Gründung einer GbR zum Zweck der Einrichtung der Pheromongemeinschaft <NAME EINFÜGEN> GbR Die Pheromonförderung erfolgt ab 2015 im Rahmen eines neuen Landesprogramms, dem sogenannten Förderprogramm für Pheromonverfahren (PHW). Zur Umsetzung dieses Förderprogramms wird eine Pheromongemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Ziel ist die Organisation der Aushängung der Pheromondispenser sowie das Management der Fördermittel. Ernannt wird ein „Bündler“, der im Namen und mit Vollmacht aller Mitglieder der Pheromongemeinschaft handelt. Der Bündler hat insbesondere die Aufgabe, die Pheromonverwirrung nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg PHW zu organisieren und die Flächen der GbR-Mitglieder zusammenzutragen. Er übernimmt die Stellung des Sammelantrags im Sinne der Mitglieder der GbR (per FIONA) und wickelt die Bewilligung dann auch ab. Folgende Person wird als Bündler bevollmächtigt: <NAME EINFÜGEN>, Anschrift / Fax Rechtsgrundlage der GbR sind die gesetzlichen Vorschriften (BGB). Demzufolge haften alle Mitglieder zu gleichen Teilen. Erklärung zur Mitgliedschaft Die GbR-Mitglieder geben aus Gründen der Verbindlichkeit folgende Erklärung ab, inklusive beteiligter Hektarzahl, und lassen diese umgehend dem Bündler zukommen: Hiermit erkläre ich verbindlich meine Mitgliedschaft in der Pheromon-Verwirrgemeinschaft NAME GbR. Diesbezüglich relevante Flächenbewegungen melde ich unverzüglich dem Bündler. Die Mitgliedschaft gilt dauerhaft, außer sie wird vier Wochen vor Jahresende schriftlich widerrufen. Ort, Datum Name/Unterschrift Beteiligte Hektar (laut Flurstücksverzeichnis mit Einzelparzellen, Liste im Anhang)
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