Sozialberatung informiert zu: [email protected] Finanzierungsmodellen 1. Studienabschlusshilfeförderung als verzinsliches Bankdarlehen nach § 15 Abs. 3a BAföG http://www.das-neue-bafoeg.de/de/235.php mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: max. 670 €, einkommensabhängig max. 12 Monate 18 Monate nach Auszahlung der letzten Rate Euriborsatz, Stand 01.04. 2015 variabler Zins 1,10 %, Effektivzins: 1,09 % weitere Infos unter: Wissenskredite https://www.kfwformularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzei ger und dann Wissenskredite eingeben Voraussetzung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern nach Erreichen der Förderungshöchstdauer. 2. Studienabschlussdarlehen des Studentenwerkes Halle http://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg/hilfen-des-studentenwerkes mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: 3. Bildungskredit mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: max. 670 € max. 12 Monate 6 Monate nach Auszahlung der letzten Rate keine Voraussetzung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung und die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. www.bildungskredit.de 100-300 € ab 3. Semester bei Bachelorstudiengängen nach Erreichen des üblichen Leistungsstandes am Ende des 1. Studienjahres für max. 24 Monate 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate und eher möglich sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i.H.v. 1,09 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 1,09 % Euriborsatz, Stand 01.04.2015 Einmalbetrag bis max. 3600 € möglich. 1 Bearbeitungsstand: 01.04.2015 Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen. 4. KfW-Studienkredit https://studienkredit.kfw.de/ mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: 100 – 650 € 10 Semester nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 – 23 Monate beträgt Stand 01.04. 2015 Sollzins pro Jahr: 3,84 %, Effektivzins: 3,91 % Bei Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule über das voraussichtliche Studienende können noch max. weitere vier Semester gefördert werden. 5. Bildungsfonds DKB ( Deutsche Kreditbank) (einkommensunabhängig) mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: max. 650 € max. bis zum Ende der Regelstudienzeit beginnt nach einer Karenzzeit von 12 Monaten, spätestens vier Semester nach Ende der Regelstudienzeit Effektivzins 6,49 % ein einmaliger Betrag von 5000 € für Sonderkosten (Praktikum Auslandsaufenthalt) möglich 6. Studenten-Bildungsfonds http://www.festobildungsfonds.de/studienfinanzierung/bachelor mtl. Förderbetrag: Förderungszeitraum: Rückzahlungsbeginn: Verzinsung: Besonderheit: Ansprechpartnerinnen: www.dkb-studenten-bildungsfonds.de (einkommensabhängig) max. 1000 € max. bis ein Semester über das Ende der Regelstudienzeit, auch für eine Promotion beginnt nach einer Karenzzeit von 12 Monaten, kein fester Zinssatz, 4-10 % vom Bruttogehalt je nach Höhe der Darlehenssumme über einen Zeitraum von 4-8 Jahren i.d.R. ein einmaliger Betrag von max. 5000 € für Einmalaufwendungen Telefon: Dr. Petra Bebert, Uta Römbach 06120 Halle, Wolfgang-Langenbeck-Straße 5,Zi. 112/113 (0345) 6847 318(0345) 6847 520 E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: Montag 15.00 - 17.00 Uhr in Merseburg, Hg/E/O/15 Dienstag 12.00 - 16.00 Uhr im Infopoint (Mensa- Harz) Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr in der W.- Langenbeck- Str. 5 Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr und beim Studierendenrat der MLU; Universitätsplatz 6 Anmeldung unter http://www.stura.uni-halle.de/service/sozialberatung/ Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr in Köthen, Mensa neben dem BAföG-Amt 2 Bearbeitungsstand: 01.04.2015 Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
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