FMS Motcross Reglement MCR 2015

FEDERATION MOTOCYCLISTE SUISSE
FÖDERATION DER MOTORRADFAHRER DER SCHWEIZ
FEDERAZIONE MOTOCICLISTICA SVIZZERA
FMS-REGLEMENTIERTE MOTORSPORTVERANSTALTUNG
FÜR KONKURRENTEN MIT ODER OHNE LIZENZ
1. Das Rennen ist für Nichtlizenzierte Fahrer offen. Als Lizenzierte gelten diejenige welche während
der Veranstaltung eine Rennfahrerlizenz besitzen. Der Veranstalter behält sich vor, lizenzierte GästeKlassen einzuladen, oder gemischte Klassen starten zu lassen.
2. Es dürfen nur Fahrer starten, die im Besitze eines gültigen Führerausweises sind. Die Ausweise
werden während der Maschinenkontrolle kontrolliert. Das Mindestalter für Fahrer und
Seitenwagenpassagiere beträgt 18 Jahre. Ausnahmen können nur vom Rennleiter bewilligt werden.
Sollten andere Klassen für Fahrer unter 18 Jahren stattfinden werden sie vom Veranstalter
ausgeschrieben. Minderjährige Konkurrenten benötigen die Unterschrift der Eltern oder des
gesetzlichen Vertreters und müssen einen Versicherungsnachweis vorlegen.
3. Sämtliche Rennfahrer werden aufgefordert , die Training- und Rennläufe mit bleifreiem Treibstoff
zu bestreiten. Für allfällige Wartungsarbeiten müssen die vorgesehenen Plätze benützt werden.
4. Vor den Trainingsläufen findet eine obligatorische Maschinenkontrolle statt. Der Fahrer erscheint
persönlich mit Maschine, Ausrüstung und Ausweis.
a. Geprüft wird: Startnummer
- vorne, links, und rechts, Tafelgrösse min.230x280 mm ,
Zahlenhöhe min.140 mm , wichtig ist guter Kontrast
b. Technischer Zustand der Maschine (Bremsen, Federung, Schalldämpfung etc.)
c. Schutzbekleidung – gefahren darf nur mit Sturzhelm, Lederstiefel, Handschuhe, Jacke oder
langarm T-Shirt und Rückenschutz. Sämtliche Glasteile sind mit Klebband abzudecken.
Seitenwagen und Quads müssen mit einem Abreiss-Schalter ausgerüstet sein.
d. Es werden nur geprüfte Maschinen zu den Trainings- und Rennläufen zugelassen. Werden
Maschinen nach der Kontrolle abgeändert, oder nicht den Aufforderungen der
Rennfunktionäre nachgekommen so müssen diese Fahrer vom Rennen ausgeschlossen
werden. Ausnahmen können nur vom Rennleiter bewilligt werden.
5. Verhalten auf dem Renngelände
a. Ausserhalb der Rennstrecke darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden. Dies gilt auch für
den Rennpark. Es dürfen keine Maschinen ausserhalb der Rennstrecke getestet werden.
Absichtliches behindern eines Mitkonkurrenten, sowie fahren gegen die Fahrtrichtung ist
nicht erlaubt.
6. Die Fahrerbesprechung ist für alle Teilnehmer obligatorisch.
7. Flaggenzeichen:
a. Rote Fahne geschwenkt
= Rennabbruch
b. Schwarze Fahne
= Sofortiges Anhalten für den betroffenen Fahrer
c. Gelbe Fahne
= Gefahr auf der Rennstrecke , langsam fahren
d. Gelbe Fahne geschwenkt
= Unmittelbare Gefahr, überholen verboten, vorbereiten
zum anhalten.
e. Blaue Fahne
= Ihr werdet von einem Fahrer überrundet
f. Grüne Fahne
= Freie Fahrt
g. Schwarz-Weisse Schachbrettfahne = Ende des Rennens
h. Wer den Flaggenzeichen nicht folge leistet, wird mit Verwarnung oder Ausschluss bestraft.
8. Die Rennleitung kann jeden Konkurrenten, der gegen die genannten Bestimmungen verstösst oder
eine Gefahr für andere Fahrer und Zuschauer darstellt, oder sich nicht korrekt gegenüber dem
Veranstalter benimmt, von Training und Rennen ausschliessen. Dasselbe gilt wenn ein Fahrer oder
Helfer den Aufforderungen der Offiziellen nicht nachkommt.
9. Versicherung
a. Der Veranstalter schliesst eine Haftpflichtversicherung für die Zuschauer gemäss den
Vorschriften ab.
b. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr
c. Eine Unfallversicherung für die Rennfahrer ist Sache des Teilnehmers.
d. Für Unfall übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
e. Durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Teilnehmer, in seinem
Namen und im Namen seiner Erben, die Verantwortlichen der Veranstaltung von
jeglicher Verfolgung zu befreien. Begleitpersonen und Helfer übernehmen die gleiche
Verpflichtung.
10. Die Rennleitung
a. Die Rennleitung behält sich vor , infolge Witterungseinflüssen oder anderen zwingenden
Einflüssen, in eigener Kompetenz die Rennstrecke zu verändern, sowie Läufe zu kürzen oder
vorzeitig abzubrechen.
b. Verpasste Rennläufe können nicht nachgeholt werden. Ausnahmen und ausserterminliche
Trainings können nur vom Rennleiter bewilligt werden.
11. Protestrecht
a. Proteste werden vom Fahrer in schriftlicher Form mit einer Kaution von Fr.50.-, bis max.
20 Minuten nach Aushang der Rangliste entgegengenommen. Jeder Protest betrifft nur 1
Ereignis.
b. Proteste gegen Sachentscheidungen des Rennleiters sind nicht zulässig.
12. Absenzen
a. Entschuldigte Absenzen werden mit Fr.30.- für Umtriebe belastet. Der Rest wird ausbezahlt.
Bei unentschuldigten Absenzen wird das Startgeld nicht zurückbezahlt. Letzter Termin ist die
Maschinenkontrolle.
b. Für Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss wird eine Gebühr von Fr.30.- erhoben...
c. Wird die Veranstaltung nicht durchgeführt, so wird das Startgeld ebenfalls zurückbezahlt, mit
Abzug von mindestens Fr.20.- für Portkosten.
13. Jegliche Zuwiderhandlung gegen dieses Reglement bedeutet Ausschluss. Das Startgeld wird in
einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
14. Der Teilnehmer bestätigt mit dem Anmeldeformular die Kenntnisse des Reglements und bestätigt
mit seiner Unterschrift das Einverständnis.
Schmiedrued 2015
Die Rennleitung des Motoclub Ruedertal