Amtsblatt, Monat Mai 2015

Nr. 06
1. Mai 2015
21. Jahrgang
Amtlicher Teil
Einladung
zur öffentlichen
Gemeinderatssitzung
Bürgermeisterwahl
in der Gemeinde Kamsdorf
am 14. Juni 2015
Bekanntmachung
öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses
am Mittwoch, dem 6. Mai 2015,
19.00 Uhr,
im Gemeindezentrum,
Ernst-Thälmann-Straße 27
Tagesordnung:
1. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 08.04.2015
2. Information über den Jahresabschluss 2014
3. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans „Rote-Berg-Straße; Teilstück Flurstück
130, Flur 5, Gemarkung Kleinkamsdorf
4. Bericht des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen
Feuerwehr Kamsdorf
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
am 12. Mai 2015, um 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum in der Ernst-Thälmann-Straße 27 in 07334
Kamsdorf statt.
Tagesordnung:
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und
Beschlussfassung über ihre Zulassung
Der Zutritt zur Sitzung ist für Jedermann frei.
Kamsdorf, 01.05.2015
Pfotenhauer
Gemeindewahlleiterin
5. Bericht Bürgermeister
6. Bürgeranfragen
7. Allgemeines
Groll
Bürgermeister
Die Gemeindenachrichten erscheinen
am 1. des Monats.
Redaktionsschluss ist jeweils der 15.,
Anzeigenschluss der 20. des Vormonats.
Beflaggung des Gemeindeamtes
Zur Information unserer Bürgerinnen und Bürger wird
hiermit bekanntgegeben, dass das Gemeindeamt
Kamsdorf im Mai an folgenden Terminen beflaggt wird.
01.05.
09.05.
23.05.
„Tag der Arbeit“
„Europatag“
„Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes“
Gemeinde Kamsdorf
Die Gemeinde erhebt für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge zur anteiligen Deckung des finanziellen Aufwandes nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung der
Gemeinde Kamsdorf. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach
Baubeginn Vorausleistungsbescheide zu erlassen. Die vorgeschriebene Eigentümerversammlung wird nach Eingang
eines Fördermittelbescheides vom Amt für Flurneuordnung
Gera durchgeführt. Der Weidig wurde per Gemeinderatsbeschluss als Anliegerstraße klassifiziert.
Die Straße „Am Weidig“ wird in den oben genannten Baugrenzen als eine Abrechnungseinheit bewertet.
Beschlüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf fasste in seiner
öffentlichen Sitzung am 8. April 2015 folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr. VI/17/2015
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kamsdorf vom 14. Oktober 2009.
Begründung:
1. Auf Grund § 28 Abs. 2 ThürKO ist in kreisangehörigen
Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern ein ehrenamtlicher Bürgermeister tätig. Die Gemeinde Kamsdorf
hatte mit Schreiben vom 04.11.2014 eine Ausnahme von
dieser Regelung beantragt. Im Bescheid des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 24.02.2015 wurde dieser
Antrag abgelehnt. Nunmehr besteht die Notwendigkeit,
§ 6 Absatz 1 der Hauptsatzung entsprechend zu ändern
und das Wort „hauptamtlich“ durch „ehrenamtlich“ zu ersetzen.
Nach der Bürgerversammlung und den daraus resultierenden Anregungen der Beitragspflichtigen wird der Bauausschuss die baulichen Details diskutieren und festlegen.
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
9
3
0
Beschluss-Nr. VI/19/2015
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des grundhaften
Ausbaus des Karl-Marx-Platzes und zur anteiligen Deckung
des finanziellen Aufwandes nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kamsdorf die beitragspflichtigen Grundstücke mit einem Vorausleistungsbescheid
zu belegen.
2. Die Regelung des § 6 Abs. 2 a) entfällt, weil die Angelegenheit bereits in § 4 Abs. 2 und 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes abschließend geregelt ist.
3. Dem ehrenamtlichen Bürgermeister steht eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der
ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
(ThürAufEVO) zu. Die Höhe der Aufwandsentschädigung
wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürAufEVO nach
pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Hierbei darf bei
einer Einwohnerzahl von 2001 bis 3000 der Höchstbetrag
von 1475,00 EUR nicht überschritten werden.
Die Höhe der Aufwandentschädigung ist durch den Gemeinderat zu beschließen und in die Hauptsatzung aufzunehmen. Grundlage für die Berechnung der Höhe der
Aufwandentschädigung bildet die Einwohnerzahl der
Gemeinde Kamsdorf. Es wurden 2705 Einwohner (Stand
31.12.2013 Thüringer Landesamt für Statistik) zugrunde
gelegt.
Weiterhin sind die Aufgaben des Bürgermeisters in den
§§ 7 und 8 der Hauptsatzung umfassend geregelt.
Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Arbeitsaufwandes für den ehrenamtlichen Bürgermeister,
ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1400,00 EUR
gerechtfertigt. Der § 10 der Hauptsatzung wird dem entsprechend um den Absatz 7 ergänzt.
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
9
3
0
Der Beschluss-Nr. VI/19/2015 wurde als Beschluss-Nr.
VI/02/2015 am 11.02.2015 bereits gefasst. Die Neufassung
in unveränderter Form machte sich aus kommunalrechtlichen
Gründen erforderlich. Auf die ergangenen Bescheide, welche bereits Rechtswirksamkeit erlangt haben, hat die erneute Beschlussfassung keinerlei Einfluss.
Beschluss-Nr. VI/20/2015
Der Gemeinderat beschließt die jährliche Grundstücksmiete
(bisher Grundstückspacht) für Garagen auf gemeindeeigenen Grundstücken auf 90,00 EUR ab dem Jahr 2015
festzusetzen.
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen:
0
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen:
0
Beschluss-Nr. VI/21/2015
Aufstellungsbeschluss für einen Vorhaben- und Erschließungsplan (V/E-Plan) „Rote-Berg-Straße, Teilstück Flurstück
130“
Beschluss-Nr. VI/18/2015
Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2015 den
grundhaften Ausbau der Straße „Am Weidig“ und die Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbegleitgrün, Gehweg, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung/Oberflächenentwässerung entsprechend dem beiliegenden Lageplan.
Der Bauabschnitt wird südlich durch die Rote-Berg-Straße
und nordöstlich durch die Clara-Zetkin-Straße und Geschwister-Scholl-Straße begrenzt. Die Straße „Am Weidig“
hat eine Gesamtfahrbahnlänge von etwa 170,00 m und eine
Breite von 11,50 m bis 12,00 m.
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines V/EPlanes für ein Teilstück der Parzelle 130, westlich der
Rote-Berg-Straße, gemäß § 12 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch.
Betroffen ist folgendes Flurstück: Gemarkung Kleinkamsdorf, Flur 5, Flurstück 130 (teilweise).
Das Flurstück hat eine Fläche von 7479 m². Davon sollen mit dem V/E-Plan 2287 m² entlang der Rote-BergStraße beplant werden. Die Grenzen des räumlichen
Geltungsbereiches sind dem beiliegenden Lageplan zu
entnehmen.
2
2. Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 und 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung soll nicht durchgeführt werden.
Kommunalwahlen 2015
Wahlhelfer gesucht!
3. Die Planungsleistung wird durch das Ingenieurbüro Huhle
aus Saalfeld im Auftrag des Herrn Mike Schlechtweg aus
Pößneck erbracht.
In diesem Jahr wird am 14. Juni in der Gemeinde
Kamsdorf ein neuer Bürgermeister gewählt.
Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Gemeinde Kamsdorf für die ordnungsgemäße Durchführung
der Wahlen auf die Unterstützung engagierter Bürger
angewiesen.
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen:
1
Für die Besetzung der zwei Wahllokale in Kamsdorf
werden Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und
Beisitzer gesucht. Des Weiteren ist ein Briefwahllokal
zu besetzen.
Beschluss-Nr. VI/22/2015
Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den
Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung
im Gemeindegebiet Kamsdorf
Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Versorgung mit Gas, im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 1
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), für das Gemeindegebiet
vorzubereiten.
Zum Beisitzer können nur Personen berufen werden,
welche in der Gemeinde Kamsdorf wahlberechtigt sind.
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren
Stellvertreter dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Die Zahlung der Erfrischungsgelder regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle interessierten Bürger der Gemeinde Kamsdorf
werden gebeten, sich schnellstmöglich an die Gemeinde Kamsdorf, Frau Pfotenhauer, Telefon: 03671
677011, zu wenden.
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen:
0
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns im Voraus.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf hat in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 8. April 2015 die Beschlüsse Nr. VI/23/2015 und VI/25/2015 gefasst.
Groll
Bürgermeister
Geänderte Öffnungszeiten der
Sport- und Mehrzweckhalle
Kamsdorf
Fälligkeiten von Steuerraten
Am 15. Mai 2015 sind die
Die Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf bleibt am
15.05.2015 geschlossen.
1. Raten der Hundesteuern für das Jahr 2015
2. Raten der Grundsteuern für das Jahr 2015
2. Raten der Gewerbesteuern für das Jahr 2015
Gemeindeverwaltung
fällig.
Wahlschein-Beantragung
wieder online möglich
Wir fordern hiermit alle Zahlungspflichtigen auf, die
fällige Steuerrate auf das Konto der Gemeindeverwaltung Kamsdorf bei der
Auf der Startseite unserer Website www.kamsdorf.de
finden Sie voraussichtlich ab dem 18.05.2015 einen
Link, bei dessen Betätigung Sie zur Online-Beantragung
des Wahlscheines für die am 14.06.2015 stattfindende
Bürgermeisterwahl weitergeleitet werden.
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE06 8305 0303 0000 1702 08
BIC: HELADEF1SAR
unter der Angabe der Steuer-/Objektnummer als
Zahlungsgrund zu überweisen.
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs besteht die
Möglichkeit, der Gemeindeverwaltung Kamsdorf (Abteilung Steuern – Zimmer 3) eine Einzugsermächtigung
zu erteilen.
Dort können Sie Ihren Wahlscheinantrag für die Briefwahlunterlagen online ausfüllen und absenden. Die
Biefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugesendet,
können aber auch im Einwohnermeldeamt abgeholt
werden.
Kämmerei
Einwohnermeldeamt
3
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Kamsdorf am
14. Juni 2015
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Kamsdorf wird in
der Zeit vom 25. Mai 2015 bis 29. Mai 2015 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) – während der allgemeinen
Öffnungszeiten,
• Montag:
9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
• Dienstag: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
• Mittwoch: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
• Donnerstag: 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
• Freitag:
9:00 – 11:30 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf (nicht
barrierefrei!) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Hinweis: Am 25.05.2015 bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund des Feiertages (Pfingstmontag)
geschlossen.
2. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme erfolgt durch ein
Bildschirmgerät.
3. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Einsichtsfrist (25.05.2015 bis 29.05.2015), spätestens am 29.05.2015 (16. Tag vor der Wahl) bis 11:30 Uhr,
bei der Gemeinde Kamsdorf, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, Zimmer 2, Einwendungen gegen
das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung
vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Der Einspruch kann
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Die vorgetragenen Gründe sind
glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
4. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.05.2014
(21. Tag vor der Wahl) einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der oben genannten Wahl im Wege der Briefwahl teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder
6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen
versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist
zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der
Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
4
7. Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum
12.06.2015 (2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-PieckStraße 20, 07334 Kamsdorf (Fax-Nr.: 03671/6770-77, E-Mail: [email protected]) schriftlich oder
mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben,
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
ihm bis zum 13.06.2015, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 6.2.
Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
8. Für den Fall, dass bei der Wahl am 14.06.2015 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen
Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 28.06.2015, eine Stichwahl statt.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in
der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 14.06.2015
einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit
Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am
14.06.2015 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis
zum 26.06.2015 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2, Wilhelm-Pieck-Straße
20, 07334 Kamsdorf mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist
unzulässig.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des
Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht
zugegangen ist, kann ihm bis zum 27.06.2015, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
9. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Zugleich mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
• einen amtlichen Stimmzettel,
• einen amtlichen Stimmzettelumschlag
• einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer des
Stimmbezirkes und des Wahlscheines angegeben ist sowie
• das Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie
der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen
hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag, dem 14.06.2015, bis 18.00 Uhr eingeht. Im Falle einer Stichwahl muss der
Wahlbrief spätestens am Tag der Stichwahl, dem 28.06.2015, bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle eingehen. Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegebenen werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
Kamsdorf, 01.05.2015
Pfotenhauer
Gemeindewahlleiterin
5
spiel einer Reihenhausbebauung, auch genehmigungspflichtig sein. Im Vorfeld müsste dann statisch nachgewiesen werden, dass die Standsicherheit der Nachbargebäude
gewährleistet ist.
Information des Bauamtes
Entsprechend der Jahreszeit wird es wieder verstärkt bauliche Aktivitäten unserer Bürger geben, um im Winter angedachte Bauvorhaben nunmehr zu realisieren. Wir möchten daher auf diesem Wege erneut allen Bauwilligen empfehlen, sich vor Beginn einer Baumaßnahme im Baugesetzbuch, in der Thüringer Bauordnung oder – und das
ist wohl der sicherste Weg – im Bauamt der Gemeinde
Kenntnisse über die baurechtliche Situation zu verschaffen. Dies gilt auch für Baulichkeiten, welche schon errichtet
wurden und sich nunmehr der Bauherr nicht sicher ist, ob
hier eine Baugenehmigung oder andere Stellungnahmen erforderlich gewesen wären.
Bei Bauten im Außenbereich, welche ggf. schon mehrere
Jahre nicht genutzt werden, ist es durchaus denkbar, dass
sich im oder am Gebäude geschützte Pflanzen- und Tierarten angesiedelt haben oder zeitweilig dort auftreten. Hier
hat die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeit und das
Recht, einen Abriss zu untersagen.
In jedem Fall sind Abrisse 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wobei dieses über das Bauamt der Gemeinde erfolgen kann.
Prinzipiell gilt, dass es bei illegal errichteten Baulichkeiten
lt. Thüringer Bauordnung oder Baugesetzbuch nur in relativ
wenigen Fällen zu einer Abrissverfügung durch das Landratsamt kommen wird. Sofern solche Objekte im Bauamt der
Gemeinde oder in der Bauaufsicht des Landratsamtes angezeigt werden, ist zuerst zu prüfen, ob das Objekt im zeitlich
korrekten Bauantragsverfahren eine Baugenehmigung bekommen hätte. Sofern das Vorhaben im Innenbereich der Gemeinde liegt, ist dies meistens der Fall. Der Bauherr kann
dann nachträglich das Antragsverfahren einleiten, welches
im Regelfall durch Erteilung einer Baugenehmigung mit einem angemessenen Bußgeld abgeschlossen wird. Die
Bauaufsichtsbehörde hat auch die Möglichkeit, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen und den Bauherren aufzufordern, Maßnahmen zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit, wie zum Beispiel einen Abwasseranschluss, vor
Erteilung der nachträglichen Genehmigung zu realisieren. Im
Gegensatz dazu ist der Spielraum im Außenbereich wesentlich kleiner. Hier werden selbst im zeitlich korrekten Verfahren nur ausnahmsweise Baulichkeiten, wie zum Beispiel
Garagen an vorhandenen Wohngebäuden, Bauten für Landund Forstwirtschaft, militärische Objekte oder Bauten in
Kleingartenanlagen, zugelassen. Ansitze für die Jagd, zum
Beispiel, sind nach Anzeige zulässig, Hütten von Waldbesitzern, welche Geräte einstellen oder Holz lagern wollen,
grundsätzlich nicht. Vorhandene Objekte dürfen instandgehalten werden, wobei sich hierbei weder die Abmaße noch
das äußere Erscheinungsbild ändern dürfen.
Im Ergebnis dieser Ausführungen muss festgestellt werden,
dass es auf Grund der Fülle an Regelungen immer ratsam
ist, vorher umfassende Rechtssicherheit zu erlangen. Der
erste Schritt sollte daher eine Bauvoranfrage an die Gemeinde sein. Wenn hier auch nicht alle Probleme gelöst
werden können oder dürfen, weiß der Bauherr zumindest,
welcher Weg weiter beschritten werden muss. Insgesamt
halten wir nichts davon, den Bürgern mit Bußgeldkatalogen
zu drohen. Besser für alle ist es wohl, hier auf diesem Wege
Hilfe anzubieten.
Lenzner
Bauamt Kamsdorf
Verkauf von
„Alt“-Granitborden
Die meisten Kamsdorfer haben wohl zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten am Karl-Marx-Platz wieder
aufgenommen wurden.
Dabei wird wieder eine größere Menge Granitborde
anfallen, für die wir in diesem Umfang keine Verwendung haben. Mehrere Bürger haben hier schon Borde
für den Bau von Gartentreppen, Beeteinfassungen
oder Hochbeeten auf privaten Flächen zum Preis von
5,00 EUR/lfm erworben.
Häufig treten auch Fragen auf, wenn die Art der Nutzung
einer Baulichkeit geändert werden soll. Es ist zum Beispiel
unzulässig, eine nicht mehr benötigte Garage als Brennstofflager zu nutzen oder diese als Gästebungalow einzurichten. Ebenso wenig kann eine Wohnung nicht verfahrensfrei zum gastronomischen Kleinbetrieb umfunktioniert werden. Auch bei derartigen Planungen sollten frühzeitig entsprechende Auskünfte eingeholt werden.
Sollte es weitere Interessenten geben, bitten wir um
Information an unser Bauamt. Die Entnahmestelle wird
dann zugewiesen und das Finanzielle geregelt.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass pro laufenden Meter mit einem Gewicht von 80 bis 100 kg gerechnet werden muss.
Nun noch ein paar Worte zum Gebäudeabriss. Da die große Mehrheit unserer Bürger ihre baulichen Anlagen stets in
Schuss hält, sind dementsprechend Abrissaktivitäten nur
selten zu verzeichnen. Machen sich diese dennoch erforderlich, kann der Abriss in bestimmten Fällen, wie zum Bei-
Lenzner
Bauamt Kamsdorf
6
An alle Hundehalterinnen und
Hundehalter!
alt geworden ist, anzumelden. Nach Beendigung der Haltung muss die Abmeldung des Hundes innerhalb von zwei
Wochen erfolgen.
Leinenpflicht in der gesamten bebauten Ortslage
Leider gibt es immer noch Hundehalter, die leichtfertig oder
vorsätzlich gegen die Anmeldepflicht verstoßen. Wir richten an die Hundehalter deshalb die eindringlich Bitte, ihre
Hunde gleich anzumelden, statt das Risiko einzugehen,
wegen einer Ordnungswidrigkeit oder eines steuerlichen
Vergehens belangt zu werden.
Im Amtsblatt vom 1. April 2015 wurde die neu gefasste
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren
in der Gemeinde Kamsdorf veröffentlicht. Nach dieser sind
alle Hundehalter nun verpflichtet, ihren Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der bebauten
Ortslage stets an einer reißfesten Leine zu führen. Weiterhin
muss die Person, die den Hund führt, dabei körperlich und
geistig in der Lage sein, das Tier zu beherrschen.
Hundesteuermarke
Jeder Hundehalter bekommt bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke zur Kennzeichnung des Hundes ausgehändigt. Der Hund darf nur mit der sichtbar befestigten Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten
Grundstücks umherlaufen. Bei Abmeldung des Hundes ist
die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.
Verunreinigung durch Hundekot
Der Hund ist ein treuer Freund der Menschen. Er bringt
Leben, Abwechslung und Freude ins Haus. Deshalb nimmt
die Zahl der Hunde auch ständig zu. Damit Sie als Hundehalter auch Ihre Mitmenschen als Freunde behalten können, sollten Sie sich nicht nur für Ihren vierbeinigen Liebling
selbst, sondern auch für dessen Hinterlassenschaften verantwortlich fühlen.
Bauer
Ordnungsamt
Denn Hundekot ist nicht nur unappetitlich anzusehen,
sondern kann auch mit unterschiedlichen Krankheitserregern infiziert sein.
Geänderte Dienstzeiten der
Gemeindeverwaltung Kamsdorf
Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr Hund auf
öffentlichen Straßen, Bürgersteigen, Geh- und Radwegen,
Plätzen und Grünanlagen nichts „hinterlässt“! Sollte Ihr Hund
dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten,
sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot sofort zu beseitigen. Zur Beseitigung geeignete Vorrichtungen (z. B. Hundekottüten) haben Sie beim „Gassi gehen“ daher stets mitzuführen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu entfernen. Die Hundesteuer stellt
hierfür keine Reinigungsgebühr dar.
Ich gebe hiermit unseren Bürgern zur Kenntnis, dass
die Gemeindeverwaltung einschließlich Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt
am Freitag, dem 15. Mai 2015,
aufgrund eines „Brückentages“ geschlossen bleibt.
In dringenden Fällen ist das Standesamt in der Zeit
von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Telefonnummer
03671 645621 zu erreichen.
Die hinterlassenen Hundehaufen auf öffentlichen Flächen
sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bitte verhalten Sie sich entsprechend, dass es dazu erst gar nicht
kommt!
Groll
Bürgermeister
Wir möchten die Hundehalter außerdem dazu auffordern,
die vollen Hundekottüten doch bitte im Hausmüll oder in
öffentlichen Mülleimern zu entsorgen. Leider müssen wir
immer wieder feststellen, dass benutzte Hundekottüten achtlos am Straßenrand liegen gelassen werden. Jeder Halter
eines Hundes sollte sich bewusst sein, dass ihm aus der
Haltung auch Pflichten entstehen und die Verantwortung
für das Tier auch die Beseitigung dessen Hinterlassenschaften umfasst.
Information des Standesamtes
Mit der elektronischen Speicherung von Personenstandsdaten ist es möglich, Urkunden für Geburten
ab dem Jahr 2009 in Thüringen in jedem Standesamt
im Freistaat zu erhalten.
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie
von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und
Abkömmlingen. Die Ausstellung erfolgt gegen eine Gebühr von 10,00 EUR pro Urkunde.
Anmeldepflicht
Da es immer wieder zu Irritationen kommt, ab wann ein
Hund angemeldet werden muss, erfolgt hier nochmals der
Hinweis, dass ein über vier Monate alter Hund innerhalb
von zwei Wochen nach der Anschaffung oder des Zuzuges beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Kamsdorf
anzumelden ist. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des
vierten Monats nach der Geburt als angeschafft und sind
innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate
Bei Fragen steht das Standesamt Kamsdorf unter der
Telefonnummer 03671 677016 gern zur Verfügung.
Grosch
Standesbeamtin
7
Osterschmuck
Jagdgenossenschaft Kamsdorf
Ein ganz großes Dankeschön geht an die fleißigen Helferinnen und Helfer, die Kamsdorf, wie jedes Jahr, mit Osterkronen und Osterschmuck verschönert haben. Vielen Dank!
Beschlüsse der Versammlung der
Jagdgenossen am 18.03.2015
Beschluss-Nr. 01/2015
Die Versammlung der Jagdgenossen bestätigt den Kassenbericht und beschließt die Entlastung des Jagdvorstandes
für das Jagdjahr 2014/2015.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
10
0
ha vertretene
bejagbare Fläche
117,8
0
Enthaltungen:
0
0
Beschluss-Nr. 02/2015
Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, den Reinertrag aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2014/2015 nicht
an die Mitglieder auszuschütten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
10
0
ha vertretene
bejagbare Fläche
117,8
0
Groll
Bürgermeister
Enthaltungen:
0
0
Beschluss-Nr. 03/2015
Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/2016.
Jagdgenossenschaft Kamsdorf
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
10
0
ha vertretene
bejagbare Fläche
117,8
0
Einladung zu einer
Jagdgenossenschaftsversammlung
Enthaltungen:
0
0
Kamsdorf, 19.03.2015
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kamsdorf lädt
alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kamsdorf gehören und auf denen
die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich zu
einer
Melzer
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaftsversammlung
am Mittwoch, 27. Mai 2015, 19.00 Uhr
Information
in den
Versammlungsraum der Gemeinde Kamsdorf
im Gebäude Unterwellenborner Straße 6,
07334 Kamsdorf
Gemäß der geltenden Benutzungsordnung für die
Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf ist die Nutzung
für das Jahr 2015/2016 bis zum 1. Juni 2015 zu beantragen.
1. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen jagdbaren
Flächen
Auf Grund einer Ergänzung (Beschluss IV/09/2009)
der Benutzungsordnung der Sport- und Mehrzweckhalle macht es sich erforderlich, bei der Beantragung
der Hallenzeiten eine aktuelle Mitgliederliste des Vereins bzw. der Interessengemeinschaft der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
2. Diskussion und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages
Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierfür an das Bauamt der Gemeinde unter der Telefon-Nr. 03671 6770-11.
3. Allgemeines
Wir bitten alle Sporthallenbenutzer und interessierte
Vereine um Beachtung.
ein.
Tagesordnung:
Melzer
Jagdvorsteher
Gemeinde Kamsdorf
8
Entsorgungstermine „Hausmüll“
Entsorgungstermine Papiertonne
(Termine unter Vorbehalt)
(Termine unter Vorbehalt)
Freitag, 15.05.2015 (Feiertagsregelung)
Freitag, 29.05.2015 (Feiertagsregelung)
28.05.2015
29.05.2015
Am Osterhügel
Dr.-Robert-Koch-Straße
Am Weidig
Eisenstraße
Amselweg
Fichtestraße
August-Bebel-Straße
Gartenstraße
Bäckerweg
Goethestraße
Bergamtsplatz
Herderstraße
Bergstraße
Kaulsdorfer Straße
Burgweg
Lessingstraße
Clara-Zetkin-Straße
Pochwerk
Ernst-Thälmann-Straße
Schillerstraße
Gefildeweg
Schmelzhütte
IMPRESSUM
Geschwister-Scholl-Straße
Thomas-Müntzer-Straße
Herausgeber:
Gemeinde Kamsdorf: Werner Groll, Bürgermeister
Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf
Telefon: 03671 6770-0
Fax: 03671 6770-77
Internet: www.kamsdorf.de
E-Mail: [email protected]
Goßwitzer Straße
Ziegenberg
Jägersteig
22.05.2015
Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde
Kamsdorf kostenlos verteilt. Weitere Exemplare sind über die Gemeinde Kamsdorf kostenfrei erhältlich und werden, gegen Übernahme des Portos durch den Empfänger, ggf. auch zugeschickt. Für
unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen der Verlag und
die Gemeinde keine Verantwortung. Für den Inhalt der Beiträge im
nichtamtlichen Teil sind die Verfasser verantwortlich.
Karl-Liebknecht-Straße
Ernst-Fromm-Straße
Verantwortlich für Anzeigenvertrieb und Druck:
TDW – Thüringen Druck & Werbung GmbH
Geschäftsführer: Steffen Schuhmann, Anja Schuhmann
Druckerei: Bahnhofstraße 2, 07338 Leutenberg
Telefon: 036734 335 07
Fax: 036734 33508
E-Mail: [email protected]
Lindenplatz
Entsorgungstermine „Gelber Sack“
(Termine unter Vorbehalt)
Montag, 04.05.2015
Montag, 18.05.2015
Montag, 01.06.2015
Grubensteig
Hauckwitzhügel
Karl-Marx-Platz
Kaulsdorfer Weg
Könitzer Straße
Lämmergasse
Pfarrgasse
Rasenweg
Rote-Berg-Straße
Steinweg
Verantwortlich für den Satz:
Werbe- & Büro-Service, Inhaberin: Silvia Hertel
Hirschweg 25, 07338 Leutenberg
Telefon: 036734 23916
E-Mail: [email protected]
Straße des Aufbaus
Straße des Friedens
Unterwellenborner Straße
Das Amts- und Mitteilungsblatt „Kamsdorf-aktuell“ erscheint einmal
monatlich mit einer Auflage von 1475 Exemplaren.
Wächtersgraben
Wilhelm-Pieck-Straße
9
Nichtamtlicher Teil
Einladung zum Krabbelkreis
GEBURTSTAGE
Die Kindertagesstätte „Bunte Spielwelt“ lädt am
06.05.2015 wieder zum Kennenlernen, Spielen und
Krabbeln ein.
der Bürger ab dem 70. Lebensjahr der
Gemeinde Kamsdorf im Mai 2015
Unser Krabbelkreis findet von 15.30 bis 17.00 Uhr
statt.
Ich gratuliere recht herzlich am:
01.05.
01.05.
02.05.
02.05.
03.05.
03.05.
04.05.
06.05.
06.05.
08.05.
09.05.
09.05.
10.05.
11.05.
12.05.
12.05.
13.05.
14.05.
15.05.
16.05.
17.05.
18.05.
19.05.
20.05.
23.05.
23.05.
25.05.
25.05.
28.05.
28.05.
28.05.
28.05.
28.05.
29.05.
29.05.
30.05.
31.05.
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Gerhard Gottlieb
Ingrid Tost
Irmgard Lang
Anita Heunemann
Willy Salzmann
Marianne Scheinpflug
Barbara Oberländer
Ursula Paetz
Heidemarie Hoffmann
Johanna Müller
Margaritta Munzert
Ruth Gandt
Marie Dressler
Ella Kellin
Franz Worlitschek
Renate Tschunkert
Rosemarie Kästner
Günter Richter
Rosemarie Roth
Ursula Klette
Thea Knauer
Anita Franke
Herta Lochner
Helga Piastowski
Gertrud Kämmer
Ursula Chalupka
Horst Sickel
Bernd Bruckmann
Kurt Hübner
Elfrun Mache
Petra Rothermel
Renate Dietzel
Dietrich Wolff
Edelgard Wächter
Irma Preuß
Doris Schwarzbach
Siegmar Pfeifer
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
84. Geburtstag
72. Geburtstag
90. Geburtstag
81. Geburtstag
82. Geburtstag
80. Geburtstag
70. Geburtstag
79. Geburtstag
72. Geburtstag
77. Geburtstag
80. Geburtstag
79. Geburtstag
81. Geburtstag
94. Geburtstag
84. Geburtstag
80. Geburtstag
78. Geburtstag
79. Geburtstag
71. Geburtstag
91. Geburtstag
87. Geburtstag
85. Geburtstag
79. Geburtstag
76. Geburtstag
92. Geburtstag
71. Geburtstag
90. Geburtstag
73. Geburtstag
84. Geburtstag
81. Geburtstag
75. Geburtstag
73. Geburtstag
71. Geburtstag
85. Geburtstag
81. Geburtstag
81. Geburtstag
82. Geburtstag
Wir möchten die Eltern darauf hinweisen, dass der
Krabbelkreis bei schönem Wetter auch im Garten stattfinden kann.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Bis dahin,
Eure „Bunten Spielweltler“
Veranstaltungen
in der Begegnungsstätte
der Frauen
im Sportlerheim Kamsdorf,
Ernst-Thälmann-Straße 56
Werner Groll
Bürgermeister
05.05.2015 14.00 Uhr
Heute zeigt uns Frau Pautzke,
wie man mit Ton arbeitet.
12.05.2015 14.00 Uhr
Wir machen unseren ersten Frühlingsspaziergang in diesem Jahr
durch Kamsdorf.
19.05.2015 14.00 Uhr
Zum Geburtstag wünschen wir
so viel Glück,
wie der Regen Tropfen hat,
so viel Liebe, wie die Sonne
Strahlen hat
und so viel Freude,
wie der Himmel Sterne hat.
Alles Gute zum Geburtstag!
gez. Regina Richter und Kerstin Salazar
10
Die Pfingstrosen erhielten ihren Namen, weil sie um Pfingsten herum blühen. Der Volksglaube schreibt dieser Blume
Wunderkräfte zu. So sollen die Samenkapseln als Kette um
den Hals getragen das „Zahnen“ der Kinder erleichtern oder
als Mittel gegen Gicht Anwendung finden.
Kamsdorf – Brauchtum zu
Fest- und Feiertagen
Pfingsten
Es gehört neben Weihnachten und Ostern zu den drei christlichen Hochfesten. Das Wort Pfingsten (mittelhochdeutsch:
phingsten, althochdeutsch: fimfchustim) leitet sich von griechisch „pentekoste“ ab, heißt einfach fünfzig und besagt,
dass es am 50sten Tag nach Ostern begangen wird. Die
Christen erinnern sich an diesem Tag an die Gründung der
ersten christlichen Gemeinde in Jerusalem um das Jahr 30
u. Z. Der Beschluss dazu wurde im Jahre 305 auf der Synode von Elvira gefasst. In der christlichen Religion geht es
bei diesem Fest um die Ausschüttung des Heiligen Geistes
auf die Jünger Jesu, der in Gestalt von Feuerzungen über
sie gekommen sein und ihnen die Fähigkeit verliehen haben soll, in fremden Sprachen zu sprechen und in der Apostelgeschichte und bei Lukas im Neuen Testament steht geschrieben, der Heilige Geist sei erschienen, um die Person, das Wort und Werk Jesu Christi lebendig zu erhalten.
Das Pfingstfest bildet den Abschluss des kirchlichen Osterkreises.
Abweichend vom üblichen Termin wird der Maibaum im
ostthüringischen Holzland erst zu Pfingsten aufgestellt.
gez. A. Scheinpflug
Aus unserer Buchecke
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Dienstag
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
„Mein Beschützer, der Wolf“ – Roman von Christopher
Ross
In Preußen war der Pfingstmontag seit 1827 arbeitsfrei. Auch
in der Weimarer Republik, der DDR und der BRD war und
ist er staatlicher Feiertag.
Im fernen Alaska will sich Clara eine neue Zukunft aufbauen. Unterwegs nach Porcupine, wo sie als Lehrerin arbeiten wird, befreit sie einen gepeinigten Wolf aus seiner Gefangenschaft und entlässt ihn in die Wildnis. Doch Maluk,
wie sie ihn getauft hat, bleibt in ihrer Nähe und taucht immer
dann auf, wenn sie in Gefahr gerät.
In Porcupine, einem entlegenen Dorf mitten in der Wildnis,
ist Clara nicht allen Einwohnern willkommen und Mike
Gaffrey, ein raubeiniger Fallensteller, stellt sie vor die
schwerste Entscheidung ihres Lebens.
Pfingsten war schon immer das Fest, an dem die Menschen
ihre Freude über den voll erwachten Frühling und den beginnenden Sommer zum Ausdruck brachten. Bis in die Gegenwart schmücken frische Birkensträuße die Wohnungen. Vor
der Haustür oder im Flur erfüllen Birkenstämmchen den gleichen Zweck. Mancherorts, wie z. B. auf der Leutenberger
Höhe, wurden noch bis vor wenigen Jahrzehnten von den
Burschen nachts „Maibirken“ an den Häusern angebracht, in
denen junge Fräuleins wohnten. Dabei wurde Wert darauf
gelegt, dass die Bäumchen gestohlen waren. Als Gegenleistung bedankten sie sich zum Pfingsttanz mit einigen
Runden Bier. Unliebsame Jungfrauen mussten aber fürchten, statt einer Birke einen Vogelbeerbusch als Schandmaie
gesteckt zu bekommen. Doch so schlecht konnte gar keine
sein, um solches Schandgrün zu erhalten. In Kaulsdorf wurde einer alten Tradition zufolge in manchen Jahren zu Pfingsten ein Waldgottesdienst im Teufelstal abgehalten. Für Kamsdorf konnte ich solche oder ähnliche Andachten nicht in Erfahrung bringen.
„Die Albtraumpfeile“ – Kinderbuch von Dieter Winkler
Hungrig und verloren in einer fremden Welt, das gefällt
Robin, Gabriella und ihren Freunden gar nicht.
Für ein paar süße Glitzersteine verspricht der Knoddel Abhilfe. Doch in Arkana hat der Herr der Spiele die Karten in
der Hand – und der versteht keinen Spaß. Er hat sich eine
ganz besondere Mutprobe für Robin ausgedacht.
Na, neugierig geworden? – Dann lest doch selber einmal
dieses Buch!
„Die Tomate“– Ein Sachbuch von Sylvia Winnewisser
Schade, dass viele Bräuche dieses Festes verlorengegangen sind oder kaum noch gepflegt werden. Dazu gehören Reiterspiele, Flurumzüge – wie schon zu Himmelfahrt –
und Reigentänze. Erhalten hat sich dagegen der Begriff
„Pfingstochse“. Die Geschichte dazu ist sehr alt. Unsere
germanischen Vorfahren überbrachten nämlich zu Pfingsten ihrem Göttervater Wodan ein Tieropfer in Form eines
männlichen Rindes. Das mit einem Blumenkranz auf dem
Schädel, mit bunten Bändern und Laub geschmückte Tier
wurde durchs Dorf geführt, ehe es auf der Schlachtbank
landete und als Festtagsbraten vom Spieß mit viel Bier und
Wein verspeist wurde. „Geputzte Pfingstochsen“ bezeichneten bis noch vor wenigen Jahrzehnten besonders auffällig und bunt gekleidete Burschen.
Die Tomate bietet uns unbekannte Heilwirkungen. Ihre Substanzen schützen vor Herzerkrankungen, Infektionen und
bestimmten Krebsarten. Wie man die gesundheitliche Wirkung bei der Zubereitung erhält, erfahren Sie in diesem
Buch.
Auch als Schönheitsmittel kann die Tomate eingesetzt werden. Unbestritten bleibt dabei der Wohlgeschmack des beliebten Gemüses. Seine Vielfalt ist kaum zu erschöpfen.
In diesem Buch finden Sie viele neue Zubereitungsmöglichkeiten für Gerichte und Drinks.
Entdecken Sie die Heilkraft im bekannten Genuss.
Ulrike Weidermann
11
Gartentipps
im Mai
Im Monat Mai erreicht uns der sogenannte Vollfrühling, eine für den
Kleingärtner sehr arbeitsintensive
Zeit.
Wer gern Buschbohnen anbaut,
kann diese ab 10. Mai in den Boden legen. Die Kerne sollten nur
wenige cm mit Erde bedeckt sein. Eine alte Gärtnerweisheit
besagt doch: „Bohnen wollen zur Aussaat und Keimung die
Glocken läuten hören“. Zu tief gelegte Bohnen verfaulen leicht.
Übrigens keimen Sorten mit braunen und schwarzen Kernen viel zuverlässiger als weißkörnige Bohnen. Empfehlenswerte Sorten sind „Maxi“, „Primel“ und die gelbhülsige
„Roctor“. Eine wiederentdeckte sehr schmackhafte Spezialität ist die Perlstockbohne. Es sind kleine Stangenbohnen,
die nur 180 cm hoch werden und Massen an hochwertigen
Hülsen bringen.
In den letzten Jahren gab es nicht nur in unserer Region
erhebliche Probleme mit Drahtwürmern. Die Larven vom
Schnellkäfer sind mehrjährig und bohren insbesondere gelegte Kartoffeln, mitunter auch heranwachsende Möhren,
Radies und Rettich an. Diese werden dann unbrauchbar.
Man sollte die Schädlinge mit frischen halbierten Möhren
oder Kartoffeln ködern. Die Hälften sind etwa 5-10 cm tief
in die Erde zu bringen und alle zwei Tage auf Befall zu kontrollieren. Die vielerorts praktizierte Vertreibung mit Knoblauch oder Knoblauchbrühe zeigt hingegen keine Wirkung.
Etliche Anfragen erreichten uns betreffend der umfassend
beworbenen „Tomatoffel“. Hinter diesem Phantasienamen
verbirgt sich nichts anderes als ein aufgepfropfter Tomatentrieb einer schwachwüchsigen Sorte. Als Unterlage wird
meist ein bewurzelter Spross von starkwüchsigen Sorten
einer Industriekartoffel verwendet. Ein hochwertiger Ertrag
kann hier nicht erwartet werden. Beide Pflanzen gehören
zwar zu den Nachtschattengewächsen (Solanum) und gehen diese Verbindung notgedrungen ein, aber der ziemlich
hohe Pflanzenpreis rechtfertigt in keiner Weise das eher
bescheidene Ergebnis. Von Testern war zu erfahren, dass
in den meisten Fällen die angesetzten sehr kleinen Kartoffeln verfaulten, weil die Pflanze ständig gegossen werden
musste. Unser Fazit: Selbst als Versuch ist „Tomatoffel“ nur
bedingt tauglich.
Wer im Mai gern Zinien, Schnittastern und andere Blumen
anpflanzt, sollte von Anfang an auf den Befall mit Erdflöhen
und Blattläusen achten. Sehr geeignet zur Schädlingsabwehr ist die im April beschriebene Rainfarnbrühe, die
mehrmals ausgebracht werden kann. Gefürchtet ist der sogenannte Gladiolenthrips, der die Blütenanlagen ansticht.
Diese vertrocknen dann und es kommt zu keiner Blüte.
Thripse sind sehr hartnäckig, und hier empfehlen wir bei größeren Beständen ausnahmsweise die zweimalige Behandlung mit BI 58 EC. Eine Verwendung sollte sehr sachgemäß
erfolgen und benachbarte Beete sind zu schützen.
Rüdiger Dietzel
12
zugegen. An einem Montagnachmittag stand der Umgang
mit der Steckleiter im Mittelpunkt. Die Vielseitigkeit dieses
Hilfsmittels erstaunte einmal mehr die Grundschüler. So
wurde beispielsweise eine Auffangwanne gebaut, eine provisorische Krankentrage hergestellt und natürlich am Gebäude angeleitert. Die Erzeugung von Strom konnte an einem
weiteren Tag vorgestellt werden. Hierzu kam unser Löschgruppenfahrzeug zum Einsatz. Gemeinsam mit den Kindern
wurde die Technik vom Auto abgelastet und aufgebaut. Alle
Teilnehmer konnten sich in die Arbeiten einbringen. Ein besonderes Lob verdienten sich alle „Mitwirkenden“ an diesem
Nachmittag für ihre hervorragende Teamarbeit. Die Nachbereitung der Tätigkeiten bereitet jedoch manchmal noch kleinere Probleme. Es gestaltet sich mitunter schwierig, zu verdeutlichen, wie wichtig die Vorbereitung für den nächsten
Einsatz ist und somit das Aufräumen und Auffüllen eine zentrale Aufgabe eines Feuerwehrmitgliedes.
Freiwillige Feuerwehr Kamsdorf
Zwei Hilfeleistungseinsätze galt es, in den letzten vier Wochen durch unsere Feuerwehr abzuarbeiten. Bei der ersten
Alarmierung handelte es sich um eine Baumbeseitigung nach
Sturmschaden. Insgesamt zehn Kameraden rückten mit zwei
Fahrzeugen zur Schadensstelle aus. Binnen 30 Minuten
konnte der Windbruch behoben werden. Wenige Tage später, am Karsamstag, wurde die Wehr über Funkmeldeempfänger zu einem Verkehrsunfall gerufen. Neun Kameraden erreichten den Unglücksort in sechs Minuten. Zwei Löschfahrzeuge kamen zum Einsatz. Es war zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kradfahrer und einem PKW gekommen. Eine Stunde lang sicherten die Einsatzkräfte die
Unglückstelle, nahmen Betriebsmittel auf und halfen bei der
Rettung des Mopedfahrers. Herzlichen Dank an alle für die
hervorragende Einsatzbereitschaft!
Momentan wird in den Räumlichkeiten der Wehr ein Truppmannlehrgang des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt durchgeführt. Dieser wird sich bis in den Monat Juni hinein erstrecken und für viel Bewegung auf dem Gelände und im Gebäude sorgen. Zahlreiche Kameraden der Einsatzabteilung werden in die Durchführung dieser Veranstaltung eingebunden
sein. Bereits Mitte März fand eine Verkehrsteilnehmerschulung der Verkehrswacht Saalfeld e.V. im Schulungsraum
statt. An diesem Abend konnten wir auch einige Bürger unserer Gemeinde begrüßen. Herr Sauer informierte über Neuerungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung und beantwortete zahlreiche Fragen zum neuen „Punkteregister“ in
Flensburg. Die Handhabung und Nutzung unseres Drehleiterfahrzeuges beschäftigte uns an weiteren Ausbildungsabenden. So erfolgten Anleiterübungen an einigen Objekten im
Gemeindegebiet. Häuser im Bereich der Karl-Liebknecht- und
August-Bebel-Straße sowie die Grundschule wurden hierbei
ins Visier genommen. Am Übungsturm auf dem Feuerwehrgelände wurde das Vorgehen im Rahmen der Brandbekämpfung und der Menschenrettung mit dem Fahrzeug
geprobt. Zahlreiche Varianten wurden geübt und diskutiert.
Hierbei zeigte sich einmal mehr, wie wichtig die praktische
Durchführung der Maßnahmen ist. Die Ausbildung an diesem Abend dauerte fast drei Stunden. Die Überprüfung unserer motorgetriebenen Geräte wurde ebenfalls durchgeführt.
Größere Mängel waren nicht festzustellen. Die Ausbildung
fand aber nicht nur auf dem Gemeindgebiet statt. Ein Dienstagabend wurde für die „Erkundung“ einzelner Schwerpunktobjekte genutzt. In Goßwitz wurde die Milchviehanlage in
den Focus genommen und die Wasserversorgung für dieses
Gelände. In Könitz gab es einen Abstecher in das neu erschlossene Industriegebiet und in Oberwellenborn wurde die
Biogasanlage mit ihren Besonderheiten vorgestellt. Die teils
umfangreichen Einsatzunterlagen erfordern von jedem Kameraden Grundkenntnisse der jeweiligen Objekte, um im
Schadensfall adäquat handeln zu können.
Der Feuerwehrverein Kamsdorf e.V. freut sich auf das bevorstehende Maibaumsetzen am Gerätehaus. Wir hoffen, wie
gewohnt viele Kamsdorfer und Gäste begrüßen zu dürfen.
Start ist in diesem Jahr am 30.04. um 17.00 Uhr. Weitere
Informationen gibt es in den Schaukästen und im Internet.
Unseren Maigeborenen gilt mein herzlicher Gruß am Ende.
Im Namen des Vorstandes und der Wehrleitung gratuliere
ich allen „Maienkindern“ und wünsche von Herzen Gesundheit, persönliches Glück und Erfolg für den weiteren Lebensweg!!! Herzlichen Glückwunsch an: Herrn Olaf Melzer,
Herrn Daniel Reichmann, Herrn Martin Groll.
Folgende Ausbildungsthemen sind für den Monat Mai geplant:
05.05.
12.05.
19.05.
26.05.
Fahrzeugkunde
Taktik Drehleitereinsatz
Atemschutzübungsanlage SLF, Treff: 18.45 Uhr!
Retten/Selbstretten am Übungsturm
Ausbildungsbeginn jeweils 19.00 Uhr
Neue Mitstreiter sind jederzeit herzlich willkommen!!!
gez. Holger Wengerodt
Der neue Einwohner von Kamsdorf
Unsere Jugendfeuerwehr traf sich vierzehntägig. Die praktische Ausbildung hat jetzt wieder die Vorhand übernommen.
So wurde am Schmelzteich eine Wasserentnahmemöglichkeit aufgebaut und in Betrieb genommen. Eine Funkausbildung auf dem Schulungsgelände war ein weiterer Schwerpunkt. Im Moment können wir uns über eine rege Beteiligung am Übungsdienst freuen. Unsere Bambinis in der Grundschule waren wie gewohnt zahlreich bei den Ausbildungen
Sebastian Triebel
geb. am 10. April 2015 in Saalfeld/Saale
Die Gemeinde Kamsdorf gratuliert hiermit recht herzlich zur
Geburt und wünscht der Familie alles Gute.
Gemeinde Kamsdorf
13
stehen Werke aus der Feder von Johann Sebastian Bach,
Dietrich Buxtehude, Georg Andreas Sorge, Felix Mendelssohn Bartholdy, Nicolo Zingarelli.
Kirchliche Bekanntmachungen
Liebe Mitglieder der evangelischen
Kirchengemeinden im Pfarrbereich
Kamsdorf – Könitz!
Dann führt ihn der Weg nach Kamsdorf. Um 18.30 Uhr spielt
er in Großkamsdorf, St. Peter und Paul. Hier hören Sie ein
buntes Programm, zusammengestellt hauptsächlich aus
dem 19. Jahrhundert: Johann Gottlob Schneider, Georg
Friedrich Händel, Felix Mendelssohn Bartholdy, Oliver O.
Brooksbank, Robert Schumann, William Wolstenholme,
Charles J. May, Camille Saint-Saens, Thomas Adams.
Der Eintritt zu den Konzerten ist frei. Wir bitten um eine
Kollekte zur Deckung der Unkosten.
„Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt!“ (Phil 4,13).
Mit diesen Worten hat sich ein Apostel für die Unterstützung seiner Gemeinde bedankt. Er verweist auf Gott, der
uns in allen Lebenslagen stark macht: in Überfluss und
Mangel, in Not und Glück. Ich wünsche Ihnen, dass Sie es
im neuen Monat Mai ebenso erfahren!
Wir weisen hin auf Veranstaltungen in Saalfeld:
Am 1. Mai hat die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ in Saalfeld
eine Kundgebung und Demonstration angemeldet. Das
Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt bereitet eine Gegenveranstaltung vor
gemeinsam mit Parteien, Gewerkschaften, Initiativen und
den Kirchen. Deshalb sind alle Kirchengemeinden aufgerufen, an diesem Tag möglichst zahlreich mit nach Saalfeld
zu kommen. Geplant ist unter anderem ein Brunch rund
um die Johanneskirche ab 10.00 Uhr. Die Kirchengemeinden sind gebeten, sich an diesem Brunch mit Speisen und
Getränken zu beteiligen. Dazu können Sie sich im Kirchbüro
Saalfeld melden unter der Telefonnummer 03671 4559440.
In der Oberen Straße, am Markt und in der Blankenburger
Straße wird von 11.00 bis 18.00 Uhr eine „Meile der Demokratie“ aufgebaut. Stündlich findet in der Johanneskirche
ein Friedensgebet statt.
Wir freuen uns im Mai auf viele besondere Gottesdienste
und auf Musik und laden Sie herzlich ein, mit dabei zu sein:
Am 3. Mai stellen sich im Kamsdorfer Gottesdienst unsere
diesjährigen Konfirmanden vor. Am Pfingstsonntag werden
sie dann in Birkigt konfirmiert. Wir laden alle Gemeinden
ein, mit dabei zu sein!
Am Samstag, 9. Mai, laden wir ebenfalls in die Birkigter
Kirche ein. Der Männerchor Birkigt und die Bläsergruppe
gestalten uns ein Frühlingskonzert und hoffen, dass wir mitsingen!
Traditionell feiern wir unseren Gottesdienst am Himmelfahrtstag unter freiem Himmel im Grünen. In den letzten
beiden Jahren hat uns der Regen in die Kirche getrieben.
Nun hoffen wir in diesem Jahr auf Sonnenschein. Wir freuen uns darauf, dass neben unserem Kirchenchor auch der
Eichichter und der Kaulsdorfer wieder mit dabei sein werden. Wir laden ein in den Garten des Könitzer Schlosses!
Jetzt wünsche ich Ihnen gesegnete Tage im Mai und frohe
Pfingsten!
Sie erreichen mich:
Zwei Tage später laden wir Musikfreunde in Könitz in die
Kirche ein. Am Sonnabend, dem 16. Mai 2015, spielt der
Thüringer Universitätsorganist Wieland Meinhold aus Weimar Kompositionen von W. A. Mozart auf der Orgel. Das
Konzert findet um 17.30 Uhr in der Kirche zu Könitz statt.
Evangelisches Pfarramt Kamsdorf
Lämmergasse 1
07334 Kamsdorf
Telefon: 03671 645645
(Anrufe aufs Festnetz werden, wenn ich dort nicht erreichbar bin, aufs Handy weitergeleitet!)
E-Mail: [email protected]
Davor, bereits um 16.45 Uhr, erläutert Dr. W. Meinhold die
„Königin der Instrumente“ hautnah. Direkt neben dem Spieltisch der historischen Orgel von ca. 1850 hat man Gelegenheit zu erfahren, wie der höchste, wie der tiefste Ton
klingt. Wie viele Pfeifen stehen in dem Instrument? Wie
funktioniert die Übertragung zwischen Taste und Ventil?
Nutzen Sie die Gelegenheit, mit einem Fachmann zu sprechen! Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.
Gemeindepädagoge Mario Wöckel, der auch die Anfragen
zur Vermietung der Jugendscheune in Könitz koordiniert,
erreichen Sie:
Gemeindepädagoge Mario Wöckel
Fr.-Ebert-Straße 33
OT Könitz
07333 Unterwellenborn
Telefon: 0172 3510759
E-Mail: [email protected]
Auch zwei weitere Kirchenorgeln erklingen im Mai zu besonderen Konzerten:
Im Rahmen seiner Orgelfahrt durch den Landkreis gastiert
der Kantor der Dresdener Frauenkirche, Matthias Grünert,
in unserem Pfarrbereich. Er beginnt am Freitag, 29. Mai,
um 17.30 Uhr in Bucha, St. Annenkirche. Auf dem Programm
Ihre Pastorin
Katarina Schubert
14
Gottesdienste und Veranstaltungen im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz
im Mai 2015
Datum
Ort
Veranstaltung
09.15 Uhr
Kirche Goßwitz
Gottesdienst
10.30 Uhr
Kirche Kleinkamsdorf
Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden
14.00 Uhr
Kirche Lausnitz
Gottesdienst
04.05.2015
18.30 Uhr
Gemeindesaal Kamsdorf
Probe Kirchenchor
06.05.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
19.00 Uhr
Gemeinderaum Goßwitz
Gemeindekirchenrat
07.05.2015
14.00 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Frauenkreis
09.05.2015
17.00 Uhr
Kirche Birkigt
Frühlingskonzert des Männerchores und der
Bläsergruppe
11.05.2015
18.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Probe Kirchenchor
13.05.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
14.05.2015
10.00 Uhr
Schloß Könitz
Gottesdienst
16.05.2015
16.15 Uhr
Kirche Könitz
Orgelführung
17.30 Uhr
Kirche Könitz
Orgelkonzert
09.15 Uhr
Lausnitz
Gottesdienst
10.30 Uhr
Kirche Großkamsdorf
Gottesdienst
14.00 Uhr
Kirche Goßwitz
Gottesdienst
18.05.2015
18.30 Uhr
Gemeindesaal Kamsdorf
Probe Kirchenchor
20.05.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
21.05.2015
14.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Frauenkreis
24.05.2015
13.30 Uhr
Kirche Birkigt
Konfirmationsgottesdienst
25.05.2015
10.30 Uhr
Kirche Kleinkamsdorf
Gottesdienst mit Taufe
13.30 Uhr
Kirche Lausnitz
Gottesdienst mit Taufe
27.05.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
29.05.2015
17.30 Uhr
Kirche Bucha
Konzert zur Orgelfahrt
18.30 Uhr
Kirche Großkamsdorf
Konzert zur Orgelfahrt
09.15 Uhr
Kirche Könitz
Gottesdienst
10.30 Uhr
Kirche Bucha
Gottesdienst
14.00 Uhr
Kirche Goßwitz
Gottesdienst
03.05.2015
17.05.2015
31.05.2015
Uhrzeit
15
Ansetzungen TSV Zollhaus im Mai 2015
Sonntag 03.05.2015
15:00 Uhr TSV Zollhaus II
- Saaletal II
15:00 Uhr Stahl U’born II - TSV Zollhaus I
Samstag 09.05.2015
15:00 Uhr TSV Zollhaus I - Thuringia Königsee
15:00 Uhr Glück Auf Lehesten - TSV Zollhaus II
Sonntag 10.05.2015
14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - TSV Magdala
Samstag 16.05.2015
15:00 Uhr Ilmtal Manebach - TSV Zollhaus I
15:00 Uhr TSV Zollhaus II - FC Saalfeld III
Sonntag 17.05.2015
14:00 Uhr Windischholzhausen - TSV Zollhaus Frauen
Samstag 30.05.2015
15:00 Uhr TSV Zollhaus I - SV 1883 Schwarza
Sonntag 31.05.2015
14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - FSV Kölleda
15:00 Uhr SV Niederkrossen II - TSV Zollhaus II
Von den Nachwuchsteams der Spielgemeinschaft spielen die
D2-Junioren und die F-Junioren auf dem Zollhaussportplatz
Kamsdorf !! Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer im Jahr
2015.
Auf geht‘s Zollhaus! Der Vorstand
Am 6. Mai 2015 feiern die Eheleute
Elisabeth und Rudolf Püschner
aus Kamsdorf
das Fest der Eisernen Hochzeit.
Zu diesem Anlass gratuliert der Bürgermeister Werner Groll auf das Herzlichste
und wünscht dem Jubiläumspaar alles Gute und noch viele schöne gemeinsame Ehejahre.
16
Veranstaltungen, Wanderungen und Ausstellungen
des Naturparks und der Naturführer – MAI 2015
Natur erleben mit unseren Naturführern
Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale bildet nach deutschlandweit gültigen Standards
Naturführer aus. Derzeit sind mehr als 20 Naturführer im gesamten Naturparkgebiet und darüber hinaus
unterwegs.
Von Saalfeld bis Hirschberg und von Plothen bis Blankenstein bringen sie Wanderfreunden und Naturliebhabern
die Landschaft und ihre Geschichte, Wissenswertes und Unterhaltsames sowie die kleinen und großen
Besonderheiten der Natur nahe.
Über Berge und Täler, über Wiesen und Wälder im schönen Schiefergebirge sind die geführten Wanderungen zu
jeder Jahreszeit ein Erlebnis. Die Strecken werden individuell gewählt und liegen zwischen 3 und 25 km. Vom
gemütlichen Sonntagsspaziergang für die Familie bis zur Ganztagswanderung für sportliche Wanderfreunde ist
alles dabei.
Festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung werden für die Wanderungen generell empfohlen.
Die Naturführer arbeiten ehrenamtlich, deshalb wird für die Wanderungen und Veranstaltungen jeweils ein
Unkostenbeitrag erhoben.
Wichtig: Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Vortag beim jeweiligen Naturführer an!
Bei Krankheit des Naturführers oder zu geringer Teilnahme können Veranstaltungen ausfallen.
Abkürzungen:
Anm. erf.
Bhf.
Ki.
NaFü
PP
MTZ:
Pers.
DB/FG
Skg
Hd
= Anmeldung erforderlich
= Bahnhof
= Kinder
= Naturführer
= Parkplatz
= Mindestteilnehmerzahl
= Person
= Bildung von Fahrgemeinschaften o. Fahrten m. DB möglich: Info beim NaFü
= Schwierigkeitsgrad
= Höhendifferenz
Die Veranstalter sind für die hier abgedruckten Inhalte verantwortlich, nicht der Herausgeber dieser Broschüre.
Weitere Wanderangebote der Naturführer
Die genannten und weitere Wanderungen sowie Naturerlebnistage für Familien oder
(Kinder-) Gruppen zu Feierlichkeiten oder Vereins- sowie Betriebsausflüge können nach Termin, Strecke,
Thema, Dauer und Zeit mit den Naturführern individuell vereinbart werden.
Weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.thueringer-schiefergebirge-obere-saale.de.
01.05.
Fr
Panoramawanderung Laasen und Lübs
Fischersdorf - Breternitz - Schmittenberg - Laasen - Lübs - Weischwitz - Fischersdorf
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 250 m, Einkehr am Ende in Fischersdorf,
4,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
03.05.
So
Der Eisenberg und Meyers Lexikon
Mellestollen - Wittmannsgereuth - Eisenberg - Blockhalde - Tannenwand - Mellestollen
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: gering, Hd: 160 m, Einkehr im Waldhotel Mellestollen,
4,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
03.05.
So
Wanderung für alle Sinne rund um Schloss Burgk
An den herrlichen Ausblicken und der schönen Natur erfreuen wir uns bei dieser Wanderung. Gleichzeitig wollen wir all unsere
Sinne gebrauchen, um auf spielerische und kreative Weise wahrzunehmen, was die Natur an kleinen Wundern bereithält.
Pflanzen, Steine, Tiere, Farben, Klänge, Düfte... - unsere natürliche Mitwelt hat viele Facetten. Wir wollen einige davon bewusst
erleben, eigene Erfahrungen machen u. staunen.
Vorderer Röhrensteig - Kirschplantage - Eisbrücke - Hängebrücke - Saaleufer Richtung Bleilochtalsperre - Isabellengrün Sormitzgrund - Holzbrücke - Sophienberg - Burgk
10.00 Uhr, Eingang Schlosshof Burgk, 6 Std., 5,00 €/Pers., 2,50 €/Schüler, Verpflegung mitbringen!
Anm.: NaFü Ilona Herden: Tel. 036483/70182
07.05.
Do
Raritäten unter den Wildkräutern
Heilpflanzen für Fortgeschrittene - Andorn, Engelswurz, Augentrost, Blutweiderich, Meisterwurz
19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers.
Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet
Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605,
[email protected], www.kraeuterstube-grote.de
17
09.05.
Sa
Der 30jährige Krieg und Saalfeld
Bergfried Klinik - Friedenshöhe - Saale - Köditz - Taubenhügel - Schwedenschanze - Herrengraben - Bohlenwand - Obernitz Bergfried Klinik
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 240 m, Einkehr im Bohlenblick Obernitz, 3,€/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
16.05.
Sa
Jetzt noch Schiefer!
Schieferpfadwanderung mit Teichfest
Wandern Sie mit und genießen Sie die Schönheit der Natur. Wir werden gemeinsam viel entdecken. Für das
leibliche Wohl ist zum Teichfest gesorgt.
Der Weg führt vom „Kindelberg“ zur „Heide“ bis zum „Teichfest“. Besuch der Ausstellung „Wandern und Singen“ im Museum
Georg-Stift Gräfenthal, Ausstellung vom 16.05. bis Oktober
10.00 Uhr, Marktplatz Gräfenthal, 3 Std., 4 km, 2,50 €/Pers., MTZ: 8 Pers., Jeder erhält einen Info-Wanderbrief.
Anm. erf.: NaFü Bettina Thieme: Tel: 036703/70499 o. 0172/6338025, www.thieme-design.de
16.05.
Sa
Orchideen und alte Weinberge
Bergfried Klinik - Pöllnitz - Weinberg - Rothenbach - Engersberg - Reschwitz - Obernitz - Bergfried Klinik
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 8 km, Skg: mittel- schwer, Hd: 200 m, Einkehr in Obernitz, 3,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
16.05.
Sa
Über die ehemalige Grenze ins wildromantische Höllental
Naturkundliche und geschichtliche Wanderung über Rennsteig ins Höllental, mit viel Wissenswertem zum Rennsteig, die
ehemalige innerdeutsche Grenze und Natur, Geologie und Geschichte am Wegesrand
13.00 Uhr, Bahnhof Blankenstein, 3,5 Std., 10 km, Skg: leicht, 4,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Alexandra Triebel: Tel: 0176/54527294 oder [email protected]
16.05.
Sa
Speed Date Walking am Hohenwarte Stausee
Wandern am Thüringer Meer - Natur erleben und nette Leute 40+ kennenlernen
Auf einer Wanderung mit wunderschönen Panorama-Ausblicken haben Sie Gelegenheit, andere Singles kennenzulernen. Sie
erhalten ein Begrüßungsgetränk und ein kleines Buffet erwartet Sie zum Abschluss (im Preis enthalten).
14.00 Uhr, Treffpunkt erfahren Sie nach Anmeldung, begrenzte Teilnehmerzahl, 15,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Carmen Rheber: [email protected]
Internationaler Museumstag
17.05.
So
Wollmarkt
Wolle und Wollprodukte, Vorführungen und Mitmachangebote
Ausstellung “Die Wirkung von Farben auf Wolle und Seide“ vom Verein „Färbedorf Neckeroda“
10.00 Uhr, Regionalmuseum Bad Lobenstein, bis 18.00 Uhr
Informationen: NaFü Gabi Mewes: Tel: 036651/30811
21.05.
Do
Vorsicht Giftpflanzen!
Tödliche Verwechslungsgefahr bei Unkenntnis, medizinischer Wert von Giftpflanzen, Teil 1
19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers.
Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet.
Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605,
[email protected], www.kraeuterstube-grote.de
23.05.
Sa
Orchideenwanderung Großkochberg
Großkochberg Badparkplatz - Wache - Luisenturm - Großkochberg Schloss - Schlosspark - Parkplatz
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: gering- mittel, Hd: 230 m, Einkehr in Großkochberg,
5,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
24.05.
Pfingstsonntag
Der Natur auf der Spur
Wanderung für Groß und Klein in der abwechslungsreichen Umgebung von Ziegenrück. Unterwegs erfahren Sie Wissenswertes
und Unterhaltsames zur Umgebung, Geschichte und Natur am Wegesrand, mit Spielen für alle Sinne.
15.00 Uhr, Naturcamping Plothental Ziegenrück, 1,5 - 2 Std., 2 - 3 km, Skg: einfach, 3,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Alexandra Triebel: Tel: 0176/54527294 oder bei Naturcamping Plothental:
Tel: 0176/81027290 oder [email protected]
Deutscher Mühlentag
25.05.
Pfingstmontag
Windmüller + Schiefergriffel
Dittrichshütte - Griffelbrüche - Winterleite - Windmühle - Braunsdorf - Dittrichshütte
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 9 km, Skg: mittel, Hd: ca. 180 m, Einkehr an der Windmühle, 4,€/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
30.05.
Sa
Kräuterwanderung rings um Lositz
Auf Bergwiesen, an Feldrainen und Waldrändern rings um Lositz wächst eine Vielzahl von Wildpflanzen, die traditionell für
Küche und Hausapotheke genutzt werden. Bei der Wanderung durch den Spätfrühling wollen wir diese gemeinsam betrachten,
kennenlernen und für den Hausgebrauch sammeln. Ein Picknick rundet die Wanderung ab, dazu gibt es einige Kostproben an
Kräuterhäppchen.
09.00 Uhr, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5 in Lositz, 07422 Saalfelder Höhe,
3 Std., Skg: leicht, 6 €/Erw., Kinder bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €, Verpflegung mitbringen.
Anm. erf.: NaFü Dorit Gropp: Tel: 036736/22353 oder [email protected], www.bienenlehrpfad.info
30.05.
Sa
Kelten auf der Hunnenkuppe?
Bad Blankenburg - Werretal - Eberstein - Elisabethfelsen - Hunnenkuppe - Werretal - Katzen-steig - Parkplatz
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 240 m, Einkehr in Bad Blankenburg im
Champions Pub, 4,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
18
31.05.
So
Wanderung von Rothenstein nach Jena-Göschwitz
Rothenstein - Trompeterfelsen - ehem. TÜP - Dürrengleina - Leutra - Jena - Göschwitz
08.27 Uhr Bahnhof Saalfeld oder 08.59 Uhr Haltepunkt Rothenstein, DB/FG, 17 km, SKG: mittelschwer, 3,50 €/Pers., Ki. 6 - 14
Jahre 1,75 €, Zu allen Wanderungen gibt es ein Höhenprofil, eine Streckenskizze sowie eine regionalgeschichtliche
Dokumentation.
Anm. erf.: NaFü Ingo Götze: Tel. 03671/357390 o. 0172/3594670
31.05.
So
1. Wurzbacher Wandertag
Mit Eröffnung der Rennsteigleiter und des Humboldt-Entdeckerpfades
Rundwanderung über die Rennsteigleiter nach Grumbach und über Dürrenbach zurück. Rückfahrmöglichkeit von Grumbach in
den Stadtpark möglich, gemütliches Beisammensein ab 14.00 Uhr im Stadtpark mit Naturpark-Rallye und musikalischer
Unterhaltung.
09.00 Uhr, Marktplatz Wurzbach, 13 km, Verpflegung: rustikaler Mittagsimbiss an der neuen Rennsteighütte in Grumbach,
Kaffee und Kuchen sowie Herzhaftes vom Grill ab 14 Uhr im Park
Informationen: Stadt Wurzbach Tel.: 036652/30412, Naturparkverwaltung Tel.: 036734/23090
31.05.
So
„Tag des offenen Gartens“
Einen Garten naturnah erleben, das können Sie in Ranis. Eine kleine Ausstellung zum Thema „Wildpflanzen“ sehen Sie von der
Porzellanmalerin Bettina Thieme. Es gibt auch viele Rezepte zu Wildpflanzen.
10.00 Uhr, BUND Naturlehrgarten Ranis, Schulstr. 2, geöffnet bis 17.00 Uhr
Anm. erf.: NaFü Bettina Thieme: Tel: 036703/70499 o. 0172/6338025, www.thieme-design.de
ANGEBOTE OHNE FESTE TERMINE
Angebote der Kräuterstube Remptendorf Naturführerin Birgit Grote:
(IHK-Sachverständige)
Schleizer Straße 40, 07368 Remptendorf
Tel./Fax: 036640/ 22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de
•
Führung auf dem Pilz-Erlebnispfad in Gräfenwarth
•
Führung auf dem Feuersalamander-Kinderwanderweg in Leutenberg
•
Naturpark- Rallye mit verschiedenen Stationen in Kombination mit weiteren Naturführern
•
Gemeinsam kreiertes Wildkräuterbuffet
•
Basteln mit Naturmaterialien
•
Veranstaltungen für Kinder ab 2 bis 18 Jahre
•
Veranstaltungen für Menschen mit Einschränkungen
•
Individuell abgestimmte Veranstaltungen an Schulen, Kitas, Hort usw.
•
Führung durch den Kräutergarten
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Der Zugang in die Kräuterstube in Remptendorf ist für Rollstuhlfahrer geeignet.
Alle Vorträge und Wanderungen sind auch zu anderen Terminen und an anderen Orten möglich.
Wanderungen der Naturführerin Carmen Rheber
Tel. 036737/21215
•
Drachenschwanz und Hohe Leite - Wandern in einer alten Kulturlandschaft voller Sagen und Geschichte(n)
Zu den landschaftlich reizvollsten Wanderstrecken in Thüringen gehören ohne Zweifel diejenigen entlang der Saaletalsperren,
auch "Thüringer Meer" genannt.
Ich lade Sie ein, auf Höhenwegen mit weiten Ausblicken über die imposante Saalelandschaft einige dieser Wanderstrecken
zwischen Neidenberga und Ziegenrück kennenzulernen.
Die Wanderungen werden individuell an die Interessen und Kondition der Wanderer angepasst. Streckenlängen ab 2 km bis
Tageswanderung möglich.
Auswahl an Wanderzielen:
- Neidenberga mit Steinkreuznest und Totenfelsen
- Hermannsfelsen und Hopfenmühle
- Hohe Leite und Linkenmühle
- Altenbeuthen und Katzentanzplatz
- Hemmkoppe und Ziegenrück
Ausgangspunkt der Wanderungen ist in der Regel Drognitz. Termine immer an Samstagen, auf Anfrage auch andere Termine
möglich. Bei allen Veranstaltungen ist eine tel. Anmeldung erforderlich!
Wanderungen der Naturführerin Dorit Gropp
Tel. 036736/22353, [email protected], www.bienenlehrpfad.de
•
Familienwanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad
Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und die
Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen.
Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte
Wanderung, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in Lositz möglich, 4,-€/Erw., Ki. bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €
•
Wanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad mit Metverkostung
Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir in die Welt der Bienen eintauchen, die Vielfalt
von Pflanzen und Tieren entdecken und bei einem (oder auch zwei) Bechern Met die Ausblicke in die
abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen.
Vormittag oder nachmittags, Lositz, 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus
Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte Wanderung, 10,-€/Erw., Ki. bis 14 Jahre 4 €
•
Auf den Spuren des KZ Laura
Im Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers Laura und rings um die Schiefergrube Schmiedebach begegnen wir Zeugnissen
des die Region prägenden Schieferbergbaus und der Nutzung für die Kriegsmaschinerie des NS-Systems, das allein im KZ
Laura fast 600 Todesopfer forderte. Ein Rundgang im neu gestalteten Areal der Gedenkstätte und eine Filmvorführung
schließen die Führung ab. Die Ausstellung kann danach individuell besichtigt werden.
Uhrzeit nach Absprache, Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Laura, Fröhliches Tal, 07349 Lehesten, 4 km, 1,5 Std., leichte
Wanderung, 3,-€/Erw., 1,50 €/Azubis
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
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Wanderung der Naturführerin Annette Jacob
Tel. 036652/35247, [email protected]
•
Vom Wundersamen und Alltäglichen - Lernen in Bewegung
Die „Pilzfrau“ spinnt einen feinen Faden aus fantasievollen Geschichten.
Herrliche Ausblicke erwarten uns auf dem Pilzerlebnispfad in Gräfenwarth. Es gibt viel zu entdecken. Sehen, staunen und den
Geschichten der „Pilzfrau“ lauschen. Wie kamen die Pilze zu ihren Namen? Welches Versprechen gab der junge Jägersmann
der Flutengöttin? Rätsel und Spiele verkürzen den Weg bis zum nächsten Rastplatz. Zur Erinnerung an einen schönen Tag
können die fantasievollen Geschichten als „Pilzmärchenbuch“ erworben werden.
Geeignet für Schulklassen, Familien mit Kindern ab 6 Jahren
Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung, 3 Std., 5,00 €/Pers., MTZ: 15 Pers.
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Angebot des Naturführers Leopold Jahn
Tel. 036735/72244, 0170/2822999, [email protected], www.leopoldjahn.de
•
Wanderung am Grünen Band - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie
Wanderung am Grünen Band in der Region Probstzella mit Besichtigung des Grenzturmes am Hopfsberg. Einkehr im BauhausHotel Haus des Volkes in Probstzella – dem größten Bauhausdenkmal Thüringens, das in der geschichtsträchtigen Region
seine Renaissance erlebt. Besichtigung des ehemaligen Grenzbahnhofs mit Drehscheibe, Lokschuppen, Wasserturm usw. (Das
gibt es nur noch 1 x in Deutschland!).
Treffpunkt: Haus des Volkes Probstzella, Termin und Uhrzeit nach Absprache, 3 – 5 km, 3 Std. leicht bis
mittel, Rundwanderung, Zu der Wanderung ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Wanderung der Naturführerin Annett Wolfram
Rezeption des Familotels "Am Rennsteig" Oßlaberg 6, 07343 Wurzbach
Tel. Voranmeldungen u. Infos zu Preisen (Kinder sind frei) und Streckenverlauf:
Tel.: 0174/8383723
Wöchentlich von Mai bis Oktober:
•
Geführte Sonntagswanderung mit Tierfütterung
im Sormitztal (Richtung Stadtpark) von Wurzbach, 10 Uhr jeden Sonntag, ca. 2 Stunden
•
Geführte Stadtwanderung durch Wurzbach
für die ganze Familie mit Stadtwappensuche & Bewegungsaufgaben zum Bunten Turm von Wurzbach,
Termin nach Absprache, 1,5 Stunden
•
Nordic Walking Schnupperstunde
über die Berge von Wurzbach, Termin nach Absprache,
Strecken von 3 bis 8 km von leicht bis mittelschwer/ ab 1 Stunde
•
Den Schieferkobolden auf der Spur entlang der Rennsteigleiter/ Humboldt-Erlebnispfad
Familienerlebniswanderung, Strecken zwischen 8 u. 16 km, leicht - mittelschwer, Termin nach Absprache
•
Wanderung zum und auf dem Dürrenbacher Kinderwanderweg
Familienerlebniswanderung durch den Hochwald und fantastische Hohlwege, 12 km, mittelschwer
Wanderung des Naturführers Erich Herzog
Tel. 036648/22225
•
Wanderung durch’s Land der Tausend Teiche
Bei einer Wanderung durch Wald, freie Landschaft und zwischen den Teichen hindurch, mit wenigen und geringen Steigungen
durch das Dreba - Plothener Teichgebiet erfahren Sie viel über die Entstehung der Teichlandschaft und deren typischen Tierund Pflanzenwelt. Eine Besichtigung der Info-Stelle sowie ein Besuch im Hausteichhaus mit Aktivmuseum sind möglich.
Datum u. Uhrzeit nach Vereinbarung, 6 - 8 km, 2 - 3 Std., 3,00 €/Pers. (bis 8 Pers. 25,00 € insg.)
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Grünes Band Aktiv – Ihr Einsatz für die Vielfalt
Das Grüne Band, der Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze, ist heute Erinnerungsort und Schatztruhe der Natur zu
gleich. Ein aktiver Tag, z.B. auf den bedrohten Heideflächen bei Lichtenhain, bringt Ihnen diesen besonderen Ort näher. Sie
erfahren viele Zusammenhänge des Naturschutzes am konkreten Beispiel, packen bei der Pflege des Lebensraumes mit an
und tragen so aktiv und mit Spaß bei der Arbeit an der frischen Luft zum Erhalt der Vielfalt der Arten und Lebensräume bei.
Firmeneinsatz, Aktionstag der Schule, Vereinsausflug... Sprechen Sie uns an. Treffpunkt und Termin: Nach Vereinbarung, MTZ:
15 Pers., Spende für Verpflegung; Werkzeuge und Arbeitshandschuhe werden gestellt
Anm. erf.: Stella Schmigalle 0361/3789293 oder Marcus Richter 03641/318698;
[email protected];
www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/selbst-anpacken.html
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