Doppelhaushalt - FDP Kreisverband Viersen

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Doppelhaushalt
2015/2016
– es gilt das
gesprochene Wort-
Landrat
Peter Ottmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen nunmehr zum dritten Mal einen Doppelhaushalt auf.
Wir haben, glaube ich, mit den bisherigen Doppelhaushalten 2007/2008 und
2011/2012 ganz gute Erfahrungen gemacht.
Zum einen eröffnet ein Doppelhaushalt eine Perspektive und politische Entscheidungsspielräume auf immerhin zwei Jahre und entlastet die Gremien vom reinen
Zahlenwerk zugunsten der inhaltlichen Arbeit.
Nicht zu vernachlässigen ist aber auch die Entlastung des Personals, das die freien
Kapazitäten nutzen will, um wichtige andere Vorhaben, wie zum Beispiel die Aufstellung der Gesamtabschlüsse, die Weiterentwicklung des Controllings und des Berichtswesens oder den Aufbau eines Risikomanagements, voranzutreiben.
Nun zum Haushalt selbst:
Er basiert auf realistischer Schätzung der Entwicklung, ist strukturell ausgeglichen
und erfüllt damit die Forderung der Bezirksregierung.
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Der Beginn des Jahres 2015 ist von allgemein guter Stimmung geprägt. Wir haben in
Deutschland nahezu Vollbeschäftigung, die Wirtschaft ist positiv gestimmt, mindestens 1,5 Prozent Wachstum werden erwartet, und der Bundeshaushalt weist dank
anhaltender niedriger Zinsen, Wirtschaftswachstum und sprudelnder Steuereinnahmen eine sogenannte schwarze Null auf.
Die Kauflaune der Deutschen ist bestens, zuletzt ist sie mehrfach gestiegen. Die
meisten Deutschen bewerten das Jahr 2014 als ein gutes Jahr für sie ganz persönlich.
Die Welt, insbesondere die Finanzwelt, scheint in Ordnung zu sein.
Nicht so die Finanzausstattung der Kommunen. Diese ist - und das ist nicht neu –
nach wie vor und mit zunehmender Tendenz völlig unzureichend. Von einer schwarzen Null ist man weit entfernt. Im Gegenteil: die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
schreiben wieder einmal rote Zahlen.
Die Industrie- und Handelskammer kritisierte im Dezember in der Presse die Anhebung der Realsteuern, insbesondere die Anhebung von Gewerbesteuerhebesätzen
in einigen Städten und Gemeinden. Das ist verständlich, denn den Unternehmen
werden zusätzliche Belastungen aufgebürdet.
Was sollen Kommunen allerdings anderes tun, als sich auf ihre Möglichkeiten der
Einnahmebeschaffung zu besinnen, wenn ihnen von Bund und Land das seit Jahren
vorenthalten wird, was zur ordentlichen Bewältigung der Aufgaben notwendig ist?
Wer genau hinsieht, wird feststellen, dass in den Kommunen ein Budget für die freiwilligen Aufgaben kaum noch vorhanden ist.
Was sollen die Kommunen auch anderes tun als Steuern, Gebühren und Beiträge zu
erhöhen, wenn ihnen seit Jahren zusätzliche Aufgaben aufgebürdet werden, ohne
dass das Gebot der Konnexität beachtet wird?
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Was sollen die Kommunen anderes tun, wenn statt des viel beschworenen Appells
oder Vorsatzes oder der vollmundigen Ankündigung von Bürokratie- und Standardabbau das Gegenteil von dem gemacht wird. Kommunen haben darauf so gut wie
keinen Einfluss. Sie sitzen bei der Gesetzgebung nicht am Tisch, sie sitzen am Katzentisch und müssen in Anhörungsverfahren ihre Anliegen vorbringen.
Nun gut – das liegt im System unserer Verfassung, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Gesetze und Verordnungen zu Lasten der Kommunen beschlossen werden.
Bund und Land halten den berechtigten Beschwerden der Kommunen über die unzureichende Finanzausstattung entgegen, dass in den letzten Jahren schon einiges zur
Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht wurde. Das ist zwar richtig, aber
längst nicht ausreichend.
Die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund wird immer wieder ins Feld geführt. Ja – die hat der Bund übernommen.
Ab 2012 hat der Bund seinen Anteil an der Grundsicherung in drei Stufen angehoben.
In 2011 betrug der Bundesanteil 15 %.
Für 2012 war ein Anstieg auf 16 % vorgesehen; damit wäre die letzte Stufe erreicht
gewesen.
Mit der Reform wurde dann der Anteil für 2012 auf 45 %,
für 2013 auf 75 %
und ab 2014 auf 100 % angehoben, das sind in der Summe 14,4 Mio €.
Ohne die Übernahme der im Grunde kommunalfremden Grundsicherung, die in Wirklichkeit in dieser Größenordnung ja ein Rentenersatz und mit dem ursprünglichen
Anliegen der Sozialhilfe gar nichts zu tun hat, sähe es in den kommunalen Haushalten noch finsterer aus. Die Übernahme der Grundsicherung war allenfalls ein Tropfen
auf den heißen Stein. Ohne sie müssten die Realsteuern der Kommunen noch mehr
angehoben werden.
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Die Übernahme ist richtig, gesellschafts- und sozialpolitisch konsequent und gut.
Die sozialen Lasten der Kommunen steigen aber deutlich weiter.
So stieg der Aufwand bei den Leistungen für behinderte Menschen um 1 Mio. €,
bei den Leistungen für pflegebedürftige Menschen um 4 Mio. €. Eine Prognose für
die Zukunft ist angesichts der demographischen Entwicklung nicht schwer. Auch das
Prinzip "ambulant vor stationär" kann dieser Entwicklung nicht entgegenwirken.
Auch bei den kommunalen Leistungen nach dem SGB II, den Kosten der Unterkunft,
wird der Kreishaushalt seit 2011 mit 5,5 Mio. € zusätzlich belastet.
Trotz der Entlastung bei der Grundsicherung müssen wir 2015 etwa 4,4 Mio. € mehr
für soziale Leistungen aufwenden als 2011!
Nach wie vor sind gut 70 Prozent der Ausgaben des Kreises bei den Soziallasten zu
veranschlagen.
Seit Jahren fordern die Kommunen in NRW eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe, die die Kreise über die Landschaftsumlage bezahlen müssen. Mit rasant steigender Tendenz - jedes Jahr eine Kostensteigerung von ca. 100 Mio €- und das allein beim Landschaftsverband Rheinland.
Mittlerweile ist das dringende Anliegen bei Bund und Ländern angekommen. Aber in
unterschiedlicher Intensität, weil in den Ländern die Lastentragung der Eingliederungshilfe unterschiedlich geregelt ist.
Nicht überall tragen sie die Kommunen. Deshalb ist auch eine Einigung zwischen
Bund und Ländern wegen der Finanzbeziehungen nicht einfach.
Neuerdings gibt es ein sogenanntes Schäuble-Scholz-Papier zur Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Das Schäuble-Scholz- Papier sieht – im Gegensatz zum Koalitionsvertrag – nicht
eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe vor, sondern eine stärkere Beteiligung
des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung für die Langzeitarbeitslosen
und Empfänger der Grundsicherung. Das Thema Eingliederung wird also abgekoppelt.
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Das wäre eine andere Qualität als bisher von den Kommunen vorgetragen. Das wäre
eine deutliche Entlastung, allerdings ohne eine Dynamisierung wie bei der Eingliederungshilfe unbedingt notwendig. Wenn das so käme, müssten folgerichtig die Kommunen die steigenden Aufwendungen der Eingliederungshilfe weiter tragen. Das
kann aber nicht die Lösung des Problems sein. Wir erwarten, dass die Kosten der
Eingliederung zusätzlich geregelt werden.
Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg, mit vielen Verhandlungen. Die ersten Proteste gegen diese Lösung, zum Beispiel von den Behindertenbeauftragten von Bund
und Ländern werden schon zu erhoben.
Wie immer auch entschieden wird, der jetzige Zustand lässt die Soziallasten explodieren.
Wir hoffen, dass zumindest das eingehalten wird, was in den Jahren 2015 – 2017
vorgesehen ist: 1 Milliarde pro Jahr – das fängt den Zuwachs lediglich auf, entlastet
nicht. Danach wären 5 Milliarden pro Jahr fällig, aber dazwischen sind noch Wahlen...
Ein Blick auf die Entwicklung der Kosten im Jugendpflegebereich. Dessen Kosten,
die durch die Kommunen zu finanzieren sind, steigen ebenfalls kontinuierlich, aus
unterschiedlichen Gründen.
In einem sind sich alle einig: es müssen mehr Kindertagesstätten her. Auch die Wirtschaft fordert das vom Staat, nicht etwa wegen der Kinder, sondern wegen der benötigten Arbeitskräfte.
Mehr Kitas kosten mehr Geld. Irgendjemand muss den Aufwand bezahlen. Was über
Gebühren nicht gezahlt wird, muss die Allgemeinheit aufbringen. Was über den Bundessteuerzahler nicht reinkommt, muss der Kommunalsteuerzahler beisteuern- und
zwar über höhere Grund- und Gewerbesteuern!
Die Wirtschaft darf sich nicht beklagen, dass sie über Realsteuern Staatsleistungen
mitfinanziert, die sie selbst einfordert.
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Bei allen Bekundungen für Verständnis und Absichtserklärungen ist eine tiefgreifende Änderung der Finanzlage der Kommunen nicht zu erkennen und wohl auch nicht
zu erwarten. Das lehren die Erfahrungen aus der Vergangenheit.
Ob der Bund den Kommunen helfen kann oder will, wenn er wichtige Vorhaben auf
2020 verschiebt, bleibt abzuwarten. Direkte Beziehungen zwischen Bund und Kommunen darf es aus Verfassungsgründen nicht geben. Der Bund will aber seine
selbstgesteckten Ziele erreichen (schwarze Null). Das wird schwer genug, denn gerade hat er ein milliardenschweres Gesetzespacket mit heute schon absehbaren Finanzierungsfolgen auf den Weg gebracht: Rente mit 63, Mütterrente, Mindestlohn,
Frauenquote sind nur einige Beispiele.
Weitere kostspielige Vorhaben, wie zum Beispiel das Elterngeld plus, sind in der
Pipeline.
Wie der allseits beklagte Investitionsstau bei einer weiterhin schwarzen Null aufgelöst werden soll, wird spannend sein. Für Verkehrsinfrastruktur soll jedenfalls eine
Maut erhoben werden, deren Erträge nach neuesten Erkenntnissen nicht einmal zum
Erhalt bestehender Infrastruktur ausreicht, geschweige denn neue Infrastruktur
schafft.
Für die Kommunen wird sicher wieder nichts mehr übrig bleiben.
Ebenso spannend wird sein, wie sich die Politik des lockeren Geldes durch die EZB
auf Dauer auswirkt. Vielleicht wird bei erlahmender Konjunktur, versiegenden Steuerquellen und nicht vorhandenen Finanzen neues Geld gedruckt.
Was haben wir vom Land Nordrhein-Westfalen zu erwarten?
Ich befürchte nichts oder zumindest nicht viel. Denn auch das Land muss selbst das
Ziel der Schuldenbremse im Visier behalten. Und das scheint immer weiter in die
Ferne zu rücken.
Am Beispiel der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge kann man den Umgang
des Landes mit den Kommunen erkennen.
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Bund und Länder haben sich auf zusätzliche Entlastungen bei den Flüchtlingskosten
von 1 Milliarde € für 2015 und 2016 geeinigt. Das Geld soll dorthin fließen, wo die
Kosten getragen werden: In die Kommunen. Aber die Landesregierung fängt an zu
tricksen: Mit Hilfe der Bundesmittel werden nun die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels
bezahlt. Von den zugesagten 108 Mio. € pro Jahr leitet das Land nur die Hälfte direkt
an die Kommunen weiter. Die restlichen 54 Mio. € dienen der Finanzierung der Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels. Den Städten und Gemeinden im Kreis werden dadurch rund 900 T€ vorenthalten.
Ein weiteres Beispiel:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz schafft neue Bürokratie, anstatt bestehende Reglementierungen zu beseitigen. Im zuständigen Wirtschaftsministerium wurde eigens
eine Prüfbehörde mit sechs Mitarbeitern geschaffen - Kosten: ca. 300.000 € jährlich...
Und auch der Nutzen dieses Gesetzes muss hinterfragt werden. Ist es wirklich erforderlich, dass Unternehmen künftig ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie erklären, auf Kinderarbeit zu verzichten? Oder muss der Dachdeckerbetrieb mit 20- meist
männlichen- Mitarbeitern wirklich ein Eltern-Kind-Zimmer anbieten?
Wir werden uns nach den schlechten Erfahrungen der letzten Jahre wohl weiter über
die Konnexität streiten müssen.
Zum Beispiel über die Kostenfolgen der Inklusion, die in den nächsten Monaten mit
Hilfe des Kreises evaluiert werden. Ein ziemlich aufwändiges Verfahren, dass den
Städten und Gemeinden aufgebürdet wurde.
Die Forderungen auf Besserstellung auf diesem Gebiet sind bekannt und werden
weiterhin erhoben.
Und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 sieht eine einseitige Verteilung der
Steuermittel zugunsten der Großstädte vor. Erneut werden die Ergebnisse des sogenannten FiFo-Gutachtens nur in Teilen umgesetzt. Großen Worten folgten allenfalls
kleine Taten.
Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erleiden durch das GFG
2015 einen erheblichen strukturellen Nachteil.
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Dieses Gesetz führt dazu, dass die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden von
dem avisierten Zuwachs an Finanzausgleichsmitteln von etwa 150 Mio. € im Saldo
keinen Euro mehr erhalten.
Das FiFo-Gutachten hat insbesondere die Notwendigkeit einer Anpassung der – seit
Anfang der achtziger Jahre schlicht fortgeschriebenen – Dotierung der für Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände vorgesehenen Teilschlüsselmassen herausgearbeitet.
Statt der dringend erforderlichen Maßnahmen der Abschaffung der Einwohnerveredelung, Veränderungen der fiktiven Hebesätze und die Wiederanhebung des Verbundsatzes auf 28,5 % werden lediglich Datenanpassungen vorgenommen.
Willkür statt Weitblick, so kann man die Politik des Landes zusammenfassen.
Eins sollten wir in Zukunft mehr beachten als bisher: Die Abhängigkeit von übergeordneten Finanzströmen durch deren Anschubfinanzierung oder Förderung. Jahrelang haben wir -die Kommunen- Zweckzuweisungen und Förderfinanzierung beklagt
und mehr pauschale Finanzierung gefordert. Ich habe den Eindruck, dass die Politik
des
goldenen
Zügels
über
die
Fördertöpfe,
Sonderzuweisungen
und
Anschubfinazierung quasi durch die Hintertür wieder Einzug hält.
Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Gern wird bei Projekten auf das süße Gift der zeitweisen Förderung zugegriffen, ohne die Folgen der langfristigen Selbstfinanzierung zu achten.
Wie negativ es sich auswirken kann, wenn man ein Geschäftsfeld ausschließlich
oder ganz überwiegend auf Fördermittel gründet, sehen wir auch bei der GFB.
Es werden in Kürze noch einige Entscheidungen zum Umgang mit Anschubfinanzierung und Fördermitteln getroffen werden müssen.
Um noch einmal auf die Schelte der IHK zurückzukommen: Der Hinweis der Industrie- und Handelskammer auf zusätzliche Belastung war richtig, trifft aber im Kern die
falschen Adressaten.
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Nicht die Kommunen beschließen Gesetze und Verordnungen, sondern Bund und
Länder.
Nicht die Kommunen sorgen für steigende Soziallasten, sondern Bund und Länder.
Nicht Kommunen sind verantwortlich für eine zu hohe Staatsquote, sondern Bund
und Länder.
Nicht die Kommunen schaffen zusätzliche Bürokratie und Standards, sondern Bund,
Länder und auch Europa.
Wobei auch wir uns fragen müssen, wie wir mit neuen Standards umgehen und ob
auch wir mit Blick auf unsere Finanzsituation im Kreis nicht besser auf das ein oder
andere Projekt verzichten könnten.
Aber so ist es eben: Bundes- und Landtagswahlen und vielleicht auch Kommunalwahlen werden mit höheren Ausgaben gewonnen, nicht mit solider Finanzpolitik.
Die Kommunen sind am Ende der Verteilungskette. Sie müssen sich das beschaffen,
was sie zur Finanzierung der Leistungen durch Bund und Land nicht erhalten. Die
Landschaftverbände über die Landschaftsumlage, die kreisfreie Städte und Kreise zu
tragen haben, die Kreise über die Kreisumlage, die Städte und Gemeinden zu tragen
haben, und diese wiederum über Steuern, Beiträge und Gebühren.
Das alles, um den steigenden Ansprüchen der Bürger unter Inkaufnahme des Verlustes der Eigenverantwortung gerecht zu werden.
Abschließend zur Kreisumlage:
Wir schlagen Ihnen eine Erhöhung der Kreisumlage um 1, 45 Prozentpunkte in 2015
und 2016 vor. Allein die Neustrukturierung der Förderschullandschaft macht eine Erhöhung von 0,5 Prozentpunkten erforderlich.
Ich möchte heute nicht noch einmal ausführen, in welchem Umfang in den letzten
Jahren Vermögen verbraucht worden ist, um die Kreisumlage im Interesse der Haus-
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halte der Städte und Gemeinden zu verändern. Noch haben wir 11,2 Millionen an
Ausgleichsrücklage, um in besonderen Szenarien darauf zurückgreifen zu können.
Wir sollten besonnen damit umgehen. Besonnenheit ist auch angezeigt bei der Veränderung von Positionen, die einem hohen Risiko unterliegen.
Stichwort: Pensionsrückstellungen oder Rückstellungen für Beamtenbesoldung oder
Veränderung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften. Das holt uns schnell wieder ein.
Ich habe für das Anliegen der Städte und Gemeinden, die Umlage nicht zu erhöhen
oder gar zu senken, Verständnis. Wir pflegen eine gute Gesprächskultur und wissen
uns in einem Boot.
Aber auch die Städte und Gemeinden wissen, dass viel nicht mehr rauszuholen ist –
und eher Risiken in Kauf genommen werden.
Wenn zum Beispiel für die zukünftige Tarifrunde bereits Tarifsteigerungen von deutlich mehr als beim letzen Mal im Raum stehen, können wir uns das Ausmaß der Personalkostenentwicklung vorstellen.
Über die Kreisumlage hinaus hat der Kreis ja wenig Möglichkeiten, seine Einnahmen
zu erhöhen.
In den letzten Jahren haben wir von den Erträgen der WFG profitiert, die wir an die
Städte und Gemeinden weitergegeben haben.
Wenn endlich nach der Energiewende verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen
wurden, kann auch wieder mit besserer Dividende gerechnet werden. Solange das –
und das schon seit Jahren – nicht der Fall ist, werden wir uns mit weniger begnügen
müssen.
Ich bin mir jedenfalls sicher, dass wir im Ergebnis einen ordentlichen Weg gehen.
Zu Beginn meiner Rede habe ich gesagt, dass es uns zur Zeit gutgeht. Ja, das
stimmt. Auch dem Kreis Viersen geht es im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften recht gut.
Wir sollten aber bei allem, was wir tun, auch an morgen denken. Wir tragen nicht nur
Verantwortung für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft.
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Altbundespräsident Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt:
"Alles ist verloren, wenn wir uns entschließen, auf nichts zu verzichten."
Wenn wir dies zur Grundlage der anstehenden und zukünftigen Haushaltsberatungen machen, sind wir auf dem richtigen Weg.