Allgemeine Führerscheininfo

Allgemeine Führerscheininfo
SEGELBOOTE
• 7 Segelboote stehen für die Ausbildung zur Verfügung
• Die Segelschule verfügt über einen der modernsten und
jüngsten Fuhrparks am See (5 neue Schulungsboote wurden in den
letzten 2 Jahren angeschafft)
SEGEL- & MOTORBOOTUNTERRICHT
Bei uns wird solange ausgebildet bis man fit für
die Prüfung ist, ganz egal ob man 10, 12 oder
20 Tage segelt, ganz egal ob Sie 5, 7 oder 12
Motorbootstunden benötigen!
Sie haben eine ganze Saison Zeit es zu lernen!
BINNENFAHRT
dazu gehören:
Ströme/Flüsse z.B. Rhein, Mosel, Donau etc.
Landesgewässer z.B. Ammersee, Chiemsee
Bodensee
Grenze des Geltungsbereiches
SEEFAHRT
dazu gehören: in der BRD: Ostsee & Nordsee, Häfen andere Meere und Ozeane
See/Küste
BINNENFAHRT
Das Bodenseeschifferpatent „A“ (Motor) & „D“ (Segeln)
-
Pflichtschein, bei einer Motorstärke über 6 PS bzw. mehr als 12 m2 Segelfläche
Mindestalter: 18 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln)
Geltungsbereich: Bodensee und alle (inter-)nationale Binnengewässer
Prüfung: Erfolgt durch die Abnahme durch das Schifffahrtsamt Konstanz
(Theorie: in Konstanz und Praxis: in der Segelschule)
Amtlicher Sportbootführerschein „Binnen“ (Segel und/oder Motor)
- Pflichtschein, für das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern (wenn vorgeschrieben) sowie bei einer Motorstärke von mehr
als 15 PS bzw. 5 PS/3,68 KW wie z.B. auf den Rhein.
- Mindestalter: 16 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln)
- Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV
SEEFAHRT
Amtlicher Sportbootführerschein „See“ (Salzwasser)
See/Küste
- Pflichtschein, für das Befahren von Seeschifffahrtsstraßen innerhalb
der 12 Meilenzone sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV
- In der Prüfung müssen Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des
Schifffahrtsrechts, das Wetter sowie der Fahrzeugführung nachgewiesen werden.
BINNENFAHRT
Ihr Vorteil:
Ihr Vorteil:
BSP-Inhaber erhalten auf
Antrag den amtlichen
SBF-Binnen ohne weitere
Prüfungen ausgestellt.
Haben Sie die Prüfung beim
BSP “A“ (Motor) mit einer
kleinen Zusatzprüfung im
Bereich Navigation abgelegt,
dann entfällt die praktische
Prüfung beim SBF-See
(Antrag gibt es bei der Schule)
SEEFAHRT
See (Küste)
BINNENFAHRT
SBF-Binnen Inhaber müssen noch die
theoretische Prüfung zum BSP ablegen
SBF-See Inhaber müssen noch die
theoretische Prüfung zum BSP „A“ ablegen
SEEFAHRT
(See/Küste)
NOCH FRAGEN?
BINNENFAHRT
Das Bodenseeschifferpatent „A“ (Motor) & „D“ (Segeln)
-
Pflichtschein, bei einer Motorstärke über 6 PS bzw. mehr als 12 m² Segelfläche
Mindestalter: 18 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln)
Geltungsbereich: Bodensee und alle (inter-)nationale Binnengewässer
Prüfung: Erfolgt durch die Abnahme durch das Schifffahrtsamt Konstanz
(Theorie: in Konstanz und Praxis: in der Segelschule)
Wichtig ist: wer das Bodenseeschifferpatent hat
erhält auf Antrag OHNE EINE WEITERE PRÜFUNG
den Sportbootführerschein Binnen ausgestellt
Amtlicher Sportbootführerschein „Binnen“ (Segel und/oder Motor)
- Pflichtschein, für das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern (wenn vorgeschrieben) sowie bei einer Motorstärke von mehr
als 15 PS bzw. 5 PS/3,68 KW wie z.B. auf den Rhein.
- Mindestalter: 16 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln)
- Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV
Amtlicher Sportbootführerschein „See“ (Salzwasser)
SEEFAHRT
- Pflichtschein, für das Befahren von Seeschifffahrtsstraßen innerhalb
der 12 Meilenzone sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV
- In der Prüfung müssen Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des
Schifffahrtsrechts, das Wetter sowie der Fahrzeugführung nachgewiesen werden.
See/Küste
Wichtig ist: wer beim BSP „A“-MOTOR eine Navigationszusatzprüfung abgelegt
hat, bei dem ENTFÄLLT beim Sportbootführerschein Küste das nochmalige
Ablegen der PRAKTISCHEN PRÜFUNG!
SEEFAHRT
Der SBF-See wird vorausgesetzt
beim SKS und beim SSS
See/Küste
Der SSS wird vorausgesetzt für SHS
Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein
zum Führen von Yachten mit Motor
und unter Segel in Küstengewässern
(alle Meere bis 12 sm Abstand von
der Festlandküste).
Dieser Führerschein ist zum Führen
von Sportbooten, die gewerbsmäßig
zur Ausbildung genutzt werden,
vorgeschrieben.
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf
Yachten in Küstengewässern
Sportseeschifferschein (SSS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum
Führen von Yachten mit Motor und unter
Segel in küstennahen Seegewässern (alle
Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee,
Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische
See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Dieser Führerschein ist zum Führen von
Sportbooten, die gewerbsmäßig zur
Ausbildung genutzt werden,
vorgeschrieben.
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000 Seemeilen
auf Yachten in küstennahen
Seegewässern (nach Erwerb
SBF-See) als Wachführer oder
dessen Vertreter.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein
zum Führen von Yachten mit Motor
und unter Segel in der weltweiten
Fahrt (alle Meere).
Dieser Führerschein ist zum Führen
von Sportbooten, die gewerbsmäßig
zur Ausbildung genutzt werden,
vorgeschrieben.
Zulassung:
- ab 18 Jahren,
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen
auf Yachten im Seebereich (nach
Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.
Pyroscheine
Großer Pyronachweiß
Sachkundenachweiß (SKN)
Kleiner Pyronachweiß
Fachkundenachweiß (FKN)
-
- Mindestalter vollendet 16 Jahre
Mindestalter 18 Jahre
- Nach Waffengesetz
-
- Nach Sprengstoffgesetz
- Nach dem Sprengstoffgesetz
- Beinhaltet den Fachkundenachweiß (FKN)
- berechtigt zum Erwerb und Umgang, Beförderung
von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der
Unterklasse BAM-T2. Darunter fallen z. B. SeenotHandsignalmittel wie Fallschirmraketen,
Handfackeln und Rauchtöpfe.
- Voraussetzung für den Erwerb einer
Waffenbesitzkarte.
- Erwerb, Lagerung, Verbringung von
Signalpistolen/Signalraketen (Kaliber 4) mit
der entsprechenden Munition und Eintragung
in der Waffenbesitzkarte
Sportbootführerschein
Der Pyroschein, richtige Bezeichnung: Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und
Sprengstoffrecht. Dieser beinhaltet auch den Fachkundenachweis.
Pyrotechnische Signalmittel sind nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) für alle Fahrzeuge, auch für
Charteryachten in der Seefahrt vorgeschrieben.
Seegängige Schiffe und Yachten (Charteryachten) sind daher mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln, wie z.B. Handfackeln,
Wasserfärber, Rauchsignalmitteln etc. sowie möglicherweise auch mit Signalpistolen und Signalraketen mit der entsprechenden
Munition ausgerüstet.
Während Handfackeln, Rauchsignale Wasserfärber etc. ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, berechtigt der
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel den Inhaber zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung von
pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse BAM-T2. Darunter fallen z. B. Seenot-Handsignalmittel wie
Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchtöpfe.
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Eine Voraussetzungen für
die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland ist unter anderem der Sachkundenachweis (SKN) erforderlich. Weitere
Voraussetzungen wie etwa die körperliche und geistige Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sind im
Waffengesetz geregelt. In die Waffenbesitzkarte trägt die zuständige Behörde (Stadt/Polizei) die Seenot-Signalpistole ein, die der
Karteninhaber besitzen darf.
Die FUNKZEUGNISSE
UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s
Certificate for the
Radiotelephone Service on
Inland Waterways
(UBI-LRC)
Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (LRC)
Amtliche bzw. amtlich
anerkannte Erlaubnis zum
Bedienen und
Beaufsichtigen einer
Schiffsfunkstelle auf
Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet
gültig.
Amtliche Berechtigung zur
Ausübung des Seefunkdienstes
im Weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem
(GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet
gültig.
Amtliche Berechtigung zur
uneingeschränkten Ausübung
des Seefunkdienstes im GMDSS
für UKW, GW, KW und Seefunk
über Satelliten auf
Sportbooten. International und
unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15
Jahren
Zulassung zur Prüfung ab 15
Jahren.
Zulassung zur Prüfung ab 18
Jahren
Ergänzungsprüfung
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI
verkürzt. Prüfungen zum SRC/LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.