MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Wellendingen Nummer 12 Donnerstag, 19. März 2015 Gemeinsame Bekanntmachungen Die Gemeinde Wellendingen sucht zum 01. September 2015 eine/n Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (FH/BA), bzw. Erzieherin/Erzieher als Leiter/in für den 6-gruppigen Gemeindekindergarten (in Wellendingen und Wilflingen) und die 2-gruppige Kinderkrippe Zu Ihren Aufgaben gehören: •Führung des Personals •Sicherstellung des Betriebsablaufes •Konzeptionelle und organisatorische Weiterführung des Kindergartens und der Kinderkrippe •Umsetzung des pädagogischen Konzeptes •Schnittstelle zu Träger, Eltern und Öffentlichkeit •Qualitätssicherung des Kindergartens Wir erwarten von Ihnen: •Freude am Umgang mit Kindern •Kenntnis gesetzlicher und pädagogischer Grundlagen •Sozialkompetenz •Belastbarkeit und Eigenmotivation •Teamfähigkeit, Beratungs- und Entscheidungskompetenz •Durchsetzungsvermögen und Führungsqualitäten •Berufs- und Leitungserfahrung wünschenswert Wir bieten Ihnen: •Bezahlung nach TVöD-SuE •ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, in dem Sie konzeptionell und praktisch gestalten können •ein engagiertes Team in einem attraktiven Arbeitsumfeld Die Stelle wird zunächst für 2 Jahre auf Erprobung ausgeschrieben, bei Eignung wird eine unbefristete Übernahme in Aussicht gestellt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18. April 2015 an das Bürgermeisteramt Wellendingen, Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Link gerne zur Verfügung, Tel.: 07426/9402-32, [email protected] Wilflingen mit dem Ortsteil 55. Jahrgang DRK-Blutspendedienst bittet dringend um Blutspenden Vorräte an Blut und Blutpräparaten schmelzen insbesondere für die Blutgruppe 0 Rhesus negativ rasch Der DRK-Blutspendedienst ruft alle gesunden Mitbürger zur Blutspende auf, damit die Behandlung von Schwerkranken und Schwerverletzten in den Kliniken gesichert werden kann. Aktuell schmelzen die Vorräte an Blut und Blutpräparaten rasch. Immer mehr Menschen sind von der Grippewelle betroffen. Besonders betroffen sind die Vorräte an Blutkonserven der Blutgruppe 0 Rhesus negativ. In der Regel wird nur blutgruppengleiches Blut übertragen. Die Blutgruppe 0 Rhesus negativ kann allen Empfängern übertragen werden und ist daher besonders für Notfallsituationen wichtig, wenn keine Zeit bleibt, um den Patienten vollständig zu untersuchen und schnell Blut zur Verfügung gestellt werden muss. Diesen Patienten kann nur geholfen werden, wenn genügend gespendetes Blut zur Verfügung steht. Daher bittet der DRK-Blutspendedienst besonders alle gesunden Mitbürger, die über diese seltene Blutgruppe verfügen, um eine Blutspende. Bitte besuchen Sie den Blutspendetermin des DRK Ortsvereins Rottweil am Freitag, dem 27.03.2015 in der Zeit 15:30 - 19:30 Uhr in der Turn- und Festhalle, Rathausstraße 10 in 78669 Wellendingen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alle Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. DRK-Blutspendedienst ruft zur Blutspende auf und macht Engagement mit neuer Aktion sichtbar Blutspenden verbindet! Der DRK-Blutspendedienst lädt zur Blutspende ein am: Freitag, dem 27.03.2015 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr Neuwies-Festhalle, Rathausstraße 10 78669 WELLENDINGEN Bitte bringen Sie zur Blutspende Ihren Personalausweis mit! Eine Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz ist mehr, als eine gute Tat – es ist etwas, das die Menschen in der Region miteinander verbindet. Unter dem Motto „Was uns verbindet – Blutspenden in unserer Region“ macht der DRK-Blutspendedienst diese Verbundenheit zwischen Spendern, Empfängern und der Region sichtbar. Im Herzen der Aktion steht die interaktive Website www. blutspenden-verbindet.de, auf der die Spender Bilder von sich veröffentlichen und erzählen, was sie mit der DRKBlutspende verbinden: Eine traf dort ihre große Liebe, einem anderen wurde durch eine Blutspende das Leben gerettet, ein Verein spendet aus Verantwortungsbewusst- 2 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen sein. Die Verbindung wird durch ein rotes Band symbolisiert, das auf jedem Bild auftaucht. Dort finden sich so spannende, ergreifende oder kuriose Geschichten und lustige, rührende oder ernste Bilder: Denn statistisch gesehen sind etwa 80 Prozent aller Bundesbürger mindestens einmal in ihrem Leben auf eine Blutspende angewiesen. Dabei rettet Blut nicht nur Unfallopfern oder bei Transplantationen das Leben – auch viele Krebspatienten oder Menschen mit Magen-Darm-Problemen sind auf die Spende angewiesen. Es gibt also viele Geschichten zu lesen und viele Menschen zu sehen! Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Wellendingen, den 19. März 2015 Nachruf Die Gemeinde Wellendingen trauert um Hermann Schmeh Gemeinderat von 1984 - 1994 der am 09. März 2015 im Alter von 79 Jahren verstorben ist. Herr Schmeh war ein hochgeschätzter und geachteter Mitbürger, der sich während seiner Zeit als Gemeinderat mit Leidenschaft in der Kommunalpolitik engagiert hat. Am 28. Oktober 1984 zog er für zwei Wahlperioden für die CDU in den Gemeinderat ein. In dieser Zeit hat Herr Schmeh seine Kraft, sein Wissen und sein Können in den Dienst der Allgemeinheit gestellt und damit das kommunale Geschehen in unserer Gemeinde wesentlich mitgestaltet. An sein Tun zum Wohle der Gesamtgemeinde erinnern wir uns mit großer Dankbarkeit. Er wird uns durch seine vorbildliche Denkens- und Handlungsweise stets in bester Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl und unsere aufrichtige Anteilnahme gelten seinen Angehörigen. Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Thomas Albrecht -Bürgermeister- Für den Ortschaftsrat Andreas Muschal -Ortsvorsteher- Voranzeige Vorverlegter Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss der Kalenderwoche 14 ist wegen dem Feiertag „Karfreitag“ bereits am Montag, 30.03.2015 um 12.00 Uhr. Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nussbaum Medien Rottweil Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 Abschlag II/2015 (Zeitraum 01.01.201531.03.2015) für Wasser- und Abwassergebühren zum 01.04.2015 fällig Der zweite Abschlag für Wasser- und Abwassergebühren ist am 01.04.2015 zur Zahlung fällig. Soweit keine Abbuchungsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt wurde, bitten wir die Abgabepflichtigen diesen Termin zu beachten. Außerdem ist zu beachten, dass die Barzahler keine gesonderte Abschlagsmitteilung erhalten! Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das im Bescheid genannte Buchungszeichen (5.8888…) an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann! Ermäßigung bei der Abwassergebühr Die Ermäßigung bei der Abwassergebühr wurde bisher automatisch bei der Abrechnung der Wasser/Abwassergebühr berücksichtigt. Grundlage war dabei das Ergebnis der Viehzählung. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht mehr zulässig. Die im Jahr 1999 neu beschlossene Satzung sieht vor, dass von den Betroffenen Anträge zu stellen sind. Dabei sollen geeignete Unterlagen zur Berechnung der Absetzungen beigefügt werden. Eine geeignete Unterlage ist insbesondere der Bescheid der Tierseuchenkasse. Dieser wurde in den vergangenen Tagen den Tierhaltern zugestellt. Aus diesem Grunde bitten wir alle, die bei der Wasser/ Abwasserabrechnung zum 30.09.2015 eine Ermäßigung der Abwassergebühr in Anspruch nehmen wollen, in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag (auch mündlich) zu stellen. Bringen Sie hierzu den Bescheid der Tierseuchenkasse mit (oder entsprechende Unterlagen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur von der Gemeinde eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum der Gemeinde. Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung Zwischenzähler gemäß § 41 Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der Gemeinde unter Angabe des Zählerstandes und eines Nachweises über die Eichung des Zählers innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen. (3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 40 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 35 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden Wassermenge zu stellen. Abräumen von Gräbern auf den Friedhöfen Für eine Reihe von Gräbern ist auf unserem Friedhof die Ruhezeit von 25 Jahren bereits abgelaufen. Bei Doppelgräbern gilt die Zweitbelegung. Diese Gräber können durch die Angehörigen selbst oder durch Gemeindearbeiter entfernt werden. Die Arbeiten durch den Bauhof werden zwei Wochen vor Ostern durchgeführt. Pflanzen oder sonstige Grabausstattungen können bei Bedarf vorher noch entfernt werden. Falls Sie ein Grab selbst entfernen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Die Gemeinde erhebt bei einer Abräumung durch den Bauhof folgende Gebühren laut der Friedhofssatzung: Entfernung Reihengrab: 150,00 € Entfernung Wahlgrab: 200,00 € Entfernung Urnengrab/ Kindergrab: 100,00 € Sollten Sie an einer Abräumung durch die Gemeinde interessiert sein, melden Sie sich bitte unter Tel.: 9402-17, [email protected]. Die nächste Abräumung von Gräbern findet wieder im Herbst statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ihr Bürgermeisteramt Bausprechtag im Rathaus Wellendingen Das Kreisbauamt Rottweil hält am nachfolgenden Termin in Wellendingen einen Sprechtag ab: Mittwoch, den 01.04.2015 Termine können ab 15.00 Uhr vereinbart werden. Ihre Termine bitten wir mit dem Bürgermeisteramt, Tel. 940214 (Frau Buschle) vorzunehmen. Bebauungsplan „Ortsmitte“ in Wellendingen Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am 26.02.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (siehe Seite 4). Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.02.2015. Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 3 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung der Ortsmitte von Wellendingen geschaffen werden. Dabei hat sich der Gemeinderat im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses dafür ausgesprochen, dass die künftigen Nutzungen in den Bereichen Wohn- und Mischnutzung sowie Gemeinbedarfsfläche liegen sollen. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, öffentlich zu unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften liegen vom 23.03.2015 bis 24.04.2015 im Rathaus der Gemeinde Wellendingen, 1.OG während den üblichen Dienstzeiten aus. Anregungen und Bedenken können vorgebracht und protokolliert werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wellendingen, den 19.03.2015 gez. Thomas Albrecht, Bürgermeister Sommerferienbetreuung für Schüler/innen der Klasse 1 bis 4 - 24. August bis 11. September 2015 In den nächsten Tagen erhalten die Eltern der Grundschüler mit dem Elternrundbrief das Anmeldeformular für die Betreuung in den letzten drei Sommerferienwochen. Sie können Ihr Kind sowohl wochenweise als auch tageweise zum Unkostenbeitrag von 3,50 €/Tag anmelden. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2015. Ihr Bürgermeisteramt Impressum Herausgeber: Gemeinde Wellendingen Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Wellendingen ist Bürgermeister Thomas Albrecht oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage: www.nussbaum-rottweil.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/2jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. 4 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 Jugendhäuser Wellendingen & Wilflingen Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 5 Pflege-Haus am Schloss Offener Mittagstisch ab. 3. Klasse Da es letztes Mal mit den Waffeln nicht geklappt hat, starten wir einen neuen Versuch. Wir backen Waffeln. Bringt bitte 0,50€ mit. Liebe Gemeinde, in unserem Pflegehaus am Schloss in Wellendingen bieten wir einen offenen Mittagstisch an. Von Montag bis Freitag und am Sonntag gibt es in unserer Cafeteria von 12:15 - 13:15 Uhr ein abwechslungsreiches 3-Gänge-Menü, zu einem Preis von 5,50 €. Der aktuelle Speiseplan wird im Eingangsbereich des Pflegehauses ausgehängt und zusätzlich auf unserer Homepage http://www.pflegehaus-wellendingen.de/ veröffentlicht. Bei Fragen rund um den offenen Mittagstisch ist Herr Schöbel telefonisch unter 07426/4205603 für Sie zu erreichen. Wir holen Sie auch gerne an bestimmten Haltenpunkten kostenlos ab und bringen Sie auch wieder nach Hause: Hinfahrt Wilflingen: 12:10 Uhr: Bushaltestelle Schörzingerstrasse 12:15 Uhr: Nelkenstrasse, Ecke Rosenstrasse 12:20 Uhr: Emil-Dimmler-Strasse, Ecke Lehrstrasse Wellendingen: 12:25 Uhr: Am Altberg, Ecke Goethestrasse 12:30 Uhr: Sonnenstrasse, Ecke Schillerstrasse 12:35 Uhr: Pflegehaus am Schloss Wilflingen: Montag, 23.03.2015, 15:30 – 17:00 Uhr Wellendingen: Dienstag, 24.03.2015, 15:30-17:00Uhr Auf euer Kommen freut sich Anna Tel.: 07426/ 9490820 [email protected] Rückfahrt Wilflingen: 13:10 Uhr: 13:15 Uhr: 13:20 Uhr: 13:25 Uhr: Abfahrt Pflegehaus am Schloss Bushaltestelle Schörzingerstrasse Nelkenstrasse, Ecke Rosenstrasse Emil-Dimmler-Strasse, Ecke Lehrstrasse Wellendingen: 13:30 Uhr: Am Altberg, Ecke Goethestrasse 13:35 Uhr: Sonnenstrasse, Ecke Schillerstrasse Bereitschaftsdienste Hallo Mädels, diese Woche gibt’s wieder etwas zum Essen. Wir backen zusammen Waffeln und sofern das Wetter so bleibt genießen wir sie in der Sonne. Wir treffen uns am Mittwoch den 18.03. um 15 Uhr in Wilflingen und am Freitag den 20.03. um 15 Uhr in Wellendingen. Bringt bitte 50 Cent mit. Apothekennotdienste Donnerstag, 19.03.2015 Schiller-Apotheke, Aldingen (Kreis Tuttlingen), Hauptstr. 21, Tel.: 07424 84081 Freitag, 20.03.2015 Untere Apotheke, Rottweil, Hochbrücktorstr. 2, Tel.: 0741 7775 Samstag, 21.03.2015 Apotheke im Alten Milchwerk, Rottweil, Heerstr. 42, Tel.: 0741 17488990 Sonntag, 22.03.2015 Apotheke Zürn, Zimmern ob Rottweil, Hauptstr. 15, Tel.: 0741 31894 Heuberg-Apotheke, Wehingen (Württ.), Deilinger Str. 4, Tel.: 07426 1358 Montag, 23.03.2015 Engel-Apotheke, Spaichingen, Angerstr. 2, Tel.: 07424 93210 Dienstag, 24.03.2015 Apotheke, Frittlingen, Hauptstr. 77, Tel.: 07426 3322 Mittwoch, 25.03.205 Dr. Sailers Königs-Apotheke, Rottweil, Königstr. 19, Tel.: 0741 209664730 6 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Donnerstag, 26.03.2015 Marien-Apotheke, Spaichingen, Hauptstr. 169, Tel.: 07424 95690 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst ersehen Sie bitte aus der Tagespresse. Schulnachrichten Gemeinschaftsschule Aldingen Neue Schulsozialarbeiterin am Schulzentrum Aldingen Schule ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Veränderungen und anderes Verständnis von Werten bzw. Normen, unterschiedliche Erziehungsstile der Elternhäuser, Beeinflussung von Medien und Umwelteinflüssen und vieles mehr sind Arbeitsfelder, die auf die Schulen zukommen und welche die Lehrkräfte nicht mehr alleine ohne die Unterstützung der Sozialpädagogik erledigen können. Die Aldinger Schule hat mit der engagierten Sozialpädagogin Sybille Strauß-Synesiou seit nunmehr 10 Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Das hat sich im ganzen Landkreis herumgesprochen und so hat die Schule immer mehr Interessenten, die von überallher ihre Kinder im Schulzentrum anmelden wollen. Die Schulsozialarbeit in Aldingen arbeitet nach den traditionellen Prinzipien der Schulsozialpädagogik: dem Prinzip der Freiwilligkeit (es kommt nur der zur Beratung, der auch beraten werden möchte) und der Schweigepflicht, d.h. die besprochenen Themen werden vertraulich behandelt. Die Schulsozialarbeit versteht sich als Anwalt des Kindes. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sich Schulleitung und Schulsozialarbeit auf Augenhöhe begegnen und Partner sind. Diese Partnerschaft hat sich bewährt, und da die Schule und die Gemeinde Aldingen sich den neuen Herausforderungen stellen, wurde jetzt neben einem Erzieher und einer Anerkennungspraktikantin zur bisherigen Schulsozialpädagogin noch eine weitere Sozialpädagogin angestellt. Irina Strigunova hat ihren Arbeitsplatz sowohl in der Aldinger Schule als auch in der Grundschule Aixheim und ist dort für die Klassen 1 und 2 da. Studiert hat Strigunova an der Katholischen Hochschule in Freiburg und wird die bisherige Sozialpädagogin in folgenden Bereichen unterstützen: Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schüler, Eltern und Lehrer: •inschwierigenLebenssituationen •beiSchulproblemen •beiindividuellenSchwierigkeiten •zuKonfliktlösungsstrategien •beifamiliärenProblemen •beiUnstimmigkeitenmitdenLehrern •bei Problemen im Umgang mit den eigenen Aggressionen •beiGewaltan/nachderSchule •beiFragenzurBerufsfindung •beiFragenzurErziehung •bei Fragen zu Liebe, Körper, Sexualität, Schwangerschaft •beiSelbstverletzunginunterschiedlichenQualitäten •beiSchuldelinquenz •beiDisziplinschwierigkeiten Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 Unterstützung der Schule bei der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule / Berufsfindung / Vernetzung • Bewerbungstraining, Kontakte zu den Betrieben und Bildungspartnern. • Projekte im Bereich Gewaltprävention: Kinder stark machen / Faustlos / Sozialtraining • Stärkung sozialer Kompetenzen: Klassenrat, Soziale Gruppenarbeit • PräventionsprojektemitderPolizeiundmitBeratungsstellen • ErlebnispädagogikinnerhalbdesGanztagsbereichsund als AG Des Weiteren kooperiert die Schulsozialarbeit mit allen für die Belange der Kinder und Jugendlichen wichtigen Institutionen, das sind neben der Schule das Amt für Kinder, Jugend und Soziales, das Jugendreferat der Gemeinde Aldingen, die Fachstelle Sucht, die Agentur für Arbeit, die Schule des Lebens u.a. Dass ein Kind zur Welt kommt, bedarf es nur zwei Menschen, um es großzuziehen und zu bilden ein ganzes Dorf. Dies wurde in Aldingen eindeutig erkannt und entsprechend reagiert. Bildungszentrum Gosheim/Wehingen Gymnasium Gosheim-Wehingen Gymnasium mit bilingualem Profil Englisch Partnerschule für Europa Ausgezeichnete Nachwuchswissenschaftler Mehrere Schüler des Gymnasiums Gosheim-Wehingen wurden beim diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend forscht“ in Tuttlingen ausgezeichnet. Sie traten mit fünf Forschungsprojekten an. Zur Belohnung gab es zwei erste Plätze und einen dritten Platz, dazu einen Schulpreis. Einen Schulpreis erhalten Schulen, die mit mindestens vier Forschungsprojekten an den Start gehen. Luis Villing (6c) belegte einen ersten Platz mit der Entdeckung, dass sich Algen und Bakterien im Blumenwasser auf ganz natürliche Weise bekämpfen lassen. Einen ersten Platz erreichten auch Sven Mauthe und Reangsey Ouk (6c): mit einem “sprechenden” Würfel für Blinde. Luisa Villing und Natalie Mattes (Klasse 8a) hatten mit Smoothie-Rezepten experimentiert und wurden dafür mit einem dritten Platz belohnt. Vanja Blagojevic (10a) hatte Brillen mit einem UV-Filter beschichtet und Gewürzproben analysiert. Für eine Platzierung reichte es bei ihm nicht, weil seine Projektarbeit zum Zeitpunkt des Wettbewerbs noch nicht ganz abgeschlossen war. Herzlichen Glückwunsch an die erfolgreichen Forscher! Hospizgruppe bereichert den Religions- und Ethikunterricht Zum wiederholten Mal besuchten Frau Monika Berenz und Frau Inge Hermle von der Hospizgruppe „DASEIN“ vom Heuberg die Realschule Gosheim-Wehingen. Die Hospizgruppe setzt sich zusammen aus elf Frauen und einem Mann aus den Gemeinden Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Gosheim, Mahlstetten und Wehingen. Diese kommen aus unterschiedlichen Berufen und Konfessionen und haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schwerkranke, Sterbende und ihre Angehörigen ehrenamtlich und unentgeltlich zu begleiten. Die beiden Vertreterinnen der Gruppe schilderten anschaulich den Schülern der Klassenstufe 9 ihre Aufgaben bei der Beglei- Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015 tung von Sterbenden. Nur wenn sie gerufen werden, kommen sie entweder nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Altersheim. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Auf Nachfragen der Schüler über das konkrete Tun bei der Sterbebegleitung nannten sie: Still am Bett zu sitzen, die Hand zu halten, zuzuhören, zu trinken geben, Anteil zu nehmen, ein Gebet zu sprechen, etwas vorzulesen und einen Liedvers zu singen. Sie betonten aber keine pflegerischen oder medizinischen Dienste auszuführen. Aus ihren Erfahrungen heraus brachten sie zum Ausdruck, dass die Begleitung Sterbender zu besonderen persönlichen und zwischenmenschlichen Kontakten führten, in deren Verlauf sich die Kommunikation verdichtet und – im schönsten Fall – beide Seiten zu einer veränderten tiefen Spiritualität leiteten. Wichtig ist, dem Sterbenden Zeit zu lassen, am Sterbebett ist Zeit das kostbarste Gut. Ihnen selber ist durch diese Sterbebegleitung weitgehend die Angst vor dem eigenen Sterben genommen worden. Beim Sterben gehe es ums Leben, Sterbebegleitung sei Lebenshilfe, und das heiße vor allem, die letzte Zeit würdig und erträglich zu gestalten. Die Schüler zeigten ihre ernsthafte innere Teilnahme durch Fragen und Diskussionsbeiträge. Diese Begegnung war ein wertvoller Mosaikstein zum Thema Sterben und Tod. Kirchliche Nachrichten Kath. Kirchengemeinde St. Ulrich Wellendingen Freitag, 20.03.2015 9 - 11 Uhr Bürostunden 18.00 Uhr Kreuzwegandacht Samstag, 21.03.2015 - Misereor-Sonntag 19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Bußfeier (Misereor-Kollekte) Sonntag, 22.03.2015 keine Eucharistiefeier Dienstag, 24.03.2015 9 - 12 Uhr Bürostunden 9.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Verstorbene Angehörige Donnerstag, 26.03.2015 14- 17 Uhr Bürostunden 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Rosa Hafner, Erna und Karl Rebhan 18.30 Uhr Eucharistische Anbetung Freitag, 27.03.2015 ab 9.30 Uhr Krankenbesuch mit Krankenkommunion 9 - 11 Uhr Bürostunden keine Kreuzwegandacht Samstag, 28.03.2015 10.00 Uhr Ministrantenprobe keine Vorabendmesse Sonntag, 29.03.2015 - Palmsonntag 10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Segnung der Palmzweige; Prozession in der Kirche und Verlesung der Leidensgeschichte Gottesdienstzeiten-Info: Zepfenhan: Sonntag, 22.03.2015: 10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Bußfeier Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 7 Feckenhausen: Sonntag, 22.03.2015 9.00 Uhr Eucharistiefeier mit Bußfeier Ergebnisse der Wahl der Kirchengemeinderats am 15. März 2015 Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben: 1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 1027 2. Die Zahl der Wähler/innen: 275 3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 274 4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 1 5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 1958 Namen der Gewählten mit Stimmenzahl: 1. Buschle Hans-Peter 236 Stimmen 2. Grießer Peter 246 Stimmen 3. Hauff Thomas 187 Stimmen 4. Hermann Edeltraud 170 Stimmen 5. Kaiser Alexander 211 Stimmen 6. Koch Monika 237 Stimmen 7. Maier Peter 207 Stimmen 8. Rebhan Veronika 213 Stimmen 9. Sauter Albert 238 Stimmen Wahlanfechtung (§ 25 Kirchengemeindeordnung) 1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied bis spätestens 23. März 2015 beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden. 2. Gründe für die Wahlanfechtung sind: a) Mängel in der Person eines Gewählten oder b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind. Wellendingen, den 15. März 2015 Der Wahlausschuss Volker Schmeh - Vorstand Herzlichen Dank Bei allen Wählern möchte ich mich für Ihre Stimmabgabe recht herzlich bedanken. Dem Wahlausschuss, mit dem Wahlvorstand Volker Schmeh und allen Helferinnen und Helfern danke ich ebenfalls ganz herzlich, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch allen Kandidatinnen und Kandidaten aussprechen, die sich zur Wahl gestellt haben und an die ausscheideneden KGRMitglieder für all die Jahre, die sie tatkräftig im Kirchengemeinderat mitgearbeitet haben. Pfarrer Plackal Eucharistiefeier mit Bußfeier Am Samstag, 21.03.2015 um 19.00 Uhr findet die Eucharistiefeier mit Bußfeier zur Vorbereitung auf Ostern statt. Dazu sind alle herzlich eingeladen. Krankenkommunion vor Ostern Der Krankenbesuch mit Krankenkommunion ist am Freitag, 27.03.2015 ab 9.30 Uhr. Ältere und kranke Menschen, die keine Gottesdienste mehr besuchen können, können sich gerne für die Krankenkommunion im Pfarrbüro (Tel. 1285) anmelden. Zuschuss Gotteslob - Erstkommunionkinder Das neue Gotteslob soll auch Kinder auf ihrem Glaubensweg begleiten. Im Rahmen der Erstkommunion möchte unser Bischof Dr. Gebhard Fürst auch in diesem Jahr den Kauf eines Gotteslobes für die Erstkommunion unterstützen. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den 10 €-Zuschuss einmalig in bar ausbezahlt. Bitte im Pfarrbüro während der Bürostunden melden.
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