Sozialberatung informiert zu:

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Finanzierungsmodellen
1. Studienabschlusshilfeförderung als verzinsliches Bankdarlehen nach § 15 Abs. 3a
BAföG
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/235.php
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
max. 670 €, einkommensabhängig
max. 12 Monate
18 Monate nach Auszahlung der letzten Rate
Euriborsatz, Stand 01.04. 2015 variabler Zins 1,10 %,
Effektivzins: 1,09 % weitere
Infos unter: Wissenskredite
https://www.kfwformularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzei
ger und dann Wissenskredite eingeben
Voraussetzung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb
von vier Semestern nach Erreichen der Förderungshöchstdauer.
2. Studienabschlussdarlehen des Studentenwerkes Halle
http://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg/hilfen-des-studentenwerkes
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
3. Bildungskredit
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
max. 670 €
max. 12 Monate
6 Monate nach Auszahlung der letzten Rate
keine
Voraussetzung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung und die
Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.
www.bildungskredit.de
100-300 €
ab 3. Semester bei Bachelorstudiengängen nach Erreichen des
üblichen Leistungsstandes am Ende des 1. Studienjahres für
max. 24 Monate
4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate und eher möglich
sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i.H.v.
1,09 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 1,09 %
Euriborsatz, Stand 01.04.2015
Einmalbetrag bis max. 3600 € möglich.
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Bearbeitungsstand: 01.04.2015
Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
4. KfW-Studienkredit
https://studienkredit.kfw.de/
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
100 – 650 €
10 Semester
nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem
letzten Auszahlungstermin 18 – 23 Monate beträgt
Stand 01.04. 2015
Sollzins pro Jahr: 3,84 %, Effektivzins: 3,91 %
Bei Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule über das
voraussichtliche Studienende können noch max. weitere vier
Semester gefördert werden.
5. Bildungsfonds DKB ( Deutsche Kreditbank)
(einkommensunabhängig)
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
max. 650 €
max. bis zum Ende der Regelstudienzeit
beginnt nach einer Karenzzeit von 12 Monaten, spätestens vier
Semester nach Ende der Regelstudienzeit
Effektivzins 6,49 %
ein einmaliger Betrag von 5000 € für Sonderkosten (Praktikum
Auslandsaufenthalt) möglich
6. Studenten-Bildungsfonds http://www.festobildungsfonds.de/studienfinanzierung/bachelor
mtl. Förderbetrag:
Förderungszeitraum:
Rückzahlungsbeginn:
Verzinsung:
Besonderheit:
Ansprechpartnerinnen:
www.dkb-studenten-bildungsfonds.de
(einkommensabhängig)
max. 1000 €
max. bis ein Semester über das Ende der Regelstudienzeit,
auch für eine Promotion
beginnt nach einer Karenzzeit von 12 Monaten,
kein fester Zinssatz, 4-10 % vom Bruttogehalt je nach Höhe der
Darlehenssumme über einen Zeitraum von 4-8 Jahren i.d.R.
ein einmaliger Betrag von max. 5000 € für Einmalaufwendungen
Telefon:
Dr. Petra Bebert, Uta Römbach
06120 Halle, Wolfgang-Langenbeck-Straße 5,Zi. 112/113
(0345) 6847 318(0345) 6847 520
E-Mail:
[email protected]
Beratungszeiten:
Montag 15.00 - 17.00 Uhr in Merseburg, Hg/E/O/15
Dienstag 12.00 - 16.00 Uhr im Infopoint (Mensa- Harz)
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr in der W.- Langenbeck- Str. 5
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr und beim Studierendenrat
der MLU; Universitätsplatz 6
Anmeldung unter http://www.stura.uni-halle.de/service/sozialberatung/
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr in Köthen, Mensa neben
dem BAföG-Amt
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Bearbeitungsstand: 01.04.2015
Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.