Merkblatt - Schulordnung 2015-04

Auszug aus der Satzung der Stadt Bocholt über Entgelte der Musikschule der Städte Bocholt-Isselburg-Rhede
- Merkblatt § 1 Unterrichtsentgelte (Stand 01.01.2015)
Klassenunterricht 45 Minuten
Singgruppen -- Orff-Spielgruppe -- Orientierungsangebote
bei 12-18 Schülern = 22,00 €/Monat
bei 9-11 Schülern = 24,00 €/Monat
Klassenunterricht
bis 8 Schüler = 26,50 €/Monat
60 Minuten
Musikalische Früherziehung - Musikalische Grundausbildung - Kindermusical - Singgruppen - Orff-Spielgruppe – Orientierungsangebote
bei 12-18 Schülern = 24,00 €/Monat
bei 9-11 Schülern = 26,00 €/Monat
bis 8 Schüler = 28,00 €/Monat
Partner- und Gruppenunterricht
Zeiteinheit 10 Min.
Unterrichtszeit:
30, 40, 50, oder 60 Min.
31,00 €/Monat
372,00 €/Jahr
Zeiteinheit 15 Min.
Unterrichtszeit:
30, 45, oder 60 Min.
38,00 €/Monat
456,00 €/Jahr
Zeiteinheit 20 Min. Zeiteinheit 25 Min.
Unterrichtszeit:
Unterrichtszeit:
40 oder 60 Min.
50 Min.
45,00 €/Monat
49,00 €/Monat
540,00 €/Jahr
588,00 €/Jahr
Zeiteinheit 30 Min.
Unterrichtszeit:
60 Min.
53,00 €/Monat
636,00 €/Jahr
Einzelunterricht
Zeiteinheit 30 Minuten
53,00 €/Monat 636,00 €/Jahr
Zeiteinheit 40 Minuten.
71,00 €/Monat 852,00 €/Jahr
Zeiteinheit 45 Minuten
83,50 €/Monat 1.002,00 €/Jahr
Projektunterricht: Zeitlich und inhaltlich begrenzte Unterrichtskurse, Gruppengröße mind. 6 Teilnehmer
Unterrichtsentgelt: ist abhängig von der Teilnehmerzahl und der Unterrichtsdauer. Der Kurs muss kostendeckend sein und die Ermäßigungs- und
Befreiungsvorschriften dieser Satzung gelten nicht! (Dieses Angebot wird in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Eltern- und Förderkreis der
Musikschule Bocholt angeboten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule)
Ensembles (Spielkreise - Kammermusik - Bands - Chöre – Orchester)
Für Hauptfachschüler in dem jeweiligen Bereich ist die Teilnahme im Unterrichtsentgelt enthalten. Bei Schülern, die 40/45 Minuten
Einzelunterricht in einem Orchesterinstrument bzw. Gesang erhalten, aber nicht in einem Orchester oder Chor teilnehmen, wird ein Zuschlag von
50% des jeweiligen Unterrichtsentgelts erhoben. Für die Fachbereiche Tasten- und Zupfinstrumente wird eine Regelung in Absprache mit der
Schulleitung getroffen.
Vorberufliche Fachausbildung – Ensemble für Nichtschüler
Unterrichtsentgelt: 13,00 €/Monat (156,00 €/Jahr) Die Zahl der jährlichen Unterrichtsstunden wird durch die Schule festgelegt.
Erwachsenen- und Auswärtigenzuschlag
Ab dem 01. April 2015 wird für Erwachsene ab dem 25. Lebensjahr ein 50%iger Zuschlag zum Unterrichtsentgelt erhoben. Auswärtige Erwachsene
zahlen einen 60%igen Zuschlag (auswärtige Kinder und Jugendliche 50%). Ermäßigungen nach § 3 Nr. 1-3 gelten nicht.
§ 2 Instrumentenmiete
Die Musikschule kann Instrumente für Unterrichtszwecke vermieten. Die Mietdauer ist begrenzt. Die Instrumente können nach einem Jahr zurückgefordert werden. Bei Abmeldung vom Unterricht sind sie sofort zurückzugeben.
Das Entgelt für die Überlassung eines Instrumentes beträgt einheitlich 9,50 € je Monat (114,00 € / Jahr). Das Entgelt wird bis zum Ende des
Monats, in dem das Instrument zurückgegeben wird, berechnet und in Form einer Jahresrechnung erhoben. Die Instrumentenmiete wird in Fällen
des § 2 Abs. 2 um den selben Prozentsatz ermäßigt.
§ 3 Ermäßigung der Unterrichtsentgelte
1.
Familienermäßigung
Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Entgelte nach §1 wie folgt:
für das zweite Kind um 15 %
für das dritte Kind um 40 %
für das vierte und jedes weitere Kind um 80 %
2.
Sozialermäßigung
Die Sozialermäßigung wird berechnet nach dem 1,5-fachen Regelsatz der Sozialhilfe. Der aus dem 1,5-fachen Regelbedarf und einfachem
Wohnbedarf für den Haushalt des Schülers errechnete Betrag wird ins Verhältnis gesetzt zum angegebenen Einkommen. Für den Begriff
des Einkommens gelten die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes NW.
Ein entsprechender Antrag kann beim Fachbereich Kultur und Bildung der Stadt Bocholt, Südwall 4a (Frau Wolsink, T. 02871/ 25 22 43)
gestellt werden. Darüber hinaus können Sie im Rahmen des Teilhabe- und Bildungspaketes bei dem für Sie zuständigen
Sozialleistungsträger einen Zuschuss beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auch beim Verein jusina e.V., Telefon-Nr.
02871 / 217 65 715.
3.
Mehrfächerermäßigung
Schüler, die an zwei Instrumentalfächern oder am Zweitfach „Musical“ teilnehmen, erhalten für das zweite Instrumentalfach bzw. das
Musical eine 10%ige Mehrfächermäßigung.
4.
Ermäßigung für Ehrenamtskarteninhaber
Schüler, die Inhaber einer Ehrenamtskarte sind, erhalten eine 10%ige Ermäßigung.
§ 5 Zahlungsweise:
Das Unterrichtsentgelt wird monatlich jeweils zum 15. des Monats fällig.
Auszug aus der Schulordnung der Städte Bocholt-Isselburg-Rhede
Merkblatt
(bitte aufbewahren)
1.
Aufgaben
Die Musikschule der Städte Bocholt-Isselburg-Rhede soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei
Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die
Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie eine vorberufliche Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben.
2.3.
2.3.1
Fächer
Hauptfächer
a) Instrumentalfächer
Blockflöte – Klavier – Gitarre – Akkordeon – Violine – Viola – Violoncello – Kontrabass – Querflöte – Oboe –Klarinette –
Fagott - Saxophon – Horn – Trompete – Posaune – Euphonium – Tuba - Schlagzeug u.a.
b) Gesang
2.3.2
Ergänzungsfächer
Musiklehre und Hörerziehung
Spielkreise - Ensembles - Kammermusik - Bands - Chöre - Orchester
3.
Teilnehmer
3.1
3.3
Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule ist grundsätzlich ab Beginn der allgemeinen Schulpflicht möglich. Für die
"Musikalische Früherziehung" können Kinder bereits ab Vollendung des 4. Lebensjahres aufgenommen werden.
Die Musikschule steht entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten auch Jugendlichen und Erwachsenen für
Instrumental- und Ergänzungsfachunterricht bzw. Arbeitsgemeinschaften offen.
Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
4.
Anmeldung und Aufnahme bzw. Abmeldung
4.1.
Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei
minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme
entscheidet der Schulleiter.
Anmeldungen für die "Musikalische Früherziehung" und die "Musikalische Grundausbildung" können jederzeit
vorgenommen werden.
Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind auch während des laufenden Schuljahres zulässig.
Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahrbeginns ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule
gegeben sind.
Mit der Anmeldung wird die Schulordnung für die Musikschule anerkannt.
3.2
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
Abmeldungen sind zum jeweiligen Schulhalbjahresende (31.03. bzw. 30.09) möglich. Diese müssen
schriftlich bis zum 15.02. bzw. 15.08. bei der Musikschule eingegangen sein.
7.
Unterrichtsordnung
7.1.
7.2.
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. April und endet am 31. März.
Die Ferien- und Feiertagsregelung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in den Städten Bocholt, Isselburg und
Rhede gilt auch für die Musikschule.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind, aus, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt.
Hierzu können zusätzliche Unterrichtsstunden festgesetzt und Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden. Besteht
seitens der Schule keine Möglichkeit, ausgefallene Stunden nachzuholen, so haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf
Erlass der Unterrichtsgebühren, wenn der Unterricht mehr als zweimal hintereinander ausfiel.
Wenn der Schüler länger als zwei Wochen wegen Verschickung, Unfall oder Krankheit dem Unterricht fernbleiben muss,
kann auf Antrag der Erlass des Schulgeldes für die Dauer des Fernbleibens gewährt werden.
7.3.
7.4.
8.
Veranstaltungen
Die von der Musikschule angesetzten Veranstaltungen einschl. der hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil
des Unterrichts. Die Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet.
11.
Schulgeld (siehe 2. Seite)