Gründung Pheromon GbR - Weinbauverband Württemberg eV

Gründung einer GbR zum Zweck der Einrichtung der
Pheromongemeinschaft
<NAME EINFÜGEN> GbR
Die Pheromonförderung erfolgt ab 2015 im Rahmen eines neuen Landesprogramms, dem
sogenannten Förderprogramm für Pheromonverfahren (PHW). Zur Umsetzung dieses
Förderprogramms wird eine Pheromongemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts gegründet. Ziel ist die Organisation der Aushängung der Pheromondispenser sowie
das Management der Fördermittel.
Ernannt wird ein „Bündler“, der im Namen und mit Vollmacht aller Mitglieder der
Pheromongemeinschaft handelt. Der Bündler hat insbesondere die Aufgabe, die
Pheromonverwirrung nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg PHW zu
organisieren und die Flächen der GbR-Mitglieder zusammenzutragen. Er übernimmt die
Stellung des Sammelantrags im Sinne der Mitglieder der GbR (per FIONA) und wickelt die
Bewilligung dann auch ab.
Folgende Person wird als Bündler bevollmächtigt:
<NAME EINFÜGEN>, Anschrift / Fax
Rechtsgrundlage der GbR sind die gesetzlichen Vorschriften (BGB). Demzufolge haften alle
Mitglieder zu gleichen Teilen.
Erklärung zur Mitgliedschaft
Die GbR-Mitglieder geben aus Gründen der Verbindlichkeit folgende Erklärung ab, inklusive
beteiligter Hektarzahl, und lassen diese umgehend dem Bündler zukommen:
Hiermit erkläre ich verbindlich meine Mitgliedschaft in der Pheromon-Verwirrgemeinschaft
NAME GbR. Diesbezüglich relevante Flächenbewegungen melde ich unverzüglich dem
Bündler. Die Mitgliedschaft gilt dauerhaft, außer sie wird vier Wochen vor Jahresende
schriftlich widerrufen.
Ort, Datum
Name/Unterschrift
Beteiligte Hektar (laut Flurstücksverzeichnis mit Einzelparzellen, Liste im Anhang)