverträge
(BMV-Ä) vom 16. Juni 2014 den
hälftigen Versorgungsauftrag für
folgende Screening-Einheit erneut
aus:
Screening-Einheit 1
Neckar-Odenwaldkreis
Stadtkreis Mannheim
Rhein-Neckar-Kreis
Stadtkreis Heidelberg
Für die Ausschreibung ist der jeweils
aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2
der Bundesmantelverträge und des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
(EBM) maßgebend.
222
ÄBW 04 • 2015
Für die Screening-Einheit 1 wird
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein(e) Nachfolger(in) für einen der
beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird
zwischen dem (der) Bewerber(in)
und dem in der Einheit weiterhin
verbleibendem Programmverantwortlichen Arzt geschlossen.
Präambel
Der Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat zum 1. Januar
2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der
Richtlinien über die Früherkennung
von Krebserkrankungen (KFE-RL) ein
Programm zur Früherkennung von
Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere
Ausgestaltung wurde in der Anlage
9.2 BMV-Ä festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004
veröffentlicht. Rechtliche Grund­
lagen und Leitlinien zum Mammographie-Screening können unter
http://www.mammo-programm.de/
service/infomaterial-fachservice.php
im Internet abgerufen werden.
Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche
Senkung der Brustkrebssterblichkeit
in der anspruchsberechtigten Be­
völkerungsgruppe (Frauen ab dem
Alter von 50 Jahren bis zum Ende
des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig
sollen die Belastungen, die mit
einem Mammographie-Screening
verbunden sein können, minimiert
werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg
die Grenzen des Bundeslandes und
damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Ver­
sorgungsprogramm ist wiederum
in regionale Screening-Einheiten
­untergliedert, für die sogenannte
Programm­verantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können.
1. Verfahren der Ausschreibung
Die KV Baden-Württemberg führt
ein öffentliches Ausschreibungs­
verfahren des Versorgungsauftrages
für die Screening-Einheit 1 durch.
Das Verfahren verläuft zweistufig
(§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä):
1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung
nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation
des Versorgungsauftrages
bis 31. Mai 2015 bei der KV
Baden-Württemberg in Karlsruhe
einreicht.
2. Gem. § 4 Abs. 2 c der Anlage
9.2 BMV-Ä kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen
mit den Verbänden der badenwürttembergischen Kranken­
kassen nach pflichtgemäßem
Ermessen innerhalb von zwei
Monaten nach Eingang der
Bewerbungen eine Genehmigung (ggfs. unter Auflagen) zur
Übernahme des Versorgungs­
auftrages erteilen.
Ein Konzept zur Organisation des
Versorgungsauftrages nach § 4
Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c)
Anlage 9.2 BMV-Ä ist entbehrlich,
sofern die Voraussetzungen an die
Verfügbarkeit und Qualifikation der
im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und
radiologischen Fachkräfte in der
jeweiligen Screening-Einheit sowie
die sachlichen Voraussetzungen zur
Praxisausstattung und apparativer
Ausstattung bereits durch die in der
jeweiligen Screening-Einheit tätigen
Programmverantwortlichen Ärzte
erfüllt und nachgewiesen wurden.
Der Bewerber muss detaillierte
Angaben zu den persönlichen
Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 a)
Anlage 9.2 BMV-Ä machen.
Im Fall der Nachfolge eines(r)
Programmverantwortlichen Arztes
(Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage
die persönliche Qualifikation der
Bewerber und deren zeitliche
Verfügbarkeit zur Erfüllung des
Versorgungsauftrages. Bei mehreren
gleich geeigneten Bewerbern, die
einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend,
ob und wie sich der Bewerber in
den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen
Dieinformiert
Programmverantwortlichen in
einer Berufsausübungsgemeinschaft
einbinden lässt.
Die Übernahme des Versorgungs­
auftrages wird ggfs. unter Auflagen
genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen
Arzt innerhalb von neun Monaten
nach Erteilung der Genehmigung
und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind.
In Fällen, die der Arzt oder die
radiologische Fachkraft nicht selber
zu vertreten haben, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, abgewichen
werden. Zu den Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen
Voraussetzungen zur Erfüllung des
Versorgungsauftrages.
2. Inhalt der Versorgungsaufträge
Der Versorgungsauftrag umfasst die
notwendige ärztliche Behandlung
und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung.
Er ist umfassend und vollständig zu
erfüllen.
Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B
Nr. 4 i der KFE-RL bzw. § 3 Absatz 3
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä (die folgenden § Angaben beziehen sich
auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä):
1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperations­
gemeinschaft Mammographie
und dem Referenzzentrum (§ 7)
2. Überprüfung des Anspruchs
der Frau auf Teilnahme am
Früherkennungsprogramm
vor Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 8)
3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9)
4. Organisation und Durch­
führung der Befundung der
Screening-Mammographie­
aufnahmen (§ 10)
5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)
6. Durchführung der
Abklärungsdiagnostik (§ 12)
7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)
8. Ergänzende ärztliche
Aufklärung (§ 14)
9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15)
3. Ablauf der Versorgungsschritte
Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen
Versorgungsschritte ist aus Sicht des
Programmverantwortlichen Arztes
Folgendes festzuhalten:
Über die Zentrale Stelle erhalten die
anspruchsberechtigten Frauen einen
Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich
soll die in der Einladung genannte
Mammographie-Einheit aufgesucht
werden. Abweichungen hiervon sind
nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum
Früherkennungsprogramm (siehe
Anlage IV der KFE-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der
KFE-RL) ein Leistungsanspruch der
Frau besteht. Auf Verlangen wird
die Frau zusätzlich über Strahlenund Datenschutz im Rahmen des
Screening-Programms informiert.
Die Mammographie-Aufnahme wird
unter verantwortlicher Leitung des
Programmverantwortlichen Arztes
von einer radiologischen Fachkraft
erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppel­
befundung der Aufnahmen gemäß
§ 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä,
führt die Ergebnisse der Doppel­
befundung zusammen und leitet
­gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen
mit weiterhin auffälligen Befunden
werden zur Abklärungsdiagnostik
nach § 12 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet,
in der Regel mindestens einmal in
der Woche eine Sprechstunde zur
Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der
Programmverantwortliche Arzt z. B.
die Durchführung einer Stanzbiopsie
unter Röntgenkontrolle sowie die
histopathologische Untersuchung
der durch Biopsie gewonnenen
Präparate. Bleibt der Verdacht auf
eine maligne Erkrankung der Brust
bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine
prä- und eine postoperative Fall­
konferenz nach § 13 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä ein.
Die Qualitätssicherung bezieht sich
auf die gesamte Versorgungskette
des Programms und betrifft die
fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und
technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms.
Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der
Qualitätssicherung gehören unter
anderem:
– Pflicht zur Übermittlung der
Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä) und zwar
im Rahmen des Einladungswesens,
der ärztlichen Untersuchung, der
Qualitätssicherung (diagnostische
Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der
Fallsammlung, Selbstüberprüfung)
und der Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage VI
der KFE-RL (Erstellung und
Befundung der MammographieAufnahmen und Teilschritte
der Abklärungsdiagnostik).
– Dokumentation der Konferenzen
(gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä).
– Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, soweit von den
Programmverantwortlichen Ärzten
selbst gegenüber der KV BadenWürttemberg vorzulegen
(Kooperierende Ärzte müssen
den Nachweis selbst führen).
– Nachweise der Voraussetzungen
der technischen Qualitätssicherung
gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2
zum BMV-Ä.
– Teilnahme an den Verfahren
zur Selbstüberprüfung gemäß § 15
Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä.
4. Kooperation
Die Leistungen des Versorgungs­
auftrages können nach dem Stand
der medizinischen Erkenntnisse
nur in Kooperation mit anderen an
der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzten erbracht
werden. Hierzu zählen:
ÄBW 04 • 2015
223
Dieinformiert
– Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die eine konsiliarische Befundung der Mammo­
graphie-Aufnahmen vornehmen und
gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen
teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n)
unter Röntgenkontrolle durchführen.
– Pathologen nach § 28 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die die Beurteilung
der histopathologischen Präparate
im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche
Arzt sollte auch mit angestellten
Krankenhausärzten kooperieren, die
nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMVÄ an den prä- und postoperativen
multidisziplinären Fallkonferenzen
teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä erhalten.
5. Radiologische Fachkräfte
Gemäß den Änderungen der Anlage
9.2, veröffentlicht im Deutschen
Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische
Fachkräfte im Screening-Programm
einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2
RöV erfüllen (z. B. MTRA).
In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4
RöV die Erstellung von Mammo­
graphie-Aufnahmen durchführen
können (z. B. Arzthelferin), sofern
die radiologische Fachkraft unter
ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1
Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/Vergütung
Gem. § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2
BMV-Ä müssen die Voraussetzungen
zur Ausführung und Abrechnung
der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem
Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752,
01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und
die Leistungen bei entsprechender
Indikationsstellung persönlich
durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach
224
ÄBW 04 • 2015
diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst
werden können beziehungsweise
veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann
die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie
die Durchführung von Stanzbiopsien
unter Röntgenkontrolle (§ 19) und
muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen
(§ 20) an andere am ScreeningProgramm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä)
erteilt worden ist, übertragen.
Die Vergütung der relevanten EBMPositionen erfolgt extrabudgetär.
Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1
der Anlage 9.2 BMV-Ä). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort
sein.
Der Programmverantwortliche Arzt
kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt
ggf. sein Partner in der Berufsaus­
übungsgemeinschaft gemäß § 3
Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10
Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä).
Die Honorare des MammographieScreenings unterliegen nicht dem
„Regelleistungsvolumen“.
Auf die abgerechneten Leistungen
werden die satzungsgemäßen
Beiträge und Verwaltungskosten der
KV Baden-Württemberg erhoben.
7. Bewerber
Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische
Diagnostik bzw. Radiologie sowie
Fachärzte für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe bewerben.
Angestellte Ärzte können sich ebenso bewerben, falls die fachlichen
Qualifikationen vorliegen. Sollte der
angestellte Arzt den hälftigen Versorgungsauftrag erhalten, so muss
der betreffende Arzt vor Übernahme
des Versorgungsauftrages an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zumindest für die
Screening-Tätigkeit ermächtigt
sein oder den Status eines nieder­
gelassenen Vertragsarztes haben.
Für die Übernahme des Versorgungsauftrages kann sich ein Arzt/
eine Ärztin bewerben, der/die mit
dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird.
Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/
die Ärztin die Voraussetzungen für
die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche
Arzt/Ärztin zu erfüllen hat und dafür
eine Genehmigung benötigt.
Hinweis: Für die Berufsausübungs­
gemeinschaft ist die jeweils aktuelle
Berufsordnung für die Ärztinnen
und Ärzte in Baden-Württemberg
sowie die Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte maßgeblich.
8. Bewerbungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich als Programmver­
antwortlicher Arzt/Ärztin um einen
Versorgungsauftrag in der hiermit
ausgeschriebenen Screening-Einheit
bewerben wollen, so erhalten Sie
von uns die Bewerbungsunterlagen,
wenn Sie die folgenden Voraus­
setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der
Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllen und
bis zum 30. April 2015 gegenüber
der KV Baden-Württemberg voll­
ständig nachweisen:
– Berechtigung zum Führen der
Gebietsbezeichnung Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische
Diagnostik bzw. Radiologie oder
Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz
erforderliche Fachkunde nach § 18 a
Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung von Leistungen der
kurativen Mammographie gemäß
der Vereinbarung zur Strahlen­
diagnostik und -therapie nach § 135
Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß
der Ultraschall-Vereinbarung nach
§ 135 Abs. 2 SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen
bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben,
so ist ein erneuter Nachweis nicht
erforderlich. Die Bewerbungs­
unterlagen werden Ihnen
­dennoch nur auf Ihren Antrag
hin zugeschickt.
Dieinformiert
9. Wahlmöglichkeit
zwischen analogem oder
digitalem Bildempfänger
In der ausgeschriebenen
Versorgungsregion werden digitale
Bildempfänger verwendet.
10. Genehmigungsverfahren:
10.1 Bewerbung und Konzept
Sie haben bis zum 31. Mai 2015
Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen
und das Konzept zur Organisation
des Versorgungsauftrages für die
ausgeschriebene Screening-Einheit
bei der KV Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe einzu­
reichen.
Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2
der Anlage 9.2 BMV-Ä detaillierte
Angaben enthalten zu:
a.) persönlichen Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem
multidisziplinären Kurs zur Ein­
führung in das Früherkennungs­
programm gemäß Anhang 2 Nr. 1.
– Ggf. Tätigkeit im Rahmen des
Früherkennungsprogramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifika­
tionen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden
Ärzte und radiologischen Fachkräfte
in der Screening-Einheit
– Gegebenenfalls Mitbewerber auf
Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsaus­
übungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),
– Ärzte, die veranlasste Leistungen
übernehmen (Abschnitt C),
– Radiologische Fachkräfte
(§ 24 Abs. 2).
c.) sachlichen Voraussetzungen,
d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere
– bauliche Maßnahmen, mobile
Mammographieeinrichtungen
– apparative Ausstattung
(Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen, Geräte
für die Abklärungsdiagnostik)
(§§ 33 und 34).
Ein Verweis auf den bereits
bestehenden Versorgungsauftrag
ist möglich.
10.2 Genehmigung
unter Auflagen
Nach Prüfung der eingereichten
Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen
mit den Krankenkassenverbänden
in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit
Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun
Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der
Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die
radiologische Fachkraft nicht selber
zu vertreten haben, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, abgewichen
werden.
Zu den Auflagen zählen gemäß § 5
Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä:
1) Zulassung gemäß § 25 RöV
zur Durchführung der Röntgen­
untersuchungen.
2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen
(§ 24 Abs. 1 und 2).
3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).
4) Fachliche Befähigung zur
Biopsie unter Ultraschallkontrolle
(§ 27 Abs. 1).
5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche
Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser
Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2
bis 4 innerhalb von sechs Monaten
vor Aufnahme der Tätigkeit in dem
Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder
die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von
den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse,
nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden.
6) Praxisausstattung und
-organisation (Abschnitt G).
7) Apparative Ausstattung der
Röntgendiagnostikeinrichtungen
(§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und
Ultraschalldiagnostikeinrichtungen
(§ 34 sowie Anhang 8).
8) Tätigkeit über mindestens
160 Stunden an 20 Arbeitstagen in
einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2).
Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke
aufgeteilt werden und muss
insbesondere umfassen:
– Teilnahme an den Konsensus­
konferenzen
– Teilnahme an den Sprechstunden
zur Abklärungsdiagnostik
– Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
– Selbstständige Beurteilung der
Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen
unter Anleitung durch den Leiter
eines Referenzzentrums.
9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).
Zusätzlich wird der Programm­
verantwortliche Arzt in den ersten
drei Monaten nach Aufnahme
der Tätigkeit durch den Leiter des
Referenzzentrums spezifisch betreut
(§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä).
Erfüllt der Bewerber die Voraus­
setzungen nach § 5 Abs. 5 nicht
innerhalb eines Zeitraums von neun
Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der
Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung
widerrufen. In Fällen, die der Arzt
nicht selber zu vertreten hat, kann
von der genannten Frist, nach
­Zustimmung der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
Die Genehmigung für die Über­
nahme eines Versorgungsauftrages
wird unbefristet erteilt.
11. Bewerbungsfristen
und Anschrift
Die Bewerbung für den Erhalt
einer vorläufigen, oder bei Vorliegen
aller Voraussetzungen, endgültigen
Genehmigung zur Übernahme
des Versorgungsauftrages für
eine Screening-Einheit erfolgt in
zwei Stufen:
1. Bis spätestens 30. April 2015
muss der Bewerber nachweisen,
dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der
Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllt sind
(für Einzelheiten siehe Punkt 8
„Bewerbungsvoraussetzungen“)
und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung
der Bewerbungsunterlagen
bei der KV Baden-Württemberg
gestellt haben. Dieser Antrag
soll formlos mit einem ent­
sprechenden Brief erfolgen.
ÄBW 04 • 2015
225
Dieinformiert
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg
die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vor­
gaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Ver­
sorgungsplan bis spätestens
31. Mai 2015 bei der KV
Baden-Württemberg, schriftlich
in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift
einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Qualitätssicherung/
Verordnungsmanagement,
Stichwort: Ausschreibung
Mammographie-Screening,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt
können keine Bewerbungen
mehr angenommen werden.
12. Kontaktadresse
Für Rückfragen steht Ihnen
als Ansprechpartner
Herr Dr. med. Michael Dierich,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 05,
Fax (07 21) 59 61-11 88,
E-Mail: [email protected]
oder Frau Kustic,
Telefon (07 11) 78 75-32 83,
zur Verfügung.
Die zur Nachbesetzung aus­geschriebenen Vertragsarztsitze aller
Gebiete in B­ aden-Württemberg mit Zulassungs­beschränkungen
finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassen­
ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen
Vertragsarztsitze kann man dort
­bequem über einen B
­ utton direkt
auf der Website anklicken.
Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem
Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen an­
geordnet sind, ­weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall,
hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen
Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012.
226
ÄBW 04 • 2015
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Beschluss
Feststellung von Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
26. Februar 2015 gemäß § 103
Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V. mit § 16 b
Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende
­Planungsbereiche nach Maßgabe
der Planungsblätter Überversorgung
fest:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte:
Kirchheim.
Künzelsau, Schwäbisch Hall,
Wertheim.
Aalen, Heidenheim.
Baden-Baden, Rastatt.
Heidelberg, Mannheim,
Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim,
Wiesloch/Walldorf.
Bad Wildbad.
Achern, Bad /Staufen, Breisach,
Emmendingen, Freiburg,
Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr,
Müllheim, Waldkirch.
Schramberg.
Konstanz, Lörrach/Weil, Schopfheim,
Stockach.
Münsingen, Reutlingen, Tübingen.
Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm.
Bad Waldsee, Leutkirch, Pfullendorf,
Ravensburg/Weingarten,
Sigmaringen, Überlingen, Wangen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis,
Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz,
Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart,
Tübingen, Ulm.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Main-Tauber-Kreis,
Dieinformiert
Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Kinder- und Jugendpsychiater
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Neckar-Alb,
Region Rhein-Neckar,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker:
Land Baden-Württemberg.
Laborärzte:
Land Baden-Württemberg.
Neurochirurgen:
Land Baden-Württemberg.
Nuklearmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Pathologen:
Land Baden-Württemberg.
Strahlentherapeuten:
Land Baden-Württemberg.
Transfusionsmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Aufhebung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
26. Februar 2015 gemäß § 103
Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3
Ärzte-ZV fest, dass für die nach­
stehenden Arztgruppen in den
­genannten Planungsbereichen
in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung
entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen
angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf.
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Schorndorf.
Crailsheim.
Freudenstadt, Mühlacker.
Offenburg, Titisee-Neustadt.
Friedrichshafen.
ÄBW 04 • 2015
227
Dieinformiert
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte
Enzkreis, Göppingen
Chirurgen
Lörrach, Schwäbisch Hall.
HNO-Ärzte
Tuttlingen
Psychotherapeuten
Biberach.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Kinder- und Jugendpsychiater:
Region Mittlerer Oberrhein
Der Landesausschuss versieht
mit verbindlicher Wirkung für die
Zulassungsausschüsse seine Auf­
hebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie bei
der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur
in einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen
nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V
sind vorrangig umzuwandeln und
bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die
Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für
die Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach noch
keine Überversorgung eingetreten,
ist über entsprechende Anträge auf
(Neu-)Zulassung zu entscheiden,
die mit den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb
einer Bewerbungsfrist bis
einschließlich 24. April 2015
beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind.
Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen
ärztlichen Tätigkeit, des Approba­
tionsalters und der Dauer der Ein­
tragung in die Warteliste für den
­jeweiligen Planungsbereich. Bei
hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztsitzes im Hinblick
auf die bestmögliche Patienten­
versorgung berücksichtigt werden.
228
ÄBW 04 • 2015
Anordnung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
26. Februar 2015 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Über­
versorgung vorliegt. Er ordnet daher
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V
i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit
verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar
für die nachstehenden Planungs­
bereiche:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Kirchheim.
Rastatt.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Frauenärzte
Hohenlohekreis.
Hautärzte
Zollernalbkreis.
Nervenärzte
Tuttlingen, Waldshut.
Orthopäden
Schwäbisch-Hall.
Psychotherapeuten
Main-Tauber-Kreis, Sigmaringen.
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
26. Februar 2015 gemäß § 101
Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25
Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen für ärztliche
Psychotherapeuten ein Mindest­
versorgungsanteil in Höhe von
25 Prozent und für Ärzte sowie
Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche
­psychotherapeutisch behandeln,
ein Mindestversorgungsanteil
in Höhe von 20 Prozent noch
nicht ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Alb-Donau-Kreis, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Reutlingen, Sigmaringen,
Stadt Heilbronn, Zollernalbkreis.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psycho­
therapeutisch behandeln
Bodenseekreis, Landkreis Heilbronn,
Lörrach, Ortenaukreis,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Waldshut.
Der Zulassungsausschuss darf
bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl
Zulassungen erteilen. Zulassungen
nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei die
Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für
die Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil
noch nicht ausgeschöpft, ist über
entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die mit
den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich
24. April 2015 beim jeweils
­zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer
der bisherigen ärztlichen/psycho­
therapeutischen Tätigkeit, des
Approbationsalters und der Dauer
der Eintragung in die Warteliste
für den jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung
von Bewerbern soll die räumliche
Wahl des Vertragsarztes/-psycho­
therapeuten im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
Stuttgart, 26. 02. 2015
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible
Vorsitzender
Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Kongress
PROGRAMM
DONNERSTAG, 21. MAI 2015
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Referenten
Eröffnungsrede
• Genial – digital – katastrophal? Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0
Prof. Dr. phil. Dr. med. Michael Kastner
Präventionskultur heute
• Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff für den Arbeitsschutz
Prof. Dr. phil. Gabriele Elke
• Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken
Dr.-Ing. Martin Braun
„ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion an drei Themenstationen, unterstützt durch Graphic Recording
• Gesundes Führen im Unternehmen
Dr. med. Manfred Albrod
• Social Media im Arbeitsschutz
Nina Sawodny, M.A.
• Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen erfordern neue Fähigkeiten
Sigrid Thiem, M.A.
Kultur
Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im Echterdinger Brauhaus (separate Anmeldung erforderlich)
FREITAG, 22. MAI 2015
Prävention in der Praxis
Prävention
Referenten
• Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Beraterkompetenz
an der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung
Prof. Dr. phil. Rüdiger Trimpop
• Gesicherte Erkenntnisse zur Softwareergonomie
Dipl.-Ing. Christian Richter
• Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
Ass. jur. Michael Behrens
• TTIP – Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?
Dr.-Ing. Dirk Watermann
Forumsdiskussion
Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit – Schweigepflicht:
Nutzen oder Schaden für die Prävention ?
Leitung: Dr. med. Hanns Wildgans
• „Freizeit unter Palmen“ – Fettnäpfchen vor dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten
• „Problem nano“: Der Stand im Arbeitsschutz
• „Problem nano“: Der Stand der Medizin
Dr. med. Burkhard Rieke
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Gebel
Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. rer. nat. Hermann M. Bolt
1. ASU-Präventionskongress 2015
„Prävention in der Arbeitswelt“
Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin,
Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche.
Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen.
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TERMIN
24. / 25. 04. 2015
22. / 23. 05. 2015
03. / 04. 07. 2015
25. / 26. 09. 2015
30. / 31. 10. 2015
11. / 12. 12. 2015
Kurs 3:
17. – 19. 04. 2015
Balint-Termin:
17. 05. 2015
Kurs 4:
26. – 28. 06. 2015
24. / 25. 04. 2015
(II. Aufbau)
12. / 13. 06. 2015
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
27. 06. 2015
(Tagesseminar, 8 Std.;
Kosten: 125,– Euro,
Fortbildungspunkte: 10)
08. – 10. 05. 2015
10. – 15. 05. 2015
30. 05. – 06. 06. 2015
11. 07. 2015
11. 07. 2015
13. – 18. 07. 2015
13. – 17. 07. 2015
THEMA
Psychosomatik Komplettkurse
incl. Balint
Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.:
Akupunktur, Schmerzstörung,
Psychosomatik
40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa.
80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa.
Psychosomatische
Grundversorgung
Balint-Gruppe, Progressive
Muskelent­spannung
Seminare mit KV- und
ÄK-Anerkennung
Medizinische Hypnose (I – III)
Moderne Hypnose-Interventionen
zur Kontrolle akuter und chronischer
Schmerzen, Symptomreduktion
bei psychosomatischen Störungen,
Angst- und Schlafstörungen.
Als Zweitverfahren im Rahmen
der Weiterbildung Psychotherapie
(Entspannungsverfahren) anerkannt.
Advanced Mind-Tools –
Lösungsorientierte
Kurz-Interventionen für Profis
Eine starke und kompakte Auswahl
an therapeutischen Formaten aus
lösungsorientierter Kurzzeittherapie,
moderner Hypnose und Health-NLP
für Ärzte und Psychotherapeuten
zur Behandlung psychosomatischer
Störungen.
Freiburger Balintstudientagung
Anmeldung über die
Deutsche Balintgesellschaft
Sexualmedizin
Basiskurs Modul 1
Grundkurs,
kann separat besucht werden
Sexualmedizin
Expertenkurs Modul 3
Aufbaukurs,
kann separat besucht werden
„In treatment“ – aus dem
Fernsehen als Therapeut lernen
Seminar mit Dr. Dr. Dornberg
Der Erstantrag im Rahmen
der Zusatzweiterbildung
Psychotherapie – fachgebunden –
Seminar mit Dr. D. Noelle
Intensivkurs Psychosomatische
Grundversorgung 50 Std.
(20 Std. Theorie,
30 Std. verb. Intervention)
Fortlaufende Balintgruppe
– parallel zur Psychosomatischen
Grundversorgung – (30 Std.)
ORT
Pforzheim / Ispringen
Kontakt: Fr. Schleucher
Tel. (01 76) 70 33 07 02
E-Mail: [email protected]
Web: www.afpp.de
VERANSTALTER
AfPP
Akademie für Psychotherapie
Dr. med. W. Polster
Schubertstr. 20
75331 Engelsbrand-Salmbach
Fax (0 72 35) 98 08 65
69115 Heidelberg
Dr. Olschewski-Hattenhauer und
Dr. Oberweis-Nienburg
Tel. (0 62 21) 16 35 24
E-Mail: [email protected]
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
79098 Freiburg
E-Mail: [email protected]
Web: www.per-sono.de
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
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Praxis PD Dr. Ross
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79098 Freiburg
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Freiburg i. Brsg.
AK PSM e. V. und Deutsche Balintgesellschaft
http://www.balintgesellschaft.de
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Kursgebühr: 900,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 1100,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 750,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 470,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
13. 05. 2015
15.00 – 18.00 Uhr
Fortbildungspunkte: 3
THEMA
Schulung des Krebsregisters
Baden-Württemberg
für niedergelassene Ärzte
• E inführung in das Meldeportal
und die Erfassungsanwendung
des Krebsregisters
Baden-Württemberg
ORT
Katholische Akademie
der Erzdiözese Freiburg
Wintererstr. 1
79104 Freiburg
(Forum 3)
03. – 05. 07. 2015
+ 17. 10. 2015
EMDR-Ausbildung
für Ärztl. u. Psycholog. Psycho­
therapeutInnen u. appr. KJP
Stuttgart
(Ärztekammer)
04. 07. 2015
– Tübinger Fortbildung
für Dermatologie –
110. Tagung der Vereinigung
Württembergischer Dermatologen
Hörsaalgebäude
Kupferbau
Hölderlinstr. 5
72074 Tübingen
10. / 11. 07. 2015
23. / 24. 10. 2015
04. / 05. 03. 2016
01. / 02. 07. 2016
jeweils
freitags 9.30 – 19.30 Uhr,
samstags 9.00 – 16.45 Uhr
SINOVA-Curriculum
Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie
Verantwortliche Leiter: Prof. Dr. med. C. Albani,
Prof. Dr. med. G. Reister, Dr. med. H. Salge,
Prof. Dr. med. K. Hoffman, Dr. med. J. Methfessel.
Die Inhalte des Curriculums richten sich nach den Anforderungen
für die Fachkunde / KV-Abrechnungsgenehmigung („Tiefenpsychologische Psychotherapie als Gruppenbehandlung für Erwachsene“,
§ 5 fachliche Befähigung ärztlicher Psychotherapeuten,
­Psychotherapie-Vereinbarung für Fachärzte).
Das Curriculum ist von der Ärztekammer Baden-Württemberg
als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert und wird im Rahmen
der Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie für den theoretischen Teil anerkannt.
Die Kontinuierliche Gruppenbehandlung tiefenpsychologisch
­fundierte Psychotherapie erfolgt in Abstimmung mit den
­verantwortlichen Leitern.
Tiefenpsychologisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe
­sowie weitere Supervision erfolgt in regionalen Gruppen
in Blockform in Abstimmung mit den TeilnehmerInnen.
Veranstaltungsort
Blockseminare: vorauss. Wolfegg-Alttann, Hotel Allgäuer Hof;
regionale Supervisions- und Selbsterfahrungsgruppen:
nach Vereinbarung
VERANSTALTER
Klinische Landesregisterstelle des Krebsregisters
Baden-Württemberg bei der der BWKG e. V.
Birkenwaldstr. 145
70191 Stuttgart
Info, Anmeldung:
Tel. (07 11) 2 57 77-70
Fax (07 11) 2 57 77-79
[email protected]
www.krebsregister-bw.de
DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI!
EMDR-Institut Deutschland – das autorisierte
­Partnerinstitut von Francine Shapiro, USA.
Infos: www.emdr.de
Tel. (0 22 04) 2 58 66
Prof. Dr. med. Martin Schaller
Universitäts-Hautklinik Tübingen
[email protected]
Sekretariat: Brigitte Frey
Tel. (0 70 71) 29-8 51 19
Fax (0 70 71) 29-41 17
[email protected]
• Fortbildungspunkte sind beantragt
• Anmeldung nicht erforderlich
• Teilnahme kostenlos
SINOVA – Weiterbildungsverbund für
­Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Kontakt
Schussental-Klinik gGmbH, Karin Dudik
Safranmoosstr. 5, 88326 Aulendorf
Tel. (0 75 25) 93-27 31
Fax (0 75 25) 93-27 37
E-Mail: [email protected]
Anmeldung bitte bis 29. 05. 2015
Kosten
Für die 4 Blöcke (48 Stunden Theorie, 18 Stunden
Supervision, incl. Verpflegung, Literatur):
2400,– Euro (zzgl. Übernachtungskosten).
Für die Selbsterfahrung (80 Stunden) und die nicht
im Rahmen der Blockseminare absolvierten
Supervisionsstunden (22 Stunden): ca. 3240,– Euro
(Die endgültigen Kosten sind abhängig
von der Teilnehmerzahl)
Weitere Informationen unter
www.sinova-weiterbildung.de
Anzeigenschluss für Heft 5/2015
ist der 29. April 2015
Zum Gedenken
Dr. med. Siegfried Veil, Esslingen
Dr. med. Charlotte Straub-Blum, Stuttgart
Prof. Dr. med. Günther Egghart, Bingen
Dr. med./Univ. Zagreb Nevenka Dimitrov,
Mühlacker
Dr. med. Ilse Haenel, Oberkirch
Dr. med. Sylvia Becker-Stone, Waiblingen
Dr. med. Karin Schreier-Oehler,
Laufenburg
Dr. med. Adelheid Betz, Schwäbisch Hall
Dr. med. Christian Autenrieth,
Kirchheim unter Teck
Dr. med. Wolfgang Wagner, Wendlingen
Dr. med. Rainer Widmann, Königsfeld
Dr. med. Jürgen Gosda, Konstanz
Dr. med. Erika Ulmer-Günther, Freudental
Dr. med. Johannes Soballa, Rottweil
Dr. med. Dietgund Fink-Ziedek,
Bad Wildbad
Dr. med. Klaus-Peter Jagschitz,
Heidelberg
Dr. med. Ernst Korn, Stockach
Dr. med. Hans Strobel, Heidelberg
Dr./IMF Klausenburg Erwin Wiesler,
Oedheim Dr. med. Wolfgang Duvenhorst, Ulm
Dr. med. Albert Ficker, Konstanz
Dr. (Univ. Zagreb) Zeljko Petelin,
Karlsruhe
Dr. med. Stefan Hassenstein, Esslingen
Dr. med. Manfred Zeininger, Pforzheim
Dr. med. Agnes Nafz, Osterburken
Prof. Dr. med. Djalil Djawari, Heilbronn
Dr. med. Rudi Schwarz, Freiburg
Dr. med. Joachim Bahn, Berg
Dr. med. Renate Belke, Schallstadt
Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach,
Göppingen
Dr. med. Dr. med. dent. Werner Oertel,
Merzhausen
Dr. med. Tilmann Fink, Schorndorf
Dr. med. Heide Kiefer, Emmendingen
Dr. med. Christiane Wimmer, March
Prof. Dr. med. Michael Raute, Ortenberg
Dr. med. Karl Wissing, Eichstetten
Dr. med. Peter Geiger, Ulm-Mähringen
Prof. Dr. med. Friedrich Kluge, Freiburg
Dr. med. Marianne Mischke, Stuttgart
Dr. med. Ursula Schmid,
Schwäbisch Gmünd
Kai Grünberg, Lörrach
Dr. med. Klaus Müller, Giengen
Dr. med. Christa Wischgoll-Kortenbruck,
Flein
Dr. med. Karl-Willi Wöhrlin, Elzach
Dr. med. Wolfgang Bachor, Sindelfingen
Prof. Dr. med. Peter Berg, Tübingen
Dr. med. Hartwig Schmittner, Karlsruhe
Dr. med. Helmut Abel, Singen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 08. 02. 1915 † 16. 03. 2013
* 05. 11. 1923 † 21. 04. 2014
* 26. 05. 1941 † 02. 06. 2014
* 17. 11. 1930 † 27. 08. 2014
* 03. 05. 1918 † 12. 09. 2014
* 23. 09. 1952 † 19. 11. 2014
* 12. 06. 1940 † 14. 12. 2014
* 14. 12. 1920 † 16. 12. 2014
*
*
*
*
*
*
22. 02. 1940
16. 07. 1925
16. 06. 1931
02. 10. 1923
12. 05. 1921
16. 09. 1932
†
†
†
†
†
†
27. 12. 2014
31. 12. 2014
01. 01. 2015
05. 01. 2015
06. 01. 2015
07. 01. 2015
* 13. 05. 1944 † 09. 01. 2015
* 23. 08. 1943 † 09. 01. 2015
* 04. 12. 1927 † 10. 01. 2015
* 09. 07. 1949 † 13. 01. 2015
* 31. 12. 1942 † 13. 01. 2015
* 05. 11. 1922 † 14. 01. 2015
* 14. 03. 1922 † 15. 01. 2015
*
*
*
*
*
*
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08. 01. 1953
26. 05. 1963
11. 04. 1924
14. 02. 1917
05. 08. 1941
07. 02. 1921
01. 03. 1933
21. 10. 1921
†
†
†
†
†
†
†
†
19. 01. 2015
23. 01. 2015
31. 01. 2015
02. 02. 2015
03. 02. 2015
04. 02. 2015
06. 02. 2015
06. 02. 2015
* 25. 01. 1951 † 10. 02. 2015
*
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28. 04. 1921
15. 03. 1944
31. 07. 1941
06. 05. 1947
25. 03. 1946
27. 08. 1946
25. 07. 1951
20. 08. 1941
08. 05. 1923
†
†
†
†
†
†
†
†
†
11. 02. 2015
12. 02. 2015
13. 02. 2015
13. 02. 2015
14. 02. 2015
14. 02. 2015
15. 02. 2015
15. 02. 2015
17. 02. 2015
* 14. 10. 1939 † 17. 02. 2015
* 21. 06. 1968 † 19. 02. 2015
* 09. 06. 1925 † 19. 02. 2015
*
*
*
*
*
*
12. 09. 1935
29. 04. 1946
14. 01. 1918
19. 08. 1931
12. 10. 1945
23. 12. 1942
†
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†
†
†
†
24. 02. 2015
24. 02. 2015
25. 02. 2015
26. 02. 2015
01. 03. 2015
05. 03. 2015
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
Ernährungsmedizin – Refresherkurs
Seit über 10 Jahren bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg
einen Kurs Ernährungsmedizin nach
dem 100-Stunden-Curriculum der
Bundesärztekammer an. Im November vergangenen Jahres wurde erstmals ein Refresherkurs mit praktischen Anwendungen zu diesem
Kurs angeboten. Aufgrund der
hohen Nachfrage des ersten
Refresherkurses Ernährungsmedizin
bietet die Landesärztekammer
Baden-Württemberg am 4. Juli 2015
erneut einen Refresherkurs an.
Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-StundenCurriculum der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
9.00–16.15 Uhr
Programm:
9.00–10.30 Uhr
Vortrag Auswahlkriterien
Lebensmitteleinkauf
10.30–12.00 Uhr
Wir gehen einkaufen!
12.00–12.45 Uhr
Auswertung Einkauf
12.45–13.30 Uhr Mittagspause
13.30–14.30 Uhr
Praxisarbeit
14.30–15.00 Uhr Pause
15.00–16.15 Uhr
Praxisarbeit
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist.
Weitere Informationen
und Anmeldung:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89-830
Fax (07 11) 7 69 89-82
Neu: Überwachung des Qualitäts­
sicherungssystems der Anwendung
von hämatopoetischen Stamm­
zellzubereitungen – jährliche
­Nachweispflicht gegenüber
der Landesärztekammer –
Wer hämatopoetische Stamm­
zellzubereitungen in BadenWürttemberg anwendet, muss
seit 2014 bis zum 1. März des
Folgejahres der Landesärztekammer Baden-Württemberg über
den bisherigen Bericht des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie
hinaus zusätzliche Angaben machen (Richtlinie zur Herstellung
und Anwendung von hämato­
poetischen Stammzellzubereitungen Deutsches Ärzteblatt
Heft 33–34, 18.August 2014).
Der Ärzteschaft obliegt gemäß
§ 18 Abs. 1 Transfusionsgesetz
die Überwachung der Qualitäts­
sicherungssysteme bei der
­Anwendung von Blutprodukten.
Für die betreffenden medizinischen Einrichtungen sind
im Bericht folgende Angaben
­erforderlich.
Bestätigung:
– der Regelmäßigkeit und Kontinuität der durchgeführten
Transplantationen bzw. fachliche Begründung für längere
zeitliche Unterbrechungen
– der ausreichenden räumlichen
und personellen Ausstattung
entsprechend dieser Richtlinie
– der zweijährigen Berufserfahrung des Leiters der Transplantationseinheit nach Abschluss
der Facharzt- bzw. Schwerpunkt-Weiterbildung
– der Durchführung eines
­Hygienemonitorings im vor­
ausgegangenen Kalenderjahr
– der Meldung aller durchgeführten Transplantationen an
ein Register (z. B. Deutsches
Register für Stammzelltransplantationen).
Die Gesamtzahl der Transplantationen eines Kalenderjahrs (aufgeschlüsselt nach allogenen und
autologen Transplantationen)
sollte ebenfalls bis zum 1. März
an die Landesärztekammer übermittelt werden.
Weitere Informationen
und Nachweisformular:
www.ärztekammer-bw.de
WebCode 2013
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
8. Nordwürttemberger Impftag
Bei unserem 8. Nordwürttem­
berger Impftag bieten wir wieder
ein sehr vielfältiges Programm
an. Dieses Mal wird es inter­
national – unter anderem mit
verschiedenen Themen rund um
die Reisemedizin. Warum impfen
einige Länder anders und was
gilt es bei jungen Menschen, die
ein freiwilliges Jahr im Ausland
machen möchten, zu beachten?
Diese und andere Fragen sollen
in verschiedenen Vorträgen
­beantwortet werden.
Aktuelle Entwicklungen und
Trends runden das Programm ab.
Es wird selbstverständlich wie
­jedes Jahr einen Vortrag zu
den aktuellen Empfehlungen der
STIKO geben. Wir werden über
die neuesten Impfstoffe sprechen
und dazu Tipps und Tricks
des Impfmanagements kennenlernen.
Es erwarten Sie spannende
­Themen mit ausgezeichneten
­Referenten.
In Zusammenarbeit mit: Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt/Berufsverband der Kinderund Jugendärzte e. V. Landes­
verband Baden Württemberg
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
9.00–13.45 Uhr
Vorläufiges Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung durch
die Vorsitzenden
Dr. Klaus Baier
Dr. Martin Kimmig
Dr. Martin Priwitzer
9.15–9.55 Uhr
Warum impfen
einige Länder anders?
Dr. Dr. Günter Pfaff
9.55–10.35 Uhr
Welche Impfstoffe sind
gerade in der Pipeline?
Dr. Michael Pfleiderer
10.35–11.15 Uhr
Impfmanagement:
Kniffe und Tricks
Dr. Martin Kimmig
11.15–11.45 Uhr
Kaffeepause
11.45–12.25 Uhr
Reisemedizin
Prof. Günter Schmolz
12.25–13.05 Uhr
Impfung gegen Masern,
MenB und HPV.
Was beschäftigt aktuell
die STIKO?
Dr. Jan Leidel
13.05–13.45 Uhr
Weltwärts – Junge Freiwillige
Dr. Johannes Schäfer
Änderungen bleiben vorbehalten.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: kostenfrei
Fortbildungspunkte: 5
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Geriatrische Grundversorgung 2015
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hinein versetzen
und geeignete Behandlungs­
methoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen
und Übungen, zu der auch die
Selbsterfahrung im Altwerden
(instant aging) gehört. Der Kurs
endet mit einer Lernerfolgs­
kontrolle.
Termine:
17.-19. April 2015
17.-19. Juli 2015 und
18.- 20. September 2015
jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr,
Samstag, 9.00–16.15 Uhr und
Sonntag, 9.00–14.30 Uhr
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail [email protected]
Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
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Rosset, Merz & Partner Rechtsanwälte
Dr. Christoph Rosset
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
• Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.
• Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
• Praxiskauf und -verkauf
• KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
• Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
• Berufshaftpflicht
• Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
• Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge
Dr. Christoph Rosset
Nicole Pella
Joachim Merz
Dr. Gerrit Tubbesing
Arztrecht
Wirtschaftsrecht
Dr. Bastian Reissinger
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50
Telefax (07 61) 7 91 00 29 • [email protected] • www.kanzlei-rosset.de
ÄBW 04 • 2015
233
Bekanntmachungen
Offene Rechnungen
in der Arztpraxis –
wie gehe ich damit um?
Ihre Patienten bezahlen Ihre
Rechnungen nicht und Sie
wissen nicht, wie Sie damit
am besten umgehen sollen?
Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungs­
ansätze im Umgang mit offenen
Rechnungen in Ihrer Arztpraxis.
Inhalte des Workshops sind:
– professioneller Umgang
mit Nichtzahlern
– sinnvolle Mahnläufe
in Ihrer Arztpraxis
– Erstellung eines gerichtlichen
Mahnbescheides
– Ratenzahlung
– Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister
– sinnvoll oder nicht?
Optimieren Sie die Handhabung
mit offenen Rechnungen
in Ihrer Praxis – wir unterstützen
Sie dabei.
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Medizinische Fachangestellte,
Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
234
EKG-Basiskurs
Sie möchten sich mehr Sicherheit
und Routine in der EKG-Auswertung
verschaffen?
Sonographie-Farbdoppler-Kurs
Sie möchten die FarbdopplerSonographie kompakt und
praktisch orientiert erlernen?
In diesem Seminar weisen wir
Sie in die Grundlagen der
EKG-Diagnostik ein. Sie lernen
systematisch die Grundzüge der
EKG-Auswertung, die richtige
Erkennung des Lagetypes
und ferner die Beurteilung der
EKG-Morphologie.
Inhalte:
– typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung
– Lungenembolie und chronisch
obstruktive Lungenerkrankung
– Definition des
ST-Hebungsinfarktes
– Stadieneinteilung
des Myokardinfarkt-EKGs
– Grundzüge der
bradykarden und tachykarden
Herzrhythmusstörungen
Sie erlernen diese wichtigen
praktischen EKG-Bilder gemeinsam anhand von Beispiel-EKGs,
die Sie selbstständig unter
Anleitung auswerten dürfen.
Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen
geben wir Ihnen eine Einführung
in die Farbdoppler-Sonographie.
Nach den Theorie-Einheiten
üben Sie das Erlernte – in Kleingruppen (vier Personen) direkt
an Probanden – mit hochwertigen Sonographie-Geräten.
Das detaillierte Programm wird
kurzfristig bekannt gegeben.
Die Veranstaltung findet
in Kooperation mit dem Verein
für Medizinische Weiterbildung
Stuttgart e. V. statt.
Termine:
6.–7. Juli 2015 (Mo–Di)
ganztägig
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Weiterbildungsassistenten
erhalten einen Rabatt in Höhe
von 10 Prozent.
Fortbildungspunkte: 14 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 04 • 2015
Termin:
Sonntag, 12. Juli 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen mit
mehrjähriger B-Bild-Sonographie
Vorerfahrung
Teilnehmerbeitrag: 180,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Weiterbildungsassistenten
erhalten einen Rabatt in Höhe
von 10 Prozent.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Die Teilnehmerzahl ist
auf 32 Personen beschränkt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfall­
versorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfallsituationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungs­
austausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Termine:
Samstag, 9. Mai 2015
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 1. Juli 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Bekanntmachungen
LNA-Refresher-Kurs
Einsätze als Leitender Notarzt
stellen immer eine große
Herausforderung dar.
Die Grenzen des rettungsdienstlichen Routinegeschäfts
werden überschritten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich
bei diesem Seminar mit Ihren
LNA-Kollegen auszutauschen,
mit den Referenten verschiedene
Themen zu diskutieren und
ihnen Fragen zu stellen. Hören
Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von
ihrer Vorgehensweise anleiten.
Das detaillierte Programm wird
kurzfristig bekannt gegeben.
Termin:
Samstag, 26. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Leitende Notärzte
Voraussetzung:
Fachkunde Leitender Notarzt
Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro
inkl. Tagesverpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Fachbereich Arbeitsschutz
und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fit für den Notfall –
Grundlagen der Notfallversorgung
Reagieren Sie in Notfallsituationen
kompetent und sicher –
wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der
Notfallversorgung frischen Sie
Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vital bedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich
mit Kollegen aus. Unsere Trainer
beantworten gerne Ihre Fragen
zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen“.
Termine:
Samstag, 9. Mai 2015
9.00–13.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 23. September 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
9.00–13.00 Uhr
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
­anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Anzeige
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
ÄBW 04 • 2015
235
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Termine:
Teil 1: Mittwoch, 15. April 2015
Teil 2: Mittwoch, 29. April 2015
jeweils 17.00 Uhr–ca. 20.15 Uhr
Fortbildung: Workshops
zum Thema Kinderschutz
Das seit 1. Januar 2012 geltende
Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) definiert erstmals
bundesweit einheitlich den
Begriff Kinderschutz und dessen
Vorschriften. Im Kern geht es um
die allgemeine Förderung des
Kindeswohls und die Minimierung von Gefährdungsrisiken.
Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das
BKiSchG einheitliche Regelungen
zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz.
Erstmals wurde geregelt, wann
ein Arzt oder eine Ärztin unter
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über
eine Kindeswohlgefährdung
Mitteilung machen darf.
In den Workshops soll zu diesem
Thema informiert, Stolpersteine
aus der Praxis und Erfahrungen
reflektiert und vertieft werden.
So zum Beispiel schwierige Fälle,
in denen Sie als Ärztin oder Arzt
ein schlechtes „Bauchgefühl“
verspüren, dies aber nur schwer
auf eine sachliche und nachvollziehbare Ebene bringen können.
Anhand der Rechtsberatung
durch Herrn Direktor des Amtsgerichts a.D. Reinhold Buhr, und
Elementen der Balintarbeit
unter Leitung von Frau Dr. med.
Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sollen konkrete Fragestellungen und Fälle aus der
Praxis beleuchtet, diskutiert
und Lösungsansätze abgeleitet
werden.
236
Die Fortbildung besteht aus zwei
Teilen. Am ersten Termin sollen
auf die rechtlichen Grundlagen
und diverse Fragestellungen
näher eingegangen werden. Am
zweiten Termin können konkrete
Patientenfälle intensiv besprochen und individuelle Handlungsempfehlungen gegeben
werden.
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Vorstandszimmer, 4. OG
Referenten:
Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler,
FÄ für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Karlsruhe
Herr Dir. d. AG a. D. Reinhold Buhr,
Kammeranwalt der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden
Gebühr: 90,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 10 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 04 • 2015
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls
sowie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
In 2015 werden in zwei Blöcken
insgesamt acht inhaltliche
Schwerpunkte aufgegriffen.
Die Themen des ersten Veranstaltungsblockes finden Sie weiter
unten. Im Herbst folgt der zweite
Block der Fortbildungsreihe.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hoch qualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt
und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Termine Block 1:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 14. April 2015
Leitsymptom Fieber
Referenten:
Dr. med. Joachim Aspacher,
FA für Innere Medizin;
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin
Dienstag, 19. Mai 2015
Pädiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Paul Vöhringer,
FA für Kinder- und Jugendmedizin;
Dr. med. Manfred Reichert,
FA für Kinder- und Jugendmedizin
Donnerstag, 25. Juni 2015
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie;
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 16. Juli 2015
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und Psycho­
therapie; Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung:
Frau Marianne Difflipp-Eppele
(1. Vorsitzende
der Ärzteschaft Karlsruhe)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
EKG in Praxis und Klinik –
die Fortbildung
zum Kompetenzerhalt
Der zweitägige Kurs frischt
die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua­
tionen werden besprochen,
wie etwa das Problem unklarer
Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder
Herz­rhythmusstörungen. Lernziel
des Kurses ist das Beherrschen
der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus
die neuesten therapeutischen
oder diagnostischen Maßnahmen
abzuleiten.
Termine:
Kurs 1:
Mittwoch, 10. Juni 2015
14.00–18.00 Uhr und
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Max-Planck-Haus,
Gerhart-Hauptmann-Str. 36,
69120 Heidelberg
Kurs 2:
Mittwoch, 23. September 2015
14.00–18.00 Uhr und
Mittwoch, 30. September 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
PD Dr. Felix Gramley,
FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg
Gebühr: 95,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 11 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung: Kardiopulmonale
Reanimation für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation
mit dem Ausschuss Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
einen kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell
für Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation besteht im
Rahmen kleiner Gruppen aus­
reichend Zeit für praktisches
­Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur
mit Anmeldung möglich.
Termine:
Samstag, 16. Mai 2015
Kurs 1: 8.00–12.00 Uhr
Kurs 2: 13.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungs­
zentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 6 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
© picture-alliance/epa/Francis R. Malasig
PhiliPPinen
Helfen Sie
den Kindern!
Bitte spenden Sie jetzt:
Spendenkonto 300 000
BLZ 370 205 00
Stichwort: Taifun
www.unicef.de
ÄBW 04 • 2015
237
Bekanntmachungen
Fortbildung:
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können seit
geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber
eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat
daher ein 60-stündiges Basis­
curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses
richtet sich an die Ärztinnen und
Ärzte aller Fachgebiete, die die
Zusatzbezeichnung Geriatrie
nicht erwerben wollen, ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte bei der Behandlung
älterer Menschen aber vertiefen
möchten. Das Curriculum ist
in neun Module gegliedert, die
in drei Abschnitte (jeweils ein
Wochenende) eingeteilt wurden.
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
238
Termine:
8.–10. Mai 2015
19.–21. Juni 2015
17.–19. Juli 2015
jeweils Freitag bis Sonntag
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches
Zentrum Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativ­
medizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Gebühr: 635,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen ent­
schieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 04 • 2015
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Eröffnungsveranstaltung:
Neue Erreger, Probleme und
Erfolge in der Infektionsmedizin
Leitung:
Dr. med. Ulrich Voshaar,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südbaden;
Prof. Dr. med. Winfried V. Kern,
Abteilung Infektiologie,
Universitätsklinikum Freiburg
Nicht nur durch die Ebola-Epidemie sind die Infektionskrankheiten wieder mehr in unserem
Bewusstsein. Andere neue Infektionserreger werden entdeckt,
bekannte Erreger kommen im
veränderten Gewand zurück und
Antibiotika-Resistenz ist inzwischen fast zum Alltag geworden.
Das Gebiet der Infektionsmedizin
– vom Labor bis zum Krankenbett – ist wissenschaftlich faszinierend, muss jedoch heute
für die Praxis mehr und mehr
auch brauchbare und effektive
Lösungen anbieten. Diagnostik,
Prävention und Therapie müssen
optimiert werden.
Zum Auftakt eines neuen Jahrs
der Fortbildung im Rahmen
unserer Akademie bieten Ihnen
Kollegen aus dem Zentrum Infektionsmedizin des Universitäts­
klinikums Freiburg einen spannenden und zugleich kritischen
Einblick in aktuelle Beobachtungen, Perspektiven und Empfehlungen zum Thema Infektion.
Termin:
Mittwoch, 29. April 2015
Zeit: 18.00 Uhr s.t.–21.30 Uhr
Ort: Hörsaal Frauenklinik,
Universitätsklinikum Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 16. Oktober 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Bekanntmachungen
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenz­
tagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten
20 Kurseinheiten stehen ab
1. September 2015 zur Ver­
fügung. Die verbleibenden
20 Lerneinheiten werden in
einem 2-Tages-Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenz­
veranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 3./4. Dezember 2015 im
Haus der Ärzte in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab Dienstag,
1. September 2015
Präsenztage
3. und 4. Dezember 2015
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Refresher-Kurs
Alle zum Hygienebeauftragten
Arzt qualifizierten Ärzte sind
angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen
Entwicklungen in der Hygiene
und Infektionsprävention in
Kenntnis gesetzt zu werden bzw.
bestehendes Wissen zu vertiefen.
Wir bieten gemeinsam mit dem
Deutschen Beratungszentrum
für Hygiene Freiburg zu diesem
Zweck im Jahr 2015 vier Nachmittage an, bei denen das jeweilige Tätigkeitsfeld des Hygiene­
beauftragten Arztes besonders
berücksichtigt wird.
So findet eine Nachmittagsver­
anstaltung speziell für Hygienebeauftragte Ärzte in Kranken­
häusern im Haus der Ärzte statt.
Termin:
Mittwoch, 17. Juni 2015
für Krankenhausärzte
Zeit: 14.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Die folgenden Termine finden
in den Räumen des Deutschen
Beratungszentrums für Hygiene,
Schnewlinstraße 10,
79098 Freiburg statt.
20. Mai 2015
Auffrischungskurs
zur Antibiotikatherapie
22. Juli 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Rehabilitationskliniken
21. Oktober 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Ambulanten OP-Zentren
Weitere Informationen unter
Telefon (07 61) 20 26 78-34 oder
E-Mail: [email protected]
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termine:
20. Juni 2015
11. Juli 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termine:
Samstag, 27. Juni 2015
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Notarztseminar
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gem. Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Aus­
bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
23. November–1. Dezember
2015 (ohne Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
Refresher-Kurs
Notfalltraining für Notärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Maulburg
Diese modulare Seminarreihe
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte, die vor längerer Zeit
die Zusatzqualifikation Notfall-
ÄBW 04 • 2015
239
Bekanntmachungen
medizin/Fachkundenachweis
Rettungsdienst erworben haben,
jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situation nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten.
Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich
ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine
optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten
Stand zu sein.
Mit diesem viertägigen praxis­
orientierten Refresher-Seminar
bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach
Meinung aller Fachgesellschaften
erwartet werden muss. Nach
diesem Training sind Sie in der
Lage, mit den notwendigen
Fertigkeiten selbstsicher die
geläufigen Notfallsituationen
zu beherrschen.
Vorträge und Diskussionen sowie
Erfahrungssammlung, Praxis­
training und Fallbesprechungen
sorgen für die Einbindung aller
Anwesenden.
Termine:
Teil 1: 24./25. April 2015
Teil 2: 12./13. Juni 2015
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
(Teil 1 und Teil 2)
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
240
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
30. Mai 2015
26. September 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
ÄBW 04 • 2015
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 13. Mai 2015
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen
Verhältnissen. Ob der Basiskurs
als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
9./10. Oktober 2015
6./7. November 2015
4./5. Dezember 2015
Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Bekanntmachungen
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fach­
gesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 2:
22.–26. Juni 2015
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
25. April 2015
Somatoforme Störungen
13. Juni 2015
Suchterkrankungen
4. Juli 2015
Motivierende Gesprächsführung
26. September 2015
Depressionen, Burnout
17. Oktober 2015
Schlafstörungen
5. Dezember 2015
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
(ab Mai 100,– Euro) pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
13.–17. Juli 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
baumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reise­
medizin beantragen.
Termine:
17./.18. Juli 2015
23./24. Oktober 2015
20./21. November 2015
Zeit: ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
(pro Wochenende)
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fach­
gebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reise­
medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
­repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lern­
erfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir wiederum in 2015
folgende Aufbaumodule an:
„Trekking und Höhenmedizin/
Unfälle und Reisemedizinische
Assistance“ (Module 4 und 11),
„Risikogruppen und Reisen“
(Modul 7) und „Reisen mit
chronischer Krankheit“ (Module
8, 9 und 10). Das Basisseminar
Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016
geplant.
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Auf-
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin
als Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
ÄBW 04 • 2015
241
Bekanntmachungen
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
242
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Langzeitbetreuung
von Tumorpatienten
Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf
muss ich als Hausarzt achten?
Dank multimodaler, interdiszi­
plinärer Therapiekonzepte und
Innovationen in der medikamentösen Tumortherapie ergeben
sich für eine zunehmende Zahl
an Krebspatienten kurative
Behandlungsoptionen bzw. eine
„Chronifizierung“ ihrer Erkrankung. Das 5-Jahres-Überleben
über alle Entitäten hinweg
beträgt derzeit bei beiden
Geschlechtern circa 60 Prozent.
Aber diese ehemaligen Patienten
müssen sich auf ihrem Weg zurück ins Leben mit einer Reihe
von körperlichen und psycho­
sozialen Langzeit- und Spät­
folgen auseinandersetzen und
benötigen dabei eine kontinuierliche Betreuung, um nicht sprichwörtlich „verloren zu gehen“.
Ein Fokus unseres Gesundheitswesens muss in der Zukunft
daher auf diese immer größer
werdende Gruppe von Patienten
gerichtet werden.
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–14.45 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Weitere Informationen
unter E-Mail: schilling@
tumorbio.uni-freiburg.de
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
ÄBW 04 • 2015
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
­Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden
die Organisationen DSO und
Eurotransplant vorgestellt,
Vergabekriterien im Notfall und
nach Warteliste erläutert, die
Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche
Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte vonseiten der GKV
aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
Bekanntmachungen
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
27.–30. Juni 2015 (Sa–Di)
Modul II:
1.–4. Juli 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
23.–26. September 2015
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2015)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung (MBSR)
Ärztinnen und Ärzte sind sowohl
in ihrer Rolle als TherapeutInnen
als auch im Umgang mit sich
selbst zunehmend den Auswirkungen einer immer schneller
und hektischer werdenden Zeit
ausgesetzt, die häufig beschrieben werden mit den Schlagworten wie Dauerstress, Erschöpfung, Burn-out und Depression.
Der Workshop beginnt mit einer
Einführung in das „Konzept Achtsamkeit“, gefolgt von einzelnen
praktischen und theoretischen
Modulen.
Sowohl Selbsterfahrung durch
eigenes Üben als auch die Aus­
einandersetzung mit wissenschaftlichen Hintergründen und
der Wirkungsweise von Acht­
samkeit sollen Bestandteil des
Workshops sein.
Termin:
Samstag, 18. April 2015
9.30–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2015)
Leitung:
Dr. Harald Banzhaf, Facharzt
für Allgemeinmedizin, Bisingen,
zertifizierter MBSR-Lehrer,
Ausbilder für MBSR-Lehrer
Ort: Sanitätshaus Schlather,
Hauptwasen 2, 72336 Balingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fort-
bildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 13. Juni 2015
9.00–17.30 Uhr
Praxisorganisation
(Anmeldungs-Nr. 11/2015)
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Infektionskrankheiten/
Impfungen
(Anmeldungs-Nr. 12/2015)
Samstag, 21. November 2015
9.00–17.30 Uhr
Schmerzen:
Akut und chronisch
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt;
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Der Vorwurf Ärztepfusch –
zwischen Polemik und Tragödie
Für das 18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg 2015 hat sich
der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg für das
Thema entschieden „Der Vorwurf
Ärztepfusch – zwischen Polemik
und Tragödie“ und damit dieses
Gesundheitsforum Südwürttemberg den verschiedenen Auswirkungen von Behandlungsfehlern
auf die primär und sekundär
Beteiligten gewidmet. Durch die
mangelnde Transparenz beim
Umgang mit Behandlungsfehlern
innerhalb der Ärzteschaft entstand in der Öffentlichkeit ein
Bild von Vertuschung, um Verantwortung, Wiedergutmachung
bzw. Schadensersatz zu entgehen. Die Berichterstattung in den
Medien über Behandlungsfehler
von Ärzten ist bis heute oft einseitig, polemisch und gegen die
Ärzte gerichtet. Innerhalb der
Ärzteschaft gibt es eine ganze
Reihe von Ansätzen, diesen bisher suboptimalen Umgang mit
Behandlungsfehlern zu verbessern, indem die Beteiligten und
Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Gleichzeitig
werden auch Systeme entwickelt,
um Fehler zu analysieren und zu
vermeiden und für Patienten und
letztlich auch für die Ärzte selbst
damit größere Sicherheit zu
schaffen. Das 18. Gesundheits­
forum Südwürttemberg ist ein
Beitrag dazu.
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2015)
Programm:
10.00–10.15 Uhr
Begrüßung
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
10.15–10.35 Uhr
1. Behandlungsfehler
versus Komplikation
(Definition inkl. Statistik-Überblick: Wie viele, welche Art,
wer …)
Referent: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
2. Der betroffene Arzt
10.35–10.50 Uhr
– aus der Sicht des Arztes:
Erste persönliche Reaktion
Referent: Dr. med. Andreas
Meilinger, niedergelassener
Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie, Sindelfingen
ÄBW 04 • 2015
243
Bekanntmachungen
10.50–11.20 Uhr
– Informationspflichten
gegenüber Patient, evtl.
Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten
oder Haftpflichtversicherung
(„Selbstbezichtigung“)
Referentin: Dr. iur. Regine
Kiesecker, Geschäftsführerin
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
3. Die anderen Beteiligten
11.20–11.35 Uhr
– aus der Sicht des Patienten:
Persönliche Reaktion
und Bedürfnisse
(Information, Geständnis,
Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Entschuldigung)
Referentin: Dr. med. Doris BarteltRutz, Tübingen, unabhängige
Patientenberatung
11.35–11.55 Uhr
– aus der Sicht der Kollegen:
Pflicht zur „Denunziation“
(§ 630 c Abs. 2 Patientenrechtegesetz) und
kollegiale Unterstützung –
ein Widerspruch?
Referent: Dr. med. Peter Benk,
Ravensburg
11.55–12.15 Uhr
– aus der Sicht der Gutachterkommission (in BW)
Referent: Dr. iur. Albrecht Foth,
Vorsitzender der Gutachter­
kommission für Fragen ärztlicher
Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
12.15–12.30 Uhr
– aus der Sicht
der Versicherungen
– auf Seiten des Arztes:
Haftpflichtversicherung
Referent: Dt. Ärzteversicherung,
Patrick Weidinger,
Abteilungsdirektor, Köln
12.30–12.45 Uhr
– auf Seiten des Patienten:
Krankenkasse und MDK
Referent: Dr. med. Joachim
Holzschuh, Leiter des Referats
„Medjur“, MDK Baden-Württemberg, Lahr
12.45–13.00 Uhr
– aus der Sicht der Gerichte:
(Zivilgericht, Strafgericht)
Referent: Dr. Wolfgang Reder,
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht Stuttgart
13.00–13.30 Uhr
Mittagspause
244
13.30–14.00 Uhr
4. Die Zeit danach –
Spätfolgen und Hilfen
für den Arzt
Referent: Dr. med. Bernhard
Mäulen, Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie,
Villingen-Schwenningen
5. Perspektiven der Ärzteschaft für die Zukunft
14.00–14.15 Uhr
– Fehlermanagementsysteme,
IBS des UKT
Referent: Klaus Hemmen,
Risikomanagementbeauftragter
des Klinikumsvorstandes,
Universitätsklinikum Tübingen
14.15–14.30 Uhr
– Kollegiale Strukturen
für Betroffene, z. B. Selbst­
hilfegruppen, Zirkel etc.,
gemeinsame interdisziplinäre
Besprechungen
Referent: Prof. Dr. med. Christoph
Scholz, Universitäts-Frauenklinik
Ulm, Aktionsbündnis Patienten­
sicherheit
14.30–15.00 Uhr
Diskussion mit den Referenten
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: 6
Power Point Seminar
Samstag, 25. April 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteil-
ÄBW 04 • 2015
nehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahlreichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 25. April 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Fachgruppe:
FA für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, FA für Kinderund Jugendmedizin
Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psycho­
therapie sowie für die Zusatz­
bezeichnung Psychotherapie sind
nach den Richtlinien der Landes­
ärztekammern theoretische und
praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des
Facharztes für Psychiatrie und
Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie
durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und de-
Bekanntmachungen
cken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen
der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.
Termin:
26. April–2. Mai 2015 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten)
Punkte: 55
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „
Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von circa sechs
Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenz­
veranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 18/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die neuen Bilder der Medizin
Bedingt durch den technischen
Fortschritt in der Medizin werden
in immer kürzeren Abständen
neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt,
die dann für Diagnostik und
teilweise auch Therapie zur
Verfügung stehen. Es ist nicht
leicht für die Ärztinnen und
Ärzte, sich neben allen Aufgaben
der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend
Informationen über die neuen
Optionen zu verschaffen und
einen Überblick über diese
komplexe Vielfalt zu erhalten.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg beschlossen,
den Kammermitgliedern eine
Fortbildungsveranstaltung an­
zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden
Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht
so sehr um die Grundlagen und
die technische Methodik, auf
welcher diese Untersuchungs­
methoden basieren. Vielmehr
werden die typischen Indika­
tionen, die Vor- und Nachteile
sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden
Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber
einer möglichen Alternative
haben, im Mittelpunkt stehen.
Auch die finanziellen Aspekte,
insbesondere die Frage der
Kostenübernahme, sowie sie
zurzeit geregelt ist, wird dabei
kurz dargestellt.
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 30/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 36/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Hilfe beim Sterben –
welche Regelungen sind nötig?
Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen
ohne Aussicht auf Besserung
halten sowohl in den Medien
und der Öffentlichkeit als auch in
der Ärzteschaft seit vielen Jahren
an. Bei den Ärztinnen und Ärzten
bestehen nach wie vor große
Unsicherheiten im Bereich der
Sterbebegleitung, teilweise auch
durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der
Berufsordnung. Auf Beschluss
des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet die Akademie für ärztliche
Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt
stehen die ethischen Kriterien,
die juristischen Aspekte und die
Situation des Arztes zwischen
Empathie für den Patienten und
der eigenen persönlichen Ein­
stellung zu den letzten Fragen.
Termin:
Mittwoch, 8. Juli 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2015)
ÄBW 04 • 2015
245
Bekanntmachungen
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
Impfseminar gemäß dem Curri­
culum der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der
modernen Medizin. Die Aus­
rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
von Impfungen sowie über die
Abrechnung von Impfleistungen
und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend
Raum zum fachlichen Austausch
und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Impressum
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
6.–8. November 2015 (Fr–So)
und
18.–20. Dezember 2015
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
[email protected]
Verlag und Auftragsmanagement:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27
[email protected]
Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
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ISSN 0720-3489
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ÄBW 04 • 2015
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Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem
(meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein)
Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
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