Geschäftsstelle:Telefon (0941) 7010911 Gaststätte: Telefon (0941) 70 25 75 SC Regensburg – Abteilung Kegeln – Jugend Ausschreibung zum Erwerb der Bundeskegel- Sportabzeichen (BKSA) – Classic auf der Bahnanlage Sport-Club Regensburg e. V. - Alfons-Auer-Straße 26 - 93053 Regensburg; Es stehen sechs Kunststoff Bahnen- System Vollmer- zur Verfügung Zeitraum von Montag 6. Juli bis Sonntag 12. Juli Veranstalter: SC Regensburg mit Einwilligung SKV Regensburg Ausrichtung: SC Regensburg Startzeiten: Montag 6. Juli 16 bis 21 Uhr Dienstag 7. Juli 14 bis 21 Uhr Mittwoch 8. Juli 14 bis 17 Uhr Donnerstag 9. Juli 15 bis 21 Uhr Freitag 10. Juli 12 bis 21 Uhr Samstag 11. Juli 10 bis 21 Uhr Sonntag 12. Juli 10 bis 19 Uhr Meldungen tel. oder per Mail an Dieter Waeber 0941 31186; [email protected]; In der Zeit von 21.6. bis 5. Juli bei Nico Karl jeweils ab 16 Uhr Tel: 0170 400 7117. Meldeschluss gibt es nicht – kurzfristige Anmeldungen sind möglich; Einteilung je nach Verfügbarkeit. Startgebühren: Männer und Junioren Männer und Junioren Damen, Senioren, Versehrte Jugendliche Privatkegler Schubzahl 200 100 100 100 50 Sportkegler 8,00 Euro 6,00 Euro 6,00 Euro 3,00 Euro Privatkegler 9,00 Euro 7,00 Euro 7,00 Euro 3,00 Euro 3,50 Euro Die Durchführung erfolgt nach den Bestimmungen des DKB. Spielerpass mit gültiger Beitragsmarke, Besitzurkunde über bereits errungene BKSA und ggf. Versehrtenausweis (über 50 %) sind vorzulegen. Privatkegler weisen sich mit Personalausweis aus. Auch hier ist eine Besitzurkunde, bei bereits errungenen Abzeichen, vorzulegen. Start ist nur in Sportkleidung, insbesondere Hallenturnschuhen, möglich. Startwünsche werden in der Reihenfolge der eintreffenden Meldungen berücksichtigt. Es wäre schön, wenn Ihr Euch die Zeit nehmt und unsere Bahnanlage für das Sportabzeichen nutzt. Mit sportlichen Grüßen Gez. Albert Straubinger Sportwart SKV Regensburg Gez. Alexander Ochs Vorsitzender SC Regensburg Gez: Norbert Winklmeier Gez. Dieter Waeber Abt.Leiter Kegeln Aufsichtsführer SC Regensburg SC Regensburg Rechtsverbindliche Willenserklärungen erfolgen nur durch den Vorstand
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