Nr. 06 1. Mai 2015 21. Jahrgang Amtlicher Teil Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kamsdorf am 14. Juni 2015 Bekanntmachung öffentliche Sitzung des Wahlausschusses am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum, Ernst-Thälmann-Straße 27 Tagesordnung: 1. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 08.04.2015 2. Information über den Jahresabschluss 2014 3. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans „Rote-Berg-Straße; Teilstück Flurstück 130, Flur 5, Gemarkung Kleinkamsdorf 4. Bericht des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Kamsdorf Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 12. Mai 2015, um 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum in der Ernst-Thälmann-Straße 27 in 07334 Kamsdorf statt. Tagesordnung: - Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung Der Zutritt zur Sitzung ist für Jedermann frei. Kamsdorf, 01.05.2015 Pfotenhauer Gemeindewahlleiterin 5. Bericht Bürgermeister 6. Bürgeranfragen 7. Allgemeines Groll Bürgermeister Die Gemeindenachrichten erscheinen am 1. des Monats. Redaktionsschluss ist jeweils der 15., Anzeigenschluss der 20. des Vormonats. Beflaggung des Gemeindeamtes Zur Information unserer Bürgerinnen und Bürger wird hiermit bekanntgegeben, dass das Gemeindeamt Kamsdorf im Mai an folgenden Terminen beflaggt wird. 01.05. 09.05. 23.05. „Tag der Arbeit“ „Europatag“ „Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes“ Gemeinde Kamsdorf Die Gemeinde erhebt für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge zur anteiligen Deckung des finanziellen Aufwandes nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kamsdorf. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Baubeginn Vorausleistungsbescheide zu erlassen. Die vorgeschriebene Eigentümerversammlung wird nach Eingang eines Fördermittelbescheides vom Amt für Flurneuordnung Gera durchgeführt. Der Weidig wurde per Gemeinderatsbeschluss als Anliegerstraße klassifiziert. Die Straße „Am Weidig“ wird in den oben genannten Baugrenzen als eine Abrechnungseinheit bewertet. Beschlüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 8. April 2015 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. VI/17/2015 Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kamsdorf vom 14. Oktober 2009. Begründung: 1. Auf Grund § 28 Abs. 2 ThürKO ist in kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern ein ehrenamtlicher Bürgermeister tätig. Die Gemeinde Kamsdorf hatte mit Schreiben vom 04.11.2014 eine Ausnahme von dieser Regelung beantragt. Im Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 24.02.2015 wurde dieser Antrag abgelehnt. Nunmehr besteht die Notwendigkeit, § 6 Absatz 1 der Hauptsatzung entsprechend zu ändern und das Wort „hauptamtlich“ durch „ehrenamtlich“ zu ersetzen. Nach der Bürgerversammlung und den daraus resultierenden Anregungen der Beitragspflichtigen wird der Bauausschuss die baulichen Details diskutieren und festlegen. Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 9 3 0 Beschluss-Nr. VI/19/2015 Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des grundhaften Ausbaus des Karl-Marx-Platzes und zur anteiligen Deckung des finanziellen Aufwandes nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kamsdorf die beitragspflichtigen Grundstücke mit einem Vorausleistungsbescheid zu belegen. 2. Die Regelung des § 6 Abs. 2 a) entfällt, weil die Angelegenheit bereits in § 4 Abs. 2 und 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes abschließend geregelt ist. 3. Dem ehrenamtlichen Bürgermeister steht eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) zu. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürAufEVO nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Hierbei darf bei einer Einwohnerzahl von 2001 bis 3000 der Höchstbetrag von 1475,00 EUR nicht überschritten werden. Die Höhe der Aufwandentschädigung ist durch den Gemeinderat zu beschließen und in die Hauptsatzung aufzunehmen. Grundlage für die Berechnung der Höhe der Aufwandentschädigung bildet die Einwohnerzahl der Gemeinde Kamsdorf. Es wurden 2705 Einwohner (Stand 31.12.2013 Thüringer Landesamt für Statistik) zugrunde gelegt. Weiterhin sind die Aufgaben des Bürgermeisters in den §§ 7 und 8 der Hauptsatzung umfassend geregelt. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Arbeitsaufwandes für den ehrenamtlichen Bürgermeister, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1400,00 EUR gerechtfertigt. Der § 10 der Hauptsatzung wird dem entsprechend um den Absatz 7 ergänzt. Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 9 3 0 Der Beschluss-Nr. VI/19/2015 wurde als Beschluss-Nr. VI/02/2015 am 11.02.2015 bereits gefasst. Die Neufassung in unveränderter Form machte sich aus kommunalrechtlichen Gründen erforderlich. Auf die ergangenen Bescheide, welche bereits Rechtswirksamkeit erlangt haben, hat die erneute Beschlussfassung keinerlei Einfluss. Beschluss-Nr. VI/20/2015 Der Gemeinderat beschließt die jährliche Grundstücksmiete (bisher Grundstückspacht) für Garagen auf gemeindeeigenen Grundstücken auf 90,00 EUR ab dem Jahr 2015 festzusetzen. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/21/2015 Aufstellungsbeschluss für einen Vorhaben- und Erschließungsplan (V/E-Plan) „Rote-Berg-Straße, Teilstück Flurstück 130“ Beschluss-Nr. VI/18/2015 Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2015 den grundhaften Ausbau der Straße „Am Weidig“ und die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbegleitgrün, Gehweg, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung/Oberflächenentwässerung entsprechend dem beiliegenden Lageplan. Der Bauabschnitt wird südlich durch die Rote-Berg-Straße und nordöstlich durch die Clara-Zetkin-Straße und Geschwister-Scholl-Straße begrenzt. Die Straße „Am Weidig“ hat eine Gesamtfahrbahnlänge von etwa 170,00 m und eine Breite von 11,50 m bis 12,00 m. 1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines V/EPlanes für ein Teilstück der Parzelle 130, westlich der Rote-Berg-Straße, gemäß § 12 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Betroffen ist folgendes Flurstück: Gemarkung Kleinkamsdorf, Flur 5, Flurstück 130 (teilweise). Das Flurstück hat eine Fläche von 7479 m². Davon sollen mit dem V/E-Plan 2287 m² entlang der Rote-BergStraße beplant werden. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. 2 2. Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 und 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung soll nicht durchgeführt werden. Kommunalwahlen 2015 Wahlhelfer gesucht! 3. Die Planungsleistung wird durch das Ingenieurbüro Huhle aus Saalfeld im Auftrag des Herrn Mike Schlechtweg aus Pößneck erbracht. In diesem Jahr wird am 14. Juni in der Gemeinde Kamsdorf ein neuer Bürgermeister gewählt. Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Gemeinde Kamsdorf für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen auf die Unterstützung engagierter Bürger angewiesen. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Für die Besetzung der zwei Wahllokale in Kamsdorf werden Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer gesucht. Des Weiteren ist ein Briefwahllokal zu besetzen. Beschluss-Nr. VI/22/2015 Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Kamsdorf Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Versorgung mit Gas, im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), für das Gemeindegebiet vorzubereiten. Zum Beisitzer können nur Personen berufen werden, welche in der Gemeinde Kamsdorf wahlberechtigt sind. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Die Zahlung der Erfrischungsgelder regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle interessierten Bürger der Gemeinde Kamsdorf werden gebeten, sich schnellstmöglich an die Gemeinde Kamsdorf, Frau Pfotenhauer, Telefon: 03671 677011, zu wenden. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns im Voraus. Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 8. April 2015 die Beschlüsse Nr. VI/23/2015 und VI/25/2015 gefasst. Groll Bürgermeister Geänderte Öffnungszeiten der Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf Fälligkeiten von Steuerraten Am 15. Mai 2015 sind die Die Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf bleibt am 15.05.2015 geschlossen. 1. Raten der Hundesteuern für das Jahr 2015 2. Raten der Grundsteuern für das Jahr 2015 2. Raten der Gewerbesteuern für das Jahr 2015 Gemeindeverwaltung fällig. Wahlschein-Beantragung wieder online möglich Wir fordern hiermit alle Zahlungspflichtigen auf, die fällige Steuerrate auf das Konto der Gemeindeverwaltung Kamsdorf bei der Auf der Startseite unserer Website www.kamsdorf.de finden Sie voraussichtlich ab dem 18.05.2015 einen Link, bei dessen Betätigung Sie zur Online-Beantragung des Wahlscheines für die am 14.06.2015 stattfindende Bürgermeisterwahl weitergeleitet werden. Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt IBAN: DE06 8305 0303 0000 1702 08 BIC: HELADEF1SAR unter der Angabe der Steuer-/Objektnummer als Zahlungsgrund zu überweisen. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs besteht die Möglichkeit, der Gemeindeverwaltung Kamsdorf (Abteilung Steuern – Zimmer 3) eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dort können Sie Ihren Wahlscheinantrag für die Briefwahlunterlagen online ausfüllen und absenden. Die Biefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugesendet, können aber auch im Einwohnermeldeamt abgeholt werden. Kämmerei Einwohnermeldeamt 3 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Kamsdorf am 14. Juni 2015 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Kamsdorf wird in der Zeit vom 25. Mai 2015 bis 29. Mai 2015 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) – während der allgemeinen Öffnungszeiten, • Montag: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr • Dienstag: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr • Mittwoch: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr • Donnerstag: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr • Freitag: 9:00 – 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf (nicht barrierefrei!) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweis: Am 25.05.2015 bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund des Feiertages (Pfingstmontag) geschlossen. 2. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme erfolgt durch ein Bildschirmgerät. 3. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (25.05.2015 bis 29.05.2015), spätestens am 29.05.2015 (16. Tag vor der Wahl) bis 11:30 Uhr, bei der Gemeinde Kamsdorf, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, Zimmer 2, Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 4. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.05.2014 (21. Tag vor der Wahl) einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der oben genannten Wahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: 6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder 6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 4 7. Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 12.06.2015 (2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-PieckStraße 20, 07334 Kamsdorf (Fax-Nr.: 03671/6770-77, E-Mail: [email protected]) schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 13.06.2015, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 6.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. 8. Für den Fall, dass bei der Wahl am 14.06.2015 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 28.06.2015, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 14.06.2015 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 14.06.2015 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 26.06.2015 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 27.06.2015, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 9. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zugleich mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: • einen amtlichen Stimmzettel, • einen amtlichen Stimmzettelumschlag • einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheines angegeben ist sowie • das Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, dem 14.06.2015, bis 18.00 Uhr eingeht. Im Falle einer Stichwahl muss der Wahlbrief spätestens am Tag der Stichwahl, dem 28.06.2015, bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegebenen werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Kamsdorf, 01.05.2015 Pfotenhauer Gemeindewahlleiterin 5 spiel einer Reihenhausbebauung, auch genehmigungspflichtig sein. Im Vorfeld müsste dann statisch nachgewiesen werden, dass die Standsicherheit der Nachbargebäude gewährleistet ist. Information des Bauamtes Entsprechend der Jahreszeit wird es wieder verstärkt bauliche Aktivitäten unserer Bürger geben, um im Winter angedachte Bauvorhaben nunmehr zu realisieren. Wir möchten daher auf diesem Wege erneut allen Bauwilligen empfehlen, sich vor Beginn einer Baumaßnahme im Baugesetzbuch, in der Thüringer Bauordnung oder – und das ist wohl der sicherste Weg – im Bauamt der Gemeinde Kenntnisse über die baurechtliche Situation zu verschaffen. Dies gilt auch für Baulichkeiten, welche schon errichtet wurden und sich nunmehr der Bauherr nicht sicher ist, ob hier eine Baugenehmigung oder andere Stellungnahmen erforderlich gewesen wären. Bei Bauten im Außenbereich, welche ggf. schon mehrere Jahre nicht genutzt werden, ist es durchaus denkbar, dass sich im oder am Gebäude geschützte Pflanzen- und Tierarten angesiedelt haben oder zeitweilig dort auftreten. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeit und das Recht, einen Abriss zu untersagen. In jedem Fall sind Abrisse 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wobei dieses über das Bauamt der Gemeinde erfolgen kann. Prinzipiell gilt, dass es bei illegal errichteten Baulichkeiten lt. Thüringer Bauordnung oder Baugesetzbuch nur in relativ wenigen Fällen zu einer Abrissverfügung durch das Landratsamt kommen wird. Sofern solche Objekte im Bauamt der Gemeinde oder in der Bauaufsicht des Landratsamtes angezeigt werden, ist zuerst zu prüfen, ob das Objekt im zeitlich korrekten Bauantragsverfahren eine Baugenehmigung bekommen hätte. Sofern das Vorhaben im Innenbereich der Gemeinde liegt, ist dies meistens der Fall. Der Bauherr kann dann nachträglich das Antragsverfahren einleiten, welches im Regelfall durch Erteilung einer Baugenehmigung mit einem angemessenen Bußgeld abgeschlossen wird. Die Bauaufsichtsbehörde hat auch die Möglichkeit, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen und den Bauherren aufzufordern, Maßnahmen zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit, wie zum Beispiel einen Abwasseranschluss, vor Erteilung der nachträglichen Genehmigung zu realisieren. Im Gegensatz dazu ist der Spielraum im Außenbereich wesentlich kleiner. Hier werden selbst im zeitlich korrekten Verfahren nur ausnahmsweise Baulichkeiten, wie zum Beispiel Garagen an vorhandenen Wohngebäuden, Bauten für Landund Forstwirtschaft, militärische Objekte oder Bauten in Kleingartenanlagen, zugelassen. Ansitze für die Jagd, zum Beispiel, sind nach Anzeige zulässig, Hütten von Waldbesitzern, welche Geräte einstellen oder Holz lagern wollen, grundsätzlich nicht. Vorhandene Objekte dürfen instandgehalten werden, wobei sich hierbei weder die Abmaße noch das äußere Erscheinungsbild ändern dürfen. Im Ergebnis dieser Ausführungen muss festgestellt werden, dass es auf Grund der Fülle an Regelungen immer ratsam ist, vorher umfassende Rechtssicherheit zu erlangen. Der erste Schritt sollte daher eine Bauvoranfrage an die Gemeinde sein. Wenn hier auch nicht alle Probleme gelöst werden können oder dürfen, weiß der Bauherr zumindest, welcher Weg weiter beschritten werden muss. Insgesamt halten wir nichts davon, den Bürgern mit Bußgeldkatalogen zu drohen. Besser für alle ist es wohl, hier auf diesem Wege Hilfe anzubieten. Lenzner Bauamt Kamsdorf Verkauf von „Alt“-Granitborden Die meisten Kamsdorfer haben wohl zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten am Karl-Marx-Platz wieder aufgenommen wurden. Dabei wird wieder eine größere Menge Granitborde anfallen, für die wir in diesem Umfang keine Verwendung haben. Mehrere Bürger haben hier schon Borde für den Bau von Gartentreppen, Beeteinfassungen oder Hochbeeten auf privaten Flächen zum Preis von 5,00 EUR/lfm erworben. Häufig treten auch Fragen auf, wenn die Art der Nutzung einer Baulichkeit geändert werden soll. Es ist zum Beispiel unzulässig, eine nicht mehr benötigte Garage als Brennstofflager zu nutzen oder diese als Gästebungalow einzurichten. Ebenso wenig kann eine Wohnung nicht verfahrensfrei zum gastronomischen Kleinbetrieb umfunktioniert werden. Auch bei derartigen Planungen sollten frühzeitig entsprechende Auskünfte eingeholt werden. Sollte es weitere Interessenten geben, bitten wir um Information an unser Bauamt. Die Entnahmestelle wird dann zugewiesen und das Finanzielle geregelt. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass pro laufenden Meter mit einem Gewicht von 80 bis 100 kg gerechnet werden muss. Nun noch ein paar Worte zum Gebäudeabriss. Da die große Mehrheit unserer Bürger ihre baulichen Anlagen stets in Schuss hält, sind dementsprechend Abrissaktivitäten nur selten zu verzeichnen. Machen sich diese dennoch erforderlich, kann der Abriss in bestimmten Fällen, wie zum Bei- Lenzner Bauamt Kamsdorf 6 An alle Hundehalterinnen und Hundehalter! alt geworden ist, anzumelden. Nach Beendigung der Haltung muss die Abmeldung des Hundes innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Leinenpflicht in der gesamten bebauten Ortslage Leider gibt es immer noch Hundehalter, die leichtfertig oder vorsätzlich gegen die Anmeldepflicht verstoßen. Wir richten an die Hundehalter deshalb die eindringlich Bitte, ihre Hunde gleich anzumelden, statt das Risiko einzugehen, wegen einer Ordnungswidrigkeit oder eines steuerlichen Vergehens belangt zu werden. Im Amtsblatt vom 1. April 2015 wurde die neu gefasste Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Kamsdorf veröffentlicht. Nach dieser sind alle Hundehalter nun verpflichtet, ihren Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der bebauten Ortslage stets an einer reißfesten Leine zu führen. Weiterhin muss die Person, die den Hund führt, dabei körperlich und geistig in der Lage sein, das Tier zu beherrschen. Hundesteuermarke Jeder Hundehalter bekommt bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke zur Kennzeichnung des Hundes ausgehändigt. Der Hund darf nur mit der sichtbar befestigten Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks umherlaufen. Bei Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben. Verunreinigung durch Hundekot Der Hund ist ein treuer Freund der Menschen. Er bringt Leben, Abwechslung und Freude ins Haus. Deshalb nimmt die Zahl der Hunde auch ständig zu. Damit Sie als Hundehalter auch Ihre Mitmenschen als Freunde behalten können, sollten Sie sich nicht nur für Ihren vierbeinigen Liebling selbst, sondern auch für dessen Hinterlassenschaften verantwortlich fühlen. Bauer Ordnungsamt Denn Hundekot ist nicht nur unappetitlich anzusehen, sondern kann auch mit unterschiedlichen Krankheitserregern infiziert sein. Geänderte Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr Hund auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Geh- und Radwegen, Plätzen und Grünanlagen nichts „hinterlässt“! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot sofort zu beseitigen. Zur Beseitigung geeignete Vorrichtungen (z. B. Hundekottüten) haben Sie beim „Gassi gehen“ daher stets mitzuführen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu entfernen. Die Hundesteuer stellt hierfür keine Reinigungsgebühr dar. Ich gebe hiermit unseren Bürgern zur Kenntnis, dass die Gemeindeverwaltung einschließlich Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt am Freitag, dem 15. Mai 2015, aufgrund eines „Brückentages“ geschlossen bleibt. In dringenden Fällen ist das Standesamt in der Zeit von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Telefonnummer 03671 645621 zu erreichen. Die hinterlassenen Hundehaufen auf öffentlichen Flächen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bitte verhalten Sie sich entsprechend, dass es dazu erst gar nicht kommt! Groll Bürgermeister Wir möchten die Hundehalter außerdem dazu auffordern, die vollen Hundekottüten doch bitte im Hausmüll oder in öffentlichen Mülleimern zu entsorgen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass benutzte Hundekottüten achtlos am Straßenrand liegen gelassen werden. Jeder Halter eines Hundes sollte sich bewusst sein, dass ihm aus der Haltung auch Pflichten entstehen und die Verantwortung für das Tier auch die Beseitigung dessen Hinterlassenschaften umfasst. Information des Standesamtes Mit der elektronischen Speicherung von Personenstandsdaten ist es möglich, Urkunden für Geburten ab dem Jahr 2009 in Thüringen in jedem Standesamt im Freistaat zu erhalten. Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Die Ausstellung erfolgt gegen eine Gebühr von 10,00 EUR pro Urkunde. Anmeldepflicht Da es immer wieder zu Irritationen kommt, ab wann ein Hund angemeldet werden muss, erfolgt hier nochmals der Hinweis, dass ein über vier Monate alter Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder des Zuzuges beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Kamsdorf anzumelden ist. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft und sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate Bei Fragen steht das Standesamt Kamsdorf unter der Telefonnummer 03671 677016 gern zur Verfügung. Grosch Standesbeamtin 7 Osterschmuck Jagdgenossenschaft Kamsdorf Ein ganz großes Dankeschön geht an die fleißigen Helferinnen und Helfer, die Kamsdorf, wie jedes Jahr, mit Osterkronen und Osterschmuck verschönert haben. Vielen Dank! Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen am 18.03.2015 Beschluss-Nr. 01/2015 Die Versammlung der Jagdgenossen bestätigt den Kassenbericht und beschließt die Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2014/2015. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 10 0 ha vertretene bejagbare Fläche 117,8 0 Enthaltungen: 0 0 Beschluss-Nr. 02/2015 Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, den Reinertrag aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2014/2015 nicht an die Mitglieder auszuschütten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 10 0 ha vertretene bejagbare Fläche 117,8 0 Groll Bürgermeister Enthaltungen: 0 0 Beschluss-Nr. 03/2015 Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/2016. Jagdgenossenschaft Kamsdorf Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 10 0 ha vertretene bejagbare Fläche 117,8 0 Einladung zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung Enthaltungen: 0 0 Kamsdorf, 19.03.2015 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kamsdorf lädt alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kamsdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich zu einer Melzer Jagdvorsteher Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, 27. Mai 2015, 19.00 Uhr Information in den Versammlungsraum der Gemeinde Kamsdorf im Gebäude Unterwellenborner Straße 6, 07334 Kamsdorf Gemäß der geltenden Benutzungsordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf ist die Nutzung für das Jahr 2015/2016 bis zum 1. Juni 2015 zu beantragen. 1. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen jagdbaren Flächen Auf Grund einer Ergänzung (Beschluss IV/09/2009) der Benutzungsordnung der Sport- und Mehrzweckhalle macht es sich erforderlich, bei der Beantragung der Hallenzeiten eine aktuelle Mitgliederliste des Vereins bzw. der Interessengemeinschaft der Gemeindeverwaltung vorzulegen. 2. Diskussion und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierfür an das Bauamt der Gemeinde unter der Telefon-Nr. 03671 6770-11. 3. Allgemeines Wir bitten alle Sporthallenbenutzer und interessierte Vereine um Beachtung. ein. Tagesordnung: Melzer Jagdvorsteher Gemeinde Kamsdorf 8 Entsorgungstermine „Hausmüll“ Entsorgungstermine Papiertonne (Termine unter Vorbehalt) (Termine unter Vorbehalt) Freitag, 15.05.2015 (Feiertagsregelung) Freitag, 29.05.2015 (Feiertagsregelung) 28.05.2015 29.05.2015 Am Osterhügel Dr.-Robert-Koch-Straße Am Weidig Eisenstraße Amselweg Fichtestraße August-Bebel-Straße Gartenstraße Bäckerweg Goethestraße Bergamtsplatz Herderstraße Bergstraße Kaulsdorfer Straße Burgweg Lessingstraße Clara-Zetkin-Straße Pochwerk Ernst-Thälmann-Straße Schillerstraße Gefildeweg Schmelzhütte IMPRESSUM Geschwister-Scholl-Straße Thomas-Müntzer-Straße Herausgeber: Gemeinde Kamsdorf: Werner Groll, Bürgermeister Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf Telefon: 03671 6770-0 Fax: 03671 6770-77 Internet: www.kamsdorf.de E-Mail: [email protected] Goßwitzer Straße Ziegenberg Jägersteig 22.05.2015 Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde Kamsdorf kostenlos verteilt. Weitere Exemplare sind über die Gemeinde Kamsdorf kostenfrei erhältlich und werden, gegen Übernahme des Portos durch den Empfänger, ggf. auch zugeschickt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen der Verlag und die Gemeinde keine Verantwortung. Für den Inhalt der Beiträge im nichtamtlichen Teil sind die Verfasser verantwortlich. Karl-Liebknecht-Straße Ernst-Fromm-Straße Verantwortlich für Anzeigenvertrieb und Druck: TDW – Thüringen Druck & Werbung GmbH Geschäftsführer: Steffen Schuhmann, Anja Schuhmann Druckerei: Bahnhofstraße 2, 07338 Leutenberg Telefon: 036734 335 07 Fax: 036734 33508 E-Mail: [email protected] Lindenplatz Entsorgungstermine „Gelber Sack“ (Termine unter Vorbehalt) Montag, 04.05.2015 Montag, 18.05.2015 Montag, 01.06.2015 Grubensteig Hauckwitzhügel Karl-Marx-Platz Kaulsdorfer Weg Könitzer Straße Lämmergasse Pfarrgasse Rasenweg Rote-Berg-Straße Steinweg Verantwortlich für den Satz: Werbe- & Büro-Service, Inhaberin: Silvia Hertel Hirschweg 25, 07338 Leutenberg Telefon: 036734 23916 E-Mail: [email protected] Straße des Aufbaus Straße des Friedens Unterwellenborner Straße Das Amts- und Mitteilungsblatt „Kamsdorf-aktuell“ erscheint einmal monatlich mit einer Auflage von 1475 Exemplaren. Wächtersgraben Wilhelm-Pieck-Straße 9 Nichtamtlicher Teil Einladung zum Krabbelkreis GEBURTSTAGE Die Kindertagesstätte „Bunte Spielwelt“ lädt am 06.05.2015 wieder zum Kennenlernen, Spielen und Krabbeln ein. der Bürger ab dem 70. Lebensjahr der Gemeinde Kamsdorf im Mai 2015 Unser Krabbelkreis findet von 15.30 bis 17.00 Uhr statt. Ich gratuliere recht herzlich am: 01.05. 01.05. 02.05. 02.05. 03.05. 03.05. 04.05. 06.05. 06.05. 08.05. 09.05. 09.05. 10.05. 11.05. 12.05. 12.05. 13.05. 14.05. 15.05. 16.05. 17.05. 18.05. 19.05. 20.05. 23.05. 23.05. 25.05. 25.05. 28.05. 28.05. 28.05. 28.05. 28.05. 29.05. 29.05. 30.05. 31.05. Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Herrn Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Gerhard Gottlieb Ingrid Tost Irmgard Lang Anita Heunemann Willy Salzmann Marianne Scheinpflug Barbara Oberländer Ursula Paetz Heidemarie Hoffmann Johanna Müller Margaritta Munzert Ruth Gandt Marie Dressler Ella Kellin Franz Worlitschek Renate Tschunkert Rosemarie Kästner Günter Richter Rosemarie Roth Ursula Klette Thea Knauer Anita Franke Herta Lochner Helga Piastowski Gertrud Kämmer Ursula Chalupka Horst Sickel Bernd Bruckmann Kurt Hübner Elfrun Mache Petra Rothermel Renate Dietzel Dietrich Wolff Edelgard Wächter Irma Preuß Doris Schwarzbach Siegmar Pfeifer zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 84. Geburtstag 72. Geburtstag 90. Geburtstag 81. Geburtstag 82. Geburtstag 80. Geburtstag 70. Geburtstag 79. Geburtstag 72. Geburtstag 77. Geburtstag 80. Geburtstag 79. Geburtstag 81. Geburtstag 94. Geburtstag 84. Geburtstag 80. Geburtstag 78. Geburtstag 79. Geburtstag 71. Geburtstag 91. Geburtstag 87. Geburtstag 85. Geburtstag 79. Geburtstag 76. Geburtstag 92. Geburtstag 71. Geburtstag 90. Geburtstag 73. Geburtstag 84. Geburtstag 81. Geburtstag 75. Geburtstag 73. Geburtstag 71. Geburtstag 85. Geburtstag 81. Geburtstag 81. Geburtstag 82. Geburtstag Wir möchten die Eltern darauf hinweisen, dass der Krabbelkreis bei schönem Wetter auch im Garten stattfinden kann. Wir freuen uns auf Euer Kommen! Bis dahin, Eure „Bunten Spielweltler“ Veranstaltungen in der Begegnungsstätte der Frauen im Sportlerheim Kamsdorf, Ernst-Thälmann-Straße 56 Werner Groll Bürgermeister 05.05.2015 14.00 Uhr Heute zeigt uns Frau Pautzke, wie man mit Ton arbeitet. 12.05.2015 14.00 Uhr Wir machen unseren ersten Frühlingsspaziergang in diesem Jahr durch Kamsdorf. 19.05.2015 14.00 Uhr Zum Geburtstag wünschen wir so viel Glück, wie der Regen Tropfen hat, so viel Liebe, wie die Sonne Strahlen hat und so viel Freude, wie der Himmel Sterne hat. Alles Gute zum Geburtstag! gez. Regina Richter und Kerstin Salazar 10 Die Pfingstrosen erhielten ihren Namen, weil sie um Pfingsten herum blühen. Der Volksglaube schreibt dieser Blume Wunderkräfte zu. So sollen die Samenkapseln als Kette um den Hals getragen das „Zahnen“ der Kinder erleichtern oder als Mittel gegen Gicht Anwendung finden. Kamsdorf – Brauchtum zu Fest- und Feiertagen Pfingsten Es gehört neben Weihnachten und Ostern zu den drei christlichen Hochfesten. Das Wort Pfingsten (mittelhochdeutsch: phingsten, althochdeutsch: fimfchustim) leitet sich von griechisch „pentekoste“ ab, heißt einfach fünfzig und besagt, dass es am 50sten Tag nach Ostern begangen wird. Die Christen erinnern sich an diesem Tag an die Gründung der ersten christlichen Gemeinde in Jerusalem um das Jahr 30 u. Z. Der Beschluss dazu wurde im Jahre 305 auf der Synode von Elvira gefasst. In der christlichen Religion geht es bei diesem Fest um die Ausschüttung des Heiligen Geistes auf die Jünger Jesu, der in Gestalt von Feuerzungen über sie gekommen sein und ihnen die Fähigkeit verliehen haben soll, in fremden Sprachen zu sprechen und in der Apostelgeschichte und bei Lukas im Neuen Testament steht geschrieben, der Heilige Geist sei erschienen, um die Person, das Wort und Werk Jesu Christi lebendig zu erhalten. Das Pfingstfest bildet den Abschluss des kirchlichen Osterkreises. Abweichend vom üblichen Termin wird der Maibaum im ostthüringischen Holzland erst zu Pfingsten aufgestellt. gez. A. Scheinpflug Aus unserer Buchecke Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr „Mein Beschützer, der Wolf“ – Roman von Christopher Ross In Preußen war der Pfingstmontag seit 1827 arbeitsfrei. Auch in der Weimarer Republik, der DDR und der BRD war und ist er staatlicher Feiertag. Im fernen Alaska will sich Clara eine neue Zukunft aufbauen. Unterwegs nach Porcupine, wo sie als Lehrerin arbeiten wird, befreit sie einen gepeinigten Wolf aus seiner Gefangenschaft und entlässt ihn in die Wildnis. Doch Maluk, wie sie ihn getauft hat, bleibt in ihrer Nähe und taucht immer dann auf, wenn sie in Gefahr gerät. In Porcupine, einem entlegenen Dorf mitten in der Wildnis, ist Clara nicht allen Einwohnern willkommen und Mike Gaffrey, ein raubeiniger Fallensteller, stellt sie vor die schwerste Entscheidung ihres Lebens. Pfingsten war schon immer das Fest, an dem die Menschen ihre Freude über den voll erwachten Frühling und den beginnenden Sommer zum Ausdruck brachten. Bis in die Gegenwart schmücken frische Birkensträuße die Wohnungen. Vor der Haustür oder im Flur erfüllen Birkenstämmchen den gleichen Zweck. Mancherorts, wie z. B. auf der Leutenberger Höhe, wurden noch bis vor wenigen Jahrzehnten von den Burschen nachts „Maibirken“ an den Häusern angebracht, in denen junge Fräuleins wohnten. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Bäumchen gestohlen waren. Als Gegenleistung bedankten sie sich zum Pfingsttanz mit einigen Runden Bier. Unliebsame Jungfrauen mussten aber fürchten, statt einer Birke einen Vogelbeerbusch als Schandmaie gesteckt zu bekommen. Doch so schlecht konnte gar keine sein, um solches Schandgrün zu erhalten. In Kaulsdorf wurde einer alten Tradition zufolge in manchen Jahren zu Pfingsten ein Waldgottesdienst im Teufelstal abgehalten. Für Kamsdorf konnte ich solche oder ähnliche Andachten nicht in Erfahrung bringen. „Die Albtraumpfeile“ – Kinderbuch von Dieter Winkler Hungrig und verloren in einer fremden Welt, das gefällt Robin, Gabriella und ihren Freunden gar nicht. Für ein paar süße Glitzersteine verspricht der Knoddel Abhilfe. Doch in Arkana hat der Herr der Spiele die Karten in der Hand – und der versteht keinen Spaß. Er hat sich eine ganz besondere Mutprobe für Robin ausgedacht. Na, neugierig geworden? – Dann lest doch selber einmal dieses Buch! „Die Tomate“– Ein Sachbuch von Sylvia Winnewisser Schade, dass viele Bräuche dieses Festes verlorengegangen sind oder kaum noch gepflegt werden. Dazu gehören Reiterspiele, Flurumzüge – wie schon zu Himmelfahrt – und Reigentänze. Erhalten hat sich dagegen der Begriff „Pfingstochse“. Die Geschichte dazu ist sehr alt. Unsere germanischen Vorfahren überbrachten nämlich zu Pfingsten ihrem Göttervater Wodan ein Tieropfer in Form eines männlichen Rindes. Das mit einem Blumenkranz auf dem Schädel, mit bunten Bändern und Laub geschmückte Tier wurde durchs Dorf geführt, ehe es auf der Schlachtbank landete und als Festtagsbraten vom Spieß mit viel Bier und Wein verspeist wurde. „Geputzte Pfingstochsen“ bezeichneten bis noch vor wenigen Jahrzehnten besonders auffällig und bunt gekleidete Burschen. Die Tomate bietet uns unbekannte Heilwirkungen. Ihre Substanzen schützen vor Herzerkrankungen, Infektionen und bestimmten Krebsarten. Wie man die gesundheitliche Wirkung bei der Zubereitung erhält, erfahren Sie in diesem Buch. Auch als Schönheitsmittel kann die Tomate eingesetzt werden. Unbestritten bleibt dabei der Wohlgeschmack des beliebten Gemüses. Seine Vielfalt ist kaum zu erschöpfen. In diesem Buch finden Sie viele neue Zubereitungsmöglichkeiten für Gerichte und Drinks. Entdecken Sie die Heilkraft im bekannten Genuss. Ulrike Weidermann 11 Gartentipps im Mai Im Monat Mai erreicht uns der sogenannte Vollfrühling, eine für den Kleingärtner sehr arbeitsintensive Zeit. Wer gern Buschbohnen anbaut, kann diese ab 10. Mai in den Boden legen. Die Kerne sollten nur wenige cm mit Erde bedeckt sein. Eine alte Gärtnerweisheit besagt doch: „Bohnen wollen zur Aussaat und Keimung die Glocken läuten hören“. Zu tief gelegte Bohnen verfaulen leicht. Übrigens keimen Sorten mit braunen und schwarzen Kernen viel zuverlässiger als weißkörnige Bohnen. Empfehlenswerte Sorten sind „Maxi“, „Primel“ und die gelbhülsige „Roctor“. Eine wiederentdeckte sehr schmackhafte Spezialität ist die Perlstockbohne. Es sind kleine Stangenbohnen, die nur 180 cm hoch werden und Massen an hochwertigen Hülsen bringen. In den letzten Jahren gab es nicht nur in unserer Region erhebliche Probleme mit Drahtwürmern. Die Larven vom Schnellkäfer sind mehrjährig und bohren insbesondere gelegte Kartoffeln, mitunter auch heranwachsende Möhren, Radies und Rettich an. Diese werden dann unbrauchbar. Man sollte die Schädlinge mit frischen halbierten Möhren oder Kartoffeln ködern. Die Hälften sind etwa 5-10 cm tief in die Erde zu bringen und alle zwei Tage auf Befall zu kontrollieren. Die vielerorts praktizierte Vertreibung mit Knoblauch oder Knoblauchbrühe zeigt hingegen keine Wirkung. Etliche Anfragen erreichten uns betreffend der umfassend beworbenen „Tomatoffel“. Hinter diesem Phantasienamen verbirgt sich nichts anderes als ein aufgepfropfter Tomatentrieb einer schwachwüchsigen Sorte. Als Unterlage wird meist ein bewurzelter Spross von starkwüchsigen Sorten einer Industriekartoffel verwendet. Ein hochwertiger Ertrag kann hier nicht erwartet werden. Beide Pflanzen gehören zwar zu den Nachtschattengewächsen (Solanum) und gehen diese Verbindung notgedrungen ein, aber der ziemlich hohe Pflanzenpreis rechtfertigt in keiner Weise das eher bescheidene Ergebnis. Von Testern war zu erfahren, dass in den meisten Fällen die angesetzten sehr kleinen Kartoffeln verfaulten, weil die Pflanze ständig gegossen werden musste. Unser Fazit: Selbst als Versuch ist „Tomatoffel“ nur bedingt tauglich. Wer im Mai gern Zinien, Schnittastern und andere Blumen anpflanzt, sollte von Anfang an auf den Befall mit Erdflöhen und Blattläusen achten. Sehr geeignet zur Schädlingsabwehr ist die im April beschriebene Rainfarnbrühe, die mehrmals ausgebracht werden kann. Gefürchtet ist der sogenannte Gladiolenthrips, der die Blütenanlagen ansticht. Diese vertrocknen dann und es kommt zu keiner Blüte. Thripse sind sehr hartnäckig, und hier empfehlen wir bei größeren Beständen ausnahmsweise die zweimalige Behandlung mit BI 58 EC. Eine Verwendung sollte sehr sachgemäß erfolgen und benachbarte Beete sind zu schützen. Rüdiger Dietzel 12 zugegen. An einem Montagnachmittag stand der Umgang mit der Steckleiter im Mittelpunkt. Die Vielseitigkeit dieses Hilfsmittels erstaunte einmal mehr die Grundschüler. So wurde beispielsweise eine Auffangwanne gebaut, eine provisorische Krankentrage hergestellt und natürlich am Gebäude angeleitert. Die Erzeugung von Strom konnte an einem weiteren Tag vorgestellt werden. Hierzu kam unser Löschgruppenfahrzeug zum Einsatz. Gemeinsam mit den Kindern wurde die Technik vom Auto abgelastet und aufgebaut. Alle Teilnehmer konnten sich in die Arbeiten einbringen. Ein besonderes Lob verdienten sich alle „Mitwirkenden“ an diesem Nachmittag für ihre hervorragende Teamarbeit. Die Nachbereitung der Tätigkeiten bereitet jedoch manchmal noch kleinere Probleme. Es gestaltet sich mitunter schwierig, zu verdeutlichen, wie wichtig die Vorbereitung für den nächsten Einsatz ist und somit das Aufräumen und Auffüllen eine zentrale Aufgabe eines Feuerwehrmitgliedes. Freiwillige Feuerwehr Kamsdorf Zwei Hilfeleistungseinsätze galt es, in den letzten vier Wochen durch unsere Feuerwehr abzuarbeiten. Bei der ersten Alarmierung handelte es sich um eine Baumbeseitigung nach Sturmschaden. Insgesamt zehn Kameraden rückten mit zwei Fahrzeugen zur Schadensstelle aus. Binnen 30 Minuten konnte der Windbruch behoben werden. Wenige Tage später, am Karsamstag, wurde die Wehr über Funkmeldeempfänger zu einem Verkehrsunfall gerufen. Neun Kameraden erreichten den Unglücksort in sechs Minuten. Zwei Löschfahrzeuge kamen zum Einsatz. Es war zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kradfahrer und einem PKW gekommen. Eine Stunde lang sicherten die Einsatzkräfte die Unglückstelle, nahmen Betriebsmittel auf und halfen bei der Rettung des Mopedfahrers. Herzlichen Dank an alle für die hervorragende Einsatzbereitschaft! Momentan wird in den Räumlichkeiten der Wehr ein Truppmannlehrgang des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt durchgeführt. Dieser wird sich bis in den Monat Juni hinein erstrecken und für viel Bewegung auf dem Gelände und im Gebäude sorgen. Zahlreiche Kameraden der Einsatzabteilung werden in die Durchführung dieser Veranstaltung eingebunden sein. Bereits Mitte März fand eine Verkehrsteilnehmerschulung der Verkehrswacht Saalfeld e.V. im Schulungsraum statt. An diesem Abend konnten wir auch einige Bürger unserer Gemeinde begrüßen. Herr Sauer informierte über Neuerungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung und beantwortete zahlreiche Fragen zum neuen „Punkteregister“ in Flensburg. Die Handhabung und Nutzung unseres Drehleiterfahrzeuges beschäftigte uns an weiteren Ausbildungsabenden. So erfolgten Anleiterübungen an einigen Objekten im Gemeindegebiet. Häuser im Bereich der Karl-Liebknecht- und August-Bebel-Straße sowie die Grundschule wurden hierbei ins Visier genommen. Am Übungsturm auf dem Feuerwehrgelände wurde das Vorgehen im Rahmen der Brandbekämpfung und der Menschenrettung mit dem Fahrzeug geprobt. Zahlreiche Varianten wurden geübt und diskutiert. Hierbei zeigte sich einmal mehr, wie wichtig die praktische Durchführung der Maßnahmen ist. Die Ausbildung an diesem Abend dauerte fast drei Stunden. Die Überprüfung unserer motorgetriebenen Geräte wurde ebenfalls durchgeführt. Größere Mängel waren nicht festzustellen. Die Ausbildung fand aber nicht nur auf dem Gemeindgebiet statt. Ein Dienstagabend wurde für die „Erkundung“ einzelner Schwerpunktobjekte genutzt. In Goßwitz wurde die Milchviehanlage in den Focus genommen und die Wasserversorgung für dieses Gelände. In Könitz gab es einen Abstecher in das neu erschlossene Industriegebiet und in Oberwellenborn wurde die Biogasanlage mit ihren Besonderheiten vorgestellt. Die teils umfangreichen Einsatzunterlagen erfordern von jedem Kameraden Grundkenntnisse der jeweiligen Objekte, um im Schadensfall adäquat handeln zu können. Der Feuerwehrverein Kamsdorf e.V. freut sich auf das bevorstehende Maibaumsetzen am Gerätehaus. Wir hoffen, wie gewohnt viele Kamsdorfer und Gäste begrüßen zu dürfen. Start ist in diesem Jahr am 30.04. um 17.00 Uhr. Weitere Informationen gibt es in den Schaukästen und im Internet. Unseren Maigeborenen gilt mein herzlicher Gruß am Ende. Im Namen des Vorstandes und der Wehrleitung gratuliere ich allen „Maienkindern“ und wünsche von Herzen Gesundheit, persönliches Glück und Erfolg für den weiteren Lebensweg!!! Herzlichen Glückwunsch an: Herrn Olaf Melzer, Herrn Daniel Reichmann, Herrn Martin Groll. Folgende Ausbildungsthemen sind für den Monat Mai geplant: 05.05. 12.05. 19.05. 26.05. Fahrzeugkunde Taktik Drehleitereinsatz Atemschutzübungsanlage SLF, Treff: 18.45 Uhr! Retten/Selbstretten am Übungsturm Ausbildungsbeginn jeweils 19.00 Uhr Neue Mitstreiter sind jederzeit herzlich willkommen!!! gez. Holger Wengerodt Der neue Einwohner von Kamsdorf Unsere Jugendfeuerwehr traf sich vierzehntägig. Die praktische Ausbildung hat jetzt wieder die Vorhand übernommen. So wurde am Schmelzteich eine Wasserentnahmemöglichkeit aufgebaut und in Betrieb genommen. Eine Funkausbildung auf dem Schulungsgelände war ein weiterer Schwerpunkt. Im Moment können wir uns über eine rege Beteiligung am Übungsdienst freuen. Unsere Bambinis in der Grundschule waren wie gewohnt zahlreich bei den Ausbildungen Sebastian Triebel geb. am 10. April 2015 in Saalfeld/Saale Die Gemeinde Kamsdorf gratuliert hiermit recht herzlich zur Geburt und wünscht der Familie alles Gute. Gemeinde Kamsdorf 13 stehen Werke aus der Feder von Johann Sebastian Bach, Dietrich Buxtehude, Georg Andreas Sorge, Felix Mendelssohn Bartholdy, Nicolo Zingarelli. Kirchliche Bekanntmachungen Liebe Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinden im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz! Dann führt ihn der Weg nach Kamsdorf. Um 18.30 Uhr spielt er in Großkamsdorf, St. Peter und Paul. Hier hören Sie ein buntes Programm, zusammengestellt hauptsächlich aus dem 19. Jahrhundert: Johann Gottlob Schneider, Georg Friedrich Händel, Felix Mendelssohn Bartholdy, Oliver O. Brooksbank, Robert Schumann, William Wolstenholme, Charles J. May, Camille Saint-Saens, Thomas Adams. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei. Wir bitten um eine Kollekte zur Deckung der Unkosten. „Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt!“ (Phil 4,13). Mit diesen Worten hat sich ein Apostel für die Unterstützung seiner Gemeinde bedankt. Er verweist auf Gott, der uns in allen Lebenslagen stark macht: in Überfluss und Mangel, in Not und Glück. Ich wünsche Ihnen, dass Sie es im neuen Monat Mai ebenso erfahren! Wir weisen hin auf Veranstaltungen in Saalfeld: Am 1. Mai hat die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ in Saalfeld eine Kundgebung und Demonstration angemeldet. Das Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bereitet eine Gegenveranstaltung vor gemeinsam mit Parteien, Gewerkschaften, Initiativen und den Kirchen. Deshalb sind alle Kirchengemeinden aufgerufen, an diesem Tag möglichst zahlreich mit nach Saalfeld zu kommen. Geplant ist unter anderem ein Brunch rund um die Johanneskirche ab 10.00 Uhr. Die Kirchengemeinden sind gebeten, sich an diesem Brunch mit Speisen und Getränken zu beteiligen. Dazu können Sie sich im Kirchbüro Saalfeld melden unter der Telefonnummer 03671 4559440. In der Oberen Straße, am Markt und in der Blankenburger Straße wird von 11.00 bis 18.00 Uhr eine „Meile der Demokratie“ aufgebaut. Stündlich findet in der Johanneskirche ein Friedensgebet statt. Wir freuen uns im Mai auf viele besondere Gottesdienste und auf Musik und laden Sie herzlich ein, mit dabei zu sein: Am 3. Mai stellen sich im Kamsdorfer Gottesdienst unsere diesjährigen Konfirmanden vor. Am Pfingstsonntag werden sie dann in Birkigt konfirmiert. Wir laden alle Gemeinden ein, mit dabei zu sein! Am Samstag, 9. Mai, laden wir ebenfalls in die Birkigter Kirche ein. Der Männerchor Birkigt und die Bläsergruppe gestalten uns ein Frühlingskonzert und hoffen, dass wir mitsingen! Traditionell feiern wir unseren Gottesdienst am Himmelfahrtstag unter freiem Himmel im Grünen. In den letzten beiden Jahren hat uns der Regen in die Kirche getrieben. Nun hoffen wir in diesem Jahr auf Sonnenschein. Wir freuen uns darauf, dass neben unserem Kirchenchor auch der Eichichter und der Kaulsdorfer wieder mit dabei sein werden. Wir laden ein in den Garten des Könitzer Schlosses! Jetzt wünsche ich Ihnen gesegnete Tage im Mai und frohe Pfingsten! Sie erreichen mich: Zwei Tage später laden wir Musikfreunde in Könitz in die Kirche ein. Am Sonnabend, dem 16. Mai 2015, spielt der Thüringer Universitätsorganist Wieland Meinhold aus Weimar Kompositionen von W. A. Mozart auf der Orgel. Das Konzert findet um 17.30 Uhr in der Kirche zu Könitz statt. Evangelisches Pfarramt Kamsdorf Lämmergasse 1 07334 Kamsdorf Telefon: 03671 645645 (Anrufe aufs Festnetz werden, wenn ich dort nicht erreichbar bin, aufs Handy weitergeleitet!) E-Mail: [email protected] Davor, bereits um 16.45 Uhr, erläutert Dr. W. Meinhold die „Königin der Instrumente“ hautnah. Direkt neben dem Spieltisch der historischen Orgel von ca. 1850 hat man Gelegenheit zu erfahren, wie der höchste, wie der tiefste Ton klingt. Wie viele Pfeifen stehen in dem Instrument? Wie funktioniert die Übertragung zwischen Taste und Ventil? Nutzen Sie die Gelegenheit, mit einem Fachmann zu sprechen! Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Gemeindepädagoge Mario Wöckel, der auch die Anfragen zur Vermietung der Jugendscheune in Könitz koordiniert, erreichen Sie: Gemeindepädagoge Mario Wöckel Fr.-Ebert-Straße 33 OT Könitz 07333 Unterwellenborn Telefon: 0172 3510759 E-Mail: [email protected] Auch zwei weitere Kirchenorgeln erklingen im Mai zu besonderen Konzerten: Im Rahmen seiner Orgelfahrt durch den Landkreis gastiert der Kantor der Dresdener Frauenkirche, Matthias Grünert, in unserem Pfarrbereich. Er beginnt am Freitag, 29. Mai, um 17.30 Uhr in Bucha, St. Annenkirche. Auf dem Programm Ihre Pastorin Katarina Schubert 14 Gottesdienste und Veranstaltungen im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz im Mai 2015 Datum Ort Veranstaltung 09.15 Uhr Kirche Goßwitz Gottesdienst 10.30 Uhr Kirche Kleinkamsdorf Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden 14.00 Uhr Kirche Lausnitz Gottesdienst 04.05.2015 18.30 Uhr Gemeindesaal Kamsdorf Probe Kirchenchor 06.05.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 19.00 Uhr Gemeinderaum Goßwitz Gemeindekirchenrat 07.05.2015 14.00 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Frauenkreis 09.05.2015 17.00 Uhr Kirche Birkigt Frühlingskonzert des Männerchores und der Bläsergruppe 11.05.2015 18.30 Uhr Jugendscheune Könitz Probe Kirchenchor 13.05.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 14.05.2015 10.00 Uhr Schloß Könitz Gottesdienst 16.05.2015 16.15 Uhr Kirche Könitz Orgelführung 17.30 Uhr Kirche Könitz Orgelkonzert 09.15 Uhr Lausnitz Gottesdienst 10.30 Uhr Kirche Großkamsdorf Gottesdienst 14.00 Uhr Kirche Goßwitz Gottesdienst 18.05.2015 18.30 Uhr Gemeindesaal Kamsdorf Probe Kirchenchor 20.05.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 21.05.2015 14.30 Uhr Jugendscheune Könitz Frauenkreis 24.05.2015 13.30 Uhr Kirche Birkigt Konfirmationsgottesdienst 25.05.2015 10.30 Uhr Kirche Kleinkamsdorf Gottesdienst mit Taufe 13.30 Uhr Kirche Lausnitz Gottesdienst mit Taufe 27.05.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 29.05.2015 17.30 Uhr Kirche Bucha Konzert zur Orgelfahrt 18.30 Uhr Kirche Großkamsdorf Konzert zur Orgelfahrt 09.15 Uhr Kirche Könitz Gottesdienst 10.30 Uhr Kirche Bucha Gottesdienst 14.00 Uhr Kirche Goßwitz Gottesdienst 03.05.2015 17.05.2015 31.05.2015 Uhrzeit 15 Ansetzungen TSV Zollhaus im Mai 2015 Sonntag 03.05.2015 15:00 Uhr TSV Zollhaus II - Saaletal II 15:00 Uhr Stahl U’born II - TSV Zollhaus I Samstag 09.05.2015 15:00 Uhr TSV Zollhaus I - Thuringia Königsee 15:00 Uhr Glück Auf Lehesten - TSV Zollhaus II Sonntag 10.05.2015 14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - TSV Magdala Samstag 16.05.2015 15:00 Uhr Ilmtal Manebach - TSV Zollhaus I 15:00 Uhr TSV Zollhaus II - FC Saalfeld III Sonntag 17.05.2015 14:00 Uhr Windischholzhausen - TSV Zollhaus Frauen Samstag 30.05.2015 15:00 Uhr TSV Zollhaus I - SV 1883 Schwarza Sonntag 31.05.2015 14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - FSV Kölleda 15:00 Uhr SV Niederkrossen II - TSV Zollhaus II Von den Nachwuchsteams der Spielgemeinschaft spielen die D2-Junioren und die F-Junioren auf dem Zollhaussportplatz Kamsdorf !! Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer im Jahr 2015. Auf geht‘s Zollhaus! Der Vorstand Am 6. Mai 2015 feiern die Eheleute Elisabeth und Rudolf Püschner aus Kamsdorf das Fest der Eisernen Hochzeit. Zu diesem Anlass gratuliert der Bürgermeister Werner Groll auf das Herzlichste und wünscht dem Jubiläumspaar alles Gute und noch viele schöne gemeinsame Ehejahre. 16 Veranstaltungen, Wanderungen und Ausstellungen des Naturparks und der Naturführer – MAI 2015 Natur erleben mit unseren Naturführern Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale bildet nach deutschlandweit gültigen Standards Naturführer aus. Derzeit sind mehr als 20 Naturführer im gesamten Naturparkgebiet und darüber hinaus unterwegs. Von Saalfeld bis Hirschberg und von Plothen bis Blankenstein bringen sie Wanderfreunden und Naturliebhabern die Landschaft und ihre Geschichte, Wissenswertes und Unterhaltsames sowie die kleinen und großen Besonderheiten der Natur nahe. Über Berge und Täler, über Wiesen und Wälder im schönen Schiefergebirge sind die geführten Wanderungen zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis. Die Strecken werden individuell gewählt und liegen zwischen 3 und 25 km. Vom gemütlichen Sonntagsspaziergang für die Familie bis zur Ganztagswanderung für sportliche Wanderfreunde ist alles dabei. Festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung werden für die Wanderungen generell empfohlen. Die Naturführer arbeiten ehrenamtlich, deshalb wird für die Wanderungen und Veranstaltungen jeweils ein Unkostenbeitrag erhoben. Wichtig: Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Vortag beim jeweiligen Naturführer an! Bei Krankheit des Naturführers oder zu geringer Teilnahme können Veranstaltungen ausfallen. Abkürzungen: Anm. erf. Bhf. Ki. NaFü PP MTZ: Pers. DB/FG Skg Hd = Anmeldung erforderlich = Bahnhof = Kinder = Naturführer = Parkplatz = Mindestteilnehmerzahl = Person = Bildung von Fahrgemeinschaften o. Fahrten m. DB möglich: Info beim NaFü = Schwierigkeitsgrad = Höhendifferenz Die Veranstalter sind für die hier abgedruckten Inhalte verantwortlich, nicht der Herausgeber dieser Broschüre. Weitere Wanderangebote der Naturführer Die genannten und weitere Wanderungen sowie Naturerlebnistage für Familien oder (Kinder-) Gruppen zu Feierlichkeiten oder Vereins- sowie Betriebsausflüge können nach Termin, Strecke, Thema, Dauer und Zeit mit den Naturführern individuell vereinbart werden. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.thueringer-schiefergebirge-obere-saale.de. 01.05. Fr Panoramawanderung Laasen und Lübs Fischersdorf - Breternitz - Schmittenberg - Laasen - Lübs - Weischwitz - Fischersdorf 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 250 m, Einkehr am Ende in Fischersdorf, 4,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 03.05. So Der Eisenberg und Meyers Lexikon Mellestollen - Wittmannsgereuth - Eisenberg - Blockhalde - Tannenwand - Mellestollen 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: gering, Hd: 160 m, Einkehr im Waldhotel Mellestollen, 4,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 03.05. So Wanderung für alle Sinne rund um Schloss Burgk An den herrlichen Ausblicken und der schönen Natur erfreuen wir uns bei dieser Wanderung. Gleichzeitig wollen wir all unsere Sinne gebrauchen, um auf spielerische und kreative Weise wahrzunehmen, was die Natur an kleinen Wundern bereithält. Pflanzen, Steine, Tiere, Farben, Klänge, Düfte... - unsere natürliche Mitwelt hat viele Facetten. Wir wollen einige davon bewusst erleben, eigene Erfahrungen machen u. staunen. Vorderer Röhrensteig - Kirschplantage - Eisbrücke - Hängebrücke - Saaleufer Richtung Bleilochtalsperre - Isabellengrün Sormitzgrund - Holzbrücke - Sophienberg - Burgk 10.00 Uhr, Eingang Schlosshof Burgk, 6 Std., 5,00 €/Pers., 2,50 €/Schüler, Verpflegung mitbringen! Anm.: NaFü Ilona Herden: Tel. 036483/70182 07.05. Do Raritäten unter den Wildkräutern Heilpflanzen für Fortgeschrittene - Andorn, Engelswurz, Augentrost, Blutweiderich, Meisterwurz 19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers. Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de 17 09.05. Sa Der 30jährige Krieg und Saalfeld Bergfried Klinik - Friedenshöhe - Saale - Köditz - Taubenhügel - Schwedenschanze - Herrengraben - Bohlenwand - Obernitz Bergfried Klinik 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 240 m, Einkehr im Bohlenblick Obernitz, 3,€/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 16.05. Sa Jetzt noch Schiefer! Schieferpfadwanderung mit Teichfest Wandern Sie mit und genießen Sie die Schönheit der Natur. Wir werden gemeinsam viel entdecken. Für das leibliche Wohl ist zum Teichfest gesorgt. Der Weg führt vom „Kindelberg“ zur „Heide“ bis zum „Teichfest“. Besuch der Ausstellung „Wandern und Singen“ im Museum Georg-Stift Gräfenthal, Ausstellung vom 16.05. bis Oktober 10.00 Uhr, Marktplatz Gräfenthal, 3 Std., 4 km, 2,50 €/Pers., MTZ: 8 Pers., Jeder erhält einen Info-Wanderbrief. Anm. erf.: NaFü Bettina Thieme: Tel: 036703/70499 o. 0172/6338025, www.thieme-design.de 16.05. Sa Orchideen und alte Weinberge Bergfried Klinik - Pöllnitz - Weinberg - Rothenbach - Engersberg - Reschwitz - Obernitz - Bergfried Klinik 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 8 km, Skg: mittel- schwer, Hd: 200 m, Einkehr in Obernitz, 3,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 16.05. Sa Über die ehemalige Grenze ins wildromantische Höllental Naturkundliche und geschichtliche Wanderung über Rennsteig ins Höllental, mit viel Wissenswertem zum Rennsteig, die ehemalige innerdeutsche Grenze und Natur, Geologie und Geschichte am Wegesrand 13.00 Uhr, Bahnhof Blankenstein, 3,5 Std., 10 km, Skg: leicht, 4,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Alexandra Triebel: Tel: 0176/54527294 oder [email protected] 16.05. Sa Speed Date Walking am Hohenwarte Stausee Wandern am Thüringer Meer - Natur erleben und nette Leute 40+ kennenlernen Auf einer Wanderung mit wunderschönen Panorama-Ausblicken haben Sie Gelegenheit, andere Singles kennenzulernen. Sie erhalten ein Begrüßungsgetränk und ein kleines Buffet erwartet Sie zum Abschluss (im Preis enthalten). 14.00 Uhr, Treffpunkt erfahren Sie nach Anmeldung, begrenzte Teilnehmerzahl, 15,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Carmen Rheber: [email protected] Internationaler Museumstag 17.05. So Wollmarkt Wolle und Wollprodukte, Vorführungen und Mitmachangebote Ausstellung “Die Wirkung von Farben auf Wolle und Seide“ vom Verein „Färbedorf Neckeroda“ 10.00 Uhr, Regionalmuseum Bad Lobenstein, bis 18.00 Uhr Informationen: NaFü Gabi Mewes: Tel: 036651/30811 21.05. Do Vorsicht Giftpflanzen! Tödliche Verwechslungsgefahr bei Unkenntnis, medizinischer Wert von Giftpflanzen, Teil 1 19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers. Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de 23.05. Sa Orchideenwanderung Großkochberg Großkochberg Badparkplatz - Wache - Luisenturm - Großkochberg Schloss - Schlosspark - Parkplatz 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: gering- mittel, Hd: 230 m, Einkehr in Großkochberg, 5,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 24.05. Pfingstsonntag Der Natur auf der Spur Wanderung für Groß und Klein in der abwechslungsreichen Umgebung von Ziegenrück. Unterwegs erfahren Sie Wissenswertes und Unterhaltsames zur Umgebung, Geschichte und Natur am Wegesrand, mit Spielen für alle Sinne. 15.00 Uhr, Naturcamping Plothental Ziegenrück, 1,5 - 2 Std., 2 - 3 km, Skg: einfach, 3,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Alexandra Triebel: Tel: 0176/54527294 oder bei Naturcamping Plothental: Tel: 0176/81027290 oder [email protected] Deutscher Mühlentag 25.05. Pfingstmontag Windmüller + Schiefergriffel Dittrichshütte - Griffelbrüche - Winterleite - Windmühle - Braunsdorf - Dittrichshütte 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 9 km, Skg: mittel, Hd: ca. 180 m, Einkehr an der Windmühle, 4,€/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 30.05. Sa Kräuterwanderung rings um Lositz Auf Bergwiesen, an Feldrainen und Waldrändern rings um Lositz wächst eine Vielzahl von Wildpflanzen, die traditionell für Küche und Hausapotheke genutzt werden. Bei der Wanderung durch den Spätfrühling wollen wir diese gemeinsam betrachten, kennenlernen und für den Hausgebrauch sammeln. Ein Picknick rundet die Wanderung ab, dazu gibt es einige Kostproben an Kräuterhäppchen. 09.00 Uhr, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5 in Lositz, 07422 Saalfelder Höhe, 3 Std., Skg: leicht, 6 €/Erw., Kinder bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €, Verpflegung mitbringen. Anm. erf.: NaFü Dorit Gropp: Tel: 036736/22353 oder [email protected], www.bienenlehrpfad.info 30.05. Sa Kelten auf der Hunnenkuppe? Bad Blankenburg - Werretal - Eberstein - Elisabethfelsen - Hunnenkuppe - Werretal - Katzen-steig - Parkplatz 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 240 m, Einkehr in Bad Blankenburg im Champions Pub, 4,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 18 31.05. So Wanderung von Rothenstein nach Jena-Göschwitz Rothenstein - Trompeterfelsen - ehem. TÜP - Dürrengleina - Leutra - Jena - Göschwitz 08.27 Uhr Bahnhof Saalfeld oder 08.59 Uhr Haltepunkt Rothenstein, DB/FG, 17 km, SKG: mittelschwer, 3,50 €/Pers., Ki. 6 - 14 Jahre 1,75 €, Zu allen Wanderungen gibt es ein Höhenprofil, eine Streckenskizze sowie eine regionalgeschichtliche Dokumentation. Anm. erf.: NaFü Ingo Götze: Tel. 03671/357390 o. 0172/3594670 31.05. So 1. Wurzbacher Wandertag Mit Eröffnung der Rennsteigleiter und des Humboldt-Entdeckerpfades Rundwanderung über die Rennsteigleiter nach Grumbach und über Dürrenbach zurück. Rückfahrmöglichkeit von Grumbach in den Stadtpark möglich, gemütliches Beisammensein ab 14.00 Uhr im Stadtpark mit Naturpark-Rallye und musikalischer Unterhaltung. 09.00 Uhr, Marktplatz Wurzbach, 13 km, Verpflegung: rustikaler Mittagsimbiss an der neuen Rennsteighütte in Grumbach, Kaffee und Kuchen sowie Herzhaftes vom Grill ab 14 Uhr im Park Informationen: Stadt Wurzbach Tel.: 036652/30412, Naturparkverwaltung Tel.: 036734/23090 31.05. So „Tag des offenen Gartens“ Einen Garten naturnah erleben, das können Sie in Ranis. Eine kleine Ausstellung zum Thema „Wildpflanzen“ sehen Sie von der Porzellanmalerin Bettina Thieme. Es gibt auch viele Rezepte zu Wildpflanzen. 10.00 Uhr, BUND Naturlehrgarten Ranis, Schulstr. 2, geöffnet bis 17.00 Uhr Anm. erf.: NaFü Bettina Thieme: Tel: 036703/70499 o. 0172/6338025, www.thieme-design.de ANGEBOTE OHNE FESTE TERMINE Angebote der Kräuterstube Remptendorf Naturführerin Birgit Grote: (IHK-Sachverständige) Schleizer Straße 40, 07368 Remptendorf Tel./Fax: 036640/ 22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de • Führung auf dem Pilz-Erlebnispfad in Gräfenwarth • Führung auf dem Feuersalamander-Kinderwanderweg in Leutenberg • Naturpark- Rallye mit verschiedenen Stationen in Kombination mit weiteren Naturführern • Gemeinsam kreiertes Wildkräuterbuffet • Basteln mit Naturmaterialien • Veranstaltungen für Kinder ab 2 bis 18 Jahre • Veranstaltungen für Menschen mit Einschränkungen • Individuell abgestimmte Veranstaltungen an Schulen, Kitas, Hort usw. • Führung durch den Kräutergarten Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Der Zugang in die Kräuterstube in Remptendorf ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Alle Vorträge und Wanderungen sind auch zu anderen Terminen und an anderen Orten möglich. Wanderungen der Naturführerin Carmen Rheber Tel. 036737/21215 • Drachenschwanz und Hohe Leite - Wandern in einer alten Kulturlandschaft voller Sagen und Geschichte(n) Zu den landschaftlich reizvollsten Wanderstrecken in Thüringen gehören ohne Zweifel diejenigen entlang der Saaletalsperren, auch "Thüringer Meer" genannt. Ich lade Sie ein, auf Höhenwegen mit weiten Ausblicken über die imposante Saalelandschaft einige dieser Wanderstrecken zwischen Neidenberga und Ziegenrück kennenzulernen. Die Wanderungen werden individuell an die Interessen und Kondition der Wanderer angepasst. Streckenlängen ab 2 km bis Tageswanderung möglich. Auswahl an Wanderzielen: - Neidenberga mit Steinkreuznest und Totenfelsen - Hermannsfelsen und Hopfenmühle - Hohe Leite und Linkenmühle - Altenbeuthen und Katzentanzplatz - Hemmkoppe und Ziegenrück Ausgangspunkt der Wanderungen ist in der Regel Drognitz. Termine immer an Samstagen, auf Anfrage auch andere Termine möglich. Bei allen Veranstaltungen ist eine tel. Anmeldung erforderlich! Wanderungen der Naturführerin Dorit Gropp Tel. 036736/22353, [email protected], www.bienenlehrpfad.de • Familienwanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen. Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte Wanderung, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in Lositz möglich, 4,-€/Erw., Ki. bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 € • Wanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad mit Metverkostung Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir in die Welt der Bienen eintauchen, die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und bei einem (oder auch zwei) Bechern Met die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen. Vormittag oder nachmittags, Lositz, 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte Wanderung, 10,-€/Erw., Ki. bis 14 Jahre 4 € • Auf den Spuren des KZ Laura Im Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers Laura und rings um die Schiefergrube Schmiedebach begegnen wir Zeugnissen des die Region prägenden Schieferbergbaus und der Nutzung für die Kriegsmaschinerie des NS-Systems, das allein im KZ Laura fast 600 Todesopfer forderte. Ein Rundgang im neu gestalteten Areal der Gedenkstätte und eine Filmvorführung schließen die Führung ab. Die Ausstellung kann danach individuell besichtigt werden. Uhrzeit nach Absprache, Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Laura, Fröhliches Tal, 07349 Lehesten, 4 km, 1,5 Std., leichte Wanderung, 3,-€/Erw., 1,50 €/Azubis Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! 19 Wanderung der Naturführerin Annette Jacob Tel. 036652/35247, [email protected] • Vom Wundersamen und Alltäglichen - Lernen in Bewegung Die „Pilzfrau“ spinnt einen feinen Faden aus fantasievollen Geschichten. Herrliche Ausblicke erwarten uns auf dem Pilzerlebnispfad in Gräfenwarth. Es gibt viel zu entdecken. Sehen, staunen und den Geschichten der „Pilzfrau“ lauschen. Wie kamen die Pilze zu ihren Namen? Welches Versprechen gab der junge Jägersmann der Flutengöttin? Rätsel und Spiele verkürzen den Weg bis zum nächsten Rastplatz. Zur Erinnerung an einen schönen Tag können die fantasievollen Geschichten als „Pilzmärchenbuch“ erworben werden. Geeignet für Schulklassen, Familien mit Kindern ab 6 Jahren Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung, 3 Std., 5,00 €/Pers., MTZ: 15 Pers. Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Angebot des Naturführers Leopold Jahn Tel. 036735/72244, 0170/2822999, [email protected], www.leopoldjahn.de • Wanderung am Grünen Band - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie Wanderung am Grünen Band in der Region Probstzella mit Besichtigung des Grenzturmes am Hopfsberg. Einkehr im BauhausHotel Haus des Volkes in Probstzella – dem größten Bauhausdenkmal Thüringens, das in der geschichtsträchtigen Region seine Renaissance erlebt. Besichtigung des ehemaligen Grenzbahnhofs mit Drehscheibe, Lokschuppen, Wasserturm usw. (Das gibt es nur noch 1 x in Deutschland!). Treffpunkt: Haus des Volkes Probstzella, Termin und Uhrzeit nach Absprache, 3 – 5 km, 3 Std. leicht bis mittel, Rundwanderung, Zu der Wanderung ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Wanderung der Naturführerin Annett Wolfram Rezeption des Familotels "Am Rennsteig" Oßlaberg 6, 07343 Wurzbach Tel. Voranmeldungen u. Infos zu Preisen (Kinder sind frei) und Streckenverlauf: Tel.: 0174/8383723 Wöchentlich von Mai bis Oktober: • Geführte Sonntagswanderung mit Tierfütterung im Sormitztal (Richtung Stadtpark) von Wurzbach, 10 Uhr jeden Sonntag, ca. 2 Stunden • Geführte Stadtwanderung durch Wurzbach für die ganze Familie mit Stadtwappensuche & Bewegungsaufgaben zum Bunten Turm von Wurzbach, Termin nach Absprache, 1,5 Stunden • Nordic Walking Schnupperstunde über die Berge von Wurzbach, Termin nach Absprache, Strecken von 3 bis 8 km von leicht bis mittelschwer/ ab 1 Stunde • Den Schieferkobolden auf der Spur entlang der Rennsteigleiter/ Humboldt-Erlebnispfad Familienerlebniswanderung, Strecken zwischen 8 u. 16 km, leicht - mittelschwer, Termin nach Absprache • Wanderung zum und auf dem Dürrenbacher Kinderwanderweg Familienerlebniswanderung durch den Hochwald und fantastische Hohlwege, 12 km, mittelschwer Wanderung des Naturführers Erich Herzog Tel. 036648/22225 • Wanderung durch’s Land der Tausend Teiche Bei einer Wanderung durch Wald, freie Landschaft und zwischen den Teichen hindurch, mit wenigen und geringen Steigungen durch das Dreba - Plothener Teichgebiet erfahren Sie viel über die Entstehung der Teichlandschaft und deren typischen Tierund Pflanzenwelt. Eine Besichtigung der Info-Stelle sowie ein Besuch im Hausteichhaus mit Aktivmuseum sind möglich. Datum u. Uhrzeit nach Vereinbarung, 6 - 8 km, 2 - 3 Std., 3,00 €/Pers. (bis 8 Pers. 25,00 € insg.) Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Grünes Band Aktiv – Ihr Einsatz für die Vielfalt Das Grüne Band, der Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze, ist heute Erinnerungsort und Schatztruhe der Natur zu gleich. Ein aktiver Tag, z.B. auf den bedrohten Heideflächen bei Lichtenhain, bringt Ihnen diesen besonderen Ort näher. Sie erfahren viele Zusammenhänge des Naturschutzes am konkreten Beispiel, packen bei der Pflege des Lebensraumes mit an und tragen so aktiv und mit Spaß bei der Arbeit an der frischen Luft zum Erhalt der Vielfalt der Arten und Lebensräume bei. Firmeneinsatz, Aktionstag der Schule, Vereinsausflug... Sprechen Sie uns an. Treffpunkt und Termin: Nach Vereinbarung, MTZ: 15 Pers., Spende für Verpflegung; Werkzeuge und Arbeitshandschuhe werden gestellt Anm. erf.: Stella Schmigalle 0361/3789293 oder Marcus Richter 03641/318698; [email protected]; www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/selbst-anpacken.html 20
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