Wellendingen KW 12 ID 94018

MITTEILUNGSBLATT
der Gemeinde
Wellendingen
Nummer 12
Donnerstag, 19. März 2015
Gemeinsame
Bekanntmachungen
Die Gemeinde Wellendingen sucht zum
01. September 2015 eine/n
Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (FH/BA), bzw.
Erzieherin/Erzieher als
Leiter/in
für den 6-gruppigen Gemeindekindergarten
(in Wellendingen und Wilflingen)
und die 2-gruppige Kinderkrippe
Zu Ihren Aufgaben gehören:
•Führung des Personals
•Sicherstellung des Betriebsablaufes
•Konzeptionelle und organisatorische Weiterführung
des Kindergartens und der Kinderkrippe
•Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
•Schnittstelle zu Träger, Eltern und Öffentlichkeit
•Qualitätssicherung des Kindergartens
Wir erwarten von Ihnen:
•Freude am Umgang mit Kindern
•Kenntnis gesetzlicher und pädagogischer Grundlagen
•Sozialkompetenz
•Belastbarkeit und Eigenmotivation
•Teamfähigkeit, Beratungs- und Entscheidungskompetenz
•Durchsetzungsvermögen und Führungsqualitäten
•Berufs- und Leitungserfahrung wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
•Bezahlung nach TVöD-SuE
•ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, in dem Sie konzeptionell und praktisch
gestalten können
•ein engagiertes Team in einem attraktiven Arbeitsumfeld
Die Stelle wird zunächst für 2 Jahre auf Erprobung
ausgeschrieben, bei Eignung wird eine unbefristete
Übernahme in Aussicht gestellt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis
zum 18. April 2015 an das Bürgermeisteramt Wellendingen, Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Link gerne zur Verfügung, Tel.: 07426/9402-32,
[email protected]
Wilflingen
mit dem Ortsteil
55. Jahrgang
DRK-Blutspendedienst bittet dringend um
Blutspenden
Vorräte an Blut und Blutpräparaten schmelzen insbesondere für die Blutgruppe 0 Rhesus negativ rasch
Der DRK-Blutspendedienst ruft alle gesunden Mitbürger
zur Blutspende auf, damit die Behandlung von Schwerkranken und Schwerverletzten in den Kliniken gesichert
werden kann. Aktuell schmelzen die Vorräte an Blut und
Blutpräparaten rasch. Immer mehr Menschen sind von der
Grippewelle betroffen. Besonders betroffen sind die Vorräte an Blutkonserven der Blutgruppe 0 Rhesus negativ.
In der Regel wird nur blutgruppengleiches Blut übertragen. Die Blutgruppe 0 Rhesus negativ kann allen Empfängern übertragen werden und ist daher besonders für
Notfallsituationen wichtig, wenn keine Zeit bleibt, um den
Patienten vollständig zu untersuchen und schnell Blut zur
Verfügung gestellt werden muss. Diesen Patienten kann
nur geholfen werden, wenn genügend gespendetes Blut
zur Verfügung steht. Daher bittet der DRK-Blutspendedienst besonders alle gesunden Mitbürger, die über diese
seltene Blutgruppe verfügen, um eine Blutspende.
Bitte besuchen Sie den Blutspendetermin des DRK Ortsvereins Rottweil am Freitag, dem 27.03.2015 in der Zeit
15:30 - 19:30 Uhr in der Turn- und Festhalle, Rathausstraße 10 in 78669 Wellendingen. Bitte zur Blutspende
den Personalausweis mitbringen.
Alle Blutspendetermine und weitere Informationen zur
Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
DRK-Blutspendedienst ruft zur Blutspende
auf und macht Engagement mit neuer Aktion
sichtbar
Blutspenden verbindet!
Der DRK-Blutspendedienst lädt zur Blutspende ein am:
Freitag, dem 27.03.2015
von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Neuwies-Festhalle, Rathausstraße 10
78669 WELLENDINGEN
Bitte bringen Sie zur Blutspende Ihren Personalausweis mit!
Eine Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz ist mehr,
als eine gute Tat – es ist etwas, das die Menschen in
der Region miteinander verbindet. Unter dem Motto „Was
uns verbindet – Blutspenden in unserer Region“ macht
der DRK-Blutspendedienst diese Verbundenheit zwischen
Spendern, Empfängern und der Region sichtbar.
Im Herzen der Aktion steht die interaktive Website www.
blutspenden-verbindet.de, auf der die Spender Bilder von
sich veröffentlichen und erzählen, was sie mit der DRKBlutspende verbinden: Eine traf dort ihre große Liebe,
einem anderen wurde durch eine Blutspende das Leben
gerettet, ein Verein spendet aus Verantwortungsbewusst-
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Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
sein. Die Verbindung wird durch ein rotes Band symbolisiert, das auf jedem Bild auftaucht. Dort finden sich so
spannende, ergreifende oder kuriose Geschichten und
lustige, rührende oder ernste Bilder: Denn statistisch gesehen sind etwa 80 Prozent aller Bundesbürger mindestens einmal in ihrem Leben auf eine Blutspende angewiesen. Dabei rettet Blut nicht nur Unfallopfern oder bei
Transplantationen das Leben – auch viele Krebspatienten
oder Menschen mit Magen-Darm-Problemen sind auf die
Spende angewiesen. Es gibt also viele Geschichten zu
lesen und viele Menschen zu sehen!
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde
von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein.
Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der
Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche
Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung,
Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die
ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den
Personalausweis mitbringen.
Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter
www.blutspende.de erhältlich.
Wellendingen, den 19. März 2015
Nachruf
Die Gemeinde Wellendingen trauert um
Hermann Schmeh
Gemeinderat von 1984 - 1994
der am 09. März 2015 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Herr Schmeh war ein hochgeschätzter und geachteter
Mitbürger, der sich während seiner Zeit als Gemeinderat mit Leidenschaft in der Kommunalpolitik engagiert
hat.
Am 28. Oktober 1984 zog er für zwei Wahlperioden
für die CDU in den Gemeinderat ein. In dieser Zeit
hat Herr Schmeh seine Kraft, sein Wissen und sein
Können in den Dienst der Allgemeinheit gestellt und
damit das kommunale Geschehen in unserer Gemeinde wesentlich mitgestaltet.
An sein Tun zum Wohle der Gesamtgemeinde erinnern
wir uns mit großer Dankbarkeit. Er wird uns durch
seine vorbildliche Denkens- und Handlungsweise stets
in bester Erinnerung bleiben.
Unser Mitgefühl und unsere aufrichtige Anteilnahme
gelten seinen Angehörigen.
Für den Gemeinderat
und die Gemeindeverwaltung
Thomas Albrecht
-Bürgermeister-
Für den Ortschaftsrat
Andreas Muschal
-Ortsvorsteher-
Voranzeige
Vorverlegter Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss der Kalenderwoche 14 ist
wegen dem Feiertag „Karfreitag“ bereits am Montag,
30.03.2015 um 12.00 Uhr. Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nussbaum Medien Rottweil
Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015
Abschlag II/2015 (Zeitraum 01.01.201531.03.2015) für Wasser- und Abwassergebühren zum 01.04.2015 fällig
Der zweite Abschlag für Wasser- und Abwassergebühren
ist am 01.04.2015 zur Zahlung fällig.
Soweit keine Abbuchungsermächtigung (SEPA-Mandat)
erteilt wurde, bitten wir die Abgabepflichtigen diesen Termin zu beachten.
Außerdem ist zu beachten, dass die Barzahler keine gesonderte Abschlagsmitteilung erhalten!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang
Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
WICHTIG: Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das im
Bescheid genannte Buchungszeichen (5.8888…) an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann!
Ermäßigung bei der Abwassergebühr
Die Ermäßigung bei der Abwassergebühr wurde bisher
automatisch bei der Abrechnung der Wasser/Abwassergebühr berücksichtigt. Grundlage war dabei das Ergebnis
der Viehzählung. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht
mehr zulässig.
Die im Jahr 1999 neu beschlossene Satzung sieht vor,
dass von den Betroffenen Anträge zu stellen sind. Dabei
sollen geeignete Unterlagen zur Berechnung der Absetzungen beigefügt werden. Eine geeignete Unterlage ist
insbesondere der Bescheid der Tierseuchenkasse. Dieser
wurde in den vergangenen Tagen den Tierhaltern zugestellt.
Aus diesem Grunde bitten wir alle, die bei der Wasser/
Abwasserabrechnung zum 30.09.2015 eine Ermäßigung
der Abwassergebühr in Anspruch nehmen wollen, in
den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag (auch
mündlich) zu stellen. Bringen Sie hierzu den Bescheid
der Tierseuchenkasse mit (oder entsprechende Unterlagen).
§ 41 Absetzungen
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf
Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung
der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt.
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den
eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der
Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen
nur von der Gemeinde eingebaut werden. Sie stehen
im Eigentum der Gemeinde. Sind auf Grundstücken
zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung
Zwischenzähler gemäß § 41 Abs. 2 vorhanden, sind
diese bei der Gemeinde unter Angabe des Zählerstandes und eines Nachweises über die Eichung des
Zählers innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen.
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler
nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als
nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr,
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2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge
wird um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung
ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der
gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt.
Die dabei verbleibende Wassermenge muss für
jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete
Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 40 m³/Jahr für die erste Person und für
jede weitere Person mindestens 35 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände
in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes
ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich
die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet.
(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids unter Angabe der
abzusetzenden Wassermenge zu stellen.
Abräumen von Gräbern auf den Friedhöfen
Für eine Reihe von Gräbern ist auf unserem Friedhof die
Ruhezeit von 25 Jahren bereits abgelaufen. Bei Doppelgräbern gilt die Zweitbelegung.
Diese Gräber können durch die Angehörigen selbst oder
durch Gemeindearbeiter entfernt werden. Die Arbeiten
durch den Bauhof werden zwei Wochen vor Ostern
durchgeführt. Pflanzen oder sonstige Grabausstattungen
können bei Bedarf vorher noch entfernt werden.
Falls Sie ein Grab selbst entfernen, teilen Sie uns dies
bitte ebenfalls mit.
Die Gemeinde erhebt bei einer Abräumung durch den
Bauhof folgende Gebühren laut der Friedhofssatzung:
Entfernung Reihengrab:
150,00 €
Entfernung Wahlgrab:
200,00 €
Entfernung Urnengrab/ Kindergrab: 100,00 €
Sollten Sie an einer Abräumung durch die Gemeinde interessiert sein, melden Sie sich bitte unter Tel.: 9402-17,
[email protected].
Die nächste Abräumung von Gräbern findet wieder im
Herbst statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Ihr Bürgermeisteramt
Bausprechtag im Rathaus Wellendingen
Das Kreisbauamt Rottweil hält am nachfolgenden Termin
in Wellendingen einen Sprechtag ab:
Mittwoch, den 01.04.2015
Termine können ab 15.00 Uhr vereinbart werden.
Ihre Termine bitten wir mit dem Bürgermeisteramt, Tel.
940214 (Frau Buschle) vorzunehmen.
Bebauungsplan „Ortsmitte“ in Wellendingen
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am
26.02.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ und eine Satzung für örtliche
Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (siehe
Seite 4).
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.02.2015.
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
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Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung
der Ortsmitte von Wellendingen geschaffen werden. Dabei
hat sich der Gemeinderat im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses dafür ausgesprochen, dass die künftigen
Nutzungen in den Bereichen Wohn- und Mischnutzung
sowie Gemeinbedarfsfläche liegen sollen.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
eines Gebietes in Betracht kommen, öffentlich zu unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben.
Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in
Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der örtlichen
Bauvorschriften liegen vom 23.03.2015 bis 24.04.2015 im
Rathaus der Gemeinde Wellendingen, 1.OG während den
üblichen Dienstzeiten aus. Anregungen und Bedenken
können vorgebracht und protokolliert werden. Da das
Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wellendingen, den 19.03.2015
gez. Thomas Albrecht, Bürgermeister
Sommerferienbetreuung für Schüler/innen
der Klasse 1 bis 4
- 24. August bis 11. September 2015
In den nächsten Tagen erhalten die Eltern der Grundschüler mit dem Elternrundbrief das Anmeldeformular für
die Betreuung in den letzten drei Sommerferienwochen.
Sie können Ihr Kind sowohl wochenweise als auch tageweise zum Unkostenbeitrag von 3,50 €/Tag anmelden.
Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2015.
Ihr Bürgermeisteramt
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Wellendingen
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Wellendingen ist Bürgermeister Thomas Albrecht oder sein
Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und
den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, NUSSBAUM
MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70,
78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928,
Homepage: www.nussbaum-rottweil.de. Einzelversand
nur gegen Bezahlung der 1/2jährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
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Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015
Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015
Jugendhäuser
Wellendingen & Wilflingen
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
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Pflege-Haus am Schloss
Offener Mittagstisch
ab. 3. Klasse
Da es letztes Mal mit den Waffeln nicht
geklappt hat, starten wir einen neuen
Versuch.
Wir backen Waffeln. Bringt bitte 0,50€ mit.
Liebe Gemeinde,
in unserem Pflegehaus am Schloss in Wellendingen bieten wir einen offenen Mittagstisch an.
Von Montag bis Freitag und am Sonntag gibt es in unserer Cafeteria von 12:15 - 13:15 Uhr ein abwechslungsreiches 3-Gänge-Menü, zu einem Preis von 5,50 €. Der
aktuelle Speiseplan wird im Eingangsbereich des Pflegehauses ausgehängt und zusätzlich auf unserer Homepage
http://www.pflegehaus-wellendingen.de/ veröffentlicht.
Bei Fragen rund um den offenen Mittagstisch ist Herr
Schöbel telefonisch unter 07426/4205603 für Sie zu erreichen.
Wir holen Sie auch gerne an bestimmten Haltenpunkten
kostenlos ab und bringen Sie auch wieder nach Hause:
Hinfahrt
Wilflingen:
12:10 Uhr: Bushaltestelle Schörzingerstrasse
12:15 Uhr: Nelkenstrasse, Ecke Rosenstrasse
12:20 Uhr: Emil-Dimmler-Strasse, Ecke Lehrstrasse
Wellendingen:
12:25 Uhr: Am Altberg, Ecke Goethestrasse
12:30 Uhr: Sonnenstrasse, Ecke Schillerstrasse
12:35 Uhr: Pflegehaus am Schloss
Wilflingen: Montag, 23.03.2015, 15:30 – 17:00 Uhr
Wellendingen: Dienstag, 24.03.2015, 15:30-17:00Uhr
Auf euer Kommen freut sich Anna
Tel.: 07426/ 9490820 [email protected]
Rückfahrt
Wilflingen:
13:10 Uhr:
13:15 Uhr:
13:20 Uhr:
13:25 Uhr:
Abfahrt Pflegehaus am Schloss
Bushaltestelle Schörzingerstrasse
Nelkenstrasse, Ecke Rosenstrasse
Emil-Dimmler-Strasse, Ecke Lehrstrasse
Wellendingen:
13:30 Uhr: Am Altberg, Ecke Goethestrasse
13:35 Uhr: Sonnenstrasse, Ecke Schillerstrasse
Bereitschaftsdienste
Hallo Mädels,
diese Woche gibt’s wieder etwas zum Essen.
Wir backen zusammen Waffeln und sofern das
Wetter so bleibt genießen wir sie in der Sonne.
Wir treffen uns am Mittwoch den 18.03. um 15
Uhr in Wilflingen und am Freitag den 20.03. um
15 Uhr in Wellendingen. Bringt bitte 50 Cent mit.
Apothekennotdienste
Donnerstag, 19.03.2015
Schiller-Apotheke, Aldingen (Kreis Tuttlingen),
Hauptstr. 21, Tel.: 07424 84081
Freitag, 20.03.2015
Untere Apotheke, Rottweil,
Hochbrücktorstr. 2, Tel.: 0741 7775
Samstag, 21.03.2015
Apotheke im Alten Milchwerk, Rottweil,
Heerstr. 42, Tel.: 0741 17488990
Sonntag, 22.03.2015
Apotheke Zürn, Zimmern ob Rottweil,
Hauptstr. 15, Tel.: 0741 31894
Heuberg-Apotheke, Wehingen (Württ.),
Deilinger Str. 4, Tel.: 07426 1358
Montag, 23.03.2015
Engel-Apotheke, Spaichingen,
Angerstr. 2, Tel.: 07424 93210
Dienstag, 24.03.2015
Apotheke, Frittlingen,
Hauptstr. 77, Tel.: 07426 3322
Mittwoch, 25.03.205
Dr. Sailers Königs-Apotheke, Rottweil,
Königstr. 19, Tel.: 0741 209664730
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Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Donnerstag, 26.03.2015
Marien-Apotheke, Spaichingen,
Hauptstr. 169, Tel.: 07424 95690
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst ersehen Sie bitte
aus der Tagespresse.
Schulnachrichten
Gemeinschaftsschule Aldingen
Neue Schulsozialarbeiterin am Schulzentrum
Aldingen
Schule ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Veränderungen und anderes Verständnis von Werten bzw. Normen,
unterschiedliche Erziehungsstile der Elternhäuser, Beeinflussung von Medien und Umwelteinflüssen und vieles
mehr sind Arbeitsfelder, die auf die Schulen zukommen
und welche die Lehrkräfte nicht mehr alleine ohne die
Unterstützung der Sozialpädagogik erledigen können.
Die Aldinger Schule hat mit der engagierten Sozialpädagogin Sybille Strauß-Synesiou seit nunmehr 10 Jahren
sehr gute Erfahrungen gemacht. Das hat sich im ganzen
Landkreis herumgesprochen und so hat die Schule immer mehr Interessenten, die von überallher ihre Kinder
im Schulzentrum anmelden wollen. Die Schulsozialarbeit
in Aldingen arbeitet nach den traditionellen Prinzipien der
Schulsozialpädagogik: dem Prinzip der Freiwilligkeit (es
kommt nur der zur Beratung, der auch beraten werden
möchte) und der Schweigepflicht, d.h. die besprochenen
Themen werden vertraulich behandelt. Die Schulsozialarbeit versteht sich als Anwalt des Kindes. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, dass sich Schulleitung
und Schulsozialarbeit auf Augenhöhe begegnen und Partner sind. Diese Partnerschaft hat sich bewährt, und da
die Schule und die Gemeinde Aldingen sich den neuen
Herausforderungen stellen, wurde jetzt neben einem Erzieher und einer Anerkennungspraktikantin zur bisherigen
Schulsozialpädagogin noch eine weitere Sozialpädagogin
angestellt.
Irina Strigunova hat ihren Arbeitsplatz sowohl in der Aldinger Schule als auch in der Grundschule Aixheim und
ist dort für die Klassen 1 und 2 da.
Studiert hat Strigunova an der Katholischen Hochschule
in Freiburg und wird die bisherige Sozialpädagogin in
folgenden Bereichen unterstützen:
Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schüler, Eltern
und Lehrer:
•inschwierigenLebenssituationen
•beiSchulproblemen
•beiindividuellenSchwierigkeiten
•zuKonfliktlösungsstrategien
•beifamiliärenProblemen
•beiUnstimmigkeitenmitdenLehrern
•bei Problemen im Umgang mit den eigenen Aggressionen
•beiGewaltan/nachderSchule
•beiFragenzurBerufsfindung
•beiFragenzurErziehung
•bei Fragen zu Liebe, Körper, Sexualität, Schwangerschaft
•beiSelbstverletzunginunterschiedlichenQualitäten
•beiSchuldelinquenz
•beiDisziplinschwierigkeiten
Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015
Unterstützung der Schule bei der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule / Berufsfindung / Vernetzung
•
Bewerbungstraining, Kontakte zu den Betrieben und
Bildungspartnern.
•
Projekte im Bereich Gewaltprävention: Kinder stark
machen / Faustlos / Sozialtraining
•
Stärkung sozialer Kompetenzen: Klassenrat, Soziale
Gruppenarbeit
•
PräventionsprojektemitderPolizeiundmitBeratungsstellen
•
ErlebnispädagogikinnerhalbdesGanztagsbereichsund
als AG
Des Weiteren kooperiert die Schulsozialarbeit mit allen für
die Belange der Kinder und Jugendlichen wichtigen Institutionen, das sind neben der Schule das Amt für Kinder,
Jugend und Soziales, das Jugendreferat der Gemeinde
Aldingen, die Fachstelle Sucht, die Agentur für Arbeit, die
Schule des Lebens u.a.
Dass ein Kind zur Welt kommt, bedarf es nur zwei Menschen, um es großzuziehen und zu bilden ein ganzes
Dorf. Dies wurde in Aldingen eindeutig erkannt und entsprechend reagiert.
Bildungszentrum Gosheim/Wehingen
Gymnasium Gosheim-Wehingen
Gymnasium mit bilingualem Profil Englisch
Partnerschule für Europa
Ausgezeichnete Nachwuchswissenschaftler
Mehrere Schüler des Gymnasiums Gosheim-Wehingen
wurden beim diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend
forscht“ in Tuttlingen ausgezeichnet. Sie traten mit fünf
Forschungsprojekten an. Zur Belohnung gab es zwei erste Plätze und einen dritten Platz, dazu einen Schulpreis.
Einen Schulpreis erhalten Schulen, die mit mindestens
vier Forschungsprojekten an den Start gehen.
Luis Villing (6c) belegte einen ersten Platz mit der Entdeckung, dass sich Algen und Bakterien im Blumenwasser auf ganz natürliche Weise bekämpfen lassen. Einen
ersten Platz erreichten auch Sven Mauthe und Reangsey
Ouk (6c): mit einem “sprechenden” Würfel für Blinde.
Luisa Villing und Natalie Mattes (Klasse 8a) hatten mit
Smoothie-Rezepten experimentiert und wurden dafür mit
einem dritten Platz belohnt. Vanja Blagojevic (10a) hatte
Brillen mit einem UV-Filter beschichtet und Gewürzproben analysiert. Für eine Platzierung reichte es bei ihm
nicht, weil seine Projektarbeit zum Zeitpunkt des Wettbewerbs noch nicht ganz abgeschlossen war.
Herzlichen Glückwunsch an die erfolgreichen Forscher!
Hospizgruppe bereichert den Religions- und
Ethikunterricht
Zum wiederholten Mal besuchten Frau Monika Berenz
und Frau Inge Hermle von der Hospizgruppe „DASEIN“
vom Heuberg die Realschule Gosheim-Wehingen.
Die Hospizgruppe setzt sich zusammen aus elf Frauen und einem Mann aus den Gemeinden Böttingen,
Bubsheim, Deilingen, Gosheim, Mahlstetten und Wehingen.
Diese kommen aus unterschiedlichen Berufen und Konfessionen und haben es sich zur Aufgabe gemacht,
Schwerkranke, Sterbende und ihre Angehörigen ehrenamtlich und unentgeltlich zu begleiten.
Die beiden Vertreterinnen
der
Gruppe schilderten anschaulich
den
Schülern
der Klassenstufe
9 ihre Aufgaben
bei der Beglei-
Nummer 12 - Donnerstag, 19. März 2015
tung von Sterbenden. Nur wenn sie gerufen werden,
kommen sie entweder nach Hause, ins Krankenhaus
oder ins Altersheim. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
Auf Nachfragen der Schüler über das konkrete Tun bei
der Sterbebegleitung nannten sie: Still am Bett zu sitzen,
die Hand zu halten, zuzuhören, zu trinken geben, Anteil
zu nehmen, ein Gebet zu sprechen, etwas vorzulesen
und einen Liedvers zu singen. Sie betonten aber keine
pflegerischen oder medizinischen Dienste auszuführen.
Aus ihren Erfahrungen heraus brachten sie zum Ausdruck, dass die Begleitung Sterbender zu besonderen
persönlichen und zwischenmenschlichen Kontakten führten, in deren Verlauf sich die Kommunikation verdichtet
und – im schönsten Fall – beide Seiten zu einer veränderten tiefen Spiritualität leiteten.
Wichtig ist, dem Sterbenden Zeit zu lassen, am Sterbebett ist Zeit das kostbarste Gut. Ihnen selber ist durch
diese Sterbebegleitung weitgehend die Angst vor dem
eigenen Sterben genommen worden.
Beim Sterben gehe es ums Leben, Sterbebegleitung sei
Lebenshilfe, und das heiße vor allem, die letzte Zeit würdig und erträglich zu gestalten.
Die Schüler zeigten ihre ernsthafte innere Teilnahme durch
Fragen und Diskussionsbeiträge. Diese Begegnung war
ein wertvoller Mosaikstein zum Thema Sterben und Tod.
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde
St. Ulrich Wellendingen
Freitag, 20.03.2015
9 - 11 Uhr Bürostunden
18.00 Uhr Kreuzwegandacht
Samstag, 21.03.2015 - Misereor-Sonntag
19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Bußfeier
(Misereor-Kollekte)
Sonntag, 22.03.2015
keine Eucharistiefeier
Dienstag, 24.03.2015
9 - 12 Uhr Bürostunden
9.00 Uhr
Hl. Messe mit Gedenken an Verstorbene Angehörige
Donnerstag, 26.03.2015
14- 17 Uhr Bürostunden
17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Rosa Hafner,
Erna und Karl Rebhan
18.30 Uhr Eucharistische Anbetung
Freitag, 27.03.2015
ab 9.30 Uhr Krankenbesuch mit Krankenkommunion
9 - 11 Uhr Bürostunden
keine Kreuzwegandacht
Samstag, 28.03.2015
10.00 Uhr Ministrantenprobe
keine Vorabendmesse
Sonntag, 29.03.2015 - Palmsonntag
10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Segnung
der Palmzweige;
Prozession in der Kirche und
Verlesung
der
Leidensgeschichte
Gottesdienstzeiten-Info:
Zepfenhan:
Sonntag, 22.03.2015:
10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Bußfeier
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
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Feckenhausen:
Sonntag, 22.03.2015
9.00 Uhr
Eucharistiefeier mit Bußfeier
Ergebnisse der Wahl der Kirchengemeinderats
am 15. März 2015
Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:
1. Die Zahl der Wahlberechtigten:
1027
2. Die Zahl der Wähler/innen:
275
3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel:
274
4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel:
1
5. Die Zahl der gültigen Stimmen:
1958
Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:
1. Buschle Hans-Peter
236 Stimmen
2. Grießer Peter
246 Stimmen
3. Hauff Thomas
187 Stimmen
4. Hermann Edeltraud
170 Stimmen
5. Kaiser Alexander
211 Stimmen
6. Koch Monika
237 Stimmen
7. Maier Peter
207 Stimmen
8. Rebhan Veronika
213 Stimmen
9. Sauter Albert
238 Stimmen
Wahlanfechtung (§ 25 Kirchengemeindeordnung)
1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied bis spätestens 23. März 2015
beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden.
Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich
begründet werden.
2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
a) Mängel in der Person eines Gewählten oder
b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.
Wellendingen, den 15. März 2015
Der Wahlausschuss
Volker Schmeh - Vorstand Herzlichen Dank
Bei allen Wählern möchte ich mich für Ihre Stimmabgabe
recht herzlich bedanken. Dem Wahlausschuss, mit dem
Wahlvorstand Volker Schmeh und allen Helferinnen und
Helfern danke ich ebenfalls ganz herzlich, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch allen
Kandidatinnen und Kandidaten aussprechen, die sich zur
Wahl gestellt haben und an die ausscheideneden KGRMitglieder für all die Jahre, die sie tatkräftig im Kirchengemeinderat mitgearbeitet haben.
Pfarrer Plackal
Eucharistiefeier mit Bußfeier
Am Samstag, 21.03.2015 um 19.00 Uhr findet die Eucharistiefeier mit Bußfeier zur Vorbereitung auf Ostern statt.
Dazu sind alle herzlich eingeladen.
Krankenkommunion vor Ostern
Der Krankenbesuch mit Krankenkommunion ist am Freitag, 27.03.2015 ab 9.30 Uhr.
Ältere und kranke Menschen, die keine Gottesdienste
mehr besuchen können, können sich gerne für die Krankenkommunion im Pfarrbüro (Tel. 1285) anmelden.
Zuschuss Gotteslob - Erstkommunionkinder
Das neue Gotteslob soll auch Kinder auf ihrem Glaubensweg begleiten. Im Rahmen der Erstkommunion
möchte unser Bischof Dr. Gebhard Fürst auch in diesem
Jahr den Kauf eines Gotteslobes für die Erstkommunion
unterstützen.
Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob
schenkt oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein
Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen
Aufkleber eingeklebt und den 10 €-Zuschuss einmalig in
bar ausbezahlt.
Bitte im Pfarrbüro während der Bürostunden melden.