Merkblatt - Landessportbund Berlin

Merkblatt
zur Gewährung von Zuschüssen aus dem Kinderhilfsfonds
Mit Hilfe der Sky Stiftung hat die Sportjugend Berlin einen Kinderhilfsfonds eingerichtet.
Der Kinderhilfsfonds unterstützt förderungswürdige Berliner Sportvereine, welche Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) zu ihren Mitgliedern zählen. Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien, welche Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Der Kinderhilfsfonds unterstützt außerdem förderungswürdige Berliner Sportvereine, welche Kinder
und Jugendliche die als Flüchtlinge in Deutschland leben, zu ihren Mitgliedern zählen oder im
Rahmen des Übungs- und Trainingsbetriebes regelmäßig betreuen. Die Überstützung gilt für Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Kinderhilfsfonds beteiligt sich mit finanziellen Zuschüssen an den Kosten für:

die Beschaffung von sportartspezifischer Kleidung sowie Sportmaterialien und
-geräten, welche im Eigentum des Vereins verbleiben

Trainings- und Wettkampffahrten, Turniere und Ferienfreizeiten, z. B. Fahrtkosten,
Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Startgelder.
Die Zuschüsse erfolgen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bis zur Höhe von:

maximal 750,00 EURO pro Sportverein / Jahr

maximal 50,00 EURO pro beantragtem Kind / Jahr.
Bei Beschaffung von sportartspezifischer Kleidung, Sportmaterialien und -geräten verbleiben diese
Gegenstände im Eigentum des Vereins. Die Beschaffung von persönlicher Sportbekleidung und persönlichen Sportmaterialien zur Übereignung an die betreffenden Kinder und Jugendlichen ist ausgeschlossen.
Die Zuschüsse werden nach folgenden Grundsätzen vergeben:
1) Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen und förderungswürdigen Sportvereine, die einem
Sportfachverband angehören, der Mitglied im Landessportbund Berlin e. V. ist.
2) Der antragstellende Verein muss sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche mit Anspruch
auf BuT-Leistungen zu seinen Mitgliedern zählen.
Oder Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingseigenschaft im Rahmen seines Übungs- und
Trainingsbetriebes regelmäßig betreuen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingseigenschaft ist die Vereinsmitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.
3) Kinder und Jugendliche, für die ein Zuschuss beantragt wird, sind im Rahmen des Antragsverfahrens mit einem vollständig ausgefüllten SJB-Vordruck nachzuweisen.
Es gibt zwei SJB-Vordrucke:

„Anspruchsberechtigte Vereinsmitglieder zum Bezug von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“

„Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingseigenschaft“
Es ist möglich, sowohl für Kinder mit BuT-Anspruch als auch für jene mit Flüchtlingseigenschaft
einen gemeinsamen Antrag zu stellen. In diesem Fall müssen beide Vordrucke vollständig
ausgefüllt dem Antrag beiliegen.
Die maximale Summe von 750,00 € pro Sportverein/Jahr bzw. 50,00 € pro beantragtem Kind/Jahr
bleibt dabei bestehen.
Stand: März 2015
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4) Anträge sind formlos auf Vereinskopfbogen mit Unterschrift/en der satzungsgemäß zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglieder mindestens vier Wochen vor der geplanten Beschaffung /
Maßnahme an die Sportjugend Berlin, Referat Kinder-, Jugendsport und Jugendsozialarbeit, zu
richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
bei Beschaffung sportartspezifischer Kleidung, Sportmaterialien und -geräte:

SJB-Vordruck „Anspruchsberechtigte Vereinsmitglieder zum Bezug von Leistungen nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket“, für die ein Zuschuss beantragt wird;
UND/ODER
 SJB-Vordruck „Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingseigenschaft“, für die ein Zuschuss
beantragt wird;
 Angebot / Kostenvoranschlag für den / die zu beschaffenden Artikel;
bei Trainings- und Wettkampffahrten, Turnieren und Ferienfreizeiten:

SJB-Vordruck „Anspruchsberechtigte Vereinsmitglieder zum Bezug von Leistungen nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket“, für die ein Zuschuss beantragt wird;
UND/ODER
 SJB-Vordruck „Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingseigenschaft“, für die ein Zuschuss
beantragt wird;
 Ausschreibung für die geplante Maßnahme bzw.
 Angebote / Kostenvoranschläge für Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie
Startgelder.
5) Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Gewährung von Zuschüssen ist von der Bereitstellung entsprechender Drittmittel für den Kinderhilfsfonds abhängig. Die
Sportjugend entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Mittel. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
sind Ablehnungen und Kürzungen möglich.
6) Der konkrete Abrechnungstermin wird jeweils im Zuschussbescheid festgelegt.
Die Verwendung des Zuschusses ist in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Beschaffung bzw. nach Beendigung der Maßnahme bei der Sportjugend Berlin, Referat Kinder-, Jugendsport und Jugendsozialarbeit, nachzuweisen.
Eine vollständige Abrechnung besteht aus folgenden Unterlagen:
bei Beschaffung sportartspezifischer Kleidung, Sportmaterialien und -geräte:
 Ausgabenbeleg(e) im Original mit Zahlungsnachweis (Kontoauszug / Barzahlungsbeleg);
 Nachweis der Inventarisierung einzelner Gegenstände, deren Beschaffungswert 150,00
EUR (netto) übersteigt.
bei Trainings- und Wettkampffahrten, Turnieren und Ferienfreizeiten:
 vom Verein bestätigte Teilnehmerliste der Maßnahme;
 mindestens ein Ausgabenbeleg im Original (z. B. für Unterkunft, Fahrtkosten) mit Zahlungsnachweis (Kontoauszug / Barzahlungsbeleg);
 einem formlosen Sachbericht.
Der Verein erhält die Ausgabenbelege nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen im Original zurück. Diese sind 5 Jahre – gerechnet vom Ablauf des Jahres der Vorlage des Verwendungsnachweises – für evtl. Prüfungen aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften eine
längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
7) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach termingerechter Einreichung der vollständigen
Abrechnungsunterlagen auf das dem Landessportbund Berlin e. V. benannte Konto des antragstellenden Sportvereins.
8) Bei nicht Nichteinhaltung der im Merkblatt und im Zuschussbescheid enthaltenen Hinweise kann
es zum Verlust des Zuschusses kommen.
Stand: März 2015
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