Allgemeine Tipps für die Reinigung: Teppiche - durch Fachgeschäft sprühextrahieren oder shampoonieren lassen (Termin frühzeitig vereinbaren) Parkettböden - Unversiegelte Parkettböden sind zu spähnen und zu wichsen. Versiegelte Parkettböden sind nur feucht aufzunehmen Kochherd - im Backofen kann in der Regel die obenliegende Heizschlange durch Schrägstellung der Halterung gekippt werden - Regulierknöpfe am Armaturenbrett können bei einigen Kochherdmodellen herausgezogen werden - Backofentüren stirnseits auch auf Gelenkseite reinigen Kochherdplatten nicht einfetten Lüftungsventile - sind in der Regel zu Reinigungszwecken demontierbar Fenster - DV-Fenster öffnen durch Lösen der verschiedenen Schrauben entlang des Rahmens Läden - Roll und Fensterläden sind abzuwaschen, Sonnenstoren sind abzubürsten Keller, Estrich etc. - Keller, Estrich, Briefkasten etc. sind in die Reinigung einzubeziehen Garage / TG-Platz etc.- TG-Platz, Einzelgaragen, etc. sind zu räumen und zu wischen Die Wohnung ist einwandfrei zu reinigen, unabhängig davon, wie die Wohnung bei Mietbeginn angetreten wurde. Flecken und Kleber entfernen: Wachsflecken Entkalkung Kleber - mit Löschpapier und Bügeleisen - Verwendung von Essig möglich - Selbstkleber durch Erwärmen mit Föhn Abmelden bei: Elektrizitätswerk Gaswerk Die Post (Telefon) Einwohnerkontrolle Wichtig: - die Quittung des Fachgeschäftes, welches die Teppiche sprühextrahiert/ shampooniert hat, ist anlässlich der Wohnungsabnahme vorzuweisen! - Dübellöcher sind fachgerecht auszubessern - die wichtigsten Reinigungsutensilien sind anlässlich der Wohnungsabnahme zur Hand zu halten - vergessen Sie nicht, bei allfälligen Mieterschäden frühzeitig einen Termin mit Ihrer Versicherung zu vereinbaren Wohnungsabnahme: Termin mit der Verwaltung mindestens 10 Tage im voraus vereinbaren Wir bitten Sie; in beidseitigem Interesse die vorher erwähnten Punkte zu beachten, damit die Wohnungsrückgabe speditiv abgewickelt werden kann.
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